MEDIENDATEN 2021 wo weiterbilden Freude macht - swch.ch
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wo weiterbilden Freude macht MEDIENDATEN 2021 KünzlerBachmann Verlag AG Zürcherstrasse 601, CH-9015 St.Gallen Tel. +41 71 314 04 44, Fax +41 71 314 04 45 info@kbverlag.ch, www.kbverlag.ch
// SWCH.CH // Schule und Weiterbildung Schweiz – eine NPO mit Tradition Schule und Weiterbildung Schweiz swch.ch setzt sich als NPO seit Erfahren Sie mehr, wie auch Sie durch vielseitige Möglichkeiten diese über 130 Jahren für die praxisnahe und zeitgemäss bildende Wei- attraktive Zielgruppe durch gezielte Sichtbarkeit bei swch.ch mit Freude terbildung im Bereich des Schul- und Erziehungswesens ein. Dazu erreichen können. gehören im Kern folgende Angebote: Sie können wählen zwischen Online-Angeboten und Print-Ausgaben, • Organisation von Weiterbildungskursen und Lehrgängen für Lehr- die Sie auf den folgenden Seiten finden. personen und pädagogisches Fachpersonal auf dem jährlichen Sommercampus • Banner auf der Website www.swch.ch • Vetrieb von Materialien/Lehrmitteln • Inserate im Vademekum des Sommercampus • Herausgabe der pädagogischen Zeitschrift SCHULEkonkret • Inserate und Beilagen im Magazin SCHULEkonkret // 2 //
// SWCH.CH-ONLINE // Banner auf www.swch.ch Die Website ist zentrale Informations- und Buchungsplattform von swch.ch für den jährlich stattfindenden Sommercampus, Online-Shop für Lehrmaterialien und Bücher und Downloadmöglichkeit für ausgewählte Artikel der pädagogischen Fachzeitschrift SCHULEkonkret. Unique User: 3'800 im Schnitt pro Monat User: 5'500 im Schnitt pro Monat Seitenzugriffe: 34'500 im Schnitt pro Monat 1 Dateigrösse max. 200 kB Dateiformate jpg, gif (auch animiert) Anzahl max. 3 Banner rotierend Werbeform Format Platzierung Preis 2 in Pixel pro Monat 1 Halfpage Ad 300 × 600 Run of Site 550.– 2 Medium Rectangle 300 × 250 Run of Site 350.– Bestellung Die Banner (unter Angabe der gewünschten Grösse, Laufzeit und Verlin- kung) bitte an backoffice@kueba.ch schicken. Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer/EURO-Kurs laut Buchhaltung (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kbverlag.ch) // 3 //
// SWCH.CH-VADEMEKUM // Vademekum Preise/Formate Das Vademekum im Format A6 ist die zentrale Begleitbroschüre zum Umfang 64 Seiten, 4-farbig, Skala jährlichen Sommercampus. Die Broschüre enthält alle erforderlichen Umschlag 4 Seiten, 4-farbig, Skala Informationen zu Kursen und Kursräumen, Rahmenveranstaltungen und Auflage 2'000 Exemplare die wichtigsten Angaben zum Austragungsort und dessen Umgebung. Format A6, 105 × 148 mm, Satzspiegel: 85 × 132 mm Es wird kurz vor Start der Kurse an alle Teilnehmenden abgegeben. *randangeschnitten (+ allseitig 3 mm Beschnitt) Machen Sie auf sich aufmerksam und werben Sie mit einem Inserat für Ihre Produkte oder Ihre Dienstleistungen! Der Platz ist beschränkt. Wir berücksichtigen die Inserate in der Reihen- folge des Bestellung. 1/1 Seite U2, U3 1/2 Seite 1/4 Seite quer 1/4 Seite hoch Im Sommer 2021 findet der 130. Sommercampus von swch.ch statt. Wir 105 × 148 mm* 85 × 64 mm 85 × 31 mm 41 × 64 mm erwarten rund 2'000 Lehrpersonen und Kursleitende in Schaffhausen. 4-farbig1'500.– 4-farbig550.– 4-farbig350.– 4-farbig350.– 1/1 Seite 105 × 148 mm* Bestellung, Rechnung, Zahlung 4-farbig1'000.– Die Druckunterlagen (unter Angabe der gewünschten Grösse) bitte bis spätestens 28. Mai 2021 an info@swch.ch schicken. Die Verrechnung findet nach Druck der Broschüre statt. Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer/EURO-Kurs laut Buchhaltung (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kbverlag.ch) // 4 //
// SCHULEkonkret // SCHULEkonkret Preise/Formate SCHULEkonkret ist das offizielle Publikationsorgan des Vereins Schule Auflage 2'300 Ex. (ca. 16'000 LeserInnen durch laufende Auflage in und Weiterbildung Schweiz (swch.ch). Lehrerzimmern, bei Weiterbildungen und auf Messen) swch.ch setzt sich ein für Weiterbildung im Bereich des Schul- und Erziehungswesens insbesondere für eine eigenverantwortliche Lehrerin- Druckverfahren Offset, 60er-Raster, Euroskala nen- und Lehrerweiterbildung. Druckunterlagen gemäss Angaben in der Auftragsbestätigung ≥ erscheint 8-mal pro Jahr, im 125. Jahrgang. als digitale Daten, Auflösung: 300dpi (PDF) ≥ ist eine von Lehrpersonen für Lehrerinnen und Lehrer geschaffene Korrekturen/Gestaltung von Druckunterlagen werden mit CHF 140.– pro praxisbezogene Zeitschrift. Stunde abgerechnet ≥ berücksichtigt neue Unterrichtstendenzen und Bereiche der Volksschulstufe. Bestellung/Rechnung Die Druckunterlagen (unter Angabe der ge- ≥ bietet mit unterrichtspraktischen Beispielen Unterstützung und wünschten Grösse) bitte an backoffice@kueba.ch schicken. Hilfe bei der Erfüllung des Lehrauftrages. Die Verrechnung findet nach Druck des Magazins statt. ≥ zeigt exemplarisch Ideen für den fächerübergreifenden Unterricht. ≥ ergänzt die Weiterbildungstätigkeiten von swch.ch. ≥ gehört in die Hand jeder Lehrperson. // 5 //
// SCHULEkonkret // Preise/Formate Heftformat: 210 × 297 mm / Satzspiegel: 180 × 245 mm *randangeschnitten (+ allseitig 3 mm Beschnitt) 1/1 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite 1/4 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite 180 × 245 mm 88 × 245 mm 180 × 120 mm 88 × 120 mm 180 × 58 mm 88 × 58 mm *210 × 297 mm 4-farbig 1'900.– 4-farbig 1'900.– 4-farbig 1'305.– 4-farbig 1'305.– 4-farbig 890.– 4-farbig 2'700.– Bezugsquellenregister Beihefter ≥ Werbefeld: 830.– für 8 Ausgaben ≥ auf Anfrage ≥ Format: 57 × 22 mm als PDF ≥ Titel: separat im Wordformat Zuschläge max. 42 Zeichen, inkl. Leerzeichen ≥ 4. Umschlagseite: 20% ≥ 2./3. Umschlagseite: 10% Beilage (lose, bis 50 Gramm) 1 Blatt A4, Werbewert 2'700.– Rabatte + Handling/techn. Kosten 200.– ≥ 3 × 5%, 6 × 10%, 8 × 15% + Portokosten pro 1'000 Ex. *330.– Beraterkommission Total: 3'670.– ≥ 5% * Preisänderungen durch die Post vorbehalten, alle Preise zuzüglich 7.7% MwSt. Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer/EURO-Kurs laut Buchhaltung (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kbverlag.ch) // 6 //
// SCHULEkonkret // Erscheinungsplan Nr. Erscheinung* Anzeigenschluss Schwerpunkt Messeumfeld 1 04.01.2021 10.12.2020 Gestalten 2 15.02.2021 27.01.2021 Inspirationen (Weiterbildung für Lehrpersonen und pädagogisches Fachpersonal) 3 30.03.2021 11.03.2021 Bewegung und Sport 4 04.05.2021 14.04.2021 Stadt 5 15.06.2021 26.05.2021 Querschnittsthemen: BNE+ÜK, Klima, Rassismus 6 08.08.2021 21.07.2021 Fuss fassen 7 21.09.2021 01.09.2021 Musik 8 09.11.2021 20.10.2021 News/Neuheiten *Versanddatum // 7 //
// SWCH.CH // Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Begriff des Insertionsvertrages rückwirkender Rabatt gewährt. 9. Plazierungswünsche oder -vorschriften 12. Beachtung der rechtlichen Vorschriften Durch den schriftlichen oder mündlichen Ab- Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen erteilt, Plazierungswünsche des Auftraggebers werden nur Vorbehältlich den zwingenden presserechtlichen schluss eines Insertionsvertrages verpflichtet sich welche die der Rabattskala entsprechende Anzahl unverbindlich entgegengenommen. Für Anzeigen Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kos- der Verlag, in der bezeichneten Publikation ein oder Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die mit festen Plazierungsvorschriften wird, sofern diese tenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, während- Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets vom Verlag akzeptiert werden, ein Plazierungszu- die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche dem der Anzeigenkunde die Insertionskosten zu nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. schlag erhoben. Vorschriften verletzt werden. bezahlen hat. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder nicht gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren 2. Anwendbare Rechtsnormen des Auftraggebers auch während der Vertragsdau- gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung Wettbewerb) verstossen. Massgebend für die Regelung des Vertragsverhält- er durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. Im Falle einer Verletzung des UWG, trägt er die volle nisses sind in erster Linie die folgenden Allgemeinen angepasst werden. Ein Plazierungszuschlag wird in diesem Fall nicht Verantwortung für allfällige den Verleger betreffen- Geschäftsbedingungen sowie die Vorschriften des Erreicht die abgenommene Menge am Ende der erhoben. den Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, der Anzeigenkunde, sämtliche Kosten und Unkosten, so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine 10. Fehlerhaftes Erscheinen die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren 3. Basis für die Preisgestaltung Rabattnachbelastung. Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die ergeben, zu übernehmen. Es gelten die Tarife gemäss der vorliegenden aktu- Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, ellen Media- Dokumentation. Die Preise verstehen 6. Vorzeitige Vertragsauflösung wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse 13. Zusätzliche Leistungen sich immer exklusive des aktuellen Mehrwertsteuer- Sollte während der Vertragsdauer die Zeitschrift der fehlerhaften Anzeige geleistet. Dienstleistungen, wie Erstellung von Druckunter- Satzes. ihr Erscheinen einstellen, kann der Verlag ohne Er- Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Ab- lagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Überset- satzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der bestellungen von Anzeigen erfolgen auf Gefahr des zungen, Mediaberechnungen und -auswertungen 4. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Anzeigenkunde ist diesfalls nicht von der Pflicht Anzeigenkunden. usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu Geliefertes Druckmaterial muss den technischen Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinaus- nur für Anzeigen eines einzelnen Anzeigenkunden bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung Normen der Zeitschrift entsprechen. Bei Druckmate- gehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen zulässig. durch den Verleger bleiben die Rabattberechtigun- rial, welches nicht den technischen Normen der Zei- verrechnet. Für Konzerne und Holdinggesellschaften gelten die gen aufgrund der ursprünglich festgelegten Ab- tung entspricht, wird jede Verantwortung abgelehnt. Der Inserent bzw. der Werbevermittler erklärt sich speziellen Reglemente des SZV/VSW. schlusshöhe bestehen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Ein- damit einverstanden, dass der Verlag die Inserate Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungs- wegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf auf eigene und fremde Online-Dienste einspei- aufträge beginnt spätestens mit dem Datum der 7. Zahlungsbedingungen einer Frist von drei Monaten seit dem letzten Er- sen oder sonstwie veröffentlichen und zu diesem ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sind scheinungsdatum vernichtet werden. Ausnahme: Zweck bearbeiten kann. Der Verlag verpflichtet sich ein anderes Datum bestimmt wird; sie beträgt 12 Mo- die Rech- nungen innert 30 Tagen zu bezahlen. Die Druckmaterial mit permanentem Charakter ist vom zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim- nate und kann grundsätzlich nicht geändert werden. Preise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Auftraggeber auf dem Auftrag an uns ausdrücklich mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Ein Abschluss wird zum Grundtarif abgeschlossen. Skontos. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Ra- als «permanent» zu kennzeichnen. Die Rücksen- Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten Dem Abschluss werden alle rabattberechtigten battberechtigung auf allen nichtbezahlten Rechnun- dung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt nicht umfassend garantieren. Der Inserent bzw. der Anzeigenkategorien zum jeweils gültigen Tarif an- gen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Werbevermittler nimmt zur Kenntnis, dass Perso- gerechnet. vorgenommen. Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rückerstattung nendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine Tarifänderungen des Verlages betreffen auch lau- Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen be- wegen der Möglichkeit von Beschädigung während der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestim- fende Aufträge. Der Anzeigenkunde ist diesfalls be- zahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der des Druckvorganges nicht gewährleistet werden. mungen kennen. rechtigt, innerhalb von 2 Wochen seit Bekanntgabe Verzugszins richtet sich nach Art. 104 OR Abs. 3. Mängelrügen müssen innerhalb 10 Tage nach Ein- Der Inserent bzw. der Werbevermittler ist damit des neuen Tarifes vom Vertrag zurückzutreten. In gang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag diesem Fall hat er Anspruch auf den Rabatt, der 8. Verschiebungsrecht Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegen- abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vor- genommen werden. sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei Menge entspricht. behalten, für bestimmte Daten vorgesehene, aber Die Bestreitung eines oder mehreren Posten der verfügbar sind. Der Inserent bzw. die von ihm be- dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von der auftragte Werbegesellschaft überträgt dem Verlag 5. Rabatte um eine Ausgabe vor- oder zurückzuverschieben. Pflicht, den Restbetrag dieser Rechnung in den im das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Für jeden Mengenabschluss hat der Auftraggeber Erscheint eine nicht termingebundene Anzeige in Art. 5 spezifizierten Fristen zu begleichen. Bearbeitung dieser Inserate durch nicht berechtigte Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt. einer anderen Ausgabe, so kann deswegen weder Dritte mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen die Zahlung verweigert noch Schadenersatz ver- 11. Ablehnung von Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, langt werden. Der Verlag hat das Recht Anzeigen ohne Angabe von 14. Gerichtsstandbestimmung so wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berech- Gründen abzulehnen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile net und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein 9001 St.Gallen. // 8 //
Werbemarkt KünzlerBachmann Verlag AG Zürcherstrasse 601, CH-9015 St.Gallen Tel. +41 71 314 04 44, Fax +41 71 314 04 45 info@kbverlag.ch, www.kbverlag.ch Herausgeber Schule und Weiterbildung Schweiz (swch.ch) Mediaberater Bennwilerstrasse 6, 4434 Hölstein Olaf Aperdannier, Tel. 071 314 04 79 Tel. 061 956 90 70, info@swch.ch, www.swch.ch o.aperdannier@kueba.ch Leitung Urs Dick, Tel. 071 314 04 94 Jana Baumgartner u.dick@kueba.ch jana.baumgartner@swch.ch
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