Merkblatt zur Bachelorarbeit (M 4.5) für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
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Fakultät Sozialwissenschaften Februar 2022 Merkblatt zur Bachelorarbeit (M 4.5) für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 1. Ausgabe des Themas – Zeitpunkt Anmeldung 2. Vorgehensweise bei der Anmeldung von Bachelorarbeiten 3. Bearbeitungszeit 4. Aufgabensteller/in bzw. Betreuer/in der Bachelorarbeit 5. Eingrenzung sowie Verbindlichkeit des Themas 6. Einzelarbeit oder gemeinsame Bearbeitung durch mehrere Studierende 7. Rückgabe des Themas 8. Betreuung der Bachelorarbeit 9. Antrag auf Nachfrist 10. Vorgehensweise bei der formalen Fertigstellung und Abgabe von Bachelorarbeiten 11. Bewertungsverfahren 12. Wiederholung nicht bestandener Bachelorarbeiten Anlagen: Titelblatt – Muster Abstract – Kurzzusammenfassung Poster In der Bachelorarbeit (M 4.5) weisen Studierende ihre Fähigkeit nach, die im Studium erwor- benen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bearbeitung einer komplexen fachwissenschaftlichen Aufgabenstellung selbständig anzuwenden (vgl. Modulhandbuch). 1. Ausgabe des Themas – Zeitpunkt der Anmeldung Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens nach erfolgreichem Abschluss des Moduls 3.2 (Praktisches Studiensemester) ausgegeben 1 werden. Die Anmeldung sollte im 7. Fach- semester erfolgen. Bei der zeitlichen Planung des Studiums insgesamt ist zu beachten: Spätestens am Ende des 9. Fachsemesters (7 Sem. Regelstudienzeit zzgl. maximal 2 Semester Überschreitung) muss die Bachelorarbeit wie auch alle anderen Prüfungen erfolgreich erstmalig abgelegt sein. 2 1SPO B-SA: Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit; hier: SPO B- SA § 9 Abs. (3). 2 RaPo § 8 Abs. (3) Satz 3 DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers.14, 03.03.2022, Storck (SW) Seite 1 von 8
Fakultät Sozialwissenschaften Aus dieser Regelung lässt sich ableiten, dass die Bachelorarbeit spätestens im 9. Fachse- mester angemeldet werden muss, um die maximale Studiendauer nicht zu überschreiten. 3 In diesem Fall muss die Arbeit spätestens am 30.04. (Sommersemester) bzw. am 15.10. (Win- tersemester) angemeldet werden. Nur dann ist gewährleistet, dass die Notenmeldung bei Aus- schöpfung der maximalen Bearbeitungszeit und der Korrekturzeit noch innerhalb des Semes- ters (bis zum 14.03. bzw. 30.09.) erfolgt. Die gleichen Richtwerte (Anmeldung bis zum 30.04, im Sommersemester bzw. bis zum 15.10. im Wintersemester) gelten für Studierende, die einen Abschluss des Studiums im Semester der Abgabe wünschen. Dies sind keine prüfungsrechtlichen Fristen, sondern lediglich Emp- fehlungen. Halten Sie diese Termine ein, so kann das Studium noch im laufenden Semester abgeschlossen werden und Sie benötigen keine Rückmeldung mehr für das folgende Semes- ter. Ausnahme Zweitversuch: Wenn Sie die Bachelorarbeit im Erstversuch nicht bestehen, so wird Ihnen vom Studienbüro eine verbindliche Anmeldefrist für den Zweitversuch mitgeteilt. Bei Schwierigkeiten der fristgerechten Anmeldung der Arbeit muss 14 Tage vor dem festgelegten Anmeldedatum für den Zweitversuch ein Antrag auf Verlängerung der Anmeldefrist für die Bachelorarbeit gestellt werden. 2. Vorgehensweise bei der Anmeldung von Bachelorarbeiten Die Studierenden füllen das Formular „Anmeldung einer Abschlussarbeit“ (siehe https://in- tern.ohmportal.de/fileadmin/Gelenkte_Doks/Abt/SZS/SB/SB_0002_FO_Anmeldung_Ab- schlussarbeit_public.pdf) per EDV aus. Das Formular wird von dem/der Erstbetreuer/-in und dem/der Studierenden mit Datum der Anmeldung versehen und unterschrieben. Das unterschriebene Original des Anmeldeformulars und zusätzlich 3 Kopien gibt der/die Stu- dierende beim Studienbüro ab. Das Studienbüro errechnet den Abgabetermin, vermerkt diesen auf dem Formular und schickt eine Ausfertigung des Formulars per Post an die/den Studierenden sowie zwei Exemplare an das Sekretariat der Fakultät. Für den/die Studierende/n ist dies der Nachweis der Anmeldung. Das Sekretariat behält ein Exemplar und schickt eines an den/die Erstbetreuer/-in. Während der Covid-19-Pandemie wird seitens des Studienbüros eine digitale Anmeldung der Bachelorarbeit akzeptiert: Studierende leiten das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Anmeldung einer Abschlussarbeit“ an den/die betreuende/-n Dozenten/-in per Email zur Un- terschrift weiter. Diese/-r unterschriebt und sendet das Formular – ebenfalls via Email – an das Studienbüro. 3. Bearbeitungszeit Die Frist zwischen Anmeldung und Abgabetermin der Arbeit darf drei Monate nicht über- schreiten 4. Die Bearbeitungszeit wird vom Studienbüro taggenau festgelegt. Anmeldezeitpunkt ist das Da- tum an dem, von dem/der betreuenden Dozent/-in, die Unterschrift vermerkt wurde. Es ist nicht der Tag der Abgabe des Formulars im Studienbüro. 3 Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2021/22 eingeschrieben (und nicht beurlaubt) waren bzw. sind, verlän- gert sich die Regelstudienzeit von Amts wegen um jeweils 1 Semester (vgl. BayHSchG Art. 99, Abs. 2). 4 SPO B-SA § 9 Abs. (5); APO § 25 Abs. (2) DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers.14, 03.03.2022, Storck (SW) Seite 2 von 8
Fakultät Sozialwissenschaften Die Bachelorarbeit wird von Amts wegen mit der Note "nicht ausreichend" bewertet, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird. 4. Aufgabensteller/-in bzw. Betreuer/-in der Bachelorarbeit Alle hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten der Fakultät Sozialwissenschaften stehen grundsätzlich als Prüfer/-innen für die Betreuung von Bachelorarbeiten zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei ihnen über fachliche Schwerpunktsetzungen und Zustän- digkeiten sowie jeweils aktuell vorhandene freie Zeitkapazität. Empfohlen wird ca. 1 Semester vorher. Insbesondere zu beachten sind organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. inhaltliche Genehmigung von Behörden/Kooperationspartnern/-innen, Termine mit Inter- viewpartnern/-innen etc. in der empirischen Forschung). Studierende, die trotz eigenen Bemühens kein Thema erhalten bzw. keine Vereinbarung mit einem Dozenten oder einer Dozentin treffen konnten, bekommen von der Prüfungskommis- sion eine/-n Aufgabensteller/-in zugeteilt. Diese/-r teilt das Thema zu 5. 5. Eingrenzung sowie Verbindlichkeit des Themas Das Thema der Bachelorarbeit soll so beschaffen sein, dass es bei zusammenhängender, ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in zwei Monaten fertiggestellt sein kann6 Die Lehrkraft, welche die Arbeit betreut, achtet auf eine angemessene Eingrenzung des Themas. Das angemeldete Thema ist in seiner Formulierung verbindlich. Es ist zugleich der Titel der fertigen Bachelorarbeit. In Ausnahmefällen kann eine redaktionelle - keine inhaltliche - Ände- rung bei der Prüfungskommission für den Bachelorstudiengang beantragt werden. 6. Einzelarbeit oder gemeinsame Bearbeitung durch mehrere Studierende Ein geeignetes Thema kann ausnahmsweise zur gleichzeitigen gemeinsamen Bearbeitung auch an mehrere Studierende ausgegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass die individu- elle Leistung für sich erkennbar ist und als Einzelleistung getrennt bewertet werden kann. Jede/-r Studierende muss den von ihm/ihr erstellten Teil der Arbeit kennzeichnen und hat hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben 7. 7. Rückgabe des Themas Das Thema für die Bachelorarbeit kann nur einmal und zwar aus triftigem Grund mit Einwilli- gung der/des Vorsitzenden der zuständigen Prüfungskommission zurückgegeben werden. Der Antrag ist schriftlich unter Angaben von Gründen spätestens zwei Wochen vor dem Abgabe- termin an die zuständige Prüfungskommission einzureichen. Eine Rückgabe oder Verlänge- rung des Themas ist unzulässig, wenn der/die Studierende die Bachelorarbeit wiederholt und bei der Anfertigung der ersten Bachelorarbeit das Thema bereits zurückgegeben hat. 8. Betreuung der Bachelorarbeit Der Umfang der Betreuung ist individuell und wird zwischen dem/der Studierenden und dem/der Dozent/-in vereinbart. Das Schreibzentrum bietet regelmäßig Workshops sowie individuelle Schreibberatung durch ausgebildete Schreibtutoren/-innen an (http://www.th-nuernberg.de/schreibzentrum). 5 APO § 25 Abs. (5) Satz 2 6 APO § 25 Abs. (2), SPO B-SA § 9 Abs. (2) 7 vgl. APO § 25 Abs. (4) DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers.14, 03.03.2022, Storck (SW) Seite 3 von 8
Fakultät Sozialwissenschaften Eine weitere Hilfestellung bietet der „Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten“ (Gröhlich et al., 2018) der Fakultät Sozialwissenschaften. Die hier festgehaltenen Grundsätze für wissenschaftliche Arbeiten sind zu beachten, sofern der/die Aufgabensteller/-in nichts Ab- weichendes oder Ergänzendes verabredet. 9. Antrag auf Nachfrist Die Prüfungskommission kann eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bachelorar- beit aus nicht von dem/der Studierenden zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht abgege- ben werden kann. Das Vorliegen eines nicht zu vertretenden Grundes ist glaubhaft zu ma- chen. Bei Krankheit ist stets ein ärztliches Attest (keine AU Bescheinigung) vorzulegen 8. Über den Umfang der Nachfrist entscheidet die Prüfungskommission im Einzelfall. Dabei soll die Nachfrist drei Monate nicht überschreiten. 9 Anträge auf Nachfrist, d.h. auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist, sollten unter Angabe von Gründen und Belegen spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin an die Prüfungs- kommission eingereicht werden. Während der Covid-19-Pandemie ist eine Zusendung des unterschriebenen Antragsformulars und der Belege per Email (sw-pruefungskommission@th-nuernberg.de) ausreichend. Die Ori- ginale müssen nicht zusätzlich zugeschickt werden. Dringend empfohlen werden die Absprache mit dem/der Betreuer/-in bezüglich eines Verlän- gerungsantrags und die Mitteilung über die folgende Entscheidung der Prüfungskommission. Formale und inhaltliche Anforderungen an ärztliche Atteste im Zusammenhang mit Prü- fungsangelegenheiten (vgl. http://www.th-nuernberg.de/seitenbaum/home/studienbuero/prue- fungsangelegenheiten/pruefungen/00/anforderungen-an-aerztliche-atteste/page.html): 1. Aussagen über die Prüfungsunfähigkeit (hier: Unfähigkeit an der Bachelorarbeit zu ar- beiten), mit Angabe des Zeitpunkts des Eintritts und der Dauer der Prüfungsunfähigkeit. 2. Konkrete und nachvollziehbare Beschreibung der prüfungsrelevanten körperlichen, geis- tigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht, so dass daraus ge- schlossen werden kann, dass eine Prüfungsunfähigkeit bestanden hat. Eine weiterge- hende Angabe der Diagnose ist nicht erforderlich. 3. Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung, die zur Aussage der Prüfungsunfähigkeit führte. 4. Unterschrift des Arztes/der Ärztin mit Stempel. 10. Vorgehensweise bei der formalen Fertigstellung und Abgabe von Bachelorarbeiten Bei der formalen Fertigstellung und Abgabe der Bachelorarbeit ist folgendes zu beachten: • Titelblatt, Abstract und „Poster“ (nur auf die digitale Fassung) sind entsprechend der Mustervorlagen (s. Anlage) zu gestalten. • Die fertige Bachelorarbeit ist im Studienbüro (siehe SPO § 9 Abs. 7) in zwei schriftli- chen Exemplaren (gebunden, Spiralbindung nicht erlaubt; nach Absprache mit dem/der betreuenden Dozent/in auch doppelseitiger Druck möglich) zzgl. einer digi- talen Fassung (eine PDF-Datei, in der alle zur Arbeit gehörenden Dateien zusammenge- führt sind) abzugeben. Die Matrikelnummer ist auf dem Titelblatt der digitalen Fassung zu löschen. • In der Abschlussarbeit muss die Erklärung gemäß § 25 Abs. 5 Nr. 3 APO und die Erklä- rung zur Veröffentlichung der Abschlussarbeit fest eingebunden sein. 8 SPO B-SA § 9 (6) 9 APO §25 (5), Satz 6 und §22 DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers.14, 03.03.2022, Storck (SW) Seite 4 von 8
Fakultät Sozialwissenschaften • Das ausgefüllte Formular „Bewertung der Abschlussarbeit“ (https://intern.ohmpor- tal.de/fileadmin/Gelenkte_Doks/Abt/SZS/SB/SB_0012_FO_Bewertung_Abschlussar- beit_public.pdf) ist in zweifacher Ausführung zusammen mit der Bachelorarbeit fristge- mäß im Studienbüro abzugeben. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist es derzeit zur Fristwahrung ausreichend, wenn die Ab- schlussarbeiten zusammen mit dem Formular „Bewertung der Bachelorarbeit“ digital im PDF- Format an den/die Erstprüfende/-n, an das Fakultätssekretariat und in cc an das Studienbüro per TH-Email-Adresse geschickt wird. Bitte beachten Sie jedoch, dass gemäß Vorgabe der SPO zusätzlich zwei gedruckte Exemplare mit fest eingebundener und im Original unterschrie- bener Eigenständigkeitserklärung im Studienbüro abgebeben werden müssen (Einwurf im Postfach oder Zusendung per Post). 11. Bewertungsverfahren Die Bachelorarbeit wird vom Aufgabensteller/von der Aufgabenstellerin (Erstprüfer/-in) und ei- nem/einer Zweitprüfer/-in bewertet. Es obliegt der erstbetreuenden Lehrkraft, eine/-n geeig- nete/-n Zweitprüfer/-in zu finden. Es besteht kein Anspruch auf eine/-n bestimmten Zweitprü- fer/-in. Zur Differenzierung der Bewertung können die ganzzahligen Noten von 1 bis 4 jeweils durch die Dezimalwerte 0,3 und 0,7 ergänzt werden. Wird die Arbeit schlechter als 4,0 bewertet, so erhält sie die Note 5 (nicht ausreichend). Erst- und Zweitprüfer/-innen, die zu unterschiedlichen Bewertungen tendieren, sollen sich auf eine übereinstimmende Endnote einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird aus den Noten der Prüfer/-innen das arithmetische Mittel gebildet; das Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet. Das Bewertungsverfahren durch Erst- und Zweitkorrektor/-in soll sechs Wochen nicht überschreiten 10. Die Note der Bachelorarbeit geht mit zweifachem Gewicht in das Prüfungsgesamtergebnis ein. Das Thema der Bachelorarbeit ist im Zeugnis ausgewiesen. Nach erfolgreichem Bestehen des Moduls 4.5 (Bachelorarbeit) werden die ECTS-Leistungs- punkte des Moduls für das Semester gutgeschrieben, in dem die Arbeit bewertet wird. Die Hochschule exmatrikuliert die Studierenden spätestens mit dem Ende des Semesters, in dem das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Bachelorprüfung festgestellt wurde. 12. Wiederholung nicht bestandener Bachelorarbeiten Wurde die Bachelorarbeit mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die wiederholte Bachelorarbeit muss spätestens sechs Mo- nate nach Bekanntgabe der Bewertung angemeldet werden. Nürnberg, im Februar 2022 gez. Prof. Dr. Christina Storck und Prof. Dr. Wolfgang Wahl Prüfungskommission Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 10 APO § 25 (9) DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers.14, 03.03.2022, Storck (SW) Seite 5 von 8
Fakultät Sozialwissenschaften Titelblatt – Muster Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Fakultät Sozialwissenschaften Titel Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades „Bachelor of Arts (B.A.)“ in Sozialer Arbeit Verfasser/in: Matrikel Nr.: Betreuer/in: Abgabedatum: Mailto: Sie können auf der elektronischen Fassung Ihre E-Mail-Adresse (bitte keine Hochschul-Mail-Adresse!) angeben, wenn Sie Interessierten die Kontaktauf- nahme ermöglichen möchten. - Original in DIN A 4 DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers.14, 03.03.2022, Storck (SW) Seite 6 von 8
Fakultät Sozialwissenschaften Abstract – Kurzzusammenfassung Hinweise zur Abfassung: Das Abstract (engl. für Kurzzusammenfassung) dient einer schnellen Orientierung über das Thema und dessen Behandlung in der vorliegenden Bachelorarbeit. Es gibt eine kurze, klare Auskunft über Gegenstand, Fragestellung bzw. Hypothesen und Ziel- setzung sowie die Methoden der Bearbeitung des Themas. Diese können auch die Auswer- tung und vergleichende Diskussion von Literatur nach eigener, begründeter Schwerpunktset- zung beinhalten. Danach werden Ergebnisse der Arbeit und Schlussfolgerungen angeführt. Dabei kann natürlich nicht alles dargestellt werden. Vielmehr müssen inhaltliche Aspekte aus- gewählt werden, die für die Arbeit wesentlich sind, ohne die Akzente der Bachelorarbeit zu verschieben. Bei der Formulierung des Abstracts sollten die wichtigsten Schlüsselbegriffe benutzt werden, welche eine schnelle Orientierung des Lesers / der Leserin, welche/r nach Stichworten sucht, ermöglicht. Das Abstract sollte für sich selbst ohne Nachschlagen in der Arbeit selbst zu ver- stehen sein. Ein Abstract ist meist nicht länger als eine halbe, maximal eine Seite und wird in der Regel nach dem Titelblatt dem eigentlichen Manuskript vorangestellt. Abstract – Musterbeispiel Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm – Fakultät Sozialwissenschaften Thema der Bachelorarbeit Zur Tragfähigkeit von Selbst- und Laienhilfe innerhalb der Le- benssituation älterer Menschen im ländlichen Raum. Unterstüt- zungsbedarf durch Soziale Arbeit? Verfasser/in: Sabine Musterfrau, Karl Mustermann Abstract Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der besonderen Qualität nachbarschaftlicher und famili- ärer Laienhilfe für ältere Menschen im dörflichen Kontext. Es wird der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen diese Hilfe gegeben und auch angenommen wird. Ziel ist es zu klären, inwie- fern informelle Hilfebeziehungen vor dem Hintergrund des sozialen Wandels im ländlichen Raum zukünftig tragfähig sind, ob sie durch sozialarbeiterische Interventionen gestützt werden können und sollten und welche Maßnahmen gegebenenfalls entwickelt werden könnten. Die Fragestellungen werden auf der Grundlage der Auswertung aktueller Fachliteratur und biogra- phischer Interviews mit älteren Menschen und ihren jüngeren Laien-Helfern diskutiert. Expertenin- terviews stellen eine ergänzende Informationsquelle dar. Im Ergebnis wird deutlich, dass zunehmend getrennte Haushalts- und Lebensführung der Genera- tionen bei gleichzeitig hoher Erwartung älterer Menschen, im Alter ausschließlich von Angehörigen versorgt zu werden, eine konfliktträchtige Konstellation bilden. Diese wird durch hohe Erwartung an die Familie sowie soziale Kontrolle durch ländliche Nachbarschaft verschärft. Die Hilferessourcen in Familie und Nachbarschaft nehmen ab. Die Erwartungen aller Beteiligten stehen in Diskrepanz dazu. Eine gemeindenahe Beratungs- und Koordinationsstelle für ältere Menschen und ihre Ange- hörigen – deren Konzeption auf der Grundlage der o. g. Untersuchungsergebnisse in groben Zügen entwickelt wird – könnte noch vorhandene Ressourcen der Laien- und Familienhilfe längerfristig stützen. Dabei erscheint die Kombination einer neutralen Experteninstanz „von außen“, die sich zu- gleich auf eine enge Einbindung in die dörfliche Sozialstruktur einlässt, von tragender Bedeutung. DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers.14, 03.03.2022, Storck (SW) Seite 7 von 8
Fakultät Sozialwissenschaften Poster - Muster 11 Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Bachelorarbeit an der Fakultät Sozialwissenschaften _______________________________________________________________ Titel………………………………………….. Gegenstand / Fragestellung bzw. Hypothesen / Zielsetzung: • 1. • 2. • ……………………. Vorgehensweise: • 1. • 2. • ……………………. Ergebnisse / Schlussfolgerungen: • 1. • 2. • ……………………. Schlüsselbegriffe: _______________________________________________________________ Verfasser/in: Betreuer/in: Prof. (Name) Abgabedatum: 11 Ergänzende Erläuterungen - Original in DIN A 4 - Das Poster bietet beim Internetauftritt den ersten kurzen Zugang zur Bachelorarbeit. Die optisch ge- gliederte, stichwortartige Darstellung soll eine schnelle Orientierung sowie die Entscheidung unterstüt- zen, ob der/die Leser/in sich ausführlicher mit dem Inhalt der Arbeit auseinandersetzen möchte. - Es sollen maximal 5 -7 Schlüsselbegriffe das Thema, das Arbeitsfeld oder die behandelte Zielgruppe sowie gegebenen Falls die methodische Vorgehensweise (z.B. Narrative Interviews) betreffend, ange- geben werden. DokID: SW_0060_VO_Merkblatt_Bachelorarbeit_BA_SA_public, Vers.14, 03.03.2022, Storck (SW) Seite 8 von 8
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