Anmelde- und Informationsdossier 2014 - Individuelles Recruiting an der ETH Zürich
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Individuelles Recruiting an der ETH Zürich Anmelde- und Informationsdossier 2014 Anmeldeschluss: Montag, 16. Dezember 2013 Kommission des VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH
Kontakt Allgemeine Informationen Präsident: Sebastian Busschaert Forum&Contact Kommission des VSETH CAB E21 Universitätstrasse 6 An english version of this document is available on CH-8092 Zürich our website: Telefon: +41 (0) 44 632 43 97 www.polymesse.ch/polymesse2014_EN.pdf Email: info@polymesse.ch Internet: www.polymesse.ch Kommission des VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH 2
Allgemeine Informationen Was Eine 3-tägige Firmenmesse an der ETH Zürich, während der Sie mit interessierten Studierenden, die sich auf ihren Berufsein- stieg vorbereiten, in Kontakt treten können. Wann Dienstag 8. April, Mittwoch 9. April und Donnerstag 10. April, täglich von 10.00 bis 16.00 Uhr. Wo Hauptgebäude der ETH Zürich, Rämistrasse 101, CH-8092 Zürich Wie Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich on- Polymesse 2014 line über www.polymesse.ch. Alle Angaben werden ausschliesslich über das Internet erfasst. 8. - 10. April 2014 Werbung In unserem farbigen Messeführer (Auflage 4‘000 Exemplare) wird jedes Unterneh- men auf einer A5-Doppelseite mit einem Firmenimage-Inserat und einem Kurzprofil präsentiert. Der Messeführer wird im Vor- feld der Messe kostenlos an die Studieren- den an der ETH Zürich verteilt. Zusätzlich werden in unserer App „Polymesse“ alle teilnehmenden Firmen aufgelistet. Gegen Aufpreis stehen im Messeführer weitere Seiten (jeweils A5) zur Verfügung, auf denen Sie ein zusätzliches Inserat plat- zieren können: - Umschlag - 1. Seite innen (CHF 2‘000.-) - Umschlag letzte Seite aussen in matt- glanz (CHF 4’500.-) Während den Messetagen bieten unsere täglich verteilten Informationsflyer auf der Rückseite Platz für ein Inserat Ihrer Firma. Auf der Vorderseite wird der Stand- plan abgebildet (Auflage: 1‘500 Exemplare): - Tagesflyer (CHF 1‘000.- pro Messetag) Daten Sämtliche Daten werden ausschliesslich über www.polymesse.ch erfasst und weiter- verarbeitet. Auf-/Abbau Für Teilnehmer mit Mietständen (siehe In- formationen auf Seite 5) organisieren wir den Auf- und Abbau. Teilnehmer mit eigenen Ständen können unsere Helfer für das Ein- und Ausladen vor Ort sowie den Transport zum Standplatz unentgeltlich in Anspruch nehmen. Kommission des VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH 3
Teilnahmegebühren / Standplan Standzone orange grün pink blau rot gelb violett LxBxH 4x2x2.5m 4x2x2.5m 4x2x2.5m 4x3x3m 4x3.5x4m 4x4x4m 5x4x4m Fläche 8m2 8m2 8m2 12m2 14m2 16m2 20m2 1 Tag 2‘050.- CHF 2‘600.- CHF 3‘250.- CHF 3‘950.- CHF 5‘000.- CHF 5’550.- CHF 6‘650.- CHF Alle Preise beinhalten Standfläche, Verpflegung und eine A5 Doppelseite im Messeführer und verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwert- steuer. Dieser Standplan dient uns als Planungsgrundlage und kann vom effektiven Belegungsplan der Polymesse abweichen. Einzelne Stand- plätze können zu grösseren zusammengefasst werden. Rämistrasse i i i-ETH 1 SV Service WC WC 2 3 4 5 i 6 7 i 32 50 30 31 51 52 88 9 26 53 29 10 10 11 11 57 25 54 12 12 13 E-Stock 28 58 E-Stock Nordhof 24 55 14 15 15 Südhof 27 59 23 16 17 56 22 21 61 60 20 i i 62 39 38 40 37 41 D-Stock 36 Nordhof 42 43 35 Polyterrasse 34 33 Kommission des VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH 4
Stände / Anmeldevorgehen Detailliertes Anmeldevorgehen Standaufbau Rufen Sie unsere Website www.polymesse.ch/login auf und Auf der von Ihnen gewählten Standzone können Sie nach loggen Sie sich mit Ihrem Firmenbenutzernamen ein. Unter Wunsch einen eigenen Stand errichten oder einen Mietstand „Events“ können Sie sich für die Polymesse 2014 anmelden: benützen. Bitte beachten Sie, dass alle Standplätze mit einem grauen Teppich unterlegt werden. • Geben Sie nach der Anmeldung Ihre Kontakt- und Auf Grund der engen Platzverhältnisse an der ETH werden Rechnungsdaten ein bzw. aktualisieren Sie die bereits Mietstände bevorzugt in der Zone „Grün“ und „Orange“ ein- vorhandenen Angaben. geteilt. Die Ihnen zugeteilte Standplatznummer wird Ihnen • Wählen Sie Ihr Wunschdatum aus. Die Teilnahme ist rechtzeitig mitgeteilt. maximal an 2 aufeinanderfolgenden Tagen möglich. • Wählen Sie die Zone für Ihren Standplatz aus. Die Zonen Die Zuteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: entsprechen den auf der Seite 4 dieses Anmeldedossiers • Datum der Anmeldung (first come - first served) aufgeführten Bereichen. Es besteht die Möglichkeit einen • Ihre Prioritätsangabe im Anmeldeformular sowie Mietstand zu mieten. • die optimale Ausnützung des Platzangebotes zwecks stei- • Überprüfen Sie Ihre Buchungen und bestätigen Sie Ihre gender Attraktivität für die Studentinnen und Studenten Teilnahmeabsicht durch Akzeptieren der Teilnahme- und somit auch für Sie. bedingungen. Mietstand Sollten irgendwelche Probleme auftauchen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren (info@polymesse.ch oder 044 632 43 97). Ihre Angaben werden für den Internetauftritt, den Druck des Messeführers sowie für administrative Zwecke verwendet. Nach dem Anmeldeschluss am 16. Dezember 2013 werden die auf dem Internet vorhandenen Daten fürs Gut zum Druck (endgültige Version für die Druckerei) verwendet. Bitte achten Sie deshalb auf eine fehlerfreie, vollständige und terminge- rechte Eingabe. Wir benötigen von Ihnen bis zum 16. Dezember: 1. Ein Firmenlogo im Format gif oder jpg (max. 400 x 100 Pi- xel), das online auf www.polymesse.ch erscheint. Bitte la- den Sie das Logo direkt im MyPoly-Profil unter Logo hoch. 2. Ein Firmenlogo im Format eps oder ai (Vektorformat), das für den gedruckten Messeführer benötigt wird. Bitte la- den Sie dieses Logo ebenfalls im MyPoly-Profil im Reiter Logo hoch. Masse 4 x 2 x 2.5 m (Länge x Breite x Höhe) 3. Ein Firmenimage-Inserat für den Messeführer mit fol- genden Parametern: Inventar 1 Stehtisch, 4 Barhocker, 1 Korpus, 1 Kleider ständer, 1 Papierkorb, 1 Teppich (grau), Format: 148 x 210mm (A5 Hochformat), 1 Stromanschluss randabfallend +3 mm Beschnitt auf allen Seiten Preis CHF 900.- pro Tag (inkl. Auf- und Abbau) Satzspiegel: 123 x 190 mm (rechts 15 mm; Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie ein Formular, mit wel- oben, links, unten 10 mm) chem Sie zusätzliches Mobiliar bei unserem Mietstandbauer Druck: 4-farbige Skala („CMYK“) „Steinmetz Expo AG“ anfordern können. Bei ihm können Sie zudem Firmenschriftzüge für Ihren Mietstand anfertigen und Daten: vollständig vektorisierte Daten montieren lassen. Diese können gegen eine Gebühr für das in den Formaten indd, ai, eps oder nächste Jahr eingelagert werden. als pdf-Datei. Falls Sie aus früheren Polymessen schon einen solchen Schrift- Speichermedien: direkter Upload auf unserer zug besitzen, so teilen Sie dies nach der Anmeldebestätigung Homepage unserem Messebauer mit. Er sorgt für die fachgerechte Mon- Datenbezeichnung: pm2014_ tage. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine Bestä- Sie erhalten vor der Messe alle Informationen bezüglich den tigung Ihrer Anmeldung und von der Druckerei ein Gut zum Auf- und Abbauzeiten Ihres eigenen Standes. Druck. Anmeldeschluss: Montag, 16. Dezember 2013 Kommission des VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH 5
Allgemeine Informationen / Anmeldevorgehen Was Eine mehrtägige Vortragsreihe, in der Ihr Unternehmen Dienstleistungen, Pro- dukte und Einstiegsmöglichkeiten für Studierende präsentieren kann. Wann In der Zeit vom 8. April - 10. April 2014, jeweils zwischen 11.15 und 15.00 Uhr, Vortragsdauer 45 Minuten. Wo In den Räumlichkeiten der ETH Zürich (Vortragssäle und Seminarräume). Wie Die Anmeldung erfolgt online über Polyvortrag 2014 www.polymesse.ch . Werbung An der ETH Zürich werden vierfarbige 8. April - 10. April 2014 Handouts verteilt, sowie Plakate an ex- ponierten Stellen aufgehängt. Auf diesen sind das Unternehmen mit Vortragsthe- ma und -inhalt sowie dem Namen des Re- ferenten präsentiert. Zudem werden alle Studierenden mittels elektronischer Me- dien über laufende Vorträge informiert (App „Polymesse). Daten Die von Ihnen bei der Anmeldung einge- gebenen Daten werden für das Gut zum Druck verwendet und erscheinen in die- ser Form in den Handouts und im Messe- führer. Bitte achten Sie deshalb auf eine fehlerfreie, vollständige und terminge- rechte Eingabe bis zum Anmeldeschluss am 16. Dezember 2013. Detailliertes Anmeldevorgehen Infrastruktur Hilfsmittel wie Laptop, Beamer und Hell- Die Teilnahme am Polyvortrag 2014 ist nur bei gleichzeitiger raumprojektor sind vorhanden. Teilnahme an der Polymesse 2014 möglich. Bitte melden Sie sich zuerst für die Polymesse an (siehe Seite 5). Preis CHF 850.- pro Vortrag (exkl. MWST) Besuchen Sie uns im Web unter www.polymesse.ch/login , Zulassung Die Anzahl der Vorträge ist limitiert. Wir loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein, wählen Sie den behalten uns deshalb das Recht vor, be- Event „Polymesse 2014“ und melden Sie Ihren Vortrag unter stimmte Vorträge auszuwählen. „Polyvortrag 2014“ an. Bitte ergänzen Sie alle von uns benötigten Angaben. Diese Thema Das Thema kann frei gewählt werden. werden für den Internetauftritt sowie für den Druck des Hand- Es empfiehlt sich aufzuzeigen, wie der outs verwendet. Nach dem Anmeldeschluss am Montag, 16. Sprung von der ETH in die Berufswelt ge- Dezember werden die auf dem Internet vorhandenen Daten lingen kann und welche Einstiegs- und für das Gut zum Druck (endgültige Version für die Druckerei) Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. verwendet. Auf Grund organisatorischer und logistischer Gründe können Anmeldeschluss: Montag, 16. Dezember 2013 wir nur eine beschränkte Anzahl Polyvorträge anbieten. Wir behalten uns vor, eine Selektion nach Eingang der Anmel- dungen zu treffen. Kommission des VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH 6
Teilnahmebedingungen Polymesse/Polyvortrag 2014 1. Veranstaltungsort, Dauer, Öffnungszeiten 8. Preise Der Mietpreis ergibt sich aus einer fixen Grundtaxe und dem Preis für Ort: Hauptgebäude der ETH Zürich die beanspruchte Fläche (zonenabhängig). Bei der Berechnung wird Rämistrasse 101, die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf Vorsprünge, Pfeiler, 8092 Zürich Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten zugrunde ge- Dauer Polymesse: 8.-10. April 2014 10.00-16.00 Uhr legt. Die gültigen Preise (in CHF) werden im Anmelde- und Infor- mationsdossier ausgewiesen und sind verbindlich. Es besteht kein Dauer Polyvortrag: 8. April - 10. April 2014 11.15-15.00 Uhr Anspruch auf eine bestimmte Standart bzw. Standplatzierung. Der jeweils 45 Minuten Mietpreis schliesst ein: die mietweise Überlassung der Standfläche (inkl. Stromversorgung) während Aufbau, Laufzeit und Abbau, die 2. Veranstalter Forum&Contact allgemeine Beleuchtung der Ausstellungshalle, eine vierfarbige Dop- Kommission des VSETH pelseite im Messeführer (bestehend aus Firmenimage-Inserat und CAB E21 standardisiertem Firmenprofil), die Verpflegung der Firmenvertreter Universitätstrasse 6 und die allgemeine Reinigung der Gänge. Die Reinigung des Standes CH-8092 Zürich obliegt dem Aussteller. Während der Mietdauer entstandene Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung gestellt. Alle Tel: +41 (0) 44 632 43 97 Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. info@polymesse.ch www.polymesse.ch 9. Zahlungsbedingungen Die vom Veranstalter ausgestellten Rechnungen sind ohne Abzug zu den festgesetzten Terminen zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter 3. Vertragsgrundlagen Angabe der Rechnungsnummer spesenfrei und in CHF zu entrichten. Vertragsgrundlagen für die Teilnahme an der Recruiting-Messe Poly- messe 2014 sind diese Teilnahmebedingungen der Polymesse 2014, 10. Rücktritt von der Anmeldung die Hausordnung der ETH Zürich sowie die organisatorischen, tech- Nach verbindlicher Anmeldung (Zustimmung zu diesen Teilnahmebe- nischen und übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller mit der An- dingungen) und Zulassung ist eine Entlassung aus dem Vertragsver- meldebestätigung vor Veranstaltungsbeginn zugestellt werden. Er- hältnis grundsätzlich nicht mehr möglich. bringt Forum&Contact aufgrund gesonderter Beauftragung weitere Der Veranstalter kann dem Wunsch nach Entlassung aus dem Ver- Messeservices durch Servicepartner, so gelten hierfür im Falle einer tragsverhältnis aber ausnahmsweise zustimmen, wenn die freiwer- Nichtübereinstimmung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des dende Stelle anderweitig vermietet werden kann. jeweiligen Servicepartners vorrangig vor den Teilnahmebedingungen In diesem Fall werden dem zurücktretenden Vertragspartner die Ko- der Polymesse 2014. sten für die Werbung im Messeführer, allenfalls anfallende Mehrko- sten sowie weiterer Schaden aus der Neuvermietung der Standfläche 4. Anmeldung, Vertragsabschluss auferlegt. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online über die Plattform Als Neuvermietung gilt nicht der Fall, dass aus optischen Gründen www.polymesse.ch. Nach der Beantragung eines Logins und entspre- die vom Aussteller nicht genutzte Fläche einem anderen Aussteller chender Aktivierung der Teilnahme an der Polymesse werden die Teil- zugeteilt wird, ohne dass der Veranstalter weitere Einnahmen aus nahmebedingungen der Polymesse vom Anmeldenden verbindlich einer Neuvermietung des der umplatzierten Firma vorher zugeteilten anerkannt. Die Einlogzeiten und -daten werden von Forum&Contact Platzes erzielt. Der Veranstalter ist befugt, nach erfolgter Mahnung entsprechend erhoben und bis zum Eingang der kompletten Rech- und Nachfristansetzung vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen nungssumme gespeichert. fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller den Verpflichtungen, die sich Der Teilnehmer haftet dafür, dass auch die von ihm auf der Ver- aus dem Mietvertrag, den Teilnahmebedingungen oder den sie ergän- anstaltung beschäftigten Personen diese Bedingungen ein- zenden Bestimmungen ergeben, nicht nachkommt. Dies gilt auch, halten. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den wenn beim Aussteller die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss Veranstalter kommt der Mietvertrag zwischen Aussteller und Ver- nicht oder nicht mehr gegeben sind. anstalter zustande. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Dasselbe gilt für den Fall, dass der Aussteller seine Zahlungen einstellt, Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe der über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursver- Anmeldebestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht fahren beantragt wird oder sich die Firma des Ausstellers in Liquidation binnen 2 Wochen schriftlich. befindet. In diesen Fällen steht dem Veranstalter ein Entschädigungsan- spruch in Höhe von 25% der Netto-Grundmiete nebst Zuschlägen zu. 5. Zulassung Als Aussteller sind Unternehmen zugelassen, die Werbung für sich als 11. Widerruf der Zulassung Arbeitgeber von Studenten, Absolventen und Doktoranden der ETH Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderwei- Zürich machen wollen. Der Veranstalter entscheidet über die Zulas- tigen Vergabe der Standfläche in folgenden Fällen berechtigt: sung eines Ausstellers. • Die Standfläche wird nicht rechtzeitig, das heisst bis eine Stunde nach Veranstaltungsbeginn erkennbar belegt. 6. Standflächenzuteilung • Der Aussteller lässt im Falle der Nichtzahlung der Standmiete Die Standflächenzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. In der An- zu den festgesetzten Terminen eine vom Veranstalter gesetzte meldung geäusserte Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit Nachfrist fruchtlos verstreichen. beachtet. Der Veranstalter ist erforderlichenfalls berechtigt, Grösse, • Die Voraussetzungen für Zulassung des angemeldeten Ausstellers Form und Lage der zugeteilten Standfläche zu verändern. Hierüber sind nicht mehr gegeben oder dem Veranstalter werden nach- informiert er den Aussteller unverzüglich, wobei er ihm nach Möglich- träglich Gründe bekannt, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nicht- keit eine gleichwertige andere Standfläche zuteilt. Verändert sich die zulassung gerechtfertigt hätten. Standmiete, so erfolgt Erstattung oder Nachberechnung. • Der Aussteller verstösst gegen das Hausrecht der ETH Zürich. Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Messe In diesen Fällen behält sich der Veranstalter vor, Schadenersatzansprü- die Lage der übrigen Standflächen gegenüber dem Zeitpunkt der Zu- che geltend zu machen. lassung verändert hat; Ansprüche kann er hieraus nicht herleiten. Der Veranstalter kann vom Aussteller verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, die sich als gefährdend, belästigend oder sonst wie 7. Mitaussteller ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht in der festgesetz- Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller ist nur mit schrift- ten Frist entsprochen, so erfolgt die Entfernung der Gegenstände licher Genehmigung von Forum&Contact möglich. durch den Veranstalter und auf Kosten des Ausstellers. Kommission des VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH 7
Teilnahmebedingungen Polymesse/Polyvortrag 2014 12. Standaufbau, Standausstattung, Standgestaltung Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Veranstaltung ange- späteren Termin durchzuführen, so hat er die Standmieter hiervon un- passt sein. Der Veranstalter behält sich vor, den Aufbau unpassend oder verzüglich zu unterrichten. Die Standmieter sind berechtigt, innerhalb unzureichend ausgestatteter Stände zu untersagen oder auf Kosten einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem des Ausstellers abzuändern. Die Standfläche muss während der ge- veränderten Termin abzusagen. In diesem Falle haben sie Anspruch samten Veranstaltungsdauer zu den festgesetzten Öffnungszeiten auf Rückerstattung bzw. Erlass der Standmiete. ordnungsgemäss ausgestattet und mit fachkundigem Personal be- Muss der Veranstalter auf Grund Eintritts höherer Gewalt oder poli- setzt sein. Der Aufbau muss spätestens bis zum Aufbautermin abge- tischer Ereignisse eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder ab- schlossen und der Stand von Verpackungsmaterial geräumt sein. Der sagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Abtransport von Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor Erlass der Standmiete. Schluss der Veranstaltung ist unzulässig. Eine Überschreitung der festgesetzten Höhenbegrenzung für die 15. Hausrecht, Zuwiderhandlungen Stände bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Das gleiche gilt für Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem ge- die Ausstellung von besonders schweren Ausstellungsgütern. Veran- samten Veranstaltungsort der Hausordnung der ETH Zürich. kerungen im Hallenboden sind nicht zulässig. Verstösse gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen die Anord- Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Grundaufbau, so weit er nungen im Rahmen der Hausordnung berechtigen den Veranstalter, vom Veranstalter erstellt worden ist, unbeschädigt zurückzugeben wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden, die werden, zur sofortigen entschädigungslosen Schliessung des Standes durch unsachgemässe Behandlung verursacht oder nicht unverzüg- zu Lasten des Ausstellers und ohne Haftung für Schäden. lich nach Schadenseintritt gemeldet wurden, hat der Aussteller zu er- setzen. Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbauendtermin noch 16. Werbung, Fotografieren, Befragungen auf den Ständen befinden, können auf Kosten des Ausstellers abtrans- Werbung aller Art ist nur innerhalb der vom Aussteller gemieteten portiert und eingelagert werden. Standfläche für die eigene Firma des Ausstellers erlaubt. Die Verwen- Für den Transport von üblichem Standmaterial (Drucksachen, Promo- dung von Geräten und Einrichtungen, durch die auf optische oder tionsartikel, Standbestandteile < 50kg, etc.) stehen den Ausstellern akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll, unentgeltlich Helfer des Veranstalters zur Verfügung. Die Hilfsdienste bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Werbung werden im Rahmen einer Zusatzdienstleistung für einen reibungs- politischen Charakters ist grundsätzlich unzulässig. losen Auf- und Abbau bereitgestellt und es besteht kein Anspruch auf Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmauf- deren Nutzung. Der Veranstalter kann nach vorgängiger Absprache nahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten Transportdienste (Standbestandteile > 50kg) innerhalb der ETH-Räum- und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lichkeiten organisieren, wobei der zusätzliche Aufwand in Rechnung lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, gestellt wird. ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder 13. Haftung, Versicherung, Unfallschutz Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters direkt anfertigen. Befra- Der Veranstalter haftet dem Aussteller und den von ihm Beauftragten gungen seitens der Aussteller sind nur auf der eigenen Standfläche für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Messege- zulässig. lände entstandenen Schaden bis zur Höhe von maximal CHF 5‘000.- nur dann, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden 17. Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtstand trifft. Die vorgenannte Begrenzung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich grober Fahrlässigkeit. Für Schäden bei Versagen von Einrichtungen, Be- geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Ver- triebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden anstaltung. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen oder den sie Ereignissen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrläs- ergänzenden Bestimmungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es sigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder son- ist ausschliesslich schweizerisches Recht massgebend. Erfüllungsort stigen Untergang von Ausstellungsgütern und Standausstattungen und Gerichtsstand ist Zürich. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbe- und deren Folgeschäden. Der Aussteller haftet dem Veranstalter ent- halten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, sprechend den gesetzlichen Regelungen. Der Aussteller ist grundsätz- an dem der Aussteller seinen Sitz hat. lich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abde- ckung des Transport- und Aufenthaltrisikos wird ihm dringend emp- fohlen. Der Aussteller ist verpflichtet, an den ausgestellten Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den gesetzlichen Un- fallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Veranstalter ist berech- tigt, das Ausstellen oder die Inbetriebnahme von Maschinen und Ge- räten nach seinem Ermessen zu untersagen. 14. Veränderungen, Höhere Gewalt Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, ört- lich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder - falls die Raumverhältnisse, behördliche Anordnungen oder nach Auffassung des Veranstalters andere zwingende Umstände es erfordern - die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in den Abmes- sungen zu verändern und zu beschränken. Hieraus ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. Kann der Veranstalter auf Grund höherer Gewalt oder politischer Er- eignisse die Veranstaltung nicht durchführen, so hat er die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete, jedoch kann der Veranstalter vom Aussteller bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, so weit das Ergebnis der Arbeiten für den Aussteller noch von Interesse ist. Kommission des VERBAND DER STUDIERENDEN AN DER ETH 8
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