Mehr Freizeit. Sicher versorgt - ALTERSTEILZEIT FÜR BEAMTE - BVK Beamtenversorgung
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INHALT 1. VORBEMERKUNG In Bayern sind dabei grundsätzlich alle Beamtengruppen mit einbezo- 1. Vorbemerkung 3 Durch Art. 91 (bis März 2009 Art. 80d) gen, also auch die bisher schon aus 2. Voraussetzungen für die Altersteilzeit 4 des Bayerischen Beamtengesetzes anderen Gründen teilzeitbeschäftig- 3. Wie kann die Arbeitszeit verteilt werden? 4 (BayBG) wurde ab 1. August 1999 die ten Beamten. Die Möglichkeit der 4. Wie lange kann die Altersteilzeit ausgeübt werden und Altersteilzeit für die bayerischen Be- Altersteilzeit ist nur für bestimmte wann beginnt der Ruhestand? 5 amtinnen und Beamten1 eingeführt Beamte in Führungspositionen aus- 5. Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf das spätere Ruhegehalt aus? 6 (der Wortlaut der gesetzlichen Re- geschlossen (Art. 91 Abs. 3 BayBG). 6. Welche Abschläge ergeben sich, wenn Beamte vor Erreichen gelung ist unter 10. abgedruckt), die der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand treten? 7 letzte wesentliche Änderung erfolg- In dieser Broschüre werden nur die 7. Wie ist zu verfahren, wenn die vorgesehene Abwicklung te zum 1. August 2015. Grundvoraussetzungen für die Alters- der Altersteilzeit im Blockmodell unmöglich wird? 7 teilzeit und die versorgungsrecht- 8. Beispiele 9 Altersteilzeit bedeutet, dass Beschäf- lichen Auswirkungen erläutert. Die 9. Altersteilzeit wegen grundlegender Verwaltungsreformmaßnahmen 11 tigte ab einem bestimmten Lebens- Auswirkungen im Aktivbereich (z. B. 10. Anhang: Gesetzestexte zur Altersteilzeit 12 alter ihre Arbeitszeit bis zum Beginn Altersteilzeitzuschlag) werden hier 11. Wie erhalte ich weitere Informationen? 19 des Ruhestands reduzieren. nicht behandelt. Diese sind mit dem jeweiligen Dienstherrn abzuklären. 1 Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Text in der Regel die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. 2 | 3
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE Maßgabe beantragt werden, dass entspricht dies dann 60 v. H. der re- Zeitraumes einer Dienstunfähigkeit ALTERSTEILZEIT sich der Ruhestand unmittelbar gulären Arbeitszeit. während der Ansparphase (hierfür anschließt (Näheres siehe unter werden alle Erkrankungen in der • Rechtzeitige Antragstellung beim 4. und 9.) 2) Blockmodell: Ansparphase zusammengerechnet) Dienstherrn Hier wird die Arbeitszeit zunächst keine Arbeitszeit angespart werden. • Mindestbewilligungszeitraum von Hinweis: in einer Ansparphase über den in Deshalb verlängert sich in diesem einem Jahr Ob die Voraussetzungen für die Al- Art. 91 Abs. 1 Satz 1 BayBG genann- Fall die Ansparphase um die Hälfte • Das Mindestalter für die Inan- tersteilzeit erfüllt sind, prüft der ten Umfang hinaus erhöht. Diese der Zeit, in der eine Ansparung nicht spruchnahme von Altersteilzeit ist Dienstherr. Arbeitszeiterhöhung wird dann in möglich war. das vollendete 60. Lebensjahr, bei der sogenannten Freistellungsphase Schwerbehinderten im Sinne von 3. WIE KANN DIE ARBEITSZEIT ausgeglichen. Bei Vollbeschäftigung 4. WIE LANGE KANN ALTERSTEILZEIT § 2 Abs. 2 SGB IX das vollendete VERTEILT WERDEN? in den letzten 5 Jahren vor Beginn AUSGEÜBT WERDEN UND WANN 58. Lebensjahr der Altersteilzeit entspricht dies BEGINNT DER RUHESTAND? • Für Lehrkräfte an öffentlichen Zwei Modelle stehen zur Verfügung: der Erbringung der vollen Arbeits- Schulen gilt als Altersgrenze der leistung während 60 v. H. der bis Die Altersteilzeit muss vom Dienst- Beginn des Schuljahres, in dem 1) Teilzeitmodell: zum Eintritt in den Ruhestand ver- herrn genehmigt sein und bis zum diese das nach Satz 1 maßgebli- Hier arbeitet der Beamte während bleibenden Zeit. Während der ver- Ruhestandsbeginn ausgeübt wer- che Lebensjahr vollenden (Art. 91 des gesamten Zeitraums bis zum Be- bleibenden Zeit (40 v. H.) wird kein den. Der Ruhestand beginnt, wenn Abs. 1 Satz 2 BayBG) ginn des Ruhestands mit 60 v. H. der Dienst geleistet. die gesetzlichen Voraussetzungen • Altersteilzeit kann nur bewilligt in den letzten fünf Jahren vor Beginn erfüllt sind. werden, wenn dringende dienstli- der Altersteilzeit durchschnittlich Hinweis zur Berücksichtigung von che Belange nicht entgegenstehen geleisteten Arbeitszeit (Umfang des längeren Krankheitszeiten beim Zum Beispiel: • Altersteilzeit muss sich auf die Zeit Art. 91 Abs. 1 Satz 1 BayBG). Bei Voll- Blockmodell: Gemäß § 8b Abs.1 Satz 1 • gesetzliche Altersgrenze, bis zum Beginn des Ruhestandes beschäftigung in den letzten fünf Nr. 3, Abs.3 AzV kann während der • Schwerbehinderung (ab dem 60. erstrecken. Sie kann nur mit der Jahren vor Beginn der Altersteilzeit Dauer des 6 Monate übersteigenden Lebensjahr), 4 | 5
bestanden und ist der Höchstruhe- 7. WIE IST ZU VERFAHREN, WENN gehaltssatz nach neuem Recht nicht DIE VORGESEHENE ABWICKLUNG erreicht, ist eine Vergleichsberech- DER ALTERSTEILZEIT IM BLOCK- nung nach Mischrecht vorzunehmen MODELL UNMÖGLICH WIRD? (Art. 103 Abs. 5 – 7 BayBeamtVG). Hier- bei wird die Altersteilzeit ebenfalls Tritt ein Ereignis ein, das die vorge wie oben dargestellt angesetzt. sehene Freistellung vom Dienst un- möglich macht (sogenannter „Stör- 6. WELCHE ABSCHLÄGE ERGEBEN fall“, z. B. Ruhestandversetzung wegen • Antragsaltersgrenze (ab dem 64. Bestand in den letzten fünf Jahren vor SICH, WENN BEAMTE VOR Dienstunfähigkeit), ist eine status- Lebensjahr) Beginn der Altersteilzeit Vollbeschäf- ERREICHEN DER GESETZLICHEN rechtliche Rückabwicklung wie folgt Hinweis: Das grundsätzliche Ver- tigung, ist die Zeit der Altersteilzeit ALTERSGRENZE IN DEN RUHE- vorzunehmen: bot der Kombination Altersteilzeit ab Bewilligung bis zum Ruhestands- STAND TRETEN? im Blockmodell mit der Antrags beginn grundsätzlich zu 6/10 ruhege- Störfall während der Ansparphase: altersgrenze ist ab 1. August 2015 haltfähig, Art. 24 Abs. 1 BayBeamtVG Zusätzlich zu den bereits genann- Wird Altersteilzeit im Blockmodell entfallen; eine Übergangsregelung (siehe Seite 9, Beispiel 1). ten Auswirkungen der Altersteilzeit durchgeführt, geht der Beamte wäh- findet sich in Art. 141 BayBG. Bestand bereits vor Beginn der Alter- ist zu beachten, dass bei einem rend der Ansparphase mit seiner Ar- steilzeit beine Teilzeitbeschäftigung, Ruhestandsbeginn vor Erreichen der beit in Vorleistung. Tritt während der 5. WIE WIRKT SICH DIE ALTERS- ist zunächst die durchschnittliche gesetzlichen Altersgrenze bei folgen- Ansparphase ein Störfall ein, ist ein TEILZEIT AUF DAS SPÄTERE Arbeitszeit der letzten fünf Jahre vor den Ruhestandsgründen ein Versor- Ausgleich mit der Freistellungsphase RUHEGEHALT AUS? Beginn der Altersteilzeit zu berech- gungsabschlag gemäß Art. 26 Abs. 2 nicht mehr möglich. Es erfolgt eine nen und das Ergebnis dann mit 6/10 BayBeamtVG vorzunehmen ist: Rückabwicklung der Altersteilzeit. 5.1. Auswirkung auf die ruhegehalt- zu multiplizieren. Die Zeit der Alter- • Antragsaltersgrenze (Abschlag ent- Die Dienstzeit ist voll ruhegehalt fähigen Bezüge steilzeit ist in dem so errechneten fällt bei langer Dienstzeit 40/45 fähig und die Dienstbezüge sind in Das Ruhegehalt berechnet sich nicht Umfang ruhegehaltfähig (siehe Sei- Jahre, Altersteilzeit rechnet hierbei vollem Umfang nachzuzahlen. aus den anteiligen, sondern aus den te 9, Beispiel 2). voll – Art. 26 Abs. 3 BayBeamtVG), vollen ruhegehaltfähigen Bezügen. • Dienstunfähigkeit und Störfall während der Freistellungs- 5.2.2. Berechnung des Ruhegehalts- • Schwerbehinderung. phase: 5.2. Auswirkung auf die ruhegehalt- satzes nach Mischrecht (Art. 103 Bay- Tritt der Störfall während der Frei fähige Dienstzeit und den Ruhege- BeamtVG) Über die Voraussetzungen, die Aus- stellungsphase ein, wird der Zeit- haltssatz Hat das Beamtenverhältnis oder ein nahmetatbestände und die Be- raum der in Anspruch genommenen anderes unmittelbar vorangehendes rechnung des Versorgungsabschlags Freistellungsphase mit der Anspar- 5.2.1. Berechnung des Ruhegehalts- öffentlich-rechtliches Dienstverhält- können Sie sich in der Broschüre „Der phase verrechnet. Die Dienstbe satzes nach neuem Recht nis bereits am 31. Dezember 1991 Versorgungsabschlag“ informieren. züge für den nicht ausgeglichenen 6 | 7
Zeitraum sind insoweit nachzuzah- voll ruhegehaltfähig. Der ausgegli- 8. BEISPIELE len. Dies bedeutet: Der nicht ausge- chene Zeitraum ist zu 6/10 ruhege- glichene Zeitraum ist in diesem Fall haltfähig. Beispiel 1 Beamter, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit voll- beschäftigt. Altersteilzeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalles: fünf Jahre. Beispiel eines Störfalls während Altersteilzeit im Blockmodell Während der Altersteilzeit muss der Beamte entweder im Teilzeitmodell (bei Vollbeschäftigung) durchgehend zu 6/10 arbeiten oder im Blockmodell 3 Jahre voll arbeiten und ist im Anschluss hieran voll freigestellt. Dies entspricht bei beiden Varianten Eintritt Störfall nach 4 Jahren 60 v. H. der in den letzten fünf Jahren durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit. (Dienstunfähigkeit) Die Zeit der Altersteilzeit (ATZ) ist zu 6/10 ruhegehaltfähig, 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 5 Jahre ATZ x 6/10 = 3 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit Ansparphase Freistellungsphase Beispiel 2 für nicht Beamtin, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit drei Jahre ausgeglichene 1. Jahr Frei- ausgeglichene lang teilzeitbeschäftigt zu 1/2; will fünf Jahre lang in Altersteilzeit arbeiten. Ansparzeit freigestellt stellung Ansparzeit nicht mehr Die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich Rückabwicklung möglich geleistete Arbeitszeit ermittelt sich dann wie folgt: mit vollen Dienstbezügen (3 Jahre x 20/40) + (2 Jahre mal 40/40) geteilt durch 5 Jahre = 70,00 v. H. voll ruhe- In den fünf Jahren Altersteilzeit muss die Beamtin entweder im Teilzeitmo- gehaltfähig dell durchgehend zu 42/100 (70,00 v. H. x 0,6) arbeiten oder im Blockmodell 3 Jahre zu 70/100 arbeiten und ist im Anschluss daran vollständig freigestellt. Bezüge für Altersteilzeit Die Zeit der Altersteilzeit (ATZ) ist in folgendem Umfang ruhegehaltfähig: Zeit ist zu 6/10 ruhegehaltfähig 5 Jahre ATZ x 0,7 x 0,6 = 2 Jahre 36,50 Tage ruhegehaltfähige Dienstzeit. Für das eine Jahr der Freistellungsphase, das nicht mehr realisiert werden kann, sind somit 1,5 Jahre (1 Jahr x 60/40) der Ansparphase auszugleichen. 8 | 9
Beispiel 3 Beispiel 4 Beamter, geboren 05.07.1955, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Beamtin, geboren 05.07.1965, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit vollbeschäftigt, Altersteilzeit im Teilzeitmodell vom 01.08.2017 Altersteilzeit vollbeschäftigt, Altersteilzeit im Blockmodell ab 01.08.2025. bis 31.07.2019, Ruhestandsversetzung auf Antrag zum 01.08.2019 (Antragsal- Ruhestandsversetzung zum 01.08.2032 (Altersgrenze). tersgrenze 64. Lebensjahr) => Altersteilzeit bis Eintritt des Versorgungsfalles: Die Altersteilzeit (ATZ) bis zum Eintritt des Versorgungsfalles beträgt 7 Jahre. zwei Jahre. Die Zeit der Altersteilzeit (ATZ) ist zu 6/10 ruhegehaltfähig. Die Zeit der Altersteilzeit ist zu 6/10 ruhegehaltfähig. 2 Jahre ATZ x 6/10 = 1 Jahr und 73 Tagen ruhegehaltfähige Dienstzeit. 7 Jahre ATZ x 6/10 = 4 Jahre und 73 Tage ruhegehaltfähige Dienstzeit. Der Versorgungsabschlag wegen Eintritts in den Ruhestand vor Vollendung der Altersgrenze berechnet sich wie folgt: Bei Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze fällt kein Versorgungsabschlag an. Geburtsdatum:05.07.1955 Ende des Monats, in dem die Altersgrenze vollendet wird: 30.04.2021 maßgebender Zeitraum ab Ruhestandsbeginn bis Ende des Monats, in dem die Altersgrenze vollendet wird: 9. ALTERSTEILZEIT WEGEN GRUND- reformmaßnahmen (Art. 91 Abs. 4 01.08.2019 – 30.04.2021 = 1 Jahr 273 Tage = 1,75 Jahre LEGENDER VERWALTUNGS- BayBG) bitten wir Sie, unbedingt – REFORMMASSNAHMEN unter Schilderung von Einzelheiten 1,75 Jahre x 3,6 v. H. = 6,30 v. H. und Umständen der Verwaltungs Vor Bewilligung von Altersteilzeit reform – mit der BVK Beamtenver- Das Bruttoruhegehalt ist ab 01.08.2019 auf Dauer um 6,30 v. H. zu kürzen. wegen grundlegender Verwaltungs- sorgung Kontakt aufzunehmen. 10 | 11
10. GESETZESTEXTE ZUR 1. während des gesamten Bewilli- die Fortsetzung der Altersteilzeit inhaber und Funktionsinhaberinnen ALTERSTEILZEIT gungszeitraums durchgehend im nicht mehr zuzumuten ist. bei staatlichen obersten Dienstbehör- nach Absatz 1 Satz 1 festgesetzten 4 Ein Widerruf erfolgt nicht, soweit den sowie für die Leiter und Leiterin- A) Art. 91 BayBG – Altersteilzeit Umfang geleistet wird (Teilzeit- Zeiten aus der Ansparphase durch nen von staatlichen Behörden, deren (ab 01.08.2015) modell) oder eine gewährte Freistellung bereits Ämter nach Art. 45 im Beamtenver- (1) Beamten und Beamtinnen mit 1 2. zunächst im Umfang der in den ausgeglichen wurden; dabei gelten hältnis auf Zeit vergeben werden oder Dienstbezügen, die das 60. Lebens- letzten fünf Jahren vor Beginn die unmittelbar vor dem Eintritt in die mindestens in der Besoldungs- jahr vollendet haben, kann auf An- der Altersteilzeit durchschnitt- die Freistellungsphase liegenden An- gruppe R3 eingestuft sind. trag, der sich auf die Zeit bis zum lich festgesetzten Arbeitszeit der sparzeiten als durch die Freistellung (4) 1In Bereichen, in denen wegen Beginn des Ruhestands erstrecken im Umfang der vor Beginn der ausgeglichen. grundlegender Verwaltungsreform- muss, eine Teilzeitbeschäftigung mit Altersteilzeit zuletzt festgesetzten Gleichzeitig mit dem Widerruf wird 5 maßnahmen in wesentlichem Um- 60 v. H. der in den letzten fünf Jahren Arbeitszeit geleistet wird und der Arbeitszeitstatus entsprechend fang (Plan-)Stellen abgebaut werden, vor Beginn der Altersteilzeit durch- der Beamte oder die Beamtin an- des in der Ansparphase geleisteten gilt abweichend von Abs. 1 als Alters- schnittlich geleisteten Arbeitszeit schließend vollständig vom Dienst und nicht durch Freistellung ausge- grenze das vollendete 55. Lebensjahr, bewilligt werden, wenn dringende freigestellt wird (Blockmodell). glichenen Arbeitszeitumfangs fest- sofern die betroffene Planstelle oder dienstliche Belange nicht entgegen- 2 Art. 88 Abs. 2 gilt entsprechend. gesetzt. eine (Plan-)Stelle derselben Lauf- stehen; bei schwerbehinderten Be- Treten während des Bewilligungs- 3 6 Soweit bei der Festsetzung der bahngruppe sukzessive, entspre- amten und Beamtinnen im Sinn des zeitraums einer nach Satz 1 Nr. 2 im wöchentlichen Unterrichtsverpflich- chend ihres Freiwerdens, vollständig § 2 Abs. 2 SGB IX tritt an die Stelle des Blockmodell bewilligten Altersteil- tung von Lehrkräften an öffentlichen gesperrt und in den nachfolgenden 60. das 58. Lebensjahr. zeit Umstände ein, welche die vorge- Schulen Rundungen vorzunehmen Haushaltsplänen eingezogen wird. 2 Für Lehrkräfte an öffentlichen Schu- sehene Abwicklung der Freistellung sind, um eine in vollen Stunden be- 2 Abs. 3 findet in diesen Verwaltungs- len, gilt als Altersgrenze der Beginn vom Dienst unmöglich machen, so messene Unterrichtsverpflichtung zu bereichen keine Anwendung. des Schuljahres, in dem diese das ist die gewährte Altersteilzeit ab- erreichen, sollen die entstandenen 3 Die Staatsregierung wird für den nach Satz 1 maßgebliche Lebensjahr weichend von Art. 49 BayVwVfG mit Rundungsdifferenzen im Lauf des staatlichen Bereich ermächtigt, die vollenden. Wirkung für die Vergangenheit in Bewilligungszeitraums durch eine Bereiche im Sinn von Satz 1 sowie Altersteilzeit nach Satz 1 muss einen 3 folgenden Fällen zu widerrufen: entsprechende Reduzierung oder nähere Bestimmungen zum Vollzug Mindestbewilligungszeitraum von 1. bei Beendigung des Beamtenver- Erhöhung der wöchentlichen Un- der Einsparungen durch Rechtsver- einem Jahr umfassen. hältnisses, terrichtsverpflichtung ausgeglichen ordnung festzulegen. 2. beim Dienstherrnwechsel, werden. 4 Die Gemeinden, Gemeindeverbän- (2) Entsprechend den dienstlichen 1 3. bei Gewährung von Urlaub nach de und sonstigen unter der Aufsicht Erfordernissen kann die während der Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 oder Art. 90 (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht des Staates stehenden Körperschaf- Gesamtdauer der Altersteilzeit zu Abs.1 Nr. 2 oder für Amtschefs und Amtschefinnen, ten, Anstalten und Stiftungen des leistende Arbeit so eingebracht wer- 4. in besonderen Härtefällen, wenn Abteilungsleiter und Abteilungsleite- öffentlichen Rechts können inner- den, dass sie dem Beamten oder der Beamtin rinnen sowie vergleichbare Funktions- halb ihres Zuständigkeitsbereichs die 12 | 13
Bereiche im Sinn von Satz 1 sowie Beamte und Beamtinnen im Sinn 2 Beamte Lebensalter nähere Bestimmungen zum Vollzug des Satzes 1 können auf Antrag in den des Geburtsjahrgangs der Einsparungen festlegen. Ruhestand versetzt werden, wenn sie 1947 65 Jahre + 1 Monat das 60. Lebensjahr vollendet haben. 1948 65 Jahre + 2 Monate B) Art. 62 – Altersgrenze für den 1949 65 Jahre + 3 Monate gesetzlichen Ruhestandseintritt Hinweis: Die besondere Altersgrenze 1950 65 Jahre + 4 Monate (ab 01.01.2011) des Art. 129 BayBG für Vollzugsbeam- 1951 65 Jahre + 5 Monate Altersgrenze für den gesetzlichen 1 te der Polizei findet gemäß Art. 132 1952 65 Jahre + 6 Monate Ruhestandseintritt ist das Ende des BayBG auch für Feuerwehrbeamte 1953 65 Jahre + 7 Monate Monats, in dem Beamte und Beam- Anwendung. 1954 65 Jahre + 8 Monate tinnen das 67. Lebensjahr vollenden. 2 Abweichend von Satz 1 ist Alters- D) Art. 143 – Übergangsregelungen 1955 65 Jahre + 9 Monate grenze für Lehrkräfte an öffentlichen zur Anhebung der Altersgrenzen 1956 65 Jahre + 10 Monate Schulen das Ende des Schulhalbjah- (ab 01.01.2011) 1957 65 Jahre + 11 Monate res, in dem sie das 67. Lebensjahr (1) Für Beamte und Beamtinnen, die 1 1958 66 Jahre vollenden; das Ende des jeweiligen vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, 1959 66 Jahre + 2 Monate Schulhalbjahres wird durch die Schul sowie für Lehrkräfte an öffentlichen 1960 66 Jahre + 4 Monate ordnungen festgelegt. Schulen, die vor dem 2. August 1947 1961 66 Jahre + 6 Monate 3 Für einzelne Beamtengruppen kann geboren sind, findet Art. 62 in der 1962 66 Jahre + 8 Monate gesetzlich eine andere Altersgrenze am 31. Dezember 2010 geltenden 1963 66 Jahre + 10 Monate bestimmt werden, wenn die Eigen- Fassung Anwendung. art der Amtsaufgaben es erfordert. Für Beamte und Beamtinnen, die 2 nach dem 31. Dezember 1946 und C) Art. 129 – Altersgrenze vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, (ab 01.01.2011) gilt als Altersgrenze abweichend von Für Polizeivollzugsbeamte und Po- 1 Art. 62 Sätze 1 und 2 das Ende des lizeivollzugsbeamtinnen auf Lebens- Monats bzw. das Ende des Schul- zeit gilt als Altersgrenze das Ende halbjahres, in dem das nach folgen- des Monats, in dem sie das 62. Le- der Tabelle maßgebliche Lebensalter bensjahr vollenden. erreicht wird: 14 | 15
Für 3 2 Für Beamte und Beamtinnen, die Beamte Lebensalter 1. Beamte und Beamtinnen, die sich nach dem 31. Dezember 1951 und des Geburtsjahrgangs/-monats am 1. Januar 2011 in der Freistel- vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, 1952 lungsphase der Altersteilzeit nach gilt als Altersgrenze abweichend von Januar – Juni 60 Jahre + 1 Monat Art. 91 oder bei einer ungleichmä- Art. 129 bis 132 das Ende des Monats, Juli – Dezember 60 Jahre + 2 Monate ßigen Verteilung der Arbeitszeit in dem das nach folgender [bzw. ne- 1953 auf Grund eines Arbeitszeitmo- benstehender, Anm. der Red.] Tabelle Januar – Juni 60 Jahre + 3 Monate dells nach Art. 87 Abs. 3 oder Art. maßgebliche Lebensalter erreicht Juli – Dezember 60 Jahre + 4 Monate 88 Abs. 4 bis zum Ruhestand be- wird: 1954 finden, Januar – Juni 60 Jahre + 5 Monate 2. Beamte und Beamtinnen, die am Für 3 1. Beamte und Beamtinnen, die sich Juli – Dezember 60 Jahre + 6 Monate 1. Januar 2011 nach Art. 89 oder 90 bis zum Beginn des Ruhestands am 1. Januar 2011 in der Freistel- 1955 beurlaubt sind, lungsphase der Altersteilzeit nach Januar – Juni 60 Jahre + 7 Monate 3. Lehrkräfte an öffentlichen Schu- Art. 91 oder bei einer ungleichmä- Juli – Dezember 60 Jahre + 8 Monate len, die sich am 1. Januar 2011 in der ßigen Verteilung der Arbeitszeit 1956 60 Jahre + 3 Monate Ansparphase der Altersteilzeit im auf Grund eines Arbeitszeitmo- Januar – Juni 60 Jahre + 9 Monate Blockmodell (Art. 91 Abs. 2 Satz 1 dells nach Art. 87 Abs. 3 oder Art. 88 Juli – Dezember 60 Jahre + 10 Monate Nr. 2) befinden, findet Art. 62 in Abs. 4 bis zum Ruhestand befin- 1957 60 Jahre + 11 Monate der am 31. Dezember 2010 gelten- den, 1958 61 Jahre den Fassung Anwendung. 2. Beamte und Beamtinnen, die am 1959 61 Jahre + 2 Monate 1. Januar 2011 nach Art. 89 oder 90 1960 61 Jahre + 4 Monate (2) 1Für Beamte und Beamtinnen, bis zum Beginn des Ruhestands die vor dem 1. Januar 1952 geboren beurlaubt sind, 1961 61 Jahre + 6 Monate sind, finden Art. 129 bis 132 in der am finden Art. 129 bis 132 in der am 31. 1962 61 Jahre + 8 Monat 31. Dezember 2010 geltenden Fas- Dezember 2010 geltenden Fassung 1963 61 Jahre + 10 Monate sung Anwendung. Anwendung. 16 | 17
11. WIE ERHALTE ICH WEITERE INFORMATIONEN? Die vorstehenden Ausführungen geben nur einen allgemeinen Überblick über die Altersteilzeit. Weitere Fragen – allgemein und im Einzelfall – beantworten wir Ihnen gerne. Sie erreichen uns unter: Servicenummer (089) 9235-7250 Telefaxnummer (089) 9235-8870 bayvv@versorgungskammer.de www.bvk-beamtenversorgung.de BVK Beamtenversorgung Postfach 810207 81901 München Hinweis: Zur schnelleren Bearbeitung Ihrer Anfrage geben Sie bitte unser Aktenzeichen (bestehend aus Mitglieds- und Angemeldetennummer) an. Bildnachweis Titelbild: © Alfred Wekelo, Shutterstock Seite 2 | 3: © Syda Productions, Shutterstock Seite 4 | 5: © Monkey Business Images, Shutterstock Seite 6 | 7: © StudioFI, Shutterstock Seite 10 | 11: © Roman Kosolapov, Shutterstock Seite 18 | 19: © Mathias Richter, Shutterstock 18 | 19
Neuauflage, Stand: August 2017 Bayerischer Versorgungsverband Denninger Straße 37, 81925 München Telefon 089 9235-7260 Telefax 089 9235-8870 info@bvk-beamtenversorgung.de info@bvk-beamtenversorgung.de-mail.de www.bvk-beamtenversorgung.de
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