MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF - baselland.ch

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MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF

3   2                 Nr. 111                        Mitte August 2018

Seniorenausflug vom 17. August 2018

Was für ein herrlicher Tag! Punkt 08.00 Uhr geht es los. Wohin? Zu diesem Zeitpunkt wissen
dies nur der Chauffeur, Remo Camponovo der Sägesser Reisen, Wintersingen und unser
Preesi, Paul Richener, der sich natürlich auch in Schweigen hüllt.

Bei herrlichem Sonnenschein führt uns die Fahrt Richtung Solothurn. Wir waren nicht die
einzigen, die das schöne Wetter ausnützten und so war unsere Ankunft in Biel am See eine
zeitliche Punktlandung. Das Schiff Berna nahm uns mit auf die Fahrt nach Erlach. Der Kaffee
und das Gipfeli trugen dazu bei, dass wir langsam alle ein bisschen wacher wurden und die
Gespräche kamen langsam in Gang.

In Erlach wechselten wir wieder in den
Car und steuerten die Ortschaft Bas-
Vully an, wo wir im Hotel Restaurant
Cave Bel-Air zum Mittagessen erwartet
wurden. Die Fischliebhaber genossen
Filets de perche meunière à la mode
du patron, sauce mayonnaise,
pommes nature und die
Fleischliebhaber Bœuf braisé
Bourguignon, pommes mousseline,
garniture de légumes.
Wie schön doch die Menus in der französischen Sprache tönen. Zum Abschluss durften wir
ein feines Dessert mit Glacé und frischen Himbeeren verkosten.
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Das Programm ging weiter und lies uns nicht viel Zeit unsere wohlgefüllten Bäuche ruhen zu
lassen. Mit Spannung stiegen wir in den Car, um dann ein wenig später in Murten halt zu
machen. Dort stiegen wir um ins Touristen-Bähnli Murten unter zunehmend lauter werdendem
Himmelsgrollen. Dies trübte unsere Stimmung keinesfalls und wir liessen uns von der
Geschichte der Stadt Murten begeistern. Die von den Zähringern gegründete Stadt wurde vom
Karl dem Kühnen belagert, doch um 12:00 Uhr des 22. Juni 1476 versammelten sich die
Eidgenossen in Schlachtordnung und begannen den Vormarsch. Allerdings hatte Karl der
Kühne nicht mit der Stärke und Kriegslist der Eidgenossen gerechnet und musste schliesslich
das Feld räumen. Die Eidgenossen gingen als klare Sieger hervor.

Schön ist, dass die Altstadt den Krieg überstand und Touristen und Einheimische heute von
der fast vollständig erhaltenen Ringmauer einen unvergesslichen Blick über die Dächer der
Altstadt bis hin zum See geniessen können. Die Murtener Ringmauer ist auch deshalb so
besonders, weil sie als einzige begehbare Stadtmauer in der Schweiz heute noch erhalten ist.

Jeder Besuch geht einmal zu Ende, so begaben wir uns um 16.30 Uhr, begleitet von leichtem
Regen, wieder zum Car. Vollgepackt mit den Erlebnissen dieser wundervollen Seniorenreise
traten wir den Heimweg an.

Es bleibt uns Dankeschön zu sagen, Ihnen die mitgekommen sind, Remo Camponovo, er hat
uns herrschaftlich herumchauffiert und den Organisatoren Sabine Schwob und Paul Richener.
Ich schliesse meinen Reisebericht sage: A la prochaîne!

Bericht: Karin Schweizer
Fotos: Niklaus Lang
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Aus der Gemeindekanzlei

Zuzug
Familie Müller Bernd und Melanie mit den Kindern Antonia und Valentin, Bündtenweg 12

Frau Heidi Zaugg, Rainweg 18

Herzlich Willkommen in Nusshof!

Wegzug
Herr Vincenzo Iovino

Alles Gute am neuen Wohndomizil!

Aus dem Wahlbüro

Abstimmungen vom 23. September 2018

Eidgenössische Vorlagen:
   1. Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und
      Wanderwege
   2. Volksinitiative vom 26. November 2015 Für gesunde sowie umweltfreundlich und
      fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)
   3. Volksinitiative vom 30. März 2016 Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft
      betrifft uns alle

Aus der Abfallentsorgung

                         Nächste Grünabfuhr

                         Montag, 3. September 2018
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Amt für Wald beider Basel

              Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, www.wald-basel.ch
              Ueli Meier, Amtsleitung, D 061 552 56 51, ueli.meier@bl.ch

  Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum

Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des
Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der
Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen
betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha)
Waldeigentum unterschieden.

Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende
Bestimmungen:
1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig.
   Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten,
   sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind
   bewilligungspflichtig.
2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der
   Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie
   nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet
   über die Bewilligungspflicht.
3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der
   Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar.
4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und
   Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist.
5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin
   aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und
   kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem
Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die
notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten
Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.

Amt für Wald beider Basel
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