Praxisphasen-Leitfaden für Studierende der Bachelor-Studiengänge an der Fakultät Maschinenbau - Career Service
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Praxisphasen-Leitfaden für Studierende der Bachelor-Studiengänge an der Fakultät Maschinenbau Career Service Seite 1
Herausgeber Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Career Service Karl-Scharfenberg-Str. 55-57 38229 Salzgitter Redaktion Dipl.-Ing. Kornelia Pusch Stand Mai 2014
INHALT 1 Praxissemester-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner .................... 4 2 Praxissemester an der Fakultät Maschinenbau ........................................... 5 2.1 Aufbau Praxissemester für die Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen ...................................................................... 5 2.2 Aufbau Praxissemester für die Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen im Praxisverbund .......................................... 5 3 Ziel und Zweck des Praxissemesters ........................................................... 6 4 Anforderungen an die Praxisstelle................................................................ 7 5 Beginn und Dauer des Praxissemesters ...................................................... 7 6 Ablauf der Praxissemester ........................................................................... 8 6.1 Praxisplatzsuche ....................................................................................... 8 6.2 Anmeldung.............................................................................................. 10 6.3 Vertragsabschluss .................................................................................. 11 6.4 Anerkennung des Vertrags ..................................................................... 12 6.5 Praxissemesterbegleitende Veranstaltungen.......................................... 12 6.6 Bescheinigung eines Praxissemesters ................................................... 13 7 Rechtsstatus der Studierenden in den Praxissemestern ............................ 14 7.1 Bibliothek, Semesterkarte ....................................................................... 14 7.2 Versicherungen....................................................................................... 15 8 Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester ..................... 15 9 Praxissemester im Ausland ........................................................................ 16 Die folgenden Unterlagen und Formulare erhalten Sie im Studierenden-Servicebüro sowie im Career Service oder über dessen Internet-Seiten: www.ostfalia.de/career/stud/m/praxis/download.html • Rahmenausbildungsplan Praxissemester der Fakultät Maschinenbau • Vordruck: Praxissemester-Vertrag • Formular: Anmeldung zum Praxissemester • Formular: Bescheinigung über das Praxissemester • Formular: Bescheinigung über Studienarbeiten/Seminarvortrag
1 Praxissemester-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner Für alle mit den Praxissemestern zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der Hochschule mehrere Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung: Career Service Anschrift Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Career Service Karl-Scharfenberg-Straße 55-57 38229 Salzgitter Telefon 05341/875-15605 Fax 05341/875-15604 E-Mail career@ostfalia.de Web www.ostfalia.de/career Sprechstunden werden auch in Wolfenbüttel angeboten. Bitte den Web-Seiten entnehmen. AnsprechpartnerInnen Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann Dipl.-Ing. Kornelia Pusch Dipl.-Kffr. Birgit Geisthardt Gabriele Specht-Tänzler Studierenden-Servicebüro Wolfenbüttel Postanschrift Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Studierenden-Service-Büro WF Salzdahlumer Str. 46/48 38302 Wolfenbüttel Besucheranschrift: Am Exer 45 38302 Wolfenbüttel Telefon 05331/939-15020 Fax 05331/939-15104 E-Mail ssb-wf@ostfalia.de Web www.ostfalia.de/ssc/servicebueros Fakultät Maschinenbau Anschrift Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Fakultät Maschinenbau Salzdahlumer Str. 46/48 38302 Wolfenbüttel Praxissemesterbeauftragter Frau Prof. Dr. rer. nat. Thiele Raum C104 Tel.: 05331/939- 44690 Fax: 05331/939- 44692 E-Mail: K.Thiele@ostfalia.de Seite 4
2 Praxissemester an der Fakultät Maschinenbau 2.1 Aufbau Praxissemester für die Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen Die Ingenieurstudiengänge der Fakultät Maschinenbau bestehen neben dem Theoriestudium von fünf Semestern aus einem Praxissemester und der Bachelorthesis mit Kolloquium. Das Praxissemester ist im Studium integriert, findet im 5. Semester statt und beläuft sich auf mindestens 18 Wochen. Abb. 1: Regelstudienverlauf Das Praxissemester beinhaltet ingenieurmäßige Tätigkeiten unter Anleitung. Hierbei sollte eine Studienarbeit angefertigt werden. Im 7. Semester wird in der Regel die Bachelorarbeit mit einer praxisbezogenen Themenstellung angefertigt. 2.2 Aufbau Praxissemester für die Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen im Praxisverbund Die Ingenieurstudiengänge im Praxisverbund der Fakultät Maschinenbau umfassen neben einem Theoriestudium von fünf Semestern, 2 Ausbildungssemester im Betrieb (2. und 5. Semester) sowie der Bachelorthesis mit Kolloquium. Seite 5
Abb. 2: Regelstudienverlauf im Praxisverbund Im 8. Semester soll in der Regel die Bachelorarbeit mit einer praxisbezogenen Themenstellung angefertigt werden. 3 Ziel und Zweck des Praxissemesters Ziel des Praxissemesters ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit herzustellen. Das Praxissemester dient der Vertiefung des Praxisbezugs der Ingenieurausbildung. Studierende erhalten die Möglichkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Aufgabengebieten und Tätigkeitsfeldern zu erwerben, die sie als Absolventinnen/Absolventen der Studiengänge erwarten. Bei schwerpunktmäßigem Interesse für bestimmte Fachgebiete oder Themen bieten Praxissemester die Chance, das Wissen auf diesen Gebieten zu erweitern. Hier ist natürlich auch eine Umorientierung des Interesses denkbar. Kenntnisse und Fähigkeiten können an den Erfordernissen der Praxis gemessen werden, um daraus Schlussfolgerungen für die weitere Planung des Studiums zu ziehen. Weiterhin können aus dem Praxissemestern neue Themen in die Hochschulausbildung eingebracht werden. Seite 6
Das Praxissemester kann dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine große Rolle spielen in diesem Zusammenhang persönliche Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden. Über das rein Fachliche hinaus bieten die Praxissemester das Kennenlernen verschiedener Aspekte der Arbeit im späteren Berufsfeld: wirtschaftliche, soziale, kulturelle, ökologische, organisatorische, verwaltungstechnische, rechtliche und politische. Die Praxissemester fördern so die Entwicklung von beruflichem Selbstverständnis und beruflicher Identität. Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet. Das International Student Office informiert Sie bei allen Fragen, die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung, vorbereitende Sprachkurse etc.). 4 Anforderungen an die Praxisstelle Praxissemester dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das Praxissemester sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind. Details können dem Rahmenausbildungsplan entnommen werden. Das Praxissemester kann auch in Instituten oder Laboren der Hochschule durchgeführt werden, wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der Berufspraxis vergleichbar sind, oder wenn eine äquivalente Mitwirkung an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist. 5 Beginn und Dauer des Praxissemesters Das Praxissemester beginnt am 1. März oder am 1. September. Abweichungen bis zu einem Monat sind zulässig. Die Dauer des Praxissemester umfasst den Zeitraum eines Verwaltungssemesters (26 Wochen). Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 18 Wochen betragen (ohne Urlaub). Dabei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. Die restliche Zeit ist für die Abfassung des Praxisberichts, für den Besuch begleitender Veranstaltungen sowie für Urlaub vorgesehen. Der Praxisbericht kann im Praxissemester durch die Studienarbeit ersetzt werden. Seite 7
6 Ablauf der Praxissemester Nachfolgend sind einzelne Stationen zusammengestellt, die in Verbindung mit dem Ablauf eines Praxissemesters wichtig sind: Abb. 3: Ablauf des Praxissemesters, Übersicht 6.1 Praxisplatzsuche Der Erfolg des Praxissemesters hängt eng mit der Auswahl der Praxisstelle zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche praxisbezogenen Lerninteressen bestehen oder vertieft werden sollen und welches Spektrum davon in der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je klarer und präziser diese Interessen formuliert werden, umso einfacher wird es sein, eine geeignete Praxisstelle zu finden. Mögliche Kriterien bei der Wahl des Praxisplatzes können sein: • Art der Aufgabe • Qualität der Betreuung und Anleitung von Seiten der Praxisstelle • Vergütung Seite 8
Jede/r Studierende ist verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu bemühen. Der Career Service, die Praxissemesterbeauftragte und die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz behilflich. • Der Career Services bietet unter https://career.ostfalia.de das Online- Jobportal TreffpunktKarriere an. Das Einloggen ist mit den Ostfalia- Zugangsdaten möglich. Dort können Stellenangebote eingesehen sowie das eigene Bewerberprofil eingestellt werden. Zudem kann man Firmenprofile recherchieren und potentielle Arbeitgeber anschreiben. • Darüber hinaus verfügt der Career Service über eine Datenbank, in der Firmen, Behörden etc. gespeichert werden, die bereit sind, Praxissemesterplätze zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechender Auszug wird auf Wunsch aus der Datenbank erstellt. Diese Liste kann unkommentiert im Studierenden-Servicebüro ausgehändigt werden: für eine ergänzende Beratung sollte mit dem Career Service Kontakt aufgenommen werden. • Besteht Interesse für einen bestimmten fachlichen Bereich, so kann evtl. die/der entsprechende Hochschullehrerin/Hochschullehrer weiterhelfen. • Spätere Arbeitgeber sind ebenfalls potentielle Ansprechpartner für die Praxissemester: Stellenangebote durchsehen! Die Studentin/Der Student verhandelt selbständig mit der Praxisstelle. Den Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus. Diese sollte wie eine Bewerbung um einen regulären Arbeitsplatz verfasst und um eine Schilderung der im Studium erworbenen Qualifikationen ergänzt werden. Der Career Service hilft dabei gerne weiter, dafür werden Beratungstermine und Schlüsselqualifikationsseminare angeboten. Seite 9
6.2 Anmeldung Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester angemeldet werden. Diese Anmeldung wird im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen) zu dessen Sprechzeiten in Wolfenbüttel eingereicht. Die Hochschule erhält dadurch folgende Daten: • Die Zulassung zum Praxissemester • Name und Adresse der Praxisstelle • Anerkennung der Praxisstelle durch die Hochschule • Betreuer/in seitens der Praxisstelle (siehe Kapitel 6.3) • Betreuer/in seitens der Hochschule Termine Die Anmeldung ist bis zu den folgenden Terminen einzureichen: • 31. Januar für ein Praxissemester im folgenden Sommersemester • 30. Juni für ein Praxissemester im folgenden Wintersemester Sollte eine vollständige Anmeldung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, so muss mit den Annahmestellen über die Möglichkeit einer vorläufigen Anmeldung gesprochen werden. Dies sind nicht die Termine, an denen angefangen werden muss, sich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Mit der Stellenauswahl sollte viel früher, im Einzelfall mehr als ein Jahr vor Antritt der Praxiszeiten, begonnen werden! Zulassung zum Praxissemester Die Studierenden werden zum Praxissemester zugelassen, wenn: • die Anmeldung termingerecht erfolgt ist, • die Praxisstelle anerkannt wurde, • der Ausbildungsvertrag genehmigt wurde. Zum Praxissemester im 5. Fachsemester wird zugelassen wer die in der Prüfungsordnung festgelegte Anzahl von Credits erreicht hat. Anerkennung der Praxisstelle Ist der Fakultät die ausgesuchte Praxisstelle noch nicht bekannt (kann im Career Service/SSB erfragt werden), überprüft die/der zuständige Praxiszeitenbeauftragte, ob diese Praxisstelle den in den Rahmenrichtlinien gestellten Anforderungen entspricht. Seite 10
Betreuer/in seitens der Hochschule Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer oder prüfungsberechtigt Lehrende/Lehrenden, die/der in der Regel auch die jeweilige schriftliche Arbeit betreut und beurteilt. Die Studierenden müssen also vor Antritt des Praxissemesters mit einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer in Verbindung treten, um die Betreuung sicherzustellen. Sollten Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer auftreten, kann die/der Praxissemesterbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein. Eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer kann mehrere Studierende gleichzeitig betreuen. 6.3 Vertragsabschluss Der Vertrag muss in dreifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Studentin/der Student sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung erhält das Studierenden-Servicebüro oder der Career Service. Der Praxisstelle ist der Rahmenausbildungsplan zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Vertragsvordrucke der Hochschule können den Web-Seiten des Career Service entnommen werden. Hierzu noch einige Hinweise: Betreuer/in seitens der Praxisstelle Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine sachkundige Mitarbeiterin oder einen sachkundigen Mitarbeiter gewährleistet sein (§ 4 des Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen. Vergütung Studierende im Praxissemester haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten im Praxissemester u. U. erhebliche Mehraufwendungen auf. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden. Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen erteilt das BAföG-Amt. Urlaub und Krankheit Studierende im Praxissemester haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 6 Wochen. Seite 11
Vertragsauflösung Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in § 6 des Ausbildungsvertrags beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service verständigt werden. Fremdverträge Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Dabei muss beachtet werden, dass die Freistellung für Hochschulveranstaltungen festgehalten wurde und der Betrieb eine Betreuerin/einen Betreuer nennt. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist zusammen mit dem Anmeldeformular abzugeben. Ausbildungsplan Für die Praxiszeit wird empfohlen mit den Betreuern der Hochschule und der Praxisstelle einen Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Ein solcher Ausbildungsplan gibt der Praxisstelle und den Studierenden Gelegenheit, die Aufgaben und Bedingungen für die praktische Tätigkeit zu strukturieren und genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die von den Studierenden weitgehend selbständig bearbeitet werden können. 6.4 Anerkennung des Vertrags Vor Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit muss der Vertrag von der Hochschule anerkannt werden. Die Ausfertigungen sollte zur Gegenzeichnung im Career Service vorgelegt werden. Verträge auf Grundlage des Hochschul-Vordrucks, die keine Sondervereinbarungen enthalten, können auch im Studierenden-Servicebüro abgezeichnet werden. 6.5 Praxissemesterbegleitende Veranstaltungen Damit das Praxissemester nicht neben dem Studium und ohne Beziehung zu demselben abläuft, wird es durch hochschulseitige Seminare vor-, und nachbereitet. Die Veranstaltungen werden vom Career Service in Abstimmung mit der Fakultät organisiert und durchgeführt. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht. Seite 12
Praxissemestertag: Vorbereitung des Praxissemesters Zur Vorbereitung des Praxissemesters müssen die Studierenden vor Beginn des Praxissemesters im 3. Studiensemester am Praxissemestertag teilnehmen. Neben allgemeinen Informationen des Career Services berichten Studierende, die schon ein Praxissemester abgeleistet haben, von ihren Erfahrungen. Workshop Sozialkompetenzen Nach einem Beschluss der Fakultät Maschinenbau werden seit 2001 grundlegende Schlüsselqualifikationen aus den Bereichen der Sozial-, Personal- und Methodenkompetenz als Lehrstoff in die Ausbildung zum Ingenieur integriert. Lehrveranstaltungen dazu werden in Form von praxisbezogenen Trainings studiengangübergreifend jeweils zu Beginn des Praxissemester als Pflichtveranstaltung angeboten. Die Trainings finden als mehrtägige Blockveranstaltung statt und umfassen in Anlehnung an die betriebliche Wochenarbeitszeit 35 Wochenstunden. Praxissemestertag: Nachbereitung des Praxissemesters Die Praxissemesterrückkehrer richten jeweils zusammen mit dem Career Service am Ende ihres Praxissemesters eine Informationsveranstaltung für nachfolgende Praxissemestergenerationen aus. 6.6 Bescheinigung eines Praxissemesters Voraussetzung für die Bescheinigung eines Praxissemesters ist: • die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen, • die Anfertigung einer Studienarbeit/Praxisbericht • die Vorlage des schriftlichen Tätigkeitsnachweises der Praxisstelle. Studienarbeit/Praxisbericht In der Regel sollten die Tätigkeit und die Ergebnisse der Arbeit im Praxissemester im Rahmen von mindestens einer Studienarbeit dokumentiert werden. Falls es der Studentin oder dem Studenten nicht möglich ist, im Praxissemester eine Studienarbeit zu bearbeiten, muss die/der Studierende dem Ausbildungsbetrieb und der/dem betreuenden Hochschullehr/in zum Abschluss des Praxissemesters einen Bericht vorlegen, in dem die Arbeitsinhalte der des Praxissemesters chronologisch beschrieben werden. Jede Woche des Praxissemesters ist darin auf jeweils mindestens einer DIN A4 Seite darzustellen Seite 13
Schriftlicher Tätigkeitsnachweis Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung des Praxissemesters einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten: • Zeitspanne der praktischen Tätigkeit • Ausbildungsinhalte Für eine spätere Bewerbung ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über das Praxissemester sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. In der Regel stellt die Praxisstelle dies auf Wunsch aus. 7 Rechtsstatus der Studierenden in den Praxissemestern Die Studentin/Der Student ist während des Praxissemesters mit allen Rechten und Pflichten an der Ostfalia immatrikuliert. Sie/Er hat sich in gleicher Weise und zum gleichen Termin wie zu einem Fachsemester rückzumelden. Im Einzelnen gilt: • Die Studentin/Der Student besitzt das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule. • Die studentischen Vergünstigungen wie z. B. für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bleiben erhalten. • Während der Praxissemester können Prüfungen abgelegt werden, sofern hierdurch nicht der Ablauf des Praxissemesters gestört wird. • Ausländische Studierende benötigen für ihre Tätigkeit im Rahmen der Praxissemester keine Arbeitserlaubnis. 7.1 Bibliothek, Semesterkarte Es besteht die Möglichkeit max.25 Bücher aus der Bibliothek für das ganze Semester auszuleihen. Entsprechende Bescheinigungen können im Studierenden- Servicebüro und Career Service abgeholt werden. Das Merkblatt für Diplomanden/Bachelor- und Master-Absolventen/Praktikanten befindet sich auf den Seiten der Bibliothek unter dem Punkt Service. Wenn die Praxisstelle nicht im Gebiet des Verbundtarifs Region Braunschweig liegt, werden ggf. die Kosten für die Semesterkarte auf Antrag zurückerstattet. Details und Vorgehensweise können den Internet-Seiten des Career Services entnommen werden. http://www.ostfalia.de/career/stud/m/praxis/semesterticket.html Seite 14
7.2 Versicherungen Sozialversicherungen Studierende im Praxissemester unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt unabhängig von einer möglichen Vergütung. Krankenversicherung Während des Praxissemesters muss, wie in jedem anderen Semester auch, Krankenversicherungsschutz bestehen. Der Nachweis ist Bestandteil der Rückmeldung. Unfallversicherung Die Studierenden sind während des Praxissemesters kraft Gesetz gegen Unfall versichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Praxisstelle Mitglied ist. Haftpflichtversicherung Soweit nicht das Haftpflichtversicherungsrisiko bereits durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, haben die Studierenden auf Verlangen der Praxisstelle eine der Dauer und dem Inhalt des Praxissemestervertrags angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nähere Informationen können den Internet-Seiten des Career Services entnommen werden: www.ostfalia.de/career/stud/m/praxis/download.html 8 Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester Für die Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester schreibt der Rahmenausbildungsplan folgendes vor: • Der einschlägige Abschluss einer Lehre wird grundsätzlich nicht auf die verlangte berufspraktische Tätigkeit im Praxissemester angerechnet. Dies gilt auch für berufspraktische Tätigkeiten, die vor der Aufnahme des Studiums durchgeführt wurden. • Berufspraktische Tätigkeiten, die während des Studiums durchgeführt werden und mit den Anforderungen als äquivalente Tätigkeiten anzusehen sind, können in Ausnahmefällen ganz oder teilweise für das Praxissemester angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anrechnungsdauer trifft die oder der Praxissemesterbeauftragte auf der Grundlage der gutachterlichen Beurteilung einer fachlich zuständigen Lehrkraft. Seite 15
9 Praxissemester im Ausland Die Praxissemester können sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Für ein Praxissemester im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten: Längere Vorlaufzeit Die Vorbereitung einer Praxiszeit im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte in der Regel mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden. Versicherungsschutz Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Studierende sollten sich bei ihrem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern informieren, ob ausreichender Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht. Förderung Über die Bedingungen, unter denen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG besteht, bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschuss beantragt werden kann, informiert das International Student Office der Ostfalia. Grundinformationen dazu gibt auch das Studierenden-Servicebüro. Sprachliche Vorbereitung In der Regel werden für einen Auslandsaufenthalt entsprechende Fremdsprachen- kenntnisse benötigt, dies sollte bei der Planung beachtet werden. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich. Weitere Hinweise können den Web-Seiten des International Student Office entnommen werden: http://www.ostfalia.de/international/internationales_Buero_-_student_office. Seite 16
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