Leitfaden - Land Oberösterreich
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Leitfaden für Führungskräfte im Oö. Landesdienst zur Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen B erufs- und Betreuungspflichten besser vereinbaren können A usgewogenheit in allen Funktionsgruppen und Verwendungen erreichen L eistungsgerechtigkeit schaffen A nerkennung persönlicher Lebensplanungs- modelle und -bedürfnisse erzielen N achhaltigkeit durch gezielte Frauenförderung erreichen C hancengleichheit und Wertschätzung garantieren E ntwicklung fortschreiben
2. Leitaussagen Als Führungskräfte identifizieren wir uns mit zuleben, was wir von ander dem Unternehmen Land Oberösterreich. Wir tre- Stimmen unser Reden und ten für die Gesamtziele, die Werte und den Erfolg trauen gefördert und persö des Unternehmens ein und handeln nach dem telt. Unternehmensleitbild sowie nach dem Manage- Persönliche Profilierung ment- und Unternehmenskonzept WOV 2021. Wir lichen Wunsch nach Anerk tragen die Verantwortung für das Unternehmen darf jedoch nicht Selbstzw und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit, chung und das Gesamterge wobei wir einen besonderen Wert auf die Eigen- verantwortung und Erhaltung deren Leistungs- Wir übernehmen Verantw Die Oö. Landesregierung hat ein Gleichstellungsprogramm fähigkeitfür den Oö. Landesdienst beschlossen. legen. deln und im Rahmen uns auch für unsere Mitarbei Bei der Umsetzung vieler dieser Maßnahmen kommt FührenIhnen als Führungskraft ist Arbeit und eine persönliche Leistung. Schlüssel- eine besondere ter. Wir fördern Rahmenb funktion zu. Als Führungskraft prägen Sie die Kultur in Ihren Verantwortungsbereichen Führungsarbeit leisten heißt für uns, ganz besonders die Ziele underfolgreich, eig derer sie gestalten die Zielsetzungen sowie deren Umsetzung. des Unternehmens in den Vordergrund zu stellen motiviert arbeiten können und diese gemeinsam mit anderen zu verfolgen, Wir treffen die notwen dabei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuleiten zeit- und sachgerecht und Diesen Faktoren Rechnung tragend, enthält bereitsund daszuFührungsleitbild folgende Leitaussage: fördern, Leistung einzufordern sowie ihnen unsere Entscheidungen. zu helfen, sich zu entwickeln und beruflich erfolg- Wir stehen zu unseren reich zu sein, sich persönlich mit der Gesamtsitua- scheidungen sowie jenen u tion auseinander zu setzen und Einfluss zu nehmen. und Mitarbeiter und ziehe TEILKONZEPT LAND antwortung. Wir konzentrie OBERÖSTERREICH Wir begegnen unseren Kundinnen und Kunden, lichen Ziele, delegieren Ver Partnerinnen und Partnern, Vorgesetzten, Kolle- unsere Mitarbeiterinnen u Führung ginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mit- Eigenverantwortung. arbeitern mit Achtung und Wertschätzung. Unser Gemeinsam gestalten u Handeln wird von einem positiven Menschenbild ben und Abläufe. getragen. Wir fördern die Gleichbehandlung und treten gegen jede Art der Diskriminierung von Wir führen den Dialog mit Menschen auf. nen und Mitarbeitern, sc beitsbeziehungen. Wir entwickeln finanzierbare normative Kon- Wir reden mit unseren M zepte, Strategien und Pläne, damit wir die He- arbeitern, nehmen uns die rausforderungen der Zukunft erfolgreich bewäl- hören zu und gehen auf and Um Sie als Führungskraft bei der Umsetzung des Gleichstellungsprogramms tigen können. zu unterstützen, haben wir Wir–sorgen in für eine offe Wir beobachten das Umfeld und die gesell- leben eine von Vertrauen g Abstimmung mit dem Landesamtsdirektor und der Personalentwicklung schaftlichen Entwicklungen, – in einem ziehenLeitfaden siebender daraus unsere Maßnah- wir Fehler als Chan men, die einen besonderen Umsetzungsbedarf auf Schlüsse Führungsebene erfordern, und entwickeln zusammengefasst. Strategien in Abstimmung sehen. mit der Gesamtausrichtung unseres Unternehmens. Wir gehen Konflikten n Dabei hinterfragen wir, inwieweit unsere Leistungen achten bei deren Lösung d und Wirkungen dem Bedarf unserer Kundinnen und persönlichen Verletzungen Kunden entsprechen und passen das Leistungsan- gebot danach an. Wir führen mit Zielverein auf Basis der wirkungsori führung. Erfolgreiches Führen verlangt gelebtes Vorbild Wir sorgen für klare und Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, und Glaubwürdigkeit der einzelnen Führungs- einbaren diese mit den Mita 2 Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gernekraft. zur Verfügung. beitern und unterstützen s Vorbild sein heißt für uns, selbst glaubhaft vor- Wenn nötig, zeigen wir gan
„ 1. Mitarbeiter/innengespräch Verbindliche Erörterung von Karriere-* bzw. persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten “ im Rahmen der Zielvereinbarungsgespräche (Maßnahme zu Leitziel II, Ziel 3) * Unter dem Begriff Karriere verstehen wir nicht nur das Emporklettern auf der Hierarchieleiter, sondern auch die persönliche Entwicklung, die Übernahme neuer Aufgabenfelder sowie die Verbesserung der Bewältigung der Arbeitsanforderung in Erfüllung der Berufsfunktion. Die persönliche Lebensplanung kann sowohl gute Arbeitsleistung in den jeweiligen Verwendungsbereichen wie auch die karrieremäßige Weiterentwicklung umfassen. Beides braucht der Dienstgeber und beides erfor- dert Wertschätzung, wobei die gute Aufgabenerfüllung im eigenen Verwendungsbereich die Voraussetzung für weitere Karriereschritte ist. Das Mitarbeiter/innengespräch soll genutzt werden, um auf vertrauensvoller Basis und durch eine bewusste Auseinandersetzung mit den Fähigkeiten gemeinsam zu überlegen, wie eine im Sinne der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters und des Dienstgebers optimale Verwendung erfolgen kann. So ist einerseits zu überlegen, was die konkrete Aufgabenerfüllung stärken kann. Andererseits sind bei Mit- arbeiterinnen wie Mitarbeitern, die sich karrieremäßig weiterentwickeln möchten, „Forder+Förder-Initiativen“ notwendig. Darunter ist zu verstehen, Mitarbeiter/innen mit herausfordernden Aufgaben (wie Projektleitungen, Sonder- funktionen, etc.) zu betrauen und begleitende Maßnahmen (Beratung durch Führungskraft, Schulungen, etc.) zu setzen. Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung. 3
Diese Maßnahmen schaffen die Basis, um Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu erlangen, was „ künftig auch vermehrt Frauen motivieren wird, sich für verantwortungsvolle Funktionen (im Führungs- sowie im gehobenen Expertinnen-/Expertenbereich) zu bewerben. Betrauung mit qualifizierten Aufgaben, die eine Zuordnung zu einer besseren LD “ oder einer höherwertigen „ Verwendung bewirken Zuordnung qualifizierter Tätigkeiten für “ Teilzeitmitarbeitende durch organisatorische Maßnahmen Bei der Betrauung mit Aufgaben und deren Gestaltung zur Erreichung der Ziele in den jeweiligen Verantwor- tungsbereichen ist besonders auf eine Ausgewogenheit und Chancengleichheit zu achten – Frauen wie Män- ner sind entsprechend ihrer Fähigkeiten einzusetzen. Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, 4 Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung.
„ 2. Personaleinsatz/-auswahl/-anforderung Definition von Anforderungsprofilen, “ die den tatsächlichen Erfordernissen einer Funktion entsprechen (Maßnahme zu Leitziel II, Ziel 2) Bei Postenbesetzungen bzw. Nachbesetzungen ist bereits bei der Überlegung der Formulierung der Anforde- rungsprofile darauf zu achten, dass diese den tatsächlichen Erfordernissen einer Funktion entsprechen und möglichst konkrete Beschreibungen der Anforderungen enthalten. Statistiken belegen, dass sich Frauen tendenziell eher von „überbordenden“ Anforderungsprofilen entmutigen „ lassen, während Männer geneigter sind, nach dem Motto „es wird schon zu schaffen sein“ zu agieren. Führen von Bewerbungs- und Auswahlgesprächen, die weder direkt noch indirekt benachteiligten und Vermeidung von Bewertungskriterien, die sich “ an einem diskriminierenden rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren (Maßnahme zu Leitziel II, Ziel 2) Für Sie als Führungskraft bedeutet das, dass Sie bei Bewerbungs- und Auswahlgesprächen, die Sie in Ihren Führungsbereichen verantworten, darauf achten, dass durch Fragestellungen keine Diskriminierungen erfolgen (dies wäre der Fall, wenn sich eine Frage bezüglich Organisation der Kinderbetreuung nur an eine weibliche Bewerberin richtet). Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung. 5
„ Ermöglichung der Ausübung einer Führungs- “ bzw. Experten- /Expertinnenfunktion in Teilzeit nach individueller Analyse (Maßnahme zu Leitziel I, Ziel 1 bzw. Leitziel II, Ziel 1) Die Unternehmensverantwortlichen des Dienstgebers Land Oberösterreich sehen die Öffnung von Führungs-/ Expertinnenfunktionen für Teilzeitbeschäftigte als weiteren Schritt zur Verwirklichung einer tatsächlichen Gleichstellung. Die Eignung einer konkreten Funktion für eine Teilzeitbeschäftigung ist in individueller Analyse der Gesamtsitu- ation, der Rahmenbedingungen, des Umfelds, etc. von Ihnen als Führungskraft mit der jeweiligen Mitarbeiterin/ dem jeweiligen Mitarbeiter zu klären. Insbesondere sind Vereinbarungen über Rahmenbedingungen, organisa- torische Vorkehrungen, Arbeitsstrukturen und eventuelle Unterstützungsbedarfe zu treffen. Einige hilfreiche Fragen: • Sind (Sach)Aufgaben entsprechend der Arbeitszeit reduzierbar? - wesentlich: Zeit für Kernaufgaben der Führung • Können Aufgaben standardisiert werden? • An wen können Aufgaben delegiert werden? • Wie kann eine ausreichende Erreichbarkeit organisiert werden? • Was ist bei einer Führung in Teilzeit für die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu berücksichtigen? Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, 6 Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung.
„ 3. Besetzung von Entscheidungsgremien (Kommissionen, Ausschüsse, etc.) Erstellung von geschlechtsspezifisch ausgewogenen Besetzungsvorschlägen für “ diese Gremien bzw. Begründung bei abweichendem Verhältnis (Maßnahme zu Leitziel II, Ziel 4) Damit in Entscheidungen (insbesondere auch personellen) die spezifische berufliche Erfahrungswelt von Frauen verstärkt einfließen kann, ist es -zur Erreichung einer Ausgewogenheit- notwendig, bei der Besetzung von Entscheidungsgremien bzw. Entsendung in Kommissionen und Ausschüsse verstärkt Frauen zu berück- sichtigen, insbesondere wenn sie den Willen und die Fähigkeiten zur weiteren beruflichen Entwicklung haben. Da es gerade für Menschen mit Mehrfachbelastungen (Beruf, Familie, Betreuungspflichten, Haushaltsaufga- ben, etc.) zeitliche Spannungsfelder gibt, sind Sie als Führungskraft auch aufgerufen, gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiterin/Ihrem Mitarbeiter Entlastungsmöglichkeiten zu überlegen, um engagierte, qualifizierte Mitarbei- ter/innen nicht vorweg von bestimmten Funktionen auszuschließen. Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung. 7
„ 4. Personalentwicklungskonzepte Gleiche Wertschätzung und Förderung individueller Stärken von Frauen und Männern am Arbeitsplatz, “ insbesondere Berücksichtigung der durch Betreuungs- und Familienarbeit erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten (Maßnahme zu Leitziel I, Ziel 3) Als Führungskraft kennen und gestalten Sie die Zielsetzungen in Ihren Verantwortungsbereichen und wissen, welche Qualifikationen benötigt werden, um diese Ziele optimal erreichen zu können. Als Führungskraft setzen Sie sich auch mit den Fähigkeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auseinander und versuchen, die personellen Möglichkeiten mit den Anforderungen der Aufgaben in Einklang zu bringen. Im Rahmen des Gleichstellungsprogramms laden wir Sie besonders ein, sich bewusst mit den spezifischen Stärken und Beitragsmöglichkeiten von Menschen die Betreuungsaufgaben übernehmen, auseinander zu setzen. Durch Familienarbeit werden auf organisatorischer und kommunikativer Ebene sowie in der Sozialkompetenz Fähigkeiten erworben, die von vielen für viele Arbeitsbereiche eingesetzt werden können - und wollen. Im Bereich der mittelfristigen Personalplanung kann besonderes Augenmerk auf die Interessen von Karenz- rückkehrer/innen gelegt werden (siehe auch Punkt 6). Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, 8 Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung.
„ 5. Informationsgestaltung Einbeziehung in Informations- und Entscheidungsprozesse (Ziel ist es, allen Mitarbeiterinnen und “ Mitarbeitern den gleichen Zugang zu Informationen und Entscheidungen in ihren Arbeitsbereichen zu ermöglichen) (Maßnahme zu Leitziel II, Ziel 3) Als Führungskraft erreichen Sie Ihre (Unternehmens)Ziele nur gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen. Als Führungskraft können Sie in Ihrem Verantwortungsbereich Informationsprozesse so gestalten, dass Mitarbeiter/innen an wesentlichen Besprechungen grundsätzlich teilnehmen können. Es ist Ihre Aufgabe als Führungskraft, einen Informationstransfer sicherzustellen, der mögliche Benachteiligungen ausschließt. Mangel an Information sowie fehlende Einbindung in Entscheidungsprozesse können den Arbeitserfolg beeinträchtigen und letztendlich die Ausübung oder Übernahme bestimmter Funktionen beeinträchtigen. Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung. 9
„ 6. Gestaltung des Wiedereinstiegs in den Beruf nach Karenz “ Planung und Unterstützung des Wiedereinstiegs durch gezielte Maßnahmen Als Führungskraft haben Sie mit Ihrer Mitarbeiterin/Ihrem Mitarbeiter vor Beginn bzw. vor Ende der Karenz verpflichtend folgende besondere Mitarbeiter/innengespräche – entsprechend den dafür festgelegten Grund- sätzen – zu führen. • Planungs-/Perspektivengespräch Themen: • Vereinbarung über Kontakt und Information während der Abwesenheit - Welche Informationen – die Dienststelle bzw. den Aufgabenbereich betreffend – möchte die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter während der Karenz erhalten? - Wie erfolgt der Informationstransfer? - Zu welchen Veranstaltungen/Terminen (bspw. Mitarbeiter/innenversammlung, Weihnachtsfeier, etc.) möchte die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter eingeladen werden? - Kann ein Intranet-Zugang zu Hause ermöglicht/eingerichtet werden? (Klärung und Umsetzung durch EDV-Koordinatorinnen/Koordinatoren der Dienststelle) • Vereinbarung über eventuelle Beschäftigung und Weiterbildung während der Karenzzeit - Gibt es eine Möglichkeit für geringfügige Beschäftigung während der Karenzzeit? (bspw. Urlaubs-/Krankenstandsvertretungen, Fertigstellung/Fortsetzung von bzw. Mitarbeit in Projekten, etc.) Hier sind die Möglichkeiten/Notwendigkeiten des Dienstgebers mit den persönlichen Interessen/ Anliegen/Verfügbarkeiten der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters in Einklang zu bringen Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, 10 Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung.
- Welchen Bedarf an Weiterbildung bzw. welche Möglichkeiten zur Unterstützung des Wiedereinstiegs können angeboten werden/gibt es/werden gewünscht? Das interne Seminarangebot kann auch während der Karenz genutzt werden. Die Teilnehmer/innen erhalten einen Ersatz der Fahrtkosten. Zeitpunkt: vor Beginn des Mutterschutzes bzw. der Karenz • Wiedereinstellungsgespräch Themen: • Konkretisierung von Rückkehrzeitpunkt, Beschäftigungsausmaß, Arbeitszeiten - Planung der Arbeitsaufgaben - Klärung von Unterstützungsmöglichkeiten Zeitpunkt: ca. vier Monate vor Ende der Karenz Diese Maßnahmen ermöglichen einen gelungenen Wiedereinstieg, stärken die Verbindung mit dem „ Arbeitsbereich und helfen auf persönlicher Ebene bestehende Hemmschwellen abzubauen. Sie nutzen auch dem Dienstgeber für organisatorische und strategische Entscheidungen (Planung) sowie zur Optimierung der Einarbeitungsphase. “ Sicherstellen der Umsetzung bereits bestehender Möglichkeiten familiengerechter Arbeitszeitgestaltung (Maßnahme zu Leitziel I, Ziel 1) Als Führungskraft können Sie mit Ihren teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/innen im Rahmen des flexiblen Arbeitszeitmodells die Dienststundeneinteilung vereinbaren. Ihre Entscheidungsparameter sind einerseits die dienstlichen Erfordernisse und andererseits die aus Betreuungspflichten bzw. anderen Gründen resultie- renden Anliegen Ihrer Mitarbeiter/innen. Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung. 11
„ 7. Karenz-, Teilzeitwünsche “ Frauen wie Männern wird gleichermaßen ermöglicht, Verantwortung für familiäre Aufgaben zu übernehmen (Maßnahme zu Leitziel I, Ziel 3) Als Führungskraft können Sie durch eine offene, positive Einstellung gegenüber Teilzeit- bzw. Karenzwün- schen sehr viel zur Akzeptanz auch für die Inanspruchnahme von Väterkarenz und Teilzeit von Männern zur Betreuung von Kindern und Angehörigen beitragen. Durch Übernahme von Betreuungspflichten erwerben Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter Fähigkeiten in Bezug auf Organisation, Team-/Konfliktverhalten, … die auch für den Dienstgeber äußerst wertvoll sind. Das Land Oberösterreich bekennt sich als Dienstgeber zum Wert der Familie und lebt dies auch im eigenen Bereich vor. Schließlich ist es eine ethisch-moralische Notwendigkeit, Chancengleichheit im Berufsleben tat- sächlich zu verwirklichen. Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gleichstellungskommission, insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Telefon: (+43 732) 77 20-150 37, gerne zur Verfügung. Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Personal, Abteilung Personal, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Telefon: (+43 732) 77 20-112 08, Fax: (+43 732) 77 20-21 17 96, E-Mail: gleichbehandlung.pers.post@ooe.gv.at, www.land-oberoesterreich.at Redaktion: Mag.a Christine Lipa-Reichetseder, Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes OÖ Fotos: shutterstock, Grafik: Fischer, Layout: Abteilung Presse, DTP-Center [2015648] 2. Auflage, September 2015, DVR: 0069264
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