Kurzkonzept - Stadtteilarbeit Verein - Verein Stadtteilarbeit
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Verein Stadtteilarbeit Stadtteilarbeit e.V. Milbertshofener Kindervilla Hanselmannstr. 35 80809 München Kurzkonzept „Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht“ (Afrikanisches Sprichwort) Stand Mai 2020
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Träger der Einrichtung, Leitbild und Leitlinien ................... 3 1.1 Leitbild des Vereins „Stadtteilarbeit e.V.“ ........................................... 3 1.2 Leitlinien der Kindertagesbetreuung .................................................. 3 2. Gesetzlich vorgegebene Strukturen ................................ 4-5 2.1 Gesetzliche Grundlagen ................................................................... 4 2.2 Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan ..................................... 4 2.3 Finanzierungen und Beitragsregelung ............................................. 4-5 3. Rahmenbedingungen ...................................................... 5-8 3.1 Die Einrichtung stellt sich vor ........................................................ 5-7 3.2 Gruppenzusammensetzungen .......................................................... 8 3.3 Öffnungszeiten .............................................................................. 8 3.4 Personelle Besetzungen ................................................................... 8 4. Unsere Ziele und Schwerpunkte ...................................... 8-9 4.1 Unsere 11 Bildungs- und Erziehungsbereiche ...................................... 8 4.2 Unser Bild vom Kind ....................................................................... 9 5. Partizipation .................................................................. 9-10 5.1 Kinderrechte ................................................................................. 9 5.2 Umsetzung der Rechte in der Krippe und im Kindergarten ................... 10 6. Zusammenarbeit mit den Eltern .................................. 10-11 6.1 Beteiligung von Eltern als Interessenvertreter ihrer Kinder .............. 10-11 7. Elternbeirat ...................................................................... 11 8. Gestaltung der Übergänge .......................................... 11-12 8.1 Eingewöhnung ............................................................................. 11 8.2 Übergang von der Krippe in den Kindergarten ................................... 11 8.3 Übergang vom Kindergarten in die Schule .................................... 11-12 8.4 Vorkurs Deutsch .......................................................................... 12 9. Tagesablauf ................................................................. 12-13 10.Freispielzeit .................................................................... 14 10.1 Projektarbeit ............................................................................. 14 10.2 Das Spiel im Freien ..................................................................... 14 11. Kooperationspartner/Vernetzung ............................. 14-15 11.1 Einbindung in den Stadtteil .......................................................... 14 11.2 Kooperationspartner /Sprachförderung ...................................... 14-15 11.3 Kooperationspartner /Kleingruppe ................................................. 15 12. Öffentlichkeitsarbeit ...................................................... 15 13. Literaturverzeichnis ....................................................... 16 14. Impressum ...................................................................... 16 Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 2 von 16
1. Träger der Einrichtung, Leitbild und Leitlinien Stadtteilarbeit e.V. anerkannter Träger der freien Jugendhilfe Hanselmannstr. 31, 80809 München www.verein-stadtteilarbeit.de 1.1 Leitbild des Vereins „Stadtteilarbeit e.V.“ Der Verein Stadtteilarbeit e.V. ist eine gemeinnützige Organisation. Sein Satzungszweck weist die Förderung der sozialen Arbeit allgemein sowie im speziellen die Förderung und Durchführung sozialpädagogischer und erwachse- nen-bildnerischer Arbeit mit dem Ziel des besseren Zusammenlebens von deutschen und nicht-deutschen Bürgerinnen und Bürgern als Zielsetzung aus. Weitere Zielsetzungen sind die Bereitstellung und Vermittlung von Maßnahmen und Angeboten zur Hilfeleistung für Personen, die in ihrer selbständigen Le- bensführung durch körperliche, psychische oder soziale Benachteiligungen ein- geschränkt sind. Unser Menschenbild Diese Zielsetzung folgt dem Menschenbild, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Entwicklung der Gesellschaft teilhaben. Niemand darf wegen seiner eth- nischen, kulturellen und sozialen Herkunft, wegen seiner körperlichen oder geistigen Möglichkeiten benachteiligt oder gar ausgegrenzt werden. 1.2 Leitlinien der Kindertagesbetreuung Das Kind steht im Mittelpunkt unserer Arbeit unabhängig von seiner Religion, seiner sozialen Herkunft und seinem kulturellen Hintergrund. Orientiert an sei- ner individuellen Situation, seinen Möglichkeiten und seinen Bedürfnissen er- hält es den Raum, den es für Erfahrungen im sozialen Miteinander und zur Stärkung seiner ganzheitlichen Entwicklung benötigt. Eine gute Beziehung zwischen dem Kind und den Pädagogen*innen ist dabei die Basis der pädagogischen Arbeit, die sich an den Prinzipien Bildung, Betreu- ung und Erziehung orientiert. Eine Leistungsorientierung steht für uns nicht im Vordergrund. Genauso wichtig wie eine qualifizierte Bildungsarbeit in unseren Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist uns eine partnerschaftliche Beziehung zu den El- tern der Kinder. Wir berücksichtigen die Interessen der Familien, orientieren uns am Bedarf im Stadtteil und ergänzen und unterstützen die Eltern in der Er- ziehung ihrer Kinder. Unsere Kindertagesstätten sollen für die ganze Familie Orte sein, an denen sie sich wohl fühlen und die den Eltern neben einer qualifi- zierten Förderung und Betreuung ihrer Kinder die Möglichkeit bieten, miteinan- der in Kontakt zu kommen und sich in ein Netzwerk eingebunden zu fühlen. Durch die kontinuierliche Reflexion unserer täglichen Arbeit entwickeln wir un- sere Arbeitsweisen und Methoden weiter. Dabei orientieren wir uns an den sich verändernden Bedürfnis- und Interessensstrukturen der Familien des Stadtteils Milbertshofen und an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 3 von 16
2. Gesetzlich vorgegebene Strukturen 2.1 Gesetzliche Grundlagen Kindertagestätten sind Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erzie- hung und Betreuung von Kindern gemäß Art. 2 Abs.1 des Bayerischen Kinder- bildungs-und –Betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Der Verein Stadtteilarbeit e.V. hat die Betriebserlaubnis für die Milbertshofener Kindervilla, den Kindergarten KosMoos und die Kinderkrippe Vielfalt nach § 45 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Art. 12 Abs. 2, Art. 45 Abs. 2 AGSG, Art. 9 und 28 BayKiBiG. Darüber hinaus regelt die Münchner Grundvereinbarung zu § 8a und § 72a SGB VIII die Sicherstellung und Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlge- fährdungen. 2.2 Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan Durch die Aufnahme eines Kindes erhält die Einrichtung von den Eltern für die Zeit der Anwesenheit den Erziehung- und Bildungsauftrag für das Kind. Für diesen Zeitraum steht die Förderung und Begleitung der kindlichen Entwicklung an oberster Stelle. In der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und – Betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG, § 1 ff.) werden die Bildungs- und Erzie- hungsziele gesetzlich genau festgeschrieben. Der Bayerische Bildungs- und Er- ziehungsplan greift diese Ziele auf und bietet durch eine fundierte inhaltliche Auseinandersetzung eine wichtige Orientierungshilfe für die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. 2.3 Finanzierung und Beitragsregelung Die Milbertshofener Kindervilla hat die staatliche Anerkennung und ist eine städtische Einrichtung unter der Betriebsträgerschaft des Vereins Stadtteilar- beit e.V. Sie wird aus Mitteln der Landeshauptstadt München finanziert. Aus diesem Grund orientiert sich die Beitragsregelung der Krippe und des Kinder- gartens an den Vorgaben der städtischen Gebührenordnung. §2 Besuchsgebühren Krippenbeitrag von mehr als 4 Stunden bis zu 5 Stunden € 78 monatlich bis zu 6 Stunden € 94 monatlich bis zu 7 Stunden € 111 monatlich bis zu 8 Stunden € 128 monatlich bis zu 9 Stunden € 145 monatlich von mehr als 9 Stunden € 162 monatlich tägliches Verpflegungsgeld € 4,50 (€ 90 monatlich) Kindergartenbeitrag von mehr als 3 Stunden bis zu 4 Stunden € 38 monatlich bis zu 5 Stunden € 48 monatlich bis zu 6 Stunden € 58 monatlich bis zu 7 Stunden € 69 monatlich bis zu 8 Stunden € 79 monatlich bis zu 9 Stunden € 90 monatlich von mehr als 9 Stunden € 100 monatlich tägliches Verpflegungsgeld € 4,75 (€ 95 monatlich) Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 4 von 16
Das Elterngeld beträgt nach Abzug des staatlichen Zuschusses durch den Frei- staat Bayern € 0. Eine Ermäßigung auf Grund des Einkommens kann bei der Leitung beantragt werden. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Die Einrichtung stellt sich vor Am 09. Oktober 1996 fand die offizielle Eröffnung der Milbertshofener Kinder- villa statt. Die ehemalige Villa mit ihrem großen Garten bietet den 33 Kindern zwischen 0 und 6 Jahren viel Platz zum Austoben und Spielen. Den 21 Kindergartenkindern stehen ein Gruppenraum, ein Nebenraum, eine Garderobe im Treppenhausbereich und eine sanitäre Anlage zur Verfügung. Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 5 von 16
Im ersten Stock des Hauses befindet sich der Gruppenraum der Kinderkrippe. Außerdem stehen den 12 Krippenkindern noch ein Ruheraum mit zweiter Ebe- ne, ein Vorraum mit einer Wickelkommode und der Garderobe, sowie ein Waschraum mit Dusche zur Verfügung. Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 6 von 16
Gemeinsam nutzen Kinder und/oder Mitarbeiter*innen einen Mehrzweckraum, den großen Garten mit seinem alten Baumbestand, eine Küche, einen Perso- nalraum, zwei Personaltoiletten und ein Büro. Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 7 von 16
3.2 Gruppenzusammensetzung Beide Gruppen sind geschlechts- und altersgemischt, und zwar von 0-3 Jahren in der Krippe, und von 3-6 Jahren im Kindergarten. Bei der Platzvergabe orientieren wir uns an den städtischen Vorgaben der Rang- und Dringlichkeitsstufen im kita-finder. 3.3 Öffnungszeiten Die Kindervilla hat Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr und frei- tags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. 3.4 Personelle Besetzungen Insgesamt 5 Fach- und Ergänzungskräfte betreuen in Voll- oder Teilzeit die 33 Kinder der Einrichtung. Um die Küche und die Reinigung der Einrichtung kümmern sich 2 hauswirt- schaftliche Kräfte in Teilzeit. 4. Unsere Ziele und Schwerpunkte 4.1 Unsere 11 Bildungs- und Erziehungsbereiche Ethische und religiöse Bildung und Erziehung Emotionalität und soziale Beziehungen Sprache und Literacy Mathematische Bildung Naturwissenschaftliche und technische Bildung Umweltbildung und Erziehung Medienbildung und Erziehung Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung Musikalische Bildung und Erziehung Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport Gesundheitsbildung/-bewusstsein Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 8 von 16
4.2 Unser Bild vom Kind Das "Bild vom Kind" beschreibt die erzieherische Grundhaltung und beeinflusst wesentlich das pädagogische Denken und Handeln. In unserer Einrichtung kommen verschiedene Nationalitäten zusammen. Jedes Kind soll sich in seiner Kultur teilhabend fühlen und Respekt für andere Kultu- ren entwickeln. 5. Partizipation- und Beschwerderecht 5.1 Kinderrechte Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 9 von 16
5.2 Umsetzung der Rechte in der Krippe und im Kindergarten Für die Arbeit in unserer Einrichtung Milbertshofener Kindervilla bedeutet die Beteiligung der Kinder selbstverständlich die freie Wahlmöglichkeit jedes ein- zelnen Kindes, was, mit wem und wo es spielen will. Das Kind kann mitbe- stimmen, ob es z.B. in den Garten geht oder nicht, und es wird im Rahmen seiner Fähigkeiten aktiv in das Treffen von Entscheidungen einbezogen. Dies bezieht sich z.B. auch auf das selbständige Nehmen bei den Mahlzeiten und das damit verbundene Lernen, sich selbst einzuschätzen. Eine gegenseitige Wertschätzung nicht nur zwischen Kindern und Fachkräften sondern auch gegenüber der gesamten Familie des Kindes stärken das Ver- trauen und die Beziehung zwischen Kind und Bezugsperson. Dazu gehört unter anderem, dass sich die pädagogischen Mitarbeiter*innen ausreichend Zeit nehmen für jedes einzelne Kind und es ernst nehmen in seinen Wünschen und Bedürfnissen. Beispiele zur Umsetzung des Beteiligungs- und Beschwerderechts: Das Kind ermutigen, seine Bedürfnisse zu äußern (z.B.: „Es ist in Ordnung, wenn Du sagst: Ich fühle mich ungerecht behandelt!“) Nicht Lösungen vorgeben, sondern das Kind selbst einen Weg finden las- sen (z.B. „Hast Du eine Idee, wie Du es machen kannst?“) Dem Kind z.B. beim Anziehen Hilfestellung geben, es aber trotzdem selber machen lassen → So wenig wie möglich und so viel wie nötig! Vorbild sein, indem man selber seine Befindlichkeit formuliert Jüngere Kinder ermutigen, sich Unterstützung bei älteren Kindern zu holen und diese als Sprachrohr zu nutzen (Partnerschaften) Kinder nehmen sich bei den Mahlzeiten selber aus den bereit gestellten Schüsseln 6. Zusammenarbeit mit den Eltern 6.1 Beteiligung von Eltern als Interessenvertreter ihrer Kinder Gemäß § 22a des SGB VIII sind Kindertagesstätten verpflichtet, zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses mit den Er- ziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Dazu gehört insbesondere die Be- teiligung der Eltern an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung. Wir sehen uns als Erziehungspartner der Eltern. Unsere pädagogische Arbeit unterstützt und ergänzt die Familienerziehung. Deshalb ist es für uns von großer Bedeutung, durch eine intensive Elternarbeit eine Basis aus Offenheit und Vertrauen zu schaffen. Dies ist Grundlage dafür, dass sich Eltern und Kinder in unserer Einrichtung wohl fühlen, damit der familiäre Charakter der Kindervilla erhalten bleibt. Neben täglichen Tür- und Angelgesprächen stehen Ihnen weitere Mitgestal- tungs-Möglichkeiten zur Verfügung: Entwicklungsgespräche (nach Terminabsprache) Elternabende und/oder Kaffeenachmittage Feste (nach Jahreszeiten) Feiern (u.a. Geburtstage, Abschiedsfeiern) Beteiligung an Ausflügen Mitarbeit im Elternbeirat Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 10 von 16
Aushänge Informationstafeln 7. Elternbeirat Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen der Kindervilla, dem Verein Stadtteilarbeit und den Eltern. Er setzt sich aus Eltern der Kinderkrippe und des Kindergartens zusammen. Er unterbreitet der Einrichtungsleitung An- regungen und Vorschläge der Eltern. Vor wichtigen Entscheidungen der Ein- richtung oder des Trägers wird der Elternbeirat informiert und angehört. Er or- ganisiert u.a. Feste und Flohmärkte. Die Einnahmen daraus und gesammelte Spenden werden für die Einrichtung verwendet und kommen den Krippen- und Kindergartenkindern zugute. (vom Elternbeirat formuliert). 8. Gestaltung der Übergänge 8.1 Eingewöhnung Wir können und wollen die Eltern auf keinen Fall ersetzen. Sie sind die wich- tigsten Bezugspersonen für ihr Kind. Wir möchten aber eine vertrauensvolle Beziehung zu dem Kind aufbauen, damit es sich wohl fühlt und die Eltern beru- higt gehen können. In der Krippe dauert die Eingewöhnung in der Regel vier Wochen, und verläuft individuell sehr unterschiedlich. Um dem Kind die Eingewöhnung zu erleichtern, kümmert sich ein Mitarbeiter*in vorrangig um das Kind und ist in erster Linie Ansprechpartner für die Eltern. 8.2 Übergang von der Krippe in den Kindergarten In der Regel ist es möglich, dass das Kind innerhalb der Einrichtung von der Krippengruppe in die Kindergartengruppe wechselt. Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb des Hauses ist das Kind schon ver- traut mit dem neuen Gruppenraum, einem Großteil der Gruppe und vor allem auch mit dem pädagogischen Mitarbeiter*innen. Eine Hospitation im Vorfeld und feste Rituale zur Verabschiedung aus der Krippengruppe begleitet durch die Bezugsperson erleichtern den Übergang zusätzlich. Die enge Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch mit den Eltern sind in dieser Zeit selbstverständlich. 8.3 Übergang vom Kindergarten in die Schule Die Vorbereitung auf die Schule beginnt schon mit dem Eintritt in die Kindervil- la. Die Kinder machen im Laufe der Jahre vielschichtige Erfahrungen, die ihnen den späteren Übergang zur Schule erleichtern. Nach dem Mittagessen findet dazu eine gezielte Kleingruppenarbeit statt. Die einzelnen Lerninhalte orientieren sich an den aktuellen Themenschwerpunkten. Wir setzen dort an wo die Kinder in ihrer Entwicklung stehen, und zwar im: Sozialverhalten Motorik Selbstvertrauen Emotionales Verhalten Kognitive Kompetenz Kommunikation Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 11 von 16
Selbständigkeit Wir Gefühl 8.4 Vorkurs Deutsch Voraussetzung für einen erfolgreichen Übergang in die Schule ist eine partner- schaftliche Zusammenarbeit von Grundschule, Eltern und Kindergarten. Die Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten findet durch regelmä- ßige wöchentliche Besuche in der Grundschule Hanselmannstr. statt. Der Vorkurs Deutsch ist für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache und wird ge- meinsam mit dem Kindergartenpersonal und Lehrkräften der Grundschule ge- staltet. 9. Tagesablauf Tagesablauf in der Krippe 07:00 – 08:45 Uhr Frühdienst in den Räumen des Kindergartens Ankommen und Begrüßung Freispiel (die Kinder entscheiden mit was, wo und mit wem sie spielen möchten) 08:45 Uhr Begleitung der Krippenkinder in Ihre Gruppe Gemeinsames Aufräumen Krippenkinder gehen in ihre Gruppe 09:00 – 09:15 Uhr Morgenkreis Begrüßungslied Gegenseitige Wahrnehmung Finger-, Kreis- und Singspiele, … 09:15 – 09:45 Uhr Frühstück 09:45 – 11:00 Uhr Freispiel/pädagogische Angebote, Garten Malen, Basteln Singen, Vorlesen Turnen Hauswirtschaft, … 11:00 – 11:15 Uhr Aufräum- und Wickelzeit Gemeinsames Aufräumen Wickeln bedeutet: Wohlbefinden und Vertrauen zum Kind schaffen, auf Augenhöhe begegnen, Intimsphäre waren 11:15 – 12:00 Uhr Mittagessen Täglich frisch und abwechslungsreiches Essen Kinder dürfen selbst ihr Essen aus einer Schüssel nehmen 12:00 – 13:30 Uhr Schlafens- und Ausruhzeit Rücksichtnahme auf individuelle Einschlafgewohnheiten (z. B. Kuscheltier, Schnuller, …) 13:30 – 14:00 Uhr Wickelzeit mit anschließender Brotzeit Den Nachmittagskindern steht ein kleiner Snack zur Verfügung 13:30 – 16:00 Uhr Durchgehende Abholzeit beginnt Spiel- und Gartenzeit Ab ca. 14:30/15:00 Uhr gruppenübergreifender Spätdienst Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 12 von 16
Tagesablauf im Kindergarten 07:00 – 08:45 Uhr Frühdienst in den Räumen des Kindergartens Ankommen und Begrüßung Freispiel (die Kinder entscheiden mit was, wo und mit wem sie spielen möchten) 08:45 Uhr Gemeinsames Aufräumen und Tischdecken Diensthabende Kinder decken den Frühstückstisch 09:00 – 09:30 Uhr Morgenkreis Begrüßungslied Gegenseitige Wahrnehmung Finger-, Kreis- und Singspiele, … 09:30 – 10:00 Uhr Frühstück 10:00 – 12:00 Uhr Freispiel/pädagogische Angebote, Garten Malen, Basteln Singen, Vorlesen Turnen Hauswirtschaft, … 12:00 – 12:15 Uhr Aufräumzeit mit anschließendem Mittagskreis Gemeinsames Aufräumen Diensthabende Kinder decken den Mittagstisch Mittagskreis: hier werden Themen besprochen, die die Kin- der/Erzieher*in bewegen bzw. es wird Vorgelesen 12:15 – 13:00 Uhr Mittagessen Täglich frisch und abwechslungsreiches Essen Kinder dürfen selbst ihr Essen aus einer Schüssel nehmen 13:00 – 13:30 Uhr Ausruhzeit und stille Beschäftigung der Vorschüler Jüngere Kinder machen Mittagsruhe nach eigenen, persönli- chen Bedürfnissen (z. B. mit einem Buch, Kuscheltier, …) Vorschüler erledigen im Gruppenraum eigenständig ihre Auf- gabe 13:30 – 14:00 Uhr Aufräumzeit und Fertigstellung der Aufgaben mit anschließender Brotzeit Den Nachmittagskindern steht Brotzeit zur Verfügung 13:30 – 16:00 Uhr Durchgehende Abholzeit beginnt Spiel- und Gartenzeit Ab ca. 14:30/15:00 Uhr gruppenübergreifender Spätdienst Die oben angegebenen Zeiten können in Urlaubs- und Krankheitszeiten variie- ren. Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 13 von 16
10. Freispielzeit 10.1 Projekt- und Kleingruppenarbeit Uns ist es wichtig, Themen aufzugreifen, die das Leben der Krippen als auch Kindergartenkinder beeinflussen, sie bewegen und die ihnen helfen, ihren All- tag zu bewältigen (z.B. mein Körper, das Universum, Farben, Berufe etc.). In Form von Projekten wird das Thema über einen längeren Zeitraum mit allen Sinnen nähergebracht und vertieft. Dies geschieht sowohl in der Gesamt- als auch in der Kleingruppe. 10.2 Das Spiel im Freien Nach Absprache mit dem Betreuer*innen dürfen die Kindergartenkinder alleine in den Vorgarten. Das Spiel bei Wind und Wetter in unserem großen Garten mit seinem alten Baumbestand hat bei uns in der Kindervilla einen hohen Stellenwert. 11. Kooperationspartner/ Vernetzung 11.1 Einbindung in den Stadtteil Die Milbertshofener Kindervilla arbeitet eng mit anderen Einrichtungen aus dem Verein und dem Stadtteil Milbertshofen zusammen, wie z.B. Kindertagesstätten Stadteiltreff Famoos Milbertshofener Kinder- und Jugendland Lebens- und Erziehungsberatung Milbertshofen Grundschule Hanselmannstr. Städtische Bücherei Unterstützung der Familien bei Kontaktaufnahme zu Angeboten des Ver- eins 11.2 Kooperationspartner/ Sprachförderung Die alltagsintegrierte Sprachförderung und der Dialog mit den Kindern sind fes- ter Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Mittels Sprache werden Interes- sen, Vorlieben, Abneigungen und Gefühlszustände ausgedrückt. Dies geschieht im täglichen Dialog in unterschiedlichen Situationen: Für diese Aufgabe steht uns zusätzlich im Krippen- und Kindergartenbereich eine Sprachförderkraft (Sprachexpertin/Logopädin) zur Verfügung. Beim Essen Im Morgenkreis Beim Bilderbuch betrachten und vorlesen Beim Spielen und gemeinsamen Singen Wir fördern Sprache im Alltag indem wir: Genügend Zeit und Raum zum Spielen geben Verständliche Anweisungen geben Uns ehrlich und authentisch verhalten Sprachliches Vorbild sind Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 14 von 16
Aufgaben unserer Sprachförderkraft sind: Sprachförderung von Kindern im Alltag Schaffen von sprachanregenden Situationen und Räumen Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung Beratung und Begleitung des Teams Zusammenarbeit und Beratung der Eltern Themenspezifische Elternabende Gezielte spielerische Sprachförderung in Kleingruppen, wie z.B. Kikus (Kinder in Kultur und Sprache) ist ein praxiserprobtes Modell um die Sprachfertigkeit von Kindern v. a mit Deutsch als Zweitsprache bereits ab 3 Jahren gezielt zu fördern. In Kleingruppen setzen sich die Kinder spielerisch mit den Themen wie Familie, Kleidung oder Essen auseinander. Wortschatz, Grammatik und sprachlich- soziale Handlungsmuster werden kindgerecht vermittelt und eingeübt. Dies ge- schieht über spezielle Kikus- Arbeitsblätter, die die Kinder mit nach Hause nehmen und zusammen mit den Eltern bearbeitet. Durch die Eltern-Kind- Zu- sammenarbeit soll neben dem Deutschen auch die die jeweilige Erstsprache des Kindes einbezogen werden. 11.3 Kooperationspartner/ Kleingruppen Eine gute Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Beratungsangeboten für un- sere Familien im Haus, wie z.B. Kleingruppen mit dem Schwerpunkt: Sozial- verhalten- und Spielverhalten hierfür steht uns bei zusätzlichen pädagogischen Fragen eine externe Sozialpädagogin zur Seite. Aufgaben unserer Sozialpädagogin sind: Beobachtung und Dokumentation der emotional/sozialen Entwicklung Beratung und Begleitung des Teams Zusammenarbeit und Beratung der Eltern Themenspezifische Elternabende Gezielte spielerische Interaktion in Kleingruppen 12. Öffentlichkeitsarbeit Es ist uns ein großes Anliegen, unsere Arbeit transparent zu machen. Dieses kommt insbesondere zu Tragen durch: Tag der offenen Tür Homepage Elternaktionen, Flohmarkt (Elternbeirat) Projekte Feste (Sommerfest) Dokumentation/ Elternbriefe Informationselternabende Elternkaffee (vom Elternbeirat) Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 15 von 16
13. Literaturverzeichnis Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung (BEP) Sozialgesetzbuch VIII, §2, §8a, §72a, §§22a, §45 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BaykiBIG), Ausführungs- verordnung (AV-BayKIBIG) §1ff, städtische Gebührenverordnung, Besuchsgebühren §2 Bild vom Kind Internet –Bild UN-Rechte 14. Impressum Susanne Fritsche Einrichtungsleitung Milbertshofener Kindervilla Hanselmannstr.35 80809 München Tel: 089-350 78 65 Fax: 089-35 37 99 57 E-Mail: s.fritsche@verein-stadtteilarbeit.de Stadtteilarbeit e.V. – Milbertshofener Kindervilla Seite 16 von 16
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