Mehr Freizeit. Sicher versorgt - ALTERSTEILZEIT FÜR BEAMTE - BVK Beamtenversorgung

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ALTERSTEILZEIT
                         FÜR BEAMTE

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INHALT                                                                      1. VORBEMERKUNG                                                In Bayern sind dabei grundsätzlich
                                                                                                                                           alle Beamtengruppen mit einbezo-
1.   Vorbemerkung                                                      3    Durch Art. 91 (bis März 2009 Art. 80d)                         gen, also auch die bisher schon aus
2. Voraussetzungen für die Altersteilzeit                              4    des Bayerischen Beamtengesetzes                                anderen Gründen teilzeitbeschäftig-
3. Wie kann die Arbeitszeit verteilt werden?                           4    (BayBG) wurde ab 1. August 1999 die                            ten Beamten. Die Möglichkeit der
4. Wie lange kann die Altersteilzeit ausgeübt werden und                    Altersteilzeit für die bayerischen Be-                         Altersteilzeit ist nur für bestimmte
     wann beginnt der Ruhestand?                                       5    amtinnen und Beamten1 eingeführt                               Beamte in Führungspositionen aus-
5. Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf das spätere Ruhegehalt aus?   6    (der Wortlaut der gesetzlichen Re-                             geschlossen (Art. 91 Abs. 3 BayBG).
6. Welche Abschläge ergeben sich, wenn Beamte vor Erreichen                 gelung ist unter 10. abgedruckt), die
     der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand treten?             7   letzte wesentliche Änderung erfolg-                            In dieser Broschüre werden nur die
7. Wie ist zu verfahren, wenn die vorgesehene Abwicklung                    te zum 1. August 2015.                                         Grundvoraussetzungen für die Alters-
     der Altersteilzeit im Blockmodell unmöglich wird?                  7                                                                  teilzeit und die versorgungsrecht-
8. Beispiele                                                           9    Altersteilzeit bedeutet, dass Beschäf-                         lichen Auswirkungen erläutert. Die
9. Altersteilzeit wegen grundlegender Verwaltungsreformmaßnahmen       11   tigte ab einem bestimmten Lebens-                              Auswirkungen im Aktivbereich (z. B.
10. Anhang: Gesetzestexte zur Altersteilzeit                           12   alter ihre Arbeitszeit bis zum Beginn                          Altersteilzeitzuschlag) werden hier
11. Wie erhalte ich weitere Informationen?                             19   des Ruhestands reduzieren.                                     nicht behandelt. Diese sind mit dem
                                                                                                                                           jeweiligen Dienstherrn abzuklären.

                                                                            1 	
                                                                               Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Text in der Regel die männliche Form verwendet.
                                                                               Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

                                                                                                                                                                                   2 | 3
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2.	VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE                  Maßgabe beantragt werden, dass         entspricht dies dann 60 v. H. der re-   Zeitraumes einer Dienstunfähigkeit
    ALTERSTEILZEIT                           sich der Ruhestand unmittelbar         gulären Arbeitszeit.                    während der Ansparphase (hierfür
                                             anschließt (Näheres siehe unter                                                werden alle Erkrankungen in der
• Rechtzeitige Antragstellung beim           4. und 9.)                             2) Blockmodell:                         Ansparphase zusammengerechnet)
   Dienstherrn                                                                      Hier wird die Arbeitszeit zunächst      keine Arbeitszeit angespart werden.
• Mindestbewilligungszeitraum von         Hinweis:                                  in einer Ansparphase über den in        Deshalb verlängert sich in diesem
   einem Jahr                             Ob die Voraussetzungen für die Al-        Art. 91 Abs. 1 Satz 1 BayBG genann-     Fall die Ansparphase um die Hälfte
• Das Mindestalter für die Inan-          tersteilzeit erfüllt sind, prüft der      ten Umfang hinaus erhöht. Diese         der Zeit, in der eine Ansparung nicht
   spruchnahme von Altersteilzeit ist     Dienstherr.                               Arbeitszeiterhöhung wird dann in        möglich war.
   das vollendete 60. Lebensjahr, bei                                               der sogenannten Freistellungsphase
   Schwerbehinderten im Sinne von         3.	WIE KANN DIE ARBEITSZEIT              ausgeglichen. Bei Vollbeschäftigung     4.	WIE LANGE KANN ALTERSTEILZEIT
   § 2 Abs. 2 SGB IX das vollendete           VERTEILT WERDEN?                      in den letzten 5 Jahren vor Beginn          AUSGEÜBT WERDEN UND WANN
   58. Lebensjahr                                                                   der Altersteilzeit entspricht dies          BEGINNT DER RUHESTAND?
• Für Lehrkräfte an öffentlichen          Zwei Modelle stehen zur Verfügung:        der Erbringung der vollen Arbeits-
   Schulen gilt als Altersgrenze der                                                leistung während 60 v. H. der bis       Die Altersteilzeit muss vom Dienst-
   Beginn des Schuljahres, in dem         1) Teilzeitmodell:                        zum Eintritt in den Ruhestand ver-      herrn genehmigt sein und bis zum
   diese das nach Satz 1 maßgebli-        Hier arbeitet der Beamte während          bleibenden Zeit. Während der ver-       Ruhestandsbeginn ausgeübt wer-
   che Lebensjahr vollenden (Art. 91      des gesamten Zeitraums bis zum Be-        bleibenden Zeit (40 v. H.) wird kein    den. Der Ruhestand beginnt, wenn
   Abs. 1 Satz 2 BayBG)                   ginn des Ruhestands mit 60 v. H. der      Dienst geleistet.                       die gesetzlichen Voraussetzungen
• Altersteilzeit kann nur bewilligt       in den letzten fünf Jahren vor Beginn                                             erfüllt sind.
   werden, wenn dringende dienstli-       der Altersteilzeit durchschnittlich       Hinweis zur Berücksichtigung von
   che Belange nicht entgegenstehen       geleisteten Arbeitszeit (Umfang des       längeren    Krankheitszeiten   beim     Zum Beispiel:
• Altersteilzeit muss sich auf die Zeit   Art. 91 Abs. 1 Satz 1 BayBG). Bei Voll-   Blockmodell: Gemäß § 8b Abs.1 Satz 1    • gesetzliche Altersgrenze,
   bis zum Beginn des Ruhestandes         beschäftigung in den letzten fünf         Nr. 3, Abs.3 AzV kann während der       • Schwerbehinderung (ab dem 60.
   erstrecken. Sie kann nur mit der       Jahren vor Beginn der Altersteilzeit      Dauer des 6 Monate übersteigenden          Lebensjahr),

                                                                                                                                                           4 | 5
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bestanden und ist der Höchstruhe-          7.	WIE IST ZU VERFAHREN, WENN
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                                                                                 erreicht, ist eine Vergleichsberech-           DER ALTERSTEILZEIT IM BLOCK-
                                                                                 nung nach Mischrecht vorzunehmen               MODELL UNMÖGLICH WIRD?
                                                                                 (Art. 103 Abs. 5 – 7 BayBeamtVG). Hier-
                                                                                 bei wird die Altersteilzeit ebenfalls      Tritt ein Ereignis ein, das die vorge­
                                                                                 wie oben dargestellt angesetzt.            sehene Freistellung vom Dienst un­-
                                                                                                                            möglich macht (sogenannter „Stör-
                                                                                 6.	WELCHE ABSCHLÄGE ERGEBEN              fall“, z. B. Ruhestandversetzung wegen
• Antragsaltersgrenze (ab dem 64.      Bestand in den letzten fünf Jahren vor         SICH, WENN BEAMTE VOR                 Dienstunfähigkeit), ist eine status-
  Lebensjahr)                          Beginn der Altersteilzeit Vollbeschäf-         ERREICHEN DER GESETZLICHEN            rechtliche Rückabwicklung wie folgt
  Hinweis: Das grundsätzliche Ver-     tigung, ist die Zeit der Altersteilzeit        ALTERSGRENZE IN DEN RUHE-             vorzunehmen:
  bot der Kombination Altersteilzeit   ab Bewilligung bis zum Ruhestands-             STAND TRETEN?
  im Blockmodell mit der Antrags­      beginn grundsätzlich zu 6/10 ruhege-                                                 Störfall während der Ansparphase:
  altersgrenze ist ab 1. August 2015   haltfähig, Art. 24 Abs. 1 BayBeamtVG      Zusätzlich zu den bereits genann-          Wird Altersteilzeit im Blockmodell
  entfallen; eine Übergangsregelung    (siehe Seite 9, Beispiel 1).              ten Auswirkungen der Altersteilzeit        durchgeführt, geht der Beamte wäh-
  findet sich in Art. 141 BayBG.       Bestand bereits vor Beginn der Alter-     ist zu beachten, dass bei einem            rend der Ansparphase mit seiner Ar-
                                       steilzeit beine Teilzeitbeschäftigung,    Ruhestandsbeginn vor Erreichen der         beit in Vorleistung. Tritt während der
5.	WIE WIRKT SICH DIE ALTERS-         ist zunächst die durchschnittliche        gesetzlichen Altersgrenze bei folgen-      Ansparphase ein Störfall ein, ist ein
    TEILZEIT AUF DAS SPÄTERE           Arbeitszeit der letzten fünf Jahre vor    den Ruhestandsgründen ein Versor-          Ausgleich mit der Freistellungsphase
    RUHEGEHALT AUS?                    Beginn der Altersteilzeit zu berech-      gungsabschlag gemäß Art. 26 Abs. 2         nicht mehr möglich. Es erfolgt eine
                                       nen und das Ergebnis dann mit 6/10        BayBeamtVG vorzunehmen ist:                Rückabwicklung der Altersteilzeit.
5.1. Auswirkung auf die ruhegehalt-    zu multiplizieren. Die Zeit der Alter-    • Antragsaltersgrenze (Abschlag ent-       Die Dienstzeit ist voll ruhegehalt­
fähigen Bezüge                         steilzeit ist in dem so errechneten          fällt bei langer Dienstzeit 40/45       fähig und die Dienstbezüge sind in
Das Ruhegehalt berechnet sich nicht    Umfang ruhegehaltfähig (siehe Sei-           Jahre, Altersteilzeit rechnet hierbei   vollem Umfang nachzuzahlen.
aus den anteiligen, sondern aus den    te 9, Beispiel 2).                           voll – Art. 26 Abs. 3 BayBeamtVG),
vollen ruhegehaltfähigen Bezügen.                                                • Dienstunfähigkeit und                    Störfall während der Freistellungs-
                                       5.2.2. Berechnung des Ruhegehalts-        • Schwerbehinderung.                       phase:
5.2. Auswirkung auf die ruhegehalt-    satzes nach Mischrecht (Art. 103 Bay-                                                Tritt der Störfall während der Frei­
fähige Dienstzeit und den Ruhege-      BeamtVG)                                  Über die Voraussetzungen, die Aus-         stellungsphase ein, wird der Zeit-
haltssatz                              Hat das Beamtenverhältnis oder ein        nahmetatbestände und die Be-               raum der in Anspruch genommenen
                                       anderes unmittelbar vorangehendes         rechnung des Versorgungsabschlags          Freistellungsphase mit der Anspar-
5.2.1. Berechnung des Ruhegehalts-     öffentlich-rechtliches Dienstverhält-     können Sie sich in der Broschüre „Der      phase verrechnet. Die Dienstbe­
satzes nach neuem Recht                nis bereits am 31. Dezember 1991          Versorgungsabschlag“ informieren.          züge für den nicht ausgeglichenen

                                                                                                                                                            6 | 7
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Zeitraum sind insoweit nachzuzah-           voll ruhegehaltfähig. Der ausgegli-        8.	BEISPIELE
len. Dies bedeutet: Der nicht ausge-        chene Zeitraum ist zu 6/10 ruhege-
glichene Zeitraum ist in diesem Fall        haltfähig.                                  Beispiel 1
                                                                                        Beamter, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit voll-
                                                                                        beschäftigt. Altersteilzeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalles: fünf Jahre.
 Beispiel eines Störfalls während Altersteilzeit im Blockmodell                         Während der Altersteilzeit muss der Beamte entweder im Teilzeitmodell
 (bei Vollbeschäftigung)                                                                durchgehend zu 6/10 arbeiten oder im Blockmodell 3 Jahre voll arbeiten und
                                                                                        ist im Anschluss hieran voll freigestellt. Dies entspricht bei beiden Varianten
                                                     Eintritt Störfall nach 4 Jahren    60 v. H. der in den letzten fünf Jahren durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit.
                                                          (Dienstunfähigkeit)
                                                                                        Die Zeit der Altersteilzeit (ATZ) ist zu 6/10 ruhegehaltfähig,
    1. Jahr         2. Jahr           3. Jahr            4. Jahr          5. Jahr       5 Jahre ATZ x 6/10 = 3 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit

                Ansparphase                               Freistellungsphase
                                                                                        Beispiel 2
      für nicht                                                                         Beamtin, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit drei Jahre
                              ausgeglichene            1. Jahr            Frei-
    ausgeglichene                                                                       lang teilzeitbeschäftigt zu 1/2; will fünf Jahre lang in Altersteilzeit arbeiten.
                               Ansparzeit           freigestellt        stellung
     Ansparzeit                                                        nicht mehr       Die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich
   Rückabwicklung                                                       möglich         geleistete Arbeitszeit ermittelt sich dann wie folgt:
      mit vollen
   Dienstbezügen                                                                        (3 Jahre x 20/40) + (2 Jahre mal 40/40) geteilt durch 5 Jahre = 70,00 v. H.

      voll ruhe-                                                                        In den fünf Jahren Altersteilzeit muss die Beamtin entweder im Teilzeitmo-
     gehaltfähig                                                                        dell durchgehend zu 42/100 (70,00 v. H. x 0,6) arbeiten oder im Blockmodell
                                                                                        3 Jahre zu 70/100 arbeiten und ist im Anschluss daran vollständig freigestellt.

                                  Bezüge für Altersteilzeit
                                                                                        Die Zeit der Altersteilzeit (ATZ) ist in folgendem Umfang ruhegehaltfähig:
                              Zeit ist zu 6/10 ruhegehaltfähig
                                                                                        5 Jahre ATZ x 0,7 x 0,6 = 2 Jahre 36,50 Tage ruhegehaltfähige Dienstzeit.

 Für das eine Jahr der Freistellungsphase, das nicht mehr realisiert werden
 kann, sind somit 1,5 Jahre (1 Jahr x 60/40) der Ansparphase auszugleichen.

                                                                                                                                                                      8 | 9
Mehr Freizeit. Sicher versorgt - ALTERSTEILZEIT FÜR BEAMTE - BVK Beamtenversorgung
Beispiel 3                                                                          Beispiel 4
Beamter, geboren 05.07.1955, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der              Beamtin, geboren 05.07.1965, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der
Altersteilzeit vollbeschäftigt, Altersteilzeit im Teilzeitmodell vom 01.08.2017     Altersteilzeit vollbeschäftigt, Altersteilzeit im Blockmodell ab 01.08.2025.
bis 31.07.2019, Ruhestandsversetzung auf Antrag zum 01.08.2019 (Antragsal-          Ruhestandsversetzung zum 01.08.2032 (Altersgrenze).
tersgrenze 64. Lebensjahr) => Altersteilzeit bis Eintritt des Versorgungsfalles:
                                                                                    Die Altersteilzeit (ATZ) bis zum Eintritt des Versorgungsfalles beträgt 7 Jahre.
zwei Jahre.
Die Zeit der Altersteilzeit (ATZ) ist zu 6/10 ruhegehaltfähig.                      Die Zeit der Altersteilzeit ist zu 6/10 ruhegehaltfähig.
2 Jahre ATZ x 6/10 = 1 Jahr und 73 Tagen ruhegehaltfähige Dienstzeit.
                                                                                    7 Jahre ATZ x 6/10 = 4 Jahre und 73 Tage ruhegehaltfähige Dienstzeit.
Der Versorgungsabschlag wegen Eintritts in den Ruhestand vor Vollendung
der Altersgrenze berechnet sich wie folgt:                                          Bei Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze fällt kein
                                                                                    Versorgungsabschlag an.
Geburtsdatum:05.07.1955
Ende des Monats, in dem die Altersgrenze vollendet wird: 30.04.2021
maßgebender Zeitraum ab Ruhestandsbeginn bis Ende des Monats,
in dem die Altersgrenze vollendet wird:                                            9.	ALTERSTEILZEIT WEGEN GRUND-             reformmaßnahmen (Art. 91 Abs. 4
01.08.2019 – 30.04.2021 = 1 Jahr 273 Tage = 1,75 Jahre                                 LEGENDER VERWALTUNGS-                   BayBG) bitten wir Sie, unbedingt –
                                                                                       REFORMMASSNAHMEN                        unter Schilderung von Einzelheiten
1,75 Jahre x 3,6 v. H. = 6,30 v. H.                                                                                            und Umständen der Verwaltungs­
                                                                                   Vor Bewilligung von Altersteilzeit          reform – mit der BVK Beamtenver-
Das Bruttoruhegehalt ist ab 01.08.2019 auf Dauer um 6,30 v. H. zu kürzen.
                                                                                   wegen grundlegender Verwaltungs-            sorgung Kontakt aufzunehmen.

                                                                                                                                                             10 | 11
10.	GESETZESTEXTE ZUR                      1. während des gesamten Bewilli-                   die Fortsetzung der Altersteilzeit   inhaber und Funktionsinhaberinnen
     ALTERSTEILZEIT                               gungszeitraums durchgehend im                nicht mehr zuzumuten ist.            bei staatlichen obersten Dienstbehör-
                                                  nach Absatz 1 Satz 1 festgesetzten     4
                                                                                             Ein Widerruf erfolgt nicht, soweit     den sowie für die Leiter und Leiterin-
A)	Art. 91 BayBG – Altersteilzeit                Umfang geleistet wird (Teilzeit-       Zeiten aus der Ansparphase durch           nen von staatlichen Behörden, deren
       (ab 01.08.2015)                            modell) oder                           eine gewährte Freistellung bereits         Ämter nach Art. 45 im Beamtenver-
(1) Beamten und Beamtinnen mit
      1
                                            2. zunächst im Umfang der in den             ausgeglichen wurden; dabei gelten          hältnis auf Zeit vergeben werden oder
Dienstbezügen, die das 60. Lebens-                letzten fünf Jahren vor Beginn         die unmittelbar vor dem Eintritt in        die mindestens in der Besoldungs-
jahr vollendet haben, kann auf An-                der Altersteilzeit durchschnitt-       die Freistellungsphase liegenden An-       gruppe R3 eingestuft sind.
trag, der sich auf die Zeit bis zum               lich festgesetzten Arbeitszeit der     sparzeiten als durch die Freistellung      (4) 1In Bereichen, in denen wegen
Beginn des Ruhestands erstrecken                  im Umfang der vor Beginn der           ausgeglichen.                              grundlegender Verwaltungsreform-
muss, eine Teilzeitbeschäftigung mit              Altersteilzeit zuletzt festgesetzten   Gleichzeitig mit dem Widerruf wird
                                                                                         5
                                                                                                                                    maßnahmen in wesentlichem Um-
60 v. H. der in den letzten fünf Jahren           Arbeitszeit geleistet wird und         der Arbeitszeitstatus entsprechend         fang (Plan-)Stellen abgebaut werden,
vor Beginn der Altersteilzeit durch-              der Beamte oder die Beamtin an-        des in der Ansparphase geleisteten         gilt abweichend von Abs. 1 als Alters-
schnittlich geleisteten Arbeitszeit               schließend vollständig vom Dienst      und nicht durch Freistellung ausge-        grenze das vollendete 55. Lebensjahr,
bewilligt werden, wenn dringende                  freigestellt wird (Blockmodell).       glichenen Arbeitszeitumfangs fest-         sofern die betroffene Planstelle oder
dienstliche Belange nicht entgegen-         2
                                                Art. 88 Abs. 2 gilt entsprechend.        gesetzt.                                   eine (Plan-)Stelle derselben Lauf-
stehen; bei schwerbehinderten Be-           Treten während des Bewilligungs-
                                            3                                            6
                                                                                             Soweit bei der Festsetzung der         bahngruppe sukzessive, entspre-
amten und Beamtinnen im Sinn des            zeitraums einer nach Satz 1 Nr. 2 im         wöchentlichen Unterrichtsverpflich-        chend ihres Freiwerdens, vollständig
§ 2 Abs. 2 SGB IX tritt an die Stelle des   Blockmodell bewilligten Altersteil-          tung von Lehrkräften an öffentlichen       gesperrt und in den nachfolgenden
60. das 58. Lebensjahr.                     zeit Umstände ein, welche die vorge-         Schulen Rundungen vorzunehmen              Haushaltsplänen eingezogen wird.
2
    Für Lehrkräfte an öffentlichen Schu-    sehene Abwicklung der Freistellung           sind, um eine in vollen Stunden be-        2
                                                                                                                                        Abs. 3 findet in diesen Verwaltungs-
len, gilt als Altersgrenze der Beginn       vom Dienst unmöglich machen, so              messene Unterrichtsverpflichtung zu        bereichen keine Anwendung.
des Schuljahres, in dem diese das           ist die gewährte Altersteilzeit ab-          erreichen, sollen die entstandenen         3
                                                                                                                                        Die Staatsregierung wird für den
nach Satz 1 maßgebliche Lebensjahr          weichend von Art. 49 BayVwVfG mit            Rundungsdifferenzen im Lauf des            staatlichen Bereich ermächtigt, die
vollenden.                                  Wirkung für die Vergangenheit in             Bewilligungszeitraums durch eine           Bereiche im Sinn von Satz 1 sowie
Altersteilzeit nach Satz 1 muss einen
3
                                            folgenden Fällen zu widerrufen:              entsprechende Reduzierung oder             nähere Bestimmungen zum Vollzug
Mindestbewilligungszeitraum          von    1. bei Beendigung des Beamtenver-            Erhöhung der wöchentlichen Un-             der Einsparungen durch Rechtsver-
einem Jahr umfassen.                              hältnisses,                            terrichtsverpflichtung ausgeglichen        ordnung festzulegen.
                                            2. beim Dienstherrnwechsel,                  werden.                                    4
                                                                                                                                        Die Gemeinden, Gemeindeverbän-
(2) Entsprechend den dienstlichen
       1
                                            3. bei Gewährung von Urlaub nach                                                        de und sonstigen unter der Aufsicht
Erfordernissen kann die während der               Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 oder Art. 90      (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht       des Staates stehenden Körperschaf-
Gesamtdauer der Altersteilzeit zu                 Abs.1 Nr. 2 oder                       für Amtschefs und Amtschefi­nnen,          ten, Anstalten und Stiftungen des
leistende Arbeit so eingebracht wer-        4. in besonderen Härtefällen, wenn           Abteilungsleiter und Abteilungsleite-      öffentlichen Rechts können inner-
den, dass sie                                     dem Beamten oder der Beamtin           rinnen sowie vergleichbare Funktions-      halb ihres Zuständigkeitsbereichs die

                                                                                                                                                                    12 | 13
Bereiche im Sinn von Satz 1 sowie       Beamte und Beamtinnen im Sinn
                                        2                                              Beamte
                                                                                                           Lebensalter
nähere Bestimmungen zum Vollzug         des Satzes 1 können auf Antrag in den    des Geburtsjahrgangs
der Einsparungen festlegen.             Ruhestand versetzt werden, wenn sie             1947            65 Jahre + 1 Monat
                                        das 60. Lebensjahr vollendet haben.             1948            65 Jahre + 2 Monate
B)	Art. 62 – Altersgrenze für den                                                      1949            65 Jahre + 3 Monate
      gesetzlichen Ruhestandseintritt   Hinweis: Die besondere Altersgrenze             1950            65 Jahre + 4 Monate
      (ab 01.01.2011)                   des Art. 129 BayBG für Vollzugsbeam-             1951           65 Jahre + 5 Monate
Altersgrenze für den gesetzlichen
1
                                        te der Polizei findet gemäß Art. 132
                                                                                         1952           65 Jahre + 6 Monate
Ruhestandseintritt ist das Ende des     BayBG auch für Feuerwehrbeamte
                                                                                         1953           65 Jahre + 7 Monate
Monats, in dem Beamte und Beam-         Anwendung.
                                                                                        1954            65 Jahre + 8 Monate
tinnen das 67. Lebensjahr vollenden.
2
    Abweichend von Satz 1 ist Alters-   D)	Art. 143 – Übergangsregelungen               1955           65 Jahre + 9 Monate

grenze für Lehrkräfte an öffentlichen           zur Anhebung der Altersgrenzen          1956            65 Jahre + 10 Monate
Schulen das Ende des Schulhalbjah-              (ab 01.01.2011)                          1957           65 Jahre + 11 Monate
res, in dem sie das 67. Lebensjahr      (1) Für Beamte und Beamtinnen, die
                                            1
                                                                                        1958            66 Jahre
vollenden; das Ende des jeweiligen      vor dem 1. Januar 1947 geboren sind,            1959            66 Jahre + 2 Monate
Schulhalbjahres wird durch die Schul­   sowie für Lehrkräfte an öffentlichen            1960            66 Jahre + 4 Monate
ordnungen festgelegt.                   Schulen, die vor dem 2. August 1947              1961           66 Jahre + 6 Monate
3
    Für einzelne Beamtengruppen kann    geboren sind, findet Art. 62 in der
                                                                                        1962            66 Jahre + 8 Monate
gesetzlich eine andere Altersgrenze     am 31. Dezember 2010 geltenden
                                                                                        1963            66 Jahre + 10 Monate
bestimmt werden, wenn die Eigen-        Fassung Anwendung.
art der Amtsaufgaben es erfordert.      Für Beamte und Beamtinnen, die
                                        2

                                        nach dem 31. Dezember 1946 und
C)	Art. 129 – Altersgrenze             vor dem 1. Januar 1964 geboren sind,
      (ab 01.01.2011)                   gilt als Altersgrenze abweichend von
Für Polizeivollzugsbeamte und Po-
1
                                        Art. 62 Sätze 1 und 2 das Ende des
lizei­vollzugsbeamtinnen auf Lebens-    Monats bzw. das Ende des Schul-
zeit gilt als Altersgrenze das Ende     halbjahres, in dem das nach folgen-
des Monats, in dem sie das 62. Le-      der Tabelle maßgebliche Lebensalter
bensjahr vollenden.                     erreicht wird:

                                                                                                                               14 | 15
Für
3                                            2
                                                 Für Beamte und Beamtinnen, die                       Beamte
                                                                                                                             Lebensalter
1. Beamte und Beamtinnen, die sich           nach dem 31. Dezember 1951 und                des Geburtsjahrgangs/-monats
    am 1. Januar 2011 in der Freistel-       vor dem 1. Januar 1964 geboren sind,               1952
    lungsphase der Altersteilzeit nach       gilt als Altersgrenze abweichend von                 Januar – Juni           60 Jahre + 1 Monat
    Art. 91 oder bei einer ungleichmä-       Art. 129 bis 132 das Ende des Monats,                Juli – Dezember         60 Jahre + 2 Monate
    ßigen Verteilung der Arbeitszeit         in dem das nach folgender [bzw. ne-                1953
    auf Grund eines Arbeitszeitmo-           benstehender, Anm. der Red.] Tabelle                 Januar – Juni           60 Jahre + 3 Monate
    dells nach Art. 87 Abs. 3 oder Art.      maßgebliche Lebensalter erreicht
                                                                                                  Juli – Dezember         60 Jahre + 4 Monate
    88 Abs. 4 bis zum Ruhestand be-          wird:
                                                                                                1954
    finden,
                                                                                                  Januar – Juni           60 Jahre + 5 Monate
2. Beamte und Beamtinnen, die am             Für
                                             3

                                             1. Beamte und Beamtinnen, die sich                   Juli – Dezember         60 Jahre + 6 Monate
    1. Januar 2011 nach Art. 89 oder 90
    bis zum Beginn des Ruhestands                 am 1. Januar 2011 in der Freistel-            1955
    beurlaubt sind,                               lungsphase der Altersteilzeit nach              Januar – Juni           60 Jahre + 7 Monate
3. Lehrkräfte an öffentlichen Schu-               Art. 91 oder bei einer ungleichmä-              Juli – Dezember         60 Jahre + 8 Monate
    len, die sich am 1. Januar 2011 in der        ßigen Verteilung der Arbeitszeit              1956                      60 Jahre + 3 Monate
    Ansparphase der Altersteilzeit im             auf Grund eines Arbeitszeitmo-                  Januar – Juni           60 Jahre + 9 Monate
    Blockmodell (Art. 91 Abs. 2 Satz 1            dells nach Art. 87 Abs. 3 oder Art. 88          Juli – Dezember         60 Jahre + 10 Monate
    Nr. 2) befinden, findet Art. 62 in            Abs. 4 bis zum Ruhestand befin-
                                                                                                1957                      60 Jahre + 11 Monate
    der am 31. Dezember 2010 gelten-              den,
                                                                                                1958                      61 Jahre
    den Fassung Anwendung.                   2. Beamte und Beamtinnen, die am
                                                                                                1959                      61 Jahre + 2 Monate
                                                  1. Januar 2011 nach Art. 89 oder 90
                                                                                                1960                      61 Jahre + 4 Monate
(2) 1Für Beamte und Beamtinnen,                   bis zum Beginn des Ruhestands
die vor dem 1. Januar 1952 geboren                beurlaubt sind,                               1961                      61 Jahre + 6 Monate
sind, finden Art. 129 bis 132 in der am      finden Art. 129 bis 132 in der am 31.              1962                      61 Jahre + 8 Monat
31. Dezember 2010 geltenden Fas-             Dezember 2010 geltenden Fassung                    1963                      61 Jahre + 10 Monate
sung Anwendung.                              Anwendung.

                                                                                                                                                 16 | 17
11. WIE ERHALTE ICH WEITERE INFORMATIONEN?

Die vorstehenden Ausführungen geben nur einen allgemeinen Überblick über
die Altersteilzeit. Weitere Fragen – allgemein und im Einzelfall – beantworten
wir Ihnen gerne.

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Servicenummer (089) 9235-7250
Telefaxnummer (089) 9235-8870
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