Kommunaler Bildungsplan der Fontanestadt Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 2009 2030 - Fontanestadt ...
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Kommunaler Bildungsplan der Fontanestadt Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 2009 – 2030
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Dipl.-Ing. Roland Fröhlich Thulestraße 13 13189 Berlin Telefon 030-41725910 e-mail roland_froehlich@yahoo.de im Auftrag der Fontanestadt Neuruppin Amt für Bildung, Kultur, Sport und Soziales Gudrun Hinze Karl-Liebknecht-Straße 33-34 16816 Neuruppin Telefon 03391-355690 e-mail gudrun.hinze@stadtneuruppin.de September 2009/ März 2010 Seite 2 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Inhalt 1 Glossar und Abkürzungen ................................................................................................................ 6 2 Anlass und Ziel ................................................................................................................................. 7 3 Rechtlichen Grundlagen .................................................................................................................. 9 4 Stadtstruktur und Bevölkerungsentwicklung .................................................................................. 9 4.1 Stadtstruktur ............................................................................................................................ 9 4.2 Bevölkerungsentwicklung ...................................................................................................... 10 4.2.1 Einwohnerentwicklung bis 2008 .................................................................................... 10 4.2.2 Wanderungsbewegungen .............................................................................................. 11 4.2.3 Geburtenziffer................................................................................................................ 12 4.2.4 Bevölkerungsprognose .................................................................................................. 12 4.2.5 Bevölkerungsentwicklung im Umland ........................................................................... 14 4.3 Beschäftigung und Hilfebedürftigkeit .................................................................................... 14 4.4 Teilräumliche Betrachtung zur Bevölkerungsentwicklung .................................................... 15 4.4.1 Entwicklung der Stadtteile in den letzten Jahren .......................................................... 15 4.4.2 Entwicklungsszenarien zu den Stadtteilen .................................................................... 17 5 Kindertagesstätten (Kinderkrippe und Kindergarten) ................................................................... 19 5.1 Einflussfaktoren auf den Versorgungsgrad............................................................................ 19 5.2 Versorgungsgrad in Neuruppin .............................................................................................. 21 5.2.1 Methodische Vorbemerkung zur Berechnung des Versorgungsgrades ........................ 21 5.2.2 Versorgungsgrad im Vergleich mit dem Land Brandenburg.......................................... 21 5.2.3 Sozialräumliche Unterschiede beim Versorgungsgrad .................................................. 22 5.2.4 Regionaler Bezug ........................................................................................................... 23 5.3 Annahmen zur Entwicklung des Versorgungsgrades............................................................. 23 5.4 Szenarien zum Betreuungsbedarf.......................................................................................... 24 5.5 Herkunft der Kita-Kinder nach Sozialräumen ........................................................................ 25 5.6 Bestand und Entwicklungspotentiale der Kitas ..................................................................... 26 5.6.1 Städtische Einrichtungen ............................................................................................... 26 5.6.1.1 Kita Birkengrund ........................................................................................................ 26 5.6.1.2 Kita Eichhörnchen ...................................................................................................... 28 5.6.1.3 Kita Gänseblümchen .................................................................................................. 30 5.6.1.4 Kita Kunterbunt.......................................................................................................... 32 5.6.1.5 Kita Regenbogen ........................................................................................................ 34 5.6.1.6 Kita Spatzennest ........................................................................................................ 36 5.6.1.7 Kita Storchennest ....................................................................................................... 38 5.6.1.8 Kita Tabaluga.............................................................................................................. 40 5.6.1.9 Kita Waldhaus ............................................................................................................ 42 5.6.2 Zusammenfassung zu den städtischen Kitas ................................................................. 43 5.6.3 Kitas freier Träger .......................................................................................................... 44 5.6.3.1 Arbeitersamariterbund (ASB) .................................................................................... 44 5.6.3.2 Evangelischer Kindergarten ....................................................................................... 44 5.6.3.3 Kinderland Europa ..................................................................................................... 45 5.6.3.4 Montessori Kinderhaus (BBZ) .................................................................................... 45 5.6.3.5 Kita Wirbelwind der Ruppiner Kliniken...................................................................... 45 5.6.3.6 Gebührenstruktur bei den freien Trägern ................................................................. 45 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 3 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin 5.6.4 Tagespflege .................................................................................................................... 45 5.7 Übersicht zu den Kitaplätzen im Bestand .............................................................................. 46 5.8 Handlungsempfehlungen zur Kita-Entwicklung..................................................................... 46 6 Schulen........................................................................................................................................... 50 6.1 Szenarien zur zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen ................................................... 50 6.2 Ganztagsschulen/ Grundschulen und Hort............................................................................ 51 6.3 Versorgungsgrad Hort............................................................................................................ 52 6.4 Integration und Inklusion....................................................................................................... 53 6.4.1 Grundlagen .................................................................................................................... 53 6.4.2 Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ........................................... 53 6.4.2.1 Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ .................................................................................................... 53 6.4.2.2 Schule am Kastaniensteg mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ ............................................................................................................... 54 6.4.2.3 Förderschüler in den Regelschulen............................................................................ 54 6.5 Schulen im Sozialraum/ Soziales Lernen................................................................................ 54 6.6 Auswirkungen möglicher bildungspolitischer Veränderungen.............................................. 55 6.7 Verteilung der Schüler nach Sozialräumen ............................................................................ 55 6.7.1 Primarstufe .................................................................................................................... 55 6.7.2 Sekundarstufe ................................................................................................................ 56 6.8 Bestand und Potentiale Primarstufe...................................................................................... 57 6.8.1 Veränderungen in den vergangenen Jahren ................................................................. 57 6.8.2 Städtische Grundschulen ............................................................................................... 58 6.8.2.1 Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin und Hort Waldhaus ..................................... 58 6.8.2.2 Grundschule und Hort Gildenhall .............................................................................. 60 6.8.2.3 Grundschule Karl Liebknecht und Hort Sonnenkinder .............................................. 62 6.8.2.4 Grundschule Rosa Luxemburg und Hort Hummelnest .............................................. 64 6.8.2.5 Grundschule Wilhelm Gentz und Hort Kleeblatt ....................................................... 68 6.8.3 Grundschulen freier Träger............................................................................................ 70 6.8.3.1 Evangelische Grundschule ......................................................................................... 70 6.8.3.2 Montessori Grundschule ........................................................................................... 70 6.8.3.3 Initiativen für weitere Grundschulen......................................................................... 71 6.8.4 Entwicklung der Grundschulen im Umland ................................................................... 71 6.8.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Primarstufe ....................... 72 6.8.6 Ausblick nach 2030 ........................................................................................................ 75 6.9 Sekundarstufe ........................................................................................................................ 77 6.9.1 Veränderungen in der Vergangenheit ........................................................................... 77 6.9.2 Trägerschaft ................................................................................................................... 77 6.9.3 Schulprofile Sekundarstufe ............................................................................................ 78 6.9.3.1 Oberschule Alexander Puschkin ................................................................................ 78 6.9.3.2 Gesamtschule/Oberschule Theodor Fontane ............................................................ 80 6.9.3.3 Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium........................................................................... 82 6.9.3.4 Evangelisches Gymnasium ......................................................................................... 84 6.9.3.5 Privatgymnasium des BBZ .......................................................................................... 84 6.9.4 Einflussfaktoren für die Schülerzahlen der Sekundarstufe............................................ 84 6.9.4.1 Einwohnerentwicklung im Planungsraum Neuruppin ............................................... 84 Seite 4 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 6.9.4.2 Wahlverhalten beim Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I ............... 85 6.9.4.3 Standortentscheidungen der freien Trägern ............................................................. 86 6.9.4.4 Entwicklung der Schullandschaft im Umland ............................................................ 87 6.9.4.5 Sonstige Faktoren, die die Schülerzahl beeinflussen ................................................. 87 6.9.4.6 Sekundarstufe II ......................................................................................................... 87 6.9.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Sekundarstufen I und II ..... 88 6.10 Standortbezogene Handlungsoptionen zur Vermeidung von Leerstand .............................. 90 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 5 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin 1 Glossar und Abkürzungen Kita Kindertageseinrichtung: Eigentlich alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung außer der Tagespflege, also Einrichtungen für die Betreuung von Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkindern. Da in Neuruppin bis auf die Kita Waldhaus in Alt Ruppin und das Kinderhaus Montessori die Einrichtungen für den Hort den Schulen zugeordnet sind und keine Vorschulkinder betreuen, wird im vorliegenden Bericht „Kita“ für Einrichtungen mit Kinderkrippen und Kindergartenkindern benutzt. Die Einrichtungen für Hortkinder werden als „Hort“ bezeichnet. Kinderkrippe Kinder im Krippenalter werden hier die Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres genannt, unabhängig davon, ob sie (noch) in einer extra Kinderkrippengruppe sind. Kindergarten Kinder im Kindergartenalter werden hier die Kinder ab Drei bis zur Einschulung genannt. Unabhängig davon gibt es in einigen Kitas gemischte Kindergartengruppen mit Kindern schon ab 2 Jahren. LBK Leistungs- und Begabungsklassen: 5. und 6. Klassen am Gymnasium – in Neuruppin derzeit nur am Evangelischen Gymnasium Planungsraum Neuruppin Der Begriff Planungsraum Neuruppin wird in der Schulentwicklungsplanung des Landkreises verwendet und bezeichnet die Städte Neuruppin und Rheinsberg, die Gemeinde Fehrbellin und die Ämter Lindow und Temnitz. Insofern ist der Planungsraum deckungsgleich mit dem Kooperationsraum des Regionalen Wachstumskerns. Im vorliegenden Gutachten wird der Planungsraum insbesondere für die Vorausschau im Bereich der weiterführenden Schulen verwendet. Abkürzung der Schulen: Grundschulen: ARP – Grundschule Alt Ruppin GDH – Grundschule Gildenhall KLS – Grundschule Karl-Liebknecht RLS – Grundschule Rosa-Luxemburg WGS – Grundschule Wilhelm Gentz EVI – evangelische Grundschule MON – Montessori-Grundschule weiterführende Schulen: APS – Oberschule Alexander Puschkin FGS – Gesamtschule Theodor Fontane KFSG – Gymnasium Karl-Friedrich Schinkel EVIG – evangelische Schule – Gymnasium EVIOS – evangelische Schule – Oberschule MONG – Gymnasium des BBZ Seite 6 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 2 Anlass und Ziel „Neuruppins Zukunft liegt in der Bildung!“ ist ein Kernsatz der NeuruppinStrategie 2020. Die NeuruppinStrategie weist die Fontanestadt Neuruppin als den bedeutendsten Bildungsstandort in der Region aus. Damit bekennt sich Neuruppin zur regionalen Verantwortung für eine aktive Bildungspolitik und hat unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung für eine bildungsbezogene Infrastruktur, die der zunehmenden regionalen Versorgungsfunktion Rechnung trägt, zu sorgen. In der Schlüsselmaßnahme 6 – Neuruppiner Bildungspfad wird unter dem Stichwort „Infrastrukturen im vorschulischen Bildungssektor fördern“ folgende Aussage getroffen: „Um geeignete Rahmenbedingungen für sehr gute Bildungsperspektiven in der vorschulischen Lebensphase von Kindern zu schaffen, sind neben inhaltlichen bzw. pädagogischen Konzepten auch Infrastrukturen weiterzuentwickeln bzw. zu verbessern. Hierzu zählt u. a. die Sanierung von Kindertagesstätten.“ (NeuruppinStrategie 2020, S. 141f.) Als Handlungsbedarf identifiziert werden darüber hinaus die stärkere regionale und überregionale Zusammenarbeit und Vernetzung von Bildungsangeboten sowie „Sicherung bzw. Ausbau von Infrastrukturen, die Schülern aus dem Umland/ Region die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten bzw. den Zugang zu Bildungseinrichtungen ermöglichen (vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungsprozesse und der künftig steigenden Versorgungsfunktion der Fontanestadt Neuruppin als zentraler Bildungsstandort)“ (ebd. S. 67). Dabei stellen die Bereiche der Vorschul- und Schulbildung die Grundlage dar für eine angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels notwendige Gegensteuerung. Hintergrund für die Erstellung einer Bedarfsprognose und Entwicklungskonzeption für Kindertagesstätten und Schulen sind unterschiedliche Prozesse und Veränderungen von Rahmenbedingungen, die in der Summe einen Handlungsbedarf erkennen lassen. Ausgangspunkt der Planung für die Fontanestadt Neuruppin sind die demographische Entwicklung mit einer zu erwartenden temporären Steigerung der Kinderzahlen, rechtliche Veränderungen zum Betreuungsanspruch sowie die aktuell hohe Auslastung der Betreuungskapazitäten im Kitabereich. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als zuständiger Jugendhilfeträger hat bereits in seinem Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung 2009-2010 für Neuruppin die Schaffung neuer Kitaplätze empfohlen. Mit dem Kinderförderungsgesetz vom 10. Dezember 2008 wird der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr umgesetzt. Zur Schaffung der Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs wurde das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ aufgelegt. Weitere Fördermittel stehen aus dem Konjunkturpaket des Bundes zur Verfügung. Ziel dieses Gutachtens ist es, im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung die baulich- räumlichen Bedingungen und Potentiale darzustellen, Entwicklungsoptionen aufzuzeigen und einen Rahmen zu setzen für die Entwicklung der Bildungslandschaft mit ihren differenzierten Anforderungen. Damit soll eine Grundlage für Investitionsentscheidungen im Kita- und Schulbereich geschaffen werden. Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 7 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Dabei greift für den Bereich der Schulentwicklungsplanung § 102 (4) Brandenburgisches Schulgesetz, nach dem Gemeinden für die von ihnen getragenen und geplanten Schulen eine Schulentwicklungsplanung aufstellen können. Wesentliche Unterschiede zu den Planungen des Landkreises bestehen in der räumlichen und zeitlichen Perspektive: Ausgehend von einem sozialräumlichen Ansatz einerseits und zur Konkretisierung von Standortentscheidungen innerhalb der Stadt andererseits ist eine teilräumliche Betrachtung der Nachfragesituation sowie der altersspezifischen Bevölkerungsprognose erforderlich. Der Nachfrageseite wird das teilräumlich differenzierte Angebot gegenübergestellt. Bezogen auf die einzelnen Standorte wird der den jeweiligen pädagogischen Profilen entsprechende Raumbedarf der Einrichtungen berücksichtigt. Angestrebt wird dabei die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer großen Angebotsvielfalt sowie die Profilierung von Ganztagsangeboten sowohl in Grund- als auch weiterführenden Schulen. Aufgrund der starken Verflechtung der Stadt mit ihren umliegenden Gemeinden insbesondere vor dem Hintergrund der z.T. weit von der Kernstadt entfernten Ortsteile müssen die Stadt-Umland- Beziehungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist durch die demographische Entwicklung langfristig mit einer weiteren Standortkonzentration zu rechnen, deren Auswirkungen in die Planung einzubeziehen sind. Als ergänzender Untersuchungsraum wird der Kooperationsraum des Regionalen Wachstumskerns Neuruppin mit der Stadt Rheinsberg, der Gemeinde Fehrbellin und den Ämtern Lindow und Temnitz zugrunde gelegt mit dem Schwerpunkt auf reale und zu erwartende Verflechtungsbeziehungen in den jeweiligen Angebotssegmenten. Schließlich benötigt eine strategische Investitionsplanung eine längerfristige Betrachtung, als gesetzlich für Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung vorgegeben. Daher wird als zeitlicher Planungshorizont das Jahr 2030 zugrundegelegt. Die möglichen Veränderungen der Rahmenbedingungen durch politische und rechtliche Vorgaben wie auch die Unsicherheit der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung führen zu erheblichen Prognoseunsicherheiten für diesen Betrachtungszeitraum und erfordern eine möglichst hohe Flexibilität und Korrekturfähigkeit der Planung insbesondere in Bezug auf die Investitionsvorhaben. Kombinierte Betrachtung von Kindertagesbetreuung und Schulen Der 12. Kinder- und Jungendbericht der Bundesregierung empfiehlt vor dem Hintergrund der Stärkung von Ganztagsangeboten die Integration von Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung, abgestimmt mit Sozialplanung und Stadtentwicklungsplanung durch die Kommune als zentralem Akteur. Für das Gutachten wird diese Empfehlung aufgegriffen und auf städtischer Ebene eine kombinierte Planung für die Entwicklung der Kindertagesstätten und der Schulen mit einer sozialräumlichen Perspektive erstellt. Unter Berücksichtigung der dargestellten Parameter wird eine Planung als Grundlage für Standort- und Investitionsentscheidungen für die Kindertagesbetreuung sowie die Schulstandorte von Primarstufe, Sekundarstufe I und II erstellt, die eine möglichst hohe Flexibilität bzw. spätere Korrekturfähigkeit aufweist angesichts der Unsicherheiten bei der zukünftigen Entwicklung sowohl der Anzahl Anspruchsberechtigter als auch des nachgefragten Versorgungsgrades im Kitabereich sowie der zu erwartenden Schülerzahlen. Seite 8 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 3 Rechtlichen Grundlagen Die Planung basiert auf folgenden Grundlagen: Für den Bereich Kita: - Achtes Buch des Sozialgesetzbuches - Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG) - Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesstätten - Kitabedarfsplan des Landkreises OPR 2009-2010 Für den Bereich Schule: - Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) - Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV Schulbetrieb) - Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation in den Schuljahren 2007/2008 bis 2009/2010 (VV Unterrichtsorganisation 2007/2008 bis 2009/2010) - Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemein bildenden Schulen (VV Ganztag) - Schulentwicklungsplan 2007-2012 des Landkreises OPR 4 Stadtstruktur und Bevölkerungsentwicklung 4.1 Stadtstruktur Neuruppin hat als Mittelzentrum und Kreisstadt eine besondere Verantwortung für die Entwicklung der Bildungsinfrastruktur. Durch das dünn besiedelte Umland konzentrieren sich die Angebote in der Kernstadt. Dieser Prozess ist im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung noch nicht abgeschlossen. Neuruppin als eine der flächenmäßig größten Städte in Deutschland ist in die Kernstadt, die ehemals selbständige Stadt Alt Ruppin und 13 Ortsteile gegliedert. Teile der Kernstadt sind durch den Ruppiner See vom Zentrum abgeteilt und nur über den Seedamm erreichbar. Bestandteil der Kernstadt ist auch die Großwohnsiedlung der Südstadt (WK I bis III), die bei abnehmender Tendenz noch 27 Prozent der Bevölkerung beherbergt. In den Ortsteilen gibt es nur noch wenige Kitas. Neben Alt Ruppin finden sich Kitas in den kernstadtnahen Ortsteilen Wuthenow und Bechlin (der aufgrund der früheren Eingemeindung formal kein eigener Ortsteil ist). Die einzige tatsächlich peripher gelegene Kita befindet sich in Radensleben, während insbesondere im Norden der Stadt im Bereich Gühlen-Glienicke keine Einrichtung mehr vorhanden ist. Die Schulen sind alle in der Kernstadt (und in Alt Ruppin) zu finden. Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 9 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin 4.2 Bevölkerungsentwicklung 4.2.1 Einwohnerentwicklung bis 2008 Im Vergleich zu anderen Städten im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg hat Neuruppin eine vergleichsweise günstige Einwohnerentwicklung aufzuweisen. Gleichwohl ist die Stadt auch von Bevölkerungsverlusten betroffen. Trotz der insgesamt abnehmenden Bevölkerung ist derzeit – bedingt durch die relativ starken Geburtenjahrgänge der Jahre um 1980 zusammen mit einer auf das westdeutsche Niveau angestiegenen Geburtenziffer – eine Zunahme der jüngsten Altersgruppen zu verzeichnen. Damit liegt Neuruppin prinzipiell im ostdeutschen Trend. In der folgenden Abbildung sind die Altersgruppen im Kita- und Schulalter markiert. Erkennbar ist, dass die vor 1990 Geborenen in 2004 noch für eine relativ starke Sekundarstufe sorgten, in 2008 hingegen die ersten geburtenschwachen Jahrgänge bereits die Sekundarstufe II erreicht haben. Deutlich wird darüber hinaus, dass um 2004 die vergleichsweise schwachen Geburtsjahrgänge um 1975 im Alter mit der höchsten Fertilität waren. In der rechten Pyramide ist erkennbar, dass die geburtenstärkeren Jahrgänge der achtziger Jahre das Alter der höchsten Fertilität erreichen. Neben dem Anstieg der Geburtenrate erklärt sich daraus die Zunahme der Geburten in den letzten Jahren. Altersstruktur 2004 Altersstruktur 2008 96 96 90 90 männlich 84 weiblich männlich 84 weiblich 78 78 72 72 66 66 60 60 54 54 48 48 42 42 36 36 30 30 24 24 18 18 12 12 6 6 0 0 400 300 200 100 0 100 200 300 400 400 300 200 100 0 100 200 300 400 Abbildung 4-1 Altersstruktur in Neuruppin 2004 und 2008 Gegenüber der Landesprognose zeichnen sich in den Altersgruppen Abweichungen ab. So ist insbesondere in der Altersgruppe der 16-25jährigen eine günstigere Entwicklung zu verzeichnen als vorhergesagt. Dagegen finden sich bei den 40-65jährigen weniger starke Zuwächse als prognostiziert. Ebenfalls eine leicht ungünstigere Entwicklung der Einwohnerzahlen gab es bei den Kindern bis zu 10 Jahren. Seite 10 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 4.2.2 Wanderungsbewegungen Im Schnitt der letzten drei Jahre ist bei den jüngsten Altersgruppen insgesamt ein positiver Wanderungssaldo zu verzeichnen. Besonders auffällig ist der Einwanderungsüberschuss bei den Fünfjährigen. Davon ausgehend, dass auch die Eltern in die Stadt ziehen (und nicht nur die Kinder für die Einschulung hier angemeldet werden), fallen Standortentscheidungen vor der Einschulung offenbar zugunsten von Neuruppin aus. Diese Zahlen können als Indiz für die Attraktivität der Schullandschaft der Stadt gedeutet werden. Ein deutlich negativer Saldo findet sich bei den 16-jährigen. Offensichtlich verlässt ein Teil der Abgänger der 10. Klasse die Stadt. Wanderungsbewegungen nach Alter über die Stadtgrenzen von 2006 bis 2008 96 90 84 78 72 Zuzüge 66 Positiver Saldo 60 Wegzüge Negativer Saldo 54 48 42 36 30 24 18 12 6 0 -300 -200 -100 0 100 200 300 Abbildung 4-2 Wanderungsbewegungen nach Alter von 2006 bis 2008 Die Wanderungsbeziehungen mit den Umlandgemeinden sind für die relevanten Altersgruppen nahezu ausgeglichen. Somit gibt es keine innerhalb der Region wirksamen Effekte für die Bereiche Kita und Grundschule. Relevante Wanderungsbewegungen aus dem Umland in Richtung der Kernstadt sind in der nachschulischen Phase in der Altersgruppe der 19-25jährigen zu verzeichnen. Bemerkenswert ist, dass diesen Wanderungsgewinnen in der Phase der Familiengründung keine ähnlich hohen Wanderungsverluste gegenüberstehen. Die Wanderungsverluste sind erst in der Altersgruppe der über 45jährigen zu verzeichnen. Insofern profitierte Neuruppin in den letzten Jahren von der Bildungswanderung. Wenn dieser Trend anhält, wird die Entwicklung der Anzahl der Frauen zwischen Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 11 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin 25 und 35 und damit auch der Geburtenzahlen etwas günstiger verlaufen, als in der Landesprognose angenommen. 4.2.3 Geburtenziffer Die zusammengefasste Geburtenziffer fällt in Neuruppin im Landesvergleich leicht überdurchschnittlich aus mit etwa 1,35 in den Jahren seit 2002. Mit der zusammengefassten Geburtenziffer wird die durchschnittliche Anzahl lebend geborener Kinder pro Frau während ihrer gesamten Lebensspanne, als die Summe der altersspezifischen Geburtenraten innerhalb eines Beobachtungsjahres angegeben. In Brandenburg stieg die Geburtenziffer von 1,2 um 2000 zunächst auf 1,28 ab 2004 und schließlich auf 1,37 im Jahr 2007 an. In Neuruppin liegt die Geburtenziffer nach einem Einbruch in 2004/2005 seit 2006 deutlich über 1,4 und damit leicht über den Landeswerten. 4.2.4 Bevölkerungsprognose Die Entwicklung der für diese Planung relevanten Bevölkerungsgruppen (bis 19 Jahre) ist in erster Linie abhängig von der Anzahl der Frauen zwischen 15 und 45. Darüber hinaus wird die Entwicklung von der zukünftigen Höhe der Geburtenziffer einerseits und den Wanderungsbewegungen andererseits bestimmt. Schließlich ist die Stärke der Geburtsjahrgänge aus den vergangenen Jahren bereits bekannt, von Kindern also, die innerhalb des Planungszeitraumes noch Kita und Schulen besuchen. Die geburtenschwächsten Jahrgänge von 1992 bis 1994 erreichen in den nächsten Jahren das Alter für die Sekundarstufe II, wo die Talsohle im Schuljahr 2011/12 erreicht sein wird, während der Kita- und Grundschulbereich bereits wieder durch steigende Zahlen geprägt sind. Für die Planung wurden verschiedene Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung gerechnet: - Landesprognose – vollzieht die Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung in den Jahren 2007 und 2008 nach; - Basisszenario – ausgehend von der Geburtenziffer gemäß Landesprognose werden die altersspezifischen Wanderungssalden im Durchschnitt der letzten drei Jahre angenommen; - Positivszenario – von der Annahme ausgehend, dass eine insgesamt positive Entwicklung sowohl die Zuwanderung als auch die Geburtenziffer erhöht, wird hier neben der höheren Geburtenziffer auch ein höherer positiver Wanderungssaldo angesetzt; - Negativszenario – der Annahme folgend, dass sich eine negative Entwicklung in Geburtenrückgang und Abwanderung auswirkt. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Szenarien im Hinblick auf die Geburtenentwicklung durch den Zeitpunkt des Rückganges. Lediglich unter besonders günstigen Bedingungen wäre von einem vorübergehenden Anstieg der Geburtenzahlen auszugehen. Seite 12 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Geburtenentwicklung entsprechend der Bevölkerungsszenarien 300 250 200 Positivszenario 150 Basisszenario Landesprognose Negativszenario 100 50 0 Abbildung 4-3 Geburtenentwicklung und Prognose für Neuruppin entsprechend der Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung Entsprechend der Entwicklung der Geburtenjahrgänge und der Wanderungsbewegungen werden sich die Einwohnerzahlen der für die Bildungsplanung relevanten Altersgruppen entwickeln. Die Szenarien unterscheiden sich dabei in der Höhe und dem konkreten Zeitpunkt der maximal zu erwartenden Einwohnerzahlen der jeweiligen Altersgruppen. Für die Altersgruppe der unter Dreijährigen ist die Prognose bereits in den nächsten Jahren von der weiteren Entwicklung der Geburtenzahl abhängig. Zu erwarten ist, dass der Höhepunkt der Geburtenzahlen bereits erreicht ist und die Stärke dieser Altersgruppe noch einige Jahre stabil bleibt, bevor die sinkenden Geburtenzahlen zu einer Abnahme führen. Im Positivszenario ist noch bis etwa 2013 mit steigenden Geburtenzahlen zu rechnen. Spätestens ab 2015 überlagert das dann spürbare „demographische Echo“ der geburtenschwachen Jahrgänge in jedem Fall die durch die Entwicklung der Geburtenquote und der Wanderung bedingten Effekte. Erst Mitte der 2020er Jahre ist dann wieder mit einer Stabilisierung der Geburtenzahlen und einem möglichen leichten Anstieg zu rechnen. Das „demographische Echo“ wirkt sich zeitversetzt auf die jeweiligen Altersgruppen aus. Innerhalb des Planungshorizontes wird lediglich bei den unter Dreijährigen diese Talsohle erreicht, während bei den Jugendlichen erst nach 2025 mit (erneut) deutlich sinkenden Zahlen zu rechnen ist. Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl bedeutet das Basisszenario eine nahezu gleichbleibende Einwohnerzahl bis etwa 2015 und danach eine kontinuierliche Abnahme bis 2030 auf ca. 28.000. Im eher unwahrscheinlichen Positivszenario würde die Einwohnerzahl bis Ende der 2020er Jahre auf über 33.000 ansteigen und anschließend nur geringfügig abnehmen. Das Negativszenario geht von einem kontinuierlichen Einwohnerrückgang deutlich unter 25.000 bis 2030. Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 13 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin 4.2.5 Bevölkerungsentwicklung im Umland Vor dem Hintergrund der Einzugsgebiete der weiterführenden Schulen ist es notwendig, auch die regionale Bevölkerungsprognose in die Planung einzubeziehen. Außerdem stellt sich die Frage nach dem Fortbestand von Kitas und Schulen im Umland bei abnehmenden Einwohnerzahlen der betreffenden Altersgruppen. Insgesamt hat das Umland etwas weniger positive Erwartungen zur Bevölkerungsentwicklung als Neuruppin. Insbesondere bei den Kindern lassen sich deutliche Unterschiede erkennen. Veränderung der Altersgruppen gegenüber 2006 Neuruppin und Umland im Vergleich 150% Umland 0 - 6 100% Umland 6 - 12 Umland 12 - 16 Umland 16 - 19 Umland gesamt Neuruppin gesamt Neuruppin 0 - 6 Neuruppin 6 - 12 50% Neuruppin 12 - 16 Neuruppin 16 - 19 0% 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Abbildung 4-4 Vergleich der Altersgruppen bis 19 Jahre entsprechend der Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg bis 2030 Der Anteil der Umlandschüler im Planungsraum Neuruppin an der SEK I und SEK II wird in den nächsten 20 Jahren von derzeit über 50% auf unter 40% sinken. 4.3 Beschäftigung und Hilfebedürftigkeit Bei der Betreuungsnachfrage besteht eine Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad. Bis 2013 besteht Anspruch für Betreuung unter Dreijähriger nur bei Beschäftigung, wobei der Anspruch beim Verlust des Arbeitsplatzes bestehen bleibt. In den vergangenen Jahren haben Konjunktur und arbeitsmarkpolitische Instrumente zu mehr Beschäftigung geführt, was sich bis in die jüngste Zeit auch in einer zunehmenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen ausgewirkt hat. Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse sind darüber hinaus relevant bei der Entscheidung für kostenpflichtige Schulangebote freier Träger bzw. Betreuungsangebote, soweit höhere Elternbeteiligungen anfallen. Umgekehrt stellt das Kita- und Schulangebot einen weichen Standortfaktor dar, der für die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und für Standortentscheidungen von Unternehmen von Bedeutung ist. Insbesondere die ausdifferenzierte Schullandschaft hat bereits in der Vergangenheit zum Ruf von Neuruppin als attraktivem Wohnstandort für junge Familien beigetragen. Seite 14 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Mit seiner klein- und mittelständigen Gewerbestruktur stellt sich die Beschäftigungsstruktur in Neuruppin an der Grenze zwischen Berliner Umland und Peripherie im brandenburgischen Vergleich positiv dar. Allerdings konzentrieren sich im Mittelzentrum auch wirtschaftlich schlechter gestellte Haushalte. Aus der Eigenschaft der Einpendlerstadt ergibt sich ein Potential für Kitabetreuung am Arbeitsort, das sich auch in der Nachfrage niederschlägt. Die aktuelle und zukünftige Fachkräftesituation erfordert hochwertige Bildungsabschlüsse. Ein besonderer Förderbedarf ergibt sich in erster Linie, jedoch nicht ausschließlich, für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus. Bei einer insgesamt durchschnittlichen Sozialstruktur stellt sich das in Neuruppin eher als teilräumliches Problem dar (siehe auch Kapitel 5.2.3 Sozialräumliche Unterschiede beim Versorgungsgrad und 6.6 Auswirkungen möglicher bildungspolitischer Veränderungen. 4.4 Teilräumliche Betrachtung zur Bevölkerungsentwicklung Auch wenn es in Neuruppin deckungsgleiche Schulbezirke gibt und für die Kindertagesstätten ebenfalls grundsätzlichen Wahlfreiheit gilt, ist doch ein wohnortnahes Angebot insbesondere im Kita- und Grundschulbereich anzustreben. 4.4.1 Entwicklung der Stadtteile in den letzten Jahren Im ISEK-Monitoring-Bericht von 2004 wurden alters- und geschlechtsspezifische Trends der Einwohnerentwicklung der Jahre 2001-2003 für die einzelnen Stadtteile aufgezeigt. Im Rahmen der NeuruppinStrategie wurde die Entwicklung für die Folgejahre bis 2006 fortgeschrieben. Im Wesentlichen haben sich die beobachteten Trends in den Folgejahren bis 2008 fortgesetzt. Das Einwohnerwachstum in der Altstadt stellt sich deutlich stärker dar, als selbst im Leitbildszenario der NeuruppinStrategie angenommen. Ähnliches gilt für die Fehrbelliner Tor Vorstadt. So sind in beiden Stadtteilen allein in den letzten beiden Jahren stärkere Zuwächse zu verzeichnen gewesen, als zwischen 2006 und 2010 insgesamt erwartet wurden. Dagegen haben die WK II und III Einwohner in einem Umfang verloren, der erwarten lässt, dass sie ungünstiger als das Trendszenario ausfallen. Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 15 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin 2004 2005 2006 2007 2008 2005 2006 2007 2008 _Alt Ruppiner Allee 321 317 313 294 289 -1,2% -2,5% -8,4% -10,0% _Altstadt 4399 4475 4564 4666 4745 1,7% 3,8% 6,1% 7,9% _Bahnhofsvorstadt 2000 1949 1942 1971 1935 -2,6% -2,9% -1,5% -3,3% _Bütow/ Weststadt 812 810 805 793 797 -0,2% -0,9% -2,3% -1,8% _Eichendorff-/ Musikersiedlung 1194 1197 1209 1167 1158 0,3% 1,3% -2,3% -3,0% _Fehrbelliner Tor Vorstadt 306 334 352 378 409 9,2% 15,0% 23,5% 33,7% _Gildenhall 717 707 718 718 731 -1,4% 0,1% 0,1% 2,0% _Keglitz 1012 980 981 958 954 -3,2% -3,1% -5,3% -5,7% _Lindenallee 1366 1413 1362 1388 1371 3,4% -0,3% 1,6% 0,4% _Rheinsberger Vorstadt 1114 1103 1047 1063 1110 -1,0% -6,0% -4,6% -0,4% _Treskow 751 721 684 638 623 -4,0% -8,9% -15,0% -17,0% _Vorstadt Nord 834 839 853 848 863 0,6% 2,3% 1,7% 3,5% _Vorstadt Süd 672 739 742 754 757 10,0% 10,4% 12,2% 12,6% _WK I 1466 1440 1418 1414 1398 -1,8% -3,3% -3,5% -4,6% _WK II 4253 4285 4225 4136 4088 0,8% -0,7% -2,8% -3,9% _WK III 3110 3114 3076 3017 2959 0,1% -1,1% -3,0% -4,9% Alt Ruppin 2263 2240 2234 2220 2215 -1,0% -1,3% -1,9% -2,1% Dörfer Nord 950 920 912 878 865 -3,2% -4,0% -7,6% -8,9% Dörfer Ost 1498 1477 1489 1459 1444 -1,4% -0,6% -2,6% -3,6% Dörfer Südwest 923 933 897 898 907 1,1% -2,8% -2,7% -1,7% Seegemeinden 1221 1214 1209 1230 1220 -0,6% -1,0% 0,7% -0,1% Gesamtergebnis 31463 31483 31241 31092 30993 0,1% -0,7% -1,2% -1,5% 1 Tabelle 4-5 Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Stadtteilen (absolut und Veränderung gegenüber 2004) Eine Aufteilung der Szenarien nach Altersgruppen wurde in der NeuruppinStrategie nicht vorgenommen. Für die hier verwendeten Szenarien wurden daher insbesondere die Geburtenraten, die Veränderungen bei den Kindern und Jugendlichen sowie bei den Frauen zwischen 15 und 45 Jahren betrachtet. Eine hohe Dynamik ist dabei im WK III und der Rheinsberger Vorstadt zu beobachten. Der WK III weist aufgrund des Wohnungsangebotes eine Attraktivität für einkommensschwächere Familien auf. Darunter befinden sich auch viele Alleinerziehende, vor allem auch junge Mütter, die besondere Unterstützung bei der Erziehung benötigen. Die Geburtenzahlen unterscheiden sich auch nach Stadtteilen. Mehr Geburten, als entsprechend der Altersstruktur zu erwarten, sind in der Altstadt, der Rheinsberger Vorstadt und dem WK III zu verzeichnen, weniger hingegen in der Vorstadt Nord, in den WK I und II und in den peripher gelegenen Ortsteilen im Norden der Stadt. Offensichtlich werden aus unterschiedlichen Gründen bestimmte Stadtteile von jungen Eltern bevorzugt. Diese Gründe können u.a. im Angebot bestimmter Wohnungsgrößen und Miethöhen bestehen (WK III), der Möglichkeit der Eigentumsbildung (Fehrbelliner Tor/ Altstadt), aber auch der Nähe zum Zentrum (negative Abweichung Dörfer Nord). 1 Dörfer Nord: Gühlen-Glienicke, Krangen, Molchow; Dörfer Ost: Lichtenberg, Nietwerder, Radensleben, Wulkow; Dörfer Südwest: Bechlin, Buskow, Stöffin; Seegemeinden: Gnewikow, Karwe, Wuthenow Seite 16 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Veränderung 2004 2005 2006 2007 2008 2004-2008 _Alt Ruppiner Allee 41,7 42,1 42,9 44,8 45,4 3,7 _Altstadt 38,8 38,7 39,1 39,3 39,5 0,7 _Bahnhofsvorstadt 43,9 44,5 44,6 44,7 45,4 1,5 _Bütow/ Weststadt 44,1 44,5 45,5 46,3 46,7 2,6 _Eichendorff-/ Musikersiedlung 42,9 43,4 43,3 44,0 44,3 1,4 _Fehrbelliner Tor Vorstadt 39,4 40,5 41,0 40,5 39,9 0,5 _Gildenhall 43,6 44,2 44,4 45,1 45,9 2,3 _Keglitz 38,7 39,8 40,3 41,4 42,4 3,7 _Lindenallee 41,0 40,8 42,2 42,7 43,3 2,3 _Rheinsberger Vorstadt 38,3 38,7 39,2 39,4 38,4 0,1 _Treskow 37,0 38,5 39,4 41,1 42,7 5,7 _Vorstadt Nord 37,6 38,4 39,2 39,3 39,7 2,1 _Vorstadt Süd 48,5 50,2 52,0 53,2 53,9 5,4 _WK I 49,2 50,0 50,5 50,6 50,9 1,7 _WK II 45,2 45,4 45,6 46,4 46,9 1,7 _WK III 41,2 41,5 41,7 42,0 42,1 0,9 Alt Ruppin 42,7 43,3 44,4 44,8 45,1 2,4 Dörfer Nord 43,2 44,4 45,1 45,7 46,1 2,8 Dörfer Ost 44,4 44,6 44,7 45,2 46,1 1,7 Dörfer Südwest 40,8 41,0 41,8 42,0 42,3 1,4 Seegemeinden 42,4 43,2 43,6 43,6 44,5 2,1 Gesamt 42,2 42,6 43,1 43,6 44,0 1,8 Tabelle 4-6 Entwicklung des Durchschnittsalters nach Stadtteilen Entsprechend hat sich in den letzten Jahren auch die Altersstruktur in den Stadtteilen unterschiedlich entwickelt. Neben der Fehrbelliner Tor Vorstadt, die als in großen Teilen neu zu besiedelnder Stadtteil eine junge Bevölkerung aufweist, fallen vor allem die Altstadt und die Rheinsberger Vorstadt durch eine vergleichsweise junge Bevölkerung auf, deren Durchschnittsalter sich in den letzten Jahren auch nur wenig verändert hat. Ebenfalls vergleichsweise jung ist die Bevölkerung im WK III. Demgegenüber ist eine deutliche Alterung bei den Einfamilienhausgebieten aus den neunziger Jahren (Bsp. Keglitz) mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kinderzahl zu beobachten. Die Kinder der Bauherren wachsen derzeit aus der Grundschule heraus. Aufgrund der Homogenität solcher Gebiete kommen kaum jüngere Kinder nach. Die Entwicklung der Stadteile Vorstadt Süd und Treskow beruht auf Besonderheiten (Seniorenwohnen bzw. Ausländerwohnheim). 4.4.2 Entwicklungsszenarien zu den Stadtteilen Grundsätzlich gilt für jede Bevölkerungsvorausschau, dass die Prognoseunsicherheiten umso größer sind, je kleiner die betrachtete räumliche Einheit ist. Gleichwohl lassen sich für Neuruppin aus heutiger Sicht einige Trends ableiten. Neben der derzeitigen Altersstruktur ist die Entwicklung in den Stadtteilen abhängig von der Entwicklung der Wanderungsbewegungen der jeweiligen Altersgruppen, die wiederum in Bezug zum zielgruppenspezifischen Wohnungsangebot steht. Unter der Annahme der weiterhin hohen Attraktivität und der noch vorhandenen Aktivierungspotentiale für Wohnraum in der Altstadt wird hier auch mit einer weiterhin wachsenden Einwohnerzahl insbesondere von jüngeren Bewohnern gerechnet. Entsprechend ist die Altstadt Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 17 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin neben der Fehrbelliner Tor Vorstadt auch der Stadtteil, wo der stärkste und nachhaltigste Anstieg der Geburtenzahlen zu erwarten ist. In den WK der Südstadt ist ebenso wie in den übrigen Stadtteilen mit abnehmenden Geburtenzahlen zu rechnen. Insbesondere in den Dörfern werden zukünftig weniger Kinder wohnen. Damit steigt der Druck auf die im ländlichen Raum liegenden Kitas und Grundschulen. In Neuruppin wird das insbesondere die Kita in Radensleben betreffen, die als letzte Kita in einem peripheren Ortsteil bereits vor der Aufgabe stand, durch das Engagement des ASB jedoch weiterbetrieben werden konnte. Angesichts der z.T. geringen Fallzahlen und der damit verbundenen Prognoseunsicherheit wird auf eine quantitative Darstellung verzichtet. Seite 18 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 5 Kindertagesstätten (Kinderkrippe und Kindergarten) 5.1 Einflussfaktoren auf den Versorgungsgrad Neben der Bevölkerungsentwicklung hängt die Entwicklung der Nachfrage nach Kindertagesbetreuung von weiteren Faktoren ab, die zu einem großen Teil auf lokaler Ebene kaum zu beeinflussen sind. Dazu gehören die rechtlichen Rahmenbedingungen, deren Änderung ein Anlass dieses Gutachtens ist, aber auch die persönliche Einstellung in der Frage der Kinderbetreuung. Insbesondere bei im Krippenalter finden sich nach wie vor signifikante Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Aber auch im ostdeutschen Vergleich ist Brandenburg traditionell von einem hohen Versorgungsgrad geprägt. Weitere Faktoren sind die finanzielle Situation der Eltern – verbunden mit der Gebührenstruktur der Kindertagesbetreuung, die Erreichbarkeit der Betreuungsangebote, die Betreuungsqualität, Öffnungszeiten und das Vorhandensein von Geschwisterkindern. Die einzelnen Faktoren spielen eine unterschiedliche Rolle in Abhängigkeit von der Einkommenssituation des Haushaltes. Abbildung 5-1 Gründe, die ein sehr große Rolle für den Verzicht auf die Kindertagesbetreuung spielen: Erwerbstätige und Bezieher von Transfereinkommen (Arbeitslosengeld/ Sozialhilfe) im Vergleich (Angaben in %), Quelle: IFK (2005) Die Beschäftigungsentwicklung ist für die Bedarfsplanung relevant, da mit zunehmender Berufstätigkeit beider Eltern (oder Alleinerziehender) die Nachfrage nach Kita-Plätzen steigt. Zudem erfordert Berufstätigkeit angemessene Öffnungszeiten der Einrichtungen. Auf der anderen Seite ist finanzielle Belastung insbesondere für Eltern mit Transfereinkommen der häufigste Grund, Kinder nicht in eine Kita zu geben. Da die Kitakosten für Geringverdiener und Bezieher von Transfereinkommen vom Jugendamt ersetzt werden, dürfte dieser Aspekt in Neuruppin jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen. In Neuruppin ist in der letzten Zeit eine steigende Nachfrage bei der Betreuung unter Dreijähriger zu verzeichnen. Auch decken sich die Aussagen der Arbeitsmarkstatistik mit den Beobachtungen im Hort, wo eine steigende Nachfrage von berufstätigen Eltern nach Betreuung im Frühhort zu verzeichnen ist. Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 19 von 92
Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Eine seriöse Prognose über die zukünftige Entwicklung der Beschäftigungsquote ist nicht möglich. Angesichts des im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel zu erwartenden Fachkräftemangels ist jedoch davon auszugehen, dass die Beschäftigungsquoten zukünftig eher steigen als sinken werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ging 2003 für Deutschland von einer geringen Zunahme der Beschäftigungsquote um ca. einen Prozentpunkt bis 2020 aus. Eine signifikante Erhöhung des Anteils der Frauen an den Beschäftigten ist nicht zu erwarten, da die Beschäftigungsquote der Frauen in Neuruppin bereits heute höher ist als die der Männer. Erreichbarkeit Die (schlechte) Erreichbarkeit von Kindertageseinrichtungen ist für Bezieher von Transfereinkommen der zweitwichtigste Grund, Kinder nicht in die Tagesbetreuung zu geben. Im brandenburgischen Kita-Gesetz ist die Erreichbarkeit einer Kita nicht geregelt. In anderen Zusammenhängen werden je nach Siedlungsstruktur Richtwerte für die zumutbare Entfernung vom Wohnort zwischen 5 und 20 Minuten Fußweg in Städten und 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in dünn besiedelten Räumen angegeben. Die (schlechte) Erreichbarkeit von Kindertageseinrichtungen spielt bei Berufstätigen zwar eine untergeordnete Rolle für den Verzicht auf Kindertagesbetreuung. Das heißt jedoch nicht, dass Berufstätige keinen Wert auf gute Erreichbarkeit legen. Gerade Pendler sind auf eine gute Erreichbarkeit angewiesen, um im Rahmen der Betreuungszeiten den Arbeitsweg bewältigen zu können. Darüber hinaus dürfte das Vorhandensein und die räumliche Nähe von sozialer Infrastruktur beim Wechsel eines Wohnstandortes im Zusammenhang mit Familiengründung und Wohneigentumsbildung eine Rolle spielen. In Neuruppin decken die Kitas bei einem Radius von einem Kilometer (je nach Wegeführung ca. 15- 20 Minuten Fußweg) die Kernstadt weitestgehend ab. Nicht erreicht wird dieser Wert insbesondere im Bereich Treskow/ Keglitz. Diese Stadtteile sind jedoch an die Stadtbuslinie angebunden, mit der die Kitas Kunterbunt und Gänseblümchen hervorragend zu erreichen sind. Insofern kann hier ebenfalls von einer zumutbaren Entfernung ausgegangen werden. Aus allen Ortsteilen von Neuruppin werden mit dem ÖPNV Kitas in weniger als 30 Minuten erreicht. Als nicht optimal stellt sich dabei die Lage der Kita Sonnenland in Wuthenow dar, die ca. 700 m von der Bushaltestelle entfernt liegt. Seite 20 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich
Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 5.2 Versorgungsgrad in Neuruppin 5.2.1 Methodische Vorbemerkung zur Berechnung des Versorgungsgrades Der Versorgungsgrad der Kindertagesbetreuung wird bundeseinheitlich zum 15. März eines Jahres ermittelt. Nur anhand dieser Werte ist der Versorgungsgrad zwischen einzelnen Kommunen und Regionen vergleichbar. Vom Landkreis wird der Versorgungsgrad im Jahresdurchschnitt angegeben. Für die Kapazitätsplanung erforderlich ist jedoch die Angabe der maximal zu betreuenden Kinder im jeweiligen Jahr. Da der Rechtsanspruch mit der Vollendung des dritten (zukünftig ersten) Lebensjahres beginnt, erscheint die Berechnung des Versorgungsgrades zu einem Stichtag im ersten Quartal unzureichend. Ein Kind muss zum Zeitpunkt der Vollendung des dritten (ersten) Lebensjahres aufgenommen werden. Somit kommen über das Jahr verteilt immer neue Kinder dazu, während die ältesten nur einmal im Jahr zum Schulanfang (am 1. August) den Kindergarten verlassen. Die notwendige Kapazität wäre also zum Schuljahresende zu berechnen. Unter der Annahme, dass zwischen 15. März und 31. Juli keine neuen Kinder aufgenommen würden, würde der Versorgungsgrad bei den unter Dreijährigen bis zum Juli um über 10 Prozentpunkte sinken. Um einen gleichbleibenden Versorgungsgrad zu erreichen, müssten – bezogen auf die Kapazität von Kinderkrippe und Kindergarten insgesamt - ca. 7 % mehr Plätze zur Verfügung stehen, als zum Stichtag 15.3. benötigt werden. Ursache dafür ist, dass sich je nach Stichtag die Grundgesamtheit verändert, d.h. es kommen anspruchsberechtigte Kinder hinzu, die zwischen März und Juli geboren werden, während sich die Anzahl der älteren Kindergartenkinder in diesem Zeitraum nicht verändert. In der Praxis dürfte die Aufnahme von Kindern bisher jedoch über das Jahr ungleicher verteilt sein, als die Geburten. Insbesondere Kinder, die in der ersten Jahreshälfte das dritte (erste) Lebensjahr vollenden, werden nicht zuletzt aus Kapazitätsgründen oft erst zum Schuljahresbeginn aufgenommen. Die für die vorliegende Planung ausgewerteten Daten haben den Stand von Anfang Mai 2009 und liegen damit genau zwischen dem bundesweiten Stichtag und dem Schuljahresende mit der im Jahresverlauf zu erwartenden höchsten Nachfrage. Für die Bedarfsplanung wird mit dem vergleichbaren Versorgungsgrad vom 15. März gerechnet. Für den ausgeblendeten Zeitraum zwischen 15.3. und 31.7. ist bei Beibehaltung des Versorgungsgrades eine Kapazitätsreserve einzuplanen. 5.2.2 Versorgungsgrad im Vergleich mit dem Land Brandenburg Das Land Brandenburg verfügte 2007 nach Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern über den dritthöchsten Versorgungsgrad für Kinder im Krippenalter. Von 44 % im Jahr 2000 war eine Abnahme auf 39 % in 2004 zu verzeichnen, danach ist der Versorgungsgrad wieder bis auf fast 45 % in 2007 angestiegen. Der Versorgungsgrad steigert sich dabei von ca. 6% bei den unter Einjährigen bis fast 70% bei den Zwei- bis Dreijährigen. Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt Brandenburg mit 94,5 % im Jahr 2008 beim Versorgungsgrad ebenfalls an der Spitze der Bundesländer. In dieser Altersgruppe gibt es zwar auch in einigen westdeutschen Bundesländern vergleichbare Quoten, jedoch mit deutlich geringeren Werten bei der Ganztagesbetreuung. Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 21 von 92
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