Manager handbuch 2018 / 2019 - LALIVE
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Inhalt Vorwort .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....................................................... 7 Die Wirtschaft floriert – doch die Herausforderungen sind gross ........................................ 9 Prof. Dr. Rudolf Minsch Strategie und Führung Change Management – Veränderung in dynamischen Zeiten agil bewältigen ......................... 21 Dr. Marco Olavarria, Maren Borggräfe «Wandel gehört zum Selbstverständnis dieser Firma» ..................................................... 33 Interview mit Marco Gadola Rezepte und Anmerkungen zur Kunst der Kommunikation ................................................ 39 Dr. Mirjam Teitler, Peter Hartmeier Was Unternehmen beim Einkauf von Rechtsrat beachten müssen ....................................... 45 Dr. Bruno Mascello Corporate Governance Interessenkonflikte – wie hat sich ein Verwaltungsratsmitglied zu verhalten? . ..................... 55 Prof. Dr. Rolf Watter, Annina Hammer Management-Vergütungen in börsenkotierten Aktiengesellschaften . ................................. 65 Dr. Frank Gerhard Risiken im Organisationsreglement des Verwaltungsrats . ................................................ 73 Arlette Pfister Nonprofit Governance – Gutes besser tun . . . . . . . . . . . . . ........................................................ 79 Prof. Dr. Georg von Schnurbein Compliance Compliance: Was heisst das konkret für die Unternehmensführung? ................................... 89 Dr. Christian Wind Compliance zwischen Überregulierung und Übervorsicht . ................................................ 95 Philipp Abegg Exportkontrolle und Digitalisierung durch Blockchain und Smart Contracts . ........................ 105 Prof. Dr. Andreas Furrer, Peter Henschel Schweizer Unternehmen im Lichte der europäischen Datenschutzgrundverordnung .............. 113 Claudia Keller schulthess manager handbuch 2018/2019 3
Inhalt Kartellrecht Leitplanken im B2B-Kontakt: So schützt man sich vor der WEKO ........................................ 121 Prof. Dr. Patrick L. Krauskopf, Dr. Felix Schraner Finanzierung und Aktien Aktuelle Alternativen zur klassischen Bankenfinanzierung . .............................................. 133 Anita Schläpfer, Fabio Elsener GAFI-Meldungen der wirtschaftlich berechtigten Person . ................................................. 141 Phyllis Scholl, Prof. Dr. Rashid Bahar Steuern Schweizer Steuerrecht 2018: Unternehmenssteuerreform «reloaded» ................................ 149 Prof. Dr. Pascal Hinny Besteuerung der digitalen Wirtschaft .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................................... 155 Dr. Alberto Lissi, Oliver Jäggi Mitarbeiterbeteiligungspläne im Wandel der Zeit . . . . . . . . ................................................... 163 Dr. Natalie Peter Hausbesuche der unfreundlichen Art – Steuerfahndungen in der D-A-CH-Region . ................. 171 Daniel Holenstein Wirtschaftsdelikte Selbstanzeige von Unternehmen in internationalen Wirtschaftsstraffällen . ......................... 179 Daniel Bühr Geldwäscherei: Grundlagen, Risiken, Vorkehrungen . . . . . ................................................... 187 Dr. Omar Abo Youssef Versicherungen Der Umgang mit Unternehmensrisiken und ihre Versicherungsdeckung ............................... 199 Peter Haas, Barbara Klett Digitalisierung Die Entwicklung der Arbeit in Zeiten der Digitalisierung ................................................... 209 Prof. Michael Beckmann, Elisa Gerten «Weniger in Wettbewerb und mehr in Systemen denken» . ............................................... 219 Interview mit Dirk Sebald Legal Tech – vom Hype zur digitalen Transformation in der Rechtsberatung ......................... 225 Markus Hartung Blockchain und Initial Coin Offerings (ICOs) – eine neue Ära? ............................................. 231 Dr. Yves Mauchle 4 schulthess manager handbuch 2018/2019
Inhalt Personal Auswahl von Führungskräften in Zeiten von Transformation .............................................. 241 Doris Aebi Aufhebungsvereinbarungen – Tücken der friedlichen Trennung . ........................................ 249 Romina Carcagni Roesler Umgang mit Arbeitsunfähigkeit und Invalidität Arbeitnehmender ...................................... 257 Prof. Dr. Thomas Gächter, Petra Koller Haften Arbeitgeber für Belästigungshandlungen ihrer Arbeitnehmenden? ........................... 267 Prof. Dr. Roger Rudolph, Dr. Anina Kuoni Weiterbildung für Führungskräfte.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................................................ 275 Beratungsunternehmen im Profil.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................................................ 287 Verzeichnis Beratungsunternehmen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................................................ 303 Autorenverzeichnis.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....................................................... 305 schulthess manager handbuch 2018/2019 5
Wirtschaftsdelikte Selbstanzeige von Unternehmen in internationalen Wirtschaftsstraffällen nigung der Vergangenheit durch das Management Daniel Lucien Bühr als verantwortungsvoll und positiv eingestuft. LALIVE SA Daniel Lucien Bühr ist Part- Selbstanzeigen müssen rechtzeitig eingereicht ner bei der Kanzlei LALIVE werden, also bevor die Behörden einen Tatver- und befasst sich mit Wirt- dacht gegen das Unternehmen, seine Mitarbeiter schaftsstrafrecht und Best- Practice-Risiko- und Compli- oder Geschäftspartner hegen. ance-Management. Daniel Bühr hat im Rahmen des US-Steu- Folgendes Szenario im Bereich der Korruptions- erprogramms die Bank vertre- risiken stellt die Herausforderung und das Vorge- ten, welche vom US Depart- hen bei der Selbstanzeige beispielhaft dar: ment of Justice als erste einen Non-Target Letter erhielt und keine Busse bezahlen musste. Er vertritt zudem das Unternehmen, das sich als erstes bei der Schweizeri- Ein Schweizer Familienunternehmen ist in meh- schen Bundesanwaltschaft wegen eines Organisations- reren Produktemärkten international tätig (Her- mangels selbst angezeigt hat. stellung und Verkauf technologisch komplexer Produkte). Zu den wichtigsten Kunden zählen Re- gierungsstellen, oft in Ländern mit weit verbrei- teter Korruption. In diesen Ländern arbeitet das Einleitung – Ein typisches Szenario Unternehmen mit Mittelsmännern (Intermedi- Bei Verdacht auf schwerwiegende Gesetzesver- äre/Agenten) zusammen, die umsatzbasiert ent- letzungen im Unternehmen sind Selbstanzeigen schädigt werden. Gerade kürzlich hat das Unter- bei den zuständigen Behörden heute internatio- nehmen einen Grossauftrag in Asien erhalten. nal zunehmend verbreitet und de facto die erste Kurz nach dem Zuschlag sind in den ausländi- und wichtigste Option, die Verwaltungsrat und Ge- schen Medien Presseberichte erschienen, wonach schäftsleitung eingehend prüfen müssen. das Unternehmen einen hohen Beamten besto- chen haben soll. Wenige Tage später erfährt der Die Selbstanzeige eines schwerwiegenden, syste- CEO, dass auch das Schweizer Konto des südame- mischen Verstosses erlaubt es dem Unternehmen, rikanischen Agenten des Unternehmens gesperrt die Bewältigung der rechtlichen Risiken proaktiv zu wurde. Auf dieses Konto, lautend auf eine luxem- betreiben. In der Regel kann die Untersuchungs- burgische Gesellschaft, hat das Unternehmen in dauer, d.h. die Dauer der Rechtsunsicherheit, stark der Vergangenheit hohe Kommissionen bezahlt. verkürzt werden. Zwangsmassnahmen wie bei- Der Agent wurde vom zuständigen Staatsanwalt spielsweise Hausdurchsuchungen oder Festnah- zu einer Einvernahme in der Schweiz vorgeladen. men erübrigen sich. Bei der Strafzumessung wirkt sich eine Selbstanzeige sowohl beim Unternehmen Der CEO informiert nach diesen «Near-miss»-Er- wie bei den Tätern strafmildernd aus. In der Öf- eignissen unverzüglich den Präsidenten des Ver- fentlichkeit wird schliesslich eine freiwillige Berei- waltungsrates, der sofort eine Sitzung von Ver- schulthess manager handbuch 2018/2019 179
Wirtschaftsdelikte waltungsrat und Geschäftsleitung einberuft. An In diesem Fall müsste mit einer polizeilichen der Sitzung wird dem Verwaltungsrat erläutert, Hausdurchsuchung des Unternehmens und Un- dass das Unternehmen, das seit vielen Jahren in tersuchungshaft für leitende Manager gerechnet Entwicklungs- und Schwellenländern mit Agen- werden. Ein solches Szenario wäre für das Un- ten zusammenarbeitet, in den letzten Jahren bei ternehmen existenzbedrohend: Die Führung des Geschäftsabschlüssen hohe Kommissionen be- Unternehmens würde gelähmt, durch Sperrung zahlt hat. Diese Zahlungen gingen oft nicht an die von Bankkonten und Black-Listing im Bankenver- Vertragspartei, sondern auf Drittkonten von Pri- kehr könnte innert Tagen die Liquidität wegfallen, vaten, Stiftungen oder Off-shore-Firmen. Auch durch negative Medienberichte würden Kunden wurde bisher auf Tätigkeitsberichte der Agen- wahrscheinlich Verträge und Zahlungen suspen- ten verzichtet (obwohl vertraglich vorgesehen). dieren, das Vertrauen der Mitarbeiter würde mas- Die Geschäftsleitung kann dem Verwaltungs- siv geschädigt usw. Dieses Worst-Case-Szenario rat nicht erklären, welche Dienste die Agenten will der Verwaltungsrat unter allen Umständen im Einzelnen erbringen. Der Verwaltungsrat be- vermeiden. schliesst daraufhin, eine fokussierte interne Un- tersuchung durchzuführen und beauftragt un- Der Verwaltungsrat prüft neben der Selbstan- ter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses eine zeige auch die Option, die internen Compliance- spezialisierte Kanzlei mit einer Beurteilung der Massnahmen zu verbessern, ohne aber intern rechtlichen Risiken. Die interne Untersuchung oder extern Aufmerksamkeit zu erregen. Der Ver- zeigt bereits nach wenigen Tagen, dass das Un- waltungsrat kommt aber zum Schluss, dass eine ternehmen in Hochrisikoländern bezüglich Kor- grundlegende Änderung des Vertriebsmodells ruption mit Mittelsmännern zusammenarbeitet, und der Verhaltensweise nur erfolgen kann, wenn die als «Türoffner» und Lobbyisten tätig sind und im Unternehmen sowie gegen aussen offen, klar in aller Regel gute Kontakte zu Entscheidungs- sichtbar und konsequent gehandelt und kommu- trägern besitzen. Im Erfolgsfall erhalten diese niziert wird. Faktisch hat sich das Unternehmen Mittelsmänner hohe Entschädigungen (mehrere durch die Zusammenarbeit mit den Agenten er- hunderttausend bis mehrere Millionen US-Dol- pressbar gemacht und sich in seinen Handlungs- lar). Die Kommissionen werden nach erster Ein- optionen massiv eingeschränkt. schätzung an den Vertragspartnern (in der Re- gel Unternehmen im Zielland) vorbeigeschleust, Nach Abwägung der Vor- und Nachteile beider Op- indem sie auf Drittkonten überwiesen werden. tionen entschliesst sich der Verwaltungsrat, bei Damit fehlt für das Unternehmen jede Transpa- den zuständigen Straf- und Steuerbehörden in der renz, was mit den Geldern geschieht. Die Kanzlei Schweiz eine Selbstanzeige zu machen. Durch die kommt in der Untersuchung zum Schluss, dass Selbstanzeigen und die vollumfängliche Koopera- davon auszugehen ist, dass Agenten ausländi- tion mit den Behörden gelingt es dem Unterneh- sche Beamte bestochen haben und dass die Kor- men in der Folge, den Organisationsmangel und ruptionshandlungen straf- und zivilrechtlich den die Korruptionsfälle innert weniger Monate auf- Agenten, den Managements im Zielland und in zuarbeiten, ohne dass das Unternehmen in die der Schweiz sowie dem Unternehmen angelastet Schlagzeilen gerät. Nach Abschluss der Untersu- werden könnten. chung wird das Unternehmen zu einer symboli- schen Busse verurteilt, und es werden Vermögens- Der Verwaltungsrat prüft daraufhin alle Optionen, werte eingezogen, die durch die Straftaten erlangt vorab aber eine Selbstanzeige bei den Strafver- worden sind. Das Unternehmen hat sich im Rah- folgungsbehörden. Der Verwaltungsrat und die men der Regelung mit den Strafverfolgungsbehör- Geschäftsleitung sind sich bewusst, dass das Un- den dazu verpflichtet, ein Best-Practice-Compli- ternehmen bereits Gegenstand einer Vorermitt- ance-Managementsystem nach internationalem lung in der Schweiz bzw. im Ausland sein könnte. Standard einzuführen und die Compliance wäh- 180 schulthess manager handbuch 2018/2019
Wirtschaftsdelikte rend dreier Jahre durch externe Experten beglei- zusammen. Die grossen Wirtschaftsstraffälle sind ten zu lassen. Gegen zwei ehemalige Verkaufslei- meist international verflochten, das heisst invol- ter werden nach deren Selbstanzeigen separate vieren mehrere Staaten und pro Staat unter Um- Strafuntersuchungen geführt. Die ehemaligen Ma- ständen mehrere Behörden. Damit müssen sich nager kooperieren mit den Strafbehörden. die Schweizer Unternehmen zwangsläufig auch an internationaler Best Practice im Umgang mit er- Mit Abschluss des Strafverfahrens gegen das Un- heblichen Rechtsrisiken ausrichten, konkret an ternehmen informieren der Verwaltungsrat und der Tendenz zu Selbstanzeige und vollständiger die Geschäftsleitung die Belegschaft, die Kunden Kooperation mit den Behörden. und die Öffentlichkeit. Die Medienreaktion fällt überwiegend neutral und faktenbezogen aus. Das Um ihrer erhöhten Sorgfaltspflicht gerecht zu Interesse am Strafverfahren ist eher gering, da werden, müssen Verwaltungsrat und Geschäfts- das Unternehmen selber aktiv wurde und die Ver- leitung somit die Option der Selbstanzeige ge- fehlungen der Vergangenheit aktiv behoben hat. nau prüfen. Wenn diese Option verworfen wird Auch die Kunden reagieren überwiegend positiv und es später zu einer spontanen externen Un- und begrüssen das transparente Vorgehen des tersuchung kommt, sollten sich Verwaltungsrat Unternehmens und die Vorbildfunktion, welches und Geschäftsführung auf einen soliden Entschei- es in der Industrie übernommen hat. Das Unter- dungsprozess abstützen können. Wenn es zu einer nehmen sieht sich bei öffentlichen Ausschreibun- Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft und ne- gen mit einem hohen Erklärungsbedarf konfron- gativer Medienberichterstattung kommt, so wer- tiert, kann aber aufgrund der Selbstanzeige und den Verwaltungsrat und Geschäftsleitung erklären der proaktiven Vorgehensweise Ausschlüsse, Sus- müssen, weshalb man trotz Kenntnis der Rechts- pensionen und Black-Listing verhindern. risiken nicht proaktiv, offen und transparent ge- handelt und Schaden vom Unternehmen abge- Wann muss eine Selbstanzeige geprüft werden? wendet hat. Nach dem Gesetz (Art. 717 des Obligationenrechts) müssen bei der Aktiengesellschaft die Mitglieder Bei schwerwiegenden Rechtsrisiken muss der des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung Verwaltungsrat de facto zwingend die Option ei- ihre Aufgaben mit «aller Sorgfalt erfüllen und die ner Selbstanzeige prüfen. Wenn er sich dann im Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wah- Ergebnis gegen eine Selbstanzeige entscheidet, ren». Wenn das Unternehmen mit erheblichen muss der Entscheid in einem einwandfreien Ent- Rechtsrisiken konfrontiert ist, müssen Verwal- scheidungsprozess erfolgen, der auf einer ange- tungsrat und Geschäftsleitung mit erhöhter Sorg- messenen Informationsbasis beruht und frei von falt die Rechtsrisiken beurteilen und bewältigen. Interessenkonflikten ist (sog. Business Judgement Eine, wenn nicht überhaupt die wichtigste Op- Rule). tion zur Bewältigung erheblicher Rechtsrisiken ist eine Selbstanzeige bei den zuständigen Aufsichts- Was gehört zur Prüfung einer Selbstanzeige? und Strafverfolgungsbehörden. In den USA ist es Ausgangspunkt ist stets die Identifikation eines seit Jahren etablierte Praxis, erhebliche Rechtsri- erheblichen Rechtsrisikos. In der Praxis kann es siken proaktiv den Behörden anzuzeigen, um die sich um ein Datenleck, einen systematischen Be- potenziell existenzbedrohenden Risiken einer trug an Kunden oder Behörden, eine verbotene spontanen Strafuntersuchung und Anklage gegen Absprache mit Wettbewerbern, Korruption, Kick- das Unternehmen zu vermeiden. Heute arbeiten backs, Kinderarbeit, Sklaverei, Verletzung von die Behörden vieler wichtiger Wirtschaftspartner Sanktionsbestimmungen, Verletzung von Kriegs- der Schweiz, vorab jene der EU, der USA, Deutsch- material oder Dual-Use-Beschränkungen, dem lands, Grossbritanniens, Frankreichs, Italiens und Verbergen schwerwiegender Sicherheitsmängel Brasiliens eng mit den Behörden in der Schweiz etc. handeln. schulthess manager handbuch 2018/2019 181
Wirtschaftsdelikte Nach der Identifikation des Rechtsrisikos muss Einreichung der Selbstanzeige: Was ist das erwar- dieses analysiert und bewertet werden. Diese tete Szenario, wie sieht es im besten und wie im Schritte der Risikobeurteilung (Risk Assessment) schlechtesten Fall aus? Zu prüfen ist insbesondere, werden im Rahmen einer internen Untersuchung ob das Unternehmen im schlechtesten Fall seine unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses durch Existenz aufrechterhalten kann und wie sich die- eine spezialisierte Anwaltskanzlei vorgenommen. ses Szenario von dem einer Spontanuntersuchung Wenn die Risikobeurteilung das Vorliegen eines unterscheidet. Wenn die Erkenntnis ist, dass bei erheblichen Rechtsrisikos bestätigt, muss die Ri- Selbstanzeige und voller Kooperation ein Negativ sikobewältigung erfolgen. Die wichtigsten Instru- szenario eher unwahrscheinlich ist, hingegen eine mente dazu, die der Verwaltungsrat prüfen sollte, Spontanuntersuchung der Behörden innert Tagen sind die Risikovermeidung (Beendigung der Ak- zum Verlust der «license to operate» führen kann, tivitäten, welche das Risiko generieren), die Be- dann wird sich der Verwaltungsrat de facto für die seitigung der Risikoquelle und die Verminderung Selbstanzeige entscheiden müssen. der Konsequenzen des Eintritts des Risikos (s. ISO Standard 31000 – Risk management). Im eingangs Bei einem Grundsatzentscheid für die Selbstan- erwähnten Beispiel müssten Verwaltungsrat und zeige bei einer oder mehreren Behörden müssen Geschäftsführung die Zusammenarbeit mit den vor der Einreichung der Selbstanzeige folgende Agenten beenden oder – nach einer Prüfung de- Aspekte geregelt werden: die interne Governance ren Integrität (Due Diligence) – das Reporting und und Organisation des Projektes, der Einbezug und die Entschädigung so anpassen, dass Korruption die Rolle möglicherweise verantwortlicher Or- verunmöglicht wird. Zur Verminderung der Kon- ganpersonen und Mitarbeiter, die Sicherung der sequenzen des Risikoeintritts gehört die Prüfung Daten, die Compliance-Sofortmassnahmen, der einer Selbstanzeige. Schutz der Vertraulichkeit und des Anwaltsge- heimnisses, die interne und externe Kommunika- Die Prüfung der Selbstanzeige beginnt mit der tion etc. Identifikation der örtlich und sachlich zuständi- gen Behörde(n). In internationalen Verhältnissen Wenn die Strategie und die Projektorganisation sind stets mehrere Behörden potenziell zuständig. festgelegt sind, kann die Selbstanzeige einge- Wurde beispielsweise eine mögliche Korruptions- reicht werden. handlung eines Schweizer Unternehmens durch Zahlungen in US-Dollar auf ein luxemburgisches Wichtig ist der zeitliche Faktor: Damit Selbstanzei- Konto einer Off-shore-Gesellschaft eines asiati- gen strafmildernd berücksichtigt werden, müssen schen Entscheidungsträgers entdeckt, dann ist im sie eingereicht werden, bevor die Behörden einen Sinne einer ersten Auslegeordnung eine Selbst- Tatverdacht gegen das Unternehmen hegen. anzeige in der Schweiz, den USA (wegen der Zah- lung in US-Dollar), Luxemburg und dem betroffe- Wenn die Selbstanzeige bei mehreren Behörden nen asiatischen Land zu prüfen. Eine sorgfältige erfolgt, ist es in der Regel angezeigt, diese gleich- rechtliche Analyse wird die Frage beantworten, ob zeitig zu informieren. Mit der Einreichung der bei einer oder mehreren Behörden und in wel- Selbstanzeige liegen die Entwicklungen dann in cher zeitlichen Folge Selbstanzeige einzureichen den Händen der Behörde(n). Ab diesem Moment wäre. Stets ist auch die Frage der Selbstanzeige gilt es, die Behörden optimal in der Untersuchung bei Steuerbehörden und weiteren Behörden, wie zu unterstützen und einen regelmässigen Kontakt bspw. Regulatoren, zu prüfen. aufrechtzuerhalten. Durch die vollständige Ko- operation mit den Behörden können in aller Regel Wenn klar ist, bei welchen Behörden in welcher Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen, zeitlichen Abfolge Selbstanzeige einzureichen wäre, Untersuchungshaft, Kontensperren vermieden geht es um die Erarbeitung von Szenarien nach und die Untersuchung beschleunigt werden. 182 schulthess manager handbuch 2018/2019
Wirtschaftsdelikte Was macht eine erfolgreiche Selbstanzeige grossen internationalen Projekten, wenn bspw. 4 aus? Länder betroffen sind, wird das Team um die 10 Erfolgreiche Selbstanzeigeverfahren sind solche bis 20 Anwälte und phasenweise um die 20 bis 30 mit kurzer Untersuchungsdauer und angemesse- forensische Hilfspersonen umfassen. ner, tragbarer Sanktion. Das Erreichen beider Ziele hängt in erster Linie von guter Projektorganisa- Mit sorgfältiger Auswahl der externen Berater tion und Teamarbeit ab. Vorab muss ein «A-Team» und einer guten Governance und Leitung des zusammengestellt werden. Auf der Seite des Un- Projektes kann die Gefahr handwerklicher Feh- ternehmens muss die Leitung des Projektes in die ler auf ein Minimum begrenzt werden. Die gröss- richtige Hand gelegt werden. In der Regel wird ten handwerklichen Fehler, die in der Praxis vor- ein gestandener und allseitig respektierter Ver- kommen, sind die mangelhafte Governance des waltungsrat die Leitung des Projektes überneh- Projektes (insbesondere die fehlende Unabhän- men. Der/die Projektleiter/-in benötigt fachlich gigkeit der Projektleitung), der Beizug fachlich und personell ausreichende Unterstützung im unerfahrener Berater, die ungenügende bzw. die Unternehmen. Sodann bedarf es der bestmögli- nicht gerichtsverwertbare Sicherung von Daten, chen externen Unterstützung: Eines leitenden An- der fehlerhafte Umgang mit Mitarbeitern und Be- walts (Lead Counsel), der das Projekt fachlich lei- weismitteln (bspw. die Behinderung der Untersu- tet, und zwar in allen betroffenen Ländern. Diese chung durch Entlassung von Schlüsselpersonen), Aufgabe muss in einer Hand liegen, um Koordina- der falsche oder unverhältnismässige Einsatz fo- tionsfehler und Missverständnisse unter den An- rensischer Techniken, Fehler in der Absicherung wälten, Buchprüfern und forensischen Experten des Anwaltsgeheimnisses, ungenügender Schutz zu vermeiden. Schon geringste Abweichungen in der Vertraulichkeit der Kommunikation, falscher der Kommunikation und bei der Zusammenarbeit Umgang mit den Behörden (Arroganz, Sturheit, mit den Behörden können den Erfolg der Selbst- Besserwisserei, fehlendes Vertrauen, ungenü- anzeige gefährden. Alle Anwälte und deren Hilfs- gende Kooperation etc.) und allgemein natürlich personen müssen also haargenau aufeinander strategische Fehler (falsche Einschätzung von Ri- abgestimmt sein, und alle müssen fachlich und siken, insbesondere im Ausland, Überschätzung persönlich als Team funktionieren. der Verhandlungsposition des Unternehmens, schlechte Einbindung Dritter in den Prozess der Die Anwälte werden unter dem Schutz des An- Selbstanzeige etc.). waltsgeheimnisses durch Hilfspersonen unter- stützt: forensische Experten für die Auswertung Wenn dem A-Team die notwendigen Ressourcen elektronischer Daten, für die Prüfung des Rech- und Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden, nungswesens, zur Abklärung des Hintergrundes hat das Unternehmen eine realistische Chance, von Geschäftspartnern etc. Auch hier müssen die die Ziele zu erreichen. Eine Garantie für den Er- im konkreten Fall bestqualifizierten Dienstleister folg eines Selbstanzeigeverfahrens gibt es aber beigezogen werden. nicht. Es geht jedoch im Kern darum, in einer für das Unternehmen und das Management äusserst Bei komplexen internationalen Wirtschaftsstraf- schwierigen und potenziell existenzbedrohen- fällen unterstützen also eine grössere Anzahl An- den Situation das Beste herauszuholen. Und die- wälte und Hilfspersonen das Unternehmen. Um ses Ziel kann erreicht werden, wenn alle sorgfäl- die anspruchsvolle Koordinationsaufgabe wahr- tig handeln. nehmen zu können, wird der Lead Counsel eine/n Stabsleiter/-in einsetzen, der/die als juristisch Und was geschieht mit den verantwortlichen und forensisch gestandene Fachperson für den Mitarbeitern? Lead Counsel die Koordination der Teams und Unternehmen sind rechtliche Fiktionen. Immer des Arbeitsprozesses wahrnimmt. In mittleren bis handelt eine natürliche Person für das Unterneh- schulthess manager handbuch 2018/2019 183
Wirtschaftsdelikte men. Das ist natürlich auch bei Verstössen ge- Bei schwerwiegenden systemischen Gesetzes- gen das Gesetz und gegen interne Richtlinien so. verletzungen muss der Verwaltungsrat de facto Wie soll nun ein Unternehmen in einem Selbstan- Selbstanzeige einreichen, um die potenziell exis- zeigeverfahren vorgehen, wenn Organmitglieder tenzbedrohenden Risiken einer spontanen Unter- oder leitende Manager in die Verstösse verwickelt suchung zu vermeiden und Schaden vom Unter- sind oder die Verstösse gar orchestriert haben? nehmen und vom Management abzuwenden. Der Verwaltungsrat muss gleich zu Beginn des Die Ziele des Selbstanzeigeverfahrens sind die Entscheidungsprozesses festlegen, welche Per- Vermeidung behördlicher Zwangsmassnahmen sonen in ihrer Funktion zu suspendieren sind. (Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft etc.), Eine Entlassung sollte in keinem Fall vorgenom- die Verkürzung der Untersuchungsdauer, der Ab- men werden, solange die Untersuchung nicht ab- schluss des Verfahrens mit einer tragbaren Sank- geschlossen ist und Organmitglieder oder Mit- tion und – last but not least – die Wahrung der arbeiter für Befragungen und zur Aufklärung Reputation des Unternehmens und des Manage- benötigt werden. ments, indem in der Krise das Richtige getan wird. Wenn entschieden worden ist, wer suspendiert Die Ziele des Selbstanzeigeverfahrens können mit wird und wer in seiner Funktion verbleibt, geht es einer unabhängigen und kompetenten Leitung darum, die Mithilfe aller Personen möglichst si- durch einen Verwaltungsrat und ein externes A- cherzustellen. Idealerweise zeigt sich nicht nur Team erreicht werden. Zentral ist die Koordina- das Unternehmen selber an, sondern auch Or- tion aller juristischen und forensischen Aufgaben ganmitglieder und Mitarbeiter, die Grund zur An- in einer Hand (Lead Counsel), um – unter dem nahme haben, sie hätten gegen das Gesetz ver Schutz des Anwaltsgeheimnisses – die Strategie stossen. Wenn Unternehmen und Mitarbeiter messerscharf umzusetzen und Koordinationsfeh- trotz teilweise divergierender Interessen zusam- ler und Widersprüche gegenüber Behörden strikte menarbeiten, dann bestehen die besten Chancen, zu vermeiden. ein gesamthaft angemessenes und tragbares Re- sultat zu erreichen. Das Unternehmen sollte da- her versuchen, auch Organmitglieder und Mitar- beiter, bei denen ein Tatverdacht besteht, davon zu überzeugen, zu kooperieren und sich allenfalls selber anzuzeigen. Bei den Personen, welche die Verstösse orchestriert haben, wird es in jedem Fall zu Verfahren kommen, und eine Verurteilung ist wahrscheinlich. Aber es gibt im Strafrecht und in der Strafprozessordnung Möglichkeiten, dass bei natürlichen Personen Selbstanzeige, Koopera- tion und Wiedergutmachung strafmildernd wir- ken oder das Verfahren gar ohne Strafe einge- stellt wird. Fazit In komplexen Wirtschaftsstraffällen muss der Ver- waltungsrat die Option der Selbstanzeige prüfen. Er muss auf einer einwandfreien, angemessenen Informationsbasis und frei von Interessenkonflik- ten entscheiden. 184 schulthess manager handbuch 2018/2019
Wirtschaftsdelikte Kernaussagen ■■ Bei Verdacht auf schwerwiegende Gesetzes- verstösse muss der Verwaltungsrat zeitnah eine Selbstanzeige bei den Behörden prüfen. ■■ Durch rechtzeitige Selbstanzeige vermeidet das Unternehmen nicht nur die existenzbe- drohenden Risiken einer spontanen Unter- suchung durch die Behörden, sondern auch Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft. Zudem vermindert sie die Sanktionshöhe und schützt die Repu- tation von Unternehmen und Management. ■■ Der Erfolg der Selbstanzeige hängt von guter Governance des Projektes und der Auswahl eines kompetenten und erfahrenen A-Teams ab. Die beiden entscheidenden Rollen sind die Projektleitung durch einen respektier- ten Verwaltungsrat und die fachliche Lei- tung durch einen erfahrenen, externen Anwalt (Lead Counsel). ■■ Selbstanzeige, transparente und umfassende Kooperation mit den Behörden und die Ver- besserung der Compliance werden bei Mit- arbeitern, Kunden und in der Öffentlichkeit positiv aufgenommen und bilden eine Chance für die Zukunft. schulthess manager handbuch 2018/2019 185
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