Kompakt - Kurzarbeitergeld - MERKBLATT FÜR MANDANTEN - DBB DATA

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MERKBLATT FÜR MANDANTEN

Kurzarbeitergeld

                      DBB DATA Beratungs- und Betreuungsgesellschaft mbH
                                              Steuerberatungsgesellschaft
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Liebe Mandantinnen und Mandanten,

die Anordnung von Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, sozialverträglich die Arbeits-
zeit der Belegschaft vorübergehend herabzusetzen und so zum Beispiel auf konjunkturelle
Schwankungen und damit einhergehende Auftragsrückgänge zu reagieren. Hierdurch kön-
nen betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden. Im Zuge der Kurzarbeit erhalten
die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (KUG), das eine Leistung aus der Arbeitslosenversiche-
rung darstellt. So können teilweise Entgelteinbußen aufgrund der Reduzierung der Arbeits-
zeit minimiert werden.

Das KUG muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Im Rahmen der Corona-Krise
wurden die Voraussetzungen für die Gewährung des KUG gelockert. Hierfür wurde von der
Bundesregierung am 13.03.2020 das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung
der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ veröffentlicht. Die Regelungen dieses Gesetzes
wurden zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Viele Regelungen wurden darüber hinaus
aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Krise durch das Beschäftigungssicherungsgesetz
vom 03.12.2020 sowie verschiedene Verordnungen bis zum 31.12.2021 verlängert.

Voraussetzungen für die Gewährung von KUG können nun zum Beispiel vorliegen, wenn
aufgrund der Corona-Krise Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert
werden muss, oder wenn staatliche Maßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorüberge-
hend geschlossen werden muss. Das erleichterte KUG wird rückwirkend ab dem 01.03.2020
gezahlt.

Im Folgenden werden die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Erhalt des KUG erläu-
tert. Zudem werden die speziellen Regelungen aufgrund der Corona-Krise näher themati-
siert.

S03 Rechtliche Voraussetzungen für KUG        S08 Steuer- und Sozialversicherung

S05 Höhe des KUG                              S09 Spezialformen des KUG

S07 Beantragung des KUG                       S10 Fragen und Antworten zum KUG
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1. Rechtliche Voraussetzungen für KUG

1.1 Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeit-            angesichts der Corona-Krise können auch Beschäftigte in
nehmer                                                       Leiharbeitsunternehmen vom KUG profitieren. Dies gilt für
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss zu-               Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begon-
nächst eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Ar-            nen haben.
beitszeit im Betrieb vereinbart worden sein, mit der
ein erheblicher Arbeitsausfall mit einem entsprechend        1.1.1 Vom KUG ausgeschlossene Arbeitnehmer
reduzierten Entgelt einhergeht. Diese Vereinbarung           Bestimmte Arbeitnehmer sind allerdings vom Bezug von
kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertre-            KUG ausgeschlossen. So haben sozialversicherungsfrei
tung (Betriebsrat) oder bei Betrieben ohne organisierte      Beschäftigte keinen Anspruch auf KUG. Hierzu zählen
Arbeitnehmervertretung direkt zwischen Arbeitgeber           zum Beispiel Arbeitnehmer, die das Lebensalter für den
und den betroffenen Beschäftigten erfolgen. Das Ge-          Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben, oder
setz stellt hier auf den Betrieb als organisatorische Ein-   Arbeitnehmer in einer geringfügigen Beschäftigung.
heit ab und nicht auf die Rechtsform. Bereits ab einem
Arbeitnehmer im Betrieb kann KUG beantragt werden.           Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer vor der Kurzar-
Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretung sind nicht          beitsphase bereits im Betrieb beschäftigt gewesen sein.
gezwungen, der Kurzarbeit zuzustimmen. Die Verwei-           Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn zwingende Gründe
gerung der Kurzarbeit allein ist kein Kündigungsgrund.       vorliegen.

Die Vereinbarung über die Reduzierung der Arbeitszeit        Beispiel
kann mit allen Mitarbeitern des Betriebs, einzelnen Ab-      Ein Betrieb unter Kurzarbeit braucht einen Facharbeiter, um
                                                             bestimmte betriebliche Aufgaben am Laufen zu halten.
teilungen oder auch Sparten abgeschlossen werden,
wenn der Arbeitsausfall sich nur auf abgegrenzte Berei-      Hier liegt ein zwingender Grund vor, so dass der Arbeitneh-
che erstreckt (z.B. bestimmte Produkt- und Fertigungs-       mer auch bei Arbeitsaufnahme in der Kurzarbeitsphase zum
linien).                                                     Bezug von KUG berechtigt ist.

Hinweis: Corona-Regelungen                                   Außerdem vom Bezug des KUG ausgeschlossen sind
Im Rahmen der bis zum 31.12.2021 gültigen Maßnahmen          Bezieher von Krankengeld sowie Arbeitnehmer in ge-

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förderter beruflicher Weiterbildung.                       vorliegen, die unüblich sind, etwa deutliche Abwei-
                                                           chungen von langfristigen Wetteraufzeichnungen.
1.1.2 Verpflichtung zur Arbeitsvermittlung
Das KUG ist gegenüber der Vermittlung von Arbeit           1.3 Vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsaus-
nachrangig, deshalb wird ein Kurzarbeiter auch Ange-       fall
bote der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Soweit         Der Arbeitsausfall darf nur vorübergehend sein; als
er dann seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann     Richtwert gelten zwölf Monate. Es muss glaubhaft
er vom Bezug des KUG ausgeschlossen werden.                gemacht werden, dass in absehbarer Zeit zur Vollbe-
                                                           schäftigung zurückgekehrt werden kann.
1.2 Erheblicher Arbeits- und Entgeltausfall
Der Arbeitsausfall muss gemäß § 96 des Dritten Buchs       Hinweis
Sozialgesetzbuch auf wirtschaftlichen Gründen oder         Als Argumente für einen nur kurzen Arbeitsausfall können
einem unabwendbaren Ereignis beruhen.                      zum Beispiel laufende Aufträge mit längerer Laufzeit bis zur
                                                           Zahlung oder der Abschluss von notwendigen Anpassungs-
Als wirtschaftliche Gründe gelten:                         maßnahmen angeführt werden.
• Konjunkturbedingter Arbeitsmangel (z.B. auf-
    grund einer rezessionsbedingten Verminderung           Der Arbeitsausfall muss außerdem unvermeidbar sein.
    der Auftragseingänge und entsprechend sinkenden        Betriebsseitig müssen vergeblich alle Maßnahmen zur
    Absatzes),                                             Abwendung unternommen worden sein. Es müssen
• Kapitalmangel, durch den Handelswaren nicht              zum Beispiel Personalversetzungen geprüft werden,
    mehr finanziert werden können (z.B. in einer allge-    das heißt die Verlegung von Mitarbeitern in voll tätige
    meinen Finanz- und Bankenkrise),                       Abteilungen, aber auch die Rückabwicklung von Out-
• Exportrückgänge aufgrund von Währungsturbu-              sourcing-Maßnahmen.
    lenzen oder Einfuhrbeschränkungen der Absatz-
                                                           Hinweis
    staaten,
                                                           Es muss auch geprüft werden, ob der Arbeitsausfall durch Er-
• Mangel an Transportmöglichkeiten aufgrund einer
                                                           holungsurlaub ganz oder teilweise vermieden werden kann.
    Störung der Verkehrsmittel oder
                                                           Urlaubswünsche und bereits genehmigter Urlaub sind zu be-
• betriebliche Strukturveränderungen (diese müssen
                                                           rücksichtigen. Es ist daher nicht einfach, von der Belegschaft
    durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung
                                                           einzufordern, dass Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit ge-
    bedingt sein, z.B. Outsourcing, Produktionsumstel-
                                                           nommen werden soll.
    lungen sowie notwendige Automatisierungspro-
    zesse).
                                                           Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter müssen grund-
                                                           sätzlich vorrangig aufgelöst und aufgebraucht werden.
Kein wirtschaftlicher Grund liegt vor, wenn der Absatz
                                                           Allerdings gibt es bestimmte Fälle, in denen Arbeits-
deshalb zurückgeht, weil das Produkt des Unterneh-
                                                           zeitguthaben bestehen bleiben können:
mens nicht mehr gekauft wird. Individuelle Absatz- und
Geschäftsrisiken sind vom KUG nicht erfasst.               •    Guthaben zur Vermeidung von Saison-KUG, wenn
                                                                sie 150 Stunden nicht übersteigen,
Als unabwendbare Ereignisse gelten zum Beispiel:           •    Guthaben, die ausschließlich für bestimmte Zwe-
• Naturkatastrophen (z.B. Vulkanausbruch, Über-                 cke nach § 7c Abs. 1 des Vierten Buchs Sozialge-
    schwemmung),                                                setzbuch gebildet wurden, (z.B. für Langzeitpfle-
• behördliche Maßnahmen und Betriebsausfälle auf-               ge, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, längere
    grund einer Pandemie (z.B. Coronavirus).                    Kinderbetreuung, Freistellungen oder vorgezoge-
                                                                ner Ruhestand),
Eine Störung des Betriebsablaufs durch normalen Wit-       •    Guthaben, soweit sie 10 % der Jahresarbeitszeit
terungsverlauf (z.B. im Winter) ist noch kein unab-             des Arbeitnehmers übersteigen,
wendbares Ereignis. Es müssen besondere Situationen        •    Guthaben, die länger als ein Jahr unverändert be-

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standen haben.                                             Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, kann kein KUG be-
                                                               antragt werden. Arbeitsausfälle, die diese Mindester-
Hinweis: Corona-Regelungen                                     fordernisse nicht erfüllen, können nicht durch KUG
Im Rahmen der bis zum 31.12.2021 gültigen Maßnamen zur         ausgeglichen werden (Erheblichkeitsschwelle). Nach
Corona-Krise müssen in Unternehmen mit entsprechenden          der Konzeption des Gesetzes sind diese Ausfälle durch
Regelungen keine negativen Arbeitszeitsalden mehr aufge-       innerbetriebliche Maßnahmen aufzufangen. Wird die
baut werden. Dies gilt für Betriebe, die bis zum 31.03.2021
                                                               Drittelvoraussetzung erfüllt, haben auch Arbeitnehmer
mit der Kurzarbeit begonnen haben.
                                                               mit einem Entgeltausfall von weniger als 10 % einen
Die vorrangige Gewährung von Urlaub vor Kurzarbeitergeld       Anspruch auf KUG.
gilt jedoch, soweit möglich, nach wie vor.
                                                               Für die Berechnung der 10%-Entgeltausfallsschwelle
1.4 Mindestvolumen des Arbeitsausfalls und der be-             muss das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeits-
troffenen Arbeitnehmer                                         entgelt herangezogen werden; Beitragsbemessungs-
Damit ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, muss im         grenzen gelten hier nicht.
jeweiligen Kalendermonat
• für mindestens ein Drittel der in dem Betrieb oder           In die Berechnung des Drittelerfordernisses sind grund-
    der betroffenen Betriebsabteilung beschäftigten            sätzlich alle Arbeitnehmer einzubeziehen, die im frag-
    Arbeitnehmer (Auszubildende werden nicht mit-              lichen Gewährungszeitraum im Betrieb angestellt sind.
    gerechnet)                                                 Auch kranke und beurlaubte Arbeitnehmer sind in die
• jeweils mehr als 10 % des monatlichen Bruttoent-             Berechnung einzubeziehen.
    gelts durch die Kurzarbeit ausfallen.
                                                               Nicht einzubeziehen sind folgende Arbeitnehmer:
Hinweis: Corona-Regelungen                                     • Auszubildende,
Im Rahmen der bis zum 31.12.2021 befristeten Regelungen        • Arbeitnehmer in einer Weiterbildungsmaßnahme
zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise wurde             mit Anspruch auf Übergangsgeld,
die notwendige Schwelle der betroffenen Arbeitnehmer je        • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht (z.B.
Betrieb von mindestens einem Drittel auf 10 % herabgesetzt.        wegen Entsendung), und
Dies gilt für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurz-   • Heimarbeiter.
arbeit begonnen haben.

                                                 2. Höhe des KUG

Das KUG berechnet sich nach dem Nettoentgeltaus-               um mindestens 50 % gekürzt wurde. Die Erhöhung soll nach
fall, der durch die verkürzten Arbeitszeiten bedingt ist.      Dauer des KUG-Bezugs gestaffelt erfolgen:
Grundsätzlich beträgt das KUG 60 % des ausgefallenen
                                                               Ab dem 4. Monat:
pauschalierten Nettoentgelts (sogenannter Leistungs-           • 70 % des entfallenen Nettoentgelts
satz 1). Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, für         • 77 % für Haushalte mit Kindern
das ein Kinderfreibetrag besteht, beträgt das KUG 67 %         Ab dem 7. Monat:
des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts (so-            • 80 % des entfallenen Nettoentgelts
genannter Leistungssatz 2).                                    • 87 % für Haushalte mit Kindern

                                                               Auch diese Regelung ist bis zum 31.12.2021 befristet und
Hinweis: Corona-Regelungen
                                                               gilt für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Maßnahmen gegen
                                                               begonnen haben. Ansonsten gelten die bisherigen Regelun-
die Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen, das KUG
                                                               gen hinsichtlich der 60 % bzw. 67 % des ausgefallenen pau-
zu erhöhen. Voraussetzung ist, dass die reguläre Arbeitszeit
                                                               schalierten Nettoentgelts.

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Aus dem pauschalierten Nettoentgelt wird dann der so-        übergestellt. Aus beiden Beträgen werden dann jeweils
genannte rechnerische Leistungssatz abgeleitet.              die rechnerischen Leistungssätze ermittelt. Die Diffe-
                                                             renz zwischen den rechnerischen Leistungssätzen von
Hinweis                                                      Soll- und Ist-Entgelt ist dann der Betrag des Anspruchs
Die pauschalierten Leistungssätze ab 2021 lassen sich aus    auf KUG.
einer Tabelle der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem
Link entnehmen:                                              Beispiel
                                                             Ein Arbeitnehmer hat die Lohnsteuerklasse III und einen Kin-
https://www.arbeitsagentur.de/datei/berechnung-des-kurz-
                                                             derfreibetrag 1,0. Das übliche monatliche Nettoentgelt nach
arbeitergeldes-2021-67-60-prozent-_ba146763.pdf
                                                             allen Abzügen ohne Berücksichtigung von Mehrarbeit und
                                                             Einmalzahlungen beträgt 2.500 € (Soll-Entgelt). Durch die
Im Rahmen einer professionellen Lohn- und Gehalts-
                                                             Arbeitszeitreduzierung mindert sich das monatliche Netto-
abrechnungssoftware sind die Daten zu den Leis-
                                                             entgelt auf 1.250 €.
tungssätzen automatisch hinterlegt. Bei der Wahl des
steuerlichen Faktorverfahrens nach § 39f Einkom-             Berechnung des KUG:
mensteuergesetz kann das KUG nur maschinell errech-          Mtl. Soll-Entgelt rechnerischer Leistungssatz
net und nicht aus der Tabelle abgelesen werden.                        2.500 €			1.295,11 €
                                                             Mtl. Ist-Entgelt rechnerischer Leistungssatz
Für die Berechnung der Höhe des Anspruchs muss zu-                     1.250 €			                 675,36 €
nächst das Soll-Entgelt ermittelt werden. Das Soll-Ent-      _______________________________________
gelt ist das eigentlich übliche monatliche Bruttoarbeits-    KUG				                              619,75 €
entgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen.
Dieses wird dem Ist-Entgelt, also dem tatsächlichen im       Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können au-
Kalendermonat erzielten Bruttoarbeitsentgelt, gegen-         ßerdem die Zahlung weiterer Aufstockungsbeträge
                                                             zum KUG vorsehen.

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3. Beantragung des KUG

3.1 Anzeige des Arbeitsausfalls                             tens drei Monate nach dem jeweiligen Monat des Ar-
Zunächst muss der Arbeitsausfall der zuständigen            beitsausfalls bei der zuständigen Arbeitsagentur ein-
Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Betrieb liegt, an-      gehen.
gezeigt werden. Von der Anzeige hängt der Beginn
des Anspruchs ab. KUG kann frühestens von dem Ka-           Hinweis
lendermonat an geleistet werden, in dem die Anzeige         Das Antragsformular kann unter folgendem Link bezo-
eingegangen ist. Rückwirkende Anzeigen sind also            gen werden: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-
grundsätzlich nicht möglich. Auf die Anzeige hin er-        kug107_ba015344.pdf

lässt die jeweilige Arbeitsagentur entweder einen An-       Außerdem ist auch online direkt eine Antragsstellung über
erkennungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.           die Webseite der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Gegen einen Ablehnungsbescheid können dann gege-
                                                            Bis zum 31.12.2021 kann statt des bisher üblichen An-
benenfalls Rechtsmittel eingelegt werden. Die Anzeige
                                                            trags auch ein vereinfachter Kurzantrag verwendet werden:
kann durch den Arbeitgeber oder die Arbeitnehmer-
                                                            https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_
vertretung vorgenommen werden. Die Arbeitnehmer
                                                            ba146383.pdf
selbst sind nicht zur Anzeige berechtigt.

                                                            Der Antrag ist für jeden Abrechnungsmonat, in dem
Die Anzeige muss schriftlich erfolgen. Eine Anzeige
                                                            ein entsprechend erheblicher Arbeitsausfall vorliegt,
durch Telefax oder E-Mail ist also zulässig; eine münd-
                                                            erneut zu stellen. Im Antrag sind Soll- und Ist-Entgelt
liche oder telefonische Anzeige genügt hingegen nicht.
                                                            anzugeben. Dem Antrag ist außerdem die ausgefüllte
                                                            Abrechnungsliste „Vordruck KUG 108“ beizufügen.
Hinweis
Das Formular für die Anzeige können Sie hier herunterla-
                                                            Hinweis
den: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_
                                                            Den Vordruck finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.
ba013134.pdf
                                                            de/datei/kug108_ba013010.pdf

Mit der Anzeige ist glaubhaft zu machen, dass ein er-
                                                            Der Vordruck fragt detaillierte Angaben ab, zum Bei-
heblicher Arbeitsausfall besteht und die betrieblichen
                                                            spiel:
Voraussetzungen für das KUG erfüllt sind. Dies ist kurz
zu begründen.                                               •    Namen der Mitarbeiter,
                                                            •    Umfang des Arbeitsausfalls,
Es sollte auch eine kurze Beschreibung des Betriebsteils    •    Soll- und Ist-Entgelte,
erfolgen, in dem der Arbeitsausfall eintritt, getrennt      •    Lohnsteuerklassen,
nach Gesamtbetrieb und Betriebsabteilung. Außerdem          •    rechnerische Leistungssätze.
sollte die Verteilung der verkürzten Arbeitszeit auf die
                                                            Diese Angaben sind mit den Informationen der Lohn-
Mitarbeiter dargestellt werden. Eine weiterführende
                                                            akten zu bewältigen. Ferner wird auch erwartet, dass
Konkretisierung der Gründe des Arbeitsausfalls erfolgt
                                                            das KUG selbst berechnet wird. Hierfür stehen dann die
dann mit dem Antrag im Leistungsverfahren.
                                                            Tabelle oder üblicherweise die Software des Lohn- und
                                                            Gehaltsprogramms Ihres Steuerberaters zur Verfügung.
Der Anzeige des Arbeitgebers ist, soweit vorhanden,
auch eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen.
                                                            Hinweis
                                                            Sprechen Sie uns gerne auf diese Informationen an. Wir ste-
3.2 Antrag auf KUG
                                                            hen Ihnen bei der Ausfüllung des Antrags zur Seite.
Der Antrag auf KUG kann zeitlich mit der Anzeige des
Arbeitsausfalls gestellt werden; er muss aber spätes-       Die Bundesagentur für Arbeit hat außerdem ausführliche

                                                   kompakt Seite 7
Hinweise zu den Details des Antragsverfahrens im Rahmen       hinsichtlich ihrer Verhältnisse unaufgefordert anzuzei-
einer FAQ veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/un-   gen. Arbeitnehmer sollten also über diese Informati-
ternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-        onspflicht in Kenntnis gesetzt werden. Der Arbeitgeber
zum-kurzarbeitergeld#1478927709858                            muss die Information dann weiterleiten.

Über das eServices-Angebot der Arbeitsagentur ist es          Hinweis: Corona-Regelungen
außerdem auch möglich, Anzeige und Antrag zur Kurz-           Als weitere Maßnahme gegen die Bekämpfung der Aus-
arbeit online zu übersenden. Hierfür ist eine vorherige       wirkungen der Corona-Krise hat die Bundesregierung be-
Anmeldung erforderlich.                                       schlossen, dass Kurzarbeiter aller Berufe, die eine Nebenbe-
                                                              schäftigung aufnehmen, bis circa zur Höhe ihres bisherigen
3.3 Bezugsdauer des KUG                                       Monatseinkommens ohne Anrechnung auf das KUG hinzu-
Der Anspruch auf KUG ist gesetzlich auf zwölf Mona-           verdienen dürfen. Im Detail tritt keine Anrechnung ein, wenn
te beschränkt. Da der Antrag für jeden Monat neu zu           die Summe aus dem Nebeneinkommen und einem gegebe-
stellen ist, muss laufend überprüft werden, ob die Vo-        nenfalls verbliebenen Ist-Entgelt, einem eventuellen Aufsto-
                                                              ckungsbetrag und dem KUG das Soll-Entgelt nicht übersteigt.
raussetzungen eines erheblichen Arbeitsausfalls noch
vorliegen. Das Bundesministerium für Arbeit und So-           Diese Regelung ist befristet auf den Zeitraum vom 01.05.2020
ziales kann bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf           bis 31.12.2020. Für den April 2020 galt eine Anrechnungs-
dem gesamten Arbeitsmarkt diese Bezugsdauer bis auf           freiheit lediglich für eine Nebentätigkeit in einem systemrele-
insgesamt 24 Monate verlängern. Das KUG wird nur              vanten Bereich (z.B. Gesundheitswesen, Landwirtschaft oder
vorläufig gewährt. Nach dem Bezug des KUG wird der            Lebensmittelbranche).
gesamte Vorgang von der Behörde noch einmal über-
                                                              Die Einkünfte aus einer während der Kurzarbeit aufgenom-
prüft. Überzahlungen sind zurückzuerstatten.
                                                              menen geringfügigen Beschäftigung (450 € pro Monat) sind
                                                              noch bis zum 31.12.2021 anrechnungsfrei.
Hinweis: Corona-Regelungen
Im Rahmen der Sonderregelungen zur Corona-Krise wurde
                                                              Hatte der Arbeitnehmer bereits vor Eintritt des Arbeits-
die Bezugsdauer für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 mit
                                                              ausfalls eine Nebentätigkeit, genießt diese Bestands-
der Kurzarbeit angefangen haben auf insgesamt bis zu 24
Monate verlängert. Die Bezugsdauer wird hierbei längstens
                                                              schutz. Sie hat somit keine Auswirkung auf die Höhe
bis zum 31.12.2021 ermöglicht.
                                                              des KUG.

                                                              Hinweis
3.4 Nebeneinkünfte des Arbeitnehmers
                                                              Während des Bezugs von KUG wird von der Bundesagentur
Wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs des KUG
                                                              für Arbeit außerdem die Weiterbildung des Arbeitnehmers
eine Nebenbeschäftigung aufgenommen hat, werden
                                                              gefördert. Hier werden 50 % der anfallenden Sozialversiche-
die Einkünfte hieraus erhöhend auf das Ist-Entgelt an-
                                                              rungsbeiträge übernommen. Dies gilt auch dann, wenn die
gerechnet. Der Anspruch auf KUG vermindert sich also.         Qualifizierung weniger als 50 % der Arbeitszeit beträgt.
Bezieher von KUG sind verpflichtet, alle Änderungen

                                     4. Steuer- und Sozialversicherung

4.1 Steuerliche Behandlung des KUG                            geben werden.
Auf das KUG muss vom Unternehmer keine Lohnsteuer
abgeführt werden; es handelt sich also um eine steuer-        Hinweis: Corona-Regelungen
freie Leistung. Für den Arbeitnehmer gehören die Ein-         Im Rahmen der steuerlichen Maßnahmen zur Corona-Krise
künfte aus dem KUG zu den Progressionseinkünften              wurde eine teilweise Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeit-
und erhöhen den persönlichen Steuersatz. Außerdem             gebers zum KUG sowie zum Saison-KUG (s. Punkt 6.1) ein-
                                                              geführt. Steuerfrei sind Zuschüsse von bis zu 80 % des Unter-
muss hierdurch eine Einkommensteuererklärung abge-

                                                     kompakt Seite 8
schiedsbetrags zwischen dem sogenannten Soll-Entgelt und       •    dem Beitragssatz in der Krankenversicherung (all-
dem Ist-Entgelt (also im Ergebnis dem Unterschied zwischen          gemeiner plus Zusatzbeitragssatz), dem Beitrags-
dem normalen Gehalt und dem Gehalt in Kurzarbeit). Die              satz der Pflegeversicherung (ohne den Beitrags-
Steuerfreiheit gilt für Zahlungen in Lohnzahlungszeiträumen,        zuschlag für Kinderlose) und dem Beitragssatz der
die nach dem 29.02.2020 begonnen haben und vor dem                  Rentenversicherung.
01.01.2022 enden.
                                                               •    In der Arbeitslosenversicherung ist das fiktive Ent-
                                                                    gelt beitragsfrei.
4.2 Sozialversicherung
Während der Zeit der Gewährung von KUG bleibt der              Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeit-
Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und         geber allein getragen.
Rentenversicherung versichert.
                                                               Hinweis: Corona-Regelungen
Für die Ausfallstunden aufgrund der Kurzarbeit wer-            Im Rahmen der bis zum 30.06.2021 befristeten Regelungen
den die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und        zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise wer-
                                                               den den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die
Rentenversicherung nach dem sogenannten fiktiven
                                                               sie bei Kurzarbeit zahlen müssen, in voller Höhe erstattet.
Arbeitsentgelt berechnet. Die Höhe dieser Beiträge er-
                                                               Vom 01.07.2021 bis längstens 31.12.2021 bekommen Be-
rechnet sich durch
                                                               triebe, die bis zum 30.06.2021 Kurzarbeit eingeführt haben,
•   80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-            die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet.
    Entgelt (brutto) und dem Ist-Entgelt (brutto) sowie

                                           5. Spezialformen des KUG

5.1 Saison-KUG                                                 01.12. bis zum 31.03. des Folgejahres. Im Gerüstbau-
Das Saison-KUG wird bei saisonbedingten Arbeits-               erhandwerk beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am
ausfällen in der Schlechtwetterzeit an Arbeitnehmer            01.11. und endet am 31.03. des Folgejahres.
in Betrieben des Baugewerbes gezahlt. Ziel ist es, die
Arbeitsverhältnisse während der Wintermonate auf-              Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die im Bauhauptge-
rechtzuerhalten. Die Schlechtwetterzeit dauert vom             werbe (Geltungsbereich des Bundesrahmentarifver-

                                                      kompakt Seite 9
trags Bau) oder dem Baunebengewerbe (Dachdecker-          betroffenen Arbeitnehmer Transfer-KUG bei der Über-
handwerk, Garten- und Landschaftsbau) tätig sind.         führung in eine Transfergesellschaft gezahlt werden.
                                                          In diesem Zusammenhang können auch Leistungen
5.2 Transfer-KUG                                          zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen,
Bei betrieblichen Personalanpassungsmaßnahmen, die        die der Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeits-
auf einer Betriebsänderung beruhen und mit einem          markt dienen, in Betracht kommen.
dauerhaften Arbeitsausfall einhergehen, kann an die

                                 6. Fragen und Antworten zum KUG

Muss der Arbeitgeber für das KUG in Vorlage gehen?        Sogenannte Beschäftigungssicherungsvereinbarungen
Der Arbeitgeber berechnet das KUG und zahlt es an die     zur vorübergehenden Änderung der Arbeitszeit, die
Arbeitnehmer aus. Anschließend wird ein Erstattungs-      zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bzw. der Ar-
antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt, die     beitnehmervertretung geschlossen wurden, wirken sich
nach Prüfung der Antragsunterlagen dem Arbeitgeber        nicht negativ auf die Höhe des KUG aus. Das gezahlte
das gezahlte KUG umgehend erstattet.                      KUG richtet sich nach dem Gehalt, das vor der Verein-
                                                          barung zur Beschäftigungssicherung gezahlt wurde.
Müssen die Beschäftigten in einem Unternehmen ihre
Arbeitszeit um jeweils den gleichen Prozentsatz redu-     Können auch gemeinnützige Unternehmen, zum Bei-
zieren?                                                   spiel Vereine, KUG beantragen?
Es muss mindestens ein Drittel (bzw. befristet bis zum    Ja, auch gemeinnützige Unternehmen können dem
31.12.2021: 10 %) der im Betrieb beschäftigten Ar-        Grunde nach KUG erhalten.
beitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr
als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen       Können Mitarbeiter in Kurzarbeit gekündigt werden?
sein. Die Arbeitnehmer, die einen geringeren Arbeits-     Die Einführung von Kurzarbeit bei vorübergehendem
ausfall als 30 % bzw. 10 % haben, können dann eben-       Arbeitsausfall kann eine betriebsbedingte Kündigung
so KUG beziehen.                                          unzulässig machen. Kurzarbeit schließt jedoch be-
                                                          triebsbedingte Kündigungen nicht aus, wenn die Be-
Kann auch KUG beantragt werden, wenn im Gesamt-           schäftigungsmöglichkeit der betreffenden Arbeitneh-
unternehmen oder einem Teil der Arbeitsausfall 100 %      mer auf Dauer entfällt.
beträgt?
Ja, eine „Kurzarbeit null“ mit einem kompletten Ar-       Kann auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
beitsausfall ist möglich. Es kann insoweit KUG bean-      KUG beantragt werden?
tragt werden.                                             Nein, für Arbeitnehmer mit Minijob kann kein KUG be-
                                                          antragt werden. Das KUG stellt eine Leistung aus der
Wie wirken sich bereits geschlossene Vereinbarungen       Arbeitslosenversicherung dar; Minijobber sind in dieser
zur Sicherung der Arbeitsplätze auf die Höhe des KUG      jedoch versicherungsfrei.
aus?

                                                kompakt Seite 10
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ständigkeit der Informationen. In keinem Fall sind diese geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Hier-
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gung. Rechtsstand dieser Ausgabe: Januar 2021. kompakt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Eine Speicherung zu eigenen
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