Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung)- Bewertung gemäß 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V Dossierbewertung

 
WEITER LESEN
IQWiG-Berichte – Nr. 627

Letermovir
(Prophylaxe einer
Cytomegalievirus-Reaktivierung
und -Erkrankung) –
Bewertung gemäß
§ 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V

Dossierbewertung

Auftrag: G18-03
Version: 1.0
Stand: 09.05.2018
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

Impressum
Herausgeber:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Thema:
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) –
Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V

Auftraggeber:
Gemeinsamer Bundesausschuss

Datum des Auftrags:
14.02.2018

Interne Auftragsnummer:
G18-03

Anschrift des Herausgebers:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Im Mediapark 8
50670 Köln

Tel.: +49 221 35685-0
Fax: +49 221 35685-1
E-Mail: berichte@iqwig.de
Internet: www.iqwig.de

ISSN: 1864-2500

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)            -i-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

Medizinisch-fachliche Beratung:
Für die vorliegende Dossierbewertung stand keine Beraterin / kein Berater zu medizinisch-
fachlichen Fragen zur Verfügung.

An der Dossierbewertung beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IQWiG:
   Stefan Kobza
   Christiane Balg
   Anja Schwalm

Schlagwörter: Letermovir, Zytomegalievirusinfektionen, Medizinische Versorgungskosten,
Epidemiologie

Keywords: Letermovir, Cytomegalovirus Infections, Health Care Costs, Epidemiology

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)            - ii -
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                  Seite
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................. iv
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................ v
1 Hintergrund........................................................................................................................ 1
  1.1 Verlauf des Projekts.................................................................................................... 1
  1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung bei Orphan Drugs .................................. 2
2 Nutzenbewertung ............................................................................................................... 3
3 Kosten der Therapie .......................................................................................................... 4
  3.1 Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch
        bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 A, Abschnitt 3.2) ........................................ 4
    3.1.1 Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation ............. 4
    3.1.2 Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation ........................................ 4
   3.2 Kommentar zu den Kosten der Therapie für die gesetzliche
       Krankenversicherung (Modul 3 A, Abschnitt 3.3)................................................... 8
   3.2.1 Behandlungsdauer .................................................................................................. 8
   3.2.2 Verbrauch ............................................................................................................... 9
   3.2.3 Kosten ..................................................................................................................... 9
   3.2.4 Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen .............................................. 9
   3.2.5 Jahrestherapiekosten ............................................................................................... 9
   3.2.6 Versorgungsanteile ............................................................................................... 10
 3.3 Konsequenzen für die Bewertung ............................................................................ 10
4 Zusammenfassung der Dossierbewertung ..................................................................... 11
 4.1 Zugelassenes Anwendungsgebiet ............................................................................. 11
 4.2 Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur
       zweckmäßigen Vergleichstherapie .......................................................................... 11
 4.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten in den für die Behandlung infrage
       kommenden Patientengruppen ................................................................................ 11
 4.4 Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung ........................... 12
 4.5 Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung ...................................... 12
5 Literatur ........................................................................................................................... 13

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                                                          - iii -
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

Tabellenverzeichnis

                                                                                                                             Seite
Tabelle 1: Schritte des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in
der GKV-Zielpopulation ............................................................................................................ 6
Tabelle 2: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation....................... 11
Tabelle 3: Jahrestherapiekosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel pro
Patientin beziehungsweise Patient ........................................................................................... 12

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                                                      - iv -
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

Abkürzungsverzeichnis

 Abkürzung       Bedeutung
 CMV             Cytomegalievirus
 DIMDI           Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
 DRG             Diagnosis-related Group (diagnosebezogene Fallgruppe)
 DRST            Deutsches Register für Stammzelltransplantationen
 G-BA            Gemeinsamer Bundesausschuss
 G-DRG           German Diagnosis-related Group (deutsche diagnosebezogene Fallgruppe)
 GKV             gesetzliche Krankenversicherung
 HSCT            hämatopoetische Stammzelltransplantation
 IQWiG           Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
 OPS             Operationen- und Prozedurenschlüssel
 pU              pharmazeutischer Unternehmer
 SGB             Sozialgesetzbuch

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)             -v-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

1 Hintergrund

Letermovir ist ein Arzneimittel zur Prophylaxe einer Cytomegalievirus(CMV)-Reaktivierung
und -Erkrankung bei erwachsenen CMV-seropositiven Empfängern einer allogenen häma-
topoetischen Stammzelltransplantation (HSCT). Letermovir ist ein sogenanntes Orphan Drug,
also ein Arzneimittel, das zur Behandlung eines seltenen Leidens zugelassen 1 ist. Für diese
Präparate gilt nach § 35a Abs. 1 Satz 11 Sozialgesetzbuch (SGB) V der medizinische
Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.

Solange der Umsatz des jeweiligen Arzneimittels innerhalb der Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) binnen 12 Kalendermonaten maximal 50 Millionen € beträgt,
brauchen für Orphan Drugs keine Nachweise über den medizinischen Nutzen und
medizinischen Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt
zu werden.

Daher beauftragte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V, das
Dossier des pharmazeutischen Unternehmers (pU) allein im Hinblick auf die Angaben

   zur Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation und
   zu den Kosten der Therapie für die GKV

zu bewerten.

1.1 Verlauf des Projekts
Die Verantwortung für die vorliegende Dossierbewertung und für das Bewertungsergebnis
liegt ausschließlich beim IQWiG.

Für die vorliegende Bewertung war die Einbindung externer Sachverständiger (einer
Beraterin / eines Beraters zu medizinisch-fachlichen Fragen) vorgesehen. Allerdings konnten
keine externen Sachverständigen, die die notwendigen Voraussetzungen (fachlich-klinische
und -wissenschaftliche Expertise, keine gravierenden Interessenkonflikte, kurzfristige
zeitliche Verfügbarkeit) erfüllen, über die vorgesehenen Prozesse identifiziert werden.

Die Angaben im Dossier des pU wurden unter Berücksichtigung der Anforderungen bewertet,
die in den vom G-BA bereitgestellten Dossiervorlagen beschrieben sind (siehe Verfahrens-
ordnung des G-BA [1]).

1
 Nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1999 über
Arzneimittel für seltene Leiden.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                       -1-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

Bei Abschnittsverweisen, die sich auf Abschnitte im Dossier des pU beziehen, ist zusätzlich
das betroffene Modul des Dossiers angegeben. Abschnittsverweise ohne Angabe eines
Moduls beziehen sich auf den vorliegenden Bericht.

1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung bei Orphan Drugs
Die vorliegende Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzen-
bewertung von Orphan Drugs. Sie wird an den G-BA übermittelt und gemeinsam mit dem
Dossier des pU (Module 1 bis 4) und der Bewertung des Ausmaßes des gesetzlich zu
unterstellenden Zusatznutzens durch den G-BA auf der Website des G-BA veröffentlicht. Im
Anschluss daran führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Weitere Informationen
zum Stellungnahmeverfahren und zur Beschlussfassung des G-BA sowie das Dossier des pU
finden sich auf der Website des G-BA (www.g-ba.de).

Der G-BA trifft seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach Abschluss des Stellung-
nahmeverfahrens. Durch den Beschluss des G-BA werden gegebenenfalls die in der
Dossierbewertung dargestellten Informationen ergänzt.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)              -2-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

2 Nutzenbewertung

Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt der Zusatznutzen eines Orphan Drugs durch die
Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird durch den G-BA bewertet.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)            -3-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

3 Kosten der Therapie

3.1 Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch
    bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 A, Abschnitt 3.2)
Die Angaben des pU zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch
bedeutsamem Zusatznutzen befinden sich in Modul 3 A (Abschnitt 3.2) des Dossiers.

3.1.1 Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation
Die CMV-Infektion, -Erkrankung und -Diagnostik stellt der pU nachvollziehbar und plausibel
dar.

Die Zielpopulation charakterisiert der pU korrekt als CMV-seropositive Empfänger einer
allogenen HSCT, bei denen Letermovir zur Prophylaxe gegen eine CMV-Reaktivierung
und -Erkrankung eingesetzt wird, und zitiert hierzu die Fachinformation von Letermovir [2],
der zufolge die Zielpopulation auf Erwachsene beschränkt ist.

3.1.2 Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation
Der pU ermittelt die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation über
mehrere Schritte:

1) Der pU errechnet zunächst auf Basis der Krankenhausfälle des Jahres 2015 die Anzahl der
   Patientinnen und Patienten, die im gleichen Jahr eine allogene HSCT in Deutschland
   erhielten. Hierzu identifiziert der pU zunächst mittels der Operationen- und Prozeduren-
   schlüssel (OPS), Version 2016, des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation
   und Information (DIMDI) [3] die OPS-Codes 5-411.2, 5-411.3, 5-411.4, 5-411.5, 8-805.2,
   8-805.3, 8-805.4 und 8-805.5, die eine allogene HSCT repräsentieren. Anschließend
   ermittelt der pU mittels des German-Diagnosis-related-Group(G-DRG)-
   Browsers 2015_2016 [4] diejenigen diagnosebezogenen Fallgruppen (DRGs), für die
   einer der oben angegebenen OPS-Codes verschlüsselt wurde. Für diese DRGs bestimmt
   der pU dann die Anzahl der Krankenhausfälle (Normallieger) im Jahr 2015, für die die
   oben angegebenen OPS-Codes verschlüsselt wurden. Auf Basis von Angaben im G-DRG-
   Browser 2015_2016 zum Anteil der Normallieger an der gesamten Fallzahl (Normal-,
   Kurz- und Langlieger) je DRG führt der pU eine Hochrechnung auf alle Krankenhausfälle
   (Normal-, Kurz- und Langlieger) im Jahr 2015 durch, bei denen einer der oben
   angegebenen OPS-Codes verschlüsselt wurde. Hierbei nimmt der pU an, dass die
   Verteilung nach OPS-Codes bei den Kurz- und Langliegern der Verteilung bei den
   Normalliegern entspricht. Dadurch geht der pU von insgesamt 3065 Patientinnen und
   Patienten aus, die im Jahr 2015 eine allogene HSCT in Deutschland erhielten.
2) Da Letermovir ausschließlich für Erwachsene zugelassen ist, schätzt der pU sowohl die
   Unter- als auch die Obergrenze der Anzahl der Erwachsenen an den in Schritt 1
   errechneten 3065 Patientinnen und Patienten. Für die Untergrenze nimmt der pU an, dass
   alle Kinder und Jugendlichen in der jeweiligen DRG eine allogene HSCT erhalten haben,

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)               -4-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

   sodass der pU für die Untergrenze die gesamte Anzahl der Kinder und Jugendlichen von
   der Anzahl der Patientinnen und Patienten mit allogener HSCT abzieht. Für die Ober-
   grenze nimmt der pU an, dass alle Erwachsenen in der jeweiligen DRG eine allogene
   HSCT erhielten – sofern nicht in der jeweiligen DRG die Anzahl der Erwachsenen höher
   war als die Anzahl der Empfänger einer allogenen HSCT. In diesem Fall zieht der pU die
   letztgenannte Anzahl als Obergrenze heran. Dadurch geht der pU von insgesamt 2661 bis
   2731 erwachsenen Patientinnen und Patienten aus, die im Jahr 2015 eine allogene HSCT
   in Deutschland erhielten.
3) Zur Extrapolation der in Schritt 2 für das Jahr 2015 errechneten Patientenzahlen für das
   Jahr 2018 geht der pU von einer jährlichen Zunahme der Patientenzahl um 3,6 % aus.
   Hierzu zieht der pU den Jahresbericht 2016 des Deutschen Registers für Stammzell-
   transplantationen (DRST) [5] heran und berechnet auf Basis der für die Jahre 2006 bis
   2016 jeweils genannten Anzahl allogener HSCTs die über diesen Zeitraum durchschnitt-
   liche jährliche Zunahme. Diese Zunahme setzt der pU an, um ausgehend von den für das
   Jahr 2015 errechneten Patientenzahlen (Spanne von 2661 bis 2731) für das Jahr 2018 eine
   Spanne von 2959 bis 3037 erwachsenen Patientinnen und Patienten mit allogener HSCT
   zu ermitteln.
4) Letermovir ist ausschließlich für CMV-seropositive Patientinnen und Patienten
   zugelassen. Dies sind Patientinnen und Patienten, in deren Serum CMV-Antikörper nach-
   gewiesen wurden. Der pU errechnet deren Anteil an den in Schritt 3 ermittelten 2959 bis
   3037 Patientinnen und Patienten. Hierzu gibt der pU an, im Rahmen einer orientierenden
   Literaturrecherche 6 Quellen [6-11] identifiziert zu haben, die für unterschiedliche
   Patientengruppen und Erhebungszeiträume unterschiedliche CMV-Seroprävalenzen
   berichten. Für die untere Grenze setzt der pU die niedrigste CMV-Seroprävalenz von
   39,2 %, die für 125 Stammzelltransplantierte im Alter von 1 bis 56 Jahren in Hamburg
   berichtet wurde [10], und für die obere Grenze die höchste von 68,3 %, die für
   278 Empfänger einer allogenen HSCT im Alter von 2 bis 72 Jahren in Hannover und
   Frankfurt berichtet wurde [11], an. Folglich nimmt der pU für das Jahr 2018 zwischen
   1160 und 2074 im DRG-System abgerechnete erwachsene CMV-seropositive Empfänger
   einer allogenen HSCT in Deutschland an.
5) Der pU ermittelt den Anteil GKV-Versicherter an den in Schritt 4 errechneten 1160 bis
   2074 Patientinnen und Patienten. Hierzu berechnet er zunächst den Quotienten aus der
   Zahl im Jahr 2016 GKV-Versicherter [12] und der Zahl für den 31.12.2016 erwarteter in
   Deutschland lebender Personen auf Grundlage des Zensus 2011 [13]. Diesen für das
   Jahr 2016 errechneten Quotienten (0,865) setzt der pU auch für das Jahr 2018 an, indem er
   den Quotienten mit der in Schritt 4 für das Jahr 2018 errechneten Patientenzahl
   multipliziert. Daraus folgert der pU, dass 2018 zwischen 1003 und 1794 erwachsene,
   CMV-seropositive Empfänger einer allogenen HSCT in der GKV versichert sind.

Die oben beschriebenen Schritte sind in Tabelle 1 zusammengefasst.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)               -5-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

Tabelle 1: Schritte des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der
GKV-Zielpopulation
Schritt   Vorgehen des pU                                                                    Ergebnis
                                                                                             (Patientenzahl)
1         Anzahl Patientinnen und Patienten, die im Jahr 2015 eine allogene HSCT erhielten   3065
          (basierend auf Analysen des DRG-Systems)
2          davon Anzahl erwachsener Patientinnen und Patienten im Jahr 2015                  2661–2731
           (basierend auf Analysen des DRG-Systems)
3          Extrapolation der in Schritt 2 errechneten Patientenzahl für das Jahr 2018a       2959–3037
                                                                               b
4            davon Anzahl der CMV-seropositiven Patientinnen und Patienten                   1160–2074
                                                                                    c
5               davon berechnete Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV            1003–1794
a: jährliche Zunahme um 3,6 %
b: Spanne des Anteils CMV-seropositiver an allen Empfängern einer allogenen HSCT in Deutschland: 39,2 %–
  68,3 %
c: basierend auf Quotient aus der Zahl im Jahr 2016 GKV-Versicherter [12] und der Zahl für den 31.12.2016
  erwarteter in Deutschland lebender Personen auf Grundlage des Zensus 2011 [13] (0,865 %)
CMV: Cytomegalievirus; DRG: diagnosebezogene Fallgruppe; GKV: gesetzliche Krankenversicherung;
HSCT: hämatopoetische Stammzelltransplantation; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Bewertung des Vorgehens des pU
Das Vorgehen des pU ist rechnerisch vollständig und methodisch weitgehend nach-
vollziehbar. Es besteht für die vom pU errechnete Anzahl von 1003 bis 1794 Patientinnen und
Patienten in der GKV-Zielpopulation eine Unsicherheit, die vom pU teilweise adressiert wird.
Die Aspekte, die zur Unsicherheit beitragen, werden in den nachfolgenden Ausführungen
beschrieben, die sich auf die in Tabelle 1 dargestellten Schritte beziehen.

Zu Schritt 1)
Die vom pU errechnete Anzahl von 3065 Patientinnen und Patienten, die im Jahr 2015 eine
allogene HSCT erhielten, basiert auf der Annahme einer gleichen Verteilung nach OPS-Codes
bei den Kurz-, Normal- und Langliegern. Zwischen diesen Patientengruppen unterschiedliche
Verteilungen sind jedoch nicht auszuschließen. Dadurch kann die vom pU errechnete
Patientenzahl unter- oder überschätzt sein.

Zu Schritt 3)
Die vom pU geschätzte Anzahl von 2959 bis 3037 erwachsenen Patientinnen und Patienten,
die im Jahr 2018 eine allogene HSCT in Deutschland erhalten, basiert auf der Annahme einer
jährlichen Zunahme der Patientenzahl um 3,6 %. Diese Zunahme berechnet der pU mittels der
für 2006 bis 2016 jeweils registerbasiert berichteten Anzahl allogener HSCTs [5]. Aus der
Quelle ist jedoch eine geringere Zunahme in der letzten Hälfte des betrachteten Zeitraums
abzuleiten, wobei die für das Jahr 2016 angegebene Anzahl allogener HSCTs sogar niedriger
liegt als jeweils in den Jahren 2012 bis 2015. Die Daten der Jahre 2012 bis 2016 wider-
sprechen somit der Annahme einer künftigen jährlichen Zunahme der Patientenzahl um
3,6 %. Jedoch kann auf Basis dieser Daten auch nicht mit ausreichender Sicherheit von einer

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                                 -6-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

geringeren Zunahme oder sogar einer Abnahme der Anzahl erwachsener Empfänger einer
allogenen HSCT seit 2015 ausgegangen werden. Der Grund hierfür ist, dass die Angaben aus
dem Jahresbericht 2016 des DRST auch Kinder und Jugendliche umfassen, für deren Anzahl
eine abweichende Entwicklung gegenüber im DRG-System erfassten Erwachsenen nicht
auszuschließen ist. Durch die vom pU getroffene Annahme einer jährlichen Zunahme der
Patientenzahl um 3,6 % kann die von ihm errechnete Patientenzahl somit unter- oder
überschätzt sein.

Zu Schritt 4)
In den Studien, denen der pU die CMV-Seroprävalenzen von 39,2 % [10] beziehungsweise
68,3 % [11] entnimmt, wurden Patientinnen und Patienten eingeschlossen, die nicht die
Zielpopulation repräsentieren. So wurden in beiden Studien auch Kinder und Jugendliche
eingeschlossen. Darüber hinaus basiert die berichtete CMV-Seroprävalenz von 39,2 % auf
Patientinnen und Patienten mit einem mittleren Alter von 33 Jahren und einem Höchstalter
von 56 Jahren. Hierbei ist zu beachten, dass die CMV-Seroprävalenz mit dem Lebensalter
steigt [9]. Entsprechend kann die in Quelle [11] berichtete CMV-Seroprävalenz von 68,3 %
auch durch den Einschluss älterer Patientinnen und Patienten (mittleres Alter 43,5 Jahre,
Höchstalter 72 Jahre) bedingt sein. Über die Anzahl der Patientinnen und Patienten in ver-
schiedenen Altersgruppen liegen für beide Studien keine Angaben vor. Die Verteilung nach
Altersgruppen kann in beiden Studien von derjenigen der Zielpopulation abweichen. Darüber
hinaus tragen auch die niedrigen Fallzahlen (n = 125 [10] beziehungsweise n = 278 [11]) zur
Unsicherheit bei. Insgesamt sind daher sowohl die CMV-Seroprävalenz von 39,2 % für die
Untergrenze als auch die CMV-Seroprävalenz von 68,3 % für die Obergrenze mit Un-
sicherheit behaftet.

Aus den oben aufgeführten Schritten kann insgesamt sowohl eine Unter- als auch eine
Überschätzung der Patientenzahlen resultieren.

Es ist zu beachten, dass Letermovir ausschließlich zur Prophylaxe gegen eine CMV-
Reaktivierung und -Erkrankung zugelassen ist [2]. Letermovir ist somit nicht zugelassen für
Patientinnen und Patienten, bei denen bereits eine CMV-Reaktivierung oder -Erkrankung
vorliegt. Die CMV-Erkrankung kann bereits vor der HSCT einsetzen und bis nach der HSCT
anhalten [14]. Es liegen keine Angaben zur Anzahl der Patientinnen und Patienten vor, die bei
bestehender CMV-Reaktivierung oder -Erkrankung eine allogene HSCT erhalten und die
folglich von der GKV-Zielpopulation abzuziehen sind. Für die vorliegende Bewertung wird
angenommen, dass der Anteil dieser Patientinnen und Patienten an der GKV-Zielpopulation
so gering ist, dass dieser Aspekt die Unsicherheit zu den vom pU angegebenen
Patientenzahlen nicht bedeutsam erhöht.

Zusammenfassend besteht eine Unsicherheit für die vom pU errechnete Spanne der Anzahl
der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation. Da sich aus den einzelnen
Schritten jeweils eine Unter- oder Überschätzung ergeben kann, kann in der Gesamtschau die
untere und obere Grenze jeweils unter- oder überschätzt sein.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                -7-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

Zukünftige Änderung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-
Zielpopulation
Der pU berechnet die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation bis
zum Jahr 2023 einschließlich. Er geht von einer jährlichen Zunahme der Patientenzahl um
3,6 % aus. Die mit dem Vorgehen des pU verbundene Unsicherheit ist oben beschrieben.

3.2 Kommentar zu den Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung
    (Modul 3 A, Abschnitt 3.3)
Die Angaben des pU zu den Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung
befinden sich in Modul 3 A (Abschnitt 3.3) des Dossiers.

Letermovir ist in 2 Darreichungsformen verfügbar:

   Tabletten
   Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung

Für Letermovir-Tabletten stellt der pU alle Schritte von der Behandlungsdauer bis zu den
Jahrestherapiekosten dar. Für Letermovir-Infusionen stellt der pU weder Verbrauch noch
Kosten pro Patientin oder Patient noch zusätzlich notwendige GKV-Leistungen noch die
Jahrestherapiekosten dar. Dies begründet er in Modul 3 A (Abschnitt 3.3.1) damit, dass
Letermovir als Infusion vornehmlich bei Patientinnen und Patienten eingesetzt werde, bei
denen die Einnahme einer Filmtablette nicht möglich sei. Die Anwendung von Letermovir als
Infusion erfolge daher stationär und sei im ambulanten Versorgungssektor nicht relevant. Da
der pU die Jahrestherapiekosten für Letermovir-Infusionen nicht berechnet, wird auf
Letermovir-Infusionen nachfolgend nicht separat eingegangen.

3.2.1 Behandlungsdauer
Die Angaben des pU zur regelhaften Behandlungsdauer mit Letermovir entsprechen der
Fachinformation [2]. Der pU geht von einer Behandlungsdauer von 72 bis 101 Tagen pro
Patientin oder Patient pro Jahr aus. Die untere Grenze dieser Spanne ergibt sich aus dem
spätestmöglichen Behandlungsbeginn 28 Tage nach der allogenen HSCT und der Fortführung
bis Tag 100 nach der allogenen HSCT. Die obere Grenze ergibt sich aus dem frühest-
möglichen Behandlungsbeginn am Tag der allogenen HSCT und der Fortführung bis Tag 100
nach der allogenen HSCT. In Übereinstimmung mit der Fachinformation gibt der pU an, dass
eine Letermovir-Prophylaxe über mehr als 100 Tage nach allogener HSCT für manche
Patientinnen und Patienten von Nutzen sein kann, bei denen ein hohes Risiko für eine späte
CMV-Reaktivierung besteht. Gemäß Fachinformation erfordert die prophylaktische
Anwendung mit Letermovir über einen Zeitraum von mehr als 100 Tagen eine sorgfältige
Nutzen-Risiko-Abwägung.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)              -8-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

3.2.2 Verbrauch
Die Angaben des pU zum Verbrauch von Letermovir-Tabletten entsprechen der Fach-
information [2] bei einer regelhaften Behandlungsdauer von 72 bis 101 Tagen. Der pU weist
den Verbrauch getrennt aus für Patientinnen und Patienten, die

   an allen Behandlungstagen zusätzlich Ciclosporin erhalten, wodurch der Tagesverbrauch
    von Letermovir 240 mg statt 480 mg beträgt, beziehungsweise
   an keinem Behandlungstag zusätzlich Ciclosporin erhalten, wodurch der Tagesverbrauch
    von Letermovir 480 mg beträgt.

Für Patientinnen und Patienten, die nicht an allen Behandlungstagen, jedoch an einem Teil der
Behandlungstage zusätzlich Ciclosporin erhalten, kann der Verbrauch abweichen.

Unter Berücksichtigung von Verwurf leitet der pU den Verbrauch von 3 bis 4 Packungen pro
Patient aus der regelhaften Behandlungsdauer von 72 bis 101 Tagen ab. Dies ist nach-
vollziehbar und plausibel.

3.2.3 Kosten
Für die Kosten pro Letermovir-Packung geben die Angaben des pU korrekt den Stand der
Lauer-Taxe vom 15.02.2018, der erstmaligen Listung, wieder.

3.2.4 Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
Der pU gibt korrekt an, dass gemäß der Fachinformation von Letermovir als Tablette [2]
keine zusätzlichen GKV-Leistungen notwendig sind.

3.2.5 Jahrestherapiekosten
Der pU weist die Jahrestherapiekosten bei Einsatz von Letermovir-Tabletten unter Be-
rücksichtigung von Verwurf getrennt aus für Patientinnen und Patienten, die

   an allen Behandlungstagen zusätzlich Ciclosporin erhalten und für die die Spanne der
    Jahrestherapiekosten bei Einsatz von 3 bis 4 Packungen Tabletten zu je 240 mg
    Letermovir 16 289,46 € bis 21 719,28 € beträgt beziehungsweise
   an keinem Behandlungstag zusätzlich Ciclosporin erhalten und für die die Spanne der
    Jahrestherapiekosten bei Einsatz von 3 bis 4 Packungen Tabletten zu je 480 mg
    Letermovir 32 412,36 € bis 43 216,48 € beträgt.

Die Jahrestherapiekosten beinhalten ausschließlich Arzneimittelkosten von Letermovir. Dies
ist nachvollziehbar, da aus der Fachinformation von Letermovir als Tablette [2] keine
zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen abzuleiten sind.

Die vom pU ermittelten Jahrestherapiekosten pro Patientin oder Patient für Letermovir-
Tabletten sind nachvollziehbar und plausibel bei einer regelhaften Behandlungsdauer von

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                   -9-
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

72 bis 101 Tagen und gleichzeitiger Gabe von Ciclosporin an allen Behandlungstagen
beziehungsweise an keinem Behandlungstag.

3.2.6 Versorgungsanteile
Der pU geht davon aus, dass die Letermovir-Prophylaxe 2 bis 30 Tage im Krankenhaus sowie
etwa 70 Tage ambulant erfolgt. Laut pU kann die Anzahl der Patientinnen und Patienten, die
in der deutschen Regelversorgung eine Letermovir-Prophylaxe von mehr als 100 Tagen
erhalten würden, aufgrund fehlender Daten nicht abgeschätzt werden. Auch könne mangels
belastbarer Daten eine Abschätzung der Versorgungsanteile für Letermovir und damit der
Jahrestherapiekosten derzeit nicht erfolgen.

3.3 Konsequenzen für die Bewertung
Die vom pU errechnete Anzahl von 1003 bis 1794 Patientinnen und Patienten in der GKV-
Zielpopulation ist mit Unsicherheit versehen und kann eine Über- oder Unterschätzung
darstellen. Dies hat folgende Gründe:

   Unsicherheit zu Annahmen bei der Berechnung der Anzahl der Patientinnen und
    Patienten, die im Jahr 2015 eine allogene HSCT erhielten
   Unsicherheit zu Annahmen bei der Extrapolation für das Jahr 2018
   Unsicherheit zu Annahmen bei der veranschlagten Spanne der CMV-Seroprävalenz

Die vom pU ermittelten Jahrestherapiekosten pro Patientin oder Patient für Letermovir-
Tabletten bei einer regelhaften Behandlungsdauer von 72 bis 101 Tagen und gleichzeitiger
Gabe von Ciclosporin an allen Behandlungstagen beziehungsweise an keinem Behandlungs-
tag sind nachvollziehbar und plausibel. Für Patientinnen und Patienten, die nicht an allen
Behandlungstagen, jedoch an einem Teil der Behandlungstage zusätzlich Ciclosporin
erhalten, können die Jahrestherapiekosten abweichen.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)            - 10 -
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

4 Zusammenfassung der Dossierbewertung

4.1 Zugelassenes Anwendungsgebiet
Letermovir wird zur Prophylaxe einer CMV-Reaktivierung und -Erkrankung bei erwachsenen
CMV-seropositiven Empfängern (R+) einer allogenen HSCT angewendet.

4.2 Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur
    zweckmäßigen Vergleichstherapie
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt der Zusatznutzen eines Orphan Drugs durch die
Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird durch den G-BA bewertet.

4.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten in den für die Behandlung infrage
    kommenden Patientengruppen
Tabelle 2: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation
 Bezeichnung    Bezeichnung der    Anzahl der       Kommentar
 der Therapie   Patientengruppe    Patientinnen
                                   und Patientena
 Letermovir     erwachsene         1003–1794        Das Vorgehen des pU ist rechnerisch vollständig und
                CMV-                                methodisch weitgehend nachvollziehbar. Es besteht
                seropositive                        jedoch für die vom pU angegebene Spanne eine
                Empfänger einer                     Unsicherheit aus folgenden Gründen:
                allogenen HSCT,                      Unsicherheit zu Annahmen bei der Berechnung der
                die für eine                          Anzahl der Patientinnen und Patienten, die im
                Prophylaxe einer                      Jahr 2015 eine allogene HSCT erhielten
                CMV-                                 Unsicherheit zu Annahmen bei der Extrapolation für
                Reaktivierung                         das Jahr 2018
                und -Erkrankung
                                                     Unsicherheit zu Annahmen bei der veranschlagten
                infrage kommen
                                                      Spanne der CMV-Seroprävalenz
                                                    Daher kann die untere und obere Grenze der vom pU
                                                    angegebenen Spanne jeweils unter- oder überschätzt
                                                    sein.
 a: Angabe des pU zur GKV-Zielpopulation
 CMV: Cytomegalievirus; GKV: gesetzliche Krankenversicherung; HSCT: hämatopoetische
 Stammzelltransplantation; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                           - 11 -
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

4.4 Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung
Tabelle 3: Jahrestherapiekosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel pro Patientin
beziehungsweise Patient
 Bezeichnung        Bezeichnung der    Jahrestherapiekosten pro    Kommentar
 der Therapie       Patientengruppe    Patientin beziehungsweise
                                       Patient in €a
 Letermovir         erwachsene         bei 72–101 Behandlungs-
 (Filmtabletten)b   CMV-               tagen:
                    seropositive         ohne gleichzeitige        Die vom pU angegebenen Spannen sind
                    Empfänger einer      Ciclosporin-Gabec:        nachvollziehbar und plausibel.
                    allogenen HSCT,      32 412,36–43 216,48
                    die für eine                                   Für Patientinnen und Patienten, die
                                         mit gleichzeitiger        nicht an allen Behandlungstagen, jedoch
                    Prophylaxe einer
                                         Ciclosporin-Gabec:        an einem Teil der Behandlungstage
                    CMV-
                                         16 289,46–21 719,28d      zusätzlich Ciclosporin erhalten, können
                    Reaktivierung
                                                                   die Jahrestherapiekosten abweichen.
                    und -Erkrankung
                    infrage kommen
 a: Angaben des pU. Die angegebenen Spannen stellen ausschließlich die Arzneimittelkosten dar, da für
   Letermovir-Tabletten keine zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen aus der Fachinformation [2]
   abzuleiten sind.
 b: Der pU macht keine Angaben zur Anwendung als Infusion. Dies begründet er damit, dass die Anwendung
   als Infusion stationär erfolge und im ambulanten Versorgungssektor nicht relevant sei.
 c: Die Jahrestherapiekosten von Letermovir unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob die Behandlung
   zusätzlich mit Ciclosporin erfolgt, da in diesem Fall die Letermovir-Dosis niedriger ausfällt.
 d: Die angegebenen Jahrestherapiekosten beinhalten nicht die Kosten von Ciclosporin.
 CMV: Cytomegalievirus; GKV: gesetzliche Krankenversicherung; HSCT: hämatopoetische
 Stammzelltransplantation; pU: pharmazeutischer Unternehmer

4.5 Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt der Zusatznutzen eines Orphan Drugs durch die
Zulassung als belegt. Der entsprechende Auftrag des G-BA an das IQWiG beschränkt sich
darauf, das Dossier des pU allein im Hinblick auf die Angaben zur Anzahl der Patientinnen
und Patienten in der GKV-Zielpopulation und zu den Kosten der Therapie für die GKV zu
bewerten. Die Angaben des pU zu den Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
bleiben daher in der vorliegenden Dossierbewertung unberücksichtigt.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                             - 12 -
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

5 Literatur

Das Literaturverzeichnis enthält Zitate des pU, in denen gegebenenfalls bibliografische
Angaben fehlen.

1. Gemeinsamer Bundesausschuss. Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses
[online]. URL: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/42/.
2. MSD. Prevymis 240 mg/-480 mg Filmtabletten: Fachinformation [online]. 01.2018
[Zugriff: 28.02.2018]. URL: https://www.fachinfo.de/.
3. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information. OPS Version 2016:
Operationen- und Prozedurenschlüssel; Version 2016 [online]. 16.10.2015 [Zugriff:
23.10.2017]. URL:
https://www.dimdi.de/static/de/klassi/ops/kodesuche/onlinefassungen/opshtml2016/index.htm.
4. INEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. G-DRG-Browser 2015_2016
[Software]. Siegburg: INEK; 2017.
5. Deutsches Register für Stammzelltransplantationen. Jahresbericht 2016 [online]. 07.2017
[Zugriff: 23.10.2017]. URL: http://www.drst.de/download/jb2016.pdf.
6. Ljungman P, Brand R, Hoek J, De la Camara R, Cordonnier C, Einsele H et al. Donor
cytomegalovirus status influences the outcome of allogeneic stem cell transplant: a study by the
European Group for Blood and Marrow Transplantation. Clin Infect Dis 2014; 59(4): 473-481.
7. Hecker M, Qiu D, Marquardt K, Bein G, Hackstein H. Continuous cytomegalovirus
seroconversion in a large group of healthy blood donors. Vox Sang 2004; 86(1): 41-44.
8. Stranzinger J, Kozak A, Schilgen B, Paris D, Niessen T, Schmidt L et al. Are female
daycare workers at greater risk of cytomegalovirus infection? A secondary data analysis of
CMV seroprevalence between 2010 and 2013 in Hamburg, Germany. GMS Hyg Infect
Control 2016; 11: Doc09.
9. Lübeck PR, Doerr HW, Rabenau HF. Epidemiology of human cytomegalovirus (HCMV) in
an urban region of Germany: what has changed? Med Microbiol Immunol 2010; 199(1): 53-60.
10. Kröger N, Zabelina T, Krüger W, Renges H, Stute N, Schrum J et al. Patient
cytomegalovirus seropositivity with or without reactivation is the most important prognostic
factor for survival and treatment-related mortality in stem cell transplantation from unrelated
donors using pretransplant in vivo T-cell depletion with anti-thymocyte globulin. Br J
Haematol 2001; 113(4): 1060-1071.
11. Borchers S, Bremm M, Lehrnbecher T, Dammann E, Pabst B, Wölk B et al. Sequential
anti-cytomegalovirus response monitoring may allow prediction of cytomegalovirus
reactivation after allogeneic stem cell transplantation. PLoS One 2012; 7(12): e50248.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                   - 13 -
Dossierbewertung G18-03                                                      Version 1.0
Letermovir (Prophylaxe einer Cytomegalievirus-Reaktivierung und -Erkrankung) 09.05.2018

12. Bundesministerium für Gesundheit. Gesetzliche Krankenversicherung: Kennzahlen und
Faustformeln [online]. 01.2018 [Zugriff: 08.02.2018]. URL:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/G
KV/Kennzahlen_Daten/KF2018Bund_Januar_2018.pdf.
13. Statistisches Bundesamt. Bevölkerung auf Grundlage des Zensus 2011: 2016; Bevölkerung
nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit [online]. 2018 [Zugriff: 16.01.2018]. URL:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/
Tabellen/Zensus_Geschlecht_Staatsangehoerigkeit.html.
14. Fries BC, Riddell SR, Kim HW, Corey L, Dahlgren C, Woolfrey A et al. Cytomegalovirus
disease before hematopoietic cell transplantation as a risk for complications after
transplantation. Biol Blood Marrow Transplant 2005; 11(2): 136-148.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)            - 14 -
Sie können auch lesen