Finanzielle Unterstützung in der Covid-19 Krise - Factsheet für KMUs in Deutschland - AlphaZirkel

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Finanzielle Unterstützung
   in der Covid-19 Krise
     Factsheet für KMUs in
          Deutschland
            Stand 26.03.2020
Finanzielle Unterstützung in der Covid-19 Krise für KMUs

                               In der Covid-19 Krise stellen sich vielen Unternehmern etliche Fragen hinsichtlich der
                               Zukunft ihres Unternehmens und möglicher finanzieller Unterstützung. Insbesondere
                               kleine und mittelständische Unternehmen sind betroffen (KMUs), wenn
                               durch die jetzige Situation Aufträge entfallen oder Lieferengpässe entstehen.

                               Um der dadurch entstehenden Unsicherheit und Ungewissheit entgegenzuwirken, hat
                               der Alphazirkel ein Factsheet für Sie erstellt, welches verschiedene Maßnahmen
                               zur Unterstützung von KMUs zusammenfasst. Denn obwohl die Entwicklung in
                               den nächsten Wochen und Monaten noch ungewiss ist, gibt es schon jetzt
                               verschiedene Maßnahmen, die Geschäftsführer/-innen ergreifen können. Und um den
                               wirtschaftlichen Schaden so weit wie möglich zu minimieren und früh genug den
                               Zugang zu finanzieller Hilfe zu finden, gilt es, schnell Maßnahmen einzuleiten.

26.03.20                                                                                                                2
Übersicht

  01    Krankenkassen - Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

  02    Finanzamt - Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen

  03    Bundesagentur für Arbeit - Kurzarbeitergeld

  04    Bürgschaftsbanken - Bürgschaften

  05    KfW - Kredite

  06    Weitere (geplante) bundesweite Hilfsmaßnahmen

  07    Hilfsmaßnahmen der Länder

  08    Die Krise als Chance – Restrukturierungsmaßnahmen für den Weg durch die Corona Krise

                                                                                               3
01              Krankenkassen – Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

                                               Was?
                                               Die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge kann erfolgen, wenn ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Krise in
                                               erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gerät.

                                               Voraussetzungen:
                                               § Sofortige Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags muss mit erheblicher Härte für das Unternehmen
                                                   verbunden sein: Ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse oder wenn
                                                   diese nach Einzug der Sozialversicherungsabgaben eintreten würden.
                                               § Allerdings nur möglich bei situativer Überschuldung durch Covid-19 Krise.
  Weitere Informationen:

  https://www.ihk-
  muenchen.de/de/Service/Recht-und-
  Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-
  Arbeitsverhältnisse-Kündigung-und-
                                               Beantragung:
  Sozialversicherung/Corona-Virus-             Antrag des Unternehmens direkt bei der zuständigen Krankenkasse. Vorliegen der Voraussetzungen muss bei
  Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/
                                               Beantragung belegt werden.

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02            Finanzamt - Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen

                                         Was?
                                         § Wenn aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen (ESt, KSt, USt) nicht geleistet werden
                                            können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.
                                         § Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, wenn Unternehmen unmittelbar von den
                                            wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffen sind.
                                         § Unternehmen können die Höhe ihrer Vorauszahlungen anpassen lassen, um die Liquiditätssituation zu verbessern.
                                         § Durch die Krise entstandene Zinsen/zinsähnliche Instrumente sollen soweit möglich erlassen werden.

Weitere Informationen:

https://www.bundesfinanzministerium.de   Voraussetzungen:
/Content/DE/Standardartikel/Themen/Sc
hlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-    § Es werden ohne besondere Nachweise wie betriebswirtschaftliche Auswertungen o.ä. Anpassungen der
03-19-steuerliche-Massnahmen.html            Vorauszahlungen ermöglicht.
                                         § Die Hürden der Voraussetzungen für die Stundung (Stundungswürdigkeit/Stundungsbedürftigkeit) sollen von den
                                             zuständigen Stellen (Stund-E-Stellen) deutlich herabgesetzt werden.
                                         Beantragung:
                                         Antrag beim zuständigen Finanzamt.
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03            Bundesagentur für Arbeit - Kurzarbeitergeld
                                             Was?
                                             Der AG zahlt anteiligen Lohn basierend auf tatsächlich gearbeiteten Stunden. Der Lohn wird durch die Bundesagentur für Arbeit mit 60 %
                                             (für MA mit Kind 67 %) des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts aufgestockt. → Berechnung des KUG1

                                             Laufzeit:
                                             Regel-Bezugsdauer max. 12 Monate (Unterbrechung bis zu 3 Monate bei Wiederaufnahme des Geschäfts möglich)
  Zusätzliche Informationen:

  §    AG trägt die bisherigen               Voraussetzungen:
       Sozialversicherungs-                  § Vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltverluste von mind. 10 % für mind. 10 % der MA
       beiträge zu 80 %                      § Unabwendbares Ereignis und unvermeidbarer Arbeitsausfall
       → Geplante                            § Kurzarbeitsklausel in den Arbeitsverträgen - wenn nicht vorhanden, ist Vertragsergänzung oder
       Gesetzesänderung
                                             § entsprechende Ergänzungsvereinbarung möglich
  §    Wichtig: Kurzarbeitergeld             § Einverständniserklärung Betriebsrat / aller von KUG betroffenen Mitarbeiter
       wird erst nach Zahlung
       durch AG erstattet                    Beantragung:
                                             Beantragung über Portal der Bundesagentur für Arbeit
                                             § Antragstellung an zuständige Agentur für Arbeit
  https://www.arbeitsagentur.de/news/        § Prüfung der Daten und Entscheidung
  corona-virus-informationen-fuer-           § KUG kann bereits rückwirkend ab 01.03.2020 beantragt werden
  unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

26.03.20
                                        1   https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video                                                               6
04               Bürgschaftsbanken - Bürgschaften

                                          Was?
                                          § Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
                                          § Höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft
                                          § Beschleunigter Entscheidungsprozess (bei Bürgschaften < 250 Tsd. Euro wird Entscheidung z.B. innerhalb von drei
                                             Arbeitstagen getroffen)

                                          Laufzeit:
                                          Regionale Unterschiede.

Weitere Informationen:                    Voraussetzungen:
https://www.vdb-                          Branchenübergreifend für alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe
info.de/aktuelles/pressemitteilungen/co
rona-krise-buergschaftsbanken-
                                          vorgesehen.
erweitern-unterstuetzung-von-kmu

                                          Beantragung:
                                          1. Kontakt zu Hausbank aufnehmen
                                          2. Anfrage für Finanzierungsvorhaben kostenlos online über Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken
                                          Achtung: Regionale Informationen beachten.

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05            KfW - Kredite
                                    ERP Gründerkredit                                   KfW Unternehmerkredit                                      KfW Kredit für Wachstum

  Was?             Bis zu 200 Mio. Euro Kreditbetrag                   Bis zu 200 Mio. Euro Kreditbetrag und Betriebsmittel ab 1,00   Beteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der
                   (bis zu 30 Tsd. Euro Kreditbetrag für kleine        % effektivem Jahreszins                                        KfW Risikoanteil 7,5 Mio. Euro – max. 100 Mio. Euro
                   Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen)                                                                      beträgt

                   Max. 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren           Option a: Bis zu 2 Jahren (endfällig) ausschl. für KMUs        Flexible Laufzeiten
  Laufzeit                                                                       Höchstbetrag: 5 Mio. Euro
                                                                       Option b: Bis zu 5 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr

                   § Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler   § Gewerbliche mittelständische Unternehmen und                 § Für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen
  Voraus-            (< 50 AN)                                           Freiberufler                                                   Innovation und Digitalisierung
  setzungen        § Jahresumsatz von max. 10 Mio. Euro                § Max. Gruppenumsatz 2 Mrd. Euro                               § In- und ausländische Unternehmen mit einem
                   § Bis zu 5 Jahre nach Gründung                      § 5 Jahre am Markt                                               Umsatz bis 5 Mrd. €

                   über Finanzierungspartner bei KfW
  Beantragung                                                          über Finanzierungspartner bei KfW                              über Einladung des Finanzierungspartners. Optional
                                                                                                                                      können teilnehmende Banken bilateral refinanziert
                                                                                                                                      werden
                   § Risikoübernahme von bis zu 80 % für
  Corona-Sonder-     Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro           Analog ERP Gründerkredit                                       § Temporäre Erweiterung auf allgemeine
  konditionen        (vorher 25 Mio. Euro)                                                                                              Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel durch
                   § Öffnung der Haftungsfreistellung für Unter-                                                                        Konsortialfinanzierung
                     nehmen mit Jahresumsatz bis zu 2 Mrd. Euro                                                                       § Erhöhung der Umsatzgrenze für berechtigte
                     (vorher 500 Mio. Euro)                                                                                             Unternehmen auf 5 Mrd.€ (vorher 2 Mrd.€)
                                                                                                                                      § Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf
                                                                                                                                        bis zu 70%

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06       Weitere (geplante) bundesweite Maßnahmen und Programme

                        Bundesweiter Schutzschirm
                        Bundesweite Maßnahmen wie Soforthilfen, Kredite und Stabilitätsfonds zur Verabschiedung zu Beginn der KW 13 im
                        Bundeskabinett
                             § “Wirtschaftsstabilisierungsfonds” (WSF) für große Unternehmen
                             § 400 Mrd. Euro für Schuldtitel und Verbindlichkeiten
                             § 100 Mrd. Euro für Beteiligungsmaßnahmen
                             § 50 Mrd. Euro an Soforthilfen für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler
                             § 9 Tsd. Euro für Firmen mit bis zu 5 Vollzeitbeschäftigten
                             § 15 Tsd. Euro für Firmen mit bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten
                             § Erhöhung der Staatsgarantie (staatliches Kreditrisiko) bei Kredit-Sonderprogrammen der KfW auf 90%

                        Förderung unternehmerischen Know-Hows
                             § Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
                             § Förderung für KMU (nach EU-Mittelstandsdefinition) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
                             § Übernahme von Beratervergütungen in Höhe von 90% von maximal 3 Tsd. Euro Honorar
                             § Weitere Informationen beim BAFA

26.03.20                                                                                                                                 9
07             Hilfsmaßnahmen der Länder – Bayern 1/2

                                                    Was?
                                                    Soforthilfeprogramm, gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen:
                                                    § bis zu 5 Erwerbstätige 5 Tsd. Euro
                                                    § bis zu 10 Erwerbstätige 7,5 Tsd. Euro
                                                    § bis zu 50 Erwerbstätige 15 Tsd. Euro
                                                    § bis zu 250 Erwerbstätige 30 Tsd. Euro

                                                    Zielgruppe:
Kontakt:
                                                    Gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw.
Bayerisches Landesamt für Steuern
                                                    Arbeitsstätte in Bayern haben.
DS München
089 9991-0
                                                    Voraussetzungen:
poststelle@lfst.bayern.de
                                                    Liquiditätsengpass durch Corona-Krise, d.h. keine (ausreichende) Liquidität vorhanden, um z.B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
Weitere Informationen:
                                                    Beantragung:
Soforthilfe Corona:
                                                    § Antragsformular des Soforthilfeprogramms2 ist auszufüllen und an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde per Post oder Mail
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-                zuzusenden.
corona/                                             § Antragsformular der Steuererleichterungen3 ist auszufüllen und an das örtlich zuständige Finanzamt per Post oder Mail
                                                        zuzusenden.
Steuerliche Soforthilfen:
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/
aktuelles/pressemitteilungen/24145/index.htm

                                               2   https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona.pdf
26.03.20                                                                                                                                                                                    10
                                               3   https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Steuerrecht/Vordruck-Steuererleichterungen_aufgrund_Coronavirus.pdf
07             Hilfsmaßnahmen der Länder – Bayern 2/2

                                              Was?
                                              § Universalkredit:
                                                   § Darlehenshöchstbetrag je Vorhaben: 10 Mio. Euro
                                                   § Haftungsfreistellung: soweit ein Darlehen bis 4 Mio. Euro bankenseitig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 80%-ige
                                                       Haftungsfreistellung möglich
                                              § Bürgschaften:
                                                   § Max. Bürgschaftssatz für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften wird auf 80% des Kreditbetrages
Kontakt:                                               angehoben
                                                   § Vereinfachtes Beantragungsverfahren für Bürgschaften der LfA bis 500 Tsd. Euro
LfA Förderbank                                     § Bürgschaftsübernahme bis zu einem Betrag von 5 Mio. Euro - Staatsbürgschaften darüber hinaus möglich
Königinstr. 17                                § Akutkredit: Darlehenshöchstbetrag: 2 Mio. Euro
80539 München
info@lfa.de                                   Zielgruppe und Voraussetzungen:
                                              § Universalkredit: Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Mio. Euro und Angehörige der Freien
Weitere Informationen:                             Berufe zur Unterstützung von Investitionen, der Abdeckung des allgemeinen Betriebsmittelbedarfs und Umschuldung kurzfristiger
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_inform        Verbindlichkeiten
ationen/Coronavirus/index.php                 § Bürgschaften: Mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe
                                              § Akutkredit: Mittelständische gewerbliche Unternehmen

                                              Beantragung:
                                              Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die jeweiligen Hausbanken der Unternehmen, die die Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen
                                              möchten.

26.03.20                                                                                                                                                                            11
07           Hilfsmaßnahmen der Länder – Baden Württemberg

                                         Was?
                                         § Liquiditätshilfe der L-Bank:
                                              § Liquiditätskredite: Für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern (günstige Zinsen, flexible Laufzeit von 4 bis 10
                                                  Jahren, Regeldarlehensbetrag bis zu 5 Mio. €)
                                              § Tilgungsaussetzung von bis zu 12 Monaten für bestehenden Förderkredite der L-Bank
                                              § Beteiligungsfonds: Für kleine und mittlere systemrelevante Unternehmen
                                         § Branchenoffener Härtefallfond:
Kontakt:                                      § Unternehmern mit bis zu 50 Erwerbstätigen = 15 Tsd. €
Wirtschaftsförderung L-Bank:                  § Unterstützung zur Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs
0711 / 122 2345                               § Weitere Details werden folgen
wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
                                         Zielgruppe:
Bürgschaft L-Bank:                       Primär Selbstständige, kleinst bis mittlere Unternehmen, die z.B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen durch Corona
0711 / 122 2999                          einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen. Mittelfristige Unterstützung für große Unternehmen.
buergschaften@l-bank.de
                                         Voraussetzungen:
Weitere Informationen:
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-     Selbstständige, kleinst bis mittlere Unternehmen
de/tipps_themen/programmangebot-der-l-
bank-bei-abflauender-konjunktur-und-     Beantragung:
krisensituationen.html
                                         Formloser Antrag über die Hausbanken

26.03.20                                                                                                                                                            12
07            Hilfsmaßnahmen der Länder – Berlin

                                                      Was?
                                                      § Liquiditätshilfe Berlin
                                                      § Zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. Euro bei 6 Monaten Laufzeit
                                                      § Verzinste Rettungsbeihilfe ab einem Betrag von 0,5 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro mit 4,0% p.a. Zins

                                                      Zielgruppe:
Kontakt:                                              § Bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z. B. Einzelhandel, Gastronomie,
Wirtschaftsförderung IBB                                  Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z. B. Clubs)
Hotline
030 2125-4747 wirtschaft@ibb.de
                                                      Voraussetzungen:
Ansprechpartner nach Bezirk:                          § Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/an        § Betriebsstätte in Berlin
sprechpartner/ansprechpartner.html                    § Unternehmensgründung liegt mehr als 3 Jahre zurück (Existenzgründungsphase beendet)
                                                      § Checkliste zur Vorbereitung für Gespräche4
Berlin-Partner Hotline:
030 / 46302-440                                       Beantragung:
                                                      Beantragungsverfahren über das Kundenportal5 der Investitionsbank Berlin (IBB) - Informationen zum Antrag6
Weitere Informationen:
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/th
emen/coronahilfe/corona-liquiditaets-
engpaesse.html

                                                 4   https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/liquiditaetshilfen/checkliste_sonderfall_corona.pdf
26.03.20                                                                                                                                                                                       13
                                                 5 https://registrierung-eantrag.ibb.de/_layouts/15/eIBB/AnonymousApplication.aspx?page=1&productId=180
                                                 6 https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/liquiditaetshilfen/antragstellung_liquiditaetshilfen_corona.pdf
07             Hilfsmaßnahmen der Länder – Brandenburg

                                           Was?
                                           Soforthilfeprogramm als nicht rückzahlbare Zuschüsse, gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen
                                           (voraussichtlich ab 25. März 2020):

                                           §   bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5 Tsd. Euro
                                           §   bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10 Tsd. Euro
Kontakt:                                   §   bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15 Tsd. Euro
                                           §   bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30 Tsd. Euro
Investitionsbank Brandenburg (ILB) -       §   bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60 Tsd. Euro
Info-Point:
0331 - 660 2211 beratung@ilb.de
                                           Beantragung:
Bürgschaftsbank Brandenburg                Beantragung zum Soforthilfeprogramm wird voraussichtlich ab dem 25. März 2020 über die ILB erfolgen
GF Dr. Milos Stefanovic 0331–649 63 11
info@bb-br.de

Weitere Informationen:
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-
informationen/aktuelle-
unterstuetzungsangebote/

26.03.20                                                                                                                                         14
07             Hilfsmaßnahmen der Länder – Bremen

                                                        Was?
                                                        Bis zu 1 Mio. Euro für Betriebsmittel als Liquiditätshilfen
                                                        § Betriebsmittelkredit (Corona-Krise) für Finanzierungsbedarf
07            Hilfsmaßnahmen der Länder – Sachsen

                                            Was?
                                            Liquiditätshilfe ‘Sachsen hilft sofort’: Zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfe-Darlehen von bis zu 50 Tsd. Euro (in
                                            Ausnahmefällen bis zu 100 Tsd. Euro) mit bis zu 10 Jahren Laufzeit, davon die ersten 3 Jahre tilgungsfrei.

                                            Voraussetzungen:
                                            § Liquiditätshilfe-Darlehen als Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit max. 1 Mio. Euro
                                               Jahresbilanz oder Jahresumsatz, die mit Umsatzrückgängen durch die Corona-Krise konfrontiert sind
                                            § Für alle weiteren sächsischen Unternehmen bestehen die oben genannten weiteren Fördermöglichkeiten
Kontakt:
                                            Beantragung:
Sächsische Aufbaubank                       § Die Anträge auf Förderung sind bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank als der zuständigen Bewilligungsstelle
Pirnaische Straße 9                            einzureichen.
01069 Dresden
                                            § Die erforderlichen Formulare9 sollen ab 23. März 2020 elektronisch bereitgestellt werden.
Beratungshotline:
0351 4910-1100

Weitere Informationen:
https://www.sab.sachsen.de/meta/sab-
news.jsp

26.03.20
                                       9   https://portal.sab.sachsen.de/login;showLoginText=true;registrationAllowed=true;foerdergegenstand=05111-16246             16
07            Hilfsmaßnahmen der Länder – Hamburg

                                                    Was?
                                                    § Zinslose Steuerstundungen und vereinfachte Herabsetzung von Vorauszahlungen
                                                    § Zinslose Mietstundung für gewerbliche Mieter der Stadt - private Vermieter sollen folgen
                                                    § Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (in Planung):
                                                         § Solo-Selbstständige 2,5 Tsd. Euro
                                                         § bis zu 9 Erwerbstätige 5 Tsd. Euro
Kontakt:                                                 § bis zu 50 Erwerbstätige 10 Tsd. Euro
Firmenhilfe-Hotline: 040 432 1694                        § bis zu 250 Erwerbstätige 25 Tsd. Euro
                                                    § IFB-Förderkredit Kultur10 und IFB-Förderkredit Sport11 mit bis zu 150 Tsd. Euro Kreditvolumen (Anpassungen in KW 13)
Förderlotsen der IFBHH :
040 248 46-533 foerderlotsen@ifbhh.de               §   Geplant: Zehn-Punkte-Programm12 für Hamburger Schutzschirm
Bürgschaftsgemeinschaft                             §   Geplant: HamburgKredit-Liquidität (HKL) mit bis zu 250 Tsd. Euro Kreditvolumen
Hotline: 040 611 700 100
Schutzschirm Corona HH                              Zielgruppe:
schutzschirmcorona@fb.hamburg.de                    Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen

Weitere Informationen:                              Voraussetzungen:
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronaviru        Die Fördermaßnahmen befinden sich in der Ausarbeitung
s-hilfen-fuer-unternehmen
https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemel
dungen/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-          Beantragung:
schutzschirm/                                       Mehr Informationen zur Antragstellung folgen im Laufe der KW 13

                                               10 https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-kulturstaetten
26.03.20                                       11 https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-sportstaetten
                                                                                                                                                                             17
                                               12 https://www.hamburg.de/coronavirus/pressemeldungen/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/
07            Hilfsmaßnahmen der Länder – Hessen

                                            Was?
                                            § Soforthilfeprogramm ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und Jahresumsatz:
                                                 § bis zu 25 Erwerbstätige und 5 Mio. Jahresumsatz = Finanzhilfe zwischen 25 Tsd. und 150 Tsd. Euro
                                                 § bis zu 250 Erwerbstätige und 50 Mio. Jahresumsatz = Finanzhilfe bis zu 1 Mio. Euro
                                            § Hessen-MikroCrowd13 zwischen 3 Tsd. – 35 Tsd. Euro
                                            § Innovationskredit14 Hessen zwischen 100 Tsd. - 7,5 Mio. Euro
                                            § Gründungs- und Wachstumsfinanzierung bis max 1. Mio. Euro
                                            § Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent (BB-H)15
 Kontakt:                                   § Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300 Tsd. Euro, Bürgschaftsquote von 60 Prozent (BB-H)16
                                            § Landesbürgschaften über 1,25 Mio. (WiBank)
 Förderberatung WIBank
 Tel. 0611 774-7333                         Zielgruppe:
 foerderberatunghessen@wibank.de            kleine bis große Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
 Förderberatung KfW
                                            Voraussetzungen:
 Tel. 0800 539 9000
                                            § Kleinst- bis Großunternehmen
 Weitere Informationen:                     § Je nach Fördermaßnahme ggf. Umsatzschwellenwert
 https://www.wibank.de/wibank/corona        § Weitere Details befinden sich in Absprachen

                                            Beantragung:
                                            § Formloser Antrag über die Hausbanken
                                       13   https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikrocrowd    14   https://www.wibank.de/innovationskredit
26.03.20                                                                                                                                              18
                                       15   https://bb-h.de/angebot/klassische-buergschaft/   16   https://bb-h.de/angebot/klassische-buergschaft/
07             Hilfsmaßnahmen der Länder – Mecklenburg-Vorpommern

                                                    Was?
                                                    § Erhöhung der Bürgschaften und beschleunigtes Antragsverfahrens über PwC als Mandatar17 des Landes
                                                         § Bis zu 2,5 Mio. Euro im Rahmen einer Bürgschaft
                                                         § Bis zu 250 Tsd. Euro in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren
                                                    § Liquiditätshilfe in Form von rückzahlbaren Zuschüssen (1. Jahr tilgungsfrei, Restschuldbefreiung möglich)
                                                         § Bis zu 20 Tsd. Euro für Kleinstbetriebe und Freiberufler (zinsfrei)
                                                         § Bis zu 200 Tsd. Euro für kleine und mittlere Unternehmen (1. Jahr zinsfrei)
                                                    § Bereits bewilligte Investitionszuschüsse sollen beschleunigt ausgezahlt werden
 Kontakt:

 Unternehmenshotline:                               Voraussetzungen:
 0385 588 5588                                      Vom Coronavirus betroffene Selbstständige, Freiberufler, Betriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen

 Weitere Informationen:                             Beantragung:
 https://www.regierung-                             § Antragsvormerkung18 der Liquiditätshilfen über die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
 mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell?id=1584           § Bürgschaften über die folgenden Antragsformulare19
 89&processor=processor.sa.pressemitteilung&
 sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

                                               17 https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-mecklenburg-vorpommern.html
26.03.20                                       18 https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html
                                                                                                                                                                                  19
                                               19 https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-mecklenburg-vorpommern/downloadcenter.html
07              Hilfsmaßnahmen der Länder – Niedersachsen

                                                Was?
                                                § Erhöhung des landesweiten Bürgschaftsrahmens auf 3 Mrd. Euro
                                                     § Bis zu 2,5 Mio. Euro im Rahmen einer Bürgschaft
                                                     § Bis zu 240 Tsd. Euro im Expressverfahren
                                                § Vorbereitung von zwei neuen Kreditprogrammen der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
                                                     § Kredit zur Liquiditätshilfe für KMU bis 50 Tsd. Euro
                                                     § Zuschuss von bis zu 20 Tsd. Euro Liquiditätshilfe bei Kleinunternehmen mit unter 50 Beschäftigten
                                                § Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist geplant
 Kontakt:                                       § Finanzielle Soforthilfemaßnahmen sind angekündigt
 Beratung der NBank
                                                Voraussetzungen:
 0511 30031-333 beratung@nbank.de
                                                § Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Startups
 Weitere Informationen:                         § Tragfähiges Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektive
 https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-
 –-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp               Beantragung:
 https://www.nbank.de/medien/nb-                § Vormerkung für die Kreditprogramme der NBank bereits jetzt möglich
 media/Downloads/Arbeitshilfen-                 § Details zur Beantragung der Soforthilfen folgen - geplant sind Anträge über die NBank ab dem 25. März 2020
 Merkblätter/Merkblätter-Allgemein/Merkblatt-
 Hilfsangebote-für-Unternehmen-in-der-
 Coronakrise.pdf

26.03.20                                                                                                                                                       20
07            Hilfsmaßnahmen der Länder – Nordrhein Westfalen

                                                Was?

                                                §      Liquiditätshilfe der NRW.Bank:
                                                          § Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro, Gründer sowie Freiberufler; Finanzierung von
                                                              Betriebsmitteln und Investitionen; Haftungsfreistellung für die Dauer der Corona-Krise neben der
                                                              bestehenden 50%igen auch eine 80%ige Risikoübernahme; weitere Laufzeitvarianten beinhalten endfällige
                                                              Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit sowie Ratendarlehen mit 3, 4 oder 5 Jahren Laufzeit mit der Option 1
                                                              oder 2 tilgungsfreier Jahre
Kontakt:
                                                          § Beteiligungskapital für Kleinunternehmen “Mikromezzaninfonds Deutschland” für kleine Unternehmen,
                                                              Gründungen und spezielle Zielgruppen: stille Beteiligungen (max. 75 Tsd. Euro) ohne Einschaltung der
NRW.Bank Service-Center:
                                                              Hausbank und ohne Sicherheiten
0211-91741 4800
                                                §      Neben dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Anhebung der Bürgschaftsobergrenzen bietet das Land
Weitere Informationen:                                 NRW Bürgschaften über 2,5 Mio. Euro; unterstützt durch PwC20 als Mandatar des Landes
https://www.nrwbank.de/de/corporate/pres
se/corona-hilfe-nrwbank.html                    Beantragung:
                                                Beantragung über die jeweiligen Hausbanken (Erklärungsvideo der NRW.Bank)21

26.03.20
                                           20   https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html               21
                                           21   https://www.youtube.com/watch?v=59pvpcshp5c&feature=youtu.be
07              Hilfsmaßnahmen der Länder – Rheinland Pfalz
                                                 Was?
                                                 § Liquiditätshilfen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB):
                                                      § Unternehmerkredit RLP: für KMU und Freiberufler, die seit min. 5 Jahren am Markt sind; zinsverbilligte Investitionsfinanzierungen
                                                           bis 2 Mio. Euro und Betriebsmittelfinanzierungen bis 500 Tsd. Euro mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optionalen
                                                           Tilgungsfreijahren; optionale Haftungsfreistellung von 50% bei Inv. Finanzierungen bis 250 Tsd. Euro für Unternehmen mit min. 2
                                                           vollständigen Jahresabschlüssen
                                                      § ERP-Gründerkredit RLP: für Existenzgründer, KMU in den ersten 5 Geschäftsjahren, Freiberufler und nat. Personen, die ein
                                                           Unternehmen übernehmen; zinsverbilligte Investitionsfinanzierungen bis 2 Mio. Euro und Betriebsmittelfinanzierungen bis 500
                                                           Tsd. Euro mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren; optionale Haftungsfreistellung von 50% bei
                                                           Inv. Finanzierungen bis 250 Tsd. Euro für Unternehmen mit min. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
 Kontakt:
                                                      § Aus- und Weiterbildungskredit RLP: für KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler, die aus- und weiterbilden; zinsverbilligte
 Zentrale Beratungshotline der ISB:                        Investitionsfinanzierungen bis 2 Mio. Euro und Betriebsmittelfinanzierungen bis 500 Tsd. Euro; vielfältige Tilgungsoptionen und
                                                           Bereitstellungsprovision von 0,125% ab dem 7. Monat
 06131 6172-1333
                                                      § Betriebsmittelkredit RLP: für KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler mit zusätzlichem Betriebsmittelbedarf; zinsgünstige
 beratung@isb.rlp.de
                                                           Betriebsmittelfinanzierungen bis 5 Mio. Euro; vielfältige Tilgungsoptionen und Bereitstellungsprovision von 0,125% ab dem 7.
 Weitere Informationen:                                    Monat; bis zu 10 Jahre Laufzeit mit bis zu einem Tilgungsfreijahr
 https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterst   § Neben dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Anhebung der Bürgschaftsobergrenzen bietet die ISB Bürgschaften über 2,5
 uetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html          Mio. Euro

                                                 Beantragung:
                                                 Die Beantragung erfolgt über die jeweiligen Hausbanken bei der ISB

26.03.20                                                                                                                                                                                   22
07             Hilfsmaßnahmen der Länder – Saarland

                                           Was?
                                           § Das Land Saarland plant Soforthilfemaßnahmen mit einem Volumen von 30 Mio. Euro für kleine Unternehmen und
                                              Selbstständige, bis die bundesweiten Maßnahmen final beschlossen wurden. Die Maßnahmen umfassen nicht
                                              rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 10 Tsd. Euro je Antragsteller (eine Rückzahlung ist nur erforderlich, wenn sich
                                              im Nachgang herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren)
                                           § Zudem soll das Hilfsprogramm “Sofort-Kredit-Saarland” des Landes Saarland und der Saarländischen
                                              Investitionskreditbank (SIKB) von 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro aufgestockt werden

 Kontakt:
                                           Beantragung:
 IHK Saarland                              § Bis zum 24. März 2020 sollen die Soforthilfemaßnahmen durch den saarländischen Ministerrat beschlossen werden.
 corona@saarland.ihk.de                       Alle weiteren Informationen (Beantragung etc.) werden dann über die Website22 zur Verfügung stehen.
                                           § Die Beantragung für das Hilfsprogramm “Sofort-Kredit-Saarland” erfolgt über die SIKB unter Einbeziehung der
 SIKB
 0681/3033-0 unternehmen@sikb.de
                                              jeweiligen Hausbanken.

 Weitere Informationen:
 https://www.sikb.de/node/211

26.03.20
                                   22   https://www.saarland.de/254042.htm                                                                                        23
07             Hilfsmaßnahmen der Länder – Sachsen-Anhalt

                                                  Was?
                                                  § Verlängerung von Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu
                                                     reduzieren
                                                  § Herabsetzung / Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer durch die
                                                     Finanzbehörden
                                                  § IB-Mittelstandsdarlehen23 und IB-Gründungsdarlehen24

                                                  Zielgruppe:
 Kontakt:
                                                  Kleine und mittlere Unternehmen mit einem etablierten Geschäftsmodell und ausreichend Perspektive, die z.B. auf Grund
                                                  von temporären Umsatzrückgängen durch Corona einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen.
 IB Sachsen-Anhalt
 0800 56 007 57
 Kontaktformular                                  Voraussetzungen:
                                                  § Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
 Weitere Informationen:                           § Etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven
 https://www.ib-sachsen-                          § Keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, keine Insolvenztatbestände, etc.)
 anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-
 unternehmen
                                                  § Nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit

                                                  Beantragung:
                                                  Formloser Antrag über die Hausbanken - Förderung durch die IB Sachsen-Anhalt oder BB Sachsen-Anhalt25

                                             23 https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mittelstandsdarlehen
26.03.20                                     24 https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/ib-gruendungsdarlehen
                                                                                                                                                                          24
                                             25 https://www.bb-mbg.de/index.php/aktuelles/item/294-corona-finanzierungshilfen-fuer-betroffene-unternehmen
07               Hilfsmaßnahmen der Länder – Schleswig-Holstein (1/2)

                                         Was?
                                         § SH-Finanzierungsinitiative über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) mit MBG26 und BB-SH27
                                              § Bis zu 2 Mio. Euro Fördervolumen (Gesamtvolumen)
                                              § Bis zu einem Fördervolumen von 750 Mio. Euro im Expressverfahren

                                         §      Zuschussprogramm28 angekündigt - sofern keine Ansprüche auf das Programm des Bundes bestehen
 Kontakt:                                         § 2,5 Tsd. Euro für Solo-Gewerbetreibende und -Selbstständige
                                                  § 5 Tsd. Euro für Gewerbetreibende und Selbstständig mit 1 bis 5 Vollzeitarbeitskräften
 Förderlotsen der IB.SH
                                                  § 10 Tsd. Euro für Gewerbetreibende und Selbstständig mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften
 0431 9905-3365
 foerderlotse@ib-sh.de
                                         §      Mittelstands-Sicherungsfonds29 mit 300 Mio. Euro Volumen angekündigt
 Matthias Voigt - IB.SH                           § 1. Tranche: Einzelkredite mit 15 Tsd. bis 50 Tsd. Euro, max. 12 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei, 5 Jahre zinsfrei
 Finanzierungskoordinator                         § 2. Tranche: Einzelkredite mit 50 Tsd. bis 750 Tsd. Euro, max. 12 Jahre, 5 Jahre zinsfrei
 Leiter Firmenkunden 0431
 9905-3330
 matthias.voigt@ib-sh.de

 Weitere Informationen:
 https://www.ib-
 sh.de/infoseite/hilfen-fuer-
 unternehmen/

                                 26   https://www.mbg-sh.de/                  28   https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200320_MP_corona_Schutzschirm.html
26.03.20                                                                                                                                                                                         25
                                 27   https://www.bb-sh.de/home/startseite/   29   https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200320_MP_corona_Schutzschirm.html
07               Hilfsmaßnahmen der Länder – Schleswig-Holstein (2/2)

                                   Zielgruppen und Voraussetzungen:
                                   § Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Gewerbetreibende
                                   § Etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektive und nachhaltiger Kapitaldienstfähigkeit
                                   § Keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, keine Insolvenztatbestände, etc.)

 Kontakt:

 Förderlotsen der IB.SH            Beantragung:
 0431 9905-3365                    § Finanzierungsinitiative: Formloser Antrag über die Hausbanken an die Finanzierungskoordinatoren Unterlagen für das
 foerderlotse@ib-sh.de                Expressverfahren:
                                       § Beschreibung des Finanzierungsbedarfs und des Geschäftsmodells des Unternehmens
 Matthias Voigt - IB.SH                § Wirtschaftliche Verhältnisse (Jahresabschlüsse, etc.)
 Finanzierungskoordinator              § Unterlagen zu den Gesellschaftsverhältnissen (z.B. Organigramm)
 Leiter Firmenkunden 0431
 9905-3330
 matthias.voigt@ib-sh.de

 Weitere Informationen:
 https://www.ib-
 sh.de/infoseite/hilfen-fuer-
 unternehmen/

26.03.20                                                                                                                                                  26
07             Hilfsmaßnahmen der Länder – Thüringen

                                           Was?
                                           § Corona-Soforthilfeprogramm30 über die Thüringer Aufbaubank, gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeit)
                                                § bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 5 Tsd. Euro
                                                § 6 bis 10 Erwerbstätige bis zu 10 Tsd. Euro
                                                § 11 bis 25 Erwerbstätige bis zu 20 Tsd. Euro
                                                § 26 bis 50 Erwerbstätige bis zu 30 Tsd. Euro
                                           § Erhöhung des maximalen Darlehensbetrag auf 2 Mio. Euro (zuvor max. 1 Mio. Euro)
 Kontakt:                                  § Bürgschaften von maximal 80% des Kredites/Avalbetrages von bis zu 3 Millionen Euro
                                           § Bürgschaften ohne Bank bis zu 250 Tsd. Euro. mit Zusage innerhalb von 24 Stunden
 Thüringer Aufbaubank                      § Landesbürgschaft für Kredite bis zu 20 Mio. Euro
 Hotline
 Tel. 0800-534-5676                        Zielgruppe:
                                           Alle gewerblichen Unternehmen einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die
 Weitere Informationen:                    Kreativwirtschaft, die z.B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen durch Corona einen erhöhten Liquiditätsbedarf
 https://aufbaubank.de/Presse-
 Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-           aufweisen.
 Informationen-fuer-
 Unternehmen/Liquiditaetshilfen-           Voraussetzungen:
 und-Risikoentlastung                      Selbstständige, kleinst bis mittlere Unternehmen.
                                           Beantragung:
                                           Anträge werden über die Thüringer Aufbaubank31 ab dem 23. März 2020 gestellt

                                    https://wirtschaft.thueringen.de/ministerium/presseservice/detailseite/news/covid-19-corona-soforthilfeprogramm-fuer-die-thueringer-wirtschaft-startet-am-
                                   30
26.03.20                           montag/?tx_news_pi1%5Bday%5D=22&tx_news_pi1%5Bmonth%5D=03&tx_news_pi1%5Byear%5D=2020&cHash=e895b272c57d95c668f4f7f268e1950e
                                                                                                                                                                                                 27
                                   31   https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen/Liquiditaetshilfen-und-Risikoentlastung
08 Die Krise als Chance
                                              Restrukturierungsmaßnahmen für den Weg durch die Corona Krise:

   "Die Aufgabe ist es jetzt,
                                              §   Liquidität sichern
       den Totalabsturz
   abzuwenden durch akute                     §   Dividende, Ausschüttung, Boni streichen
         Eingriffe ins                        §   Cash-Flow Transparenz schaffen und Szenarien betrachten
    Unternehmen, ohne die                     §   Schnelle Kostensenkungen (z.B. Beschaffung, Marketing, Spesen, Berater etc.)
    Wachstumskraft für die                    §   Keine Tabus (alles, was nur „nice to have“ ist, abschaffen)
    Erholung zu ruinieren.“                   §   Kundenbeziehungen pflegen, digitale Kundenkommunikation stärken
                                              §   Lösungen mit Lieferanten suchen à klare Kommunikation
           (Andreas E. Mach, 25. März 2020)
                                              §   Deutliche Botschaften ins Unternehmen von Gesellschaftern und
                                                  Geschäftsführung
                                              §   Verunsicherung abbauen, Leistungsträger stärken, sich hinter das
                                                  Unternehmen stellen

26.03.20                                                                                                                         28
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Maximiliansplatz 12 B               erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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                                                  übernommen werden.
                                 Es gilt der Wortlaut der jeweils gültigen Förderrichtlinien
Managing Partners:                         der jeweilig zuständigen Institutionen.
Dr. Albert Michael Geiger
Andreas E. Mach

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