Medizin und Digitali sierung (E Health) - ContraLegem
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
L Medizin und Digitali sierung (E-Health) Eric Hilgendorf Eine neue Herausforderung für das Technikrecht Mit dem Jubilar Christian Schwarzenegger I. Einführung verbindet mich nicht nur eine jahrzehntelange Die Digitalisierung der Medizin schreitet rasch Freundschaft, sondern auch ein gemeinsames voran.2 Im Juni 2019 legte die deutsche Bundes- Interesse für das Technikrecht. Dabei geht es regierung den Entwurf eines Gesetzes für eine insbesondere um das Informations- und Tele- bessere Versorgung durch Digitalisierung und kommunikationsrecht in seinen vielfältigen Innovation, das sogenannte Digitale-Versor- und sich immer mehr erweiternden Anwen- gung-Gesetz (DVG), vor.3 Ziel des Gesetzes ist dungsbereichen einerseits, und das kaum we- es, die Digitalisierung im deutschen Gesund- niger innovationsgetriebene Medizin(straf) recht andererseits. Die nachfolgenden, zugege- benermaßen noch durchaus skizzenhaften 2 Literaturauswahl: Böttinger/zu Putlitz (Hrsg.), Die Zukunft der Ausführungen verstehe ich als Einladung, Medizin. Disruptive Innovationen revolutionieren Medizin und Gesundheit, Berlin 2019; Bogdan, MedRevolution. Neue Techno- unsere Kooperation um ein weiteres Zukunfts- logien am Puls der Patienten, Berlin 2018; von Grätz (Hrsg.), feld zu erweitern – die Digitalisierung der Vernetzte Medizin. Patientenempowerment und Netzinfra- strukturen in der Medizin des 21. Jahrhunderts, Hannover 2004; Medizin.1 Haring (Hrsg.), Gesundheit digital. Perspektiven zur Digitalisierung im Gesundheitswesen, Berlin 2019; Huss, Künstliche Intelligenz, Robotik und Big Data in der Medizin, Berlin 2019; Jörg, Digitali- sierung in der Medizin. Wie Gesundheits-Apps, Telemedizin, künstliche Intelligenz und Robotik das Gesundheitswesen revo- lutionieren, Berlin 2018; Matusiewicz/Pittelkau/Elmer (Hrsg.), Die Digitale Transformation im Gesundheitswesen. Transforma- tion, Innovation, Disruption, Berlin 2017; Müller-Mielitz/Lux (Hrsg.), E-Health-Ökonomie, Berlin 2017; Schulz, Zukunftsmedizin. Wie das Silicon Valley Krankheiten besiegen und unser Leben verlängern will, München 2018; Topol, Deep Medicine. How Arti- ficial Intelligence Can Make Healthcare Human Again, New York 2019; Trill (Hrsg.), Praxisbuch eHealth. Von der Idee zur Umsetzung, 2. Aufl., Stuttgart 2018; Wachter, The Digital Doctor. Hope, Hype 1 Im Folgenden orientiere ich mich exemplarisch an der Situation and Harm at the Dawn of Medicine’s Computer-Age, New York Deutschland. Über die aktuelle Lage der Digitalisierung der 2017. Medizin in der Schweiz berichtet die Strategie eHealth Schweiz 2.0, 2018 – 2022, vom 14. Dezember 2018, im Internet unter https:// 3 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/ www.e-health-suisse.ch/fileadmin/user_upload/Dokumen- Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/ te/2018/D/181214_Strategie-eHealth-Suisse-2.0_d.pdf. Digitale-Versorgung-Gesetz_DVG_Kabinett.pdf. ContraLegem | 2019 /2 | Eric Hilgendorf, Medizin und Digitalisierung (E-Health) | S. 274–282 274
L heitswesen voranzutreiben4 und rechtliche stunden. Darüber hinaus sollen die Verwal- Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine tungsprozesse durch Digitalisierung vereinfacht rasche «Implementierung digitaler Lösungen werden. und neuer innovativer Formen der Zusammen- arbeit» ermöglichen.5 Mit der Digitalisierung Den Krankenkassen sollen mehr Möglichkeiten des Gesundheitswesens soll «den Herausforde- zur Förderung digitaler Innovationen gegeben rungen der alternden Gesellschaft, der Zu- werden. Der Innovationsfonds des Bundes soll nahme der Anzahl chronisch Kranker, dem mit 200 Millionen Euro pro Jahr fortgeführt Fachkräftemangel sowie der Unterversorgung und weiterentwickelt werden und es soll ein in strukturschwachen Regionen» entgegenge- Verfahren zur Überführung erfolgreicher treten werden.6 Der Gesetzgeber macht deutlich, Ansätze aus Projekten des Innovationsfonds in dass der Gesetzentwurf lediglich einen Schritt die Regelversorgung geschaffen werden. Ein in einer langen Reihe von Aktivitäten darstellt, weiteres Ziel ist eine bessere Nutzbarkeit von die die Digitalisierung des Gesundheitswesens Gesundheitsdaten für Forschungszwecke. Ins- durchsetzen sollen. Dabei sei ein «stetes Aus- gesamt handelt es sich um eine durchaus balancieren im Spannungsfeld zwischen der ehrgeizige, ein weites Spektrum von Maßnah- gesellschaftlichen Verantwortung, dem Nutzen men umfassende Initiative, um die Digitalisie- für die Versorgung und dem Machbaren» er- rung der Medizin in der Bundesrepublik forderlich.7 Deutschland wirksam voranzutreiben. Der Entwurf sieht insbesondere vor, digitale Die Medizin ist offenkundig im Zeitalter der Gesundheitsanwendungen, d.h. vor allem so- Computer, des Internets und der Künstlichen genannte Gesundheitsapps, den Patienten zur Intelligenz angekommen. Dies bedeutet aber Verfügung zu stellen. Versicherte sollen einen auch, dass sich das Gesundheitswesen zu einem Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendun- neuen Anwendungsfeld der Computer- und gen erhalten. Die erforderliche Sichtung des Internetkriminalität entwickeln wird. Der Angebots und die Auswahl der verschreibungs- Gesetzgeber sieht durchaus die Gefahren, die pflichtigen Anwendungen soll durch das Bun- eine Vernetzung und Digitalisierung im Ge- desinstitut für Arzneimittel und Medizin- sundheitswesen mit sich bringt. Deswegen produkte (BfArM) erfolgen. Des Weiteren zielt werden im neuen § 75b des SGB V die kassen- der Gesetzentwurf darauf ab, mehr Leistungs- ärztlichen Bundesvereinigungen verpflichtet, erbringer als bisher an die bereits existierende bis zum 31. März 2020 in einer Richtlinie die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen8 Anforderungen «zur Gewährleistung der anzuschließen. Außerdem soll die Telemedizin IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und gestärkt werden, etwa durch die Ausweitung vertragszahnärztlichen Versorgung» festzu- von sogenannten Telekonzilien9 und eine Ver- legen. In Abs. 2 heißt es, die in der Richtlinie einfachung der Durchführung von Videosprech- festzulegenden Anforderungen müssten «ge- eignet sein, abgestuft im Verhältnis zum Ge- 4 Siehe in diesem Zusammenhang auch schon das Gesetz für si- fährdungspotenzial, Störungen der informa- chere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesund- tionstechnischen Systeme, Komponenten oder heitswesen (E-Health Gesetz) vom 21.12.2015, BGBl I, 2408 ff. Prozesse der vertragsärztlichen Leistungser- 5 DVG-Entwurf (Fn. 3), 1. bringung in Bezug auf Verfügbarkeit, Integri- 6 Ebenda. tät, Authentizität und Vertraulichkeit zu 7 Ebenda. vermeiden.»10 8 Siehe dazu die aktuelle Broschüre der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, im Internet unter https://www.kbv.de/media/sp/ PraxisWissen_Telematikinfrastruktur.pdf. 9 Unter «Telekonzil» (gelegentlich auch «Telekonsil») wird die zeitversetzte Beratung mit einem oder mehreren anderen Ärzten mittels elektronischen Austauschs verstanden. 10 DVG-Entwurf (Fn. 3), 10. ContraLegem | 2019 /2 | Eric Hilgendorf, Medizin und Digitalisierung (E-Health) | S. 274–282 275
L II. Was ist E-Health? scheidungen treffen können. Es handelt sich A. Begriff um eine neue Form von Akteuren, deren theo- «E-Health» ist die Abkürzung für «Electronic retische Erfassung Ethik und Rechtswissen- Health». Unter diesem Oberbegriff werden alle schaft vor erhebliche Herausforderungen Vorgänge im Gesundheitswesen erfasst, bei stellt.14 Derartige Systeme übernehmen auch denen der Patient oder die Patientin unter im medizinischen Bereich immer mehr Ent- Einbeziehung digitaler Informations- und scheidungen, ohne dass bislang z.B. die Ver- Kommunikationstechnologien (IKT) behandelt teilung von Verantwortung für Fehlentschei- oder betreut wird.11 Der Begriff bezeichnete dungen als geklärt gelten kann. Auch wenn zunächst nur die Digitalisierung klassischer Systeme mit Künstlicher Intelligenz dem Tätigkeitsbereiche, etwa das Führen digitaler menschlichen Arzt bereits heute z.B. bei der Patientenakten. Die Fortentwicklung der Infor- Bilderkennung weit überlegen sind,15 dürfte es mations- und Kommunikationstechnologie noch eine Zeit lang dauern, bis Computer eigen- ermöglicht jedoch heute eine Vielzahl von ständig umfassende ärztliche Aufgaben über- Anwendungen im Gesundheitsbereich, die nehmen können.16 ebenfalls unter dem Oberbegriff E-Health zu- sammengefasst werden. B. Formen des E-Health Die verschiedenen Anwendungsbereiche des Das Thema E-Health liegt im Schnittpunkt E-Health lassen sich in folgende Gruppen auf- verschiedener Disziplinen, etwa der Medizin, teilen: Information, Kommunikation, Inter- der Rechtswissenschaft, der Gesundheitsöko- aktion, Transaktion und Integration.17 nomie, aber auch der Medizinethik. Technische Grundlage von E-Health jeder Art ist die Digi- •• Information: Darunter fallen z.B. spezielle talisierung medizinischer Informationen, also Informationsportale, mit denen Ärzten oder die Darstellung in binärer Form als Folge von Patienten Informationen vermittelt werden. «Nullen» und «Einsen».12 Dies erlaubt es, be- Ein Sonderfall sind Krankenhausinforma- liebige Informationen in vorher nie gekannter tionssysteme (KIS), also alle IKT-Systeme Geschwindigkeit und Menge zu speichern, zu innerhalb eines Krankenhauses, die Infor- übertragen und zu bearbeiten. Dabei lassen sich mationen und Daten innerhalb eines Kran- Datenspeicher heute auch über weite Entfer- kenhauses erfassen, bearbeiten, speichern nungen hinweg so vernetzen, dass der Daten- und nutzbar machen. austausch zwischen ihnen quasi in Echtzeit •• Kommunikation: In diese Kategorie fallen möglich ist. Dies ist die Grundlage des Internets Systeme, welche den Austausch von Informa- der Dinge (Internet of Things, IoT), also der tionen zwischen zwei oder mehr Beteiligten, Vernetzung von beliebigen Gegenständen, so also zwischen Arzt - Patient, Arzt - Arzt, dass diese selbständig über das Internet mit- Patient - Patient usw. ermöglichen, bei denen einander kommunizieren können.13 aber keine direkte oder zeitnahe Reaktion des Kommunikationspartners erfolgt. Ein neuer, erst in den letzten Jahren im Medi- •• Interaktion: Mit Interaktion wird der Aus- zinsektor in breiterem Umfang relevant wer- tausch von Informationen und Daten be- dender Faktor ist das zunehmende Auftreten zeichnet, wobei eine direkte Reaktion des autonomer Systeme, die eigenständig Informa- tionen aufnehmen, sie austauschen und Ent- 14 Hilgendorf, Autonome Systeme, künstliche Intelligenz und Ro- boter, in: Barton et al. (Hrsg.), Festschrift für Thomas Fischer, München 2018, 101 ff. 11 Umfassend Lux, in: Müller-Mielitz/Lux (Fn. 2), 3 ff. 15 Wachter (Fn. 2), 47 ff. 12 Einführend zu den technischen Grundlagen und Trends Hilgendorf, Digitalisierung in der Medizin, medstra 2017, 257 f. 16 Topol (Fn. 2), insbes. 255 ff.; 283 ff.; Wachter (Fn. 2), 93 ff. 13 Bogdan (Fn. 2), 63 ff. 17 https://www.egovernment-computing.de/was-ist-ehealth-a-570980/. ContraLegem | 2019 /2 | Eric Hilgendorf, Medizin und Digitalisierung (E-Health) | S. 274–282 276
L Kommunikationspartners erfolgt. Als Beispiel munikation erfolgt.21 Eingesetzt wird die Tele- kann das «Home-Monitoring» von Patienten medizin bereits seit den 1980er Jahren, wo sie dienen. zunächst die räumliche Entfernung zwischen •• Transaktion: Zu dieser Form von E-Health Arzt und Patient bei militärischen Einsätzen zählen Anwendungen, die den gezielten Daten- oder in der Raumfahrt überbrücken sollte.22 austausch zwischen verschiedenen Beteiligten Von großer Bedeutung ist die Telemedizin in zum Inhalt haben und damit die elektronische Ländern mit einer geringen Bevölkerungs- Abbildung und Abwicklung aller erbrachten dichte, wo relativ wenige Menschen über eine medizinischen Leistungen ermöglichen. Ein große Fläche medizinisch versorgt werden Beispiel ist die Elektronische Gesundheits- müssen. Heute ist die Telemedizin auch in karte.18 Deutschland weit verbreitet und erfasst nahe- •• Integration: Zur Integration gehören alle zu alle medizinischen Fachgebiete.23 Anwendungen, die auf die lebenslange zent- rale Speicherung von Patientendaten abzielen, Viele Telemedizin-Projekte werden in Deutsch- indem alle Gesundheitsdaten eines Patienten land staatlich unterstützt. Zur Bündelung des zusammengeführt werden. Dazu gehört etwa telemedizinischen Wissens wurden beispiels- die Elektronische Patientenakte.19 weise in Bayern mehrere telemedizinische Zentren gegründet, welche die Entwicklung Eine andere Einteilung20 unterscheidet nach neuer Projekte fördern. Ziel ist, dass die Tele- dem Zweck der Nutzung zwischen E-Health-An- medizin sowohl von Seiten der Heilberufe als geboten der Konsumentenebene, der professio- auch von Seiten der Patienten zum selbstver- nellen Ebene und der Makroebene. Zur Konsu- ständlichen Bestandteil der medizinischen mentenebene gehören alle Angebote des Versorgung wird (sog. Telemedizin-Offensive kommerziellen Gesundheitsmarktes, wie z.B. Bayerns).24 Gesundheitsapps, Mess- und Assistenzsysteme oder digitale Fitnesstools. Die professionelle Ein anderes Beispiel für Telemedizin sind die Ebene erstreckt sich auf Anwendungen, die von in mehreren Bundesländern eingeführten Angehörigen des Gesundheitswesens (Ärzten, «Tele-Stroke-Units», mit denen Schlaganfall- Krankenkassen) finanziert werden, also vor patienten behandelt werden.25 Eine «Stroke- allem die Angebote der Telemedizin. Die Mak- Unit» ist eine zertifizierte Spezialabteilung für roebene betrifft diejenigen Angebote, für die die Behandlung eines Schlaganfalls. Doch nicht eine Vernetzung verschiedener Akteure er- jedes Krankenhaus in Deutschland verfügt über forderlich ist. Hierzu gehören die bereits er- eine solche Abteilung. Zur Verbesserung der wähnte Elektronische Gesundheitskarte und Versorgung insbesondere im ländlichen Raum die Elektronische Patientenakte. wurden deshalb neue «Tele-Stroke-Units» ge- gründet. Dabei erfolgt die medizinische Ver- C. Telemedizin sorgung des Patienten in der Klinik vor Ort; «Telemedizin» bezeichnet medizinische Diag- nostik oder Therapie, die unter Überbrückung einer räumlichen oder zeitlichen Distanz zwischen dem Arzt/Therapeut/Apotheker und dem Patienten mit den Mitteln der Telekom- 21 Bogdan (Fn. 2), 185 ff.; Jörg (Fn. 2), 65 ff. 22 Bogdan (Fn. 2), 187 f. zu noch älteren Anwendungsszenarien. 23 http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktele- 18 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/ medizin/telemedizin/. krankenversicherung/egk.html. Siehe auch Trill, in: ders. (Fn. 2), 24 https://www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-kranken- 48 ff. hausbetreiber/telemedizin/. 19 https://www.kbv.de/html/epa.php. 25 https://www.netdoktor.de/krankheiten/schlaganfall/stro- 20 https://ehealthblog.de/ehealth/. ke-unit/. ContraLegem | 2019 /2 | Eric Hilgendorf, Medizin und Digitalisierung (E-Health) | S. 274–282 277
L die Spezialisten werden über eine Live-Video- bühr) die Möglichkeit, jederzeit durch einen konferenz zugeschaltet.26 Kardiologen telefonisch beraten zu werden. CARDIOGO legt eine elektronische Patienten- Ein weiteres Beispiel ist der von mehreren akte an, auf die die beteiligten Ärzte jederzeit Krankenkassen angebotene Chat mit einem zugreifen können. Arzt. In dem Modellprojekt «DocDirekt» der KV Baden-Württemberg27 können sich Patienten D. Mobile Health telefonisch, per App oder im Chat an einen Unter dem Begriff des Mobile Health wird Telearzt, meist einen Allgemeinmediziner, derjenige Bereich des E-Health zusammenge- wenden und sich von ihm beraten lassen. fasst, in welchem mobile Geräte eingesetzt Diese verweisen die Patienten bei Bedarf an werden. Insbesondere der Markt für Fitness- eine patientennah erreichbare Praxis, bei der und Gesundheitsapps ist in den letzten Jahren der Patient noch am selben Tag einen Termin rasant gewachsen. Schon heute sind weit über erhält. Auf diese Weise soll u.a. die Überlastung 100.000 Apps verfügbar, die sich mit Gesundheit der Notfallambulanzen verringert werden. Der oder Fitness befassen. Sie werden oft in Ver- beteiligte Arzt erhält für jeden Anruf eine bindung mit einem «Activity-Tracker» einge- Vergütung von 25 Euro. setzt, welcher als Armband oder Uhr getragen wird und Aufzeichnungen über die Bewegung Ein Unterfall der Telemedizin ist das Telemo- (z.B. Anzahl der Schritte), Kalorienverbrauch nitoring, also die Fernüberwachung von Patien- und Herzfrequenz vornimmt. Sind die Geräte tinnen und Patienten.28 Gängige Praxis ist z.B. mit einem GPS-Element verbunden, wird auch die Kontrolle von Herzschrittmachern, die die zurückgelegte Strecke aufgezeichnet. Über automatisch Vitalparameter (z.B. Herzrhyth- eine zum jeweiligen Fitnesstracker gehörende mus, Sauerstoffgehalt des Blutes) an ein Daten- App lässt sich das Fitnessverhalten des Be- center übersenden. Diese Daten werden durch nutzers auswerten. Die Fitness- und Gesund- Ärzte bzw. geschultes Personal überwacht und heitsdaten des Konsumenten werden in einer ausgewertet. Bei einer Gesundheitsverschlech- Cloud gespeichert. terung kann der Patient so frühzeitig gewarnt und behandelt werden. Ein neuer, über den reinen Fitnessaspekt hin- ausgehender Trend aus den USA ist das Die Telemedizin ermöglicht auch neue Ge- Self-Tracking.31 Offenbar verspüren immer mehr schäftsmodelle für Ärzte: Für Patienten, die Menschen das Bedürfnis, ihre Lebensgewohn- einen Herzinfarkt erlitten haben, bietet bei- heiten zu analysieren, um diese zu optimieren, spielsweise ein Hamburger Arzt eine spezielle indem sie die relevanten Daten über einen App an29 und mehrere Kardiologen betreiben längeren Zeitraum hinweg sammeln und durch den Bereitschaftsdienst CARDIOGO30. Gegen eine App auswerten lassen. Häufig werden die Bezahlung wird dabei den Patienten ein mobi- Daten außerdem in sozialen Netzwerken geteilt. les EKG-Gerät zur Verfügung gestellt und der Sie beziehen sich zum Beispiel auf die Schlaf- Patient erhält (ggf. gegen eine zusätzliche Ge- und Essgewohnheiten, den Konsum von Ziga- retten und Alkohol, biometrische Fakten wie 26 Zu älteren Projekten dieser Art Kiefer et al., in: von Grätz (Fn. 2), Puls, Blutdruck und Blutzuckerwerte, aber auch 105 ff. auf «weiche» Fakten wie das momentane Wohl- 27 https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/tele- medizin/article/968458/telemedizin-projekt-docdirekt-oft-ge- befinden. Offenbar werden vor allem junge, chattet-arzt.html. 28 Jörg (Fn. 2), 9 ff. 29 https://www.abendblatt.de/hamburg/article226302031/Herz- 31 Hilgendorf, Zur Steuerung technischer Entwicklungen durch infarkt-Diagnose-Kardiologie-UKE-Forschung.html. Recht und Moral – am Beispiel der Informationstechnik in der 30 https://ehealthblog.de/2015/02/20/cardiogo-eine-app-die-leben- Medizin, in: Spiecker gen. Döhmann/Wallrabenstein (Hrsg.), retten-kann/. IT-Entwicklungen im Gesundheitswesen, Bern 2016, 75 (76). ContraLegem | 2019 /2 | Eric Hilgendorf, Medizin und Digitalisierung (E-Health) | S. 274–282 278
L technikaffine Männer von diesen Apps ange- Gesundheitsdaten des Anwenders, die über sprochen.32 verschiedene Apps gesammelt werden (z.B. Pulssensoren, Personenwaage usw.) und macht Junge Unternehmen nutzen diesen Trend und sie verfügbar. Es steht zu erwarten, dass Ge- entwickeln immer mehr Apps, um die beson- sundheitsapps in der Medizin immer mehr an deren Wünsche ihrer Klientel zu befriedigen. Bedeutung gewinnen und in Zukunft sogar So entwickelten IT-Spezialisten eines Heidel- genauso wie ein Medikament verordnet werden. berger Start-Ups einen digitalen Urintest, mit Dies würde allerdings voraussetzen, dass der dem durch Messung von Urinwerten (ph-Wert, Arzt den Patienten über den Einsatz und die Glykose) Krankheiten frühzeitig erkannt werden Anwendung sinnvoller Apps beraten kann.36 sollen. Das System besteht aus einem Sensor, Wie in der Strategie eHealth Schweiz 2.037 zu der in die Toilette eingebaut wird, einer App Recht betont wird, müssen überdies auch die und einem Serversystem. In der Testphase Patienten über digitale Grundfertigkeiten sowie haben mehrere Heidelberger Gaststätten ihre über eine hinreichende allgemeine Gesund- Toiletten mit einem derartigen Sensor ausge- heitskompetenz verfügen, wenn die Digitalisie- stattet.33 rung der Medizin gelingen soll. Weiterhin werden Methoden erarbeitet, die III. Vorteile und Nachteile Gesundheitstracker nicht nur als Armband zu Die Vorteile der neuen Technologien liegen auf tragen, sondern fest mit dem Körper zu ver- der Hand:38 Die medizinische Versorgung wird binden. So entwickelte das US-Startup Chaotic verbessert, Krankheiten können früher erkannt Moon Studios ein Tech-Tattoo, das den mensch- und durch Vorsorge verhindert werden. Dies lichen Körper als Leiterplatte nutzt und Puls, führt zu einer erheblichen Einsparung von Stresslevel und Körpertemperatur messen kann. Kosten, was wiederum für eine Verbesserung Das Wearable wird dabei wie ein Abziehbild auf der Gesundheitspflege genutzt werden kann. die Haut aufgetragen. Die Messwerte werden Besondere Chancen bietet die sog. personali- per Bluetooth oder Wifi an den PC oder eine sierte Medizin, bei der Diagnostik und Therapie App übertragen und ausgewertet. Interessant speziell auf das betroffene Individuum zuge- sind diese Tech-Tattoos vor allem in der Medi- schnitten sind – bis zu passend für den einzel- zin und im Militär.34 Durch den direkten nen Empfänger erzeugten Spenderorganen.39 Hautkontakt sind die Tattoos funktionaler als Derartige Angebote setzen die Erfassung und die bisherigen Smartwatches. Sie sind außerdem Analyse gewaltiger Datenmengen über das in- auch deutlich günstiger und umweltfreundli- dividuelle Krankheitsbild voraus. cher. Aber wer sammelt die Daten bzw. wer gerät mit Das Sammeln von Daten, auch und gerade von ihnen in Kontakt? In Frage kommen die Gesund- Gesundheitsdaten, gehört für immer mehr heitsdienstleister und IT-Provider, aber auch Menschen zum Lebensalltag. In den USA wird Abrechnungsstellen, Kontroll- und Qualitäts- in vielen Kliniken die von Apple entwickelte sicherungseinrichtungen, Forschungseinrich- App «Healthkit» genutzt.35 Diese speichert die tungen, soziale Netzwerke bis hin zu Selbst- hilfeforen. Es ist kaum zu kontrollieren, wie 32 https://www.wissen.de/self-tracking-das-vermessene-ich. 33 https://ehealthblog.de/news-trends/e-health-startup-entwi- 36 https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/ ckelt-einen-digitalen-urintest/. gesundheitsapps2011/article/910754/zukunft-e-health-wenn- 34 https://www.trendsderzukunft.de/biowearables-neues-tech-tat- aerzte-apps-verordnen-pillen.html. too-misst-koerper-und-umweltdaten-und-warnt-vor-unsichtba- 37 Strategie eHealth Schweiz (Fn. 1), 39. ren-gefahren/. 38 Siehe auch die Strategie eHealth Schweiz (Fn. 1), 13 f. 35 https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/ gesundheitsapps2011/article/910754/zukunft-e-health-wenn- 39 Gelegentlich ist auch von einer «precision medicine» die Rede, aerzte-apps-verordnen-pillen.html. vgl. etwa Bogdan (Fn. 2), 231 ff. ContraLegem | 2019 /2 | Eric Hilgendorf, Medizin und Digitalisierung (E-Health) | S. 274–282 279
L dort mit den Patientendaten umgegangen wird, IV. Rechtliche Herausforderungen – ein vor allem dann, wenn die Anbieter aus dem Ausblick Ausland agieren. Besonders problematisch ist, Diese neuen Entwicklungen bergen erhebliche wenn Daten in großem Umfang gesammelt und rechtliche Herausforderungen. Das Spektrum ausgewertet werden können (Big Data). Das reicht vom Verfassungsrecht über das Medi- Geschäftsprinzip vieler (Gesundheits-)Apps zinprodukterecht, das zivile Haftungsrecht, beruht darauf, dass sie für den Nutzer zwar das Versicherungsrecht, das Recht des Daten- kostenlos oder sehr günstig sind, er aber schutzes42 bis hin zum Strafrecht. Auch die quasi mit seinen Daten «bezahlt», die dann europa- und völkerrechtlichen Vorgaben sind weitergenutzt oder an Dritte verkauft werden. zu beachten.43 Im Folgenden soll nur ein Prob- Schon heute sammeln Dritte Daten und werten lemfeld herausgegriffen werden, nämlich die diese mit Algorithmen aus, um z.B. auf den strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Hacker- Einzelnen zugeschnittene Werbeprofile zu er- angriffen: stellen oder um ihre Produkte (z.B. Medika- mente) zu verbessern. Wie das letztgenannte Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und Beispiel zeigt, sind derartige Geschäftsmodelle müssen daher in besonderem Maße geschützt keineswegs von vornherein negativ zu bewerten. werden. Neben dem Hacker, der sich aus finan- ziellen Interessen in ein System einhackt und Gerade im Gesundheitsbereich droht aber die die so erlangten Daten verkauft, sind auch Herausbildung nicht mehr zu kontrollierender andere Szenarien denkbar, etwa mutwillige internationaler Monopole;40 aus gut nachvoll- Veränderungen von Daten mit der Folge von ziehbaren Gründen werden sich vor allem Fehldiagnosen oder die gezielte Manipulation schwer oder gar lebensbedrohlich erkrankte von App-gesteuerten Herzschrittmachern oder Menschen nicht mit dem zweitbesten Anbieter Insulinspritzen, welche zu Körperverletzungen zufrieden geben, sondern unter Inkaufnahme oder sogar zum Tod von Patienten führen sämtlicher Kosten das (wirklich oder bloß könnten. Von besonderer Brisanz sind Hacker- vermeintlich) beste Angebot wählen. angriffe auf Informationssysteme, die eine große Zahl von Patienten betreffen, etwa auf Die Auswertung der besonders sensiblen Ge- Datenbanken von Krankenhäusern, die Daten sundheitsdaten ermöglicht einen tiefen Einblick von Krankenkassen oder die elektronische in den persönlichen Lebensbereich. Sie geben Patientenakte. Auskunft über Lebenserwartung und allgemei- nen Gesundheitszustand, der nicht nur für die A. Verantwortlichkeit des Hackers Werbebranche, sondern insbesondere für Strafrechtlich verantwortlich ist zunächst der Versicherungen, Kreditunternehmen und (zu- Hacker selbst. Er kann sich v.a. nach § 202a künftige) Arbeitgeber äußerst interessant ist. dStGB (Ausspähen von Daten) straf bar machen, Darüber hinaus lassen sich gerade Gesundheits- im Fall der Manipulation von Daten auch nach daten nutzen, um das Verhalten nicht bloß zu § 303a dStGB (Datenveränderung) oder nach § analysieren, sondern auch zu steuern, vom 303b dStGB (Computersabotage), wenn die bloßen «Nudging» bis hin zur handfesten Datenverarbeitung für einen anderen von we- Manipulation,41 von illegalen Zugriffen auf sentlicher Bedeutung ist. Dies dürfte etwa bei Datenbestände etwa zum Zweck von Erpressung einem Angriff auf den zentralen Rechner eines ganz zu schweigen. Krankenhauses oder einer Krankenkasse an- zunehmen sein. Wird infolge einer Manipula- 40 Schulz (Fn. 2), 92 ff. 41 Dies gilt für alle Daten, die einen Einblick in die Motive von Ak- 42 Dazu umfassend Stiftung Datenschutz (Hrsg.), Big Data und teuren erlauben. Nicht zuletzt deshalb ist die Herausbildung von E-Health, 2017. Datenmonopolen ein außerordentlich wichtiges gesamtgesell- schaftliches Thema. 43 Herzog, in: Böttinger/zu Putlitz (Fn. 2), 337 ff. ContraLegem | 2019 /2 | Eric Hilgendorf, Medizin und Digitalisierung (E-Health) | S. 274–282 280
L tion ein Mensch verletzt oder getötet, kommen liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung vor.45 Es die Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. dStGB) kommt dann auf die Vorhersehbarkeit und oder Tötungsdelikte (§§ 211 ff. dStGB) in Be- Vermeidbarkeit an. Die Klärung der damit tracht. Der Ankäufer von Daten kann wegen angesprochenen Haftung für Sabotagesicherheit Datenhehlerei (§ 202d dStGB) straf bar sein. und die damit verbundene Gefahr einer Ver- antwortungsdiffusion46 stellt eine der größten Zusätzliche Probleme ergeben sich bei Fällen juristischen Herausforderungen im Internet mit Auslandsbezug, etwa wenn der Hacker oder der Dinge dar. das angegriffene Unternehmen oder beide im Ausland agieren. Das deutsche Strafrecht gilt C. Providerhaftung gemäß § 3 dStGB für Taten, die im Inland be- Von besonderer Bedeutung ist die Verantwort- gangen werden, d.h. Taten, deren Tathandlung lichkeit der Provider. Üblicherweise unter- im Inland vorgenommen wird oder deren scheidet man Content-, Host- und Service-Pro- Taterfolg im Inland eintritt (§ 9 dStGB). Wird vider, wobei zu Letzteren insbesondere die die Tat im Ausland gegen einen Deutschen Access-Provider zählen. In Deutschland ist die begangen, so ist nach § 7 Abs. 1 dStGB das Providerhaftung im Telemediengesetz (TMG) deutsche Strafrecht anwendbar, wenn die Tat geregelt. Die §§ 7 ff. TMG enthalten eine sehr im Ausland ebenfalls mit Strafe bedroht ist.44 weitgehende haftungsrechtliche Privilegierung der Provider, die in den Anfangsjahren des B. Verantwortlichkeit des Unternehmens, Internets sinnvoll war, um die neu entstehen- bei dem die Daten gehackt werden den Geschäftsmodelle zu schützen. Heute er- Das deutsche Strafrecht kennt bislang keine scheinen die Privilegien angesichts der Ver- Unternehmensstraf barkeit. Straf bar sein netzung in so sensiblen Bereichen wie dem können nur natürliche Personen, also etwa die Straßenverkehr oder dem medizinischen Bereich im Unternehmen für das Speichern der Daten kaum mehr zeitgemäß und bedürfen dringend und die Datensicherheit verantwortlichen der Überprüfung. Fachkräfte. Delikte wie das Ausspähen von Daten, § 202a dStGB, oder die Computersabo- Dies gilt insbesondere für die faktische Haf- tage, § 303a dStGB können allerdings nur tungsfreistellung der Accessprovider, die nach vorsätzlich verwirklicht werden, eine Mittäter- in Deutschland verbreiteter Ansicht selbst dann schaft oder die Beihilfe von Unternehmensmit- greifen soll, wenn ein Accessprovider von arbeitern an diesen Taten scheiden daher in kriminellen Aktivitäten eines bestimmten der Regel mangels Vorsatzes aus. Stehen z.B. Nutzers erfährt und diesen trotz Aufforderung eine Körperverletzung, § 223 dStGB oder gar (z.B. durch die Polizei) nicht vom Netz nimmt. eine Tötung, §§ 212, 211 dStGB, im Raum, so Richtigerweise ist hier zumindest eine Bei- kommt aber auch die fahrlässige Begehung, §§ hilfestraf barkeit anzunehmen (z.B. wenn der 229, 222 dStGB, in Betracht. in Frage stehende Nutzer, nachdem der Provider sich trotz Wissen um dessen Tatpläne geweigert Maß für die anzuwendenden Sorgfaltspflichten hatte, ihn vom Netz zu nehmen, eine medizi- sind dabei die akzeptierten Sicherheitsstan- nische Einrichtung mittels Schadsoftware dards. Wenn diese nicht eingehalten wurden angreift und dadurch vorsätzlich Menschen und so der Hackerangriff ermöglicht wurde, 45 Hilgendorf, Verantwortungsdiffusion und selbstlernende Syste- me in der Industrie 4.0 – ein Problemaufriss aus strafrechtlicher Perspektive, in: Hornung (Hrsg.), Rechtsfragen der Industrie 4.0. Datenhoheit, Verantwortlichkeit, rechtliche Grenzen der Ver- netzung, Baden-Baden 2018, 119 (126). 44 Rechtsvergleichend Schwarzenegger, Der räumliche Geltungs- bereich des Strafrechts im Internet, ZStrR 2000, 109 ff. 46 Hilgendorf (Fn. 46), 119 (120 f., 129 ff.). ContraLegem | 2019 /2 | Eric Hilgendorf, Medizin und Digitalisierung (E-Health) | S. 274–282 281
L verletzt).47 Das deutsche Netzwerkdurchset- de lege ferenda, zu lösen. Eines gänzlich zungsgesetz vom 1. September 201748 weist in neuen «Rechts der Digitalisierung» bedarf es die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug. nicht. Der Revolution in der IT, die zu einer fortschreitenden Digitalisierung unserer ge- * samten Lebens- und Arbeitswelt unter Ein- schluss des Gesundheitswesens geführt hat,49 Wie die Beispiele zeigen, sind die durch die sollte man nicht durch eine juristische Revo- Digitalisierung der Medizin aufgeworfenen lution zu begegnen versuchen, sondern durch rechtlichen Probleme durchaus auf der Basis eine reflektierte Evolution des geltenden des geltenden Rechts, u.U. mit Fortbildungen Rechts.50 47 Hilgendorf/Valerius, Computer- und Internetstrafrecht, 2. Aufl., Berlin/Heidelberg 2012, Rn. 215 ff. 49 Nicht wenige sprechen deshalb sogar von der «digitalen Trans- formation», vgl. bereits den Titel des Werkes von Matusiewicz 48 BGBL. I, 3352 ff.; im Internet unter https://www.bmjv.de/Shared- et al. (Fn. 2) sowie Lohmann, in Matusiewicz et al. (Fn. 2), 7 ff. Docs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl_NetzDG. pdf?_ _blob=publicationFile&v=2. 50 Hilgendorf, FS Fischer (Fn. 14), 101 (113). ContraLegem | 2019 /2 | Eric Hilgendorf, Medizin und Digitalisierung (E-Health) | S. 274–282 282
Sie können auch lesen