Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft - Hamburgische Bürgerschaft
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2978 22. Wahlperiode 26. 01. 21 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft DRINGLICHER ANTRAG Vorläufige Haushaltsführung 2021 Erweiterung der Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung – Entwurf eines Vorabhaushaltsplans Einzelplan 4 Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg an Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG, wegen der Verpflichtung zur Tragung einer medizinischen Gesichtsmaske 1. Anlass und AsylbLG zu gewähren. Zu diesem Zweck legt der Senat der Bürgerschaft mit dieser Drucksache Die Bürgerschaft wird den Haushaltsplan erst im den Entwurf eines Vorabhaushaltsplans für den Laufe des Jahres 2021 beschließen können. Der Einzelplan 4 vor. Senat hat deshalb die Bürgerschaft gebeten, ihn für das Haushaltsjahr 2021 nach Artikel 67 Ab- Die notwendigen Ermächtigungen sind im vom satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Senat beschlossenen Haushaltsplan-Entwurf 2021/ Hamburg (HV) zur vorläufigen Haushaltsführung 2022 für das Haushaltsjahr 2021 bereits im Einzel- zu ermächtigen (siehe Drucksache 22/1822). plan 9.2 enthalten. Als „Vorabhaushaltsplan“ wird der Teil des Haushaltsplan-Entwurfs bezeichnet, Die Ermächtigung nach Artikel 67 Absatz 1 HV den die Bürgerschaft wegen Dringlichkeit durch lässt es nicht zu, neue Maßnahmen zu beginnen, Beschluss vorab feststellt. sondern ermöglicht im Wesentlichen eine Siche- rung des Status quo. Dies gilt auch, wenn eine 2. Maßstab für die Aufnahme in den Vorabhaus- Umsetzung dieser Maßnahmen dringend geboten haltsplan ist, um erhebliche Nachteile von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) abzuwenden. Der Ziel ist es, zur Abwendung eines ansonsten zu er- Senat bittet daher die Bürgerschaft, ihn zu er- wartenden erheblichen Nachteils der FHH drin- mächtigen, wegen der Verpflichtung zur Tragung gende Maßnahmen beginnen zu dürfen, ohne das einer medizinischen Gesichtsmaske schon vor Budgetbewilligungsrecht der Bürgerschaft (bezo- Feststellung des Haushaltsplans 2021/2022 eine gen auf den Gesamthaushalt) zu beeinträchtigen. dringende neue Maßnahmen in Form eines Zu- Daher sind an die „Dringlichkeit“ dieselben stren- schusses der Freien und Hansestadt Hamburg an gen Anforderungen zu stellen, wie sie Artikel 68 Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII Absatz 2 HV und § 39 Absatz 1 LHO an die „Unab- 1
Drucksache 22/2978 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode weisbarkeit“ stellen. Zeitlich betrachtet ist danach men, da der Beschluss auf eine deutliche Reduzie- ein Bedarf „unabweisbar“, wenn er nicht bis zum rung der Kontakte und besondere Hygienemaß- Beschluss über den Haushaltsplan-Entwurf zu- nahmen bereits jetzt bis Mitte März abzielt. rückgestellt werden kann. Er kann zurückgestellt Mit diesem Betrag können einerseits pro Monat werden, wenn der angestrebte Zweck auch dann und erwachsener Person 20 Stück medizinischem noch erreicht werden kann. Umgekehrt ist eine Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) erworben wer- Maßnahme als zeitlich nicht aufschiebbar anzuse- den. Damit soll das Einkaufen und die Nutzung hen, wenn deren späterer Beginn zu einem unver- des ÖPNV an 5 Werktagen pro Woche ermöglicht hältnismäßig geringerem Erfolg oder erheblich hö- werden. Die veranschlagte Verbrauchsmenge an heren Kosten führen würde. Sachlich betrachtet ist medizinischem Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken) eine Maßnahme „unabweisbar“, wenn unverhält- und der berücksichtigte Stückpreis sind großzügig nismäßiger Schaden bei Nichtleistung entstehen bemessen. Durch eine kleine Marktanalyse wur- würde. Dieser Schaden kann wirtschaftlicher, so den insbesondere Preise der örtlichen Drogerien zialer, politischer und/oder fachlicher Art sein. für medizinische Gesichtsmasken ermittelt. Medi- Ziel dieser Drucksache ist, durch die Feststellung zinische Masken können demnach zu Stückprei- eines Vorabhaushaltsplans die Ermächtigung des sen zwischen 0,49 Euro und 0,51 Euro erworben Senats zur vorläufigen Haushaltsführung um die werden, wenn gleich mehrere auf einmal gekauft benötigten Mittel zu erweitern, damit schnellst- werden, so dass der mittlere Stückpreis zurzeit bei möglich mit der Umsetzung des Zuschusses be- 0,50 Euro liegt. Im Internet liegen die Preise teil- gonnen werden darf. weise deutlich darunter (z.T. Stückpreise von 0,12 Euro bei einer 50-Stück-Packung). Es wird davon 3. Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg ausgegangen, dass insbesondere Haushalte mit an Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB mehreren Personen und insbesondere Jugendli- XII und AsylbLG, wegen der Verpflichtung zur chen über 15 Jahren die Masken kostengünstig Tragung einer medizinischen Gesichtsmaske online erwerben können, so dass der Geldbetrag Leistungsberechtigten nach dem SGB II, SGB XII von 20,00 Euro in jeden Fall ausreichend ist. und dem AsylbLG soll die Beschaffung von medizi- Der Zuschuss soll auch den über 60-Jährigen und nischen Gesichtsmasken ermöglicht werden. Als Angehörigen von Risikogruppen gewährt worden, medizinische Maske gilt ein medizinischer Mund- obwohl diese bereits im Rahmen einer Bundesre- Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine Schutzmaske gelung am Ende des letzten Jahres kostenfrei drei mit technisch höherwertigem Schutzstandard, ins- FFP2-Masken erhalten konnten und darüber hin- besondere FFP2. aus Anspruch auf jeweils sechs dieser Masken Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen über eine Couponlösung mit einem Eigenanteil Gesichtsmaske besteht nur für Personen ab 15 Jah von jeweils 2,00 Euro bis Ende Februar und bis ren. Soweit eine Verpflichtung zum Tragen von zum 15. April haben. Da diese Masken relativ medizinischen Gesichtsmasken für Jugendliche im schnell verbraucht sein können, wird mit dem Zu- Alter zwischen 15 und 18 Jahren besteht, ist davon schuss sichergestellt, dass auch diese Gruppen auszugehen, dass dieser Bedarf im Rahmen der nicht aus finanziellen Gründen auf einen Infek gemeinsamen Haushaltsführung mit ihren Fami tionsschutz verzichten müssen. lienangehörigen gedeckt werden kann. Da es sich hier um eine Billigkeitsleistung handelt, Alle erwachsenen Leistungsberechtigten nach können die Zahlung nur Personen erhalten, die dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG sollen im zum Zeitpunkt der Auszahlungsmaßnahme im lau- Februar 2021 eine einmalige Geldleistung der fenden Leistungsbezug sind. FHH in Höhe von 20,00 Euro erhalten, um hiervon Alternativ ist eine Verteilung von OP-Masken aus die Bedarfe für medizinische Gesichtsmasken für den vorhandenen Lagerbeständen erwogen wor- die Monate Februar und März 2021 decken zu kön- den. Die logistischen Anforderungen (Beauftra- nen. Der Zuschuss hat die Zielrichtung, sich selber gung eines Dienstleisters zum Packen und Ver- und insbesondere die Allgemeinheit vor einer Co- senden) sowie die Risiken, bei Beschädigungen vid-19-Erkrankung zu schützen. einen hohen Kommunikations- und Verwaltungs- Beide Monate sollen in einer Einmalzahlung zu- aufwand zu produzieren, haben im Ergebnis zu sammengefasst werden. Der Monat März ist vor der Entscheidung eines landesfinanzierten Son- dem Hintergrund der Intention des Beschlusses derzuschusses geführt. Auch die Möglichkeit einer der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regie- Eigenentscheidung, welcher Standard bei dem rungschefinnen und Regierungschefs der Länder Kauf einer medizinischen Maske erworben wird, vom 19. Januar 2021 in die Kalkulation aufgenom- spricht für eine Geldleistung. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2978 Die medizinischen Masken aus den vorhandenen hilfe und weitere Träger von sozialen Beratungs- Lagerbeständen werden ergänzend an die Einrich- einrichtungen verteilt. tungen der Obdachlosen- und Wohnungslosen- 4. Auswirkungen auf den Haushalt Anzahl Personen nach Rechtskreis und Alter, Stand: 21. Januar 2021 Die monatlichen Gesamtkosten betragen bei Fachverfahren, das bundeseinheitlich verwendet einem mittleren Stückpreis von 0,50 Euro und von der Bundesagentur für Arbeit verantwor- 1.861.090 Euro, für die Monate Februar und März tet wird. Die Programmierung einer automatisier- somit 3.722.180 Euro. ten Auszahlung nur für Hamburger SGB-II Leis- tungsberechtigte nach Aussage der Bundesagen- Durch die Gewährung des Zuschusses für den Er- tur für Arbeit aus rechtlichen Gründen nicht mög- werb von medizinischen Gesichtsmasken für die lich. Um schnellstmöglich eine technische Lösung Monate Februar und März 2021 werden die Kosten zur Zahlbarmachung des Zuschusses zu finden, in der PG 259.03 entsprechend der Anzahl der im befindet sich die Sozialbehörde in intensivem Aus- fraglichen Zeitraum im Leistungsbezug befindli- tausch mit der Bundesagentur, dem Bundesminis- chen Personen auf rd. 3.722 Tsd. Euro geschätzt. terium für Arbeit und Soziales sowie weiteren Be- Die Finanzierung soll durch zentrale Verstärkungs- teiligten. mittel aus dem Einzelplan 9.2 für Covid-19-Mehr- bedarfe erfolgen. Um etwaige Schwankungen bei 5. Petitum der Anzahl der Leistungsberechtigten (Differenz zwischen stichtagsbezogenen Zahlen zum tat- Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle sächlichen Auszahlungszeitpunkt) ausgleichen zu 1. von den Ausführungen dieser Drucksache können, soll eine Ermächtigung in Höhe von 3.750 Kenntnis nehmen, Tsd. Euro beantragt werden. 2. den Senat ermächtigen, im Rahmen der vorläu- Die Auswirkungen auf den Haushalt wurden auf figen Haushaltsführung schon vor Feststellung Basis der aktuellen Erhebung der dargestellten des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 Fallzahlen ermittelt. Die Bedarfsschätzung kann aufgeführte Ermächtigungen zur Verursachung bei einer Veränderung der konkret zu versorgen- von Kosten in der im Zahlenprotokoll (Anlage 1) den Personenanzahl im Ergebnis davon abwei- ausgewiesenen Höhe als Billigkeitsleistung chen. nach § 23 LHO in Anspruch zu nehmen. Während für Leistungsbezieherinnen und -bezie- her nach dem SGB XII sowie dem Asylbewerber- Anlagen: leistungsgesetz eine automatisierte Auszahlung Anlage 1: Zahlenprotokoll aus dem Fachverfahren OPEN/PROSOZ vorberei- Anlage 2: Haushaltsrechtliche Regelungen, tet wird, ist die Abwicklung der Auszahlung des Billigkeitsleistungen nach § 23 LHO“ Zuschusses für SGB II-Leistungsberechtigte noch nicht abschließend geklärt. Hintergrund ist das Anlage 3: Übersicht „Maßnahmen des vom Jobcenter team.arbeit.hamburg genutzte Vorabhaushalts“ 3
Anlage zu Drs. 22/ 4 Vorabhaushaltsplan 2021 Einzelplan 4.0 Drucksache 22/2978 Ergebnisplan der Produktgruppe 259.03 Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention 2021 Fort. Plan Veränd.- Fort. Plan bisher betrag neu Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Kosten aus Transferleistungen 0 3.750 3.750 Kosten und Erlöse der Produktgruppe 259.03 Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention 2021 IPR Fort. Plan Veränd.- Fort. Plan Nummer bisher betrag neu Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Gesundheitsschutz 611 Kosten 0 3.750 3.750 G:\Gruppen.SB\PB\Senat\Sozialbehörden-Drucksachen\Sonderzahlung SGB II+XII f Masken\Kopie von 210126_ZapF_Drs.Maskenpflicht_Vorabhaushalt.xlsb Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2978 Anlage 2 Vorabhaushaltsplan 2021 Einzelplan 4.0 4.5.6 Haushaltsrechtliche Regelungen des Aufga- benbereichs 259 Gesundheit Aus der Ermächtigung der Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförd., Sucht u. Prävention“, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, dürfen bis zur Höhe von 3.750 Tsd. Euro Kosten aus Gründen der Billigkeit verursacht werden. 5
Anlage zu Drs. 22/ 6 Maßnahmen des Vorabhaushaltsplans Einzelplan 4 Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration konsumtive Maßnahmen Kosten- Verpflichtungs- ermächtigung ermächtigung Drucksache 22/2978 Bezeichnung der Maßnahme Produktgruppe Bezeichnung der Produktgruppe Kontenbereich in Tsd. Euro in Tsd. Euro Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg an Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG, wegen der Verpflichtung zur Tragung einer medizinischen Gesundheitsförderung, Sucht und Gesichtsmaske 259.03 Prävention Kosten aus Transferleistungen 3.750 - Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0 Anlage 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
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