Mitteilungen der Abteilung Landwirtschaft / Mai 2020

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Mitteilungen der Abteilung Landwirtschaft / Mai 2020
Mitteilungen der Abteilung Landwirtschaft / Mai 2020
     Unkrautbekämpfung in „extensiv genutzten Wiesen“, „wenig intensiv genutzten Wiesen“
      und „Streueflächen“

„Wehret den Anfängen“                                                  Entgegen dem Namen ist die Pflanze meist
                                                                       zweijährig. Wird sie geschnitten, ist sie mehr-
Lange Schnittintervalle und eine geringe Nähr-                         jährig.
stoffzufuhr auf Ökowiesen und Streueflächen
fördern eine hohe Pflanzenvielfalt. Leider kön-
nen sich dadurch auch invasive Neophyten
leichter ansiedeln. Diese unerwünschten Pflan-
zen sind sehr konkurrenzfähig und können
heimische Pflanzenarten verdrängen. Ziel und
Zweck des ökologischen Ausgleichs in der
Landwirtschaft ist es jedoch, die heimische
Pflanzenvielfalt zu erhalten. So besagt Art. 8
der LBFV, dass Ökowiesen und Streueflächen
so zu bewirtschaften und zu pflegen sind, dass
sich eine ausgewogene standortgerechte Vege-
tation entwickeln kann. Der Gesamtaufwand
zur Bekämpfung von invasiven Neophyten
ist deutlich geringer, wenn diese früh be-
kämpft werden. Es lohnt sich daher, bereits
einzelne Pflanzen konsequent auszureissen.
Anders als die Neophyten sind heimische „Un-
kräuter“, wie Klappertopf oder Herbstzeitlosen,
weniger aus ökologischen als vielmehr aus
landwirtschaftlichen Gründen im Auge zu behal-
ten. Auch eine Massenvermehrung dieser
Pflanzen kann durch geeignete Massnahmen
verhindert werden. Dieses Merkblatt soll dazu
motivieren, verstärkt auf die Vegetation von                           Das Einjährige Berufskrauts kann sich auf „ex-
Ökowiesen und Streueflächen zu achten – und                            tensiv genutzten Wiesen“ und „wenig intensiv
die notwendigen Massnahmen anzugehen.                                  genutzten Wiesen“ stark ausbreiten.
                                                                       Bekämpfung
Bekämpfung des Einjährigen Berufskrauts                                Aktuell ist kein Herbizid zur Bekämpfung des
auf extensiv genutzten Wiesen                                          Einjährigen Berufskrauts verfügbar.
 Invasiver Neophyt
                                                                       Nachhaltig bekämpft werden kann die Pflanze
Das Einjährige Berufskraut beginnt in der zwei-                        nur durch Ausreissen (mitsamt den Wurzeln) –
ten Hälfte Mai zu blühen. Der rund 1 m hohe,                           am einfachsten gelingt dies bei feuchten Bo-
invasive Neophyt fällt durch seine kleinen,                            denbedingungen. Das ist sehr aufwändig, des-
weissen Blüten mit gelbem Körbchen auf. Die                            halb gilt der Grundsatz: „Wehret den Anfän-
unteren, ungeteilten behaarten Blätter sind am                         gen“. Am besten werden die Pflanzen vor der
Rand grob gezähnt und am ebenfalls behaarten                           Blüte ausgerissen. Werden bereits blühende
Stängel wechselständig angeordnet, die oberen                          Pflanzen ausgerissen, müssen diese im Keh-
Blätter sind oft ganzrandig.

Dieses Informationsblatt wird in loser und unregelmässiger Folge herausgegeben und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Siehe auch www.llv.li -> Amt für Umwelt -> Publikationen -> Landwirtschaft
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richt bzw. in der KVA entsorgt werden, da die
Samen rasch nachreifen können.
Ist eine Fläche bereits sehr stark befallen, so-
dass die Bekämpfung durch Ausreissen alleine
in einem Jahr aussichtslos ist, kann beim Amt
für Umwelt ein Gesuch um eine Flächensanie-
rung gestellt werden. Je nach Pflanzengesell-
schaft wird ein vorgezogener Schnitt für maxi-
mal 3 Jahre und nur in Kombination mit Aus-
reissen von Pflanzen bewilligt.

Durch Schnitt vor der Blüte alleine kommt es zu
keiner nachhaltigen Bekämpfung. Das Versa-
men kann jedoch verhindert werden, wodurch
der Samenvorrat im Boden reduziert wird. Da
die Pflanze nach dem Schnitt rasch neue Blü-
tenstände ausbildet, sind mehrere Schnitte pro
Jahr notwendig. Blühen zum Schnittzeitpunkt
bereits die ersten Pflanzen, muss das Schnitt-                         Die Amerikanische Goldrute kann sich auf
gut rasch abgeführt oder sofort siliert werden,                        Streueflächen stark ausbreiten.
da die Samen der Pflanzen nachreifen können.                           Bekämpfung
Alternativ kann das Pflanzenmaterial in der                            Aktuell ist kein Herbizid zur Bekämpfung der
KVA entsorgt werden.                                                   Goldrute verfügbar.
Wird die Sanierung gemäss Bewilligung als zu                           Einzelpflanzen werden am besten bei feuchtem
aufwändig eingeschätzt, wird eine Abmeldung                            Boden mit den Wurzeln ausgerissen. Dies ist
dieser Fläche als Ökofläche empfohlen.                                 sehr aufwändig, deshalb gilt auch hier der
Dadurch wird eine dauerhaft intensivere                                Grundsatz: „Wehret den Anfängen“. Am besten
Schnitt- oder Weidenutzung ermöglicht, welche                          werden die Pflanzen vor der Blüte ausgerissen.
die Ausbreitung dieses Neophyten deutlich er-                          Werden bereits blühende Pflanzen ausgeris-
schwert. Auf kartierten Magerstandorten ist die                        sen, müssen diese in der KVA entsorgt werden.
Folgenutzung mit dem Amt für Umwelt abzu-
stimmen – da hier eine Intensivierung grund-                           Ist eine Fläche bereits sehr stark befallen, so-
sätzlich verboten ist.                                                 dass die Bekämpfung durch Ausreissen alleine
                                                                       in einem Jahr aussichtslos ist, kann beim Amt
Bekämpfung der Amerikanischen                                          für Umwelt ein Gesuch um eine Flächensanie-
                                                                       rung gestellt werden.
Goldrute in Streueflächen
 Invasiver Neophyt                                                    Bei Bewilligung der Flächensanierung werden
                                                                       je nach Pflanzengesellschaft vorgezogene
Die Goldrute wird 60 bis 120 cm hoch und bil-                          Schnitttermine für maximal 5 Jahre bewilligt.
det von Juli bis Oktober charakteristische gelbe                       Erfolgt der Schnitt erst zur Blüte, muss das
Blüten aus. Die oberirdischen Pflanzenteile                            Schnittgut abgeführt und in der KVA entsorgt
sterben über den Winter ab.                                            werden. Dies, da die Samen rasch Nachreifen
Durch die späte Blüte bilden Goldruten erst                            und Ausfallen können.
spät ihre flugfähigen Samen aus. Daher breiten                         Wird die Sanierung gemäss Bewilligung als zu
sie sich v.a. auf spät geschnittenen Standorten
                                                                       aufwändig eingeschätzt, wird eine Abmeldung
wie Streueflächen aus. Die Pflanzen bilden un-
terirdische Ausläufer (Rhizome), wodurch dich-                         dieser Fläche als Ökofläche empfohlen. Auf
te Pflanzenbestände entstehen.                                         kartierten Magerstandorten ist die Folgenutzung
                                                                       mit dem Amt für Umwelt abzustimmen – da hier
                                                                       eine Intensivierung grundsätzlich verboten ist.

Dieses Informationsblatt wird in loser und unregelmässiger Folge herausgegeben und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.
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Bekämpfung von Herbstzeitlosen                                         Bekämpfung des Klappertopfs
 Heimische Pflanze (kein Neophyt)                                      Heimische Pflanze (kein Neophyt)

Die Bekämpfung der Herbstzeitlose ist aus öko-                         Die Bekämpfung des Klappertopfs ist aus öko-
logischer Sicht nicht zwingend. Sie kann auf                           logischer Sicht nur selten notwendig. Nur bei
Antrag der Landwirte zur Verminderung der Ge-                          sehr hohen Anteilen von Klappertopf im Futter
fahr der Vergiftung von Tieren bewilligt werden.                       kann es zu leichten Vergiftungserscheinungen
                                                                       kommen. In solchen Fällen kann eine Bewilli-
Der späte Nutzungszeitpunkt der extensiv ge-                           gung zur Bekämpfung ausgestellt werden.
nutzten Wiesen kommt der Herbstzeitlose ent-
gegen. Die Herbstzeitlose ist für die Tiere sehr                       Der Klappertopf ist eine einjährige Pflanze. Der
giftig, das Gift bleibt bei der Heugewinnung                           späte Nutzungszeitpunkt auf extensiv oder we-
oder beim Silieren im Futter erhalten.                                 nig intensiv genutzten Wiesen kommt seiner
                                                                       Ausbreitung entgegen. Der Klappertopf ist eine
Bekämpfung                                                             einjährige Pflanze, welche jährlich Versamen
Einzelne Pflanzen können im Frühjahr mecha-                            muss. Ein frühzeitiger Schnitt kann daher be-
nisch durch Ausziehen (mit Handschuhen!)                               reits nach einem Jahr eine merkliche Reduktion
oder Ausgraben bekämpft werden. Für die me-                            bewirken.
chanische Einzelpflanzenbekämpfung ist keine
Bewilligung erforderlich.                                              Bekämpfung
                                                                       Die Bekämpfung erfolgt durch einen vorgezo-
Bei hohem Anteil an Herbstzeitlosen kann die                           genen ersten Schnitt. Damit eine Bewilligung
betroffene Fläche nach Bewilligung durch das                           zum früheren Schnitt erteilt werden kann, muss
Amt für Umwelt über maximal 3 Jahre hinweg                             der Deckungsgrad des Klappertopfes rund 25%
im Frühling geschnitten oder auch einmal kurz                          betragen. Um die Insekten zu schonen, ist bei
und intensiv beweidet werden (inkl. Säube-                             ganzflächigem Frühschnitt an geeigneter Stelle
rungsschnitt). Die frühe Nutzung erfolgt, sobald                       ein Rückzugsstreifen von mindestens 10 %
die Blätter der Herbstzeitlose ca. 25 cm hoch                          stehen zu lassen. Es können auch Bewilligun-
sind und die grüne Samenkapsel abgeschnitten                           gen für Teilflächen erteilt werden. Damit der
(oder von Tieren zertrampelt) werden kann.                             Frühschnitt die gewünschte Wirkung zeigt, ist er
Dies ist je nach Höhenlage zwischen April und                          frühestens zum Beginn der Klappertopfblüte,
Mai der Fall. Das Schnittgut muss abgeführt                            spätestens jedoch wenn 75 % der Blüten offen
werden.                                                                sind (Mitte bis Ende Mai) durchzuführen. Ein zu
Auf kartierten Magerstandorten ist aktuell keine                       früher oder zu später Schnitt bringt keinen Be-
Bewilligung zur früheren Nutzung vorgesehen.                           kämpfungserfolg. Das Schnittgut ist möglichst
                                                                       rasch nach dem Schnitt abzuführen (z.B. Silie-
ÖLN-Betriebe können die Herbstzeitlose mittels                         ren). Dies ist notwendig, um das Nachreifen
Einzelpflanzenbehandlung auf die entfalteten                           und Ausfallen der Samen zu verhindern.
Blätter bekämpfen (im Tal ca. Mitte April). Zu-
gelassen ist hierfür das Produkt Ally Tabs                             Auf kartierten Magerstandorten ist aktuell keine
(Stand 07.05.2020). Hierfür ist keine Sonder-                          Bewilligung zur früheren Nutzung vorgesehen.
bewilligung erforderlich.                                              Für die Bekämpfung des Klappertopfs gibt es
                                                                       keine zugelassenen Herbizide.

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