KRÄMER KÜFFEN RECKMANN & Partner - SonderNews

Die Seite wird erstellt Pierre-Oliver Maurer
 
WEITER LESEN
KRÄMER KÜFFEN RECKMANN & Partner
Steuerberater
KKR - SonderNews – Digitale Zukunft der Finanzverwaltung
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten GoBD
Inhaltsverzeichnis:
Seite 1: Einleitung
Seite 2: Ab wann gilt die GoBD? / Für wen gilt die GoBD?
Seite 3 : Risiko bei Missachtung der GoBD / Auf welche Daten haben die Prüfer Zugriff?
Seite 4: Welche betrieblichen Systeme sind betroffen? / Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
           Richtige und zeitgerechte Buchführung und Aufzeichnungen
Seite 5: Ordnung und Unveränderbarkeit / Die Verfahrensdokumentation
Seite 6: Das interne Kontrollsystem / Die Zukunft der kaufmännischen Verwaltungsarbeiten nach GoBD
Seite 7: Grundregeln der elektronischen Archivierung / Das Scannen der Belege
Seite 8: Verfahrensdokumentation/Belegersetzendes Scannen
Seite 9: Die elektronische Rechnung der Zukunft/Wie KKR Ihnen bei der Gestaltung der digitalen Zu
          kunft helfen kann / Fazit
Seite 10 Fazit
Die Finanzverwaltung findet immer mehr Gefal-        kämpfung hat die Finanzverwaltung nun tech-
len an den Segnungen der elektronischen Da-          nisch bis auf Augenhöhe aufgeholt und geht
tenverarbeitung (EDV), denn durch die Automa-        noch weiter. Sie plant, dass bis 2022 alle Behör-
tisierung der Prozesse bei der Bearbeitung von       den, Ämter, Versicherungen, Banken und sons-
Steuererklärungen und im Rahmen der Be-              tige Institutionen alle steuerlich relevanten Daten
triebsprüfungen winken große Entlastungen für        nur noch elektronisch bearbeiten und bereit
die Beamten. Das Bundesfinanzministerium für         stellen. Ob dies bis Ende 2022 umgesetzt sein
Finanzen (BMF) hat am 14.11.2014 ein Schrei-         wird, bleibt abzuwarten. Erkennbar ist aus vielen
ben über die „“Grundsätze zur ordnungsmäßigen        Gesetzesänderungen, Referentenentwürfen etc.,
Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auf-           dass an diesem Ziel festgehalten wird.
zeichnungen und Unterlagen in elektronischer
Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffent-       Begonnen hat dies mit der Verpflichtung zur
licht.                                               elektronischen Übermittlung der Daten über
                                                     Kapitalerträge, Versicherungsbeiträge, Renten-
Die GoBD ersetzt die bisherigen gültigen GoBS        zahlungen, Arbeitnehmerdaten etc. und dem
in weiten Teilen. Die GoBS beinhaltete für Be-       folgte die elektronisch zu übermittelnde Steuer-
triebsprüfer, wie auch für Steuerpflichtige, bis-    erklärung. Wenn Sie bzw. wir für Sie heutzutage
lang lediglich Leitlinien und keine klaren Regeln.   Ihre Steuererklärung elektronisch dem Finanz-
Die GoBD ist nun verbindlich und klar ausgestal-     amt übermitteln, prüft das Finanzamt Ihre Erklä-
tet. Nach Ansicht der Finanzverwaltung hat sich      rung mit Hilfe vieler tausender elektronischer
nichts Grundlegendes gegenüber den 19 Jahre          Tools und vergleicht Ihre Werte mit Datensamm-
alten Grundsätzen der GoBS geändert. Formal          lungen etc. So können Privatleute und Unter-
mag das sogar zutreffen – der Teufel steckt          nehmer einfach und schnell digital durchleuchtet
jedoch im Detail. Viele Punkte wurden nun            werden.
konkretisiert und klar formuliert.
                                                     Für das Finanzamt bedeutet dies, dass Zeit und
Sie als Unternehmer nutzen weitgehend alle           Arbeitsleistung eingespart werden können. Für
Möglichkeiten der EDV aus . Sie ist aus Ihrem        Sie als Steuerpflichtiger bedeutet die Hinwen-
Alltag nicht mehr wegzudenken. Mithilfe vieler       dung der Behörde zu den Möglichkeiten der EDV
elektronischer Systeme werden viele Ihrer Ar-        aber auch einen teils nicht unerheblichen Mehr-
beitsabläufe optimiert / strukturiert. Ohne die      aufwand. Letztendlich sind Sie derjenige, der die
EDV wäre Ihr Unternehmen in der heutigen Zeit        Weichen für die Erleichterung beim Finanzamt
sicherlich nicht mehr wettbewerbsfähig. Die          stellt und seine EDV-Systeme und betrieblichen
Finanzverwaltung war bis vor kurzem in diesem        Prozesse an die gesetzlichen Vorgaben anpas-
Bereich noch “unterrepräsentiert“. Doch die          sen muss.
vielen Manipulationen von EDV-Systemen haben
neben den bislang entdeckten Steuerverkürzun-        Daher sollten Sie sich umso intensiver mit den
gen / Steuerhinterziehungen zu massiven Steu-        von der Finanzverwaltung geforderten Grundsät-
erausfällen geführt. Zu dieser Missbrauchsbe-        zen der elektronischen Buchführung auseinan-
Seite 2 zu den KKR-SonderNews Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten

dersetzen. Dies gilt besonders, wenn Sie Ihre       Prozesse etwas “holprig“ gelaufen sind. Aus
Buchführung selbst erstellen. Und selbst wenn       diesem Grund sollten Sie die Prüfung Ihrer
Sie die Buchführung an uns bzw. an Ihren Steu-      bestehenden Prozesse und die erforderlichen
erberater abgeben, müssen Sie sicherstellen,        Anpassungsarbeiten so schnell wie möglich in
dass zumindest die notwendigen Vorarbeiten in       Angriff nehmen.
Ihrem Haus GoBD-konform umgesetzt werden.
Nur durch Ihre und durch die qualitative Arbeit     Für wen gilt die GoBD?
Ihres Steuerberaters sind Sie bei späteren Be-
triebsprüfungen auf der sicheren Seite. Im          Die Neuerungen der GoBD betreffen zunächst
schlimmsten Fall könnte sonst das Finanzamt         einmal alle buchführungspflichtigen Betriebe
Ihre Buchführung bemängeln / verwerfen und auf      (Bilanz), die bei Ihren unternehmerischen Pro-
seine Schätzungsbefugnis zurückgreifen.             zessen auf EDV-gestützte Verfahren zurückgrei-
                                                    fen und ihre gesetzliche Buchführungs- und
Von den Regelungen der GoBD sind alle elek-         Aufzeichnungspflichten teils oder ganz in elek-
tronischen Systeme betroffen, die in irgendeiner    tronischer Form erfüllen. Des Weiteren sind jene
Art relevante Daten für die betriebliche Buchfüh-   Steuerpflichtigen betroffen, die freiwillig Bücher
rung liefern. Neben der betrieblichen EDV zählen    führen und Bilanzen erstellen.
hierzu auch sogenannte Vor- und Nebensysteme
wie elektronische Kassensysteme, Warenwirt-         Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher
schaftssysteme, Zeiterfassungssysteme etc., auf     Vorschriften verpflichtet sind Bücher zu führen,
die wir später noch eingehen werden.                z. B. Freiberufler (wie Ärzte, Zahnärzte, Rechts-
                                                    anwälte, Architekten etc. sowie Kleingewerbe-
Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, werden      treibende) ermitteln ihren Gewinn aus dem
wir in diesem Newsletter nicht nur Ihre neuen       Überschuss der Betriebseinnahmen über die
Pflichten darstellen, sondern wir werden auch       Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG, kurz
über die Chancen und Möglichkeiten informie-        Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) genannt.
ren, wie Sie Ihr betriebliches Belegwesen und       Diese stellt eine Gewinnermittlungsvorschrift dar.
Ihre elektronische Buchführung mittels neuer        Es werden hierdurch keine selbständigen Auf-
Technologien effizienter und kostengünstiger        zeichnungspflichten (z. B. Kassenbuch) begrün-
gestalten können.                                   det.

Natürlich stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen,   Dennoch geht die Finanzverwaltung aber davon
die sich aus diesem Newsletter ergeben, zur         aus, dass die allgemeinen Ordnungsvorschriften
Verfügung.                                          generell von jedem Unternehmer beachtet wer-
                                                    den müssen. So ergibt sich durch das Umsatz-
Ab wann gilt die GoBD?                              steuergesetz für umsatzsteuerpflichtige Unter-
                                                    nehmer, die eine EÜR aufstellen, eine Aufzeich-
Die folgenden Grundsätze sind für Veranla-          nungspflicht gemäß § 22 UStG, da die Be-
gungszeiträume ab dem 01.01.2015 anzuwen-           triebseinnahmen und der Eigenverbrauch aufge-
den. Die seit 1995 geltenden Grundsätze ord-        zeichnet werden müssen. Möchten Sie Ihre
nungsgemäßer EDV-gestützter Buchführungs-           gezahlten Vorsteuerbeträge von Ihrer Umsatz-
systeme (GoBF / GoBS) sind nicht mehr anzu-         steuerschuld abziehen, müssen auch die Be-
wenden.                                             triebsausgaben mit Angabe von Netto, USt und
                                                    Brutto aufgelistet werden. Damit das Finanzamt
Aber die bisher geltenden Grundsätze zur Nach-      alles nachprüfen kann, müssen die entspre-
vollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Richtigkeit,      chenden Belege zudem geordnet aufbewahrt
zeitgerechten Buchung und Aufzeichnung,             werden.
Ordnung, Unveränderbarkeit und Vollständigkeit,
die bislang schon bei der GoB, GoBF und GoBS        Lediglich bei den Überschusseinkunftsarten -
bestanden haben, sind auch weiter auf die           Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
GoBD anzuwenden. Die Einzelheiten hierzu            und sonstige Einnahmen - gelten die neuen
werden wir im Newsletter nachfolgend erläutern.     Vorschriften der GoBD nicht.
Es bleibt zu hoffen, dass Betriebsprüfer eine
gewisse Großzügigkeit walten lassen, falls die
Einführung der GoBD bei Ihnen erst jetzt vorge-
nommen wird beziehungsweise verschiedene
Seite 3 zu den KKR-SonderNews Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten

                                                    Auf welche Daten haben die Prüfer
 Mandanteninformation:
 Infolgedessen empfehlen wir allen Freiberuflern,
                                                    Zugriff?
 die Hinweise ebenso zu befolgen, die für Buch-
                                                    Grundsätzlich sind alle elektronischen Systeme
 führungspflichtige Unternehmen gelten. Die
 Verbuchung Ihrer Unterlagen ist schon alleine      betroffen, die in irgendeiner Art für die Buchfüh-
                                                    rung relevante Daten liefern. Hierzu zählen alle
 dadurch notwendig geworden, dass dem Fi-
 nanzamt auch das Formular EÜR mit Ihrer            Hauptsysteme sowie die Vor- und Nebensyste-
                                                    me. Ebenso müssen die Hard- und Software
 Steuererklärung eingereicht werden muss.
                                                    einschließlich der Schnittstellen prüfbar sein. Bei
                                                    Geräten sind zusätzlich auch die Beschreibun-
Risiko bei Missachtung der GoBD                     gen sowie Ergänzung, Updates etc. aufzube-
                                                    wahren.
Wenn die GoBD mit ihren Neuerungen, wie
folgend erläutert wird, nicht befolgt wird, kann    Wie oft die Datenverarbeitungssysteme von
das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung Ver-        Ihnen genutzt werden und wie groß die Bedeu-
stöße bei der Buchführung beziehungsweise bei       tung oder wie teuer diese sind, hat keinerlei
den Aufzeichnungen feststellen und aufgrund         Auswirkung auf den Zugriff durch den Prüfer.
dieser formellen und sachlichen Mängel die          Entscheidend für die Finanzverwaltung ist nur,
Buchführung beziehungsweise die Aufzeichnun-        dass in Ihrem System steuerrelevante, buchfüh-
gen verwerfen. Damit ist der Weg frei, dement-      rungs- oder aufzeichnungspflichtige Daten
sprechend zu schätzen. Die Schätzung erfolgt in
Abhängigkeit der Menge und der Schwere der          - erfasst,
Mängel sowie unter Berücksichtigung der Art der     - erzeugt,
Mängel (formeller oder materieller Mangel).         - empfangen,
                                                    - übernommen,
In unserem Newsletter zur GoBD aus Juni 2015        - verarbeitet,
schrieben wir: “Da die Betriebsprüfungen nach       - gespeichert oder
GoBD wohl erst in drei oder vier Jahren begin-      – übermittelt werden.
nenN..“. Aus heutiger Sicht müssen wir
zugeben, dass wir diesbezüglich zu optimistisch     Zu diesen Systemen gehören z. B.
waren. In den Betriebsprüfungen der letzten
Monate fragten die Betriebsprüfer zumindest         - Finanzbuchführung
nach Vorsystemen. Insofern ist die GoBD mit         - Anlagenbuchführung
ihren Folgen bei manchen Betriebsprüfern            - Lohnbuchführung
schneller als von uns erwartet eingetroffen.        - elektronische Kassensysteme
                                                    - elektronische Warenwirtschaftssysteme
Lediglich die Unsicherheit unserer Anmerkung        - elektronische Zahlungssysteme
aus Juni 2015 hinsichtlich der Hinzuschät-          - Taxameter, Wegstreckenzähler
zungsmöglichkeit bleibt bestehen. Wir wissen        - elektronische Waagen
immer noch nicht wie viel Prozent der Erlöse das    - elektronische Zeiterfassungssysteme
Finanzamt hinzuschätzen wird. Kommentatoren         - elektronische Kommunikation (Email)
gehen weiterhin davon aus, dass diese Hinzu-        - Praxisabrechnungssoftware, Archiv
schätzung aufgrund der festgestellten formellen       und Datenmanagementsystem
oder sachlichen Mängel bis 10 % der Umsätze         - sowie alle Handbücher, Bedienungsanleitungen
bedeuten könnte.                                      etc.

 Mandanteninformation:                               Mandanteninformation:
 Es zeichnet sich bereits ab, dass formelle          So gehören bei Heilberuflern auch digitale
 Fehler der zeitgerechten Aufzeichnung der           Röntgengeräte, Ultraschallgeräte etc. zu den
 Buchführung nicht direkt zur Verwerfung der         sog. Vorsystemen. Die Begründung dafür: Der
 Buchführung führen sollen. Sollte sich dies so      Durchlauf der Patienten könnte Rückschlüsse
 durchsetzten, werden wir Sie informieren.           auf Ihre Abrechnungen liefern!!
Seite 4 zu den KKR-SonderNews Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten

Alle Systeme wird die Finanzverwaltung insbe-         schaffen kann. Die Verarbeitungskette vom
sondere auf Ihre GoBD-Komformität prüfen, um          eingehenden Beleg und der Grundaufzeichnung,
Manipulationen auszuschließen. Hierzu ist in          den Journalen und Konten bis hin zur Steuerer-
jedem Finanzamt ein entsprechend ausgebilde-          klärung muss mit Bilanz und GuV oder EÜR
ter Prüfer für den Bereich Datenzugriff einge-        lückenlos nachvollziehbar sein. Der Inhalt der
setzt, um bei Prüfungen den Prüfern vor Ort die       ursprünglichen Dateien darf nicht verändert
nötige fachliche Unterstützung beim Datenzugriff      werden und es dürfen auch keine Informationen
zu geben.                                             verloren gehen.

Der Datenzugriff ist den Prüfern auch bei nicht-      Außerdem untersagt die Finanzverwaltung im
buchführungspflichtigen Unternehmen erlaubt (z.       Schreiben zur GoBD die Umwandlung der Daten
B. Freiberuflern).                                    eines Buchführungsprogrammes in andere
                                                      Formate, z. B. in PDF-Dateien, denn dadurch
In unserem vorhergenden Newsletter aus De-            werden Änderungen etc. nicht mehr nachvoll-
zember 2016 “Richtige Kassenführung für Ge-           ziehbar. Wird eine Software gewechselt, muss
werbetreibende und Freiberufler“ haben wir            die Vorgängersoftware inklusive der Datenbe-
schon ausführlich über den Datenzugriff berich-       stände für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist (in
tet.                                                  der Regel 10 Jahre) für den Fall einer Betriebs-
                                                      prüfung weiterhin vorgehalten werden.
Welche betrieblichen Systeme sind
betroffen?                                            Richtige und zeitgerechte Buchfüh-
                                                      rung und Aufzeichnungen
Grundsätzlich sind alle elektronischen Systeme
betroffen, die in irgendeiner Art der betrieblichen   Richtigkeit bedeutet, dass die Aufzeichnungen
Buchführung relevante Daten liefern. Neben der        mit dem Geschäftsvorfall übereinstimmen und
betrieblichen EDV zählen hierzu auch sogenann-        dass diese in einem zeitlich engen Zusammen-
te Vor- und Nebensysteme. Die oben aufgeführ-         hang in elektronischer Buchhaltung erfasst
te Auflistung dieser Systeme ist dabei keine          werden.
vollständige Auflistung. Sie müssen in Ihren
Betriebsabläufen überprüfen, ob gegebenenfalls        Bare und unbare Geschäftsvorfälle sollen grund-
weitere Systeme hierunter fallen.                     sätzlich getrennt verbucht werden.

Für die Buchführung irrelevant dürften viele          Besonderheiten bei baren Geschäftsvorfällen
elektronische Werkzeuge und Messgeräte sein,          Für die zeitgerechte Erfassung galt bislang der
die einzig für die Entwicklung konkreter Aufträge     Grundsatz, dass diese täglich erfasst werden
erforderlich sind, deren Daten nicht extra aufge-     müssen. Hieran hat sich auch jetzt nichts geän-
zeichnet werden und die somit auch keine              dert. Vergleichen Sie hierzu unseren Newsletter
Grundlage zum Beispiel für Rechnungspositio-          KKR News 1/2013 und KKR SonderNews Rich-
nen liefern können.                                   tige Kassenführung für Gewerbetreibende und
                                                      Freiberufler (www.kanzlei-kkr.de in der Rubrik
Mandanteninformation:                                 Newsletter).
Es gibt noch keine explizierten Hinweis darauf
das Digitalkopierer (die speichern alle bisher        Besonderheiten bei unbaren Geschäftsvorfällen
gefertigten Kopien) oder das Navigationsgeräts        Bei unbaren Geschäftsvorfällen sind diese nach
Ihres Firmenfahrzeugs als Vorsystem von der           Auffassung der Finanzverwaltung innerhalb von
Finanzverwaltung angesehen werden.                    10 Tagen zu verbuchen. Die 10-Tagesfrist
                                                      stammt aus einem BFH-Urteil aus 1968. Das
Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbar-                  bedeutet, dass die Buchungen Ihrer Geschäfts-
keit                                                  vorfälle ,,festgeschrieben“ sein müssen, Sie
                                                      müssen unveränderbar sein. Wenn Daten geän-
Wie die “analoge“ muss auch die elektronische         dert werden, muss die Änderung vom Programm
Buchführung so beschaffen sein, dass ein Be-          automatisch aufgezeichnet werden. Der Ur-
triebsprüfer sich innerhalb angemessener Zeit         sprung bleibt dadurch immer nachvollziehbar.
einen Überblick über die gebuchten Geschäfts-
vorfälle und die Lage des Unternehmens be-            Aber auch die Finanzverwaltung hat erkannt,
                                                      dass die Verbuchungsfrist von 10 Tagen absolut
Seite 5 zu den KKR-SonderNews Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten

unrealistisch ist. Wenn Sie die folgenden be-        Die erste Verbuchung des Geschäftsvorfalls
schreibenden Anforderungen erfüllen, haben Sie       muss unveränderbar abgeschlossen werden.
eine sogenannte geordnete Belegablage. Mit           Spätere Korrekturen, Änderungen, Löschungen
einer geordneten Belegablage ist es auch un-         etc. müssen ebenfalls elektronisch unveränder-
schädlich, wenn Ihre Belege bis zum Ende des         bar dokumentiert werden.
Folgemonats verbucht werden.
                                                     Vorsicht in diesem Zusammenhang ist bei der
Bei der geordneten Belegablage muss sicherge-        Nutzung von Excel oder ähnlicher Software
stellt sein, dass bis zur Erfassung keine Unterla-   geboten. Diese Programme gewähren keine
gen verloren gehen. Das geschieht insbesonde-        lückenlose Änderungshistorie und werden des-
re durch die fortlaufenden Nummerierungen der        halb von der Finanzverwaltung für Buchhal-
ein- und ausgehenden Rechnungen, ferner              tungszwecke grundsätzlich nicht anerkannt. Sie
durch die Ablage in besonderen Ordnern oder          kennen dies auch schon von anderen Aufzeich-
auch durch elektronische Grundbuchaufzeich-          nungen wie z.B. Fahrtenbüchern in Excel, denn
nungen in PC-Kassen, Warenwirtschaftssyste-          diese können jederzeit geändert werden.
men oder Fakturierungssystemen.
Da im GoBD Schreiben nun auch die fortlaufen-        Eine Führung der Nachweise in nicht anerkann-
den Nummerierungen der eingehenden Rech-             ten Programmen (dazu später mehr) kann zum
nungen für die geordnete Belegablage gefordert       Verlust des Betriebsabgabenabzuges führen.
wird, würden wir gegebenenfalls die Anschaffung
eines Paginierstempels empfehlen.                    Als Grundsatz gilt bei der elektronischen Archi-
                                                     vierung auch die Formattreue. Ihre Belege müs-
Die Ausgangsrechnungen müssen, wie Sie es            sen so gespeichert werden, wie sie auch einge-
bisher auch schon gemacht haben, weiterhin           gangen sind. Erhalten Sie z. B. Rechnungen
fortlaufend nummeriert werden. Die Nummerie-         mittels Email als PDF, müssen die Belege in der
rung der Eingangsrechnungen wie auch der             Form des Eingangs als PDF archiviert werden.
Ausgangsrechnungen können natürlich nach             Eine Umwandlung der Belege in andere Formate
unterschiedlichen Systemen erfolgen.                 - oder Sie drucken den Beleg aus und löschen
                                                     danach die Emails samt Anhang - bedeutet,
 Mandanteninformation:                               dass die Unveränderbarkeit des Beleges verletzt
 Sie können Ihre Belege wie bisher monatlich         wurde.
 zu uns bringen. Die EDV gestützte Erfassung
 kann dann weiterhin wie gewohnt bei uns             Die Verfahrensdokumentation
 stattfinden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, künf-
 tig verstärkt auf eine geordnete Belegablage        Schon das GoBDS-Schreiben aus 1995 hat die
 zu achten und die Belege monatlich einzu-           Verfahrensdokumentation als zentrales Informa-
 reichen, da dieser Punkt im BMF-Schreiben           tionsdokument für den Aufbau und die Abläufe
 klar hervorgehoben wurde. Theoretisch wäre          der elektronischen Buchführung thematisiert.
 durch die geordnete Belegablage auch die            Allerdings waren die Ausführungen damals eher
 quartalsweise, halbjährliche etc. Verbuchung        allgemein gehalten, so dass die praktische
 Ihrer Belege möglich.                               Umsetzung von Betrieb zu Betrieb unterschied-
 Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst erledigen,         lich ausfiel und die reine Erfüllung der Pflicht -
 müssen Sie bitte dafür Sorge tragen, dass die       ,,etwas für die Betriebsprüfung haben“ - im
 oben genannten zeitlichen Vorgaben auch             Vordergrund stand. Durch das Schreiben zur
 eingehalten werden.                                 GoBD vom 14.12.2014 gibt es nun erstmals
                                                     detaillierte Vorgaben zum notwendigen Inhalt
                                                     einer Verfahrensdokumentation. So müssen aus
Ordnung und Unveränderbarkeit                        der Dokumentation der Inhalt, Aufbau, Ablauf
                                                     sowie sonstige Ereignisse des EDV-Verfahren
Die Ordnung der Buchführung verlangt eine            vollständig und schlüssig hervorgehen. Dass der
systematische Erfassung, sowie eine übersichtli-     Begriff der Verfahrensdokumentation seinen
che, eindeutige und nachvollziehbare Buchung.        Ursprung in der EDV hat, macht die Sache leider
Schon die Sammlung der Unterlagen muss               nicht einfacher. Deshalb sollten Sie zur Erstel-
planmäßig erfolgen. Bare und unbare Ge-              lung der Dokumentation unbedingt fachkundiges
schäftsvorfälle sollen grundsätzlich getrennt        Personal oder externe Dienstleister hinzuziehen.
verbucht werden.
Seite 6 zu den KKR-SonderNews Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten

Der konkrete Inhalt der Verfahrensdokumentati-      Das interne Kontrollsystem
on hängt natürlich sehr stark von den Prozessen
im jeweiligen Unternehmen ab. So kann es für        Innerhalb der Verfahrensdokumentation kommt
eine Verfahrensdokumentation kein allgemein         der Beschreibung des internen Kontrollsystems
gültiges Muster geben, da jeder Betrieb zu          eine herausragende Bedeutung zu. Im Betrieb
individuell ist. Aber in dem vorgenannten Schrei-   müssen wirksame Kontrollen eingerichtet wer-
ben zur GoBD nimmt die Finanzverwaltung             den, die die Einhaltung der Ordnungsvorschriften
Stellung zum Aufbau und zu bestimmten Inhal-        der GoBD sicher stellen. Das Kontrollsystem darf
ten, die in jedem Fall in der Verfahrensdokumen-    nicht nur auf Papier bestehen, sondern die
tation enthalten sein müssen:                       Kontrolle muss tatsächlich ausgeübt werden.
                                                    Nach dem neuen BMF-Rundschreiben umfasst
- Allgemeine Beschreibung der Prozesse der          das interne Kontrollsystem insbesondere die
  elektronischen Buchführung sowie der System-      folgenden Aspekte:
  me. Am einfachsten ist dies wohl in einem         - Kontrolle der Zugriffs- und Zuangsberechtigung
  kurzen kommentierten Ablaufdiagramm darzu-          auf Systeme der elektronischen Buchführung
  stellen.                                            und der vorgelagerten Systeme. Es muss
- Anwenderdokumentation: Hierunter ist eine           sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter sich
  umfassende Gebrauchsanweisung der einzel-           an diese Vorgaben halten. In regelmäßigen
  nen Programme und Geräte für den Anwender           Abständen muss dies überprüft werden.
  zu verstehen.                                     - Definition und regelmäßige Kontrolle von Zu-
- Technische Systemdokumentation: In dieser           ständigkeiten der Mitarbeiter im Rahmen des
  werden die Details zur verwendeten Hard- und        Gesamtprozesses (wer macht was?, Vier-Au-
  Software erfasst.                                   gen-Prinzip etc.).
- Betriebsdokumentation: Hierbei handelt es sich    - Erfassungskontrolle
  um eine Darstellung des betrieblichen Umfelds     - Fehlervermeidung des Systems durch pro-
  der Branchen mit Branchenkennzahlen, beides         grammseitige automatisierte Plausibilitätsprü-
  aus technischer und organisatorischer Sicht.        fung und Abstimmungskontrollen bei der Daten-
- Internes Kontrollsystem (werden wir nachfolg-       eingabe (z. B. unvollständiger Archiveingang)
  gend separat beschreiben)                         - Tournusmäßige Kontrolle der zutreffenden
- Datensicherungskonzept: mit Backupsystemen          technischen Verarbeitung
  und der Beschreibung der verwendeten Daten-       - Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte
  träger                                              oder unbeabsichtigte Verfälschung von Pro-
- Historie der bislang eingesetzten Programme:        grammen, Daten und Dokumenten.
  (zumindest 10 Jahre zurück)
- Historie der Änderungen: innerhalb der einzel-
  nen Dokumentationen                                Mandanteninformation:
                                                     Die meisten dieser Punkte sind sicherlich schon
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Teile der Ver-      in Ihrem EDV-System hinterlegt. In unserem
fahrensdokumentation in Ihrem Unternehmen            Buchhaltungssystem sind diese Kontrollen
bereits vorhanden sind. Insbesondere eine            schon lange implementiert.
technische Dokumentation sowie eine Beschrei-
bung/Bedienungsanleitung der von Ihnen einge-       Die Zukunft der kaufmännischen Ver-
setzten Software sollte vorhanden sein (meist in
“Hilfe?“ enthalten), sollte verfügbar oder zu
                                                    waltungsarbeiten nach GoBD
beschaffen sein.
                                                    Wie bereits Anfangs erwähnt, versucht die Fi-
                                                    nanzverwaltung alles Mögliche um die Steuer-
 Mandanteninformation:
                                                    manipulation sowie die Steuerhinterziehung zu
 Zur Erläuterung haben wir Ihnen als Anlage         vermeiden, zumindest einzudämmen. So ist die
 ein mögliches Muster für eine Verfahrensdo-
                                                    Finanzverwaltung nun im Bereich der elektroni-
 kumentation zur Belegablage von digitalen Be-
                                                    schen Datenverarbeitung sehr innovativ und
 legen beigefügt. Ob dieses auf Sie so zutrifft,
                                                    setzt mit dem Schreiben zur GoBD hohe Hürden
 ist natürlich betriebsabhängig zu prüfen.
                                                    und Anforderungen sowohl an Sie als den Steu-
                                                    erpflichtigen als auch an uns als Ihren Steuerbe-
                                                    rater. In diesem Schreiben setzt die Finanzver-
                                                    waltung bereits jetzt Zeichen für die Zukunft. Die
Seite 7 zu den KKR-SonderNews Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten

Finanzverwaltung beabsichtigt bis 2022 alle        ein Dateimanagementsystem herum. Da die
Informationen, Unterlagen, Bescheinigungen         Implimentierung eines solchen Systems sehr
aller Behörden und Ämter sowie Banken, Versi-      kostenintensiv ist, bestehen natürlich auch
cherungen etc. nur noch auf elektronischem         andere Möglichkeiten die elektronischen Dateien
Wege zu bearbeiten. Viele Verfahren, nicht nur     zu verwalten.
beim Finanzamt, können heute schon nur noch
elektronisch abgewickelt werden beziehungs-        Ein Beispiel wäre hierfür die Verwaltung der
weise sind nur noch elektronisch zu beantragen,    Dateien im MS-Windows-System. Entscheiden
auszufüllen etc. Ob dies bis 2022 tatsächlich so   Sie sich für ein unveränderbares Ordnersystem,
umfangreich ausgedehnt wird, bleibt abzuwar-       sollte die Struktur vorab geplant und gegebenen-
ten. Wir gehen davon aus, dass diese Regelun-      falls grafisch dargestellt werden (z. B. als Baum-
gen überwiegend kommen werden, eventuell           diagramm “Zurück in die Zukunft“ lässt Grüßen).
vielleicht nur ein oder zwei Jahre später.         So behalten Sie, Ihre dafür zuständigen Mitarbei-
                                                   ter und natürlich auch das Finanzamt einen
Man glaubt es kaum, aber die Finanzverwaltung      besseren Überblick über Ihr System der Archi-
will das “Papierlose Büro“ einführen und auch      vierung.
durchsetzen.
                                                   Natürlich ist die grafische Darstellung des
Grundregeln der elektronischen Archi-              Baumdiagramms sowie die Beschreibung ein
vierung                                            notwendiger Bestandteil Ihrer Verfahrensdoku-
                                                   mentation.
Mittlerweile sind die elektronischen Archivie-
rungssysteme derart ausgereift und leistungsfä-    Gleiches gilt natürlich für die Beschreibung eines
hig, dass das Papierlose Büro immer besser         Datenmanagementsystems.
realisierbar wird und zunehmend, nicht nur von
der Finanzverwaltung, gewünscht wird. Da die       Das Scannen der Belege
Finanzverwaltung diesen Trend auch erkannt
hat, hat sie in dem Schreiben zur GoBD bereits     Da die GoBD auf das papierlose Büro abzielt,
unfassende      zukunftsweisende   Regelungen      sieht sie auch Regelungen vor, wie Ihre Papier-
veröffentlicht.                                    belege gescannt werden müssen, damit sie
                                                   elektronisch erfasst werden.
Die Grundregeln für die elektronische Archivie-
rung seitens der Finanzverwaltung sind:            Werden die Papierbelege in der folgend be-
                                                   schriebenden Form gemäß GoBD gescannt,
- Die Speicherung von Dokumenten in nicht          können die Papierbelege sofort, d. h. vor Ablauf
  veränderbaren Formaten (zur Zeit wohl nur        der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, vernichtet
  mittels PDF-Datei oder TIF-Datei möglich).       werden. Dies bedeutet, dass natürlich größere
- Die Systematik der Ablage muss so beschaffen     Lagerkapazitäten zur Aufbewahrung der alten
  sein, dass sich der Betriebsprüfer problemlos    Unterlagen für 10 Jahre wegfallen.
  einen Überblick verschaffen kann.
- Die Datei muss einen schlüssigen, nachvoll-       Mandanteninformation:
  ziehbaren Dateinamen haben.                       Bevor Sie Belege vernichten bitten wir dringend,
- Die leichte Auffindbarkeit der Dokumente          uns zu kontaktieren, da wir für viele Belege
  anhand eines Indexsystems                         empfehlen, diese trotz abgelaufener Aufbewah-
                                                    rungsfristen nicht zu vernichten.
 Exkurs PDF oder TIF
 Die Finanzverwaltung erkennt zur Zeit sowohl
 PDF-Dateien als auch TIF-Dateien als unver-       Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Ge-
 änderbar an. Die "EDV-Fachwelt" sieht die z.      schäftsunterlagen betragen derzeit:
 Zt. erhältlichen PDF-Formate als nicht revisi-
 onssicher an! Sie, wie auch wir, achten auf die   - 6 Jahre bei Geschäftsbriefen und geschäft-
 evtl. kommende Stellungnahme der Finanz-            licher Emailkorrespondenz, Mahnungen und
 verwaltung zu diesem Thema.                         Verträgen. Bei Verträgen beginnt jedoch die
                                                     6-jährige Frist erst nach Ablauf der Vertrags-
Bei der Forderung nach einem Indexsystem             laufzeit!
kommen viele größere Unternehmen nicht um
Seite 8 zu den KKR-SonderNews Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten

- 10 Jahre für Ihre Ein- und Ausgangsrech-          arbeiter für den Prozess von der anfänglichen
  nungen, Inventare, Inventurunterlagen, Jahres-    Sichtung über die Auswahl der zu scannenden
  abschlüsse und Buchungsbelege.                    Belege bis hin zur Vernichtung der Originale
                                                    verantwortlich sind/ist.
 Mandanteninfo                                     - Des Weiteren muss dokumentiert werden, dass
 Für das belegersetzende Scannen plant der           die Mitarbeiter in ihre Aufgaben eingewiesen
 Gesetzgeber ggf. noch die Einführung eines          wurden.
 zertifizierten Verfahrens. Da dies noch nicht
 bekannt ist, empfehlen wir auch deshalb die       - Es muss dokumentiert sein, dass die entspre-
 Papierbelege noch nicht zu vernichten.              chenden Geräte und Verzeichnisse nur für
 Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.          diejenigen Mitarbeiter zugänglich sind, die mit
 Wir werden berichten.                               den Prozessen vertraut sind beziehungsweise
                                                     in deren Tätigkeitsbereich die jeweiligen Daten
                                                     fallen. So soll einer unbeabsichtigten oder vor-
Auch für diese Prozesse ist natürlich eine Ver-      sätzlichen Veränderung der Daten durch unbe-
fahrensdokumentation zu erstellen.                   fugte Personen vorgebeugt werden. Hier ist es
                                                     sinnvoll verschiedene Nutzergruppen mit un-
Verfahrensdokumentation/                             terschiedlichen Schreib- und Leseberechtigun-
Belegersetzendes Scannen                             gen zu etablieren. Besonders sensibele Berei-
                                                     che innerhalb der Datenspeicher sollen durch
Damit Sie die Papierbelege einscannen und            Passwörter geschützt werden.
danach vernichten können, muss eine extra
Verfahrensdokumentation wie vorher für das         Werden      für   diese    Tätigkeiten   externe
belegersetzende Scannen erstellt werden. Da        Dienstleister eingeschaltet, ist genau zu doku-
nach dem Scannen die Papierbelege endgültig        mentieren, welche Prozesse sie übernehmen.
vernichtet werden können, hat die Verfahrens-      Natürlich müssen auch hierbei die Tätigkeitsbe-
dokumentation zum belegersetzenden Scannen         reiche Zugriffsbeschränkungen, Passwörter etc.
sehr hohe und weitgehende Anforderungen. So        dokumentiert werden.
müssen neben den bereits beschriebenden
Positionen wie Nachvollziehbarkeit des Datei-      - Technische Anforderungen: Die Hard- und
namens, der Auffindbarkeit sowie der Beschrei-       Software, die Sie zur Digitalisierung und Auf-
bung des Baumdiagramms weitere Schritte              bewahrung verwenden, muss genau beschrie-
dokumentiert sein. Diese zusätzlichen Dokumen-       ben werden. Dazu gehört z. B. die Buchhal-
tationen sind:                                       tungssoftware, wenn darin digitalisierte Belege
                                                     gespeichert werden. Die Hard- und Software
- Auswahl, welche Dokumente ersetzend ge-            muss technisch auf einem hinreichenden Ni-
  scannt werden können. Dies setzt unter Um-         veau sein, um die Lesbarkeit (auch noch in 10
  ständen voraus, dass sowohl die eingehenden        Jahren) zu gewährleisten sowie die bildliche
  wie ausgehenden Belege einer zentralen Stelle      und inhaltliche Übereinstimmung mit den Ori-
  zugeleitet werden, um gescannt zu werden.          ginalen zu garantieren.

- Auswahl, welche Dokumente vom ersetzenden        - Beschreibung des Verfahrensablaufs: Der
  Scannen auszunehmen sind. Dies wären z. B.         gesamte Archivierungsprozess ist darzulegen,
  Urkunden, gerichtliche Entscheidungen, Jah-        beginnend vom Posteingang als Papier bezie-
  resabschlüsse etc. Diese Belege können zwar        hungsweise der Generierung der Belege über
  für alle möglichen anderen Zwecke gescannt         E-Mail bis hin zur elektronischen Ablage. Das
  werden, müssen aber weiterhin als Papierori-       in der Dokumentation dargestellte Verfahren
  ginal aufbewahrt werden. Bitte denken Sie          muss im Unternehmen auch wirklich gelebt
  auch daran, dass vor dem Scannen selbstkle-        werden. Dazu sollten stichprobenartige Kon-
  bende Notizzettel entfernt oder so umgeklebt       trollen des Prozesses durchgeführt und Prüfin-
  werden, dass das Papierdokument vollständig        stanzen geschaffen werden, etwa durch kon-
  lesbar ist.                                        sequente Anwendung des Vieraugenprinzips
                                                     oder durch Freigabe durch Vorgesetzte. Sie
- personelle Anforderungen: In die Verfahrens-       werden es sich natürlich schon gedacht haben:
  dokumentation ist aufzunehmen, welche/r Mit-       Die Kontrolle der vorgenannten Beschreibung
Seite 9 zu den KKR-SonderNews Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten

 des Scannablaufs muss ebenfalls lfd. geprüft       Wie KKR Ihnen bei der Gestaltung der
 werden.                                            digitalen Zukunft im Rahmen der
Erst nach einer Endkontrolle können die
                                                    GoBD helfen kann
Papierbelege vernichtet werden. Wir empfeh-
                                                    1. In Zusammenarbeit mit unserem Programm-
len aber (vgl. Vorseite) noch nicht die Papier-
                                                    anbieter, einem Rechenzentrum und Ihrer Bank
belege zu vernichten.
                                                    können Ihre Bankbewegungen uns direkt von
                                                    Ihrer Bank in unser Buchführungssystem zur
  Mandanteninformation:                             Verfügung gestellt werden.
  Da es in diesem Bereich sicherlich noch viele
  Fragen geben wird und Probleme beseitigt          2. Wir stellen Ihnen über unseren Programman-
  werden müssen, gehen wir davon aus, dass          bieter ein Speichermedium zur Verfügung, in
  ein tatsächlich papierloses Büro wohl erst in     dem wir Ihnen über gesicherte Leitungen Unter-
  einigen Jahren etabliert sein wird. Mit unserem   lagen jeglicher Art zur Verfügung stellen (Netar-
  Programmanbieter arbeiten wir zur Zeit an ei-     chiv). Sie erhalten von uns, sobald wir Daten
  ner praktischen und ggf. leichten Umsetzung       eingestellt haben, eine Mail, dass neue Unterla-
  von diesen Möglichkeiten.                         gen für Sie bereitstehen. Sie loggen sich mit
                                                    Ihren persönlichen Zugangsdaten und Ihrem
                                                    persönlichen Passwort im Mandantenbereich
Die elektronische Rechnung der Zu-                  unserer Homepage www.kanzlei-kkr.de ein und
kunft                                               können, egal wo Sie sind und mit welchem Gerät
                                                    Sie zugreifen, jederzeit Ihre Daten anschauen
In unserem Newsletter KKR-News 1/2014               und prüfen, diese auf Ihr eigenes System runter-
(www.kanzlei-kkr.de) wiesen wir bereits darauf      laden oder diese als Datei auf dem Server ste-
hin, welche zusätzlichen Anforderungen die          hen lassen.
Finanzverwaltung neben den normalen Anforde-
rungen bei Papierrechnungen an elektonische         3. Da, wie vorher beschrieben, das "belegerset-
Rechnungen stellt. Diese bleiben so bestehen.       zende Scannen" das Papier im Bereich der
                                                    Steuern und Finanzen verdrängen wird, werden
Da davon auszugehen ist, dass die effiziente        Sie uns immer mehr Dateien elektronisch über-
Nutzung moderner Informationstechnologie in         mitteln. Diese Dateien, oder falls Sie Ihre Ein-
den Unternehmen weiter fortschreitet, ist anzu-     gangsrechnungen aus Papier selbst scannen
nehmen, dass auch die elektronische Rechnung        und uns zur Verfügung stellen, müssen Sie nicht
in Deutschland wesentlich mehr zunimmt. Dazu        als Email ungesichert übermitteln, sondern
hat das Forum “Elektronische Rechnung               können diese über Ihren Zugang zum Netarchiv
Deutschland“ unter dem Namen ZUGFeRD ein            bzw. DatenTransferSystem (DTS) uploaden. Wir
einheitliches Datenformat für den elektronischen    werden sofort automatisch informiert, dass
Rechnungsaustausch entwickelt. Dieses Daten-        Dateien von Ihnen in unserem System eingetrof-
format kombiniert die Vorzüge des pdf-              fen sind.
Dokuments mit einer integrierten Rechnungsda-
tei im XML-Format.                                  4. Des Weiteren planen wir zusammen mit
                                                    unserem Programmanbieter und unserem
Dieses Datenformat basiert zudem auf dem            Druck- und Scanngeräteaufsteller ein umfangrei-
internationalen Standard UN/CEFACT und ist          ches Datenmanagementsystem (DMS) in unse-
somit mit ausländischen Systemen kompatible.        rer Kanzlei zu implementieren.
Aufgrund dieser Standardisierung sollen Rech-
nungsdaten theoretisch von jedem kompatiblen        5. Gleichzeitig ändern wir unsere gesamte Tele-
Programm des Rechnungsempfängers automa-            kommunikationsanlage, um z. B. eingehende
tisch ausgewertet werden können.                    Faxe etc. ebenfalls dokumentensicher ablegen
                                                    zu können.
Da sich die Behörden hierbei noch nicht einig       Da die technische Umstellung und die Einrich-
sind, wie ZUGFeRD endgültig programmiert            tung der Software einiges an Zeit benötigt und
wird, bleibt die Zukunftsentwicklung abzuwar-       wir gleichzeitig dazu auch die meisten Arbeits-
ten.                                                prozesse unserer Mitarbeiter umstellen müssen,
Seite 10 zu den KKR-SonderNews Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Daten

haben wir uns hier einen Zeitrahmen von 2            Mandanteninformation:
Jahren gesetzt. So planen wir Ihnen bereits          Der Beginn der digitalen Zukunft seitens der Fi-
Ende 2018 / Anfang 2019 die meisten Umstel-          nanzverwaltung hört sich bedrohlich an. Wir
lungen im Bereich der digitalen Datenverarbei-       sind uns aber sicher, dass wir gemeinsam mit
tung die nach GoBD notwendig sind anbieten zu        Ihnen die beschriebenen Szenarien zu einem
können. Die Finanzverwaltung wird dieses zwar        positiven Ende führen können und 2022 zu-
erst ab 2022 fordern. So haben Sie und auch wir      rückblickend über diesen Newsletter lächeln
aber genügend Zeit, die digitale Zukunft zu          werden.
testen.

Fazit                                                Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und
                                                     stehen Ihnen natürlich jederzeit für Rückfragen
Die Vorgaben der GoBD kosten sicherlich vielen       zur Verfügung.
Betrieben Geld und verkomplizieren die betrieb-
lichen Abläufe noch mehr. Leider ist es aber so,     Mit freundlichen Grüßen
dass die GoBD umzusetzen ist. Es gibt lediglich
eine Vereinfachung (falls es wirklich eine für Sie
ist), dass die Belege, wie beschrieben, in einer
geordneten Weise von Ihnen sortiert werden.

Den Freiberuflern empfehlen wir, sich an die
Vorschriften ebenfalls zu halten, da nicht abseh-
bar ist, wie die Finanzverwaltung in mehreren
Jahren bei Prüfungen reagieren wird, bzw. wie
Klagen gegen Hinzuschätzungen gerichtlich
entschieden werden.

Mit der aufgestellten Verfahrensdokumentation
sowie deren Kontrolle können die Prüfer sich
einen Überblick über die betrieblichen Abläufe
verschaffen. Hier wird von der Finanzverwaltung
die eigene Prüfsoftware IDEA verwendet. Hinzu
kommen bei Einreichung der Erklärung viele
Tausend elektronische Tools, die schon die
Erklärung vorab überprüfen. Sollte das Finanz-
amt auch keine Probleme beim Zugriff auf Vor-
und Nebensysteme haben, wird eine Betriebs-
prüfung sicherlich problemlos hinsichtlich der
Anforderungen der GoBD ablaufen.                      Herausgeber

                                                      KRÄMER KÜFFEN RECKMANN & PARTNER- Steuerberater
Sollten Sie sich in Zukunft entscheiden, Ihre         Borsigstr. 1, 51381 Leverkusen
                                                      Regerstr. 2, 42657 Solingen
Belege zu scannen und dementsprechend als
                                                      Dipl.-Finw. Hermann-Josef Krämer, Steuerberater, hj.kraemer@kanzlei-kkr.de 2)
PDF- oder TIF-Datei zu speichern, besteht             Dipl.-Finw. Holger Küffen, Steuerberater, h.kueffen@kanzlei-kkr,de 1) 3)
natürlich die Problematik, dass Dateien auf Basis     Frank Reckmann, Steuerberater, f.reckmann@kanzlei-kkr.de 1) 2) 3)
                                                      Sebastian Kern, Steuerberater, s.kern@kanzlei-kkr.de
von Hardwaremängeln oder ähnlichen Vor-
                                                      Tel.   02171/58093-0         Fax        02171/58093-111        www.kanzlei-kkr.de
kommnissen verloren gehen können. Wie die             www.facebook.com/kanzlei-kkr
Finanzverwaltung dann reagieren wird, ist leider      1) Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)
noch nicht absehbar. In Folge dessen empfehlen        2) Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)
                                                      3) Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)
wir Ihnen, alle elektronischen Daten laufend
                                                      Haftungsausschluss: Der Inhalt unserer KKR-News ist nach bestem Wissen und
zu sichern (ggf. auch mit einer 3. Sicherung).        Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel des Steuer-
                                                      rechtes erfordern es, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Newsletter ersetzt in
                                                      keinem Fall die individuelle Beratung.
Das elektronische Rechnungsformat ZUGFeRD
                                                      Alle Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
ist mit Sicherheit für die meisten Unternehmen                                                            Rechtsstand: Januar 2017
ein Blick in die Zukunft.
Sie können auch lesen