TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZUM BONUSPROGRAMM - BENEVITA Ausgabe 2020

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BENEVITA

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
ZUM BONUSPROGRAMM.
Ausgabe 2020
INHALTSVERZEICHNIS.

Art.   1 Produkte und Gegenstand des BENEVITA Bonusprogramms. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Art.   2 Voraussetzungen zur ­Teilnahme am Bonusprogramm. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Art.   3 Vertragspartner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Art.   4 Technische Infrastruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Art.   5 Anwendbare Bestimmungen und gesetzliche Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Art.   6 Antragstellung, ­Registrierung und Aufnahme ins Bonusprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Art.   7 Rabatte aus dem Bonus­programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Art.   8 Ende des Rabattanspruchs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Art.   9 Kündigungsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Art.   10 BENEVITA-Rabatt bis zum 18. Altersjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Art.   11 Änderungen der Teilnahme­bedingungen und der BENEVITA-Rabatte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Art.   12 Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Art.   13 Geistiges Eigentum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Art.   14 Mitteilungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Art.   15 Salvatorische Klausel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Art.   16 Haftung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Art.   17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Damit sich diese Teilnahmebedingungen leichter lesen lassen, sind alle personenbezogenen Bezeichnungen in männlicher Form gehalten.

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN
BENEVITA BONUSPROGRAMM.

ART. 1 PRODUKTE UND GEGENSTAND DES                                    › Mit dem Antrag auf Teilnahme am Bonusprogramm
BENEVITA BONUSPROGRAMMS                                                   verpflichtet sich die versicherte Person, die Daten
Die BENEVITA-Applikation (nachfolgend BENEVITA) ist                       (Ergebnisse aus den Challenges) für die Umsetzung
eine Mobile-Applikation, die für mobile Endgeräte ent­                    und Erfolgsmessung im Rahmen des Bonuspro-
wickelt wurde. ­BENEVITA kann von jeder interessierten                    gramms und unter Beachtung der datenschutzrecht-
Person heruntergeladen und auf ihrem mobilen Endgerät                     lichen Bestimmungen (siehe Ziffer 12 nachfolgend)
installiert werden. Die Teilnahme am ­BENEVITA Bonuspro-                  freizugeben.
gramm (nachfolgend Bonusprogramm) ist unter Einhaltung                ›   Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
der nachfolgend definierten Bestimmungen möglich.                         können nur vom Rabatt des Bonusprogramms
                                                                          ­
Mit dem Bonusprogramm können Versicherte (nachfol-                        (BENEVITA-Rabatt gemäss Art. 7) profitieren, wenn
gend Versicherte oder Nutzer) Challenges zu den Themen                    mindestens ein Elternteil ebenfalls am Bonuspro-
Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden absolvieren und                      gramm teilnimmt.
so im Level aufsteigen. Dadurch können die Prämien in
den Zusatzversicherungen COMPLETA TOP und HOSPITA
jährlich positiv beeinflusst werden. Weitere alternative          ART. 3 VERTRAGSPARTNER
oder zusätzliche Prämien und Angebote (nachfolgend                1. Die Inverkehrbringerin und Verantwortliche von
Angebote) können von SWICA jederzeit ins Bonuspro-                   ­BENEVITA und Anbieter des Bonusprogramms ist die
gramm aufgenommen werden.                                             SWICA Krankenversicherung AG, Römerstrasse 38,
                                                                      8400 Winterthur.
                                                                  2. Der Betreiber und Technologielieferant von BENEVITA
ART. 2 VORAUSSETZUNGEN ZUR                                            ist die ­Bitforge AG, Zeughausstrasse 39, 8004 Zürich.
­TEILNAHME AM BONUSPROGRAMM                                       3. Die Daten werden elektronisch beim Hostingpartner
1. Die Teilnahme am Bonusprogramm setzt den Ab-                       der Bitforge AG, Google Firebase, Google Ireland
   schluss oder das Bestehen eines der beiden Zusatz-                 Limited, Gordon House, 4 Barrow Street, Dublin,
   versicherungsprodukte C   ­ OMPLETA TOP und/oder                   D04 E5W5, Irland, gespeichert.
   HOSPITA, das Herunterladen und Installieren von                4. Vertragspartner des Nutzers betreffend die Nutzung
   ­BENEVITA sowie das Erstellen eines SWICA-Kontos                   von B­ ENEVITA ist die SWICA Krankenversicherung AG.
    voraus. BENEVITA ist nur für mobile Endgeräte verfüg-
    bar und im App Store (für iOS) und im Google Play
    Store (für Android) erhältlich.
2. Damit am Bonusprogramm teilgenommen werden
    kann, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt
    sein:
   › Am Bonusprogramm kann nur teilnehmen, wer die
      Bestimmungen über die Aufnahme in die obligatori-
      sche Kranken­pflegeversicherung gemäss dem Kran-
      kenversicherungsgesetz (KVG) erfüllt und seinen
      Wohnsitz in der Schweiz hat.

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ART. 4 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR                                    4. Um am Bonusprogramm teilzunehmen, wird das Her-
SWICA bewirtschaftet BENEVITA hinsichtlich des Inhalts                unterladen und Installieren von BENEVITA vorausge-
und der d ­ iversen Angebote in der Applikation, während              setzt (siehe Art. 2). Die Anmeldung zur Teilnahme am
die Bitforge AG die technische Infrastruktur zur Verfügung            Bonusprogramm erfolgt, nachdem ein SWICA-Konto
stellt und BENEVITA technisch betreibt. Die Bitforge AG               erstellt wurde und in der App die Nutzungsbestimmun-
sorgt damit für den sicheren Betrieb sowie die regelmäs-              gen und Teilnahmebedingungen akzeptiert wurden.
sige Wartung und den Unterhalt der Plattform. SWICA                   Wird B  ­ ENEVITA nicht heruntergeladen und installiert
hat mit der Bitforge AG eine vertragliche Vereinbarung                und/oder wird kein SWICA-Konto erstellt, kann nicht
geschlossen, die das entsprechende Auftragsverhältnis                 am Bonusprogramm teilgenommen werden.
(inkl. Auftrags­daten­bearbeitungsvertrag) regelt.

                                                                   ART. 7 RABATTE AUS DEM BONUS­
ART. 5 ANWENDBARE BESTIMMUNGEN                                     PROGRAMM
UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN                                         1. Die Teilnahme am Bonusprogramm und die Gewäh-
Im Rahmen der Teilnahme am Bonusprogramm kommen                       rung von R­ abatten setzen voraus, dass in BENEVITA
folgende ­Bestimmungen zur Anwendung und gelten als                   Challenges absolviert werden. Dies bedeutet Folgen-
integrierende Vertragsbestandteile zu diesen «Teilnahme-              des: Der Versicherte absolviert in ­BENEVITA verschie-
bedingungen BENEVITA Bonusprogramm»:                                  dene Challenges, die Auszeichnungen ergeben,
› die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von                  durch die der Versicherte im Level aufsteigen kann.
   SWICA für Versicherungen nach VVG COMPLETA TOP                     Jeder Versicherte fängt bei Level «Starter» an.
   oder HOSPITA (inkl. Versicherungspolice und allfällige             › Level Starter: Noch keine Challenges gemacht
   Nachträge oder besondere ­Bedingungen)                             › Level 1: 20 Challenges
› die Nutzungs-/Datenschutzbestimmungen                               › Level 2: 40 Challenges, 2 perfekte Wochen,
   von BENEVITA                                                         1 perfekter Monat
› die Allgemeinen Geschäftsbedingungen                                › Level 3: 60 Challenges, 3 perfekte Wochen,
   zu Online-Services                                                   2 perfekte Monate
› die Datenschutzerklärung von SWICA                                  Ab Level 2 muss der Versicherte ergänzend zu den
                                                                      Challenges weitere Voraussetzungen erfüllen. «Per-
                                                                      fekte» Tage/Wochen/Monate/Jahre ­be­deuten:
ART. 6 ANTRAGSTELLUNG, R
                       ­ EGISTRIERUNG                                 Perfekter Tag:	Je eine erfolgreiche Challenge
UND AUFNAHME INS BONUSPROGRAMM                                                           in Bewegung, Ernährung und
1. Bestehende Versicherte, die neu am Bonusprogramm                                      Wohlbefinden
   teilnehmen möchten und die über die Zusatzversiche-                Perfekte Woche: 	Je 5 erfolgreiche Challenges
   rungen COMPLETA TOP und/oder HOSPITA verfü-                                           in Bewegung, Ernährung und
   gen, können sich direkt in ­BENEVITA für das Bonus-                                   Wohlbefinden
   programm anmelden (sofern ein Konto erstellt wurde –               Perfekter Monat:	Je 10 erfolgreiche Challenges
   siehe Absatz 4 nachfolgend).                                                          in Bewegung, Ernährung und
2. Antragsteller oder bestehende Versicherte, die noch                                   Wohlbefinden
   keine Zusatzversicherung COMPLETA TOP und/oder                     Perfektes Jahr:	Je 200 erfolgreiche Challenges
   HOSPITA haben, müssen das entsprechende Ver­                                          in Bewegung, Ernährung und
   sicherungsantragsformular für den Abschluss der                                       Wohlbefinden.
   Zusatzversicherungen ausfüllen und auf dem Postweg              2. Entsprechend den jeweiligen Levels wird ein
   oder per E-Mail an die zuständige SWICA Agentur                    BENEVITA-Rabatt auf die Versicherungsprodukte
                                                                      ­
   senden.                                                            COMPLETA TOP und/oder ­           HOSPITA gewährt.
3. Über die Aufnahme eines Versicherten ins Bonus­                    SWICA kann zusätzliche oder alternative Angebote
   programm entscheidet SWICA nach Prüfung der Auf-                   zu den BENEVITA-Rabatten unterbreiten (siehe auch
   nahmekriterien gemäss Art. 2 dieser Teilnahmebedin-                Art. 1).
   gungen.                                                         3. Der Versicherte muss sich bis zum 30. April des lau-
                                                                      fenden Jahres entscheiden, ob er vom individuellen
                                                                      BENEVITA-Rabatt oder von einem alternativen Ange-
                                                                      bot profitieren möchte.

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4. Das Level am 30. April des laufenden Jahres ist ent-            ART. 10 BENEVITA-RABATT BIS
   scheidend für die Höhe des Prämienrabattes.                     ZUM 18. ALTERSJAHR
5. Die Höhe des BENEVITA-Rabattes richtet sich nach                Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Alters-
   den jeweiligen Levels:                                          jahr, die ebenfalls über die Zusatzversicherung
                                                                   ­COMPLETA TOP und/oder HOSPITA verfügen, wird die
                       RABATTHÖHE                                   Rabattstufe des Elternteils übernommen, der am Bonus­
                                                                    programm teilnimmt. Nehmen beide Elternteile am Bonus-
                       COMPLETA TOP         HOSPITA                 programm teil, so wird der Rabatt des Hauptversiche-
                                                                    rungsnehmers angewendet, sofern ein Versicherungsvertrag
      Level Starter    0%                     0%                    im Verbund geführt wird. Wird kein Versicherungsvertrag
                                                                    im Verbund geführt, so wird der Rabatt des Elternteils
      Level 1          5%                     5%
                                                                    angewandt, an den das betroffene Kind/der ­betroffene
                                                                    Jugendliche angehängt ist. Änderungen des Hauptver­
      Level 2          5%                   10 %
                                                                    sicherungsnehmers zur Verbesserung des Rabattes sind
      Level 3          5%                   15 %                    nicht zulässig.

6. Ist der am Bonusprogramm teilnehmende Versicherte               ART. 11 ÄNDERUNGEN DER TEILNAHME­
   über einen Kollektivheilungskostenvertrag versichert,           BEDINGUNGEN UND DER BENEVITA-
   werden die Rabatte zusätzlich an den bestehenden                RABATTE
   Kollektivrabatt gekoppelt. Die Maximalrabatte sind              1. SWICA hat das Recht, die Teilnahmebedingungen
   dabei auf 10 Prozent für COMPLETA TOP bzw.                         und Angebote des Bonusprogramms jederzeit anzu-
   30 Prozent für HOSPITA begrenzt.                                   passen.
7. Der BENEVITA-Rabatt wird erstmalig per 1. Januar des            2. Insbesondere kann SWICA den BENEVITA-Rabatt ent-
   Jahres gewährt, das auf das Jahr der Erstellung des                sprechend der Kostenentwicklung jederzeit überprü-
   SWICA-Kontos sowie der Anmeldung in BENEVITA                       fen und anpassen.
   folgt. Der Einstiegsrabatt entspricht dem R­ abatt für          3. SWICA gibt die neuen Teilnahmebedingungen spä-
   Level 2: für COMPLETA TOP 5 Prozent und für die                    testens 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt.
   ­Spitalversicherung HOSPITA 10 Prozent.

                                                                   ART. 12 DATENSCHUTZ
ART. 8 ENDE DES RABATTANSPRUCHS                                    1. Um am Bonusprogramm teilzunehmen, wird die Erstel-
1. Mit Kündigung oder Aufhebung der entsprechenden                    lung eines SWICA-Kontos vorausgesetzt (siehe Art. 2
   Zusatzversicherung gemäss den geltenden Versiche-                  dieser Teilnahmebedingungen). Diesbezüglich gelten
   rungsvertragsbedingungen entfällt (per Kündigungs­                 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-
   datum) automatisch der Anspruch auf den entspre-                   Services (AGB Online-Services), die vor Erstellung des
   chenden Rabatt aus dem Bonusprogramm.                              SWICA-Kontos akzeptiert werden müssen.
2. Deaktiviert der Versicherte sein SWICA-Konto, so ver-           2. Weder SWICA noch die Bitforge AG haben Einblick
   fällt der ­BENEVITA-Rabatt per nächstem Monat. Dar-                in die vom Ver­sicherten in BENEVITA bekannt gege-
   aus ergibt sich jedoch kein ausserordentliches Recht               benen Daten. SWICA bearbeitet lediglich die Daten,
   auf Kündigung der Zusatzversicherung nach VVG.                     die für die Abwicklung des Bonus­programms notwen-
                                                                      dig sind. Namentlich betrifft dies: Angaben über die
                                                                      versicherte Person bzw. den Versicherungsnehmer
ART. 9 KÜNDIGUNGSRECHT                                                (Name, V  ­ orname, G
                                                                                          ­ eburtsdatum, Versicherungsnum-
1. Die rückwirkende Prämienerhöhung aufgrund des                      mer, Versicherungs­deckung und E  ­ -Mail-Adresse), Ver-
   Rabattwegfalls – ausgelöst durch eine Nichtregistrie-              sicherungsvertragsdaten sowie versicherungstechni-
   rung – löst kein Recht auf Kündigung der Zusatzversi-              sche Angaben und Daten, die den elektronischen
   cherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                   Datenaustausch mit der Bitforge AG betreffen.
   aus.                                                            3. Die Bearbeitung der Daten erfolgt in jedem Fall unter
2. Verändert sich im Folgejahr der Rabattanspruch auf-                Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes
   grund des erreichten Levels, so ergibt sich daraus kein            sowie der weiteren datenschutzrechtlich relevanten
   Recht auf Kündigung der Zusatzversicherung.                        Bestimmungen. SWICA garantiert, dass die im Rah-
                                                                      men des Bonusprogramms anfallenden Daten, auf die

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SWICA Zugriff hat, ausschliesslich zur Durchführung     ART. 14 MITTEILUNGEN
     des Bonusprogramms bearbeitet werden. Daten wer-        Alle Mitteilungen an SWICA im Rahmen der Abwicklung
     den physisch und elektronisch so gesichert, dass sie    des Bonusprogramms haben schriftlich zu erfolgen.
     gemäss dem üblichen technischen ­      Standard dem     SWICA richtet alle Mitteilungen an den Versicherungsneh-
     Zugriff unberechtigter Dritter entzogen sind.           mer schriftlich an die hinterlegte E
                                                                                                ­ -Mail-Adresse und infor-
4.   Die Daten, die vom Versicherten in BENEVITA einge-      miert, wenn aktiviert, mittels Benachrichtigungen (Push) in
     geben werden, werden elektronisch beim Hosting-         BENEVITA.
     partner der Bitforge AG, Google Firebase, gespei-
     chert. Mit der Teilnahme am Bonusprogramm erklärt
     sich der Versicherte damit einverstanden, dass seine    ART. 15 SALVATORISCHE KLAUSEL
     Daten an Google Firebase übermittelt werden. In         Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingun-
     Bezug auf die vertragliche Grundlage zwischen der       gen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirk-
     Bitforge AG und Google Firebase wird auf die gelten-    samkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
     den und öffentlich zugänglichen Bestimmungen von
     Google Firebase verwiesen: firebase.google.com/
     support/­privacy. Eine mögliche Übermittlung der        ART. 16 H
                                                                      AFTUNG
     Daten in Drittländer wie beispielsweise die Vereinig-   Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung von
     ten Staaten von Amerika (USA) kann dabei nicht aus-     SWICA im Zusammenhang mit dem BENEVITA Bonus­
     geschlossen werden.                                     programm ausgeschlossen. Auf jeden Fall ist die Haftung
5.   Hinsichtlich der Datenbearbeitung gelten zudem die      für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie die Haftung
     Datenschutz­erklärung von SWICA und die Nutzungs-/­­­   gegenüber Dritten und für indirekte Schäden der betroffe-
     Datenschutzbestimmungen von BENEVITA.                   nen Person ausgeschlossen.
6.   Die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte erfolgt
     nur mit dem Einverständnis des Versicherungsnehmers
     bzw. der versicherten Person. In die Bekanntgabe der    ART. 17 ANWENDBARES RECHT UND
     Daten an Google Firebase wird durch die Teilnahme       GERICHTSSTAND
     am Bonusprogramm eingewilligt.                          Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht
7.   Nach Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm          unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Der Gerichts-
     werden die Daten gemäss den gesetzlichen Vorschrif-     stand bestimmt sich gemäss den Allgemeinen Versiche-
     ten aufbewahrt und vernichtet. Die Daten werden         rungsbedingungen des abgeschlossenen Zusatzversiche-
     jedoch maximal für weitere zehn Jahre nach Beendi-      rungsvertrags.
     gung des Versicherungsvertrages aufbewahrt.

ART. 13 GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Marken-,
Design- oder Urheberrechte wie auch der Quellcode der
Software) an ­BENEVITA und dem Bonusprogramm verblei-
ben bei den Inhabern der jeweiligen Rechte. Jede Weiter-
gabe, Kopie, Vervielfältigung, Änderung, Vorführung oder
anderweitige Veröffentlichung (auch im privaten Rahmen)
von Teilen oder Inhalten von BENEVITA oder des Bonus-
programms ohne vorgängige Zustimmung der Rechte­
                                                                                                                             659d / online / 8.2021

inhaber ist untersagt. SWICA behält sich vor, rechtliche
Schritte gegen die Verletzung der jeweiligen Immaterial-
güterrechte einzuleiten.

365 TAGE IM JAHR RUND UM DIE UHR FÜR SIE DA.
Telefon 0800 80 90 80 / swica.ch
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