Anmelde- und Informationsdossier 2014 - Individuelles Recruiting an der ETH Zürich

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Individuelles Recruiting an der ETH Zürich

Anmelde- und
Informationsdossier 2014

Anmeldeschluss: Montag, 16. Dezember 2013

                                          Kommission des

                              VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH
Kontakt

       Allgemeine Informationen

 Präsident: Sebastian Busschaert

 Forum&Contact
 Kommission des VSETH
 CAB E21
 Universitätstrasse 6                                                An english version of this document is available on
 CH-8092 Zürich                                                      our website:

       Telefon: +41 (0) 44 632 43 97                                         www.polymesse.ch/polymesse2014_EN.pdf

       Email:    info@polymesse.ch
       Internet: www.polymesse.ch

                                                   Kommission des

                                       VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH

                                                        2
Allgemeine Informationen

                                                 Was          Eine 3-tägige Firmenmesse an der ETH
                                                              Zürich, während der Sie mit interessierten
                                                              Studierenden, die sich auf ihren Berufsein-
                                                              stieg vorbereiten, in Kontakt treten können.

                                                 Wann         Dienstag 8. April, Mittwoch 9. April und
                                                              Donnerstag 10. April, täglich von 10.00 bis
                                                              16.00 Uhr.

                                                 Wo           Hauptgebäude der ETH Zürich,
                                                              Rämistrasse 101, CH-8092 Zürich

                                                 Wie          Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich on-
Polymesse 2014                                                line über www.polymesse.ch. Alle Angaben
                                                              werden ausschliesslich über das Internet
                                                              erfasst.

8. - 10. April 2014                              Werbung      In unserem farbigen Messeführer (Auflage
                                                              4‘000 Exemplare) wird jedes Unterneh-
                                                              men auf einer A5-Doppelseite mit einem
                                                              Fir­menimage-Inserat und einem Kurzprofil
                                                              präsentiert. Der Messeführer wird im Vor-
                                                              feld der Messe kostenlos an die Studieren-
                                                              den an der ETH Zürich verteilt. Zusätzlich
                                                              werden in unserer App „Polymesse“ alle
                                                              teilnehmenden Firmen aufgelistet.
                                                              Gegen Aufpreis stehen im Messeführer
                                                              weitere Seiten (jeweils A5) zur Verfügung,
                                                              auf denen Sie ein zusätzliches Inserat plat-
                                                              zieren können:

                                                              - Umschlag - 1. Seite innen (CHF 2‘000.-)
                                                              - Umschlag letzte Seite aussen in matt-
                                                                glanz (CHF 4’500.-)

                                                              Während den Messetagen bieten unsere
                                                              täglich verteilten Informationsflyer auf
                                                              der Rückseite Platz für ein Inserat Ihrer
                                                              Firma. Auf der Vorderseite wird der Stand-
                                                              plan abgebildet (Auflage: 1‘500 Exemplare):

                                                              - Tagesflyer (CHF 1‘000.- pro Messetag)

                                                 Daten        Sämtliche Daten werden ausschliesslich
                                                              über www.polymesse.ch erfasst und weiter-
                                                              verarbeitet.

                                                 Auf-/Abbau   Für Teilnehmer mit Mietständen (siehe In-
                                                              formationen auf Seite 5) organisieren wir
                                                              den Auf- und Abbau.
                                                              Teilnehmer mit eigenen Ständen können
                                                              unsere Helfer für das Ein- und Ausladen vor
                                                              Ort sowie den Transport zum Standplatz
                                                              unentgeltlich in Anspruch nehmen.

                                  Kommission des

                      VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH

                                       3
Teilnahmegebühren / Standplan

   Standzone             orange                       grün               pink                                  blau                       rot                     gelb         violett
     LxBxH              4x2x2.5m                    4x2x2.5m           4x2x2.5m                               4x3x3m                   4x3.5x4m                 4x4x4m        5x4x4m
     Fläche               8m2                         8m2                8m2                                   12m2                      14m2                    16m2           20m2

      1 Tag         2‘050.- CHF                     2‘600.- CHF        3‘250.- CHF                      3‘950.- CHF                    5‘000.- CHF             5’550.- CHF   6‘650.- CHF

Alle Preise beinhalten Standfläche, Verpflegung und eine A5 Doppelseite im Messeführer und verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwert-
steuer.
Dieser Standplan dient uns als Planungsgrundlage und kann vom effektiven Belegungsplan der Polymesse abweichen. Einzelne Stand-
plätze können zu grösseren zusammengefasst werden.

                                                                                   Rämistrasse

                                                                   i                                                             i

                                                                  i-ETH                          1                             SV
                                                                                                                             Service

                                                           WC                                                                          WC

                                                                                          2               3

                                                                                          4               5

                                                                           i              6              7
                                                                                                                         i
                                                    32                                                                                          50
                           30        31                                                                                                                    51      52
                                                                                          88             9
                                               26                                                                                                    53
                           29                                                           10
                                                                                        10             11
                                                                                                       11                                                          57
                                          25                                                                                                          54
                                                                                        12
                                                                                        12             13
    E-Stock                28                                                                                                                                      58           E-Stock
    Nordhof                           24                                                                                                                  55
                                                                                        14             15
                                                                                                       15
                                                                                                                                                                                Südhof
                           27                                                                                                                                      59
                                           23                                            16             17                                           56

                           22        21                                                                                                                    61      60
                                                    20                         i                                     i                          62

                            39            38

                           40             37

                                41

              D-Stock                36
              Nordhof           42

                           43
                                          35
                                                                                   Polyterrasse
                                34   33

                                                                                           Kommission des

                                                                               VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH

                                                                                                4
Stände / Anmeldevorgehen

Detailliertes Anmeldevorgehen                                                     Standaufbau
Rufen Sie unsere Website www.polymesse.ch/login auf und                           Auf der von Ihnen gewählten Standzone können Sie nach
loggen Sie sich mit Ihrem Firmenbenutzernamen ein. Unter                          Wunsch einen eigenen Stand errichten oder einen Mietstand
„Events“ können Sie sich für die Polymesse 2014 anmelden:                         benützen. Bitte beachten Sie, dass alle Standplätze mit einem
                                                                                  grauen Teppich unterlegt werden.
 • Geben Sie nach der Anmeldung Ihre Kontakt- und                                 Auf Grund der engen Platzverhältnisse an der ETH werden
   Rechnungsdaten ein bzw. aktualisieren Sie die bereits                          Mietstände bevorzugt in der Zone „Grün“ und „Orange“ ein-
   vorhandenen Angaben.                                                           geteilt. Die Ihnen zugeteilte Standplatznummer wird Ihnen
 • Wählen Sie Ihr Wunschdatum aus. Die Teilnahme ist                              rechtzeitig mitgeteilt.
   maximal an 2 aufeinanderfolgenden Tagen möglich.
 • Wählen Sie die Zone für Ihren Standplatz aus. Die Zonen                        Die Zuteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
   entsprechen den auf der Seite 4 dieses Anmeldedossiers                         •    Datum der Anmeldung (first come - first served)
   aufgeführten Bereichen. Es besteht die Möglichkeit einen                       •    Ihre Prioritätsangabe im Anmeldeformular sowie
   Mietstand zu mieten.                                                           •    die optimale Ausnützung des Platzangebotes zwecks stei-
 • Überprüfen Sie Ihre Buchungen und bestätigen Sie Ihre                               gender Attraktivität für die Studentinnen und Studenten
   Teilnahmeabsicht durch Akzeptieren der Teilnahme-                                   und somit auch für Sie.
   bedingungen.
                                                                                  Mietstand
Sollten irgendwelche Probleme auftauchen, bitten wir Sie, uns
zu kontaktieren (info@polymesse.ch oder 044 632 43 97).

Ihre Angaben werden für den Internetauftritt, den Druck des
Messeführers sowie für administrative Zwecke verwendet.
Nach dem Anmeldeschluss am 16. Dezember 2013 werden
die auf dem Internet vorhandenen Daten fürs Gut zum Druck
(endgültige Version für die Druckerei) verwendet. Bitte achten
Sie deshalb auf eine fehlerfreie, vollständige und terminge-
rechte Eingabe.

Wir benötigen von Ihnen bis zum 16. Dezember:
 1. Ein Firmenlogo im Format gif oder jpg (max. 400 x 100 Pi-
    xel), das online auf www.polymesse.ch erscheint. Bitte la-
    den Sie das Logo direkt im MyPoly-Profil unter Logo hoch.
 2. Ein Firmenlogo im Format eps oder ai (Vektorformat), das
    für den gedruckten Messeführer benötigt wird. Bitte la-
    den Sie dieses Logo ebenfalls im MyPoly-Profil im Reiter
    Logo hoch.                                                                    Masse             4 x 2 x 2.5 m (Länge x Breite x Höhe)
 3. Ein Firmenimage-Inserat für den Messeführer mit fol-
    genden Parametern:                                                            Inventar          1 Stehtisch, 4 Barhocker, 1 Korpus, 1 Kleider
                                                                                  		                ständer, 1 Papierkorb, 1 Teppich (grau),
        Format:             148 x 210mm (A5 Hochformat),                           		               1 Stromanschluss
                            randabfallend +3 mm Beschnitt
                            auf allen Seiten                                      Preis		           CHF 900.- pro Tag (inkl. Auf- und Abbau)
        Satzspiegel:        123 x 190 mm (rechts 15 mm;
                                                                                  Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie ein Formular, mit wel-
                            oben, links, unten 10 mm)
                                                                                  chem Sie zusätzliches Mobiliar bei unserem Mietstandbauer
        Druck:              4-farbige Skala („CMYK“)                              „Steinmetz Expo AG“ anfordern können. Bei ihm können Sie
                                                                                  zudem Firmenschriftzüge für Ihren Mietstand anfertigen und
        Daten:              vollständig vektorisierte Daten                       montieren lassen. Diese können gegen eine Gebühr für das
                            in den Formaten indd, ai, eps oder                    nächste Jahr eingelagert werden.
                            als pdf-Datei.
                                                                                  Falls Sie aus früheren Polymessen schon einen solchen Schrift-
        Speichermedien:     direkter Upload auf unserer
                                                                                  zug besitzen, so teilen Sie dies nach der Anmeldebestätigung
                            Homepage
                                                                                  unserem Messebauer mit. Er sorgt für die fachgerechte Mon-
        Datenbezeichnung: pm2014_                                     tage.

Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine Bestä-                          Sie erhalten vor der Messe alle Informationen bezüglich den
tigung Ihrer Anmeldung und von der Druckerei ein Gut zum                          Auf- und Abbauzeiten Ihres eigenen Standes.
Druck.

                                                                                  Anmeldeschluss: Montag, 16. Dezember 2013

                                                                      Kommission des

                                                          VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH

                                                                           5
Allgemeine Informationen / Anmeldevorgehen

                                                                                  Was             Eine mehrtägige Vortragsreihe, in der Ihr
                                                                                                  Unternehmen Dienstleistungen, Pro-
                                                                                                  dukte und Einstiegsmöglichkeiten für
                                                                                                  Studierende präsentieren kann.

                                                                                  Wann            In der Zeit vom 8. April - 10. April 2014,
                                                                                                  jeweils zwischen 11.15 und 15.00 Uhr,
                                                                                                  Vortragsdauer 45 Minuten.

                                                                                  Wo              In den Räumlichkeiten der ETH Zürich
                                                                                                  (Vortragssäle und Seminarräume).

                                                                                  Wie             Die Anmeldung erfolgt online über
Polyvortrag 2014                                                                                  www.polymesse.ch .

                                                                                  Werbung         An der ETH Zürich werden vierfarbige
8. April - 10. April 2014                                                                         Handouts verteilt, sowie Plakate an ex-
                                                                                                  ponierten Stellen aufgehängt. Auf diesen
                                                                                                  sind das Unternehmen mit Vortragsthe-
                                                                                                  ma und -inhalt sowie dem Namen des Re-
                                                                                                  ferenten präsentiert. Zudem werden alle
                                                                                                  Studierenden mittels elektronischer Me-
                                                                                                  dien über laufende Vorträge informiert
                                                                                                  (App „Polymesse).
                                                                                  Daten           Die von Ihnen bei der Anmeldung einge-
                                                                                                  gebenen Daten werden für das Gut zum
                                                                                                  Druck verwendet und erscheinen in die-
                                                                                                  ser Form in den Handouts und im Messe-
                                                                                                  führer. Bitte achten Sie deshalb auf eine
                                                                                                  fehlerfreie, vollständige und terminge-
                                                                                                  rechte Eingabe bis zum Anmeldeschluss
                                                                                                  am 16. Dezember 2013.
Detailliertes Anmeldevorgehen
                                                                                  Infrastruktur   Hilfsmittel wie Laptop, Beamer und Hell-
Die Teilnahme am Polyvortrag 2014 ist nur bei gleichzeitiger                                      raumprojektor sind vorhanden.
Teilnahme an der Polymesse 2014 möglich. Bitte melden Sie
sich zuerst für die Polymesse an (siehe Seite 5).                                 Preis           CHF 850.- pro Vortrag (exkl. MWST)

Besuchen Sie uns im Web unter www.polymesse.ch/login ,
                                                                                  Zulassung       Die Anzahl der Vorträge ist limitiert. Wir
loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein, wählen Sie den                                        behalten uns deshalb das Recht vor, be-
Event „Polymesse 2014“ und melden Sie Ihren Vortrag unter                                         stimmte Vorträge auszuwählen.
„Polyvortrag 2014“ an.

Bitte ergänzen Sie alle von uns benötigten Angaben. Diese                         Thema           Das Thema kann frei gewählt werden.
werden für den Internetauftritt sowie für den Druck des Hand-                                     Es empfiehlt sich aufzuzeigen, wie der
outs verwendet. Nach dem Anmeldeschluss am Montag, 16.                                            Sprung von der ETH in die Berufswelt ge-
Dezember werden die auf dem Internet vorhandenen Daten                                            lingen kann und welche Einstiegs- und
für das Gut zum Druck (endgültige Version für die Druckerei)                                      Entwicklungsmöglichkeiten bestehen.
verwendet.

Auf Grund organisatorischer und logistischer Gründe können                     Anmeldeschluss: Montag, 16. Dezember 2013
wir nur eine beschränkte Anzahl Polyvorträge anbieten. Wir
behalten uns vor, eine Selektion nach Eingang der Anmel-
dungen zu treffen.

                                                                   Kommission des

                                                       VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH

                                                                        6
Teilnahmebedingungen Polymesse/Polyvortrag 2014

1. Veranstaltungsort, Dauer, Öffnungszeiten                                             8. Preise
                                                                                        Der Mietpreis ergibt sich aus einer fixen Grundtaxe und dem Preis für
Ort: 		 Hauptgebäude der ETH Zürich
                                                                                        die beanspruchte Fläche (zonenabhängig). Bei der Berechnung wird
		Rämistrasse 101,
                                                                                        die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf Vorsprünge, Pfeiler,
		8092 Zürich
                                                                                        Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten zugrunde ge-
Dauer Polymesse:     8.-10. April 2014		            10.00-16.00 Uhr                     legt. Die gültigen Preise (in CHF) werden im Anmelde- und Infor-
                                                                                        mationsdossier ausgewiesen und sind verbindlich. Es besteht kein
Dauer Polyvortrag:   8. April - 10. April 2014      11.15-15.00 Uhr
                                                                                        Anspruch auf eine bestimmte Standart bzw. Standplatzierung. Der
		                   jeweils 45 Minuten
                                                                                        Mietpreis schliesst ein: die mietweise Überlassung der Standfläche
                                                                                        (inkl. Stromversorgung) während Aufbau, Laufzeit und Abbau, die
2. Veranstalter Forum&Contact
                                                                                        allgemeine Beleuchtung der Ausstellungshalle, eine vierfarbige Dop-
		Kommission des VSETH
                                                                                        pelseite im Messeführer (bestehend aus Firmenimage-Inserat und
		CAB E21
                                                                                        standardisiertem Firmenprofil), die Verpflegung der Firmenvertreter
		Universitätstrasse 6
                                                                                        und die allgemeine Reinigung der Gänge. Die Reinigung des Standes
		CH-8092 Zürich
                                                                                        obliegt dem Aussteller. Während der Mietdauer entstandene Schäden
                                                                                        gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung gestellt. Alle
		 Tel: +41 (0) 44 632 43 97
                                                                                        Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
		info@polymesse.ch
		www.polymesse.ch
                                                                                        9. Zahlungsbedingungen
                                                                                        Die vom Veranstalter ausgestellten Rechnungen sind ohne Abzug zu
                                                                                        den festgesetzten Terminen zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter
3. Vertragsgrundlagen
                                                                                        Angabe der Rechnungsnummer spesenfrei und in CHF zu entrichten.
Vertragsgrundlagen für die Teilnahme an der Recruiting-Messe Poly-
messe 2014 sind diese Teilnahmebedingungen der Polymesse 2014,
                                                                                        10. Rücktritt von der Anmeldung
die Hausordnung der ETH Zürich sowie die organisatorischen, tech-
                                                                                        Nach verbindlicher Anmeldung (Zustimmung zu diesen Teilnahmebe-
nischen und übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller mit der An-
                                                                                        dingungen) und Zulassung ist eine Entlassung aus dem Vertragsver-
meldebestätigung vor Veranstaltungsbeginn zugestellt werden. Er-
                                                                                        hältnis grundsätzlich nicht mehr möglich.
bringt Forum&Contact aufgrund gesonderter Beauftragung weitere
                                                                                        Der Veranstalter kann dem Wunsch nach Entlassung aus dem Ver-
Messeservices durch Servicepartner, so gelten hierfür im Falle einer
                                                                                        tragsverhältnis aber ausnahmsweise zustimmen, wenn die freiwer-
Nichtübereinstimmung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
                                                                                        dende Stelle anderweitig vermietet werden kann.
jeweiligen Servicepartners vorrangig vor den Teilnahmebedingungen
                                                                                        In diesem Fall werden dem zurücktretenden Vertragspartner die Ko-
der Polymesse 2014.
                                                                                        sten für die Werbung im Messeführer, allenfalls anfallende Mehrko-
                                                                                        sten sowie weiterer Schaden aus der Neuvermietung der Standfläche
4. Anmeldung, Vertragsabschluss
                                                                                        auferlegt.
Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online über die Plattform
                                                                                        Als Neuvermietung gilt nicht der Fall, dass aus optischen Gründen
www.polymesse.ch. Nach der Beantragung eines Logins und entspre-
                                                                                        die vom Aussteller nicht genutzte Fläche einem anderen Aussteller
chender Aktivierung der Teilnahme an der Polymesse werden die Teil-
                                                                                        zugeteilt wird, ohne dass der Veranstalter weitere Einnahmen aus
nahmebedingungen der Polymesse vom Anmeldenden verbindlich
                                                                                        einer Neuvermietung des der umplatzierten Firma vorher zugeteilten
anerkannt. Die Einlogzeiten und -daten werden von Forum&Contact
                                                                                        Platzes erzielt. Der Veranstalter ist befugt, nach erfolgter Mahnung
entsprechend erhoben und bis zum Eingang der kompletten Rech-
                                                                                        und Nachfristansetzung vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen
nungssumme gespeichert.
                                                                                        fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller den Verpflichtungen, die sich
Der Teilnehmer haftet dafür, dass auch die von ihm auf der Ver-
                                                                                        aus dem Mietvertrag, den Teilnahmebedingungen oder den sie ergän-
anstaltung beschäftigten Personen diese Bedingungen ein-
                                                                                        zenden Bestimmungen ergeben, nicht nachkommt. Dies gilt auch,
halten. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den
                                                                                        wenn beim Aussteller die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
Veranstalter kommt der Mietvertrag zwischen Aussteller und Ver-
                                                                                        nicht oder nicht mehr gegeben sind.
anstalter zustande. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom
                                                                                        Dasselbe gilt für den Fall, dass der Aussteller seine Zahlungen einstellt,
Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe der
                                                                                        über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursver-
Anmeldebestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht
                                                                                        fahren beantragt wird oder sich die Firma des Ausstellers in Liquidation
binnen 2 Wochen schriftlich.
                                                                                        befindet. In diesen Fällen steht dem Veranstalter ein Entschädigungsan-
                                                                                        spruch in Höhe von 25% der Netto-Grundmiete nebst Zuschlägen zu.
5. Zulassung
Als Aussteller sind Unternehmen zugelassen, die Werbung für sich als
                                                                                        11. Widerruf der Zulassung
Arbeitgeber von Studenten, Absolventen und Doktoranden der ETH
                                                                                        Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderwei-
Zürich machen wollen. Der Veranstalter entscheidet über die Zulas-
                                                                                        tigen Vergabe der Standfläche in folgenden Fällen berechtigt:
sung eines Ausstellers.
                                                                                            • Die Standfläche wird nicht rechtzeitig, das heisst bis eine Stunde
                                                                                              nach Veranstaltungsbeginn erkennbar belegt.
6. Standflächenzuteilung
                                                                                            • Der Aussteller lässt im Falle der Nichtzahlung der Standmiete
Die Standflächenzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. In der An-
                                                                                              zu den festgesetzten Terminen eine vom Veranstalter gesetzte
meldung geäusserte Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit
                                                                                              Nachfrist fruchtlos verstreichen.
beachtet. Der Veranstalter ist erforderlichenfalls berechtigt, Grösse,
                                                                                            • Die Voraussetzungen für Zulassung des angemeldeten Ausstellers
Form und Lage der zugeteilten Standfläche zu verändern. Hierüber
                                                                                              sind nicht mehr gegeben oder dem Veranstalter werden nach-
informiert er den Aussteller unverzüglich, wobei er ihm nach Möglich-
                                                                                              träglich Gründe bekannt, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nicht-
keit eine gleichwertige andere Standfläche zuteilt. Verändert sich die
                                                                                              zulassung gerechtfertigt hätten.
Standmiete, so erfolgt Erstattung oder Nachberechnung.
                                                                                            • Der Aussteller verstösst gegen das Hausrecht der ETH Zürich.
Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Messe
                                                                                        In diesen Fällen behält sich der Veranstalter vor, Schadenersatzansprü-
die Lage der übrigen Standflächen gegenüber dem Zeitpunkt der Zu-
                                                                                        che geltend zu machen.
lassung verändert hat; Ansprüche kann er hieraus nicht herleiten.
                                                                                        Der Veranstalter kann vom Aussteller verlangen, dass Gegenstände
                                                                                        entfernt werden, die sich als gefährdend, belästigend oder sonst wie
7. Mitaussteller                                                                        ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht in der festgesetz-
Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller ist nur mit schrift-                    ten Frist entsprochen, so erfolgt die Entfernung der Gegenstände
licher Genehmigung von Forum&Contact möglich.                                           durch den Veranstalter und auf Kosten des Ausstellers.

                                                                            Kommission des

                                                                VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH

                                                                                 7
Teilnahmebedingungen Polymesse/Polyvortrag 2014

12. Standaufbau, Standausstattung, Standgestaltung                                        Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem
Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Veranstaltung ange-                         späteren Termin durchzuführen, so hat er die Standmieter hiervon un-
passt sein. Der Veranstalter behält sich vor, den Aufbau unpassend oder                   verzüglich zu unterrichten. Die Standmieter sind berechtigt, innerhalb
unzureichend ausgestatteter Stände zu untersagen oder auf Kosten                          einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem
des Ausstellers abzuändern. Die Standfläche muss während der ge-                          veränderten Termin abzusagen. In diesem Falle haben sie Anspruch
samten Veranstaltungsdauer zu den festgesetzten Öffnungszeiten                            auf Rückerstattung bzw. Erlass der Standmiete.
ordnungsgemäss ausgestattet und mit fachkundigem Personal be-                             Muss der Veranstalter auf Grund Eintritts höherer Gewalt oder poli-
setzt sein. Der Aufbau muss spätestens bis zum Aufbautermin abge-                         tischer Ereignisse eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder ab-
schlossen und der Stand von Verpackungsmaterial geräumt sein. Der                         sagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder
Abtransport von Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor                          Erlass der Standmiete.
Schluss der Veranstaltung ist unzulässig.
Eine Überschreitung der festgesetzten Höhenbegrenzung für die                             15. Hausrecht, Zuwiderhandlungen
Stände bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Das gleiche gilt für                      Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem ge-
die Ausstellung von besonders schweren Ausstellungsgütern. Veran-                         samten Veranstaltungsort der Hausordnung der ETH Zürich.
kerungen im Hallenboden sind nicht zulässig.                                              Verstösse gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen die Anord-
Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Grundaufbau, so weit er                         nungen im Rahmen der Hausordnung berechtigen den Veranstalter,
vom Veranstalter erstellt worden ist, unbeschädigt zurückzugeben                          wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt
und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden, die                           werden, zur sofortigen entschädigungslosen Schliessung des Standes
durch unsachgemässe Behandlung verursacht oder nicht unverzüg-                            zu Lasten des Ausstellers und ohne Haftung für Schäden.
lich nach Schadenseintritt gemeldet wurden, hat der Aussteller zu er-
setzen. Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbauendtermin noch                          16. Werbung, Fotografieren, Befragungen
auf den Ständen befinden, können auf Kosten des Ausstellers abtrans-                      Werbung aller Art ist nur innerhalb der vom Aussteller gemieteten
portiert und eingelagert werden.                                                          Standfläche für die eigene Firma des Ausstellers erlaubt. Die Verwen-
Für den Transport von üblichem Standmaterial (Drucksachen, Promo-                         dung von Geräten und Einrichtungen, durch die auf optische oder
tionsartikel, Standbestandteile < 50kg, etc.) stehen den Ausstellern                      akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll,
unentgeltlich Helfer des Veranstalters zur Verfügung. Die Hilfsdienste                    bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Werbung
werden im Rahmen einer Zusatzdienstleistung für einen reibungs-                           politischen Charakters ist grundsätzlich unzulässig.
losen Auf- und Abbau bereitgestellt und es besteht kein Anspruch auf                      Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmauf-
deren Nutzung. Der Veranstalter kann nach vorgängiger Absprache                           nahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten
Transportdienste (Standbestandteile > 50kg) innerhalb der ETH-Räum-                       und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu
lichkeiten organisieren, wobei der zusätzliche Aufwand in Rechnung                        lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden,
gestellt wird.                                                                            ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen
                                                                                          dagegen erheben kann. Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder
13. Haftung, Versicherung, Unfallschutz                                                   Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters direkt anfertigen. Befra-
Der Veranstalter haftet dem Aussteller und den von ihm Beauftragten                       gungen seitens der Aussteller sind nur auf der eigenen Standfläche
für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Messege-                         zulässig.
lände entstandenen Schaden bis zur Höhe von maximal CHF 5‘000.-
nur dann, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden                          17. Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtstand
trifft. Die vorgenannte Begrenzung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder                  Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich
grober Fahrlässigkeit. Für Schäden bei Versagen von Einrichtungen, Be-                    geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Ver-
triebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden                       anstaltung. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen oder den sie
Ereignissen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrläs-                   ergänzenden Bestimmungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es
sigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder son-                   ist ausschliesslich schweizerisches Recht massgebend. Erfüllungsort
stigen Untergang von Ausstellungsgütern und Standausstattungen                            und Gerichtsstand ist Zürich. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbe-
und deren Folgeschäden. Der Aussteller haftet dem Veranstalter ent-                       halten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen,
sprechend den gesetzlichen Regelungen. Der Aussteller ist grundsätz-                      an dem der Aussteller seinen Sitz hat.
lich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz
zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abde-
ckung des Transport- und Aufenthaltrisikos wird ihm dringend emp-
fohlen.
Der Aussteller ist verpflichtet, an den ausgestellten Maschinen und
Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den gesetzlichen Un-
fallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Veranstalter ist berech-
tigt, das Ausstellen oder die Inbetriebnahme von Maschinen und Ge-
räten nach seinem Ermessen zu untersagen.

14. Veränderungen, Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, ört-
lich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder - falls die
Raumverhältnisse, behördliche Anordnungen oder nach Auffassung
des Veranstalters andere zwingende Umstände es erfordern - die dem
Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in den Abmes-
sungen zu verändern und zu beschränken. Hieraus ergibt sich für den
Aussteller nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten.
Kann der Veranstalter auf Grund höherer Gewalt oder politischer Er-
eignisse die Veranstaltung nicht durchführen, so hat er die Aussteller
hiervon unverzüglich zu unterrichten.
Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete, jedoch kann der
Veranstalter vom Aussteller bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in
Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, so weit
das Ergebnis der Arbeiten für den Aussteller noch von Interesse ist.

                                                                              Kommission des

                                                                  VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH

                                                                                   8
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