MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Schernfeld - Wir wünschen allen frohe Weihnachten und ein gesundes, glückliches Neues Jahr
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MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Schernfeld Mitglied der VG Eichstätt · Gundekarstraße 7a · 85072 Eichstätt · Telefon 08421/9740-0 Ausgabe 56 Schernfeld, im Dezember 2019 Wir wünschen allen frohe Weihnachten und ein gesundes, glückliches Neues Jahr
Liebe Kinder und Jugendliche, Abfälle und umweltschädigende Stoffe dürfen nicht in die Toilette oder Ausguss liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Weihnachtsbotschaft, die von Frieden und Furchtlosigkeit 1. Feste Abfälle wie Zigarettenkippen, Kondome, 4. Haushaltsreiniger und Waschmittel möglichst spar- Binden, Feuchttücher und Katzenstreu gehören in sam verwenden! Bei Reinigungsmitteln genügt spricht, ist so aktuell wie lange nicht mehr. Die Welt scheint aus die Restmülltonne. Feststoffe verstopfen die Kana- meist ein „Spritzer“ um Schmutz zu entfernen. In den Fugen geraten zu sein. Selbst in unserem Land, auch in lisation und müssen unter hohem Aufwand vor der der Regel reichen Allzweckreiniger, Scheuermit- scheinbar befriedeten Bezirken, erschüttern uns Gewalttaten – Abwasserbehandlung abgefangen werden. tel, Geschirrspülmittel sowie Zitronensäure zum wie jüngst in Augsburg. Polizisten und Ehrenamtliche in den Feuchttücher lösen sich nicht auf, sondern bilden Entkalken für den regelmäßigen Hausputz aus. lange Zöpfe, welche die Abwasserpumpen ver- Zu vermeiden sind: chemische Rohrreiniger, Des- Hilfsorganisationen leiden unter zunehmender Gewaltbereit- stopfen und so zu hohen Betriebskosten führen. infektionsmittel, Toilettenbecken- und Spülkas- schaft. Woran liegt es, dass Menschen sich rücksichtslos und tensteine sowie Weichspüler. gewaltbereit verhalten? Haben wir in der Tat nicht ganz andere 2. Essensreste, Speiseöl und Fette gehören in die Probleme auf unserem Erdball? Klimatische Veränderungen sind Restmülltonne. Werden Speisereste in den Abfluss 5. Wasch- und Putzwasser darf nicht in Straßensink- gekippt, erhöhen sie den schädlichen Nährstoffge- kästen geschüttet werden, die an den Regenwas- die große Herausforderung unserer Zeit. halt des Abwassers und ziehen Ratten an. Ferner serkanal angeschlossen sind, das Schmutzwasser verhärtet erkaltetes Fett in den Rohrleitungen und landet sonst ungeklärt in Böden oder Flüssen. Dabei bestärkt uns die Weihnachtsbotschaft darin, sich stets verursacht damit Abwasserrückstau. Am besten für Frieden und Mitmenschlichkeit einzusetzen. Die Werte Fettreste mit Papiertücher aufnehmen und die- 6. Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen der Weihnachtsbotschaft sind für uns Menschen wichtig. se über den Restmüll entsorgen. Alte Frittenfette Straßen oder Plätzen ist verboten. Niemals dürfen In der Gemeinschaft unserer Gemeinde wird niemand allein- können Sie in Plastikflaschen umfüllen und über die Öl- oder Schmiermittel in den Boden oder in die gelassen. Breitgefächert ist das Angebot an Ehrenamt, Vereinsarbeit und Hilfsbereitschaft. Restmülltonne entsorgen. Durch die Verbrennung wird daraus Energie gewonnen. Viele Gastrono- men nehmen diese Fette an und geben diese zum Recyceln weiter. Kanalisation gelangen. Motorwäschen, Hydraulik- wäschen usw. sind deshalb nur über Waschplätze mit Ölabscheider zulässig. Dafür danke ich ganz herzlich allen, die sich auch in diesem Jahr wieder beispielgebend engagiert haben, sei es in Schule, kirchlichen Einrichtungen, Feuerwehr, Vereinen, sozialen 3. Alte oder nicht mehr benötigte Medikamente soll- ten an die Apotheke zurückgegeben werden. Die- 7. S äuren, Laugen, Chemikalien, Pflanzenschutzmit- tel, Gifte, Lösungsmittel, Spritzmittel, Altbatte- rien, flüssige Lackreste, Treibstoffreste und Mo- sen freiwilligen Service bieten viele Apotheken an. torenöle dürfen wegen ihres Schadstoffgehalts Einrichtungen und Arbeitskreisen, Nachbarschaftshilfen und Andernfalls müssen die Medikamente (ohne Ver- niemals ins Abwasser gelangen. Die schädlichen Jugendarbeit. Alle, die sich für Mitmenschen und Gemeinwohl packung) über die Restmülltonne entsorgt werden. Stoffe können dort nicht abgebaut werden. Die- einbringen, machen Orte wärmer und heller. Die Feiertage sind Niemals über die Kanalisation, da die Wirkstoffe se Stoffe werden teilweise vom Handel zurück- Chance, einmal innezuhalten, zur Ruhe zu kommen und zu sich der Medizin durch die Kläranlagen nicht abgebaut genommen bzw. bei den halbjährlichen Problem- werden können. müllsammlungen angenommen (vgl. Abfallfibel des selber zu finden. Landkreises Eichstätt). Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, mit schönen Geschenken und Zeit füreinander! Für das Jahr 2020 alles Gute, viel Glück und Erfolg! Christian Schmidt, neuer Mitarbeiter in der VG Eichstätt für das Technische Bauamt Mit freundlichen Grüßen Ehrung ehrenamtlicher und Ihr erfolgreicher Sportler Am 15. März sind die Kommunalwahlen. Im Vorfeld finden dazu verschiedene Wahlversammlungen statt. Aus diesem Grund wird der alljährliche Empfang der Gemeinde für Ehrenamtliche und Sportler am Freitag, 20. März 2020, stattfinden. Ludwig Mayinger Ehrungen bitte ich, aus organisatorischen Gründen bis 1. Bürgermeister 10. Februar 2020 bei mir einzureichen. 3
Gemeinde Raitenbuch Stadt Weissenburg Workerszeller Forst Lohrmannshof Regierungsbezirk Regierungsbezirk Mittelfranken Oberbayern Schernfelder Forst Workerszeller Forst Geländer Gemeinde Pollenfeld 47 Ferdinandsfeld 20 St Ferdinandsfeld Schernfelder Forst Sperberslohe Änderungsbereich 1 Workerszell Stadt Pappenheim Workerszell Altmühltal Langensallach Langensallach östl. Mindel Rupertsbuch Rupertsbuch Sappenfeld östl. Mindel 047 St 2 B 13 Sappenfeld Sc ha uc he St rba ch 23 87 St 2 047 Änderungsbereich 3.1 Birkhof Schönau Schönau Kr E I 43 Birkhof Änderungsbereich 3.3 L:\6084-Schernfeld_F ... 4-CAD\01-Vorentwurf\191104_6084.dwg / Plot erstellt am: 05.11.2019 f t h o r H a r F l u Wegscheid Wegscheid Schernfeld Änderungsbereich 3.2 Stadt Eichstätt Gemeinde Sollnhofen Übungsplatz Änderungsbereich 2 Gemeinde Dollnstein Blumenberg Schönfeld Harthof Schönfeld Änderungsbereich 4 Harthof Schönfeld ALTM 16 ÜHL Li Kr Änderungsbereich 5 Altmühl L ÜH TM AL Bahnlinie München Hbf - TUNNEL Altmühl ALTMÜ HL Hagenacker Treuchtlingen Hagenacker Gemeinde Mörnsheim L ALTMÜH Projekt / Bauvorhaben: Planbezeichnung: Übersichtslageplan LARS consult GmbH Bahnhofstraße 20 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Maßstab: Datum: ohne 04.11.2019 4 5 D - 87700 Memmingen Fon: +49 (0)8331 4904-0 Gemeinde Schernfeld Fax: +49 (0)8331 4904-20 Vorentwurf Web: www.lars-consult.de
11. Änderung der Flächennutzungsplanes 11. Änderung der Flächennutzungsplanes - Erläuterungsbericht - - Erläuterungsbericht - Änderungsbereich 3.2 und 3.3 11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Die Änderungsbereiche 3.2 und 3.3 befindet sich innerhalb des Gewerbegebietes Wegscheid und um- fassen eine Fläche von rund 4,1 ha bzw. 3,7 ha. Beide Änderungsbereiche sind im rechtsgültigen Flä- chennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. In den Änderungsbereichen 3.2 und 3.3 soll die bis- - Erläuterungsbericht – her rechtsgültig ausgewiesene Gewerbefläche aufgrund von einer auf absehbare Zeit nicht möglichen Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 25.02.2019, 25.03.2019 und 25.11.2019 beschlossen Umsetzung aus der Gewerbedarstellung herausgenommen und wieder als Fläche für die Landwirt- den Flächennutzungsplan in sechs Teilbereichen zu ändern. In drei Änderungsbereichen sollen entge- schaft dargestellt werden. gen der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung Wohnbau- oder Gewerbeflächen ausgewiesen wer- den. In drei Änderungsbereichen soll die bisher dargestellte Wohnbau- bzw. Gewerbefläche heraus- Änderungsbereich 4 genommen und im Gegenzug wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt werden. Der Änderungsbereich 4 grenzt direkt südlich an die Schernfelder Straße an und umfasste eine Fläche von rund 1,7 ha. Das gesamte Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Wohnbauflä- Änderungsbereich 1 che dargestellt. Im Änderungsbereich 4 soll die bisher rechtsgültig ausgewiesene Wohnbaufläche Der Änderungsbereich 1 liegt östlich des Hofgutes Sperberslohe und grenzt unmittelbar nördlich an aufgrund von einer auf absehbare Zeit nicht möglichen Umsetzung aus der Siedlungsdarstellung her- das bereits bestehende Gewerbegebiet an. Im aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Än- ausgenommen und wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. derungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Änderungsbereich 1 soll auf einer Fläche von rund 2,5 ha eine Gewerbefläche ausgewiesen werden. Durch diese Ausweisung wird künf- tig die Erweiterung des im Süden angrenzenden Gewerbebetriebes ermöglicht. Das Plangebiet befin- det sich im direkten Anschluss an die Staatsstraße St 2047 und ist somit verkehrstechnisch erschlos- sen. Änderungsbereich 2 Der Änderungsbereich 2 befindet sich im Südwesten von Schönfeld im direkten Siedlungsanschluss südlich der Kreisstraße El 16 (Eßlinger Straße). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 3,2 ha, die im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind. Im Änderungsbereich 2 ist die Ausweisung von Wohnbauflächen mit Ortsrandeingrünung geplant. Das Plangebiet liegt dabei im direkten Anschluss an die Ortsverbindungsstraße nach Eßlingen und verfügt über die Straße hinaus über einen direkten Siedlungsanschluss. Änderungsbereich 3.1 Der rund 5,2 ha große Änderungsbereich 3.1 schließt unmittelbar an die im Westen bestehenden Ge- werbeflächen von Wegscheid an. Im aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungs- bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Plangebiet soll auf einer Fläche von rund 5,2 ha das bestehende Gewerbegebiet erweitert werden. Die verkehrstechnische Erschließung ist über die „Alte Schernfelder Straße“ geplant, von wo aus ein direkter Anschluss an die B12 besteht. Der Be- reich Wegscheid ist bereits im Flächennutzungsplan rechtsgültig dargestellt als Gewerbefläche. Des Weiteren besteht für das Gewerbegebiet Wegscheid bereits ein seit 1998 rechtsgültiger Bebauungs- plan „Postwegäcker“. Insofern ist das Anbindegebot für Wegscheid erfüllt. www.lars-consult.de 6 Seite 1 www.lars-consult.de 7 Seite 2
Bestand Sperberslohe Bestand Übersichtslageplan M 1:25.000 887 Landwirtschaftliche Fläche Workerszeller Forst Bauverbot- / Baubeschränkungszone D Gemeinde latz surp ND 2023 Dres D Pollenfeld Naturdenkmal 1 D 887/2 887/3 D 2 D 7032-14 887/1 47 h e 20 l o r s B b e St S p e r Ferdinandsfeld h e N ä Sperberslohe 88-05 Änderungsbereich 1 897 895/2 ND 897/3 89 7/5 895/2 B Workerszell 88-06 895/5 147 Langensallach 138 GE 895/4 139 144 Rupertsbuch 24 Sappenfeld 26 2 1 2022 143/ 136 047 St 2 140/1 B 13 Planung Sperberslohe Planung 887 Änderungsbereich Projekt / Bauvorhaben: Gewerbliche Baufläche 11. Änderung des Flächennutzungsplanes G (§1 BauNVO) Gemeinde Schernfeld Vorentwurf D latz surp ND 2023 Dres D 1 D 887/2 Planbezeichnung: Plan Nr.: Index: 887/3 D 2 Änderungsbereich 1 7032-14 D Gewerbeliche Baufläche Sperberslohe 0.00 a 887/1 l o h e sonstiges Auftraggeber / Bauherr: Maßstab: r s B b e e r S p h e N ä 88-05 Bauverbot- / Baubeschränkungszone Gemeinde Schernfeld 1:5.000 897 895/2 Gundekarstraße 7a G Naturdenkmal ND 85072 Eichstätt 897/3 89 Plandatum: 25.11.2019 7/5 895/2 B Projekt Nr.: 6084 88-06 895/5 Bearbeiter/in: dm/rk Bahnhofstraße 20 Döllgaststraße 12 D - 87700 Memmingen D - 86199 Augsburg 147 Fon: +49 (0)8331 4904-0 Fon: +49 (0)821 455459-0 138 GE 895/4 Fax: +49 (0)8331 4904-20 Fax: +49 (0)821 455459-20 139 LARS consult Gesellschaft für Planung Urheberrechtlich geschützt! 144 und Projektentwicklung mbH Email: info@lars-consult.de Web: www.lars-consult.de © 2019 LARS consult GmbH 24 26 2 1 2022 143/ 136 Grundlage: Digitale Flurkarte (DFK) - Stand:2007 Blattgröße: 0.42m x 0.30m = 0.12 m2 Pfad / Dateiname: L:\6084- ... 10_FNP-Änderung\04-CAD\01-Vorentwurf\191108_6084.dwg Plot erstellt am: 25.11.2019 140/1 140 8 9
76-02 1026/2 Bestand Bestand 047 Übersichtslageplan M 1:25.000 St 2 1028/15 B 13 Stbr. 1027/4 78-05 Abgrabung / Abbaufläche 1028/3 Halde Steinbruch 1028 Vorrangfläche für den Rohstoffabbau (lt. RP Stand Nov. 2015) B 1026/8 1035/2 76-07 Steinbruch St 2 047 Kr E I 43 Birkhof B 1027/3 1026/2 1031/18 Steinbruch 1026 547 76-06 50 Stadt 1025/6 1031/3 Steinbruch SO Eichstätt 1026/2 Freizeit /2 1024 149/5 2025 Willibaldst r. 23 19 21 115/6 149/2 1025/5 149/3 149/4 1025/4 1031/12 5 f o h t 3 r a H r Harthof u SO l F 150 Harthof Museumshof 169/10 222/3 1022/15 169/4 2 2038 1025 1022 1 /16 4 169/8 SO 1022/11 169/3 169/2 2 Harthof Sondergebiet 169/9 1022 /16 4 169/ D 76-02 1026/2 Planung Planung 1028/15 Projekt / Bauvorhaben: Stbr. Änderungsbereich 78-05 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 1027/4 1028/3 Halde Steinbruch Gemeinde Schernfeld 1028 S Sonderbaufläche (§1 BauNVO) B 1026/8 1035/2 76-07 Steinbruch Planbezeichnung: Plan Nr.: Index: sonstiges Entwurf B 0.00 a 1027/3 1026/2 1031/18 Steinbruch 1026 76-06 ehem. Abgrabung / Abbaufläche 547 50 Auftraggeber / Bauherr: Maßstab: 1025/6 Vorrangfläche für den Rohstoffabbau Gemeinde Schernfeld 1:5.000 SO (lt. RP Stand Nov. 2015) Gundekarstraße 7a Steinbruch 1031/3 S 1026/2 Freizeit Freizeit 85072 Eichstätt Plandatum: 25.11.2019 /2 1024 149/5 2025 Willibaldst Projekt Nr.: 6084 r. 23 19 21 115/6 149/2 1025/5 149/3 149/4 1025/4 Bearbeiter/in: dm/rk 1031/12 5 f o Bahnhofstraße 20 Döllgaststraße 12 h t 3 r a H r D - 87700 Memmingen D - 86199 Augsburg Harthof u SO l F 150 Fon: +49 (0)8331 4904-0 Fon: +49 (0)821 455459-0 Museumshof Fax: +49 (0)8331 4904-20 Fax: +49 (0)821 455459-20 169/10 LARS consult Gesellschaft für Planung Urheberrechtlich geschützt! 222/3 1022/15 169/4 2 2038 1025 und Projektentwicklung mbH © 2019 LARS consult GmbH 1022 Email: info@lars-consult.de Web: www.lars-consult.de 1 /16 4 169/8 SO 1022/11 169/3 169/2 2 Harthof Sondergebiet 169/9 Grundlage: Digitale Flurkarte (DFK) - Stand:2007 Blattgröße: 0.42m x 0.30m = 0.12 m2 Pfad / Dateiname: L:\6084- ... 10_FNP-Änderung\04-CAD\01-Vorentwurf\191108_6084.dwg Plot erstellt am: 25.11.2019 1022 /16 4 169/ D Änderungsbereich 1 10 11
Bestand Bestand 534 w 047 e 531 Übersichtslageplan M 1:25.000 St 2 g 503 535/2 ä c B 13 k e Landwirtschaftliche Fläche 2018 GE Gewerbegebiet 827/3 (§8 BauNVO) 504 523 B 13 533 117 526/1 530 Energiefreileitung mit B Schutzstreifen St 2 047 Änderungsbereich 3.1 526/2 532 528 12 83-09 Bauverbotszone der über- Kr E I 43 Birkhof Änderungsbereich 3.3 517 526/3 örtlichen Hauptverkehrsstraße 9 527 Vorrangfläche für den Rohstoff- 522 526/7 526/4 526/6 8 abbau (lt. RP Stand Nov. 2015) GE 7 6 Biotop mit Nummer (lt. amt- 526/5 526/8 B Stadt 75-08 licher Biotopkartierung Bayern) 10 Eichstätt Postwe 526/9 g 4 526/10 532 525 526 Änderungsbereich 3.2 827/3 Gehölz 2 B 13 524 Wegscheid 523 579/4 517 522 579/3 4 49 579/7 B 579/8 408/2 6 2 508 8 Harthof 521 77-01 579/6 518 519 520 Lagerpl. 8 . er Str ernfeld Alte Sch 1026/9 409/3 10 579/5 3 B 12 520/1 1029/43 409/5 1 75-08 3 510 509 1029/5 409/15 5 409/11 1029/4 TS 1029/8 1029/3 409/19 516 1028/15 14 TS 16 1029/45 515 514 1029/14 2 7 1029/15 513 Jura Steinbruch 1029/16 str. 579/5 GI GI Planung Planung 534 531 503 535/2 Änderungsbereich 3.1 Änderungsbereich 3.3 Änderungsbereich Projekt / Bauvorhaben: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Gewerbliche Baufläche Gemeinde Schernfeld 2018 G (§1 BauNVO) 827/3 504 523 Vorentwurf B 13 533 117 526/1 530 Landwirtschaftliche Nutzfläche B 526/2 532 Planbezeichnung: Plan Nr.: Index: 528 83-09 Änderungsbereiche 3.1, 3.2, 3.3 0.00 a 12 517 526/3 G 9 527 522 526/7 sonstiges 526/4 526/6 8 GE Auftraggeber / Bauherr: Maßstab: 7 Energiefreileitung mit Gemeinde Schernfeld 6 1:5.000 526/5 526/8 Schutzstreifen 10 Gundekarstraße 7a Postwe 526/9 g 4 526/10 532 Bauverbotszone der über- 85072 Eichstätt 525 526 827/3 2 B 13 524 örtlichen Hauptverkehrsstraße Plandatum: 25.11.2018 Projekt Nr.: 6084 Wegscheid 523 B 75-08 amtliches Biotop mit Nummer Bearbeiter/in: dm/rk 579/4 517 522 579/3 4 49 Bahnhofstraße 20 Döllgaststraße 12 579/7 B 579/8 D - 87700 Memmingen D - 86199 Augsburg 408/2 6 2 508 8 Änderungsbereich 3.2 521 77-01 Fon: +49 (0)8331 4904-0 Fon: +49 (0)821 455459-0 Fax: +49 (0)8331 4904-20 Fax: +49 (0)821 455459-20 579/6 518 519 520 Lagerpl. LARS consult Gesellschaft für Planung Urheberrechtlich geschützt! Str. 8 ernfelder Alte Sch 1026/9 409/3 und Projektentwicklung mbH Email: info@lars-consult.de Web: www.lars-consult.de © 2019 LARS consult GmbH 10 579/5 3 B 12 520/1 1029/43 409/5 1 75-08 Grundlage: Digitale Flurkarte (DFK) - Stand:2007 Blattgröße: 0.42m x 0.30m = 0.12 m2 3 510 509 1029/5 409/15 5 409/11 1029/4 TS 1029/8 1029/3 409/19 516 1028/15 14 TS Pfad / Dateiname: L:\6084-Sche ... 4-CAD\01-Vorentwurf\190605_6084.dwg Plot erstellt am: 25.11.2019 16 1029/45 515 514 1029/14 2 7 1029/15 513 Jura Steinbruch 1029/16 str. 579/5 1029/18 GI GI Museum str. 12 13
STRE r FUNK e k c B ä g e l w h ü M 212 59-03 r RICHT e Bestand k Bestand 213 c 176 ä g e Sc ha Übersichtslageplan M 1:25.000 w uc he St rb ac 241/1 l 23 h h 87 ü M 175 215/16 214 169 174 26 24 W Wohnbaufläche B 28 215/29 15 215/17 20 2 215/ Le rche 30 nw eg 215/18 13 B 215 /28 WA 215/1 18 58-03 168 17 Private Grünfläche 215/19 11 214/2 32 215/23 3/1 2036 Schönfeld 19 215/20 215/2 16 23 215/27 215/22 7 59-02 34 5/13 21 9 21 214/1 216 215/26 36 5 Le rche 14 167 nw 215/21 215/12 eg 215/11 232 215/10 GE 12 Grenze der Ortsdurchfahrt mit 23 215/25 241/1 23a 38 215/14 215/9 230 15 3 215/3 231/15 231 10 215/30 215/24 OD Bauverbots- und -beschränkungszone 217 40 1 8 215/4 14 Sportplatz 215/8 215/15 11 231/13 231/14 6 215/2 215/5 229 131 132 133 12 4 135 3 134 80/1 10 136 218/1 215/6 Baudenkmal K 215/7 7 140 MI D ra eg 23 137 henw 1/10 /2 231/2 MD 504 2 ut 141 Lerc lweg ga 3 231/12 Müh 219/ 8 3 rt 142 5 16 en 219/2 6 154/1 231/3 Gemeinde 2 218 231/9 138 OD 231/11 6 8 154 Talw 3 4 eg 1 Talw 231/ 231/4 eg 6 1 16) 165 219/1 r EI Sollnhofen 4 . (K 4 r Str 1 231/5 165/4 3 72 76 155 elde 74 219 231/6 ernf Sch Bildstock, Kapelle 2 231/8 B Weihe 2 1 85/5 rweg 160 231/7 79 165/3 503 2 164 85/6 D 68 85/4 4 2 70 Gemeinde Löschweiher 80/13 165/6 165/2 Kapelle 85 6 601/1 504/1 B W 5 64 3 66 8 16) 85 D Dollnstein (Kr EI 1 1 10 3 601/2 12 nger 506/3 Dorfa 500 D 600 601 505/1 14 OD 5 3 16 80/2 80/5 9 506/2 18 11 20/2 1 85 10 7 13 Änderungsbereich 4 15 H 9 17 8 5 80/6 501 1 506/ 19 505 B 21 Schönfeld 23 42-26 r e 13 k c ä 16 15 Li r e Kr 17 u 19 502 a m 23 21 ß e 25 i h 27 c S 7132-0158 B 506 1 506/ 42-27 Schönfeld 20 KE 507 C B STRE 508 42-28 Bahnlinie München Hbf - Treuchtlingen TUNNEL Altmühl Hagenacker r FUNK e k c B ä Gemeinde g e l w h ü M 212 59-03 Mörnsheim r RICHT e Planung k Planung 213 c 176 ä g e w 241/1 l h ü M 175 Projekt / Bauvorhaben: Änderungsbereich 215/16 214 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 26 174 169 24 B 28 215/29 15 215/17 20 2 Gemeinde Schernfeld 215/ Le rche 30 nw eg 215/18 13 B 215 /28 WA Landwirtschaftliche Nutzfläche 215/1 18 58-03 168 17 215/19 11 214/2 32 215/23 3/1 2036 Schönfeld 19 215/20 215/2 16 23 215/27 215/22 7 59-02 34 5/13 21 9 21 214/1 216 215/26 36 5 Le rche 14 167 nw 215/21 215/12 eg 215/11 232 215/10 GE 12 23 215/25 241/1 23a 38 215/14 215/9 230 15 Planbezeichnung: Plan Nr.: Index: 3 215/3 231/15 231 10 215/30 215/24 217 40 1 8 215/4 Änderungsbereich 4 14 0.00 a Sportplatz 215/8 215/15 11 231/13 231/14 6 215/2 215/5 229 131 132 133 12 4 135 3 134 80/1 10 215/6 Herausnahme Wohnbaufläche Schönfeld 136 218/1 K 215/7 7 140 MI ra eg 23 137 henw 1/10 /2 231/2 MD 504 2 ut 141 Lerc lweg ga 3 231/12 Müh 219/ 8 3 rt 142 5 16 en 219/2 6 154/1 2 231/3 218 231/9 OD 138 231/11 6 8 154 Talw sonstiges 3 4 eg 1 Talw 231/ 231/4 eg 6 1 16) 165 219/1 r EI 4 Auftraggeber / Bauherr: Maßstab: . (K 4 r Str 1 231/5 165/4 3 72 76 155 elde 74 219 231/6 ernf 2 Sch 231/8 Weihe 2 1 Gemeinde Schernfeld 85/5 Grenze der Ortsdurchfahrt mit rweg 231/7 1:5.000 79 160 165/3 503 2 164 85/6 D 68 OD Bauverbots- und -beschränkungszone 85/4 4 2 70 Löschweiher 80/13 165/6 165/2 Gundekarstraße 7a 85 Kapelle 6 601/1 504/1 B W 5 64 3 66 10 8 (Kr EI 16) 3 1 85 1 D 601/2 85072 Eichstätt 12 nger 506/3 Dorfa 500 D 600 601 505/1 14 OD Baudenkmal 5 3 D 16 80/2 80/5 9 506/2 Plandatum: 25.11.2019 18 11 20/2 1 85 10 7 Projekt Nr.: 6084 13 15 H 9 17 8 5 80/6 Bildstock, Kapelle Bearbeiter/in: dm/rk 501 19 506/ 1 B 505 B 21 23 42-26 Bahnhofstraße 20 Döllgaststraße 12 r e 13 D - 87700 Memmingen D - 86199 Augsburg k c ä 15 Fon: +49 (0)8331 4904-0 Fon: +49 (0)821 455459-0 r e 17 u 19 502 a Fax: +49 (0)8331 4904-20 Fax: +49 (0)821 455459-20 m 23 21 ß e 25 i h LARS consult Gesellschaft für Planung Urheberrechtlich geschützt! 27 c S 7132-0158 B und Projektentwicklung mbH © 2019 LARS consult GmbH 506 Email: info@lars-consult.de Web: www.lars-consult.de 1 506/ 42-27 Schönfeld 20 507 Grundlage: Digitale Flurkarte (DFK) - Stand:2007 Blattgröße: 0.42m x 0.30m = 0.12 m2 Pfad / Dateiname: L:\6084- ... 10_FNP-Änderung\04-CAD\01-Vorentwurf\191104_6084.dwg Plot erstellt am: 25.11.2019 508 B 42-28 14 15
r e k c ä n e t r 890 a 123 Bestand G Bestand 68 904 895 122 Sc ha Übersichtslageplan M 1:25.000 64 uc he 121 St rb ac 23 h 62 120 87 60 Schönfeld 58 119 S Landwirtschaftliche Nutzfläche 888 18 111 20 56 56/2 22 118 TS halle Turn 28 1/2 52 54 56/1 D Hundetrainingsplatz 117 28 24 29 25 80/6 Grenze der Ortsdurchfahrt mit 50 D 80 26 122 81 80/9 31 D 30 23 48 116 80/8 35 OD Bauverbots- und -beschränkungszone 32 83 27 43 84 34 33 2027 80/7 115 he ius-Kirc D St.-Ägid 37 46 36 114 85 39 80/5 41 103 102 80/2 113 r 45 e 16) (Kr EI D k 47 nger c Dorfa 38 ä 105 105/2 3 49 42-04 n 103/2 OD 40 103/4 e 1 25 106/4 80/11 51 11 t 1 27 112 r 35 106/2 a 43 29 7a 80/12 53 37 7132-0158 57 G 107 80/2 33 31 5 9 2 105/1 44 108 106 39 107/2 16) MD 7 (Kr EI 6 80/10 85 r. 4 109 11 ger St 41 42-01 581 Eßlin 13 698 44/2 45/1 45 2a 110 B 579/1 80/12 8 Gemeinde 12a 12 578 10 44/3 14 41/3 B Sollnhofen 695 559/1 42-02 16 Heckengarten- 696 18 694 OD 44/4 kreuz 20 695/1 16 580 Kr EI 506/1 579/2 574/2 577/1 693 B 694/1 577 Gemeinde 559 579 42-03 574/ 1 Dollnstein T a l ä c k e r 576 Schönfeld L ü c h s f e l d 517 516 515 514 Schönfeld 559 573 575 Li 16 Änderungsbereich 2 Kr 573 518 572 Bahnlinie München Hbf - TUNNEL Altmühl r Hagenacker Treuchtlingen e k c Gemeinde ä n e 893 Mörnsheim t r Planung 890 a Planung 123 G 68 904 895 122 64 121 62 120 Projekt / Bauvorhaben: 60 Änderungsbereich Schönfeld 58 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 119 S 888 18 111 20 56 56/2 22 118 Gemeinde Schernfeld TS halle Turn 28 1/2 52 54 56/1 D Hundetrainingsplatz Wohnbaufläche (§1 BauNVO) 25 117 80/6 W 28 24 29 50 D 80 26 122 81 80/9 31 D 30 23 48 116 80/8 35 32 83 27 43 84 34 33 2027 80/7 115 he ius-Kirc D Private Grünfläche St.-Ägid 37 46 36 114 85 39 80/5 41 103 102 80/2 113 r 45 Planbezeichnung: Plan Nr.: Index: e 16) (Kr EI D k 47 nger c Dorfa 38 ä 105 105/2 3 49 42-04 n 103/2 OD 40 103/4 Änderungsbereich 2 e 0.00 a 1 106/4 80/11 51 11 t 1 27 112 r 35 106/2 a 43 29 7a 80/12 53 37 7132-0158 57 G 107 80/2 33 31 5 9 2 105/1 44 106 39 Wohnbaufläche Schönfeld 108 107/2 16) MD 7 (Kr EI 6 80/10 85 r. 4 109 11 ger St 41 42-01 581 Eßlin 13 698 44/2 45/1 45 2a 110 B 579/1 80/12 8 12a 12 578 14 10 44/3 41/3 sonstiges B Auftraggeber / Bauherr: Maßstab: 695 559/1 42-02 16 Heckengarten- 696 OD 18 44/4 kreuz 694 20 695/1 16 Gemeinde Schernfeld Kr EI Grenze der Ortsdurchfahrt mit 580 1:5.000 506/1 579/2 574/2 577/1 693 B 694/1 OD Bauverbots- und -beschränkungszone 577 Gundekarstraße 7a 559 579 42-03 1 85072 Eichstätt 574/ c k e r 576 Schönfeld L ü c h s f e l d Plandatum: Projekt Nr.: 25.11.2019 6084 W ä l Bearbeiter/in: dm/rk a T 517 516 515 514 559 573 575 Bahnhofstraße 20 Döllgaststraße 12 D - 87700 Memmingen D - 86199 Augsburg Fon: +49 (0)8331 4904-0 Fon: +49 (0)821 455459-0 Fax: +49 (0)8331 4904-20 Fax: +49 (0)821 455459-20 LARS consult Gesellschaft für Planung Urheberrechtlich geschützt! und Projektentwicklung mbH Email: info@lars-consult.de Web: www.lars-consult.de © 2019 LARS consult GmbH 573 Grundlage: Digitale Flurkarte (DFK) - Stand:2007 Blattgröße: 0.42m x 0.30m = 0.12 m2 518 Pfad / Dateiname: L:\6084- ... 10_FNP-Änderung\04-CAD\01-Vorentwurf\191108_6084.dwg Plot erstellt am: 25.11.2019 572 16 17
506/1 103 102 114 45 31 29 23 103/4 47 113 25 38 49 105 3 105/2 103/2 27 40 80/11 51 35 106/4 37 1 43 106/2 33 107 53 579/1 44 57 7a 112 5 ße 39 2 105/1 tra 9 e rS 106 ling Eß 108 107/2 7 6 4 80/12 41 11 109 559/1 44/3 44/2 13 45/1 45 2a 698 581 578 110 r. 15 8 HsN 12 a 12 20 19 695 41/3 14 695/1 10 16 696 44/4 694 18 574/2 577/1 579/2 693 694/1 577 576 512 513 514 515 516 517 575 G e m e i n de Sc h e rn fe l d E N T W U RF 573 518 572 541 571 18 19 542 H :\S cher nfeld\ 19- 069_B G Sch önfeld Tal äcker\G e o\BG _S chönf eld West_U TM .G VP F ZO :B- Pl an P l o t b o x : B - P l an
-2- Bayerisches Landesamt für Umwelt Gesamtverband der Versicherungswirtschaft entwickelten Zonierungssystem („ZÜRS Geo“), das vier Gefahrenklassen zur Einschätzung der Hochwassergefährdung eines Gebäudes enthält. Für etwa 99 Prozent aller Wohngebäude in Bayern kann demnach eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Lediglich für Immobilien in der höchsten Gefahrenklasse kommen im Einzelfall nur bestimmte Versicherer in THEMENDIENST FÜR KOMMUNALE VERÖFFENTLICHUNGEN Frage. Weitere ausführliche Informationen zum Thema Hochwasserschutz in Bayern finden Nr. 03 / 2019 November 2019 Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de. So schützen Sie Ihr Eigentum vor Hochwasser Flusshochwasser, hohes Grundwasser oder Sturzfluten infolge von Starkregen – Hochwasser hat verschiedene Ursachen und kann nahezu überall in Bayern auftreten. Johanna Mitterer, Hotelbesitzerin aus Burghausen, hat schon mehrfach Überschwemmungen erlebt: „Hochwasser hat unser Gasthaus zerstört. Es war schwer mitanzusehen, wie die Wassermassen die Einrichtung herausschwemmten.“ Sie hat die Konsequenzen gezogen und ihre Gebäude an die Hochwassergefahr angepasst. Eine solche Nachrüstung bei Häusern im Bestand lohnt sich, da die Schadenssummen, die durch Hochwasser entstehen, schnell existenzbedrohend werden können. Noch besser ist es, wenn man direkt hochwasserangepasst baut. Verschiedene Maßnahmen lassen sich aber auch nachträglich umsetzen. So schützen mobile Schutzsysteme vor Türen und Fenstern sowie die Abdichtung von Hausanschlüssen vor eindringendem Wasser. Eine Rückstausicherung im Abwasserrohr verhindert, dass Wasser aus der Kanalisation zurück in das Gebäude Hotelbesitzerin Johanna Mitterer hat mehrfach schwere Hochwasser erlebt. Darum fließen kann. hat sie ihre Gebäude der Gefahr angepasst. Wenn bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz nicht wirtschaftlich erscheinen, sollte die Gebäudenutzung an die Hochwassergefahr angepasst werden. Schäden lassen sich beispielsweise verringern, indem Wohnräume in die oberen Etagen verlegt werden. Auch sollten die Heizung sowie die Strom- und Wasserversorgung nicht in gefährdeten Räumen untergebracht sein. Die Sicherung von Öltanks ist seit 2017 in Überschwemmungsgebieten verpflichtend. Wegen der hohen Umweltgefährdung sollte in Überschwemmungsgebieten aber möglichst auf Öltanks verzichtet werden. Einen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser kann es jedoch nicht geben. Wenn Sie sich gegen die potenziell drastischen finanziellen Folgen eines Hochwassers absichern möchten, sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Wohngebäude- und Hausratsversicherung eine Elementarschadenversicherung abschließen. Die Versicherbarkeit sowie die Kalkulation des Versicherungsbeitrags erfolgt über ein vom Bayerisches Landesamt für Umwelt Hochwasser.Info.Bayern Eine Initiative der Bayerischen Wasserwirtschaft Postanschrift Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 Augsburg 20 hochwasser.info.bayern@lfu.bayern.de 21 Internet: www.lfu.bayern.de/ www.hochwasserinfo.bayern.de
Friedhof Sappenfeld Kinderspielplatz Sappenfeld 22
Waldkindergarten "Schernfelder Waldwichtel" Pflanzgartenprojekt des Walderlebniszentrum Harthoferstr. 2 Schernfeld im Rahmen der „Bildung für 85132 Schernfeld Mail: waldwichtel-schernfeld@gmx.de nachhaltige Entwicklung“ mit Schülerinnen Waldhandy: 0151 / 62439768 www.schernfelder-waldwichtel.de/ und Schüler der vierten Klassen der Grundschule Schernfeld DerDer Waldkindergarten „Schernfelder Waldkindergarten Waldwichtel“ „Schernfelder Waldwichtel“ sucht sucht zum 1. September 2020 einen/eine Praktikant/in zum 1.9.2020 einen/eine Praktikant/in SPS 1 od. 2 / BP (voraussichtlich 32 Std./Woche) Der Waldkindergarten Schernfeld SPS 1 od. ist 2 ein/ kommunaler BP staatlich anerkannter Waldkindergarten unter der Trägerschaft der Gemeinde Schernfeld, welcher (voraussichtlich im Walderlebniszentrum 32 Std./Woche) Schernfeld gelegen ist. Der Waldkindergarten „Schernfelder Waldwichtel“ Der Waldkindergarten Schernfeld ist ein kommunaler staatlich anerkannter arbeitet waldpädagogisch, Waldkindergarten umweltbewusst, unter der Trägerschaft der Gemeinde Schernfeld, welcher im nachhaltig Walderlebniszentrum undgelegen Schernfeld integrativ. ist. Der Waldkindergarten „Schernfelder Waldwichtel“ arbeitet waldpädagogisch, umweltbewusst, nachhaltig und integrativ. Wir bieten ein Praktikum im Arbeitsfeld Wald, die Wir bieten ein Mitarbeit in Praktikum im Arbeitsfeld einem offenen Wald, die Mitarbeit und kooperativen Team in einem offenen und kooperativen Team und feste Arbeitszeiten. Die beiden Sieger Elena und Benedikt Kafka mit den und feste Arbeitszeiten. Vertretern des Tourismusausschusses von links: Hans Weitere Informationen unter: www.schernfelder-waldwichtel.de Weitere Informationen unter: Liepold, Hans Thirmeyer und Irene Bauer. Für weitere www.schernfelder-waldwichtel.de Auskünfte steht Ihnen Frau Finsterer von den „Schernfelder Waldwichteln“ (Telefon: 0151 62439768) gerne zur Verfügung. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Finsterer „Schernfelder Erlebnispark“ heißt das Freizeitgelän- Bei Interesse von senden Sie bitte Ihre aussagekräftige den „Schernfelder Waldwichteln“ Bewerbung mit den üblichen de bei Schernfeld. Bei der Eröffnung hatte der Touris- Unterlagen schnellstmöglich an: waldwichtel-schernfeld@gmx.de (Telefon 0151 62439768) musausschuss einen Wettbewerb zur Namensfindung gerne zur Verfügung. ausgeschrieben. 140 nahmen daran teil. Gewonnen haben Elena und Benedikt Kafka. Deren Vorschläge Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige kombinierte der Gemeinderat zu „Schernfelder Er- Bewerbung mit den üblichen Unterlagen lebnispark“. Als Preise erhielten Elena und Benedikt schnellstmöglich an: Pullover mit dem Emblem „Schernfelder Erlebnis- waldwichtel-schernfeld@gmx.de park“, gestaltet vom Büro Krabichler, das auch einen Pullover sponserte. Ehrung im Landratsamt für 40 Jahre aktiven Feuerwehrdienst Geehrt wurden Fritz Beyerle und Robert Bösl. Rechts Schernfelds Kommandant Michael Margraf und Schönaus zweiter Kommandant Markus Semler. 24 25
Schulanfangsaktion der Kreisverkehrswacht (KVW) an der Schule Schernfeld Emma Strobl aus Sappenfeld erhielt als ersten Preis Polizei-Medien und KVW prämierten die kreativsten ein Fahrrad und einen Fahrradhelm. Bei der Schul- Leistungen der Schulanfänger in einer kleinen Feier- anfangsaktion der Kreisverkehrswacht (KVW) an der stunde zusammen mit Bezirksrat Reinhard Eichiner, Schule Schernfeld hatte es eine Station von Polizei- allen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften. Medien zum Bemalen von T-Shirts für die Schulanfän- Dr. Wolfgang König und Jürgen Martini von der Fir- ger gegeben. Emma hatte sich an der Aktion beteiligt ma Polizei-Medien und der Geschäftsführer der KVW und das Bild auf dem T-Shirt am schönsten ausgemalt. Manfred Berger verteilten die Preise. Schulamtsdi- Den zweiten Platz belegte Leonie Gabler aus Worker- rektor Rudolf Färber nutzte die Gelegenheit für die zell. Dritter Sieger wurde Stefan Stanchev aus Schern- Botschaft, die bei der Schulanfangsaktion den Schü- feld. Diese Beiden bekamen je einen gefüllten Rück- lern vermittelt worden war: „Passt gerade in der ge- sack. Für alle weiteren Schülerinnen und Schüler der fährlichen Jahreszeit gut auf, helft zusammen, damit 1a und 1b gab es Schulmäppchen. Die Preise spon- ihr jeden Tag sicher zur Schule und wieder gut nach serten KVW und Polizei-Medien gemeinsam. Hause kommt!“ Vorne von rechts: Siegerin Emma Strobl aus Sappenfeld, dritter Platz für Stefan Stanchev aus Schernfeld, zwei- te Siegerin Leonie Gabler aus Workerszell; hintere Reihe von rechts Dr. Wolfgang König, Jürgen Martini (beide Polizei-Medien), Schulamtsdirektor Rudolf Färber, KVW-Geschäftsführer Manfred Berger, Bezirksrat Reinhard Eichiner und Schulleiter Stefan Rank. 26 27
Die Antragsteller müssen erklären, dass ihr Kind eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung besucht. Damit die Eltern das möglichst unbürokratisch und ohne Rückfragen bei 06.12.2019 den Einrichtungen feststellen können, werden sie auf die Hinweispflicht der Einrichtungen auf die BayKiBiG-Förderung nach Art. 19 Nr. 9 BayKiBiG hingewiesen. Wir bitten Sie daher zur Vermeidung von Nachfragen darum, die Einhaltung der Hinweispflicht nochmal zu 312. Newsletter prüfen. Es kann in den Einrichtungen dennoch zu Nachfragen der Eltern kommen, ob die Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung jeweilige Einrichtung nach dem BayKiBiG gefördert ist. Bei der Tagespflege ist zu erwarten, dass diese Frage der Tagespflegeperson oder dem zuständigen Jugendamt gestellt wird. Einführung des Bayerischen Krippengeldes Hier gilt, dass wir bewusst bei Antragstellung auf die Erbringung von Nachweisen verzichtet haben, so dass die Ausstellung von Bescheinigungen etc. nicht notwendig ist. Der Bayerischen Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen. Nach der Verkündung im Gesetz- und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage Verordnungsblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft. des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Das Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Eltern Krippengeld knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und bei passender Gelegenheit auf die Möglichkeiten der Beantragung des Krippengeldes -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung hinweisen könnten. oder Tagespflege) an. Da das Krippengeld bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt wird, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, ist die Anknüpfung zur Mit freundlichen Grüßen Beitragsentlastung für die gesamte Kindergartenzeit nahtlos. Beide Leistungen grenzen sich Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung rein zeitlich ab, d.h. das Krippengeld wird beispielsweise auch dann bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird, weitergezahlt, wenn das Kind bereits vorher in einen BayKiBiG-geförderten Kindergarten wechselt. Newsletter an- oder abmelden: http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/service/newsletter.php Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Einführung Krippengeld Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt. Das Ab Januar 2020 wird die sog. „Beitragsfreiheit“ auch Den Antrag müssen die Eltern direkt beim ZBFS stel- bayerische Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem 1. Januar 2020 gezahlt. Deshalb auf Kinder unter 3 Jahre ausgeweitet, d. h. ab dem len, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Einkom- 12 Monat des Kindes bezuschusst der Freistaat Bayern men, zahlender Beitrag durch Eltern und die Einrich- können grundsätzlich nach dem 1. Januar 2017 geborene Kinder, die bereits ein Jahr alt die zahlenden Eltern mit bis zu 100 €. tung muss nach BayKiBiG gefördert sein – Aushang sind, profitieren. In Ergänzung zur bereits bestehenden Beitragsentlastung im gem. Art. 19 Nr. 9 BayKiBiG) Kindergartenbereich werden durch das Krippengeld auch Eltern von jüngeren Kindern finanziell bei den Elternbeiträgen entlastet. Telefon Vermittlung: E-Mail: Internet: Adresse: 089 1261-01 poststelle@stmas.bayern.de www.zukunftsministerium.bayern.de Winzererstraße 9, 80797 München 28 29 Telefon Vermittlung: E-Mail: Internet: Adresse: 089 1261-01 poststelle@stmas.bayern.de www.zukunftsministerium.bayern.de Winzererstraße 9, 80797 München
Stand: 5. Dezember 2019 Stand: 5. Dezember 2019 Bayerisches Krippengeld Neuigkeiten aus der LAG Altmühl-Donau Neuigkeiten aus der LAG Altmühl-Donau Neuigkeiten aus der LAG Altmühl-Donau Bayerisches Krippengeld Rund fünf Jahre liegt die Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Altmühl-Donau nun bereits zurück. Der Ver- Rund fünf Wie ist der aktuelle Verfahrensstand? ein – ein Zusammenschluss von Jahre liegt diediversen 19 Kommunen, Gründung der Lokalen Vereinen Aktionsgruppe und Verbänden (LAG) Altmühl-Donau sowie Privatpersonen im süd- nun Rund fünf Jahrebereits liegt die Gründung zurück. der Der VereinLokalen – ein Aktionsgruppe Zusammenschluss (LAG) Altmühl-Donau von 19 Kommunen, nun diversen Vereinen lichen Landkreis Eichstätt – wurde gegründet, um das EU-Förderprogramm LEADER in der Region umzusetzen. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand? bereits zurück. Der Verein – ein Zusammenschluss von 19 Kommunen, diversen Vereinen undpassiert? Verbänden sowie Privatpersonen Der Bayerischen Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen Was ist die letzten Jahre Mittlerweile laufen in der LAGim südlichen Landkreis Altmühl-Donau Eichstätt 31 Projekte, davon 20–Einzelpro- wurde gegründet, und Verbändenum sowie dasPrivatpersonen EU-Förderprogramm jekte und 11 Kooperationsprojekte, im südlichen die Fördergelder inLEADER Landkreis Höhe von in der1,4 rund Eichstätt Region – wurde gegründet, umzusetzen. Millionen Euro umfassen. In vielen Ge- Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen. um das Der Bayerischen Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen meinden sindEU-Förderprogramm attraktive FreizeitplätzeLEADER in der Art verschiedenster Region umzusetzen. entstanden. Diese Projekte tragen zu einer Aufwertung Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar Was ist die letzten Jahre passiert? Mittlerweile der Infrastruktur und zur Erhöhung der Lebensqualität in den jeweiligen Orten laufen in derinLAG und damit Altmühl-Donau der ganzen Region bei. 31 Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen. Was ist die letzten Jahre passiert? Mittlerweile laufen in der LAG Altmühl-Donau 31 2020 in Kraft. Insbesondere bei denProjekte, davon 20 Einzelprojekte Kooperationsprojekten und 11 spielt die Vernetzung Kooperationsprojekte, eine die Fördergelder wichtige Rolle. Zu den wichtigsten Partnern in Höhe Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt das Gesetz zum 1. Januar Projekte, davonvon 20 Einzelprojekte rund 1,4der und Millionen 11 Euro Kooperationsprojekte, umfassen. die Fördergelder In vielen Gemeinden sind in Höhe attraktive Freizeitplätze der LAG Altmühl-Donau gehören Naturpark Altmühltal, die Nachbar-LAG Altmühl-Jura sowie der Landkreis von rund Eichstätt. 1,4werden Ideen Millionen Euro umfassen. In vielen Gemeinden sind attraktive Freizeitplätze verschiedenster Art entstanden. Diese Projekte tragen zu einer Aufwertung der Infrastruktur eng abgestimmt, gemeinsam weiterentwickelt und zusammen in Projekten umgesetzt, Wer2020 profitiert davon und in welcher Höhe? in Kraft. wieverschiedenster Artzur z. B. bei dem in diesem und entstanden. Jahr Diese gestarteten Erhöhung Projekte derProjekt tragen „Kommunale Lebensqualität in zu einer Aufwertung innerörtliche den Ortender Blühflächen“. jeweiligen Infrastruktur und14 von 19inGemein- damit der ganzen denund aus zur demErhöhung LAG-Gebietder Lebensqualität beteiligen sich daran.in den jeweiligen Orten und damit in der ganzen Wer profitiert Vom davon Krippengeld bayerischen und in welcher Höhe?Eltern mit Krippenkindern ab dem zweiten profitieren Region bei. Mit Region bei. Veranstaltungsreihe „TATORT INNENORT“ hat die LAG ein nachhaltiges Weiterbildungsangebot der etablierten Lebensjahr. Insbesondere für Bürgermeister, Ratsmitglieder, bei den Kooperationsprojekten Verwaltungsmitarbeiter spielt und interessierte die Vernetzung Bürger eine wichtige Rolle. Zu zum Thema Ortsentwicklung Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Krippenkindern ab dem zweiten Insbesondere bei den Kooperationsprojekten spielt die Vernetzung eine wichtige Rolle. ZuAltmühltal, die Das Krippengeld knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbil- geschaffen. den wichtigsten Partnern der LAG Altmühl-Donau gehören der Naturpark Lebensjahr. Dasden wichtigstenNachbar-LAG Förderprogramm Partnern derda, LEADER greift LAGwoAltmühl-Donau Altmühl-Jura gehören sowie der andere Förderprogramme der Landkreis an Naturpark ihreEichstätt. Altmühltal, dieeng abgestimmt, IdeenBürgerbeteiligung, Grenzen stoßen. werden dungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung Nachbar-LAG Altmühl-Jura sowie der Landkreis Eichstätt. Ideen werden eng abgestimmt, Das Krippengeld knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbil- Vernetzung und Nachhaltigkeit gemeinsam sind die zentralen Grundpfeiler. weiterentwickelt Neben Kommunen und zusammen in Projektenkönnen auch Privatpersonen umgesetzt, wie z. B. bei dem in (Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) an. undgemeinsam weiterentwickelt Vereine Projekte und abwickeln. Letztere zusammen kamen in denin Projekten letzten beidenumgesetzt, wie Jahren vor allem z. B. durchbeiden dem in 14 von 19 Kleinprojekt- dungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung diesem Jahr gestarteten Projekt „Kommunale innerörtliche Blühflächen“. efonds „Unterstützung Bürgerengagement“ diesem Jahr gestarteten Projekt in den „Kommunale Genuss einer Förderung. innerörtliche Der Erfolg Blühflächen“. war immens: 14 von 19 Bereits nach Es werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet, die tatsächlich von Gemeinden aus 14 dem LAG-Gebiet beteiligen sich daran. (Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) an. kurzer Zeit war das Budget gebunden, Initiativen profitierten von den Fördermitteln. Gemeinden aus dem LAG-Gebiet beteiligen sich daran. den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) ge- Es werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet, die tatsächlich von Das Themenspektrum Mitder derLAG etablierten Veranstaltungsreihe Altmühl-Donau „TATORT ist riesig: Tourismus, Natur, INNENORT“ hat die LAG Kultur, Ortsentwicklung, ein nachhaltiges regionale tragen werden. Mit der etablierten Wertschöpfung, Veranstaltungsreihe demographischer „TATORT Wandel, Mobilität, INNENORT“ Integration, hat Nahversorgung,die LAG Energie ein nachhaltiges uvm. Ab dem Jahr 2020 Weiterbildungsangebot für Bürgermeister, Ratsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter und den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) ge- Weiterbildungsangebot stehen für Bürgermeister, voraussichtlich noch weitere Fördermittel zurRatsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter Verfügung. Wer also und Fragen eine Projektidee oder sonstige Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezo- hat,interessierte interessierte kann sich sehrBürger gerne unter Bürger 08421 9876-30 zum an Thema die Ortsentwicklung LAG-Managerin Lena geschaffen. Deffner in der Geschäftsstelle in Eich- tragen werden. zum Thema Ortsentwicklung geschaffen. genen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zu- stätt wenden. Schauen Sie doch auch mal auf der LAG-Website vorbei unter www.lag-altmuehl-donau.de. Hier Das Förderprogramm LEADER greift da, wo andere Förderprogramme an ihre Grenzen Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezo- Das Sie können Förderprogramm LEADER sich einen Eindruck von dengreift vielenda, wo andere Projekten Förderprogramme an ihre Grenzen verschaffen. schlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt. stoßen. Bürgerbeteiligung, Vernetzung und Nachhaltigkeit sind die zentralen Grundpfeiler. genen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zu- stoßen. Bürgerbeteiligung, Vernetzung Neben Kommunen könnenundauch Nachhaltigkeit sind die Privatpersonen undzentralen Grundpfeiler. Vereine Projekte abwickeln. Letztere schlagsoll von es 5.000 Euro prowerden? weiteres Kind gewährt. Neben Kommunen können auch kamen„juraflow“ Privatpersonen in den letzten beidenwurde und Jahren Vereine vorLEADER Projekte allem gefördert durch den abwickeln. Letztere Kleinprojektefonds „Unterstützung Ab wann ausgezahlt Der DAV-Mountainbikepark in Schernfeld über und in diesem Jahr eröffnet. kamen in den letzten beiden Jahren vor allem durch den Kleinprojektefonds „Unterstützung Bürgerengagement“ in den Genuss einer Förderung. Der Erfolg war immens: Bereits nach Ab Bürgerengagement“ kurzerinZeit denwar Genuss einer Förderung. das Budget gebunden,Der Erfolg warprofitierten 14 Initiativen immens: Bereits von dennach Fördermitteln. wann soll es ausgezahlt Das bayerische werden? Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem 1. Januar 2020 gezahlt. kurzer Zeit war das Budget gebunden, 14 Initiativen profitierten von den Fördermitteln. Deshalb können grundsätzlich nach dem 1. Januar 2017 geborene Kinder, die bereits Das Themenspektrum der LAG Altmühl-Donau ist riesig: Tourismus, Natur, Kultur, Das bayerische Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem 1. Januar 2020 gezahlt. Das Themenspektrum der LAG Altmühl-Donau ist riesig: Tourismus, Natur, Kultur, ein Jahr alt sind, profitieren. Ortsentwicklung, regionale Wertschöpfung, demographischer Wandel, Mobilität, Integration, Deshalb können grundsätzlich nach dem 1. Januar 2017 geborene Kinder, die bereits Ortsentwicklung, regionale Wertschöpfung, demographischer Wandel, Mobilität, Nahversorgung, Energie uvm. Ab dem Jahr 2020 stehen voraussichtlich Integration, noch weitere Nahversorgung,Fördermittel Energie uvm. Ab dem Jahr 2020 stehen voraussichtlich noch weitere zur Verfügung. Wer also eine Projektidee oder sonstige Fragen hat, kann sich Wasein Jahr sind altZiele die sind,des profitieren. bayerischen Krippengeldes? Fördermittel zur Verfügung. Wer08421 sehr gerne unter also eine Projektidee 9876-30 oder sonstige Fragen an die LAG-Managerin hat, kann Lena Deffner in sich der Geschäftsstelle sehr gerne unter 08421 9876-30 an die LAG-Managerin Lena Deffner in der Geschäftsstelle in Eichstätt wenden. Schauen Sie doch auch mal auf der LAG-Website vorbei unter www.lag- Was sind die Zieledürfen Elternbeiträge des bayerischen Krippengeldes? auch für Kinder unter drei Jahren keine Zugangshürde zur in Eichstätt wenden. Schauen Sie doch altmuehl-donau.de. Hierauch malSie können aufsich der LAG-Website einen Eindruck vorbei unter von den www.lag- vielen Projekten frühkindlichen Erziehung und Bildung darstellen. altmuehl-donau.de. Hier können Sie sich einen Eindruck von den vielen Projekten Elternbeiträge dürfen auch für Kinder unter drei Jahren keine Zugangshürde zur verschaffen. Die Geltendmachung des Rechtsanspruchs des Kindes auf einen Betreuungsplatz verschaffen. SEITE 2 frühkindlichen Erziehung und Bildung darstellen. darf nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Die Geltendmachung des Rechtsanspruchs des Kindes auf einen Betreuungsplatz In Ergänzung zur bereits bestehenden Beitragsentlastung im Kindergartenbereich wer- Zum Bild: darf nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Zum Bild: Der DAV-Mountainbikepark „juraflow“ in Schernfeld wurde über LEADER gefördert und in den auch Eltern von jüngeren Kindern finanziell bei den Elternbeiträgen entlastet. Der DAV-Mountainbikepark diesem Jahr „juraflow“ eröffnet. in Schernfeld wurde über LEADER gefördert und in diesem Jahr eröffnet. Die LAG Altmühl-Donau wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, 30 Die LAG Altmühl-Donau wirdLandwirtschaft und gefördert durch Forsten das und den Bayerische Europäischen Landwirtschaftsfonds Staatsministerium für Ernährung, für die Entwicklung des Landwirtschaft und Forstenländlichen Raums (ELER). und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
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