Praxisphasen-Leitfaden für Studierende der Bachelor-Studiengänge an der Fakultät Maschinenbau - Career Service

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Praxisphasen-Leitfaden für Studierende der Bachelor-Studiengänge an der Fakultät Maschinenbau - Career Service
Praxisphasen-Leitfaden für Studierende
der Bachelor-Studiengänge an der
Fakultät Maschinenbau

Career Service

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Praxisphasen-Leitfaden für Studierende der Bachelor-Studiengänge an der Fakultät Maschinenbau - Career Service
Herausgeber   Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
              Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
              Career Service
              Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
              38229 Salzgitter

  Redaktion   Dipl.-Ing. Kornelia Pusch

      Stand   Mai 2014
Praxisphasen-Leitfaden für Studierende der Bachelor-Studiengänge an der Fakultät Maschinenbau - Career Service
INHALT

1      Praxissemester-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner .................... 4
2      Praxissemester an der Fakultät Maschinenbau ........................................... 5
    2.1 Aufbau Praxissemester für die Studiengänge Maschinenbau und
        Wirtschaftsingenieurwesen ...................................................................... 5
    2.2 Aufbau Praxissemester für die Studiengänge Maschinenbau und
        Wirtschaftsingenieurwesen im Praxisverbund .......................................... 5
3      Ziel und Zweck des Praxissemesters ........................................................... 6
4      Anforderungen an die Praxisstelle................................................................ 7
5      Beginn und Dauer des Praxissemesters ...................................................... 7
6      Ablauf der Praxissemester ........................................................................... 8
    6.1 Praxisplatzsuche ....................................................................................... 8
    6.2 Anmeldung.............................................................................................. 10
    6.3 Vertragsabschluss .................................................................................. 11
    6.4 Anerkennung des Vertrags ..................................................................... 12
    6.5 Praxissemesterbegleitende Veranstaltungen.......................................... 12
    6.6 Bescheinigung eines Praxissemesters ................................................... 13
7      Rechtsstatus der Studierenden in den Praxissemestern ............................ 14
    7.1 Bibliothek, Semesterkarte ....................................................................... 14
    7.2 Versicherungen....................................................................................... 15
8      Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester ..................... 15
9      Praxissemester im Ausland ........................................................................ 16

Die folgenden Unterlagen und Formulare erhalten Sie im Studierenden-Servicebüro
sowie im Career Service oder über dessen Internet-Seiten:
www.ostfalia.de/career/stud/m/praxis/download.html

       •     Rahmenausbildungsplan Praxissemester der Fakultät Maschinenbau
       •     Vordruck: Praxissemester-Vertrag
       •     Formular: Anmeldung zum Praxissemester
       •     Formular: Bescheinigung über das Praxissemester
       •     Formular: Bescheinigung über Studienarbeiten/Seminarvortrag
1 Praxissemester-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner
Für alle mit den Praxissemestern zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der
Hochschule mehrere Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung:

Career Service
  Anschrift                    Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
                               Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
                               Career Service
                               Karl-Scharfenberg-Straße 55-57
                               38229 Salzgitter
                               Telefon 05341/875-15605
                               Fax      05341/875-15604
                               E-Mail career@ostfalia.de
                               Web www.ostfalia.de/career
  Sprechstunden                werden auch in Wolfenbüttel angeboten. Bitte den
                               Web-Seiten entnehmen.
  AnsprechpartnerInnen         Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
                               Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
                               Dipl.-Kffr. Birgit Geisthardt
                               Gabriele Specht-Tänzler
Studierenden-Servicebüro Wolfenbüttel
  Postanschrift                Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
                               Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
                               Studierenden-Service-Büro WF
                               Salzdahlumer Str. 46/48
                               38302 Wolfenbüttel
  Besucheranschrift:           Am Exer 45
                               38302 Wolfenbüttel
  Telefon                      05331/939-15020
  Fax                          05331/939-15104
  E-Mail                       ssb-wf@ostfalia.de
  Web                          www.ostfalia.de/ssc/servicebueros

Fakultät Maschinenbau
  Anschrift                    Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
                               Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
                               Fakultät Maschinenbau
                               Salzdahlumer Str. 46/48
                               38302 Wolfenbüttel
  Praxissemesterbeauftragter Frau Prof. Dr. rer. nat. Thiele
                             Raum C104
                             Tel.: 05331/939- 44690
                             Fax: 05331/939- 44692
                             E-Mail: K.Thiele@ostfalia.de

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2 Praxissemester an der Fakultät Maschinenbau

2.1   Aufbau Praxissemester für die Studiengänge Maschinenbau und
      Wirtschaftsingenieurwesen
Die Ingenieurstudiengänge der Fakultät Maschinenbau bestehen neben dem
Theoriestudium von fünf Semestern aus einem Praxissemester und der
Bachelorthesis mit Kolloquium. Das Praxissemester ist im Studium integriert, findet
im 5. Semester statt und beläuft sich auf mindestens 18 Wochen.

Abb. 1: Regelstudienverlauf

Das Praxissemester beinhaltet ingenieurmäßige Tätigkeiten unter Anleitung. Hierbei
sollte eine Studienarbeit angefertigt werden. Im 7. Semester wird in der Regel die
Bachelorarbeit mit einer praxisbezogenen Themenstellung angefertigt.

2.2   Aufbau Praxissemester für die Studiengänge Maschinenbau und
      Wirtschaftsingenieurwesen im Praxisverbund

Die Ingenieurstudiengänge im Praxisverbund der Fakultät Maschinenbau umfassen
neben einem Theoriestudium von fünf Semestern, 2 Ausbildungssemester im Betrieb
(2. und 5. Semester) sowie der Bachelorthesis mit Kolloquium.

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Abb. 2: Regelstudienverlauf im Praxisverbund

Im 8. Semester soll in der Regel die Bachelorarbeit mit einer praxisbezogenen
Themenstellung angefertigt werden.

3 Ziel und Zweck des Praxissemesters
Ziel des Praxissemesters ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und
beruflicher Tätigkeit herzustellen. Das Praxissemester dient der Vertiefung des
Praxisbezugs der Ingenieurausbildung. Studierende erhalten die Möglichkeit,
Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen
Aufgabengebieten und Tätigkeitsfeldern zu erwerben, die sie als
Absolventinnen/Absolventen der Studiengänge erwarten.

Bei schwerpunktmäßigem Interesse für bestimmte Fachgebiete oder Themen bieten
Praxissemester die Chance, das Wissen auf diesen Gebieten zu erweitern. Hier ist
natürlich auch eine Umorientierung des Interesses denkbar. Kenntnisse und
Fähigkeiten können an den Erfordernissen der Praxis gemessen werden, um daraus
Schlussfolgerungen für die weitere Planung des Studiums zu ziehen. Weiterhin
können aus dem Praxissemestern neue Themen in die Hochschulausbildung
eingebracht werden.

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Das Praxissemester kann dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu
erleichtern. Eine große Rolle spielen in diesem Zusammenhang persönliche
Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden.

Über das rein Fachliche hinaus bieten die Praxissemester das Kennenlernen
verschiedener Aspekte der Arbeit im späteren Berufsfeld: wirtschaftliche, soziale,
kulturelle, ökologische, organisatorische, verwaltungstechnische, rechtliche und
politische. Die Praxissemester fördern so die Entwicklung von beruflichem
Selbstverständnis und beruflicher Identität.

Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland
absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein
Auslandssemester positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen
wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als
Pluspunkt gewertet. Das International Student Office informiert Sie bei allen Fragen,
die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung,
vorbereitende Sprachkurse etc.).

4 Anforderungen an die Praxisstelle
Praxissemester dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das
Praxissemester sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden,
die der Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete
anzusehen sind. Details können dem Rahmenausbildungsplan entnommen werden.

Das Praxissemester kann auch in Instituten oder Laboren der Hochschule
durchgeführt werden, wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der
Berufspraxis vergleichbar sind, oder wenn eine äquivalente Mitwirkung an
anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist.

5 Beginn und Dauer des Praxissemesters
Das Praxissemester beginnt am 1. März oder am 1. September. Abweichungen bis
zu einem Monat sind zulässig. Die Dauer des Praxissemester umfasst den Zeitraum
eines Verwaltungssemesters (26 Wochen). Die berufspraktische Tätigkeit muss
mindestens 18 Wochen betragen (ohne Urlaub). Dabei ist von der üblichen
betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. Die restliche Zeit ist für die Abfassung
des Praxisberichts, für den Besuch begleitender Veranstaltungen sowie für Urlaub
vorgesehen. Der Praxisbericht kann im Praxissemester durch die Studienarbeit
ersetzt werden.

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6 Ablauf der Praxissemester
Nachfolgend sind einzelne Stationen zusammengestellt, die in Verbindung mit dem
Ablauf eines Praxissemesters wichtig sind:

Abb. 3: Ablauf des Praxissemesters, Übersicht

6.1    Praxisplatzsuche
Der Erfolg des Praxissemesters hängt eng mit der Auswahl der Praxisstelle
zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche praxisbezogenen
Lerninteressen bestehen oder vertieft werden sollen und welches Spektrum davon in
der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je klarer und präziser diese
Interessen formuliert werden, umso einfacher wird es sein, eine geeignete
Praxisstelle zu finden.

Mögliche Kriterien bei der Wahl des Praxisplatzes können sein:

   •   Art der Aufgabe
   •   Qualität der Betreuung und Anleitung von Seiten der Praxisstelle
   •   Vergütung

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Jede/r Studierende ist verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu
bemühen. Der Career Service, die Praxissemesterbeauftragte und die
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind bei der Suche nach einem
geeigneten Praxisplatz behilflich.

•   Der Career Services bietet unter https://career.ostfalia.de das Online-
    Jobportal TreffpunktKarriere an. Das Einloggen ist mit den Ostfalia-
    Zugangsdaten möglich. Dort können Stellenangebote eingesehen sowie das
    eigene Bewerberprofil eingestellt werden. Zudem kann man Firmenprofile
    recherchieren und potentielle Arbeitgeber anschreiben.
•   Darüber hinaus verfügt der Career Service über eine Datenbank, in der Firmen,
    Behörden etc. gespeichert werden, die bereit sind, Praxissemesterplätze zur
    Verfügung zu stellen. Ein entsprechender Auszug wird auf Wunsch aus der
    Datenbank erstellt. Diese Liste kann unkommentiert im Studierenden-Servicebüro
    ausgehändigt werden: für eine ergänzende Beratung sollte mit dem Career
    Service Kontakt aufgenommen werden.
•   Besteht Interesse für einen bestimmten fachlichen Bereich, so kann evtl. die/der
    entsprechende Hochschullehrerin/Hochschullehrer weiterhelfen.
•   Spätere Arbeitgeber sind ebenfalls potentielle Ansprechpartner für die
    Praxissemester: Stellenangebote durchsehen!

Die Studentin/Der Student verhandelt selbständig mit der Praxisstelle. Den
Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus. Diese
sollte wie eine Bewerbung um einen regulären Arbeitsplatz verfasst und um eine
Schilderung der im Studium erworbenen Qualifikationen ergänzt werden. Der Career
Service hilft dabei gerne weiter, dafür werden Beratungstermine und
Schlüsselqualifikationsseminare angeboten.

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6.2   Anmeldung
Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester angemeldet
werden. Diese Anmeldung wird im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im
Career Service (bei detaillierten Rückfragen) zu dessen Sprechzeiten in Wolfenbüttel
eingereicht. Die Hochschule erhält dadurch folgende Daten:

  •   Die Zulassung zum Praxissemester
  •   Name und Adresse der Praxisstelle
  •   Anerkennung der Praxisstelle durch die Hochschule
  •   Betreuer/in seitens der Praxisstelle (siehe Kapitel 6.3)
  •   Betreuer/in seitens der Hochschule

Termine
Die Anmeldung ist bis zu den folgenden Terminen einzureichen:

  •   31. Januar    für ein Praxissemester im folgenden Sommersemester
  •   30. Juni      für ein Praxissemester im folgenden Wintersemester
Sollte eine vollständige Anmeldung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, so muss
mit den Annahmestellen über die Möglichkeit einer vorläufigen Anmeldung
gesprochen werden.
Dies sind nicht die Termine, an denen angefangen werden muss, sich um eine
geeignete Praxisstelle zu kümmern. Mit der Stellenauswahl sollte viel früher, im
Einzelfall mehr als ein Jahr vor Antritt der Praxiszeiten, begonnen werden!

Zulassung zum Praxissemester
Die Studierenden werden zum Praxissemester zugelassen, wenn:
  •   die Anmeldung termingerecht erfolgt ist,
  •   die Praxisstelle anerkannt wurde,
  •   der Ausbildungsvertrag genehmigt wurde.
Zum Praxissemester im 5. Fachsemester wird zugelassen wer die in der
Prüfungsordnung festgelegte Anzahl von Credits erreicht hat.

Anerkennung der Praxisstelle
Ist der Fakultät die ausgesuchte Praxisstelle noch nicht bekannt (kann im Career
Service/SSB erfragt werden), überprüft die/der zuständige Praxiszeitenbeauftragte,
ob diese Praxisstelle den in den Rahmenrichtlinien gestellten Anforderungen
entspricht.

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Betreuer/in seitens der Hochschule
Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer
oder prüfungsberechtigt Lehrende/Lehrenden, die/der in der Regel auch die jeweilige
schriftliche Arbeit betreut und beurteilt. Die Studierenden müssen also vor Antritt des
Praxissemesters mit einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer in Verbindung
treten, um die Betreuung sicherzustellen. Sollten Schwierigkeiten bei der Suche nach
einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer auftreten, kann die/der
Praxissemesterbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein. Eine
Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer kann mehrere Studierende gleichzeitig
betreuen.

6.3   Vertragsabschluss
Der Vertrag muss in dreifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine
Ausfertigung erhalten die Studentin/der Student sowie die Praxisstelle, die dritte
Ausfertigung erhält das Studierenden-Servicebüro oder der Career Service. Der
Praxisstelle ist der Rahmenausbildungsplan zusammen mit dem Vertrag
auszuhändigen. Vertragsvordrucke der Hochschule können den Web-Seiten des
Career Service entnommen werden.
Hierzu noch einige Hinweise:

Betreuer/in seitens der Praxisstelle
Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine sachkundige
Mitarbeiterin oder einen sachkundigen Mitarbeiter gewährleistet sein (§ 4 des
Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr
Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess
durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen.
Vergütung
Studierende im Praxissemester haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung.
Durch zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten im Praxissemester u. U.
erhebliche Mehraufwendungen auf. Außerdem werden von den Studierenden
Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem Fall über eine mögliche
Vergütung gesprochen werden.
Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von
gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen erteilt das BAföG-Amt.

Urlaub und Krankheit
Studierende im Praxissemester haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle
kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch
Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert
werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 6 Wochen.

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Vertragsauflösung
Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des
Ausbildungsvertrags beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen
Vertragsauflösung der Career Service verständigt werden.

Fremdverträge
Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn
sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie
ebenfalls anerkannt. Dabei muss beachtet werden, dass die Freistellung für
Hochschulveranstaltungen festgehalten wurde und der Betrieb eine Betreuerin/einen
Betreuer nennt.
Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist zusammen mit dem
Anmeldeformular abzugeben.

Ausbildungsplan
Für die Praxiszeit wird empfohlen mit den Betreuern der Hochschule und der
Praxisstelle einen Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen
Ausbildungsabschnitte sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt.
Ein solcher Ausbildungsplan gibt der Praxisstelle und den Studierenden Gelegenheit,
die Aufgaben und Bedingungen für die praktische Tätigkeit zu strukturieren und
genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die von
den Studierenden weitgehend selbständig bearbeitet werden können.

6.4   Anerkennung des Vertrags
Vor Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit muss der Vertrag von der Hochschule
anerkannt werden. Die Ausfertigungen sollte zur Gegenzeichnung im Career Service
vorgelegt werden. Verträge auf Grundlage des Hochschul-Vordrucks, die keine
Sondervereinbarungen enthalten, können auch im Studierenden-Servicebüro
abgezeichnet werden.

6.5   Praxissemesterbegleitende Veranstaltungen
Damit das Praxissemester nicht neben dem Studium und ohne Beziehung zu
demselben abläuft, wird es durch hochschulseitige Seminare vor-, und nachbereitet.
Die Veranstaltungen werden vom Career Service in Abstimmung mit der Fakultät
organisiert und durchgeführt.

Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht.

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Praxissemestertag: Vorbereitung des Praxissemesters
Zur Vorbereitung des Praxissemesters müssen die Studierenden vor Beginn des
Praxissemesters im 3. Studiensemester am Praxissemestertag teilnehmen. Neben
allgemeinen Informationen des Career Services berichten Studierende, die schon ein
Praxissemester abgeleistet haben, von ihren Erfahrungen.

Workshop Sozialkompetenzen
Nach einem Beschluss der Fakultät Maschinenbau werden seit 2001 grundlegende
Schlüsselqualifikationen aus den Bereichen der Sozial-, Personal- und
Methodenkompetenz als Lehrstoff in die Ausbildung zum Ingenieur integriert.
Lehrveranstaltungen dazu werden in Form von praxisbezogenen Trainings
studiengangübergreifend jeweils zu Beginn des Praxissemester als
Pflichtveranstaltung angeboten. Die Trainings finden als mehrtägige
Blockveranstaltung statt und umfassen in Anlehnung an die betriebliche
Wochenarbeitszeit 35 Wochenstunden.

Praxissemestertag: Nachbereitung des Praxissemesters
Die Praxissemesterrückkehrer richten jeweils zusammen mit dem Career Service am
Ende ihres Praxissemesters eine Informationsveranstaltung für nachfolgende
Praxissemestergenerationen aus.

6.6   Bescheinigung eines Praxissemesters

Voraussetzung für die Bescheinigung eines Praxissemesters ist:
  •   die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen,
  •   die Anfertigung einer Studienarbeit/Praxisbericht
  •   die Vorlage des schriftlichen Tätigkeitsnachweises der Praxisstelle.

Studienarbeit/Praxisbericht
In der Regel sollten die Tätigkeit und die Ergebnisse der Arbeit im Praxissemester im
Rahmen von mindestens einer Studienarbeit dokumentiert werden.

Falls es der Studentin oder dem Studenten nicht möglich ist, im Praxissemester eine
Studienarbeit zu bearbeiten, muss die/der Studierende dem Ausbildungsbetrieb und
der/dem betreuenden Hochschullehr/in zum Abschluss des Praxissemesters einen
Bericht vorlegen, in dem die Arbeitsinhalte der des Praxissemesters chronologisch
beschrieben werden. Jede Woche des Praxissemesters ist darin auf jeweils
mindestens einer DIN A4 Seite darzustellen

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Schriftlicher Tätigkeitsnachweis
Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung des Praxissemesters einen
schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten:
    •    Zeitspanne der praktischen Tätigkeit
    •    Ausbildungsinhalte
Für eine spätere Bewerbung ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über das
Praxissemester sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. In der Regel stellt die
Praxisstelle dies auf Wunsch aus.

7       Rechtsstatus der Studierenden in den Praxissemestern
Die Studentin/Der Student ist während des Praxissemesters mit allen Rechten und
Pflichten an der Ostfalia immatrikuliert. Sie/Er hat sich in gleicher Weise und zum
gleichen Termin wie zu einem Fachsemester rückzumelden. Im Einzelnen gilt:
•     Die Studentin/Der Student besitzt das uneingeschränkte aktive und passive
      Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule.
•     Die studentischen Vergünstigungen wie z. B. für die Benutzung öffentlicher
      Verkehrsmittel bleiben erhalten.
•     Während der Praxissemester können Prüfungen abgelegt werden, sofern
      hierdurch nicht der Ablauf des Praxissemesters gestört wird.
•     Ausländische Studierende benötigen für ihre Tätigkeit im Rahmen der
      Praxissemester keine Arbeitserlaubnis.

7.1      Bibliothek, Semesterkarte
Es besteht die Möglichkeit max.25 Bücher aus der Bibliothek für das ganze
Semester auszuleihen. Entsprechende Bescheinigungen können im Studierenden-
Servicebüro und Career Service abgeholt werden. Das Merkblatt für
Diplomanden/Bachelor- und Master-Absolventen/Praktikanten befindet sich auf
den Seiten der Bibliothek unter dem Punkt Service.
Wenn die Praxisstelle nicht im Gebiet des Verbundtarifs Region Braunschweig liegt,
werden ggf. die Kosten für die Semesterkarte auf Antrag zurückerstattet. Details und
Vorgehensweise können den Internet-Seiten des Career Services entnommen
werden.

http://www.ostfalia.de/career/stud/m/praxis/semesterticket.html

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7.2     Versicherungen

Sozialversicherungen
Studierende im Praxissemester unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Dies
gilt unabhängig von einer möglichen Vergütung.

Krankenversicherung
Während des Praxissemesters muss, wie in jedem anderen Semester auch,
Krankenversicherungsschutz bestehen. Der Nachweis ist Bestandteil der
Rückmeldung.

Unfallversicherung
Die Studierenden sind während des Praxissemesters kraft Gesetz gegen Unfall
versichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die
Praxisstelle Mitglied ist.

Haftpflichtversicherung
Soweit nicht das Haftpflichtversicherungsrisiko bereits durch eine von der Praxisstelle
abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, haben die Studierenden auf
Verlangen der Praxisstelle eine der Dauer und dem Inhalt des
Praxissemestervertrags angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Nähere Informationen können den Internet-Seiten des Career Services entnommen
werden:
www.ostfalia.de/career/stud/m/praxis/download.html

8     Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester
Für die Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester schreibt der
Rahmenausbildungsplan folgendes vor:

•     Der einschlägige Abschluss einer Lehre wird grundsätzlich nicht auf die verlangte
      berufspraktische Tätigkeit im Praxissemester angerechnet. Dies gilt auch für
      berufspraktische Tätigkeiten, die vor der Aufnahme des Studiums durchgeführt
      wurden.

•     Berufspraktische Tätigkeiten, die während des Studiums durchgeführt werden
      und mit den Anforderungen als äquivalente Tätigkeiten anzusehen sind, können
      in Ausnahmefällen ganz oder teilweise für das Praxissemester angerechnet
      werden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anrechnungsdauer trifft die
      oder der Praxissemesterbeauftragte auf der Grundlage der gutachterlichen
      Beurteilung einer fachlich zuständigen Lehrkraft.

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9   Praxissemester im Ausland
Die Praxissemester können sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet
werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind
selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Für ein
Praxissemester im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten:

Längere Vorlaufzeit
Die Vorbereitung einer Praxiszeit im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in
Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte in der Regel
mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden.

Versicherungsschutz
Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Studierende
sollten sich bei ihrem Krankenversicherungsträger und anderen
Versicherungsgebern informieren, ob ausreichender Versicherungsschutz u. a. bei
Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht.

Förderung
Über die Bedingungen, unter denen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG
besteht, bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschuss beantragt werden kann,
informiert das International Student Office der Ostfalia. Grundinformationen dazu gibt
auch das Studierenden-Servicebüro.

Sprachliche Vorbereitung
In der Regel werden für einen Auslandsaufenthalt entsprechende Fremdsprachen-
kenntnisse benötigt, dies sollte bei der Planung beachtet werden. Eine Förderung ist
generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich.
Weitere Hinweise können den Web-Seiten des International Student Office
entnommen werden:
http://www.ostfalia.de/international/internationales_Buero_-_student_office.

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