Spielordnung (SO) - Tischtennis Bundesliga (TTBL)
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Spielordnung (SO) – Tischtennis Bundesliga (TTBL) Gliederung A Allgemeines 1 Geltungsbereich und Zweck der SO 2 Status der TTBL B Abwicklung des Spielbetriebs 1 Verantwortlichkeit 2 Jahrestagung 3 Spielleitung der TTBL C Voraussetzungen für die Teilnahme am Spielbetrieb der TTBL 1 Teilnahmeberechtigung 2 Sportliche Voraussetzungen 3 Rechtliche Voraussetzungen 4 Wirtschaftliche Voraussetzungen
D Bestimmungen für den Saisonverlauf in der TTBL 1 Anzahl und Umfang der TTBL 2 Zusammensetzung der TTBL 3 Hauptrunde 4 Play-off-Runde 5 Spielsystem 6 Aufstellung und Einsatz von Spielern in Mannschaften 7 Terminplanung 8 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft E Bestimmungen für Mannschaftskämpfe in der TTBL 1 Bedingungen für die Sporthallen 2 Sportkleidung 3 Schiedsrichtereinsatz 4 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen 5 Wertung 6 Sanktionen F Rechtsbehelfe 1 Proteste 2 Einsprüche 3 Protest-/Einspruchsgebühren
A Allgemeines 1 Geltungsbereich und Zweck der SO 1.1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die 1. Tischtennis Bundesliga Herren (TTBL) sowie alle sonstigen von der TTBL Sport GmbH veranstalteten oder ausgerichteten Spiele. 1.2 Zweck Die SO ergänzt und erweitert die Wettspielordnung (WO) des DTTB, sofern deren Bestimmungen für die ordentliche Abwicklung des Spielbetriebs in der TTBL nicht ausreichen. 1.3 Grundlegende Spielordnung Grundlagen für die Durchführung aller Mannschaftskämpfe in der TTBL sind die WO des DTTB und die SO der TTBL Sport GmbH sowie die internationalen Tischtennisregeln A in der jeweils gültigen Fassung, wie sie vom DTTB bekannt gemacht sind. 1.4 Inkrafttreten Diese Fassung der Spielordnung tritt am 01.07.2011 in Kraft. 2 Status der TTBL 2.1 Bezeichnung Die TTBL ist die höchste Spielklasse im Mannschaftsspielbetrieb der Herren. Widerrechtlicher Gebrauch der Bezeichnung “Bundesliga” ist nicht gestattet. 2.2 Aufsicht Träger der TTBL ist die TTBL Sport GmbH. Ihre Organe haben die Einhaltung der SO zu überwachen. 2.3 Unterstellung Die TTBL ist der TTBL Sport GmbH unmittelbar unterstellt. Der TTBL Sport GmbH obliegen die Aufsichtspflicht gegenüber den TTBL-Vereinen und der Rechtsverkehr mit diesen in allen die TTBL betreffenden Fragen. 2.4 Zuständigkeit Die TTBL Sport GmbH ist für die TTBL gemäß des Grundlagenvertrags zwischen dem DTTB und der TTBL Sport GmbH für die Veranstaltung, Organisation, Überwachung sowie Nutzung und Verwertung der TTBL zuständig.
B Abwicklung des Spielbetriebs der TTBL 1 Verantwortlichkeit Verantwortlich für die Abwicklung des Spielbetriebs der TTBL nach den Bestimmungen dieser SO ist die TTBL Sport GmbH. 2 Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen 2.1 Zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen der TTBL Sport GmbH und den TTBL-Vereinen finden regelmäßig Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen statt. 2.2 Vereine, die an Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen nicht teilnehmen, werden mit Ordnungsgebühren belegt. 3 Spielleitung der TTBL Die Spielleitung der TTBL wird von der TTBL Sport GmbH wahrgenommen. Zur Spielleitung zählen insbesondere: Erteilung der Teilnahmeberechtigung; Erteilung der Spielerlaubnis für die auf der Mannschaftsmeldung aufgeführten Stammspieler der Mannschaften der TTBL; Aufstellung und Änderung der Terminpläne; Entgegennahme der Spielberichte und Führung der offiziellen Tabellen; Schriftverkehr mit den Vereinen der TTBL in allen Fragen des Spielbetriebs; Überwachung der Einhaltung der SO durch die Vereine der TTBL; Kontakt mit dem Schiedsrichter-Obmann in den Fragen des SR-Einsatzes; Entscheidungen über Proteste. Die Planung, Durchführung und Kontrolle des Spielbetriebs wird von der Spielleitung mit Hilfe einer Online- Plattform vorgenommen, in welcher auch die Meldung der Mannschaften und die Erfassung der Spielberichte durch die Vereine zu erfolgen hat. Die Online-Plattform dient als Kommunikationsmittel zwischen Spielleitung und Vereinen. Die dort dargestellten Termine, Mannschaftsmeldungen, Ergebnisse, Tabellenstände, Statistiken und sonstigen Informationen gelten als offiziell bekannt gemacht.
C Voraussetzungen für die Teilnahme am Spielbetrieb der TTBL 1 Teilnahmeberechtigung 1.1 Auswahl der Mannschaften Für die Reihenfolge bei der Auswahl der für die Teilnahme am Spielbetrieb der TTBL in Frage kommenden Mannschaften gelten unter Beachtung der Auf- und Abstiegsregelungen sportliche, rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte. 1.2 Erteilung der Teilnahmeberechtigung Die Teilnahmeberechtigung wird unter dem Vorbehalt der fristgerechten Teilnahme am Lizenzierungsverfahren und Erteilung der Lizenz gemäß den Bestimmungen des Lizenzstatuts beziehungsweise der Verfahrensanweisung zur Lizenzierung erteilt. Die Lizenz kann auch mit aufschiebenden Bedingungen, beziehungsweise Auflagen verbunden sein. Zahlungsrückstände bei der TTBL Sport GmbH beziehungsweise bei dem TTBL Trägerverein e.V. führen zu einer Verweigerung der Teilnahmeberechtigung. 1.3 Dauer der Teilnahmeberechtigung Als TTBL-Mannschaft gilt eine Mannschaft ab dem Tag, an dem ihr die Teilnahmeberechtigung zugesprochen wird, bis einschließlich 30.06. des darauf folgenden Jahres. 1.4 Verweigerung der Teilnahmeberechtigung Erfüllt ein Verein die Voraussetzungen des Abschnitts C nicht, so ist ihm die Teilnahmeberechtigung für die Bundesliga zu verweigern. 1.5 Spielerlizenz Jeder auf der Mannschaftsmeldung aufgeführte Spieler (Vertrags- und Amateurspieler) eines Vereins der TTBL benötigt eine Spielerlizenz. Der Antrag auf Erteilung der Spielerlizenz in der TTBL ist an die TTBL Sport GmbH zu richten. Für Spielerlizenzen gelten das Lizenzstatut bzw. die Lizenzbestimmungen der TTBL. Die Spielerlizenz kann auch minderjährigen Spielern erteilt werden. Es gilt folgende Sonderregelung: Die Spielerlizenz wird vom ersten bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit erteilt, einschließlich der 1. Hauptrunde der Deutschen Pokalmeisterschaft der Herren und des Play-off-Finals. Für den restlichen Zeitraum dieser Spielzeit ist die Teilnahme am Spielbetrieb im Ausland möglich.
1.6 Spielberechtigung der Spieler Spieler in der TTBL müssen neben einer Spielerlizenz der TTBL Sport GmbH auch über eine Spielberechtigung ihres zuständigen Landesverbands des DTTB verfügen. Die Regularien zur Erlangung einer Spielberechtigung sind in der WO des DTTB näher geregelt. Soll mit einem Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung die Spielberechtigung für die TTBL erreicht werden, ist zu beachten, dass eine Kopie des Wechselantrags bis spätestens zum 31. Mai an die Geschäftsstelle der TTBL Sport GmbH gesandt wird. 2 Sportliche Voraussetzungen 2.1 Sportliche Qualifikation Die Mannschaft muss die in der SO festgelegten sportlichen Qualifikationen erfüllen. 2.2 Trainer Training und Betreuung der Vereine der TTBL müssen nach außen erkennbar und durch einen Arbeitsvertrag näher geregelt unter der Verantwortung eines Trainers stehen, der die A-Lizenz des DTTB besitzt. Sollte Training und Betreuung in Verantwortung eines hinsichtlich der fachlichen Qualifikation gleichwertigen Trainers stehen, der nicht die A-Lizenz besitzt, so muss er parallel von einem Trainer unterstützt werden, der die A-Lizenz-Ausbildung des DTTB zur Zeit absolviert bzw. zeitnah absolviert hat. In diesem Fall ist die Zustimmung der TTBL Sport GmbH einzuholen. Die Tätigkeit ist im Rahmen eines mit den Trainern abzuschließenden Vertrages abzusichern und nachzuweisen. 2.3 Teilnahmeberechtigte Mannschaften eines Vereins Die Teilnahmeberechtigung für die TTBL kann nur für die 1. Herrenmannschaft eines Vereins erteilt werden. 3 Rechtliche Voraussetzungen 3.1 Verpflichtung eines Vereins Der Vereinsvorstand im Sinne des § 26 BGB muss mit der TTBL Sport GmbH einen Lizenzvertrag abschließen und sich in diesem Vertrag verpflichten, alle für den Spielbetrieb der TTBL geltenden Vorschriften und Bestimmungen sowie alle zur Erfüllung aus der Teilnahme seiner Mannschaft am Spielbetrieb erwachsenen Verpflichtungen einzuhalten.
3.2 Vermarktungsrechte Die Vereine der TTBL müssen gegebenenfalls auch mit Rechtsbindung für ihre sogenannten Vorschaltgesellschaften erklären und anerkennen, dass die TTBL Sport GmbH das alleinige und exklusive Recht zur Veranstaltung, Organisation, Überwachung sowie zur Nutzung und Verwertung aller Spiele in der 1. Tischtennis Bundesliga Herren (TTBL), um die deutsche Tischtennis-Mannschaftsmeisterschaft der Herren, aller Spiele (ab der 1. Hauptrunde bis zum Finale) um die deutsche Pokalmeisterschaft der Herren sowie das Recht zur Ausrichtung von zwei weiteren Events (z.B. Spiel zwischen dem Deutschen Mannschaftsmeister und dem Deutschen Pokalsieger) besitzt. Jeder Verein muss ferner erklären, dass der TTBL Sport GmbH in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko alle Vermarktungs-, Veranstalter-, Bewegtbild- und Ergebnisrechte auf jedem Verbreitungsweg und in jeder Programm- und Verwertungsform weltweit, insbesondere und nicht abschließend Fernsehen, Hörfunk, Internet, Handy-TV, auf jede denkbare, rechtlich zulässige, gegenwärtige und zukünftige Art und Weise bezogen auf die o.a. Spiele, Ligen und Wettbewerbe exklusiv zusteht. Die TTBL Sport GmbH kann die Vermarktung dieser Rechte in jeder möglichen und rechtlich zulässigen Art und Weise ohne jede Restriktion betreiben. Insbesondere ist sie berechtigt, diese Rechte ganz, teilweise, in Auszügen, in Zusammenstellungen oder Zusammenschnitten, direkt oder zeitversetzt, verschlüsselt oder unverschlüsselt, zeitlich unbegrenzt und beliebig häufig in Bild und Ton und Audio zu nutzen oder nutzen zu lassen (Bewegtbildrechte auf jedem Verbreitungsweg, insbesondere Fernsehen, Internet, Handy-TV auf jede denkbare gegenwärtige und zukünftige Art und Weise). Ferner gilt dies für alle sonstigen gegenwärtigen sowie zukünftigen Vermarktungsrechte. Die o.a. Vermarktungsrechte stehen der TTBL Sport ausdrücklich und ohne Einschränkung auch für das Endspiel um die Deutsche Meisterschaft exklusiv zu. 4 Wirtschaftliche Voraussetzungen 4.1 Beitrag Jeder Verein der TTBL muss für jede Bundesliga-Spielzeit einen Beitrag (zzgl. eventuell anfallender Mwst.) in Höhe von zur Zeit 16.000,00 € je Mannschaft an die TTBL Sport GmbH bezahlen. Der Zahlungsmodus wird durch die TTBL Sport GmbH festgelegt. 4.2 Nachwuchsförderung 4.2.1 Fördersumme Die Vereine der TTBL müssen zudem Beiträge zur Förderung des Nachwuchses, genannt Fördersumme, (zzgl. eventuell anfallender MwSt.) in Höhe von 5.000,00 € je Mannschaft der TTBL zum 15. Juli an den DTTB bezahlen.
4.2.2 Förderprämien Jeder Verein der TTBL erhält vom DTTB Förderprämien anhand folgender Kriterien: 1. Einsatz eines deutschen U 23-Spielers als Stammspieler oder Ersatzspieler (Einsatz bei mindestens 5 Mannschaftskämpfen des Vereins). Anzuerkennende Aktive sind Bundeskadermitglieder (A-, B-, C-Kader) oder TOP 50-Spieler der DTTB-Rangliste zu Saisonbeginn. Über die Anerkennung von D/C- Kadermitgliedern entscheidet der Ausschuss für Leistungssport des DTTB auf Antrag. 2.000,00 € pro Spieler in einer Mannschaft der TTBL. 2. Zugehörigkeit von deutschen U 21-Spielern zur ständigen, vereinseigenen, professionellen Trainingsgruppe. Anzuerkennende Aktive sind Bundeskadermitglieder (A-, B-, C-Kader) oder TOP 50-Spieler der DTTB-Rangliste zu Saisonbeginn. Über die Anerkennung von D/C-Kadermitgliedern entscheidet der Ausschuss für Leistungssport des DTTB auf Antrag. 2.000,00 € je Trainingsgruppe der TTBL. Die Entrichtung der Förderprämien an die Vereine durch den DTTB erfolgt nach dem letzten Bundesliga-Spieltag. 4.3 Spielklassenübernahme Übernimmt ein Verein mit Zustimmung des jeweiligen Mitgliedsverbandes die Spielklassen eines anderen Vereins, hat der übernehmende Verein die Teilnahmeberechtigung für die TTBL bei der TTBL Sport GmbH gesondert zu beantragen. Eine Teilnahmeberechtigung kann grundsätzlich nur ausgesprochen werden, wenn sämtliche Gebühren und Beiträge beglichen sind, die der übernommene Verein der TTBL Sport GmbH schuldet. Im Falle einer Fusion müssen sämtliche Gebühren und Beiträge der an der Fusion beteiligten Vereine beglichen sein. D Bestimmungen für den Verlauf der Spielzeit in den TTBL 1 Anzahl und Umfang der TTBL Die Sollstärke der TTBL liegt bei zehn Mannschaften. Können nach Maßgabe der Auf- und Abstiegsregelungen nicht alle Teilnahmerechte in der TTBL vergeben werden, entscheidet die Gesellschafterversammlung der TTBL Sport GmbH ob ein weiterer Bewerber ein Teilnahmerecht erwirbt.
2 Zusammensetzung der TTBL 2.1 Abstiegsregelung Die in den jeweiligen Schlusstabellen der Spielzeit der TTBL auf den Plätzen 9 und 10 stehenden Mannschaften steigen in die entsprechende Gruppe der 2. BL (Nord/Süd) ab. 2.2 Aufstiegsregelung Aus der 2. BL steigt der Meister jeder Gruppe (Nord/Süd) in die TTBL auf. Das direkte Aufstiegsrecht ist auf den Meister beschränkt. 2.3 Aufstiegsverzicht Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft der 2. BL auf die Teilnahme am Spielbetrieb der TTBL vor dem Termin der Teilnahmezusage oder wird der aufstiegsberechtigten Mannschaft die Teilnahmeberechtigung für die TTBL durch die TTBL Sport GmbH verweigert, verbleibt sie in der 2. BL. 2.4 Auffüllregelung Werden zur Auffüllung der TTBL auf zehn Mannschaften über die allgemeine Aufstiegsquote hinaus zusätzliche Mannschaften benötigt, so werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: In einer 1. Relegationsrunde zwischen dem Tabellenneunten der TTBL und den Tabellenzweiten der 2. BL (Nord/Süd) werden die zusätzlich spielberechtigten Mannschaften für die TTBL zur Auffüllung ermittelt. Die Platzierung in dieser 1. Relegationsrunde entscheidet über die Aufstiegsreihenfolge. Sollten nach der Auffüllung der TTBL durch die 1. Relegationsrunde noch weitere Plätze in der TTBL verfügbar sein (Sollstärke zehn Mannschaften), findet eine 2. Relegationsrunde zwischen dem Tabellenzehnten und den Tabellendritten der 2. BL (Nord/Süd) statt. Die Platzierung in dieser 2. Relegationsrunde entscheidet wiederum über die Aufstiegsreihenfolge. Sofern mindestens so viele freie Plätze in der TTBL zur Verfügung stehen wie aufstiegswillige Mannschaften, wird auf die Durchführung der jeweiligen Relegationsrunde verzichtet und alle aufstiegswilligen Mannschaften steigen auf. Die Relegationsrunden werden von der TTBL Sport GmbH in einem Aufstiegsfinale im TTBL Spielsystem ausgespielt, ausgerichtet und vermarktet. Austragungsort und Durchführung legt die TTBL Sport GmbH fest. Der TTBL Sport GmbH steht das Recht zu, einen beteiligten Verein zu verpflichten, das Aufstiegsfinale zu organisieren. Die
Vermarktungsrechte der TTBL Sport GmbH gemäß Abschnitt C 3.2 gelten uneingeschränkt. 2.5 Verzicht/Verweigerung der Teilnahmeberechtigung/Streichung/Zurückziehung Der Verzicht einer Mannschaft der TTBL auf die Teilnahme am Spielbetrieb der TTBL (vor dem 30. April), die Verweigerung der Teilnahmeberechtigung für die TTBL oder eine Streichung, bzw. Zurückziehung ziehen den Abstieg in die 2. BL nach sich. 3 Hauptrunde 3.1 Austragungssystem In der TTBL werden die Mannschaftskämpfe der Hauptrunde in Form von Rundenspielen ausgetragen. Dabei spielt sowohl in der Vorrunde als auch in der Rückrunde jede Mannschaft je einmal gegen jede andere, wobei jede Mannschaft gegen jede andere einmal Heimrecht und einmal Gastrecht hat. 3.2 Tabellen Die Reihenfolge der Mannschaften in der Tabelle ergibt sich durch die größere Zahl der Pluspunkte. Bei Gleichheit der Pluspunkte entscheidet die kleinere Zahl der Minuspunkte. 3.3 Punktgleichheit Bei Gleichheit von Pluspunkten und Minuspunkten zweier oder mehrerer Mannschaften entscheidet in der Hauptrunde die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielen (ggf. Sätzen, Bällen) aus allen ausgetragenen Mannschaftskämpfen der Vor- und Rückrunde. 4 Play-off-Runde 4.1 Austragungssystem Nach Abschluss der Hauptrunde in der TTBL spielen die ersten vier Mannschaften der Schlusstabelle eine Play-off-Runde im KO-System. Im Halbfinale (Hin- und Rückspiel) spielen 1 gegen 4 und 2 gegen 3. Die in der Hauptrunde besser platzierten Mannschaften können wählen, ob sie das Hinspiel zu Hause oder beim Gegner austragen wollen. Die Entscheidung hierüber müssen sie frühestmöglich, jedoch spätestens am Tage nach Beendigung der Hauptrunde der TTBL Sport GmbH bekannt geben.
Im Finale spielen die beiden Sieger der Halbfinalbegegnungen ein Finalspiel. Das Play- Off Finale wird an einem neutralem Ort von der TTBL Sport GmbH veranstaltet, ausgerichtet und vermarktet. 4.2 Punktgleichheit Ist in der Play-off-Runde (Halbfinalspiele) nach dem Hin- und Rückspiel zweier Mannschaften Punktgleichheit gegeben, dann entscheidet die größere Zahl der gewonnenen Spiele. Bei Spielgleichheit entscheiden die Sätze, bei Satzgleichheit entscheiden die Bälle. Sind auch diese gleich, dann entscheidet die bessere Platzierung in der Hauptrunde über den Sieger. 5 Spielsystem Die Mannschaftskämpfe der TTBL werden mit folgender Spielreihenfolge ausgetragen: 1. Spiel: A1 vs. B2 2. Spiel: A2 vs. B1 3. Spiel: A3 vs. B3 4. Spiel: A1 vs. B1 5. Spiel: A2 vs. B2 Die Mannschaftsaufstellung ist frei wählbar. Nach dem zweiten Einzel des Mannschaftskampfes kann ein vierter Spieler den Spieler A1 oder A2 bzw. B1 oder B2 ersetzen. Ein solcher Tausch muss dem Oberschiedsrichter des Mannschaftskampfes vor Beginn des dritten Einzels des Mannschaftskampfes vom jeweiligen Mannschaftsführer mitgeteilt werden. Der Mannschaftskampf ist beendet, sobald eine Mannschaft drei Einzel gewonnen hat. Nach dem zweiten Spiel tritt eine Pause von 15 Minuten ein. Die Sollstärke einer Mannschaft in der TTBL beträgt drei Spieler. 6 Aufstellung und Einsatz von Spielern in Mannschaften 6.1 Definitionen Bezüglich der Aufstellung einer TTBL-Mannschaft ist zu unterscheiden zwischen der Gesamtmenge aller Spieler des Vereins, die in einer TTBL-Mannschaft einsatzberechtigt sind (=Mannschaftsmeldung) und der Teilmenge dieser Spieler, die in einem einzelnen Mannschaftskampf zum Einsatz kommen (=Mannschaftsaufstellung).
Bezüglich der Spieler einer TTBL-Mannschaft ist zu unterscheiden zwischen den Spielern, die den Stamm der TTBL-Mannschaft bilden und zu keiner unteren Mannschaft des Vereins gehören (=Stammspieler) und den Spielern, die zu einer unteren Mannschaft des Vereins gehören und nur im Bedarfsfalle in der TTBL- Mannschaft eingesetzt werden (=Ersatzspieler). Ein europäischer Spieler ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Vollmitgliedes der EU oder eines assoziierten Staates der EU oder eines Staates besitzt, dessen Tischtennis- Verband Mitglied der ETTU ist, oder wer bisher noch für keinen ausländischen Verband/ Verein eine Spielberechtigung besessen hat. Alle anderen Spieler sind außereuropäische Spieler. 6.2 Stammspieler Kein Spieler der TTBL darf gleichzeitig in mehreren Mannschaften als Stammspieler gemeldet werden. Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft muss ständig mindestens ihrer Sollstärke entsprechen. Die Anzahl der europäischen Stammspieler einer Mannschaft (gemäß Definition in Ziffer 6.1) muss ständig mindestens der Sollstärke minus 1 entsprechen. Sobald ein außereuropäischer Stammspieler einer TTBL-Mannschaft durch Wechsel seiner Staatsangehörigkeit zu einem europäischen Stammspieler wird und seine Mannschaft sowohl die Mindestanzahl der Stammspieler als auch die Mindestanzahl der europäischen Stammspieler überschreitet, kann ein überzählig gewordener Stammspieler dieser TTBL-Mannschaft innerhalb von 14 Tagen nach vollzogener Einbürgerung des ehemals außereuropäischen Stammspielers als Stammspieler für die nächstuntere Mannschaft seines Vereins gemeldet werden, wodurch er dann den Stammspieler-Status seiner bisherigen TTBL-Mannschaft verliert. Kein Stammspieler einer TTBL-Mannschaft, die die Mindestanzahl der Stammspieler und die Mindestanzahl der europäischen Stammspieler überschreitet, kann aus einem anderen Grund als der o.a. Änderung der Staatsangehörigkeit während der laufenden Saison als Stammspieler für die nächstuntere Mannschaft seines Vereins gemeldet werden. 6.3 Ersatzspieler Spieler aus den unteren Mannschaften eines Vereins dürfen als Ersatzspieler in der TTBL-Mannschaft dieses Vereins eingesetzt werden, wenn sie in der Mannschaftsmeldung enthalten sind und für die TTBL-Mannschaft einsatzberechtigt sind. Das gilt auch dann, wenn sie in einer oder mehreren anderen unteren Mannschaften ihres Vereins als Ersatzspieler eingesetzt worden sind. Es ist zulässig, dass ein- und derselbe Spieler in zwei verschiedenen Mannschaften seines Vereins als Ersatzspieler eingesetzt wird.
6.4 Mannschaftsmeldung 6.4.1 Erstellung der Mannschaftsmeldung Die Zuordnung der spielberechtigten Spieler zu den Mannschaften eines Vereins (Erstellung der Mannschaftsmeldung) ist durch den Verein sowohl für die Vorrunde als auch für die Rückrunde termingerecht und vollständig in der von der TTBL Sport GmbH vorgegebenen Online-Plattform vorzunehmen. Dabei sind alle Mannschaften mit allen Stamm- und Ersatzspielern aufzuführen. Die Erstellung der Mannschaftsmeldung durch den Verein in der Online-Plattform entspricht einem Antrag an die genehmigende Stelle. Entscheidend für die Mannschaften ist der Stand der Mannschaftsmeldung bei Ablauf der Frist für deren Meldung. Vorher kann die Mannschaftsmeldung seitens des Vereins beliebig oft verändert werden. Erfolgt die Erstellung der Mannschaftsmeldung für die Mannschaften der TTBL- Vereine nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig, zieht das pro nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig gemeldeter Mannschaft eine Versäumnisgebühr nach sich. Darüber hinaus können solche Mannschaften eines Vereins von der TTBL Sport GmbH gestrichen oder die Spiellizenz verweigert werden. Das gleiche gilt für nicht rechtzeitig gemeldete Spieler. Der Zeitraum für die Erstellung der Mannschaftsmeldung der Vorrunde wird seitens der TTBL Sport GmbH rechtzeitig mitgeteilt. Der Zeitraum für die Erstellung der Mannschaftsmeldung der Rückrunde wird seitens der TTBL Sport GmbH ebenfalls mitgeteilt. Sie ist für jede Mannschaft vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn keine Änderungen gegenüber der Vorrunde gewünscht oder erforderlich sind. In der Mannschaftsaufstellung für jeden einzelnen Mannschaftskampf dürfen nur die auf der Mannschaftsmeldung aufgeführten Spieler enthalten sein, die zum Zeitpunkt des Mannschaftskampfes die Spielberechtigung für ihren Verein und die Einsatzberechtigung für die Mannschaft besitzen. 6.4.2 Genehmigung der Mannschaftsmeldung Zuständig für die Überprüfung und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen einer jeden TTBL-Mannschaft ist die Spielleitung der TTBL Sport GmbH. Bei der Überprüfung wird darauf geachtet, ob in unteren Mannschaften Spieler aufgeführt sind, die nach der Spielstärke-Reihenfolge aller Spieler des Vereins eigentlich zu der zu genehmigenden TTBL-Mannschaft gehören müssten.
Die Spielleitung ist berechtigt, für einen gemeldeten Stammspieler, der in der Vorrunde weniger als zweimal in seiner Mannschaft mitgewirkt hat, für die darauffolgende Rückrunde das Nachrücken eines weiteren Stammspielers anzuordnen. Ein Nachrücken ist jedoch nicht erforderlich, wenn auch ohne diesen Stammspieler sowohl die Mindestanzahl der Stammspieler als auch die Mindestanzahl der europäischen Stammspieler bereits erreicht wird. Die Genehmigung einer Mannschaftsmeldung wird von der Spielleitung der TTBL Sport GmbH erteilt. Der Verein ist verpflichtet, das genehmigte Mannschaftsmeldeformular zu den Mannschaftskämpfen mitzuführen. Ein Versand durch die Spielleitung erfolgt nicht. Gegen die von der Spielleitung genehmigte Mannschaftsmeldung seiner Mannschaft und für seine Spieler, einzusehen und auszudrucken im Downloadbereich der Online-Plattform, besteht innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung in der Online-Plattform ein schriftliches Einspruchsrecht des Vereins bei der Spielleitung. Gegen einen von der Spielleitung abgewiesenen Einspruch kann der Verein den Protestweg beschreiten. 6.5 Mannschaftsaufstellung in der Play-off-Runde der TTBL Play-off-Spiele und Entscheidungsspiele gelten als Fortsetzung der Rückrunde. Alle Stammspieler einer Mannschaft der TTBL, die nicht in mindestens sechs Meisterschaftsspielen der Hauptrunde eingesetzt wurden oder anwesend waren (Vermerk auf dem OSR-Bericht), verlieren grundsätzlich ihre Einsatzberechtigung für die Play-off-Runden. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall die TTBL Sport GmbH. 7 Terminplanung 7.1 Wünsche zum Terminplan Der sportlich einwandfreien, keine Mannschaft benachteiligenden Abwicklung der TTBL-Saison ist immer Vorrang vor individuellen Terminwünschen zu geben. 7.2 Ansetzung der Spieltermine Für die Ansetzung und Verlegung der Spieltermine ist die Spielleitung der TTBL Sport GmbH zuständig. Alle Spiele des letzten Spieltages der Rückrunde der TTBL sind jeweils am selben Tag und zur selben Uhrzeit auszutragen. In begründeten Ausnahmen kann die Spielleitung hiervon abweichen.
7.3 Spielbeginn Die Mannschaftskämpfe haben zur festgesetzten Uhrzeit (Spielbeginn) mit dem ersten Aufschlag zu beginnen. 7.4 Verlegung von Spielterminen Eine Verlegung der Spieltermine (auch der vereinbarten Anfangszeiten), die von der Spielleitung festgesetzt sind, ist grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten Fällen kann die Spielleitung eine Verlegung anordnen. Eine Verlegung kann beantragt werden, wenn ein vom DTTB berufener Nationalspieler zu Lehrgängen (Kadermaßnahmen) des DTTB oder offiziellen ETTU- und ITTF Wettkämpfen herangezogen wird. Ebenso kann eine Verlegung beantragt werden, wenn eine beteiligte Mannschaft im Europapokalwettbewerb (European Champions League/ ETTU Cup) am gleichen Tag bzw. am Tag vor oder nach dem angesetzten Bundesligaspiel im Europapokalwettbewerb ein Spiel zu bestreiten hat. Für deutsche und ausländische Spieler der TTBL kann aufgrund der Teilnahme am ITTF World Cup und den ITTF Pro Tour Grand Finals bei der Spielleitung eine Spielverlegung beantragt werden. Dies gilt auch für die U21- Wettbewerbe genannter Veranstaltungen. Darüber hinaus kann eine Verlegung beantragt werden, wenn eine beteiligte Mannschaft beim ETTU Super Cup am gleichen Tag bzw. am Tag vor oder nach dem angesetzten Bundesligaspiel im Einsatz ist. Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den Heimverein als kampflos verloren gewertet und mit Sanktionen belegt. 7.5 Anträge auf Spielverlegung Anträge auf zulässige Spielverlegungen müssen so früh wie möglich schriftlich an die Spielleitung gestellt werden, die in begründeten Fällen eine Verlegung schriftlich anordnen kann. Anträgen, die später als zwei Wochen vor dem Spieltermin bei der Spielleitung eingehen, kann nicht mehr stattgegeben werden. Dies gilt auch für Änderungen der Anfangszeiten. 7.6 Fehlende Sporthallen Das Fehlen einer geeigneten Sporthalle ist kein Verlegungsgrund. Ggfs. ist das Spiel beim Gegner auszutragen. Ein Anspruch auf ein Heimspiel in der Rückrunde entsteht dadurch nicht. 8 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft
Der Gewinner des Play Off Finals ist Deutscher Mannschaftsmeister der Herren. 9 Vertretung in ETTU-Wettbewerben (Champions League und ETTU-Cup) Vereinsmannschaften der TTBL können in ETTU-Wettbewerben (Champions League, ETTU- Cup) teilnehmen. Die Teilnahme wird durch die entsprechenden Qualifikationskriterien der ETTU näher geregelt. Die formelle Meldung zu diesen Wettbewerben erfolgt auf Antrag des Vereins durch den DTTB an die ETTU. E Bestimmungen für Mannschaftskämpfe in der TTBL 1 Bedingungen für die Sporthallen 1.1 Spielraum und Spielfelder Die Mannschaftskämpfe der TTBL müssen in einer Halle auf einem Tisch abgewickelt werden. Mannschaftskämpfe anderer Mannschaften in der gleichen Halle zum gleichen Zeitpunkt sind nicht zugelassen. Für den Tisch muss ein umrandetes Spielfeld in der Mindestgröße von 7 m x 14 m zur Verfügung stehen. Ausnahmegenehmigungen zur Mindestgröße müssen bei der Spielleitung beantragt werden. Innerhalb und auf der Spielfeldumrandung dürfen keine Gegenstände abgelegt werden. 1.2 Tische, Netzgarnituren, Bälle und Zählgeräte Bei einem Mannschaftskampf in der TTBL müssen Tische, Netzgarnituren, Bälle und Zählgeräte jeweils von gleichem Typ und gleicher Farbe sein. Eine Änderung während eines Mannschaftskampfes ist nicht zulässig. 1.3 Boden Der Boden muss rutschfest sein. Es muss sich um einen speziellen, roten Sportboden handeln. Die TTBL Sport GmbH kann entsprechende Materialstandards vorgeben. 1.4 Beleuchtung Die Stärke der Beleuchtung muss im gesamten Spielraum (Box) mindestens 800 Lux betragen. Empfohlen wird jedoch eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von 1000 Lux. Die Messung erfolgt mit einem, von der TTBL Sport GmbH definierten, geeichten Standard-Lichtmessgerät an den vier Ecken des Tisches. Bei Messungen ist eine Toleranz von 10% (720 Lux) zulässig. Unterhalb dieser Grenze gilt dies als gebührenpflichtiger Verstoß. Die Lichtquellen müssen mindestens 4 m über dem Fußboden angebracht sein. Blendendes Gegenlicht muss vermieden werden.
1.5 Internet-Verbindung Zur Datenübertragung muss eine SDLS-Leitung mit 2MBit Up- und Download vorhanden sein. 1.6 Anzeige Der jeweilige Stand des Mannschaftskampfes wird durch eine Anzeigetafel dargestellt. Innerhalb der Box stehen an jedem Wettkampftisch zwei Zählgeräte, die vom Schiedsrichter und dem SR-Assistenten bedient werden. Zusätzlich muss sich bei allen Wettkämpfen an mindestens zwei Ecken außerhalb der Box jeweils ein Zählgerät oder ein Display (Flatscreen) befinden. Der Heimverein ist verpflichtet, auf Anweisung der TTBL Sport GmbH, mindestens ein elektronisches Zählgerät einzusetzen. 1.7 Raumtemperatur Die Raumtemperatur im Bereich der Spielfelder muss mindestens 18° Celsius und soll nicht mehr als 22° Celsius betragen, es sei denn, die Außentemperatur liegt höher. 1.8 Spielbereite Halle Die Spielhalle muss mindestens 120 Minuten vor der festgelegten Anfangszeit geöffnet und in spielbereitem Zustand sein. 1.9 Ausnahmen Von der Einhaltung einzelner Bedingungen dieser Ziffer 1 kann die Spielleitung auf begründeten Antrag entbinden. Ausnahmen kann in begründeten Fällen auch der OSR für den von ihm geleiteten Mannschaftskampf zulassen. Sanktionen für vom OSR in diesem Sinne ausnahmsweise zugelassene Mannschaftskämpfe werden durch die TTBL Sport GmbH verhängt. 2 Sportkleidung Einheitliche Sportkleidung (Trikots, Shorts, Trainingsanzüge) ist während des gesamten Mannschaftskampfes vorgeschrieben. Die Spieler haben während des Mannschaftskampfes Trikots zu tragen, auf denen ihr Name auf der Rückseite gut lesbar aufgedruckt bzw. geflockt ist. Der Heimverein ist verpflichtet, bei Gleichfarbigkeit der Trikots seine Trikots auszuwechseln. Trikots und Shorts sind vor Saisonbeginn der TTBL Sport GmbH vorzulegen und genehmigen zu lassen. 3 Schiedsrichtereinsatz 3.1 Oberschiedsrichter (OSR)
In der TTBL muss ein lizenzierter DTTB-Schiedsrichter als Oberschiedsrichter (OSR) eingesetzt werden. Die OSR dürfen keinem der beiden Vereine angehören. 3.2 Einsatz der OSR Für Auswahl und Benachrichtigung der OSR ist der Verbands-SR-Obmann (VSRO) verantwortlich, in dessen Bereich die Spiele durchgeführt werden. Der eingeteilte OSR und sein Vertreter müssen rechtzeitig benannt und den Vereinen mitgeteilt werden. Bei Spielverlegungen und Änderungen der Austragungsstätte oder des Spielbeginns ist der Heimverein verpflichtet, den OSR zu benachrichtigen und muss sich dieses bestätigen lassen. 3.3 Schiedsrichter (SR) In der TTBL müssen zusätzlich zum OSR 3 lizenzierte Schiedsrichter eingesetzt werden. Sie dürfen keinem der beiden Vereine angehören. Für Auswahl und Benachrichtigung der Schiedsrichter ist der VSRO verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich die Mannschaftskämpfe durchgeführt werden. Es kommen jeweils zwei Schiedsrichter am Tisch zum Einsatz. Darüber hinaus bedient der dritte Schiedsrichter ein Zählgerät außerhalb des Spielfelds. 3.4 Kleidung OSR und SR müssen Schiedsrichterkleidung tragen. 3.5 Kosten Die Kosten für den OSR und die SR trägt der Heimverein wie folgt: 26,00 € pro Einsatz. Fahrtkosten pro nachgewiesenem Kilometer in Höhe von 30 €-Cent. 4 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen 4.1 Bereitstellung von Trainingsmöglichkeiten Die Heimmannschaft ist verpflichtet, der Gastmannschaft Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zeit und Ort müssen spätestens drei Tage vor dem Spiel durch Absprache geklärt werden. 4.2 Mannschaftsführer
Jede Mannschaft hat vor dem Mannschaftskampf einen verantwortlichen Mannschaftsführer zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er braucht nicht zu den beteiligten Spielern zu gehören. 4.3 Überprüfung der Spielberechtigung Die genehmigte Mannschaftsmeldung muss dem Oberschiedsrichter und auf Verlangen dem gegnerischen Mannschaftsführer vorgelegt werden. 4.4 Mannschaftsaufstellung Die Mannschaftsaufstellung muss vom Mannschaftsführer 30 Minuten vor Spielbeginn dem OSR schriftlich vorgelegt werden. 4.5 Begrüßung Beide Mannschaften stellen sich 10 Minuten vor dem festgelegten Spielbeginn zur Begrüßung auf. 4.6 Spielbereitschaft Ist ein Spieler zwei Minuten nach Aufruf nicht spielbereit, so geht dieses Spiel kampflos an den Gegner. Bei Fehlen beider Gegner wird der Punkt nicht gewertet und in der Abwicklung des Spiels fortgefahren. 4.7 Unvollständiges Antreten Tritt eine Mannschaft nicht in der Sollstärke an, so wird sie für einen fehlenden Spieler mit einer Ordnungsgebühr belegt. Fehlt mehr als ein Spieler, gilt dies als Nichtantreten der Mannschaft. 4.8 Verspäteter Spielbeginn/Nichtantreten Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft, bis zu 30 Minuten nach der festgesetzten Anfangszeit, ist der Mannschaftskampf noch auszutragen. Danach kann der Mannschaftskampf noch stattfinden, wenn der Oberschiedsrichter dies anordnet. Nach 60 Minuten Verspätung wird das Spiel für die anwesende Mannschaft als gewonnen gewertet. 4.9 Spielberichtsformulare/ Ergebnismeldung/ Liveticker Das Spielberichtsformular muss vollständig ausgefüllt werden. Der Spielbericht ist von beiden Mannschaftsführern nach Ende des Mannschaftskampfes zu unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie zugleich die vollständige inhaltliche Richtigkeit der Eintragungen. Das Original muss vom Heimverein aufbewahrt und unmittelbar nach dem letzten Spieltag gesammelt an die TTBL Sport GmbH eingereicht werden. Der
TTBL- Spielleitung ist bis 9 Uhr am Folgetag des Spiels das Spielberichtsformular zuzufaxen oder zuzumailen. Es darf nur das von der TTBL Sport GmbH offiziell vorgegebene Spielberichtsformular verwendet werden. In der TTBL sind die Heimmannschaften verpflichtet, den offiziellen TTBL– Liveticker einzusetzen. Der Heimverein ist verpflichtet, den Spielbericht (Mannschaftsergebnis, Einzelergebnisse, Spielende sowie Anzahl der Zuschauer) termingerecht, das heißt bis 15 Minuten nach Spielende, in die von der TTBL Sport GmbH vorgegebene Onlineplattform einzugeben. Der vom Heimverein in der Onlineplattform erfasste Spielbericht ist vom Gastverein zu prüfen. Bei Abweichungen vom Original-Spielbericht ist Beschwerde zulässig, die innerhalb von 2 Tagen beim Spielleiter einzureichen ist. 4.10 Messgeräte zur Belagdicken-/ Belagebenheits- und Lichtmessung Die funktionsfähigen elektronischen Messgeräte zur Belagdicken- /Belagebenheitsmessung und Lichtmessung müssen dem Oberschiedsrichter auf Nachfrage, spätestens jedoch 60 Minuten vor Spielbeginn, vom Heimverein übergeben werden. 5 Wertung 5.1 Wertung von einzelnen Spielen Ein einzelnes absolviertes Spiel wird als verloren gewertet, wenn bei der Schlägerkontrolle nach dem Spiel festgestellt wird, dass einer der im Spiel eingesetzten Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entsprochen hat. Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entspricht und der Spieler sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Über weitere Sanktionen entscheidet die TTBL Sport GmbH. 5.2 Wertung von Mannschaftskämpfen Der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft als verloren gewertet, die nicht spielberechtigte oder nicht einsatzberechtigte Spieler mitwirken lässt, gegen die Regeln des aktuellen Spielsystems verstößt schuldhaft einen Spielabbruch verursacht,
Spiele eigenmächtig verlegt hat nicht rechtzeitig zum festgesetzten Zeitpunkt antritt (s.o.) als Gastgeber nicht DIN-Norm geprüfte Tische und Netzgarnituren und von der ITTF zugelassene Bälle stellt. 5.3 Sperre In die Zeit der Sperre eines Vereins oder einer Mannschaft fallende Punktspiele gehen kampflos verloren. 5.4 Streichung Eine Mannschaft, die während einer Spielzeit insgesamt zweimal einen TTBL- Mannschaftskampf kampflos abgibt, wird aus der TTBL gestrichen. Eine Mannschaft, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst hat, kann von der TTBL Sport GmbH aus der TTBL gestrichen werden. Alle von einer gestrichenen Mannschaft ausgetragenen Mannschaftskämpfe werden für ungültig erklärt. 6 Sanktionen Regelverstöße gegen die Bestimmungen für Mannschaftskämpfe in der TTBL werden mit Sanktionen belegt. Diese können sein: Verwarnung, Geldbuße, Punktabzug, Sperre, Streichung und Lizenzentzug. F Rechtsbehelfe 1 Proteste 1.1 Ein Protest gegen Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, ist sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der Spielleitung einzulegen. 1.2 Ein Protest, der sich auf die allgemeinen Spielbedingungen erstreckt, kann nur berücksichtigt werden, wenn er vor Beginn des Mannschaftskampfes oder eines einzelnen Spiels bei der Spielleitung eingelegt wurde. 1.3 Ein Protest ist unter Angabe des Zeitpunktes auf dem Spielberichtsformular zu vermerken. Diese Eintragung gilt als sofortige Protesteinlegung bei der Spielleitung. Die Begründung kann auf einem gesonderten Blatt erfolgen. Der Protest ist vom protestierenden Mannschaftsführer zu unterschreiben.
1.4 Protestgründe können sein: Verstöße gegen Bestimmungen der Wettspielordnung des DTTB und der Spielordnung der TTBL Sport GmbH sowie Entscheidungen des OSR/ SR, soweit sie keine Tatsachenentscheidungen sind. 1.5 Die Spielleitung wird Verstöße gegen bestehende Bestimmungen (z.B. Mitwirken nicht lizenzierter bzw. nicht spielberechtigter Spieler) ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten. 2 Einsprüche Gegen die zu begründenden und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu verbindenden Entscheidungen der TTBL Sport GmbH steht den Vereinen der TTBL der Einspruch beim zuständigen Sportgericht (z.Z. DTTB-Sportgericht) zu. Auf die Vorschriften der Geschäftsordnung der Rechtsinstanzen des DTTB, dessen § 4 Absatz 1 sinngemäß zur Anwendung kommt, wird verwiesen. 3 Protest-/Einspruchsgebühren Protest- und Einspruchsgebühren werden im Gebührenkatalog der TTBL Sport GmbH geregelt. G SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Spielordnung nichtig sein oder nichtig werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem angestrebten Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. 2 Änderungen und Ergänzungen dieser Spielordnung obliegen der Geschäftsführung der TTBL Sport GmbH soweit es sich um eine Anpassung an die allgemeinen Entwicklungen und Abläufe der Tischtennis Bundesliga handelt. 3 Bei Verstößen gegen diese Spielordnung ist die TTBL Sport GmbH berechtigt, gegen den Verein eine Vertragsstrafe gem. Lizenzvertrag (§7) festzusetzen. Aufgestellt und in Kraft gesetzt am 12.07.2011 Aktualisiert am 25.06.2013
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