Konzeptvergabe für eine Teilfläche im Bereich der Schlossachse Sennegemeinde Hövelhof Aufgabenstellung

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Konzeptvergabe für eine Teilfläche im Bereich der Schlossachse Sennegemeinde Hövelhof Aufgabenstellung
Konzeptvergabe für eine Teilfläche
                im Bereich der Schlossachse
                     Sennegemeinde Hövelhof
                               Aufgabenstellung

Sennegemeinde Hövelhof
vertreten durch
Bürgermeister Michael Berens
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof

                                                  Hövelhof im März 2022
Konzeptvergabe für eine Teilfläche im Bereich der Schlossachse Sennegemeinde Hövelhof Aufgabenstellung
Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                                                                 Sennegemeinde Hövelhof

Inhalt
1.     Gemeinde Hövelhof ......................................................................................................................... 4
     1.1.     Lage und Größe........................................................................................................................ 4
     1.2.     Ausgangssituation .................................................................................................................... 5
2.     Grundstück und Rahmenbedingungen ............................................................................................ 6
     2.1.     Das Schlossgartenareal ............................................................................................................ 6
     2.2.     Das Grundstück ........................................................................................................................ 7
       2.2.1.        Veräußerungsgegenstand ................................................................................................ 8
       2.2.2.        Liegenschaftsdaten .......................................................................................................... 8
     2.3.     Geländeverhältnisse ................................................................................................................ 9
     2.4.     Baugrund ................................................................................................................................. 9
     2.5.     Kampfmittel ............................................................................................................................. 9
     2.6.     Altlasten ................................................................................................................................... 9
     2.7.     ÖPNV-Anbindung ..................................................................................................................... 9
     2.8.     Zufahrt und verkehrliche Erschließung .................................................................................... 9
     2.9.     Ver- und Entsorgung, technische Infrastruktur........................................................................ 9
     2.10.       Lärm ..................................................................................................................................... 9
3.     Grundlagen und Planungsaufgabe ................................................................................................. 10
     3.1.     Übersicht Verkaufsgrundstück ............................................................................................... 10
     3.2.     Rahmenbedingungen der Planung und Planungsrecht .......................................................... 10
       3.2.1.        Ortskernkonzept Hövelhof 2020 .................................................................................... 10
       3.2.2.        Übergeordnetes Planungsziel der Schlossachse ............................................................ 10
       3.2.3.        Planungsrecht auf dem Grundstück ............................................................................... 11
     3.3.     Planungsaufgabe.................................................................................................................... 11
       3.3.1.        Zielvorgaben Städtebau ................................................................................................. 11
       3.3.2.        Zielvorgaben Architektur ............................................................................................... 12
       3.3.3.        Zielvorgaben Nutzung .................................................................................................... 12
       3.3.4.        Erschließung und Stellplätze .......................................................................................... 12
       3.3.5.        Energie und Nachhaltigkeit ............................................................................................ 13
     3.4.     Kaufpreis ................................................................................................................................ 13
4.     Beurteilungs- und Veräußerungskriterien...................................................................................... 14
     4.1.     Bewertungskriterien .............................................................................................................. 14
     4.2.     Vorgehensweise..................................................................................................................... 14
5.     Verfahrensmodalitäten .................................................................................................................. 15
     5.1.     Verfahrensart ......................................................................................................................... 15
     5.2.     Ziel der Konzeptvergabe ........................................................................................................ 15
     5.3.     Verfahrensablauf ................................................................................................................... 15
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Konzeptvergabe für eine Teilfläche im Bereich der Schlossachse Sennegemeinde Hövelhof Aufgabenstellung
Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                                                                 Sennegemeinde Hövelhof

       5.3.1.        Phase 1: Bewerbungsphase ........................................................................................... 16
       5.3.2.        Phase 2: Jurysitzung ....................................................................................................... 16
       5.3.3.        Phase 3: Verfahren nach der Jurysitzung ....................................................................... 16
     5.4.     Jury ........................................................................................................................................ 16
     5.5.     Planungsleistungen ................................................................................................................ 16
       5.5.1.        Einzureichende Unterlagen............................................................................................ 16
       5.5.2.        Planer- und Architektenleistungen ................................................................................ 18
     5.6.     Teilnahmevoraussetzungen ................................................................................................... 18
     5.7.     Verfahrensunterlagen ............................................................................................................ 19
     5.8.     Teilnahmebestätigung und Kaufpreisbestätigung ................................................................. 19
     5.9.     Abgabefrist, Empfänger und Ansprechpartner ...................................................................... 19
     5.10.       Terminübersicht................................................................................................................. 20
6.     Vertragsbedingungen .................................................................................................................... 20
     6.1.     Bebauungsverpflichtung ........................................................................................................ 20
     6.2.     Gebäude und Flächennutzung ............................................................................................... 20
     6.3.     Finanzierung .......................................................................................................................... 20
     6.4.     Kaufpreis und Zahlungsbedingungen ..................................................................................... 20
       6.4.1.        Kaufpreis und Finanzierungsbestätigung ....................................................................... 20
       6.4.2.        Ausführungsfristen......................................................................................................... 21
       6.4.3.        Einhaltungen der Planungen .......................................................................................... 21

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                           Sennegemeinde Hövelhof

1. Gemeinde Hövelhof
Die Gemeinde Hövelhof ist die nördlichste Kommune im nordrhein-westfälischen Kreis Paderborn und
gehört dem Regierungsbezirk Detmold an. Seit 2012 darf Hövelhof offiziell den Zusatz „Sennegemeinde“
führen. Die Siedlungsstruktur der Sennegemeinde gliedert sich in die Ortsteile Hövelhof, Klausheide,
Staumühle, Espeln, Riege, Hövelriege und Hövelsenne. Benachbarte Orte sind Verl, Schloß Holte-
Stukenbrock, Schlangen, Bad Lippspringe, Paderborn und Delbrück. Auf einer Fläche von ca. 70,74 km²
leben ca. 16.200 Menschen verteilt auf die sechs Ortschaften. Dadurch ist die Gemeinde Hövelhof vom
Stadt- und Gemeindetyp eine „große Kleinstadt“. Hövelhof verfügt über eine Vielzahl von Rad- und
Wanderwegen und bietet gute Voraussetzungen für einen Aktivurlaub. Zu nennen sind beispielsweise
die Wanderrouten „Emsquellen- Wanderweg“, „Moosheide-Rundtour“ und „Sennebahn- Wanderweg“.

    1.1. Lage und Größe

Bundesland:                      Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk:                Detmold
Landkreis:                       Paderborn
Gemeinde:                        Hövelhof
Einwohnerzahl:                   16.222 (Stand: 31.12.2020)
Fläche des Gemeindegebietes:     70,74 km²

Abbildung 1: Übersichtskarte

Die Gemeinde Hövelhof liegt zwischen den Oberzentren Bielefeld und Paderborn und verfügt über eine
ausgezeichnete verkehrliche Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz. Sie ist durch die
Abfahrten Paderborn-Sennelager sowie Stukenbrock-Senne direkt an die A 33 angebunden. Darüber
hinaus verbindet die L 756 die Sennegemeinde mit Paderborn und Schloß Holte-Stukenbrock. Die L 757
verbindet Hövelhof mit Verl/Gütersloh und die L 836 den Ort mit Delbrück. Durch die „Senne-Bahn“ ist
Hövelhof außerdem über die Schiene mit den Bahnhöfen in Bielefeld und Paderborn verbunden.

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                             Sennegemeinde Hövelhof

Die Sennegemeinde bezeichnet sich selbst als „Tor zur Senne“ und kann mit ihren zahlreichen
geschützten und artenreichen Naturräumen und Naherholungsgebieten punkten.
Der Ortskern zeichnet sich durch seine intakte Einzelhandelsstruktur aus und bietet ein breit gefächertes
gastronomisches Angebot. In den vergangenen 10 Jahren hat die Gemeinde außerdem viel Arbeit in
ihren Ortskern gesteckt und zahlreiche öffentliche Bereiche umfassend saniert. Um auch weiterhin ein
lebenswerter und attraktiver Ort zu sein, investiert die Gemeinde mit dem Neubau der Feuerwehr und
der Wegweisung zum Neubau eines Hallenbades in weitere große Projekte mit Ausstrahlungskraft.

Abbildung 2: Übersichtskarte Hövelhof

    1.2. Ausgangssituation

Die Sennegemeinde Hövelhof hat Anfang 2021 die Fläche des ehemaligen Gasthauses „Zur Post“ mit ca.
425 m² über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts erworben. Das Grundstück liegt innerhalb
des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes Nr. 1 „Ortskern Hövelhof“ und spielt eine zentrale Rolle
des integrierten Handlungskonzeptes „Ortskern Hövelhof 2020“ – kurz Ortskernkonzept. Die Fläche ist
dem historischen Bereich des Jagdschlosses zuzuordnen und bildet in ihrer Gesamtheit die Mitte der
Sennegemeinde.

Nachdem das Gebäude des Gasthauses inkl. Nebenanlagen in 2021 abgebrochen wurde, soll das
Grundstück nun teilweise wieder eine bauliche Nutzung erfahren. Der Rat der Sennegemeinde hat dazu
bereits im April 2021 die Weichen durch einen Beschluss zur baulichen Nachnutzung des östlichen
Grundstücksteils gestellt.

Zur Vergabe steht eine Grundstücksfläche für die Errichtung eines Gebäudes mit gemischter Nutzung
im Rahmen einer Erbbaurechtsvereinbarung. Auftrag des Rates ist es, im Erdgeschoss eine
gastronomische Nutzung zu etablieren. Für die Nutzung oberer Stockwerke wurden keine klar
definierten Beschlüsse gefasst.

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                           Sennegemeinde Hövelhof

Abbildung 3: Ausgangssituation mit zu bebauendem Bereich (grün)

2. Grundstück und Rahmenbedingungen
    2.1. Das Schlossgartenareal

Inmitten der Sennegemeinde liegt das Wahrzeichen, das fürstbischöfliche Jagdschloss aus dem Jahr
1661. Das Jagdschloss diente ehemals als Jagdsitz des Fürstbischofen Dietrich Adolph von der Recke und
ist heute im Besitz der Katholischen Kirche. Zusammen mit dem heute nicht mehr ersichtlichen Hövelhof
bildete es den Ursprung der Hövelhofer Siedlungsgeschichte.
Jahrzehnte lang diente das Jagdschloss als Wohnsitz der Geistlichen im Ort und wird auch heute noch
von Geistlichen des Pastoralverbundes bewohnt. Dem Jagdschloss vorgelagert befindet sich der sog.
Schlossgarten. In der Vergangenheit diente dieser als Nutzgarten für die Bewohnerinnen und Bewohner
des Jagdschlosses und seiner Nebengebäude und war von der Öffentlichkeit weitgehend abgeschirmt.
Mit der Umsetzung des Ortskernkonzeptes wurden 2017/2018 zuerst das Jagdschloss sowie seine
Nebengebäude umfassend saniert und anschließend der Schlossgarten umgebaut, sodass er für die
Öffentlichkeit zugänglich wurde. Heute beheimatet der Schlossgarten neben dem Jagdschloss die
Sennebücherei, die Kulturscheune sowie die Tourist-Information und das Pfarrbüro.

Historisch übermittelt ist die auf das Schloss zulaufende Wegeachse, die als Wegeverbindung aus
Richtung Schloß Neuhaus über die Paderborner Straße direkt auf das Jagdschloss zuläuft, die sog.
Schlossachse.
Bis Ende 2021 wurde die Achse unterbrochen durch das Gebäude des Gasthauses „Zur Post“ und seiner
Nebenanlagen. Nachdem die Sennegemeinde Hövelhof die Immobilie erworben und Ende 2021
abgebrochen hat, soll nun die Schlossachse durch die Erweiterung des Schlossgartens und der weiteren
Ausgestaltung der Schlossachse wiederhergestellt werden.

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                                 Sennegemeinde Hövelhof

Abbildung 4: Systemdarstellung Schlossgarten, Schlossachse und Henkenplatz

    2.2. Das Grundstück

Das Grundstück des ehemaligen Gasthauses „Zur Post“ liegt am südlichen Ende des Schlossgartens und
direkt an der Hauptkreuzung der Gemeinde, an der die L 756 aus Paderborn und Bielefeld, die L836 aus
Delbrück sowie die K4 aus Richtung Senne kommend, aufeinandertreffen.

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                        Sennegemeinde Hövelhof

Nach dem Abbruch des Gasthauses wurde die Baugrube verfüllt. Der östliche Teilbereich wurde
geschottert und ist derzeit befahrbar, der westliche Teilbereich ist mit Mutterboden aufgefüllt und
wurde mit Raseneinsaat versehen. Ein gestalterischer Einbezug in den Schlossgarten ist bisher nicht
durchgeführt worden.

         2.2.1. Veräußerungsgegenstand

Das Grundstücksangebot bezieht sich auf eine Teilfläche des oben beschriebenen Grundstücks. Die zur
Vergabe stehende Fläche beinhaltet die nordöstlich gelegene Teilfläche an der Hauptkreuzung in
direktem Umfeld des Nachbargebäudes. Die Teilfläche umfasst eine Größe von ca. 425 m².

Abbildung 5: Lageplan mit Teilfläche

         2.2.2. Liegenschaftsdaten

Grundbuch:                   Amtsgericht Delbrück
                             Grundbuch von Hövelhof
Gemarkung:                   Hövelhof
Flur:                        13
Flurstück:                   4544
Größe:                       1321 m²
Kauffläche:                  ca. 425 m²
Eigentümer:                  Gemeinde Hövelhof

Baulasten:                   keine

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                             Sennegemeinde Hövelhof

    2.3. Geländeverhältnisse

Es handelt sich bei dem Grundstück um eine Fläche, die eben ist und kaum merklich in Richtung
Allee/Paderborner Straße abfällt.

    2.4. Baugrund

Es liegen keine Informationen über Baugrundprobleme statischer Art vor.

    2.5. Kampfmittel

Ein Kampfmittelrisiko ist für den vorliegenden Standort nicht bekannt.

    2.6. Altlasten

Altlasten sind nicht bekannt.

    2.7. ÖPNV-Anbindung

Das Grundstück liegt mitten im Ortskern Hövelhof und ist dadurch gut an das öffentliche
Nahverkehrsnetz angebunden. In fußläufiger Erreichbarkeit liegen sowohl Bus-Anbindungen als auch
der Bahnhof.

    2.8. Zufahrt und verkehrliche Erschließung

Das Grundstück war bisher über die Allee aus Westen kommend erschlossen. Darüber hinaus ist es
aktuell möglich das Grundstück über das benachbarte Grundstück „Schloßstraße 1“ (Apotheke) zu
erreichen. Eine dingliche oder rechtliche Sicherung dieser Erschließung über die Schloßstraße 1 gibt es
nicht.

    2.9. Ver- und Entsorgung, technische Infrastruktur

Auf dem zur Vergabe stehenden Grundstück liegen keine Ver- und Entsorgungsleitungen.
Leitungsrechte sind nicht eingetragen.
Der Anschluss an die Ver- und Entsorgung erfolgt über die bestehenden Anschlüsse im Bereich Allee
(Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasser, Strom und Gas). Eine Anbindung an das Breitbandnetz der
Deutschen Glasfaser ist möglich, ebenso an weitere Telekommunikationsleitungen.

Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Eine aktuelle Leitungsabfrage durch den
Erbbauberechtigten ist erforderlich.

    2.10.       Lärm

Aufgrund der Lage am überörtlichen Verkehrsnetz (L 756, L 836, K4) ist mit erhöhten Lärmimmssionen
zu rechnen. Dies ist bei der Ausgestaltung der Nutzungsformen und im Rahmen der Gebäudetechnik
sowie der räumlichen Ausgestaltung zu berücksichtigen.

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3. Grundlagen und Planungsaufgabe

    3.1. Übersicht Verkaufsgrundstück

Zur Vergabe als Erbbaurecht steht eine Teilfläche des Flurstücks 4544 mit einer Größe von ca. 425 m².

    3.2. Rahmenbedingungen der Planung und Planungsrecht

        3.2.1. Ortskernkonzept Hövelhof 2020

Mit dem Ziel „Eine Mitte für Hövelhof“ zu finden, hat der Rat der Sennegemeinde Hövelhof im Jahr 2010
den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes
gefasst. Durch die Verknüpfung und Aufwertung vorhandener Strukturen soll der Ortskern eine
charaktervolle, Identität stiftende Mitte für Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen erhalten. Im
Rahmen des Konzeptes wurden drei übergeordnete Handlungssäulen identifiziert: 1. Handel, 2. bauliche
Identität und 3. Tourismus. Innerhalb dieser Handlungsfelder wurden bis heute zahlreiche Projekte
umgesetzt, die zur Attraktivierung der Einzelhandelslagen beigetragen haben. Gleichzeitig wurden die
zentralen Stadträume aufgewertet, fußläufig miteinander vernetzt und das historische bauliche Erbe in
den Vordergrund gerückt.
Die bis heute umgesetzten Maßnahmen machen deutlich, welche Qualitäten im Hövelhofer Ortskern
liegen. Gerade weil der Ortskern noch über ein vielfältiges Einzelhandelsangebot verfügt, keinen
konkurrierenden Einzelhandel außerhalb des Ortskerns zugelassen hat und kein gravierender Trading-
Down-Effekt stattfinden, ist es geboten, die weiteren Rahmenbedingungen für ein zukunftsfähiges,
multifunktionales Ortszentrum zu schaffen.

Eine Vielzahl der im Ortskernkonzept anvisierten Projekte konnten erfolgreich umgesetzt werden. Das
2016 vorerst zurückgestellte und nun doch realisierbare Projekt zur Freilegung der Schlossachse ist das
letzte Projekt, welches aus dem bestehenden Handlungskonzept in die Umsetzung gelangt. Durch das
Projekt „Freilegung der Schlossachse“ soll ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Entwicklung einer
städtebaulich wahrnehmbaren Ortsmitte getätigt werden, sodass sich die Sennegemeinde auch
zukünftig als kleines selbstbewusstes Zentrum mit einer vielfältigen und nutzungsgemischten Mitte am
westlichen Rand der Senne positionieren kann.

        3.2.2. Übergeordnetes Planungsziel der Schlossachse

Die im Rahmen der Konzeptvergabe als Erbbaurecht zu vergebene Fläche korrespondiert direkt mit dem
Projekt „Freilegung der Schlossachse“ des Ortskernkonzeptes. Ziel des Projektes ist die Freilegung und
Sicherung der historischen Schlossachse als Wegeverbindung von Schlossgarten und Dorfmittelpunkt.
Das Jagdschloss als barocke Schlossanlage ist mit der für die Zeit typischen Axialität errichtet worden.
Dazu zählt auch die Schlossauffahrt von der historischen Allee (heutige Paderborner Straße) zum
Mittelrisalit des Schlosses. Im Zuge der Öffnung und Gestaltung des Schlossgartens für die Öffentlichkeit
soll diese Achse wieder verdeutlicht werden. Die Umgestaltung des Schlossgartens im Jahr 2019 hat
daher mittig auf das Schloss zulaufend eine Bepflanzung erhalten, die genau diese Wegeachse betonen
soll.
Bis Ende 2021 hat die dort befindliche Bebauung das Schloss und die Schlossachse aus dem öffentlichen
Blickfeld genommen und die alte Sichtachse durchtrennt. Durch den Abbruch der Gebäudestruktur
Ende 2021 wurde die Sichtachse wiederhergestellt. Die entstandene Freifläche soll perspektivisch in die
Schlossgartengestaltung integriert werden.

Die im Rahmen der Konzeptvergabe zu vergebene, bebaubare Fläche korrespondiert neben dem
Schlossgarten auch mit dem gegenüberliegenden westlichen und östlichen Henkenplatz. Der
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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                           Sennegemeinde Hövelhof

Henkenplatz wurde ebenfalls im Rahmen des Ortskernkonzeptes neugestaltet und bietet seitdem
Bürgerinnen und Bürgern eine neue Aufenthaltsqualität.
Architektonisch ist der Platz von Gebäudestrukturen aus den 60er bis 80er Jahren geprägt, die die
vorhandene Bebauung mit ihrer Zeit entsprechenden in 2- bis 3-geschossiger Bauweise und mit
Flachdächern ausgebildeten Wohn- und Geschäftsgebäuden verdichtet hat. Der Henkenplatz ist im
Gegensatz zum Ruhe ausstrahlenden Schlossgarten ein Platz, der durch seine Nutzung und
Zerschneidung durch Verkehrsstränge belebt und aufgeregt erscheint.

Die Schlossachse soll einen adäquaten Übergang vom Schlossgarten zum Henkenplatz und umgekehrt
ausbilden und so die Teilräume in einem fließenden Übergang miteinander verbinden. Die Gestaltung
der Freiflächen und Gebäude sollte dieses Ziel im Blick haben und unterstützen.

        3.2.3. Planungsrecht auf dem Grundstück

Der Regionalplan OWL ordnet den Bereich dem Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) zu.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche festgelegt. Hier soll über eine Änderung des
Flächennutzungsplanes, entsprechend der geplante Nutzungen, eine „Grünfläche“ (westlich) sowie eine
gemischte Baufläche (östlich) festgelegt werden.
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist baulich nach § 34
BauGB zu bewerten. Das Bauvorhaben muss sich nach § 34 BauGB einfügen und umgesetzt werden
können.
Der Rat der Sennegemeinde Hövelhof hat am 22.10.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes
beschlossen, mit dem Ziel die Schlossachse als historische Sichtachse und Wegebeziehung
wiederherzustellen und langfristig zu sichern. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre gem. § 14
BauGB erlassen, da zum damaligen Zeitpunkt eine Sicherung der Ziele der Gemeinde ansonsten nicht
gewährleistet gewesen wäre. Eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gem. § 17 (1) S. 3
BauGB ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Der Bebauungsplan legt zum aktuellen Zeitpunkt keine eindeutig definierten Planvorgaben fest und ist
an das neu zu errichtende Gebäude anzupassen. Grundlegende baurechtliche Zielvorgabe ist allerdings
die Errichtung eines Gebäudes mit 2 bis 3 Vollgeschossen. Sofern wirtschaftlich abbildbar ist auch die
Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes möglich. Ein Staffelgeschoss als Fassadenvollgeschoss
oberhalb des 3. Vollgeschosses ist aus städtebaulicher Sicht unerwünscht. Zur Art der baulichen Nutzung
wird die Festlegung eines Urbanen Gebietes gem. § 6a BauNVO anvisiert.

    3.3. Planungsaufgabe

Aufgabe ist es, einen architektonisch-städtebaulichen Entwurf inkl. Nutzungskonzept zu erarbeiten,
dessen Ziel die bauliche Ausbildung der Ecksituation und der bauliche Abschluss des Schloßgartens und
gleichzeitig des Henkenplatzes ist.

Die Gemeinde Hövelhof erwartet ein architektonisches Gesamtkonzept gemäß diesen Exposés.

        3.3.1. Zielvorgaben Städtebau

Das zu entwickelnde Gebäude sollte aus städtebaulicher Sicht die Besonderheit seiner Lage
wiederspiegeln. So sind klare Raumkanten zu bilden und der Eindruck einer urbanen Bebauung
gewünscht.
Aufgrund seiner Lage wird Wert auf die Allseitigkeit des Gebäudes gelegt, sodass ein Bezug zu den
übrigen städtebaulich relevanten und öffentlichen Bereichen (Schlossgarten, Henkenplatz und
Hauptkreuzung) entsteht.
Es ist eine Ecksituation im Bereich der Hauptkreuzung auszubilden.

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                           Sennegemeinde Hövelhof

        3.3.2. Zielvorgaben Architektur

Aufgrund der bedeutenden Lage besteht der Anspruch, eine qualitativ und gestalterisch hochwertige
Architektur für die Entwicklung dieses für die Gemeinde bedeutenden Bereiches zu schaffen. Das
Jagdschloss im Hintergrund ist das Wahrzeichen der Gemeinde und soll als solches durch eine Bebauung
gestützt werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, keine architektonische Konkurrenz entstehen zu
lassen. Das zu entwickelnde Gebäude sollte auf der einen Seite selbstbewusst dastehen und gleichzeitig
das historische Erbe nicht in den Schatten stellen. Die Gemeinde Hövelhof legt dabei großen Wert auf
die nachhaltige, funktionale und gestalterische Qualität der Entwürfe.

Für die Ausbildung einer städtebaulich gewünschten Ecksituation im Kreuzungsbereich der Paderborner
Straße/Schloßstraße/Allee besteht die Möglichkeit ab dem 1. OG oder einer lichten Durchgangshöhe
von >3,0m die Grundstücksgrenze und die Flurstücke 5704 und 6123 in notwendigem Maß zu
überbauen.

Wünschenswert sind Hauptzugänge für öffentliche Nutzungen und/oder Nutzungen mit
Besucherverkehr im Bereich der Allee. Untergeordnete, aber für die Öffentlichkeit bestimmte Zugänge
können ebenso im Bereich des Schlossgartens angelegt werden.

        3.3.3. Zielvorgaben Nutzung

Der Rat der Sennegemeinde hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 beschlossen, vor Ort eine
gastronomische Nutzung zu etablieren. Die gastronomische Nutzung soll die vorrangige Nutzung im
Erdgeschoss sein. Die Nutzungen der oberen Geschosse sind nicht festgelegt und können vom Bewerber
im Rahmen der Zulässigkeit frei gewählt werden. An dieser Stelle ist erneut darauf hinzuweisen, dass
aufgrund der umliegenden Verkehrssituation mit erhöhten Immissionswerten des Straßenverkehrs zu
rechnen ist. Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen sollten insofern direkt mit eingeplant werden.

Im Rahmen der gastronomischen Nutzung wurde allgemein der Wunsch geäußert, eine
Außengastronomie im Schlossgarten zu etablieren. Außengastronomische Gestaltungskonzepte sind
ausdrücklich erwünscht.

Bei der Entscheidung des Rates zur Etablierung einer Gastronomie wurde in erster Linie angedacht, eine
Gastronomie mit Wirtshauscharakter anzusiedeln. Der Rat zeigt sich jedoch auch für andere
gastronomische Konzepte offen.

        3.3.4. Erschließung und Stellplätze

Die verkehrliche Erschließung des Grundstückes erfolgt in erster Linie über die Straße „Allee“. Sofern
weitere Erschließungsmöglichkeiten identifiziert werden, sind diese vorab zu prüfen und ihre
Umsetzbarkeit zu begründen. Darüber hinaus ist es aktuell möglich das Grundstück über das
benachbarte Grundstück „Schloßstraße 1“ (Apotheke) zu erreichen. Eine dingliche oder rechtliche
Sicherung dieser Erschließung gibt es nicht. Entsprechende Regelungen sind, sofern erwünscht, direkt
mit dem Eigentümer zu klären.

Bei der Planung der verkehrlichen Erschließung ist insbesondere auch die Anliefersituation zu beachten.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Hövelhof ist bei der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen.

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                            Sennegemeinde Hövelhof

Aufgrund der geringen Grundstücksgröße wird es fast unmöglich sein, Stellplätze oberirdisch auf dem
Grundstück unterzubringen. Eine Tiefgarage ist wünschenswert, sofern ein schlüssiges
Erschließungskonzept vorgelegt werden kann. In jedem Fall ist jedoch ein Konzept zur Errichtung von
Stellplätzen zu erarbeiten.

Gem. § 4 (2) der Stellplatzsatzung kann auf die besondere Situation des Einzelfalls abgestellt werden
und in Absprache mit der Gemeinde Hövelhof von der erforderlichen Anzahl vor Ort nachzuweisender
Stellplätze abgewichen werden. Sofern Stellplätze auf anderen Grundstücken nachgewiesen werden
sollen, greifen § 5 (1) S. 2. sowie § 8 (1) der Stellplatzsatzung. Beides ist bei Gebrauch im Rahmen der
konzeptionellen Erarbeitung eingehend zu prüfen und zu begründen.

        3.3.5. Energie und Nachhaltigkeit

Die zur Verfügung stehende Teilfläche wird zu einem großen Teil versiegelt sein.
Da sich die Gemeinde Hövelhof den ökologischen und klimatischen Herausforderungen bewusst ist,
möchte sie an dieser Stelle einen Beitrag zur weitgehenden Reduktion klimabelastender Faktoren
leisten. Daher wird großer Wert auf die Berücksichtigung der Aspekte des Klimaschutzes und der
Nachhaltigkeit bei der Planung gelegt. Die Gemeinde ist offen für Vorschläge, die innovative
energetische Ansätze beinhalten und geeignet sind, klimabelastende Faktoren so gering wie möglich zu
halten. Innovative Konzepte zur Versorgung, Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien werden
daher begrüßt.
Dem Entwurfskonzept sollte als Mindeststandard der KfW-40 Standard zugrunde liegen. Die Nutzung
fossiler Brennstoffe ist untersagt.
Sofern die Planung Flachdächer beinhaltet, sind diese zu begrünen oder solartechnisch zu nutzen.
Weitere Klimaanpassungsmaßnahmen werden begrüßt. Weiterhin wird angeregt bauökologische
Überlegungen anzustellen.

Entsprechende Nachweise sind vor Baubeginn bzw. nach Baufertigstellung zu erbringen.

    3.4. Kaufpreis

Die zur Verfügung stehende Teilfläche wird im Wege eines Erbbaurechtes vergeben. Dabei wird ein
Jahreserbbauzins in Höhe von 9.650 € herangezogen. Die Gemeinde behält sich vor, den
Jahreserbbauzins entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex bzw. der allgemeinen Steigerung des
Bodenrichtwertes in einem zuvor vereinbarten Zeitraum (z.B. alle fünf Jahre) anzupassen. Die Regelung
wird im Erbbaurechtsvertrag festgehalten.

Das Erbbaurecht wird für die Dauer von 75 Jahren vergeben.

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4. Beurteilungs- und Veräußerungskriterien

    4.1. Bewertungskriterien

Die Annahme des festgelegten Erbbauzinses gilt als Voraussetzung und muss bestätigt sein. Er fließt
daher nicht in die Bewertung mit ein.

Die hier angegebenen Bewertungskriterien dienen als Grundlage für die Entscheidung, an welchen
Bewerber das Teilgrundstück nach dem Beschluss der Politik vergeben wird. Die letztliche Entscheidung
trifft die Jury in der Jurysitzung, nachdem die einzelnen Bewerber ihre Konzepte vorgestellt haben.

     a) Beachtung baurechtlicher Rahmenbedingungen                                 20 %

     -   Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebung ein

     b) Städtebauliches und architektonisches Konzept                              45 %

         Städtebau
     -   Einbindung in den städtebaulichen Kontext
     -   Eckausbildung
     -   Erschließungskonzept
     -   Ausgestaltung und Zusammenspiel von Übergangsbereichen zum öffentlichen Raum

         Architektur
     -   Architektursprache
     -   Fassadengliederung
     -   Qualität und Erscheinung des Materials
     -   Dachgestaltung
     -   Grundrissgestaltung (Konzeption, Funktionalität, Flexibilität)
     -   Umgang mit Schallschutzthematik

     c) Nutzungskonzept                                                            25 %

     -   Gastronomiekonzept (z.B. Art der Gastronomie, Umsetzungsidee)
     -   Beitrag zur Belebung
     -   Auswahl und Anordnung
     -   Flexibilität

     d) Energetisches Konzept                                                      10 %

     -   Innovative Energiekonzepte
     -   Ökologische Baustandards
     -   Fassaden- und Dachbegrünung

    4.2. Vorgehensweise

In der Jurysitzung besteht die Möglichkeit, der Jury die Entwurfskonzepte persönlich vorzustellen und
auf Besonderheiten und Ziele des eigenen Entwurfes hinzuweisen. Vor der persönlichen Präsentation

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begutachtet die Jury die eingereichten Entwürfe. Abschließend bewertet die Jury die Qualität der
Entwürfe anhand der vorstehenden Kriterien. Das Gremium ist angehalten, die Qualitäten differenziert
zu bewerten, Überarbeitungspotenziale zu identifizieren und Punkte in einer Bewertungsmatrix
entsprechend der oben dargestellten Bewertungskriterien und Verteilung zu bestimmen.
Den Bewerber mit der meisten Punktzahl schlägt die Jury den politischen Gremien zur Vergabe des
Grundstückes vor.
Grundlegende inhaltliche, architektonische oder nutzungsbezogene Änderungen der Entwürfe sind im
Nachgang nicht zulässig.

5. Verfahrensmodalitäten

    5.1. Verfahrensart

Die östliche Teilfläche der Schlossachse (vgl. 2.2f) wird im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens als
Erbbaurecht zu einem Festpreis vergeben. Das Verfahren ist einstufig angelegt und erfolgt in Form eines
Auswahlverfahrens nach Abgabe entsprechender Bewerbungsunterlagen. Das vorliegende Exposé stellt
keine Ausschreibung i.S.d. VgV, VOL, VOB oder UVgO dar. Aus der Abgabe einer Bewerbung lassen sich
keine Verpflichtungen und keine Ansprüche gegen die Gemeinde Hövelhof als Eigentümerin herleiten,
insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen oder für den Fall, dass eine
Vergabe des Grundstücks nicht erfolgt. Mit der Versendung des Exposés ist ausdrücklich kein Makler-
oder Vermittlungsauftrag verbunden. Auslagen und Kosten im Zusammenhang der Erstellung des
Konzeptes werden von der Gemeinde Hövelhof nicht übernommen und auch nicht gezahlt. Die
Verfahrenssprache ist Deutsch.

Die Gemeinde Hövelhof behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen
Bedingungen das Erbbaurecht vergeben wird.

Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt
zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Dies schließt die im Exposé enthaltenen Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.

    5.2. Ziel der Konzeptvergabe

Ziel der Konzeptvergabe ist es, für die in Rede stehende Teilfläche an der Schlossachse entsprechend
ihrer Bedeutung unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen eine städtebauliche
adäquate und qualitativ hochwerte Bebauungsmöglichkeit zu erhalten. Bei der Vergabe steht explizit
die Qualität des Konzeptes vor dem Preis. Eine Auswahl anhand eines gebotenen Erbbauzinses findet
nicht statt. Voraussetzung ist die Annahme des vorgegebenen Erbbauzinses.

    5.3. Verfahrensablauf

Interessierte werden gebeten, ein Entwurfskonzept zu erarbeiten und vorzulegen, welches die Inhalte
des Exposés aufgreift und diese in architektonischer Form entwickelt. Ein Nutzungskonzept soll Teil des
Entwurfskonzeptes sein. Die Entwurfskonzepte sollen neben Planzeichnungen zusätzlich in Textform
erläutert werden, um die eigene Schwerpunktsetzungen zu unterstreichen und konzeptionelle
Besonderheiten hervorzuheben.

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        5.3.1. Phase 1: Bewerbungsphase

Interessierte Investoren können innerhalb des Bewerbungszeitraums ein Entwurfskonzept mit den in
diesem Exposé genannten Anforderungen bei der Gemeinde Hövelhof einreichen. Eine
Vorabbewerbungsphase mit der Prüfung auf Eignung ist nicht geplant. Für Rückfragen stehen die
genannten Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern konkrete Rückfragen auftreten, die alle Bewerber
betreffen, werden diese an alle, der Gemeinde bekannten Teilnehmenden weitergeleitet.

        5.3.2. Phase 2: Jurysitzung

Nach Abschluss der Bewerbungsphase werden die Entwurfskonzepte an die Jurymitglieder zur Sichtung
weitergeleitet. In einer nichtöffentlichen Jurysitzung besteht die Möglichkeit die Entwurfskonzepte
durch die Investoren und Architekten zu präsentieren. Eine Präsentation sollte nicht mehr als 20
Minuten in Anspruch nehmen.

Im Anschluss daran berät die Jury über die eingereichten Entwurfskonzepte anhand der zuvor
festgelegten Bewertungskriterien. Abschließend trifft sie eine Vergabeentscheidung. Die Ergebnisse der
Jurysitzung werden protokolliert. Das Protokoll ist im Nachgang einsehbar.

Das Ergebnis der Vergabeentscheidung wird den Bewerben am darauffolgenden Tag per E-Mail
mitgeteilt.

        5.3.3. Phase 3: Verfahren nach der Jurysitzung

Nachdem die Jury das Ergebnis der Konzeptvergabe ermittelt hat, wird die Entscheidung den politischen
Gremien zur Beschlussfassung übergeben. Im Anschluss daran werden Erbbaurechtsverträge erarbeitet
und die Umsetzung der Entwurfskonzeption durch städtebauliche Verträge flankierend gesichert. Teil
der vertraglichen Sicherungen wird eine Bauverpflichtung sein, die eine verpflichtende Umsetzung des
Vorhabens innerhalb eines bestimmten Zeitraums sichert.

    5.4. Jury

Die Jury zur Bewertung der Entwurfskonzepte setzt sich aus den 11 stimmberechtigten Mitgliedern des
Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hövelhof zusammen. Beratend werden Mitarbeiter der
Verwaltung zur Seite stehen. Die Jury agiert unabhängig von ihrer politischen Legitimation als Bau- und
Umweltausschuss. Sie spricht dem Rat der Gemeinde eine Empfehlung zur Vergabe des Erbbaurechtes
aus.

    5.5. Planungsleistungen

        5.5.1. Einzureichende Unterlagen

Um eine objektive Bewertung der Entwurfskonzepte sicherzustellen, sind folgende Konzeptunterlagen
einzureichen:

Analoge Ausfertigung:
   - Präsentationspläne (1-fache Ausfertigung, farbig, DIN A0, 300 dpi, genordert, gerollt)
   - Vorprüfpläne (1-fache Ausfertigung, DIN A0, 300 dpi, genordert, gefaltet)
   - Schriftliche Erläuterungen und Formblätter (1-fache Ausfertigung, farbig, A4, gelocht, nicht
       getackert)

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                           Sennegemeinde Hövelhof

Digitale Ausfertigungen auf digitalem Speichermedium, vorzugsweise USB
    - Digitale Ausfertigung der Pläne als pdf-Datei in Originalgröße
    - Digitale Ausfertigung der Pläne als verkleinerte pdf-Datei (A3, max. 5 MB pro Plan)
Schriftliche Erläuterungen und Formblätter

             5.5.1.1.    Architektonisches Konzept

Es sind maximal zwei DIN A0 Pläne (Plan A, Plan B) einzureichen.

Die folgenden Inhalte sind darzustellen:

Plan A
    - Lageplan, Maßstab 1:200, mit Aussagen zu
          o der baulichen Nutzung über das Gesamtgrundstück und angrenzender Bereiche
          o dem architektonischen und räumlichen Gesamtkonzept, zur Veranschaulichung der
             Einbindung in das städtebauliche Umfeld
          o der Einbindung der öffentlichen und privaten Flächen
    - Rendering
          o Räumliche Außenansicht der Entwurfsidee und städtebaulichen Einbindung mit
             Darstellung der Materialität (Standort bevorzugt auf dem Henkenplatz, dort frei
             wählbar)
    - Nutzungskonzept in isometrischer Darstellung
    - Aussagen zu Erschließung

Plan B
    -    Grundriss des Erdgeschosses mit angrenzenden Freiflächen, einschließlich äußerer Erschließung
    -    Grundriss der Obergeschosse
    -    Grundriss des Untergeschosses, sofern vorhanden
    -    Gastronomisches Nutzungskonzept

Frei auf Plänen A und B verortbar:
     - Zwei Schnitte in angemessenem Maßstab
     - Ansicht in Blickrichtung Norden (auf das Jagdschloss schauend)
     - Ansicht in Blickrichtung Süden (in Richtung Henkenplatz schauend)
     - Ansicht aus Blickrichtung Osten (zur Veranschaulichung der Ecksituation)

    -    Weitere konzeptionelle Darstellungen, Skizzen, Piktogramme, Details und Erläuterungen (frei
         wählbar)

             5.5.1.2.    Schriftliche Erläuterungen

Der zeichnerischen Entwurfskonzeption sind schriftliche Erläuterungen beizufügen, in denen die
Entwurfsidee hinreichend und plausibel argumentiert und erläutert wird. In den Erläuterungen sind
insbesondere Aussagen zu folgenden Inhalten zu treffen:

    -    Städtebau
    -    Architektur
    -    Erschließung, Verkehr und Stellplätze
    -    Nutzungskonzept, insbesondere zur gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss
    -    Energiekonzept

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            5.5.1.3.     Nutzungskonzept

Im Rahmen der Konzeptvergabe ist ein Nutzungskonzept darzulegen. Das Nutzungskonzept soll sowohl
planerisch als auch schriftlich dargestellt werden.
Als Maßgabe hat der Rat der Gemeinde im April 2021 beschlossen, im Erdgeschoss eine gastronomische
Nutzung unterzubringen. Insbesondere soll dies dazu beitragen, den Ortskern lebendig zu gestalten, die
Einzelhandelslage zu stützen und das gastronomische Angebot in Hövelhof zu erweitern.
Von den Bewerbern wird insofern erwartet, dass eine gastronomische Nutzung im Erdgeschoss etabliert
wird und die Räumlichkeiten entsprechend konstruiert werden. Vorteilhaft ist es, eine konkrete
gastronomische Nutzung darlegen zu können, um das Angebot zu untermauern. Neben einer
Innengastronomie hat der Rat dabei auch Außengastronomie einbezogen, um ein gastronomisches
Angebot im Schlossgarten zu ergänzen.

Bei der Entscheidung des Rates wurde in erster Linie angedacht, eine Gastronomie mit
Wirtshauscharakter zu etablieren. Der Rat zeigt sich jedoch auch für andere gastronomische Konzepte
offen.

        5.5.2. Planer- und Architektenleistungen

Das Verfahren hat das Ziel, ein Grundstück auf Grundlage des ausgelobten Erbbauzinses und einer
dargestellten planerischen Qualität an einen privaten Investor, eine Baugruppe oder
Bauherrengemeinschaft zu vergeben. Ansprechpersonen und Vertragspartner sind die im Verfahren
ausgewählten Investierenden. Die Investierenden bearbeiten die Aufgabenstellung gemäß dem Exposé
unentgeltlich mit einem von ihnen beauftragten Planungsbüro oder Architekten.

Die Erarbeitung der Konzepte erfolgt durch eine Beauftragung der Investierenden an die jeweiligen
Architektur- und Ingenieurbüros. Die Gemeinde Hövelhof erwartet, dass zwischen den Investierenden
und Planern eine entsprechende Regelung zum Honorar getroffen wird.

Um die Qualität des jeweiligen Wettbewerbsbeitrags auch in der Realisierung beizubehalten, soll ein
Wechsel der Planenden nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

    5.6. Teilnahmevoraussetzungen

Die Bewerber müssen schriftlich verbindlich bestätigen, dass sie am Verfahren teilnehmen und die für
die Aufgabenstellung erforderlichen Planungs- und Konzepterstellung auf eigene Kosten zu erbringen
haben.

Teilnahmeberechtigt sind Marktakteure, die als Bauträger oder Investor auftreten. Die Bewerbung von
Bewerbergemeinschaften, bspw. aus mehrere der vorgenannten Akteure oder Baugruppen,
Bauherrengemeinschaften und Baugenossenschaften in Verbindung mit einem der vorgenannten
Akteure ist zulässig.

Die Teilnehmenden müssen geeignet bzw. in der Lage sein, Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb des
Gesamtkonzeptes zu übernehmen. Die Planungsleistungen sind von einem in eine deutsche
Architektenkammer eingetragenen Architekten zu erbringen. Gleichwertige Qualifikationen sind
beizulegen. Im Falle des Vergabezuschlags wird erwünscht, dass der Marktakteur, die im Verfahren
eingebundenen Architekten, sofern wirtschaftlich unabhängig, mit den erforderlichen
Planungsleistungen beauftragt.

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                        Sennegemeinde Hövelhof

    5.7. Verfahrensunterlagen

Das Exposé wird auf der Homepage der Gemeinde Hövelhof veröffentlicht und steht für den gesamten
Bewerbungszeitraum als Download zur Verfügung.
Darüberhinausgehende Verfahrensunterlagen werden den Teilnehmenden auf Anfrage als Download
über einen passwortgeschützten Link zur Verfügung gestellt. Der Link kann über bauamt@hoevelhof.de
angefordert werden.

Die Unterlagen bestehen aus:
    - Exposé
    - Formblätter inkl. Bewerbungsbogen
    - Digitale Anlagen

    5.8. Teilnahmebestätigung und Kaufpreisbestätigung

Die Teilnahme am gesamten Verfahren ist durch eine schriftliche Bestätigung mit dem
Bewerbungsbogen verbindlich einzureichen. Der im Exposé angegebene Erbbauzins ist als Festpreis
schriftlich zu bestätigen.

    5.9. Abgabefrist, Empfänger und Ansprechpartner

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind postalisch oder persönlich bis zum 15.08.2022, 15 Uhr
einzureichen und sind zu richten an:

Gemeinde Hövelhof
Bauamt
- Konzeptvergabe Freilegung Schlossachse –
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof

Während der Bewerbungsphase können Fragen jederzeit an bauamt@hoevelhof.de gerichtet werden.
Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Carolin Rüther
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
Tel.: 05257 / 5009-148
E-Mail: carolin.ruether@hoevelhof.de

Julia Michels
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
Tel: 05257 / 5009-149
E-Mail: julia.michels@hoevelhof.de

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                          Sennegemeinde Hövelhof

    5.10.       Terminübersicht

Folgende Terminkette ist vorgesehen:

    -   Veröffentlichung des Exposés:                  20. April 2022
    -   Bewerbungszeitraum:                            20.04. bis einschl. 23.08.2022, 15 Uhr
    -   Sichtung der Entwurfskonzepte
        und Jurysitzung:                               September
    -   Vorläufige Mitteilung der Ergebnisse:          anschließend
    -   Beschluss des BUA und Rat:                     Oktober 2022
    -   Abschluss der Erbbaurechtsverträge:            anschließend

6. Vertragsbedingungen

    6.1. Bebauungsverpflichtung

Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich in einem noch zu bestimmenden Umfang und zeitlichen Ablauf,
die vorgesehene Bebauung fertig zu stellen.

    6.2. Gebäude und Flächennutzung

Die vorgesehene Nutzung wird vertraglich festgesetzt. Gleichzeit werden Unterlassungsverpflichtungen,
die Nutzung der Teilfläche betreffend, vereinbart; hierzu gehören insbesondere Vergnügungsstätten,
Spielhallen und Wettbüros. Alle für die Bebauung und Nutzung der Teilfläche erforderlichen privaten
und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind vom Erbbauberechtigten auf eigene Kosten einzuholen.

    6.3. Finanzierung

Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, der Gemeinde Hövelhof rechtszeitig vor Vertragsabschluss
durch Vorlage eines Finanzierungsnachweises samt dem zugrundeliegenden rechtsgültigen
Darlehensvertrag nachzuweisen, dass die Finanzierung der vom Käufer auf den Kaufobjekten geplanten
Baumaßnahmen durch eine europäische Bank mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist.

    6.4. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

Alle mit dem Erbbaurecht und seiner Durchführung sowie seiner möglichen Rückabwicklung
zusammenhängenden Kosten und Steuern trägt der Erbbauberechtigte.

Alle für die Bebauung und Nutzung möglicherweise erforderlichen privat- und öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen sind vom Erbbauberechtigten auf eigene Kosten einzuholen.

        6.4.1. Kaufpreis und Finanzierungsbestätigung

Grundlage der Vergabe des Erbbaurechts ist der Jahreserbbauzins gemäß Ziffer 3.4.

Zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages erwartet die Gemeinde Hövelhof eine
Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland über die
Gesamtsumme des geplanten Projektes.

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Freilegung der Schlossachse – Konzeptvergabe                  Sennegemeinde Hövelhof

        6.4.2. Ausführungsfristen

Folgende Ausführungsfristen werden anvisiert:

    -   Ca. 6 Monate nach Beschluss des HFA und
        Abschluss des Erbbaurechtsvertrages:            Einreichen des Bauantrages
    -   Ca. 3 Monate nach Erhalt der Baugenehmigung:    Baubeginn
    -   Ca. 24 Monate nach Baubeginn:                   Fertigstellung

        6.4.3. Einhaltungen der Planungen

Planzeichnungen und Konzeptunterlagen werden als Anlagen Gegenstand des Kaufvertrages; die
Einhaltung wird per Vertragsstrafen gesichert.

Hövelhof, im April 2022

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