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Media-Daten 2019 Print + online Konradsblatt Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg www.konradsblatt-online.de
Verbreitungsgebiet: Inhalt Seite Preisliste Print 3+4 Erscheinungsplan 5 Sonderthemenplan 6 Mediadaten Print 7 Preisliste online 8 AGBʼs 9 – 11 Beilagen-Belegung 12 als zweitgrößte Bistumszeitung in Deutschland erreichen wir jede Woche über 148 000 Leser/innen zwischen Main und Bodensee Konradsblatt Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg Mitglied der KONPRESS-Medien eG, Frankfurt/Main Auflagen IVW-geprüft Information • Hintergründe • Orientierung 2
Konradsblatt Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg Preisliste Print Nr. 45 gültig ab 1.1. 2019 Herausgeber: Erzbistum Freiburg Verlag: Badenia Verlag GmbH, Karlsruhe Erscheinungsort: Karlsruhe Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg Druckverfahren: Rollenoffset Druckunterlagen: digital per Datenträger oder E-Mail an den Verlag Raster: 70er / Farbscala = EURO Satz: Milan Media, Eggenstein-Leopoldshafen Beilagenlieferung: Buch + Presse Vertrieb, Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden Vermerk: KBL-Beilage für Ausgabe … Zeitschriftenformat: 225 mm breit / 295 mm hoch 1/1 Seite umfasst: 1120 mm Grundschrift: Antique olive / 6,5 Punkt Erscheinungsweise: sonntags Anzeigenschluss: 11 Tage vor Erscheinen Tarifgemeinschaft: KONPRESS-Medien e. G., Frankfurt/M. (nationale Vermarktung) Verbreitete Auflage: 38 441 Ex. in IIIʼ18 Satzspiegel in mm: Seitenanteil Breite x Höhe Anzeigenteil Breite x Höhe Textteil 1/1 Seite 187,5 x 272 mm 204,5 x 272 mm 1/2 Seite 187,5 x 136 oder 92,5 x 272 mm 204,5 x 136 oder 100 x 272 mm 1/4 Seite 187,5 x 68 oder 45 x 272 oder 204,5 x 68 oder 47,75 x 272 oder 92,5 x 136 mm 100 x 136 mm 1/8 Seite 92,5 x 68 oder 45 x 136 mm 100 x 68 oder 47,75 x 136 mm Spaltenbreiten in mm: Spalten Anzeigenteil Textteil 1 45,0 mm 47,75 mm 2 92,5 mm 100,00 mm 3 140,0 mm 152,25 mm 4 187,5 mm 204,50 mm Grundpreise je mm in € netto: Anzeigenteil Farbe Preis Spalten mm Spalten 1/1 Seite sw 3,05 45 4 3416,– 2-farbig 4,35 45 4 4872,– 3-farbig 5,25 45 4 5880,– 4-farbig 6,00 45 4 6720,– Änderungen vorbehalten 3
Preisliste Print Nr. 45 gültig ab 1. 1. 2019 Konradsblatt Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg Ermäßigte Grundpreise in mm € netto: Chiffre-Gebühr 5,75 € für s/w 2c 3c 4c Schulen und Bildungseinrichtungen 2,35 3,40 4,00 4,60 Bäder, Hotels, Pensionen (außer Reisebüros) 2,55 3,70 4,35 4,95 Stellenangebote (kirchlicher Bereich) 2,45 3,55 4,15 4,80 Familienanzeigen (außer Nachrufe) 1,75 2,55 3,00 3,40 private Kleinanzeigen (z. B. für Heirat) 2,35 3,40 4,00 4,60 Stellengesuche 1,75 2,55 3,00 3,40 Ermäßigte Grundpreise für Kollektive je mm in € netto: für s/w 2c 3c 4c Baukollektiv + Rund um die Kirche 2,65 3,85 4,50 5,15 Rat und Hilfe + Orgelbau + Recht + Buchhandel 2,55 3,70 4,35 4,95 Katholische Freie Schulen + Welttag geistlicher Berufe 2,35 3,40 4,00 4,60 Pflege und Gesundheit 2,05 2,95 3,50 4,00 Grundpreise letzte Umschlagseite mm in € netto: Mindestgröße = 280 mm (1/4 Seite) Preis Spalten mm Spalten 1/1 Seite 1/4 Seite s/w 3,65 47,75 4 4088,– 1022,– 2c 5,20 47,75 4 5824,– 1456,– 3c 6,30 47,75 4 7056,– 1764,– 4c 7,20 47,75 4 8064,– 2016,– Beilagen und Beihefter: Gewicht bis 20 g Basispreis Sonderpreis Premiumpreis Jan.–Juni Juli–Aug. Sept.–Dez. Preis je o/oo netto 76,– € 71,– € 81,– € Format bis max. 205 x 275 mm zzgl. 5,– €/Tsd. je weitere angefangene 5 g Teilbelegung Beilagen mind. 5000 Ex. Teilbelegung Beihefter mind. 25 000 Ex. Nachlässe: Malstaffel Nachlass Mengenstaffel Nachlass 3-malige Schaltung 3% 560 mm 3% 6-malige Schaltung 5% 1120 mm 5% 12-malige Schaltung 10 % 3360 mm 10 % 24-malige Schaltung 15 % 6720 mm 15 % 50-malige Schaltung 20 % 10 080 mm 20 % Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug Skonto: 2 % innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum (ab 100,– € Umsatz) Verlag: Badenia Verlag GmbH, Fritz-Erler-Straße 23, 76133 Karlsruhe, Postfach 21 02 48, 76152 Karlsruhe Telefon Anzeigen: 07 21/ 95 45-2 40 / Fax: 07 21/ 95 45-92 40 oder 95 45-125 E-Mail: anzeigen@konradsblatt.de Bankverbindung: Commerzbank Karlsruhe, IBAN: DE85 6608 0052 0561 905100, BIC: DRES DE FF 660 Änderungen vorbehalten 4
Erscheinungsplan 2019 Konradsblatt Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg Nr. Erscheinungstag Anzeigenschluss Nr. Erscheinungstag Anzeigenschluss 1 6. 1. 2019 21. 12. 2018 27 7. 7. 2019 26. 6. 2019 2 13. 1. 2019 2. 1. 2019 28 14. 7. 2019 3. 7. 2019 3 20. 1. 2019 7. 1. 2019 29 21. 7. 2019 10. 7. 2019 4 27. 1. 2019 16. 1. 2019 30 28. 7. 2019 17. 7. 2019 5 3. 2. 2019 23. 1. 2019 31 4. 8. 2019 22. 7. 2019 6 10. 2. 2019 30. 1. 2019 32/33 11. 8. 2019 31. 7. 2019 7 17. 2. 2019 6. 2. 2019 34 25. 8. 2019 14. 8. 2019 8 24. 2. 2019 13. 2. 2019 35 1. 9. 2019 21. 8. 2019 9 3. 3. 2019 20. 2. 2019 36 8. 9. 2019 26. 8. 2019 10 10. 3. 2019 27. 2. 2019 37 15. 9. 2019 2. 9. 2019 11 17. 3. 2019 4. 3. 2019 38 22. 9. 2019 11. 9. 2019 12 24. 3. 2019 13. 3. 2019 39 29. 9. 2019 16. 9. 2019 13 31. 3. 2019 18. 3. 2019 40 6. 10. 2019 25. 9. 2019 14 7. 4. 2019 27. 3. 2019 41 13. 10. 2019 30. 9. 2019 15 14. 4. 2019 1. 4. 2019 42 20. 10. 2019 9. 10. 2019 16 21. 4. 2019 10. 4. 2019 43 27. 10. 2019 14. 10. 2019 17 28. 4. 2019 15. 4. 2019 44 3. 11. 2019 23. 10. 2019 18 5. 5. 2019 24. 4. 2019 45 10. 11. 2019 28. 10. 2019 19 12. 5. 2019 29. 4. 2019 46 17. 11. 2019 6. 11. 2019 20 19. 5. 2019 6. 5. 2019 47 24. 11. 2019 13. 11. 2019 21 26. 5. 2019 15. 5. 2019 48 1. 12. 2019 20. 11. 2019 22 2. 6. 2019 22. 5. 2019 49 8. 12. 2019 25. 11. 2019 23 9. 6. 2019 29. 5. 2019 50 15. 12. 2019 4. 12. 2019 24 16. 6. 2019 5. 6. 2019 51/52 22. 12. 2019 11. 12. 2019 25 23. 6. 2019 12. 6. 2019 1/20 5. 1. 2020 23. 12. 2019 26 30. 6. 2019 19. 6. 2019 Änderungen vorbehalten 5
Anzeigen-Sonderveröffentlichungen in 2019 Konradsblatt Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg Für Ihre Anzeigenschaltung in diesen Sonderveröffentlichungen rufen Sie bitte unter 07 21/ 95 45-2 40 an oder mailen unter anzeigen@konradsblatt.de Erscheinungstag Nr. Sonderveröffentlichungs-Themen Anzeigenschluss 20. 1. 19 3 Katholische Freie Schulen 7. 1. 19 – alles rund um Schule und Ausbildung 17. 3. 19 11 Recht und Anwälte 4. 3. 19 – alles zum Thema Recht im Alltag 31. 3. 19 13 Besser Hören/Lesen/Leben 18. 3. 19 – Hörakustik, Optik etc. 14. 4. 19 15 Rund um die Kirche 1 1. 4. 19 – Renovationen, Restaurierung, Kunst, Zubehör 28. 4. 19 17 Welttag geistlicher Berufe 15. 4. 19 – Seminare, Studiengänge, Klöster, Orden 12. 5. 19 19 Pflege und Gesundheit 1 29. 4. 19 – Pflegedienste, Heime, Sozialstationen etc. 19. 5. 19 20 UNESCO-Welterbetag 6. 5. 19 4. 8. 19 31 Welttag der humanitären Hilfe 22. 7. 19 8. 9. 19 36 Pflege und Gesundheit 2 26. 8. 19 – Pflegedienste, Heime, Sozialstationen etc. 15. 9. 19 37 Stiften & Spenden 2. 9. 19 29. 9. 19 39 Rund um die Kirche 2 16. 9. 19 – Renovationen, Restaurierung, Kunst, Zubehör 13. 10. 19 41 Rat und Hilfe im Trauerfall 30. 9. 19 – Vorsorge, Grabpflege, Bestatter 27. 10. 19 43 Gesundheit & Kuren 14. 10. 19 10. 11. 19 45 Pflege und Gesundheit 3 28. 10. 19 – Pflegedienste, Heime, Sozialstationen etc. 8. 12. 19 49 Orgeln/Orgelbau – viel Interessantes 25. 11. 19 über die „Königin der Instrumente“ Reichweite: 148 000 Leser 6
Mediadaten Print Konradsblatt Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg Das Konradsblatt bietet als zweitgrößte deutsche Bistumszeitung ■ jede Woche eine Reichweite von 148 000 Lesern* ■ eine verbreitete Auflage von rd. 38 441 Ex. (III. Quartal 2018) ■ mit 85,6 % (LpwS) eine der höchsten Werbekontaktchancen ■ mit 3,7 Lesern pro Ausgabe* eine sehr hohe Reichweite ■ Glaubwürdigkeit und Vertrauen wie kaum ein anderes Medium ■ eine intensive Nutzung: Lesedauer ca. 1–2 Stunden * Quelle: TNS Emnid im Auftrag der Konpress-Medien eG, 2014 Unsere Leserschaft ■ gehört mit 85% zur Zielgruppe 50plus – den „Best Agern“ ■ ist verwurzelt im Glauben und lebt diesen im Alltag ■ begeistert sich für Kultur, Kunst und Natur etc. ■ ist gebildet, finanzstark, spendet überproportional etc. Die Fakten im Detail ■ (Quelle: Konpress-Leserstudie 2017) Leserstruktur: Konradsblatt bundesweit Index weiblich 59 51 117 männlich 41 Alter 14 bis 59 Jahre 29 50plus / „Best Ager“ 85 48 176 Nettoeinkommen > 2000 € 52 Nettoeinkommen > 3000 € 25 höherer Bildungsabschluss 50 26 177 in Beruf und Ausbildung 29 2-Personen-Haushalte 57 39 147 Single-Haushalte 25 23 110 Besuch kultureller Veranstaltungen 68 Nutzung Onlinedienste 31 Nutzung PC/Notebook/Tablet 70 Nutzung Smartphones 14 Immobilienbesitz 83 52 174 Einkauf im Versandhandel 46 Einkauf per Internet 27 Spenden > 100 € jährlich 69 Spenden > 500 € jährlich 35 ehrenamtlich tätig 53 Reichweite in Baden: von erreichen wir in % allen Haushalten 4,2 Generation 50plus 15,1 Bürger mit höherer Bildung 6,6 Reichweite = 148 000 Leser Woche für Woche, zwischen Main und Bodensee – – eine der größten Bistumszeitungen Deutschlands – 7
Mediadaten + Preisliste online www.konradsblatt-online.de Konradsblatt online 6 gute Gründe für die Werbung auf konradsblatt-online: ■ eine finanzstarke und konsumfreudige Zielgruppe (52% > 2000 € Haushaltsnettoeinkommen; 83% Immobilienbesitzer) ■ punktgenaue Platzierung im passenden Umfeld und aufmerksamkeitsstarke Werbeformate ■ Leserschaft bzw. Nutzer gehören zu 85% der Generation 50plus an ■ Glaubwürdigkeit und Vertrauen wie kaum ein anderes Medium ■ crossmediale Werbung möglich über die Kombi: Anzeigenschaltung + Banner ■ insgesamt 148 000 Leser der Printausgabe wöchentlich + z. Zt. 16 000 Visits / 24 000 Pageimpressions (PIʼs) monatlich Nutzen Sie unsere Website für Ihre gezielte Kundenansprache an prominenter Stelle! Preisliste für Banner-Werbung auf konradsblatt-online.de Größe in Pixel Zeitraum Preis Formate Art Anmerkung Breite x Höhe Laufzeit netto A Fullsize-Banner Leaderboard 728 x 90 feste Größe 1 Monat 225,00 feste Breite/ B Großer Button Skyscraper 160 x 600 1 Monat 175,00 Höhe variabel C Fullsize + Button Wallpaper Kombination 1 Monat 350,00 Medium D Content AD 300 x 250 feste Größe 1 Monat 380,00 Rectangle Formatvorlagen in: jpg. oder gif. Version A = Platzierung am Kopf jeder Seite Version B = Platzierung jeweils rechts außen Version C = Platzierung am Kopf + rechts außen jeder Seite Laufzeit 3 Monate 6 Monate 12 Monate 24 Monate Rabatt 5% 10 % 15 % 20 % Zur Buchung wenden Sie sich direkt an unsere Ansprechpartner oder nutzen den Download „Banner-Bestellung“ unter konradsblatt-online.de Ihr Ansprechpartner: Arne Biemann Telefon: 07 21/ 95 45-1 00 · Fax: -91 00 · E-Mail: biemann@badeniaverlag.de 8 Kristin Gengel Telefon: 07 21/ 95 45-2 40 · Fax: -92 40 · E-Mail: gengel@konradsblatt.de
AGB`s (Teil 1) KonradsblattWochenzeitung für das Erzbistum Freiburg Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonsti- gen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge- räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weite- re Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat- ten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag ausdrücklich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an ande- re Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kennt- lich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 19. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Fortsetzung ➡ 9
AGB`s (Teil 2) Konradsblatt Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständi- gem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auttraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsab- schluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausge- schlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffen- den Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von drei Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Fortsetzung ➡ 10
AGB`s (Teil 3) KonradsblattWochenzeitung für das Erzbistum Freiburg 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch- schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 150 000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferdienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19. Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist Karlsruhe. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vor- sieht, Karlsruhe. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Es werden nur Anzeigen und Beilagen veröffentlicht, die nach Form und Inhalt in den Rahmen der konfessionellen Presse passen. b) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter- gegeben werden. d) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. f) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dgl. – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, deren sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der normalerweise gedruckten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind, bezogen auf diese Auflage, nach dem Tausenderpreis zu bezahlen. Mediadaten auch unter: Erscheinungsort: www.konradsblatt-online.de Karlsruhe 11
Konradsblatt Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg Beilagen-Teilbelegungsplan Teilbelegungsraum Region Tour-Nr. Leitraum belegbare Auflage Stand: 9/18 Freiburg, Emmendingen S 1000 7812–78199 1000 79098–79361 79834–79879 Achern, Kehl, Lahr, M 4000 76, 77, 79 1600 + Offenburg, Baden-Baden M 7000 Mannheim N 3000 68 450 Heidelberg, Mosbach N 0000 68, 69, 74 2050 Konstanz S 8100 78224–78479 400 Karlsruhe, Bruchsal, M 2000 + 6000 74, 75, 76 2100 + Pforzheim M 9000 Streifband, Postvertrieb 7100 Gesamt Teilbelegung 14 700 68000–79879 Gesamtes Gebiet per DHL 24 200 88045–88719 Gesamtbelegung 38 900 Beilagen-Teilbelegung (mind. 5000 Expl.) innerhalb der Regionen N = Nord-, M = Mittel-, S = Südbaden möglich. Beilagen und Format: bis 205x275 mm / Beihefter: 225x295 mm Beihefter: Teilbelegung: mind. 5000 Ex. (Beihefter: 25 000 Ex.) (5 mm Beschnitt) Beilagen-Anlieferung: Buch + Presse Vertrieb, Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden Beihefter-Anlieferung: Vogel Druck GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Jeweils aktuelle Auflagen bitte erfragen unter: Telefon 07 21/95 45-2 40 Ansprechpartner: Kristin Gengel/Arne Biemann Badenia Verlag GmbH Fritz-Erler-Straße 23, 76133 Karlsruhe Telefon 07 21/95 45-2 40 • Telefax 07 21/95 45-92 40 oder 95 45-125 12 E-Mail: anzeigen@konradsblatt.de oder gengel@konradsblatt.de
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