MEDIA-DOKUMENTATION 2020 - Wochen-Post
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MEDIA-DOKUMENTATION 2020 Wochen-Post Verlag AG Hauptstrasse 27 | Postfach 931 | 5734 Reinach Telefon 062 771 03 30 | Fax 062 771 83 64 E-Mail medien@wochen-post.ch | www.wochen-post.ch
2 Wöchentlich in Ihrer Region! Normalauflage 52 000 Exemplare Grossauflage 78 000 Exemplare Erlinsbach AG Küttigen Biberstein Erlinsbach SO Aarau Rupperswil Rohr Niederlenz Buchs Hunzen- Unter- schwil Lenzburg entfelden Suhr Staufen Oberentfelden Schafis- heim Ammerswil Kölliken Gränichen Dintikon Muhen Seon Egliswil Safenwil Holz- Villmergen iken Teufenthal Hilfikon Hirschthal Hallwil Unterkulm Seengen Dürrenäsch Schöftland Boniswil Schlossrued Oberkulm Leutwil Sarmenstorf Meister- schwanden Zetzwil Birrwil Tennwil Fahr- Schmiedrued wangen Leimbach Bettwil Walde Hallwiler Gontenschwil See Beinwil Reinach a.S. Schongau Aesch Menziken Burg Mosen Rickenbach Gunzwil Beromünster Schwarzenbach
3 Kalender 2020 / 2021 52 26. Dez. KEINE AUSGABE 36 3. Sept. 1 2. Jan. KEINE AUSGABE 37 10. Sept. 2 9. Jan. 38 17. Sept. 3 16. Jan. 39 24. Sept. 40 1. Okt. 4 23. Jan. 41 8. Okt. 5 30. Jan. 42 15. Okt. 6 6. Febr. 43 22. Okt. 7 13. Febr. 44 29. Okt. 8 20. Febr. 45 5. Nov. 9 27. Febr. 46 12. Nov. 10 5. März 47 19. Nov. 11 12. März 48 26. Nov. 12 19. März 49 3. Dez. 13 26. März 50 10. Dez. 14 2. April 51 17. Dez. 15 9. April 52 24. Dez. 16 16. April Ostermontag 53 31. Dez. KEINE AUSGABE 17 23. April 1 7. Jan. 18 30. April 2 14. Jan. 19 7. Mai 3 21. Jan. 20 14. Mai 4 28. Jan. 5 4. Febr. 21 FR 22. Mai Auffahrt 6 11. Febr. 22 28. Mai 7 18. Febr. Asch.-Mittwoch 23 4. Juni Pfingstmontag 8 25. Febr. 24 11. Juni 9 4. März 25 18. Juni 10 11. März 26 25. Juni 11 18. März 27 2. Juli 12 25. März 28 9. Juli 13 1. April 29 16. Juli 14 8. April Ostermontag 30 23. Juli FERIEN 15 15. April 31 30. Juli FERIEN 16 22. April 32 6. Aug. FERIEN 17 29. April 33 13. Aug. 34 20. Aug. Alle fettgedruckten Daten sind 35 27. Aug. Grossauflagen
4 Inserate-Grössen Formate / Beispiele 1 ⁄16-Seite 1 ⁄8-Seite 3 ⁄16-Seite 1 ⁄4-Seite hoch 66 × 23 mm 66 × 48 mm 66 × 73 mm 66 × 98 mm 1 ⁄4-Seite quer 5 ⁄16-Seite 3 ⁄8-Seite hoch 3 ⁄8-Seite quer 134 × 48 mm 66 × 123 mm 66 × 148 mm 134 × 73 mm 7 ⁄16-Seite 1 ⁄2-Seite hoch 1 ⁄2-Seite quer 5 ⁄8-Seite 66 × 173 mm 66 × 198 mm 134 × 98 mm 134 × 123 mm 3 ⁄4-Seite 7 ⁄8-Seite 1 ⁄1-Seite Titelseite 134 × 148 mm 134 × 173 mm 134 × 198 mm 134 × 123 mm
5 Inserate-Grössen und -Tarife Grösse Format schwarz-weiss farbig 1 ⁄16-Seite 66 × 23 mm Fr. 43.– Fr. 103.– Bei Barzahlung Fr. 30.–* Fr. 80.–* 1 ⁄8-Seite 66 × 48 mm Fr. 83.– Fr. 143.– Bei Barzahlung Fr. 60.–* Fr. 110.–* 3 ⁄16-Seite 66 × 73 mm Fr. 125.– Fr. 205.– 1 ⁄4-Seite 66 × 98 mm hoch oder Fr. 165.– Fr. 245.– 134 × 48 mm quer 5 ⁄16-Seite 66 × 123 mm Fr. 200.– Fr. 300.– 3 ⁄8-Seite 66 × 148 mm hoch oder Fr. 240.– Fr. 340.– 134 × 73 mm quer 7 ⁄16-Seite 66 × 173 mm Fr. 280.– Fr. 380.– 1 ⁄2-Seite 66 × 198 mm hoch oder Fr. 305.– Fr. 405.– 134 × 98 mm quer 5 ⁄8-Seite 134 × 123 mm Fr. 380.– Fr. 500.– 3 ⁄4-Seite 134 × 148 mm Fr. 460.– Fr. 580.– 7 ⁄8-Seite 134 × 173 mm Fr. 550.– Fr. 670.– 1 ⁄1-Seite 134 × 198 mm Fr. 575.– Fr. 695.– y Reservationen Druckdaten müssen bis Donnerstag / Vorwoche beim Verlag sein! Titel-Seite 134 × 123 mm Fr. 985.– Fr. 985.– Schluss-Seite 134 × 198 mm Fr. 895.– Fr. 895.– Panorama 284 × 198 mm Fr. 1 195.– Fr. 1 435.– Titel-Banner 2× 30 Zeichen Fr. 130.– – y Rabatt (auf Inserate-Preise) Bei Inserate-Aufgabe bis Donnerstagabend 20% y Zuschläge Chiffre-Gebühren Fr. 30.– Gut-zum-Druck Fr. 30.– 1 ⁄1-Seiten am Anfang einer Rubrik** Fr. 100.– Platzierung innerhalb der ersten 10 Seiten einer Rubrik** Fr. 100.– Platzierung am Kopf oder Fuss einer Seite** Fr. 50.– Inserate-Annahmeschluss Dienstag, 12 Uhr | Alle Preise exkl. 7.7 % MwSt. | Preise in CHF *inkl. 7.7 % MwSt. | kein zusätzlicher Frühaufgeber-Rabatt | **siehe Reservationen und Platzierungen auf Seite 10
6 10% Über 400 000 Leser Zusätzliche Wiederholungs-Rabatte (3× 5 % / 6× 10 %) Kombi-Rabatt Inserate-Annahmeschluss Montag, 9 Uhr Aarau Kölliken Safenwil Wochen- Post Romoos Entlebuch Ämme Express Escholzmatt- Marbach Flühli Adresse Verlag Ämme Express Das Entlebucher Medienhaus Druckerei Schüpfheim AG Vormüli 2, Postfach 66 6170 Schüpfheim Telefon 041 497 04 01 DAS Nidwaldner Informations-Magazin Fax 041 497 01 02 Internet www.aemme-express.ch E-Mail info@aemme-express.ch Die aktuelle Ausgabe vollständig auch auf www.aemme-express.ch
7 Inserate-Grössen und -Tarife Power-Kombi AG / WP AG / BP AG / WP / BP Grösse sw farbig sw farbig sw farbig ⁄16-Seite 1 77.40 185.40 78.30 143.10 117.00 235.80 ⁄8-Seite 1 149.40 257.40 149.40 219.60 224.10 348.30 ⁄16-Seite 3 225.00 369.00 224.10 324.90 336.60 509.40 ⁄4-Seite 1 297.00 441.00 288.90 392.40 437.40 612.90 ⁄16-Seite 5 360.00 540.00 363.60 496.80 543.60 766.80 ⁄8-Seite 3 432.00 612.00 432.90 558.90 648.90 864.90 ⁄2-Seite 1 549.00 729.00 542.70 683.10 817.20 1 047.60 ⁄4-Seite 3 828.00 1 044.00 821.70 1 008.90 1 235.70 1 530.90 ⁄1-Seite 1 1 035.00 1 251.00 1 037.70 1 250.10 1 555.20 1 875.60 AG / WP / BP / AEX AG / WP / BP / AEX / NW / OW Alle Anzeiger Grösse sw farbig sw farbig sw farbig ⁄16-Seite 1 153.90 279.90 225.00 374.40 294.30 483.30 ⁄8-Seite 1 291.60 429.30 413.10 596.70 541.80 783.90 ⁄16-Seite 3 432.90 624.60 607.50 880.20 791.10 1 143.00 ⁄4-Seite 1 566.10 767.70 794.70 1 091.70 1 035.90 1 436.40 ⁄16-Seite 5 702.00 956.70 985.50 1 359.90 1 278.00 1 786.50 ⁄8-Seite 3 832.50 1 085.40 1 171.80 1 566.00 1 514.70 2 062.80 ⁄2-Seite 1 1 062.00 1 341.00 1 503.00 1 960.20 1 926.00 2 568.60 ⁄4-Seite 3 1 586.70 1 952.10 2 236.50 2 871.00 2 857.50 3 770.10 ⁄1-Seite 1 2 023.20 2 435.40 2 826.00 3 519.90 3 597.30 4 635.90 10 % Kombi-Rabatt bereits abgezogen | alle Preise exkl. 7.7 % MwSt. | Preise in CHF Kanton Kürzel Anzeiger Erscheinung Auflage AG AG Wochen-Post Donnerstag 52 000 Expl. Grossauflage 78 000 Expl. LU WP Woche-Pass Mittwoch 41 000 Expl. Grossauflage 51 000 Expl. BP Barni-Post Mittwoch 88 000 Expl. AEX Ämme Express Donnerstag 18 970 Expl. OW OW Aktuell Obwalden Donnerstag 19 000 Expl. NW NW Nidwaldner Blitz Donnerstag 24 000 Expl. UR UR Uristier Freitag 13 500 Expl. SZ SW Schwyzer Anzeiger Freitag 21 000 Expl. Powerkombi Total 278 000 Expl.
8 Augmented Reality in der Wochen-Post 1. Greifen Sie zum Smartphone 2. Laden Sie die App über den App-Store oder über die Homepage watch-this.ch herunter 3. Scannen Sie die mit dem WatchThis!-Logo markierten Inserate 4. Profitieren Sie von weiteren Inhalten Preise WatchThis!-Zuschlag zu Inseratepreis* Fr. 59.– WatchThis!-Zuschlag zu Inseratepreis im Kombi* Fr. 79.– Film-, Bild- oder Animations-Produktion durch uns auf Anfrage *Film, Bilder oder Animation durch Sie angeliefert y Film
9 «Erleben Sie die Wochen-Post von einer ganz neuen Seite: bewegter, persönlicher und noch informativer!» y Bilder-Galerie y Animation
10 y Verlag Wochen-Post Verlag AG Haupstrasse 27, Postfach 931, 5734 Reinach Telefon 062 771 03 30, Fax 062 771 83 64 E-Mail medien@wochen-post.ch, www.wochen-post.ch y Erscheinungsweise Wöchentlich 1×, jeweils donnerstags (bei Feiertagen Di / Mi / Do = Ausgabe am Freitag) y Verteilung Ausschliesslich durch die Schweizerische Post y Erscheinungsorte In alle Haushaltungen und Postfächer der auf Seite 2 (Karte) aufgeführten Ortschaften. Normalauflage: Nettozustellung (exkl. Kleber «keine Werbung») Grossauflage: Bruttozustellung (100 % in alle Haushaltungen) y Auflage Normalauflage: 52 000 Exemplare Grossauflage: 78 000 Exemplare y Inserateschluss Dienstag, 12 Uhr y Rabatt Inserenten, die ihr Inserat bis Donnerstagabend der Vorwoche (Fax / Briefkasten / Postfach / E-Mail) aufgeben (inkl. Druckmaterial usw.), erhalten einen Rabatt von 20 %, gilt nur für Wochen-Post- und Woche-Pass-Inserate, ausgenommen Barzahlungs-Tarife. y Reservationen / Es können nur ganze Seiten (Seiten 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 …) Platzierungen innerhalb der jeweiligen Rubrik sowie Panorama-, Titel- und Schluss-Seite reserviert werden. Seiten können maximal ein Jahr im Voraus reserviert werden. Eine frühzeitige Reservation ist empfehlenswert, da zum Teil eine grosse Nachfrage besteht. Das Banner auf der Titelseite ist ebenfalls reservierbar (Ausnahme bei Grossauflagen). 2 Zeilen zwischen je 20 bis 30 Zeichen. Veranstaltungshinweise müssen wochenaktuell sein. Bei halbseitigen und kleineren Inseraten kann die Platzierung innerhalb der ersten 10 Seiten der gewünschten Rubrik ermöglicht werden. Die Platzierung erfolgt dabei auf einer linken Seite. Es können halbseitige oder kleinere Inserate wahlweise am Kopf oder am Fuss platziert werden. Bei den erwähnten Spezial-Platzierungen wird jeweils pro Publikation ein Zuschlag erhoben (vgl. Tarife bei Zuschläge auf Seite 5).
11 y Druck Offset-Rotation, 240 % Gesamtfarbenauftrag y Satzspiegel 134 × 198 mm (1⁄1-Seite) y Satzvorlagen Die Inserategestaltung ist in unseren Inseratepreisen inbegriffen. Wir behalten uns das Recht vor, nicht leserliche Inseratevorlagen ohne Rücksprache mit dem Kunden neu zu gestalten. Ohne Anspruch auf Preisreduktion! y Gratis- Veranstaltungen im Erscheinungsgebiet können gratis Veranstaltungskalender gemeldet werden (massgebend ist der Ort der Veranstaltung). Veranstaltungen ausserhalb des Erscheinungsgebietes werden nur in Verbindung mit einem Inserat aufgenommen. Pub- / Bar- / Restauranteinträge werden nur in Verbindung mit einem Inserat aufgenommen. Auch muss ein DJ oder musikalische Unterhaltung im Inserat erwähnt sein. y Gratis-Inserate Gilt nur für Inserenten im Erscheinungsgebiet • Kleininserate (1⁄16-Seite), wenn jemand etwas zu verschenken hat (nicht zu entsorgen / ohne kommerzielle Absichten), einmalige Publikation • Glückwünsche (1⁄16-Seite) zum 30., 40., 50., 60., 65., 70., 75., 80., 85. … Geburtstag, mit Name und Wohnort des Jubilars. Für alle übrigen (inkl. verspätete) Glückwünsche gelten unsere Inseratetarife • Verloren – gefunden – gestohlen – entlaufen – zugelaufen … • Stellensuchende (wohnhaft im Erscheinungsgebiet) können 1× pro Monat gratis ein Stellengesuch erscheinen lassen. Füllen Sie dazu das Formular auf unserer Webseite (www.wochen-post.ch/stellensuche) aus. y AGB Es gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäfts- bedingungen der Wochen-Post Verlag AG. y Grossauflagen Nr. 5, 30. Jan. Nr. 22, 28. Mai Nr. 39, 24. Sept. Nr. 9, 27. Febr. Nr. 26, 25. Juni Nr. 44, 29. Okt. Nr. 13, 26. März Nr. 29, 16. Juli Nr. 48, 26. Nov. Nr. 18, 30. April Nr. 35, 27. Aug. Nr. 52, 24. Dez. y Ferien Ferienhalber fallen die folgenden Ausgaben 2020 aus: Nr. 1, 2. Jan. Nr. 30, 23. Juli Nr. 53, 31. Dez. Nr. 31, 30. Juli Nr. 32, 6. Aug.
12 Allgemeine Geschäftsbedingungen Wochen-Post Verlag AG y 1. Geltungsbereich y 5. Redaktionelle Beiträge Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten Die Wochen-Post Verlag AG veröffentlicht keine Gratis- für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem PR Berichte und redaktionelle Beiträge. Diese können Kunden (Auftraggeber) und der Wochen-Post Verlag AG, bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Insoweit diese Bedingungen keine gemacht werden. Redaktionelle Beiträge können vom abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Ver- Auftraggeber jedoch in Form und zu den Bedingungen tragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag eines normalen Inserates aufgegeben werden. (Art. 363 ff. OR). y 6. Änderung und Sistierung von Inseraten y 2. Vertragsabschluss Änderungen und Sistierungen sind nur bis zum ange- Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der kündigten Änderungs-Aufgabeschluss in schriftlicher Wochen-Post Verlag AG über die Schaltung von Form möglich. Die Wochen-Post Verlag AG behält sich Inseraten, Werbung oder Erzeugung von Druck- sachen kommt erst durch Annahme durch die das Recht vor, jederzeit die inhaltliche Änderung von Wochen-Post Verlag AG zustande. Die Annahme Insertionen zu verlangen oder Inserate ohne Angabe erfolgt a) durch Übermittlung einer Empfangs- oder von Gründen abzulehnen bzw., zu sistieren oder zu Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail, verändern. b) durch Schaltung des Inserates bzw. der Werbung oder c) durch Ausführung des Druckauftrages. y 7. Mängel Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichen- Mängel bei der Produktion, wie z.B. Druckfehler oder den Preisabsprachen haben erst dann Gültigkeit, wenn drucktechnische Mängel, die den Sinn und Zweck diese von der Wochen-Post Verlag AG schriftlich bestä- des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, tigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber berechtigen weder zum Preisnachlass noch zu Ersatz- weiterhin Vertragspartei und damit in Bezug auf ansprüchen. Für Inserate, die infolge ungeeigneter die Bezahlung Schuldner. Dies gilt auch für etwaige Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, Verzugskosten (Zins, Inkassokosten). wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für Eine Herausgabepflicht der Wochen-Post Verlag AG Vorlagen, deren Qualität von der Wochen-Post Verlag AG für Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht beanstandet und trotz entsprechender Intervention nicht. Es sei denn, dies werde ausdrücklich im Vertrag nicht durch einwandfreie Vorlagen ersetzt wurden. vereinbart. Ein Anspruch auf Ersatz oder Preisreduktion besteht nur dann, wenn das Inserat durch grössere Mängel in y 3. Preise und Tarife der technischen Wiedergabe seine Werbewirkung ein- Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern büsst. Preisreduktionen werden höchstens im Umfang nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. der Erscheinungskosten gewährt. Weitergehende Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleis- tungstarife und der MwSt. treten auch bei laufenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Recht, innerhalb von 10 Tagen seit Bekanntgabe des Quantität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. Erscheinen oder Empfang schriftlich zu erfolgen, Weichen die Preise der Tarifdokumentation von den ansonsten gilt die Lieferung bzw. Erscheinung als online publizierten Preisen ab, so gehen die online angenommen. publizierten Preise vor. y 4. Zahlungsbedingungen y 8. Platzierungswünsche Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen der Bezah- Die Wochen-Post Verlag AG bestimmt über die lung per Kreditkarte, Postfinance (Debitkarte), per Platzierung von Inseraten. Platzierungswünsche des Banküberweisung oder per Einzahlungsschein. Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegen- a) Die Bezahlung per Kreditkarte, Postfinance oder genommen. Banküberweisung erfolgt im Voraus. Die Zahlung Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, wird bei Bestellungseingang fällig. Im Falle der sofern diese von der Wochen-Post Verlag AG akzeptiert Banküberweisung sendet die Wochen-Post Verlag AG werden, ein Platzierungszuschlag erhoben. dem Auftraggeber nach eingegangener Bestellung eine Bestätigung mit allen notwendigen Angaben Das Nichterscheinen eines Inserates, die Platzierung für die Banküberweisung. an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe b) Bei Bezahlung per Einzahlungsschein sind die sowie die verspätete Auslieferung aus technischen Rechnungen innert 30 Tagen ohne Abzüge, wie Gründen berechtigt weder zur Zahlungsverweigerung Skonto und anderen Rabatten zu bezahlen. Für noch zur Geltendmachung von Schadenersatzan- unberechtigte Abzüge wird eine Nachfakturierung sprüchen. vorgenommen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. y 9. Gut-zum-Druck der Inserate Der Verzugszins richtet sich nach Art. 104 Abs. 3 OR. Etwaige Mahn- und Inkassokosten sind vom Auftrag- Das Gut-zum-Druck wird nur auf ausdrücklichen geber zu tragen. Wunsch des Auftraggebers erstellt und nur sofern Die Wochen-Post Verlag AG behält sich vor: die Druckunterlagen mindestens 3 Arbeitstage vor – die Bestellungen, Insertionen, Produktionen etc. dem Inserateschluss bei der Wochen-Post Verlag AG von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an Durch die Auftragserteilung willigt der Auftrag- den vorgeschriebenen Terminen, selbst wenn das geber in die Einholung einer Bonitätsauskunft ein. Gut-zum-Druck noch aussteht. – Vorauszahlungen oder die Leistung einer Sicher- heit zu verlangen. y 10. Autorkorrekturen – die Zahlungsbedingungen zu ändern, sowie Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, laufende Lieferungen, Insertionen und Produktio- nen bei Zahlungsausständen, mangelnder Kredit- Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und würdigkeit des Auftraggebers oder begründetem dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht Verdacht auf betrügerische Absichten zu sistieren enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit oder einzustellen. zusätzlich berechnet.
13 y 11. Reproduktionsrecht y 17. Schutzrechte / Geistiges Eigentum Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber Sämtliche in der online erscheinenden sowie gedruckten der Wochen-Post Verlag AG zur Verfügung gestellten Ausgabe der Wochen-Post enthaltenen Inhalte und Logos Vorlagen, Muster, Produkten und dergleichen erfolgt sind urheberrechtlich und / oder durch andere Schutzrechte unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entspre- geschützt. Jede Nutzung, auch auszugsweise, insbesondere chenden Reproduktionsrechte besitzt. für kommerzielle Zwecke, bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Wochen-Post Verlag AG. Erlaubt ist die Anfertigung einer Kopie von Inhalten aus- y 12. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge schliesslich zur persönlichen, nichtgewerblichen Nutzung Die von der Wochen-Post Verlag AG erstellten (Eigengebrauch). Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger etc.) und Werkzeuge bleiben ihr Eigentum. y 18. Datenschutz Die Wochen-Post Verlag AG verpflichtet sich zur y 13. Haftung Einhaltung der massgebenden datenschutzrechtlichen Der Wochen-Post Verlag AG übergebene Datenträger, Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der umfassend garantieren. Nutzer und Kunden nehmen üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten der Auftraggeber selbst zu tragen. abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Für vom Auftraggeber angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Beim Abonnieren des Newsletters, Bestellungen von Informationen oder Offerten sowie bei der Auftragsab- Wochen-Post Verlag AG keine Verantwortung. Ebenfalls wicklung werden Personendaten in elektronischer Form wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten gespeichert. Eine Weitergabe an dritte Partnerunter- nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden nehmen erfolgt nicht. Im Übrigen hat der Inserent auf können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduk- Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten tes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste wird nicht Daten einzusehen und deren Nutzung zu untersagen. übernommen. Die Haftung der Wochen-Post Verlag AG beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf Die Wochen-Post Verlag AG verpflichtet sich bei Chiffre- grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Inseraten zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses. In be- gründeten Fällen kann den Justiz- und Verwaltungsbehör- den die Identität des Chiffre-Inserenten bekannt gegeben y 14. Inhaltliche Verantwortlichkeit werden. Für Chiffre-Inserate wird pro Auftrag eine Gebühr Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Inserate und Wer- erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätz- bung verantwortlich. Er stellt sicher, dass seine Anzeigen lich verrechnet. Die Verantwortung für die Rücksendung nicht gegen Marken- und Urheberrechte sowie gegen von Dokumenten obliegt dem Chiffre-Inserenten. das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Falle einer Verletzung trägt er die volle y 19. Änderung der Allgemeinen Verantwortung für allfällige, die Wochen-Post Verlag AG Geschäftsbedingungen betreffenden Konsequenzen. Insbesondere ist er verpflich- tet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, Die Wochen-Post Verlag AG behält sich das Recht vor, die anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. zu übernehmen. Solche Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigne- ter Weise bekanntgegeben. Sollte der Auftraggeber durch Die Wochen-Post Verlag AG gibt keine Zusicherungen, die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist Garantien oder Gewährleistungen im Hinblick auf die er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der wiederge- AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit gebenen Inhalte – auch nicht für solche von Dritten – ab. Inkrafttreten der Änderung. Die Wochen-Post Verlag AG behält sich das Recht vor, Texte, Bilder und Links abzuändern oder ohne Angaben y 20. Anerkennung von Gründen abzulehnen. Die Erteilung eines Auftrags bzw. einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäfts- y 15. Archivierung bedingungen durch den Auftraggeber ein. Eine Pflicht zur Archivierung für Arbeitsunterlagen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine Aufbewahrung y 21. Gerichtsstand und anwendbares Recht ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung Das Vertragsverhältnis zwischen der Wochen-Post Verlag AG und Gefahr des Auftraggebers. Die mit einer vereinbarten und dem Auftraggeber untersteht schweizerischem Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus erneuter Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Streitigkeiten werden zusätzlich verrechnet. ist Kulm vereinbart. y 16. Lieferfristen y 22. Schlussbestimmung Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestim- erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Zeitpunkt mungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Wochen-Post Verlag AG eintreffen. Vereinbarte berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen Druckunterlagen bei der Wochen-Post Verlag AG und endet werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. festgesetzten Frist erteilt, so ist die Wochen-Post Verlag AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung Wochen-Post Verlag AG, Version 1.0 der Lieferfrist, für welche die Wochen-Post Verlag AG kein Reinach, 1. Januar 2012 Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Strom- mangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Wochen-Post Verlag AG für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
14 Wochen-Post-Team Alle Mitarbeitenden auf einen Blick. Thomas Hess Therese Läubli Sarah Heiz Heinz Weber Geschäftsstellen-Leiter Inserate-Dispo / Korrektorat Inserate-Dispo Kundenberater Dominique Bruttel Jessica Fellmann Livia Wermelinger Sabrina Geisseler Mediamatikerin i. A. Mediamatikerin i. A. Mediamatikerin i. A. Gestaltung / Layout Angela Karli Melanie Koller Guido Meyer Tamara Wüest Gestaltung / Layout Gestaltung / Layout Gestaltung / Layout Gestaltung / Layout y Abonnement Die Wochen-Post erscheint in den auf Seite 2 aufgeführten Ortschaften. Möchten Sie unseren Gratisanzeiger ausserhalb des Gebietes zugestellt bekommen, bieten wir folgende Abo-Möglichkeiten an: 3 Monate Fr. 30.– 6 Monate Fr. 45.– 12 Monate Fr. 65.– Preise inkl. 2.5 % MwSt. | Preise in CHF
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