LEADER/CLLD 2014-2020 - "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" der Lokalen Aktionsgruppe

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LEADER/CLLD 2014-2020 - "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" der Lokalen Aktionsgruppe
LEADER/CLLD 2014-2020
              der Lokalen Aktionsgruppe

LAG „Elfi“
              „Zwischen Elbe und
              Fiener Bruch“

             Informationsforum

             Vorbereitung der
             Fördermittelanträge

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                   Informationsforum
LEADER/CLLD 2014-2020 - "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" der Lokalen Aktionsgruppe
Themen
              1. LEADER-Management
              2. Stand LES
LAG „Elfi“
              3. Ablauf der Fördermittelbeantragung
              4. Ablauf der Umsetzung
              5. Pflichten des Projektträgers
              6. Förderprogramme und Richtlinien 2016
              7. Prioritätenliste 2016 und Einordnung der Projekte
              8. Anträge über LEADER innerhalb Mainstream (LiM/RELE)
              9. Anträge über LEADER außerhalb Mainstream (LaM)

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                   Informationsforum
LEADER/CLLD 2014-2020 - "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" der Lokalen Aktionsgruppe
LEADER-Management
              Ansprechpartner für Beratung und Begleitung im LEADER-Prozess

              Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
LAG „Elfi“
              Dipl.-Ing. (FH) Heike Winkelmann
              Große Diesdorfer Straße 56/57
              39110 Magdeburg
              Telefon: 0391-7361742 / Telefax: 0391-7361888
              E-Mail: winkelmann.h@lgsa.de

              Zeitraum:                 01.02.2016 - 31.12.2018
              Auftraggeber:             Landkreis Jerichower Land im Auftrag der LAG
              Zuwendungsgeber: EU, Land Sachsen-Anhalt
              Eigenmittel:              Kommunen der LAG

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LEADER/CLLD 2014-2020 - "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" der Lokalen Aktionsgruppe
Strategie der Lokalen Aktionsgruppe - LES
             LES (Lokale Entwicklungsstrategie), Bewerbung der LAG im März 2015
             Anerkennung der LAG am 20.08.2015
LAG „Elfi“   Finanzieller Orientierungsrahmen (FOR) in Höhe von 1,526 Mio. Euro
             (für die Jahre 2016 bis 2017)
             Erstellung einer ersten Prioritätenliste 2016, Mitgliederversammlung
             Beschluss am 16. November 2015
             Anträge bis 01. März 2016 bei den Zuwendungsbehörden
             einreichen?!                                   Wichtige Abkürzungen

                                                                     ELER Europäische Landwirtschafts-
                                                                          fonds für die Entwicklung des
             Förderinstrumente:                                           ländlichen Raums
                                                                     LaM LEADER außerhalb Mainstream
                         ELER           LaM - Richtlinie liegt vor        (Richtlinie LEADER)
                                        LiM - 2. Entwurf liegt vor   LiM LEADER innerhalb Mainstream
                                                                           (RELE Richtlinie)
                                                                     ESF Europäischen Sozialfonds
                         ESF            keine Förderung 2016!        EFRE Europäischen Fonds für
                         EFRE           keine Förderung 2016!              regionale Entwicklung

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                   Informationsforum
Ablauf der Fördermittelbeantragung
              Wie läuft das Verfahren in Sachsen-Anhalt ab?

              Arbeitsschritte
LAG „Elfi“
               Prioritätenliste wird durch Mitgliederversammlung
                beschlossen, hier wird Rang- und Reihenfolge, Einordnung
                in Handlungsfelder der LES und die Einordnung der
                Förderung (LaM/LiM) festgelegt!
               Landesverwaltungsamt (LVwA) prüft die PL auf EU-
                Konformität und Einhaltung der Transparenzvorschriften
                (Dez. 2015)
               LVwA sendet die PL an die Bewilligungsstellen im Land
                (ALFF, LVwA)
               Ab 1.3.2016 prüfen die Bewilligungsbehörden die
                eingehenden Fördermittelanträge in der Reihenfolge der PL
               Erteilen der Zuwendungsbescheide oder Ablehnung

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                   Informationsforum
Ablauf der Umsetzung
              Zeitschiene - Alle Projekte müssen in 2016 umgesetzt werden!!!

              1. Anträge sind eingereicht.
LAG „Elfi“
              2. Die Bewilligungsbehörden prüfen die Anträge auf Förderfähigkeit
                 und Vollständigkeit (ab März 2016).
              3. Behörden können Informationen von den Projektträgern
                 nachfordern (das Prüfungsverfahren stoppt, bis die
                 nachgeforderten Informationen eingereicht sind).
              4. Bewilligungsbehörden erteilen den Zuwendungsbescheid oder
                 lehnen die Förderung ab.
              5. Projektträger prüft den Zuwendungsbescheid und alle Anlagen
                 und Auflagen!! (Ausschreibung für alles!, Publizitätsvorschriften).
              6. Dann beginnt die Projektdurchführung (hat der Projektträger bereits
                 vorher mit dem Vorhaben begonnen, verwirkt er die Zuwendung).

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                   Informationsforum
Ablauf der Umsetzung
              weiter Zeitschiene
              7. Der Projektträger finanziert alle Aufwendungen vor.
              8. Wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Rechnungen durch
LAG „Elfi“        den Projektträger bezahlt sind, reicht er die Abrechnung
                  (Originalbelege und Nachweise für die Bezahlung aller
                  Rechnungen) bei der Bewilligungsbehörde ein.
              9. Die Bewilligungsbehörde prüft die Durchführung des Vorhabens
                  (vor Ort) und die eingereichten Belege und Nachweise.
              10. Nach der Prüfung zahlt die Bewilligungsbehörde die Fördermittel
                  an den Projektträger aus.
              11. Zweckbindung: Projektträger muss für einen festgelegten Zeitraum
                  (5 oder 12 Jahre) das geförderte Vorhaben so nutzen, wie es
                  beantragt wurde.
              12. Aufbewahrungsfristen: Alle Unterlagen zur Förderung können
                  durch verschiedene Prüfeinrichtungen (z.B. LRH, ERH) vor Ort
                  überprüft werden.

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                   Informationsforum
Pflichten des Projektträgers
              Folgende Unterlagen muss der Projektträger bearbeiten und abgeben:
              • Fördermittelantrag und alle notwendigen Anlagen, Unterschrift vom
                Antragsteller oder Bevollmächtigten
LAG „Elfi“
              • Stammdatenbogen 2016

              Projektträger übergibt die o.g. Unterlagen an das LEADER-
              Management TERMIN: 23.02.2016
              LEADER-Management prüft auf Vollständigkeit und Plausibilität
              LEADER-Management erstellt Stellungnahme zum Antrag

              LEADER-Management übergibt die Unterlagen und die Stellungnahme
              an die zuständigen Bewillingungsbehörden

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                   Informationsforum
Förderprogramme - Richtlinien
                                                             EU-Fonds

LAG „Elfi“
                      ELER                        ELER                    ESF          EFRE
                         LiM                         LaM                erst später   erst später

                    MLU/ALFF                      MF/LVwA
               Richtlinie nur im Entwurf      Richtlinie liegt vor
                  (Richtlinie RELE)          (Richtlinie LEADER)

               keine Antragsunterlagen     Antragsunterlagen sind da

                Termin: 1.3.2016 ???
                                               Termin: 1.3.2016
                   und 1.7.2016

                     Teil A und D:          Teil B und C: Konzept,
              Dorfentwicklung, Wegebau       Projektmanagement,
                   und Tourismus            Vorhaben, Kooperation

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                   Informationsforum
Prioritätenliste 2016
             Welche Projekte gehören zu welchem Förderprogramm?
                      2014-2020
                            LiM
               Richtlinie RELE

                                         Alle (bau-)investiven Projekte der Dorfentwicklung, des
LAG „Elfi“
                                         Tourismus und des ländlichen Wegebaus

                                         Teil B: Projektmanagement, Konzepte und
                                   LaM
               LEADER Richtlinie

                                         Machbarkeitsstudien, Investitionen außerhalb der
                                         Mainstreamförderung
                                         Teil C: Kooperation; Anbahnung und Umsetzung,
                                         Gebietsübergreifend und Transnational

                                         siehe Tabelle in der Mail vom 22.01.2016

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                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM)
               Es gibt bisher keine Antragsunterlagen. Also: Wie vorgehen?

               Notwendige Unterlagen erarbeiten und vorbereitet liegen haben
               (soweit möglich)!
LAG „Elfi“

               Orientierung geben die “alten” Antragsunterlagen aus der
               zurückliegenden EU-Förderphase sowie die Richtlinie im Entwurf:

               • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens, Betreiber- und
                 Nutzungskonzept
               • Kosten und Finanzierung, mind. drei Preisangebote oder Planung
                 eines Planungsbüros (Planungskosten ausschreiben!)
               • Verbindlicher Nachweis der Eigenmittel, bestätigte Finanzierung
                 des kirchlichen Verwaltungsamtes (bei Kirchen)
               • Bei Kommunen: Genehmigter Haushalt, bei über 25.000 Euro
                 Kosten Zustimmung der Kommunalaufsicht (Nr. 4.5)
               • Zusagen Mittel Dritter
               • Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, Denkmalschutz)

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                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM)
               weiter mit mögl. Anlagen

               • Bei Privaten Stellungnahme der Gemeinde?
LAG „Elfi“
               • Nutzungsnachweis ggf. Zustimmung des Eigentümers (sofern
                 zutreffend), Hinweis auf Nr. 7.3 der Richtlinie werthaltige
                 Sicherheiten
               • Skizzen, Zeichnungen und Gestaltungskonzepte
               • Aktuelle Fotos des Gebäudes und /oder der bauliche Anlage
               • Stellungnahme LEADER-Management (alle sofern zutreffend)
               • Bei Vereinen und Verbänden: Nachweis der Gemeinnützigkeit,
                 Satzung, Auszug Vereinsregister
               • Bei touristischen Vorhaben, Stellungnahme des regionalen
                 Tourismusverbandes, Grundlage ist ein touristisches Konzept
               • Weitere…

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                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM)
               Was ist bei der Beantragung und Umsetzung zu beachten?

               • Zweckbindungsfrist 12 Jahre, nicht veräußern oder anderer
                 Nutzung zuführen
LAG „Elfi“
               • De-miminis-Beihilfe bei marktmäßig angebotenen Tätigkeiten; nicht
                 mehr als 200.000€ in drei Kalenderjahren
               • Publizitätsvorschriften einhalten
               • Ausschreibungsbedingungen beachten, auch Private! Von der
                 Planung bis zur Umsetzung

               • Barrierefreiheit bei kommunalen Maßnahmen gefordert, bei
                 Anderen sollte dies ebenso Standard sein.
               • Mindest- und maximale Förderhöhen beachten
               • Maßnahme grundsätzlich so umsetzen wie geplant!!! Jede
                 inhaltliche und finanzielle Änderung anzeigen.

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                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM)
               Welche Förderhöhen können beantragt werden?

               Gemeinden
LAG „Elfi“
               max. 350.000 EUR, bis zu 65 % der förderfähigen Kosten
               (+10 % LEADER-Bonus) = 75 %
               Mindestzuwendung = 5.000 Euro

               Vereine, Privaten, Unternehmen und Kirchen

               max. 50.000 EUR, bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
               (+10 % LEADER-Bonus) = 45 %
               Mindestzuwendung = 1.000 Euro

               Änderung bei Kirchen und gemeinnützige Vereinen !!

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                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM)
               Was wird gefördert? Was ist ausgeschlossen?
               Grundsätzlich in Orten bis 10.000 Einwohner, innerhalb
               geschlossener Ortschaften, auch in Sanierungsgebieten möglich.
LAG „Elfi“
               Richtlinie Teil D Nr. 2.1 a) bis e) innerhalb der GAK
                            sh. Richtlinie im Entwurf

               Zusätzlich außerhalb der GAK nach Nr. 2.2 a) bis c)
                            sh. Richtlinie im Entwurf

               Nicht zuwendungsfähig sind (Auswahl):
               •    Investitionen von Gemeinschaftseinrichtungen bei „Privaten“
               •    Investitionen in mobilen Gegenständen
               •    Betriebskosten
               •    Energieerzeugung
               •    Fahrzeuge
               •    Campingplätze
               •    Schule, Kita, Krankenhäuser…
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                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM)
             Antragsunterlagen liegen seit dem 18.01.2016 vor. Was ist zu tun?

             • Antragsformular ausfüllen (derzeitig liegt nur ein pdf Dokument vor)
LAG „Elfi“   • Alle geforderten (und für den jeweiligen Projektträger zutreffenden)
               Anlagen zusammenstellen
             • Stammdatenbogen 2016 ausfüllen
             • Antragsformular, Anlagen und Stammdatenbogen bis 23.02.2016
               an das LEADER-Management übergeben
             • LEADER-Management prüft auf Vollständigkeit und gibt schriftliche
               Stellungnahme ab und übergibt die Antragsunterlagen bis
               01.03.2016 an das Landesverwaltungsamt

             Die Formulare finden Sie unter

             (hier wird nur Teil B der Richtlinie
             vorgestellt, keine Kooperation!!)

             http://www.leader.sachsen-anhalt.de/leader-clld/foerdergrundlagen/

             Genthin 09. Februar 2016                                             16
                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM)
             Welche Anlagen sind beizufügen?

             • Stellungnahme LEADER-Management
LAG „Elfi“   • Ausführliche Vorhabenbeschreibung
             • Skizzen, Zeichnungen und Gestaltungs- und Nutzungskonzepte
             • Nutzungsnachweis, ggf. Zustimmung des Eigentümers
               (Vereinbarung über den gesamten Zuwendungszeitraum)
             • Kommunalaufsichtliche Stellungnahme (über 20.000€ Eigenmittel)
             • Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen, Verbänden, anderen
               gemeinnützigen Antragstellern (Registerauszug, Satzung, Nachweis
                  steuerliche Stellung)
             • Genehmigungen, wenn nötig: Baugenehmigung, Denkmalschutz u.ä.
             • Barrierefreiheit (bei öffentlichen Trägern)
             • Demografiecheck, bei ausgewählten Vorhaben (2.1, 2.3, 2.6 Teil B,
               RiLi) und bei Vorhaben von kommunalen Antragstellern sowie von
               sonstigen Personen des öffentlichen Rechts (hier wird es ein
                  gesondertes Formblatt geben, nach alter Vorlage*)
             *Antwort des Landesverwaltungsamtes per Mail am 01.02.2016

             Genthin 09. Februar 2016                                              17
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Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM)
             weiter; Welche Anlagen sind beizufügen?

             • Nachweis der Finanzierbarkeit und der Eigenmittel (gilt für Antragsteller
                  die als Unternehmen oder unternehmerisch tätig sind, bis 100.000 EUR Nachweis
LAG „Elfi“
                  der Eigenmittel, über 100.000 EUR Nachweis in Höhe der Gesamtausgaben in
                  Form von Kontoauszüge, Sparbücher, Erklärung der Bank o.ä.)*
             • Kostenaufstellung für das Vorhaben, nach Gewerken und Jahren
                  (Planer, Kostenvoranschläge, Eigene Ermittlung)
             •    Bei Unternehmensneugründungen: Geschäftsplan und Stellungnahme der
                  zuständigen Kammer oder des Fachverbandes
             •    De-minimis-Erklärung (Formblatt folgt*)

             *Antwort des Landesverwaltungsamtes per Mail am 01.02.2016

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                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM)
               Was ist bei der Beantragung und Umsetzung zu beachten?

               • Zweckbindungsfrist 5 Jahre, nicht veräußern oder anderer Nutzung
                 zuführen
LAG „Elfi“
               • De-miminis-Beihilfe bei marktmäßig angebotenen Tätigkeiten; nicht
                 mehr als 200.000 EUR in drei Kalenderjahren
               • Publizitätsvorschriften einhalten
               • Vergabebedingungen beachten, auch Private! Von der Planung bis
                 zur Umsetzung

               • Barrierefreiheit bei kommunalen Maßnahmen gefordert, bei
                 anderen Trägern sollte dies ebenso Standard sein.
               • Mindest- und maximale Förderhöhen beachten
               • Maßnahme grundsätzlich so umsetzen wie geplant!!! Jede
                 inhaltliche und finanzielle Änderung anzeigen.
               • Maßnahme nicht vorher beginnen!
               • Vorfinanzierung der Maßnahme und Folgekosten müssen
                 gesichert sein.

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                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM)
               Welche Förderhöhen können beantragt werden?
               Antragsteller             Projekte               Konzepte          Machbar-                Projekt-
                                                                                  keitsstudien            management
LAG „Elfi“     3.1 a) Gemeinden,
               Gemeindeverbände,
               juristische Personen
               des öffentlichen Rechts   bis zu 80 % der        bis zu 80 % der   bis zu                  max. 2 Jahre auf
                                         förderfähigen          förderfähigen     90 % der                Honorarbasis,
               3.1 c) Körperschaften,    Kosten,                Kosten,           förderfähigen Kosten,   max. 7.000 EUR
               die gemeinnützige         max. 350.000 EUR       max. 20.000 EUR   max. 20.000 EUR         Zuwendung, bis zu
               Zwecke verfolgen und                                               Zuwendung,              80% der
               juristische Personen                                                                       zuwendungsfähigen
               des privaten Rechts                                                                        Ausgaben
               sind (z.B. Vereine,
               Verbände)
               3.1 b) Natürliche und     bis zu 50 % der        bis zu 50 % der   bis zu                  max. 2 Jahre auf
               juristische Personen      förderfähigen Kosten   förderfähigen     90 % der                Honorarbasis,
               des privaten Rechts;      max. 50.000 EUR        Kosten,           förderfähigen Kosten,   max. 7.000 EUR
               außerdem                                         max. 20.000 EUR   max. 20.000 EUR         Zuwendung, bis zu
               Personengesell-                                                    Zuwendung,              50% der
               schaften des privaten                                                                      zuwendungsfähigen
               Rechts (z.B. Private,                                                                      Ausgaben
               Unternehmen)

               Höhe der Zuwendung mind. 2.500 EUR für Vereine, Private…,
               bei Gebietskörperschaften mind. 7.500 EUR
             Genthin 09. Februar 2016                                                                                         20
                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM)
               Wer und was ist von der Förderung ausgeschlossen?

               Nicht gefördert werden:
               •    Unternehmen mit mehr als 25% Kapitalbeteiligung des Landes oder Bundes
LAG „Elfi“
               •    Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse

               Nicht zuwendungsfähig sind (Auswahl):
               •    Erwerb von mobiler Technik (Ausnahmen können zugelassen werden)
               •    Ersatzbeschaffungen sowie im investiven Bereich Gebrauchsgüter mit weniger als
                    fünf Jahren Nutzungsdauer
               •    Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen
               •    Betriebsausgaben, Folgekosten
               •    Neubau von Gebäuden (mit Nachweis, dass kein Gebäude vorhanden ist, kann
                    Ausnahme gewährt werden)
               •    Neubau von DGH und Erlebnisbädern
               •    Unbare Eigenleistung
               •    Vorhaben, die der Erzeugung und Verteilung von Strom dienen
               •    Keine Kindergärten, Schulen, Kranken- und Kurhäuser

             Genthin 09. Februar 2016                                                            21
                   Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM)

               Wie wird Antrag ausgefüllt?
LAG „Elfi“

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                   Informationsforum
Sonstiges
               Einzelberatung im Anschluss?

LAG „Elfi“
               Dr. Heinz Paul und Heike Winkelmann stehen
               für Fragen noch zur Verfügung

                                        Einen guten Heimweg!

             Genthin 09. Februar 2016                          23
                   Informationsforum
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