Leistungszentrum SFV / SFL - Gültig ab der Saison 2021/2022 Das Angebot des Schweizer Fussballs

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Leistungszentrum SFV / SFL - Gültig ab der Saison 2021/2022 Das Angebot des Schweizer Fussballs
Leistungszentrum SFV / SFL
   Das Angebot des Schweizer Fussballs
     Von Profis für angehende Profis

      Gültig ab der Saison 2021/2022
Leistungszentrum SFV / SFL
Das Angebot des Schweizer Fussballs – von Profis für angehende Profis

Inhaltsverzeichnis

•   Idee und Ziele                                                                                 3
•   Leitsätze                                                                                      4
•   Rahmenbedingungen für den Club eines Leistungszentrums                                         5
    Die vier Bereiche:                                                                             6

        Fussball                                                                                   7
        Betreuung und Begleitung der Spieler                                                      14
        Schulische und Berufliche Ausbildung                                                      19
        Sichtung und Selektion                                                                    21

•   Subventionen und Zertifizierung SFV/SFL / einzureichende Dokumente                             22
•   Mindestanforderungen an die technische Struktur einer Partnerschaft: Label mit LZ              23
    Flexibilität der Partnerschaft                                                                 24
•   Rahmenbedingungen für die Techniker und die Trainer                                            25
•   Diplomanforderungen                                                                            26
•   Beilagen: Pflichtenhefte der Techniker                                                         27
        A. Technischer Verantwortlicher zu 100%                                                   28
        B. Talentmanager zu 100%                                                                  29
        C. Verantwortlicher Ausbildung zu 100% (LZ – Version B)                                   30
        D. Konditionstrainer zu 100%                                                              31
        E. Torhütertrainer zu 100%                                                                32
        F. Haupttrainer U-16, U-18, U-21 zu 100%                                                  33
        G. Verschiedenes: Trainer OFF / DEF und administrativer Leiter zu 100% (LZ – Version A)   34
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Idee
 Der SFV vergibt Clubs der SFL, die in Partnerschaften organisiert sind und die gesamte Ausbildungsstruktur
  von der U-15 bis zur U-21 anbieten, bei Erfüllung von klar definierten strukturellen und inhaltlichen Kriterien
  ein Qualitätslabel «Leistungszentrum SFV / SFL».

Ziele
 Der SFV strebt in enger Zusammenarbeit mit seinen Partnern im Junioren-Spitzenfussball, für jede
  Alterskategorie, beginnend ab der U-16 (in der Regel nach der obligatorischen Schulzeit, Sekundarstufe 2)
  eine gezielte, individuelle, ganzheitliche und optimale Förderung der potenziell talentiertesten Spieler an.
 Der SFV verspricht sich durch die optimierte Ausbildung der besten Spieler mittel- und langfristig eine
  kompetitivere Liga (Super League und Challenge League) in der Schweiz sowie eine höhere Qualität
  in den Auswahlteams bis zum A-Nationalteam.

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Leitsätze
 Die Leistungszentren SFV/SFL werden von den Clubs der Partnerschaften des Junioren-Spitzenfussballs
  realisiert und durch die Technischen Leiter nach SFV/SFL-Richtlinien und Qualitätskriterien geführt und
  koordiniert.

 Die vier Teilbereiche Sichtung/Selektion, fussballerische Ausbildung, Betreuung/Begleitung der Spieler und
  schulische/berufliche Ausbildung werden miteinander zu einem ganzheitlichen Konzept vereint und in den
  Leistungszentren in enger Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Fachleuten umgesetzt.

 Die ganzheitliche Förderung des einzelnen Spielers steht im Mittelpunkt und wird durch individuell abgestimmte
  Wochenpläne, unter Berücksichtigung von Belastung/Erholung und durch ein optimales fussballerisches
  Angebot u.a. mit spezifischen Trainings ermöglicht.

 Gut unterhaltene Spiel- und Trainingsflächen an gut erschlossener Lage und mit den öffentlichen
  Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen (in unmittelbarer Nähe) sind zwingend für die angestrebte
  Ausbildungsqualität.

 Sämtliche Infrastrukturen müssen in unmittelbarer Nähe der Spiel- und Trainingsfläche sein. Kurze Wege sind
  notwendig.

 Die Unterbringung und Betreuung externer Spieler auf der Basis angemessener pädagogisch-psychologischer
  Strukturen sollte bei Bedarf angeboten werden, dabei sind Akademieunterkünfte als auch Gastfamilienlösungen
  denkbare Konzepte.

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Rahmenbedingungen für den Club eines Leistungszentrums
 Grundsätze
         ◦ Der SFL-Club muss vollständig in einer Partnerschaft des Junioren –Spitzenfussballs integriert sein
           und die gesamte Ausbildungsstruktur (U-15, U-16, U-18, U-21) anbieten.
         ◦ Die Anforderungen des Ausbildungslabels SFL/SFV müssen vollständig erfüllt sein und gelten als Basis.
         ◦ Eine aktive Zusammenarbeit bei den Kernprojekten des SFV (z.B. Talentmanagement, Footuro,
           Auswahlen) muss jederzeit gewährleistet sein.

         ◦ Der Club muss professionell aufgestellt sein und folgende Posten mit Vollzeitstellen besetzen:
               Version A                           Version B
               Technischer Leiter                  Technischer Leiter
               Administrativer Leiter              Verantwortlicher Ausbildung
               Talentmanager                       Talentmanager
               Trainers U-21, U-18, U-16           Trainers U-21, U-18, U-16
               Konditionstrainer                   Konditionstrainer
               Torhütertrainer                     Torhütertrainer

         ◦ Diese Stellen können nicht mit anderen offiziellen Funktion innerhalb des Clubs kombiniert werden.

         ◦ Der Club muss in den Bereichen Fussball, Betreuung, Selektion, schulische / berufliche Ausbildung
           inhaltlich überzeugende Konzepte (siehe nächste Seite) in einer passenden Infrastruktur umsetzen
           können.
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Rahmenbedingungen für den Club eines Leistungszentrums
Konzepte mit klar definierten Aufgaben und Zuständigkeiten

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                                                • Optimale Spiel- und Trainingsflächen
Die vier Bereiche                               • Individuelle und spezifische Förderung durch aus-
                                                  gewiesene Fachleute in den Bereichen TE/TA/KO/ME
                                                  - Planung            - Durchführung
                                                  - Auswertung         - Dosierung (Monitoring)
                                                • Video

        Sichtung und Selektion                                                                         Betreuung und Begleitung
• Regionales Sichtungskonzept als Basis für                                                           • Sportmedizin
  die Erkennung der potenziellen Talente                                                                 • Tests
• Die SFV-Strategie im Rahmen des Footeco                         Spieler                                • REHA
                                                                                                         • Physiotherapie
  Bereichs befolgen (FE-12 bis FE-14)
• Selektionskonzept für den Eintritt ins                                                              • Karriereplanung
  Leistungszentrum auf der Stufe U-16                                                                 • Persönlichkeitsentwicklung
• Umsetzung der Vorgaben zur Talentselektion                                                          • Unterbringung von externen
                                                                                                        Spielern mitsamt Verpflegung
                                                  Schulische und berufliche Ausbildung
                                               • Optimale Struktur zur Förderung von talentierten
                                                 Fussballspielern
                                               • Vielfältiges Ausbildungsangebot, um individuelle
                                                 Lösungen anzubieten
                                               • Geografische Nähe zum Fussballstandort
                                                                                                                                       6
                                               • Individuelle schulische & berufliche Begleitung
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Fussball
1.   Anzahl Trainingseinheiten pro Spieler / Jahr / Stufe

      Kategorie     Anzahl Teamtrainingseinheiten               Anzahl spezifische              Total jährlich
                             (pro Woche)                  Trainingseinheiten (pro Woche)
      U-16                       3 bis 4x                                 2x                      220 bis 240

      U-18                          4x                                  2 bis 3x                  240 bis 260

      U-21                       4 bis 5x                               2 bis 3x                  260 bis 300

2.   Spezifische Trainingseinheiten für Offensiv- und Defensivspieler
         ◦ Eine Gesamttrainingszeit von mindestens 60’ pro Woche auf der Stufe U-16 und mindestens 75’
           auf den Stufen U-18/U-21.
           Die spezifischen Trainings müssen in den oben aufgelisteten Trainingseinheiten enthalten sein.

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Fussball
3.   Spezifische Trainingseinheiten für die Torhüter der U-16, U-18 und U-21 Mannschaften
     Die Anzahl Einheiten, spezifisch und integriert, müssen wie folgt stattfinden:

          ◦ U-16: 4 TH Trainings (spezifisch und/oder integriert), wobei 1 reines spezifisches TH Training
            davon pro Woche Pflicht ist.
          ◦ U-18 und U-21: 4 TH Trainings (spezifisch und/oder integriert), wobei mindestens 2 Trainings
            pro Woche davon integriert sein müssen.
          ◦ Die Trainings können zwischen Vormittag und Nachmittag aufgeteilt werden.
          ◦ Beim integrierten Teil des Trainings soll der Torhütertrainer wöchentlich aktiv bei der Zusammenarbeit
            mit Torhüter und Feldspieler in Umsetzung und Coaching mitwirken.
          ◦ Bei „Spezifische Trainingseinheiten für die Offensiv- und Defensivspieler“ (Siehe Seite 7) übernimmt
            der Torwarttrainer in Zusammenarbeit mit den Spezialisten eine aktive Rolle in Planung und Coaching.
          ◦ Diese Trainingseinheiten können von verschiedenen Torhütertrainern durchgeführt werden, sofern sie
            zu Beginn der Saison angekündigt werden und über das erforderliche Diplom verfügen (siehe Seite 26).

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Fussball
4.   Trainingsplanung für Teamtrainingseinheiten und spezifische oder individuelle Trainingseinheiten
         ◦ Für jedes Team (U-16, U-18, U-21) muss die Planung der einzelnen Mikrozyklen für die ersten 9
           Wochen der bevorstehenden Saison bis zum 31. Juli an den SFV eingereicht werden.
         ◦ Die Planung der Teamtrainings muss für die ganze Saison festgelegt und für den/die SFV/SFL jederzeit
           einsehbar sein.
         ◦ Die Planung der spezifischen oder individuellen Trainingseinheiten muss genau definiert werden
           (Datum, Uhrzeit der Einheit, Hauptthema, anwesende Spieler usw.).

5.   Trainingszeiten und Benutzung der Trainingsfelder

             Team            Trainingsbeginn (Montag - Freitag)         ganzer Platz (pro Woche)
             U-16                           17h30                                 2x
             U-18                           16h30                                 3x
             U-21                           16h30                                 3x

         ◦ Können die zusätzlichen Trainingseinheiten nicht auf einem ganzen Platz durchgeführt werden, muss
           jedem Team mindestens ein halber Platz zur Verfügung stehen.
         ◦ Sofern es möglich ist, müssen die spezifischen Trainingseinheiten am Vormittag absolviert werden.

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Fussball
6.   Technischer Staff

       ◦ Der Cheftrainer muss in jedem Spiel (interne Spiele, Freundschafts- oder Pflichtspiele) von einem Assistenten
         unterstützt werden.
       ◦ Der Cheftrainer muss in jedem Training von einem Techniker unterstützt werden, sei es von seinem Assistenten
         oder einem Spezialisten.

7.   Infrastruktur
         ◦ Sämtliche, für die Fussballausbildung notwendigen Infrastrukturen, müssen sich in der Nähe
           des Spiel-/Trainingsortes (im Umkreis von max.1 Km) befinden.
         ◦ High-Level-Infrastruktur muss angestrebt werden. Die Spiel-/Trainingsfelder sind gut unterhalten und zentral
           gelegen. Eine gut erschlossene Infrastruktur ist für die angestrebte Ausbildungsqualität notwendig.

     7.1 Trainingseinrichtung
         ◦ Die Trainingseinrichtungen (Spielfelder, etc.) müssen das ganze Jahr zur Verfügung stehen.
         ◦ Falls der Club einen Kunstrasen benutzt, muss er alle zwei Jahre von einem anerkannten Institut kontrolliert
           und geprüft werden (FIFA quality concept for artificial turf).

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Fussball
    7.2 Kraft-/Athletikraum
         ◦ Dieser Raum ist idealerweise im Leistungszentrum integriert und ist sowohl für Kraft- als auch für
           Rehabilitationstraining geeignet.
         ◦ Sofern sich in unmittelbarer Nähe ein Fitnesscenter befindet und die Verfügbarkeit (tagsüber, abends,
           Wintervorbereitung) gewährleistet ist, ist alternativ und in Absprache mit dem SFV auch eine solche
           Lösung denkbar.
         ◦ In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Benutzung der Geräte nur unter Aufsicht des Athletiktrainers
           oder des Verantwortlichen des Fitnesscenters erfolgt, welcher zudem für jeden Spieler ein gezieltes,
           individuelles Programm erstellt hat.

    7.3 Theorie-/Videoanalyseraum
         ◦ Der Theorieraum sollte für Teambesprechungen oder für Sitzungen der Techniker optimal ausgestattet
           sein und für alle Teams nach Absprache zur Verfügung stehen.
         ◦ Ist die Infrastruktur für Videoanalysen vorhanden (Beamer etc.), kann der Raum auch für Spiel- und
           Trainingsanalysen genutzt werden.

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8. Taktische Ausbildung und Video
Das Lernen mit Hilfe von Videoaufnahmen soll als Ergänzung zum praktischen Teil auf dem Platz verstanden werden. Hierfür wird dem
Verein durch den SFV eine Softwarelizenz zur Verfügung gestellt. Die Videoanalyse erlaubt, gezielte Punkte aus dem Training/Spiel
sichtbar zu machen, zu korrigieren und zu verbessern.

     o   Der Technische Leiter ernennt einen «Verantwortlichen Spielanalyse». Dieser darf auch der Cheftrainer der Mannschaft U-15,
         U-16, U-17, U-18 oder U-21 des Vereins sein, der administrative Leiter oder der Talentmanager. Er organisiert, stellt sicher und
         archiviert die Aufnahmen aller Heimspiele der U-16 Elite, U-18 Elite und U-21 Mannschaften und ist verantwortlich für den Upload
         (Spielende + max. 24 Stunden) dieser Spiele auf dem/der definierten Kanal/Plattform des SFV.
         (Saison 2021/22: INSTAT)
     o   Der Verantwortliche Spielanalyse stellt sicher, dass regelmässig teamspezifische Analysen mit den U-16 bis U-21 Teams
         durchgeführt werden. Von jeder Mannschaft der U-16 bis U-21 müssen während der gesamten Saison mindestens fünf
         teamspezifische Analysen archiviert werden.
     o   Der Verantwortliche Spielanalyse erstellt eine standardisierte/s Grundlage/Konzept für die verschiedenen Arten
         von Videoanalysen für Training und/oder Spiel:
                         Individuelle Analysen (Talente haben Priorität)               Positionsspezifische Analysen
                         Gruppenspezifische Analysen                                   Teamspezifische Analysen
                         Referenzsequenzen auf nationaler und internationaler Ebene (Basisarbeit)
     o   Der Verantwortliche Spielanalyse stellt sicher, dass regelmässige Spielanalysen der Talente oder einer Gruppe von Talenten
         gemacht werden. Diese Analysen müssen den jeweiligen Dossiers der Talente hinzugefügt werden.
     o   Der Verantwortliche Spielanalyse stellt sicher, dass alle Arten von Analysen archiviert werden und verwaltet den Zugriff
         (auch online möglich) für alle relevanten Personen im Verein.
     o   Der Verantwortliche Spielanalyse gewährleistet den Kontakt mit der SFV Abteilung "Spielanalyse & Spielentwicklung"
                                                                                                                                            12
         und steht in regelmässigem Austausch.
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9.   Pflichtenheft Kondition / Athletik
         ◦ Erarbeitung und Umsetzung eines KO-Konzepts
         ◦ Regelmässiger Austausch mit den KO-Trainern der Partnerklubs, welche die Philosophie
           der Techniker des Leistungszentrums anwenden müssen.
         ◦ Trainingsplanung gemäss der SFV- oder Clubphilosophie.
         ◦ Erarbeitung der Monatsplanung und Überwachung der Belastung in Zusammenarbeit mit den
           verschiedenen Teamtrainern.
         ◦ Regelmässige Tests aller Teams mit Resultatanalyse und Massnahmen
         ◦ Regelmässige Tests der Talente mit Resultatanalyse und individuellen Planungen
         ◦ Spezifische- und individuelle Trainings (Priorität am Vormittag)
         ◦ Stetige Überwachung der Balance zwischen Leistung und Erholung.
         ◦ Informationen müssen in der Datenbank sowie im Personaldossier jedes Spielers stets aktualisiert
           werden.
         ◦ Erarbeitung eines Präventionsprogramms (Pre-training) in Zusammenarbeit mit dem medizinischen
           Staff.
         ◦ Erarbeitung und Umsetzung eines Rehabilitationsprogramms in enger Zusammenarbeit mit dem
           medizinischen Staff.
         ◦ Der Talentmanager und der für die Footuro Spieler verantwortliche KO-Trainer pflegen einen
           regelmässigen Austausch mit dem SFV.

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Betreuung und Begleitung der Spieler
1.   Medizinische Betreuung
     Die medizinische Betreuung im Leistungszentrum erfolgt auf zwei Ebenen:
         ◦ Die Betreuung der «Talente» entspricht derjenigen der Profispieler der 1. Mannschaft.
         ◦ Für alle anderen Spieler muss eine allgemeine Betreuung gewährleistet werden.

     1.1 Vereinsarzt
     Er ist verantwortlich für die medizinische Betreuung im Leistungszentrum und hat folgende Hauptaufgaben:
         ◦ Anwesenheit im Leistungszentrum anfangs Woche (generell am Montag am späteren Nachmittag) für
           mindestens 2 Stunden.
         ◦ Untersuchung der verletzten Spieler in seiner Praxis (nach telefonischer Voranmeldung).
         ◦ Planung und Durchführung des sportmedizinischen Tests für alle U-16 bis U-21 Spieler.
         ◦ Alljährliche Organisation eines Infoanlasses über Doping (obligatorisch für Spieler und Trainer).
         ◦ Allgemeine medizinsche Betreuung der Talente.
         ◦ Erstellung und Weiterführung eines medizinschen Dossiers für jeden Spieler.
         ◦ Erstellung einer Rehabilitationsplanung für verletzte-/operierte Spieler.
         ◦ Regelmässige Sitzungen mit seinem medizinischen Staff: Physiotherapeuten, Masseure und Pfleger.
           Der KO-Verantwortliche muss auch an den Sitzungen teilnehmen.

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Betreuung und Begleitung der Spieler
    1.2 Jährliche medizinische Kontrolle
    Auswahlspieler U-16 bis U-21 (SOTC National): müssen zu Beginn jeder Saison eine vollständige sportmedizinische
    Untersuchung beim offiziellen Arzt des Vereins durchführen.
    Nicht Auswahlspieler U-16 bis U-21: nur eine einzige vollständige sportmedizinische Untersuchung durch einen offiziellen
    Arzt des Vereins, ist erst erforderlich nur beim Eintritt ins Leistungszentrum ab der U-16 oder später für neue Spieler.
    Der Inhalt der medizinischen Untersuchung wird durch die medizinische Kommission des SFV festgelegt. Der Verein
    muss bis spätestens am 30. September der Ausbildungskommission SFL/SFV eine, vom Vereinsarzt
    unterschriebene Liste, mit den untersuchten Spielern zustellen.

    1.3 Medizinischer Raum
    Ein medizinischer Raum ist innerhalb des Leistungszentrums erforderlich, welcher ausschliesslich für die medizinische
    Versorgung vorgesehen ist.

    1.4 Physiotherapie und Rehabilitation
    Eine permanente Betreuung von einem qualifizierten Physiotherapeuten ist von Montag bis Freitag,
    nachmittags, mindestens eine Stunde vor dem ersten Training und eine Stunde nach dem letzten Training, obligatorisch.
    Die Aufgaben des Physiotherapeuten sehen wie folgt aus:
         ◦ Physiotherapeutische Versorgung und Massage koordinieren.
         ◦ Überwachung des Heilungsverlaufs der verletzten Spieler.
         ◦ Zusammenarbeit mit dem Vereinsarzt, dem KO-Verantwortlichen und dem Talentmanager (Footuro-Spieler)
           für die Rehabilitation der verletzten Spieler (Planung, Beobachtung, Training im Kraftraum
           oder auf dem Platz, usw.).
         ◦ Überwachung und Leitung der Masseure und Pfleger im Leistungszentrum.                                               15
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Betreuung und Begleitung der Spieler
     1.5 Medizinische Betreuung während Testspielen und offiziellen Spielen

          Team            Medizinische Begleitung              Medizinische Taschen
          U-16               Masseur oder Pfleger                   Obligatorisch
          U-18          Physiotherapeut in Ausbildung               Obligatorisch
          U-21          Ausgebildeter Physiotherapeut               Obligatorisch

Für den Fall einer schweren Verletzung muss der Notfall-Transport ins Krankenhaus im voraus organisiert sein.

2.   Vertrag und Karriereplanung der Talente
         ◦ Abschluss eines Vertrages mit mindestens 12 talentierten Spielern in der Alterskategorie U-16 bis U-21.
           Verwendung des offiziellen Vertrags “Arbeitsvertrag für Nicht-Amateur Spieler der Klubs des Schweizerischen
           Fussballverbandes”.
           Dieser Vertrag muss vom Spieler, seinen Eltern oder seinem gesetzlichen Vertreter sowie vom Club
           unterschrieben werden.
         ◦ Erstellung eines Karriereplans mit den schulischen/beruflichen und sportlichen Zielen, welche das Talent
           halbjährlich erreichen muss und im Zusammenhang mit der Vertragsdauer steht.
         ◦ Die zwei obenerwähnten Dokumente sind ergänzend und können jederzeit vom der SFL/SFV eingesehen
           werden.                                                                                                       16
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Betreuung und Begleitung der Spieler
3.   Mentale Stärke und Persönlichkeitsentwicklung
     Ein Konzept für U-16 – U-21 Spieler, ausgearbeitet durch einen Spezialisten, soll helfen, Fortschritte im
     mentalen Bereich zu erzielen.
     Das Ziel für den Spieler ist es, eine präzise und kontrollierte Weise der Leistungskomponenten jederzeit
     abrufen zu können. Diese Fähigkeiten tragen zu emotionaler Stabilität und mentaler Stärke des Sportlers bei.
     Folgende Elemente können im Konzept enthalten sein (Liste ist nicht vollständig):
         ◦ Techniken, um die Motivation zu verbessern, das Selbstvertrauen zu erhöhen, sich konzentrieren zu
           können, sammeln und verarbeiten von Informationen, kanalisieren der Psyche, Willenssteuerung,
           antizipieren, kommunizieren, optimieren der Taktik und Strategie.
         ◦ Umgang mit Emotionen
         ◦ Zielsetzungen formulieren
         ◦ Technik der mentalen Vorbereitung (Visualisierung, Selbstgespräche, Regulierung der Atmung usw.)
         ◦ Psychologische Tests
         ◦ Regelmässige Kontakte mit der Bezugsperson des SFV (Footuro-Spieler)

         Die Spielphilosophie des SFV richtet sich speziell an diesen Bereich und kann als Grundlage für die
         Entwicklung des Konzepts dienen.

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Betreuung und Begleitung der Spieler
4.   Lifestyle Management
     Erarbeiten eines Konzepts, das folgende Aspekte beinhaltet:
         ◦ Trinken und Ernährung
         ◦ Schlaf (Erholung)
         ◦ Entwicklung der Sozialkompetenzen
         ◦ Verhaltenskodex
         ◦ Umgang mit Stress
         ◦ Zeitmanagement

5.   Persönliches Dossier der Talente
     Der Talentmanager ist verantwortlich für die Personaldossiers der Talente. Sämtliche Informationen seiner
     Kollegen werden in diesem aufbewahrt. Folgende Dokumente können darin enthalten sein:
         ◦ Vertrag, Karriereplanung, Individualanalysen (Video), Beurteilungen, Planungen usw.

6.   Unterkunft, Verpflegung und Verwaltung
     Vorstellung der Lösungen für externe Spieler
         ◦ Gebäude vom Leistungszentrum verwaltet (Internat)
         ◦ Vereinbarungen mit Gastfamilien
         ◦ Möglichkeit einer Wohngemeinschaft (U-21 Spieler) mit Mahlzeiten gemäss Wochenplan
     Die Spieler, welche am Vormittag trainieren, müssen am Mittag im Leistungszentrum verpflegt werden können.
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Schulische und berufliche Ausbildung
 Das individuelle Angebot erlaubt einem Spieler vom Leistungszentrum, den Lehrplan mit dem Spitzenfussball in
  Einklang zu bringen.

 Die folgenden Punkte müssen im Konzept enthalten sein:
         ◦ Vereinbarungen Schule / Lehre
           Dokumente, welche die Abmachungen, Modalitäten, den täglichen Stundenplan und die spezifischen
           Urlaube (z.B. Junioren-Nationalmannschaft) jedes "Talents" festhalten. Dieses Abkommen kann mit
           einer staatlichen oder einer privaten Schule sowie einem Lehrbetrieb abgeschlossen werden. Die
           schulischen Vereinbarungen oder der Lehrvertrag müssen im Dossier des "Talents" abgelegt werden.
         ◦ Möglichkeit von Hausaufgabenbetreuung (in der Schule oder im Leistungszentrum)
         ◦ Nachhilfe in bestimmten Fächern
         ◦ Selbstständiges Arbeiten via E-Learning
         ◦ Strategie für Spieler bei einer längeren Auszeit (weiteres auf nächster Seite)
         ◦ Transportlösungen zwischen Ausbildungsort und Leistungszentrum

 Das Schul- und Berufsausbildungskonzept wird durch den Sport-/Ausbildungskoordinator des Leistungszentrums
  erarbeitet. Diese Stelle kann durch einen Cheftrainer der U-16 bis U-21 oder von sonst einer kompetenten Person
  besetzt werden.

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Schulische und berufliche Ausbildung
 Pflichtenheft Sport-/Ausbildungskoordinator:
         ◦ Das Schul-/Berufsausbildungskonzept erstellen
         ◦ Die Verbindung zwischen den Spielern, ihren Eltern, Schulleitern oder Lehrmeistern sicherstellen
         ◦ Orientierungshilfe bei der Berufsberatung
         ◦ Nach Lehrstellen suchen
         ◦ Den Spielern und ihren Eltern bei der Einschreibung für die Schule helfen
         ◦ In regelmässigem Kontakt mit den Schulleitern und den Lehrmeistern sein
         ◦ Die Schul-/Ausbildungsnoten verfolgen
         ◦ Allfällig notwendige Lösungen suchen
         ◦ Die sportliche Entwicklung verfolgen
         ◦ Den Schulkalender für die ganze Saison planen (Wichtige Ereignisse, Termine, Sitzungen, etc.)
         ◦ Die Personalakte eines jeden Spielers pflegen

 Übergangsjahr:
  Für Spieler, welche in einem Übergangsjahr sind, ist der Verein verpflichtet acht Stunden pro Woche für Sprach-
  und Informatikausbildung zur Verfügung zu stellen.

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Sichtung und Selektion
 Erarbeiten eines Konzept, welches folgende Aspekte beinhaltet:
         ◦ Struktur der Abteilung «Sichtung und Selektion» festlegen
         ◦ Rolle und Verantwortung des Zuständigen dieser Abteilung definieren
         ◦ Aufbau einer regionalen Sichtungs- und Auswahlstrategie auf der Stufe Footeco
         ◦ Athletenweg für einen Spieler eines regionalen Klubs mit anschliessender Integration in der
           Partnerschaft und dann Aufnahme in das Leistungszentrum festlegen
         ◦ Zusammenarbeit mit den Clubs aus der Region sowie dem Regionalverband definieren
         ◦ Strategie für die Problematik «Relative Age Effect» entwickeln
         ◦ Prozess und Auswahlkriterien zur Integration der U-16 im Leistungszentrum bestimmen
         ◦ Systematische Bearbeitung von Informationen festlegen und Datenbank führen
         ◦ Umsetzung der Vorgaben zur nationalen Talentselektion (PISTE)

                                                                                                         21
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Grundsatz zur Subvention und Zertifizierung
   Finanzielle Unterstützung durch den SFV bei der Erlangung des Qualitätslabels „Leistungszentrum SFV/SFL".
         ◦ Betrag von CHF 100’000.- pro Leistungszentrum
           (zusätzlich zu den Labelgeldern)

         ◦ Dezember: 1. Zahlung zu 50% nach den Vorrundebesichtigungen

         ◦ Mai: Definitive Zertifizierung des SFV auf den Grundlagen der erhaltenen Dokumenten und nach den Besichtigungen
           der laufenden Saison

         ◦ Juni: 2. Zahlung zu 50%

Vorbereitung auf die neue Saison
   Folgende Dokumente müssen bis zum 30. Juni 2021 auf elektronischem Weg an diese Adresse: mangiapane.simone@football.ch
    oder per Post an die Ausbildungskommission SFV/SFL, Worbstrasse 48 - 3074 Muri zugestellt werden:
         ◦ Das Organigramm des Leistungszentrums
         ◦ Die Verträge, Pflichtenhefte und Wochenplanungen der 8 Leistungszentrum Profis. Diese Dokumente müssen nicht
           bis zum 15. August im Rahmen der Anforderungen des Ausbildungslabel zurückgegeben werden.
   Danach:
         ◦ Bis am 31. Juli 2021: die Planung für die ersten 9 Wochen der bevorstehenden Saison für die Teams U-16, U-18
           und U-21 des LZ in Form der Mikrozyklen (siehe Seite 9)
         ◦ Bis am 30. September 2021: Die Spielerliste, unterschrieben vom Vereinsarzt, welche die vollständige
           sportmedizinische Untersuchung bestanden haben. (siehe Seite 15)                                                  22
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                                Mindestanforderungen: Ausbildungslabel + Leistungszentrum
                   (U-21 Teams, die in der Prozentberechnung nicht enthalten sind, werden separat subventioniert)
Ausbildungslabel

                                                                                                                Partnerschaft
Leistungszentrum

                                                                                                                Club LZ
                                                                                                                                23
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1) Flexibilität: Möglichkeiten für insgesamt 50%

- Konditionstrainer: zusätzliche Stelle(n) dezentral zu 25% oder 50%, unter der Leitung des KO-Trainers der Partnerschaft,
  welcher die Verantwortung des Leistungszentrums hat.

- Torhütertrainer: zusätzliche Stelle(n) dezentral zu 25% oder 50%, unter der Leitung des TH-Trainers der Partnerschaft,
  welcher die Verantwortung des Leistungszentrums hat.

2) Flexibilität: Möglichkeiten für insgesamt 100%

- Verantwortlicher T3: für die Stufe T3 der Partnerschaft (U-15 und U-16) im Maximum 50% und mit klarer Arbeitsaufteilung.
  Der Stelleninhaber kann innerhalb des Vereins als Verantwortlicher von U-15 und U-16 Teams tätig sein.
  Wenn ein U-17 (oder U-18 B) Team der Partnerschaft angehört, kann die Verantwortung auch vom Verantwortlichen T3
übernommen werden.

- Konditionstrainer: zusätzliche Stelle(n) dezentral zu 25% oder 50%, unter der Leitung des KO-Trainers der Partnerschaft,
  welcher die Verantwortung des Leistungszentrums hat.

- Torhütertrainer: zusätzliche Stelle(n) dezentral zu 25% oder 50%, unter der Leitung des TH-Trainers der Partnerschaft,
  welcher die Verantwortung des Leistungszentrums hat.

Bemerkungen:
- Es gibt keine Flexibilität für die Posten des Technischen Leiters und des Technischen Koordinators Footeco.
- Ein Verantwortlicher T3 kann zu 50% im Club angestellt werden, vorausgesetzt, dass der Club U-15 und U-16 Teams besitzt.
- Die Inhaber der obligatorischen Stellen (gemäss der vorherigen Liste) dürfen zusätzlich kein Traineramt bei den Aktiven,
  bei den Junioren oder beim Frauenfussball ausüben.                                                                         24
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Rahmenbedingungen für die Techniker und die Trainer

•   Techniker und Profi-Trainer, die im Vollzeitpensum (100%) angestellt sind, dürfen keine andere berufliche Tätigkeit außerhalb des
    Leistungszentrum ausüben. Mit Ausnahme des Technischen Leiters dürfen sie auch keine Mandate in der Partnerschaft.
•   Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder nach einer Entlassung während der Saison für einen der 8 Profis des
    Leistungszentrum:
    - Der Klub muss innert 5 Tagen die Ausbildungskommission SFL/SFV schriftlich informieren.
    - Ein neuer Techniker (100%) mit dem erforderlichen Diplom muss innerhalb von 20 Tagen eingestellt werden.
    - Der Einsatz des Technikers gilt, sobald die Ausbildungskommission SFL/SFV seinen unterschriebenen Vertrag sowie
      das Pflichtenheft erhalten hat.
•   Der Lohn muss in den Arbeitsverträgen aufgeführt werden, welche der Ausbildungskommission SFL/SFV eingereicht werden.
•   Für Techniker und Trainer, die älter als 65 Jahre alt sind, ist eine Ausnahmebewilligung von der Direktion Fussballentwicklung des SFV
    erforderlich, damit diese eine Funktion im Leistungszentrum ausüben können.
•   Die Trainer der Teams U-16, U-18 und U-21 müssen mindestens im Besitz des entsprechenden Diplomes sein (siehe Seite 26).
•   Die Ausbildungskommission der SFL/SFV kann ausnahmsweise – nach Vorliegen der entsprechenden Bewilligungen der Direktion
    Fussballentwicklung des SFV (Ressort Trainerausbildung) - einen Trainer akzeptieren, der noch nicht über das erforderliche Diplom
    verfügt.

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 Stelle                                                 Ausbildungslabel                              Leistungszentrum
                                                   A-UEFA und Instruktoren Diplom                  A-UEFA und Instruktoren Diplom
 Technischer Leiter
                                                       oder UEFA-Pro Lizenz                            oder UEFA-Pro Lizenz

                                               A-UEFA Diplom oder Footeco Diplom (B+)         A-UEFA Diplom oder Diplom Footeco (B+)
 Verantwortlicher T3
                                                mit 2 Jahren Tätigkeit als SFV-Instruktor      mit 2 Jahren Tätigkeit als SFV-Instruktor

 Technischer Koordinator Footeco                         Footeco Diplom (B+)                            Footeco Diplom (B+)

 Talentmanager                                           Footeco Diplom (B+)                            Footeco Diplom (B+)
 Verantwortlicher T4                                        A-UEFA Diplom                                  A-UEFA Diplom
                                                        SFV-KO-Trainer Diplom
                                                                                                       SFV-KO-Trainer Diplom
 Konditionstrainer                                Niveau 2: U-15 / U16 / U-17 (U-18 B)
                                                                                                            Niveau 3
                                                         Niveau 3: U-18 / U-21

                                             SFV-Kurs Niveau 2: U-15, U-16, U-17 (U-18 B)
 Torhütertrainer                                                                                         SFV-Kurs Niveau 3
                                                 SFV-Kurs Niveau 3: U-18 und U-21

                                             C+ Diplom und ehemaliger SFL-Offensivspieler       B-UEFA Diplom und ehemaliger SFL-
 Stürmertrainer
                                                        oder A-UEFA Diplom                      Offensivspieler oder A-UEFA Diplom

                                              C+ Diplom und ehemaliger SFL-Verteidiger      B-UEFA Diplom und ehemaliger SFL-Verteidiger
 Verteidigertrainer
                                                        oder A-UEFA Diplom                              oder A-UEFA Diplom

 Trainer U-15                                            Footeco Diplom (B+)                            Footeco Diplom (B+)
 Trainer U-16 / U-17 (U-18 B)                               A-UEFA Diplom                                  A-UEFA Diplom
 Trainer U-18 / U-21                                        A-Youth Diplom                                 A-Youth Diplom

- Für jede der obenerwähnten Stellen sind die Pflichtenhefte und Wochenplanungen an die Ausbildungskommission
  SFL/SFV einzureichen.
                                                                                                                                           26
- Das Trainerreglement sowie die Ausführungsvorschriften sind massgebend.
Leistungszentrum SFV / SFL
    Gültigkeit ab der Saison 2021/2022

                 Beilagen
       Pflichtenhefte der Techniker
Leistungszentrum SFV / SFL – Beilage A

Zur Erinnerung: Der Technische Verantwortliche kann nicht der Trainer einer Mannschaft sein, sei es auf Junioren-Niveau, bei den Aktiven oder im Frauenfussball.
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Leistungszentrum SFV / SFL – Beilage B

                                         29
Leistungszentrum SFV / SFL – Beilage C

                                         30
Leistungszentrum SFV / SFL – Beilage D

                                         31
Leistungszentrum SFV / SFL – Beilage E

                                         32
Leistungszentrum SFV / SFL – Beilage F

• 4 Bereiche der Ausbildung: Fussball, Spieler Entwicklung, Schulausbildung, Sichtung und Selektion   33
Leistungszentrum SFV / SFL – Beilage G

(1) Bei möglicher Verfügbarkeit
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