Kommunaler Bildungsplan der Fontanestadt Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 2009 2030 - Fontanestadt ...

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Kommunaler Bildungsplan
der Fontanestadt Neuruppin

     Kitabedarfs- und
Schulentwicklungsplanung
       2009 – 2030
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung                        Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

                                                                       Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
                                                                                  Thulestraße 13
                                                                                    13189 Berlin
                                                                         Telefon 030-41725910
                                                             e-mail roland_froehlich@yahoo.de

                                                                                   im Auftrag der

                                                                       Fontanestadt Neuruppin
                                                     Amt für Bildung, Kultur, Sport und Soziales
                                                                                  Gudrun Hinze
                                                                  Karl-Liebknecht-Straße 33-34
                                                                               16816 Neuruppin
                                                                         Telefon 03391-355690
                                                      e-mail gudrun.hinze@stadtneuruppin.de

                                                                    September 2009/ März 2010

Seite 2 von 92                       September 2009/ März 2010             Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin                                                       Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Inhalt
1  Glossar und Abkürzungen ................................................................................................................ 6
2  Anlass und Ziel ................................................................................................................................. 7
3  Rechtlichen Grundlagen .................................................................................................................. 9
4  Stadtstruktur und Bevölkerungsentwicklung .................................................................................. 9
 4.1    Stadtstruktur ............................................................................................................................ 9
 4.2    Bevölkerungsentwicklung ...................................................................................................... 10
   4.2.1     Einwohnerentwicklung bis 2008 .................................................................................... 10
   4.2.2     Wanderungsbewegungen .............................................................................................. 11
   4.2.3     Geburtenziffer................................................................................................................ 12
   4.2.4     Bevölkerungsprognose .................................................................................................. 12
   4.2.5     Bevölkerungsentwicklung im Umland ........................................................................... 14
 4.3    Beschäftigung und Hilfebedürftigkeit .................................................................................... 14
 4.4    Teilräumliche Betrachtung zur Bevölkerungsentwicklung .................................................... 15
   4.4.1     Entwicklung der Stadtteile in den letzten Jahren .......................................................... 15
   4.4.2     Entwicklungsszenarien zu den Stadtteilen .................................................................... 17
5 Kindertagesstätten (Kinderkrippe und Kindergarten) ................................................................... 19
 5.1    Einflussfaktoren auf den Versorgungsgrad............................................................................ 19
 5.2    Versorgungsgrad in Neuruppin .............................................................................................. 21
   5.2.1     Methodische Vorbemerkung zur Berechnung des Versorgungsgrades ........................ 21
   5.2.2     Versorgungsgrad im Vergleich mit dem Land Brandenburg.......................................... 21
   5.2.3     Sozialräumliche Unterschiede beim Versorgungsgrad .................................................. 22
   5.2.4     Regionaler Bezug ........................................................................................................... 23
 5.3    Annahmen zur Entwicklung des Versorgungsgrades............................................................. 23
 5.4    Szenarien zum Betreuungsbedarf.......................................................................................... 24
 5.5    Herkunft der Kita-Kinder nach Sozialräumen ........................................................................ 25
 5.6    Bestand und Entwicklungspotentiale der Kitas ..................................................................... 26
   5.6.1     Städtische Einrichtungen ............................................................................................... 26
     5.6.1.1 Kita Birkengrund ........................................................................................................ 26
     5.6.1.2 Kita Eichhörnchen ...................................................................................................... 28
     5.6.1.3 Kita Gänseblümchen .................................................................................................. 30
     5.6.1.4 Kita Kunterbunt.......................................................................................................... 32
     5.6.1.5 Kita Regenbogen ........................................................................................................ 34
     5.6.1.6 Kita Spatzennest ........................................................................................................ 36
     5.6.1.7 Kita Storchennest ....................................................................................................... 38
     5.6.1.8 Kita Tabaluga.............................................................................................................. 40
     5.6.1.9 Kita Waldhaus ............................................................................................................ 42
   5.6.2     Zusammenfassung zu den städtischen Kitas ................................................................. 43
   5.6.3     Kitas freier Träger .......................................................................................................... 44
     5.6.3.1 Arbeitersamariterbund (ASB) .................................................................................... 44
     5.6.3.2 Evangelischer Kindergarten ....................................................................................... 44
     5.6.3.3 Kinderland Europa ..................................................................................................... 45
     5.6.3.4 Montessori Kinderhaus (BBZ) .................................................................................... 45
     5.6.3.5 Kita Wirbelwind der Ruppiner Kliniken...................................................................... 45
     5.6.3.6 Gebührenstruktur bei den freien Trägern ................................................................. 45

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich                             September 2009/ März 2010                                                  Seite 3 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung                                                         Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

   5.6.4     Tagespflege .................................................................................................................... 45
 5.7    Übersicht zu den Kitaplätzen im Bestand .............................................................................. 46
 5.8    Handlungsempfehlungen zur Kita-Entwicklung..................................................................... 46
6 Schulen........................................................................................................................................... 50
 6.1    Szenarien zur zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen ................................................... 50
 6.2    Ganztagsschulen/ Grundschulen und Hort............................................................................ 51
 6.3    Versorgungsgrad Hort............................................................................................................ 52
 6.4    Integration und Inklusion....................................................................................................... 53
   6.4.1     Grundlagen .................................................................................................................... 53
   6.4.2     Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ........................................... 53
     6.4.2.1 Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule mit dem sonderpädagogischen
     Förderschwerpunkt „Lernen“ .................................................................................................... 53
     6.4.2.2 Schule am Kastaniensteg mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
     „geistige Entwicklung“ ............................................................................................................... 54
     6.4.2.3 Förderschüler in den Regelschulen............................................................................ 54
 6.5    Schulen im Sozialraum/ Soziales Lernen................................................................................ 54
 6.6    Auswirkungen möglicher bildungspolitischer Veränderungen.............................................. 55
 6.7    Verteilung der Schüler nach Sozialräumen ............................................................................ 55
   6.7.1     Primarstufe .................................................................................................................... 55
   6.7.2     Sekundarstufe ................................................................................................................ 56
 6.8    Bestand und Potentiale Primarstufe...................................................................................... 57
   6.8.1     Veränderungen in den vergangenen Jahren ................................................................. 57
   6.8.2     Städtische Grundschulen ............................................................................................... 58
     6.8.2.1 Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin und Hort Waldhaus ..................................... 58
     6.8.2.2 Grundschule und Hort Gildenhall .............................................................................. 60
     6.8.2.3 Grundschule Karl Liebknecht und Hort Sonnenkinder .............................................. 62
     6.8.2.4 Grundschule Rosa Luxemburg und Hort Hummelnest .............................................. 64
     6.8.2.5 Grundschule Wilhelm Gentz und Hort Kleeblatt ....................................................... 68
   6.8.3     Grundschulen freier Träger............................................................................................ 70
     6.8.3.1 Evangelische Grundschule ......................................................................................... 70
     6.8.3.2 Montessori Grundschule ........................................................................................... 70
     6.8.3.3 Initiativen für weitere Grundschulen......................................................................... 71
   6.8.4     Entwicklung der Grundschulen im Umland ................................................................... 71
   6.8.5     Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Primarstufe ....................... 72
   6.8.6     Ausblick nach 2030 ........................................................................................................ 75
 6.9    Sekundarstufe ........................................................................................................................ 77
   6.9.1     Veränderungen in der Vergangenheit ........................................................................... 77
   6.9.2     Trägerschaft ................................................................................................................... 77
   6.9.3     Schulprofile Sekundarstufe ............................................................................................ 78
     6.9.3.1 Oberschule Alexander Puschkin ................................................................................ 78
     6.9.3.2 Gesamtschule/Oberschule Theodor Fontane ............................................................ 80
     6.9.3.3 Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium........................................................................... 82
     6.9.3.4 Evangelisches Gymnasium ......................................................................................... 84
     6.9.3.5 Privatgymnasium des BBZ .......................................................................................... 84
   6.9.4     Einflussfaktoren für die Schülerzahlen der Sekundarstufe............................................ 84
     6.9.4.1 Einwohnerentwicklung im Planungsraum Neuruppin ............................................... 84
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Kommunaler Bildungsplan Neuruppin                                                Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

      6.9.4.2 Wahlverhalten beim Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I ............... 85
      6.9.4.3 Standortentscheidungen der freien Trägern ............................................................. 86
      6.9.4.4 Entwicklung der Schullandschaft im Umland ............................................................ 87
      6.9.4.5 Sonstige Faktoren, die die Schülerzahl beeinflussen ................................................. 87
      6.9.4.6 Sekundarstufe II ......................................................................................................... 87
    6.9.5    Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Sekundarstufen I und II ..... 88
  6.10 Standortbezogene Handlungsoptionen zur Vermeidung von Leerstand .............................. 90

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich                        September 2009/ März 2010                                             Seite 5 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung                        Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

1      Glossar und Abkürzungen
Kita             Kindertageseinrichtung: Eigentlich alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
                 außer der Tagespflege, also Einrichtungen für die Betreuung von Kinderkrippen-,
                 Kindergarten- und Hortkindern. Da in Neuruppin bis auf die Kita Waldhaus in Alt
                 Ruppin und das Kinderhaus Montessori die Einrichtungen für den Hort den Schulen
                 zugeordnet sind und keine Vorschulkinder betreuen, wird im vorliegenden Bericht
                 „Kita“ für Einrichtungen mit Kinderkrippen und Kindergartenkindern benutzt. Die
                 Einrichtungen für Hortkinder werden als „Hort“ bezeichnet.
Kinderkrippe     Kinder im Krippenalter werden hier die Kinder bis zur Vollendung des dritten
                 Lebensjahres genannt, unabhängig davon, ob sie (noch) in einer extra
                 Kinderkrippengruppe sind.
Kindergarten     Kinder im Kindergartenalter werden hier die Kinder ab Drei bis zur Einschulung
                 genannt. Unabhängig davon gibt es in einigen Kitas gemischte Kindergartengruppen
                 mit Kindern schon ab 2 Jahren.
LBK              Leistungs- und Begabungsklassen: 5. und 6. Klassen am Gymnasium – in Neuruppin
                 derzeit nur am Evangelischen Gymnasium
Planungsraum Neuruppin        Der     Begriff   Planungsraum    Neuruppin    wird    in   der
              Schulentwicklungsplanung des Landkreises verwendet und bezeichnet die Städte
              Neuruppin und Rheinsberg, die Gemeinde Fehrbellin und die Ämter Lindow und
              Temnitz. Insofern ist der Planungsraum deckungsgleich mit dem Kooperationsraum
              des Regionalen Wachstumskerns. Im vorliegenden Gutachten wird der Planungsraum
              insbesondere für die Vorausschau im Bereich der weiterführenden Schulen
              verwendet.
Abkürzung der Schulen:
Grundschulen:
ARP – Grundschule Alt Ruppin
GDH – Grundschule Gildenhall
KLS – Grundschule Karl-Liebknecht
RLS – Grundschule Rosa-Luxemburg
WGS – Grundschule Wilhelm Gentz
EVI – evangelische Grundschule
MON – Montessori-Grundschule
weiterführende Schulen:
APS – Oberschule Alexander Puschkin
FGS – Gesamtschule Theodor Fontane
KFSG – Gymnasium Karl-Friedrich Schinkel
EVIG – evangelische Schule – Gymnasium
EVIOS – evangelische Schule – Oberschule
MONG – Gymnasium des BBZ

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Kommunaler Bildungsplan Neuruppin                          Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

2    Anlass und Ziel
„Neuruppins Zukunft liegt in der Bildung!“ ist ein Kernsatz der NeuruppinStrategie 2020. Die
NeuruppinStrategie weist die Fontanestadt Neuruppin als den bedeutendsten Bildungsstandort in
der Region aus. Damit bekennt sich Neuruppin zur regionalen Verantwortung für eine aktive
Bildungspolitik und hat unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung für eine
bildungsbezogene Infrastruktur, die der zunehmenden regionalen Versorgungsfunktion Rechnung
trägt, zu sorgen.
In der Schlüsselmaßnahme 6 – Neuruppiner Bildungspfad wird unter dem Stichwort „Infrastrukturen
im vorschulischen Bildungssektor fördern“ folgende Aussage getroffen: „Um geeignete
Rahmenbedingungen für sehr gute Bildungsperspektiven in der vorschulischen Lebensphase von
Kindern zu schaffen, sind neben inhaltlichen bzw. pädagogischen Konzepten auch Infrastrukturen
weiterzuentwickeln bzw. zu verbessern. Hierzu zählt u. a. die Sanierung von Kindertagesstätten.“
(NeuruppinStrategie 2020, S. 141f.)
Als Handlungsbedarf identifiziert werden darüber hinaus die stärkere regionale und überregionale
Zusammenarbeit und Vernetzung von Bildungsangeboten sowie „Sicherung bzw. Ausbau von
Infrastrukturen, die Schülern aus dem Umland/ Region die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten
bzw. den Zugang zu Bildungseinrichtungen ermöglichen (vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklungsprozesse und der künftig steigenden Versorgungsfunktion der Fontanestadt Neuruppin
als zentraler Bildungsstandort)“ (ebd. S. 67).
Dabei stellen die Bereiche der Vorschul- und Schulbildung die Grundlage dar für eine angesichts des
zunehmenden Fachkräftemangels notwendige Gegensteuerung.

Hintergrund für die Erstellung einer Bedarfsprognose und Entwicklungskonzeption für
Kindertagesstätten und Schulen sind unterschiedliche Prozesse und Veränderungen von
Rahmenbedingungen, die in der Summe einen Handlungsbedarf erkennen lassen. Ausgangspunkt der
Planung für die Fontanestadt Neuruppin sind die demographische Entwicklung mit einer zu
erwartenden temporären Steigerung der Kinderzahlen, rechtliche Veränderungen zum
Betreuungsanspruch sowie die aktuell hohe Auslastung der Betreuungskapazitäten im Kitabereich.
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als zuständiger Jugendhilfeträger hat bereits in seinem Bedarfsplan
für die Kindertagesbetreuung 2009-2010 für Neuruppin die Schaffung neuer Kitaplätze empfohlen.
Mit dem Kinderförderungsgesetz vom 10. Dezember 2008 wird der Rechtsanspruch                    auf
Kindertagesbetreuung ab 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr umgesetzt.         Zur
Schaffung der Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs wurde                    das
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ aufgelegt. Weitere Fördermittel stehen      aus
dem Konjunkturpaket des Bundes zur Verfügung.

Ziel dieses Gutachtens ist es, im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung die baulich-
räumlichen Bedingungen und Potentiale darzustellen, Entwicklungsoptionen aufzuzeigen und einen
Rahmen zu setzen für die Entwicklung der Bildungslandschaft mit ihren differenzierten
Anforderungen. Damit soll eine Grundlage für Investitionsentscheidungen im Kita- und Schulbereich
geschaffen werden.

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Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung                        Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Dabei greift für den Bereich der Schulentwicklungsplanung § 102 (4) Brandenburgisches Schulgesetz,
nach dem Gemeinden für die von ihnen getragenen und geplanten Schulen eine
Schulentwicklungsplanung aufstellen können. Wesentliche Unterschiede zu den Planungen des
Landkreises bestehen in der räumlichen und zeitlichen Perspektive:
Ausgehend von einem sozialräumlichen Ansatz einerseits und zur Konkretisierung von
Standortentscheidungen innerhalb der Stadt andererseits ist eine teilräumliche Betrachtung der
Nachfragesituation sowie der altersspezifischen Bevölkerungsprognose erforderlich. Der
Nachfrageseite wird das teilräumlich differenzierte Angebot gegenübergestellt.
Bezogen auf die einzelnen Standorte wird der den jeweiligen pädagogischen Profilen entsprechende
Raumbedarf der Einrichtungen berücksichtigt. Angestrebt wird dabei die Aufrechterhaltung und
Weiterentwicklung einer großen Angebotsvielfalt sowie die Profilierung von Ganztagsangeboten
sowohl in Grund- als auch weiterführenden Schulen.
Aufgrund der starken Verflechtung der Stadt mit ihren umliegenden Gemeinden insbesondere vor
dem Hintergrund der z.T. weit von der Kernstadt entfernten Ortsteile müssen die Stadt-Umland-
Beziehungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist durch die demographische Entwicklung
langfristig mit einer weiteren Standortkonzentration zu rechnen, deren Auswirkungen in die Planung
einzubeziehen sind. Als ergänzender Untersuchungsraum wird der Kooperationsraum des Regionalen
Wachstumskerns Neuruppin mit der Stadt Rheinsberg, der Gemeinde Fehrbellin und den Ämtern
Lindow und Temnitz zugrunde gelegt mit dem Schwerpunkt auf reale und zu erwartende
Verflechtungsbeziehungen in den jeweiligen Angebotssegmenten.
Schließlich benötigt eine strategische Investitionsplanung eine längerfristige Betrachtung, als
gesetzlich für Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung vorgegeben. Daher wird als zeitlicher
Planungshorizont das Jahr 2030 zugrundegelegt. Die möglichen Veränderungen der
Rahmenbedingungen durch politische und rechtliche Vorgaben wie auch die Unsicherheit der
zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung führen zu erheblichen Prognoseunsicherheiten für diesen
Betrachtungszeitraum und erfordern eine möglichst hohe Flexibilität und Korrekturfähigkeit der
Planung insbesondere in Bezug auf die Investitionsvorhaben.

Kombinierte Betrachtung von Kindertagesbetreuung und Schulen
Der 12. Kinder- und Jungendbericht der Bundesregierung empfiehlt vor dem Hintergrund der
Stärkung     von    Ganztagsangeboten      die     Integration von  Jugendhilfeplanung    und
Schulentwicklungsplanung, abgestimmt mit Sozialplanung und Stadtentwicklungsplanung durch die
Kommune als zentralem Akteur. Für das Gutachten wird diese Empfehlung aufgegriffen und auf
städtischer Ebene eine kombinierte Planung für die Entwicklung der Kindertagesstätten und der
Schulen mit einer sozialräumlichen Perspektive erstellt.
Unter Berücksichtigung der dargestellten Parameter wird eine Planung als Grundlage für Standort-
und Investitionsentscheidungen für die Kindertagesbetreuung sowie die Schulstandorte von
Primarstufe, Sekundarstufe I und II erstellt, die eine möglichst hohe Flexibilität bzw. spätere
Korrekturfähigkeit aufweist angesichts der Unsicherheiten bei der zukünftigen Entwicklung sowohl
der Anzahl Anspruchsberechtigter als auch des nachgefragten Versorgungsgrades im Kitabereich
sowie der zu erwartenden Schülerzahlen.

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Kommunaler Bildungsplan Neuruppin                            Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

3         Rechtlichen Grundlagen
Die Planung basiert auf folgenden Grundlagen:
Für den Bereich Kita:
      -     Achtes Buch des Sozialgesetzbuches
      -     Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und
            Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG)
      -     Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von
            Kindertagesstätten
      -     Kitabedarfsplan des Landkreises OPR 2009-2010
Für den Bereich Schule:
      -     Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG)
      -     Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren
            Schulangelegenheiten (VV Schulbetrieb)
      -     Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation in den Schuljahren 2007/2008 bis
            2009/2010 (VV Unterrichtsorganisation 2007/2008 bis 2009/2010)
      -     Verwaltungsvorschriften   über   Ganztagsangebote     an   allgemein   bildenden   Schulen
            (VV Ganztag)
      -     Schulentwicklungsplan 2007-2012 des Landkreises OPR

4         Stadtstruktur und Bevölkerungsentwicklung
4.1        Stadtstruktur
Neuruppin hat als Mittelzentrum und Kreisstadt eine besondere Verantwortung für die Entwicklung
der Bildungsinfrastruktur. Durch das dünn besiedelte Umland konzentrieren sich die Angebote in der
Kernstadt. Dieser Prozess ist im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung noch nicht
abgeschlossen.
Neuruppin als eine der flächenmäßig größten Städte in Deutschland ist in die Kernstadt, die ehemals
selbständige Stadt Alt Ruppin und 13 Ortsteile gegliedert. Teile der Kernstadt sind durch den
Ruppiner See vom Zentrum abgeteilt und nur über den Seedamm erreichbar.
Bestandteil der Kernstadt ist auch die Großwohnsiedlung der Südstadt (WK I bis III), die bei
abnehmender Tendenz noch 27 Prozent der Bevölkerung beherbergt.
In den Ortsteilen gibt es nur noch wenige Kitas. Neben Alt Ruppin finden sich Kitas in den
kernstadtnahen Ortsteilen Wuthenow und Bechlin (der aufgrund der früheren Eingemeindung formal
kein eigener Ortsteil ist). Die einzige tatsächlich peripher gelegene Kita befindet sich in Radensleben,
während insbesondere im Norden der Stadt im Bereich Gühlen-Glienicke keine Einrichtung mehr
vorhanden ist. Die Schulen sind alle in der Kernstadt (und in Alt Ruppin) zu finden.

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4.2    Bevölkerungsentwicklung

4.2.1 Einwohnerentwicklung bis 2008
Im Vergleich zu anderen Städten im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg hat
Neuruppin eine vergleichsweise günstige Einwohnerentwicklung aufzuweisen. Gleichwohl ist die
Stadt auch von Bevölkerungsverlusten betroffen. Trotz der insgesamt abnehmenden Bevölkerung ist
derzeit – bedingt durch die relativ starken Geburtenjahrgänge der Jahre um 1980 zusammen mit
einer auf das westdeutsche Niveau angestiegenen Geburtenziffer – eine Zunahme der jüngsten
Altersgruppen zu verzeichnen. Damit liegt Neuruppin prinzipiell im ostdeutschen Trend.
In der folgenden Abbildung sind die Altersgruppen im Kita- und Schulalter markiert. Erkennbar ist,
dass die vor 1990 Geborenen in 2004 noch für eine relativ starke Sekundarstufe sorgten, in 2008
hingegen die ersten geburtenschwachen Jahrgänge bereits die Sekundarstufe II erreicht haben.
Deutlich wird darüber hinaus, dass um 2004 die vergleichsweise schwachen Geburtsjahrgänge um
1975 im Alter mit der höchsten Fertilität waren. In der rechten Pyramide ist erkennbar, dass die
geburtenstärkeren Jahrgänge der achtziger Jahre das Alter der höchsten Fertilität erreichen. Neben
dem Anstieg der Geburtenrate erklärt sich daraus die Zunahme der Geburten in den letzten Jahren.

                     Altersstruktur 2004                                                Altersstruktur 2008

                            96                                                                    96

                            90                                                                    90

               männlich     84            weiblich                               männlich         84                weiblich

                            78                                                                    78

                            72                                                                    72

                            66                                                                    66

                            60                                                                    60

                            54                                                                    54

                            48                                                                    48

                            42                                                                    42

                            36                                                                    36

                            30                                                                    30

                            24                                                                    24

                            18                                                                    18

                            12                                                                    12

                             6                                                                     6

                             0                                                                     0
 400   300   200      100        0      100      200    300   400   400   300   200         100        0      100         200   300   400

                                     Abbildung 4-1 Altersstruktur in Neuruppin 2004 und 2008

Gegenüber der Landesprognose zeichnen sich in den Altersgruppen Abweichungen ab. So ist
insbesondere in der Altersgruppe der 16-25jährigen eine günstigere Entwicklung zu verzeichnen als
vorhergesagt. Dagegen finden sich bei den 40-65jährigen weniger starke Zuwächse als prognostiziert.
Ebenfalls eine leicht ungünstigere Entwicklung der Einwohnerzahlen gab es bei den Kindern bis zu 10
Jahren.

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4.2.2 Wanderungsbewegungen
Im Schnitt der letzten drei Jahre ist bei den jüngsten Altersgruppen insgesamt ein positiver
Wanderungssaldo zu verzeichnen.
Besonders auffällig ist der Einwanderungsüberschuss bei den Fünfjährigen. Davon ausgehend, dass
auch die Eltern in die Stadt ziehen (und nicht nur die Kinder für die Einschulung hier angemeldet
werden), fallen Standortentscheidungen vor der Einschulung offenbar zugunsten von Neuruppin aus.
Diese Zahlen können als Indiz für die Attraktivität der Schullandschaft der Stadt gedeutet werden.
Ein deutlich negativer Saldo findet sich bei den 16-jährigen. Offensichtlich verlässt ein Teil der
Abgänger der 10. Klasse die Stadt.

                        Wanderungsbewegungen nach Alter
                       über die Stadtgrenzen von 2006 bis 2008
                                              96

                                              90

                                              84

                                              78

                                              72
                                                                                    Zuzüge
                                              66
                                                                                    Positiver Saldo

                                              60                                    Wegzüge

                                                                                    Negativer Saldo
                                              54

                                              48

                                              42

                                              36

                                              30

                                              24

                                              18

                                              12

                                               6

                                               0
                -300         -200   -100           0     100        200       300

                        Abbildung 4-2 Wanderungsbewegungen nach Alter von 2006 bis 2008

Die Wanderungsbeziehungen mit den Umlandgemeinden sind für die relevanten Altersgruppen
nahezu ausgeglichen. Somit gibt es keine innerhalb der Region wirksamen Effekte für die Bereiche
Kita und Grundschule.
Relevante Wanderungsbewegungen aus dem Umland in Richtung der Kernstadt sind in der
nachschulischen Phase in der Altersgruppe der 19-25jährigen zu verzeichnen. Bemerkenswert ist,
dass diesen Wanderungsgewinnen in der Phase der Familiengründung keine ähnlich hohen
Wanderungsverluste gegenüberstehen. Die Wanderungsverluste sind erst in der Altersgruppe der
über 45jährigen zu verzeichnen. Insofern profitierte Neuruppin in den letzten Jahren von der
Bildungswanderung. Wenn dieser Trend anhält, wird die Entwicklung der Anzahl der Frauen zwischen

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25 und 35 und damit auch der Geburtenzahlen etwas günstiger verlaufen, als in der Landesprognose
angenommen.

4.2.3 Geburtenziffer
Die zusammengefasste Geburtenziffer fällt in Neuruppin im Landesvergleich leicht
überdurchschnittlich aus mit etwa 1,35 in den Jahren seit 2002. Mit der zusammengefassten
Geburtenziffer wird die durchschnittliche Anzahl lebend geborener Kinder pro Frau während ihrer
gesamten Lebensspanne, als die Summe der altersspezifischen Geburtenraten innerhalb eines
Beobachtungsjahres angegeben. In Brandenburg stieg die Geburtenziffer von 1,2 um 2000 zunächst
auf 1,28 ab 2004 und schließlich auf 1,37 im Jahr 2007 an. In Neuruppin liegt die Geburtenziffer nach
einem Einbruch in 2004/2005 seit 2006 deutlich über 1,4 und damit leicht über den Landeswerten.

4.2.4 Bevölkerungsprognose
Die Entwicklung der für diese Planung relevanten Bevölkerungsgruppen (bis 19 Jahre) ist in erster
Linie abhängig von der Anzahl der Frauen zwischen 15 und 45. Darüber hinaus wird die Entwicklung
von der zukünftigen Höhe der Geburtenziffer einerseits und den Wanderungsbewegungen
andererseits bestimmt. Schließlich ist die Stärke der Geburtsjahrgänge aus den vergangenen Jahren
bereits bekannt, von Kindern also, die innerhalb des Planungszeitraumes noch Kita und Schulen
besuchen. Die geburtenschwächsten Jahrgänge von 1992 bis 1994 erreichen in den nächsten Jahren
das Alter für die Sekundarstufe II, wo die Talsohle im Schuljahr 2011/12 erreicht sein wird, während
der Kita- und Grundschulbereich bereits wieder durch steigende Zahlen geprägt sind. Für die Planung
wurden verschiedene Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung gerechnet:
    -   Landesprognose – vollzieht die Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-
        Brandenburg unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung in den Jahren 2007 und
        2008 nach;
    -   Basisszenario – ausgehend von der Geburtenziffer gemäß Landesprognose werden die
        altersspezifischen Wanderungssalden im Durchschnitt der letzten drei Jahre angenommen;
    -   Positivszenario – von der Annahme ausgehend, dass eine insgesamt positive Entwicklung
        sowohl die Zuwanderung als auch die Geburtenziffer erhöht, wird hier neben der höheren
        Geburtenziffer auch ein höherer positiver Wanderungssaldo angesetzt;
    -   Negativszenario – der Annahme folgend, dass sich eine negative Entwicklung in
        Geburtenrückgang und Abwanderung auswirkt.
Im Wesentlichen unterscheiden sich die Szenarien im Hinblick auf die Geburtenentwicklung durch
den Zeitpunkt des Rückganges. Lediglich unter besonders günstigen Bedingungen wäre von einem
vorübergehenden Anstieg der Geburtenzahlen auszugehen.

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                             Geburtenentwicklung entsprechend der Bevölkerungsszenarien
    300

    250

    200

                                                                                                     Positivszenario
    150
                                                                                                     Basisszenario
                                                                                                     Landesprognose
                                                                                                     Negativszenario

    100

    50

     0

Abbildung 4-3 Geburtenentwicklung und Prognose für Neuruppin entsprechend der Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung

Entsprechend der Entwicklung der Geburtenjahrgänge und der Wanderungsbewegungen werden
sich die Einwohnerzahlen der für die Bildungsplanung relevanten Altersgruppen entwickeln. Die
Szenarien unterscheiden sich dabei in der Höhe und dem konkreten Zeitpunkt der maximal zu
erwartenden Einwohnerzahlen der jeweiligen Altersgruppen. Für die Altersgruppe der unter
Dreijährigen ist die Prognose bereits in den nächsten Jahren von der weiteren Entwicklung der
Geburtenzahl abhängig. Zu erwarten ist, dass der Höhepunkt der Geburtenzahlen bereits erreicht ist
und die Stärke dieser Altersgruppe noch einige Jahre stabil bleibt, bevor die sinkenden
Geburtenzahlen zu einer Abnahme führen. Im Positivszenario ist noch bis etwa 2013 mit steigenden
Geburtenzahlen zu rechnen. Spätestens ab 2015 überlagert das dann spürbare „demographische
Echo“ der geburtenschwachen Jahrgänge in jedem Fall die durch die Entwicklung der Geburtenquote
und der Wanderung bedingten Effekte. Erst Mitte der 2020er Jahre ist dann wieder mit einer
Stabilisierung der Geburtenzahlen und einem möglichen leichten Anstieg zu rechnen. Das
„demographische Echo“ wirkt sich zeitversetzt auf die jeweiligen Altersgruppen aus. Innerhalb des
Planungshorizontes wird lediglich bei den unter Dreijährigen diese Talsohle erreicht, während bei
den Jugendlichen erst nach 2025 mit (erneut) deutlich sinkenden Zahlen zu rechnen ist. Bezogen auf
die Gesamteinwohnerzahl bedeutet das Basisszenario eine nahezu gleichbleibende Einwohnerzahl
bis etwa 2015 und danach eine kontinuierliche Abnahme bis 2030 auf ca. 28.000. Im eher
unwahrscheinlichen Positivszenario würde die Einwohnerzahl bis Ende der 2020er Jahre auf über
33.000 ansteigen und anschließend nur geringfügig abnehmen. Das Negativszenario geht von einem
kontinuierlichen Einwohnerrückgang deutlich unter 25.000 bis 2030.

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4.2.5 Bevölkerungsentwicklung im Umland
Vor dem Hintergrund der Einzugsgebiete der weiterführenden Schulen ist es notwendig, auch die
regionale Bevölkerungsprognose in die Planung einzubeziehen. Außerdem stellt sich die Frage nach
dem Fortbestand von Kitas und Schulen im Umland bei abnehmenden Einwohnerzahlen der
betreffenden Altersgruppen. Insgesamt hat das Umland etwas weniger positive Erwartungen zur
Bevölkerungsentwicklung als Neuruppin. Insbesondere bei den Kindern lassen sich deutliche
Unterschiede erkennen.

                                          Veränderung der Altersgruppen gegenüber 2006
                                               Neuruppin und Umland im Vergleich
      150%

                                                                                                                                        Umland 0 - 6
      100%
                                                                                                                                        Umland 6 - 12
                                                                                                                                        Umland 12 - 16
                                                                                                                                        Umland 16 - 19
                                                                                                                                        Umland gesamt
                                                                                                                                        Neuruppin gesamt
                                                                                                                                        Neuruppin 0 - 6
                                                                                                                                        Neuruppin 6 - 12
      50%
                                                                                                                                        Neuruppin 12 - 16
                                                                                                                                        Neuruppin 16 - 19

       0%
         2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030

                                    Abbildung 4-4 Vergleich der Altersgruppen bis 19 Jahre
                  entsprechend der Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg bis 2030

Der Anteil der Umlandschüler im Planungsraum Neuruppin an der SEK I und SEK II wird in den
nächsten 20 Jahren von derzeit über 50% auf unter 40% sinken.

4.3      Beschäftigung und Hilfebedürftigkeit
Bei der Betreuungsnachfrage besteht eine Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad. Bis 2013 besteht
Anspruch für Betreuung unter Dreijähriger nur bei Beschäftigung, wobei der Anspruch beim Verlust
des Arbeitsplatzes bestehen bleibt. In den vergangenen Jahren haben Konjunktur und
arbeitsmarkpolitische Instrumente zu mehr Beschäftigung geführt, was sich bis in die jüngste Zeit
auch in einer zunehmenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen ausgewirkt hat.
Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse sind darüber hinaus relevant bei der Entscheidung für
kostenpflichtige Schulangebote freier Träger bzw. Betreuungsangebote, soweit höhere
Elternbeteiligungen anfallen.
Umgekehrt stellt das Kita- und Schulangebot einen weichen Standortfaktor dar, der für die
Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und für Standortentscheidungen von Unternehmen von
Bedeutung ist. Insbesondere die ausdifferenzierte Schullandschaft hat bereits in der Vergangenheit
zum Ruf von Neuruppin als attraktivem Wohnstandort für junge Familien beigetragen.

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Kommunaler Bildungsplan Neuruppin                           Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Mit seiner klein- und mittelständigen Gewerbestruktur stellt sich die Beschäftigungsstruktur in
Neuruppin an der Grenze zwischen Berliner Umland und Peripherie im brandenburgischen Vergleich
positiv dar.
Allerdings konzentrieren sich im Mittelzentrum auch wirtschaftlich schlechter gestellte Haushalte.
Aus der Eigenschaft der Einpendlerstadt ergibt sich ein Potential für Kitabetreuung am Arbeitsort,
das sich auch in der Nachfrage niederschlägt.
Die aktuelle und zukünftige Fachkräftesituation erfordert hochwertige Bildungsabschlüsse.
Ein besonderer Förderbedarf ergibt sich in erster Linie, jedoch nicht ausschließlich, für Kinder und
Jugendliche aus bildungsfernen Milieus. Bei einer insgesamt durchschnittlichen Sozialstruktur stellt
sich das in Neuruppin eher als teilräumliches Problem dar (siehe auch Kapitel 5.2.3 Sozialräumliche
Unterschiede beim Versorgungsgrad und 6.6 Auswirkungen möglicher bildungspolitischer
Veränderungen.

4.4    Teilräumliche Betrachtung zur Bevölkerungsentwicklung
Auch wenn es in Neuruppin deckungsgleiche Schulbezirke gibt und für die Kindertagesstätten
ebenfalls grundsätzlichen Wahlfreiheit gilt, ist doch ein wohnortnahes Angebot insbesondere im Kita-
und Grundschulbereich anzustreben.

4.4.1 Entwicklung der Stadtteile in den letzten Jahren
Im ISEK-Monitoring-Bericht von 2004 wurden alters- und geschlechtsspezifische Trends der
Einwohnerentwicklung der Jahre 2001-2003 für die einzelnen Stadtteile aufgezeigt. Im Rahmen der
NeuruppinStrategie wurde die Entwicklung für die Folgejahre bis 2006 fortgeschrieben. Im
Wesentlichen haben sich die beobachteten Trends in den Folgejahren bis 2008 fortgesetzt.
Das Einwohnerwachstum in der Altstadt stellt sich deutlich stärker dar, als selbst im Leitbildszenario
der NeuruppinStrategie angenommen. Ähnliches gilt für die Fehrbelliner Tor Vorstadt. So sind in
beiden Stadtteilen allein in den letzten beiden Jahren stärkere Zuwächse zu verzeichnen gewesen, als
zwischen 2006 und 2010 insgesamt erwartet wurden. Dagegen haben die WK II und III Einwohner in
einem Umfang verloren, der erwarten lässt, dass sie ungünstiger als das Trendszenario ausfallen.

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Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung                                    Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

                                          2004    2005     2006    2007    2008    2005    2006   2007   2008
       _Alt Ruppiner Allee                 321     317      313     294     289   -1,2%   -2,5% -8,4% -10,0%
       _Altstadt                          4399    4475     4564    4666    4745    1,7%    3,8%   6,1%   7,9%
       _Bahnhofsvorstadt                  2000    1949     1942    1971    1935   -2,6%   -2,9% -1,5% -3,3%
       _Bütow/ Weststadt                   812     810      805     793     797   -0,2%   -0,9% -2,3% -1,8%
       _Eichendorff-/ Musikersiedlung     1194    1197     1209    1167    1158    0,3%    1,3% -2,3% -3,0%
       _Fehrbelliner Tor Vorstadt          306     334      352     378     409    9,2%   15,0% 23,5% 33,7%
       _Gildenhall                         717     707      718     718     731   -1,4%    0,1%   0,1%   2,0%
       _Keglitz                           1012     980      981     958     954   -3,2%   -3,1% -5,3% -5,7%
       _Lindenallee                       1366    1413     1362    1388    1371    3,4%   -0,3%   1,6%   0,4%
       _Rheinsberger Vorstadt             1114    1103     1047    1063    1110   -1,0%   -6,0% -4,6% -0,4%
       _Treskow                            751     721      684     638     623   -4,0%   -8,9% -15,0% -17,0%
       _Vorstadt Nord                      834     839      853     848     863    0,6%    2,3%   1,7%   3,5%
       _Vorstadt Süd                       672     739      742     754     757   10,0%   10,4% 12,2% 12,6%
       _WK I                              1466    1440     1418    1414    1398   -1,8%   -3,3% -3,5% -4,6%
       _WK II                             4253    4285     4225    4136    4088    0,8%   -0,7% -2,8% -3,9%
       _WK III                            3110    3114     3076    3017    2959    0,1%   -1,1% -3,0% -4,9%
       Alt Ruppin                         2263    2240     2234    2220    2215   -1,0%   -1,3% -1,9% -2,1%
       Dörfer Nord                         950     920      912     878     865   -3,2%   -4,0% -7,6% -8,9%
       Dörfer Ost                         1498    1477     1489    1459    1444   -1,4%   -0,6% -2,6% -3,6%
       Dörfer Südwest                      923     933      897     898     907    1,1%   -2,8% -2,7% -1,7%
       Seegemeinden                       1221    1214     1209    1230    1220   -0,6%   -1,0%   0,7% -0,1%
       Gesamtergebnis                    31463   31483    31241   31092   30993    0,1%   -0,7% -1,2% -1,5%
                                                                                                                 1
         Tabelle 4-5 Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Stadtteilen (absolut und Veränderung gegenüber 2004)

Eine Aufteilung der Szenarien nach Altersgruppen wurde in der NeuruppinStrategie nicht
vorgenommen. Für die hier verwendeten Szenarien wurden daher insbesondere die Geburtenraten,
die Veränderungen bei den Kindern und Jugendlichen sowie bei den Frauen zwischen 15 und 45
Jahren betrachtet.
Eine hohe Dynamik ist dabei im WK III und der Rheinsberger Vorstadt zu beobachten. Der WK III
weist aufgrund des Wohnungsangebotes eine Attraktivität für einkommensschwächere Familien auf.
Darunter befinden sich auch viele Alleinerziehende, vor allem auch junge Mütter, die besondere
Unterstützung bei der Erziehung benötigen.
Die Geburtenzahlen unterscheiden sich auch nach Stadtteilen. Mehr Geburten, als entsprechend der
Altersstruktur zu erwarten, sind in der Altstadt, der Rheinsberger Vorstadt und dem WK III zu
verzeichnen, weniger hingegen in der Vorstadt Nord, in den WK I und II und in den peripher
gelegenen Ortsteilen im Norden der Stadt. Offensichtlich werden aus unterschiedlichen Gründen
bestimmte Stadtteile von jungen Eltern bevorzugt. Diese Gründe können u.a. im Angebot bestimmter
Wohnungsgrößen und Miethöhen bestehen (WK III), der Möglichkeit der Eigentumsbildung
(Fehrbelliner Tor/ Altstadt), aber auch der Nähe zum Zentrum (negative Abweichung Dörfer Nord).

1
    Dörfer Nord: Gühlen-Glienicke, Krangen, Molchow;
    Dörfer Ost: Lichtenberg, Nietwerder, Radensleben, Wulkow;
    Dörfer Südwest: Bechlin, Buskow, Stöffin;
    Seegemeinden: Gnewikow, Karwe, Wuthenow
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Kommunaler Bildungsplan Neuruppin                                       Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

                                                                                        Veränderung
                                                 2004         2005   2006   2007   2008 2004-2008
                  _Alt Ruppiner Allee            41,7         42,1   42,9   44,8   45,4           3,7
                  _Altstadt                      38,8         38,7   39,1   39,3   39,5           0,7
                  _Bahnhofsvorstadt              43,9         44,5   44,6   44,7   45,4           1,5
                  _Bütow/ Weststadt              44,1         44,5   45,5   46,3   46,7           2,6
                  _Eichendorff-/ Musikersiedlung 42,9         43,4   43,3   44,0   44,3           1,4
                  _Fehrbelliner Tor Vorstadt     39,4         40,5   41,0   40,5   39,9           0,5
                  _Gildenhall                    43,6         44,2   44,4   45,1   45,9           2,3
                  _Keglitz                       38,7         39,8   40,3   41,4   42,4           3,7
                  _Lindenallee                   41,0         40,8   42,2   42,7   43,3           2,3
                  _Rheinsberger Vorstadt         38,3         38,7   39,2   39,4   38,4           0,1
                  _Treskow                       37,0         38,5   39,4   41,1   42,7           5,7
                  _Vorstadt Nord                 37,6         38,4   39,2   39,3   39,7           2,1
                  _Vorstadt Süd                  48,5         50,2   52,0   53,2   53,9           5,4
                  _WK I                          49,2         50,0   50,5   50,6   50,9           1,7
                  _WK II                         45,2         45,4   45,6   46,4   46,9           1,7
                  _WK III                        41,2         41,5   41,7   42,0   42,1           0,9
                  Alt Ruppin                     42,7         43,3   44,4   44,8   45,1           2,4
                  Dörfer Nord                    43,2         44,4   45,1   45,7   46,1           2,8
                  Dörfer Ost                     44,4         44,6   44,7   45,2   46,1           1,7
                  Dörfer Südwest                 40,8         41,0   41,8   42,0   42,3           1,4
                  Seegemeinden                   42,4         43,2   43,6   43,6   44,5           2,1
                  Gesamt                         42,2         42,6   43,1   43,6   44,0           1,8

                             Tabelle 4-6 Entwicklung des Durchschnittsalters nach Stadtteilen

Entsprechend hat sich in den letzten Jahren auch die Altersstruktur in den Stadtteilen unterschiedlich
entwickelt. Neben der Fehrbelliner Tor Vorstadt, die als in großen Teilen neu zu besiedelnder
Stadtteil eine junge Bevölkerung aufweist, fallen vor allem die Altstadt und die Rheinsberger Vorstadt
durch eine vergleichsweise junge Bevölkerung auf, deren Durchschnittsalter sich in den letzten
Jahren auch nur wenig verändert hat. Ebenfalls vergleichsweise jung ist die Bevölkerung im WK III.
Demgegenüber ist eine deutliche Alterung bei den Einfamilienhausgebieten aus den neunziger
Jahren (Bsp. Keglitz) mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kinderzahl zu beobachten. Die Kinder
der Bauherren wachsen derzeit aus der Grundschule heraus. Aufgrund der Homogenität solcher
Gebiete kommen kaum jüngere Kinder nach.
Die Entwicklung der Stadteile Vorstadt Süd und Treskow beruht auf Besonderheiten
(Seniorenwohnen bzw. Ausländerwohnheim).

4.4.2 Entwicklungsszenarien zu den Stadtteilen
Grundsätzlich gilt für jede Bevölkerungsvorausschau, dass die Prognoseunsicherheiten umso größer
sind, je kleiner die betrachtete räumliche Einheit ist. Gleichwohl lassen sich für Neuruppin aus
heutiger Sicht einige Trends ableiten.
Neben der derzeitigen Altersstruktur ist die Entwicklung in den Stadtteilen abhängig von der
Entwicklung der Wanderungsbewegungen der jeweiligen Altersgruppen, die wiederum in Bezug zum
zielgruppenspezifischen Wohnungsangebot steht.
Unter der Annahme der weiterhin hohen Attraktivität und der noch vorhandenen
Aktivierungspotentiale für Wohnraum in der Altstadt wird hier auch mit einer weiterhin wachsenden
Einwohnerzahl insbesondere von jüngeren Bewohnern gerechnet. Entsprechend ist die Altstadt

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neben der Fehrbelliner Tor Vorstadt auch der Stadtteil, wo der stärkste und nachhaltigste Anstieg der
Geburtenzahlen zu erwarten ist.
In den WK der Südstadt ist ebenso wie in den übrigen Stadtteilen mit abnehmenden Geburtenzahlen
zu rechnen.
Insbesondere in den Dörfern werden zukünftig weniger Kinder wohnen. Damit steigt der Druck auf
die im ländlichen Raum liegenden Kitas und Grundschulen. In Neuruppin wird das insbesondere die
Kita in Radensleben betreffen, die als letzte Kita in einem peripheren Ortsteil bereits vor der Aufgabe
stand, durch das Engagement des ASB jedoch weiterbetrieben werden konnte.
Angesichts der z.T. geringen Fallzahlen und der damit verbundenen Prognoseunsicherheit wird auf
eine quantitative Darstellung verzichtet.

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5     Kindertagesstätten (Kinderkrippe und Kindergarten)
5.1    Einflussfaktoren auf den Versorgungsgrad
Neben der Bevölkerungsentwicklung hängt die Entwicklung der Nachfrage nach
Kindertagesbetreuung von weiteren Faktoren ab, die zu einem großen Teil auf lokaler Ebene kaum zu
beeinflussen sind. Dazu gehören die rechtlichen Rahmenbedingungen, deren Änderung ein Anlass
dieses Gutachtens ist, aber auch die persönliche Einstellung in der Frage der Kinderbetreuung.
Insbesondere bei im Krippenalter finden sich nach wie vor signifikante Unterschiede zwischen Ost-
und Westdeutschland. Aber auch im ostdeutschen Vergleich ist Brandenburg traditionell von einem
hohen Versorgungsgrad geprägt.
Weitere Faktoren sind die finanzielle Situation der Eltern – verbunden mit der Gebührenstruktur der
Kindertagesbetreuung, die Erreichbarkeit der Betreuungsangebote, die Betreuungsqualität,
Öffnungszeiten und das Vorhandensein von Geschwisterkindern. Die einzelnen Faktoren spielen eine
unterschiedliche Rolle in Abhängigkeit von der Einkommenssituation des Haushaltes.

 Abbildung 5-1 Gründe, die ein sehr große Rolle für den Verzicht auf die Kindertagesbetreuung spielen: Erwerbstätige und
     Bezieher von Transfereinkommen (Arbeitslosengeld/ Sozialhilfe) im Vergleich (Angaben in %), Quelle: IFK (2005)

Die Beschäftigungsentwicklung ist für die Bedarfsplanung relevant, da mit zunehmender
Berufstätigkeit beider Eltern (oder Alleinerziehender) die Nachfrage nach Kita-Plätzen steigt. Zudem
erfordert Berufstätigkeit angemessene Öffnungszeiten der Einrichtungen.
Auf der anderen Seite ist finanzielle Belastung insbesondere für Eltern mit Transfereinkommen der
häufigste Grund, Kinder nicht in eine Kita zu geben. Da die Kitakosten für Geringverdiener und
Bezieher von Transfereinkommen vom Jugendamt ersetzt werden, dürfte dieser Aspekt in Neuruppin
jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen.
In Neuruppin ist in der letzten Zeit eine steigende Nachfrage bei der Betreuung unter Dreijähriger zu
verzeichnen. Auch decken sich die Aussagen der Arbeitsmarkstatistik mit den Beobachtungen im
Hort, wo eine steigende Nachfrage von berufstätigen Eltern nach Betreuung im Frühhort zu
verzeichnen ist.

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich                  September 2009/ März 2010                                   Seite 19 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung                        Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Eine seriöse Prognose über die zukünftige Entwicklung der Beschäftigungsquote ist nicht möglich.
Angesichts des im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel zu erwartenden
Fachkräftemangels ist jedoch davon auszugehen, dass die Beschäftigungsquoten zukünftig eher
steigen als sinken werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ging 2003
für Deutschland von einer geringen Zunahme der Beschäftigungsquote um ca. einen Prozentpunkt
bis 2020 aus. Eine signifikante Erhöhung des Anteils der Frauen an den Beschäftigten ist nicht zu
erwarten, da die Beschäftigungsquote der Frauen in Neuruppin bereits heute höher ist als die der
Männer.

Erreichbarkeit
Die (schlechte) Erreichbarkeit von Kindertageseinrichtungen ist für Bezieher von Transfereinkommen
der zweitwichtigste Grund, Kinder nicht in die Tagesbetreuung zu geben.
Im brandenburgischen Kita-Gesetz ist die Erreichbarkeit einer Kita nicht geregelt. In anderen
Zusammenhängen werden je nach Siedlungsstruktur Richtwerte für die zumutbare Entfernung vom
Wohnort zwischen 5 und 20 Minuten Fußweg in Städten und 30 Minuten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln in dünn besiedelten Räumen angegeben.
Die (schlechte) Erreichbarkeit von Kindertageseinrichtungen spielt bei Berufstätigen zwar eine
untergeordnete Rolle für den Verzicht auf Kindertagesbetreuung. Das heißt jedoch nicht, dass
Berufstätige keinen Wert auf gute Erreichbarkeit legen. Gerade Pendler sind auf eine gute
Erreichbarkeit angewiesen, um im Rahmen der Betreuungszeiten den Arbeitsweg bewältigen zu
können. Darüber hinaus dürfte das Vorhandensein und die räumliche Nähe von sozialer Infrastruktur
beim Wechsel eines Wohnstandortes im Zusammenhang mit Familiengründung und
Wohneigentumsbildung eine Rolle spielen.
In Neuruppin decken die Kitas bei einem Radius von einem Kilometer (je nach Wegeführung ca. 15-
20 Minuten Fußweg) die Kernstadt weitestgehend ab. Nicht erreicht wird dieser Wert insbesondere
im Bereich Treskow/ Keglitz. Diese Stadtteile sind jedoch an die Stadtbuslinie angebunden, mit der
die Kitas Kunterbunt und Gänseblümchen hervorragend zu erreichen sind. Insofern kann hier
ebenfalls von einer zumutbaren Entfernung ausgegangen werden.
Aus allen Ortsteilen von Neuruppin werden mit dem ÖPNV Kitas in weniger als 30 Minuten erreicht.
Als nicht optimal stellt sich dabei die Lage der Kita Sonnenland in Wuthenow dar, die ca. 700 m von
der Bushaltestelle entfernt liegt.

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Kommunaler Bildungsplan Neuruppin                         Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

5.2    Versorgungsgrad in Neuruppin

5.2.1 Methodische Vorbemerkung zur Berechnung des Versorgungsgrades
Der Versorgungsgrad der Kindertagesbetreuung wird bundeseinheitlich zum 15. März eines Jahres
ermittelt. Nur anhand dieser Werte ist der Versorgungsgrad zwischen einzelnen Kommunen und
Regionen vergleichbar. Vom Landkreis wird der Versorgungsgrad im Jahresdurchschnitt angegeben.
Für die Kapazitätsplanung erforderlich ist jedoch die Angabe der maximal zu betreuenden Kinder im
jeweiligen Jahr. Da der Rechtsanspruch mit der Vollendung des dritten (zukünftig ersten)
Lebensjahres beginnt, erscheint die Berechnung des Versorgungsgrades zu einem Stichtag im ersten
Quartal unzureichend. Ein Kind muss zum Zeitpunkt der Vollendung des dritten (ersten) Lebensjahres
aufgenommen werden. Somit kommen über das Jahr verteilt immer neue Kinder dazu, während die
ältesten nur einmal im Jahr zum Schulanfang (am 1. August) den Kindergarten verlassen. Die
notwendige Kapazität wäre also zum Schuljahresende zu berechnen.
Unter der Annahme, dass zwischen 15. März und 31. Juli keine neuen Kinder aufgenommen würden,
würde der Versorgungsgrad bei den unter Dreijährigen bis zum Juli um über 10 Prozentpunkte
sinken. Um einen gleichbleibenden Versorgungsgrad zu erreichen, müssten – bezogen auf die
Kapazität von Kinderkrippe und Kindergarten insgesamt - ca. 7 % mehr Plätze zur Verfügung stehen,
als zum Stichtag 15.3. benötigt werden. Ursache dafür ist, dass sich je nach Stichtag die
Grundgesamtheit verändert, d.h. es kommen anspruchsberechtigte Kinder hinzu, die zwischen März
und Juli geboren werden, während sich die Anzahl der älteren Kindergartenkinder in diesem
Zeitraum nicht verändert.
In der Praxis dürfte die Aufnahme von Kindern bisher jedoch über das Jahr ungleicher verteilt sein,
als die Geburten. Insbesondere Kinder, die in der ersten Jahreshälfte das dritte (erste) Lebensjahr
vollenden, werden nicht zuletzt aus Kapazitätsgründen oft erst zum Schuljahresbeginn
aufgenommen.
Die für die vorliegende Planung ausgewerteten Daten haben den Stand von Anfang Mai 2009 und
liegen damit genau zwischen dem bundesweiten Stichtag und dem Schuljahresende mit der im
Jahresverlauf zu erwartenden höchsten Nachfrage. Für die Bedarfsplanung wird mit dem
vergleichbaren Versorgungsgrad vom 15. März gerechnet. Für den ausgeblendeten Zeitraum
zwischen 15.3. und 31.7. ist bei Beibehaltung des Versorgungsgrades eine Kapazitätsreserve
einzuplanen.

5.2.2 Versorgungsgrad im Vergleich mit dem Land Brandenburg
Das Land Brandenburg verfügte 2007 nach Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern über den
dritthöchsten Versorgungsgrad für Kinder im Krippenalter. Von 44 % im Jahr 2000 war eine Abnahme
auf 39 % in 2004 zu verzeichnen, danach ist der Versorgungsgrad wieder bis auf fast 45 % in 2007
angestiegen. Der Versorgungsgrad steigert sich dabei von ca. 6% bei den unter Einjährigen bis fast
70% bei den Zwei- bis Dreijährigen.
Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt Brandenburg mit 94,5 % im Jahr 2008 beim Versorgungsgrad
ebenfalls an der Spitze der Bundesländer. In dieser Altersgruppe gibt es zwar auch in einigen
westdeutschen Bundesländern vergleichbare Quoten, jedoch mit deutlich geringeren Werten bei der
Ganztagesbetreuung.

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