Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer

 
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Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer

Studieren mit
chronischen Krankheiten
oder Behinderungen
Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Vorstellung

 Dr. Maike Gattermann-Kasper
    Universität Hamburg
    Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder
     chronischen Krankheiten
    beeintraechtigt-studieren@uni-hamburg.de

 Boris Gayer
    Studierendenwerk Hamburg
    Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI
    besi@studierendenwerk-hamburg.de
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Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Agenda
   Studierende mit Beeinträchtigungen
   Wahl des Studiengangs
   Sonderanträge bei der Bewerbung
   Finanzierung
   Wohnen
   Nachteilsausgleiche
   Datenschutz, Schweigepflicht
   Information & Beratung

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Studierende mit
Beeinträchtigungen

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Wie viele Studierende mit Beeinträchtigungen
gibt es an Universitäten und Hochschulen?
 Studierende                                                               21. SE (2017) 21. SE (2017)
                                                                           Deutschland    Hamburg
 … ohne gesundheitliche Beeinträchtigung                                         77 %                   75 %
 … mit gesundheitlicher Beeinträchtigung                                         23 %                   25 %
    … die das Studium nicht erschwert                                            12 %                   10 %
    … die das Studium erschwert                                                  11 %                   15 %
          sehr schwache oder schwache Erschwernis*                            15 % / 2 %            20 % / 3 %
          mittlere, starke oder sehr starke Erschwernis*                      85 % / 9 %           80 % / 12 %
 Daten beruhen auf Selbstauskünften von Studierenden im Sommersemester 2016
 *Bezugsgruppe 1. Wert: Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Studienerschwernis
 *Bezugsgruppe 2. Wert: Studierende ohne und mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
 Quelle: Middendorf, E. et al. (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016, 21.
 Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Hauptbericht und Randauszählungen nach Geschlecht und für Hamburg

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Studienverlauf von Studierenden mit
Beeinträchtigungen
         Studierende                     Studierende ohne                    Studierende mit
         Deutschland                   Beeinträchtigung und                Beeinträchtigung, die
         21. SE (2017)                 mit Beeinträchtigung,              das Studium erschwert
                                       die das Studium nicht
                                             erschwert
 Wechsel Studiengang                              21 %                                31 %
 Wechsel Hochschule                               16 %                                22 %
 Unterbrechung Studium                            13 %                                32%
 Dauer Studium > 10 HS                            22 %                                36 %
 Daten beruhen auf Selbstauskünften der Studierenden im Sommersemester 2016
 Quelle: Middendorf, E. et al. (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in
 Deutschland 2016, 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Hauptbericht, S. 37.

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Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Welche Formen von Beeinträchtigungen
haben Studierende?
 Studierende haben insbesondere folgende langfristige
  gesundheitliche Beeinträchtigungen
    Psychische Krankheiten
    Somatische Krankheiten
    Beeinträchtigungen des Bewegens, Hörens, Sehens oder
     Sprechens
    Teilleistungsstörungen
    Autismus-Spektrum-Störungen

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Welche Formen von Beeinträchtigungen
haben Studierende?
 Nur rund ein Zehntel haben eine amtlich festgestellte
  Behinderung oder Schwerbehinderung
 „Behinderung“ als Rechtsbegriff unterscheidet sich
  erheblich vom Alltagsverständnis

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Beispiele aus Wissenschaft, Politik & Kultur

 Albert Einstein                    Theresa May
 Victoria von Schweden              Stephen W. Hawking
 Winston Churchill                  Frida Kahlo de Rivera
 Lada Gaga                          Alan Turing
 John Forbes Nash jr.               Jelena Noura „Gigi“ Hadid
 Malu Dreyer                        Alfred Nobel
 Franklin D. Roosevelt              Ludwig van Beethoven
 Carrie Fisher „Prinzessin Leia“    Ray Charles
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Wahl des Studiengangs

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Wahl des Studiengangs
 Vorauswahl von Studiengängen nach Interesse
 Welche Bedingungen herrschen in Ihrem Wunsch-
  Studiengang an Ihrer Wunsch-Hochschule?
    Studiengangtypische Lehrveranstaltungs- und Prüfungsformen,
     Vorgaben für den Studienverlauf, Anwesenheitspflicht,
     Nachteilsausgleiche…
    Bedarf an personeller und technischer Unterstützung während
     des Studiums im Wunsch-Studiengang
    Lage, Zugänglichkeit, Ausstattung von Gebäuden und Räumen
    Beratungs- und Unterstützungsangebote

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Wahl des Studiengangs

             Welche Bedeutung haben die Bedingungen
                          in Ihrem Wunsch-Studiengang
                             für Ihre Entscheidung?

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Sonderanträge bei der BewerBung

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Vorbemerkung zu den nachfolgenden Folien
zum Thema „Bewerbung“
 Informationen gelten
    für eine Bewerbung als Studienanfänger*in für einen
     grundständigen Studiengang
    mit einer in Deutschland erworbenen Berechtigung zum
     Studium, z. B. Abitur

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Zugang – Erfüllen Sie die Voraussetzungen
für eine Bewerbung?
 Zugang
    Feststellung der allgemeinen Eignung für ein Studium,
     manchmal zusätzlich der besonderen Eignung für einen
     bestimmten Studiengang

 Allgemeine Zugangsvoraussetzung
    „Passende“ Berechtigung zum Studium, z. B. allgemeine oder
     fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife, Aufnahme-
     oder Fortbildungsprüfung
    Bei Aufnahmeprüfung Antrag auf Nachteilsausgleich möglich
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Zugang – Erfüllen Sie die Voraussetzungen
für eine Bewerbung?

 Besondere „studiengangspezifische“
  Zugangsvoraussetzungen
    Nachweis studiengangspezifischer Eignung, z. B. besondere
     Befähigungen oder Vorbildungen, studiengangspezifische
     Einzelnoten der Berechtigung zum Studium, erfolgreiche
     Eignungsprüfung
    Zum Teil Antrag auf Nachteilsausgleich möglich

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Zulassung – Erhalten Sie einen Studienplatz im
angestrebten grundständigen Studiengang?

 Zulassung
    Verteilung vorhandener Studienplätze an Bewerber*innen, die
     die Zugangsvoraussetzungen erfüllen

 Zulassungsbeschränkungen?
    Erwartete Studienplatz-Nachfrage < Studienplatzangebot
      Keine Zulassungsbeschränkung
    Erwartete Studienplatz-Nachfrage > Studienplatzangebot
      Zahl der Studienplätze wird von vornherein beschränkt

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Zulassung – Erhalten Sie einen Studienplatz im
angestrebten grundständigen Studiengang?

 Zulassungsbeschränkte Studiengänge
    Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
     Universität Hamburg: Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie
     Vergabe durch hochschulstart.de
    Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
     Vergabe durch staatliche Hamburger Hochschulen, zum Teil mit
     Unterstützung durch „Dialogorientiertes Serviceverfahren –
     DoSV“ von hochschulstart.de

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Zulassung – Erhalten Sie einen Studienplatz im
angestrebten grundständigen Studiengang?
 Struktur des Zulassungsverfahrens bei örtlicher
  Zulassungsbeschränkung
    Vorabquoten, z. B. für
       ▪ Härtefälle            Härtefallantrag
    Hauptquoten
       ▪ Leistungsquote       Antrag auf Nachteilsausgleich
       ▪ Wartezeitquote       Antrag auf Nachteilsausgleich

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Härtefallantrag im Rahmen der Härtequote

 Vorabquote für Fälle außergewöhnlicher Härte von 2 bis 5 %
 Vorliegen schwerwiegender gesundheitlicher oder anderer
  Gründe, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend
  erforderlich machen
 Härtefallantrag kann bei Erfolg zur sofortigen Zulassung
  führen – unabhängig von Leistung, z. B. Durchschnittsnote
  des Abiturs, oder Wartezeit

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Mögliche Härtefallgründe
 Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, wenn bei
  späterem Beginn ein Studium ggf. nicht mehr absolviert oder
  abgeschlossen werden kann
 Beschränkungen bei Wahl und Ausübung von Berufen, wenn
  sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich oder
  unzumutbar erschwert
 Amtlich festgestellte Schwerbehinderung allein kein
  Härtefallgrund
 Bindung an Hamburg als Studienort nachrangiger
  Härtefallgrund
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Finanzierung

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Individuelle Kostensituation klären
 Ausgaben                     Hinweise
 Miete                        ab 233,‐ €/Monat beim Studierendenwerk Hamburg
 Ernährung, Mobilität,        circa 350,‐ bis 420,‐ €/Monat
 Freizeit, Kleidung
 Telefon, Internet,           circa 20,‐ €/Monat plus 17,50 € Rundfunkbeitrag
 Rundfunkbeitrag
 Krankenversicherung          z. B. Familienversicherung kostenfrei,
                              studentische Krankenversicherung circa 90,‐ €/Monat
 Semesterbeitrag              zur Zeit 325,‐ €/Semester bzw. 54,‐ €/Monat
 inklusive Semesterticket
 Mehrbedarf aufgrund des      z. B. Ausgaben für Lernmittel, Exkursionen
 Studiums
 Mehrbedarf aufgrund von      z. B. Zuzahlung zu Medikamenten, Kosten für personelle
 Krankheit oder Behinderung   und technische Unterstützung

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Sich über Finanzierungsquellen informieren
 Einnahmen                Beispiele, Empfehlungen
 Unterhalt
 von den Eltern
 Kindergeld               z. B. 194,‐ €/Monat, in der Regel bis 25. Lebensjahr,
                          ggf. Verlängerung wegen Behinderung
 BAföG                    bis zu 735,‐ €/Monat für Studierende, die nicht bei
                          den Eltern wohnen, ggf. Verlängerung der Förderung
                          bei Krankheit oder Behinderung
 Jobben                   z. B. Minijob(s), Werkstudent_in, Selbstständigkeit,
                          ggf. Grenzen in Bezug auf Verdienst oder Stundenzahl
                          beachten
 Stipendien               Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt nutzen
 Studienkredite           Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt nutzen

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Sich über Finanzierungsquellen informieren
 Einnahmen                 Beispiele, Erläuterungen
 Wohngeld                  monatlicher Zuschuss zur Miete
 Renten                    z. B. (Halb‐) Waisenrente
 Grundsicherung (ALG II)   z. B. im Status „Teilzeit“ oder „Beurlaubung“, im
 und Sozialhilfe           Härtefall
 Vergünstigungen           z. B. kostenlose Nutzung des öffentlichen
                           Nahverkehrs, Erstattung des Beitragsanteils für das
                           Semesterticket, Ermäßigung bzw. Befreiung vom
                           Rundfunkbeitrag, Wohnberechtigungsschein
 Notfonds des              für zeitlich eng befristete Hilfen bei
 Studierendenwerks         vorübergehenden finanziellen Notlagen

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„Hochschulhilfen“ – eine Option für wenige
 Manche Studierende mit Behinderungen benötigen
  personelle oder technische Unterstützung für die
  Durchführung des Studiums, insbesondere
    Studierende, die blind oder taub sind oder bei denen das Sehen
     oder das Hören erheblich beeinträchtigt ist
    Studierende mit Beeinträchtigungen der Motorik, die zu
     Assistenzbedarf führen
 Notwendige Unterstützung kann unter bestimmten
  Voraussetzungen finanziert werden („Hochschulhilfe“)

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„Hochschulhilfen“ – eine Option für wenige

 Beispiele für Hochschulhilfen
    Gebärdensprachdolmetscher_innen
    FM-Anlage
    Mobile Braillezeile
    Individuelle_r Tutor_in
    Assistenz für die Durchführung des Studiums

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Wohnen

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Spezifische Belange beim Wohnen
 Früh nach passender Möglichkeit zum Wohnen suchen
  und sich insbesondere über Preise,
  Bewerbungszeitpunkte, Wartezeiten informieren
 Beratungszentrum Wohnen
    Information über geeignete Möglichkeiten zum Wohnen in den
     Wohnanlagen des Studierendenwerks Hamburg
    Information über Härtefallantrag zur bevorzugten
     Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnplätzen
    Klärung, wie Anforderungen aufgrund einer Beeinträchtigung
     berücksichtigt werden können
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Nachteilsausgleiche

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Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche

 Studien- und Prüfungsleistungen, Fristen,
  Anwesenheitspflicht und andere Lehrveranstaltungs-
  und Prüfungsbedingungen können
    unter bestimmten Voraussetzungen (!)
    durch individuelle Anpassungen
   auf Antrag chancengleich gestaltet werden
 Unterschiede zwischen Schule und Hochschule in Bezug
  auf Maßnahmen sind möglich!

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Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche

 Rechtliche Grundlagen
    Art. 3 Abs. 1 GG
    Hamburgisches Hochschulgesetz
    Hochschulprüfungsordnungen, an der Universität Hamburg in
     der Regel § 11 in Prüfungsordnungen
    Staatliche Prüfungsordnungen (nur an Universitäten)

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Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche
 Beispiele
    Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren, Haus- und
     Abschlussarbeiten
    Eigener Bearbeitungsraum bei Klausuren
    Unterbrechung von Klausuren durch eine oder mehrere Pausen
    Einsatz von personeller oder technischer Unterstützung
    Angepasste Anwesenheitsregelung
    Bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit
     Teilnehmerbeschränkung
    Ersatz einer Prüfungsform durch eine gleichwertige andere Form

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Datenschutz & Schweigepflicht

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Datenschutz und Schweigepflicht
 Datenschutz
    Im Campus-Management-System STiNE werden keine Daten zu
     gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfasst
       ▪ Im Studiengang nicht erkennbar, wer als Härtefall zugelassen
         wurde
       ▪ Nachteilsausgleiche dürfen nicht auf dem Zeugnis oder dem
         Transcript of Records dokumentiert werden

 Schweigepflicht professioneller Berater_innen
    Einzelberatung in geschützten und vertraulichen Räumen
    Anonyme Beratung möglich
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Information & Beratung

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Grundinformation

 Handbuch
  Studium und Behinderung
    Kostenloser Download bei der
     Informations- und Beratungsstelle
      Studium und Behinderung

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www.uni-hamburg.de/bdb

20.02.2018| Unitag 2018   38
www.uni-hamburg.de/hopes

20.02.2018| Unitag 2018    39
www.studierendenwerk-hamburg.de/
studierendenwerk/de/sozialberatung/BeSI/

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Auf Wiedersehen

Wir beraten und begleiten Sie
gerne bei der Vorbereitung Ihres
Studiums.
Nutzen Sie unsere offenen
Sprechstunden oder vereinbaren
Sie einen individuellen Termin.

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