MEDIADATEN 2020 - GCM Go City Media
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INHALT DIE BUNDESWEHR Inhaltsverzeichnis2 Beschreibung3 Auflage, Verbreitung und Leserschaft 4 Termine5 Anzeigenpreise und Formate 6 Technische Angaben 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen 8 Kontakt9 2
BESCHREIBUNG DIE BUNDESWEHR ist das seit 1956 monatlich erscheinende Mitgliedermagazin des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. (DBwV). Es ist das größte deutsche Soldatenmagazin und erreicht als Fachorgan weit über die Verbandsmitglieder hin- aus zahlreiche Leser im politisch-parlamentarischen Raum, im BMVg und nachge- ordneten Dienststellen und in gesellschaftlichen Institutionen. Das Magazin DIE BUNDESWEHR veröffentlicht als Schwerpunkt der redaktionellen Arbeit sozial- und gesellschaftspolitische Beiträge sowie die verbandspolitischen Forderungen. Daneben stehen sicherheitspolitische Themen, militärfachliche und zivilberufliche Aus- und Weiterbildung sowie Berichte und Reportagen „rund um den Bund“, schließlich so genannte Lifestyle-Themen (Freizeit, Kino) sowie Berichte aus Sport und Motorwelt als attraktive Angebote an die Leser innerhalb KEY-FACTS und außerhalb des DBwV. FORMAT 210 mm x 297 mm AUFLAGE 145.805 Exemplare (IVW 02/19) LESERSCHAFT mehr als 200.000 regelmäßige Leser/innen ERSCHEINUNGSWEISE monatlich VERTRIEB Direktversand deutschlandweit 3
AUFLAGE, REICHWEITE UND LESERSCHAFT AUFLAGE (IVW 02/19) LESER NACH STATUS IN DER BW (2017) REICHWEITE UND LESERSCHAFT DRUCKAUFLAGE Freiwillig Wehrdienst Leistende: 2 % Mit dem Magazin erreichen Sie 145.805 Exemplare Soldaten auf Zeit: 43 % Berufssoldaten: 17 % • Mehr als 200.000 regelmäßige Leser VERBREITUNG Soldaten a.D.: 20 % • Überwiegend männliche aber zunehmend auch 145.805 Exemplare Soldaten d.R.: 14 % weibliche Leser/innen in der Bundeswehr und Sonstige: 4% in den Soldatenfamilien VERKAUFTE AUFLAGE • Überwiegend im Alter zwischen 26 und 52 145.226 Exemplare Jahren • Mit hohem Bildungsstand (überwiegend mit DAVON MITGLIEDSCHAFTEN Meisterausbildung oder Studium) und 145.226 Exemplare LESER NACH ALTERSSTRUKTUR (2017) Weiterbildungsinteresse • Mit überdurchschnittlich hohem, gesichertem Bis 25 Jahre: 13 % Einkommen Erscheinungsweise monatlich 26 – 32: 28 % • Mit besonderem Interesse für technische 33 – 42: 17 % Zusammenhänge und 43 – 52: 11 % • Mit hoher Affinität zu Sport und sportlicher 53 – 62: 12 % Betätigung 63 und älter: 19 % • Verantwortliche in den politischen Parteien und regelmäßige Leser im parlamentarischen Bereich, in politischen Institutionen und in den LESER NACH LAUFBAHNGRUPPEN (2017) Medien Mannschaften: 22 % • Führungsverantwortliche im BMVg und den Unteroffiziere: 49 % nachgeordneten Ämtern und Dienststellen der Offiziere: 24 % Bundeswehr Ohne Zuordnung: 5% 4
TERMINE ET - Erscheinungstermin TERMINE „DIE BUNDESWEHR“ AS - Anzeigenschluss DU - Druckunterlagenschluss 01/2020 02/2020 03/2020 04/2020 05/2020 06/2020 ET 02.01.2020 ET 01.02.2020 ET 02.03.2020 ET 01.04.2020 ET 01.05.2020 ET 01.06.2020 AS 05.12.2019 AS 06.01.2020 AS 03.02.2020 AS 02.03.2020 AS 06.04.2020 AS 02.05.2020 DU 20.12.2019 DU 24.01.2020 DU 21.02.2020 DU 20.03.2020 DU 24.04.2020 DU 20.05.2020 07/2020 08/2020 09/2020 10/2020 11/2020 12/2020 ET 01.07.2020 ET 01.08.2020 ET 01.09.2020 ET 01.10.2020 ET 01.11.2020 ET 01.12.2020 AS 08.06.2020 AS 06.07.2020 AS 03.08.2020 AS 07.09.2020 AS 05.10.2020 AS 02.11.2020 DU 19.06.2020 DU 24.07.2020 DU 21.08.2020 DU 18.09.2020 DU 23.10.2020 DU 20.11.2020 TERMINE THEMENSPECIALS „QUALIFIKATION UND AUSBILDUNG“ 04/2020 Redaktionelle Specials zum Thema zivilberufliche Aus- und Weiterbildung mit Tipps und ET 01.04.2020 Informationen zu interessanten Berufsbildern, Fördermöglichkeiten, Ausbildungen, AS 19.02.2020 berufsbegleitenden Hochschulstudien zur Vorbereitung auf das zivile Berufsleben für DU 13.03.2020 ausscheidende Soldaten und Soldatinnen. 10/2019 Vergünstigte Anzeigenpreise innerhalb der Specials, bitte gesondert anfragen. ET 01.10.2020 AS 20.08.2020 Michelle Thiede DU 11.09.2020 Tel. 030 233 269 610 E-Mail: thiede@gcmberlin.de 5
ANZEIGENPREISE UND FORMATE 1/1 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite 1/3 Seite 1/3 Seite MILLIMETERPREIS (PRO SPALTE**) hoch quer hoch quer Grundpreis s/w Preis in € 4c Preis in € Anzeigenteil 4,50 5,90 210 x 297* 100 x 297* 210 x 149* 69 x 297* 210 x 103* Textteil 7,20 9,30 192 x 268 90 x 268 192 x 134 59 x 268 192 x 88 Priv. Kleinanzeigen 1,50 1,90 Stellenanzeigen 5,00 6,50 **1 spaltig 45 mm 2 spaltig 94 mm 3 spaltig 143 mm 4c 5.900 € 4c 3.230 € 4c 3.230 € 4c 2.150 € 4c 2.150 € s/w 4.900 € s/w 2.490 € s/w 2.490 € s/w 1.650 € s/w 1.650 € 1/4 Seite 1/4 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite 1/8 Seite CHIFFRE-GEBÜHR quer hoch St. hoch quer einschl. Offerten-Porto 9,90 € Die Kennziffergebühr wird als Verwaltungspauschale 210 x 80* 52 x 297* 90 x 131 45 x 131 90 x 63 auch dann erhoben, wenn keine Offerten vorliegen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Net- 192 x 65 42 x 268 to-Rechnungsbetrag aufgeschlagen. 4c 1.620 € 4c 1.620 € 4c 1.620 € 4c 820 € 4c 820 € UMSCHLAGSEITEN 2, 3 (4c) 6.770 € s/w 1.240 € s/w 1.240 € s/w 1.240 € s/w 630 € s/w 630 € UMSCHLAGSEITE 4 (4c) 7.060 € BEILAGEN EINHEFTER NACHLÄSSE (bei Abnahme innerhalb 12 Monaten) Mindestformat: 105 x 148 mm Beschnittzugabe bei 4 seitigem Einhefter oben Höchstformat: 200 x 292 mm 22 mm, unten 3 mm, rechts am vorderen Blatt Mengenstaffel Malstaffel 10 mm, am hinteren Blatt 20 mm. 1.000 mm 3% 3x 3% BEILAGENPREIS Endformat: 210 mm breit, 297mm hoch 3.000 mm 5% 6x 5% (je 1.000 ohne Rabatt) Grundpreis Anlieferung ist im unbeschnittenen Format erforderlich. 5.000 mm 10 % 12x 10 % bis 20 g Einzelgewicht: 78,80 € Belegung: Gesamtauflage 10.000 mm 15 % je weitere 5 g Mehrpreis: 6,30 € Einhefterpreis (je 1.000 ohne Rabatt): 14.000 mm 20 % Höchstgewicht 40 g Grundpreis 101,50 € Lieferung bis spätestens 12 Tage vor Erscheinen. 5 Muster bei Auftragserteilung an GCM Go City Versandanschrift frei Haus an: Media GmbH (Adresse Siehe Seite 9). Möller Druck & Verlag GmbH Mindestauflage: 20.000 Expl. Zeppelinstr. 6, 16356 Ahrensfelde Anzeigenformate (Breite × Höhe) in mm Alle Preise in Euro je Anzeige zzgl. gesetzlicher MwSt. * Bei Anschnittformaten bitte 3 mm Beschnittzugabe je Seite beachten 6 Agenturprovision wird gewährt
TECHNISCHE ANGABEN DATENÜBERMITTLUNG FTP oder E-Mail vornehmen. Mit der Datei ANSCHNITTANZEIGEN E-Mail anzeigen@gcmberlin.de ist ein Info-File zu liefern mit A ngabe von Inhaltlich und gestalterisch relevante Text- und Bildele- FTP files.gcmberlin.de Dateiname, Anzeigengröße, Stichwort der mente müssen wegen bestehender Beschnitt-Toleranzen Benutzer zittyanzeigen Anzeige, Ansprechpartner mit Telefon-, an allen Seiten einen Abstand zum Rand (Rand des End- Passwort 1toki9a6 Fax- und ggf. Mobiltelefonnummer sowie formats) von 3mm haben. Die Beschnitt-Toleranz beträgt Datenträger CD, DVD Anzeigenrubrik, Farbigkeit und ggf. nach außen wie nach innen 3mm. Bei Nichteinhaltung ist Komprimierung. ein Minderungsanspruch aufgrund von falsch angeschnit- DATEIFORMATE tenen Anzeigen nicht berechtigt. GCM Go City Media GmbH PDF 1.2, 1.3 oder PDF/X-3 DATENBEZEICHNUNG behält sich vor, Anzeigen, die nicht der Formatvorgabe der für Druckvorstufe, heft_ausgabe_kundenname_format Mediadaten entsprechen, auf korrekte Maße zu verändern. CMYK-Modus, kein Farbmanagement, MANUSKRIPTE Schriften inkludiert Druckunterlagen werden entsprechend INFORMATIONEN ZUM DRUCK EPS Schriften inkludiert, Ihrem Manuskript vom Verlag erstellt. Heftformat 210 × 297 mm (Breite × Höhe) mitgeliefert oder in Pfade Druckverfahren Innenteil Rollenoffsetdruck konvertiert KORREKTURABZÜGE Umschlag Bogenoffset TIFF Auflösung mind. 300 dpi Auf Anfrage und bei rechtzeitiger Daten- Druckverfahren Rollenoffsetdruck bzw. Manuskriptlieferung erfolgt ein Innenteil 57 g/m², Ultra Lux semigloss glänzend OFFENE DATEIEN Korrekturrücklauf per Fax oder per E-Mail gestrichenes Recycling, PC/MAC Adobe Creative Suite 4-CC 2015 als PDF. PSO_LWL_Standard.icc Bitte alle Schriften und Umschlag 200 g/m², holzfrei weiß gestrichen Bilder mitliefern! FARBANZEIGEN glänzend; ISO coated V2 Bilderdruck Farben müssen im CMYK-Modus angelegt Bilderdruck Rasterweite 60 Linien/cm WICHTIG werden. Farbanzeigen sind im gesamten Farbmodus CMYK Zu jeder Datenübermittlung muss der Heftbereich möglich. Geringfügige Ton- Anzeigenabteilung grundsätzlich ein wert- und Passerabweichungen sind im Aufgrund des angewandten Druckverfahrens kann es zu schriftlicher Auftrag und ein Ausdruck der Druckverfahren begründet und berechti- Formatschwankungen kommen. Anzeige vorliegen. Bei Datenübertragung gen nicht zu Minderungsansprüchen. teilen Sie uns bitte mit, ob Sie diese per 7
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der Werbung einer oder mehrerer Anzeigen eines übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Reklamationen aus. Der Verlag behält sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vor. Werbungtreibenden in einer Druckschrift. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 22. Die Urheberrechte an den vom Verlag gegen Entwurfskostenbeteiligung erstellten Anzeigen- 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Geschäftsabschluss abzu- 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der entwürfe und Texte, Signets und dergleichen bleiben beim Verlag. Die Anzeigenentwürfe und wickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist Texte, Signets und dergleichen dürfen nur für die Insertion im tip verwendet werden. Bei so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Preisliste gewährt. (Texte) in Rechnung gestellt. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Nr. 2 genannten 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von mindestens 3 % über 23. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den Verlag Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten bestätigt werden. Dies gilt genauso für die Aufhebung der Schriftformerfordernis. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei 24. Reklamationen beim Mehrfachauftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die dem gewahrten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu Konkursen oder Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel 25. Anzeigen, die sich in Bild, Schrift oder Aufmachung auf das Verlagsobjekt beziehen, kann der vorgehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge Verlag in der Regel nicht aufnehmen. Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt. abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den 26. Es obliegt dem Auftraggeber, den Inhalt der in Auftrag gegebenen Anzeige im Hinblick auf 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Verlag erwachsen. seine rechtliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, marken-, presse-, urheberrechtliche Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Je nach Art und und sonstige) Zulässigkeit zu prüfen. Sofern der Verlag von Dritten wegen Verletzung solcher werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Vorschriften in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Verlag von allen Schadens- Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle ersatz-, Schmerzensgeld- und sonstige Ansprüchen im Innenverhältnis frei. ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 27. Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlung bis der Anzeige. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, zum Anzeigenschluss zu verlangen. 15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht. bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. 28. Farbausschluss kann nicht zugesagt werden. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen 16. 29. Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Gutscheinen auch Rücken an eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitli- werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres Rücken zu platzieren. chen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche 30. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung für Werbeagenturen und Werbungsmittler Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt beträgt 15 % und darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. v. H. unterschritten wird. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersat- Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Abrechnungen an die Preisliste des Verlages zu halten. Ein entsprechender Nachweis über die Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag Agenturtätigkeit ist dem Verlag vorzulegen. Die Mittlervergütung wird auch für gewerbliche Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. zurücktreten konnte. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 17. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen (Chiffreanzeigen) werden vier Wochen aufbewahrt. Partnerservice gewährt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Einschreibebriefe und der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte 31. Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Wertvolle Inkassodienst eingezogen werden. Ab Zahlungsverzug gehen Mahnschreiben und lnkassokosten Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen zulasten des Auftraggebers. sich im Interesse und zum Schutze des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote Möglichkeiten. zu Prüfzwecken zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie 32. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen zurückzutreten. Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch 33. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, Gebühren/Kosten übernimmt. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermitt- 34. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche wegen Verschulden bei dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und/oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlos- 18. keine Ansprüche. sen, es sei denn, den Organen oder Erfüllungsgehilfen des Verlages fallen Vorsatz oder grobe jeweiligen Anzeige, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 35. Für Fließsatzanzeigen werden keine Belegausschnitte oder Belegexemplare geliefert. Fahrlässigkeit zur Last. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug sind nicht ausgeschlossen, soweit die Unmöglichkeit oder der Verzug von Organen oder Erfüllungsgehilfen 19. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. 36. Der Auftragnehmer erhält das Recht, alle Anzeigen des Auftraggebers auch in elektronischen des Verlages zu vertreten sind; die Haftung des Verlags ist in diesen Fällen auf den Ersatz des 20. Medien zu veröffentlichen. vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgelt und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht ver- 37. Hat der Auftraggeber bereits wegen seiner Anzeige oder ähnlichen Anzeigen eine beschränkt, soweit eine Haftung nicht aufgrund der Geschäftsbedingungen ausgeschlossen öffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder wurde. Beanstandungen können nur innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Beschlagnahme und dgl., hat der Verlag Anspruch geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die 38. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwingend nichts Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung 21. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der 39. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Druck als erteilt. Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 8
KONTAKTE GCM GO CITY MEDIA GMBH ANZEIGENABTEILUNG BANKVERBINDUNG Salzufer 11 Tel. 030 / 233 269 600 Postbank 10587 Berlin Fax 030 / 233 269 899 IBAN DE24 1001 0010 0572 8341 05 E-Mail anzeigen@gcmberlin.de BIC PBNKDEFF GESCHÄFTSFÜHRUNG METROPOLEN CONNECTION ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Robert Rischke E-Mail metrocon@gcmberlin.de 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Bankeinzugsverfahren ANZEIGENLEITUNG JULIANE NASSHAN-KUNERT (LEITUNG) gewähren wir 2 % Skonto. Robert Rischke Tel. 030 / 233 269 638 Tel. 030 / 233 269 600 Mobil 0160 90 43 11 97 E-Mail rischke@gcmberlin.de E-Mail nasshan-kunert@gcmberlin.de MICHELLE THIEDE (PROJEKTLEITUNG) Tel. 030 / 233 269 610 Mobil 0175 185 07 56 E-Mail thiede@gcmberlin.de 9
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