Spielordnung (SO) - Tischtennis Bundesliga (TTBL)

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Spielordnung (SO) –
             Tischtennis Bundesliga (TTBL)

Gliederung

A Allgemeines
1 Geltungsbereich und Zweck der SO
2 Status der TTBL

B Abwicklung des Spielbetriebs
1 Verantwortlichkeit
2 Jahrestagung
3 Spielleitung der TTBL

C Voraussetzungen für die Teilnahme am Spielbetrieb der TTBL
1 Teilnahmeberechtigung
2 Sportliche Voraussetzungen
3 Rechtliche Voraussetzungen
4 Wirtschaftliche Voraussetzungen
D Bestimmungen für den Saisonverlauf in der TTBL
1 Anzahl und Umfang der TTBL
2 Zusammensetzung der TTBL
3 Hauptrunde
4 Play-off-Runde
5 Spielsystem
6 Aufstellung und Einsatz von Spielern in Mannschaften
7 Terminplanung
8 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft

E Bestimmungen für Mannschaftskämpfe in der TTBL
1 Bedingungen für die Sporthallen
2 Sportkleidung
3 Schiedsrichtereinsatz
4 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen
5 Wertung
6 Sanktionen

F Rechtsbehelfe
1 Proteste
2 Einsprüche
3 Protest-/Einspruchsgebühren
A Allgemeines
1 Geltungsbereich und Zweck der SO

     1.1 Geltungsbereich

     Diese Ordnung gilt für die 1. Tischtennis Bundesliga Herren (TTBL) sowie alle sonstigen
     von der TTBL Sport GmbH veranstalteten oder ausgerichteten Spiele.

     1.2 Zweck

     Die SO ergänzt und erweitert die Wettspielordnung (WO) des DTTB, sofern deren
     Bestimmungen für die ordentliche Abwicklung des Spielbetriebs in der TTBL nicht
     ausreichen.

     1.3 Grundlegende Spielordnung

     Grundlagen für die Durchführung aller Mannschaftskämpfe in der TTBL sind die WO
     des DTTB und die SO der TTBL Sport GmbH sowie die internationalen Tischtennisregeln
     A in der jeweils gültigen Fassung, wie sie vom DTTB bekannt gemacht sind.

     1.4 Inkrafttreten

     Diese Fassung der Spielordnung tritt am 01.07.2011 in Kraft.

2 Status der TTBL

     2.1 Bezeichnung

     Die TTBL ist die höchste Spielklasse im Mannschaftsspielbetrieb der Herren.
     Widerrechtlicher Gebrauch der Bezeichnung “Bundesliga” ist nicht gestattet.

     2.2 Aufsicht

     Träger der TTBL ist die TTBL Sport GmbH. Ihre Organe haben die Einhaltung der SO zu
     überwachen.

     2.3 Unterstellung

     Die TTBL ist der TTBL Sport GmbH unmittelbar unterstellt. Der TTBL Sport GmbH
     obliegen die Aufsichtspflicht gegenüber den TTBL-Vereinen und der Rechtsverkehr mit
     diesen in allen die TTBL betreffenden Fragen.

     2.4 Zuständigkeit

     Die TTBL Sport GmbH ist für die TTBL gemäß des Grundlagenvertrags zwischen dem
     DTTB und der TTBL Sport GmbH für die Veranstaltung, Organisation, Überwachung
     sowie Nutzung und Verwertung der TTBL zuständig.
B Abwicklung des Spielbetriebs der TTBL
1 Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Abwicklung des Spielbetriebs der TTBL nach den Bestimmungen
dieser SO ist die TTBL Sport GmbH.

2 Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen

     2.1 Zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen der TTBL Sport GmbH und den
     TTBL-Vereinen finden regelmäßig Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen statt.

     2.2 Vereine, die an Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen nicht teilnehmen,
     werden mit Ordnungsgebühren belegt.

3 Spielleitung der TTBL

Die Spielleitung der TTBL wird von der TTBL Sport GmbH wahrgenommen. Zur Spielleitung
zählen insbesondere:

    Erteilung der Teilnahmeberechtigung;

    Erteilung der Spielerlaubnis für die auf der Mannschaftsmeldung aufgeführten
     Stammspieler der Mannschaften der TTBL;

    Aufstellung und Änderung der Terminpläne;

    Entgegennahme der Spielberichte und Führung der offiziellen Tabellen;

    Schriftverkehr mit den Vereinen der TTBL in allen Fragen des Spielbetriebs;

    Überwachung der Einhaltung der SO durch die Vereine der TTBL;

    Kontakt mit dem Schiedsrichter-Obmann in den Fragen des SR-Einsatzes;

    Entscheidungen über Proteste.

   Die Planung, Durchführung und Kontrolle des Spielbetriebs wird von der Spielleitung mit
   Hilfe einer Online- Plattform vorgenommen, in welcher auch die Meldung der
   Mannschaften und die Erfassung der Spielberichte durch die Vereine zu erfolgen hat. Die
   Online-Plattform dient als Kommunikationsmittel zwischen Spielleitung und Vereinen.
   Die dort dargestellten Termine, Mannschaftsmeldungen, Ergebnisse, Tabellenstände,
   Statistiken und sonstigen Informationen gelten als offiziell bekannt gemacht.
C Voraussetzungen für die Teilnahme am Spielbetrieb der TTBL
1 Teilnahmeberechtigung

     1.1 Auswahl der Mannschaften

     Für die Reihenfolge bei der Auswahl der für die Teilnahme am Spielbetrieb der TTBL in
     Frage kommenden Mannschaften gelten unter Beachtung der Auf- und
     Abstiegsregelungen sportliche, rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte.

     1.2 Erteilung der Teilnahmeberechtigung

     Die Teilnahmeberechtigung wird unter dem Vorbehalt der fristgerechten Teilnahme
     am Lizenzierungsverfahren und Erteilung der Lizenz gemäß den Bestimmungen des
     Lizenzstatuts beziehungsweise der Verfahrensanweisung zur Lizenzierung erteilt. Die
     Lizenz kann auch mit aufschiebenden Bedingungen, beziehungsweise Auflagen
     verbunden sein. Zahlungsrückstände bei der TTBL Sport GmbH beziehungsweise bei
     dem TTBL Trägerverein e.V. führen zu einer Verweigerung der Teilnahmeberechtigung.

     1.3 Dauer der Teilnahmeberechtigung

     Als TTBL-Mannschaft gilt eine Mannschaft ab dem Tag, an dem ihr die
     Teilnahmeberechtigung zugesprochen wird, bis einschließlich 30.06. des darauf
     folgenden Jahres.

     1.4 Verweigerung der Teilnahmeberechtigung

     Erfüllt ein Verein die Voraussetzungen des Abschnitts C nicht, so ist ihm die
     Teilnahmeberechtigung für die Bundesliga zu verweigern.

     1.5 Spielerlizenz

     Jeder auf der Mannschaftsmeldung aufgeführte Spieler (Vertrags- und Amateurspieler)
     eines Vereins der TTBL benötigt eine Spielerlizenz.

     Der Antrag auf Erteilung der Spielerlizenz in der TTBL ist an die TTBL Sport GmbH zu
     richten. Für Spielerlizenzen gelten das Lizenzstatut bzw. die Lizenzbestimmungen der
     TTBL.

     Die Spielerlizenz kann auch minderjährigen Spielern erteilt werden.

     Es gilt folgende Sonderregelung: Die Spielerlizenz wird vom ersten bis zum letzten
     Spieltag der jeweiligen Spielzeit erteilt, einschließlich der 1. Hauptrunde der Deutschen
     Pokalmeisterschaft der Herren und des Play-off-Finals. Für den restlichen Zeitraum
     dieser Spielzeit ist die Teilnahme am Spielbetrieb im Ausland möglich.
1.6 Spielberechtigung der Spieler

     Spieler in der TTBL müssen neben einer Spielerlizenz der TTBL Sport GmbH auch über
     eine Spielberechtigung ihres zuständigen Landesverbands des DTTB verfügen. Die
     Regularien zur Erlangung einer Spielberechtigung sind in der WO des DTTB näher
     geregelt.

     Soll mit einem Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung die Spielberechtigung für die
     TTBL erreicht werden, ist zu beachten, dass eine Kopie des Wechselantrags bis
     spätestens zum 31. Mai an die Geschäftsstelle der TTBL Sport GmbH gesandt wird.

2 Sportliche Voraussetzungen

     2.1 Sportliche Qualifikation

     Die Mannschaft muss die in der SO festgelegten sportlichen Qualifikationen erfüllen.

     2.2 Trainer

     Training und Betreuung der Vereine der TTBL müssen nach außen erkennbar und
     durch einen Arbeitsvertrag näher geregelt unter der Verantwortung eines Trainers
     stehen, der die A-Lizenz des DTTB besitzt. Sollte Training und Betreuung in
     Verantwortung eines hinsichtlich der fachlichen Qualifikation gleichwertigen Trainers
     stehen, der nicht die A-Lizenz besitzt, so muss er parallel von einem Trainer unterstützt
     werden, der die A-Lizenz-Ausbildung des DTTB zur Zeit absolviert bzw. zeitnah
     absolviert hat. In diesem Fall ist die Zustimmung der TTBL Sport GmbH einzuholen.

     Die Tätigkeit ist im Rahmen eines mit den Trainern abzuschließenden Vertrages
     abzusichern und nachzuweisen.

     2.3 Teilnahmeberechtigte Mannschaften eines Vereins

     Die Teilnahmeberechtigung für die TTBL kann nur für die 1. Herrenmannschaft eines
     Vereins erteilt werden.

3 Rechtliche Voraussetzungen

      3.1 Verpflichtung eines Vereins

      Der Vereinsvorstand im Sinne des § 26 BGB muss mit der TTBL Sport GmbH einen
      Lizenzvertrag abschließen und sich in diesem Vertrag verpflichten, alle für den
      Spielbetrieb der TTBL geltenden Vorschriften und Bestimmungen sowie alle zur
      Erfüllung aus der Teilnahme seiner Mannschaft am Spielbetrieb erwachsenen
      Verpflichtungen einzuhalten.
3.2 Vermarktungsrechte

      Die Vereine der TTBL müssen gegebenenfalls auch mit Rechtsbindung für ihre
      sogenannten Vorschaltgesellschaften erklären und anerkennen, dass die TTBL Sport
      GmbH das alleinige und exklusive Recht zur Veranstaltung, Organisation,
      Überwachung sowie zur Nutzung und Verwertung aller Spiele in der 1. Tischtennis
      Bundesliga Herren (TTBL), um die deutsche Tischtennis-Mannschaftsmeisterschaft
      der Herren, aller Spiele (ab der 1. Hauptrunde bis zum Finale) um die deutsche
      Pokalmeisterschaft der Herren sowie das Recht zur Ausrichtung von zwei weiteren
      Events (z.B. Spiel zwischen dem Deutschen Mannschaftsmeister und dem Deutschen
      Pokalsieger) besitzt. Jeder Verein muss ferner erklären, dass der TTBL Sport GmbH in
      eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko alle Vermarktungs-, Veranstalter-,
      Bewegtbild- und Ergebnisrechte auf jedem Verbreitungsweg und in jeder Programm-
      und Verwertungsform weltweit, insbesondere und nicht abschließend Fernsehen,
      Hörfunk, Internet, Handy-TV, auf jede denkbare, rechtlich zulässige, gegenwärtige
      und zukünftige Art und Weise bezogen auf die o.a. Spiele, Ligen und Wettbewerbe
      exklusiv zusteht. Die TTBL Sport GmbH kann die Vermarktung dieser Rechte in jeder
      möglichen und rechtlich zulässigen Art und Weise ohne jede Restriktion betreiben.
      Insbesondere ist sie berechtigt, diese Rechte ganz, teilweise, in Auszügen, in
      Zusammenstellungen oder Zusammenschnitten, direkt oder zeitversetzt,
      verschlüsselt oder unverschlüsselt, zeitlich unbegrenzt und beliebig häufig in Bild und
      Ton und Audio zu nutzen oder nutzen zu lassen (Bewegtbildrechte auf jedem
      Verbreitungsweg, insbesondere Fernsehen, Internet, Handy-TV auf jede denkbare
      gegenwärtige und zukünftige Art und Weise). Ferner gilt dies für alle sonstigen
      gegenwärtigen sowie zukünftigen Vermarktungsrechte. Die o.a. Vermarktungsrechte
      stehen der TTBL Sport ausdrücklich und ohne Einschränkung auch für das Endspiel
      um die Deutsche Meisterschaft exklusiv zu.

4 Wirtschaftliche Voraussetzungen

      4.1 Beitrag

      Jeder Verein der TTBL muss für jede Bundesliga-Spielzeit einen Beitrag (zzgl. eventuell
      anfallender Mwst.) in Höhe von zur Zeit 16.000,00 € je Mannschaft an die TTBL Sport
      GmbH bezahlen. Der Zahlungsmodus wird durch die TTBL Sport GmbH festgelegt.

      4.2 Nachwuchsförderung

          4.2.1 Fördersumme

          Die Vereine der TTBL müssen zudem Beiträge zur Förderung des Nachwuchses,
          genannt Fördersumme, (zzgl. eventuell anfallender MwSt.) in Höhe von 5.000,00
          € je Mannschaft der TTBL zum 15. Juli an den DTTB bezahlen.
4.2.2 Förderprämien

           Jeder Verein der TTBL erhält vom DTTB Förderprämien anhand folgender
           Kriterien:

           1. Einsatz eines deutschen U 23-Spielers als Stammspieler oder Ersatzspieler
           (Einsatz bei mindestens 5 Mannschaftskämpfen des Vereins). Anzuerkennende
           Aktive sind Bundeskadermitglieder (A-, B-, C-Kader) oder TOP 50-Spieler der
           DTTB-Rangliste zu Saisonbeginn. Über die Anerkennung von D/C-
           Kadermitgliedern entscheidet der Ausschuss für Leistungssport des DTTB auf
           Antrag.

            2.000,00 € pro Spieler in einer Mannschaft der TTBL.

           2. Zugehörigkeit von deutschen U 21-Spielern zur ständigen, vereinseigenen,
           professionellen Trainingsgruppe. Anzuerkennende Aktive sind
           Bundeskadermitglieder (A-, B-, C-Kader) oder TOP 50-Spieler der DTTB-Rangliste
           zu Saisonbeginn. Über die Anerkennung von D/C-Kadermitgliedern entscheidet
           der Ausschuss für Leistungssport des DTTB auf Antrag.

            2.000,00 € je Trainingsgruppe der TTBL. Die Entrichtung der Förderprämien an
           die Vereine durch den DTTB erfolgt nach dem letzten Bundesliga-Spieltag.

     4.3 Spielklassenübernahme

     Übernimmt ein Verein mit Zustimmung des jeweiligen Mitgliedsverbandes die
     Spielklassen eines anderen Vereins, hat der übernehmende Verein die
     Teilnahmeberechtigung für die TTBL bei der TTBL Sport GmbH gesondert zu
     beantragen. Eine Teilnahmeberechtigung kann grundsätzlich nur ausgesprochen
     werden, wenn sämtliche Gebühren und Beiträge beglichen sind, die der übernommene
     Verein der TTBL Sport GmbH schuldet.

     Im Falle einer Fusion müssen sämtliche Gebühren und Beiträge der an der Fusion
     beteiligten Vereine beglichen sein.

D Bestimmungen für den Verlauf der Spielzeit in den TTBL
1 Anzahl und Umfang der TTBL

Die Sollstärke der TTBL liegt bei zehn Mannschaften.

Können nach Maßgabe der Auf- und Abstiegsregelungen nicht alle Teilnahmerechte in der
TTBL vergeben werden, entscheidet die Gesellschafterversammlung der TTBL Sport GmbH
ob ein weiterer Bewerber ein Teilnahmerecht erwirbt.
2 Zusammensetzung der TTBL

    2.1 Abstiegsregelung

    Die in den jeweiligen Schlusstabellen der Spielzeit der TTBL auf den Plätzen 9 und 10
    stehenden Mannschaften steigen in die entsprechende Gruppe der 2. BL (Nord/Süd)
    ab.

    2.2 Aufstiegsregelung

    Aus der 2. BL steigt der Meister jeder Gruppe (Nord/Süd) in die TTBL auf. Das direkte
    Aufstiegsrecht ist auf den Meister beschränkt.

    2.3 Aufstiegsverzicht

    Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft der 2. BL auf die Teilnahme am
    Spielbetrieb der TTBL vor dem Termin der Teilnahmezusage oder wird der
    aufstiegsberechtigten Mannschaft die Teilnahmeberechtigung für die TTBL durch die
    TTBL Sport GmbH verweigert, verbleibt sie in der 2. BL.

    2.4 Auffüllregelung

    Werden zur Auffüllung der TTBL auf zehn Mannschaften über die allgemeine
    Aufstiegsquote hinaus zusätzliche Mannschaften benötigt, so werden diese in
    folgender Reihenfolge berücksichtigt:

    In einer 1. Relegationsrunde zwischen dem Tabellenneunten der TTBL und den
    Tabellenzweiten der 2. BL (Nord/Süd) werden die zusätzlich spielberechtigten
    Mannschaften für die TTBL zur Auffüllung ermittelt. Die Platzierung in dieser 1.
    Relegationsrunde entscheidet über die Aufstiegsreihenfolge.

    Sollten nach der Auffüllung der TTBL durch die 1. Relegationsrunde noch weitere
    Plätze in der TTBL verfügbar sein (Sollstärke zehn Mannschaften), findet eine 2.
    Relegationsrunde zwischen dem Tabellenzehnten und den Tabellendritten der 2. BL
    (Nord/Süd) statt. Die Platzierung in dieser 2. Relegationsrunde entscheidet wiederum
    über die Aufstiegsreihenfolge.

    Sofern mindestens so viele freie Plätze in der TTBL zur Verfügung stehen wie
    aufstiegswillige Mannschaften, wird auf die Durchführung der jeweiligen
    Relegationsrunde verzichtet und alle aufstiegswilligen Mannschaften steigen auf.

    Die Relegationsrunden werden von der TTBL Sport GmbH in einem Aufstiegsfinale im
    TTBL Spielsystem ausgespielt, ausgerichtet und vermarktet. Austragungsort und
    Durchführung legt die TTBL Sport GmbH fest. Der TTBL Sport GmbH steht das Recht zu,
    einen beteiligten Verein zu verpflichten, das Aufstiegsfinale zu organisieren. Die
Vermarktungsrechte der TTBL Sport GmbH gemäß Abschnitt C 3.2 gelten
     uneingeschränkt.

     2.5 Verzicht/Verweigerung der Teilnahmeberechtigung/Streichung/Zurückziehung

     Der Verzicht einer Mannschaft der TTBL auf die Teilnahme am Spielbetrieb der TTBL
     (vor dem 30. April), die Verweigerung der Teilnahmeberechtigung für die TTBL oder
     eine Streichung, bzw. Zurückziehung ziehen den Abstieg in die 2. BL nach sich.

3 Hauptrunde

     3.1 Austragungssystem

     In der TTBL werden die Mannschaftskämpfe der Hauptrunde in Form von
     Rundenspielen ausgetragen. Dabei spielt sowohl in der Vorrunde als auch in der
     Rückrunde jede Mannschaft je einmal gegen jede andere, wobei jede Mannschaft
     gegen jede andere einmal Heimrecht und einmal Gastrecht hat.

     3.2 Tabellen

     Die Reihenfolge der Mannschaften in der Tabelle ergibt sich durch die größere Zahl der
     Pluspunkte. Bei Gleichheit der Pluspunkte entscheidet die kleinere Zahl der
     Minuspunkte.

     3.3 Punktgleichheit

     Bei Gleichheit von Pluspunkten und Minuspunkten zweier oder mehrerer
     Mannschaften entscheidet in der Hauptrunde die größere Differenz zwischen
     gewonnenen und verlorenen Spielen (ggf. Sätzen, Bällen) aus allen ausgetragenen
     Mannschaftskämpfen der Vor- und Rückrunde.

4 Play-off-Runde

     4.1 Austragungssystem

     Nach Abschluss der Hauptrunde in der TTBL spielen die ersten vier Mannschaften der
     Schlusstabelle eine Play-off-Runde im KO-System. Im Halbfinale (Hin- und Rückspiel)
     spielen 1 gegen 4 und 2 gegen 3. Die in der Hauptrunde besser platzierten
     Mannschaften können wählen, ob sie das Hinspiel zu Hause oder beim Gegner
     austragen wollen. Die Entscheidung hierüber müssen sie frühestmöglich, jedoch
     spätestens am Tage nach Beendigung der Hauptrunde der TTBL Sport GmbH bekannt
     geben.
Im Finale spielen die beiden Sieger der Halbfinalbegegnungen ein Finalspiel. Das Play-
      Off Finale wird an einem neutralem Ort von der TTBL Sport GmbH veranstaltet,
      ausgerichtet und vermarktet.

      4.2 Punktgleichheit

      Ist in der Play-off-Runde (Halbfinalspiele) nach dem Hin- und Rückspiel zweier
      Mannschaften Punktgleichheit gegeben, dann entscheidet die größere Zahl der
      gewonnenen Spiele. Bei Spielgleichheit entscheiden die Sätze, bei Satzgleichheit
      entscheiden die Bälle. Sind auch diese gleich, dann entscheidet die bessere Platzierung
      in der Hauptrunde über den Sieger.

5 Spielsystem

Die Mannschaftskämpfe der TTBL werden mit folgender Spielreihenfolge ausgetragen:

1. Spiel: A1 vs. B2

2. Spiel: A2 vs. B1

3. Spiel: A3 vs. B3

4. Spiel: A1 vs. B1

5. Spiel: A2 vs. B2

Die Mannschaftsaufstellung ist frei wählbar. Nach dem zweiten Einzel des
Mannschaftskampfes kann ein vierter Spieler den Spieler A1 oder A2 bzw. B1 oder B2
ersetzen. Ein solcher Tausch muss dem Oberschiedsrichter des Mannschaftskampfes vor
Beginn des dritten Einzels des Mannschaftskampfes vom jeweiligen Mannschaftsführer
mitgeteilt werden.

Der Mannschaftskampf ist beendet, sobald eine Mannschaft drei Einzel gewonnen hat. Nach
dem zweiten Spiel tritt eine Pause von 15 Minuten ein.

Die Sollstärke einer Mannschaft in der TTBL beträgt drei Spieler.

6 Aufstellung und Einsatz von Spielern in Mannschaften

      6.1 Definitionen

      Bezüglich der Aufstellung einer TTBL-Mannschaft ist zu unterscheiden zwischen der
      Gesamtmenge aller Spieler des Vereins, die in einer TTBL-Mannschaft
      einsatzberechtigt sind (=Mannschaftsmeldung) und der Teilmenge dieser Spieler, die in
      einem einzelnen Mannschaftskampf zum Einsatz kommen (=Mannschaftsaufstellung).
Bezüglich der Spieler einer TTBL-Mannschaft ist zu unterscheiden zwischen den
Spielern, die den Stamm der TTBL-Mannschaft bilden und zu keiner unteren
Mannschaft des Vereins gehören (=Stammspieler) und den Spielern, die zu einer
unteren Mannschaft des Vereins gehören und nur im Bedarfsfalle in der TTBL-
Mannschaft eingesetzt werden (=Ersatzspieler).

Ein europäischer Spieler ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Vollmitgliedes der EU
oder eines assoziierten Staates der EU oder eines Staates besitzt, dessen Tischtennis-
Verband Mitglied der ETTU ist, oder wer bisher noch für keinen ausländischen
Verband/ Verein eine Spielberechtigung besessen hat. Alle anderen Spieler sind
außereuropäische Spieler.

6.2 Stammspieler

Kein Spieler der TTBL darf gleichzeitig in mehreren Mannschaften als Stammspieler
gemeldet werden. Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft muss ständig
mindestens ihrer Sollstärke entsprechen.

Die Anzahl der europäischen Stammspieler einer Mannschaft (gemäß Definition in
Ziffer 6.1) muss ständig mindestens der Sollstärke minus 1 entsprechen.

Sobald ein außereuropäischer Stammspieler einer TTBL-Mannschaft durch Wechsel
seiner Staatsangehörigkeit zu einem europäischen Stammspieler wird und seine
Mannschaft sowohl die Mindestanzahl der Stammspieler als auch die Mindestanzahl
der europäischen Stammspieler überschreitet, kann ein überzählig gewordener
Stammspieler dieser TTBL-Mannschaft innerhalb von 14 Tagen nach vollzogener
Einbürgerung des ehemals außereuropäischen Stammspielers als Stammspieler für die
nächstuntere Mannschaft seines Vereins gemeldet werden, wodurch er dann den
Stammspieler-Status seiner bisherigen TTBL-Mannschaft verliert.

Kein Stammspieler einer TTBL-Mannschaft, die die Mindestanzahl der Stammspieler
und die Mindestanzahl der europäischen Stammspieler überschreitet, kann aus einem
anderen Grund als der o.a. Änderung der Staatsangehörigkeit während der laufenden
Saison als Stammspieler für die nächstuntere Mannschaft seines Vereins gemeldet
werden.

6.3 Ersatzspieler

Spieler aus den unteren Mannschaften eines Vereins dürfen als Ersatzspieler in der
TTBL-Mannschaft dieses Vereins eingesetzt werden, wenn sie in der
Mannschaftsmeldung enthalten sind und für die TTBL-Mannschaft einsatzberechtigt
sind. Das gilt auch dann, wenn sie in einer oder mehreren anderen unteren
Mannschaften ihres Vereins als Ersatzspieler eingesetzt worden sind. Es ist zulässig,
dass ein- und derselbe Spieler in zwei verschiedenen Mannschaften seines Vereins als
Ersatzspieler eingesetzt wird.
6.4 Mannschaftsmeldung

    6.4.1 Erstellung der Mannschaftsmeldung

    Die Zuordnung der spielberechtigten Spieler zu den Mannschaften eines Vereins
    (Erstellung der Mannschaftsmeldung) ist durch den Verein sowohl für die
    Vorrunde als auch für die Rückrunde termingerecht und vollständig in der von
    der TTBL Sport GmbH vorgegebenen Online-Plattform vorzunehmen. Dabei sind
    alle Mannschaften mit allen Stamm- und Ersatzspielern aufzuführen. Die
    Erstellung der Mannschaftsmeldung durch den Verein in der Online-Plattform
    entspricht einem Antrag an die genehmigende Stelle. Entscheidend für die
    Mannschaften ist der Stand der Mannschaftsmeldung bei Ablauf der Frist für
    deren Meldung. Vorher kann die Mannschaftsmeldung seitens des Vereins
    beliebig oft verändert werden.

    Erfolgt die Erstellung der Mannschaftsmeldung für die Mannschaften der TTBL-
    Vereine nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig, zieht das pro nicht
    rechtzeitig bzw. nicht vollständig gemeldeter Mannschaft eine
    Versäumnisgebühr nach sich. Darüber hinaus können solche Mannschaften eines
    Vereins von der TTBL Sport GmbH gestrichen oder die Spiellizenz verweigert
    werden. Das gleiche gilt für nicht rechtzeitig gemeldete Spieler.

    Der Zeitraum für die Erstellung der Mannschaftsmeldung der Vorrunde wird
    seitens der TTBL Sport GmbH rechtzeitig mitgeteilt.

    Der Zeitraum für die Erstellung der Mannschaftsmeldung der Rückrunde wird
    seitens der TTBL Sport GmbH ebenfalls mitgeteilt. Sie ist für jede Mannschaft
    vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn keine Änderungen gegenüber der
    Vorrunde gewünscht oder erforderlich sind.

    In der Mannschaftsaufstellung für jeden einzelnen Mannschaftskampf dürfen nur
    die auf der Mannschaftsmeldung aufgeführten Spieler enthalten sein, die zum
    Zeitpunkt des Mannschaftskampfes die Spielberechtigung für ihren Verein und
    die Einsatzberechtigung für die Mannschaft besitzen.

    6.4.2 Genehmigung der Mannschaftsmeldung

    Zuständig für die Überprüfung und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen
    einer jeden TTBL-Mannschaft ist die Spielleitung der TTBL Sport GmbH.

    Bei der Überprüfung wird darauf geachtet, ob in unteren Mannschaften Spieler
    aufgeführt sind, die nach der Spielstärke-Reihenfolge aller Spieler des Vereins
    eigentlich zu der zu genehmigenden TTBL-Mannschaft gehören müssten.
Die Spielleitung ist berechtigt, für einen gemeldeten Stammspieler, der in der
          Vorrunde weniger als zweimal in seiner Mannschaft mitgewirkt hat, für die
          darauffolgende Rückrunde das Nachrücken eines weiteren Stammspielers
          anzuordnen.

          Ein Nachrücken ist jedoch nicht erforderlich, wenn auch ohne diesen
          Stammspieler sowohl die Mindestanzahl der Stammspieler als auch die
          Mindestanzahl der europäischen Stammspieler bereits erreicht wird.

          Die Genehmigung einer Mannschaftsmeldung wird von der Spielleitung der TTBL
          Sport GmbH erteilt. Der Verein ist verpflichtet, das genehmigte
          Mannschaftsmeldeformular zu den Mannschaftskämpfen mitzuführen. Ein
          Versand durch die Spielleitung erfolgt nicht.

          Gegen die von der Spielleitung genehmigte Mannschaftsmeldung seiner
          Mannschaft und für seine Spieler, einzusehen und auszudrucken im
          Downloadbereich der Online-Plattform, besteht innerhalb von 10 Tagen nach
          Veröffentlichung in der Online-Plattform ein schriftliches Einspruchsrecht des
          Vereins bei der Spielleitung. Gegen einen von der Spielleitung abgewiesenen
          Einspruch kann der Verein den Protestweg beschreiten.

     6.5 Mannschaftsaufstellung in der Play-off-Runde der TTBL

     Play-off-Spiele und Entscheidungsspiele gelten als Fortsetzung der Rückrunde.

     Alle Stammspieler einer Mannschaft der TTBL, die nicht in mindestens sechs
     Meisterschaftsspielen der Hauptrunde eingesetzt wurden oder anwesend waren
     (Vermerk auf dem OSR-Bericht), verlieren grundsätzlich ihre Einsatzberechtigung für
     die Play-off-Runden. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall die TTBL Sport GmbH.

7 Terminplanung

     7.1 Wünsche zum Terminplan

     Der sportlich einwandfreien, keine Mannschaft benachteiligenden Abwicklung der
     TTBL-Saison ist immer Vorrang vor individuellen Terminwünschen zu geben.

     7.2 Ansetzung der Spieltermine

     Für die Ansetzung und Verlegung der Spieltermine ist die Spielleitung der TTBL Sport
     GmbH zuständig.

     Alle Spiele des letzten Spieltages der Rückrunde der TTBL sind jeweils am selben Tag
     und zur selben Uhrzeit auszutragen. In begründeten Ausnahmen kann die Spielleitung
     hiervon abweichen.
7.3 Spielbeginn

     Die Mannschaftskämpfe haben zur festgesetzten Uhrzeit (Spielbeginn) mit dem ersten
     Aufschlag zu beginnen.

     7.4 Verlegung von Spielterminen

     Eine Verlegung der Spieltermine (auch der vereinbarten Anfangszeiten), die von der
     Spielleitung festgesetzt sind, ist grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten Fällen
     kann die Spielleitung eine Verlegung anordnen. Eine Verlegung kann beantragt
     werden, wenn ein vom DTTB berufener Nationalspieler zu Lehrgängen
     (Kadermaßnahmen) des DTTB oder offiziellen ETTU- und ITTF Wettkämpfen
     herangezogen wird. Ebenso kann eine Verlegung beantragt werden, wenn eine
     beteiligte Mannschaft im Europapokalwettbewerb (European Champions League/
     ETTU Cup) am gleichen Tag bzw. am Tag vor oder nach dem angesetzten
     Bundesligaspiel im Europapokalwettbewerb ein Spiel zu bestreiten hat. Für deutsche
     und ausländische Spieler der TTBL kann aufgrund der Teilnahme am ITTF World Cup
     und den ITTF Pro Tour Grand Finals bei der Spielleitung eine Spielverlegung beantragt
     werden. Dies gilt auch für die U21- Wettbewerbe genannter Veranstaltungen. Darüber
     hinaus kann eine Verlegung beantragt werden, wenn eine beteiligte Mannschaft beim
     ETTU Super Cup am gleichen Tag bzw. am Tag vor oder nach dem angesetzten
     Bundesligaspiel im Einsatz ist.

     Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den Heimverein als kampflos verloren
     gewertet und mit Sanktionen belegt.

     7.5 Anträge auf Spielverlegung

     Anträge auf zulässige Spielverlegungen müssen so früh wie möglich schriftlich an die
     Spielleitung gestellt werden, die in begründeten Fällen eine Verlegung schriftlich
     anordnen kann. Anträgen, die später als zwei Wochen vor dem Spieltermin bei der
     Spielleitung eingehen, kann nicht mehr stattgegeben werden. Dies gilt auch für
     Änderungen der Anfangszeiten.

     7.6 Fehlende Sporthallen

     Das Fehlen einer geeigneten Sporthalle ist kein Verlegungsgrund. Ggfs. ist das Spiel
     beim Gegner auszutragen. Ein Anspruch auf ein Heimspiel in der Rückrunde entsteht
     dadurch nicht.

8 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft
Der Gewinner des Play Off Finals ist Deutscher Mannschaftsmeister der Herren.

9 Vertretung in ETTU-Wettbewerben (Champions League und ETTU-Cup)

Vereinsmannschaften der TTBL können in ETTU-Wettbewerben (Champions League, ETTU-
Cup) teilnehmen. Die Teilnahme wird durch die entsprechenden Qualifikationskriterien der
ETTU näher geregelt. Die formelle Meldung zu diesen Wettbewerben erfolgt auf Antrag des
Vereins durch den DTTB an die ETTU.

E Bestimmungen für Mannschaftskämpfe in der TTBL
1 Bedingungen für die Sporthallen

     1.1 Spielraum und Spielfelder

     Die Mannschaftskämpfe der TTBL müssen in einer Halle auf einem Tisch abgewickelt
     werden. Mannschaftskämpfe anderer Mannschaften in der gleichen Halle zum
     gleichen Zeitpunkt sind nicht zugelassen. Für den Tisch muss ein umrandetes Spielfeld
     in der Mindestgröße von 7 m x 14 m zur Verfügung stehen. Ausnahmegenehmigungen
     zur Mindestgröße müssen bei der Spielleitung beantragt werden. Innerhalb und auf
     der Spielfeldumrandung dürfen keine Gegenstände abgelegt werden.

     1.2 Tische, Netzgarnituren, Bälle und Zählgeräte

     Bei einem Mannschaftskampf in der TTBL müssen Tische, Netzgarnituren, Bälle und
     Zählgeräte jeweils von gleichem Typ und gleicher Farbe sein. Eine Änderung während
     eines Mannschaftskampfes ist nicht zulässig.

     1.3 Boden

     Der Boden muss rutschfest sein. Es muss sich um einen speziellen, roten Sportboden
     handeln. Die TTBL Sport GmbH kann entsprechende Materialstandards vorgeben.

     1.4 Beleuchtung

     Die Stärke der Beleuchtung muss im gesamten Spielraum (Box) mindestens 800 Lux
     betragen. Empfohlen wird jedoch eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von 1000 Lux.
     Die Messung erfolgt mit einem, von der TTBL Sport GmbH definierten, geeichten
     Standard-Lichtmessgerät an den vier Ecken des Tisches. Bei Messungen ist eine
     Toleranz von 10% (720 Lux) zulässig. Unterhalb dieser Grenze gilt dies als
     gebührenpflichtiger Verstoß. Die Lichtquellen müssen mindestens 4 m über dem
     Fußboden angebracht sein. Blendendes Gegenlicht muss vermieden werden.
1.5 Internet-Verbindung

     Zur Datenübertragung muss eine SDLS-Leitung mit 2MBit Up- und Download
     vorhanden sein.

     1.6 Anzeige

     Der jeweilige Stand des Mannschaftskampfes wird durch eine Anzeigetafel dargestellt.

     Innerhalb der Box stehen an jedem Wettkampftisch zwei Zählgeräte, die vom
     Schiedsrichter und dem SR-Assistenten bedient werden. Zusätzlich muss sich bei allen
     Wettkämpfen an mindestens zwei Ecken außerhalb der Box jeweils ein Zählgerät oder
     ein Display (Flatscreen) befinden. Der Heimverein ist verpflichtet, auf Anweisung der
     TTBL Sport GmbH, mindestens ein elektronisches Zählgerät einzusetzen.

     1.7 Raumtemperatur

     Die Raumtemperatur im Bereich der Spielfelder muss mindestens 18° Celsius und soll
     nicht mehr als 22° Celsius betragen, es sei denn, die Außentemperatur liegt höher.

     1.8 Spielbereite Halle

     Die Spielhalle muss mindestens 120 Minuten vor der festgelegten Anfangszeit geöffnet
     und in spielbereitem Zustand sein.

     1.9 Ausnahmen

     Von der Einhaltung einzelner Bedingungen dieser Ziffer 1 kann die Spielleitung auf
     begründeten Antrag entbinden. Ausnahmen kann in begründeten Fällen auch der OSR
     für den von ihm geleiteten Mannschaftskampf zulassen. Sanktionen für vom OSR in
     diesem Sinne ausnahmsweise zugelassene Mannschaftskämpfe werden durch die TTBL
     Sport GmbH verhängt.

2 Sportkleidung

Einheitliche Sportkleidung (Trikots, Shorts, Trainingsanzüge) ist während des gesamten
Mannschaftskampfes vorgeschrieben. Die Spieler haben während des Mannschaftskampfes
Trikots zu tragen, auf denen ihr Name auf der Rückseite gut lesbar aufgedruckt bzw. geflockt
ist. Der Heimverein ist verpflichtet, bei Gleichfarbigkeit der Trikots seine Trikots
auszuwechseln. Trikots und Shorts sind vor Saisonbeginn der TTBL Sport GmbH vorzulegen
und genehmigen zu lassen.

3 Schiedsrichtereinsatz

     3.1 Oberschiedsrichter (OSR)
In der TTBL muss ein lizenzierter DTTB-Schiedsrichter als Oberschiedsrichter (OSR)
     eingesetzt werden. Die OSR dürfen keinem der beiden Vereine angehören.

     3.2 Einsatz der OSR

     Für Auswahl und Benachrichtigung der OSR ist der Verbands-SR-Obmann (VSRO)
     verantwortlich, in dessen Bereich die Spiele durchgeführt werden.

     Der eingeteilte OSR und sein Vertreter müssen rechtzeitig benannt und den Vereinen
     mitgeteilt werden. Bei Spielverlegungen und Änderungen der Austragungsstätte oder
     des Spielbeginns ist der Heimverein verpflichtet, den OSR zu benachrichtigen und muss
     sich dieses bestätigen lassen.

     3.3 Schiedsrichter (SR)

     In der TTBL müssen zusätzlich zum OSR 3 lizenzierte Schiedsrichter eingesetzt werden.
     Sie dürfen keinem der beiden Vereine angehören. Für Auswahl und Benachrichtigung
     der Schiedsrichter ist der VSRO verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich die
     Mannschaftskämpfe durchgeführt werden.

     Es kommen jeweils zwei Schiedsrichter am Tisch zum Einsatz. Darüber hinaus bedient
     der dritte Schiedsrichter ein Zählgerät außerhalb des Spielfelds.

     3.4 Kleidung

     OSR und SR müssen Schiedsrichterkleidung tragen.

     3.5 Kosten

     Die Kosten für den OSR und die SR trägt der Heimverein wie folgt:

     26,00 € pro Einsatz.

     Fahrtkosten pro nachgewiesenem Kilometer in Höhe von 30 €-Cent.

4 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen

     4.1 Bereitstellung von Trainingsmöglichkeiten

     Die Heimmannschaft ist verpflichtet, der Gastmannschaft Trainingsmöglichkeiten zur
     Verfügung zu stellen. Zeit und Ort müssen spätestens drei Tage vor dem Spiel durch
     Absprache geklärt werden.

     4.2 Mannschaftsführer
Jede Mannschaft hat vor dem Mannschaftskampf einen verantwortlichen
Mannschaftsführer zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft
berechtigt ist. Er braucht nicht zu den beteiligten Spielern zu gehören.

4.3 Überprüfung der Spielberechtigung

Die genehmigte Mannschaftsmeldung muss dem Oberschiedsrichter und auf
Verlangen dem gegnerischen Mannschaftsführer vorgelegt werden.

4.4 Mannschaftsaufstellung

Die Mannschaftsaufstellung muss vom Mannschaftsführer 30 Minuten vor Spielbeginn
dem OSR schriftlich vorgelegt werden.

4.5 Begrüßung

Beide Mannschaften stellen sich 10 Minuten vor dem festgelegten Spielbeginn zur
Begrüßung auf.

4.6 Spielbereitschaft

Ist ein Spieler zwei Minuten nach Aufruf nicht spielbereit, so geht dieses Spiel kampflos
an den Gegner. Bei Fehlen beider Gegner wird der Punkt nicht gewertet und in der
Abwicklung des Spiels fortgefahren.

4.7 Unvollständiges Antreten

Tritt eine Mannschaft nicht in der Sollstärke an, so wird sie für einen fehlenden Spieler
mit einer Ordnungsgebühr belegt. Fehlt mehr als ein Spieler, gilt dies als Nichtantreten
der Mannschaft.

4.8 Verspäteter Spielbeginn/Nichtantreten

Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft, bis zu 30 Minuten nach der
festgesetzten Anfangszeit, ist der Mannschaftskampf noch auszutragen. Danach kann
der Mannschaftskampf noch stattfinden, wenn der Oberschiedsrichter dies anordnet.
Nach 60 Minuten Verspätung wird das Spiel für die anwesende Mannschaft als
gewonnen gewertet.

4.9 Spielberichtsformulare/ Ergebnismeldung/ Liveticker

Das Spielberichtsformular muss vollständig ausgefüllt werden. Der Spielbericht ist von
beiden Mannschaftsführern nach Ende des Mannschaftskampfes zu unterzeichnen.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie zugleich die vollständige inhaltliche Richtigkeit der
Eintragungen. Das Original muss vom Heimverein aufbewahrt und unmittelbar nach
dem letzten Spieltag gesammelt an die TTBL Sport GmbH eingereicht werden. Der
TTBL- Spielleitung ist bis 9 Uhr am Folgetag des Spiels das Spielberichtsformular
     zuzufaxen oder zuzumailen. Es darf nur das von der TTBL Sport GmbH offiziell
     vorgegebene Spielberichtsformular verwendet werden.

     In der TTBL sind die Heimmannschaften verpflichtet, den offiziellen TTBL– Liveticker
     einzusetzen.

     Der Heimverein ist verpflichtet, den Spielbericht (Mannschaftsergebnis,
     Einzelergebnisse, Spielende sowie Anzahl der Zuschauer) termingerecht, das heißt bis
     15 Minuten nach Spielende, in die von der TTBL Sport GmbH vorgegebene
     Onlineplattform einzugeben.

     Der vom Heimverein in der Onlineplattform erfasste Spielbericht ist vom Gastverein zu
     prüfen. Bei Abweichungen vom Original-Spielbericht ist Beschwerde zulässig, die
     innerhalb von 2 Tagen beim Spielleiter einzureichen ist.

     4.10 Messgeräte zur Belagdicken-/ Belagebenheits- und Lichtmessung

     Die funktionsfähigen elektronischen Messgeräte zur Belagdicken-
     /Belagebenheitsmessung und Lichtmessung müssen dem Oberschiedsrichter auf
     Nachfrage, spätestens jedoch 60 Minuten vor Spielbeginn, vom Heimverein übergeben
     werden.

5 Wertung

     5.1 Wertung von einzelnen Spielen

     Ein einzelnes absolviertes Spiel wird als verloren gewertet, wenn bei der
     Schlägerkontrolle nach dem Spiel festgestellt wird, dass einer der im Spiel eingesetzten
     Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entsprochen hat.

     Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel
     festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entspricht und
     der Spieler sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

     Über weitere Sanktionen entscheidet die TTBL Sport GmbH.

     5.2 Wertung von Mannschaftskämpfen

     Der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft als verloren gewertet, die

    nicht spielberechtigte oder nicht einsatzberechtigte Spieler mitwirken lässt,

    gegen die Regeln des aktuellen Spielsystems verstößt

    schuldhaft einen Spielabbruch verursacht,
   Spiele eigenmächtig verlegt hat

     nicht rechtzeitig zum festgesetzten Zeitpunkt antritt (s.o.)

     als Gastgeber nicht DIN-Norm geprüfte Tische und Netzgarnituren und von der ITTF
      zugelassene Bälle stellt.

      5.3 Sperre

      In die Zeit der Sperre eines Vereins oder einer Mannschaft fallende Punktspiele gehen
      kampflos verloren.

      5.4 Streichung

      Eine Mannschaft, die während einer Spielzeit insgesamt zweimal einen TTBL-
      Mannschaftskampf kampflos abgibt, wird aus der TTBL gestrichen.

      Eine Mannschaft, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung
      und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst
      hat, kann von der TTBL Sport GmbH aus der TTBL gestrichen werden.

      Alle von einer gestrichenen Mannschaft ausgetragenen Mannschaftskämpfe werden
      für ungültig erklärt.

6 Sanktionen

Regelverstöße gegen die Bestimmungen für Mannschaftskämpfe in der TTBL werden mit
Sanktionen belegt. Diese können sein: Verwarnung, Geldbuße, Punktabzug, Sperre,
Streichung und Lizenzentzug.

F Rechtsbehelfe
1 Proteste

      1.1 Ein Protest gegen Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen,
          ist sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der Spielleitung einzulegen.

      1.2 Ein Protest, der sich auf die allgemeinen Spielbedingungen erstreckt, kann nur
          berücksichtigt werden, wenn er vor Beginn des Mannschaftskampfes oder eines
          einzelnen Spiels bei der Spielleitung eingelegt wurde.

      1.3 Ein Protest ist unter Angabe des Zeitpunktes auf dem Spielberichtsformular zu
          vermerken. Diese Eintragung gilt als sofortige Protesteinlegung bei der
          Spielleitung. Die Begründung kann auf einem gesonderten Blatt erfolgen. Der
          Protest ist vom protestierenden Mannschaftsführer zu unterschreiben.
1.4 Protestgründe können sein: Verstöße gegen Bestimmungen der Wettspielordnung
         des DTTB und der Spielordnung der TTBL Sport GmbH sowie Entscheidungen des
         OSR/ SR, soweit sie keine Tatsachenentscheidungen sind.

     1.5 Die Spielleitung wird Verstöße gegen bestehende Bestimmungen (z.B. Mitwirken
         nicht lizenzierter bzw. nicht spielberechtigter Spieler) ahnden, auch ohne einen
         Protest abzuwarten.

2 Einsprüche

Gegen die zu begründenden und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu verbindenden
Entscheidungen der TTBL Sport GmbH steht den Vereinen der TTBL der Einspruch beim
zuständigen Sportgericht (z.Z. DTTB-Sportgericht) zu. Auf die Vorschriften der
Geschäftsordnung der Rechtsinstanzen des DTTB, dessen § 4 Absatz 1 sinngemäß zur
Anwendung kommt, wird verwiesen.

3 Protest-/Einspruchsgebühren

Protest- und Einspruchsgebühren werden im Gebührenkatalog der TTBL Sport GmbH
geregelt.

G SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Spielordnung nichtig sein oder nichtig werden,
    wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige
    Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem angestrebten
    Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

2   Änderungen und Ergänzungen dieser Spielordnung obliegen der Geschäftsführung der
    TTBL Sport GmbH soweit es sich um eine Anpassung an die allgemeinen Entwicklungen
    und Abläufe der Tischtennis Bundesliga handelt.

3   Bei Verstößen gegen diese Spielordnung ist die TTBL Sport GmbH berechtigt, gegen den
    Verein eine Vertragsstrafe gem. Lizenzvertrag (§7) festzusetzen.

Aufgestellt und in Kraft gesetzt am 12.07.2011

Aktualisiert am 25.06.2013
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