TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZUM BONUSPROGRAMM - BENEVITA Ausgabe 2020
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BENEVITA TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZUM BONUSPROGRAMM. Ausgabe 2020
INHALTSVERZEICHNIS. Art. 1 Produkte und Gegenstand des BENEVITA Bonusprogramms. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Art. 2 Voraussetzungen zur Teilnahme am Bonusprogramm. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Art. 3 Vertragspartner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Art. 4 Technische Infrastruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Art. 5 Anwendbare Bestimmungen und gesetzliche Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Art. 6 Antragstellung, Registrierung und Aufnahme ins Bonusprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Art. 7 Rabatte aus dem Bonusprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Art. 8 Ende des Rabattanspruchs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Art. 9 Kündigungsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Art. 10 BENEVITA-Rabatt bis zum 18. Altersjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Art. 11 Änderungen der Teilnahmebedingungen und der BENEVITA-Rabatte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Art. 12 Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Art. 13 Geistiges Eigentum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Art. 14 Mitteilungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Art. 15 Salvatorische Klausel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Art. 16 Haftung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Art. 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Damit sich diese Teilnahmebedingungen leichter lesen lassen, sind alle personenbezogenen Bezeichnungen in männlicher Form gehalten. 2/6
TEILNAHMEBEDINGUNGEN BENEVITA BONUSPROGRAMM. ART. 1 PRODUKTE UND GEGENSTAND DES › Mit dem Antrag auf Teilnahme am Bonusprogramm BENEVITA BONUSPROGRAMMS verpflichtet sich die versicherte Person, die Daten Die BENEVITA-Applikation (nachfolgend BENEVITA) ist (Ergebnisse aus den Challenges) für die Umsetzung eine Mobile-Applikation, die für mobile Endgeräte ent und Erfolgsmessung im Rahmen des Bonuspro- wickelt wurde. BENEVITA kann von jeder interessierten gramms und unter Beachtung der datenschutzrecht- Person heruntergeladen und auf ihrem mobilen Endgerät lichen Bestimmungen (siehe Ziffer 12 nachfolgend) installiert werden. Die Teilnahme am BENEVITA Bonuspro- freizugeben. gramm (nachfolgend Bonusprogramm) ist unter Einhaltung › Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr der nachfolgend definierten Bestimmungen möglich. können nur vom Rabatt des Bonusprogramms Mit dem Bonusprogramm können Versicherte (nachfol- (BENEVITA-Rabatt gemäss Art. 7) profitieren, wenn gend Versicherte oder Nutzer) Challenges zu den Themen mindestens ein Elternteil ebenfalls am Bonuspro- Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden absolvieren und gramm teilnimmt. so im Level aufsteigen. Dadurch können die Prämien in den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und HOSPITA jährlich positiv beeinflusst werden. Weitere alternative ART. 3 VERTRAGSPARTNER oder zusätzliche Prämien und Angebote (nachfolgend 1. Die Inverkehrbringerin und Verantwortliche von Angebote) können von SWICA jederzeit ins Bonuspro- BENEVITA und Anbieter des Bonusprogramms ist die gramm aufgenommen werden. SWICA Krankenversicherung AG, Römerstrasse 38, 8400 Winterthur. 2. Der Betreiber und Technologielieferant von BENEVITA ART. 2 VORAUSSETZUNGEN ZUR ist die Bitforge AG, Zeughausstrasse 39, 8004 Zürich. TEILNAHME AM BONUSPROGRAMM 3. Die Daten werden elektronisch beim Hostingpartner 1. Die Teilnahme am Bonusprogramm setzt den Ab- der Bitforge AG, Google Firebase, Google Ireland schluss oder das Bestehen eines der beiden Zusatz- Limited, Gordon House, 4 Barrow Street, Dublin, versicherungsprodukte C OMPLETA TOP und/oder D04 E5W5, Irland, gespeichert. HOSPITA, das Herunterladen und Installieren von 4. Vertragspartner des Nutzers betreffend die Nutzung BENEVITA sowie das Erstellen eines SWICA-Kontos von B ENEVITA ist die SWICA Krankenversicherung AG. voraus. BENEVITA ist nur für mobile Endgeräte verfüg- bar und im App Store (für iOS) und im Google Play Store (für Android) erhältlich. 2. Damit am Bonusprogramm teilgenommen werden kann, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: › Am Bonusprogramm kann nur teilnehmen, wer die Bestimmungen über die Aufnahme in die obligatori- sche Krankenpflegeversicherung gemäss dem Kran- kenversicherungsgesetz (KVG) erfüllt und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. 3/6
ART. 4 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR 4. Um am Bonusprogramm teilzunehmen, wird das Her- SWICA bewirtschaftet BENEVITA hinsichtlich des Inhalts unterladen und Installieren von BENEVITA vorausge- und der d iversen Angebote in der Applikation, während setzt (siehe Art. 2). Die Anmeldung zur Teilnahme am die Bitforge AG die technische Infrastruktur zur Verfügung Bonusprogramm erfolgt, nachdem ein SWICA-Konto stellt und BENEVITA technisch betreibt. Die Bitforge AG erstellt wurde und in der App die Nutzungsbestimmun- sorgt damit für den sicheren Betrieb sowie die regelmäs- gen und Teilnahmebedingungen akzeptiert wurden. sige Wartung und den Unterhalt der Plattform. SWICA Wird B ENEVITA nicht heruntergeladen und installiert hat mit der Bitforge AG eine vertragliche Vereinbarung und/oder wird kein SWICA-Konto erstellt, kann nicht geschlossen, die das entsprechende Auftragsverhältnis am Bonusprogramm teilgenommen werden. (inkl. Auftragsdatenbearbeitungsvertrag) regelt. ART. 7 RABATTE AUS DEM BONUS ART. 5 ANWENDBARE BESTIMMUNGEN PROGRAMM UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN 1. Die Teilnahme am Bonusprogramm und die Gewäh- Im Rahmen der Teilnahme am Bonusprogramm kommen rung von R abatten setzen voraus, dass in BENEVITA folgende Bestimmungen zur Anwendung und gelten als Challenges absolviert werden. Dies bedeutet Folgen- integrierende Vertragsbestandteile zu diesen «Teilnahme- des: Der Versicherte absolviert in BENEVITA verschie- bedingungen BENEVITA Bonusprogramm»: dene Challenges, die Auszeichnungen ergeben, › die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von durch die der Versicherte im Level aufsteigen kann. SWICA für Versicherungen nach VVG COMPLETA TOP Jeder Versicherte fängt bei Level «Starter» an. oder HOSPITA (inkl. Versicherungspolice und allfällige › Level Starter: Noch keine Challenges gemacht Nachträge oder besondere Bedingungen) › Level 1: 20 Challenges › die Nutzungs-/Datenschutzbestimmungen › Level 2: 40 Challenges, 2 perfekte Wochen, von BENEVITA 1 perfekter Monat › die Allgemeinen Geschäftsbedingungen › Level 3: 60 Challenges, 3 perfekte Wochen, zu Online-Services 2 perfekte Monate › die Datenschutzerklärung von SWICA Ab Level 2 muss der Versicherte ergänzend zu den Challenges weitere Voraussetzungen erfüllen. «Per- fekte» Tage/Wochen/Monate/Jahre bedeuten: ART. 6 ANTRAGSTELLUNG, R EGISTRIERUNG Perfekter Tag: Je eine erfolgreiche Challenge UND AUFNAHME INS BONUSPROGRAMM in Bewegung, Ernährung und 1. Bestehende Versicherte, die neu am Bonusprogramm Wohlbefinden teilnehmen möchten und die über die Zusatzversiche- Perfekte Woche: Je 5 erfolgreiche Challenges rungen COMPLETA TOP und/oder HOSPITA verfü- in Bewegung, Ernährung und gen, können sich direkt in BENEVITA für das Bonus- Wohlbefinden programm anmelden (sofern ein Konto erstellt wurde – Perfekter Monat: Je 10 erfolgreiche Challenges siehe Absatz 4 nachfolgend). in Bewegung, Ernährung und 2. Antragsteller oder bestehende Versicherte, die noch Wohlbefinden keine Zusatzversicherung COMPLETA TOP und/oder Perfektes Jahr: Je 200 erfolgreiche Challenges HOSPITA haben, müssen das entsprechende Ver in Bewegung, Ernährung und sicherungsantragsformular für den Abschluss der Wohlbefinden. Zusatzversicherungen ausfüllen und auf dem Postweg 2. Entsprechend den jeweiligen Levels wird ein oder per E-Mail an die zuständige SWICA Agentur BENEVITA-Rabatt auf die Versicherungsprodukte senden. COMPLETA TOP und/oder HOSPITA gewährt. 3. Über die Aufnahme eines Versicherten ins Bonus SWICA kann zusätzliche oder alternative Angebote programm entscheidet SWICA nach Prüfung der Auf- zu den BENEVITA-Rabatten unterbreiten (siehe auch nahmekriterien gemäss Art. 2 dieser Teilnahmebedin- Art. 1). gungen. 3. Der Versicherte muss sich bis zum 30. April des lau- fenden Jahres entscheiden, ob er vom individuellen BENEVITA-Rabatt oder von einem alternativen Ange- bot profitieren möchte. 4/6
4. Das Level am 30. April des laufenden Jahres ist ent- ART. 10 BENEVITA-RABATT BIS scheidend für die Höhe des Prämienrabattes. ZUM 18. ALTERSJAHR 5. Die Höhe des BENEVITA-Rabattes richtet sich nach Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Alters- den jeweiligen Levels: jahr, die ebenfalls über die Zusatzversicherung COMPLETA TOP und/oder HOSPITA verfügen, wird die RABATTHÖHE Rabattstufe des Elternteils übernommen, der am Bonus programm teilnimmt. Nehmen beide Elternteile am Bonus- COMPLETA TOP HOSPITA programm teil, so wird der Rabatt des Hauptversiche- rungsnehmers angewendet, sofern ein Versicherungsvertrag Level Starter 0% 0% im Verbund geführt wird. Wird kein Versicherungsvertrag im Verbund geführt, so wird der Rabatt des Elternteils Level 1 5% 5% angewandt, an den das betroffene Kind/der betroffene Jugendliche angehängt ist. Änderungen des Hauptver Level 2 5% 10 % sicherungsnehmers zur Verbesserung des Rabattes sind Level 3 5% 15 % nicht zulässig. 6. Ist der am Bonusprogramm teilnehmende Versicherte ART. 11 ÄNDERUNGEN DER TEILNAHME über einen Kollektivheilungskostenvertrag versichert, BEDINGUNGEN UND DER BENEVITA- werden die Rabatte zusätzlich an den bestehenden RABATTE Kollektivrabatt gekoppelt. Die Maximalrabatte sind 1. SWICA hat das Recht, die Teilnahmebedingungen dabei auf 10 Prozent für COMPLETA TOP bzw. und Angebote des Bonusprogramms jederzeit anzu- 30 Prozent für HOSPITA begrenzt. passen. 7. Der BENEVITA-Rabatt wird erstmalig per 1. Januar des 2. Insbesondere kann SWICA den BENEVITA-Rabatt ent- Jahres gewährt, das auf das Jahr der Erstellung des sprechend der Kostenentwicklung jederzeit überprü- SWICA-Kontos sowie der Anmeldung in BENEVITA fen und anpassen. folgt. Der Einstiegsrabatt entspricht dem R abatt für 3. SWICA gibt die neuen Teilnahmebedingungen spä- Level 2: für COMPLETA TOP 5 Prozent und für die testens 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt. Spitalversicherung HOSPITA 10 Prozent. ART. 12 DATENSCHUTZ ART. 8 ENDE DES RABATTANSPRUCHS 1. Um am Bonusprogramm teilzunehmen, wird die Erstel- 1. Mit Kündigung oder Aufhebung der entsprechenden lung eines SWICA-Kontos vorausgesetzt (siehe Art. 2 Zusatzversicherung gemäss den geltenden Versiche- dieser Teilnahmebedingungen). Diesbezüglich gelten rungsvertragsbedingungen entfällt (per Kündigungs die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online- datum) automatisch der Anspruch auf den entspre- Services (AGB Online-Services), die vor Erstellung des chenden Rabatt aus dem Bonusprogramm. SWICA-Kontos akzeptiert werden müssen. 2. Deaktiviert der Versicherte sein SWICA-Konto, so ver- 2. Weder SWICA noch die Bitforge AG haben Einblick fällt der BENEVITA-Rabatt per nächstem Monat. Dar- in die vom Versicherten in BENEVITA bekannt gege- aus ergibt sich jedoch kein ausserordentliches Recht benen Daten. SWICA bearbeitet lediglich die Daten, auf Kündigung der Zusatzversicherung nach VVG. die für die Abwicklung des Bonusprogramms notwen- dig sind. Namentlich betrifft dies: Angaben über die versicherte Person bzw. den Versicherungsnehmer ART. 9 KÜNDIGUNGSRECHT (Name, V orname, G eburtsdatum, Versicherungsnum- 1. Die rückwirkende Prämienerhöhung aufgrund des mer, Versicherungsdeckung und E -Mail-Adresse), Ver- Rabattwegfalls – ausgelöst durch eine Nichtregistrie- sicherungsvertragsdaten sowie versicherungstechni- rung – löst kein Recht auf Kündigung der Zusatzversi- sche Angaben und Daten, die den elektronischen cherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Datenaustausch mit der Bitforge AG betreffen. aus. 3. Die Bearbeitung der Daten erfolgt in jedem Fall unter 2. Verändert sich im Folgejahr der Rabattanspruch auf- Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes grund des erreichten Levels, so ergibt sich daraus kein sowie der weiteren datenschutzrechtlich relevanten Recht auf Kündigung der Zusatzversicherung. Bestimmungen. SWICA garantiert, dass die im Rah- men des Bonusprogramms anfallenden Daten, auf die 5/6
SWICA Zugriff hat, ausschliesslich zur Durchführung ART. 14 MITTEILUNGEN des Bonusprogramms bearbeitet werden. Daten wer- Alle Mitteilungen an SWICA im Rahmen der Abwicklung den physisch und elektronisch so gesichert, dass sie des Bonusprogramms haben schriftlich zu erfolgen. gemäss dem üblichen technischen Standard dem SWICA richtet alle Mitteilungen an den Versicherungsneh- Zugriff unberechtigter Dritter entzogen sind. mer schriftlich an die hinterlegte E -Mail-Adresse und infor- 4. Die Daten, die vom Versicherten in BENEVITA einge- miert, wenn aktiviert, mittels Benachrichtigungen (Push) in geben werden, werden elektronisch beim Hosting- BENEVITA. partner der Bitforge AG, Google Firebase, gespei- chert. Mit der Teilnahme am Bonusprogramm erklärt sich der Versicherte damit einverstanden, dass seine ART. 15 SALVATORISCHE KLAUSEL Daten an Google Firebase übermittelt werden. In Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingun- Bezug auf die vertragliche Grundlage zwischen der gen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirk- Bitforge AG und Google Firebase wird auf die gelten- samkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. den und öffentlich zugänglichen Bestimmungen von Google Firebase verwiesen: firebase.google.com/ support/privacy. Eine mögliche Übermittlung der ART. 16 H AFTUNG Daten in Drittländer wie beispielsweise die Vereinig- Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung von ten Staaten von Amerika (USA) kann dabei nicht aus- SWICA im Zusammenhang mit dem BENEVITA Bonus geschlossen werden. programm ausgeschlossen. Auf jeden Fall ist die Haftung 5. Hinsichtlich der Datenbearbeitung gelten zudem die für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie die Haftung Datenschutzerklärung von SWICA und die Nutzungs-/ gegenüber Dritten und für indirekte Schäden der betroffe- Datenschutzbestimmungen von BENEVITA. nen Person ausgeschlossen. 6. Die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte erfolgt nur mit dem Einverständnis des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person. In die Bekanntgabe der ART. 17 ANWENDBARES RECHT UND Daten an Google Firebase wird durch die Teilnahme GERICHTSSTAND am Bonusprogramm eingewilligt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht 7. Nach Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Der Gerichts- werden die Daten gemäss den gesetzlichen Vorschrif- stand bestimmt sich gemäss den Allgemeinen Versiche- ten aufbewahrt und vernichtet. Die Daten werden rungsbedingungen des abgeschlossenen Zusatzversiche- jedoch maximal für weitere zehn Jahre nach Beendi- rungsvertrags. gung des Versicherungsvertrages aufbewahrt. ART. 13 GEISTIGES EIGENTUM Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Marken-, Design- oder Urheberrechte wie auch der Quellcode der Software) an BENEVITA und dem Bonusprogramm verblei- ben bei den Inhabern der jeweiligen Rechte. Jede Weiter- gabe, Kopie, Vervielfältigung, Änderung, Vorführung oder anderweitige Veröffentlichung (auch im privaten Rahmen) von Teilen oder Inhalten von BENEVITA oder des Bonus- programms ohne vorgängige Zustimmung der Rechte 659d / online / 8.2021 inhaber ist untersagt. SWICA behält sich vor, rechtliche Schritte gegen die Verletzung der jeweiligen Immaterial- güterrechte einzuleiten. 365 TAGE IM JAHR RUND UM DIE UHR FÜR SIE DA. Telefon 0800 80 90 80 / swica.ch
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