Landesjugendsingen 2023 - Land Salzburg
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Jugend, Familie, Landesjugendsingen 2023 Integration, Generationen Termine und Anmeldung Salzburger Landesjugendsingen 2023: 24.-27. April 2023 Veranstaltungsort: 5760 Saalfelden, Congress, Stadtplatz 2 Festakt 27. April 2023, 16:00 Uhr Pop Voices 25. April 2023, 18:00 Uhr Veranstaltungsort: 5760 Saalfelden Kunsthaus Nexus, Am Postplatz 1 Anmeldungszeitraum: 10. Januar – 01. März 2023 Österreichisches Bundesjugendsingen 26. bis 29. Juni 2023 Ihre Gesundheit und dass Sie sich beim Landesjugendsingen wohl und sicher fühlen, ist uns wichtig. Daher finden die Veranstaltungen unter den aktuell geltenden Covid19-Maßnahmen statt. Besetzung der Chöre/Vokalensembles Datenschutzerklärung Das Landesjugendsingen (incl. Entsendung zum Bundesjugendsingen) sowie Pop Voices 2023 wird vom Land Salzburg, Referat 2/06 (Jugend, Familie, Generationen, Integration), Gstät- tengasse 10 5020 Salzburg veranstaltet. Die im Anmeldeprozess übermittelten Daten werden beim Land Salzburg elektronisch verarbeitet und gespeichert. Es gelten die Datenschutzbe- stimmungen des Landes Salzburg die online veröffentlicht sind. Das Land Salzburg beauf- tragt den Jugendverein „akzente Salzburg“, Glockengasse 4c, 5020 Salzburg mit der Detail- organisation des Landesjugendsingens und Pop Voices. Das Land Salzburg gibt die gespeicher- ten Daten für sämtliche mit diesem Auftrag verbundenen operativen Planungs- und Umset- zungsarbeiten an akzente Salzburg weiter. Nach Abschluss der gesamten Planungs- und Um- setzungsaktivitäten werden die Daten bei akzente Salzburg gelöscht. Im Falle einer Weiterleitung des Chores zum Bundesjugendsingen werden die beim Land Salzburg gespeicherten Daten an das Organisationskomitee des Bundesjugendsingens weiter- gegeben. Als für die Anmeldung verantwortliche Person verpflichte ich mich dafür Sorge zu tragen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die einzelnen Teilnehmer:innen einge- halten werden. Als Angebot zur Unterstützung stellen die Organisator:innen eine Daten- schutzerklärung zur Verfügung, die subsidiär verwendet werden kann/soll. Mit der Anmeldung zum Jugendsingen/Pop Voices stimme ich dieser Regelung zu. Bei Rückfragen: jugendsingen@salzburg.gv.at Land Salzburg Form w5756-12.22 | www.salzburg.gv.at Amt der Salzburger Landesregierung | Abteilung Abteilung 2 - Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport Postfach 527 | 5010 Salzburg | Österreich | Telefon +43 662 8042 0* | post@salzburg.gv.at
Besetzung des Chores/Vokalensemble gleichstimmig (reine Oberstimmen/Männerstimmen gleichstimmig Wichtig! Besonders hingewiesen wird auf die in der Ausschreibung angeführte Regelung der Beset- zungsgröße: Die Mindestgröße einer Vokalformation beträgt 6 Personen. Jede Stimme muss mindestens zweifach besetzt sein. Teilnahmeberechtigt sind Chöre und Vokalensembles (Klassenchöre, Schulchöre, Auswahlchöre) aus Schulen und Musikschulen sowie außerschulische Chöre mit jungen Sänger:innen von 6 bis 24 Jahren. Wir sind ein Chor Vokalensemble Name des Chores/Vokalensemble Anzahl Chor-/Vokalensemble Formation außerschulische Formation schulische Formation Angabe zum Chor Schulchor Klassenchor Auswahchor/Ensemble Name der Schule/Institution Name des Chorleitner:in E-Mail-Adresse der Chorleitung Telefonnummer der Chorleitung Bewertung Bewertung durch die Jury mit Prädikatvergabe Teilnahme ohne Bewertung
Ich nehme ein Juryberatungsgespräch in Anspruch ja nein Ich nehme am Festakt am 27. April 2023, um 16.00 Uhr teil (nur Chorleitung) ja nein Ich nehme das Angebot eines Shuttlebusses zum Festakt am 27. April 2023, um 16.00 Uhr in Anpruch ja nein Das sind meine verfügbaren Tage (wir versuchen die Wünsche zu berücksichtigen) 24.04.2023 25.04.2023 26.04.2023 27.04.2023 Vormittag Vormittag Vormittag Vormittag Nachmittag Nachmittag Nachmittag Ich kann bei einer möglichen Nominierung mit meinem Chor/Vokalensemble am Österreichischen Bundesjugendsingen vom 26.-29.06.2023 in Klagenfurt teilnehmen ja nein Kategorien Teilnahme in folgender Kategorie (betreffende Kategorie ankreuzen): Wichtig! Die Zuteilung der Kategorien erfolgt nach Alter, Schulform (mit oder ohne musischer Schwer- punktsetzung) und Besetzung (gleichstimmig: Ober- oder Männerstimmen; gemischtstimmig: SAB, SATB). Im Zuge der Anmeldung wird die genaue Profilbeschreibung geprüft und gegebenenfalls die ge- wählte Kategorie-Zuteilung korrigiert. Ich melde mich in folgender Kategorie an: Kategorie A: OBERSTIMMEN (6-10 Jahre) A1: Normalformen: Volkschulen außerschule Fomationen A2: Musikalische Sonderformen: Volksschulen und außerschulische Formationen mit musischer Schwerpunktsetzung Kategorie B: OBERSTIMMEN oder GEMISCHTE STIMMEN (10-14 Jahre) Normalformen: Mittelschulen, AHS-Unterstufen, polytechnische Schulen und einjährige Wirtschaftsfachschulen, Musikschulen, außerschulische Fomationen B1: Oberstimmen B2: Gemischte Stimmen SAB
Kategorie C: OBERSTIMMEN oder GEMISCHTE STIMMEN/SAB (10-14 Jahre) Musikalische Sonderformen: Mittelschulen, AHS-Unterstufen, polytechnische Schulen und einjährige Wirtschaftsfachschulen, Musikschulen, außerschulische Fomationen mit den Sonderformen vergleichbarer musischer Schwerpunktsetzung C1: Oberstimmen C2: Gemischte Stimmen SAB Kategorie D: OBERSTIMMEN oder Männerstimmen (10-19 Jahre) Normalformen: Allgemeinbildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen und Bildungsanstalten, Musikschulen, außerschulische Formationen D1: Oberstimmen D2: Männerstimmen Kategorie E: OBERSTIMMEN oder Männerstimmen (ab 15 Jahren) Musikalische Sonderformen: Musikgymnasien und musische Gymnasien, AHS-Obererstufen mit musischem Schwerpunkt, Pädagogische Hochschulen, Universitäten, Musikschulen außerschulische Fomationen mit vergleichbarer musischer Schwerpunktsetzung E1: Oberstimmen E2: Männerstimmen Kategorie F: GEMISCHTE STIMMEN SAB oder SATB (10-19 Jahre) Normalformen: Allgemeinbildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen und Bildungsanstalten, Musikschulen, außerschulische Formationen F1: SAB F2: SATB Kategorie G: GEMISCHTE STIMMEN SATB oder Männerstimmen (ab 15 Jahren) Musikalische Sonderformen: Musikgymnasien, Musische Sonderformen der AHS, Pädagogische Hochschulen, Universitäten, Musikschulen außerschulische Fomationen mit den Sonderformen vergleichbarer Schwerpunktsetzung G1: SAB G2: SATB
Programmauswahl für das Landesjugendsingen Wichtig! Für das Landesjugendsingen wird erstmals kein Pflichtliederkanon herausgegeben und es entfällt somit die Auswahl eines Pflichtliedes in allen Kategorien. Demnach umfasst das Programm für das Landesjugendsingen in allen Kategorien ein frei gewähltes Programm mit Stücken differenzierten Charakters. Das Programm kann demnach bis zu maximal fünf Stücken enthalten. In allen Kategorien muss eines der Stücke ein Volkslied aus Österreich oder ein Lied regi- onaler Prägung sein. Die Singzeit beträgt für die Kategorie A1 und A2 mindestens 6, höchstens 8 Minuten. Die Dauer der Singzeit für alle anderen Kategorien beträgt mindestens 8, höchstens 10 Minuten. In der Altersstufe der 6- bis 10jährigen (A1 und A2) muss das Programm für das Wertungs- singen kein a cappella Lied enthalten. In allen anderen Kategorien müssen zwei Stücke des Programms a cappella vorgetragen werden. Die Verwendung von technisch-elektronischen Hilfsmitteln zur Stimm- oder Instrumental- verstärkung ist nicht erlaubt. Transpositionen sind erlaubt, müssen der Jury jedoch vor Beginn des Vortrags bekannt gegeben werden. Das im Zuge dieser Anmeldung gewählte Programm darf nicht mehr verändert werden. Programm Stück Nr. 1 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten
Stück Nr. 2 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten Stück Nr. 3 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten
Stück Nr. 4 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten Stück Nr. 5 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten
Wichtig! Unbedingt das Notenmaterial der gewählten Stücke als PDF oder als Kopie mit dieser Anmeldung unter jugendsingen@salzburg.gv.at mitschicken. Alle wichtigen Informationen und Termine finden Sie unter: https://www.salzburg.gv.at/jugendsingen Bewertung Unter dem Vorsitz des Koordinators für Musik (ohne Stimmrecht) vergibt eine Jury, bestehend aus vier erfahrenen Chorfachleuten, die drei Prädikate: "Ausgezeichnet", "Sehr gut" und "Gut". Die Punkte werden nicht bekannt gegeben. Die Beurteilung der Darbietung erfolgt nach Punkten (max. 30): technischen Kriterien (Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik) 0-10 Punkte musikalisch-künstlerischen Kriterien (Interpretation, Stil) 0-10 Punkte Programmauswahl (Vielfalt und Qualität der gesungenen Stücke) 0-5 Punkte künstlerischer Gesamteindruck (Gesamtkonzept, Präsentation) 0-5 Punkte Die Chöre und Vokalensembles erhalten für ihre Leistungen ausschließlich ein Prädikat zugesprochen: „mit ausgezeichnetem Erfolg teilgenommen“ (23-30 Punkte) „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ (15-22 Punkte) „mit gutem Erfolg teilgenommen“ (1-14 Punkte)
Vorstellung des Chores/Vokalensembles Name des Chores/Vokalensembles
Vorstellung des/der Chorleiters/Chorleiterin bzw. des/der Vokalensembleleiters/Vokalensembleleiterin Vorname Nachname
Pop Voices Dienstag, 25. April 2023, 18.00 Uhr Kunsthaus Nexus, Saalfelden Eine Teilnahme ist ab der Sekundarstufe 1 möglich. Teilnahme an Pop Voices: ja nein Lieder/Songs mit unterschiedlichem Charakter: Z.B.: Ballade, diverse Jazz und Bluesstile, „closed harmony“, „Manhatten –Transfer“ – Style, Rap, ex- perimentelle, avantgardistische, neue Stimmkompositionen … Zeitlimit: 8 – 12 Minuten Begleitung: Instrumente zur Unterstützung des Beitrags, Playbacks und Midifiles sind gestattet. Vorhandene Instrumente und technisches Equipment: E-Piano, Schlagzeug, E-Bass/E-Gitarren Verstärker, 10 Gesangsmikrofone. Ton und Lichttechnik sind für alle Gruppen gleich! Stück Nr. 1 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten
Stück Nr. 2 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten Stück Nr. 3 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten
Stück Nr. 4 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten Stück Nr. 5 Titel Komponist:in Bearbeiter:in Textautor:in Verlag Dauer in Minuten
Anreise Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird vom Veranstalter, Land Salzburg, zur Gänze übernommen. Sollten öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können, folgt eine individuelle Klärung mit dem Organisationsteam. Ja, wir nehmen öfftentliche Verkehrsmittel in Anspruch. Wir organisieren unsere Anreise über ein privates Busunternehmen. Bitte begründen Sie, warum Sie ein privates Busunternehmen wählen: Wir bemühen uns selbstverständlich, mit Ihnen eine für Sie passende Lösung zur Anreise mit Ihrer Klasse/Ihrem Chor zu finden.
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