DRG-Kodierleitfaden in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Maria Hilf Daun/Vulkaneifel - Waldemar Link GmbH & Co. KG

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DRG-Kodierleitfaden
in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Maria Hilf Daun/Vulkaneifel
DRG-Kodierleitfaden in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Maria Hilf Daun/Vulkaneifel - Waldemar Link GmbH & Co. KG
Waldemar Link GmbH & Co. KG
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Inhaltsverzeichnis

DRG-Kodierleitfaden
in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Maria Hilf Daun/Vulkaneifel

      Vorwort                                                                              02

1.    Grundlagen des DRG-basierten deutschen Abrechnungssystems                            03

2.    Endoprothetische Primärversorgung am Hüftgelenk                                      04
2.1   Zementierte endoprothetische Primärversorgung am Hüftgelenk                          04
2.2   Teilzementierte endoprothetische Primärversorgung am Hüftgelenk (Hybridversorgung)   05
2.3   Zementfreie endoprothetische Primärversorgung am Hüftgelenk                          06
      Pfannenbodenplastik am Hüftgelenk                                                    07
      Pfannendachplastik am Hüftgelenk                                                     09
2.4   Zementfreie „Kurzstiel“-Versorgung am Hüftgelenk                                     10

3.    Endoprothetische Primärversorgung am Kniegelenk                                      11
3.1   Unikondyläre Schlittenprothese                                                       11
3.2   Bikondylärer Oberflächenersatz                                                       12
3.3   Sonderprothese                                                                       14

4.    Revisionsendoprothetik am Hüftgelenk                                                 16
4.1   Aseptischer Schaftwechsel                                                            16
4.2   Aseptischer Pfannenwechsel                                                           18
4.3   Aseptischer Pfannenwechsel modular                                                   19
4.4   Aseptischer Wechsel Totalendoprothese                                                21
4.5   Septischer Wechsel Totalendoprothese                                                 21
4.6   Individuelle Beckenimplantate                                                        23

5.    Endoprothetische Versorgungen am Kniegelenk                                          24
5.1   Aseptischer Wechsel                                                                  24
5.2   Septischer Wechsel                                                                   25
5.3   Aseptischer Wechsel auf Arthrodese-Nagel                                             27

6.    Tumor – und Mega Endoprothetik                                                       28
6.1   Tumorfall                                                                            28
6.2   Revisionsfall                                                                        29

7.    Glossar                                                                              30

8.    Literatur – und Informationshinweise                                                 31

                                                                                                01
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Vorwort

     DRG-Kodierleitfaden zur adäquaten Diagnosen – und Prozedurenerfassung
     Eine Referenz für die alltägliche klinische Praxis
     Patienten vertrauen darauf, dass Ärzte qualitativ hochwertige Behandlungen durchführen. Dieses
     Ur-Vertrauen in die Medizin und ihre Akteure könnte durch das Erscheinen des DRG-Fallpauschalen-
     Katalogs 2017 zumindest teilweise gestört sein. Der nach dem Beschluss der Selbstverwaltungs-
     partner im deutschen Gesundheitswesen entstandene Katalog enthält Kürzungen, durch die vor allem
     Hüftpatienten ohne folgenreiche Zugeständnisse bei der Qualität kaum mehr kostendeckend behandelt
     werden können. Für 2018 ist eine weitere Absenkung der Pauschalen vorgesehen.

     Patienten müssen sich deshalb auf weniger hochwertige und innovative Therapieangebote, längere OP-War-
     tezeiten, noch schnellere Entlassungen und Endoprothesen mit potentiell kürzeren Standzeiten einstellen. Die
     Abwertungen der DRG-Pauschalen gefährden nicht nur die hohen Qualitätsstandards in der orthopädischen
     Versorgung in Deutschland – sie verringern die Sicherheit und die Lebensqualität der Patienten.
     Der Beschluss ist zudem kurzsichtig: War beispielsweise die Implantation einer hochwertigen Kurzschaftpro-
     these schon unter dem alten DRG-Katalog kaum kostendeckend möglich, müssen vor allem spezialisierte
     Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie nun preiswertere Implantate auswählen, um noch wirtschaft-
     lich arbeiten zu können. Mit Zugeständnissen bei der Qualität sinkt jedoch die Verweildauer von Implantaten,
     so dass in geschätzten zehn Jahren eine deutlich erhöhte Revisionsrate folgen könnte.
     Eine Endoprothese mit nachgewiesener langer Standzeit erhält ihrem Träger dagegen oft für mehrere Jahr-
     zehnte die gute Lebensqualität.

     Als forschender Entwickler und Hersteller qualitativ hochwertiger Endoprothesen halten wir die neuen DRG-
     Pauschalen angesichts des Zusammenhangs von Implantatqualität, Lebensqualität und langfristige Wirtschaft-
     lichkeit für unverständlich und inakzeptabel. Die Wahl eines hochwertigen Implantats ist immer die bessere
     Wahl. Die Entscheidung zu noch niedrigeren DRG-Pauschalen hat zudem weit reichende Folgen für den
     Qualitätsstandort Deutschland, weil sie in der Konsequenz hochwertige endoprothetische Neu - und Weiter-
     entwicklungen deutlich bremst. Anders als viele Unternehmen der pharmazeutischen Industrie sind deutsche
     Endoprothesen-Hersteller Mittelständler, die Entwicklungen aus den laufenden Einnahmen finanzieren und
     nicht aus hohen Eigenmittelbeständen.

     LINK weiß mit dieser Situation umzugehen und wird weiterhin ausschließlich qualitativ hochwertige Implantate
     anbieten. Um unsere Kunden auch außerhalb des OP-Saals zu unterstützen, haben wir in Kooperation mit
     dem Krankenhaus Maria Hilf Daun unseren DRG-Kodierleitfaden überarbeitet. Der Leitfaden soll Ärzten und
     Kliniken ermöglichen, ihre Leistungen korrekt und vollständig auf der Basis der Allgemeinen und Speziellen
     Deutschen Kodierrichtlinien zu kodieren. Eine korrekte und sorgfältige Dokumentation erbrachter Leistungen
     und die akkurate Kodierung aller (Neben-)Diagnosen und Prozeduren jedes Falles können zudem die Erlöse
     sichern oder deutlich steigern.

02
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Grundlagen

1. Grundlagen des DRG-basierten deutschen Abrechnungssystems

Die wesentliche Grundlage für die Abrechnung aller erbrachten Krankenhausleistungen
ist eine korrekte Kodierung auf Basis folgender Klassifikationssysteme:

• International Classification of Diseases (ICD)
• Operationen – und Prozedurenschlüssel (OPS)

Beide Systeme werden jährlich vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
überarbeitet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung von voll- und teilstationären Leistungen
ist das KHG (Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhaus-
pflegesätze) und das KHEntgG (Krankenhaus-Entgelt-Gesetztes).

Die Höhe der möglichen Abrechnung der Krankenhausleistungen erfolgt auf Grundlage von diagnoseorientierten
Fallpauschalen, den sogenannten DRGs (Diagnosis Related Groups). Hierbei handelt es sich um ein Patienten-
Klassifikationssystem zur Gruppierung von stationären Behandlungsfällen in Fallgruppen, die einen vergleich-
baren ökonomischen Behandlungsaufwand haben. Die einzelnen DRGs werden im DRG-Definitionshandbuch
dargestellt. Die Zuweisung zu einer DRG erfolgt im Wesentlichen über die Festlegung der Hauptdiagnose.
Nebendiagnosen, durchgeführte Prozeduren und weitere Faktoren wie z.B. Alter können die Schweregrad-
einstufung beeinflussen und fallindividuell zu einer höherwertigen DRG führen.

Entscheidend aus Sicht des codierenden Krankenhauses ist die Festlegung der Hauptdiagnose am Ende
des stationären Aufenthaltes. Dabei sollte vermieden werden, die Einweisungs oder Aufnahmediagnose
als Hauptdiagnose zu automatisieren, da die Hauptdiagnose für die Zuordnung in die jeweilige MDC (Major
Diagnostic Category) verantwortlich ist.

Die DRG-Bewertung ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Jede DRG ist mit einem Relativgewicht
bewertet, welches jährlich variieren kann. Ebenfalls jährlich wird auf Ebene der Bundesländer ein Basisfall-
wert (= festgesetzter Wert einer Bezugsleistung) definiert. Die Werte zwischen den Ländern bewegen sich
in einem relativ großen Intervall. Dem vorliegenden Leitfaden liegt der aktuelle Bundesbasisfallwert 2017 von
3.376,11 € zugrunde, der sich im Mittel der unterschiedlichen Landes-Basisfallwerte bewegt.

Der finale Erlös für den Behandlungsfall ergibt sich aus der Multiplikation von Relativgewicht und Basisfallwert.
Da sich die einzelnen Landesbasisfallwerte unterscheiden, fallen die Erlöse je nach Standort der Abteilung
unterschiedlich aus. Sind sehr aufwändige und kostenintensive endoprothetische Versorgungen mit z.B.
modularen oder individuellen Endoprothesen notwendig, reicht die Vergütung auf Basis der geltenden Fall-
pauschalen in der Regel bei weitem nicht aus. Kostenunterdeckungen und Defizite sind die Folge. Für diese
Fälle ist es dem Krankenhaus möglich, krankenhausindividuelle Zusatzentgelte (ZE) mit den Kostenträgern zu
vereinbaren.

Zur Vorbereitung der Verhandlung über Zusatzentgelte ist eine klinikinterne Kostenanalyse unverzichtbar, um
Defizite im Bereich der Sachkosten zu vermeiden. Hier kann die jeweilige DRG-Matrix als Kostenrechnungs-
grundlage dienen, um dann durch Ermittlung des vermehrten operativen Aufwands und höherer Implantat-
kosten das ZE mit den Kostenträgern zu verhandeln. Insbesondere ist auch auf die Fallzahl zu achten, die
ebenfalls Gegenstand der Verhandlung mit dem Kostenträger ist. Übersteigt die Versorgungszahl die verhan-
delte Menge drohen Mindererlöse.

                                                                                                                     03
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Endoprothetische Primärversorgung – Hüfte

     2. Endoprothetische Primärversorgung am Hüftgelenk

     2.1 Zementierte endoprothetische Primärversorgung

     Anmerkung:
     Bei der zementierten endoprothetischen Versorgung des Hüftgelenkes ist es im Jahre 2017 zu einer deutlichen
     Abwertung gekommen. Ausgenommen hiervon sind die Endoprothesen bei Frakturen des Schenkelhalses, die
     in der gleichen DRG wie bisher verbleiben (I47B).

     Alle elektiven Endoprothesen werden nunmehr in eine wesentlich niedriger bewertete DRG (I47C) eingruppiert,
     die mit ca. 600 € pro Fall weniger vergütet ist. Die elektiven Endoprothesen des Hüftgelenkes beim „kranken
     Patienten“ (PCCL 4) sind von keiner Abwertung betroffen.

     Für die zementierte Versorgung gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017               OPS 2017               DRG                    Relativgewicht         Erlös* €

                                    5-820.01               I47C
       M16.1                        Implantation einer                            1,999                  6.748,84
                                                           (PCCL 0-3)
       Sonstige                     Endoprothese am
       primäre                      Hüftgelenk:
       Coxarthrose                  Totalendoprothese:     I05A
                                                                                  3,251                  10.975,73
                                    Zementiert             (PCCL 4)

     *gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Hinweis:
     Die mittlere Verweildauer für die I47C beträgt 10,2 Tage, die untere Grenzverweildauer beträgt drei Belegungstage.

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     Anatomisch geformter Prothesenschaft SP II® Modell Lubinus® mit Kunststoffpfanne Modell Lubinus®, beides zementiert

04
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Endoprothetische Primärversorgung – Hüfte

2.2 Teilzementierte endoprothetische Primärversorgung (Hybridversorgung)

Definition:
Bei der Hybridversorgung wird ein zementierter Schaft mit einer zementfreien Pfanne kombiniert.
Bei der reversen Hybridversorgung wird ein zementfreier Schaft mit einer zementierten Pfanne kombiniert.

Für die teilzementierte (hybride) Versorgung gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017               OPS 2017              DRG                    Relativgewicht        Erlös* €

                               5-820.02              I47C
  M16.1                        Implantation einer                           1,999                 6.748,84
                                                     (PCCL 0-3)
  Sonstige                     Endoprothese am
  primäre                      Hüftgelenk:
  Coxarthrose                  Totalendoprothese:    I05A
                                                                            3,251                 10.975,73
                               Hybrid                (PCCL 4)

*gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

Hinweis:
Die mittlere Verweildauer für die I47C beträgt 10,2 Tage, die untere Grenzverweildauer beträgt drei Belegungstage.

Abb. beispielhafte Versorgung mit:
Zementierter und zementfreier Hüftendoprothesenschaft Standard C mit intraoperativer Wechselmöglichkeit von zement-
freiem auf zementierten Verfahren. CombiCup PF®, CombiCup SC® und Kunststoffpfanne Modell Lubinus®, zementiert

                                                                                                                      05
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Endoprothetische Primärversorgung – Hüfte

     2.3 Zementfreie endoprothetische Primärversorgung

     Für die zementfreie Hüftversorgung gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017               OPS 2017             DRG                  Relativgewicht        Erlös* €

                                    5-820.00             I47C
       M16.1                        Implantation einer                        1,999                 6.748,84
                                                         (PCCL 0-3)
       Sonstige                     Endoprothese am
       primäre                      Hüftgelenk:
       Coxarthrose                  Totalendoprothese:   I05A
                                                                              3,251                 10.975,73
                                    Zementfrei           (PCCL 4)

     *gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Hinweis:
     Die mittlere Verweildauer für die I47C beträgt 10,2 Tage, die untere Grenzverweildauer beträgt drei Belegungstage.

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     Hüftendoprothesenschäfte Standard C, SP-CL® und C.F.P.® mit BetaCup® sowie CombiCup PF® und CombiCup SC®

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Endoprothetische Primärversorgung – Hüfte

Pfannenbodenplastik am Hüftgelenk
Wichtiger Hinweis zur Pfannenbodenplastik:
Die Durchführung einer Pfannenbodenplastik OPS – Code 5-829.h ist bei Pfannenbodendefekten als eigenstän-
dige Prozedur gesondert zu kodieren und stringent zu dokumentieren. Der Prototyp für ein Pfannenbodenplastik
ist die Protrusionscoxarthrose. Hier wird der Pfannenboden aufgefüllt, um das ehemalige Drehzentrum wieder
herzustellen. Optimalerweise wird bereits bei den Planungsbildern (HecTec o.ä.) der Aufbau mit berücksichtigt.
Kleinere Zysten stellen kein Kriterium für die Erfassung des Codes 5-829.h dar. Ebenfalls ist eine Pfannenboden-
plastik nicht bei Verwendung von zementierten Pfannen zu kodieren.

Unter dem OPS-Code 2017 ist folgende Information angegeben (5-829.h):
Dieser Code ist bei Augmentation des Pfannenlagers und dadurch erfolgter Rekonstruktion des Drehzentrums
(z.B. bei Protrusionskoxarthrose) unter Verwendung von Knochen(ersatz)gewebe anzugeben. Dieser Code ist
nicht anzugeben bei Verschluss oder Verfüllung von iatrogen geschaffenen Knochendefekten mit ortsständigem
Gewebe, ausschließlicher Verfüllung von Geröllzysten, Verwendung von zementierten Pfannenprothesen oder
ausschließlicher Vertiefungsfräsung zur Schaffung eines Prothesenbettes. Eine durchgeführte Spongiosaplastik
ist gesondert zu kodieren (5-784.0 ff., 5-784.7 ff.). Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert
zu kodieren (5-785 ff.).

Die aufwendige Durchführung einer Pfannenbodenplastik ist nach Schärfung des OPS Codes nunmehr mit
1.431,47 € mehr vergütet als die elektive Totalendoprothese ohne Pfannenbodenplastik. Die Pfannenboden-
plastik hat beim „kranken Patienten“ (PCCL4) keine erlössteigernde Wirkung, da sie hier ebenfalls in die I05A
eingruppiert wird.

Abb.:
Protrusionscoxarthrose und Pfannenbodenplastik

                                                                                                                       07
Endoprothetische Primärversorgung – Hüfte

     Für die zementfreie Hüftversorgung mit Pfannenbodenplastik gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017               OPS 2017                 DRG            Relativgewicht       Erlös* €

                                                             I08E
                                    5-820.00                                2,423                8.180,31
                                                             (PCCL 0-3
                                    Implantation einer
       M16.3                        Endoprothese am
       Sonstige                     Hüftgelenk: Totalendo-
       dysplastische Coxar-         prothese: Zementfrei
       throse                       5-829.h                  I05A
                                                                            3,251                10.975,73
                                    Pfannenbodenplastik      (PCCL 4)
                                    am Hüftgelelenk

     *gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Hinweis:
     Die mittlere Verweildauer für die I08E beträgt 11,5 Tage, die untere Grenzverweildauer vier Belegungstage.

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     T.O.P.®, Pfannendachplastik

08
Endoprothetische Primärversorgung – Hüfte

Pfannendachplastik am Hüftgelenk

Der OPS Code bei Durchführung einer Pfannendachplastik wurde wie auch der OPS Code für die Pfannen-
bodenplastik neu formuliert und geschärft.

Für die zementfreie endoprothetische Hüftversorgung mit Pfannendachplastik gelten folgende
Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017               OPS 2017             DRG               Relativgewicht       Erlös* €

                               5-820.00             I47A
                               Implantation einer                     2,368                7994,63
                                                    (PCCL 0-3)
                               Endoprothese am
  M16.1                        Hüftgelenk:
  Sonstige                     Totalendoprothese:
  primäre                      Nicht zementiert
  Coxarthrose                                       I05A
                                                                      3,251                10.975,73
                               5-829.1              (PCCL 4)
                               Pfannendachplastik
                               am Hüftgelelenk
*gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

Die Durchführung einer Pfannendachplastik ist nach Schärfung des OPS Codes nunmehr mit 1.245,79 €
mehr vergütet als die elektive Totalendoprothese ohne Pfannendachplastik

Die Pfannendachplastik hat beim „kranken Patienten“ (PCCL4) keine erlössteigernde Wirkung, da sie hier
ebenfalls in die I05A eingruppiert wird.

Wichtiger Hinweis zur Pfannendachplastik:
Eine Pfannendachplastik (5-829.1) erfordert nicht nur eine Auffüllung von Zysten im Pfannendachbereich,
sondern setzt eine Konturveränderung der Pfanne im Sinne einer besseren Überdachung voraus. Sie führt in
die höhere DRG I47A.

Unter dem neu formulierten OPS-Code 2017 ist folgende Information angegeben (5-829.1):
Pfannendachplastik am Hüftgelenk

Hinweis:
Eine Pfannendachplastik am Hüftgelenk liegt vor, wenn durch Anlagerung von Knochen eine Verbesserung der
Überdachung des Hüftgelenkes erreicht wird. Dieser Code ist nicht anzugeben bei Verschluss oder bei Verfül-
lung von iatrogen geschaffenen Knochendefekten mit ortsständigem Gewebe oder ausschließlicher Verfüllung
von Geröllzysten. Eine durchgeführte Spongiosaplastik ist gesondert zu kodieren (5-784.0 ff., 5-784.7 ff.).
Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren (5-785 ff.)

                                                                                                              09
Endoprothetische Primärversorgung – Hüfte

     2.4 Zementfreie „Kurzstiel“-Versorgung

     Hinweis:
     Insbesondere die kostenintensivere, knochenschonende Kurzstiel-Versorgung am Hüftgelenk ist von der Ab-
     wertung der DRGs besonders betroffen, da hier höhere Implantatpreise und keramische Gleitpaarungen die
     Regel sind. Dies sollte nach Auffassung der Verfasser jedoch in keinem Falle dazu führen, auf minderwertigere
     Implantate zu wechseln oder gar eine vermehrte Zementierung zu indizieren. Der Operateur sollte sich absolut
     im Klaren darüber sein, dass die Implantatkostenanteile der DRG Matrix zur Deckung der Kosten im Mittel in
     jedem Falle ausreichen.

     Für die zementfreie Kurzstiel-Versorgung am Hüftgelenk gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017               OPS 2017               DRG                   Relativgewicht        Erlös* €

                                    5-820.94               I47C
                                                                                 1,999                 6.748,84
       M16.1                        Implantation einer     (PCCL 0-3)
       Sonstige                     Endoprothese am
       primäre                      Hüftgelenk: Total-
       Coxarthrose                  endoprothese:          I05A
                                                                                 3,251                 10.975,73
                                    Kurzschaftprothese     (PCCL 4)

     *gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Hinweis:
     Die mittlere Verweildauer für die I47C beträgt 10,2 Tage, die untere Grenzverweildauer beträgt drei Belegungstage.

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     C.F.P.® Kurzschaftprothese mit T.O.P. II® Hüftpfanne für Keramik-Inlay oder UHMWPE Einsätze oder X-LINKed® Hüftpfanne
     CombiCup PF®

10
Endoprothetische Primärversorgung – Knie

3. Endoprothetische Primärversorgung am Kniegelenk

3.1 Unikondyläre Schlittenprothese

Für die endoprothetische Primärversorgung am Kniegelenk mit einer unikondylären Schlittenprothese
gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017            OPS 2017                    DRG                     Relativgewicht            Erlös* €

                            5-822.01
                            Implantation einer
  M17.1
                            Endoprothese am
  Sonstige                                              I44C
                            Kniegelenk:                                         1,972                     6.657,69
  primäre                                               (PCCL 0-4)
                            Unikondyläre
  Gonarthrose
                            Schlittenprothese:
                            Zementiert
* gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €, der sich im Mittel der verschiedenen Landesbasisfallwerte bewegt.

Die mittlere Verweildauer für die I44C beträgt 9,1 Tage, die untere Grenzverweildauer beträgt drei Belegungstage.

Seitens der Versorgung mittels Hemischlitten ist es 2017 zu keinerlei Abwertung der Erlöse gekommen.

Hinweis:
Die DRG I44C verfügt über keinen PCCL Split, d.h. der DRG-Erlös ist nicht durch Komplikationen oder
Komorbiditäten steigerbar.

Hinweis bei BEIDSEITIGER Versorgung mittels Hemischlitten:
Bei simultaner Versorgung beider Knie mittels Hemischlitten wird die I36Z angesteuert, welche einen Erlös von
11.725,23 € generiert.

Abb. beispielhafte Versorgung mit:
LINK® Schlittenprothese

                                                                                                                        11
Endoprothetische Primärversorgung – Knie

     3.2 Bikondylärer Oberflächenersatz

     Für die endoprothetische Primärversorgung am Kniegelenk mit bikondylärer
     Oberflächenersatzprothese gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017              OPS 2017               DRG             Relativgewicht         Erlös* €

                                   5-822.11
                                   Implantation einer     I44B
                                   Endoprothese am                        2,262                  7.636,76
                                                          (PCCL 0-3)
       M17.1                       Kniegelenk:
       Sonstige                    Bikondyläre
       primäre                     Oberflächen-
       Gonarthrose                 ersatzprothese,
                                   ungekoppelt,           I44A
                                                                          3,635                  12.211,27
                                   ohne Patellaersatz:    (PCCL 4)
                                   Zementiert
     * gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Die mittlere Verweildauer für die I44B beträgt 10,7 Tage, die der I44A beträgt 16,9 Tage.
     Es ist im Jahre 2017 zu einer deutlichen Abwertung der I44B gekommen (-377 €).

     Die Auswahl zwischen PS, oder CR oder Mobile Bearing-Variante hat unter DRG Aspekten keinen Einfluss auf
     die Ansteuerung der jeweiligen DRG.

     Hinweis:
     Das GEMINI® SL®-System verfügt über mehrere modulare Schaft-Varianten (zementfrei und zementiert), welche
     bei notwendiger Ausgradung der Beinachse mit tibialem knöchernen Defekt als modular zu werten ist, da die
     drei vorhandenen metallischen Anteile für die Sicherheit des Produktes unabdingbar sind.

     _ Siehe hierzu bitte FAQs des DIMDI (Nr. 5007 und 5004)

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     GEMINI® SL® Knieoberflächenersatz als PS und CR Variante

12
Endoprothetische Primärversorgung – Knie

Endoprothetische Versorgung – FAQ der DIMDI

Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Code 5-829.k bzw. 5-829.m unter einem knöchernen Defekt
zu verstehen? (FAQ Nr. 5007)

Seit OPS Version 2013
Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/post-
traumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch alters-
entsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um
eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens und damit der Gelenk-
funktion so genau wie möglich zu gewährleisten.

Dies kann z. B. vorkommen bei:
• Versorgung von Mehrfragmentfrakturen
• Versorgung von Knochentumoren
• primärer Implantation einer Endoprothese bei ausgeprägten Deformitäten
  (z.B. Hüftdysplasie, Varus-/Valgusfehlstellung)
• Wechseloperationen

Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:
• alleinigem Vorhandensein einer Arthrose
• alleinigem Vorhandensein von Geröllzysten an der zu versorgenden Gelenkstruktur
• alleiniger Osteoporose ohne pathologische Fraktur (M81.-)
• operationsbedingter Resektion eines gelenktragenden Knochenanteils

Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft
implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Code 5-829.k bzw. 5-829.m nicht erfüllt.
Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der
Prothese implantiert wird. Auch bei der Implantation von patientenindividuell angefertigten Implantaten muss
ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Defor-
mierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene
Deformität im o.g. Sinne.

Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Code 5-829.d unter den drei oder mehr metal-
lischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente? (FAQ Nr. 5004)

_ 5-829.d wurde ab 2013 in 5-829.k und 5-829.m aufgesplittet

OPS Version 2012
Eine gelenkbildende Implantatkomponente muss aus mindestens drei metallischen Einzelbauteilen bestehen,
die in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit des modularen Teils der Prothese gewährleisten.

                                                                                                               13
Endoprothetische Primärversorgung – Knie

     3.3 Sonderprothese

     Der OPS Code zur Erfassung einer Sonderprothese wurde 2017 verändert, CAD CAM Prothesen wurden
     klassifikatorisch besser differenziert und sind nunmehr in Varianten mit oder ohne knöchernen Defekt unterteilbar.

     Hinweis: Für eine individuell angefertigte Endoprothese ist auch bei primärer Implantation ein Zusatzcode
     (5-829.m) zu erfassen, welcher zusätzlich zur angesteuerten DRG ein krankenhausindividuelles Zusatzentgelt
     (ZE 25) auslöst.

     OPS Code 2017:
     5-829.m Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell angefertigtes Implantat bei knöcherner
     Defektsituation oder angeborener oder erworbener Deformität. Inkl.: Implantation von oder (Teil-)Wechsel in eine
     CAD-CAM-Prothese bei knöcherner Defektsituation oder angeborener oder erworbener Deformität.

     Hinweis: Bei Verwendung einer modularen Sonderprothese bei knöcherner Defektsituation ist der Zusatz-
     code (5-829.k) zu erfassen, welcher zusätzlich zur angesteuerten DRG ein krankenhausindividuelles Zu-
     satzentgelt (ZE 25) auslöst.

     OPS Code 2017:
     5-829.k Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei
     knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz.

     Für die endoprothetische Primärversorgung am Kniegelenk mit Sonderprothese gelten folgende Ab-
     rechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017             OPS 2017                DRG            Relativgewicht         Erlös* €

                                  5-822.91                I43B
       M17.1                      Implantation einer                     3,211                  10.840,69
                                                          (PCCL 0-3)
       Sonstige                   Endoprothese am
       primäre                    Kniegelenk:
       Gonarthrose                Sonderprothese:         I43A
                                                                         5,589                  18.869,08
                                  Zementiert              (PCCL 4)

     * gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Die mittlere Verweildauer für die I43B beträgt 11,7 Tage,
     die der I43A beträgt 23,7 Tage. Es ist zu einer Aufwertung
     der I43B im Vergleich zu 2016 um 384,77 € gekommen.

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     Endo-Modell® Rotations und Scharnier-Knieprothese Endo-Modell®–M,
     eine modulare Kniegelenkendoprothese mit zementfreien und zementierten Schäften

14
Endoprothetische Primärversorgung – Knie

Hinweis (Seite 14)
Die Sonderprothesenschäfte zeichnet sich durch ein schaftverankerndes System mit individueller (millimetergenauer) Anpassung der Schäfte
und des Implantates (Dicke und Länge) an den Patienten aus (auch bei Zementierung der vorhandenen angepassten Schäfte bei schlech-
ter Knochenqualität). Die Sonderprothese führt im Gegensatz zur Oberflächenersatzprothese nicht in die I44er DRGs, sondern in die I43er
DRGs, die deutlich besser bewertet sind. Eine beschichtete Knie-Endoprothese ist nicht als Sonderprothese zu erfassen, sondern diese ist
mit dem Zusatzcode 5-829.e (hypoallergen) bzw. 5-829.jx (sonstige Beschichtung) zu erfassen. Bei Verwendung der modularen Rotati-
onsknie-Endoprothese ist der Zusatzcode 5-829.k zu verwenden, der das Zusatzentgelt ZE2017-25 auslöst. Das krankenhausindividuell
zu verhandelnde Zusatzentgelt ist zur Überbrückung des finanziellen Mehraufwandes des Leistungserbringers seitens der Implantate
zusätzlich zur DRG Matrix zu verstehen. Die Versorgung mittels LINK Rotationsknie ist aktuell unter Implantation Sonderprothese bzw.
Scharnierprothese zu kodieren. Siehe hierzu bitte nochmals FAQs des DIMDI (Nr. 5007 und 5004)

Endoprothetische Versorgung – FAQ der DIMDI

Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Code 5-829.k bzw. 5-829.m unter einem knöchernen Defekt
zu verstehen? (FAQ Nr. 5007)

Seit OPS Version 2013
Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/post-
traumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch alters-
entsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um
eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens und damit der Gelenk-
funktion so genau wie möglich zu gewährleisten.

Dies kann z. B. vorkommen bei:
• Versorgung von Mehrfragmentfrakturen
• Versorgung von Knochentumoren
• primärer Implantation einer Endoprothese bei ausgeprägten Deformitäten
  (z.B. Hüftdysplasie, Varus-/Valgusfehlstellung)
• Wechseloperationen

Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:
• alleinigem Vorhandensein einer Arthrose
• alleinigem Vorhandensein von Geröllzysten an der zu versorgenden Gelenkstruktur
• alleiniger Osteoporose ohne pathologische Fraktur (M81.-)
• operationsbedingter Resektion eines gelenktragenden Knochenanteils

Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft
implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Code 5-829.k bzw. 5-829.m nicht erfüllt.
Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der
Prothese implantiert wird. Auch bei der Implantation von patientenindividuell angefertigten Implantaten muss
ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Defor-
mierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene
Deformität im o.g. Sinne.

Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Code 5-829.d unter den drei oder mehr metal-
lischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente? (FAQ Nr. 5004)

_ 5-829.d wurde ab 2013 in 5-829.k und 5-829.m aufgesplittet

OPS Version 2012
Eine gelenkbildende Implantatkomponente muss aus mindestens drei metallischen Einzelbauteilen bestehen,
die in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit des modularen Teils der Prothese gewährleisten.

                                                                                                                                           15
Revisionsendoprothetik – Hüfte

     4. Revisionsendoprothetik am Hüftgelenk

     4.1 Aseptischer Schaftwechsel

     Für den Wechsel des Hüftschaftes gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017                  OPS 2017                  DRG          Relativgewicht      Erlös* €

                                       5-821.40
                                                                 I46B
                                       Revision, Wechsel und                  23,012              10.168,84
                                                                 (PCCL 0-3)
                                       Entfernung einer Endo-
       T84.0
                                       prothese am Hüftgelenk:
       Mechanische Komplika-
                                       Wechsel einer nicht
       tion durch eine Gelenk-
                                       zementierten Total-
       endoprothese
                                       endoprothese:
                                                                 I46A
                                       In Totalendoprothese,                  4,87                16.441,66
                                                                 (PCCL 4)
                                       nicht zementiert

     * gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Die mittlere Verweildauer für die I46B beträgt 13,5 Tage, die der I46A beträgt 21,6 Tage. Die untere Grenzver-
     weildauer beträgt für die I46B sieben Belegungstage. Es ist hier zu einer Aufwertung der DRGs gekommen.

     Bei Schaftwechsel auf eine MP® Rekonstruktionsprothese ist stets der Code 5-829.k anwendbar,
     welcher das ZE2014-25 auslöst.

     5-829.k – Andere gelenkplastische Eingriffe: Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)
     Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz.

     Exkl.: Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese bei primären oder sekundären malignen
     Knochentumoren, wobei das Implantat der Länge und Dicke des resezierten Knochens entspricht (5-829.c)

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     MP®-Rekonstruktionsprothese, zementfrei, SP II® Langschaftprothese

16
Revisionsendoprothetik – Hüfte

Info: Dieser Code ist ein Zusatzcode. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren.
Bei einer modularen Endoprothese muss eine gelenkbildende Implantatkomponente aus mindestens drei metallischen Einzelbauteilen beste-
hen, die in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit der gesamten Prothese gewährleisten. Der Aufsteckkopf der Endoprothese
wird nicht mitgezählt. Eine alleinige Osteoporose ohne pathologische Fraktur (ICD-10-GM-Code M81.-) ist keine knöcherne Defektsituation.
Ebenfalls keine knöcherne Defektsituation liegt bei einer operationsbedingten Resektion eines gelenktragenden Anteils vor. Der knöcherne
Defekt muss an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird. Ein Teilwechsel ist der
Wechsel einer kompletten gelenkbildenden Komponente. Siehe hierzu bitte FAQs des DIMDI (Nr. 5007 und 5004)

Endoprothetische Versorgung – FAQ der DIMDI

Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Code 5-829.k bzw. 5-829.m unter einem knöchernen Defekt
zu verstehen? (FAQ Nr. 5007)

Seit OPS Version 2013
Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/post-
traumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch alters-
entsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um
eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens und damit der Gelenk-
funktion so genau wie möglich zu gewährleisten.

Dies kann z. B. vorkommen bei:
• Versorgung von Mehrfragmentfrakturen
• Versorgung von Knochentumoren
• primärer Implantation einer Endoprothese bei ausgeprägten Deformitäten
  (z.B. Hüftdysplasie, Varus-/Valgusfehlstellung)
• Wechseloperationen

Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:
• alleinigem Vorhandensein einer Arthrose
• alleinigem Vorhandensein von Geröllzysten an der zu versorgenden Gelenkstruktur
• alleiniger Osteoporose ohne pathologische Fraktur (M81.-)
• operationsbedingter Resektion eines gelenktragenden Knochenanteils

Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft
implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Code 5-829.k bzw. 5-829.m nicht erfüllt.
Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der
Prothese implantiert wird. Auch bei der Implantation von patientenindividuell angefertigten Implantaten muss
ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Defor-
mierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene
Deformität im o.g. Sinne.

Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Code 5-829.d unter den drei oder mehr metal-
lischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente? (FAQ Nr. 5004)

_ 5-829.d wurde ab 2013 in 5-829.k und 5-829.m aufgesplittet

OPS Version 2012
Eine gelenkbildende Implantatkomponente muss aus mindestens drei metallischen Einzelbauteilen bestehen,
die in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit des modularen Teils der Prothese gewährleisten.

                                                                                                                                           17
Revisionsendoprothetik – Hüfte

     4.2 Aseptischer Pfannenwechsel

     Für den Wechsel der Gelenkpfanne gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017              OPS 2017                DRG                   Relativgewicht      Erlös* €

                                                           I46B
                                   5-821.20                                      23,012              10.168,84
                                                           (PCCL 0-3)
       T84.0                       Revision, Wechsel
       Mechanische Kom-            und Entfernung einer
       plikation durch eine        Endoprothese am
       Gelenk-                     Hüftgelenk:
       endoprothese                Wechsel einer Gelenk-
                                                           I46A
                                   pfannenprothese                               4,87                16.441,66
                                                           (PCCL 4)

     * gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Die mittlere Verweildauer für die I46B beträgt 13,5 Tage, die der I46A beträgt 21,6 Tage. Die untere Grenzver-
     weildauer beträgt für die I46B sieben Belegungstage. Es ist hier zu einer Aufwertung der DRGs gekommen.

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     Beckenteilersatz Endo-Modell® sowie Spongiosa Chips allogen zur Defektaugmentation

18
Revisionsendoprothetik – Hüfte

4.3 Aseptischer Pfannenwechsel modular

Für den Wechsel der Gelenkpfanne gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017           OPS 2017                    DRG                  Relativgewicht   Erlös* €

                           5-821.20
                                                       I46B
                           Revision, Wechsel und                                             10.168,84
                                                       (PCCL 0-3)           23,012
                           Entfernung einer Endo-                                            + ZE 25
  T84.0                                                + ZE 25
                           prothese am Hüftgelenk:
  Mechanische
                           Wechsel einer Gelenk-
  Komplikation
                           pfannenprothese
  durch eine
  Gelenkendo-
                           5-829.k                     I46A
  prothese                                                                                   16.441,66
                           Implantation oder Wechsel   (PCCL 4)             4,87
                                                                                             + ZE 25
                           einer modularen Endo-       + ZE 25
                           prothese

* gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

Hinweis:
Der knöcherne Defekt im Pfannenbereich ist exakt und stringent zu dokumentieren und auch im OP Bericht
so genau wie möglich zu beschreiben, da ansonsten Erlösverluste nach Prüfung der Prozedur durch den
MDK drohen. Die CombiCup R® Hüftpfanne erfüllt die Kriterien der modularen Bauweise, da sie drei metal-
lischen Anteile am Ort des Defektes aufweist, welche zur Bauteilsicherheit obligat notwendig sind. Zur Aus-
lösung des ZE muss (auch im OP Bericht dokumentiert) ein knöcherner Defekt im Bereich der Pfanne doku-
mentiert sein. Siehe hierzu bitte FAQs des DIMDI (Nr. 5007)

Abb. beispielhafte Versorgung mit:
CombiCup R® Hüftpfanne und Spongiosa Chips allogen zur Defektaugmentation

                                                                                                              19
Revisionsendoprothetik – Hüfte

     Endoprothetische Versorgung – FAQ der DIMDI

     Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Code 5-829.k bzw. 5-829.m unter einem knöchernen Defekt
     zu verstehen? (FAQ Nr. 5007)

     Seit OPS Version 2013
     Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/post-
     traumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch alters-
     entsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um
     eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens und damit der Gelenk-
     funktion so genau wie möglich zu gewährleisten.

     Dies kann z. B. vorkommen bei:
     • Versorgung von Mehrfragmentfrakturen
     • Versorgung von Knochentumoren
     • primärer Implantation einer Endoprothese bei ausgeprägten Deformitäten
       (z.B. Hüftdysplasie, Varus-/Valgusfehlstellung)
     • Wechseloperationen

     Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:
     • alleinigem Vorhandensein einer Arthrose
     • alleinigem Vorhandensein von Geröllzysten an der zu versorgenden Gelenkstruktur
     • alleiniger Osteoporose ohne pathologische Fraktur (M81.-)
     • operationsbedingter Resektion eines gelenktragenden Knochenanteils

     Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft
     implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Code 5-829.k bzw. 5-829.m nicht erfüllt.
     Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der
     Prothese implantiert wird. Auch bei der Implantation von patientenindividuell angefertigten Implantaten muss
     ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Defor-
     mierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene
     Deformität im o.g. Sinne.

     Was versteht man im Zusammenhang mit dem OPS-Code 5-829.d unter den drei oder mehr metal-
     lischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente? (FAQ Nr. 5004)

     _ 5-829.d wurde ab 2013 in 5-829.k und 5-829.m aufgesplittet

     OPS Version 2012
     Eine gelenkbildende Implantatkomponente muss aus mindestens drei metallischen Einzelbauteilen bestehen,
     die in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit des modularen Teils der Prothese gewährleisten.

20
Revisionsendoprothetik – Hüfte

4.4 Aseptischer Wechsel Totalendoprothese

Für den Wechsel der Prothese gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017             OPS 2017                     DRG              Relativgewicht      Erlös* €

                             5-821.40
                             Revision, Wechsel und        I46B
  T84.0                                                                    23,012              10.168,84
                             Entfernung einer Endo-       (PCCL 0-3)
  Mechanische Kom-
                             prothese am Hüftgelenk:
  plikation durch eine
                             Wechsel einer nicht zemen-
  Gelenk-
                             tierten Totalendoprothese:
  endoprothese                                            I46A
                             In Totalendoprothese,                         4,87                16.441,66
                             nicht zementiert             (PCCL 4)

* gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

Die mittlere Verweildauer für die I46B beträgt 13,5 Tage, die der I46A beträgt 21,6 Tage. Die untere Grenzver-
weildauer beträgt für die I46B sieben Belegungstage. Es ist hier zu einer Aufwertung der DRGs gekommen.

4.5 Septischer Wechsel Totalendoprothese

Für den Ausbau der Prothese gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017             OPS 2017                     DRG              Relativgewicht      Erlös* €

                             5-821.7
                             Revision, Wechsel und        I47B
                             Entfernung einer Endo-                        2,259               7.626,63
                                                          (PCCL 0-3)
                             prothese am Hüftgelenk:
                             Entfernung einer Total-
  T84.5
                             endoprothese
  Infektion und ent-
  zündliche Reaktion
                             + 5-829.9
  durch eine Gelenk-
                             Andere gelenk-
  endoprothese
                             plastische Eingriffe:        I12A
                                                                           4,089               13.804,91
                             Einbringen von Abstands-     (PCCL 4)
                             haltern (z.B. nach Ent-
                             fernung einer Endo-
                             prothese)

* gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

Die untere Grenzverweildauer für die I47B beträgt vier Tage, die untere Grenzverweildauer für die I12A beträgt
acht Tage.

Hinweis:
Die Art bzw. die Komplexität der Entfernung einer Endoprothese spielt unter DRG Gesichtspunkten keinerlei Rolle.

                                                                                                                   21
Revisionsendoprothetik – Hüfte

     Anmerkung zu Wechselintervallen
     Beim zweizeitigen Wechsel existieren mehrere Schemata bezüglich des zeitlichen und antibiotischen
     Therapieregimes.

     Beispielhaft sei hier folgendes Schema genannt:
     Postinterventionelle zweiwöchige i.v. Antibiose nach septischer TEP-Explantation, dann vierwöchige orale
     Gabe des erregerspezifischen Antibiotikums.
     Nach einer weiteren zweiwöchigen Antibiotika-Karenz wird eine Punktion des Gelenkes unter sterilen Kautelen
     durchgeführt und nach weiteren 2 Wochen bei negativem Keimnachweis replantiert.
     Bei anderen Regimes ist dringend auf eine ggf. mögliche Fallzusammenlegung zu achten, welche die
     Explantation und die Reimplantation in eine DRG zusammenfasst. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der
     Abwertung der Explantations-DRGs zu beachten.

     Für die Reimplantation der Prothese gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017             OPS 2017                   DRG             Relativgewicht     Erlös* €

                                  5-820.01                   I03B
                                  Implantation einer Endo-                   3744               12.640,16
                                                             (PCCL 0-3)
                                  prothese am Hüftgelenk:
                                  Totalendoprothese:
       T84.5
                                  Zementiert
       Infektion und ent-
       zündliche Reaktion
                                  + 5-829.n
       durch eine Gelenk-
                                  Andere gelenkplastische
       endoprothese
                                  Eingriffe: Implantation    I03A
                                                                             5,239              17.687,44
                                  einer Endoprothese nach    (PCCL 4)
                                  vorheriger Explantation

     * gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Die untere Grenzverweildauer für die I03C beträgt sechs Tage,
     Die untere Grenzverweildauer für die I03A beträgt neun Tage.

22
Revisionsendoprothetik – Hüfte

4.6 Individuelle Beckenimplantate bei nicht konventionell rekonstruierbaren Defekten

Für den individuellen Beckenteilersatz geltende folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017             OPS 2017                        DRG                 Relativgewicht   Erlös* €

                             5-821.20
                             Revision, Wechsel und
                                                             I46B
                             Entfernung einer Endo-                              23,012           10.168,84
                                                             (PCCL 0-3)
                             prothese am Hüftgelenk:
  T84.0                      Wechsel einer Gelenk-
  Mechanische Kom-           pfannenprothese:
  plikation durch eine       In Gelenkpfannenprothese,
  Gelenk-                    nicht zementiert                I46A
  endoprothese                                                                   4,87             16.441,66
                                                             (PCCL 4)
  M89.55                     + 5-785.4d
  Osteolyse: Becken-         Implantation von allopla-
  region und Ober-           stischem Knochenersatz:
  schenkel (Becken,          Metallischer Knochen-
  Femur, Gesäß,              ersatz: Becken ggf.                                                  Zusätzlich
  Hüfte, Hüftgelenk,                                                                              Auslösen des
  Iliosakralgelenk)          + 5-784.7d                                                           ZE 2017-01 für
                             Knochentransplantation und                                           den metallischen
                             transposition: Transplantati-                                        Teilersatz des
                             on von Spongiosa, allogen:                                           Beckens
                             Becken
* gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

Im Fall einer Versorgung mit individuellen Beckenimplantaten werden im Regelfall die DRG I46B oder
I46A angesteuert. Je nach Behandlungsfall ist die DRG I46B steigerbar auf die DRG I46A, was durch
folgende Faktoren begründet sein kann:

• erhöhter Schweregrad der Behandlung (PCCL von 4) Die Augmentation des Pfannenlagers zum Downsizing
  des knöchernen Defektes hat in 2014 keinerlei Einfluss mehr auf die Ansteuerung der höherwertigen DRG.
  Die I46A hat in 2014 eine massive Aufwertung erfahren. Insgesamt kann das Krankenhaus hier bei Ansteuerung
  der I46A eine Erlössteigerung von 4.712,40 € erreichen.

Wird bei der Versorgung metallischer Knochenersatz verwendet, so greift der OPS Code 5-785.4d
(Metallischer Knochenersatz) und löst hierbei das ZE2014-01 aus, welches zur Kostendeckung des
nach speziellem 3D-Rekonstruktions-CT hergestellten Mega-Implantats beiträgt.

Wichtiger Hinweis: Das Zusatzentgelt muss zuvor mit den Kostenträgern anhand einer genauen IST - Kosten-
analyse verhandelt werden, insbesondere ist hierbei auch auf die Fallzahl zu achten, da bei einer Versorgungs-
zahl über der verhandelten Menge Mindererlöse drohen.

Abb. beispielhafte Versorgung mit:
Sonderanfertigung nach 3D CT Datensatz-Becken bei konventionell nicht rekonstruierbarem Defekt

                                                                                                                     23
Endoprothetische Versorgungen – Knie

     5. Endoprothetische Versorgungen am Kniegelenk

     5.1 Aseptischer Wechsel

     Für den aseptischen Wechsel gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017             OPS 2017                        DRG              Relativgewicht   Erlös* €

                                  5-823.24
                                  Revision, Wechsel und Ent-      I43B
                                                                                   3,211            10.840,69
                                  fernung einer Endoprothese      (PCCL 0-3)
                                  am Kniegelenk:
                                  Wechsel einer bikondylären
                                  Oberflächenersatzprothese:
                                                                  I43A
                                  In eine Scharnierprothese,                       5,589            18.869,08
                                                                  (PCCL 4)
                                  (teil-)zementiert
       T84.0
       Mechanische
       Komplikation durch
       eine Gelenkendo-           5-823.24
       prothese                   + 5-829.k
                                  Andere gelenkplastische
                                  Eingriffe: Implantation einer
                                  modularen Endoprothese                                            + ZE2017-25
                                  oder (Teil-) Wechsel in eine
                                  modulare Endoprothese bei
                                  knöcherner Defektsituation
                                  und ggf. Knochen(teil)ersatz

     * gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Wird bei knöchernem Defekt eine modulare Knieprothese
     mit Augmenten verwendet, so löst der OPS-Code 5-829.k
     (Modulare Endoprothese bei Augmentat) das Zusatzentgelt
     ZE2014-25 aus.

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     Endo-Modell® SL® Rotations - und Scharnier-Knieprothese sowie Endo-Modell® – M,
     eine modulare Kniegelenkendoprothese mit zementfreien und zementierbaren Schäften

24
Endoprothetische Versorgungen – Knie

5.2 Septischer Wechsel

Für den Ausbau der Prothese gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017            OPS 2017                        DRG          Relativgewicht   Erlös* €

                            5-823.7
                            Revision, Wechsel und
                            Entfernung einer Endo-
                            prothese am Kniegelenk:
                            Entfernung einer bikondylären
                            Oberflächenersatzprothese
  T84.5                     oder
                                                            I04Z         3,503            11.826,51
  Infektion und ent-        5-823.8
                                                            (PCCL 0-3)
  zündliche Reaktion        Revision, Wechsel und Ent-
  durch eine Gelenk-        fernung einer Endoprothese
  endoprothese              am Kniegelenk: Entfernung
  + ggf. Keim               einer Scharnierendoprothese
                                                            I12A
                            oder
                                                            (PCCL 4)     4,089            13.804,91
                            5-823.a
                            Revision, Wechsel und Ent-
                            fernung einer Endoprothese
                            am Kniegelenk: Entfernung
                            einer Sonderprothese

* gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

Die untere Grenzverweildauer für die I04Z beträgt fünf Tage, die untere Grenzverweildauer für die I12A
beträgt acht Tage.

                                                                                                         25
Endoprothetische Versorgungen – Knie

     Für die Reimplantation der Prothese gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

         ICD-10-GM 2017                    OPS 2017                        DRG          Relativgewicht     Erlös* €

                                           5-822.91
                                           Implantation einer Endo-
                                           prothese am Kniegelenk:
                                           Sonderprothese: Zementiert

                                           + 5-829.n
                                           Andere gelenkplastische
                                                                           I04Z         3,503              11.826,51
         T84.5                             Eingriffe: Implantation
                                                                           (PCCL 0-3)
         Infektion und entzündliche        einer Endoprothese nach
         Reaktion durch eine Gelenk-       vorheriger Explantation
         endoprothese
                                                                           I43A
         + ggf. Keim                       + ggf. 5-829.k
                                                                           (PCCL 4)     5,589              18.869,08
                                           Andere gelenkplastische
                                           Eingriffe: Implantation einer
                                           modularen Endoprothese
                                           oder (Teil-) Wechsel in eine
                                           modulare Endoprothese bei
                                           knöcherner Defektsituation
                                           und ggf. Knochen(teil)ersatz

     * gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Wird bei knöchernem Defekt eine modulare Knieprothese mit Augmenten verwendet, so löst der
     OPS-Code 5-829.k (Modulare Endoprothese) das Zusatzentgelt ZE2014-25 aus.

     Hinweis:
     Beim zweizeitigen Wechsel existieren mehrere Schemata bezüglich des zeitlichen und antibiotischen Therapie-
     regimes. Exemplarisch sei hier folgendes Schema genannt:

     •   Zweiwöchige i.v. Antibiose nach septischer TEP-Explantation
     •   anschließend vierwöchige orale Gabe des erregerspezifischen Antibiotikums
     •   Nach einer zweiwöchigen Antibiotika-Karenz wird eine Punktion des Gelenkes unter sterilen Kautelen durchgeführt
     •   Nach weiteren zwei Wochen bei negativem Keimnachweis Replantation

     Bei anderen Regimes ist eine Fallzusammenlegung möglich, welche die Explantation und die Reimplantation
     in eine DRG zusammenfasst. Die ökonomische Überlegung sollte jedoch niemals Einfluss auf die medizini-
     sche Indikation bzw. die Behandlung nehmen.

26
Endoprothetische Versorgungen – Knie

5.3 Aseptischer Wechsel auf Arthrodese-Nagel

Für den Wechsel der Prothese auf einen Arthrodese-Nagel gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017                    OPS 2017                        DRG          Relativgewicht   Erlös* €

                                    5-823.a
                                    Revision, Wechsel und Entfer-
                                    nung einer Endoprothese am
                                    Kniegelenk: Entfernung einer
                                    Sonderprothese

                                    5-822.f0
                                    Implantation einer Endo-
                                    prothese am Kniegelenk:
                                    Implantation eines endo
                                                                    I04Z                          11.826,51
                                    prothetischen Gelenkersatzes
  T84.0                                                             (PCCL 0-3)
                                    ohne Bewegungsfunktion:                      3,370
  Mechanische Komplikation
                                    Nicht zementiert                             +
  durch eine Gelenkendo-
                                                                                 ZE2014-25
  prothese
                                    5-808.3
                                                                    I44A                          12.272,16
                                    Arthrodese: Kniegelenk

                                    5-829.k
                                    Andere gelenkplastische
                                    Eingriffe: Implantation einer
                                    modularen Endoprothese
                                    oder (Teil-)Wechsel in eine
                                    modulare Endoprothese bei
                                    knöcherner Defektsituation
                                    und ggf. Knochen(teil)ersatz

* gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

Die untere Grenzverweildauer für die I04Z beträgt fünf Tage, die untere Grenzverweildauer für die I44A
beträgt sechs Tage.

Abb. beispielhafte Versorgung mit:
Endo-Modell® Arthrodesenagel SK, zementiert modular und zementfrei modular

                                                                                                              27
Tumor – und Mega Endoprothesen

     6. Tumor – und Mega Endoprothetik

     6.1 Tumorfall

     Für die Implantation einer Tumorprothese im Tumorfall gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

       ICD-10-GM 2017                   OPS 2017                   DRG        Relativgewicht          Erlös* €

       C79.5
                                        5-820.21
       Sekundäre bösartige
                                        Implantation einer Endo-
       Neubildung des Kno-
                                        prothese am Hüftgelenk:
       chens und des
                                        Totalendoprothese, Son-
       Knochenmarks
                                        derprothese: zementiert
       oder
       C40.2                                                       I95Z       6,184                   20.877,86
                                        +5-829.c
       Bösartige Neubildung
                                        Andere gelenkplastische
       des Knochens und des
                                        Eingriffe: Implantation
       Gelenkknorpels: Lange
                                        oder Wechsel einer
       Knochen der unteren
                                        Tumorendoprothese
       Extremität

     * gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

     Die untere Grenzverweildauer der I95Z beträgt sechs Tage.

     Der OPS 5-829.c ist ein Zusatzkode. Als Hauptprozedur muss die Implantation der Sonderprothese kodiert
     werden. Der Kode führt in die DRG I95Z und ist ausschließlich für die Implantation oder den Wechsel von metal-
     lischem Knochen - bzw. Gelenkersatz nach Resektion von primären und sekundären malignen Knochentumo-
     ren zu verwenden. Der metallische Knochen - bzw. Gelenkersatz muss der Länge und Dicke des entfernten
     Knochens entsprechen.

     Abb. beispielhafte Versorgung mit:
     MEGASYSTEM-C® Modulares Tumor- und Revisionssystem

28
Tumor – und Mega Endoprothesen

6.2 Revisionsfall

Für die Implantation einer Tumorprothese im Revisionsfall gelten folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  ICD-10-GM 2017                   OPS 2017                     DRG             Relativgewicht   Erlös* €

                                   5-821.43
                                   Revision, Wechsel und
                                                                I43B
                                   Entfernung einer Endo-                       3,211            10.840,69
                                                                (PCCL 0-3)
                                   prothese am Hüftgelenk:
                                   Wechsel einer nicht
                                   zementierten Totalendo-
                                   prothese: In Totalendo-
  T84.0                            prothese, Sonderprothese
  Mechanische Komplika-
  tion durch eine Gelenk-          + 5-829.k
  endoprothese                     Andere gelenkplastische
                                   Eingriffe: Implantation
                                   einer modularen Endopro-     I43A (PCCL 4)   5,589            18.869,08
                                   these oder (Teil-) Wechsel
                                   in eine modulare Endo-
                                   prothese bei knöcherner
                                   Defektsituation und ggf.
                                   Knochen(teil)ersatz

* gerechnet mit dem Bundesbasisfallwert 3.376,11 €

                                                                                                             29
Glossar

     7. Glossar

     Bewertungsrelation (Relativgewicht)
     Den einzelnen DRG Gruppen ist eine entsprechende Bewertungsrelation zugewiesen. Diese spiegelt den
     durchschnittlichen ökonomischen Aufwand für die kalkulierten Fälle dieser Fallgruppe wider.

     Case-Mix (CM)
     Der Case Mix stellt das Ergebnis aller kumulierten Bewertungsrelationen einer Klinik oder einer Fachabteilung
     dar, die in einem Zeitraum X behandelt wurden. Der CM gibt als Indikator somit den Erlös, jedoch auch den
     ökonomischen Aufwand an.

     Case-Mix-Index (CMI)
     Der Case-Mix-Index (CMI) errechnet sich durch das Teilen des Case-Mix durch die Gesamtzahl der behandel-
     ten Fälle. Insbesondere im Bereich der Maximalversorger ist der CMI der essentielle Benchmark-Parameter
     zum Vergleich von Kliniken gleicher Versorgungsstufe oder gleicher Leistungsspektren miteinander. Hierbei
     spiegelt ein hoher CMI einen durchschnittlich höheren Aufwand bzw. eine durchschnittlich höhere Komplexität
     der Behandlungen wider.

     PCCL (Patient Clinical Complexity Level)
     Die patientenbezogene PCCL gibt den auf Basis der jeweiligen Nebendiagnosen ermittelten Schweregrad des
     Behandlungsfalls an. Der in 5 Untereinheiten unterteilte PCCL (0-4) reicht von geringstem Schweregrad (0) bis
     zu höchstem Schweregrad (4). Durch die Erhöhung des PCCL eines Falls ist es bei „steigerungsfähigen“ DRG
     möglich, unter der Bezeichnung „mit äußerst schwerem CC“ oder „ohne äußerst schwere CC“ eine höherwer-
     tige DRG zu erzielen. Die Wertigkeit bzw. PCCL Steigerungsfähigkeit der Nebendiagnosen wird seitens des
     InEK (Institut für das Entgeldsystem im Krankenhaus, Siegburg) frequent aktualisiert.

     Hauptdiagnose (HD)
     Die Hauptdiagnose ist diejenige Diagnose, welche retrospektiv, also nach Beendigung der stationären Be-
     handlung, als diejenige ermittelt wird, die hauptsächlich für die stationäre Behandlung des Patienten ver-
     antwortlich ist. Hierbei ist ganz besonders hervorzuheben, dass die Hauptdiagnose bei der Zuordnung im
     System eine große Rolle spielt, da durch sie die Ansteuerung der jeweiligen MCD (Major Diagnostic Category)
     erreicht wird, wohingegen durch die unterschiedlichen OPS-301 Prozeduren und Nebendiagnosen meist nur
     eine Änderung der Gruppierung innerhalb einer Basis DRG erreicht wird.

     Nebendiagnosen (ND)
     Nebendiagnosen sind Comorbiditäten oder Beschwerden, welche sich während des stationären Aufenthaltes
     entwickeln oder aber auch schon vor und bei Aufnahme bestehen. Nebendiagnosen sind jedoch nur dann
     relevant, wenn sie einen erhöhten Aufwand in der Behandlung verursachen. Dieser Aufwand kann entweder
     diagnostisch (Röntgen, CT…), therapeutisch (Punktionen…) oder pflegerisch (Ulcus cruris…) sein. Bei der
     Kodierung der ND ist die Dokumentation des Aufwands alsolute Vorraussetzung, d.h. ein Patient, der labor-
     chemisch eine Hypokaliämie aufweist, jedoch keine K+-Substitution erhält, hat selbstredend keine ND Hypo-
     kaliämie (E87.6). Diese ist nur bei Maßnahmen zu verschlüsseln.

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