Missstände auf Tierbörsen 2010 - Mangelhafte Umsetzung der BMELV-Tierbörsen-Leitlinien - Eine Bestandsaufnahme - Pro Wildlife
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Missstände auf Tierbörsen 2010 Mangelhafte Umsetzung der BMELV-Tierbörsen-Leitlinien – Eine Bestandsaufnahme Pro Wildlife Deutscher Tierschutzbund
Seite 2 Inhalt 1. Zusammenfassung ................................................................................................................................. 4 2. Gesetzliche Grundlagen ........................................................................................................................ 7 2.1. Tierschutzgesetz .............................................................................................................................. 7 2.2. AVV zum Tierschutzgesetz .............................................................................................................. 7 2.3. Tierbörsenleitlinien ........................................................................................................................... 8 3. Anhaltende Missstände auf Tierbörsen ............................................................................................... 9 3.1. Art der Tierbörse............................................................................................................................. 10 3.2. Herumreichen von Tieren ............................................................................................................... 10 3.3. Herumtragen erworbener Tiere ...................................................................................................... 11 3.4. Für Börsen ungeeignete Tiere ........................................................................................................ 12 3.5. Kranke und gestresste Tiere sowie Qualzuchten........................................................................... 13 3.6. Gefährliche Tiere ............................................................................................................................ 14 3.7. Ausbruchssicherheit, Hineingreifen und Entnahme ....................................................................... 15 3.8. Aufstellen unterhalb Tischhöhe ...................................................................................................... 16 3.9. Fehlende Abschrankungen ............................................................................................................ 17 3.10. Stapeln von Behältnissen ............................................................................................................. 17 3.11. Unzureichende oder falsche Beschriftung.................................................................................... 18 3.12. Lebende Futtertiere ...................................................................................................................... 19 3.13. Einsehbarkeit von Behältnissen ................................................................................................... 19 3.14. Fehlende Rückzugsmöglichkeiten................................................................................................ 20 3.15. Mangelhafte Strukturierung der Behältnisse ................................................................................ 21 3.16. Unzureichendes (Mikro-)Klima ..................................................................................................... 22 3.17. Anbieten in Einzel-/Gruppenhaltung............................................................................................. 22 3.18. Ungenügende Größe der Behältnisse .......................................................................................... 23 3.19. Unterbringung aquatiler Arten ...................................................................................................... 24 3.20. Fehlende Versorgung mit Futter und Wasser .............................................................................. 25 3.21. Umgang mit Wirbellosen .............................................................................................................. 26 3.22. Probleme durch gewerbsmäßige Händler .................................................................................... 26 3.23. Sonderangebote , Schnäppchen, Tombolas ................................................................................ 27 3.24. Engagement und Sachkunde von Amtstierärzten ........................................................................ 28 3.25. Kooperationsbereitschaft von Veranstaltern ................................................................................ 29 3.26. Mangelnde Sorgfalt und Sachkunde bei den Käufern.................................................................. 30 4. Fazit und Forderungen ......................................................................................................................... 31 Anhang 1: Missstände auf den einzelnen Tierbörsen (Fototeil) .......................................................... 33 Kayna: Kleintiermarkt des Kleintierzüchtervereins, 6. Februar 2010 .................................................... 33 Wasserburg: Taubenmarkt, 7. Februar 2010 ........................................................................................ 34 Altenburg: Taubenmarkt, 20. Februar 2010 .......................................................................................... 35 Offenburg: Reptilienbörse, 27. Februar 2010 ........................................................................................ 36 Berlin: Terraristikbörse, 6. März 2010 ................................................................................................... 37
Seite 3 Karlsruhe: Terraristikmesse, 6. März 2010 ........................................................................................... 39 Chemnitz: Terraxotica, 7. März 2010 .................................................................................................... 41 Friedrichshafen: Aqua-Fisch Fischbörse, 7. März 2010 ....................................................................... 42 Delitzsch: Vogel- und Kleintierbörse, 7. März 2010 .............................................................................. 44 Delitzsch: Vogel- und Kleintiermarkt, 5. Juni 2010................................................................................ 45 Hamm: Terraristika, 13. März 2010 ....................................................................................................... 46 Hamm: Terraristika, 5. Juni 2010 .......................................................................................................... 48 Hamm: Terraristika, 11. September 2010 ............................................................................................. 49 Leipzig: Vogelbörse, 14. März 2010 ...................................................................................................... 51 Leipzig: Parkbörse, 21. März 2010 ....................................................................................................... 52 Leipzig: Fischbörse, 28. März 2010 ...................................................................................................... 54 Leipzig: Parkbörse, 19. September 2010 .............................................................................................. 55 Leverkusen: Aquarienbörse, 20. März 2010 ......................................................................................... 57 München: Mexotik, 21. März 2010 ........................................................................................................ 58 München: Mexotik, 20. Juni 2010 ......................................................................................................... 60 München: Mexotik, 12. September 2010 .............................................................................................. 61 Mannheim: Fischbörse, 27. März 2010 ................................................................................................. 63 Mannheim: Reptilienbörse, 4. September 2010 .................................................................................... 64 Recklinghausen: Terra Ruhr, 10. April 2010 ......................................................................................... 66 Braunschweig: Terra Nord, Reptilienbörse, 13. März 2010 .................................................................. 67 Ulm: Reptilienbörse, 17. April 2010 ....................................................................................................... 69 Lohmar: Reptilienbörse, 25. April 2010 ................................................................................................. 71 Kaunitz: Tiermarkt, 9. Mai 2010 ............................................................................................................ 72 Bergkirchen: Vogelbörse, 23. Mai 2010 ................................................................................................ 74 Augsburg: Schwabenbörse, 13. Juni 2010 ........................................................................................... 75 Sünching: Tiermarkt, 11. Juli 2010 ........................................................................................................ 76 Magdeburg: Exome, 5. September 2010 .............................................................................................. 77 Anhang 2: Beispiele tingelnder Händler ................................................................................................ 79 Anhang 3: Auswertung der Verstöße gegen Tierbörsenleitlinie ......................................................... 83
Seite 4 1. Zusammenfassung Die Bedeutung von Tierbörsen als Umschlag- angebotener Individuen und das Tingeln von platz für Tiere nimmt in Deutschland seit 15 Jah- Börsen- zu Börsentermin eine besonders hohe ren kontinuierlich zu. Allein in Bayern finden Tierschutzbrisanz haben3. jährlich über 700 Tierbörsen und ähnliche Ver- anstaltungen statt1. Börsen stellen für die ange- Im Juni 2006 veröffentlichte das BMELV „Leitli- botenen Tiere eine besonders schwerwiegende nien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tier- Belastung dar: Beengte und ungeeignete Be- schutzgesichtspunkten“. Diese Leitlinien dienen hältnisse, Transportstress, eine ungewohnte ausdrücklich nur als Orientierungshilfe für Ver- Umgebung, die große Besuchermenge, der di- anstalter, Aussteller und Aufsichtspersonal und rekte Kontakt zu Besuchern und anderen Tieren sind nicht rechtsverbindlich. Seither haben Tier- (ggf. sogar zu Fressfeinden), Erschütterungen, schutzorganisationen immer wieder auf Tierbör- ungewohnte Geruchs- und Lärmkulisse sind sen anhaltende Missstände dokumentiert4, 5 und Faktoren, die das Risiko von Schmerzen, Leiden das BMELV hiervon in Kenntnis gesetzt. In der oder Schäden für die angebotenen Tiere deut- Antwort des BMELV vom 9. September 2008 auf lich erhöhen. eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 16/10159) heißt es jedoch: „Die Die Unterbringung und Pflege der Tiere sowie Bundesregierung hat derzeit keinen Grund zu der der Umgang mit ihnen sind auf Börsen häufig Annahme, dass auf Tierbörsen generell anhaltende unzureichend. Der Vollzug des Tierschutzgeset- Missstände herrschen.“6 In besagter Antwort des zes auf Börsen ist durch die besondere Börsensi- BMELV zeigt sich auch, wie niedrig die Erwar- tuation (kurze Veranstaltungsdauer, schnelles tungen des BMELV selbst an der Wirksamkeit Kaufgeschehen, Vielzahl der Anbieter, Vielzahl seiner Tierbörsenleitlinien sind: Auf die Frage, angebotener exotischer Arten, Länge der An- welche Regelungen und Auflagen für Tierbörsen und Abreise, breitgefächertes Artenspektrum) gelten, werden die Leitlinien gar nicht erwähnt – nach Erfahrungen von Amtstierärzten generell stattdessen beschränkt sich die Antwort auf das schwierig, und die Personalsituation in den zu- Tierschutzgesetz und das Tierseuchenrecht. ständigen Behörden insbesondere am Wochen- ende macht eine angemessene Überwachung Der vorliegende Bericht dokumentiert die Miss- nahezu unmöglich2. Entsprechend fordern Tier- stände auf 32 Tierbörsen, die vom Deutschen schutzorganisationen schon seit Jahren umfas- Tierschutzbund und seinen angeschlossenen sende Auflagen für eine tierschutzkonforme Landesverbänden und Tierschutzvereinen, Pro Durchführung von Tierbörsen sowie den Aus- Wildlife und privaten Tierschützern im Jahr 2010 schluss gewerblicher Händler. Während die All- besucht wurden. Der Bericht zeigt, dass die gemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Durch- Tierbörsenleitlinien in der Praxis in großem Um- führung des Tierschutzgesetzes Tierbörsen „da- fang ignoriert werden – von Amtsveterinären durch gekennzeichnet, dass Tiere durch Privatper- gleichermaßen wie von Veranstaltern und An- sonen feilgeboten oder untereinander getauscht bietern. Noch immer bleiben in den jeweiligen werden“, tolerieren Gesetzgeber und die ver- Börsenordnungen zahlreiche Vorgaben der antwortlichen Amtstierärzte vor Ort, dass viele Tierbörsenleitlinie unberücksichtigt, was Defizite Tierbörsen auch weiterhin von gewerblichen Händlern geprägt werden, die durch ein breites 3 Rietze, H.-D. (2003): Nichterteilen von Erlaubnissen nach § 11 Tier- Artenspektrum (inklusive einem hohen Anteil schutzgesetz für Reptilienbörsen. BNA Aktuell 2+3: 67-68. 4 Wildfänge und „neuer“ Arten, für die wenig Hal- Pro Wildlife (2007): Missstände auf der weltgrößten Reptilienbörse gehen weiter - Terraristika, Hamm, 15.9.2007: Missachtung von Bör- tungserfahrungen vorliegen), eine hohe Anzahl senleitlinie und Börsenordnung. 5 DTSchB (2008): Umsetzung der BMELV-Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzaspekten am Beispiel der Terraristika in 1 Bayerisches Umweltministerium in seiner Antwort auf eine Schriftli- Hamm am 15.03. che Anfrage der Abgeordneten Barbara Rütting (Grüne) betreffend 6 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs des BMELV, Dr. Gerd Tierschutzrelevanz von Tierbörsen I und II in Bayern vom 10. Mai 2005. Müller, vom 9. September 2008 auf die Kleine Anfrage der Fraktion 2 Moritz, J. (2000): „Tierbörsen: Erlaubniserteilung und Überwachung“, Bündnis 90/Die Grünen – Tierschutz auf Tierbörsen und Erfahrungen Deutsche Tierärztliche Wochenschrift 107, 81-132 (3): 109-112. mit den Börsenleitlinien.
Seite 5 in ihrer Akzeptanz bei den Veranstaltern auf- Die Erfahrung zeigt, dass Tierbörsen jeglicher zeigt – aber auch bei den zuständigen Amtsve- Art derzeit in der überwiegenden Mehrheit terinären, die entsprechende Korrekturen der der Fälle zu Stress, Leiden und unnötiger Be- Börsenordnungen verlangen könnten. Selbst in lastung beim Tier führen und deswegen ge- den Fällen, in denen sich die Börsenordnung nerell abzulehnen sind. streng an den Tierbörsenleitlinien orientierte, wurden die Vorschriften auf den Börsen selber Vorbehaltlich der generellen Ablehnung von nicht beachtet und Verstöße nicht geahndet. Tierbörsen stellen Pro Wildlife und der Deutsche Problematisch auf Tierbörsen sind – ungeachtet Tierschutzbund folgende Forderungen auf: der Börsenleitlinien – auch weiterhin v.a.: 1. Die Tierbörsen-Leitlinien müssen durch eine • zu kleine, ungeeignete Verkaufsbehält- rechtsverbindliche, bundesweit einheitliche nisse Verordnung ersetzt werden. • fehlendes Futter oder Wasser 2. Eine solche Verordnung muss sicherstellen, • Anbieten verletzter oder eindeutig lei- dass dender Tiere bzw. von Qualzuchten • Anfassen und Herumreichen von Tieren • der Verkauf von Wildfängen (einschließ- sowie Präsentation der Tiere in offenen oder lich Tiere aus sogenannten Farmzuchten ungesicherten Behältnissen und Ranching) über Tierbörsen künftig • lange An- und Abtransporte (Anbieter und unterbleibt, Käufer aus dem gesamten europäischen Raum) • Tiere, die gestresst, krank oder verhal- tensauffällig sind, umgehend aus dem • mangelhafte bis gänzlich fehlende Ver- Verkauf genommen werden, kaufsberatung und Beschriftung der Be- hältnisse • Tiere maximal einmal pro Monat auf Tier- • hoher Anteil von Wildfängen und generell börsen oder -märkten angeboten werden, zu breites Artenspektrum • Spontankäufe, provoziert durch Sonderprei- • Tierbörsen im Freien untersagt werden, se oder Mengenrabatte • sich das Angebotsspektrum auf einer Bör- • hoher Anteil gewerblicher Händler se auf eine Tierklasse bzw. zumindest auf Im Kommentar zum Tierschutzgesetz7 heißt es: ein überschaubares Artenspektrum be- „Leiden sind alle vom Begriff des Schmerzes nicht schränkt (z.B. Reptilien und Futtertiere, erfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, aber keine weiteren Säugetiere, Krebstiere die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen o.ä.), und eine nicht unwesentliche Zeitspanne fortdau- ern. Vornehmlich handelt es sich um Einwirkungen • Die Behältnisse / Käfige, in denen Tiere und Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die angeboten werden, den für den Zoofach- der Wesensart des Tieres zuwiderlaufen, instinkt- handel geltenden Mindestanforderungen widrig sind und vom Tier gegenüber seinem Selbst- bezüglich Größe und Strukturierung ent- und Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich emp- funden werden.“ Diese Definition verdeutlicht, sprechen und eine Entnahme der Tiere zu dass für die meisten Tiere, insbesondere Wild- Werbezwecken unterbleibt, fänge und Arten mit ausgeprägtem Fluchtver- halten, die Umstände auf Tierbörsen großen • Anbieter, die gegen die Börsenordnung Stress und Leiden bedeuten. verstoßen, von künftigen Terminen aus- geschlossen werden, 7 Lorz, A., Metzger E. (1999): Tierschutzgesetz. Kommentar, Beck- Verlag München.
Seite 6 • Tierbörsen einen regionalen Charakter listen, nacht- oder dämmerungsaktive behalten und überregionale, sowie inter- Säuger wie Igel, Hamster und Chinchillas. nationale und gewerbliche Händler (ge- mäß Definition in 12.2.1.5.1 der AVV) von 3. Die Kontrolle der Veranstaltung durch den der Teilnahme ausgeschlossen werden amtlichen Tierarzt muss durchgehend (zum einen ist den Tieren der Stress eines gewährleistet sein, zusätzliches sachkun- weiten Transportweges nicht zuzumuten, diges Aufsichtspersonal ist erforderlich. zum anderen muss eine Beratung in der Auch der An- und Abtransport der Tiere ortsüblichen Sprache möglich sein), muss einer Kontrolle unterliegen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von • für den Menschen gefährliche Tiere oder dem Veranstalter als dem Kostenverursa- solche, die besonders hohe Haltungsan- cher zu tragen. sprüche haben (z.B. Klima- und Nahrungs- spezialisten, adulte Größe, nachtaktiv) 4. Darüber hinaus müssen bundeseinheitli- nicht über Tierbörsen weitergegeben che Vollzugsanweisungen an die Behör- werden. Hintergrund hierfür ist, dass Tier- den erlassen werden, um angesichts der börsen mit hohem Besucherandrang kei- großen Bandbreite von Sachkenntnis, En- ne ausreichende Möglichkeit für ein fun- gagement und Erfahrung bei den örtli- diertes Beratungsgespräch bieten und chen Kontrollbehörden eine einheitliche Spontankäufe fördern. Dies verschärft die Vorgehensweise zu sichern. Diese sollten erheblichen Tierschutzprobleme bei der u.a. die Kostenweitergabe für eine ggf. er- Haltung exotischer und besonders an- forderliche Zuhilfenahme von externen spruchsvoller Arten. Die in den Leitlinien Sachverständigen an den Börsenveran- unter 6.1.2. aufgeführten Beispiele für sol- stalter ermöglichen. che Arten, die für den Verkauf über Börsen ungeeignet sind, sind um folgende Tiere auszuweiten: Wasseragamen, Basilisken, großwüchsige Riesenschlangen (Adult- größe 3 m und mehr), Krustenechsen, Warane, Giftschlangen, Nahrungsspezia-
Seite 7 2. Gesetzliche Grundlagen 2.1. Tierschutzgesetz gabe bzw. Verkauf an Dritte Voraussetzung. Nicht geregelt sind z.B. vereinsinterne Verkaufs- Generell gilt für den Umgang und Handel mit oder Tauschveranstaltungen. Tieren das Tierschutzgesetz (TSchG), insbeson- dere §§1 und 2 (s. Kasten). Das Deutsche Tier- Tierbörsen unterliegen der behördlichen Er- schutzgesetz nennt den Begriff der "Tierbörsen laubnispflicht gemäß §11 TSchG Abs.1 Nr.2c (s. zum Zwecke des Tausches oder Verkaufs von Tie- Kasten). Zuständig sind die lokalen Behörden, ren durch Dritte" in §11 Abs. 1 Nr. 2c (s. Kasten). Veterinärämter bzw. die Landratsämter. Voraus- Im Wortlaut gibt es keine Beschränkung auf setzungen sind gemäß Abs. 2 Nr. 2 und 3 geeig- Wirbeltiere, weshalb unter Tierbörsen auch das nete Räumlichkeiten und die Zuverlässigkeit des Anbieten von Wirbellosen wie Krebs- oder Spin- Veranstalters (s. Kasten). Explizit nimmt §11 Abs. nentieren sowie Insekten fällt. Jedoch sind Ab- 2 in Nr.1 den für die Börse Verantwortlichen vom Nachweis der erforderlichen fachlichen Kennt- nisse und Fähigkeiten aus. Zwar scheint dies §1 TSchG: Grundsatz zunächst naheliegend, da der Börsenverant- wortliche nicht selbst mit den angebotenen Tie- „... Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ ren umgeht. Allerdings ist er für die Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Anforderungen auf §2 TSchG: Tierhaltung der Börse verantwortlich, so auch dafür, dass alle Tiere gemäß §2 TSchG untergebracht und ver- „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, sorgt sind. Das Erfüllen der Aufsichtspflicht ist 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen ent- kaum möglich, wenn der Veranstalter keine sprechend angemessen ernähren, pflegen und verhal- tensgerecht unterbringen, fachlichen Kenntnisse über die Bedürfnisse der angebotenen Tierarten hat. Diese Problematik 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewe- gung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder gilt auch für ggf. eingesetztes Ordnerpersonal. vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, Dennoch wird bis heute weder dem Veranstalter 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pfle- noch den Aufsichtspersonen ein Sachkunde- ge und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres er- nachweis abverlangt8. forderliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“ §11 TSchG: Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren 2.2. AVV zum Tierschutzgesetz „(1) Wer... 2c. Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes Die Behörde kann die Erlaubnis für eine Tier- von Tieren durch Dritte durchführen oder börse in begründeten Fällen untersagen, wenn 3. gewerbsmäßig... z.B. die geforderten Bedingungen an die Räum- b) mit Wirbeltieren handeln will... bedarf der Er- laubnis der zuständigen Behörde. lichkeiten nicht erfüllt werden. Nähere Hinweise zum Verfahren sind in Nr.12.2. der "Allgemei- (2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn nen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung 1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes (1) 2c die für die des Tierschutzgesetzes" (AVV) vom 9.11.2000 Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer festgelegt. Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit er- forderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten Tierbörsen sind in Nr. 12.2.1.4 der AVV definiert: hat... Sie sind „dadurch gekennzeichnet, dass Tiere 2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erfor- durch Privatpersonen feilgeboten oder unterei- derliche Zuverlässigkeit hat.... nander getauscht werden“. Hier äußert sich der 3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtun- Wille des Gesetzgebers, dass Tierbörsen ein gen eine den Anforderungen des §2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere er- 8 Moritz, J. (2007): Praktischer Erfahrungen mit den neuen Tierbörsen- möglichen ...“ leitlinien des BMELV. Deutsche Tierärztliche Wochenschrift 114(3): 104-107.
Seite 8 Forum für private Züchter zur Weitergabe er eine Ordnungswidrigkeit nach §18 Abs.1 Nr. der Nachzuchten bieten sollen, und nicht den 20 TSchG. Charakter einer Tierverkaufsmesse von gewerb- lichen Anbietern haben sollen. Diese Interpreta- Für die lokale Behörde ist es kaum möglich, Auf- tion übernahm auch das Gutachten des Bundes- lagen für das ganzes Artenspektrum zu erlassen, landwirtschaftsministeriums über die „Mindest- da in der Regel umfassendes Wissen zu den An- anforderungen zur Haltung von Reptilien“9, wo sprüchen der zahlreichen Arten nicht vorhanden Reptilienbörsen „als Forum für einen direkten ist bzw. artenspezifisches Vorgehen zu einem Kontakt zwischen Amphibien- und Reptilien- nicht zumutbaren Aufwand für Recherchearbei- züchtern und interessierten Terrarianern oder all- ten führen würde. Eine Beschränkung der Bör- gemein Interessierten“ definiert werden. Weiter sen auf Tiere einer Klasse (Säugetiere, Reptilien heißt es hier: „Zielsetzung dieser Reptilienbörsen etc.) wäre angeraten, um zumindest bis zu ei- ist es, den Massenimport von Wildtieren einzu- nem gewissen Grad eine Kontrollierbarkeit der dämmen und zu selbsterhaltenden Populationen Sachkenntnisse bzw. Hinzuziehen externer Ex- in menschlicher Obhut beizutragen.“ Die Realität perten zu ermöglichen. auf Tierbörsen, die oft von gewerblichen Händ- lern dominiert werden, sieht längst anders aus. 2.3. Tierbörsenleitlinien Gemäß der AVV soll die Behörde die Erlaubnis zur Durchführung einer Tierbörse mit Auflagen Aufgrund anhaltender und eklatanter Missstän- versehen, die die Verantwortlichkeit des Veran- de auf Tierbörsen in Deutschland berief das stalters begründen. Speziell genannt wird als Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernäh- Auflage, dem Veranstalter das Erstellen einer rung und Verbraucherschutz (BMELV) im Jahr Börsenordnung aufzugeben, aus der die Teil- 2004 eine Sachverständigengruppe ein, um nahmebedingungen hervorgehen, welche die bundeseinheitliche Vorgaben für Tierbörsen zu Beachtung auch der tierschutzrechtlichen An- entwickeln. Diese Sachverständigengruppe, der forderungen umfassen müssen. Der Börsenord- auch der Deutsche Tierschutzbund und Pro nung kommt besondere Bedeutung zu, da sie Wildlife, aber auch Vertreter von Behörden, des das einzig wirksame Mittel ist, die Teilnehmer Handels und der Tierhalter angehörten, entwi- über die behördlichen Auflagen und über tier- ckelte in kontroversen Verhandlungen die „Leit- schutzrechtliche Mindeststandards in Kenntnis linien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter zu setzen. Dennoch finden viele Tierbörsen statt, Tierschutzgesichtspunkten“, die das BMELV im auf denen keine Börsenordnungen an die Teil- Juni 2006 veröffentlichte. nehmer ausgegeben bzw. für alle sichtbar und ggf. mehrsprachig ausgehängt werden. Von Anbeginn kritisierten der Deutsche Tier- schutzbund und Pro Wildlife, dass diese Leitli- Weitere Details zu den Auflagen werden in §11 nien nur einen Empfehlungscharakter für Veran- Abs. 2a ausgeführt. Hier wird die Behörde er- stalter, Anbieter und Aufsichtspersonen haben: mächtigt, eine Beschränkung der Tiere nach Art, Sie sind, so betont es das BMELV, nur eine Orien- Gattung oder Zahl anzuordnen. Es obliegt der tierungshilfe10 und, wie es in den Leitlinien aus- erlaubniserteilenden Behörde, den Erlaubnisbe- drücklich heißt, „keine Rechtsnorm und damit scheid mit begründbaren Auflagen so umfas- nicht rechtsverbindlich.“ send zu versehen, dass sowohl die Börsenord- nung (falls vorgeschrieben) in ihrem Umfang Die vorliegende Dokumentation zeigt, in welch und Inhalt reglementiert wird, als auch der Ver- hohem Umfang die Tierbörsenleitlinien in der anstalter, der für die Umsetzung der Auflagen Praxis ignoriert wird und welche Missstände verantwortlich ist, detailliert in die Pflicht ge- auch weiterhin auf Tierbörsen in Deutschland nommen werden kann. Handelt der Veranstalter herrschen. einer Auflage der Erlaubnis zuwider, so begeht 9 „Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien“, Bundesminis- 10 terium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bonn, 10. Januar Schreiben von Horst Seehofer, BMELV an Pro Wildlife vom 28. März 1997. 2006.
Seite 9 3. Anhaltende Missstände auf Tierbörsen Mitarbeiter von Pro Wildlife und dem Deutschen und vier Fischbörsen) kontrolliert und doku- Tierschutzbund sowie dessen angeschlossenen mentiert. Zudem wurden uns von privaten Tier- Landesverbänden und Tierschutzvereinen ha- freunden weitere Fotos zur Verfügung gestellt: ben über das gesamte Jahr 2010 in acht Bundes- Eine Auswahl der Fotos ist in Abschnitt 5 für die ländern die folgenden 32 Tierbörsen (neun einzelnen Börsentermine zusammengestellt. Kleintier- bzw. Vogelbörsen, 19 Reptilienbörsen Datum Ort (Bundesland) angebotene Tiergruppe(n) 06.02.2010 Kayna: Kleintiermarkt (Sachsen-Anhalt) Vögel, Kleinsäuger 07.02.2010 Wasserburg: Taubenmarkt (Bayern) Vögel, Kleinsäuger 20.02.2010 Altenburg: Taubenmarkt (Thüringen) Vögel, Kleinsäuger 27.02.2010 Offenburg: Reptilienbörse (Baden-Würt.) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 06.03.2010 Berlin: Terraristikbörse (Berlin) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 06.03.2010 Karlsruhe: Terraristikmesse (Baden-Würt.) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 07.03.2010 Chemnitz: Terraxotica (Sachsen) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 07.03.2010 Friedrichshafen: Aqua-Fisch (Baden-Würt.) Fische, Amphibien, Wirbellose 07.03.2010 Delitzsch: Vogel- und Kleintierbörse (Sachsen) Vögel, Kleinsäuger 13.03.2010 Hamm: Terraristika (NRW) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 14.03.2010 Leipzig: Parkbörse (Sachsen) Vögel 20.03.2010 Leverkusen: Aquaristika (NRW) Fische, Amphibien, Wirbellose 21.03.2010 Leipzig: Parkbörse (Sachsen) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 21.03.2010 München: Mexotik (Bayern) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 27.03.2010 Mannheim: Fischbörse (Baden-Württemberg) Fische, Amphibien, Wirbellose, 28.03.2010 Leipzig: Parkbörse (Sachsen) Fische, Amphibien, Wirbellose 10.04.2010 Recklinghausen: Terra Ruhr (NRW) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 11.04.2010 Braunschweig: Terra Nord (Niedersachsen) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 17.04.2010 Ulm: Reptilienbörse (Baden-Württemberg) Reptilien, Amphibien, Wirbellose 25.04.2010 Lohmar: Reptilienbörse (NRW) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 09.05.2010 Kaunitz: Tier- und Trödelmarkt (NRW) Vögel, Kleinsäuger 23.05.2010 Bergkirchen: Wellensittich-Derby (Bayern) Vögel 05.06.2010 Hamm: Terraristika (NRW) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 05.06.2010 Delitzsch: Vogel- und Kleintierbörse (Sachsen) Vögel, Kleintiere 13.06.2010 Augsburg: Schwabenbörse (Bayern) Reptilien, Amphibien, Wirbellose 20.06.2010 München: Mexotik (Bayern) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 11.07.2010 Sünching: Kleintiermarkt (Bayern) Vögel, Kleinsäuger, Fische 04.09.2010 Mannheim: Terrarienbörse (Baden-Würt.) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 05.09.2010 Magdeburg: Exome (Sachsen-Anhalt) Reptilien, Amphibien, Wirbellose 11.09.2010 Hamm: Terraristika (NRW) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 12.09.2010 München: Mexotik (Bayern) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose 19.09.2010 Leipzig: Parkbörse (Sachsen) Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, Wirbellose
Seite 10 Im Folgenden werden Verstöße gegen die ein- immer wiederkehrende tierschutzrelevante zelnen Vorgaben der Tierbörsenleitlinie darge- Mängel, wie die Anhänge 1 bis 3 zeigen. Die stellt, die während Börsenbesuchen von Tier- Auflistung orientiert sich an der Reihenfolge der schützern 2010 beobachtet wurden. Hierbei in den Tierbörsenleitlinien aufgeführten Punkte. handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern um 3.1. Art der Tierbörse Laut Tierbörsenleitlinie (Abschnitt 3.2) muss Futtertiere verkauft wurden, sind nun v.a. ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Spinnen, Skorpione, Schnecken, Krebstiere und Durchführung einer Tierbörse die „Art der Tier- besondere Schrecken wie Wandelnde Blätter börse (z.B. Reptilienbörse)“ enthalten. Dies wird im Angebot (Ö Fotos 34, 186, 193, 214, 230 wie folgt erläutert: „Tierarten, deren Angebot u.a.), die als bizarre Heimtiere immer beliebter beabsichtigt ist (Vereinfachend kann u.U. statt werden. Die Kontrolltätigkeit von Amtstierärz- einer Auflistung der Arten auch eine Zusammen- ten ist dadurch erschwert, dass sie auf solchen fassung zu einer höheren zoologisch- Börsen das immer breiter werdende Arten- systematischen Stufe (Gattungen bzw. Familien) spektrum und dessen jeweiligen Bedürfnisse oder Tierkategorien sinnvoll sein).“ und ggf. Schutzstatus beurteilen müssen. Börsenrealität: Viele Veranstaltungen, die in der Öffentlichkeit als Börse für eine bestimmte Tiergruppe angekündigt werden, entpuppen sich in der Praxis als wildes Sammelsurium ver- schiedenster Tiergruppen. So finden sich häu- fig auf „Reptilienbörsen“ auch diverse Igel, Chinchillas, Meerschweinchen, Rennmäuse und andere Säugetiere, die eindeutig nicht als „Futtertiere“ für Reptilien verkauft werden (Ö Fotos 25, 35, 51, 158, 203, 205, 209); auf Fisch- börsen werden auch Frösche verkauft (Ö Foto 178). Zudem ist auffallend, dass auf Reptilien- börsen das Artenspektrum Wirbelloser in den Nacktmeerschweinchen auf Reptilienbörse Terra letzten Jahren stark zugenommen hat. Waren Nord, Braunschweig (April 2010) es vor zehn Jahren vornehmlich Heimchen, Schaben und „Standard-Heuschrecken“, die als 3.2. Herumreichen von Tieren Abschnitt 6.1.1. (Grundregeln) der Tierbörsen- men Tiere aus den Behältnissen heraus und leitlinie schreibt vor, dass „ eine Beunruhigung boten sie Besuchern zum Anfassen an. Vor al- der Tiere beispielsweise durch Herumreichen, lem „niedliche“ Tiere wie Igel (Ö Fotos 35, 182, Beklopfen oder Schütteln der Behältnisse unter- 197, 213), Kaninchen (Ö Fotos 15, 16, 258), bleiben muss“. Weiter heißt es: „Nicht statthaft Agamen (Ö Fotos 126, 153, 181, 204), Chamä- sind: das Herausnehmen zu Werbezwecken oder leons (Ö Fotos 82, 125, 160, 164), Geckos (Ö zur Geschlechtsbestimmung sowie ein Herumrei- Fotos 45, 229), aber auch spektakuläre Arten chen der Tiere unter den Besuchern.“ mit „Gruselfaktor“ (Schlangen) gehörten hier- zu. Wir beobachteten immer wieder, wie Igel, Börsenrealität: Auf 26 der 32 besuchten Bör- die aufgrund ihrer nachtaktiven Lebensweise sen wurden beide Vorgaben in erheblichem eingerollt in den Behältnissen schliefen, her- Umfang missachtet. Zahlreiche Anbieter nah- ausgenommen und von Anbietern aufgerollt
Seite 11 wurden, „damit sie ihr süßes Schnäuzchen zei- so dass sie ungeschützt Menschenhänden gen“ – wie eine Anbieterin auf der Reptilien- ausgesetzt waren (Ö Fotos 11, 15, 16, 258 u.a.). börse Ulm betonte (Ö Foto 213). Diverse Igel gingen reihum durch die Hände der umste- henden Besucher (Ö Fotos 35), ohne dass ein ernsthaftes Kaufinteresse vorgelegen hätte (s.a. beigefügte Video-CD). Das Herumreichen von Schlangen war beson- ders häufig auf der Terraristika in Hamm und der Parkbörse in Leipzig zu beobachten (Ö Fotos 81, 107, 144). Andere Anbieter öffneten bereitwillig Verkaufsbehältnisse, damit Besu- cher hineingreifen und die Tiere berühren durften. Auf Kleintiermärkten wie dem Tau- benmarkt in Altenburg lagen Kaninchen bei eisiger Kälte auf oder in offenen Behältnissen, Herumreichen von Riesenschlangen (auch hinten im Bild), Terraristika Hamm (Sep 2010) 3.3. Herumtragen erworbener Tiere Laut Abschnitt 6.1.1. (Grundregeln) der Tier- kauften Tieren an der Imbissbude (Ö Foto börsenleitlinie „haben die Käufer das Börsenge- 108), Umherzeigen bei und Informationsaus- lände mit den gekauften Tieren unverzüglich tausch mit anderen Börsenbesuchern), gleich- nach dem Erwerb zu verlassen oder die Tiere bis gültig ob hochsommerliche oder Minustempe- zum Verlassen der Börse im Verkaufsbehältnis raturen herrschten. am Verkaufsstand zu belassen oder in besonders ausgewiesenen Räumen unterzubringen.“ Börsenrealität: Auf 23 der 32 besuchten Bör- sen wurden Tiere noch länger über die Börse getragen (Ö Fotos 131, 139 u.a.). Gerade auf großen Börsen mit breitem Tierangebot schlenderten Käufer mit gekauften Tieren noch weiter längere Zeit über die Börse, offenbar auf der Suche nach weiteren Kaufgelegenheiten. Auf der Terraristika in Hamm wurde mehrfach beobachtet, wie gekaufte Tiere mit in den Im- biss-Bereich/Cafeteria genommen und dort herumgezeigt wurden (Ö Foto 102). Bei Bör- senterminen in diversen Städten hielten sich Erworbenes Tier in Cafeteria-Raum, zahlreiche Personen mit ihren neu erworbenen Terraristika, Hamm (Sep. 2010) Tieren auf den Plätzen vor den Börsenhallen noch länger auf (Sitzpausen, Anstehen mit ge-
Seite 12 3.4. Für Börsen ungeeignete Tiere 3.4.1. Wildfänge In Abschnitt 6.1.2. (Angebotsspektrum) der im starken Kontrast zu den behördlichen Vor- Tierbörsenleitlinie heißt es: „Der Handel mit gaben: Insbesondere gewerbliche Händler, die Wildfängen (Naturentnahmen) und Farmzuch- vor allem auf Börsen mit überregionalem oder ten wirft zahlreiche Fragen hinsichtlich des Tier- gar internationalem Einzugsgebiet dominie- schutzes auf. Wildfänge sollten vom Angebot auf ren, bieten noch immer zahlreiche Wildfänge Tierbörsen ausgeschlossen werden, es sei denn, an. So wurde von einer Mitarbeiterin des es kann nachgewiesen werden, dass das jeweilige tschechischen gewerblichen Anbieters Animal anzubietende Individuum seit mindestens einem Farm bestätigt, dass ein Großteil der Tiere aus Jahr in menschlicher Obhut ist.“ freier Wildbahn stammt. Meist sind die Tiere nicht ausdrücklich als Wildfänge gekennzeich- net – stattdessen fehlt die Angabe zur Herkunft der Tiere (Ö Fotos 33, 36, 43, 94, 97, 121, 136 u.v.m.). Andere waren aber auch offen als Wild- fang (Ö Fotos 52, 63, 90) oder gar „Wildfang 2010“ gekennzeichnet (Ö Fotos 200, 202). Bei Börsen, die im Frühjahr 2010 stattfanden, be- deutet dies, dass sich die Tiere erst seit kurzem in Gefangenschaft befinden konnten – was den Vorgaben der Börsenleitlinie klar wider- spricht. Angesichts des Martyriums, das Wild- fänge durch oftmals rigide Fangmethoden, oft mehrtägige Transporte vom Fanggebiet zum Exporteur, sowie Hälterung bei Zwischenhänd- Blauer Zwerggecko, als „Wildfang 2010“ gekenn- lern, Ex- und Importeuren hinter sich haben, ist zeichnet (Terra Nord, Braunschweig, April 2010) die außerordentlich belastende Situation auf Börsen aus Tierschutzsicht besonders bedenk- Die Börsenrealität steht für den Verkauf von lich. Reptilien, Amphibien, Fischen und Wirbellosen 3.4.2. Ungeeignete Tiergruppen Die Herausgeber dieser Dokumentation halten die Bedingungen auf Tierbörsen grundsätzlich Börsenrealität: Auf der Parkbörse in Leipzig für tierschutzbedenklich. Einige Tiergruppen wurde ein Brillenkaiman verkauft, der zu den sind jedoch aufgrund ihres Verhaltens, ihrer Krokodilen gehört (Ö Foto 119). Ohnehin soll- Körpergröße oder ihrer Ansprüche an Klima ten aus Sicht der Autoren der vorliegenden und Ernährung für Tierbörsen als gänzlich un- Dokumentation Tierarten, die für den Men- geeignet einzustufen. So zählt die Tierbörsen- schen gefährlich werden können oder die auf- leitlinie in Abschnitt 6.1.2 beispielhaft eine grund ihrer besonderen Haltungsansprüche Reihe von Tierarten auf, die „auf Tierbörsen nur für Spezialisten geeignet sind, von Tierbör- nicht tierschutzkonform angeboten werden kön- sen ausgeschlossen werden (s.a. 3.6). nen“ – hierzu gehören z.B. Kleinbären, Flug- hunde oder Krokodile, die allesamt außerge- Bedenklich ist auch das Anbieten von Tierarten wöhnlich hohe Anforderungen an eine artge- mit ausgeprägtem Fluchtverhalten, wie z.B. rechte Haltung stellen. Die in der Leitlinie auf- Wasseragamen (Physignathus spp., Ö Fotos 29, geführte Tierliste ist ausdrücklich als „nicht ab- 266) oder diverse Basilisken (Basiliscus spp.). schließend“ zu verstehen. Diese sehr schreckhaften Tiere sind unter den
Seite 13 üblichen Börsenbedingungen (inkl. dem vor- • Langohrigel (Hemiechinus auritus) aus beiziehenden Besucherstrom, der als Bedro- Ägypten oder Zentralasien. hung wahrgenommen wird) einem permanent hohen Stress ausgesetzt. Entsprechend häufig Ebenfalls bedenklich ist das Anbieten von fast werden hier hektische Grabe- und Fluchtbe- gänzlich unbekannten Tierarten, v.a. auf Repti- wegungen beobachtet (s.a. 3.5). lienbörsen. Mehrfach waren Tiere im Angebot, über die man bei einer Internetrecherche nur Aus Tierschutzgründen inakzeptabel ist auch den lateinischen Namen, aber keine Haltungs- das Anbieten von Igeln und anderen Säu- vorgaben findet. In Internetforen finden sich gern, die dämmerungs- bzw. nachtaktiv sind häufig Diskussionen darüber, wie man wohl und während der Börsenzeiten ohne Rück- eine bestimmte seltene Schildkröten- oder zugsmöglichkeiten angeboten wurden (Ö Fo- Skorpionart zu halten hat. Bei solchen Arten ist tos 25, 30, 41, 96, 155, 184, 261). Die Tiere wur- einerseits die Wildfangproblematik gegeben, den immer wieder aus dem Schlaf gerissen andererseits ist die Gefahr von Haltungsfehlern und herumgereicht, obwohl in den Tierbörsen- besonders hoch („trial and error“-Prinzip). leitlinien unter 6.2.5.2 steht, dass insbesondere bei nachtaktiven Tieren darauf zu achten ist, dass jede überflüssige Störung z.B. durch Herausneh- men aus der Schlafhöhle, Erschütterungen oder Lärm, unterbleibt. Auf diversen Börsen (Ö Fotos 35, 182, 197, 213) mussten wir beobachten, dass schlafende Igel herausgenommen und mit der Hand aufgerollt wurden, um sie zu we- cken. Dies bedeutet für die Tiere erheblichen Stress. Während heimische Igel streng ge- schützt sind und ein kommerzielles Handeln mit ihnen verboten ist, werden zunehmend ungeschützte Arten aus Afrika und Asien an- geboten: Igel auf Reptilienbörse Ulm (April 2010) • Weißbauchigel (Atelerix albiventris) aus dem mittleren Afrika • kleiner Igeltanrek (Echinops telfairi) aus Ma- dagaskar (Ö Fotos105, 184) 3.5. Kranke und gestresste Tiere sowie Qualzuchten Abschnitt 6.1.2 (Angebotsspektrum) der Tier- börsenleitlinie schließt ausdrücklich aus, dass Börsenrealität: Auf nahezu allen besuchten „kranke, verletzte, geschwächte, abgemagerte Börsen (29 von 32) wurden Tiere beobachtet, oder solche Tiere, bei denen Verstöße gegen das die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder Tierschutzgesetz, insbesondere § 6 (Amputation) ihrer Verhaltensauffälligkeiten hätten umge- oder § 11 (Qualzucht)…, gestresste Tiere oder hend aus dem Verkauf genommen werden Tiere mit sonstigen erheblichen Verhaltensauffäl- müssen: ligkeiten auf das Veranstaltungsgelände ver- bracht werden“ dürfen. Weiter heißt es: „Wird So waren Chamäleons und andere Echsen zu ein solches Tier während der Veranstaltung beo- beobachten, die unter so massiven Häu- bachtet, muss es umgehend abgesondert und im tungsproblemen litten, dass ihre Haut in Fet- Bedarfsfall behandelt werden.“ zen von ihnen hing (Ö Fotos 103, 115, 134,
Seite 14 168, 199). Solche starken Häutungsprobleme werden meist durch Haltungs- und Versor- Inakzeptabel ist auch das Anbieten von Tieren, gungsfehler verursacht und können zu abge- die eindeutig als Qualzuchten einzustufen schnürten Gliedmaßen führen. sind. Auf den besuchten Börsen wurden Säu- ger, Vögel und Fische beobachtet, die als Qual- Auch wurden zahlreiche Reptilien angeboten, zuchten gelten: Auf der Terra Nord in Braun- die eingefallene Flanken und Schwanzwurzel- schweig wurden Nacktmeerschweinchen zum bereiche hatten (Ö Fotos 135, 167, 265) oder Verkauf angeboten ( Ö Foto 209). Auf der Aq- die apathisch und mit anormaler Körperhal- ua-Fisch in Friedrichshafen gehörten Goldfi- tung in der Verkaufsbox lagen (Ö Foto 33). Ein sche mit starken Kopfwucherungen ( Ö Foto solch schlechter Allgemeinzustand weist auf 57) und Papageienbuntbarsche ( Ö Foto 58) schwere Erkrankungen hin. So kommentierte zum Angebot und auf dem Kleintiermarkt in auch ein offenbar fachkundiger Besucher auf Sünching konnte man zahlreiche Haubenenten der Exome in Magdeburg den eindeutig einge- erwerben ( Ö Foto 255). fallen Schwanzwurzelbereich eines Zwerggür- telschweifs. Besonders erschreckend war die hohe Anzahl stark gestresster Tiere, die über Stunden hinweg nicht aus dem Verkauf genommen wurden (Ö Fotos 29, 89, 187, 215, 216 u.v.m.), wie z.B. dauerzüngelnde Schlangen, Wellensit- tiche oder Schlangen mit stereotypen Bewe- gungsabläufen sowie Degus, Schildkröten, Basilisken, Warane, Frösche und Chamäleons, die minutenlang monoton versuchten, den Behältnissen durch Grabe- und Kratzbewe- gungen zu entkommen (s. beigefügte Video- Anbieten von Qualzuchten: Haubenenten auf CD). Mehrfach waren stark verängstigte oder dem Tiermarkt von Sünching (Juli 2010) apathische Vögel zu beobachten ( Ö Fotos 241, 246). 3.6. Gefährliche Tiere Abschnitt 6.1.2 der Tierbörsenleitlinie (Ange- Börsenrealität: Auf 14 der 32 besuchten Tier- botsspektrum) betont: „Das Anbieten giftiger börsen (es handelte sich jedes Mal um Repti- und anderer gefährlicher Tiere macht besondere lienbörsen) wurden giftige und für den Men- Maßnahmen erforderlich und kann von der zu- schen gefährliche Arten von Giftschlangen (Ö ständigen Behörde untersagt werden. Ein Her- Fotos 32, 79, 80, 120, 143), Spinnen und Skor- ausnehmen der Tiere aus den Verkaufsbehältnis- pionen (Ö Fotos 186, 193, 214) sowie groß- sen muss in jedem Fall unterbleiben.“ wüchsige Riesenschlangen wie Tigerpython (Python molurus, Ö Foto 48, 53, 85), Netzpy- Giftschlangen und andere gefährliche Tiere thon (Python reticulatus) und Felsenpython sind aus Gründen der Sicherheit angesichts des (Python sebae, Ö Foto 228) angeboten. – Die hohen Besucherandrangs auf vielen Börsen genannten Schlangen können deutlich über und der erhöhten Sicherheitsrisiken bei der drei Meter groß werden und müssen damit als Unterbringung und Pflege solcher Tiere gänz- für den Menschen gefährlich gelten. Auch lich ungeeignet, um sie auf Tierbörsen mit ih- großwüchsige Warane wie der Bindenwaran rem schnellen Kaufgeschehen und mangelhaf- (Varanus salvator) sind im Angebot ( Ö Foto ten Beratungsgesprächen anzubieten. 91). Dennoch fehlen auf Börsen häufig Anga-
Seite 15 ben zur Adultgröße solcher Tiere (Ö Fotos 53, entwischte. Das Haus musste evakuiert 91, 228). und entkernt werden, da die Schlange nicht auffindbar war. Erst drei Wochen Der Veranstalter der Terraristika in Hamm hatte später konnte die Feuerwehr das verende- zwischenzeitlich seinen Gifttierraum geschlos- te Tier in einer Falle sicherstellen. sen. In seiner Pressemitteilung vom 28.3.2008 heißt es: „Die dreimal jährlich stattfindende größte europäische Reptilienbörse in Hamm wird zukünftig auf das Anbieten von Giftschlangen verzichten. Frank Izaber, Börsenveranstalter der Reptilienbörse, begründet seinen Entschluss da- mit, dass es keine handhabbare gesetzliche Rege- lung gibt. … Mit dem freiwilligen Verzicht möch- te Izaber einen Beitrag zur Sicherheit bei der Ab- gabe und Haltung von Giftschlangen leisten und die dringend benötigte bundeseinheitliche Rege- lung anmahnen.“ Doch bereits im Dezember 2008 wurde diese Entscheidung zurückge- nommen, seither ist der Verkauf von Gift- Junge Monokelkobra, Terraristika Hamm (März schlangen und -echsen wieder möglich. 2010) – möglicherweise das Tier, das wenig spä- ter in einem Mehrfamilienhaus in Mülheim Diverse Börsenbeispiele zeigen, dass bereits a.d.Ruhr entkam und für Schlagzeilen sorgte. die Art des Anbietens die Haltung gefährlicher Tiere verharmlost. Dies, in Kombination mit • In Ulm wurde ein Anbieter dabei beo- den oft nur knappen oder gar verfälschenden bachtet, wie er wiederholt Skorpione di- Verkaufsgesprächen („das ist eine Giftschlange verser Arten aus den Verkaufsbehältnissen auch für Anfänger“), fördert das Risiko, dass in seine Hand nahm und herumzeigte, um solche extrem anspruchsvollen Tiere auch in den Besucherzulauf an seinen Verkaufs- die Hände von leichtsinnigen und unzuverläs- stand zu erhöhen (Ö Foto 214). Auf der sigen Personen kommen: Reptilienbörse in Berlin wurde im regulä- ren Verkaufsbereich (einen abgesonder- • Im März 2010 erwarb ein 18-Jähriger eine ten Gifttierbereich gab es nicht) eine Gift- junge hochgiftige Monokelkobra auf der schlange (Ö Foto 32) angeboten – zudem Terraristika in Hamm, die ihm wenige Ta- fehlte ein Hinweis auf die Giftigkeit des ge später in seiner Wohnung in einem Tieres. Mehrparteienhaus in Mühlheim a.d.Ruhr 3.7. Ausbruchssicherheit, Hineingreifen und Entnahme Gemäß den Abschnitten 6.1.3. (Transport) und Börsenrealität: Auf 23 der 32 besuchten Bör- 6.1.4. (Anbieten der Tiere) der Tierbörsenleit- sen waren oben offene, ungesicherte Behält- linie müssen Transport- und Verkaufsbehält- nisse vorzufinden. Auf der Mexotik in München nisse ausbruchssicher sein. ... „Das Aufeinander- entwischte eine Schlange aus einem Verkaufs- stapeln instabiler Behältnisse (z.B. Stoffbeutel) ist behältnis und bewegte sich zwischen anderen nicht zulässig.“ Laut Abschnitt 6.1.4. der Tier- Behältnissen hindurch (Ö Fotos 165, 166). Die börsenleitlinie „sind Behältnisse gegen das zuständigen Anbieter hatten das Entkommen Hineingreifen und die Entnahme von Tieren des Tieres nicht einmal bemerkt und mussten durch Unbefugte zu sichern.“ erst darauf aufmerksam gemacht werden. Das Behältnis der Schlange war eine der auf Repti-
Seite 16 lienbörsen üblichen Plastikschalen, deren De- was ein Herauskrabbeln bzw. -kriechen der ckel von etwas kräftigeren Tieren bzw. bei un- Tiere ermöglichte (Ö Fotos 47, 76, 123, 158, sachgemäßem Verschließen durchaus aufge- 205, 206, 207). drückt werden kann. Solche Vorkommnisse sind umso bedenklicher, als dass gerade Tiere Nach oben offenen Behältnisse ermuntern zu- wie Schlangen oder Spinnen bei vielen Men- dem Besucher, hineinzugreifen. Zu den hierin schen Urängste auslösen und die Information besonders häufig untergebrachten Tieren ge- vom Freikommen eines solchen Tieres Panik hörten Kaninchen (Ö Foto 76), Igel (Ö Fotos auslösen kann. Angesichts des oftmals hohen 30, 96, 261), Agamen (Ö Fotos 27, 153, 164, Besucherandrangs und Gedränges auf Tierbör- 207) oder Schildkröten (Ö 47, 86, 95, 123, 124, sen stellt dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko 159, 224, 206). Andere Anbieter öffneten be- dar. reitwillig Verkaufsbehältnisse, damit Interes- senten hineingreifen, die Tiere streicheln und diese sogar ganz hinausnehmen durften. Zudem gab es immer wieder Fälle, bei denen Tiere aus den Behältnissen genommen und oben aufgesetzt wurden – vermutlich, um ei- nen größeren Interessentenkreis anzulocken – z.B. Kaninchen (Ö Fotos 15, 16, 240, 258), Chamäleons (Ö Foto 163), Schildkröten oder Agamen (Ö Foto 208). Dies ist aus dreierlei Gründen tierschutzrelevant: Zum einen fehlt außerhalb des Verkaufsbehältnisses jegliche Feuchtigkeits-/ Wärmequelle, zweitens sind die Tiere dem Zugriff durch Besucher ausgeliefert, Offene Behältnisse verleiten die Besucher zum und drittens können solche Tiere herunterfal- Hineingreifen, Mexotik München (Sep. 2010) len und unabsichtlich im Besuchergedränge verletzt werden. Auf den Börsen wurden immer wieder Behält- nisse beobachtet, die nach oben offen waren, 3.8. Aufstellen unterhalb Tischhöhe Gemäß Abschnitt 6.1.4. der Tierbörsenleitli- nie „müssen Verkaufsbehältnisse mindestens in Tischhöhe (ca. 80 cm über dem Boden stehen).“ Jedoch wird diese klare Vorgabe durch einen vagen Zusatz relativiert: „Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich“ – ohne dass diese Fälle präzisiert werden. Börsenrealität: Auf 24 der 32 besuchten Bör- sen wurde diese Vorgabe ignoriert: Mit leben- den Tieren besetzte Verkaufsbehältnisse wur- den in Styroporkisten unter oder hinter den Käfige übereinander gestapelt, auf dem Fußbo- Verkaufstischen auf dem Boden gelagert und den, Vogelbörse Leipzig (März 2010) teils gestapelt (Ö Fotos 83, 93, 99, 100, 112, 140 u.v.m.). Dies erschwert nicht nur die Ein- sicht und die Kontrolle durch Behörden, son-
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