Kurzkonzept - Stadtteilarbeit Verein - Verein Stadtteilarbeit

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Kurzkonzept - Stadtteilarbeit Verein - Verein Stadtteilarbeit
Verein
                                            Stadtteilarbeit

              Stadtteilarbeit e.V.
         Milbertshofener Kindervilla
              Hanselmannstr. 35
               80809 München

            Kurzkonzept

„Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht“
                                             (Afrikanisches Sprichwort)

                      Stand Mai 2020
Kurzkonzept - Stadtteilarbeit Verein - Verein Stadtteilarbeit
Inhaltsverzeichnis                                                                              Seite

1. Träger der Einrichtung, Leitbild und Leitlinien ................... 3
     1.1 Leitbild des Vereins „Stadtteilarbeit e.V.“ ........................................... 3
     1.2 Leitlinien der Kindertagesbetreuung .................................................. 3

2. Gesetzlich vorgegebene Strukturen ................................ 4-5
     2.1 Gesetzliche Grundlagen ................................................................... 4
     2.2 Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan ..................................... 4
     2.3 Finanzierungen und Beitragsregelung ............................................. 4-5

3. Rahmenbedingungen ...................................................... 5-8
     3.1   Die Einrichtung stellt sich vor ........................................................ 5-7
     3.2   Gruppenzusammensetzungen .......................................................... 8
     3.3   Öffnungszeiten .............................................................................. 8
     3.4   Personelle Besetzungen ................................................................... 8

4. Unsere Ziele und Schwerpunkte ...................................... 8-9
     4.1 Unsere 11 Bildungs- und Erziehungsbereiche ...................................... 8
     4.2 Unser Bild vom Kind ....................................................................... 9

5. Partizipation .................................................................. 9-10
     5.1 Kinderrechte ................................................................................. 9
     5.2 Umsetzung der Rechte in der Krippe und im Kindergarten ................... 10

6. Zusammenarbeit mit den Eltern .................................. 10-11
     6.1 Beteiligung von Eltern als Interessenvertreter ihrer Kinder .............. 10-11

7. Elternbeirat ...................................................................... 11
8. Gestaltung der Übergänge .......................................... 11-12
     8.1   Eingewöhnung ............................................................................. 11
     8.2   Übergang von der Krippe in den Kindergarten ................................... 11
     8.3   Übergang vom Kindergarten in die Schule .................................... 11-12
     8.4   Vorkurs Deutsch .......................................................................... 12

9. Tagesablauf ................................................................. 12-13
10.Freispielzeit .................................................................... 14
     10.1 Projektarbeit ............................................................................. 14
     10.2 Das Spiel im Freien ..................................................................... 14

11. Kooperationspartner/Vernetzung ............................. 14-15
     11.1 Einbindung in den Stadtteil .......................................................... 14
     11.2 Kooperationspartner /Sprachförderung ...................................... 14-15
     11.3 Kooperationspartner /Kleingruppe ................................................. 15

12. Öffentlichkeitsarbeit ...................................................... 15
13. Literaturverzeichnis ....................................................... 16
14. Impressum ...................................................................... 16

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Kurzkonzept - Stadtteilarbeit Verein - Verein Stadtteilarbeit
1. Träger der Einrichtung, Leitbild und Leitlinien

    Stadtteilarbeit e.V.
    anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
    Hanselmannstr. 31, 80809 München
    www.verein-stadtteilarbeit.de

    1.1    Leitbild des Vereins „Stadtteilarbeit e.V.“
    Der Verein Stadtteilarbeit e.V. ist eine gemeinnützige Organisation.
    Sein Satzungszweck weist die Förderung der sozialen Arbeit allgemein sowie im
    speziellen die Förderung und Durchführung sozialpädagogischer und erwachse-
    nen-bildnerischer Arbeit mit dem Ziel des besseren Zusammenlebens von
    deutschen und nicht-deutschen Bürgerinnen und Bürgern als Zielsetzung aus.
    Weitere Zielsetzungen sind die Bereitstellung und Vermittlung von Maßnahmen
    und Angeboten zur Hilfeleistung für Personen, die in ihrer selbständigen Le-
    bensführung durch körperliche, psychische oder soziale Benachteiligungen ein-
    geschränkt sind.

    Unser Menschenbild
    Diese Zielsetzung folgt dem Menschenbild, dass alle Menschen gleichberechtigt
    an der Entwicklung der Gesellschaft teilhaben. Niemand darf wegen seiner eth-
    nischen, kulturellen und sozialen Herkunft, wegen seiner körperlichen oder
    geistigen Möglichkeiten benachteiligt oder gar ausgegrenzt werden.

    1.2    Leitlinien der Kindertagesbetreuung
    Das Kind steht im Mittelpunkt unserer Arbeit unabhängig von seiner Religion,
    seiner sozialen Herkunft und seinem kulturellen Hintergrund. Orientiert an sei-
    ner individuellen Situation, seinen Möglichkeiten und seinen Bedürfnissen er-
    hält es den Raum, den es für Erfahrungen im sozialen Miteinander und zur
    Stärkung seiner ganzheitlichen Entwicklung benötigt.
    Eine gute Beziehung zwischen dem Kind und den Pädagogen*innen ist dabei
    die Basis der pädagogischen Arbeit, die sich an den Prinzipien Bildung, Betreu-
    ung und Erziehung orientiert. Eine Leistungsorientierung steht für uns nicht im
    Vordergrund.

    Genauso wichtig wie eine qualifizierte Bildungsarbeit in unseren Einrichtungen
    der Kindertagesbetreuung ist uns eine partnerschaftliche Beziehung zu den El-
    tern der Kinder. Wir berücksichtigen die Interessen der Familien, orientieren
    uns am Bedarf im Stadtteil und ergänzen und unterstützen die Eltern in der Er-
    ziehung ihrer Kinder. Unsere Kindertagesstätten sollen für die ganze Familie
    Orte sein, an denen sie sich wohl fühlen und die den Eltern neben einer qualifi-
    zierten Förderung und Betreuung ihrer Kinder die Möglichkeit bieten, miteinan-
    der in Kontakt zu kommen und sich in ein Netzwerk eingebunden zu fühlen.

    Durch die kontinuierliche Reflexion unserer täglichen Arbeit entwickeln wir un-
    sere Arbeitsweisen und Methoden weiter. Dabei orientieren wir uns an den sich
    verändernden Bedürfnis- und Interessensstrukturen der Familien des Stadtteils
    Milbertshofen und an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

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2. Gesetzlich vorgegebene Strukturen

    2.1     Gesetzliche Grundlagen
    Kindertagestätten sind Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erzie-
    hung und Betreuung von Kindern gemäß Art. 2 Abs.1 des Bayerischen Kinder-
    bildungs-und –Betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
    Der Verein Stadtteilarbeit e.V. hat die Betriebserlaubnis für die Milbertshofener
    Kindervilla, den Kindergarten KosMoos und die Kinderkrippe Vielfalt nach § 45
    Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Art. 12
    Abs. 2, Art. 45 Abs. 2 AGSG, Art. 9 und 28 BayKiBiG.
    Darüber hinaus regelt die Münchner Grundvereinbarung zu § 8a und § 72a SGB
    VIII die Sicherstellung und Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlge-
    fährdungen.

    2.2    Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan
    Durch die Aufnahme eines Kindes erhält die Einrichtung von den Eltern für die
    Zeit der Anwesenheit den Erziehung- und Bildungsauftrag für das Kind. Für
    diesen Zeitraum steht die Förderung und Begleitung der kindlichen Entwicklung
    an oberster Stelle.
    In der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und –
    Betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG, § 1 ff.) werden die Bildungs- und Erzie-
    hungsziele gesetzlich genau festgeschrieben. Der Bayerische Bildungs- und Er-
    ziehungsplan greift diese Ziele auf und bietet durch eine fundierte inhaltliche
    Auseinandersetzung eine wichtige Orientierungshilfe für die Bildung, Betreuung
    und Erziehung der Kinder.

    2.3    Finanzierung und Beitragsregelung
    Die Milbertshofener Kindervilla hat die staatliche Anerkennung und ist eine
    städtische Einrichtung unter der Betriebsträgerschaft des Vereins Stadtteilar-
    beit e.V. Sie wird aus Mitteln der Landeshauptstadt München finanziert. Aus
    diesem Grund orientiert sich die Beitragsregelung der Krippe und des Kinder-
    gartens an den Vorgaben der städtischen Gebührenordnung.

    §2 Besuchsgebühren

    Krippenbeitrag
    von mehr als 4 Stunden bis zu 5 Stunden          €   78 monatlich
    bis zu 6 Stunden                                 €   94 monatlich
    bis zu 7 Stunden                                 €   111 monatlich
    bis zu 8 Stunden                                 €   128 monatlich
    bis zu 9 Stunden                                 €   145 monatlich
    von mehr als 9 Stunden                           €   162 monatlich
    tägliches Verpflegungsgeld                       €   4,50 (€ 90 monatlich)

    Kindergartenbeitrag
    von mehr als 3 Stunden bis zu 4 Stunden          €   38 monatlich
    bis zu 5 Stunden                                 €   48 monatlich
    bis zu 6 Stunden                                 €   58 monatlich
    bis zu 7 Stunden                                 €   69 monatlich
    bis zu 8 Stunden                                 €   79 monatlich
    bis zu 9 Stunden                                 €   90 monatlich
    von mehr als 9 Stunden                           €   100 monatlich
    tägliches Verpflegungsgeld                       €   4,75 (€ 95 monatlich)

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Das Elterngeld beträgt nach Abzug des staatlichen Zuschusses durch den Frei-
    staat Bayern € 0.

    Eine Ermäßigung auf Grund des Einkommens kann bei der Leitung beantragt
    werden.

3. Rahmenbedingungen

    3.1     Die Einrichtung stellt sich vor
    Am 09. Oktober 1996 fand die offizielle Eröffnung der Milbertshofener Kinder-
    villa statt. Die ehemalige Villa mit ihrem großen Garten bietet den 33 Kindern
    zwischen 0 und 6 Jahren viel Platz zum Austoben und Spielen.

    Den 21 Kindergartenkindern stehen ein Gruppenraum, ein Nebenraum, eine
    Garderobe im Treppenhausbereich und eine sanitäre Anlage zur Verfügung.

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Im ersten Stock des Hauses befindet sich der Gruppenraum der Kinderkrippe.
    Außerdem stehen den 12 Krippenkindern noch ein Ruheraum mit zweiter Ebe-
    ne, ein Vorraum mit einer Wickelkommode und der Garderobe, sowie ein
    Waschraum mit Dusche zur Verfügung.

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Gemeinsam nutzen Kinder und/oder Mitarbeiter*innen einen Mehrzweckraum,
    den großen Garten mit seinem alten Baumbestand, eine Küche, einen Perso-
    nalraum, zwei Personaltoiletten und ein Büro.

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3.2    Gruppenzusammensetzung
    Beide Gruppen sind geschlechts- und altersgemischt, und zwar von 0-3 Jahren
    in der Krippe, und von 3-6 Jahren im Kindergarten.
    Bei der Platzvergabe orientieren wir uns an den städtischen Vorgaben der
    Rang- und Dringlichkeitsstufen im kita-finder.

    3.3    Öffnungszeiten
    Die Kindervilla hat Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr und frei-
    tags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.

    3.4     Personelle Besetzungen
    Insgesamt 5 Fach- und Ergänzungskräfte betreuen in Voll- oder Teilzeit die 33
    Kinder der Einrichtung.
    Um die Küche und die Reinigung der Einrichtung kümmern sich 2 hauswirt-
    schaftliche Kräfte in Teilzeit.

4. Unsere Ziele und Schwerpunkte

    4.1     Unsere 11 Bildungs- und Erziehungsbereiche
          Ethische und religiöse Bildung und Erziehung
          Emotionalität und soziale Beziehungen
          Sprache und Literacy
          Mathematische Bildung
          Naturwissenschaftliche und technische Bildung
          Umweltbildung und Erziehung
          Medienbildung und Erziehung
          Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung
          Musikalische Bildung und Erziehung
          Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport
          Gesundheitsbildung/-bewusstsein

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4.2    Unser Bild vom Kind
    Das "Bild vom Kind" beschreibt die erzieherische Grundhaltung und beeinflusst
    wesentlich das pädagogische Denken und Handeln.
    In unserer Einrichtung kommen verschiedene Nationalitäten zusammen. Jedes
    Kind soll sich in seiner Kultur teilhabend fühlen und Respekt für andere Kultu-
    ren entwickeln.

5. Partizipation- und Beschwerderecht

    5.1       Kinderrechte

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5.2     Umsetzung der Rechte in der Krippe und im Kindergarten
    Für die Arbeit in unserer Einrichtung Milbertshofener Kindervilla bedeutet die
    Beteiligung der Kinder selbstverständlich die freie Wahlmöglichkeit jedes ein-
    zelnen Kindes, was, mit wem und wo es spielen will. Das Kind kann mitbe-
    stimmen, ob es z.B. in den Garten geht oder nicht, und es wird im Rahmen
    seiner Fähigkeiten aktiv in das Treffen von Entscheidungen einbezogen. Dies
    bezieht sich z.B. auch auf das selbständige Nehmen bei den Mahlzeiten und
    das damit verbundene Lernen, sich selbst einzuschätzen.

    Eine gegenseitige Wertschätzung nicht nur zwischen Kindern und Fachkräften
    sondern auch gegenüber der gesamten Familie des Kindes stärken das Ver-
    trauen und die Beziehung zwischen Kind und Bezugsperson. Dazu gehört unter
    anderem, dass sich die pädagogischen Mitarbeiter*innen ausreichend Zeit
    nehmen für jedes einzelne Kind und es ernst nehmen in seinen Wünschen und
    Bedürfnissen.

    Beispiele zur Umsetzung des Beteiligungs- und Beschwerderechts:
        Das Kind ermutigen, seine Bedürfnisse zu äußern (z.B.: „Es ist in Ordnung,
        wenn Du sagst: Ich fühle mich ungerecht behandelt!“)
        Nicht Lösungen vorgeben, sondern das Kind selbst einen Weg finden las-
        sen (z.B. „Hast Du eine Idee, wie Du es machen kannst?“)
        Dem Kind z.B. beim Anziehen Hilfestellung geben, es aber trotzdem selber
        machen lassen → So wenig wie möglich und so viel wie nötig!
        Vorbild sein, indem man selber seine Befindlichkeit formuliert
        Jüngere Kinder ermutigen, sich Unterstützung bei älteren Kindern zu holen
        und diese als Sprachrohr zu nutzen (Partnerschaften)
        Kinder nehmen sich bei den Mahlzeiten selber aus den bereit gestellten
        Schüsseln

6. Zusammenarbeit mit den Eltern

    6.1     Beteiligung von Eltern als Interessenvertreter ihrer Kinder
    Gemäß § 22a des SGB VIII sind Kindertagesstätten verpflichtet, zum Wohl der
    Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses mit den Er-
    ziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Dazu gehört insbesondere die Be-
    teiligung der Eltern an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten
    der Erziehung, Bildung und Betreuung.

    Wir sehen uns als Erziehungspartner der Eltern. Unsere pädagogische Arbeit
    unterstützt und ergänzt die Familienerziehung.
    Deshalb ist es für uns von großer Bedeutung, durch eine intensive Elternarbeit
    eine Basis aus Offenheit und Vertrauen zu schaffen.
    Dies ist Grundlage dafür, dass sich Eltern und Kinder in unserer Einrichtung
    wohl fühlen, damit der familiäre Charakter der Kindervilla erhalten bleibt.

    Neben täglichen Tür- und Angelgesprächen stehen Ihnen weitere Mitgestal-
    tungs-Möglichkeiten zur Verfügung:
        Entwicklungsgespräche (nach Terminabsprache)
        Elternabende und/oder Kaffeenachmittage
        Feste (nach Jahreszeiten)
        Feiern (u.a. Geburtstage, Abschiedsfeiern)
        Beteiligung an Ausflügen
        Mitarbeit im Elternbeirat

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Aushänge
          Informationstafeln

7. Elternbeirat
    Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen der Kindervilla, dem
    Verein Stadtteilarbeit und den Eltern. Er setzt sich aus Eltern der Kinderkrippe
    und des Kindergartens zusammen. Er unterbreitet der Einrichtungsleitung An-
    regungen und Vorschläge der Eltern. Vor wichtigen Entscheidungen der Ein-
    richtung oder des Trägers wird der Elternbeirat informiert und angehört. Er or-
    ganisiert u.a. Feste und Flohmärkte.
    Die Einnahmen daraus und gesammelte Spenden werden für die Einrichtung
    verwendet und kommen den Krippen- und Kindergartenkindern zugute. (vom
    Elternbeirat formuliert).

8. Gestaltung der Übergänge

    8.1    Eingewöhnung
    Wir können und wollen die Eltern auf keinen Fall ersetzen. Sie sind die wich-
    tigsten Bezugspersonen für ihr Kind. Wir möchten aber eine vertrauensvolle
    Beziehung zu dem Kind aufbauen, damit es sich wohl fühlt und die Eltern beru-
    higt gehen können.
    In der Krippe dauert die Eingewöhnung in der Regel vier Wochen, und verläuft
    individuell sehr unterschiedlich. Um dem Kind die Eingewöhnung zu erleichtern,
    kümmert sich ein Mitarbeiter*in vorrangig um das Kind und ist in erster Linie
    Ansprechpartner für die Eltern.

    8.2    Übergang von der Krippe in den Kindergarten
    In der Regel ist es möglich, dass das Kind innerhalb der Einrichtung von der
    Krippengruppe in die Kindergartengruppe wechselt.
    Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb des Hauses ist das Kind schon ver-
    traut mit dem neuen Gruppenraum, einem Großteil der Gruppe und vor allem
    auch mit dem pädagogischen Mitarbeiter*innen. Eine Hospitation im Vorfeld
    und feste Rituale zur Verabschiedung aus der Krippengruppe begleitet durch
    die Bezugsperson erleichtern den Übergang zusätzlich.
    Die enge Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch mit den Eltern sind
    in dieser Zeit selbstverständlich.

    8.3    Übergang vom Kindergarten in die Schule
    Die Vorbereitung auf die Schule beginnt schon mit dem Eintritt in die Kindervil-
    la.
    Die Kinder machen im Laufe der Jahre vielschichtige Erfahrungen, die ihnen
    den späteren Übergang zur Schule erleichtern.
    Nach dem Mittagessen findet dazu eine gezielte Kleingruppenarbeit statt. Die
    einzelnen Lerninhalte orientieren sich an den aktuellen Themenschwerpunkten.

    Wir setzen dort an wo die Kinder in ihrer Entwicklung stehen, und zwar im:
        Sozialverhalten
        Motorik
        Selbstvertrauen
        Emotionales Verhalten
        Kognitive Kompetenz
        Kommunikation

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Selbständigkeit
          Wir Gefühl

    8.4     Vorkurs Deutsch
    Voraussetzung für einen erfolgreichen Übergang in die Schule ist eine partner-
    schaftliche Zusammenarbeit von Grundschule, Eltern und Kindergarten.

    Die Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten findet durch regelmä-
    ßige wöchentliche Besuche in der Grundschule
    Hanselmannstr. statt.
    Der Vorkurs Deutsch ist für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache und wird ge-
    meinsam mit dem Kindergartenpersonal und Lehrkräften der Grundschule ge-
    staltet.

9. Tagesablauf

    Tagesablauf in der Krippe
      07:00 – 08:45 Uhr                  Frühdienst in den Räumen des Kindergartens
                                             Ankommen und Begrüßung
                                             Freispiel (die Kinder entscheiden mit was, wo und mit wem
                                             sie spielen möchten)
      08:45 Uhr                          Begleitung der Krippenkinder in Ihre Gruppe
                                             Gemeinsames Aufräumen
                                             Krippenkinder gehen in ihre Gruppe
      09:00 – 09:15 Uhr                  Morgenkreis
                                             Begrüßungslied
                                             Gegenseitige Wahrnehmung
                                             Finger-, Kreis- und Singspiele, …
      09:15 – 09:45 Uhr                  Frühstück
      09:45 – 11:00 Uhr                  Freispiel/pädagogische Angebote, Garten
                                             Malen, Basteln
                                             Singen, Vorlesen
                                             Turnen
                                             Hauswirtschaft, …
      11:00 – 11:15 Uhr                  Aufräum- und Wickelzeit
                                             Gemeinsames Aufräumen
                                             Wickeln bedeutet: Wohlbefinden und Vertrauen zum Kind
                                             schaffen, auf Augenhöhe begegnen, Intimsphäre waren
      11:15 – 12:00 Uhr                  Mittagessen
                                             Täglich frisch und abwechslungsreiches Essen
                                             Kinder dürfen selbst ihr Essen aus einer Schüssel nehmen
      12:00 – 13:30 Uhr                  Schlafens- und Ausruhzeit
                                             Rücksichtnahme auf individuelle Einschlafgewohnheiten
                                             (z. B. Kuscheltier, Schnuller, …)
      13:30 – 14:00 Uhr                  Wickelzeit mit anschließender Brotzeit
                                             Den Nachmittagskindern steht ein kleiner Snack zur
                                             Verfügung
      13:30 – 16:00 Uhr                  Durchgehende Abholzeit beginnt
                                             Spiel- und Gartenzeit
                                             Ab ca. 14:30/15:00 Uhr gruppenübergreifender Spätdienst

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Tagesablauf im Kindergarten
      07:00 – 08:45 Uhr                  Frühdienst in den Räumen des Kindergartens
                                             Ankommen und Begrüßung
                                             Freispiel (die Kinder entscheiden mit was, wo und mit wem
                                             sie spielen möchten)
      08:45 Uhr                          Gemeinsames Aufräumen und Tischdecken
                                             Diensthabende Kinder decken den Frühstückstisch
      09:00 – 09:30 Uhr                  Morgenkreis
                                             Begrüßungslied
                                             Gegenseitige Wahrnehmung
                                             Finger-, Kreis- und Singspiele, …
      09:30 – 10:00 Uhr                  Frühstück
      10:00 – 12:00 Uhr                  Freispiel/pädagogische Angebote, Garten
                                             Malen, Basteln
                                             Singen, Vorlesen
                                             Turnen
                                             Hauswirtschaft, …
      12:00 – 12:15 Uhr                  Aufräumzeit mit anschließendem Mittagskreis
                                             Gemeinsames Aufräumen
                                             Diensthabende Kinder decken den Mittagstisch
                                             Mittagskreis: hier werden Themen besprochen, die die Kin-
                                             der/Erzieher*in bewegen bzw. es wird Vorgelesen
      12:15 – 13:00 Uhr                  Mittagessen
                                             Täglich frisch und abwechslungsreiches Essen
                                             Kinder dürfen selbst ihr Essen aus einer Schüssel nehmen
      13:00 – 13:30 Uhr                  Ausruhzeit und stille Beschäftigung der Vorschüler
                                             Jüngere Kinder machen Mittagsruhe nach eigenen, persönli-
                                             chen Bedürfnissen (z. B. mit einem Buch, Kuscheltier, …)
                                             Vorschüler erledigen im Gruppenraum eigenständig ihre Auf-
                                             gabe
      13:30 – 14:00 Uhr                  Aufräumzeit und Fertigstellung der Aufgaben mit
                                         anschließender Brotzeit
                                             Den Nachmittagskindern steht Brotzeit zur Verfügung
      13:30 – 16:00 Uhr                  Durchgehende Abholzeit beginnt
                                             Spiel- und Gartenzeit
                                             Ab ca. 14:30/15:00 Uhr gruppenübergreifender Spätdienst

    Die oben angegebenen Zeiten können in Urlaubs- und Krankheitszeiten variie-
    ren.

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10. Freispielzeit

    10.1 Projekt- und Kleingruppenarbeit
    Uns ist es wichtig, Themen aufzugreifen, die das Leben der Krippen als auch
    Kindergartenkinder beeinflussen, sie bewegen und die ihnen helfen, ihren All-
    tag zu bewältigen (z.B. mein Körper, das Universum, Farben, Berufe etc.). In
    Form von Projekten wird das Thema über einen längeren Zeitraum mit allen
    Sinnen nähergebracht und vertieft. Dies geschieht sowohl in der Gesamt- als
    auch in der Kleingruppe.

    10.2 Das Spiel im Freien
    Nach Absprache mit dem Betreuer*innen dürfen die Kindergartenkinder alleine
    in den Vorgarten.
    Das Spiel bei Wind und Wetter in unserem großen Garten mit seinem alten
    Baumbestand hat bei uns in der Kindervilla einen hohen Stellenwert.

11. Kooperationspartner/ Vernetzung

    11.1 Einbindung in den Stadtteil
    Die Milbertshofener Kindervilla arbeitet eng mit anderen Einrichtungen aus
    dem Verein und dem Stadtteil Milbertshofen zusammen, wie z.B.

          Kindertagesstätten
          Stadteiltreff Famoos
          Milbertshofener Kinder- und Jugendland
          Lebens- und Erziehungsberatung Milbertshofen
          Grundschule Hanselmannstr.
          Städtische Bücherei
          Unterstützung der Familien bei Kontaktaufnahme zu Angeboten des Ver-
          eins

    11.2 Kooperationspartner/ Sprachförderung
    Die alltagsintegrierte Sprachförderung und der Dialog mit den Kindern sind fes-
    ter Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Mittels Sprache werden Interes-
    sen, Vorlieben, Abneigungen und Gefühlszustände ausgedrückt. Dies geschieht
    im täglichen Dialog in unterschiedlichen Situationen:

    Für diese Aufgabe steht uns zusätzlich im Krippen- und Kindergartenbereich
    eine Sprachförderkraft (Sprachexpertin/Logopädin) zur Verfügung.

          Beim Essen
          Im Morgenkreis
          Beim Bilderbuch betrachten und vorlesen
          Beim Spielen und gemeinsamen Singen

    Wir fördern Sprache im Alltag indem wir:

          Genügend Zeit und Raum zum Spielen geben
          Verständliche Anweisungen geben
          Uns ehrlich und authentisch verhalten
          Sprachliches Vorbild sind

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Aufgaben unserer Sprachförderkraft sind:

          Sprachförderung von Kindern im Alltag
          Schaffen von sprachanregenden Situationen und Räumen
          Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung
          Beratung und Begleitung des Teams
          Zusammenarbeit und Beratung der Eltern
          Themenspezifische Elternabende
          Gezielte spielerische Sprachförderung in Kleingruppen, wie z.B.

    Kikus (Kinder in Kultur und Sprache) ist ein praxiserprobtes Modell um die
    Sprachfertigkeit von Kindern v. a mit Deutsch als Zweitsprache bereits ab 3
    Jahren gezielt zu fördern.
    In Kleingruppen setzen sich die Kinder spielerisch mit den Themen wie Familie,
    Kleidung oder Essen auseinander. Wortschatz, Grammatik und sprachlich-
    soziale Handlungsmuster werden kindgerecht vermittelt und eingeübt. Dies ge-
    schieht über spezielle Kikus- Arbeitsblätter, die die Kinder mit nach Hause
    nehmen und zusammen mit den Eltern bearbeitet. Durch die Eltern-Kind- Zu-
    sammenarbeit soll neben dem Deutschen auch die die jeweilige Erstsprache
    des Kindes einbezogen werden.

    11.3 Kooperationspartner/ Kleingruppen
    Eine gute Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Beratungsangeboten für un-
    sere Familien im Haus, wie z.B. Kleingruppen mit dem Schwerpunkt: Sozial-
    verhalten- und Spielverhalten hierfür steht uns bei zusätzlichen pädagogischen
    Fragen eine externe Sozialpädagogin zur Seite.

    Aufgaben unserer Sozialpädagogin sind:

           Beobachtung und Dokumentation der emotional/sozialen Entwicklung
           Beratung und Begleitung des Teams
           Zusammenarbeit und Beratung der Eltern
           Themenspezifische Elternabende
           Gezielte spielerische Interaktion in Kleingruppen

12. Öffentlichkeitsarbeit

    Es ist uns ein großes Anliegen, unsere Arbeit transparent zu machen.
    Dieses kommt insbesondere zu Tragen durch:

           Tag der offenen Tür
           Homepage
           Elternaktionen, Flohmarkt (Elternbeirat)
           Projekte
           Feste (Sommerfest)
           Dokumentation/ Elternbriefe
           Informationselternabende
           Elternkaffee (vom Elternbeirat)

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13. Literaturverzeichnis

    Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen
    bis zur Einschulung (BEP)

    Sozialgesetzbuch VIII, §2, §8a, §72a, §§22a, §45

    Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BaykiBIG), Ausführungs-
    verordnung (AV-BayKIBIG) §1ff,
    städtische Gebührenverordnung, Besuchsgebühren §2

    Bild vom Kind

    Internet –Bild UN-Rechte

14. Impressum

    Susanne Fritsche
    Einrichtungsleitung

    Milbertshofener Kindervilla
    Hanselmannstr.35
    80809 München
    Tel:    089-350 78 65
    Fax: 089-35 37 99 57
    E-Mail: s.fritsche@verein-stadtteilarbeit.de

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