Kompakt - Kurzarbeitergeld - MERKBLATT FÜR MANDANTEN - DBB DATA
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kompakt MERKBLATT FÜR MANDANTEN Kurzarbeitergeld DBB DATA Beratungs- und Betreuungsgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft
Liebe Mandantinnen und Mandanten, die Anordnung von Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, sozialverträglich die Arbeits- zeit der Belegschaft vorübergehend herabzusetzen und so zum Beispiel auf konjunkturelle Schwankungen und damit einhergehende Auftragsrückgänge zu reagieren. Hierdurch kön- nen betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden. Im Zuge der Kurzarbeit erhalten die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (KUG), das eine Leistung aus der Arbeitslosenversiche- rung darstellt. So können teilweise Entgelteinbußen aufgrund der Reduzierung der Arbeits- zeit minimiert werden. Das KUG muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Im Rahmen der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen für die Gewährung des KUG gelockert. Hierfür wurde von der Bundesregierung am 13.03.2020 das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ veröffentlicht. Die Regelungen dieses Gesetzes wurden zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Viele Regelungen wurden darüber hinaus aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Krise durch das Beschäftigungssicherungsgesetz vom 03.12.2020 sowie verschiedene Verordnungen bis zum 31.12.2021 verlängert. Voraussetzungen für die Gewährung von KUG können nun zum Beispiel vorliegen, wenn aufgrund der Corona-Krise Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss, oder wenn staatliche Maßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorüberge- hend geschlossen werden muss. Das erleichterte KUG wird rückwirkend ab dem 01.03.2020 gezahlt. Im Folgenden werden die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Erhalt des KUG erläu- tert. Zudem werden die speziellen Regelungen aufgrund der Corona-Krise näher themati- siert. S03 Rechtliche Voraussetzungen für KUG S08 Steuer- und Sozialversicherung S05 Höhe des KUG S09 Spezialformen des KUG S07 Beantragung des KUG S10 Fragen und Antworten zum KUG
1. Rechtliche Voraussetzungen für KUG 1.1 Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeit- angesichts der Corona-Krise können auch Beschäftigte in nehmer Leiharbeitsunternehmen vom KUG profitieren. Dies gilt für Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss zu- Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begon- nächst eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Ar- nen haben. beitszeit im Betrieb vereinbart worden sein, mit der ein erheblicher Arbeitsausfall mit einem entsprechend 1.1.1 Vom KUG ausgeschlossene Arbeitnehmer reduzierten Entgelt einhergeht. Diese Vereinbarung Bestimmte Arbeitnehmer sind allerdings vom Bezug von kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertre- KUG ausgeschlossen. So haben sozialversicherungsfrei tung (Betriebsrat) oder bei Betrieben ohne organisierte Beschäftigte keinen Anspruch auf KUG. Hierzu zählen Arbeitnehmervertretung direkt zwischen Arbeitgeber zum Beispiel Arbeitnehmer, die das Lebensalter für den und den betroffenen Beschäftigten erfolgen. Das Ge- Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben, oder setz stellt hier auf den Betrieb als organisatorische Ein- Arbeitnehmer in einer geringfügigen Beschäftigung. heit ab und nicht auf die Rechtsform. Bereits ab einem Arbeitnehmer im Betrieb kann KUG beantragt werden. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer vor der Kurzar- Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretung sind nicht beitsphase bereits im Betrieb beschäftigt gewesen sein. gezwungen, der Kurzarbeit zuzustimmen. Die Verwei- Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn zwingende Gründe gerung der Kurzarbeit allein ist kein Kündigungsgrund. vorliegen. Die Vereinbarung über die Reduzierung der Arbeitszeit Beispiel kann mit allen Mitarbeitern des Betriebs, einzelnen Ab- Ein Betrieb unter Kurzarbeit braucht einen Facharbeiter, um bestimmte betriebliche Aufgaben am Laufen zu halten. teilungen oder auch Sparten abgeschlossen werden, wenn der Arbeitsausfall sich nur auf abgegrenzte Berei- Hier liegt ein zwingender Grund vor, so dass der Arbeitneh- che erstreckt (z.B. bestimmte Produkt- und Fertigungs- mer auch bei Arbeitsaufnahme in der Kurzarbeitsphase zum linien). Bezug von KUG berechtigt ist. Hinweis: Corona-Regelungen Außerdem vom Bezug des KUG ausgeschlossen sind Im Rahmen der bis zum 31.12.2021 gültigen Maßnahmen Bezieher von Krankengeld sowie Arbeitnehmer in ge- kompakt Seite 3
förderter beruflicher Weiterbildung. vorliegen, die unüblich sind, etwa deutliche Abwei- chungen von langfristigen Wetteraufzeichnungen. 1.1.2 Verpflichtung zur Arbeitsvermittlung Das KUG ist gegenüber der Vermittlung von Arbeit 1.3 Vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsaus- nachrangig, deshalb wird ein Kurzarbeiter auch Ange- fall bote der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Soweit Der Arbeitsausfall darf nur vorübergehend sein; als er dann seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann Richtwert gelten zwölf Monate. Es muss glaubhaft er vom Bezug des KUG ausgeschlossen werden. gemacht werden, dass in absehbarer Zeit zur Vollbe- schäftigung zurückgekehrt werden kann. 1.2 Erheblicher Arbeits- und Entgeltausfall Der Arbeitsausfall muss gemäß § 96 des Dritten Buchs Hinweis Sozialgesetzbuch auf wirtschaftlichen Gründen oder Als Argumente für einen nur kurzen Arbeitsausfall können einem unabwendbaren Ereignis beruhen. zum Beispiel laufende Aufträge mit längerer Laufzeit bis zur Zahlung oder der Abschluss von notwendigen Anpassungs- Als wirtschaftliche Gründe gelten: maßnahmen angeführt werden. • Konjunkturbedingter Arbeitsmangel (z.B. auf- grund einer rezessionsbedingten Verminderung Der Arbeitsausfall muss außerdem unvermeidbar sein. der Auftragseingänge und entsprechend sinkenden Betriebsseitig müssen vergeblich alle Maßnahmen zur Absatzes), Abwendung unternommen worden sein. Es müssen • Kapitalmangel, durch den Handelswaren nicht zum Beispiel Personalversetzungen geprüft werden, mehr finanziert werden können (z.B. in einer allge- das heißt die Verlegung von Mitarbeitern in voll tätige meinen Finanz- und Bankenkrise), Abteilungen, aber auch die Rückabwicklung von Out- • Exportrückgänge aufgrund von Währungsturbu- sourcing-Maßnahmen. lenzen oder Einfuhrbeschränkungen der Absatz- Hinweis staaten, Es muss auch geprüft werden, ob der Arbeitsausfall durch Er- • Mangel an Transportmöglichkeiten aufgrund einer holungsurlaub ganz oder teilweise vermieden werden kann. Störung der Verkehrsmittel oder Urlaubswünsche und bereits genehmigter Urlaub sind zu be- • betriebliche Strukturveränderungen (diese müssen rücksichtigen. Es ist daher nicht einfach, von der Belegschaft durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung einzufordern, dass Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit ge- bedingt sein, z.B. Outsourcing, Produktionsumstel- nommen werden soll. lungen sowie notwendige Automatisierungspro- zesse). Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter müssen grund- sätzlich vorrangig aufgelöst und aufgebraucht werden. Kein wirtschaftlicher Grund liegt vor, wenn der Absatz Allerdings gibt es bestimmte Fälle, in denen Arbeits- deshalb zurückgeht, weil das Produkt des Unterneh- zeitguthaben bestehen bleiben können: mens nicht mehr gekauft wird. Individuelle Absatz- und Geschäftsrisiken sind vom KUG nicht erfasst. • Guthaben zur Vermeidung von Saison-KUG, wenn sie 150 Stunden nicht übersteigen, Als unabwendbare Ereignisse gelten zum Beispiel: • Guthaben, die ausschließlich für bestimmte Zwe- • Naturkatastrophen (z.B. Vulkanausbruch, Über- cke nach § 7c Abs. 1 des Vierten Buchs Sozialge- schwemmung), setzbuch gebildet wurden, (z.B. für Langzeitpfle- • behördliche Maßnahmen und Betriebsausfälle auf- ge, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, längere grund einer Pandemie (z.B. Coronavirus). Kinderbetreuung, Freistellungen oder vorgezoge- ner Ruhestand), Eine Störung des Betriebsablaufs durch normalen Wit- • Guthaben, soweit sie 10 % der Jahresarbeitszeit terungsverlauf (z.B. im Winter) ist noch kein unab- des Arbeitnehmers übersteigen, wendbares Ereignis. Es müssen besondere Situationen • Guthaben, die länger als ein Jahr unverändert be- kompakt Seite 4
standen haben. Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, kann kein KUG be- antragt werden. Arbeitsausfälle, die diese Mindester- Hinweis: Corona-Regelungen fordernisse nicht erfüllen, können nicht durch KUG Im Rahmen der bis zum 31.12.2021 gültigen Maßnamen zur ausgeglichen werden (Erheblichkeitsschwelle). Nach Corona-Krise müssen in Unternehmen mit entsprechenden der Konzeption des Gesetzes sind diese Ausfälle durch Regelungen keine negativen Arbeitszeitsalden mehr aufge- innerbetriebliche Maßnahmen aufzufangen. Wird die baut werden. Dies gilt für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 Drittelvoraussetzung erfüllt, haben auch Arbeitnehmer mit der Kurzarbeit begonnen haben. mit einem Entgeltausfall von weniger als 10 % einen Die vorrangige Gewährung von Urlaub vor Kurzarbeitergeld Anspruch auf KUG. gilt jedoch, soweit möglich, nach wie vor. Für die Berechnung der 10%-Entgeltausfallsschwelle 1.4 Mindestvolumen des Arbeitsausfalls und der be- muss das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeits- troffenen Arbeitnehmer entgelt herangezogen werden; Beitragsbemessungs- Damit ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, muss im grenzen gelten hier nicht. jeweiligen Kalendermonat • für mindestens ein Drittel der in dem Betrieb oder In die Berechnung des Drittelerfordernisses sind grund- der betroffenen Betriebsabteilung beschäftigten sätzlich alle Arbeitnehmer einzubeziehen, die im frag- Arbeitnehmer (Auszubildende werden nicht mit- lichen Gewährungszeitraum im Betrieb angestellt sind. gerechnet) Auch kranke und beurlaubte Arbeitnehmer sind in die • jeweils mehr als 10 % des monatlichen Bruttoent- Berechnung einzubeziehen. gelts durch die Kurzarbeit ausfallen. Nicht einzubeziehen sind folgende Arbeitnehmer: Hinweis: Corona-Regelungen • Auszubildende, Im Rahmen der bis zum 31.12.2021 befristeten Regelungen • Arbeitnehmer in einer Weiterbildungsmaßnahme zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise wurde mit Anspruch auf Übergangsgeld, die notwendige Schwelle der betroffenen Arbeitnehmer je • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht (z.B. Betrieb von mindestens einem Drittel auf 10 % herabgesetzt. wegen Entsendung), und Dies gilt für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurz- • Heimarbeiter. arbeit begonnen haben. 2. Höhe des KUG Das KUG berechnet sich nach dem Nettoentgeltaus- um mindestens 50 % gekürzt wurde. Die Erhöhung soll nach fall, der durch die verkürzten Arbeitszeiten bedingt ist. Dauer des KUG-Bezugs gestaffelt erfolgen: Grundsätzlich beträgt das KUG 60 % des ausgefallenen Ab dem 4. Monat: pauschalierten Nettoentgelts (sogenannter Leistungs- • 70 % des entfallenen Nettoentgelts satz 1). Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, für • 77 % für Haushalte mit Kindern das ein Kinderfreibetrag besteht, beträgt das KUG 67 % Ab dem 7. Monat: des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts (so- • 80 % des entfallenen Nettoentgelts genannter Leistungssatz 2). • 87 % für Haushalte mit Kindern Auch diese Regelung ist bis zum 31.12.2021 befristet und Hinweis: Corona-Regelungen gilt für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit Die Bundesregierung hat im Rahmen der Maßnahmen gegen begonnen haben. Ansonsten gelten die bisherigen Regelun- die Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen, das KUG gen hinsichtlich der 60 % bzw. 67 % des ausgefallenen pau- zu erhöhen. Voraussetzung ist, dass die reguläre Arbeitszeit schalierten Nettoentgelts. kompakt Seite 5
Aus dem pauschalierten Nettoentgelt wird dann der so- übergestellt. Aus beiden Beträgen werden dann jeweils genannte rechnerische Leistungssatz abgeleitet. die rechnerischen Leistungssätze ermittelt. Die Diffe- renz zwischen den rechnerischen Leistungssätzen von Hinweis Soll- und Ist-Entgelt ist dann der Betrag des Anspruchs Die pauschalierten Leistungssätze ab 2021 lassen sich aus auf KUG. einer Tabelle der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link entnehmen: Beispiel Ein Arbeitnehmer hat die Lohnsteuerklasse III und einen Kin- https://www.arbeitsagentur.de/datei/berechnung-des-kurz- derfreibetrag 1,0. Das übliche monatliche Nettoentgelt nach arbeitergeldes-2021-67-60-prozent-_ba146763.pdf allen Abzügen ohne Berücksichtigung von Mehrarbeit und Einmalzahlungen beträgt 2.500 € (Soll-Entgelt). Durch die Im Rahmen einer professionellen Lohn- und Gehalts- Arbeitszeitreduzierung mindert sich das monatliche Netto- abrechnungssoftware sind die Daten zu den Leis- entgelt auf 1.250 €. tungssätzen automatisch hinterlegt. Bei der Wahl des steuerlichen Faktorverfahrens nach § 39f Einkom- Berechnung des KUG: mensteuergesetz kann das KUG nur maschinell errech- Mtl. Soll-Entgelt rechnerischer Leistungssatz net und nicht aus der Tabelle abgelesen werden. 2.500 € 1.295,11 € Mtl. Ist-Entgelt rechnerischer Leistungssatz Für die Berechnung der Höhe des Anspruchs muss zu- 1.250 € 675,36 € nächst das Soll-Entgelt ermittelt werden. Das Soll-Ent- _______________________________________ gelt ist das eigentlich übliche monatliche Bruttoarbeits- KUG 619,75 € entgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen. Dieses wird dem Ist-Entgelt, also dem tatsächlichen im Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können au- Kalendermonat erzielten Bruttoarbeitsentgelt, gegen- ßerdem die Zahlung weiterer Aufstockungsbeträge zum KUG vorsehen. kompakt Seite 6
3. Beantragung des KUG 3.1 Anzeige des Arbeitsausfalls tens drei Monate nach dem jeweiligen Monat des Ar- Zunächst muss der Arbeitsausfall der zuständigen beitsausfalls bei der zuständigen Arbeitsagentur ein- Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb liegt, an- gehen. gezeigt werden. Von der Anzeige hängt der Beginn des Anspruchs ab. KUG kann frühestens von dem Ka- Hinweis lendermonat an geleistet werden, in dem die Anzeige Das Antragsformular kann unter folgendem Link bezo- eingegangen ist. Rückwirkende Anzeigen sind also gen werden: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag- grundsätzlich nicht möglich. Auf die Anzeige hin er- kug107_ba015344.pdf lässt die jeweilige Arbeitsagentur entweder einen An- Außerdem ist auch online direkt eine Antragsstellung über erkennungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid. die Webseite der Bundesagentur für Arbeit möglich. Gegen einen Ablehnungsbescheid können dann gege- Bis zum 31.12.2021 kann statt des bisher üblichen An- benenfalls Rechtsmittel eingelegt werden. Die Anzeige trags auch ein vereinfachter Kurzantrag verwendet werden: kann durch den Arbeitgeber oder die Arbeitnehmer- https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_ vertretung vorgenommen werden. Die Arbeitnehmer ba146383.pdf selbst sind nicht zur Anzeige berechtigt. Der Antrag ist für jeden Abrechnungsmonat, in dem Die Anzeige muss schriftlich erfolgen. Eine Anzeige ein entsprechend erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, durch Telefax oder E-Mail ist also zulässig; eine münd- erneut zu stellen. Im Antrag sind Soll- und Ist-Entgelt liche oder telefonische Anzeige genügt hingegen nicht. anzugeben. Dem Antrag ist außerdem die ausgefüllte Abrechnungsliste „Vordruck KUG 108“ beizufügen. Hinweis Das Formular für die Anzeige können Sie hier herunterla- Hinweis den: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ Den Vordruck finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur. ba013134.pdf de/datei/kug108_ba013010.pdf Mit der Anzeige ist glaubhaft zu machen, dass ein er- Der Vordruck fragt detaillierte Angaben ab, zum Bei- heblicher Arbeitsausfall besteht und die betrieblichen spiel: Voraussetzungen für das KUG erfüllt sind. Dies ist kurz zu begründen. • Namen der Mitarbeiter, • Umfang des Arbeitsausfalls, Es sollte auch eine kurze Beschreibung des Betriebsteils • Soll- und Ist-Entgelte, erfolgen, in dem der Arbeitsausfall eintritt, getrennt • Lohnsteuerklassen, nach Gesamtbetrieb und Betriebsabteilung. Außerdem • rechnerische Leistungssätze. sollte die Verteilung der verkürzten Arbeitszeit auf die Diese Angaben sind mit den Informationen der Lohn- Mitarbeiter dargestellt werden. Eine weiterführende akten zu bewältigen. Ferner wird auch erwartet, dass Konkretisierung der Gründe des Arbeitsausfalls erfolgt das KUG selbst berechnet wird. Hierfür stehen dann die dann mit dem Antrag im Leistungsverfahren. Tabelle oder üblicherweise die Software des Lohn- und Gehaltsprogramms Ihres Steuerberaters zur Verfügung. Der Anzeige des Arbeitgebers ist, soweit vorhanden, auch eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen. Hinweis Sprechen Sie uns gerne auf diese Informationen an. Wir ste- 3.2 Antrag auf KUG hen Ihnen bei der Ausfüllung des Antrags zur Seite. Der Antrag auf KUG kann zeitlich mit der Anzeige des Arbeitsausfalls gestellt werden; er muss aber spätes- Die Bundesagentur für Arbeit hat außerdem ausführliche kompakt Seite 7
Hinweise zu den Details des Antragsverfahrens im Rahmen hinsichtlich ihrer Verhältnisse unaufgefordert anzuzei- einer FAQ veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/un- gen. Arbeitnehmer sollten also über diese Informati- ternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen- onspflicht in Kenntnis gesetzt werden. Der Arbeitgeber zum-kurzarbeitergeld#1478927709858 muss die Information dann weiterleiten. Über das eServices-Angebot der Arbeitsagentur ist es Hinweis: Corona-Regelungen außerdem auch möglich, Anzeige und Antrag zur Kurz- Als weitere Maßnahme gegen die Bekämpfung der Aus- arbeit online zu übersenden. Hierfür ist eine vorherige wirkungen der Corona-Krise hat die Bundesregierung be- Anmeldung erforderlich. schlossen, dass Kurzarbeiter aller Berufe, die eine Nebenbe- schäftigung aufnehmen, bis circa zur Höhe ihres bisherigen 3.3 Bezugsdauer des KUG Monatseinkommens ohne Anrechnung auf das KUG hinzu- Der Anspruch auf KUG ist gesetzlich auf zwölf Mona- verdienen dürfen. Im Detail tritt keine Anrechnung ein, wenn te beschränkt. Da der Antrag für jeden Monat neu zu die Summe aus dem Nebeneinkommen und einem gegebe- stellen ist, muss laufend überprüft werden, ob die Vo- nenfalls verbliebenen Ist-Entgelt, einem eventuellen Aufsto- ckungsbetrag und dem KUG das Soll-Entgelt nicht übersteigt. raussetzungen eines erheblichen Arbeitsausfalls noch vorliegen. Das Bundesministerium für Arbeit und So- Diese Regelung ist befristet auf den Zeitraum vom 01.05.2020 ziales kann bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf bis 31.12.2020. Für den April 2020 galt eine Anrechnungs- dem gesamten Arbeitsmarkt diese Bezugsdauer bis auf freiheit lediglich für eine Nebentätigkeit in einem systemrele- insgesamt 24 Monate verlängern. Das KUG wird nur vanten Bereich (z.B. Gesundheitswesen, Landwirtschaft oder vorläufig gewährt. Nach dem Bezug des KUG wird der Lebensmittelbranche). gesamte Vorgang von der Behörde noch einmal über- Die Einkünfte aus einer während der Kurzarbeit aufgenom- prüft. Überzahlungen sind zurückzuerstatten. menen geringfügigen Beschäftigung (450 € pro Monat) sind noch bis zum 31.12.2021 anrechnungsfrei. Hinweis: Corona-Regelungen Im Rahmen der Sonderregelungen zur Corona-Krise wurde Hatte der Arbeitnehmer bereits vor Eintritt des Arbeits- die Bezugsdauer für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 mit ausfalls eine Nebentätigkeit, genießt diese Bestands- der Kurzarbeit angefangen haben auf insgesamt bis zu 24 Monate verlängert. Die Bezugsdauer wird hierbei längstens schutz. Sie hat somit keine Auswirkung auf die Höhe bis zum 31.12.2021 ermöglicht. des KUG. Hinweis 3.4 Nebeneinkünfte des Arbeitnehmers Während des Bezugs von KUG wird von der Bundesagentur Wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs des KUG für Arbeit außerdem die Weiterbildung des Arbeitnehmers eine Nebenbeschäftigung aufgenommen hat, werden gefördert. Hier werden 50 % der anfallenden Sozialversiche- die Einkünfte hieraus erhöhend auf das Ist-Entgelt an- rungsbeiträge übernommen. Dies gilt auch dann, wenn die gerechnet. Der Anspruch auf KUG vermindert sich also. Qualifizierung weniger als 50 % der Arbeitszeit beträgt. Bezieher von KUG sind verpflichtet, alle Änderungen 4. Steuer- und Sozialversicherung 4.1 Steuerliche Behandlung des KUG geben werden. Auf das KUG muss vom Unternehmer keine Lohnsteuer abgeführt werden; es handelt sich also um eine steuer- Hinweis: Corona-Regelungen freie Leistung. Für den Arbeitnehmer gehören die Ein- Im Rahmen der steuerlichen Maßnahmen zur Corona-Krise künfte aus dem KUG zu den Progressionseinkünften wurde eine teilweise Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeit- und erhöhen den persönlichen Steuersatz. Außerdem gebers zum KUG sowie zum Saison-KUG (s. Punkt 6.1) ein- geführt. Steuerfrei sind Zuschüsse von bis zu 80 % des Unter- muss hierdurch eine Einkommensteuererklärung abge- kompakt Seite 8
schiedsbetrags zwischen dem sogenannten Soll-Entgelt und • dem Beitragssatz in der Krankenversicherung (all- dem Ist-Entgelt (also im Ergebnis dem Unterschied zwischen gemeiner plus Zusatzbeitragssatz), dem Beitrags- dem normalen Gehalt und dem Gehalt in Kurzarbeit). Die satz der Pflegeversicherung (ohne den Beitrags- Steuerfreiheit gilt für Zahlungen in Lohnzahlungszeiträumen, zuschlag für Kinderlose) und dem Beitragssatz der die nach dem 29.02.2020 begonnen haben und vor dem Rentenversicherung. 01.01.2022 enden. • In der Arbeitslosenversicherung ist das fiktive Ent- gelt beitragsfrei. 4.2 Sozialversicherung Während der Zeit der Gewährung von KUG bleibt der Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeit- Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und geber allein getragen. Rentenversicherung versichert. Hinweis: Corona-Regelungen Für die Ausfallstunden aufgrund der Kurzarbeit wer- Im Rahmen der bis zum 30.06.2021 befristeten Regelungen den die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise wer- den den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die Rentenversicherung nach dem sogenannten fiktiven sie bei Kurzarbeit zahlen müssen, in voller Höhe erstattet. Arbeitsentgelt berechnet. Die Höhe dieser Beiträge er- Vom 01.07.2021 bis längstens 31.12.2021 bekommen Be- rechnet sich durch triebe, die bis zum 30.06.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, • 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll- die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet. Entgelt (brutto) und dem Ist-Entgelt (brutto) sowie 5. Spezialformen des KUG 5.1 Saison-KUG 01.12. bis zum 31.03. des Folgejahres. Im Gerüstbau- Das Saison-KUG wird bei saisonbedingten Arbeits- erhandwerk beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am ausfällen in der Schlechtwetterzeit an Arbeitnehmer 01.11. und endet am 31.03. des Folgejahres. in Betrieben des Baugewerbes gezahlt. Ziel ist es, die Arbeitsverhältnisse während der Wintermonate auf- Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die im Bauhauptge- rechtzuerhalten. Die Schlechtwetterzeit dauert vom werbe (Geltungsbereich des Bundesrahmentarifver- kompakt Seite 9
trags Bau) oder dem Baunebengewerbe (Dachdecker- betroffenen Arbeitnehmer Transfer-KUG bei der Über- handwerk, Garten- und Landschaftsbau) tätig sind. führung in eine Transfergesellschaft gezahlt werden. In diesem Zusammenhang können auch Leistungen 5.2 Transfer-KUG zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen, Bei betrieblichen Personalanpassungsmaßnahmen, die die der Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeits- auf einer Betriebsänderung beruhen und mit einem markt dienen, in Betracht kommen. dauerhaften Arbeitsausfall einhergehen, kann an die 6. Fragen und Antworten zum KUG Muss der Arbeitgeber für das KUG in Vorlage gehen? Sogenannte Beschäftigungssicherungsvereinbarungen Der Arbeitgeber berechnet das KUG und zahlt es an die zur vorübergehenden Änderung der Arbeitszeit, die Arbeitnehmer aus. Anschließend wird ein Erstattungs- zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bzw. der Ar- antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt, die beitnehmervertretung geschlossen wurden, wirken sich nach Prüfung der Antragsunterlagen dem Arbeitgeber nicht negativ auf die Höhe des KUG aus. Das gezahlte das gezahlte KUG umgehend erstattet. KUG richtet sich nach dem Gehalt, das vor der Verein- barung zur Beschäftigungssicherung gezahlt wurde. Müssen die Beschäftigten in einem Unternehmen ihre Arbeitszeit um jeweils den gleichen Prozentsatz redu- Können auch gemeinnützige Unternehmen, zum Bei- zieren? spiel Vereine, KUG beantragen? Es muss mindestens ein Drittel (bzw. befristet bis zum Ja, auch gemeinnützige Unternehmen können dem 31.12.2021: 10 %) der im Betrieb beschäftigten Ar- Grunde nach KUG erhalten. beitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen Können Mitarbeiter in Kurzarbeit gekündigt werden? sein. Die Arbeitnehmer, die einen geringeren Arbeits- Die Einführung von Kurzarbeit bei vorübergehendem ausfall als 30 % bzw. 10 % haben, können dann eben- Arbeitsausfall kann eine betriebsbedingte Kündigung so KUG beziehen. unzulässig machen. Kurzarbeit schließt jedoch be- triebsbedingte Kündigungen nicht aus, wenn die Be- Kann auch KUG beantragt werden, wenn im Gesamt- schäftigungsmöglichkeit der betreffenden Arbeitneh- unternehmen oder einem Teil der Arbeitsausfall 100 % mer auf Dauer entfällt. beträgt? Ja, eine „Kurzarbeit null“ mit einem kompletten Ar- Kann auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) beitsausfall ist möglich. Es kann insoweit KUG bean- KUG beantragt werden? tragt werden. Nein, für Arbeitnehmer mit Minijob kann kein KUG be- antragt werden. Das KUG stellt eine Leistung aus der Wie wirken sich bereits geschlossene Vereinbarungen Arbeitslosenversicherung dar; Minijobber sind in dieser zur Sicherung der Arbeitsplätze auf die Höhe des KUG jedoch versicherungsfrei. aus? kompakt Seite 10
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