Leistungen und Preise 2020 - Nägeligasse Stans

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Leistungen
und Preise 2020

Stiftung Alters- und Pflegeheim Nidwalden, Nägeligasse 29, 6370 Stans
2 | 7 Leistungen und Preise

  1.		Einleitung
	Mit dieser Übersicht informieren wir Sie über Leistungen und Preise der
  ­NÄGELIGASSE. Die Preise wurden auf der Grundlage der Vollkostenrechnung er-
  mittelt und am 21. Oktober 2019 vom Stiftungsrat genehmigt. Die Pflegetaxen
  2020 für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen hat der Regierungsrat des
  Kantons Nidwalden mit Beschluss vom 24. September 2019 festgesetzt.

  2.		 Festlegung der Preise
	Die Kosten für einen Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen:

    •	Aufenthaltspreis (Kosten ausserhalb der KrankenpflegeLeistungsverordnung KLV)
    • Pflegetaxe (gemäss KLV)
    • Private Auslagen und individuelle Dienstleistungen

    2.1		 Aufenthaltspreis
    Im Aufenthaltspreis enthalten sind folgende Leistungen:

    •	Zimmer auf der Wohngruppe (inkl. Pflegebett mit Nachttisch, Einbauschrank,
       Toilette, Tagesvorhänge)
    •	Infrastruktur (Aufenthaltsräume, Gastwirtschaft, Kapelle,
       allgemeines Badezimmer mit Hebebadewanne, Notruf, Heizung, Strom,
       Wasser, Reinigung der Räumlichkeiten)
    •	Hotellerie-Leistungen: Frühstück, Mittag- und Abendessen, Mineralwasser,
       Kaffee, Zimmerreinigung, Bett- und Frotteewäsche, Reinigung Privat-Wäsche
    •	Radio-, Fernseh- und Telefonanschluss sowie W-LAN-Zugang, Telefon­
       gesprächsgebühren im Inland inklusive
    •	Betreuungsleistungen: Aktivierung, Alltagsgestaltung, Seelsorge,
       Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen
    •	24 Std. pflegerische und medizinische Gesundheitsversorgung, Pflegemobiliar
    •	Administration
    •	Privathaftpflicht- und Hausratversicherung (Wasser, Feuer)

	Verzichtet der/die Bewohnende auf Dienstleistungen, die im Aufenthaltspreis ent-
  halten sind, so hat dies keine Preisreduktion zur Folge. Dies gilt auch, wenn der/die
  Bewohnende die Dienstleistung nicht mehr beanspruchen kann.

  2.2		 Pflegetaxe
	Der Regierungsrat bestimmt für Pflegeleistungen der Pflegeheime für jede Pflege-
  bedarfsstufe gemäss Art. 7a Abs. 3 der Verordnung über Leistungen in der obligato-
  rischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV)
  eine Pflegetaxe. Die Pflegetaxen werden je Tag und Person jährlich neu festgelegt.
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  2.3		 Private Auslagen und individuelle Dienstleistungen
	Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die nicht im Aufenthaltspreis und der
  Pflegetaxe enthalten sind, bzw. individuell beansprucht werden.

	2.4		 Spezialabteilung für Menschen mit einer Demenzerkrankung
	Für den zusätzlichen Betreuungsaufwand wird pro Bewohnenden und Tag
  CHF 50.00 verrechnet. Der/die Bewohnende, respektive dessen/deren Vertretung,
  haben die Möglichkeit ein «Gesuch um Kostenübernahmegarantie (KÜG) –
  Bereich spezialisierte Demenzpflege» bei der Gesundheits- und Sozialdirektion zu
  stellen. Bei Gutheissung des Gesuchs beteiligt sich der Kanton Nidwalden mit
  CHF 30.00 pro Tag am zusätzlichen Betreuungsaufwand.

  2.5		 Ermittlung des Pflegeaufwandes
	Die Bedarfsermittlung erfolgt mit einem anerkannten Bedarfsabklärungssystem.
  In unserer Institution werden die individuellen Pflegeleistungen anhand des
  ­R AI-NH-­Systems (Resident Assessment Instruments Nursing Home) erhoben. Die
   Pflegeleistungen werden in 12 Pflegeaufwandgruppen unterteilt.

  2.6		 Finanzierung der Leistungen
	Die Kosten für den Heimaufenthalt werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt.
  Es erfolgt eine Unterteilung in:

    •	Aufenthaltspreis
    •	P flegeleistungen gemäss KLV
    •	Private Auslagen und individuelle Leistungen

	Sie bezahlen den Aufenthaltspreis und die privaten Auslagen bzw. individuellen
  Dienstleistungen. Die Kosten für die Pflegeleistungen nach KLV werden von Ihnen,
  vom Krankenversicherer und vom Kanton Nidwalden bezahlt. Die Beträge für die
  Krankenversicherer werden vom Bundesrat für die ganze Schweiz einheitlich fest-
  gelegt. Die nach Abzug dieser Beiträge verbleibenden Kosten werden von Ihnen
  und vom Kanton Nidwalden bezahlt. Ihr Beitrag beträgt maximal 20 Prozent des
  höchsten Pflegebeitrages der Krankenversicherer (siehe Punkt 3.2).

	Sie erhalten eine Nettorechnung. Die geschuldeten Beiträge der Kranken­     ver­
  sicherer (Tiers payant) und des Kantons Nidwalden stellt die NÄGELIGASSE diesen
  direkt in Rechnung. Zu Ihrer Information sind diese Kosten auch auf Ihrer Rech-
  nung ersichtlich.
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	3.		 Aufenthaltspreis und Pflegetaxen
  3.1		 Aufenthaltspreis je Tag und Person
  Haus an der Gasse Ost:           Einzelzimmer                        157.00
  Haus an der Gasse Ost:           Einzelzimmer (106, 206, 306)       150.00
  Haus an der Gasse Ost:           Doppelzimmer                       145.00
  Haus an der Gasse West:          Einzelzimmer                       161.00
  Haus an der Gasse West:          Doppelzimmer                        151.00
  Haus im Park mit WC / Dusche:    Einzelzimmer                       161.00
  Haus im Park mit WC:             Einzelzimmer                       158.00
  Haus am Horn:                    Einzelzimmer                       161.00

 3.2		 Pflegetaxe
	
 Die Pflegetaxen für Pflegeleistungen der anerkannten Alters- und Pflegeheime
 des Kantons Nidwalden (gemäss Art. 28f Abs. 3 Ziff. 1 des kantonalen Kranken­
 versicherungsgesetzes) betragen für Bewohnende mit zivilrechtlichem Wohnsitz
 im Kanton ab 1. Januar 2020 je Tag und Person (Regierungsratsbeschluss vom
 24. September 2019):

Pflege- Minuten Pflege-                     Anteil      Anteil     Anteil
stufe		 taxe RAI /                       Kranken-  Bewohnende     Kanton
			 BESA                               versicherer		           Nidwalden

    1            11 Min.       13.60          9.60           4.00         0.00
    2            31 Min.       38.40         19.20          19.20         0.00
    3            51 Min.       63.20        28.80           23.00        11.40
    4            71 Min.      88.00         38.40           23.00       26.60
    5            91 Min.      112.80        48.00           23.00        41.80
    6           111 Min.      137.60         57.60          23.00        57.00
    7           131 Min.     162.40          67.20          23.00        72.20
    8           151 Min.      187.20         76.80          23.00        87.40
    9           171 Min.     212.00         86.40           23.00      102.60
    10          191 Min.     236.80         96.00           23.00       117.80
    11          211 Min.     261.60        105.60           23.00      133.00
    12          231 Min.     286.40         115.20          23.00      148.20

	Für Bewohnende mit einem besonders hohen Pflegebedarf (Schwerstpflege­­
  bedürftige) gelten Stufe 13, 14 und 15 gemäss Leistungsvereinbarung mit dem
  Kanton Nidwalden.
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  4.		 Reservationstaxe, Reduktionen und Zuschläge
  4.1		 Reservationstaxe
	Ab Vertragsbeginn bis zum definitiven Einzug wird pro Tag ein um CHF 10.00 redu-
  zierter Aufenthaltspreis in Rechnung gestellt.

    4.2		 Eintritt
    Administrationspauschale
    Dieser Betrag wird der ersten Monatsrechnung belastet.            CHF 400.00

    Depot
    Beim Eintritt in die NÄGELIGASSE wird ein Depot fällig.
    Dieses wird separat in Rechnung gestellt.                        CHF 5’000.00

  4.3		 Spital- und ärztlich verordnete Kuraufenthalte
	Bei ärztlich verordneten Spital- und Klinikaufenthalten oder Kuren können Ermäs-
  sigungen auf der Pflegeleistung nach KLV und im folgenden Rahmen auf dem Auf-
  enthaltspreis gewährt werden:

    •	Für den Abreise- und Ankunftstag wird der Normalpreis berechnet.
    •	Für die übrigen Tage wird eine Reduktion von CHF 10.00 berechnet.

  4.4		 Kurzzeitaufenthalt (Ferienbett)
	Zuschlag pro Tag:                                                       CHF 30.00

  4.5		 Geschützte Wohngruppe für Menschen mit Demenz
	Zuschlag pro Bewohnender pro Tag (siehe Punkt 2.4):                     CHF 50.00

    5.		 Individuelle Dienstleistungen
    5.1		 Coiffeur und Podologie im Haus im Park
    Gemäss separater Preisliste

    5.2		 Ausserordentlicher Aufwand für die Wäschebesorgung
    Änderungen von Kleidern, grössere Näharbeiten (pro Stunde):           CHF 60.00

  5.3		 Wäscherei
	Die Wäsche der Bewohnenden wird mit deren Namen bezeichnet.
  Die ersten 100 Stk. sind inkludiert. Pauschale für jeweils
  20 weitere Bezeichnungen:                                               CHF 20.00

    5.4		 Begleitung für externe Arztbesuche/Betreuung
    Nach Aufwand pro Stunde:                                              CHF 70.00

    5.5		 Dienstleistungen durch technischen Dienst
    Nach Aufwand pro Stunde (exkl. Material):                             CHF 70.00
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  5.6		 Zimmerreinigung
	Die ordentliche Zimmerreinigung erfolgt wöchentlich und
  die Toiletten-Reinigung täglich.
  Zusätzliche Reinigung pro Stunde:                                     CHF 60.00

    5.7		 Reduktion bei Sondennahrung
    Reduktion auf den Aufenthaltspreis pro Tag:		                        CHF 10.00

    6.		 Beendigung des Aufenthaltes
    6.1		 Austritt nach Hause oder Wechsel in eine andere Institution
    •	Bei einem Übertritt in eine andere Institution wird für den
       Austrittstag der Aufenthaltspreis in Rechnung gestellt.
    •	Bis zur Zimmerabnahme wird pro Tag ein um CHF 10.00
       reduzierter Aufenthaltspreis in Rechnung gestellt.
    •	A llfällige Reparaturkosten für Schäden, welche die normale Abnützung
       übersteigen, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
    •	Pauschale für Grundreinigung:                                    CHF 300.00

    6.2		 Todesfall
    •	Nach dem Todestag bis zur Zimmerabnahme wird pro Tag ein um
        CHF 10.00 reduzierter Aufenthaltspreis in Rechnung gestellt.
    •	A llfällige Reparaturkosten für Schäden, welche die normale Abnützung
        übersteigen, werden nach Aufwand verrechnet.
    •	Pauschale für Bearbeitung und Spezialreinigung:                  CHF 600.00

  7.			 Pensionsvertrag
	Beim Eintritt in die NÄGELIGASSE schliessen die Bewohnenden einen Pensions-
  vertrag ab. Dieser kann beidseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
  ­einem Monat auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Pensionsver­
   träge für Kurzzeitaufenthalte sind befristet und können nicht vorzeitig gekündigt
   werden.

  8.		 Ärztliche Betreuung
	In der NÄGELIGASSE wird die ärztliche Betreuung durch die Hausärztin bzw. den
  Hausarzt wahrgenommen. Die Kosten für die ärztliche Behandlung und die Medi-
  kamente werden als Einzelleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG)
  durch den Arzt mit den Krankenversicherern abgerechnet.
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    9.		Versicherungsleistungen
    Die NÄGELIGASSE bietet Bewohnenden folgende Versicherungsleistungen an:

  9.1		 Mobiliarversicherung
	Als Bewohnende der NÄGELIGASSE sind Sie unserer Hausratversicherung ange-
  schlossen. Unter Hausrat fallen sowohl die Fahrhabe des Heims (z.B. Rollstühle,
  Rollatoren) als auch Ihre persönlichen Sachen. Alle vorerwähnten Objekte sind
  ­gegen die Risiken Wasser und Feuer versichert. Pro Ereignis tragen Sie einen
   Selbstbehalt von CHF 200.00. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Geld-
   werte. Nicht versichert sind Sie gegen Diebstahl und Beraubung.

  9.2		 Privathaftpflichtversicherung
	Die NÄGELIGASSE hat für alle Bewohnenden eine Privat-Haftpflichtversicherung
  abgeschlossen. Schäden, welche Sie Familienangehörigen (Ehegatte, Verwandte
  in auf- und absteigender Linie, Geschwister und Stiefkinder) zufügen, sind aus­
  geschlossen. Ebenfalls nicht gedeckt sind Schäden, welche Sie Personen zufügen,
  die mit Ihnen im Zimmer zusammenleben. Pro Ereignis tragen Sie einen Selbst­
  behalt von CHF 100.00.

  10.		 Finanzierung der Heimkosten
  10.1		 Wie finanzieren Sie den Heimaufenthalt?
	Zur Finanzierung Ihres Heimaufenthaltes stehen Ihnen die Renteneinkommen
  (AHV und BVG) und allfällige Vermögen und Vermögenserträge zur Verfügung.
  Sollten diese Eigenmittel nicht ausreichen, besteht der rechtliche Anspruch auf
  Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Zögern Sie nicht, sich rechtzeitig für Ergän-
  zungsleistungen anzumelden, auch wenn Sie noch über ausreichend Vermögen
  verfügen. Für die Geltendmachung einer Ergänzungsleistung sind die Bewohnen-
  den oder deren Angehörigen verantwortlich. Ein kostenloses Merkblatt, das Sie
  detailliert über die Anspruchsvoraussetzungen informiert, erhalten Sie bei der
  Ausgleichskasse des Kantons Nidwalden.

	Weitere finanzielle Unterstützungen können für Sie eine Prämienverbilligung in
  der Krankenversicherung und / oder eine Hilflosenentschädigung sein. Bei beiden
  Beiträgen handelt es sich um gesetzliche Leistungen, auf die bei Erfüllen der Vor-
  aussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Wie beim Bezug einer Ergänzungs­
  leistung gibt es k
                   ­ ostenlose Merkblätter, die Sie im Detail über die Anspruchsvor-
  aussetzungen ­informieren.

    10.2 Kostengutsprachen aus privaten Taggeldversicherungen
    Diese müssen direkt bei dem Krankenversicherer geltend gemacht werden.

  10.3 Finanzberatung
	Die Pro Senectute Nidwalden bietet einen Beratungsdienst und einen Treuhand-
  dienst (Einkommens-, Renten- und Vermögensverwaltung) an. Auskünfte erhalten
  Sie über die Telefonnummer: 041 610 25 24, Montag bis Donnerstag von 08.00 bis
  10.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
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