"Gesundheit und Solidarität" - Wichtige Informationen und Tipps zu Krankenkassen und Versicherungsschutz und zum Projekt "Gesundheit und ...
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"Gesundheit und Solidarität" Wichtige Informationen und Tipps zu Krankenkassen und Versicherungsschutz und zum Projekt „Gesundheit und Solidarität“
Inhaltsverzeichnis Seite Das Wichtigste in Kürze 3 Grundversicherung - Allgemeines zur Grundversicherung 4 - Kostenbeteiligung in der Grundversicherung 5 Prämienvergleiche 2022: - Prämien Erwachsene über 25 Jahre 6 - Prämien Junge Erwachsene 19-25 Jahre 7 - Prämien Kinder unter 18 Jahre 8 Projekt „Gesundheit und Solidarität“ - Projektbeschrieb 9-11 Häufig gestellte Fragen 12-13 Leistungen der Grundversicherung 15-16 2
Das Wichtigste in Kürze 1. Die einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich in der Grundversicherung nicht in ihren Leistungen, sondern in ihren administrativen Kosten. 2. Die Wahl der günstigsten Krankenkasse in der Grund- versicherung ist daher sinnvoll und empfehlenswert. 3. Jeder kann bis Ende November 2021 seine bisherige Krankenkasse kündigen und zu Assura wechseln, unab- hängig von Alter und Gesundheit. 4. Die Wahl des Hausarztmodells ist zu empfehlen. 5. Die Wahl einer Franchise von 2500 Franken bietet das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis und ist in fast allen Fällen sinnvoll. Eine Ausnahme bilden Patienten, die Jahr für Jahr mindestens 2000 Franken Gesundheitskosten verur- sachen. Für sie ist eine Franchise von 300 Franken zu empfehlen. 6. Zusatzversicherungen sind teuer und lohnen sich meist nicht! 7. Wir bieten Ihnen eine Teilnahme am Projekt «Gesundheit und Solidarität» an, wodurch Sie vom administrativen Verkehr mit der Krankenkasse entlastet sind. 3
Allgemeines zur Grundversicherung Das Krankenversicherungsgesetz KVG legt fest, welche Leis- tungen eine Krankenkasse bezahlen muss und was Sie nicht bezahlen darf. In der Grundversicherung unterscheiden sich da- her die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen nicht voneinander. Die Grundversicherungsleistungen sind bei jeder Krankenkasse gleich. 1. Sie ist obligatorisch. 2. Jeder kann seine Krankenkasse frei wählen und auch be- liebig wechseln. Die Krankenkasse darf in der Grundversi- cherung niemanden ablehnen (auch wenn er krank und alt ist) und auch keine Bedingungen für eine Aufnahme stel- len. 3. Die Krankenkasse kann bei einer Franchise von 300 Fran- ken zweimal im Jahr gekündigt werden, bei einer höheren Franchise nur per Ende Dezember. Die Kündigung muss bei der Krankenkasse bis 31. März bzw. 30. September ein- treffen (bis 30. November, wenn die Krankenkasse die Prä- mien für das folgende Jahr erhöht). 4. Die Grundversicherung umfasst auch Unfall. Dieser Unfallanteil kann ausgeschlossen werden, wenn die Person bei seinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist. 4
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung Prämie Jede Person zahlt monatlich eine Prämie für ihre Krankenversi- cherung. Sie ist unabhängig vom Einkommen. Die Prämie ist abhängig von der Prämienregion (also dem Wohnort), der Kran- kenkasse und dem Alter. Franchise Jede erwachsene Person über 18 Jahre muss sich pro Kalen- derjahr mit mindestens 300 Franken an den Behandlungskos- ten (Arzt, Spital, Medikamente etc.) beteiligen. Diese Beteili- gung nennt man Franchise. Erst wenn der Patient die ersten 300 Franken an die Behandlungskosten bezahlt hat, beginnt die Krankenkasse zu zahlen. Selbstbehalt Wenn der Patient die Franchise von 300 Franken an die Be- handlungskosten geleistet hat, kommt der Selbstbehalt zum Zug. Der Patient muss sich nun mit 10% an den verbleibenden Kosten beteiligen, die restlichen 90% übernimmt die Kranken- kasse. Der Selbstbehalt beträgt maximal 700 Franken pro Jahr. Wird dieser Betrag überschritten, bezahlt die Grundversiche- rung die restlichen Kosten zu 100%. Das heisst: Ab einem Betrag von 7300 Franken bezahlt die Krankenkasse 100% der noch anfallenden medizinischen Kos- ten, da Franchise (300 Franken) und Selbstbehalt (10% von 7000 Franken) ausgeschöpft sind. Die maximale Beteiligung des Patienten pro Jahr beträgt 1000 Franken Ausnahmen: Kinder zahlen keine Franchise und ihr Selbstbehalt beträgt nur 350 Franken pro Jahr .Bei einer normal verlaufenden Schwan- gerschaft entfallen Franchise und Selbstbehalt. 5
Prämien 2022: Erwachsene Alter: über 26 Jahre Wohnort: Ebnat-Kappel Unfalldeckung: ohne Unfalldeckung Franchise 300 Fr. 300 Fr. 2500 Fr. Krankenkasse ohne Mit Mit Hausarzt Hausarzt Hausarzt EGK 361.90 331.20 209.90 Arcosana 372.90 324.40 205.10 Assura 374.70 337.40 218.00 Agrisano 377.30 352.80 238.80 CSS 384.10 345.70 226.40 Atupri 385.70 345.20 223.30 ÖKK 389.70 350.80 231.40 Swica 391.50 372.00 258.50 Helsana 393.40 354.10 234.80 Sanitas 399.50 371.50 251.60 Vivâo Sympany 400.90 356.80 237.50 Concordia 402.20 354.00 238.00 Avenir 402.60 362.30 243.20 KPT 404.60 361.80 242.50 Mutuel 404.80 366.40 247.30 Sana 24 406.70 370.10 250.20 Rheusana 408.50 352.50 233.20 Provita 418.50 380.90 267.80 Kolping 437.10 410.90 291.60 Visana 471.00 391.00 279.30 6
Prämien 2022: Junge Erwachsene Alter: 19–25 Jahre Wohnort: Ebnat-Kappel Unfalldeckung: ohne Unfalldeckung Franchise 300 Fr. 300 Fr. 2500 Fr. Krankenkasse ohne Mit Mit Hausarzt Hausarzt Hausarzt Assura 236.20 212.60 127.10 Sanitas 259.70 251.90 138.90 EGK 268.60 263.30 142.10 ÖKK 272.80 245.60 146.70 Agrisano 275.50 257.50 152.00 Arcosana 279.70 243.30 150.40 CSS 288.10 259.30 154.90 Atupri 289.30 259.00 152.30 Swica 293.70 293.70 174.30 Rheusana 294.20 259.50 158.20 Vivâo Sympany 300.70 267.60 161.70 Concordia 301.70 265.50 159.70 Avenir 304.30 280.10 163.60 Mutuel 308.60 284.00 165.90 Provita 313.90 307.70 194.60 Helsana 314.80 283.20 169.20 KPT 323.60 293.00 174.00 Sana 24 325.40 296.20 176.20 Kolping 327.90 308.30 188.90 Visana 329.80 273.80 176.70 7
Prämien 2022: Kinder Alter: unter 18 Jahre Wohnort: Ebnat-Kappel Unfalldeckung: mit Unfalldeckung Franchise: keine Krankenkasse Ohne Hausarzt Mit Hausarzt 1. Kind ab 3. Kind 1. Kind ab 3. Kind 2. Kind 2. Kind EGK 80.80 61.70 72.10 55.10 Assura 84.70 81.20 76.30 73.10 Agrisano 87.40 39.70 81.70 37.10 Arcosana 88.20 88.20 76.80 76.80 CSS 90.90 90.90 81.80 81.80 ÖKK 92.20 92.20 83.00 83.00 Sanitas 96.20 96.20 92.40 92.40 Provita 99.00 45.00 99.00 45.00 Swica 101.10 42.10 101.10 42.10 Concordia 103.30 51.10 91.00 45.00 KPT 104.00 104.00 88.50 88.50 Helsana 105.70 42.30 95.10 38.00 Mutuel 107.50 107.50 100.00 100.00 Vivâo Sympany 107.80 107.80 95.90 95.90 Avenir 108.80 108.80 101.20 101.20 Atupri 109.60 109.60 98.10 98.10 Rheusana 109.80 42.00 95.60 36.30 Kolping 112.80 112.80 106.10 106.10 Sana 24 113.40 43.90 99.90 38.70 Visana 116.20 50.80 96.50 42.20 8
Projekt „Gesundheit und Solidarität“ Dieses Projekt wurde von der Dr. med. Andreas Rohner ins Le- ben gerufen. Es bietet den Patienten einige wichtige Vorteile: 1. Kein Papierkrieg mehr mit den Krankenkassen 2. Keine medizinischen Rechnungen mehr 3. Kostengünstigste Grundversicherung 4. Einfach budgetierbare Gesundheitskosten 5. Rückvergütung von bis zu 2000 Franken per Ende des Kalenderjahres, wenn man gesund geblieben ist. Das Projekt bietet jedem Menschen die Möglichkeit, die eigenen Gesundheitskosten einfach zu budgetieren, nämlich mit 430 Franken monatlich, unabhängig davon, ob man krank ist oder nicht. Das Projekt hilft dem Projektteilnehmer, weniger medizi- nische Leistungen zu beanspruchen und von diesen Einsparun- gen direkt zu profitieren. Das Projekt basiert auf einer hausärzt- lichen und zwischenmenschlichen Vertrauensbasis und bein- haltet folgende Punkte: • Der Projektteilnehmer zahlt monatlich 430 Franken ans Projektkonto ein per Dauerauftrag (ab Januar 2022). Damit sind alle Kosten im Falle einer Erkrankung gedeckt. • Das Projektbüro bezahlt mit diesen monatlichen Beiträgen sämtliche Rechnungen des Projektteilnehmers, d.h.: o Die Krankenkassenprämie o Die Franchise o Den Selbstbehalt von 10% o Alle anfallenden Rechnungen im Rahmen der Grund- versicherung d.h. Arztrechnungen, Laborrechnun- gen, Spital-Rechnungen, Spitex-Rechnungen, Medi- kamente, Physiotherapie etc. 9
• Das Projektbüro erledigt den gesamten administrativen Aufwand mit der Krankenkasse und der Sozialversiche- rungsanstalt. o Einsenden der Rückforderungsbelege an die Kran- kenkasse und Erhalt der entsprechenden Rückzah- lungen zugunsten des Projektteilnehmers o Rückforderung von Franchise und Selbstbehalt bei der Sozialversicherungsanstalt, wenn ein Projektteil- nehmer Ergänzungsleistungen erhält o Rückerhalt der Prämienverbilligungen von der Kran- kenkasse, welche vom Staat an diese gezahlt wer- den. • Für den administrativen Aufwand wird dem Konto des Pro- jektteilnehmers ein Unkostenbeitrag von 100 Franken für das ganze Jahr 2022 belastet. • Wenn beide Elternteile beim Projekt Gesundheit und Solida- rität mitmachen, bezahlen sie keinen zusätzlichen Beitrag für ihre minderjährigen Kinder (unter 18 Jahre alt), obwohl sie versichert werden. Das Projekt Gesundheit und Solidari- tät ist damit sehr familienfreundlich. Gelebte Solidarität Das Projekt fördert die Solidarität. Erkrankt der Projektteil- nehmer schwer, gerät er durch die hohen Rechnungen in einen negativen Saldo. Er muss sich deswegen aber keine Sorgen machen. Seine Rechnungen werden aus der Pro- jektkasse bezahlt. Durch seine weiteren monatlichen Bei- träge gleicht der erkrankte Projektteilnehmer bis Jahres- ende seinen negativen Saldo vollständig aus. 10
Zur Teilnahme am Projekt berechtigen folgende Kriterien: • Der Projektteilnehmer muss im Hausarztmodell versichert sein. Welcher Hausarzt gewählt wird, spielt dabei keine Rolle. • Der Projektteilnehmer muss zur günstigsten Krankenkasse wechseln. Der Projektteilnehmer erlebt keine finanziellen Überraschungen und Engpässe mehr durch einen unerwarteten Krankheitsfall, weil nun das Projektbüro alle seinen Rechnungen bezahlt. Bleibt der Projektteilnehmer gesund bzw. bezieht er keine me- dizinischen Leistungen, dann verfügt er per Ende des Kalender- jahres über einen positiven Saldo auf seinen Projektkonto. Die- ser wird ihm zurückerstattet oder seinem Konto für das folgende Jahr gutgeschrieben. Das Projekt ist eine Dienstleistung ohne Gewinnabsichten. Es soll insbesondere Menschen mit bescheidenem Haushalts- budget helfen, medizinische Kosten zu sparen ohne Verminde- rung der gesundheitlichen Versorgung. Es ermöglicht zudem eine einfache Budgetierung der eigenen Gesundheitskosten. Leider können aktuell nur noch in Ausnahmefäl- len neue Mitglieder ins Projekt aufgenommen werden. 11
Häufig gestellte Fragen zu den Krankenkassen Gerne möchte ich Ihnen einige Fragen beantworten, die im Rahmen der Krankenversicherung häufig gestellt werden: Kann eine Krankenkasse meine Aufnahme ablehnen oder Vorbehalte anbringen? Antwort: Nein! Wenn es um die obligatorische Grundversiche- rung geht, sind alle Krankenkassen verpflichtet, Sie vorbehalts- los und ohne Wartefrist aufzunehmen, ungeachtet Ihres Alters und Ihres Gesundheitszustandes! Darf eine Krankenkasse mich bei der Anmeldung für die Grundversicherung auffordern, einen Gesundheits-Frage- bogen auszufüllen? Antwort: Nein! Denn die Krankenkasse muss Sie ohne Vorbe- halt aufnehmen. Hingegen ist die Krankenkasse bei einem Auf- nahmegesuch für eine Zusatzversicherung berechtigt, Ihnen Fragen über Ihren Gesundheitszustand zu stellen, Vorbehalte anzubringen oder Ihr Gesuch abzulehnen. Ist der Selbstbehalt von 700 Franken für alle Franchisen gleich? Antwort: Ja! Der Selbstbehalt hängt nicht von der gewählten Franchise ab. Wenn Sie die Franchise von 300 Franken wählen, dann ist Ihre Beteiligung an den Gesundheitskosten pro Jahr maximal 1000 Franken (Franchise plus 700 Franken), Wenn Sie eine Franchise von 2500 Franken wählen, ist Ihre maximale Be- teiligung 3200 Franken (Franchise von 2500 Franken plus 700 Franken). 12
Unter welchen Umständen muss ich das Unfallrisiko in der obligatorischen Krankenversicherung einschliessen? Antwort: Wenn Sie nicht in einem Arbeitsverhältnis angestellt sind oder weniger als 8 Wochenstunden bei einem einzelnen Arbeitgeber arbeiten. Ist es weise, im Alter die Zusatzversicherung zu kündigen, für die man schon viele Jahre einbezahlt hat? Antwort: Zusatzversicherungen sind relativ teuer. Im Rentenal- ter stehen Ihnen vermutlich nur beschränkte finanzielle Mittel zur Verfügung, nämlich die AHV und die Pensionskassenrente. Wenn Sie daher im Alter den Gürtel enger schnallen müssen, dann entlasten Sie Ihr Budget am besten durch die Kündigung der Zusatzversicherung und einem Wechsel der Grundversi- cherung zur günstigsten Krankenkasse. Dadurch können Sie Hunderte von Franken pro Monat einsparen. Durch diese Spar- massnahme gehen Sie kein Risiko ein, weil die Grundversiche- rung alle notwendigen medizinischen Behandlungskosten wei- terhin übernimmt. Daher lohnt sich auch im Alter eine Kündi- gung der Zusatzversicherung Folgende Fehlüberlegung ist oft zu beobachten: Man schliesst eine Zusatzversicherung in jungen Jahren ab, weil man sich we- gen des guten Lohnes/Verdienstes die hohe Prämie dafür leis- ten kann. Aber eigentlich braucht man die Zusatzversicherung während des Erwerbslebens gar nicht – man ist ja meist ge- sund. Die über Jahre einbezahlte hohe Zusatzprämie ist jedoch kein Sparanteil, welcher die Krankenkasse dem Kunden für spätere Jahre gutschreibt. Die einbezahlte Prämie verfällt per Ende jedes Kalenderjahres. Von den Einzahlungen in jungen Jahren kann man im Alter nicht profitieren. Das Geld ist definitiv „verloren“. 13
Kann man sich bei einem bescheidenen Einkommen über- haupt eine höhere Franchise leisten? Antwort: Ja! Mit der Teilnahme am Projekt Gesundheit und Solidarität kön- nen Sie risikofrei eine höhere Franchise wählen und damit viel Geld sparen. 14
Leistungen der Grundversicherung Die Leistungen der Grundversicherung ermöglichen eine um- fassende Abklärung und Behandlung des Patienten. Ärztliche Behandlung und ärztlich verordnete Therapien Damit sind alle ärztlich durchgeführten Leistungen gemeint wie Beratung, Untersuchung, Labor, Röntgen, Ultraschall, Hausbe- suche, Behandlung in Pflegeheimen, manuelle Medizin. Physi- otherapie (9 Sitzungen in 3 Monaten, bei ärztlich bestätigter Notwendigkeit auch mehr), Logopädie, Ergotherapie, Diabetes- beratung, Spitex. Beiträge an ärztlich verordnete Badekuren (10 Fr. pro Tag, maximal 210 Fr. pro Jahr) Transportkosten 50% der Kosten, maximal 500 Fr. pro Jahr (bei Lebensgefahr maximal 5000 Fr pro Jahr) Laboruntersuchungen Gemäss Analysenliste. Gilt für das Praxislabor wie auch für die ins Zentrallabor eingeschickten Untersuchungen. Medikamente und Gegenstände Krankenkassenpflichtig sind rund 2500 Medikamente. Diese sind in der Spezialitätenliste aufgeführt, welche laufend aktuali- siert wird. Bezahlt wird auch medizinisches Material sowie Hilfs- mittel, die in der Mittel- und Gegenstandsliste aufgeführt sind (MiGel - Liste). Spitalaufenthalt Die Grundversicherung bezahlt die Spitalkosten auf der Allge- meinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton (gemäss Spital- liste). Eine ausserkantonale Spitalbehandlung wird ebenfalls bezahlt, wenn diese medizinisch notwendig ist oder im Notfall erfolgt. 15
Mutterschaft • Kontrolluntersuchung während und nach der Schwanger- schaft inklusive 2 Routine Ultraschalluntersuchungen • Stillberatung • Strafloser Schwangerschaftsabbruch Vorsorgeuntersuchungen • Untersuchungen der gesunden Kinder im Vorschulalter • Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung • Mammografie • Grundimpfungen bei Kindern gemäss Impfplan • Grippeimpfung bei Risikopatienten und Personen über 65 J. • Hepatitis A und B - Impfung bei Risikopatienten Komplementärmedizin • Anthroposophische Medizin • Homöopathie • Neuraltherapie • Phytotherapie • Traditionelle chinesische Medizin Zahnärztliche Behandlung • Unter bestimmten Umständen bei schwerer Allgemeiner- krankung. • Unfallbedingte Schäden des Kausystems. (Nicht bezahlt werden normale Zahnbehandlungen bei Karies) Erkrankungen im Ausland Notfallmässige Behandlungen bei vorübergehendem Ausland- aufenthalt (Ferien) werden von der Grundversicherung über- nommen. In Europa erfolgt die Behandlung im Aufenthaltsland wie bei einer dort versicherten Person, wenn vor Abreise bei der Krankenkasse die europäische Krankenversicherungskarte an- gefordert wurde. Bei einem Notfall ausserhalb von Europa (z.B. USA): Über- nahme der Kosten bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. 16
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