MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF - baselland.ch
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 111 Mitte August 2018 Seniorenausflug vom 17. August 2018 Was für ein herrlicher Tag! Punkt 08.00 Uhr geht es los. Wohin? Zu diesem Zeitpunkt wissen dies nur der Chauffeur, Remo Camponovo der Sägesser Reisen, Wintersingen und unser Preesi, Paul Richener, der sich natürlich auch in Schweigen hüllt. Bei herrlichem Sonnenschein führt uns die Fahrt Richtung Solothurn. Wir waren nicht die einzigen, die das schöne Wetter ausnützten und so war unsere Ankunft in Biel am See eine zeitliche Punktlandung. Das Schiff Berna nahm uns mit auf die Fahrt nach Erlach. Der Kaffee und das Gipfeli trugen dazu bei, dass wir langsam alle ein bisschen wacher wurden und die Gespräche kamen langsam in Gang. In Erlach wechselten wir wieder in den Car und steuerten die Ortschaft Bas- Vully an, wo wir im Hotel Restaurant Cave Bel-Air zum Mittagessen erwartet wurden. Die Fischliebhaber genossen Filets de perche meunière à la mode du patron, sauce mayonnaise, pommes nature und die Fleischliebhaber Bœuf braisé Bourguignon, pommes mousseline, garniture de légumes. Wie schön doch die Menus in der französischen Sprache tönen. Zum Abschluss durften wir ein feines Dessert mit Glacé und frischen Himbeeren verkosten.
Das Programm ging weiter und lies uns nicht viel Zeit unsere wohlgefüllten Bäuche ruhen zu lassen. Mit Spannung stiegen wir in den Car, um dann ein wenig später in Murten halt zu machen. Dort stiegen wir um ins Touristen-Bähnli Murten unter zunehmend lauter werdendem Himmelsgrollen. Dies trübte unsere Stimmung keinesfalls und wir liessen uns von der Geschichte der Stadt Murten begeistern. Die von den Zähringern gegründete Stadt wurde vom Karl dem Kühnen belagert, doch um 12:00 Uhr des 22. Juni 1476 versammelten sich die Eidgenossen in Schlachtordnung und begannen den Vormarsch. Allerdings hatte Karl der Kühne nicht mit der Stärke und Kriegslist der Eidgenossen gerechnet und musste schliesslich das Feld räumen. Die Eidgenossen gingen als klare Sieger hervor. Schön ist, dass die Altstadt den Krieg überstand und Touristen und Einheimische heute von der fast vollständig erhaltenen Ringmauer einen unvergesslichen Blick über die Dächer der Altstadt bis hin zum See geniessen können. Die Murtener Ringmauer ist auch deshalb so besonders, weil sie als einzige begehbare Stadtmauer in der Schweiz heute noch erhalten ist. Jeder Besuch geht einmal zu Ende, so begaben wir uns um 16.30 Uhr, begleitet von leichtem Regen, wieder zum Car. Vollgepackt mit den Erlebnissen dieser wundervollen Seniorenreise traten wir den Heimweg an. Es bleibt uns Dankeschön zu sagen, Ihnen die mitgekommen sind, Remo Camponovo, er hat uns herrschaftlich herumchauffiert und den Organisatoren Sabine Schwob und Paul Richener. Ich schliesse meinen Reisebericht sage: A la prochaîne! Bericht: Karin Schweizer Fotos: Niklaus Lang
Aus der Gemeindekanzlei Zuzug Familie Müller Bernd und Melanie mit den Kindern Antonia und Valentin, Bündtenweg 12 Frau Heidi Zaugg, Rainweg 18 Herzlich Willkommen in Nusshof! Wegzug Herr Vincenzo Iovino Alles Gute am neuen Wohndomizil! Aus dem Wahlbüro Abstimmungen vom 23. September 2018 Eidgenössische Vorlagen: 1. Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege 2. Volksinitiative vom 26. November 2015 Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative) 3. Volksinitiative vom 30. März 2016 Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle Aus der Abfallentsorgung Nächste Grünabfuhr Montag, 3. September 2018
Amt für Wald beider Basel Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, www.wald-basel.ch Ueli Meier, Amtsleitung, D 061 552 56 51, ueli.meier@bl.ch Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden. Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen: 1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind bewilligungspflichtig. 2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht. 3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar. 4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist. 5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden. Amt für Wald beider Basel
Sie können auch lesen