LEADER/CLLD 2014-2020 - "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" der Lokalen Aktionsgruppe
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LEADER/CLLD 2014-2020 der Lokalen Aktionsgruppe LAG „Elfi“ „Zwischen Elbe und Fiener Bruch“ Informationsforum Vorbereitung der Fördermittelanträge Genthin 09. Februar 2016 1 Informationsforum
Themen 1. LEADER-Management 2. Stand LES LAG „Elfi“ 3. Ablauf der Fördermittelbeantragung 4. Ablauf der Umsetzung 5. Pflichten des Projektträgers 6. Förderprogramme und Richtlinien 2016 7. Prioritätenliste 2016 und Einordnung der Projekte 8. Anträge über LEADER innerhalb Mainstream (LiM/RELE) 9. Anträge über LEADER außerhalb Mainstream (LaM) Genthin 09. Februar 2016 2 Informationsforum
LEADER-Management Ansprechpartner für Beratung und Begleitung im LEADER-Prozess Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH LAG „Elfi“ Dipl.-Ing. (FH) Heike Winkelmann Große Diesdorfer Straße 56/57 39110 Magdeburg Telefon: 0391-7361742 / Telefax: 0391-7361888 E-Mail: winkelmann.h@lgsa.de Zeitraum: 01.02.2016 - 31.12.2018 Auftraggeber: Landkreis Jerichower Land im Auftrag der LAG Zuwendungsgeber: EU, Land Sachsen-Anhalt Eigenmittel: Kommunen der LAG Genthin 09. Februar 2016 3 Informationsforum
Strategie der Lokalen Aktionsgruppe - LES LES (Lokale Entwicklungsstrategie), Bewerbung der LAG im März 2015 Anerkennung der LAG am 20.08.2015 LAG „Elfi“ Finanzieller Orientierungsrahmen (FOR) in Höhe von 1,526 Mio. Euro (für die Jahre 2016 bis 2017) Erstellung einer ersten Prioritätenliste 2016, Mitgliederversammlung Beschluss am 16. November 2015 Anträge bis 01. März 2016 bei den Zuwendungsbehörden einreichen?! Wichtige Abkürzungen ELER Europäische Landwirtschafts- fonds für die Entwicklung des Förderinstrumente: ländlichen Raums LaM LEADER außerhalb Mainstream ELER LaM - Richtlinie liegt vor (Richtlinie LEADER) LiM - 2. Entwurf liegt vor LiM LEADER innerhalb Mainstream (RELE Richtlinie) ESF Europäischen Sozialfonds ESF keine Förderung 2016! EFRE Europäischen Fonds für EFRE keine Förderung 2016! regionale Entwicklung Genthin 09. Februar 2016 4 Informationsforum
Ablauf der Fördermittelbeantragung Wie läuft das Verfahren in Sachsen-Anhalt ab? Arbeitsschritte LAG „Elfi“ Prioritätenliste wird durch Mitgliederversammlung beschlossen, hier wird Rang- und Reihenfolge, Einordnung in Handlungsfelder der LES und die Einordnung der Förderung (LaM/LiM) festgelegt! Landesverwaltungsamt (LVwA) prüft die PL auf EU- Konformität und Einhaltung der Transparenzvorschriften (Dez. 2015) LVwA sendet die PL an die Bewilligungsstellen im Land (ALFF, LVwA) Ab 1.3.2016 prüfen die Bewilligungsbehörden die eingehenden Fördermittelanträge in der Reihenfolge der PL Erteilen der Zuwendungsbescheide oder Ablehnung Genthin 09. Februar 2016 5 Informationsforum
Ablauf der Umsetzung Zeitschiene - Alle Projekte müssen in 2016 umgesetzt werden!!! 1. Anträge sind eingereicht. LAG „Elfi“ 2. Die Bewilligungsbehörden prüfen die Anträge auf Förderfähigkeit und Vollständigkeit (ab März 2016). 3. Behörden können Informationen von den Projektträgern nachfordern (das Prüfungsverfahren stoppt, bis die nachgeforderten Informationen eingereicht sind). 4. Bewilligungsbehörden erteilen den Zuwendungsbescheid oder lehnen die Förderung ab. 5. Projektträger prüft den Zuwendungsbescheid und alle Anlagen und Auflagen!! (Ausschreibung für alles!, Publizitätsvorschriften). 6. Dann beginnt die Projektdurchführung (hat der Projektträger bereits vorher mit dem Vorhaben begonnen, verwirkt er die Zuwendung). Genthin 09. Februar 2016 6 Informationsforum
Ablauf der Umsetzung weiter Zeitschiene 7. Der Projektträger finanziert alle Aufwendungen vor. 8. Wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Rechnungen durch LAG „Elfi“ den Projektträger bezahlt sind, reicht er die Abrechnung (Originalbelege und Nachweise für die Bezahlung aller Rechnungen) bei der Bewilligungsbehörde ein. 9. Die Bewilligungsbehörde prüft die Durchführung des Vorhabens (vor Ort) und die eingereichten Belege und Nachweise. 10. Nach der Prüfung zahlt die Bewilligungsbehörde die Fördermittel an den Projektträger aus. 11. Zweckbindung: Projektträger muss für einen festgelegten Zeitraum (5 oder 12 Jahre) das geförderte Vorhaben so nutzen, wie es beantragt wurde. 12. Aufbewahrungsfristen: Alle Unterlagen zur Förderung können durch verschiedene Prüfeinrichtungen (z.B. LRH, ERH) vor Ort überprüft werden. Genthin 09. Februar 2016 7 Informationsforum
Pflichten des Projektträgers Folgende Unterlagen muss der Projektträger bearbeiten und abgeben: • Fördermittelantrag und alle notwendigen Anlagen, Unterschrift vom Antragsteller oder Bevollmächtigten LAG „Elfi“ • Stammdatenbogen 2016 Projektträger übergibt die o.g. Unterlagen an das LEADER- Management TERMIN: 23.02.2016 LEADER-Management prüft auf Vollständigkeit und Plausibilität LEADER-Management erstellt Stellungnahme zum Antrag LEADER-Management übergibt die Unterlagen und die Stellungnahme an die zuständigen Bewillingungsbehörden Genthin 09. Februar 2016 8 Informationsforum
Förderprogramme - Richtlinien EU-Fonds LAG „Elfi“ ELER ELER ESF EFRE LiM LaM erst später erst später MLU/ALFF MF/LVwA Richtlinie nur im Entwurf Richtlinie liegt vor (Richtlinie RELE) (Richtlinie LEADER) keine Antragsunterlagen Antragsunterlagen sind da Termin: 1.3.2016 ??? Termin: 1.3.2016 und 1.7.2016 Teil A und D: Teil B und C: Konzept, Dorfentwicklung, Wegebau Projektmanagement, und Tourismus Vorhaben, Kooperation Genthin 09. Februar 2016 9 Informationsforum
Prioritätenliste 2016 Welche Projekte gehören zu welchem Förderprogramm? 2014-2020 LiM Richtlinie RELE Alle (bau-)investiven Projekte der Dorfentwicklung, des LAG „Elfi“ Tourismus und des ländlichen Wegebaus Teil B: Projektmanagement, Konzepte und LaM LEADER Richtlinie Machbarkeitsstudien, Investitionen außerhalb der Mainstreamförderung Teil C: Kooperation; Anbahnung und Umsetzung, Gebietsübergreifend und Transnational siehe Tabelle in der Mail vom 22.01.2016 Genthin 09. Februar 2016 10 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM) Es gibt bisher keine Antragsunterlagen. Also: Wie vorgehen? Notwendige Unterlagen erarbeiten und vorbereitet liegen haben (soweit möglich)! LAG „Elfi“ Orientierung geben die “alten” Antragsunterlagen aus der zurückliegenden EU-Förderphase sowie die Richtlinie im Entwurf: • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens, Betreiber- und Nutzungskonzept • Kosten und Finanzierung, mind. drei Preisangebote oder Planung eines Planungsbüros (Planungskosten ausschreiben!) • Verbindlicher Nachweis der Eigenmittel, bestätigte Finanzierung des kirchlichen Verwaltungsamtes (bei Kirchen) • Bei Kommunen: Genehmigter Haushalt, bei über 25.000 Euro Kosten Zustimmung der Kommunalaufsicht (Nr. 4.5) • Zusagen Mittel Dritter • Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, Denkmalschutz) Genthin 09. Februar 2016 11 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM) weiter mit mögl. Anlagen • Bei Privaten Stellungnahme der Gemeinde? LAG „Elfi“ • Nutzungsnachweis ggf. Zustimmung des Eigentümers (sofern zutreffend), Hinweis auf Nr. 7.3 der Richtlinie werthaltige Sicherheiten • Skizzen, Zeichnungen und Gestaltungskonzepte • Aktuelle Fotos des Gebäudes und /oder der bauliche Anlage • Stellungnahme LEADER-Management (alle sofern zutreffend) • Bei Vereinen und Verbänden: Nachweis der Gemeinnützigkeit, Satzung, Auszug Vereinsregister • Bei touristischen Vorhaben, Stellungnahme des regionalen Tourismusverbandes, Grundlage ist ein touristisches Konzept • Weitere… Genthin 09. Februar 2016 12 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM) Was ist bei der Beantragung und Umsetzung zu beachten? • Zweckbindungsfrist 12 Jahre, nicht veräußern oder anderer Nutzung zuführen LAG „Elfi“ • De-miminis-Beihilfe bei marktmäßig angebotenen Tätigkeiten; nicht mehr als 200.000€ in drei Kalenderjahren • Publizitätsvorschriften einhalten • Ausschreibungsbedingungen beachten, auch Private! Von der Planung bis zur Umsetzung • Barrierefreiheit bei kommunalen Maßnahmen gefordert, bei Anderen sollte dies ebenso Standard sein. • Mindest- und maximale Förderhöhen beachten • Maßnahme grundsätzlich so umsetzen wie geplant!!! Jede inhaltliche und finanzielle Änderung anzeigen. Genthin 09. Februar 2016 13 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM) Welche Förderhöhen können beantragt werden? Gemeinden LAG „Elfi“ max. 350.000 EUR, bis zu 65 % der förderfähigen Kosten (+10 % LEADER-Bonus) = 75 % Mindestzuwendung = 5.000 Euro Vereine, Privaten, Unternehmen und Kirchen max. 50.000 EUR, bis zu 35 % der förderfähigen Kosten (+10 % LEADER-Bonus) = 45 % Mindestzuwendung = 1.000 Euro Änderung bei Kirchen und gemeinnützige Vereinen !! Genthin 09. Februar 2016 14 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie RELE (LiM) Was wird gefördert? Was ist ausgeschlossen? Grundsätzlich in Orten bis 10.000 Einwohner, innerhalb geschlossener Ortschaften, auch in Sanierungsgebieten möglich. LAG „Elfi“ Richtlinie Teil D Nr. 2.1 a) bis e) innerhalb der GAK sh. Richtlinie im Entwurf Zusätzlich außerhalb der GAK nach Nr. 2.2 a) bis c) sh. Richtlinie im Entwurf Nicht zuwendungsfähig sind (Auswahl): • Investitionen von Gemeinschaftseinrichtungen bei „Privaten“ • Investitionen in mobilen Gegenständen • Betriebskosten • Energieerzeugung • Fahrzeuge • Campingplätze • Schule, Kita, Krankenhäuser… Genthin 09. Februar 2016 15 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM) Antragsunterlagen liegen seit dem 18.01.2016 vor. Was ist zu tun? • Antragsformular ausfüllen (derzeitig liegt nur ein pdf Dokument vor) LAG „Elfi“ • Alle geforderten (und für den jeweiligen Projektträger zutreffenden) Anlagen zusammenstellen • Stammdatenbogen 2016 ausfüllen • Antragsformular, Anlagen und Stammdatenbogen bis 23.02.2016 an das LEADER-Management übergeben • LEADER-Management prüft auf Vollständigkeit und gibt schriftliche Stellungnahme ab und übergibt die Antragsunterlagen bis 01.03.2016 an das Landesverwaltungsamt Die Formulare finden Sie unter (hier wird nur Teil B der Richtlinie vorgestellt, keine Kooperation!!) http://www.leader.sachsen-anhalt.de/leader-clld/foerdergrundlagen/ Genthin 09. Februar 2016 16 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM) Welche Anlagen sind beizufügen? • Stellungnahme LEADER-Management LAG „Elfi“ • Ausführliche Vorhabenbeschreibung • Skizzen, Zeichnungen und Gestaltungs- und Nutzungskonzepte • Nutzungsnachweis, ggf. Zustimmung des Eigentümers (Vereinbarung über den gesamten Zuwendungszeitraum) • Kommunalaufsichtliche Stellungnahme (über 20.000€ Eigenmittel) • Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen, Verbänden, anderen gemeinnützigen Antragstellern (Registerauszug, Satzung, Nachweis steuerliche Stellung) • Genehmigungen, wenn nötig: Baugenehmigung, Denkmalschutz u.ä. • Barrierefreiheit (bei öffentlichen Trägern) • Demografiecheck, bei ausgewählten Vorhaben (2.1, 2.3, 2.6 Teil B, RiLi) und bei Vorhaben von kommunalen Antragstellern sowie von sonstigen Personen des öffentlichen Rechts (hier wird es ein gesondertes Formblatt geben, nach alter Vorlage*) *Antwort des Landesverwaltungsamtes per Mail am 01.02.2016 Genthin 09. Februar 2016 17 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM) weiter; Welche Anlagen sind beizufügen? • Nachweis der Finanzierbarkeit und der Eigenmittel (gilt für Antragsteller die als Unternehmen oder unternehmerisch tätig sind, bis 100.000 EUR Nachweis LAG „Elfi“ der Eigenmittel, über 100.000 EUR Nachweis in Höhe der Gesamtausgaben in Form von Kontoauszüge, Sparbücher, Erklärung der Bank o.ä.)* • Kostenaufstellung für das Vorhaben, nach Gewerken und Jahren (Planer, Kostenvoranschläge, Eigene Ermittlung) • Bei Unternehmensneugründungen: Geschäftsplan und Stellungnahme der zuständigen Kammer oder des Fachverbandes • De-minimis-Erklärung (Formblatt folgt*) *Antwort des Landesverwaltungsamtes per Mail am 01.02.2016 Genthin 09. Februar 2016 18 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM) Was ist bei der Beantragung und Umsetzung zu beachten? • Zweckbindungsfrist 5 Jahre, nicht veräußern oder anderer Nutzung zuführen LAG „Elfi“ • De-miminis-Beihilfe bei marktmäßig angebotenen Tätigkeiten; nicht mehr als 200.000 EUR in drei Kalenderjahren • Publizitätsvorschriften einhalten • Vergabebedingungen beachten, auch Private! Von der Planung bis zur Umsetzung • Barrierefreiheit bei kommunalen Maßnahmen gefordert, bei anderen Trägern sollte dies ebenso Standard sein. • Mindest- und maximale Förderhöhen beachten • Maßnahme grundsätzlich so umsetzen wie geplant!!! Jede inhaltliche und finanzielle Änderung anzeigen. • Maßnahme nicht vorher beginnen! • Vorfinanzierung der Maßnahme und Folgekosten müssen gesichert sein. Genthin 09. Februar 2016 19 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM) Welche Förderhöhen können beantragt werden? Antragsteller Projekte Konzepte Machbar- Projekt- keitsstudien management LAG „Elfi“ 3.1 a) Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 80 % der bis zu 80 % der bis zu max. 2 Jahre auf förderfähigen förderfähigen 90 % der Honorarbasis, 3.1 c) Körperschaften, Kosten, Kosten, förderfähigen Kosten, max. 7.000 EUR die gemeinnützige max. 350.000 EUR max. 20.000 EUR max. 20.000 EUR Zuwendung, bis zu Zwecke verfolgen und Zuwendung, 80% der juristische Personen zuwendungsfähigen des privaten Rechts Ausgaben sind (z.B. Vereine, Verbände) 3.1 b) Natürliche und bis zu 50 % der bis zu 50 % der bis zu max. 2 Jahre auf juristische Personen förderfähigen Kosten förderfähigen 90 % der Honorarbasis, des privaten Rechts; max. 50.000 EUR Kosten, förderfähigen Kosten, max. 7.000 EUR außerdem max. 20.000 EUR max. 20.000 EUR Zuwendung, bis zu Personengesell- Zuwendung, 50% der schaften des privaten zuwendungsfähigen Rechts (z.B. Private, Ausgaben Unternehmen) Höhe der Zuwendung mind. 2.500 EUR für Vereine, Private…, bei Gebietskörperschaften mind. 7.500 EUR Genthin 09. Februar 2016 20 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM) Wer und was ist von der Förderung ausgeschlossen? Nicht gefördert werden: • Unternehmen mit mehr als 25% Kapitalbeteiligung des Landes oder Bundes LAG „Elfi“ • Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse Nicht zuwendungsfähig sind (Auswahl): • Erwerb von mobiler Technik (Ausnahmen können zugelassen werden) • Ersatzbeschaffungen sowie im investiven Bereich Gebrauchsgüter mit weniger als fünf Jahren Nutzungsdauer • Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen • Betriebsausgaben, Folgekosten • Neubau von Gebäuden (mit Nachweis, dass kein Gebäude vorhanden ist, kann Ausnahme gewährt werden) • Neubau von DGH und Erlebnisbädern • Unbare Eigenleistung • Vorhaben, die der Erzeugung und Verteilung von Strom dienen • Keine Kindergärten, Schulen, Kranken- und Kurhäuser Genthin 09. Februar 2016 21 Informationsforum
Anträge über die Richtlinie LEADER (LaM) Wie wird Antrag ausgefüllt? LAG „Elfi“ Genthin 09. Februar 2016 22 Informationsforum
Sonstiges Einzelberatung im Anschluss? LAG „Elfi“ Dr. Heinz Paul und Heike Winkelmann stehen für Fragen noch zur Verfügung Einen guten Heimweg! Genthin 09. Februar 2016 23 Informationsforum
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