Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft - Hamburgische Bürgerschaft

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                     Drucksache     22/2978
22. Wahlperiode                                                                                26. 01. 21

                   Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

                                    DRINGLICHER ANTRAG
                             Vorläufige Haushaltsführung 2021
            Erweiterung der Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung –
                          Entwurf eines Vorabhaushaltsplans
                                           Einzelplan 4
                  Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg
         an Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG,
      wegen der Verpflichtung zur Tragung einer medizinischen Gesichtsmaske

1. Anlass                                             und AsylbLG zu gewähren. Zu diesem Zweck legt
                                                      der Senat der Bürgerschaft mit dieser Drucksache
  Die Bürgerschaft wird den Haushaltsplan erst im
                                                      den Entwurf eines Vorabhaushaltsplans für den
  Laufe des Jahres 2021 beschließen können. Der
                                                      Einzelplan 4 vor.
  Senat hat deshalb die Bürgerschaft gebeten, ihn
  für das Haushaltsjahr 2021 nach Artikel 67 Ab-      Die notwendigen Ermächtigungen sind im vom
  satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt     Senat beschlossenen Haushaltsplan-Entwurf 2021/
  Hamburg (HV) zur vorläufigen Haushaltsführung       2022 für das Haushaltsjahr 2021 bereits im Einzel-
  zu ermächtigen (siehe Drucksache 22/1822).          plan 9.2 enthalten. Als „Vorabhaushaltsplan“ wird
                                                      der Teil des Haushaltsplan-Entwurfs bezeichnet,
  Die Ermächtigung nach Artikel 67 Absatz 1 HV
                                                      den die Bürgerschaft wegen Dringlichkeit durch
  lässt es nicht zu, neue Maßnahmen zu beginnen,
                                                      Beschluss vorab feststellt.
  sondern ermöglicht im Wesentlichen eine Siche-
  rung des Status quo. Dies gilt auch, wenn eine
                                                    2. Maßstab für die Aufnahme in den Vorabhaus-
  Umsetzung dieser Maßnahmen dringend geboten
                                                       haltsplan
  ist, um erhebliche Nachteile von der Freien und
  Hansestadt Hamburg (FHH) abzuwenden. Der            Ziel ist es, zur Abwendung eines ansonsten zu er-
  Senat bittet daher die Bürgerschaft, ihn zu er-     wartenden erheblichen Nachteils der FHH drin-
  mächtigen, wegen der Verpflichtung zur Tragung      gende Maßnahmen beginnen zu dürfen, ohne das
  einer medizinischen Gesichtsmaske schon vor         Budgetbewilligungsrecht der Bürgerschaft (bezo-
  Feststellung des Haushaltsplans 2021/2022 eine      gen auf den Gesamthaushalt) zu beeinträchtigen.
  dringende neue Maßnahmen in Form eines Zu-          Daher sind an die „Dringlichkeit“ dieselben stren-
  schusses der Freien und Hansestadt Hamburg an       gen Anforderungen zu stellen, wie sie Artikel 68
  Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII       Absatz 2 HV und § 39 Absatz 1 LHO an die „Unab-

                                                                                                       1
Drucksache 22/2978                    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

    weisbarkeit“ stellen. Zeitlich betrachtet ist danach   men, da der Beschluss auf eine deutliche Reduzie-
    ein Bedarf „unabweisbar“, wenn er nicht bis zum        rung der Kontakte und besondere Hygienemaß-
    Beschluss über den Haushaltsplan-Entwurf zu-           nahmen bereits jetzt bis Mitte März abzielt.
    rückgestellt werden kann. Er kann zurückgestellt
                                                           Mit diesem Betrag können einerseits pro Monat
    werden, wenn der angestrebte Zweck auch dann
                                                           und erwachsener Person 20 Stück medizinischem
    noch erreicht werden kann. Umgekehrt ist eine
                                                           Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) erworben wer-
    Maßnahme als zeitlich nicht aufschiebbar anzuse-
                                                           den. Damit soll das Einkaufen und die Nutzung
    hen, wenn deren späterer Beginn zu einem unver-
                                                           des ÖPNV an 5 Werktagen pro Woche ermöglicht
    hältnismäßig geringerem Erfolg oder erheblich hö-
                                                           werden. Die veranschlagte Verbrauchsmenge an
    heren Kosten führen würde. Sachlich betrachtet ist
                                                           medizinischem Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken)
    eine Maßnahme „unabweisbar“, wenn unverhält-
                                                           und der berücksichtigte Stückpreis sind großzügig
    nismäßiger Schaden bei Nichtleistung entstehen
                                                           bemessen. Durch eine kleine Marktanalyse wur-
    würde. Dieser Schaden kann wirtschaftlicher, so­
                                                           den insbesondere Preise der örtlichen Drogerien
    zialer, politischer und/oder fachlicher Art sein.
                                                           für medizinische Gesichtsmasken ermittelt. Medi-
    Ziel dieser Drucksache ist, durch die Feststellung     zinische Masken können demnach zu Stückprei-
    eines Vorabhaushaltsplans die Ermächtigung des         sen zwischen 0,49 Euro und 0,51 Euro erworben
    Senats zur vorläufigen Haushaltsführung um die         werden, wenn gleich mehrere auf einmal gekauft
    benötigten Mittel zu erweitern, damit schnellst-       werden, so dass der mittlere Stückpreis zurzeit bei
    möglich mit der Umsetzung des Zuschusses be-           0,50 Euro liegt. Im Internet liegen die Preise teil-
    gonnen werden darf.                                    weise deutlich darunter (z.T. Stückpreise von 0,12
                                                           Euro bei einer 50-Stück-Packung). Es wird davon
3. Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg              ausgegangen, dass insbesondere Haushalte mit
   an Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB            mehreren Personen und insbesondere Jugendli-
   XII und AsylbLG, wegen der Verpflichtung zur            chen über 15 Jahren die Masken kostengünstig
   Tragung einer medizinischen Gesichtsmaske               online erwerben können, so dass der Geldbetrag
    Leistungsberechtigten nach dem SGB II, SGB XII         von 20,00 Euro in jeden Fall ausreichend ist.
    und dem AsylbLG soll die Beschaffung von medizi-       Der Zuschuss soll auch den über 60-Jährigen und
    nischen Gesichtsmasken ermöglicht werden. Als          Angehörigen von Risikogruppen gewährt worden,
    medizinische Maske gilt ein medizinischer Mund-        obwohl diese bereits im Rahmen einer Bundesre-
    Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine Schutzmaske          gelung am Ende des letzten Jahres kostenfrei drei
    mit technisch höherwertigem Schutzstandard, ins-       FFP2-Masken erhalten konnten und darüber hin-
    besondere FFP2.                                        aus Anspruch auf jeweils sechs dieser Masken
    Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen       über eine Couponlösung mit einem Eigenanteil
    Gesichtsmaske besteht nur für Personen ab 15 Jah­      von jeweils 2,00 Euro bis Ende Februar und bis
    ­ren. Soweit eine Verpflichtung zum Tragen von         zum 15. April haben. Da diese Masken relativ
     medizinischen Gesichtsmasken für Jugendliche im       schnell verbraucht sein können, wird mit dem Zu-
     Alter zwischen 15 und 18 Jahren besteht, ist davon    schuss sichergestellt, dass auch diese Gruppen
     auszugehen, dass dieser Bedarf im Rahmen der          nicht aus finanziellen Gründen auf einen Infek­
     gemeinsamen Haushaltsführung mit ihren Fami­          tionsschutz verzichten müssen.
     lienangehörigen gedeckt werden kann.                  Da es sich hier um eine Billigkeitsleistung handelt,
    Alle erwachsenen Leistungsberechtigten nach            können die Zahlung nur Personen erhalten, die
    dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG sollen im          zum Zeitpunkt der Auszahlungsmaßnahme im lau-
    Februar 2021 eine einmalige Geldleistung der           fenden Leistungsbezug sind.
    FHH in Höhe von 20,00 Euro erhalten, um hiervon
                                                           Alternativ ist eine Verteilung von OP-Masken aus
    die Bedarfe für medizinische Gesichtsmasken für
                                                           den vorhandenen Lagerbeständen erwogen wor-
    die Monate Februar und März 2021 decken zu kön-
                                                           den. Die logistischen Anforderungen (Beauftra-
    nen. Der Zuschuss hat die Zielrichtung, sich selber
                                                           gung eines Dienstleisters zum Packen und Ver-
    und insbesondere die Allgemeinheit vor einer Co-
                                                           senden) sowie die Risiken, bei Beschädigungen
    vid-19-Erkrankung zu schützen.
                                                           einen hohen Kommunikations- und Verwaltungs-
    Beide Monate sollen in einer Einmalzahlung zu-         aufwand zu produzieren, haben im Ergebnis zu
    sammengefasst werden. Der Monat März ist vor           der Entscheidung eines landesfinanzierten Son-
    dem Hintergrund der Intention des Beschlusses          derzuschusses geführt. Auch die Möglichkeit einer
    der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regie-       Eigenentscheidung, welcher Standard bei dem
    rungschefinnen und Regierungschefs der Länder          Kauf einer medizinischen Maske erworben wird,
    vom 19. Januar 2021 in die Kalkulation aufgenom-       spricht für eine Geldleistung.

2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode                      Drucksache 22/2978

  Die medizinischen Masken aus den vorhandenen            hilfe und weitere Träger von sozialen Beratungs-
  Lagerbeständen werden ergänzend an die Einrich-         einrichtungen verteilt.
  tungen der Obdachlosen- und Wohnungslosen-

4. Auswirkungen auf den Haushalt
  Anzahl Personen nach Rechtskreis und Alter, Stand: 21. Januar 2021

  Die monatlichen Gesamtkosten betragen bei               Fachverfahren, das bundeseinheitlich verwendet
  einem mittleren Stückpreis von 0,50 Euro                und von der Bundesagentur für Arbeit verantwor-
  1.861.090 Euro, für die Monate Februar und März         tet wird. Die Programmierung einer automatisier-
  somit 3.722.180 Euro.                                   ten Auszahlung nur für Hamburger SGB-II Leis-
                                                          tungsberechtigte nach Aussage der Bundesagen-
  Durch die Gewährung des Zuschusses für den Er-          tur für Arbeit aus rechtlichen Gründen nicht mög-
  werb von medizinischen Gesichtsmasken für die           lich. Um schnellstmöglich eine technische Lösung
  Monate Februar und März 2021 werden die Kosten          zur Zahlbarmachung des Zuschusses zu finden,
  in der PG 259.03 entsprechend der Anzahl der im         befindet sich die Sozialbehörde in intensivem Aus-
  fraglichen Zeitraum im Leistungsbezug befindli-         tausch mit der Bundesagentur, dem Bundesminis-
  chen Personen auf rd. 3.722 Tsd. Euro geschätzt.        terium für Arbeit und Soziales sowie weiteren Be-
  Die Finanzierung soll durch zentrale Verstärkungs-      teiligten.
  mittel aus dem Einzelplan 9.2 für Covid-19-Mehr-
  bedarfe erfolgen. Um etwaige Schwankungen bei        5. Petitum
  der Anzahl der Leistungsberechtigten (Differenz
  zwischen stichtagsbezogenen Zahlen zum tat-             Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle
  sächlichen Auszahlungszeitpunkt) ausgleichen zu         1. von den Ausführungen dieser Drucksache
  können, soll eine Ermächtigung in Höhe von 3.750           Kenntnis nehmen,
  Tsd. Euro beantragt werden.                             2. den Senat ermächtigen, im Rahmen der vorläu-
  Die Auswirkungen auf den Haushalt wurden auf               figen Haushaltsführung schon vor Feststellung
  Basis der aktuellen Erhebung der dargestellten             des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021
  Fallzahlen ermittelt. Die Bedarfsschätzung kann            aufgeführte Ermächtigungen zur Verursachung
  bei einer Veränderung der konkret zu versorgen-            von Kosten in der im Zahlenprotokoll (Anlage 1)
  den Personenanzahl im Ergebnis davon abwei-                ausgewiesenen Höhe als Billigkeitsleistung
  chen.                                                      nach § 23 LHO in Anspruch zu nehmen.

  Während für Leistungsbezieherinnen und -bezie-
  her nach dem SGB XII sowie dem Asylbewerber-         Anlagen:
  leistungsgesetz eine automatisierte Auszahlung       Anlage 1: Zahlenprotokoll
  aus dem Fachverfahren OPEN/PROSOZ vorberei-
                                                       Anlage 2: Haushaltsrechtliche Regelungen,
  tet wird, ist die Abwicklung der Auszahlung des
                                                                 Billigkeitsleistungen nach § 23 LHO“
  Zuschusses für SGB II-Leistungsberechtigte noch
  nicht abschließend geklärt. Hintergrund ist das      Anlage 3: Übersicht „Maßnahmen des
  vom Jobcenter team.arbeit.hamburg genutzte                     Vorabhaushalts“

                                                                                                          3
Anlage zu Drs. 22/

4
                                                            Vorabhaushaltsplan 2021

                                                                       Einzelplan 4.0
                                                                                                                                                                          Drucksache 22/2978

    Ergebnisplan der Produktgruppe 259.03 Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention

                                                                                                                                      2021
                                                                                                                     Fort. Plan      Veränd.-     Fort. Plan
                                                                                                                      bisher          betrag         neu
                                                                                                                      Tsd. EUR       Tsd. EUR       Tsd. EUR

    Kosten aus Transferleistungen                                                                                                0       3.750           3.750

    Kosten und Erlöse der Produktgruppe 259.03 Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention

                                                                                                                                      2021
                                                                                                           IPR       Fort. Plan      Veränd.-     Fort. Plan
                                                                                                         Nummer       bisher          betrag         neu
                                                                                                                      Tsd. EUR       Tsd. EUR       Tsd. EUR

    Gesundheitsschutz                                                                                      611
    Kosten                                                                                                                       0       3.750           3.750

    G:\Gruppen.SB\PB\Senat\Sozialbehörden-Drucksachen\Sonderzahlung SGB II+XII f Masken\Kopie von 210126_ZapF_Drs.Maskenpflicht_Vorabhaushalt.xlsb
                                                                                                                                                               Anlage 1
                                                                                                                                                                          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode              Drucksache 22/2978

                                                                                        Anlage 2
                                  Vorabhaushaltsplan 2021
                                        Einzelplan 4.0
                        4.5.6 
                              Haushaltsrechtliche Regelungen des Aufga-
                              benbereichs 259 Gesundheit
                             Aus der Ermächtigung der Produktgruppe 259.03
                        „Gesundheitsförd., Sucht u. Prävention“, Kosten aus
                        Transferleistungen zu verursachen, dürfen bis zur
                        Höhe von 3.750 Tsd. Euro Kosten aus Gründen der
                        Billigkeit verursacht werden.

                                                                                              5
Anlage zu Drs. 22/

6
                                                                                             Maßnahmen des Vorabhaushaltsplans
                                                                                             Einzelplan 4 Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

                                                                                             konsumtive Maßnahmen

                                                                                                                                                                                                                            Kosten-        Verpflichtungs-
                                                                                                                                                                                                                            ermächtigung   ermächtigung
                                                                                                                                                                                                                                                                      Drucksache 22/2978

                                                                                             Bezeichnung der Maßnahme                     Produktgruppe   Bezeichnung der Produktgruppe     Kontenbereich                   in Tsd. Euro   in Tsd. Euro
                                                                                             Zuschuss der Freien und Hansestadt
                                                                                             Hamburg an Leistungsberechtigte nach dem
                                                                                             SGB II, SGB XII und AsylbLG, wegen der
                                                                                             Verpflichtung zur Tragung einer medizinischen                Gesundheitsförderung, Sucht und
                                                                                             Gesichtsmaske                                 259.03         Prävention                        Kosten aus Transferleistungen         3.750                -

Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0
                                                                                                                                                                                                                                                           Anlage 3
                                                                                                                                                                                                                                                                      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
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