Manager handbuch 2018 / 2019 - LALIVE

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Manager handbuch 2018 / 2019 - LALIVE
schulthess
manager
handbuch
2018 / 2019
Inhalt

Vorwort .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......................................................     7
Die Wirtschaft floriert – doch die Herausforderungen sind gross ........................................                                                                                9
Prof. Dr. Rudolf Minsch

Strategie und Führung
Change Management – Veränderung in dynamischen Zeiten agil bewältigen .........................                                                                                         21
Dr. Marco Olavarria, Maren Borggräfe
«Wandel gehört zum Selbstverständnis dieser Firma» .....................................................                                                                               33
Interview mit Marco Gadola
Rezepte und Anmerkungen zur Kunst der Kommunikation ................................................                                                                                   39
Dr. Mirjam Teitler, Peter Hartmeier
Was Unternehmen beim Einkauf von Rechtsrat beachten müssen .......................................                                                                                     45
Dr. Bruno Mascello

Corporate Governance
Interessenkonflikte – wie hat sich ein Verwaltungsratsmitglied zu verhalten? . .....................                                                                                   55
Prof. Dr. Rolf Watter, Annina Hammer
Management-Vergütungen in börsenkotierten Aktiengesellschaften . .................................                                                                                     65
Dr. Frank Gerhard
Risiken im Organisationsreglement des Verwaltungsrats . ................................................                                                                                73
Arlette Pfister
Nonprofit Governance – Gutes besser tun . . . . . . . . . . . . . ........................................................                                                              79
Prof. Dr. Georg von Schnurbein

Compliance
Compliance: Was heisst das konkret für die Unternehmensführung? ...................................                                                                                    89
Dr. Christian Wind
Compliance zwischen Überregulierung und Übervorsicht . ................................................                                                                                95
Philipp Abegg
Exportkontrolle und Digitalisierung durch Blockchain und Smart Contracts . ........................                                                                                    105
Prof. Dr. Andreas Furrer, Peter Henschel
Schweizer Unternehmen im Lichte der europäischen Datenschutzgrundverordnung ..............                                                                                             113
Claudia Keller

                                                                                                                    schulthess manager handbuch 2018/2019                               3
Inhalt

Kartellrecht
Leitplanken im B2B-Kontakt: So schützt man sich vor der WEKO ........................................                                     121
Prof. Dr. Patrick L. Krauskopf, Dr. Felix Schraner

Finanzierung und Aktien
Aktuelle Alternativen zur klassischen Bankenfinanzierung . ..............................................                                 133
Anita Schläpfer, Fabio Elsener
GAFI-Meldungen der wirtschaftlich berechtigten Person . .................................................                                 141
Phyllis Scholl, Prof. Dr. Rashid Bahar

Steuern
Schweizer Steuerrecht 2018: Unternehmenssteuerreform «reloaded» ................................                                          149
Prof. Dr. Pascal Hinny
Besteuerung der digitalen Wirtschaft .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...................................................   155
Dr. Alberto Lissi, Oliver Jäggi
Mitarbeiterbeteiligungspläne im Wandel der Zeit . . . . . . . . ...................................................                       163
Dr. Natalie Peter
Hausbesuche der unfreundlichen Art – Steuerfahndungen in der D-A-CH-Region . .................                                            171
Daniel Holenstein

Wirtschaftsdelikte
Selbstanzeige von Unternehmen in internationalen Wirtschaftsstraffällen . .........................                                       179
Daniel Bühr
Geldwäscherei: Grundlagen, Risiken, Vorkehrungen . . . . . ...................................................                            187
Dr. Omar Abo Youssef

Versicherungen
Der Umgang mit Unternehmensrisiken und ihre Versicherungsdeckung ...............................                                          199
Peter Haas, Barbara Klett

Digitalisierung
Die Entwicklung der Arbeit in Zeiten der Digitalisierung ...................................................                              209
Prof. Michael Beckmann, Elisa Gerten
«Weniger in Wettbewerb und mehr in Systemen denken» . ...............................................                                     219
Interview mit Dirk Sebald
Legal Tech – vom Hype zur digitalen Transformation in der Rechtsberatung .........................                                        225
Markus Hartung
Blockchain und Initial Coin Offerings (ICOs) – eine neue Ära? .............................................                               231
Dr. Yves Mauchle

4    schulthess manager handbuch 2018/2019
Inhalt

Personal
Auswahl von Führungskräften in Zeiten von Transformation ..............................................                                                                 241
Doris Aebi
Aufhebungsvereinbarungen – Tücken der friedlichen Trennung . ........................................                                                                  249
Romina Carcagni Roesler
Umgang mit Arbeitsunfähigkeit und Invalidität Arbeitnehmender ......................................                                                                    257
Prof. Dr. Thomas Gächter, Petra Koller
Haften Arbeitgeber für Belästigungshandlungen ihrer Arbeitnehmenden? ...........................                                                                        267
Prof. Dr. Roger Rudolph, Dr. Anina Kuoni

Weiterbildung für Führungskräfte.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................................................                               275
Beratungsunternehmen im Profil.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................................................                               287
Verzeichnis Beratungsunternehmen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................................................                                    303
Autorenverzeichnis.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......................................................     305

                                                                                                        schulthess manager handbuch 2018/2019                            5
Wirtschaftsdelikte

         Selbstanzeige von Unternehmen
in internationalen Wirtschaftsstraffällen

                                                            nigung der Vergangenheit durch das Management
                         Daniel Lucien Bühr                 als verantwortungsvoll und positiv eingestuft.
                         LALIVE SA
                           Daniel Lucien Bühr ist Part-     Selbstanzeigen müssen rechtzeitig eingereicht
                           ner bei der Kanzlei LALIVE       werden, also bevor die Behörden einen Tatver-
                           und befasst sich mit Wirt-
                                                            dacht gegen das Unternehmen, seine Mitarbeiter
                           schaftsstrafrecht und Best-
                           Practice-Risiko- und Compli-
                                                            oder Geschäftspartner hegen.
                           ance-Management. Daniel Bühr
                           hat im Rahmen des US-Steu-       Folgendes Szenario im Bereich der Korruptions-
                           erprogramms die Bank vertre-     risiken stellt die Herausforderung und das Vorge-
                            ten, welche vom US Depart-
                                                            hen bei der Selbstanzeige beispielhaft dar:
ment of Justice als erste einen Non-Target Letter erhielt
und keine Busse bezahlen musste. Er vertritt zudem das
Unternehmen, das sich als erstes bei der Schweizeri-        Ein Schweizer Familienunternehmen ist in meh-
schen Bundesanwaltschaft wegen eines Organisations-         reren Produktemärkten international tätig (Her-
mangels selbst angezeigt hat.                               stellung und Verkauf technologisch komplexer
                                                            Produkte). Zu den wichtigsten Kunden zählen Re-
                                                            gierungsstellen, oft in Ländern mit weit verbrei-
                                                            teter Korruption. In diesen Ländern arbeitet das
Einleitung – Ein typisches Szenario                         Unternehmen mit Mittelsmännern (Intermedi-
Bei Verdacht auf schwerwiegende Gesetzesver-                äre/Agenten) zusammen, die umsatzbasiert ent-
letzungen im Unternehmen sind Selbstanzeigen                schädigt werden. Gerade kürzlich hat das Unter-
bei den zuständigen Behörden heute internatio-              nehmen einen Grossauftrag in Asien erhalten.
nal zunehmend verbreitet und de facto die erste             Kurz nach dem Zuschlag sind in den ausländi-
und wichtigste Option, die Verwaltungsrat und Ge-           schen Medien Presseberichte erschienen, wonach
schäftsleitung eingehend prüfen müssen.                     das Unternehmen einen hohen Beamten besto-
                                                            chen haben soll. Wenige Tage später erfährt der
Die Selbstanzeige eines schwerwiegenden, syste-             CEO, dass auch das Schweizer Konto des südame-
mischen Verstosses erlaubt es dem Unternehmen,              rikanischen Agenten des Unternehmens gesperrt
die Bewältigung der rechtlichen Risiken proaktiv zu         wurde. Auf dieses Konto, lautend auf eine luxem-
betreiben. In der Regel kann die Untersuchungs-             burgische Gesellschaft, hat das Unternehmen in
dauer, d.h. die Dauer der Rechtsunsicherheit, stark         der Vergangenheit hohe Kommissionen bezahlt.
verkürzt werden. Zwangsmassnahmen wie bei-                  Der Agent wurde vom zuständigen Staatsanwalt
spielsweise Hausdurchsuchungen oder Festnah-                zu einer Einvernahme in der Schweiz vorgeladen.
men erübrigen sich. Bei der Strafzumessung wirkt
sich eine Selbstanzeige sowohl beim Unternehmen             Der CEO informiert nach diesen «Near-miss»-Er-
wie bei den Tätern strafmildernd aus. In der Öf-            eignissen unverzüglich den Präsidenten des Ver-
fentlichkeit wird schliesslich eine freiwillige Berei-      waltungsrates, der sofort eine Sitzung von Ver-

                                                                  schulthess manager handbuch 2018/2019   179
Wirtschaftsdelikte

waltungsrat und Geschäftsleitung einberuft. An       In diesem Fall müsste mit einer polizeilichen
der Sitzung wird dem Verwaltungsrat erläutert,       Hausdurchsuchung des Unternehmens und Un-
dass das Unternehmen, das seit vielen Jahren in      tersuchungshaft für leitende Manager gerechnet
Entwicklungs- und Schwellenländern mit Agen-         werden. Ein solches Szenario wäre für das Un-
ten zusammenarbeitet, in den letzten Jahren bei      ternehmen existenzbedrohend: Die Führung des
Geschäftsabschlüssen hohe Kommissionen be-           Unternehmens würde gelähmt, durch Sperrung
zahlt hat. Diese Zahlungen gingen oft nicht an die   von Bankkonten und Black-Listing im Bankenver-
Vertragspartei, sondern auf Drittkonten von Pri-     kehr könnte innert Tagen die Liquidität wegfallen,
vaten, Stiftungen oder Off-shore-Firmen. Auch        durch negative Medienberichte würden Kunden
wurde bisher auf Tätigkeitsberichte der Agen-        wahrscheinlich Verträge und Zahlungen suspen-
ten verzichtet (obwohl vertraglich vorgesehen).      dieren, das Vertrauen der Mitarbeiter würde mas-
Die Geschäftsleitung kann dem Verwaltungs-           siv geschädigt usw. Dieses Worst-Case-Szenario
rat nicht erklären, welche Dienste die Agenten       will der Verwaltungsrat unter allen Umständen
im Einzelnen erbringen. Der Verwaltungsrat be-       vermeiden.
schliesst daraufhin, eine fokussierte interne Un-
tersuchung durchzuführen und beauftragt un-          Der Verwaltungsrat prüft neben der Selbstan-
ter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses eine          zeige auch die Option, die internen Compliance-
spezialisierte Kanzlei mit einer Beurteilung der     Massnahmen zu verbessern, ohne aber intern
rechtlichen Risiken. Die interne Untersuchung        oder extern Aufmerksamkeit zu erregen. Der Ver-
zeigt bereits nach wenigen Tagen, dass das Un-       waltungsrat kommt aber zum Schluss, dass eine
ternehmen in Hochrisikoländern bezüglich Kor-        grundlegende Änderung des Vertriebsmodells
ruption mit Mittelsmännern zusammenarbeitet,         und der Verhaltensweise nur erfolgen kann, wenn
die als «Türoffner» und Lobbyisten tätig sind und    im Unternehmen sowie gegen aussen offen, klar
in aller Regel gute Kontakte zu Entscheidungs-       sichtbar und konsequent gehandelt und kommu-
trägern besitzen. Im Erfolgsfall erhalten diese      niziert wird. Faktisch hat sich das Unternehmen
Mittelsmänner hohe Entschädigungen (mehrere          durch die Zusammenarbeit mit den Agenten er-
hunderttausend bis mehrere Millionen US-Dol-         pressbar gemacht und sich in seinen Handlungs-
lar). Die Kommissionen werden nach erster Ein-       optionen massiv eingeschränkt.
schätzung an den Vertragspartnern (in der Re-
gel Unternehmen im Zielland) vorbeigeschleust,       Nach Abwägung der Vor- und Nachteile beider Op-
indem sie auf Drittkonten überwiesen werden.         tionen entschliesst sich der Verwaltungsrat, bei
Damit fehlt für das Unternehmen jede Transpa-        den zuständigen Straf- und Steuerbehörden in der
renz, was mit den Geldern geschieht. Die Kanzlei     Schweiz eine Selbstanzeige zu machen. Durch die
kommt in der Untersuchung zum Schluss, dass          Selbstanzeigen und die vollumfängliche Koopera-
davon auszugehen ist, dass Agenten ausländi-         tion mit den Behörden gelingt es dem Unterneh-
sche Beamte bestochen haben und dass die Kor-        men in der Folge, den Organisationsmangel und
ruptionshandlungen straf- und zivilrechtlich den     die Korruptionsfälle innert weniger Monate auf-
Agenten, den Managements im Zielland und in          zuarbeiten, ohne dass das Unternehmen in die
der Schweiz sowie dem Unternehmen angelastet         Schlagzeilen gerät. Nach Abschluss der Untersu-
werden könnten.                                      chung wird das Unternehmen zu einer symboli-
                                                     schen Busse verurteilt, und es werden Vermögens-
Der Verwaltungsrat prüft daraufhin alle Optionen,    werte eingezogen, die durch die Straftaten erlangt
vorab aber eine Selbstanzeige bei den Strafver-      worden sind. Das Unternehmen hat sich im Rah-
folgungsbehörden. Der Verwaltungsrat und die         men der Regelung mit den Strafverfolgungsbehör-
Geschäftsleitung sind sich bewusst, dass das Un-     den dazu verpflichtet, ein Best-Practice-Compli-
ternehmen bereits Gegenstand einer Vorermitt-        ance-Managementsystem nach internationalem
lung in der Schweiz bzw. im Ausland sein könnte.     Standard einzuführen und die Compliance wäh-

180   schulthess manager handbuch 2018/2019
Wirtschaftsdelikte

rend dreier Jahre durch externe Experten beglei-   zusammen. Die grossen Wirtschaftsstraffälle sind
ten zu lassen. Gegen zwei ehemalige Verkaufslei-   meist international verflochten, das heisst invol-
ter werden nach deren Selbstanzeigen separate      vieren mehrere Staaten und pro Staat unter Um-
Strafuntersuchungen geführt. Die ehemaligen Ma-    ständen mehrere Behörden. Damit müssen sich
nager kooperieren mit den Strafbehörden.           die Schweizer Unternehmen zwangsläufig auch an
                                                   internationaler Best Practice im Umgang mit er-
Mit Abschluss des Strafverfahrens gegen das Un-    heblichen Rechtsrisiken ausrichten, konkret an
ternehmen informieren der Verwaltungsrat und       der Tendenz zu Selbstanzeige und vollständiger
die Geschäftsleitung die Belegschaft, die Kunden   Kooperation mit den Behörden.
und die Öffentlichkeit. Die Medienreaktion fällt
überwiegend neutral und faktenbezogen aus. Das     Um ihrer erhöhten Sorgfaltspflicht gerecht zu
Interesse am Strafverfahren ist eher gering, da    werden, müssen Verwaltungsrat und Geschäfts-
das Unternehmen selber aktiv wurde und die Ver-    leitung somit die Option der Selbstanzeige ge-
fehlungen der Vergangenheit aktiv behoben hat.     nau prüfen. Wenn diese Option verworfen wird
Auch die Kunden reagieren überwiegend positiv      und es später zu einer spontanen externen Un-
und begrüssen das transparente Vorgehen des        tersuchung kommt, sollten sich Verwaltungsrat
Unternehmens und die Vorbildfunktion, welches      und Geschäftsführung auf einen soliden Entschei-
es in der Industrie übernommen hat. Das Unter-     dungsprozess abstützen können. Wenn es zu einer
nehmen sieht sich bei öffentlichen Ausschreibun-   Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft und ne-
gen mit einem hohen Erklärungsbedarf konfron-      gativer Medienberichterstattung kommt, so wer-
tiert, kann aber aufgrund der Selbstanzeige und    den Verwaltungsrat und Geschäftsleitung erklären
der proaktiven Vorgehensweise Ausschlüsse, Sus-    müssen, weshalb man trotz Kenntnis der Rechts-
pensionen und Black-Listing verhindern.            risiken nicht proaktiv, offen und transparent ge-
                                                   handelt und Schaden vom Unternehmen abge-
Wann muss eine Selbstanzeige geprüft werden?       wendet hat.
Nach dem Gesetz (Art. 717 des Obligationenrechts)
müssen bei der Aktiengesellschaft die Mitglieder Bei schwerwiegenden Rechtsrisiken muss der
des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung Verwaltungsrat de facto zwingend die Option ei-
ihre Aufgaben mit «aller Sorgfalt erfüllen und die ner Selbstanzeige prüfen. Wenn er sich dann im
Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wah- Ergebnis gegen eine Selbstanzeige entscheidet,
ren». Wenn das Unternehmen mit erheblichen muss der Entscheid in einem einwandfreien Ent-
Rechtsrisiken konfrontiert ist, müssen Verwal- scheidungsprozess erfolgen, der auf einer ange-
tungsrat und Geschäftsleitung mit erhöhter Sorg- messenen Informationsbasis beruht und frei von
falt die Rechtsrisiken beurteilen und bewältigen. Interessenkonflikten ist (sog. Business Judgement
Eine, wenn nicht überhaupt die wichtigste Op- Rule).
tion zur Bewältigung erheblicher Rechtsrisiken ist
eine Selbstanzeige bei den zuständigen Aufsichts- Was gehört zur Prüfung einer Selbstanzeige?
und Strafverfolgungsbehörden. In den USA ist es Ausgangspunkt ist stets die Identifikation eines
seit Jahren etablierte Praxis, erhebliche Rechtsri- erheblichen Rechtsrisikos. In der Praxis kann es
siken proaktiv den Behörden anzuzeigen, um die sich um ein Datenleck, einen systematischen Be-
potenziell existenzbedrohenden Risiken einer trug an Kunden oder Behörden, eine verbotene
spontanen Strafuntersuchung und Anklage gegen Absprache mit Wettbewerbern, Korruption, Kick-
das Unternehmen zu vermeiden. Heute arbeiten backs, Kinderarbeit, Sklaverei, Verletzung von
die Behörden vieler wichtiger Wirtschaftspartner Sanktionsbestimmungen, Verletzung von Kriegs-
der Schweiz, vorab jene der EU, der USA, Deutsch- material oder Dual-Use-Beschränkungen, dem
lands, Grossbritanniens, Frankreichs, Italiens und Verbergen schwerwiegender Sicherheitsmängel
Brasiliens eng mit den Behörden in der Schweiz etc. handeln.

                                                         schulthess manager handbuch 2018/2019   181
Wirtschaftsdelikte

Nach der Identifikation des Rechtsrisikos muss Einreichung der Selbstanzeige: Was ist das erwar-
dieses analysiert und bewertet werden. Diese tete Szenario, wie sieht es im besten und wie im
Schritte der Risikobeurteilung (Risk Assessment) schlechtesten Fall aus? Zu prüfen ist insbesondere,
werden im Rahmen einer internen Untersuchung ob das Unternehmen im schlechtesten Fall seine
unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses durch Existenz aufrechterhalten kann und wie sich die-
eine spezialisierte Anwaltskanzlei vorgenommen. ses Szenario von dem einer Spontanuntersuchung
Wenn die Risikobeurteilung das Vorliegen eines unterscheidet. Wenn die Erkenntnis ist, dass bei
erheblichen Rechtsrisikos bestätigt, muss die Ri- Selbstanzeige und voller Kooperation ein Negativ­
sikobewältigung erfolgen. Die wichtigsten Instru- szenario eher unwahrscheinlich ist, hingegen eine
mente dazu, die der Verwaltungsrat prüfen sollte, Spontanuntersuchung der Behörden innert Tagen
sind die Risikovermeidung (Beendigung der Ak- zum Verlust der «license to operate» führen kann,
tivitäten, welche das Risiko generieren), die Be- dann wird sich der Verwaltungsrat de facto für die
seitigung der Risikoquelle und die Verminderung Selbstanzeige entscheiden müssen.
der Konsequenzen des Eintritts des Risikos (s. ISO
Standard 31000 – Risk management). Im eingangs Bei einem Grundsatzentscheid für die Selbstan-
erwähnten Beispiel müssten Verwaltungsrat und zeige bei einer oder mehreren Behörden müssen
Geschäftsführung die Zusammenarbeit mit den vor der Einreichung der Selbstanzeige folgende
Agenten beenden oder – nach einer Prüfung de- Aspekte geregelt werden: die interne Governance
ren Integrität (Due Diligence) – das Reporting und und Organisation des Projektes, der Einbezug und
die Entschädigung so anpassen, dass Korruption die Rolle möglicherweise verantwortlicher Or-
verunmöglicht wird. Zur Verminderung der Kon- ganpersonen und Mitarbeiter, die Sicherung der
sequenzen des Risikoeintritts gehört die Prüfung Daten, die Compliance-Sofortmassnahmen, der
einer Selbstanzeige.                                Schutz der Vertraulichkeit und des Anwaltsge-
                                                    heimnisses, die interne und externe Kommunika-
Die Prüfung der Selbstanzeige beginnt mit der tion etc.
Identifikation der örtlich und sachlich zuständi-
gen Behörde(n). In internationalen Verhältnissen Wenn die Strategie und die Projektorganisation
sind stets mehrere Behörden potenziell zuständig. festgelegt sind, kann die Selbstanzeige einge-
Wurde beispielsweise eine mögliche Korruptions- reicht werden.
handlung eines Schweizer Unternehmens durch
Zahlungen in US-Dollar auf ein luxemburgisches Wichtig ist der zeitliche Faktor: Damit Selbstanzei-
Konto einer Off-shore-Gesellschaft eines asiati- gen strafmildernd berücksichtigt werden, müssen
schen Entscheidungsträgers entdeckt, dann ist im sie eingereicht werden, bevor die Behörden einen
Sinne einer ersten Auslegeordnung eine Selbst- Tatverdacht gegen das Unternehmen hegen.
anzeige in der Schweiz, den USA (wegen der Zah-
lung in US-Dollar), Luxemburg und dem betroffe- Wenn die Selbstanzeige bei mehreren Behörden
nen asiatischen Land zu prüfen. Eine sorgfältige erfolgt, ist es in der Regel angezeigt, diese gleich-
rechtliche Analyse wird die Frage beantworten, ob zeitig zu informieren. Mit der Einreichung der
bei einer oder mehreren Behörden und in wel- Selbstanzeige liegen die Entwicklungen dann in
cher zeitlichen Folge Selbstanzeige einzureichen den Händen der Behörde(n). Ab diesem Moment
wäre. Stets ist auch die Frage der Selbstanzeige gilt es, die Behörden optimal in der Untersuchung
bei Steuerbehörden und weiteren Behörden, wie zu unterstützen und einen regelmässigen Kontakt
bspw. Regulatoren, zu prüfen.                       aufrechtzuerhalten. Durch die vollständige Ko-
                                                    operation mit den Behörden können in aller Regel
Wenn klar ist, bei welchen Behörden in welcher Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen,
zeitlichen Abfolge Selbstanzeige einzureichen wäre, Untersuchungshaft, Kontensperren vermieden
geht es um die Erarbeitung von Szenarien nach und die Untersuchung beschleunigt werden.

182   schulthess manager handbuch 2018/2019
Wirtschaftsdelikte

Was macht eine erfolgreiche Selbstanzeige             grossen internationalen Projekten, wenn bspw. 4
aus?                                                  Länder betroffen sind, wird das Team um die 10
Erfolgreiche Selbstanzeigeverfahren sind solche       bis 20 Anwälte und phasenweise um die 20 bis 30
mit kurzer Untersuchungsdauer und angemesse-          forensische Hilfspersonen umfassen.
ner, tragbarer Sanktion. Das Erreichen beider Ziele
hängt in erster Linie von guter Projektorganisa-      Mit sorgfältiger Auswahl der externen Berater
tion und Teamarbeit ab. Vorab muss ein «A-Team»       und einer guten Governance und Leitung des
zusammengestellt werden. Auf der Seite des Un-        Projektes kann die Gefahr handwerklicher Feh-
ternehmens muss die Leitung des Projektes in die      ler auf ein Minimum begrenzt werden. Die gröss-
richtige Hand gelegt werden. In der Regel wird        ten handwerklichen Fehler, die in der Praxis vor-
ein gestandener und allseitig respektierter Ver-      kommen, sind die mangelhafte Governance des
waltungsrat die Leitung des Projektes überneh-        Projektes (insbesondere die fehlende Unabhän-
men. Der/die Projektleiter/-in benötigt fachlich      gigkeit der Projektleitung), der Beizug fachlich
und personell ausreichende Unterstützung im           unerfahrener Berater, die ungenügende bzw. die
Unternehmen. Sodann bedarf es der bestmögli-          nicht gerichtsverwertbare Sicherung von Daten,
chen externen Unterstützung: Eines leitenden An-      der fehlerhafte Umgang mit Mitarbeitern und Be-
walts (Lead Counsel), der das Projekt fachlich lei-   weismitteln (bspw. die Behinderung der Untersu-
tet, und zwar in allen betroffenen Ländern. Diese     chung durch Entlassung von Schlüsselpersonen),
Aufgabe muss in einer Hand liegen, um Koordina-       der falsche oder unverhältnismässige Einsatz fo-
tionsfehler und Missverständnisse unter den An-       rensischer Techniken, Fehler in der Absicherung
wälten, Buchprüfern und forensischen Experten         des Anwaltsgeheimnisses, ungenügender Schutz
zu vermeiden. Schon geringste Abweichungen in         der Vertraulichkeit der Kommunikation, falscher
der Kommunikation und bei der Zusammenarbeit          Umgang mit den Behörden (Arroganz, Sturheit,
mit den Behörden können den Erfolg der Selbst-        Besserwisserei, fehlendes Vertrauen, ungenü-
anzeige gefährden. Alle Anwälte und deren Hilfs-      gende Kooperation etc.) und allgemein natürlich
personen müssen also haargenau aufeinander            strategische Fehler (falsche Einschätzung von Ri-
abgestimmt sein, und alle müssen fachlich und         siken, insbesondere im Ausland, Überschätzung
persönlich als Team funktionieren.                    der Verhandlungsposition des Unternehmens,
                                                      schlechte Einbindung Dritter in den Prozess der
Die Anwälte werden unter dem Schutz des An-           Selbstanzeige etc.).
waltsgeheimnisses durch Hilfspersonen unter-
stützt: forensische Experten für die Auswertung       Wenn dem A-Team die notwendigen Ressourcen
elektronischer Daten, für die Prüfung des Rech-       und Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden,
nungswesens, zur Abklärung des Hintergrundes          hat das Unternehmen eine realistische Chance,
von Geschäftspartnern etc. Auch hier müssen die       die Ziele zu erreichen. Eine Garantie für den Er-
im konkreten Fall bestqualifizierten Dienstleister    folg eines Selbstanzeigeverfahrens gibt es aber
beigezogen werden.                                    nicht. Es geht jedoch im Kern darum, in einer für
                                                      das Unternehmen und das Management äusserst
Bei komplexen internationalen Wirtschaftsstraf-       schwierigen und potenziell existenzbedrohen-
fällen unterstützen also eine grössere Anzahl An-     den Situation das Beste herauszuholen. Und die-
wälte und Hilfspersonen das Unternehmen. Um           ses Ziel kann erreicht werden, wenn alle sorgfäl-
die anspruchsvolle Koordinationsaufgabe wahr-         tig handeln.
nehmen zu können, wird der Lead Counsel eine/n
Stabsleiter/-in einsetzen, der/die als juristisch     Und was geschieht mit den verantwortlichen
und forensisch gestandene Fachperson für den          Mitarbeitern?
Lead Counsel die Koordination der Teams und           Unternehmen sind rechtliche Fiktionen. Immer
des Arbeitsprozesses wahrnimmt. In mittleren bis      handelt eine natürliche Person für das Unterneh-

                                                            schulthess manager handbuch 2018/2019   183
Wirtschaftsdelikte

men. Das ist natürlich auch bei Verstössen ge-      Bei schwerwiegenden systemischen Gesetzes-
gen das Gesetz und gegen interne Richtlinien so.    verletzungen muss der Verwaltungsrat de facto
Wie soll nun ein Unternehmen in einem Selbstan-     Selbstanzeige einreichen, um die potenziell exis-
zeigeverfahren vorgehen, wenn Organmitglieder       tenzbedrohenden Risiken einer spontanen Unter-
oder leitende Manager in die Verstösse verwickelt   suchung zu vermeiden und Schaden vom Unter-
sind oder die Verstösse gar orchestriert haben?     nehmen und vom Management abzuwenden.

Der Verwaltungsrat muss gleich zu Beginn des        Die Ziele des Selbstanzeigeverfahrens sind die
Entscheidungsprozesses festlegen, welche Per-       Vermeidung behördlicher Zwangsmassnahmen
sonen in ihrer Funktion zu suspendieren sind.       (Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft etc.),
Eine Entlassung sollte in keinem Fall vorgenom-     die Verkürzung der Untersuchungsdauer, der Ab-
men werden, solange die Untersuchung nicht ab-      schluss des Verfahrens mit einer tragbaren Sank-
geschlossen ist und Organmitglieder oder Mit-       tion und – last but not least – die Wahrung der
arbeiter für Befragungen und zur Aufklärung         Reputation des Unternehmens und des Manage-
benötigt werden.                                    ments, indem in der Krise das Richtige getan wird.

Wenn entschieden worden ist, wer suspendiert Die Ziele des Selbstanzeigeverfahrens können mit
wird und wer in seiner Funktion verbleibt, geht es einer unabhängigen und kompetenten Leitung
darum, die Mithilfe aller Personen möglichst si- durch einen Verwaltungsrat und ein externes A-
cherzustellen. Idealerweise zeigt sich nicht nur Team erreicht werden. Zentral ist die Koordina-
das Unternehmen selber an, sondern auch Or- tion aller juristischen und forensischen Aufgaben
ganmitglieder und Mitarbeiter, die Grund zur An- in einer Hand (Lead Counsel), um – unter dem
nahme haben, sie hätten gegen das Gesetz ver­ Schutz des Anwaltsgeheimnisses – die Strategie
stossen. Wenn Unternehmen und Mitarbeiter messerscharf umzusetzen und Koordinationsfeh-
trotz teilweise divergierender Interessen zusam- ler und Widersprüche gegenüber Behörden strikte
menarbeiten, dann bestehen die besten Chancen, zu vermeiden.
ein gesamthaft angemessenes und tragbares Re-
sultat zu erreichen. Das Unternehmen sollte da-
her versuchen, auch Organmitglieder und Mitar-
beiter, bei denen ein Tatverdacht besteht, davon
zu überzeugen, zu kooperieren und sich allenfalls
selber anzuzeigen. Bei den Personen, welche die
Verstösse orchestriert haben, wird es in jedem Fall
zu Verfahren kommen, und eine Verurteilung ist
wahrscheinlich. Aber es gibt im Strafrecht und in
der Strafprozessordnung Möglichkeiten, dass bei
natürlichen Personen Selbstanzeige, Koopera-
tion und Wiedergutmachung strafmildernd wir-
ken oder das Verfahren gar ohne Strafe einge-
stellt wird.

Fazit
In komplexen Wirtschaftsstraffällen muss der Ver-
waltungsrat die Option der Selbstanzeige prüfen.
Er muss auf einer einwandfreien, angemessenen
Informationsbasis und frei von Interessenkonflik-
ten entscheiden.

184   schulthess manager handbuch 2018/2019
Wirtschaftsdelikte

Kernaussagen
■■ Bei Verdacht auf schwerwiegende Gesetzes-
   verstösse muss der Verwaltungsrat zeitnah
   eine Selbstanzeige bei den Behörden prüfen.

■■ Durch rechtzeitige Selbstanzeige vermeidet
   das Unternehmen nicht nur die existenzbe-
   drohenden Risiken einer spontanen Unter-
   suchung durch die Behörden, sondern auch
   Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchung
   und Untersuchungshaft. Zudem vermindert
   sie die Sanktionshöhe und schützt die Repu-
   tation von Unternehmen und Management.

■■ Der Erfolg der Selbstanzeige hängt von guter
   Governance des Projektes und der Auswahl
   eines kompetenten und erfahrenen A-Teams
   ab. Die beiden entscheidenden Rollen sind
   die Projektleitung durch einen respektier-
   ten Verwaltungsrat und die fachliche Lei-
   tung durch einen erfahrenen, externen Anwalt
   (Lead Counsel).

■■ Selbstanzeige, transparente und umfassende
   Kooperation mit den Behörden und die Ver-
   besserung der Compliance werden bei Mit-
   arbeitern, Kunden und in der Öffentlichkeit
   positiv aufgenommen und bilden eine Chance
   für die Zukunft.

                                                  schulthess manager handbuch 2018/2019   185
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Führung, Steuern, Compliance, Wirtschaftsdelikte und Arbeitsrecht

                                                                      aktueller Überblick zu den
                                                                      laufenden Entwicklungen
                                                                      mit Checklisten, Übersichten
                                                                      und Ergänzungen
                                                                      Kernaussagen für die schnelle
                                                                      Informationsaufnahme

                                                          Jetzt erhältlich
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schulthess manager handbuch 2018 / 2019
308 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-7255-7835-1, CHF 79.--                         MANAGEMENT
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