Mediadaten 2020 Preisliste Nr. 57 - gültig ab 1. Januar 2020 - Teckbote
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allgemeine verlagsangaben Verlag: GO Verlag GmbH & Co. KG Geschäftsbedingungen: Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen Postfach 15 53, 73223 Kirchheim unter Teck und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Telefon: (0 70 21) 97 50-0 Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Telefax: (0 70 21) 97 50-33 E-Mail: anzeigen@teckbote.de Zahlungsbedingungen: Internet: www.teckbote.de 14 Tage nach Erscheinen ohne jeden Abzug ansonsten tritt 30 Tage nach Erscheinen und Zugang der Rechnung Verzug ein. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Ansprechpartner Anzeigenabteilung: 2 % Skonto für Abschlusskunden. Anzeigenleitung: Bernd Köhle, (0 70 21) 97 50 - 57 Bankverbindungen: Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Anzeigenberatung: IBAN DE75 6115 0020 0101 0872 38 BIC ESSLDE66XXX Ingrid Kalmbach, (0 70 21) 97 50 - 16 Volksbank Kirchheim-Nürtingen eG Sabrina Wohlleben, (0 70 21) 97 50 - 15 IBAN DE53 6129 0120 0398 5290 00 BIC GENODES1NUE Telefonische Kleinanzeigen: Volksbank Plochingen eG Sammelrufnummer 0 70 21 / 97 50 - 19 IBAN DE77 6119 1310 0785 6750 00 BIC GENODES1VBP Anzeigenberatung Außendienst: Chiffregebühr: Norbert Dietz, (0 70 21) 97 50 - 14 bei Selbstabholung: Markus Kurz, (0 70 21) 97 50 - 5 34 für jede Veröffentlichung 3,00 Euro zzgl. MwSt. Katja Solic, (0 70 21) 97 50 - 47 bei Zustellung durch die Post: für jede Veröffentlichung 5,00 Euro zzgl. MwSt. Beilagenberatung: Sina Berti, (0 70 21) 97 50 - 18 Erscheinungsweise: t äglich morgens von Montag bis Samstag Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen: Rabatte Mengenstaffel: Bonusstaffel: s/w-Anzeigen: tags zuvor 11.00 Uhr, für Millimeterabschlüsse erweiterte Mengenstaffel, jeweils aus dem Rechnungsbrutto für die Montag-Ausgabe ab 1 000 mm 3 % am Freitag um 14.00 Uhr, ab 3 000 mm 5 % ab 25 000 mm 1% für die Samstag-Ausgabe am Donnerstag um 17.00 Uhr ab 5 000 mm 10 % ab 50 000 mm 2% Farbanzeigen: 2 Tage vor Erscheinen, ab 10 000 mm 15 % ab 75 000 mm 3% ab 20 000 mm 20 % ab 100 000 mm nach Vereinbarung Rücktrittstermine: wie Schlusstermine Seite 3
verbreitungsgebiet und auflage 73230 Kirchheim unter Teck (Vororte: Jesingen, Lindorf, Wernau am Neckar Ötlingen, Nabern) Schlierbach 73235 Weilheim an der Teck Hattenhofen 73252 Lenningen Notzingen Wendlingen Dürnau am Neckar 73265 Dettingen unter Teck Zell unter Aichelberg Ötlingen Ohmden Gammels- 73266 Bissingen an der Teck hausen Bad Boll 73268 Erkenbrechtsweiler Holzmaden Aichelberg 73269 Hochdorf Kirchheim/Teck Lindorf Jesingen 73271 Holzmaden 73272 Neidlingen Nabern Dettingen/Teck 73274 Notzingen Weilheim/Teck 73275 Ohmden Bissingen/Teck 73277 Owen 73278 Schlierbach Hepsiau Owen Ochsenwang Neidlingen Auflage des Teckboten Brucken (IVW-geprüft), Quartal II / 2019 Lenningen Druckauflage13.316 Erkenbrechtsweiler Verkaufte Auflage 13.193 Schopfloch Hochwang Tatsächlich verbreitete Auflage 13.288 Gutenberg ZIS Nummer 100.216 Schlattstall Seite 4
anzeigenpreise »der teckbote« Alle Preise in Euro zuzüglich schwarz-weiß mit 1 Zusatzfarbe5) Farbanzeigen / 4c 1) Mehrwertsteuer Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis1) Grundpreis Ortspreis1) Millimeter-Preis 1,35 1,15 1,69 1,44 2,03 1,73 Mindestpreis2) bis 300 mm – – 507,00 432,00 609,00 519,00 1/1-Seite (3.360 mm) 4.536,00 3.864,00 5.678,40 4.838,40 6.820,80 5.812,80 Textteilanzeigen3) mm-Preis 4,21 3,58 5,26 4,48 6,32 5,37 Mindestpreis bis 100 mm – – 526,00 448,00 – – Mindestpreis bis 200 mm – – – – 1.264,00 1.074,00 abweichender Preis4) 0,95 – – – – – Stellenangebote (inkl. 4 Wochen online) Stellen-Millimeter-Preis 1,49 1,27 1,86 1,58 2,23 1,90 Mindestpreis2) bis 300 mm – – 558,00 474,00 669,00 570,00 Anzeigenpreise auf redaktionellen Seiten Millimeter-Preis 1,57 1,34 1,97 1,68 2,37 2,02 Eckfeld mind. 720 mm 1.130,40 964,80 1.418,40 1.209,60 1.706,40 1.454,40 unter Text mind. 420 mm 659,40 562,80 827,40 705,60 995,40 848,40 1) Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Einzugsgebiet, nicht AE-provisionsfähig. 2) Berechnet werden bei Farbanzeigen mindestens 300 mm. 3) Nur einspaltige Anzeigen bis 100 mm Höhe, maximal 5 Anzeigen auf einer Seite – Farbe auf Anfrage, Mindestgröße 20 mm. 4) Private Gelegenheitsanzeigen (ausgenommen Grundstücks- und Wohnungsmarkt, Stellenangebote, Kfz, Unterricht, Tiermarkt), Familienanzeigen, amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen von Vereinen oder gemeinnützigen Unternehmen, die nicht w irtschaftlichen Zwecken dienen (ohne Nachlässe). 5) Bei Druck von HKS-Farben in 4c sind Farbabweichungen möglich (technisch bedingt). Seite 5
EINE AUSWAHL DER themenwelten 2020 (Anzeigenschluss jeweils 5 Werktage vor Erscheinen) Januar August Themenwochen 11. 1. Neue Kurse 7. 8. Renovieren & Modernisieren Fünf Tage von Montag bis Freitag ein Themenfeld. 11. 1. Trau dich Anpfiff (lokale Fußball- 21. 8. 10. – 14. Februar_ 15. 1. Kirchheimer Markt – WSV saison 2020/2021) 17. 1. Renovieren & Modernisieren THEMENWOCHE – DER GUTE RAT September Februar 2. – 6. März_ 9. 9. Neue Kurse 1. 2. Kommunion & Konfirmation 11. 9. Hurra, die Schule beginnt THEMENWOCHE – BAUEN UND WOHNEN 8. 2. Berufsausbildung 11. 9. Tag des Bades 2020 23. – 27. März_ 19. 2. Zahngesundheit 23. 9. Tag der Zahngesundheit 2020 THEMENWOCHE – AUTO UND ZWEIRAD 26. 2. Kirchheimer Markt – VOS 28. 9. Berufsausbildung Kirchheimer Markt – 24. April – 2. Mai_ März 23. 9. Goldene Oktobertage THEMENWOCHE – DIENSTLEISTUNGEN 20. 3. Trauerbegleiter Oktober 4. – 8. Mai_ April 23. 10. Weltspartag THEMENWOCHE – GESUNDHEIT 1. 4. Kirchheimer Markt – Ostern 28. 10. Kirchheimer Markt – VOS 11. – 15. Mai_ Mai November THEMENWOCHE – GENUSS 2. 5. Glück zu Zweit – Hochzeit Büro, Kommunikation & 25. – 29. Mai_ 6. 11. 20. 5. Kirchheimer Markt – Eisaktion digitale Vernetzung 13. 11. Kreativität & Werbung THEMENWOCHE – DEN SOMMER GENIESSEN Juni 14. 11. Leben und Wohnen im Alter 22. – 26. Juni_ 6. 6. Tag des Gartens 2020 25. 11. Kirchheimer Markt – Advent THEMENWOCHE – GENERATIONS-RATGEBER 20. 6. Tag der Architektur 27. 11. Innenausbau 28. September – 2. Oktober_ Juli Dezember THEMENWOCHE – BAUEN UND WOHNEN 1. 7. Tierisch Gut – Rund ums Tier 2. 12. Unfall – wenn's kracht 3. 7. Bauen & Wohnen (Kompakt) 4. 12. Geschenkideen zu Weihnachten 5. – 9. Oktober_ 8. 7. Recht & Steuer 5. 12. Wellness & Gesundheit THEMENWOCHE – AUTO 11. 7. Berufsausbildung 11. 12. Winterzeit – Einbruchszeit 15. 7. Kirchheimer Markt – SSV 19. 12. Weihnachtsgrüße 12. – 16. Oktober_ 26. 7. Unfall – wenn's kracht THEMENWOCHE – G ESUNDHEIT & FREIZEIT IM HERBST Weitere Themen erhalten Sie auf Anfrage. Seite 6
preise themenwelten (inklusive 3 Monate online) Alle Preise in s/w 2c 3c + 4c Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Millimeter-Preis 1,49 1,27 1,86 1,58 2,23 1,90 Mindestpreis bis 200 mm 372,00 316,00 446,00 380,00 Ihre Ansprechpartner: Werbeberaterin Werbeberater Werbeberater Sonderthemen-Redakteur ATE 3 MON Katja Solic Markus Kurz Norbert Dietz Jörg Bächle 0 70 21/ 97 50 - 47 0 70 21/97 50 - 5 34 0 70 21/97 50 - 14 0 70 21/97 50 - 51 katja.solic@teckbote.de Gebiet Weilheim markus.kurz@teckbote.de Gebiet Kirchheim norbert.dietz@teckbote.de Gebiet Lenninger Tal joerg.baechle@teckbote.de inklusive online themenwelten ot e . d e w.teckb auf ww Seite 7
prospektbeilagen Alle Preise in bis 20 g 25 g 30 g 35 g 40 g Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Grundpreis Ortspreis* Grundpreis Ortspreis* Grundpreis Ortspreis* Grundpreis Ortspreis* Grundpreis Ortspreis* Preise pro Tausend 93.– 79.– 96.– 82.– 100.– 85.– 103.– 88.– 107.– 91.– Preise für Resthaushalts- abdeckungen 81.– 69.– 84.– 72.– 87.– 75.– 90.– 78.– 93.– 81.– *Abweichende Preise: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Einzugsgebiet. Auf Beilagen werden keine Nachlässe oder Rabatte gewährt. Mittlervergütung 15 %. Lieferanschrift Bechtle, Graphische Betriebe und Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG Technische Angaben: für Beilagen: Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen Format: Mind.: 105 x 148 mm / Max.: 250 x 340 mm Anlieferung: TOR 2, Stichwort »DER TECKBOTE« Ansprechpartnerin: Sina Berti, Telefon 0 70 21/97 50-18 Gewichte: bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mind. 120 g/m2 aufweisen. Anlieferungstermin: frei Haus – frühestens 6 Werktage, spätestens 4 Werktage vor Belegungstermin Mo. – Fr. zwischen Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbuch-, Wickel- 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr oder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen größer als Rücktrittstermin: 7 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Aus- DIN A5 müssen den Falz auf der langen Seite haben. fallhonorar von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an. Erforderliche Beilagen: Der Teckbote Anlieferungszustand: Beilagen müssen in Art und Form Montag – Freitag 15.000 Stk. eine einwandfreie maschinelle Verarbeitung gewährlei- Samstag 18.000 Stk. sten. Eine zusätzliche notwendige manuelle Aufbereitung, Verschnüren und Verpacken einzelner Lagen ist ausge- schlossen. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sol- Lieferanschrift GO Druck Media GmbH & Co. KG len eine Höhe von 100 – 200 mm aufweisen, damit sie von für Resthaushalte: Einsteinstraße 12 – 14 Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner 73230 Kirchheim unter Teck Lagen darf nicht notwendig sein. Beilagen mit umgeknick- ten Ecken, Quetschfalten oder runden Rücken sind nicht zu Anlieferungstermin f rei Haus – frühestens 6 Werktage, verarbeiten. für Resthaushalte: spätestens 4 Werktage vor Belegungstermin Mo. – Fr. zwischen 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr Palettierung: Die Beilagen müssen auf Euro-Paletten gesta- pelt sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von 120 cm Die Auflage beträgt 13.000 Stk. für Resthaushalte nicht überschreiten. Jede Palette muss deutlich mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Seite 8
memostick Memostick: Belegbare Ausgaben: Auflagen: Mo. – Fr. Samstag Der Teckbote 15.000 18.000 muste Dienstlei rfirm stungen a und Produkte Preise pro 1.000 Exemplare inkl. Druck, zzgl. MwSt. XXXXX Mustersta Mustersta rße XX dt - Grundpreis ** 128.50 Euro Ortspreis * 109.– Euro memostick Druck: Umfang: 1- und 2-seitig möglich Farbe: SW, mit Zusatzfarbe oder 4C Platzierung: Titelseite, erste Seite des Produkts, rechts oben Druckunterlagen: Lieferung druckfertiger PDF Standardausführung: Buchung und Platzierung: aftnotiz in Format 76 x 76 mm mit einem H 4 Wochen vor Erscheinung: selbstklebenden Streifen. Termin disponieren (Anlieferung mit 3 mm Beschnitt, 82 x 82 mm) 12 Arbeitstage vor Erscheinungstermin: Lieferung der druckfertigen PDF zum Druck Stanzformen ohne Aufpreis: * Für Firmen aus dem Verbreitungsgebiet ** Für Werbeagenturen und auswärtige Firmen Ihre Ansprechpartnerin: Sina Berti Weitere Formen Telefon: 0 70 21/97 50-18 auf Anfrage E-Mail: Sina.Berti@teckbote.de Seite 9
anzeigenformate Eckfeldanzeige TextanschließendeAnzeige 1 Textspalte blatthoch Satellit-Anzeige (Anzeigenteil) Mindestgröße ¼ Seite – mindestens 6 Textspalten / ab 450 mm Höhe wird Berechnet werden bei einer 720 mm (links oder rechts) 70 mm hoch die volle Satzspiegelhöhe Zusatzfarbe mindestens 300 mm, berechnet (485 mm) bei zwei oder drei Zusatzfarben mindestens 400 mm. C B A Tunnel-Anzeige Textteilanzeige 1sp. A 343 mm (7 spaltig), B 452 mm (9 spaltig), Mindestgröße 20 mm, Maximalgröße 1sp./100 mm, max. 5 Anzeigen und max. 100 mm C 562 mm (11 spaltig) / Mindesthöhe 170 mm gesamt auf einer Seite, bei einer Zusatzfarbe werden mind. 100 mm berechnet bei Anzeigen Panorama-Anzeige: mit zwei oder drei Zusatzfarben: 200 mm berechnet Mindestgröße 670 x 170 mm (15 Anzeigenspalten) Seite 10
voraussetzungen für digitale vorlagen Betriebssysteme Windows 10 Adobe CS 5.5, Acrobat Professional X, Programme Office 2013, Corel Draw X7 Schriften Schriften sind vorhanden Speichermedien CD/DVD-ROM, USB-Sticks, SD-Cards Wunschanlieferung PDF 1.3 (oder .eps). Offene Dateien, alle Schriften Dateiformate und Bilder (CMYK-Modus) mitliefern – .eps- und .ps-Schriften inkludieren Farbige Anzeigen sind für Vierfarbprozesse (CMYK) zeitungsgerecht Farben anzulegen (Profil: ISOnewspaper 26v4) Raster Rasterform: runder Punkt Belichter CTP/UV-Setter 867 VF Per Datei (z. B. Simple-Text) und/oder Fax: Ausdruck des zu b elichtenden Begleitunterlagen Dokuments, Erscheinungstermin, Ausgabe, A nzeigengröße, Ansprech- partner, Telefon- und Faxnummer E-Mail anzeigen@teckbote.de Möchten Sie die Daten per FTP übermitteln, setzen Sie sich bitte mit FTP dem Technikteam Telefon 0 70 21/97 50 - 54 in Verbindung Technische Fragen Telefon 0 70 21/97 50 - 54 Maße & Formate Format: Rheinisches Format Satzspiegel: 485 x 321 mm Spaltenbreiten: 1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 6 Spalten 7 Spalten Anzeigenteil (7 Spalten): 44,4 mm 90,5 mm 136,6 mm 182,7 mm 228,8 mm 274,9 mm 321 mm Textteil* (6 Spalten): 49,2 mm 103,4 mm 157,6 mm 211,8 mm 266 mm 321 mm 1 Textspalte = 1,166 Anzeigenspalten Seite 11
allgemeine geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften oder Vertretern aufgegeben werden. 1. Begriffe 3.6. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenom- 1.1. „Auftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ein men. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen und/oder ein Vertrag über die Beilegung einer oder mehrerer Beilage/n eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten 3.7. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen mindestens acht Seiten Umfang haben oder (im Folgenden der „Auftraggeber“) in einer Druckschrift von GO Verlag GmbH & Co.KG (im bei vier und sechs Seiten gefalzt angeliefert werden. In jedem Fall müssen sie sich erkennbar Folgenden der „Verlag“) zum Zweck der Verbreitung. vom redaktionellen und vom Anzeigenteil der Zeitung unterscheiden. Ansonsten werden die Beilagen nicht angenommen. 1.2. „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Schaltung mehrerer Anzeigen oder mehrerer Beilagen. Die Schaltung der einzelnen Anzeigen und/oder Beilagen kann terminlich fest vereinbart sein 3.8. Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt oder auf Abruf erfolgen. wird – ein gesonderter Anzeigenabschluss zu tätigen. 1.3. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die 4. Termine überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerech- net werden können (§ 13 BGB). Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge- 2. Geltungsbereich räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Aufträge und Abschlüsse. Sie sind auch die vertrag- wird. liche Grundlage für künftige Aufträge und Abschlüsse, auch die einzelnen Abrufe, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. AGB des Auftraggebers kommen nicht zur 5. Gestaltung und Platzierung der Anzeigen Anwendung, es sei denn, der Verlag hat der Geltung der AGB des Auftraggebers ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn dem Verlag AGB des 5.1. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an Auftraggebers bekannt sind und der Verlag diesen nicht ausdrücklich widerspricht. andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ und gege- 3. Vertragsabschluss und Ablehnung von Aufträgen benenfalls einer grafischen Abgrenzung vom redaktionellen Teil deutlich kenntlich gemacht. 3.1. Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den 5.2. Probe-/Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch per E-Mail als pdf gelie- Auftraggeber (Angebot) und der Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform fert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probe-/ (Annahme). Buchung und Bestätigung können auch über das Online-Portal von teckbote.de Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der erfolgen, sofern dies für die betreffende Druckschrift bzw. die betreffende Ausgabe vorgesehen Übersendung des Probe-/Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. ist. 5.3. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übli- 3.2. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren che, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Annahme durch den Verlag bindend. Beilagen sind dem Verlag spätestens 14 Tage vor dem Beilegungstermin vorzulegen. 5.4. Sollen Anzeigen oder Fremdbeilagen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen einer Druckschrift des Verlages veröffentlicht werden, 3.3. Bei Abschlüssen kommt der Anzeigenauftrag mit Abruf der einzelnen Anzeige oder Beilage bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ansonsten kann der Verlag die und der Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform zustande. Platzierung bestimmen. 3.4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entspre- 5.5. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der aus- chend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. drücklichen Vereinbarung bedarf. 3.5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines 6. Zifferanzeigen Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren 6.1. Bei Zifferanzeigen hat der Auftraggeber die Wahl, ob er die an ihn gerichteten Zuschriften Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für abholt oder ihm diese per Post übersandt werden. Für die Verwahrung und rechtzeitige Seite 12
allgemeine geschäftsbedingungen Weitergabe der Angebote wendet der Verlag die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. 6.2. Wählt der Auftraggeber die Abholung, so werden die Eingänge auf Zifferanzeigen vier 9.2. Im Falle der Kündigung eines Anzeigenauftrages hat der Verlag Anspruch auf Erstattung Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. der angefallenen Kosten. Erfolgt die Kündigung nach Anzeigenannahmeschluss, so hat der Auftraggeber das Entgelt für die Anzeige zu entrichten. 6.3. Wählt der Auftraggeber die Zusendung, so trägt er die dadurch anfallenden Kosten. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden wie alle anderen Zuschriften auf 9.3. Beilagenaufträge müssen spätestens 14 Tage vor dem Erscheinungstermin gekündigt wer- Ziffernanzeigen nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Briefe, die das zulässige Format den. Bei verspäteter Kündigung hat der Verlag Anspruch auf eine Ausfallvergütung in Höhe von DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen 50 % des Entgelts, welches bei Durchführung des Auftrages angefallen wäre, berechnet auf der sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall über den Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. Eingang der Sendung informiert und kann diese binnen vier Wochen abholen; danach wird sie vernichtet. 10. Gewährleistung 6.4. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die einge- 10.1. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der henden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 7. Anzeigentext und Druckunterlagen 10.2. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübli- che Sorgfalt an, haftet aber nicht für Übermittlungsfehler des Auftraggebers. Bei fernmündlich 7.1. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei undeutlicher der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax. 7.2. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung in Textform an den Auftraggeber 10.3. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine ein- wandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beein- 8. Beilagen trächtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf 8.1. Bei Beilagenaufträgen sind ein Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung aus wettbewerbs- Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag. rechtlichen Gründen nicht möglich. 10.4. Bei Beilagen gilt für Einsteckfehler aus technischen Gründen eine Toleranzgrenze von 2 %. 8.2. Bei Beilagen mit einer oder mehreren innenliegenden Beilagen ist eine vorherige Prüfung auf maschinelle Durchführbarkeit zwingend notwendig. Je eingelegter Beilage kann ein 11. Haftung Aufschlag in Höhe von 20 % erhoben werden. 11.1. Der Verlag haftet auf Schadensersatz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des 8.3. In Postvertriebstücke werden Prospektbeilagen nicht beigelegt, sofern nicht ausdrücklich Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verlages, eines der gesetzlichen etwas Abweichendes vereinbart wird. Im Falle einer abweichenden Vereinbarung fallen für den Vertreter des Verlages oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, für sonstige Schäden, die Auftraggeber zusätzliche Kosten gemäß der Postgebührenordnung an. auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlages, eines der gesetz- lichen Vertreters des Verlages oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und bei Fehlen 8.4. Beilagen müssen spätestens vier Tage vor Beilegung frei Haus an die vom Verlag angege- zugesicherter Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz. bene Versandanschrift geliefert werden. Bei Terminüberschreitungen ist eine Ausführung des Beilagenauftrages nicht möglich. Die Beilagen müssen in einwandfreiem Zustand angeliefert 11.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ord- werden. Bei der Entgegennahme der Lieferung können die Stückzahl und der einwandfreie nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Zustand der einzelnen Beilagen nicht überprüft werden; diese Prüfung bleibt dem Tag der der Auftraggeber vertrauen darf, haftet der Verlag für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Beilegung vorbehalten. Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie 8.5. Die Anforderungen an die technische Beschaffenheit von Beilagen ergeben sich aus den auf sonstige mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mediadaten mit Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. 11.3. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, 9. Kündigung einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen. 9.1. Die Kündigung eines Auftrages bedarf der Textform. 11.4. Soweit die Schadensersatzhaftung des Verlages ausgeschlossen oder beschränkt ist, Seite 13
allgemeine geschäftsbedingungen gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages. der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der 11.5. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht Beilagen geleistet. bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- 12. Preise und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung 12.1. Für die Anzeigen und Beilagen gelten die Preise gemäß jeweils aktueller Preisliste. Bei der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufen- ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme den Aufträge sofort in Kraft. mindestens 2.600,00 € beträgt. 12.2. Schaltet der Auftraggeber bei Abschlüssen innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 12.7. Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer 4. genannten Frist über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen, so Kapitalbeteiligung von mehr als 50 %. Ein Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich orga- kann er für den Abschluss und die weiteren Anzeigen insgesamt den Rabatt der Mengenstaffel in nisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammenschluss Anspruch nehmen, in welche gemäß Mediadaten die Gesamtmenge der Anzeigen fällt. verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. 12.3. Wird ein Abschluss aus Umständen nicht vollständig erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den 12.8. Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Menge entsprechenden ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis zuzüglich eines Rabatt dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Aufschlages von 25 % je beteiligter Firma berechnet. Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 12.9. Für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven behält sich der 12.4. Kosten für die Anfertigung bestellter Filme und Aufsichtsvorlagen sowie vom Auftraggeber Verlag das Recht vor, Sonderpreise festzulegen. gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 13. Werbungsmittler und Werbeagenturen 12.5. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein 13.1. Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unab- Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten hängig vom Werbungtreibenden sind. Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch- schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte 13.2. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen und vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie folgende Auflagenhöhe beträgt: abgerechnet. Anzeigen zu Ortspreisen (abweichende Preise) werden nicht provisioniert. bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 % bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 % 14. Zahlung bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 % bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 % 14.1. Soweit nicht Vorauszahlung erfolgt, sich nicht aus der aktuellen Preisliste oder diesen Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag AGB etwas Abweichendes ergibt und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser Rechnungen des Verlages sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 14.2. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 12.6. Abweichend von Ziffer 12.5. berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen und weniger als zwei Mal wöchentlich erscheinen, nur dann zu 14.3. Hat der Auftraggeber zur Zahlung der Rechnung ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, muss die einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage von bis zu 500.000 Exemplaren 10 % Vorabankündigung (Pre-Notification) im SEPA-Lastschriftverfahren nicht spätestens 14 Tage vor dem und bei einer Auflage von über 500.000 Exemplaren 5 % überschreitet (Schwankungsbreite). Die Fälligkeitsdatum durch den Verlag (Zahlungsempfänger) versandt werden, sondern spätestens zwei Höhe der Preisminderung errechnet sich aus der prozentualen Abweichung von der garantierten Tage vor Fälligkeit. Auflage abzüglich der nach vorstehendem Satz berechneten zulässigen Schwankungsbreite. Die Seite 14
allgemeine geschäftsbedingungen 14.4. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, von dem betreffenden 16. Außergerichtliche Online-Streitbeilegung und Schlichtung Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Verbrauchern von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz 16.1. Außergerichtliche Online-Streitbeilegung (für Verbraucher): Die Europäische Kommission zu verlangen. Die Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung eine Plattform (sog. OS-Plattform) bereit. geringere Belastung nachweist; das Recht des Verlages, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt durch vorstehende Bestimmungen unberührt. 16.2. Schlichtung: Der Verlag nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. 14.5. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei 17. Datenschutz Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berech- tigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne 17.1. Dem Auftraggeber ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass seine per- Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und sonenbezogenen Daten zur Durchführung des Vertrages ohne weitere Einwilligung mithilfe von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. elektronischer Datenverarbeitung erfasst, gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht dadurch offenkundig die Interessen des Auftraggebers verletzt 14.6. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch, je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages, werden, an Dritte übermittelt werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe der Daten des einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts- Auftraggebers an Dritte nicht. verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 17.2. Der Auftraggeber erhält jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über die 14.7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn beim Verlag bezüglich seiner Person gespeicherten Daten. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Datenschutz werden auch im Übrigen eingehalten. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. 18. Erfüllungsort und Gerichtsstand 15. Rechte 18.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. 15.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels (Anzeige, Beilage) erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Werbeauftrags von 18.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Marken- oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. anderer Schutzrechtsverletzungen entstehen können, einschließlich der Kosten zur notwendigen Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Wird der Verlag zum Abdruck einer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gegendarstellung verpflichtet, trägt der Auftraggeber die dem Verlag entstehenden Kosten nach der Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. gültigen Anzeigenpreisliste. 19. Anwendbares Recht 15.2. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte zeitlich und inhaltlich in dem 19.1. Verträge zwischen den Parteien und diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden örtlich unbe- Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. grenzt übertragen und berechtigen u.a. zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 20. Widerrufsrecht von Verbrauchern 15.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Texte und Bilder in Online- 20.1. Wenn Sie den Anzeigenvertrag in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) abschließen, Medien teilweise im HTML-Format veröffentlicht werden. Ein Zugriff durch Dritte auf haben Sie folgendes Widerrufsrecht Insertionen, die in Online-Medien derzeit insbesondere in den Online-Rubrikenmärkten, veröffentlicht werden, kann daher nicht rechtssicher ausgeschlossen werden. 15.4. Mit der Auftragserteilung zur Veröffentlichung seiner Anzeige in der Zeitung erklärt sich der Inserent auch mit der Verbreitung des Anzeigeninhalts im Internetauftritt des Verlags einverstanden. Seite 15
kontakt Anzeigenabteilung: Telefon: 0 70 21/ 97 50 - 19 Telefax: 0 70 21/ 97 50 - 33 E-Mail: anzeigen@teckbote.de Themenwelten: Norbert Dietz 0 70 21/ 97 50 - 14 Markus Kurz 0 70 21/ 97 50 - 534 Katja Solic 0 70 21/ 97 50 - 47 Beilagendisposition: Sina Berti 0 70 21/ 97 50 - 18 Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim / Teck Postfach 15 53, 73223 Kirchheim / Teck www.teckbote.de Seite 16
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