VERHANDLUNGSSCHRIFT - Gemeinde Klaffer
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VERHANDLUNGSSCHRIFT 15/2017
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
KLAFFER AM HOCHFICHT
am 15.12.2017 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde
Anwesende
1) Bgm. Wagner Franz, Vorderanger
2) GV Altendorfer Rupert, Panidorf
3) GV Hofmann Stefanie, Klaffer am Hochficht
4) Altendorfer Horst, Klaffer am Hochficht
5) Autengruber Gerhard, Panidorf
6) Hain Anna, Klaffer am Hochficht
7) Hofmann Petra, Klaffer am Hochficht
8) Öller Karl, Klaffer am Hochficht
9) Sengstschmid Simone, Vorderanger
10) Sigl Petra, Klaffer am Hochficht
11) Stadlbauer Günther, Schönberg
Ersatzmitglieder:
12) Hofmann Manuela, Schönberg
13) Hoheneder Franz, Pfaffetschlag
14) Ranninger Dominik, Vorderanger
15) Schaubmeier Irmgard, Vorderanger
16) Wöss Monika, Klaffer am Hochficht
Der Leiter des Gemeindeamtes: Günter Studener, Vorderanger
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 GemO 1990): ---
Sonstige Personen gem. § 66 (2) Oö. GemO 1990: ---
Fraktionsvertreter mit beratender Stimme in Ausschüssen: ---
(§ 33 Abs.7 bzw. § 55 Abs.4 letzter Satz Oö. GemO 1990)
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
Altendorfer Tobias, Feichtner Karina, Gierlinger Kurt, ---
Hofmann Erich, Plankenauer Martin, Schramm Josef
Sonnleitner Florian, Sonnleitner Konrad, Sonnleitner Thomas
Der Schriftführer: (§ 54 (2) GemO 1990): Günter Studener, Vorderanger
GR15/2017-12-15.docx Seite 1Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a.) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde;
b.) die Verständigung ist an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder schriftlich am 07.12.2017
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt, der Termin der heutigen Sitzung ist im
Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) enthalten,
c.) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d.) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 09.11.2017 die bis zur heutigen Sitzung
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist. Der Vorsitzende
stellte die Anfrage, ob es Einwendungen gegen das Sitzungsprotokoll gibt. Von den
Fraktionsführern wurden keine Einwände vorgebracht;
e.) vom Vorsitzenden wurde Hofmann Manuela (Schönberg) angelobt. Dazu verlas er die
Angelobungsformel und ersuchte um Ablegung des Gelöbnisses in die Hand des
Vorsitzenden. Dies erfolgte durch die Genannte.
TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE:
1. Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 01.12.2017; Kenntnisnahme
Vom Prüfungsausschuss-Obmann G. Stadlbauer wurden die Prüfungsergebnisse
vorgetragen:
1.) Voranschlag 2018
Aufgrund der Gemeindefinanzierung NEU ab 01.01.2018 ergeben sich für die Gemeinde doch relativ große Auswirkungen
und werden daher Projekt sehr schwer finanzierbar. Die Aufbringung der notwendigen Eigenmittel wird ein zentrales Thema
in Zukunft werden.
2.) Kräuterkirtag 2017; Prüfung der Einnahmen und Ausgaben
Bei der Prüfung sowohl der Einnahmen als auch der Ausgaben konnten die entsprechenden Unterlagen (Belege, Rechnungen,
Aufstellungen) vorgefunden werden.
Ebenfalls liegen konkrete Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden der Gemeindebediensteten auf, wobei die
Verrechnung noch durchgeführt wird. Ebenso wurden die Marktstandsgebühren 2017 von der Gemeinde noch nicht
überwiesen.
Für die mustergültige Organisation und Abwicklung des Kräuterkirtages wird der Dank seitens des Prüfungsausschusses
ausgesprochen.
3.) Allfälliges
Vereinbart wurde, dass künftig die Sitzungstermine nach den gesetzlichen Erfordernissen (1 x pro Vierteljahr) angesetzt
werden.
Da keine Anfragen gestellt wurden, konnte der Vorsitzende die Kenntnisnahme des
vorgetragenen Prüfberichtes feststellen.
GR15/2017-12-15.docx Seite 22. Festsetzung der Steuer- und Abgabenhebesätze 2018; Beschlussfassung
Der Vorsitzende ersuchte um Beschlussfassung der nachstehenden Hebesätze und
Gebühren 2018, wobei er auf die Erhöhung der Hundeabgabe von 25,00 auf 40,00 Euro und
auf die Steigerung der Kanalbenützungsgebühr von 162,00 auf 173,80 Euro hinwies:
Hebesätze 2018:
Grundsteuer für land- und fortwirtschaftliche Betriebe.... 500,00 v.H.d. Steuermessbetrages
Grundsteuer für Grundstücke (B) ....................................... 500,00 v.H.d. Steuermessbetrages
Hundeabgabe .................................................................... 40,00 € für jeden Hund
Hundeabgabe ................................................................... 20,00 € für Wachhunde
Lustbarkeitsabgabe .................................................. 5,00 bzw. 10,00 v.H. Preises od. Entgeltes
Kanalbenützungsgebühr.................................................. 173,80 € pro Bedarfseinheit
Abfallabfuhrgebühr (Brutto) .......................................... 143,00 € 80 l Tonne / Jahr
Abfallabfuhrgebühr (Brutto) ........................................... 171,60 € 120 l Tonne / Jahr
Abfallabfuhrgebühr (Brutto) ........................................... 300,30 € 240 l Tonne / Jahr
Abfallabfuhrgebühr (Brutto) ........................................... 958,10 € 770 l Tonne / Jahr
Abfallabfuhrgebühr (Brutto) ........................................ 1.358,50 € 1100 l Container / Jahr
Abfallabfuhrgebühr (Brutto) ................................... 100,10 € Reduzierte Gebühr für 1-
Personenhaushalte oder nur zeitweise bewohnte Objekte
für Restmülltonne oder Restmüllsack mit 80 Liter Inhalt
Extra-Müllsack mit 80 Liter Inhalt ....................................... 4,50 €
Stadlbauer G. und Hofmann P.: Die Erhöhung der Hundeabgabe ist relativ hoch.
Hoheneder F.: Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr erscheint nicht gerechtfertigt, die
Indexerhöhung wäre ausreichend.
Der Vorsitzende verwies auf die Härteausgleichsrichtlinien und meinte, dass die beiden
Erhöhungen ein Vorgriff auf künftige Anpassungen ist.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Beschlussfassung der vorgetragenen Steuern und Abgabenhebesätze und ersuchte um ein
Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Stadlbauer G. stimmte gegen die Erhöhung der Hundeabgabe, die weiteren Steuern- und
Abgabenhebesätze wurden von alle Gemeinderäten (16) einstimmig angenommen.
GR15/2017-12-15.docx Seite 33. Festsetzung des Höchstbetrages für die Aufnahme von Kassenkrediten;
Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit, dass der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Finanzjahr 2018
zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch genommen
werden dürfen, wird gemäß § 83 Oö. GemO 1990 auf EUR 713.000,00 festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen
Voranschlages bestimmt sind, wird auf EUR 0,00 festgesetzt.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung
und ersuchte um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
4. Genehmigung der Kanalanschlussgebühren 2018; Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit, dass laut Beschluss der Oö. Landesregierung vom 6. Juni 2005 im
Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der
Siedlungswasserwirtschaft“ die Mindestanschlussgebühren für Abwasser-
beseitigungsanlagen (Kanalanschlussgebühr) festgelegt wurden. Im Voranschlagserlass für
2018 werden die Mindestanschlussgebühren mit 3.290,00 Euro (exkl. Ust.) bzw. 3.619,00
Euro (inkl. Ust.) festgelegt. Die Mindestanschlussgebühr darf auf Grund der
Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung
der Kanalanschlussgebühr 2018 und ersuchte um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
GR15/2017-12-15.docx Seite 45. Stundensätze für gemeindeeigenen Fuhrpark samt Personal; Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Stundensätze für den gemeindeeigenen Fuhrpark sowie
für das Personal ab 01.01.2018 betragen:
Personal .......................................................................................................................................... 28,00
Hilfskräfte ....................................................................................................................................... 15,00
LKW-MAN (inkl. Hebebühne u. Korb - intern) ................................................................................ 50,00
LKW-MAN (Inkl. Hebebühne u. Korb – extern) .............................................................................. 52,00
Steyr – Traktor (50 PS) .................................................................................................................... 12,00
Steyr – Traktor (CVT 170 PS) .......................................................................................................... 40,00
Steyr – Traktor (CVT mit Kipper) .................................................................................................... 50,00
Kommunaltraktor Hako ................................................................................................................. 20,00
Kommunaltraktor Hako mit Mähwerk ........................................................................................... 25,00
Kommunaltraktor Hako mit Kleinfräse .......................................................................................... 27,00
Renault Kangoo .................................................................................................................. 0,40 € je km
VW-Transporter.............................................................................................................................. 25,00
Kompressor .................................................................................................................................... 18,00
Kehrmaschine ................................................................................................................................. 16,00
Schneestangensetzgerät ................................................................................................................ 10,00
Rasenmähertraktor .......................................................................................................................... 9,00
Fahrzeuge ohne Mann; Beträge ohne Ust.
Der Gemeindebauhof ist überwiegend für Zwecke der Hoheitsverwaltung tätig, daher
unterbleibt ein Umsatzsteuerausweis!
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung
der vorgetragenen Stundensätze und ersuchte um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
6. Gemeindekindergarten; Erhöhung des Elternbeitrages für den Kindergartentransport
ab 01.01.2018; Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit, dass in der Bürgermeisterkonferenz des Bezirkes Rohrbach eine
einheitliche Erhöhung des Elternbeitrages für den Kindergartentransport ab 01.01.2018 auf
20,00 Euro pro Kind bzw. Monat vereinbart wurde.
GR15/2017-12-15.docx Seite 5Stadlbauer G. kritisierte, dass dies eine 100% ige Erhöhung ergibt. Es plädierte für eine
schrittweise Anhebung von jährlich rund 30 Prozent.
Der Vorsitzende verwies auf eine Erhebung innerhalb des Bezirkes bzw. auf die
Vereinbarung in der Bürgermeisterkonferenz, ebenso auf die Härteausgleichskriterien. Bei
Umrechnung der Monatsgebühr von 20 Euro auf die tägliche Busbegleitung ist dieser
Betrag sicherlich zumutbar.
Sigl P. und Sengstschmid S. erklärten, dass auch für Schülerfahrten ein Elternbeitrag zu
leisten sei.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Erhöhung des Elternbeitrages für den Kindergartentransport ab 01.01.2018 von 10 auf 20
Euro und ersuchte dazu um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 00 03
13 Stimmen 03 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle SPÖ-Gemeinderäte stimmten gegen den Antrag. Alle ÖVP- und FPÖ-Gemeinderäte (13)
stimmten für den Antrag, der somit mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde.
7. Genehmigung des Dienstpostenplanes 2018; Beschlussfassung
Der Vorsitzende erklärte, dass der Dienstpostenplan per 1. Jänner 2018 wie folgt
festgesetzt wird:
PE DP Bew.neu DP Bew.alt Bemerkung B/VB
Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung
1,00 ..GD 11.1 ....................... B II-VI B
1,00 ..GD 16.3 ....................... I/c VB
1,00 ..GD 18.5 ....................... I/c VB
1,00 ..GD 20.3 ....................... I/d VB
Bedienstete des Handwerklichen Dienstes
2,00 ..GD 19.1 ....................... II/p3 75 %GHZ VB
0,45 ..GD 25.1 ....................... II/p5 VB
Bedienstete des Kindergartens (3 Gruppen):
2,94 ..KBP .............................. l 2b 1 VB
1,77 ..GD 22.3 ....................... I/e VB
GR15/2017-12-15.docx Seite 60,40 .GD 23.1 ....................... II/p4 VB
0,45 ..GD 25.1 ....................... II/p5 VB
Bedienstete in Schulen
0,75 ..GD 21.1 ....................... II/p3 ad personam p2 VB (M. Gierlinger)
0,25 ..GD 25.1 ....................... II/p5 100 % Zulage auf p4 VB
Anzahl Pensionisten: 1
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Genehmigung des
vorgetragenen Dienstpostenplanes per 01.01.2018 und ersuchte um ein Zeichen mit der
Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
8. Genehmigung des Voranschlages 2018; Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte über den VA 2018. Der Ausgleich im ordentlichen Haushalt war
sehr schwierig und auch im außerordentlichen Haushalt fehlt die bisherige
Bedarfszuweisung für den Straßenbau in Höhe von 30.000 Euro aufgrund der Finanzkraft
der Gemeinde (geringfügige Überschreitung der Kennzahl).
Die Auswirkungen des Wegfalles des Pflegeregresses haben die Gemeinden finanziell zu
tragen, was für die Gemeinde rund 40.000 Euro Mehrkosten bedeutet.
Ordentlicher Haushalt:
Gruppe ............................................................................. Einnahmen ....................... Ausgaben
0 Vertretungskörper u. allgemeine Verwaltung .....................55.400 .......................... 482.500
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit ........................................ 0,00 ............................ 28.300
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft ....................242.000 .......................... 472.800
3 Kunst, Kultur und Kultus ......................................................... 7.100 ............................ 22.300
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung .........................45.700 .......................... 426.000
5 Gesundheit ............................................................................ 3.100 .......................... 309.700
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr .....................................145.300 .......................... 228.600
7 Wirtschaftsförderung .................................................................... 0 ............................ 16.400
8 Dienstleistungen .................................................................794.000 .......................... 757.000
9 Finanzwirtschaft ..............................................................1.562.000 .......................... 111.000
GR15/2017-12-15.docx Seite 7S u m m e ...................................................................... 2.854.600 ..................... 2.854.600
Außerordentlicher Haushalt:
Vorhaben ......................................................................... Einnahmen ....................... Ausgaben
Siedlungsprojekt Sonnenweg ..................................................66.000 ............................ 66.000
Sanierung Gemeindestraßen und –wege ............................... 50.000 ............................ 50.000
Campingplatz-Ausbau .............................................................20.000 ............................ 20.000
S u m m e ......................................................................... 136.000 ........................ 136.000
Schuldenstand nach Bedeckung: 01.01.2018 31.12.2018
Schuldenart 1:
Schulden, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln
getragen wird
...................................................................................278.400,00 ..................... 240.200,00
Schuldenart 2:
Schulden für Einrichtungen der Gebietskörperschaft, bei denen jährlich ordentliche
Einnahmen in der Höhe von mindestens 50 % der ordentlichen Ausgaben erzielt werden
................................................................................5.025.100,00 ....................... 4.722.200
Schuldenart 3:
Schulden, die für andere Gebietskörperschaften aufgenommen worden sind und deren
Schuldendeinst mindestens zur Hälfte erstattet wird
.......................................................................................7.800,00 ......................... 7.800,00
Gesamt .................................................................... 5.311.300,00 ................ 4.970.200,00
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung
des vorgetragenen Voranschlages für das Finanzjahr 2018 und ersuchte um ein Zeichen mit
der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
9. Genehmigung Mittelfristiger Finanzplan 2018 – 2022; Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtete über die „veranschlagten Vorhaben 2018 – 2022“:
Detailangaben AOH-Vorhaben:
163004 Rüstlöschfahrzeug – Ankauf Plan 2019 Summe
GR15/2017-12-15.docx Seite 8Fahrzeug 350.000 350.000
Summe Ausgaben 350.000 350.000
Rücklagen 10.000 10.000
KTZ vom Land (BZ) 238.000 238.000
KTZ (Feuerwehr) 70.000 70.000
Zuführung von ordentl. Haushalt 32.000 32.000
Summe Einnahmen 350.000 350.000
4890 Siedlungsprojekt Sonnenweg VA 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Summe
Straßenbauten u. Sanierungen 66.000 --- --- --- --- 66.000
Summe Ausgaben 66.000 --- --- --- --- 66.000
KTZ (BZ) 50.000 --- --- --- --- 50.000
Zuführung-Verkehrsflächenbeitrag 3.000 3.000 3.000 3.0000 3.000 15.000
Zuführung-Kanalanschlussgebühren 10.000 5.000 --- --- --- 15.000
Zuführung-Aufschl. Verkehrsflächen 2.000 500 500 500 500 4.000
Zuführung-Aufschl. Kanal 1.000 500 500 500 500 3.000
Summe Einnahmen 66.000 9.000 4.000 4.000 4.000 87.000
6121 Sanierung Gemeindestraßen/wege VA 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Summe
Straßenbauten u. Sanierungen 48.000 15.500 15.500 15.500 15.500 110.000
Vergütungen 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 10.000
Summe Ausgaben 50.000 17.500 17.500 17.500 17.500 120.000
KTZ vom Land 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500 87.500
Zuführung ordentl. Haushalt 32.500 --- --- --- --- 32.500
Summe Einnahmen 50.000 17.500 17.500 17.500 17.500 120.000
896000 Campingplatz-Ausbau VA 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Summe
Sonderanlagen 20.000 --- --- --- --- 20.000
Summe Ausgaben 20.000 --- --- --- --- 20.000
Rücklagen 20.000 --- --- --- --- 20.000
Summe Einnahmen 20.000 --- --- --- --- 20.000
Der Vorsitzende ergänzte, dass im Mittelfristigen Finanzplan nur „ausfinanzierte“ Vorhaben
veranschlagt werden dürfen.
Für geplante Vorhaben ist im Zuge der „Gemeindefinanzierung NEU“ eine
Prioritätenreihung vorzunehmen. Außerdem müssen diese Projekte gereiht werden:
2018:
1.) Siedlungsprojekt Sonnenweg mit 66.000 Euro
2.) Gemeindestraßenbau (Asphaltierung Zufahrt Brunner/Ranninger) mit 50.000 Euro
3.) Campingplatz-Ausbau Teil 1 mit 20.000 Euro
2019:
1.) Gemeindestraßenbau (Parkplätze Kirchen- u. Friedhofbesucher) – geschätzte
Kosten € 50.000
2.) Campingplatz-Ausbau Teil 2 – geschätzte Kosten € 80.000
Finanzierung: € 25.000 Kommunalinvestitionsgesetz, € 51.000 BZ (68 %), € 4.000
Gemeindebeitrag
3.) Rüstlöschfahrzeug – geschätzte Kosten € 350.000
Finanzierung: € 238.000 BZ, € 70.000 Beitrag/FF, € 10.000 Rücklage, € 32.000
Gemeindebeitrag
GR15/2017-12-15.docx Seite 92020:
1.) VS / Heizung – geschätzte Kosten € 60.000
2.) Gemeindestraßenbau – geschätzte Kosten € 50.000
3.) Badehaus / Heizung – geschätzte Kosten € 30.000
2021:
1.) Arzthaus / Dachsanierung – geschätzte Kosten € 60.000
2.) Bade/Campinghaus / Sanitärräume 1. Teil – geschätzte Kosten € 30.000
3.) Gemeindestraßenbau – geschätzte Kosten € 50.000
2022:
1.) Bade/Campinghaus / Sanitärräume 2. Teil – geschätzte Kosten € 30.000
2.) Gemeindestraßenbau – geschätzte Kosten € 50.000
3.) Bootshütte/Badesee – geschätzte Kosten € 30.000
Für den geplanten Urlsee-Ankauf vom Land OÖ. (Größe ca. 10 ha) muss zuerst das
entsprechende Gutachten abgewartet werden. Daher kann keine Angabe zu den Kosten
und zum Realisierungszeitraum gemacht werden.
Der Vorsitzende gab bekannt, dass lt. Gemeindefinanzierung NEU die Gemeinde für
Vorhaben über 30.000 Euro (= Eigenmittel) um eine Landesförderung in Höhe von 68 %
ansuchen kann, der Gemeindebeitrag von 32 % muss vorhanden/gesichert sein.
Stadlbauer G. kritisierte die Richtlinien bzw. die Vorgaben des Landes
(Härteausgleichskriterien, …..) und stellte die Frage, für was der Gemeinderat noch
erforderlich bzw. zuständig sei.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Beschlussfassung des vorgetragenen Mittelfristigen Finanzplanes 2018 – 2022 und ersuchte
um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
10. VFI der Gemeinde Klaffer am Hochficht & Co KG; Voranschlag 2018; Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte über den Voranschlag 2018:
GR15/2017-12-15.docx Seite 10Ordentlicher Haushalt:
Gruppe ............................................................................. Einnahmen ....................... Ausgaben
0 Vertretungskörper u. allgemeine Verwaltung .............................. 0 ................................. 800
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit ...................................... 5.200 ............................ 12.800
9 Finanzwirtschaft ..................................................................... 8.500 ................................. 100
S u m m e ........................................................................... 13.700 .......................... 13.700
Außerordentlicher Haushalt:
Vorhaben ......................................................................... Einnahmen ....................... Ausgaben
914000 Kapitalkonten und Beteiligungen ................................. 8.500 .............................. 8.500
S u m m e .............................................................................8.500 ............................ 8.500
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung
des vorgetragenen Voranschlages 2018 und ersuchte um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 00 03
13 Stimmen 03 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle SPÖ-GR stimmten gegen den Antrag, alle ÖVP- und FPÖ GR (13) stimmten für den
Antrag, der mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde.
11. VFI der Gemeinde Klaffer am Hochficht & Co KG; Mittelfristiger Finanzplan;
Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte über den Mittelfristigen Finanzplan 2018 – 2022:
Detailangaben AOH-Vorhaben:
9140 Kapitalkosten u. Beteiligungen VA 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan2022 Summe
Verrechnung Verlust (Ausgaben) 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 42.500
Summe 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 42.500
Bestandsveränderung am Anlagevermögen 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 42.500
Summe 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 42.500
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung
des vorgetragenen Mittelfristigen Finanzplanes 2018 – 2022 und ersuchte um ein Zeichen
mit der Hand.
GR15/2017-12-15.docx Seite 11B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 00 03
13 Stimmen 03 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle SPÖ-GR (3) stimmten gegen den Antrag, alle ÖVP- und FPÖ GR (13) sprachen sich für den
Antrag aus, der mit Stimmenmehrheit angenommen wurde.
12. Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 31; Rosenberger, Freundorf: Antrag auf
Einzelumwidmung mit Vergrößerung der Sternchenfläche; Grundsatzbeschluss
Der Vorsitzende teilte mit, dass mit Schreiben vom 29.11.2017 folgender Antrag auf
Einzelumwidmung eingebracht wurde:
„Wir ersuchen um Vergrößerung der *Fläche Nr. 77 (mit einer derzeitigen Größe von 997
m²) auf rund 1.100 m² lt. beiliegenden Planentwurf durch eine Einzelumwidmung.
Selbstverständlich werden wir die Umwidmungskosten direkt an Ortsplaner DI. M. Girardi
bezahlen.
Um positive Erledigung (=Vergrößerung der Sternchenfläche) bitten wir nochmals recht
herzlich.“
Vom Ortsplaner DI. M. Girardi wurde eine Stellungnahme samt Erhebungsblatt und
Lageplan vorgelegt – siehe Beilage!
Der Vorsitzende ergänzte, dass durch die Vergrößerung der Sternchenfläche die
bestehende Garage zur Gänze in die Widmungsfläche „integriert“ wird.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Einleitung der Flächenwidmungsplanänderung 3/31 (Rosenberger; Freundorf) in der
vorgetragenen Form und ersuchte um Beschlussfassung durch ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
GR15/2017-12-15.docx Seite 1213. Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 32; Egginger, Klaffer a.H.: Antrag auf
Einzelumwidmung in die Kategorie „Betriebsbaugebiet“; Grundsatzbeschluss
Der Vorsitzende teilte mit, dass mit Schreiben vom 30.11.2017 folgender Antrag auf
Einzelumwidmung eingebracht wurde:
„Hiermit stelle ich den Antrag auf Einzelumwidmung der Parzelle Nr. 4927, KG Klaffer, mit
einer ungefähren Größe von 2.900 m² lt. beiliegenden Planentwurf in die Kategorie
„Betriebsbaugebiet“.
Selbstverständlich werden die Umwidmungskosten durch den Ortsplaner von mir bezahlt.
Ich bitte um Umwidmung.“
Vom Ortsplaner DI. M. Girardi wurde eine Stellungnahme samt Erhebungsblatt und
Lageplan vorgelegt – siehe Beilage!
Der Vorsitzende ergänzte, dass natürlich die Fläche für die geplante Umfahrung nicht als
Betriebsbaugebiet umgewidmet wird, ansonsten wäre die Umfahrungsstraße nicht mehr
möglich. Zusätzlich wird ein „Grünzug“ im Bereich der Stromleitung bzw. des „Hausbaches“
verlangt.
GV Altendorfer R. stellte die Anfrage, ob die Gemeinde verpflichtet ist, den benötigten
Grund für die Umfahrung anzukaufen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Der Vorsitzende erklärte, dass die Grundablöse Landessache ist. Außerdem wurde der
Grundbesitzer bzw. der Grundkäufer von der Gemeinde konkret auf die geplante
Umfahrung mit der notwendigen Grundabtretung hingewiesen.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Einleitung der Flächenwidmungsplanänderung 3/32 (Egginger; Klaffer a.H.) in der
vorgetragenen Form und ersuchte um Beschlussfassung durch ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
14. Finanzierungsplan für das Projekt „Abstellboxen für Bauhofgeräte 2017“;
Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit:
GR15/2017-12-15.docx Seite 13Vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, Zl.: IKD-2017—
170021/3-SCM vom 16.11.2017, wurde folgender Finanzierungsplan für das Projekt
„Abstellboxen für Bauhofgeräte 2017“ vorgelegt:
Bezeichnung Finanzierungsmittel 2017 Gesamt
Rücklagen 18.000 18.000
BZ-Mittel 30.000 30.000
Summe in Euro 48.000 48.000
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung
des vorgetragenen Finanzierungsplanes und ersuchte dazu um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
15. Projekt Sonnenweg und Sportplatz; Kommunalkredit Public Consulting GmbH,
Fördervertrag BA 14 Detailprojekt 2017; Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte:
Mit Schreiben vom 09.11.2017 wurde der Förderantrag B700652, BA 14 Detailprojekt 2017
– Erweiterung Sonnenweg u. Sportplatz, von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH,
Wien, genehmigt.
Zu den förderbaren Investitionskosten in Höhe von .................................. 380.000,00
wird ein vorläufiger Förderungssatz von ............................................................... 37 %
und ein Förderungsbarwert in Höhe von .................................................... 141.020,00
gewährt.
Förderungsvertrag samt Annahmeerklärung und Zuschussplan – siehe Beilage!
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung
des vorgetragenen Fördervertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Wien,
für den BA 14 Detailprojekt 2017 – Erweiterung Sonnenweg und Sportplatz und ersuchte
dazu um ein Zeichen mit der Hand.
GR15/2017-12-15.docx Seite 14B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
16. Wohnung in der Volksschule; Abschluss eines Mietvertrages mit B. Kasper ab
01.12.2017; Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte, dass ursprünglich 3 Bewerbungen vorlagen, letztendlich die
Wohnung an Frau Birgit Kasper vom Gemeindevorstand vergeben wurde:
Mietvertrag
abgeschlossen zwischen den nachgenannten vertragsabschließenden Parteien:
1.) Vermieter: Gemeinde Klaffer am Hochficht, Dorfplatz 1, 4163
2.) Mieter: Birgit KASPER, Seitelschlag 31, 4161 Ulrichsberg
3.) Mietgegenstand: Wohnung bestehend aus Wohnküche, Wohn-Schlafzimmer, Badezimmer mit Dusche
und WC sowie Vorraum und kleiner Abstellraum
4.) Lage des Mietgegenstandes: Ehemalige Volkswohnung, Dorfplatz 4 1. Stock, 4163 Klaffer am
Hochficht
5.) Nutzfläche des Mietgegenstandes: 45 m2
6.) Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2017 und wird auf die Dauer bis 31.12.2020 abgeschlossen.
Dem Mieter wird jedoch ein halbjähriges Kündigungsrecht eingeräumt. Eine Weitervermietung nach dem
31.12.2020 ist mit einem jährlichen Kündigungsrecht für den Mieter und Vermieter möglich.
7.) Eine frühere Aufhebung des Vertrages, speziell § 1118 ABGB oder bei Nichteinhaltung der
Vertragspunkte dieses Mietvertrages, wird einvernehmlich festgesetzt.
8.) Der zu entrichtete Mietzins beträgt monatlich 285,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
9.) In diesem Betrag sind monatliche Kosten für Heizung in der Höhe von 35,00 Euro und die monatliche
Miete für die neue Küche in der Höhe von 25,00 Euro inbegriffen. Die Heizkosten werden durch einen
Wärmemengenzähler erhoben und am Jahresende fließen die gemessenen Kosten in die
Betriebskostenrechnung ein. Ergibt sich ein Guthaben oder Nachzahlung wird dies bei der nächsten
Mietzinszahlung berücksichtigt.
10.) Für die Wohnung wird eine Kaution in Höhe von 675,00 Euro vereinbart. Die Kaution ist spätestens mit
Beginn des Mietvertrages auf das Konto der Gemeinde AT 20 3441 0000 0770 2277 bei der Raiba Region
Rohrbach lasten- und spesenfrei zu überweisen.
GR15/2017-12-15.docx Seite 1511.) Der Mietzins ist für jeden Monat jeweils am 1. des Monates im Vorhinein auf das Konto Nr. AT 20 3441
0000 0770 2277 bei der Raiba Region Rohrbach lasten- und spesenfrei zu überweisen.
12.) Die Betriebskosten werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt und sind bis zum angeführten
Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen.
13.) Der Mieter hat den Mietgegenstand besichtigt und diesen in einen ordnungsgemäßen und brauchbaren
Zustand vorgefunden. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in gutem und brauchbarem
Zustand zu erhalten, einen Anspruch des Mieters nach Par. 1096 ABGB ist ausgeschlossen.
14.) Haustiere, konkret Katze(n) sind erlaubt.
15.) Die Verwendung des Mietgegenstandes, von Teilen desselben oder des Zubehörs, zu einem anderen
Zweck, als zu dem diese vermietet werden, ist ausgeschlossen.
16.) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabmachungen am Mietgegenstand bedürfen der schriftlichen
Genehmigung des Vermieters.
17.) Auf Kosten des Mieters durchgeführte Änderungen oder Verbesserungen sind bei Beendigung des
Mietverhältnisses nach Wahl des Vermieters entweder kostenlos im Mietgegenstand zu belassen oder es
ist vom Mieter auf eigene Kosten der frühere Zustand wieder herzustellen.
18.) Die Untervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche, gänzliche oder teilweise Weitergabe
des Mietgegenstandes oder des Zubehörs ist untersagt.
19.) Der Vermieter oder sein Beauftragter sind berechtigt, zum Zweck der Feststellung von Schäden oder des
Zustandes des Mietgegenstandes samt Zubehör, die Räumlichkeiten zu besichtigen. Außerdem ist eine
Besichtigung bei Gefahr im Verzug sofort zu gewähren. Der Mieter erklärt, Änderungen oder
Verbesserungen im Sinne des § 8 Abs. 2 MRG zu dulden.
20.) Alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich aufgezählten Zugeständnisse seitens des Vermieters an den
Mieter stellen Prekarien dar, soweit sie nicht sofort oder nachträglich ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden.
21.) Die anlässlich des Zustandekommens dieses Vertrages zu entrichtenden Gebühren sowie die Kosten der
Vertragsausfertigung belasten den Mieter.
22.) Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen jeder Vertragspartner eine erhält.
23.) Dieser Vertrag wird in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2017 beschlossen.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung
des vorgetragenen Mietvertrages mit Frau Birgit Kasper ab 01.12.2017 und ersuchte dazu
um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
GR15/2017-12-15.docx Seite 1617. Mietvertrag mit Fa. J. Schuster GmbH; Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte, dass von Herrn Johannes Schuster eine Reduktion der
Miethöhe verlangt wurde. Erst heute erhielt er vom Genannten per E-Mail (eingelangt um
08:00 Uhr – gelesen jedoch um 19 Uhr!) eine „Zusage“ zur Miethöhe von 250 Euro + Steuer
sowie eine Strompauschale von 15 Euro. Weitere Betriebskosten (Müll, Wasser,
Kanalbenützungsgebühr, Heizkosten, ……) werden nicht mehr vorgeschrieben. Dafür wird
von der Gemeinde die Wasserzuleitung zur Küche und zum WC abgedreht. Der Vertrag wird
auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen.
Die Forderungen von der Fa. J. Schuster können erfüllt werden, da im Gegenzuge ein
Kommunalsteuerbetrag von rund 5.000 Euro geleistet wird, erklärte der Vorsitzende. Im
nachstehenden Mietvertrag wurden die Laufzeit, die Miethöhe sowie die Stromkosten
geändert. Eine „endgültige“ Version muss erst ausgearbeitet werden:
Mietvertrag
abgeschlossen zwischen den nachgenannten vertragsabschließenden Parteien:
1) Vermieter: Gemeinde Klaffer am Hochficht, Dorfplatz 1, 4163 Klaffer am Hochficht
2) Mieter: Johannes SCHUSTER GmbH; Personalleasingunternehmen und Montagetischlerei
3) Mietgegenstand: Feuerwehrhaus in 4163 Klaffer am Hochficht, Dorfplatz 1, bestehend aus
Feuerwehrhalle, Aufenthaltsraum, Küche, WC/Herren sowie Büro mit Vorraum und WC/Damen.
4) Mietzweck: Der Mietgegenstand wird ausschließlich als betrieblicher Standort von der Firma
Johannes Schuster GmbH, Personalleasingunternehmen und Montagetischlerei genutzt. Der
Mietgegenstand befindet sich im Betriebsbaugebiet „M“ = Gemischtes Baugebiet.
5) Lage des Mietgegenstandes: Feuerwehrhaus, 4163 Klaffer am Hochficht, Dorfplatz 1
6) Nutzfläche des Mietgegenstandes mit 154,23 m²
Feuerwehrhalle ............................................. 101,90 m²
Aufenthaltsraum ............................................. 24,35 m²
Küche ............................................................... 6,86 m²
WC / Herren ..................................................... 2,94 m²
Büro mit Vorraum und WC / Damen ............. 18,18 m²
Gesamtfläche ................................................ 154,23 m²
7) Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2018 und wird für die Dauer bis 31.12.2020 abgeschlossen.
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter kann unter Einhaltung einer jährlichen Kündigungsfrist
das Mietverhältnis jederzeit lösen bzw. kündigen.
8) Der zu entrichtete Mietzins beträgt monatlich Euro 250,00 (in Worten zweihundertfünfzig) netto,
ohne Umsatzsteuer. Der Mietzins ist jeweils bis spätestens 10. des Monats im Vorhinein zu
entrichten.
9) Der vereinbarte Mietzins ist als wertgesichert zu verstehen. Als Grundlage für die Wertsicherung
dient der der Statistik Austria verlautbarte monatliche Verbraucherpreisindex 2010, wobei als
Ausgangspunkt für die Berechnung die Indexzahl für den Monat September 2017 (= …..)
heranzuziehen ist. Die Wertsicherung wird jährlich vorgenommen.
GR15/2017-12-15.docx Seite 1710) Die Stromkosten werden mit 15,00 Euro pro Monat vereinbart und werden gleichzeitig mit der
vereinbarten Miete überwiesen.
11) Die Kosten für den Wasserverbrauch werden laut Wasserzähler dem Mieter direkt von der WG
Klaffer/Freundorf gesondert in Rechnung gestellt.
12) Die Heizkosten werden nach Verbrauch laut Wärmemengenzähler dem Mieter gesondert in
Rechnung gestellt und sind bis zum angeführten Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen.
13) Die Betriebskosten werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt und sind bis zum
angeführten Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen.
14) Für den Mietgegenstand wird eine Kaution in Höhe von Euro 1.000,00 (in Worten eintausend)
vereinbart. Die Kaution ist spätestens mit Beginn des Mietvertrages auf das Konto der Gemeinde
AT 20 3441 0000 0770 2277 bei der Raiba Region Rohrbach lasten- und spesenfrei zu überweisen.
15) Der Mietzins ist für jeden Monat jeweils am 1. des Monates im Vorhinein auf das Konto Nr. AT
20 3441 0000 0770 2277 bei der Raiba Region Rohrbach lasten- und spesenfrei zu überweisen.
16) Der Mieter hat den Mietgegenstand besichtigt und diesen in einen ordnungsgemäßen und
brauchbaren Zustand vorgefunden. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in gutem und
brauchbarem Zustand zu erhalten, einen Anspruch des Mieters nach Par. 1096 ABGB ist
ausgeschlossen.
17) Die Verwendung des Mietgegenstandes, von Teilen desselben oder des Zubehörs, zu einem
anderen Zweck, als zu dem diese vermietet werden, ist ausgeschlossen, ebenso ist die
Untervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche, gänzliche oder teilweise
Weitergabe des Mietgegenstandes oder des Zubehörs untersagt.
18) Änderungen am Mietgegenstand, allfällige oder notwendige Arbeiten (Sanierungs-, Adaptierungs-
oder Umbaumaßnahmen) bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Die Kosten
hierfür trägt der Mieter.
19) Auf Kosten des Mieters durchgeführte Änderungen oder Verbesserungen sind bei Beendigung des
Mietverhältnisses nach Wahl des Vermieters entweder kostenlos im Mietgegenstand zu belassen
oder es ist vom Mieter auf eigene Kosten der frühere Zustand wieder herzustellen.
20) Der Vermieter oder sein Beauftragter sind berechtigt, zum Zweck der Feststellung von Schäden
oder des Zustandes des Mietgegenstandes samt Zubehör, die Räumlichkeiten jederzeit zu
besichtigen. Außerdem ist eine Besichtigung bei Gefahr im Verzug sofort zu gewähren. Der Mieter
erklärt, Änderungen oder Verbesserungen im Sinne des Par. 8 Abs. 2 MRG zu dulden.
21) Alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich aufgezählten Zugeständnisse seitens des Vermieters an
den Mieter stellen Prekarien dar, soweit sie nicht sofort oder nachträglich ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden.
22) Allfällige Kosten dieses Vertrages sowie jene der Vergebührung beim Finanzamt für Gebühren
und Verkehrssteuern trägt ebenso wie die auf den Mietzins anfallende Mehrwertsteuer der Mieter.
23) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabmachungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
Die in diesem Vertrag vorkommenden Streichungen und Eintragungen entsprechen dem
beiderseitigen Vertragswillen.
24) Beide Teile verzichten auf das Rechtsmittel, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des
wahren Wertes anzufechten.
GR15/2017-12-15.docx Seite 1825) Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen jeder Vertragspartner eine
erhält.
26) Dieser Vertrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2017 beschlossen.
Stadlbauer G. informierte, dass seinerzeit mehrere örtl. Betriebe (u.a. Fa. Venzl / jedoch in
der Zwischenzeit nicht mehr aktuell) wegen einer Mietmöglichkeit angefragt haben.
Ranninger D. erklärte, dass bei der vorliegenden Mietreduzierung nach Ablauf der Laufzeit
(3 Jahre) eine „Anpassung“ auf die derzeitige Miethöhe von ca. 520 Euro nicht möglich ist.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Beschlussfassung des vorgetragenen Mietvertrages mit der Fa. Johannes Schuster, GmbH;
Personalleasingunternehmen und Montagetischlerei, ab 01.01.2018 und ersuchte dazu um
ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 02 01
15 Stimmen 0 Stimmen 01 Stimmenthaltung
Stadlbauer G. enthielt sich der Stimme. Alle übrigen GR (15) stimmten für den Antrag.
18. Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel; Satzungsänderungen; Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit, dass in der letzten Verbandsversammlung des Wirtschaftsparks Oberes
Mühlviertel der „Wegfall“ der Gemeinde Schönegg (Bezirk Urfahr/Umgebung) sowie die neuen,
zusätzlichen Aufgaben (Energiemodellregion) laut § 4 beschlossen wurden.
Satzungen lt. Beilage.
Antrag und Beschlussfassung:
Da hierzu keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Beschlussfassung der Satzungsänderungen für den Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel und
ersuchte dazu um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03 0
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten einstimmig für den Antrag.
GR15/2017-12-15.docx Seite 1919. ABA Klaffer am Hochficht: Zonenplanbericht für Zone 3; Auftragsvergabe lt. Angebot;
Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit, dass für die Zone 3 noch ein Zonenplanbericht a.) manuelle
Nachbearbeitung und b.) Bericht mit Sanierungsmaßnahmen) erstellt werden muss.
Bei einer Besprechung am 07.12.2017 mit Klaus Pfleger (RHV Böhmerwald) und Stefan
Schübl (Fa. Jung und Partner) wurde vereinbart, dass von der Fa. Jung und Partner ein
Angebot für diese Arbeiten auf Stundenbasis mit einer Obergrenze vorgelegt wird.
Angebot lt. Beilage
Der Vorsitzende erklärte, dass die „Fertigstellung“ durch die Fa. Jung und Partner sinnvoll
sei.
Antrag und Beschlussfassung:
Da hierzu keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Beschlussfassung zur Auftragsvergabe an die Firma Jung und Partner für den
Zonenplanbericht der Zone 3 lt. vorliegenden Angebot (mit der angeführten Obergrenze)
und ersuchte dazu um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
20. Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung (GEP) gemäß Feuerwehrgesetz 2015;
Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit:
Bei der Besprechung am 05.12.2017 über die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung
gemäß § 10 Oö. FWG 2015 in Anwendung der Oö. FW-APV wurde in GEP-Ergebnis 1
festgestellt:
Maßnahmenblock: (Alarmplangestaltung, Löschwassermanagement, …..)
Die Alarmpläne sind bei Bedarf unter Berücksichtigung der Anfahrtszeiten (auch der
Nachbarfeuerwehren) anzupassen. Grundsätzlich ist die Löschwassersituation im
Pflichtbereich als gut einzustufen.
GEP-Ergebnis 2:
Neue Pflichtbereichsklasse: 2
Einsatzmittelblock: (Fahrzeuge, Geräte, …..)
GR15/2017-12-15.docx Seite 20Die Feuerwehr Klaffer ist die einzige Feuerwehr für den gesamten Pflichtbereich und durch
die besondere geographische Lage (Hochficht Skigebiet, Böhmerwald, großer
Höhenunterschied etc.) eine der hautbetroffenen Wehren beim Thema Waldbrand.
Darüber hinaus ist es die vorletzte Feuerwehr entlang der Landesstraße bis zur
Staatsgrenze. Die Summer dieser Anforderungen erfordern als Ersatzbeschaffung für das
aktuelle Tranklöschfahrzeug ein Rüstlöschfahrzeug mit 2000l Wasser. Verstärkt wird diese
Notwendigkeit dadurch, dass langfristig das aktuell bestehende LFB-A1 durch ein KLFA-L
ersetzt wird.
Fahrzeugbestand Ausrüstungsplanung
Fahrzeug Baujahr gefördert geplantes Status Fw.Haus
Ist-Stand als Anschaffungsjahr Stellplatz
MTF 2016 MTF 0,5
LFB-A1 2002 KLFA-L 2027 vorgemerkt 1
TLF-2000 1990 RLF-2000 2019 vorgemerkt 1
GEP-Ergebnis 3
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2017 wurde die vorliegende
Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung als schlüssig bewertet und die darin
dargestellten Maßnahmen als geeignet erkannt.
Der Vorsitzende ergänzte, dass sowohl beim Mühlfunviertel / Altbestand als auch im
Ereignishaus ein gewisses Bergungsrisiko besteht. Die Problematik beim Ereignishaus kann
durch den Neu/Zu/Umbau (Jufa) beseitigt werden.
Außerdem teilte er mit, dass für 2019 der Ankauf eines Rüstlöschfahrzeuges (Kosten rund
350.000 Euro) vorgesehen ist.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Beschlussfassung der vorgetragenen Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung (GEP) und
ersuchte dazu um ein Zeichen mit der Hand.
B E S C H L U S S:
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenthaltungen
ÖVP 11
FPÖ 02
SPÖ 03
16 Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung
Alle GR (16) stimmten für den Antrag, der einstimmig angenommen wurde.
21. Regionales Erlebnishallenbad in Rohrbach; Grundsatzbeschlüsse
Der Vorsitzende stellte das nachstehende Schreiben vor:
GR15/2017-12-15.docx Seite 21Sehr geehrte Bürgermeisterinnen, sehr geehrte Bürgermeister,
wie im E-Mail vom 28.11.2017 angekündigt, darf ich euch in Abstimmung mit den Mitgliedern des
Arbeitskreises den einheitlichen Beschlusstext für die kommende Gemeinderatssitzung übermitteln.
Die präsentierte und bereits per E-Mail vom 28.11.2017 übermittelte Machbarkeitsstudie bildet die
Grundlage für diesen in den Gemeinderäten aller Gemeinden des Bezirkes herbeizuführenden
Grundsatzbeschluss.
Folgende beiden Punkte sind in euren Gemeinderäten für einen positiven Grundsatzbeschluss
zu beschließen:
1. Die organisatorische und bauliche Detaillierung eines Regionalen Erlebnisbades soll,
vorbehaltlich der finanziellen Unterstützung des Landes Oberösterreich gemäß Gemeindefinanzierung
neu und einer Regelung für Härteausgleichsgemeinden mit der Aufsichtsbehörde, für die
Standortgemeinde Rohrbach-Berg weiterverfolgt werden
2. Unsere Gemeinde trägt das vorgestellte Finanzierungsmodell (siehe Anhang) grundsätzlich
mit. Für eine mittelfristige Finanzplanung sind bis Jahresende 2018 bindende Zahlen vorzulegen
HINWEIS: Es darf keine Abänderung dieses vorformulierten Beschlusses in den jeweiligen
Amtsvorträgen der Gemeinderäte erfolgen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle
Gemeinderäte des Bezirkes denselben Beschluss fassen.
Ergänzend möchte ich noch darauf eingehen, dass es für Härteausgleichsgemeinden jedenfalls eine
Regelung nach Absprache mit der Aufsichtsbehörde geben muss.
Dieser Punkt wird bei der finanziellen Unterstützung des Landes mit zu berücksichtigen sein.
Nochmals möchte ich betonen, dass für die weitere Entwicklung des Projektes die positive
Beschlussfassung ALLER Gemeinden ganz wesentlich sein wird.
Bei einem positiven Beschluss darf ich euch bitten, beiliegendes Formular ausgefüllt an mich als
Arbeitskreisleiter zu übermitteln.
Sollte es zu keinem positiven Gemeinderatsbeschluss kommen, was natürlich sehr zu bedauern wäre,
darf ich euch um entsprechende umgehende Information ersuchen.
Abschließend möchte ich dies noch mit einem kleinen Rechenbeispiel untermauern: Ein Einwohner
bringt ungefähr € 800,00 Ertragsanteile, 500 Einwohner weniger bedeuten also einen
Einnahmeverlust im Bezirk in der Höhe von ca. € 400.000,00 jährlich. Auch diese Tatsache sollte
meiner Meinung nach Beachtung finden.
In der Hoffnung, dass wir einen bezirksweiten Schulterschluss herbeiführen können und unser Bezirk
„Voi Leb´n“ bleibt, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Andreas Lindorfer
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Klaffer am Hochficht hat in seiner Sitzung vom 15.12.2017 folgende
Punkte beschlossen:
1. Die organisatorische und bauliche Detaillierung eines Regionalen Erlebnisbades soll,
vorbehaltlich der finanziellen Unterstützung des Landes Oberösterreich gemäß
Gemeindefinanzierung neu und einer Regelung für Härteausgleichsgemeinden mit der
Aufsichtsbehörde, für die Standortgemeinde Rohrbach-Berg weiter verfolgt werden
2. Unsere Gemeinde trägt das vorgestellte Finanzierungsmodell (siehe Anhang)
grundsätzlich mit. Für eine mittelfristige Finanzplanung sind bis Jahresende 2018 bindende
Zahlen vorzulegen
Power-Point Folien lt. Beilage
GR15/2017-12-15.docx Seite 22Der Vorsitzende informierte ausführlich über die Bemühungen zur Errichtung dieser
Einrichtung (Machbarkeitsstudie der Fa. Conos, Hallenbad Ulrichsberg, Hotel Almesberger
mit öffentlichen Zugang, ………) und über die vielen Sitzungen, wobei er sich im Vorfeld
immer skeptisch bei der Finanzierung geäußert hat.
Gegen die Errichtung eines Bezirkshallenbades gibt es keine Einwände, jedoch gegen die
Finanzierung mit einem jährlichen Beitrag der Gemeinde in Höhe von 1,97 % der
Abgangsdeckung bzw. ca. 10.000 Euro (Besucherzahlen pro Tag mir 280/300 Personen
nicht realistisch, keine Deckelung des Fehlbetrages, keine Finanzierungszusage des Landes,
kein Beitrag durch die Gemeinde Ulrichsberg und ein zu geringer Beitrag der
Standortgemeinde Rohrbach-Berg). Der Vorsitzende verlangte eine schriftliche Zusage des
Landes für die Investitionssumme (Finanzierungsplan) sowie für die Abgangsgemeinden.
Durch den Dauerabgang beim Bezirkshallenbad – außerdem ohne Kostendeckelung – fehlt
der Gemeinde für eigene Investitionen dieser Betrag.
Punkt 1 lt. Schreiben der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg kann daher beschlossen werden,
jedoch nicht Punkt 2, so der Vorsitzende.
Zusätzlich informierte er, dass die Gemeinde Aigen-Schlägl den Finanzierungsbeitrag (rund
30.000 Euro) gestern abgelehnt hat.
Stadlbauer G.: Projekt ist eine einmalige Chance für den ganzen Bezirk und wirkt sich positiv
auf die Wirtschaft, auf die Firmen und auch auf die Arbeitsplätze aus. Bei einer
Nichtrealisierung des Hallenbades verliert der Bezirk diese Investitionssumme. Durch die
Ablehnung der Gemeinde Aigen-Schlägl ist das Projekt gestorben.
GV Hofmann S.: Projekt ist für den Bezirk super. Eine Mitfinanzierung von jährlich rund
10.000 Euro – jedoch ohne Obergrenze – ist nicht möglich.
Antrag und Beschlussfassung:
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf
Beschlussfassung von Punkt a.) lt. Schreiben der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg wie
nachstehend:
a.) Die organisatorische und bauliche Detaillierung eines Regionalen Erlebnisbades soll,
vorbehaltlich der finanziellen Unterstützung des Landes Oberösterreich gemäß
Gemeindefinanzierung neu und einer Regelung für Härteausgleichsgemeinden mit der
Aufsichtsbehörde, für die Standortgemeinde Rohrbach-Berg weiter verfolgt werden
Alle GR (16) sprachen sich durch ein Zeichen mit der Hand einstimmig für diesen Antrag aus.
Danach stellte der Vorsitzende den Antrag, dass Punkt b) lt. Schreiben der Stadtgemeinde
Rohrbach-Berg wie nachstehend angeführt, nicht beschlossen wird:
b.) Unsere Gemeinde trägt das vorgestellte Finanzierungsmodell (siehe Anhang) grundsätzlich
mit. Für eine mittelfristige Finanzplanung sind bis Jahresende 2018 bindende Zahlen vorzulegen
Die SPÖ-Gemeinderäte (3) enthielten sich der Stimme. Die ÖVP- und FPÖ-Gemeinderäte
(13) sprachen sich durch ein Zeichen mit der Hand für den Antrag und somit gegen das
vorgestellte Finanzierungsmodell aus.
GR15/2017-12-15.docx Seite 2322. Allfälliges
Der Vorsitzende informierte:
VS / LW-Schaden mit rund 20.000 Euro
KiGa/Elternbeitrag ab 13:00 Uhr – Gemeinde kann bei besonders
berücksichtigungswürdigen Umständen auf die Einhebung für 2017/2018 verzichten.
Abholung der Kinder beginnt mit dem Bus ab 13:05 Uhr Mit der Einhebung des
Elternbeitrages wird gleichzeitig die Landesförderung gekürzt!
Reinigungskraft / Ausschreibung mit 13,0 Wochenstunden
KiGa-Helferin / Einschreibtermin abwarten
Grünraumpflege / Ausschreibung bereits durchgeführt
Dank für die Mitarbeit und Unterstützung für 2017 sowie Weihnachtswünsche und
für Silvester bzw. für 2018
Hain A.: Dank an den GV für die Gemeindeförderung in Höhe von 500 Euro für die neue
Spielegruppe Klaffer am Hochficht.
GR15/2017-12-15.docx Seite 24Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die GR-
Sitzungen vom 09.11.2017 wurden keine Einwendungen erhoben.
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:35 Uhr.
………….…………………..…….. …………………………………..
Schriftführer: Vorsitzender:
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der
Sitzung vom ........................... keine Einwendungen erhoben wurden *,/ über die erhobenen
Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde* und diese Verhandlungsschrift
daher im Sinne des § 54(5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt.
........................................................, am ...........................
Der Vorsitzende
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Gemeinderat (ÖVP) Gemeinderat (FPÖ) Gemeinderat (SPÖ)
GR15/2017-12-15.docx Seite 25Sie können auch lesen