Einreisebedingungen: Italien - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                           Italien

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Aktuelle medizinische Hinweise
   West-Nil-Fieber
   2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
   Italien hat mehr als 320 Fälle gemeldet mit 13 Todesfällen. Betroffen ist der Norden des Landes.
   Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene
   Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres im Merkblatt
   West-Nil-Fieber.
   Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe s.u. ist die einzige
   Schutzmöglichkeit.

   Impfschutz
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich
   einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen
   Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Influenza und
   Pneumokokken.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition, bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen
   Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen
   Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen. Lassen Sie sich
   hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

   Chikungunya-Fieber
   Aus der Region Lazio in und um Rom, der Küstenstadt Anzio sowie Latina wurden 2017 bereits mehr als 200 Fälle von sog.
   autochthonem Chikungunya-Fieber gemeldet. Ein weiterer kleiner Ausbruch mit 55 Fällen wird aus Süditalien in der Region um
   Guardavalle Marina gemeldet.
   Dies heißt, dass die Erkrankung durch Übertragung von infizierten, tagaktiven Stechmücken (Aedes albopictus, sog.
   Tigermücken) vor Ort erworben wurde. Fieber und anhaltende Gelenkschmerzen stehen als Symptome im Vordergrund (siehe
   Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu). Mückenbekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen. Gefährdet sind besonders ältere
   Menschen mit schweren Vorerkrankungen, Menschen mit Arthritis sowie Frauen in der Spätschwangerschaft. Einzige persönliche
   Schutzmaßnahme ist der Schutz vor Mückenstichen (siehe Merkblatt Expositionsprophylaxe). Mit Beginn der kälteren Jahreszeit
   ist mit einem Rückgang der Gefährdung zu rechnen.
   Phlebotomusfieber (oder Toskanafieber)
   Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und
   verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der
   Übertragungszeiten empfohlen,
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
   [20609]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Grenzkontrollen
   Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus
   Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach
   Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen
   in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich. Daher wird dringend empfohlen,dass Reisende, soweit sie über Reisepass
   und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (im Hotelsafe) hinterlegenoder dass Kopien der
   Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden.
   Im Hinblick auf verstärkte Kontrollen auch im Schengenraum wird allen Reisenden geraten, in jedem Fall auch bei Reisen mit
   dem eigenen Fahrzeug, Bus, Bahn den Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
   Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor
   Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung
   durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit
Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 1 von 9
Italien
der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland könnte dann frühestens am
   darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.

   Straßenverkehr
   Am 14.August 2018 kam es zum Einsturz eines Teilstücks der Autobahn E80/A10 in Genua. Die Viadotto Polcevera, auch Ponte
   Morandi oder Ponte delle Condotte genannte Autobahnbrücke ist gesperrt. Mittelfristig ist mit Verkehrsbehinderungen im Bereich
   Genua zu rechnen.
   Vor der Abreise sollten sich Autofahrer mit grundlegenden Vorschriften vertraut machen, wie z. B. zulässige
   Höchstgeschwindigkeiten, Promille-Grenze, etc. Insbesondere das Befahren der verkehrsberuhigten Zonen in vielen
   Innenstädten, sogenannten ZTL, zone a traffico limitato ist in Italien nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Besonders
   gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden. Genaue und tagesaktuelle Informationen
   zu Regelungen, die nicht den deutschen entsprechen, erteilt auch der ADAC. Generell gilt der Hinweis, dass bei Verstößen
   gegen die Straßenverkehrsordnung mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus
   als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
   Gerechtfertigte Bußgeldbescheide sollten aus Kostengründen möglichst noch vor Ort bezahlt werden, auf der Polizeidienststelle,
   da eine Zustellung an den Inlandswohnort mit einem Gebührenaufschlag verbunden ist.
   Falls der Bußgeldbescheid ungerechtfertigt erscheint, sollten Reisende nach Erhalt Widerspruch einlegen, siehe hierzu Hinweise
   auch in deutscher Sprache unter emo.nivi.it/Faq.
   Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer
   eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.

   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

   Geld/Kreditkarten
   Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall
   möglich.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt.
   [20609]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die
   Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

   In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen
   Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird
   deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,
   die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

   Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes.
   Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose
   Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der
   Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden,
   der in größeren Orten eingerichtet ist.

   In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und
   Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta
   Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine
   spezielle Traubenkur angeboten.
   Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La
   Federterme, erhältlich.

   Essen und Trinken
   In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im
   Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem
   Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

   Impfungen

     Titel                     Besondere Vorsichtsmaßnahmen                      Gesundheitszeugnis erforderlich

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Essen & Trinken           -                                                -

       Malaria                   Nein                                             -

       Typhus & Polio            Nein                                             -

       Cholera                   Nein                                             -

       Gelbfieber                Nein                                             -

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern,
   Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in der ländlichen Umgebung um Trient und Florenz durch
   Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

   Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei
   Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur
   einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

   Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem in den Sommermonaten an der Küste und auf den
   Mittelmeerinseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
   Ebenfalls Insektenschutz und lange Kleidung schützen vor der, durch Mücken übertragbaren Infektion Kala Azar. Diese kommt
   vor allem in Süditalien und auf den Mittelmeerinseln vor.
   Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein
   wirksamer Mückenschutz.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Mon, 15 Oct 2018 16:30:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Mon, 15 Oct 2018 16:38:06 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise, West-Nil-Fieber)

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE

   Naturkatastrophen
   Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben kommt. Informationen zum Verhalten bei
   Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
   Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu
   Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen
   Behörden achten.
   In den Wintermonaten sollten sich Reisende bei Aktivitäten in den Bergen Norditalien über die aktuelle Witterungslage
   informieren. Aktuelle Hinweise zur Lawinengefahr bietet für Südtirol der Landeswetterdienst von Bozen Südtirol und ansonsten
   die Protezione Civile. Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere Informationen sind der Webseite des
   Automobile Club d'Italia ACI zu entnehmen.
   Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten
   Medicanes kommen. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
   Terrorismus
   Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge auch in Italien
   hingewiesen und nach den jüngsten Anschlägen in Paris abermals ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte
   Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird empfohlen, sich
   insbesondere bei größeren Menschenansammlungen mit erhöhter Aufmerksamkeit und Wachsamkeit zu bewegen.
   Kriminalität
   Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
   Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen bspw. durch Hinweis auf eine angebliche
   Reifenpanne, Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä. abgelenkt und dann durch Komplizen
   beraubt werden. Besonders auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst
   und in Bussen, hier insbesondere der Linien 40, 62 und 64, wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Gleiches gilt für alle

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 3 von 9
Italien
größeren Städte und deren touristische Mittelpunkte wie die Hauptbahnhöfe in Mailand und Neapel, belebte Metrostationen
   und in Neapel die Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
   Reisende sollten bei Spaziergängen nur das Notwendige bei sich tragen, große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente
   im Hotelsafe lassen und wenn überhaupt, nur sichere, durch PIN geschützte Kreditkarten mitführen.
   Es wird empfohlen, Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise zu nehmen (siehe auch Hinweise unter Allgemeine
   Reiseinformationen). Alternativ können die Dateien auf mobilen Geräten abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.
   Es kommt sehr häufig zu Autoeinbrüchen. Nach Möglichkeit sollten alle Gegenstände aus dem Auto mitgenommen, das
   Handschuhfach und auch eine evtl. vorhandene Kofferraumabdeckung geöffnet werden, um potentiellen Einbrechern zu zeigen,
   dass ein Einbruch nicht lohnt. Sollte es tatsächlich unmöglich sein, das gesamte Gepäck etc. mitzunehmen, sollten auf keinen
   Fall Wertsachen und Ausweise im Auto gelassen werden, auch dann nicht, wenn sie nicht auf Anhieb von außen sichtbar sind.
   Neben Einbrüchen in PKW gibt es allerdings immer wieder auch Diebstähle von Autos und Wohnmobilen mit komplettem Inhalt.In
   jüngster Zeit treten Diebstähle verstärkt auch in Strandnähe auf, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom.
   Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate bei Spaziergängen generell nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu
   erschweren.
   In Neapel ist besondere Umsicht im Umgang mit wertvollen Uhren und Schmuck geboten, die bevorzugt entwendet werden.
   Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien beträgt 3.000,- Euro. In diesem Zusammenhang wird von der Zahlung von hohen
   Geldbeträgen in bar bei der Abwicklung von An- und Verkäufen von wertvollen Objekten (z.B. Grundstücken, Yachten)
   ausdrücklich abgeraten. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Rom.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, damit in einem Notfall eine schnelle
   Kontaktaufnahme ermöglicht wird. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen
   versorgt.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Grenzkontrollen
   Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus
   Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach
   Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen
   in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich. Daher wird dringend empfohlen,dass Reisende, soweit sie über Reisepass
   und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegenoder dass Kopien der
   Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden.
   Im Hinblick auf verstärkte Kontrollen auch im Schengenraum wird allen Reisenden geraten, in jedem Fall auch bei Reisen mit
   dem eigenen Fahrzeug, Bus, Bahn usw. den Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
   Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor
   Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung
   durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit
   der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland könnte dann frühestens am
   darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.
   Straßenverkehr
   Am 14.August 2018 kam es zum Einsturz eines Teilstücks der Autobahn E80/A10 in Genua. Die Viadotto Polcevera, auch
   Ponte Morandi oder Ponte delle Condotte genannte Autobahnbrücke ist gesperrt. Mittelfristig ist mit Verkehrsbehinderungen im
   Bereich Genua zu rechnen.
   Vor der Abreise sollten sich Autofahrer mit grundlegenden Vorschriften vertraut machen, wie z. B. zulässige
   Höchstgeschwindigkeiten, Promille-Grenze, etc. Insbesondere das Befahren der verkehrsberuhigten Zonen in vielen
   Innenstädten, sogenannten ZTL, zone a traffico limitato ist in Italien nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Besonders
   gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden. Genaue und tagesaktuelle Informationen
   zu Regelungen, die nicht den deutschen entsprechen, erteilt auch der ADAC. Generell gilt der Hinweis, dass bei Verstößen
   gegen die Straßenverkehrsordnung mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus
   als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
   Gerechtfertigte Bußgeldbescheide sollten aus Kostengründen möglichst noch vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der
   Polizeidienststelle, da eine Zustellung an den Inlandswohnort mit einem Gebührenaufschlag verbunden ist.
   Falls der Bußgeldbescheid ungerechtfertigt erscheint, sollten Reisende nach Erhalt Widerspruch einlegen, siehe hierzu Hinweise
   auch in deutscher Sprache unter emo.nivi.it/Faq.
   Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer
   eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
   Führerschein
   Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
   Geld/Kreditkarten
   Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall
   möglich.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 4 von 9
Italien
Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Ja
   Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den
   Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit
   höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
   Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil
   von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
   Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
   Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
   Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen
   schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des
   grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
   Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000,- € übersteigt, deklariert
   werden.
   Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
   Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland,
   Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
   Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein
   Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu
   besonderer Vorsicht geraten.
   In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins
   Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen
   unter www.turismoroma.it.
   Die Regionalregierung Sardiniens hat mit Gesetz vom 26. Juli 2017 jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die
   Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser
   gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 Euro bis 3.000 Euro verhängt. Die Mitnahme von Sand an den
   Stränden ist unabhängig des Beschlusses auf Sardinien in Italien seit Langem untersagt.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Aktuelle medizinische Hinweise
   West-Nil-Fieber
   2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
   Italien hat mehr als 500 Fälle gemeldet und mehr als 40 Todesfälle. Betroffen ist der Norden des Landes.
   Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene
   Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt
   West-Nil-Fieber.
   Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige
   Schutzmöglichkeit.
   Impfschutz
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich
   einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen
   Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Influenza
   und Pneumokokken.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition, z.B. bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen
   Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 5 von 9
Italien
Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen. Lassen Sie sich
   hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
   Chikungunya-Fieber
   Aus der Region Lazio in und um Rom, der Küstenstadt Anzio sowie Latina wurden 2017 bereits mehr als 200 Fälle von sog.
   autochthonem Chikungunya-Fieber gemeldet. Ein weiterer kleiner Ausbruch mit 55 Fällen wird aus Süditalien in der Region um
   Guardavalle Marina gemeldet.
   Dies heißt, dass die Erkrankung durch Übertragung von infizierten, tagaktiven Stechmücken (Aedes albopictus, sog.
   Tigermücken) vor Ort erworben wurde. Fieber und anhaltende Gelenkschmerzen stehen als Symptome im Vordergrund (siehe
   Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu). Mückenbekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen. Gefährdet sind besonders ältere
   Menschen mit schweren Vorerkrankungen, Menschen mit Arthritis sowie Frauen in der Spätschwangerschaft. Einzige persönliche
   Schutzmaßnahme ist der Schutz vor Mückenstichen (siehe Merkblatt Expositionsprophylaxe). Mit Beginn der kälteren Jahreszeit
   ist mit einem Rückgang der Gefährdung zu rechnen.
   Phlebotomusfieber (oder Toskanafieber)
   Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und
   verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der
   Übertragungszeiten empfohlen,
   · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   · tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
   • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
   • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere
   Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
   • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
   Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
   • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken,
   noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                Pass                Visum                Rückflugticket               Personalausweis/Identitätskarte
                          erforderlich        erforderlich         erforderlich

       Türkei              Ja                  1                    Ja                           -

       Andere EU-          Nein                Nein                 Nein                         Ja
       Länder

       Schweiz             Nein                Nein                 Nein                         Ja

       Österreich          Nein                Nein                 Nein                         Ja

       Deutschland         Nein                Nein                 Nein                         Ja

   Personalausweise/Identitätskarten
   U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem
   Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
   EU-Länder und Schweiz.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 6 von 9
Italien
Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger
   ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

   Anmerkung zum Reisepass
   Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San
   Marino und Vatikanstadt.

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen
   Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
   (a) EU-Länder und Schweiz.
   (b) [1] Staatsangehörige der Türkei, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige
   Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
   Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
   Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
   Türken: Eigener Reisepass.
   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
   Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine
   Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
   Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen
   z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein
   Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6
   Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel
   vom Halter begleitet werden.

   Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können
   maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
   Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis
   (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und
   müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem
   Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf
   5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende
   zusätzliche Vorschrift:
   Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der
   Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt
   nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das
   Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden
   sind.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco,
   Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die
   Einfuhr benutzt werden.

   Bearbeitungsdauer
   Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
   Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

   Gültigkeit
   Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 7 von 9
Italien
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).

   Transit
   Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-
   Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen,
   benötigen kein Transitvisum.

   Visaarten und Kosten
   Einreise-, Transitvisum.

   Kosten
   Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

   Antrag erforderlich
   Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen
   konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

   Schengen-Visum:
   (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der
   ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
   (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und
   Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z.
   B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
   (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für
   Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer
   Kostenübernahmeverpflichtung.
   (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die
   Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden
   gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat
   abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat
   tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des
   Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
   (e) Visumgebühr.
   (f) 1 biometrisches Passbild.
   (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels
   gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).

   Währung
   1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500
   Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
   Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden.
   1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.

   Devisenbestimmungen
   Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes-
   und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (auch
   Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks).

   Kreditkarten
   Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller
   der betreffenden Kreditkarte.
   Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte
   oder per Überweisung bezahlt werden.

   Reiseschecks

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 8 von 9
Italien
Werden selbst in Banken, Wechselbüros und größeren Hotels kaum noch angenommen.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.

   [col]

   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
   200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
   1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder
   Schaumwein;
   4 l Tafelwein;
   16 l Bier;
   Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem
   Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
   Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

   Verbotene Importe
   Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern
   (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN
   [20609] Italien - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 30.09.2018 (Unverändert gültig seit:
   20.09.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 30.09.2018 (Unverändert gültig seit: 20.09.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 9 von 9
Italien
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