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Media-Daten 2019
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Konradsblatt
Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
www.konradsblatt-online.deVerbreitungsgebiet:
Inhalt Seite
Preisliste Print 3+4
Erscheinungsplan 5
Sonderthemenplan 6
Mediadaten Print 7
Preisliste online 8
AGBʼs 9 – 11
Beilagen-Belegung 12
als zweitgrößte Bistumszeitung in Deutschland
erreichen wir jede Woche über 148 000 Leser/innen zwischen Main
und Bodensee
Konradsblatt
Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
Mitglied der KONPRESS-Medien eG,
Frankfurt/Main
Auflagen IVW-geprüft
Information • Hintergründe • Orientierung
2Konradsblatt
Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
Preisliste Print Nr. 45
gültig ab 1.1. 2019
Herausgeber: Erzbistum Freiburg
Verlag: Badenia Verlag GmbH, Karlsruhe
Erscheinungsort: Karlsruhe
Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg
Druckverfahren: Rollenoffset
Druckunterlagen: digital per Datenträger oder E-Mail an den Verlag
Raster: 70er / Farbscala = EURO
Satz: Milan Media, Eggenstein-Leopoldshafen
Beilagenlieferung: Buch + Presse Vertrieb, Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden
Vermerk: KBL-Beilage für Ausgabe …
Zeitschriftenformat: 225 mm breit / 295 mm hoch
1/1 Seite umfasst: 1120 mm
Grundschrift: Antique olive / 6,5 Punkt
Erscheinungsweise: sonntags
Anzeigenschluss: 11 Tage vor Erscheinen
Tarifgemeinschaft: KONPRESS-Medien e. G., Frankfurt/M. (nationale Vermarktung)
Verbreitete Auflage: 38 441 Ex. in IIIʼ18
Satzspiegel in mm:
Seitenanteil Breite x Höhe Anzeigenteil Breite x Höhe Textteil
1/1 Seite 187,5 x 272 mm 204,5 x 272 mm
1/2 Seite 187,5 x 136 oder 92,5 x 272 mm 204,5 x 136 oder 100 x 272 mm
1/4 Seite 187,5 x 68 oder 45 x 272 oder 204,5 x 68 oder 47,75 x 272 oder
92,5 x 136 mm 100 x 136 mm
1/8 Seite 92,5 x 68 oder 45 x 136 mm 100 x 68 oder 47,75 x 136 mm
Spaltenbreiten in mm:
Spalten Anzeigenteil Textteil
1 45,0 mm 47,75 mm
2 92,5 mm 100,00 mm
3 140,0 mm 152,25 mm
4 187,5 mm 204,50 mm
Grundpreise je mm in € netto:
Anzeigenteil
Farbe Preis Spalten mm Spalten 1/1 Seite
sw 3,05 45 4 3416,–
2-farbig 4,35 45 4 4872,–
3-farbig 5,25 45 4 5880,–
4-farbig 6,00 45 4 6720,–
Änderungen vorbehalten
3Preisliste Print Nr. 45
gültig ab 1. 1. 2019 Konradsblatt
Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
Ermäßigte Grundpreise in mm € netto: Chiffre-Gebühr 5,75 €
für s/w 2c 3c 4c
Schulen und Bildungseinrichtungen 2,35 3,40 4,00 4,60
Bäder, Hotels, Pensionen (außer Reisebüros) 2,55 3,70 4,35 4,95
Stellenangebote (kirchlicher Bereich) 2,45 3,55 4,15 4,80
Familienanzeigen (außer Nachrufe) 1,75 2,55 3,00 3,40
private Kleinanzeigen (z. B. für Heirat) 2,35 3,40 4,00 4,60
Stellengesuche 1,75 2,55 3,00 3,40
Ermäßigte Grundpreise für Kollektive je mm in € netto:
für s/w 2c 3c 4c
Baukollektiv + Rund um die Kirche 2,65 3,85 4,50 5,15
Rat und Hilfe + Orgelbau + Recht + Buchhandel 2,55 3,70 4,35 4,95
Katholische Freie Schulen + Welttag geistlicher Berufe 2,35 3,40 4,00 4,60
Pflege und Gesundheit 2,05 2,95 3,50 4,00
Grundpreise letzte Umschlagseite mm in € netto:
Mindestgröße = 280 mm (1/4 Seite) Preis Spalten mm Spalten 1/1 Seite 1/4 Seite
s/w 3,65 47,75 4 4088,– 1022,–
2c 5,20 47,75 4 5824,– 1456,–
3c 6,30 47,75 4 7056,– 1764,–
4c 7,20 47,75 4 8064,– 2016,–
Beilagen und Beihefter:
Gewicht bis 20 g Basispreis Sonderpreis Premiumpreis
Jan.–Juni Juli–Aug. Sept.–Dez.
Preis je o/oo netto 76,– € 71,– € 81,– €
Format bis max. 205 x 275 mm zzgl. 5,– €/Tsd. je weitere angefangene 5 g
Teilbelegung Beilagen mind. 5000 Ex.
Teilbelegung Beihefter mind. 25 000 Ex.
Nachlässe:
Malstaffel Nachlass Mengenstaffel Nachlass
3-malige Schaltung 3% 560 mm 3%
6-malige Schaltung 5% 1120 mm 5%
12-malige Schaltung 10 % 3360 mm 10 %
24-malige Schaltung 15 % 6720 mm 15 %
50-malige Schaltung 20 % 10 080 mm 20 %
Zahlungsbedingungen:
Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug
Skonto: 2 % innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum (ab 100,– € Umsatz)
Verlag: Badenia Verlag GmbH, Fritz-Erler-Straße 23,
76133 Karlsruhe, Postfach 21 02 48, 76152 Karlsruhe
Telefon Anzeigen: 07 21/ 95 45-2 40 / Fax: 07 21/ 95 45-92 40 oder 95 45-125
E-Mail: anzeigen@konradsblatt.de
Bankverbindung: Commerzbank Karlsruhe, IBAN: DE85 6608 0052 0561 905100, BIC: DRES DE FF 660
Änderungen vorbehalten
4Erscheinungsplan 2019
Konradsblatt
Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
Nr. Erscheinungstag Anzeigenschluss Nr. Erscheinungstag Anzeigenschluss
1 6. 1. 2019 21. 12. 2018 27 7. 7. 2019 26. 6. 2019
2 13. 1. 2019 2. 1. 2019 28 14. 7. 2019 3. 7. 2019
3 20. 1. 2019 7. 1. 2019 29 21. 7. 2019 10. 7. 2019
4 27. 1. 2019 16. 1. 2019 30 28. 7. 2019 17. 7. 2019
5 3. 2. 2019 23. 1. 2019 31 4. 8. 2019 22. 7. 2019
6 10. 2. 2019 30. 1. 2019 32/33 11. 8. 2019 31. 7. 2019
7 17. 2. 2019 6. 2. 2019 34 25. 8. 2019 14. 8. 2019
8 24. 2. 2019 13. 2. 2019 35 1. 9. 2019 21. 8. 2019
9 3. 3. 2019 20. 2. 2019 36 8. 9. 2019 26. 8. 2019
10 10. 3. 2019 27. 2. 2019 37 15. 9. 2019 2. 9. 2019
11 17. 3. 2019 4. 3. 2019 38 22. 9. 2019 11. 9. 2019
12 24. 3. 2019 13. 3. 2019 39 29. 9. 2019 16. 9. 2019
13 31. 3. 2019 18. 3. 2019 40 6. 10. 2019 25. 9. 2019
14 7. 4. 2019 27. 3. 2019 41 13. 10. 2019 30. 9. 2019
15 14. 4. 2019 1. 4. 2019 42 20. 10. 2019 9. 10. 2019
16 21. 4. 2019 10. 4. 2019 43 27. 10. 2019 14. 10. 2019
17 28. 4. 2019 15. 4. 2019 44 3. 11. 2019 23. 10. 2019
18 5. 5. 2019 24. 4. 2019 45 10. 11. 2019 28. 10. 2019
19 12. 5. 2019 29. 4. 2019 46 17. 11. 2019 6. 11. 2019
20 19. 5. 2019 6. 5. 2019 47 24. 11. 2019 13. 11. 2019
21 26. 5. 2019 15. 5. 2019 48 1. 12. 2019 20. 11. 2019
22 2. 6. 2019 22. 5. 2019 49 8. 12. 2019 25. 11. 2019
23 9. 6. 2019 29. 5. 2019 50 15. 12. 2019 4. 12. 2019
24 16. 6. 2019 5. 6. 2019 51/52 22. 12. 2019 11. 12. 2019
25 23. 6. 2019 12. 6. 2019 1/20 5. 1. 2020 23. 12. 2019
26 30. 6. 2019 19. 6. 2019
Änderungen vorbehalten
5Anzeigen-Sonderveröffentlichungen in 2019
Konradsblatt
Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
Für Ihre Anzeigenschaltung in diesen Sonderveröffentlichungen
rufen Sie bitte unter 07 21/ 95 45-2 40 an
oder mailen unter anzeigen@konradsblatt.de
Erscheinungstag Nr. Sonderveröffentlichungs-Themen Anzeigenschluss
20. 1. 19 3 Katholische Freie Schulen 7. 1. 19
– alles rund um Schule und Ausbildung
17. 3. 19 11 Recht und Anwälte 4. 3. 19
– alles zum Thema Recht im Alltag
31. 3. 19 13 Besser Hören/Lesen/Leben 18. 3. 19
– Hörakustik, Optik etc.
14. 4. 19 15 Rund um die Kirche 1 1. 4. 19
– Renovationen, Restaurierung, Kunst, Zubehör
28. 4. 19 17 Welttag geistlicher Berufe 15. 4. 19
– Seminare, Studiengänge, Klöster, Orden
12. 5. 19 19 Pflege und Gesundheit 1 29. 4. 19
– Pflegedienste, Heime, Sozialstationen etc.
19. 5. 19 20 UNESCO-Welterbetag 6. 5. 19
4. 8. 19 31 Welttag der humanitären Hilfe 22. 7. 19
8. 9. 19 36 Pflege und Gesundheit 2 26. 8. 19
– Pflegedienste, Heime, Sozialstationen etc.
15. 9. 19 37 Stiften & Spenden 2. 9. 19
29. 9. 19 39 Rund um die Kirche 2 16. 9. 19
– Renovationen, Restaurierung, Kunst, Zubehör
13. 10. 19 41 Rat und Hilfe im Trauerfall 30. 9. 19
– Vorsorge, Grabpflege, Bestatter
27. 10. 19 43 Gesundheit & Kuren 14. 10. 19
10. 11. 19 45 Pflege und Gesundheit 3 28. 10. 19
– Pflegedienste, Heime, Sozialstationen etc.
8. 12. 19 49 Orgeln/Orgelbau – viel Interessantes 25. 11. 19
über die „Königin der Instrumente“
Reichweite: 148 000 Leser
6Mediadaten Print
Konradsblatt
Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
Das Konradsblatt bietet als zweitgrößte deutsche Bistumszeitung
■ jede Woche eine Reichweite von 148 000 Lesern*
■ eine verbreitete Auflage von rd. 38 441 Ex. (III. Quartal 2018)
■ mit 85,6 % (LpwS) eine der höchsten Werbekontaktchancen
■ mit 3,7 Lesern pro Ausgabe* eine sehr hohe Reichweite
■ Glaubwürdigkeit und Vertrauen wie kaum ein anderes Medium
■ eine intensive Nutzung: Lesedauer ca. 1–2 Stunden
* Quelle: TNS Emnid im Auftrag der Konpress-Medien eG, 2014
Unsere Leserschaft
■ gehört mit 85% zur Zielgruppe 50plus – den „Best Agern“
■ ist verwurzelt im Glauben und lebt diesen im Alltag
■ begeistert sich für Kultur, Kunst und Natur etc.
■ ist gebildet, finanzstark, spendet überproportional etc.
Die Fakten im Detail
■ (Quelle: Konpress-Leserstudie 2017)
Leserstruktur: Konradsblatt bundesweit Index
weiblich 59 51 117
männlich 41
Alter 14 bis 59 Jahre 29
50plus / „Best Ager“ 85 48 176
Nettoeinkommen > 2000 € 52
Nettoeinkommen > 3000 € 25
höherer Bildungsabschluss 50 26 177
in Beruf und Ausbildung 29
2-Personen-Haushalte 57 39 147
Single-Haushalte 25 23 110
Besuch kultureller Veranstaltungen 68
Nutzung Onlinedienste 31
Nutzung PC/Notebook/Tablet 70
Nutzung Smartphones 14
Immobilienbesitz 83 52 174
Einkauf im Versandhandel 46
Einkauf per Internet 27
Spenden > 100 € jährlich 69
Spenden > 500 € jährlich 35
ehrenamtlich tätig 53
Reichweite in Baden:
von erreichen wir in %
allen Haushalten 4,2
Generation 50plus 15,1
Bürger mit höherer Bildung 6,6
Reichweite = 148 000 Leser Woche für Woche, zwischen Main und Bodensee –
– eine der größten Bistumszeitungen Deutschlands –
7Mediadaten + Preisliste online
www.konradsblatt-online.de Konradsblatt online
6
gute Gründe für die Werbung auf konradsblatt-online:
■ eine finanzstarke und konsumfreudige Zielgruppe
(52% > 2000 € Haushaltsnettoeinkommen; 83% Immobilienbesitzer)
■ punktgenaue Platzierung im passenden Umfeld und aufmerksamkeitsstarke
Werbeformate
■ Leserschaft bzw. Nutzer gehören zu 85% der Generation 50plus an
■ Glaubwürdigkeit und Vertrauen wie kaum ein anderes Medium
■ crossmediale Werbung möglich über die Kombi: Anzeigenschaltung + Banner
■ insgesamt 148 000 Leser der Printausgabe wöchentlich + z. Zt. 16 000 Visits /
24 000 Pageimpressions (PIʼs) monatlich
Nutzen Sie unsere Website für Ihre gezielte Kundenansprache an prominenter Stelle!
Preisliste für Banner-Werbung auf konradsblatt-online.de
Größe in Pixel Zeitraum Preis
Formate Art Anmerkung
Breite x Höhe Laufzeit netto
A Fullsize-Banner Leaderboard 728 x 90 feste Größe 1 Monat 225,00
feste Breite/
B Großer Button Skyscraper 160 x 600 1 Monat 175,00
Höhe variabel
C Fullsize + Button Wallpaper Kombination 1 Monat 350,00
Medium
D Content AD 300 x 250 feste Größe 1 Monat 380,00
Rectangle
Formatvorlagen in: jpg. oder gif.
Version A = Platzierung am Kopf jeder Seite
Version B = Platzierung jeweils rechts außen
Version C = Platzierung am Kopf + rechts außen jeder Seite
Laufzeit 3 Monate 6 Monate 12 Monate 24 Monate
Rabatt 5% 10 % 15 % 20 %
Zur Buchung wenden Sie sich direkt an unsere Ansprechpartner oder nutzen den Download
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Ihr Ansprechpartner:
Arne Biemann Telefon: 07 21/ 95 45-1 00 · Fax: -91 00 · E-Mail: biemann@badeniaverlag.de
8 Kristin Gengel Telefon: 07 21/ 95 45-2 40 · Fax: -92 40 · E-Mail: gengel@konradsblatt.deAGB`s (Teil 1)
KonradsblattWochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonsti-
gen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge-
räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw.
der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weite-
re Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat-
ten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend
in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat,
dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag ausdrücklich bestätigt
worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an ande-
re Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kennt-
lich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen
oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt
auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
19. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Fortsetzung ➡
9AGB`s (Teil 2)
Konradsblatt
Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständi-
gem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auttraggeber ein Rücktrittsrecht.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsab-
schluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausge-
schlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffen-
den Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen
nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt
alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten
Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14
Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht
im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von drei Prozent über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang
des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Fortsetzung ➡
10AGB`s (Teil 3)
KonradsblattWochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch-
schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte
(bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des
vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur
Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 150 000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet
zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,
die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferdienstes zu Prüfzwecken
zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der
Verlag nicht verpflichtet.
19. Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist Karlsruhe. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vor-
sieht, Karlsruhe. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers
im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Es werden nur Anzeigen und Beilagen veröffentlicht, die nach Form und Inhalt in den Rahmen
der konfessionellen Presse passen.
b) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen
sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen
und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom
Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter-
gegeben werden.
d) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung
für die Richtigkeit der Wiedergabe.
e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben
erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck
keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der
Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
f) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme,
Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dgl. – sowohl im
Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, deren sich der Verlag zur Erfüllung seiner
Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der normalerweise gedruckten Auflage erfüllt sind.
Geringere Leistungen sind, bezogen auf diese Auflage, nach dem Tausenderpreis zu bezahlen.
Mediadaten auch unter: Erscheinungsort:
www.konradsblatt-online.de Karlsruhe
11Konradsblatt
Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
Beilagen-Teilbelegungsplan
Teilbelegungsraum Region Tour-Nr. Leitraum belegbare Auflage
Stand: 9/18
Freiburg, Emmendingen S 1000 7812–78199 1000
79098–79361
79834–79879
Achern, Kehl, Lahr, M 4000 76, 77, 79 1600
+
Offenburg, Baden-Baden M 7000
Mannheim N 3000 68 450
Heidelberg, Mosbach N 0000 68, 69, 74 2050
Konstanz S 8100 78224–78479 400
Karlsruhe, Bruchsal, M 2000 + 6000 74, 75, 76 2100
+
Pforzheim M 9000
Streifband, Postvertrieb 7100
Gesamt Teilbelegung 14 700
68000–79879
Gesamtes Gebiet per DHL 24 200
88045–88719
Gesamtbelegung 38 900
Beilagen-Teilbelegung (mind. 5000 Expl.) innerhalb der Regionen N = Nord-,
M = Mittel-, S = Südbaden möglich.
Beilagen und Format: bis 205x275 mm / Beihefter: 225x295 mm
Beihefter: Teilbelegung: mind. 5000 Ex. (Beihefter: 25 000 Ex.)
(5 mm Beschnitt)
Beilagen-Anlieferung: Buch + Presse Vertrieb, Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden
Beihefter-Anlieferung: Vogel Druck GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg
Jeweils aktuelle Auflagen bitte erfragen unter: Telefon 07 21/95 45-2 40
Ansprechpartner: Kristin Gengel/Arne Biemann
Badenia Verlag GmbH
Fritz-Erler-Straße 23, 76133 Karlsruhe
Telefon 07 21/95 45-2 40 • Telefax 07 21/95 45-92 40 oder 95 45-125
12 E-Mail: anzeigen@konradsblatt.de oder gengel@konradsblatt.deSie können auch lesen