Media-Daten 2019 - Konradsblatt - Print online

 
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Media-Daten 2019
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  Konradsblatt
      Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

 www.konradsblatt-online.de
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Verbreitungsgebiet:

                                                           Inhalt                  Seite
                                                           Preisliste Print        3+4
                                                           Erscheinungsplan        5
                                                           Sonderthemenplan        6
                                                           Mediadaten Print        7
                                                           Preisliste online       8
                                                           AGBʼs                   9 – 11
                                                           Beilagen-Belegung       12

                als zweitgrößte Bistumszeitung in Deutschland
      erreichen wir jede Woche über 148 000 Leser/innen zwischen Main
                                und Bodensee

     Konradsblatt
            Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
                                                       Mitglied der KONPRESS-Medien eG,
                                                       Frankfurt/Main

                                                                    Auflagen IVW-geprüft
    Information • Hintergründe • Orientierung

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Konradsblatt
       Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg
                                                                                   Preisliste Print Nr. 45
                                                                                   gültig ab 1.1. 2019

Herausgeber:                    Erzbistum Freiburg
Verlag:                         Badenia Verlag GmbH, Karlsruhe
Erscheinungsort:                Karlsruhe
Druck:                          Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg
Druckverfahren:                 Rollenoffset
Druckunterlagen:                digital per Datenträger oder E-Mail an den Verlag
Raster:                         70er / Farbscala = EURO
Satz:                           Milan Media, Eggenstein-Leopoldshafen
Beilagenlieferung:              Buch + Presse Vertrieb, Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden
                                Vermerk: KBL-Beilage für Ausgabe …
Zeitschriftenformat:            225 mm breit / 295 mm hoch
1/1 Seite umfasst:              1120 mm
Grundschrift:                   Antique olive / 6,5 Punkt
Erscheinungsweise:              sonntags
Anzeigenschluss:                11 Tage vor Erscheinen
Tarifgemeinschaft:              KONPRESS-Medien e. G., Frankfurt/M. (nationale Vermarktung)
Verbreitete Auflage:            38 441 Ex. in IIIʼ18

  Satzspiegel in mm:
Seitenanteil       Breite x Höhe Anzeigenteil                     Breite x Höhe Textteil
1/1 Seite          187,5 x 272 mm                                 204,5 x 272 mm
1/2 Seite          187,5 x 136 oder 92,5 x 272 mm                 204,5 x 136 oder 100 x 272 mm
1/4 Seite          187,5 x 68 oder 45 x 272 oder                  204,5 x 68 oder 47,75 x 272 oder
                    92,5 x 136 mm                                 100 x 136 mm
1/8 Seite           92,5 x 68 oder 45 x 136 mm                    100 x 68 oder 47,75 x 136 mm

  Spaltenbreiten in mm:
         Spalten              Anzeigenteil             Textteil
            1                   45,0 mm               47,75 mm
            2                   92,5 mm               100,00 mm
            3                  140,0 mm               152,25 mm
            4                  187,5 mm               204,50 mm

  Grundpreise je mm in € netto:
                                       Anzeigenteil
  Farbe               Preis          Spalten mm           Spalten              1/1 Seite
    sw                3,05                   45               4                 3416,–
 2-farbig             4,35                   45               4                 4872,–
 3-farbig             5,25                   45               4                 5880,–
 4-farbig             6,00                   45               4                 6720,–

                                  Änderungen vorbehalten
                                                                                                             3
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Preisliste Print Nr. 45
    gültig ab 1. 1. 2019                                     Konradsblatt
                                                                        Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

      Ermäßigte Grundpreise in mm € netto:                              Chiffre-Gebühr       5,75 €
    für                                                          s/w         2c              3c          4c
    Schulen und Bildungseinrichtungen                           2,35         3,40        4,00           4,60
    Bäder, Hotels, Pensionen (außer Reisebüros)                 2,55         3,70        4,35           4,95
    Stellenangebote (kirchlicher Bereich)                       2,45         3,55        4,15           4,80
    Familienanzeigen (außer Nachrufe)                           1,75         2,55        3,00           3,40
    private Kleinanzeigen (z. B. für Heirat)                    2,35         3,40        4,00           4,60
    Stellengesuche                                              1,75         2,55        3,00           3,40

      Ermäßigte Grundpreise für Kollektive je mm in € netto:
    für                                                          s/w         2c              3c          4c
    Baukollektiv + Rund um die Kirche                           2,65         3,85        4,50           5,15
    Rat und Hilfe + Orgelbau + Recht + Buchhandel               2,55         3,70        4,35           4,95
    Katholische Freie Schulen + Welttag geistlicher Berufe      2,35         3,40        4,00           4,60
    Pflege und Gesundheit                                       2,05         2,95        3,50           4,00

      Grundpreise letzte Umschlagseite mm in € netto:
    Mindestgröße = 280 mm (1/4 Seite)              Preis    Spalten mm Spalten         1/1 Seite      1/4 Seite
    s/w                                            3,65         47,75         4         4088,–         1022,–
    2c                                             5,20         47,75         4         5824,–         1456,–
    3c                                             6,30         47,75         4         7056,–         1764,–
    4c                                             7,20         47,75         4         8064,–         2016,–

      Beilagen und Beihefter:
    Gewicht                       bis 20 g            Basispreis          Sonderpreis             Premiumpreis
                                                       Jan.–Juni           Juli–Aug.               Sept.–Dez.
    Preis je o/oo netto                                   76,– €              71,– €             81,– €
    Format bis max.            205 x 275 mm                zzgl. 5,– €/Tsd. je weitere angefangene 5 g
    Teilbelegung Beilagen     mind. 5000 Ex.
    Teilbelegung Beihefter    mind. 25 000 Ex.

      Nachlässe:
    Malstaffel                   Nachlass             Mengenstaffel                 Nachlass
     3-malige    Schaltung          3%                       560 mm                    3%
     6-malige    Schaltung          5%                     1120 mm                     5%
    12-malige    Schaltung         10 %                    3360 mm                    10 %
    24-malige    Schaltung         15 %                    6720 mm                    15 %
    50-malige    Schaltung         20 %                   10 080 mm                   20 %

      Zahlungsbedingungen:
    Zahlungsziel:                 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug
    Skonto:                       2 % innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum (ab 100,– € Umsatz)
    Verlag:                       Badenia Verlag GmbH, Fritz-Erler-Straße 23,
                                  76133 Karlsruhe, Postfach 21 02 48, 76152 Karlsruhe
    Telefon Anzeigen:             07 21/ 95 45-2 40 / Fax: 07 21/ 95 45-92 40 oder 95 45-125
    E-Mail:                       anzeigen@konradsblatt.de
    Bankverbindung:               Commerzbank Karlsruhe, IBAN: DE85 6608 0052 0561 905100, BIC: DRES DE FF 660

                                    Änderungen vorbehalten
4
Erscheinungsplan 2019
                                            Konradsblatt
                                                     Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

Nr.   Erscheinungstag   Anzeigenschluss    Nr.    Erscheinungstag       Anzeigenschluss

 1      6. 1. 2019      21. 12. 2018      27        7. 7. 2019           26. 6. 2019
 2     13. 1. 2019        2. 1. 2019      28       14. 7. 2019             3. 7. 2019
 3     20. 1. 2019        7. 1. 2019      29       21. 7. 2019           10. 7. 2019
 4     27. 1. 2019       16. 1. 2019      30       28. 7. 2019           17. 7. 2019
 5      3. 2. 2019       23. 1. 2019      31        4. 8. 2019           22. 7. 2019
 6     10. 2. 2019       30. 1. 2019      32/33    11. 8. 2019           31. 7. 2019
 7     17. 2. 2019        6. 2. 2019      34       25. 8. 2019           14. 8. 2019
 8     24. 2. 2019       13. 2. 2019      35        1. 9. 2019           21. 8. 2019
 9      3. 3. 2019       20. 2. 2019      36        8. 9. 2019           26. 8. 2019
10     10. 3. 2019       27. 2. 2019      37       15. 9. 2019             2. 9. 2019
11     17. 3. 2019        4. 3. 2019      38       22. 9. 2019           11. 9. 2019
12     24. 3. 2019       13. 3. 2019      39       29. 9. 2019           16. 9. 2019
13     31. 3. 2019       18. 3. 2019      40       6. 10. 2019           25. 9. 2019
14      7. 4. 2019       27. 3. 2019      41      13. 10. 2019           30. 9. 2019
15     14. 4. 2019        1. 4. 2019      42      20. 10. 2019            9. 10. 2019
16     21. 4. 2019       10. 4. 2019      43      27. 10. 2019           14. 10. 2019
17     28. 4. 2019       15. 4. 2019      44       3. 11. 2019           23. 10. 2019
18      5. 5. 2019       24. 4. 2019      45      10. 11. 2019           28. 10. 2019
19     12. 5. 2019       29. 4. 2019      46      17. 11. 2019            6. 11. 2019
20     19. 5. 2019        6. 5. 2019      47      24. 11. 2019           13. 11. 2019
21     26. 5. 2019       15. 5. 2019      48       1. 12. 2019           20. 11. 2019
22      2. 6. 2019       22. 5. 2019      49       8. 12. 2019           25. 11. 2019
23      9. 6. 2019       29. 5. 2019      50      15. 12. 2019            4. 12. 2019
24     16. 6. 2019        5. 6. 2019      51/52   22. 12. 2019           11. 12. 2019
25     23. 6. 2019       12. 6. 2019      1/20      5. 1. 2020           23. 12. 2019
26     30. 6. 2019       19. 6. 2019

                         Änderungen vorbehalten
                                                                                            5
Anzeigen-Sonderveröffentlichungen in 2019
                                                   Konradsblatt
                                                            Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

         Für Ihre Anzeigenschaltung in diesen Sonderveröffentlichungen
                     rufen Sie bitte unter 07 21/ 95 45-2 40 an
                   oder mailen unter anzeigen@konradsblatt.de

    Erscheinungstag    Nr.   Sonderveröffentlichungs-Themen                   Anzeigenschluss

        20. 1. 19       3    Katholische Freie Schulen                              7. 1. 19
                             – alles rund um Schule und Ausbildung

        17. 3. 19      11    Recht und Anwälte                                      4. 3. 19
                             – alles zum Thema Recht im Alltag

        31. 3. 19      13    Besser Hören/Lesen/Leben                              18. 3. 19
                             – Hörakustik, Optik etc.

        14. 4. 19      15    Rund um die Kirche 1                                   1. 4. 19
                             – Renovationen, Restaurierung, Kunst, Zubehör

        28. 4. 19      17    Welttag geistlicher Berufe                            15. 4. 19
                             – Seminare, Studiengänge, Klöster, Orden

        12. 5. 19      19    Pflege und Gesundheit 1                               29. 4. 19
                             – Pflegedienste, Heime, Sozialstationen etc.

        19. 5. 19      20    UNESCO-Welterbetag                                     6. 5. 19

         4. 8. 19      31    Welttag der humanitären Hilfe                         22. 7. 19

         8. 9. 19      36    Pflege und Gesundheit 2                               26. 8. 19
                             – Pflegedienste, Heime, Sozialstationen etc.

        15. 9. 19      37    Stiften & Spenden                                      2. 9. 19

        29. 9. 19      39    Rund um die Kirche 2                                  16. 9. 19
                             – Renovationen, Restaurierung, Kunst, Zubehör

        13. 10. 19     41    Rat und Hilfe im Trauerfall                           30. 9. 19
                             – Vorsorge, Grabpflege, Bestatter

        27. 10. 19     43    Gesundheit & Kuren                                    14. 10. 19

        10. 11. 19     45    Pflege und Gesundheit 3                               28. 10. 19
                             – Pflegedienste, Heime, Sozialstationen etc.

         8. 12. 19     49    Orgeln/Orgelbau – viel Interessantes                  25. 11. 19
                             über die „Königin der Instrumente“

                             Reichweite: 148 000 Leser
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                                                           Konradsblatt
                                                                     Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

Das Konradsblatt bietet als zweitgrößte deutsche Bistumszeitung
       ■      jede Woche eine Reichweite von 148 000 Lesern*
       ■      eine verbreitete Auflage von rd. 38 441 Ex. (III. Quartal 2018)
       ■      mit 85,6 % (LpwS) eine der höchsten Werbekontaktchancen
       ■      mit 3,7 Lesern pro Ausgabe* eine sehr hohe Reichweite
       ■      Glaubwürdigkeit und Vertrauen wie kaum ein anderes Medium
       ■      eine intensive Nutzung: Lesedauer ca. 1–2 Stunden
              * Quelle: TNS Emnid im Auftrag der Konpress-Medien eG, 2014

Unsere Leserschaft
       ■      gehört mit 85% zur Zielgruppe 50plus – den „Best Agern“
       ■      ist verwurzelt im Glauben und lebt diesen im Alltag
       ■      begeistert sich für Kultur, Kunst und Natur etc.
       ■      ist gebildet, finanzstark, spendet überproportional etc.

Die Fakten im Detail
       ■      (Quelle: Konpress-Leserstudie 2017)
 Leserstruktur:                            Konradsblatt        bundesweit         Index
 weiblich                                        59                 51             117
 männlich                                        41
 Alter 14 bis 59 Jahre                           29
 50plus / „Best Ager“                            85                 48             176
 Nettoeinkommen > 2000 €                         52
 Nettoeinkommen > 3000 €                         25
 höherer Bildungsabschluss                       50                 26             177
 in Beruf und Ausbildung                         29
 2-Personen-Haushalte                            57                 39             147
 Single-Haushalte                                25                 23             110
 Besuch kultureller Veranstaltungen              68
 Nutzung Onlinedienste                           31
 Nutzung PC/Notebook/Tablet                      70
 Nutzung Smartphones                             14
 Immobilienbesitz                                83                 52             174
 Einkauf im Versandhandel                        46
 Einkauf per Internet                            27
 Spenden > 100 € jährlich                        69
 Spenden > 500 € jährlich                        35
 ehrenamtlich tätig                              53

 Reichweite in Baden:
 von                                     erreichen wir in %
 allen Haushalten                                4,2
 Generation 50plus                              15,1
 Bürger mit höherer Bildung                      6,6

 Reichweite = 148 000 Leser Woche für Woche, zwischen Main und Bodensee –
             – eine der größten Bistumszeitungen Deutschlands –
                                                                                                            7
Mediadaten + Preisliste online
    www.konradsblatt-online.de                      Konradsblatt online

    6
                                 gute Gründe für die Werbung auf konradsblatt-online:
                        ■        eine finanzstarke und konsumfreudige Zielgruppe
                                 (52% > 2000 € Haushaltsnettoeinkommen; 83% Immobilienbesitzer)
                        ■        punktgenaue Platzierung im passenden Umfeld und aufmerksamkeitsstarke
                                 Werbeformate
                        ■        Leserschaft bzw. Nutzer gehören zu 85% der Generation 50plus an
                        ■        Glaubwürdigkeit und Vertrauen wie kaum ein anderes Medium
                        ■        crossmediale Werbung möglich über die Kombi: Anzeigenschaltung + Banner
                        ■        insgesamt 148 000 Leser der Printausgabe wöchentlich + z. Zt. 16 000 Visits /
                                 24 000 Pageimpressions (PIʼs) monatlich
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            Version A            =   Platzierung am Kopf jeder Seite
            Version B            =   Platzierung jeweils rechts außen
            Version C            =   Platzierung am Kopf + rechts außen jeder Seite

     Laufzeit          3 Monate           6 Monate        12 Monate        24 Monate
         Rabatt             5%               10 %             15 %             20 %

    Zur Buchung wenden Sie sich direkt an unsere Ansprechpartner oder nutzen den Download
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     Ihr Ansprechpartner:
     Arne Biemann                      Telefon: 07 21/ 95 45-1 00 · Fax: -91 00 ·   E-Mail: biemann@badeniaverlag.de

8    Kristin Gengel                    Telefon: 07 21/ 95 45-2 40 · Fax: -92 40 ·   E-Mail: gengel@konradsblatt.de
AGB`s (Teil 1)
                                                               KonradsblattWochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

         Allgemeine Geschäftsbedingungen
         1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
            über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonsti-
            gen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

         2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
            abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge-
            räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,
            sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

         3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw.
            der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weite-
            re Anzeigen abzurufen.

         4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
            Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
            gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat-
            ten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
            Verlages beruht.

         5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend
            in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

         6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
            oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat,
            dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
            bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag ausdrücklich bestätigt
            worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
            ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

         7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an ande-
            re Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
            Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kennt-
            lich gemacht.

         8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
            Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
            nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
            Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen
            oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt
            auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
            Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
            Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
            Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
            angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

         19. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
             Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
             Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
             Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
             die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

                                                                                                 Fortsetzung ➡

                                                                                                                  9
AGB`s (Teil 2)
                                                               Konradsblatt
                                                                          Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

          10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständi-
              gem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
              Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
              Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die
              Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auttraggeber ein Rücktrittsrecht.
              Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsab-
              schluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausge-
              schlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
              beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
              oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
              Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
              Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
              Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
              Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffen-
              den Anzeigenentgelts beschränkt.
              Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen
              nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

          11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
              Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt
              alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten
              Frist mitgeteilt werden.

          12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
              tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

          13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14
              Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
              Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht
              im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
              Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

          14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von drei Prozent über dem jeweils
              gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der
              Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
              Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
              begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
              während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
              Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
              und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

          15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang
              des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
              Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
              eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
              der Anzeige.

          16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom
              Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
              Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

                                                                                                Fortsetzung ➡

10
AGB`s (Teil 3)
                                                              KonradsblattWochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

         17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
             auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
             beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch-
             schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte
             (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des
             vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur
             Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie
             bei einer Auflage bis zu 150 000 Exemplaren 20 v. H.
             bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.
             bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.
             bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H.
             beträgt.
             Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
             Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
             dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

         18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
             Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
             Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
             Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
             sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet
             zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,
             die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferdienstes zu Prüfzwecken
             zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der
             Verlag nicht verpflichtet.

         19. Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
             zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

         20. Erfüllungsort ist Karlsruhe. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vor-
             sieht, Karlsruhe. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers
             im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach
             Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
             Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

         Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

         a) Es werden nur Anzeigen und Beilagen veröffentlicht, die nach Form und Inhalt in den Rahmen
            der konfessionellen Presse passen.
         b) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen
            sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
         c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen
            und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom
            Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter-
            gegeben werden.
         d) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung
            für die Richtigkeit der Wiedergabe.
         e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben
            erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck
            keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der
            Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
         f) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme,
            Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dgl. – sowohl im
            Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, deren sich der Verlag zur Erfüllung seiner
            Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten
            Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der normalerweise gedruckten Auflage erfüllt sind.
            Geringere Leistungen sind, bezogen auf diese Auflage, nach dem Tausenderpreis zu bezahlen.

Mediadaten auch unter:                                           Erscheinungsort:
www.konradsblatt-online.de                                          Karlsruhe
                                                                                                                11
Konradsblatt
                                                                       Wochenzeitung für das Erzbistum Freiburg

                             Beilagen-Teilbelegungsplan
 Teilbelegungsraum                    Region         Tour-Nr.          Leitraum         belegbare Auflage
                                                                                           Stand: 9/18

 Freiburg, Emmendingen                   S             1000           7812–78199               1000
                                                                     79098–79361
                                                                     79834–79879

 Achern, Kehl, Lahr,                     M             4000            76, 77, 79              1600
                                                        +
 Offenburg, Baden-Baden                  M             7000

 Mannheim                                N             3000               68                    450

 Heidelberg, Mosbach                     N             0000            68, 69, 74              2050

 Konstanz                                S             8100          78224–78479                400

 Karlsruhe, Bruchsal,                    M         2000 + 6000         74, 75, 76              2100
                                                        +
 Pforzheim                               M            9000

 Streifband, Postvertrieb                                                                      7100

 Gesamt Teilbelegung                                                                          14 700

                                                                     68000–79879
 Gesamtes Gebiet                                     per DHL                                  24 200
                                                                     88045–88719

 Gesamtbelegung                                                                               38 900

 Beilagen-Teilbelegung (mind. 5000 Expl.) innerhalb der Regionen N = Nord-,
 M = Mittel-, S = Südbaden möglich.

 Beilagen und               Format: bis 205x275 mm / Beihefter: 225x295 mm
 Beihefter:                 Teilbelegung: mind. 5000 Ex. (Beihefter: 25 000 Ex.)
 (5 mm Beschnitt)

 Beilagen-Anlieferung: Buch + Presse Vertrieb, Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden
 Beihefter-Anlieferung: Vogel Druck GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg

 Jeweils aktuelle Auflagen bitte erfragen unter: Telefon 07 21/95 45-2 40

 Ansprechpartner:                Kristin Gengel/Arne Biemann
                                 Badenia Verlag GmbH
                                 Fritz-Erler-Straße 23, 76133 Karlsruhe
                                 Telefon 07 21/95 45-2 40 • Telefax 07 21/95 45-92 40 oder 95 45-125

12                               E-Mail: anzeigen@konradsblatt.de oder gengel@konradsblatt.de
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