Mitteilungen der Abteilung Landwirtschaft / Mai 2020
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Mitteilungen der Abteilung Landwirtschaft / Mai 2020 Unkrautbekämpfung in „extensiv genutzten Wiesen“, „wenig intensiv genutzten Wiesen“ und „Streueflächen“ „Wehret den Anfängen“ Entgegen dem Namen ist die Pflanze meist zweijährig. Wird sie geschnitten, ist sie mehr- Lange Schnittintervalle und eine geringe Nähr- jährig. stoffzufuhr auf Ökowiesen und Streueflächen fördern eine hohe Pflanzenvielfalt. Leider kön- nen sich dadurch auch invasive Neophyten leichter ansiedeln. Diese unerwünschten Pflan- zen sind sehr konkurrenzfähig und können heimische Pflanzenarten verdrängen. Ziel und Zweck des ökologischen Ausgleichs in der Landwirtschaft ist es jedoch, die heimische Pflanzenvielfalt zu erhalten. So besagt Art. 8 der LBFV, dass Ökowiesen und Streueflächen so zu bewirtschaften und zu pflegen sind, dass sich eine ausgewogene standortgerechte Vege- tation entwickeln kann. Der Gesamtaufwand zur Bekämpfung von invasiven Neophyten ist deutlich geringer, wenn diese früh be- kämpft werden. Es lohnt sich daher, bereits einzelne Pflanzen konsequent auszureissen. Anders als die Neophyten sind heimische „Un- kräuter“, wie Klappertopf oder Herbstzeitlosen, weniger aus ökologischen als vielmehr aus landwirtschaftlichen Gründen im Auge zu behal- ten. Auch eine Massenvermehrung dieser Pflanzen kann durch geeignete Massnahmen verhindert werden. Dieses Merkblatt soll dazu motivieren, verstärkt auf die Vegetation von Das Einjährige Berufskrauts kann sich auf „ex- Ökowiesen und Streueflächen zu achten – und tensiv genutzten Wiesen“ und „wenig intensiv die notwendigen Massnahmen anzugehen. genutzten Wiesen“ stark ausbreiten. Bekämpfung Bekämpfung des Einjährigen Berufskrauts Aktuell ist kein Herbizid zur Bekämpfung des auf extensiv genutzten Wiesen Einjährigen Berufskrauts verfügbar. Invasiver Neophyt Nachhaltig bekämpft werden kann die Pflanze Das Einjährige Berufskraut beginnt in der zwei- nur durch Ausreissen (mitsamt den Wurzeln) – ten Hälfte Mai zu blühen. Der rund 1 m hohe, am einfachsten gelingt dies bei feuchten Bo- invasive Neophyt fällt durch seine kleinen, denbedingungen. Das ist sehr aufwändig, des- weissen Blüten mit gelbem Körbchen auf. Die halb gilt der Grundsatz: „Wehret den Anfän- unteren, ungeteilten behaarten Blätter sind am gen“. Am besten werden die Pflanzen vor der Rand grob gezähnt und am ebenfalls behaarten Blüte ausgerissen. Werden bereits blühende Stängel wechselständig angeordnet, die oberen Pflanzen ausgerissen, müssen diese im Keh- Blätter sind oft ganzrandig. Dieses Informationsblatt wird in loser und unregelmässiger Folge herausgegeben und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Siehe auch www.llv.li -> Amt für Umwelt -> Publikationen -> Landwirtschaft Gerberweg 5 | Postfach 684 | 9490 Vaduz | Liechtenstein | T +423 236 64 00 | info.au@llv.li
2/3 richt bzw. in der KVA entsorgt werden, da die Samen rasch nachreifen können. Ist eine Fläche bereits sehr stark befallen, so- dass die Bekämpfung durch Ausreissen alleine in einem Jahr aussichtslos ist, kann beim Amt für Umwelt ein Gesuch um eine Flächensanie- rung gestellt werden. Je nach Pflanzengesell- schaft wird ein vorgezogener Schnitt für maxi- mal 3 Jahre und nur in Kombination mit Aus- reissen von Pflanzen bewilligt. Durch Schnitt vor der Blüte alleine kommt es zu keiner nachhaltigen Bekämpfung. Das Versa- men kann jedoch verhindert werden, wodurch der Samenvorrat im Boden reduziert wird. Da die Pflanze nach dem Schnitt rasch neue Blü- tenstände ausbildet, sind mehrere Schnitte pro Jahr notwendig. Blühen zum Schnittzeitpunkt bereits die ersten Pflanzen, muss das Schnitt- Die Amerikanische Goldrute kann sich auf gut rasch abgeführt oder sofort siliert werden, Streueflächen stark ausbreiten. da die Samen der Pflanzen nachreifen können. Bekämpfung Alternativ kann das Pflanzenmaterial in der Aktuell ist kein Herbizid zur Bekämpfung der KVA entsorgt werden. Goldrute verfügbar. Wird die Sanierung gemäss Bewilligung als zu Einzelpflanzen werden am besten bei feuchtem aufwändig eingeschätzt, wird eine Abmeldung Boden mit den Wurzeln ausgerissen. Dies ist dieser Fläche als Ökofläche empfohlen. sehr aufwändig, deshalb gilt auch hier der Dadurch wird eine dauerhaft intensivere Grundsatz: „Wehret den Anfängen“. Am besten Schnitt- oder Weidenutzung ermöglicht, welche werden die Pflanzen vor der Blüte ausgerissen. die Ausbreitung dieses Neophyten deutlich er- Werden bereits blühende Pflanzen ausgeris- schwert. Auf kartierten Magerstandorten ist die sen, müssen diese in der KVA entsorgt werden. Folgenutzung mit dem Amt für Umwelt abzu- stimmen – da hier eine Intensivierung grund- Ist eine Fläche bereits sehr stark befallen, so- sätzlich verboten ist. dass die Bekämpfung durch Ausreissen alleine in einem Jahr aussichtslos ist, kann beim Amt Bekämpfung der Amerikanischen für Umwelt ein Gesuch um eine Flächensanie- rung gestellt werden. Goldrute in Streueflächen Invasiver Neophyt Bei Bewilligung der Flächensanierung werden je nach Pflanzengesellschaft vorgezogene Die Goldrute wird 60 bis 120 cm hoch und bil- Schnitttermine für maximal 5 Jahre bewilligt. det von Juli bis Oktober charakteristische gelbe Erfolgt der Schnitt erst zur Blüte, muss das Blüten aus. Die oberirdischen Pflanzenteile Schnittgut abgeführt und in der KVA entsorgt sterben über den Winter ab. werden. Dies, da die Samen rasch Nachreifen Durch die späte Blüte bilden Goldruten erst und Ausfallen können. spät ihre flugfähigen Samen aus. Daher breiten Wird die Sanierung gemäss Bewilligung als zu sie sich v.a. auf spät geschnittenen Standorten aufwändig eingeschätzt, wird eine Abmeldung wie Streueflächen aus. Die Pflanzen bilden un- terirdische Ausläufer (Rhizome), wodurch dich- dieser Fläche als Ökofläche empfohlen. Auf te Pflanzenbestände entstehen. kartierten Magerstandorten ist die Folgenutzung mit dem Amt für Umwelt abzustimmen – da hier eine Intensivierung grundsätzlich verboten ist. Dieses Informationsblatt wird in loser und unregelmässiger Folge herausgegeben und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Siehe auch: www.llv.li -> Amt für Umwelt -> Publikationen -> Landwirtschaft Gerberweg 5 | Postfach 684 | 9490 Vaduz | Liechtenstein | T +423 236 64 00 | info.au@llv.li
3/3 Bekämpfung von Herbstzeitlosen Bekämpfung des Klappertopfs Heimische Pflanze (kein Neophyt) Heimische Pflanze (kein Neophyt) Die Bekämpfung der Herbstzeitlose ist aus öko- Die Bekämpfung des Klappertopfs ist aus öko- logischer Sicht nicht zwingend. Sie kann auf logischer Sicht nur selten notwendig. Nur bei Antrag der Landwirte zur Verminderung der Ge- sehr hohen Anteilen von Klappertopf im Futter fahr der Vergiftung von Tieren bewilligt werden. kann es zu leichten Vergiftungserscheinungen kommen. In solchen Fällen kann eine Bewilli- Der späte Nutzungszeitpunkt der extensiv ge- gung zur Bekämpfung ausgestellt werden. nutzten Wiesen kommt der Herbstzeitlose ent- gegen. Die Herbstzeitlose ist für die Tiere sehr Der Klappertopf ist eine einjährige Pflanze. Der giftig, das Gift bleibt bei der Heugewinnung späte Nutzungszeitpunkt auf extensiv oder we- oder beim Silieren im Futter erhalten. nig intensiv genutzten Wiesen kommt seiner Ausbreitung entgegen. Der Klappertopf ist eine Bekämpfung einjährige Pflanze, welche jährlich Versamen Einzelne Pflanzen können im Frühjahr mecha- muss. Ein frühzeitiger Schnitt kann daher be- nisch durch Ausziehen (mit Handschuhen!) reits nach einem Jahr eine merkliche Reduktion oder Ausgraben bekämpft werden. Für die me- bewirken. chanische Einzelpflanzenbekämpfung ist keine Bewilligung erforderlich. Bekämpfung Die Bekämpfung erfolgt durch einen vorgezo- Bei hohem Anteil an Herbstzeitlosen kann die genen ersten Schnitt. Damit eine Bewilligung betroffene Fläche nach Bewilligung durch das zum früheren Schnitt erteilt werden kann, muss Amt für Umwelt über maximal 3 Jahre hinweg der Deckungsgrad des Klappertopfes rund 25% im Frühling geschnitten oder auch einmal kurz betragen. Um die Insekten zu schonen, ist bei und intensiv beweidet werden (inkl. Säube- ganzflächigem Frühschnitt an geeigneter Stelle rungsschnitt). Die frühe Nutzung erfolgt, sobald ein Rückzugsstreifen von mindestens 10 % die Blätter der Herbstzeitlose ca. 25 cm hoch stehen zu lassen. Es können auch Bewilligun- sind und die grüne Samenkapsel abgeschnitten gen für Teilflächen erteilt werden. Damit der (oder von Tieren zertrampelt) werden kann. Frühschnitt die gewünschte Wirkung zeigt, ist er Dies ist je nach Höhenlage zwischen April und frühestens zum Beginn der Klappertopfblüte, Mai der Fall. Das Schnittgut muss abgeführt spätestens jedoch wenn 75 % der Blüten offen werden. sind (Mitte bis Ende Mai) durchzuführen. Ein zu Auf kartierten Magerstandorten ist aktuell keine früher oder zu später Schnitt bringt keinen Be- Bewilligung zur früheren Nutzung vorgesehen. kämpfungserfolg. Das Schnittgut ist möglichst rasch nach dem Schnitt abzuführen (z.B. Silie- ÖLN-Betriebe können die Herbstzeitlose mittels ren). Dies ist notwendig, um das Nachreifen Einzelpflanzenbehandlung auf die entfalteten und Ausfallen der Samen zu verhindern. Blätter bekämpfen (im Tal ca. Mitte April). Zu- gelassen ist hierfür das Produkt Ally Tabs Auf kartierten Magerstandorten ist aktuell keine (Stand 07.05.2020). Hierfür ist keine Sonder- Bewilligung zur früheren Nutzung vorgesehen. bewilligung erforderlich. Für die Bekämpfung des Klappertopfs gibt es keine zugelassenen Herbizide. Dieses Informationsblatt wird in loser und unregelmässiger Folge herausgegeben und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Siehe auch: www.llv.li -> Amt für Umwelt -> Publikationen -> Landwirtschaft Gerberweg 5 | Postfach 684 | 9490 Vaduz | Liechtenstein | T +423 236 64 00 | info.au@llv.li
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