Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education MAS SHE Maturitäts-fächer - Wegleitung
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Wegleitung Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education MAS SHE Maturitäts- fächer uzh
Inhalt Vorwort 6 1. Allgemeines 8 1.1 Was steht in dieser Wegleitung? 8 1.2 In welchen Unterlagen ist das Studium 8 an der Philosophischen Fakultät geregelt? 1.3 Wie funktioniert das Kreditpunktesystem? 8 1.4 Wie viele Kreditpunkte muss ich erwerben? 9 Welcher Zeitraum steht mir dazu zur Verfügung? 1.5 Kann ich meine Kreditpunkte beliebig zusammenstellen? 9 1.6 Wie erfahre ich meinen Kreditpunktestand? 9 1.7 Wie ist das Studium gegliedert? Was sind Module? 10 1.8 Welche Arten von Modulen gibt es? 10 1.9 Wie schreibe ich mich für ein Modul ein? Buchungsfristen? 10 1.10 Wie erwerbe ich meine Kreditpunkte? 11 1.11 Muss ich mich für die einzelnen Leistungsnachweise anmelden? 11 Kann ich mich abmelden? 1.12 Was sind modulübergreifende Prüfungen? 11 1.13 Kann ich jedes Semester die Universität wechseln? 11 1.14 Wie bringe ich Studium und Militärdienst unter einen Hut? 12 2. Die Organisation 12 2.1 Lehre und Forschung 12 2.2 Kontakte und Adressen: Sekretariat und Studienberatung 13 3. Das Studium 14 3.1 Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? 14 3.2 Wie ist das Studium aufgebaut? 14 3.3 Welche Module im Bereich Erziehungswissenschaften 16 muss ich besuchen? 3.4 Welche Module im Bereich Fachdidaktik muss ich besuchen? 18 3.5 Welche Module werden im Bereich «Fachwissenschaftliche Vertiefung 18 1. Auflage, 1. 10. 2006 mit pädagogischem Fokus» angeboten? 3
3.6 Wie ist die berufspraktische Ausbildung organisiert? 19 3.7 Welche Module kann ich im Wahlpflichtbereich besuchen? 19 3.8 In welcher Abfolge muss ich die Module absolvieren? 20 3.9 Welche Leistungen muss ich für die Absolvierung 20 der Module erbringen? 3.10 Was ist ein Leistungsnachweis? 20 3.11 Was ist ein Portfolio und wie wird es aufgebaut? 21 4. Modulübergreifende Prüfung 21 4.1 Zulassung 21 4.2 Anmeldung und Anforderungen 21 4.3 Gebühren 21 5. Besonderes 22 5.1 Anrechnung von Studienleistungen, Studienplanung 22 5.2 BA- und MA-Studium Gymnasial- und Berufspädagogik 22 5.3 Eignungsbeurteilung 22 5.4 Ausserschulisches Praktikum 23 5.5 Sprachenaufenthalt für moderne Fremdsprachen 23 5.6 Literaturlisten 23 5.7 Übergangsregelung 23 5.8 Sonderregelungen für MAS-SHE in Wirtschaft und Recht 24 4 5
Vorwort - Es besteht die Möglichkeit, durch eine kombinierte Ausbildung auch als Lehrperson an Berufsmaturitätsschulen unterrichten zu können. Das Studium zum Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education MAS - Durch die Zusammenarbeit der Pädagogischen Hochschule, der Universität und SHE vermittelt eine pädagogisch-didaktische Ausbildung, die zum Unterricht an einem der ETH Zürich im Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik Gymnasium, einer Berufsmaturitätsschule oder einer höheren Schule befähigt. können auch Lehrveranstaltungen an den Partnerhochschulen besucht werden. Der Studiengang wird erstmals im Wintersemester 2006/2007 an der Universität Zürich durchgeführt und löst die bisherigen Studiengänge für das Höhere Lehramt Mittel- Wir sind überzeugt, dass wir mit dem neuen Studiengang ein attraktives Angebot für schulen, das Höhere Lehramt in den Handelsfächern sowie das Höhere Lehramt in den die Lehrpersonenbildung machen können, und wünschen allen Studentinnen und neusprachlichen Fächern der Berufsschulen ab. Studenten viel Erfolg. Die fachlichen Grundlagen für den MAS SHE werden durch die Fächer der philoso- phischen, der mathematisch-naturwissenschaftlichen, der rechtswissenschaftlichen Höheres Lehramt Mittelschulen (HLM) der Universität Zürich und der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität oder einer anderen und Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik ZHSF universitären Hochschule gelegt. Die fachwissenschaftliche Ausbildung muss durch einen entsprechenden universitären Abschluss bescheinigt sein (Lizentiat, Diplom oder Prof. Dr. Franz Eberle Master). Prof. Dr. Philipp Gonon Diese Wegleitung enthält alle wichtigen Informationen für das Studium. Die wich- Prof. Dr. Regula Kyburz Graber tigsten Neuerungen in Kürze: Prof. Dr. Urs Ruf - Der neue Studiengang kann entweder in einem Schritt oder in zwei Schritten erwor- ben werden. Während der Studiengang in einem Schritt zur Lehrbefähigung für zwei Im Laufe des Wintersemesters 2006/2007 wird das Höhere Lehramt Mittelschulen Unterrichtsfächer führt, umfasst der Studiengang in zwei Schritten vorerst nur ein (HLM) in Institut für Gymnasial- und Berufspädagogik (IGB) umbenannt. Unterrichtsfach, das zu einem späteren Zeitpunkt durch ein zweites Unterrichtsfach ergänzt werden kann. - Die Ausbildung ist modular aufgebaut und entspricht den Vorgaben des European Credit Transfer Systems (ECTS). Kreditpunkte werden aufgrund kontrollierter und bewerteter Studienleistungen vergeben. - Die fachdidaktische Ausbildung wird ausgeweitet. - Die berufspraktische Ausbildung bekommt mit einem Einführungspraktikum und zwei Unterrichtspraktika ein stärkeres Gewicht. - Im Verlaufe des Studiums wird eine Eignungsbeurteilung vorgenommen. - Es wird ein ausserschulisches Praktikum von mindestens drei Monaten Dauer ver- langt. - Mit der Einführung von fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen mit pädagogi- schem Fokus (im ersten Fach des Zwei-Schritt-Abschlusses) wird der Verknüpfung von Fachwissenschaften und pädagogisch-didaktischer Ausbildung verstärkt Rech- nung getragen. 6 7
1. Allgemeines - Mit jeder Buchung eines Moduls (Vorlesung, Seminar, Praktika, etc.) erfolgt automa- tisch die Anmeldung für den oder die zugehörigen Leistungsnachweis/-e. 1.1 Was steht in dieser Wegleitung? - Ein Kreditpunkt entspricht einer Arbeitsleistung von 30 Stunden. Diese Zeit umfasst Im allgemeinen Teil dieser Wegleitung werden wichtige (und häufig gestellte) Fragen die Präsenzzeit an der Hochschule (Vorlesungen, Seminare, Praktika, etc.), die Zeit rund ums Studium beantwortet. Die Punkte 2 bis 5 befassen sich mit spezifischen für selbständige Arbeit (Selbststudium, Lösen von Aufgaben), den Aufwand für die Informationen zum Ablauf, zu den Veranstaltungen und zu allfälligen Besonderheiten Vorbereitung von Prüfungen, etc. des Studiums. - Die durchschnittlich geplante Arbeitsleistung für ein Semester (einschliesslich der vor- lesungsfreien Zeit) entspricht 30 KP. Je nach individueller Auswahl der Module kann ein 1.2 In welchen Unterlagen ist das Studium geregelt? Semester auch mehr oder weniger als 30 KP umfassen. Alle Studierenden bestimmen Diese Wegleitung hat lediglich orientierenden Charakter. Verbindlich sind selber, wie viel Zeit sie aufwenden, respektive wie viele Module sie buchen wollen. a) die Reglemente über den Studiengang Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education in einem Schritt und in zwei Schritten, die durch den Uni-- 1.4 Wie viele Kreditpunkte muss ich erwerben? Welcher Zeitraum steht mir versitätsrat am 24.Oktober 2005 erlassen wurden. (Gesetzessammlung des Kantons: dazu zur Verfügung? www.zhlex.zh.ch ) Der Studiengang MAS SHE umfasst 60 Kreditpunkte. Der Studiengang kann berufsbe- b) die Studienordnung, sowie die Ordnungen zur fachwissenschaftlichen Ausbildung, gleitend oder als Vollzeitstudium absolviert werden. Die für den Abschluss benötigten zur Eignungsbeurteilung, zur berufspraktischen Ausbildung und zum ausserschuli- 60 KP entsprechen einem Vollzeitstudium von einem Jahr. Da die Studienorganisation schen Praktikum, die vom Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fach- auch durch die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Mittelschulen durchgeführten didaktik (ZHSF) erlassen wurden. Alle erwähnten Dokumente sind auf der Homepa- Praktika und berufspraktischen Prüfungen bestimmt wird, dauert allerdings auch ein ge des HLM abrufbar. Das Reglement enthält die allgemeinen Bestimmungen für das Vollzeitstudium in der Regel länger als ein Jahr. Zudem setzt der Studiengang eine Studium. In der Studienordnung und in den anderen Ordnungen werden Regelun- ausreichende fachwissenschaftliche Ausbildung voraus und kann frühestens nach gen zu den einzelnen Elementen des Studiums beschrieben. dem Erwerb von 120 Kreditpunkten in den Fachwissenschaften begonnen werden; in Reglement, Studienordnung, übrige Ordnungen und diese Wegleitungen gelten über vielen Fächern empfiehlt sich der Studienbeginn erst gegen Ende des Masterstudiums. einen längeren Zeitraum. Die aktuellsten Informationen sind jeweils unserer Home- Müssen verschiedene Veranstaltungen im fachwissenschaftlichen Bereich ergänzt oder page (www.unizh.ch/igb)oder dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Zürich nachgeholt werden, so verlängert sich die Studiendauer entsprechend. www.vorlesungen.unizh.ch zu entnehmen. 1.5 Kann ich meine Kreditpunkte beliebig zusammenstellen? 1.3 Wie funktioniert das Kreditpunktesystem? Nein. Kreditpunkte können nicht mit beliebigen Lehrveranstaltungen erworben wer- Alle Studiengänge werden nach dem Prinzip des «European Credit Transfer System» den. Diese Wegleitung gibt Auskunft darüber, welche Module obligatorisch sind und (ECTS) durchgeführt. Zu belegende Module (Vorlesungen, Praktika, Seminare …) wer- welche innerhalb bestimmter Vorgaben frei gewählt werden können. den mit Kreditpunkten (KP) versehen, die nur jene Studentinnen und Studenten erhal- ten, die einen entsprechenden Leistungsnachweis erbringen. Diese Kreditpunkte sind 1.6 Wie erfahre ich meinen Kreditpunktestand? mit den europäischen ECTS-Anrechnungspunkten gleichwertig; so soll die Studieren- Die Studierenden erhalten einmal pro Semester eine Aufstellung über die bisher erwor- denmobilität zwischen verschiedenen Hochschulen und Ländern erleichtert werden. benen KP und – soweit erteilt – die erzielten Noten. Allfällige Unstimmigkeiten müssen Bei der Vergabe der Kreditpunkte gelten folgende Grundsätze: von den Studierenden innert 30 Tagen Sekretariat des Studiengangs schriftlich gemel- - Keine Kreditpunkte ohne Leistungsnachweis. det werden (siehe Kapitel 2.2). 8 9
1.7 Wie ist das Studium gegliedert? Was sind Module? 1.10 Wie erwerbe ich meine Kreditpunkte? Die Ausbildung setzt sich aus folgenden fünf Bereichen zusammen: Kreditpunkte werden nur aufgrund von Leistungsnachweisen vergeben. Form und - Erziehungswissenschaften oder Allgemeine Didaktik Umfang dieser Leistungsnachweise werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt gege- - Fachdidaktik ben. Wurde ein Modul erfolgreich absolviert, können für das gleiche oder ein inhaltlich - Berufspraktische Ausbildung identisches Modul keine weiteren Kreditpunkte angerechnet werden. Ein Modul kann - Wahlpflichtfächer nur einmal auf ein Studienziel angerechnet werden. - Fachwissenschaftliche Vertiefung mit pädagogischem Fokus (nur für das erste Fach im Zwei-Schritt-Diplom) 1.11 Muss ich mich für die einzelnen Leistungsnachweise anmelden? Jedem dieser fünf Bereiche sind verschiedene Module zugeordnet. Ein Modul besteht Kann ich mich abmelden? aus verschiedenen Modulelementen. Dazu gehören Präsenzveranstaltungen, Selbststu- Mit der Buchung eines Moduls erfolgt automatisch die Anmeldung für den oder die dium, Leistungsnachweise und Exkursionen. Kreditpunkte werden ausschliesslich für zugehörigen Leistungsnachweis/e. Dies bedeutet, dass mit der Buchung eines Moduls das gesamte Modul vergeben. Das Absolvieren eines Moduls kann von der Erfüllung die Erbringung des Leistungsnachweises angekündigt wird. Falls dies nicht geschieht, von Vorbedingungen abhängig gemacht werden; solche Bedingungen sind in der wird der entsprechende Leistungsnachweis im Leistungsausweis als «nicht erfüllt» Studienordnung beschrieben. vermerkt. Bei Krankheit oder anderen triftigen und belegbare Verhinderungsgründen, kann eine Modulbuchung einschliesslich der Erbringung des Leistungsnachweises stor- 1.8 Welche Arten von Modulen gibt es? niert werden. Hierzu muss unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrunds oder Es wird unterschieden zwischen: in der Regel spätestens innert 10 Tagen nach dem Termin des Leistungsnachweises ein - Pflichtmodul: Modul, welches für alle Studierenden eines Fachs obligatorisch ist. schriftlicher Antrag eingereicht werden. Diesem muss im Krankheitsfall ein ärztliches - Wahlpflichtmodul: Modul, das in einer vorgegebenen Anzahl aus einer vorge- Zeugnis beigelegt werden. gebenen Liste auszuwählen ist. 1.12 Was sind modulübergreifende Prüfungen? 1.9 Wie schreibe ich mich für ein Modul ein? Buchungsfristen? Für den Erwerb des MAS SHE muss eine modulübergreifende Prüfung absolviert Die Modulbuchungen erfolgen online über das System SAP-CM gemäss allgemeinen werden, die sich aus den Bereichen Erziehungswissenschaften, Fachdidaktik und be- Richtlinien der Universität. Dabei sind die Buchungsfristen für alle Module der Philoso- rufspraktische Ausbildung zusammensetzt. Die Regelungen zu modulübergreifenden phischen Fakultät zu beachten: Jeweils 4 Wochen vor bis 2 Wochen nach Vorlesungs- Prüfungen sind im Reglement und in der Studienordnung beschrieben. beginn können Veranstaltungen gebucht werden. Innerhalb dieser Frist können auch bereits getätigte Buchungen annulliert und neue getätigt werden. 2 bis 4 Wochen nach 1.13 Kann ich jedes Semester die Universität wechseln? Vorlesungsbeginn können bereits gebuchte Veranstaltungen annulliert werden. Neue Ja, jedoch: In demselben Fach absolvierte Kreditpunkte werden grundsätzlich an jeder Buchungen sind in diesem Zeitraum nicht mehr möglich. Universität (mit Kreditpunktsystem) akzeptiert. Dies führt aber nicht zwingend zum Wichtig: Für Module, die von anderen Fakultäten oder Partnerhochschulen im ZHSF Erlass von ebenso vielen Punkten: Jedes Fach ist berechtigt, mit seinem Curriculum die angeboten werden, gelten die Buchungsvorschriften dieser Fakultäten oder Hochschu- wesentlichen Inhalte und deren Umfang zu definieren. Unter Umständen ist es daher len. Sie weichen unter Umständen insbesondere im Hinblick auf Buchungsfristen von erforderlich, gewisse Inhalte noch zu absolvieren, obwohl die erforderliche Gesamt- denen der Philosophischen Fakultät ab. punktzahl bereits erreicht ist. 10 11
1.14 Wie bringe ich Studium und Militärdienst unter einen Hut? 2.2 Kontakte und Adressen: Sekretariat, Studienberatung Die Termine der Leistungsnachweise können sich mit militärischen Ausbildungsdiens- ten überschneiden. Es wird deshalb dringend empfohlen, diese Dienste vor dem Stu- Sekretariat dienbeginn zu absolvieren. Falls während des Studiums Ausbildungsdienste absolviert Martha Nyirö, Ursula Quiblier, Silvia Zweidler werden müssen, sollte frühzeitig Kontakt mit den Abteilungsleitern aufgenommen T: 043 305 66 55 werden. F: 043 305 66 65 sekretariat@igb.unizh.ch 2. Die Organisation Abteilungsleitung und Studienberatung 2.1 Lehre und Forschung Peter Rothenfluh Der Titel MAS SHE wird vom Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdi- peter.rothenfluh@igb.unizh.ch daktik (ZHSF) und der Universität Zürich (Institut für Gymnasial- und Berufspädagogik) verliehen. Die folgenden Professuren vertreten Lehre und Forschung des IGB: Thomas Tobler tobler@igb.unizh.ch - Prof. Dr. Franz Eberle (Gymnasialpädagogik) - Prof. Dr. Philipp Gonon (Berufspädagogik) - Prof. Dr. Regula Kyburz Graber (Gymnasialpädagogik) Sprechstunden erfordern eine telefonische Anmeldung beim Sekretariat. - Prof. Dr. Urs Ruf (Gymnasialpädagogik) Anschrift des Instituts: Neben dem MAS SHE bietet das IGB auch folgende Angebote an: BA und MA Neben- Universität Zürich fach «Gymnasial- und Berufspädagogik», MAS SHE für das Erteilen von Allgemeinbil- Institut für Gymnasial- und Berufspädagogik dendem Unterricht (ABU), sowie Weiterbildung für Mittel- und Berufssschulen. Beckenhofstr. 35 Über die einzelnen Möglichkeiten können Sie sich auf unserer Homepage informieren: 8006 Zürich www.unizh.ch/hlm. Für das Nebenfach «Gymnasial- und Berufspädagogik» liegt eine eigene Wegleitung vor. Das ZHSF ist eine Kooperation der Pädagogischen Hochschule, der Universität und der ETH Zürich, so dass auch die Qualität von Lehre und Forschung der Partnerhochschulen in die Ausbildung einfliessen. Weitere Informationen darüber finden Sie unter: www.zhsf-edu.ch. 12 13
3. Das Studium Beide Studiengänge umfassen einen obligatorischen Kernbereich (Pflichtmodule) und einen Wahlpflichtbereich. 3.1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um zum Studium zugelassen zu werden: Studiengang MAS SHE zwei Fächer in einem Schritt - Eine fachwissenschaftliche Ausbildung (Master) der Mathematisch-Naturwissen- schaftlichen Fakultät, der Philosophischen Fakultät, der Rechtswissenschaftlichen Pädagogisch-didaktisches Studium KP Fakultät, der Theologischen Fakultät oder der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Erziehungswissenschaften, davon: 12 In der «Ordnung über die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen» werden nach Einführungsvorlesung 4 Fächern differenziert zusätzliche Anforderungen genannt, die geleistet werden Pädagogische Psychologie für die Mittelschule 4 müssen. Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten 4 - Für Studierende mit einem fachwissenschaftlichen Abschluss anderer schweizeri- Fachdidaktik im ersten Fach, davon: 9 scher Hochschulen: Fachdidaktik im ersten Fach I 3 Eine fachwissenschaftliche Ausbildung (Master), die von der Universität Zürich als Fachdidaktik im ersten Fach II (Aufbauend auf FD I) 3 gleichwertig zu einem Zürcher Abschluss anerkannt wird. Die Gleichwertigkeit wird Fachdidaktik im ersten Fach III 3 vom IGB auf der Basis eines schriftlichen Gesuchs abgeklärt; gleichzeitig wird die Fachdidaktik im zweiten Fach, davon: 6 Erfüllung der Zusatzbedingungen gemäss der «Ordnung über die fachwissenschaft- Fachdidaktik im zweiten Fach I 3 lichen Voraussetzungen» überprüft. Fachdidaktik im zweiten Fach II (Aufbauend auf FD I) 3 - Für Studierende mit einem ausländischen fachwissenschaftlichen Abschluss: Berufspraktische Ausbildung im ersten Fach, davon: 13 Zulassung zur Immatrikulation an der Universität Zürich. Die Zulassung wird vom Einführungspraktikum (10 Lektionen) 1 Ressort Studierende auf der Basis eines schriftlichen Gesuchs geprüft. Sofern die Zu- Übungslektionen in der FD (10 Lektionen, davon 5 unterrichtet) 2 lassung erfolgt, wird das Gesuch an das IGB weitergereicht. Dieses nimmt die selben Unterrichtspraktikum (50 Lektionen, davon 30 unterrichtet) 8 Abklärungen vor, wie sie oben für Abschlüsse anderer schweizerischer Hochschulen Praktikumsjournal im Rahmen des Unterrichtspraktikums 2 beschrieben werden. Berufspraktische Ausbildung im zweiten Fach, davon: 6 - Bei allen Studienabschlüssen wird «sur dossier» überprüft, ob die Studienleistungen Übungslektionen in der FD (10 Lektionen, davon 5 unterrichtet) 2 den Anforderungen für die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen genügen. Unterrichtspraktikum (30 Lektionen), inkl. Prüfung 4 Wahlpflichtmodule 10 3.2 Wie ist das Studium aufgebaut? Modulübergreifende Prüfung 4 Der Studiengang MAS SHE kann für zwei Fächer («in einem Schritt») oder für ein Fach MAS in zwei Unterrichtsfächern 60 und eventuell später einem zweiten Fach («in zwei Schritten») absolviert werden. Die anerkennende Behörde für diesen Studiengang ist die Schweizerische Konferenz der Der Studiengang MAS SHE für Wirtschaft und Recht entspricht dem MAS SHE in einem kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die EDK lässt – anders als noch vor einiger Schritt. Weil sich aber die Fachdidaktiken auf mehr als zwei Fächer beziehen (mindes- Zeit – einen Abschluss für nur ein Fach zu, so dass bei einer späteren Anstellung an tens BWL, VWL und Recht) und die Ausbildung auch auf den Unterricht an kaufmänni- einer Schule keine Nachteile entstehen, wenn vorerst nur ein Abschluss in einem Fach schen Berufsschulen vorbereitet, gilt eine leicht veränderte Studienstruktur. Details sind angestrebt wird. am Ende dieser Wegleitung aufgeführt. 14 15
Studiengang MAS SHE in zwei Schritten (zunächst nur ein Schritt) Allgemeine Didaktik: Einführungsvorlesung und Kolloquium 4 KP Die Einführungsvorlesung vermittelt Grundlagen für die gesamte Ausbildung der Modul KP Gymnasiallehrkräfte. Die Ziele sind: Erziehungswissenschaften, davon: 12 - Einsicht in die Rahmenbedingungen des Lehrens und Lernens an Mittelschulen Einführungsvorlesung 4 - Anregung und Anleitung zum didaktischen Denken: theoriegeleitete Analyse und Pädagogische Psychologie für die Mittelschule 4 Interpretation des pädagogischen Handelns, Qualitätssicherung und Qualitäts- Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten 4 steigerung Fachdidaktik im ersten Fach, davon: 9 - Einführung in die Praxis des Unterrichtens: Unterricht vorbereiten, durchführen, Fachdidaktik im ersten Fach I 3 auswerten und verbessern. Fachdidaktik im ersten Fach II (aufbauend auf FD I) 3 Die Inhalte werden auf einer internetbasierten Lernplattform vertieft. Fachdidaktik im ersten Fach III 3 Fachwissenschaftliche Vertiefung mit pädagogischem Fokus 12 Pädagogische Psychologie für die Mittelschule 4 KP Berufspraktische Ausbildung im ersten Fach, davon: 13 Diese Vorlesung vermittelt grundlegendes Wissen über das Zusammenwirken von in- Einführungspraktikum (10 Lektionen) 1 dividuellen und überindividuellen Bedingungen des Lernens und der Entwicklung von Übungslektionen in der FD (10 Lektionen, davon 5 unterrichtet) 2 Jugendlichen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau von Kompetenzen Unterrichtspraktikum (50 Lektionen) 8 und mit der weiteren Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen der schulischen Bildung Praktikumsjournal im Rahmen des Unterrichtspraktikums 2 an Mittelschulen. Wahlpflichtmodule 10 Die Vorlesung wird ergänzt durch Übungen, in denen das Wissen in ausgewählten Modulübergreifende Prüfung 4 Bereichen vertieft wird. MAS SHE in einem Unterrichtsfach 60 Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten 4 KP Fachdidaktik im zweiten Fach, davon: 6 Das Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten baut auf den Praxis- Fachdidaktik im zweiten Fach I 3 erfahrungen der Teilnehmenden auf. Das Programm entsteht jeweils aufgrund der von Fachdidaktik im zweiten Fach II (aufbauend auf FD I) 3 den Teilnehmenden eingereichten Fälle. Die Arbeit, die im Kolloquium geleistet wird, Wahlpflichtmodule Fachdidaktik 4 umfasst: Berufspraktische Ausbildung im zweiten Fach (inkl. Prüfung), davon: 6 - Fallstudien anhand von Beiträgen, die die Teilnehmenden aufgrund eigener Unter- Übungslektionen in der FD (10 Lektionen, davon 5 unterrichtet) 2 richtspraxis einbringen Unterrichtspraktikum (30 Lektionen), inkl. Prüfung 4 - Entwicklung von Reflexions- und Handlungsmöglichkeiten in Gruppengesprächen Ergänzung zum MAS SHE im zweiten Unterrichtsfach 16 - Einbezug relevanter Literatur - Repetition von Grundwissen 3.3 Welche Module im Bereich Erziehungswissenschaften muss ich besuchen? - Besprechung der Diplomprüfung Diese Module können belegt werden, sobald im fachwissenschaftlichen Studium min- Regelmässige Teilnahme an den Sitzungen, aktive Teilnahme an den Gruppengesprä- destens 120 KP erworben wurden. Im Bereich Erziehungswissenschaften setzen sich für chen, das Verfassen einer schriftlichen Fallbeschreibung und einer schriftlichen Selbst- beide Studiengangsvarianten (Ein-Schritt- und Zwei-Schritt-Diplom) die benötigten 12 reflexion sind Bedingungen für die Erteilung des Leistungsnachweises. KP aus den folgenden Veranstaltungen zusammen: 16 17
3.4 Welche Module im Bereich Fachdidaktik muss ich besuchen? Veranstaltung im Bereich Kunstgeschichte angeboten, die vor allem Studierenden der Im Bereich Fachdidaktik müssen im ersten Fach 9 KP (Fachdidaktik I-III) und im zweiten philosophischen Fakultät offen steht. Für das Sommersemester 2007 steht als weiteres Fach 6 KP (Fachdidaktik I und II) nachgewiesen werden. Ausserdem sind im Rahmen der Angebot bereits eine pädagogisch vertiefende Veranstaltung der Profilierung Ethik fest. Fachdidaktik Übungslektionen im Umfang von 2 KP pro Fach zu halten. Durch die Zusammenarbeit mit der ETH unter dem Dach des ZHSF ist es Studierenden Fachdidaktik I 3 KP zudem möglich, Veranstaltungen der fachwissenschaftlichen Vertiefung mit pädagogi- Die Veranstaltungen der Fachdidaktik I geben den Studierenden einen ersten Überblick schem Fokus an der ETH zu besuchen. über die vielfältigen Themen und Methoden des Unterrichts in den einzelnen Fächern. Die Schwerpunkte der Veranstaltungen liegen dabei auf der Umsetzung allgemein- Über das Angebot an Veranstaltungen für die fachwissenschaftliche Vertiefung mit pä- didaktischer und fachwissenschaftlicher Erkenntnisse in den Unterricht an Mittelschu- dagogischem Fokus können Sie sich auf unserer Homepage (www.unizh.ch/igb ) oder len. Die Studierenden lernen Theorie und Praxis im Unterricht zu verbinden und wer- im Vorlesungsverzeichnis der Universität (www.vorlesungen.unizh.ch) informieren. den so in die Lage versetzt, verschiedene Unterrichtmethoden und -mittel einzusetzen und ihren Unterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. 3.6 Wie ist die berufspraktische Ausbildung organisiert? Alle Studierenden absolvieren im Verlauf der Ausbildung mehrere berufsrelevante Fachdidaktik II 3 KP Praktika. Das Einführungspraktikum findet im ersten Semester der Ausbildung statt Die Veranstaltungen der Fachdidaktik II bauen auf denen der Fachdidaktik I auf. Auf der und umfasst 10 Lektionen an einer Maturitätsschule. Es ist inhaltlich verknüpft mit Basis reflektierter Praxiserfahrung und unter Einbezug von fach- und erziehungswis- einer Vorlesung aus dem Bereich Erziehungswissenschaften. Im Rahmen der fachdi- senschaftlicher Forschung werden praxisrelevante Fragestellungen vertieft. daktischen Ausbildung absolvieren alle Studierenden 5 Übungslektionen pro Fach an einer Mittelschule. Das eigentliche Unterrichtspraktikum umfasst 50 Lektionen für Fachdidaktik III 3 KP das erste Fach und 30 Lektionen für das zweite Fach. In der Regel findet das Praktikum Ausgewählte Unterrichtssituationen oder Unterrichtsthemen dienen dazu, das in den nach Abschluss der fachdidaktischen Ausbildung statt. Während des Praktikums wird beiden anderen Fachdidaktikkursen erworbene Wissen zu ergänzen oder zu vertiefen. ein Praktikumsjournal geführt. Näheres zu beiden Praktika regelt die Ordnung über die berufspraktische Ausbildung. 3.5 Was ist die «Fachwissenschaftliche Vertiefung mit Pädagogischem Fokus»? Und welche Module muss ich besuchen? Die Anmeldung für das Praktikum erfolgt mit dem offiziellen Formular auf dem Sekre- Der MAS SHE in zwei Schritten sieht im ersten Schritt auch fachwissenschaftliche Lehr- tariat des HLM. Besondere Wünsche, das Praktikum an einer bestimmten Schule resp. veranstaltungen mit pädagogischem Fokus im Umfang von 12 KP vor. Dabei handelt es bei einer bestimmten Lehrperson zu absolvieren, werden wenn möglich berücksichtigt. sich um fachwissenschaftliche Veranstaltungen, die eine klare Ausrichtung auf die künf- tige Tätigkeit an einem Gymnasium, einer Berufsmaturitätsschule oder einer höheren 3.7 Welche Module kann ich im Wahlpflichtbereich besuchen? Schule haben. In einigen Fächern sind diese Veranstaltungen auch für den fachwissen- Für den Wahlpflichtbereich können aus den entsprechenden Angeboten der Träger- schaftlichen Studienabschluss anrechenbar. hochschulen des ZHSF (UZH, ETH, PHZH) Veranstaltungen ausgewählt werden. Eine aktuelle Liste ist im Vorlesungsverzeichnis (www.vorlesungen.unizh.ch) der Universität Neben den auf das eigene Fach bezogenen Angeboten der fachwissenschaftlichen enthalten. Vertiefung werden auch fächerübergreifende Veranstaltungen angeboten. So wird im Wintersemester 2006 / 2007 im Sinne einer fachwissenschaftlichen Profilierung eine Studierende, die neben der Lehrbefähigung für das Gymnasium auch jene für den Un- 18 19
terricht an Berufsmaturitätsschulen erwerben möchten, sollten den Wahlpflichtbereich 3.11 Was ist ein Portfolio und wie wird es aufgebaut? dazu nutzen, sich die dafür notwendigen Kompetenzen in Berufspädagogik zu erwer- Während der gesamten Ausbildung wird studienbegleitend ein Portfolio geführt. Dies ben. Das Bundesamt für Berufsbildung und Rechnologie (BBT) schreibt für diesen Be- ist eine Sammlung von Arbeiten, mit der Aspekte des Lernprozesses sowie Fortschritte reich 10 Kreditpunkte (300 Arbeitsstunden) vor. In Zürich gliedern sich diese wie folgt: im Leistungsstand dokumentiert werden. Berufspädagogik, davon: 10 Einführung in die Berufspädagogik (Vorlesung) 2 4. Modulübergreifende Prüfung Einführung in die Berufspädagogik (Übung) 2 Lehr- und Lernort Berufsfachschule I 3 Die modulübergreifende Prüfung umfasst drei Teile: Lehr- und Lernort Berufsfachschule II 3 - eine halbstündige mündliche Prüfung in Erziehungswissenschaften - eine viertelstündige mündliche Prüfung in Fachdidaktik des ersten Unterrichtsfachs 3.8 In welcher Abfolge muss ich die Module absolvieren? - zwei Prüfungslektionen im gewählten Unterrichtsfach resp. je eine Im ersten Semester muss entweder die Einführungsveranstaltung oder die Vorlesung Prüfungslektion in den beiden Unterrichtsfächern «Pädagogische Psychologie für die Mittelschule» besucht werden. Das Unterrichtsprak- tikum kann i.d.R. erst nach Abschluss der fachdidaktischen Ausbildung besucht werden. 4.1 Zulassung Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist ein Besuch der Fachdidaktik III frühestens Die modulübergreifende Prüfung kann abgelegt werden, wenn das fachwissenschaftli- parallel zur Fachdidaktik II möglich. che Studium abgeschlossen ist und die Voraussetzungen im MAS SHE gemäss Studien- ordnung erfüllt sind. Zusätzlich muss der Nachweis eines ausserschulischen Praktikums 3.9 Welche Leistungen muss ich für die Absolvierung der Module erbringen? von mindestens drei Monaten Dauer erbracht worden sein. Ein Modul gilt erst dann als absolviert, wenn der in ihm geforderte Leistungsnachweis erbracht ist. Das heisst, der Besuch des Moduls ist erforderlich, reicht zu dessen Absol- 4.2 Anmeldung und Anforderungen vierung und damit zur Anrechnung der Kreditpunkte aber noch nicht aus. Die modulübergreifenden Prüfungen werden mehrmals pro Jahr durchgeführt. Die Termine werden auf der Homepage publiziert. 3.10 Was ist ein Leistungsnachweis? Die einzelnen Teilprüfungen werden benotet. In allen Teilen muss mindestens eine Leistungsnachweise dienen der Kontrolle und Bewertung von Studienleistungen. genügende Note erreicht werden. Wer einer Teilprüfung fernbleibt, hat diese nicht Es werden verschiedene Arten von Leistungsnachweisen unterschieden: bestanden. Nur bei Vorliegen triftiger und belegbarer Gründe oder eines ärztlichen - schriftliche Arbeiten Zeugnisses kann eine bereits erfolgte Anmeldung auf schriftlichen Antrag hin nach- - Lernjournalbogen träglich annulliert werden. - Referate - Unterrichtsskizzen 4.3 Gebühren - Fallstudien Bei der Anmeldung zur modulübergreifenden Prüfung ist ein Beleg beizulegen, dass - Praktische Umsetzungsarbeiten die Prüfungsgebühr von Fr. 290.- einbezahlt wurde. Ein entsprechender Einzahlungs- Die in den einzelnen Modulen geforderten Leistungsnachweise werden in den Modul- schein kann beim Sekretariat bezogen werden. ausschreibungen aufgeführt. Über weitere Modalitäten informieren die Dozierenden in den Lehrveranstaltungen. 20 21
5. Besonderes 5.4 Ausserschulisches Praktikum Studierende werden nur dann zur Prüfung zugelassen, wenn sie vorher den Nachweis 5.1 Anrechnung von Studienleistungen, Studienplanung über eine mindestens dreimonatige Tätigkeit ausserhalb von Schule und Universität Im Rahmen des Master-, Lizenziats- oder Diplomstudiums an einer universitären erbracht haben. Diese Bedingung basiert ebenfalls auf dem PH-Gesetz und wird durch Hochschule erbrachte Studienleistungen sowie auswärtige oder im Hinblick auf den die «Ordnung zum ausserschulischen Praktikum» im Detail geregelt. Unterricht auf einer anderen Schulstufe erbrachte Leistungen können auf schriftliches Gesuch hin anerkannt und die entsprechenden Kreditpunkte angerechnet werden, 5.5 Sprachaufenthalt für moderne Fremdsprachen sofern sie äquivalent sind. Über die Äquivalenz entscheidet das IGB. Studierende, die ihr Diplom in einer modernen Fremdsprache erwerben möchten, haben den Nachweis über einen Aufenthalt im fremden Sprachgebiet zu erbringen. Der Im Rahmen des Nebenfachs «Gymnasial- und Berufspädagogik» der Philosophischen obligatorische Fremdsprachenaufenthalt dauert für das Hauptfach mindestens neun Fakultät der Universität Zürich existieren direkte Äquivalenzregelungen für einzelne Monate (39 Wochen), für das Nebenfach mindestens sechs Monate (26 Wochen). Es ist Veranstaltungen. jeweils ein einmaliger Unterbruch gestattet. Der Sprachaufenthalt sollte vor Beginn der fachdidaktischen Ausbildung absolviert werden. Bei der Planung des fachwissenschaftlichen Studiums sollte darauf geachtet werden, Sind beide Diplomfächer romanische Sprachen, genügt auch für das Hauptfach ein dass in einzelnen Fächern Zusatzleistungen verlangt werden, die im Rahmen des Mas- sechsmonatiger Aufenthalt. terstudiums nicht zwingend absolviert werden müssen. Bei vorausschauender Planung Der Sprachaufenthalt kann frei gestaltet werden (Sprachkurs, Arbeit, Studium an einer können so spätere Zusatzleistungen vermieden werden. Universität, Reise). Auslandaufenthalte, die vor der Matura (z. B. im Rahmen eines Schü- leraustausches) absolviert worden sind, werden nicht als Fremdsprachenaufenthalt 5.2 BA- und MA-Studium Gymnasial- und Berufspädagogik anerkannt. Das IGB bietet im BA- und MA-Studiengang jeweils ein Nebenfach Gymnasial- und Berufspädagogik an: Im BA als grosses Nebenfach (60 KP) oder als kleine Nebenfächer 5.6 Literaturlisten «Gymnasialpädagogik» und «Berufspädagogik» mit jeweils 30 KP. Im MA als kleine und Das IGB publiziert eine regelmässig aktualisierte Literaturliste für die erziehungswissen- grosse Nebenfächer (15 KP und 30 KP). schaftliche Prüfung. Es empfiehlt sich, die Prüfungsliteratur im Rahmen der Lehrveran- staltung zu verarbeiten und mit der Lektüre nicht bis unmittelbar vor der Prüfung zu Weitere Informationen sind in der Wegleitung «Gymnasial- und Berufspädagogik» zuwarten. sowie auf der Homepage www.unizh.ch/igb enthalten. 5.7 Übergangsregelung 5.3 Eignungsbeurteilung Studierende, die ihre pädagogisch-didaktische Ausbildung vor dem Wintersemester Das Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Kantons Zürich (PH-Gesetz) schreibt 2006 / 07 begonnen haben und in dieser Zeit nachweislich Studienleistungen erbracht vor, dass sich alle künftigen Lehrpersonen einer Eignungsabklärung unterziehen haben, können noch bis zum 31. 12. 2010 auf der Basis des alten Reglements (HLM oder müssen. Wenn im Verlauf der ersten Studienphase Zweifel in Bezug auf die Eignung für HLH) abschliessen und das Diplom für das Höhere Lehramt erwerben. diesen Beruf aufkommen, müssen sich die Studierenden einer vertieften Beurteilung Studierende, die ihre fachwissenschaftliche Ausbildung an der Universität Zürich durch ein speziell dafür benanntes Fachgremium unterziehen. Die Details können der vor dem Wintersemester 2006 / 07 begonnen haben und in dieser Zeit nachweislich «Ordnung für die Eignungsbeurteilung» entnommen werden. Studienleistungen erbracht haben, können noch bis zum 31. 12. 2011 auf der Basis der alten fachwissenschaftlichen Bedingungen zur Prüfung zugelassen werden; unabhän- 22 23
gig davon ob sie das Diplom für das Höhere Lehramt (bis 2010) oder den Master of Studiengang MAS SHE für das Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» Advanced Studies in Secondary and Higher Education anstreben. Pädagogisch-didaktische Ausbildung KP Erziehungswissenschaften, davon: 12 5.8 Sonderregelungen für MAS-SHE in Wirtschaft und Recht Einführungsvorlesung 4 Pädagogische Psychologie für die Mittelschule 4 Studierende, die den MAS-SHE für Wirtschaft und Recht anstreben, studieren nach einer Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten 4 leicht modifizierten Struktur. Dafür gibt es zwei Gründe: Fachdidaktik, davon: 15 - Das Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» basiert auf fachwissenschaftlichen Fachdidaktik I 3 Kenntnissen in drei universitären Disziplinen (BWL, VWL und Recht) aus zwei unter- Fachdidaktik II 3 schiedlichen Fakultäten. Es kommt deshalb grundsätzlich die Studienstruktur «Zwei Fachdidaktik III 3 Fächer in einem Schritt» zur Anwendung. Fachdidaktik IV 3 - Lehrpersonen für «Wirtschaft und Recht» werden traditionell auf den Unterricht an Fachdidaktik V oder VI oder VII 3 Gymnasien und an kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen vorbereitet. Deshalb Berufspädagogik, davon: 7 gehören Lehrveranstaltungen zur Berufspädagogik für diese Studierenden zum Einführung in die Berufspädagogik (Vorlesung) 2 Pflichtbereich. Der Wahlpflichtbereich reduziert sich entsprechend. Das zweite Einführung in die Berufspädagogik (Übung) 2 Unterrichtspraktikum findet in der Regel an einer kaufmännischen Berufsmaturitäts- Lehr- und Lernort Berufsfachschule II 3 schule statt. Berufspraktische Ausbildung, davon: 19 Einführungspraktikum (10 Lektionen) 1 Übungslektionen in der FD (20, davon 10 unterrichtet) 4 Erstes Unterrichtspraktikum (50 Lektionen, davon 30 unterrichtet) 8 Praktikumsjournal im Rahmen des ersten Unterrichtspraktikums 2 Zweites Unterrichtspraktikum (30 Lektionen), inkl. Prüfung 4 Wahlpflichtmodule 3 Modulübergreifende Prüfung 4 MAS für das Unterrichtsfach Wirtschaft und Recht 60 24 25
Geschäftsstelle ZHSF Beckenhofstr. 35 8006 Zürich www.zhsf-edu.ch
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