Krankenhausfinanzierung 2019 - Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung Fazit - Deutscher Krankenhaustag
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Deutscher Krankenhaustag 2018 Krankenhausfinanzierung 2019 12.11.2018, Düsseldorf Ferdinand Rau • Pflegepersonal-Stärkungsgesetz • Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung • Fazit © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege Pflegestellen-Förderprogramm Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Bett wird voll finanziert (keine Obergrenze, kein Eigenanteil) Mittel verbleiben über 2018 dem einstellenden KH und werden nicht in Pflegezuschlag überführt © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege Vollständige Tarifrefinanzierung für Pflegepersonal Ab 2018 für Pflegedienst Zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen, sonst Rückzahlung Unveränderte anteilige Tarifrefinanzierung für Ärzte und sonstigen nichtärztlichen Bereich © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege KH-individuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten In 2019 für 2020 Ausgliederung der Pflegepersonalkosten für die Patientenversorgung aus DRGs, ZEs u. sonstigen Entgelten Bis 31.01.2019 Vereinbarung einer bundeseinheitlichen Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten durch Vertragsparteien auf Bundesebene (Pflege am Bett) Ausgegliederte Pflegepersonalkosten sind bis 30.09.2019 mit bundeseinheitlichen BWR je voll- oder teilstationären Belegungstag in Pflegeerlöskatalog auszuweisen, der jährlich weiter zu entwickeln ist Zwischenbericht von SV-Partnern an BMG über Auswirkungen auf Pflegepersonalstellen und -kosten bis 8/2021 bzw. © Rau Abschlussbericht bis 8/2025
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege KH-individuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten Vertragsparteien vor Ort vereinbaren KH-individuell Pflegebudget Zweckgebunden für Finanzierung von Pflegepersonalkosten nach der Definition auf Bundesebene, sonst Rückzahlung Übergang der KH-Mittel von Pflegestellen-Förderprogramm und laufende Pflegepersonalkosten aus Hygieneförderprogramm Zuwachs des Pflegebudgets ist nicht durch Obergrenze begrenzt Zahlung von Tariflohn gilt als wirtschaftlich, übertarifliche Vergütung bedarf eines sachlichen Grundes Vollständiger Ausgleich bei Abweichung der tatsächlichen von den vereinbarten Pflegepersonalkosten © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege KH-individuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten Einsparungen von Pflegepersonalkosten durch pflegepersonalentlastende Maßnahmen können bis zu 3% im Pflegebudget berücksichtigt werden; Ausschluss einer Gefährdung der Patientensicherheit, Begründung der Einsparwirkung, Nachweis der Durchführung Nachweis der jahresdurchschnittlichen Pflege-VKs und der Pflegepersonalkosten © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege KH-individuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten Abzahlung Pflegebudget: 1. Pflegebudget / Summe der voraussichtlichen Pflege-BWR nach Pflegeerlöskatalog = KH-individueller Pflegeentgeltwert 2. Pflege-BWR x Pflegeentgeltwert = leistungsbezogene tagesbezogene Pflegeentgelte (Ziel: transparente und leistungsorientierte Vergütung des Pflegepersonalaufwands) Vollständiger Ausgleich von Erlösabweichungen Vorläufiges tagesbezogenes Pflegeentgelt zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen: 130 Euro vollstationär, 65 Euro teilstationär © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege KH-individuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten Übergangsregelung zur Begrenzung finanzieller Risiken: Minderung der Summe aus Gesamtbetrag und Pflegebudget (nicht durch Leistungsrückgänge bedingt) 2020: max. 2%, 2021: max. 4% (Kappungsgrenze) © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege Pflegepersonalquotienten für gesamtes KH Jährliche KH-Standortbezogene Ermittlung durch InEK: Pflege-VK / Pflegeaufwand nach Pflegeaufwandkatalog, erstmals 31.05.2020; Grundlage: Daten nach § 21 KHEntgG InEK erstellt jährlich Pflegeaufwandkatalog zur tagesbezogenen Abbildung der pflegerischen Leistungen, erstmals bis 31.05.2020 Übermittlung der vergl. KH-Standortbezogenen Ergebnisse der Quotienten an Vertragsparteien Bund u. vor Ort, Land, BMG Festlegung durch BMG-Rechtsverordnung mit Zustimmung BR: Untergrenze für Quotient, Veröffentlichung Nach mind. 3 Jahren: Prüfung der Anpassung der Untergrenze © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege Pflegepersonalquotienten für gesamtes KH Bei Unterschreitung der Untergrenze: Vergütungsabschläge (in angemessenen Verhältnis zum Grad der Unterschreitung) Verringerung der Fallzahl (mindestens die Unterschreitung des Quotienten ausgleichend) Ergänzende Vereinbarung von Maßnahmen, die KH zur Gewinnung von zusätzlichem Pflegepersonal zu ergreifen hat, möglich Begründete Ausnahmefälle: Vorübergehende Aussetzung von bereits vereinbarten Sanktionen möglich Festlegung von Höhe und näherer Ausgestaltung durch DKG und GKV im Benehmen mit PKV; konkrete Vereinbarung vor Ort © Rau PPUG bleiben von Pflegepersonalquotienten unberührt
Exkurs: Pflegepersonaluntergrenzen © Rau
Exkurs: Pflegepersonaluntergrenzen Pflegepersonal Ersatzvornahme 2019: Ausgangslage DKG/GKV im Benehmen mit PKV: Vereinbarung von Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in pflegesensitiven Bereichen zzgl. Nachweis und Vergütungsabschläge bei Nichteinhaltung bis 30.06.2018 Einigung auf sechs vorläufige pflegesensitive Bereiche (Neurologie, Geriatrie, Herzchirurgie, Kardiologie, Unfallchirurgie, Intensivmedizin) Befragung von Pflegeexperten für weitere Erkenntnisse zur Identifikation von pflegesensitiven Bereichen Berücksichtigung von Pflegebedarf bei Festlegung von PPUG © Rau
Exkurs: Pflegepersonaluntergrenzen Pflegepersonal Ersatzvornahme 2019 DKG trägt SV-Verhandlungsstand für unterste 25% als PPUG- Maßstab nicht mit, fordert 10%-Wert (DKG-PM vom 24.07.2018) Daher kurzfristige BMG-Ersatzvornahme erforderlich PPUG-Vorgaben für Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie auf Grundlage von KPMG-Gutachten (Analyse von 177 pflegesensitiven Bereichen von 139 KHs, Daten 2016) PPUG-Werte differenzieren zeitlich zwischen Tag- (6-22 Uhr) und Nachtschicht (22-6 Uhr) PPUG-Werte werden für Pflegefachkräfte (nach KrankenpflegeG, AltenpflegeG, PflegeberufeG) sowie mit bereichsspezifischen Obergrenzen für Pflegehilfskräfte vorgegeben © Rau
Exkurs: Pflegepersonaluntergrenzen Pflegepersonal Ersatzvornahme 2019 Tag Nacht Intensivmedizin PPUG 2,5:1* 3,5:1* PHK-Grenze 8% 8% Geriatrie PPUG 10:1 20:1 PHK-Grenze 20% 40% Unfallchirurgie PPUG 10:1 20:1 PHK-Grenze 10% 15% Kardiologie PPUG 12:1 24:1 PHK-Grenze 10% 15% © Rau * Intensivmedizin ab 1.1.2021: Tag: 2:1; Nacht 3:1.
Exkurs: Pflegepersonaluntergrenzen Pflegepersonal Ersatzvornahme 2019 Verfahren InEK übermittelt auf Basis von 21er-Daten 2017 bis 15.11.2018 Ergebnis zu PPUG-Bereichen des einzelnen KH KH-Einwände bis 30.11.2018 InEK teilt bis 15.12.2018 mit, ob und inwieweit Einwände berechtigt und anderes Ergebnis KHs haben bis 15.12.2018 an InEK und KKs FA-Namen und Stationen mit PPUG-Geltung mitzuteilen (FA-Bezeichnung, Schwerpunktbezeichnung, mind. 40% Indikator-DRGs, Intensiv: mind. 400 OPS-Fälle aufwändige und intensivmed. Komplexbehandlung) © Rau
Exkurs: Pflegepersonaluntergrenzen Pflegepersonal Ersatzvornahme 2019 Prüfung der Einhaltung der Vorgaben KH-Mitteilung je Quartal an KKs und InEK von Art und Anzahl der Schichten je Monat in denen PPUG-Vorgaben nicht eingehalten wurden InEK übermittelt je Quartal Ergebnisse an DKG, GKV-SV, PKV und zuständige Landesbehörden © Rau
Exkurs: Pflegepersonaluntergrenzen Pflegepersonal Ersatzvornahme 2019 Übergangsregelung und Ausnahmen Keine Abschläge bis 31.03.2019 Kurzfristige unverschuldete und unvorhersehbare Personalausfälle, die über das übliche Maß hinausgehen Starke Erhöhungen der Patientenzahlen durch unverschuldete und unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Epidemien, Großschadensereignisse) KH hat den KKs das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen nachzuweisen VO-Geltung: 1.1.-bis neue SV-Vereinbarung, frühestens 1.1.2020 © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen für KH-Pflege Pflegepersonaluntergrenzen Weiterentwicklung durch DKG und GKV im Benehmen mit PKV Bis 31.8.2019 für 2020 PPUGs für Neurologie und Herzchirurgie Jeweils bis 1.1. weitere PPUGs, erstmals für 2021 InEK hat Datenkonzept für PPUG-Weiterentwicklung zu erstellen KH-Standortbezogene Veröffentlichung der von KHs zu übermittelnden PPUG-Infos, geltende PPUGs, Pflegeaufwand nach Pflegeaufwandkatalog in pflegesensitiven Bereichen Bei Nicht-Einhaltung der Mitteilungspflichten: Vergütungsabschläge Bei PPUG-Unterschreitung: Vergütungsabschläge oder Verringerung der Fallzahl © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen bei Ausbildungsfinanzierung Kein Anrechnungsschlüssel Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr werden durch Streichung von Anrechnungsschlüsseln vollständig über Ausbildungsbudget refinanziert (Anrechnungsschlüssel wg. praktischer Tätigkeit von Azubis, die Arbeitskraft von ausgebildeten Pflegekräften ersetzen) Refinanzierung von Ausbildungsvergütungen Klarstellung, dass Refinanzierungsanspruch für alle KHG- Ausbildungsberufe © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Verbesserungen bei Ausbildungsfinanzierung Keine Obergrenze Klarstellung, dass Ausbildungsbudgets ohne Begrenzung entsprechend den tatsächlichen Kostenentwicklungen zu vereinbaren sind KH-Strukturfonds Investitionen in Ausbildungsstätten zukünftig förderungsfähig © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Weitere Themen Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ziel: Zusätzliche Förderung von Neueinstellungen und Aufstockung von Teilzeitstellen von ausgebildetem Pflegepersonal Hälftige Förderung von Projekten zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in 2019 bis 2024 Obergrenze: 0,1% (2019) bzw. 0,12% (2020-2024) des Gesamtbetrags © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Weitere Themen KK-Übermittlung der Pflegegradeinstufung an KH für ZE-Abrechnung und ZE-Kalkulation Notfallzu- oder -abschläge Keine Absenkung oder Erhöhung des LBFW durch Notfallzu- oder -abschläge, Ziel: Höhe der Zu- und Abschläge unabhängig von LBFW-Rückwirkungen vereinbaren Vereinheitlichung der Mengensteuerung - Dauerhafte gesetzliche Festlegung der Regelabschlagshöhe des Fixkostendegressionsabschlags (FDA) auf 35% für 3 Jahre - Keine Verhandlung von höheren oder längeren Abschlägen auf © Rau Ortsebene
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Weitere Themen Pflegezuschlag Rd. 200 Mio. Euro Überführung in LBFW 2020 (+0,3%) Rd. 50 Mio. Euro für bedarfsnotwendige kleine KHs bei Erfüllung der G-BA-Sicherstellungskriterien (ohne Defizitkriterium), je KH 400.000 Euro Rest für pflegerische Versorgung Aber: zzgl. Mittel für pflegepersonalentlastende Maßnahmen Zentrumszuschläge - Beauftragung des G-BA, bis 12/2019 besondere Aufgaben von Zentren zu konkretisieren © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Weitere Themen Verbesserung Repräsentativität Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen Kalkulationsteilnahme Medizinische Klassifikationen - DIMDI kann zu OPS und ICD rückwirkende Klarstellungen und Änderungen vornehmen Verjährungsfristen - Begrenzung auf zwei Jahre © Rau
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Weitere Themen Fortführung KH-Strukturfonds Verlängerung für vier Jahre Volumen von 1 Mrd. Euro jährlich, hälftige Finanzierung Länder Länder müssen ihr durchschnittliches Investitionsniveau von 2015 bis 2017 in 2019 bis 2022 mindestens beibehalten Beibehaltung der Förderzwecke: Schließungen, Konzentrationen und Umwandlung Neu: Bildung von Zentren für seltene od. schwerwiegende Erkrankungen an Hochschulkliniken, soweit auch nicht-universitäre KHs beteiligt sind; Bildung von KH-Verbünden; Bildung integrierter Notfallstrukturen und telemedizinischer Netzwerkstrukturen (inkl. Hochschulkliniken); Verbesserung der IT-Sicherheit; Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten für Pflegeberufe Details: Änderung der KH-Strukturfonds-Verordnung © Rau
Fazit © Rau
Fazit Perspektiven Verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung (Förderprogramme, DRG-Ausgliederung, PPUG, Pflegequotient, etc.) Zudem Maßnahmen, die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung weiterentwickeln (KH-Strukturfonds, FDA, besondere Aufgaben von Zentren, Notfallzu- und -abschläge, etc.) Aber: Probleme der Investitionskostenfinanzierung bleiben bestehen, solange Länder nicht bereit sind, Investitionen angemessen zu finanzieren © Rau
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! © Rau
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