Möglichkeiten der Einkommenserweiterung in der Landwirtschaft Veterinärrechtliche Voraussetzungen - Zugspitz Region ...

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Möglichkeiten der Einkommenserweiterung in der Landwirtschaft Veterinärrechtliche Voraussetzungen - Zugspitz Region ...
Möglichkeiten der Einkommenserweiterung
           in der Landwirtschaft

  Veterinärrechtliche Voraussetzungen

                                        Veterinäramt
                  Dr. Martina Kempkes   Garmisch-Partenkirchen

    Veterinärrechtliche Voraussetzungen

Sie wollen Ihr Einkommen mit Tieren oder
tierischen Produkten erweitern?

     Es gibt viele Möglichkeiten…

     ….aber auch viel zu beachten 

                                        Veterinäramt
                                        Garmisch-Partenkirchen

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Möglichkeiten der Einkommenserweiterung in der Landwirtschaft Veterinärrechtliche Voraussetzungen - Zugspitz Region ...
Inhalt

1.       Amtstierärztliche Aufgaben
2.       Zuständigkeiten des Landratsamtes
3.       Tierhaltung
4.       Direktvermarktung von Lebensmitteln
     •       Allgemeine Bestimmungen
     •       Hygieneanforderungen bei der DV am Beispiel
             Fisch
     •       DV anderer tierische Lebensmittel
5. Fragen

                                               Veterinäramt
                                               Garmisch-Partenkirchen

              Amtstierärztliche Aufgaben

Bekämpfung von Tierseuchen
Sicherheit tierischer Lebensmittel
Tierschutz
Tierische Nebenprodukte
Tierarzneimittel

Überwachung der rechtlichen Vorgaben durch
Routine- und Anlasskontrollen

Genehmigungsverfahren und Bescheinigungen
                                               Veterinäramt
                                               Garmisch-Partenkirchen

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Zuständigkeiten im LRA - 1.Schritte

Gewerbeanmeldung?           Gewerbeamt
Bauliche Änderungen         Bauamt
Lebensmittel    Lebensmittelüberwachung
Tierische Lebensmittel Laden, Gaststätten
                Lebensmittelüberwachung

Tierische Lebensmittel: Gewinnung, Herstellung
                Veterinäramt
Nutztierhaltung        Veterinäramt
Gewerbsmäßige Tierhaltung         Veterinäramt
                                        Veterinäramt
                                        Garmisch-Partenkirchen

Zuständigkeiten im LRA - 1.Schritte

Wichtig aufgrund der komplexen
Rechtsgrundlagen und Überschneidungen:

vorher informieren
gut planen
Investitionen auf Rentabilität kalkulieren
sich beraten lassen

                                        Veterinäramt
                                        Garmisch-Partenkirchen

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Gewerbsmäßige Tierhaltung

      Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
                erforderlich für z.B
Reit-oder Fahrbetrieb
Tierpension
Zur Schaustellen z.B Streichelzoo
Hundetrainer
Handel mit Wirbeltieren
Zucht und Haltung von Wirbeltieren z.B. Hunde, Alpakas,
Strauße
       Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere

                                             Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

         Gewerbsmäßige Tierhaltung

Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
      Definition Gewerbsmäßigkeit

                                             Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

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Gewerbsmäßige Tierhaltung
Voraussetzungen für Erteilung der „11er Erlaubnis“

  Zuverlässigkeit
     Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister

  Sachkunde
     Berufsausbildung, anerkannter Kurs, Fachgespräch

  Räumlichkeiten
     alle Tierschutz-und tierseuchenrechtlichen Anforderungen
     müssen erfüllt sein z.B. Gehegegröße, Materialien

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                                                      Garmisch-Partenkirchen

         Gewerbsmäßige Tierhaltung

Voraussetzungen für Erteilung der „11erErlaubnis“

     Prüfung durch LRA -Veterinäramt

  wichtig: Antragstellung rechtzeitig vor
  Beginn der Tätigkeit!

Empfehlung: vorab beim Veterinäramt anfragen
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                                                      Garmisch-Partenkirchen

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(Direkt)vermarktung von Lebensmitteln
                      Rechtsgrundlagen EU

• VO (EG) Nr. 178/2002 Basisverordnung !
• VO (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene !?
• VO (EG) Nr. 853/2004 spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel
  tierischen Ursprungs !?
• VO (EG) Nr. 854/2004 Überwachung von Erzeugnissen tierischen
  Ursprungs

• VO (EG) Nr. 2073/2005 mikrobiologische Kriterien !
• VO (EG) Nr. 2074/2005 Durchführungsvorschriften
• VO(EG) Nr. 2015/1375 Trichinenuntersuchung

                                                           Veterinäramt
                                                           Garmisch-Partenkirchen

   Direktvermarktung von Lebensmitteln
                  Rechtsgrundlagen national

LMHV =LebensmittelhygieneVO:
      allgemein, steckt aber viel drin, alle LM, auch pflanzliche

Tier-LMHV =Tierische LebensmittelhygieneVO
      genauere Bestimmungen zu einzelnen tierischen LM

viele der alten Verordnungen z.B. Hackfleisch-VO
komplett oder teilweise aufgehoben

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                                                           Garmisch-Partenkirchen

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Rechtsgrundlagen - für wen gilt was?

Lebensmittelunternehmer ist man schnell…weil VO (EG) Nr.
178/2002 bestimmt:

…Verantwortung für sichere Lebensmittel!
                                             Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

   Rechtsgrundlagen - für wen gilt was?

trotzdem aber entscheidend:

• Art des Lebensmittels

• Stufe der Erzeugung

• Menge

• Vertriebsweg (an wen, wo, in welchem Umkreis)

                                             Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

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Rechtsgrundlagen - für wen gilt was?

z.B. Ausnahmen für die Primärerzeugung, d.h

…Erzeugung, Aufzucht oder Anbau von Primärprodukten
einschließlich Ernten, Melken und Nutztierproduktion vor dem
Schlachten sowie das Jagen und Fischen…

d.h. nicht Frischfleisch!

Ist eine Registrierung oder EU-Zulassung notwendig?

                                                              Veterinäramt
                                                              Garmisch-Partenkirchen

  (Direkt)vermarktung von Lebensmitteln
                     Rechtsgrundlagen EU

• VO (EG) Nr. 178/2002 Basisverordnung
                                                  gilt nicht für Abgabe kleiner Mengen
• VO (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene        bestimmter Primärerzeugnisse
• VO (EG) Nr. 853/2004 spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel
  tierischen Ursprungs
                            gilt nicht für Abgabe kleiner Mengen bestimmter
                            Primärerzeugnisse/Erzeugnisse/Einzelhandel

• VO (EG) Nr. 2073/2005 mikrobiologische Kriterien
• VO (EG) Nr. 2074/2005 Durchführungsvorschriften
• VO(EG) Nr. 2015/1375 Trichinenuntersuchung

                                                              Veterinäramt
                                                              Garmisch-Partenkirchen

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Rechtsgrundlagen - für wen gilt was?

Wann ist eine Zulassung notwendig?

Schlachtbetriebe

Direktvermarkter (= Einzelhandelsbetriebe), die mehr als 1/3
ihrer Herstellungsmenge an andere -auch lokale-
Einzelhandelsbetriebe abgeben
               (Gastronomie = Einzelhandel)

Direktvermarkter, die an andere Einzelhandelsbetriebe –
unabhängig von der Anzahl - in mehr als 100 km Entfernung
abgeben
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        Rechtsgrundlagen - für wen gilt was?
Wann ist eine Registrierung beim Landratsamt notwendig?

Achtung bei Schlachtung!!
      auch einzelne Hühner und Hasentiere bei Abgabe an
      Verbraucher -> Registrierungspflicht (alle anderen Tiere: Zulassung)
      Fleisch

Keine Registrierung nötig für Abgabe an Verbraucher von
      Honig
      lebende, frische Fische, Muscheln
      erlegtes Wild i.d. Decke (Tagesstrecke)
      Eier: weniger als 350 Hennen

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                                                           Garmisch-Partenkirchen

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Hygieneanforderungen bei der
    Direktvermarktung am Beispiel Fisch
Was ist Primärerzeugung?

…Fischereierzeugnisse, bei denen die Beschaffenheit nicht
wesentlich verändert wurde…

dazu gehören noch Schlachten, Entbluten, Köpfen,
Ausnehmen, Entfernen der Flossen, Sortieren, Kühlen,
Umhüllen für die Beförderung

             Rinder, Schweine etc.

Aber: Filettieren oder Räuchern ist nicht mehr Primärerzeugung
                                               Veterinäramt
                                               Garmisch-Partenkirchen

             Hygiene-Anforderungen

 • Die Anforderungen sind abhängig vom
   hygienischen Risiko des einzelnen
   Betriebes

 • Für alle handwerklichen Betriebe
   gilt das gleiche Hygieneniveau
   (unabhängig von der Zulassungspflicht)

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                                               Garmisch-Partenkirchen

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Individuelle Lösungen finden
Das Gesetz verlangt die Erreichung bestimmter Ziele
     (Verbraucherschutz, Risikominimierung)

  Es gibt verschiedene Möglichkeiten , wie diese
                  erreicht werden.
  => Spielraum für betriebsspezifische Lösungen
                     (Flexibilität)

                Die Zulassung ist so
         auch für kleinere Betriebe möglich
                                         Veterinäramt
                                         Garmisch-Partenkirchen

             Raumanforderungen

• Im Idealfall sollen vorhanden sein:
  verschiedene Räume/Raumteile für
   – Schlachten
   – Filetieren
   – Verarbeiten (z.B. Räuchern)

• Lösung in räumlich beengten Betrieben:
   – Zeitliche Trennung der Arbeitsschritte mit
     Zwischenreinigung ist möglich
                                         Veterinäramt
                                         Garmisch-Partenkirchen

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Raumanforderungen
• Böden, Wände, Türen und Flächen müssen leicht zu
  reinigen und ggf. zu desinfizieren sein.
• Im Idealfall:     z. B. Kunstharzböden
                    z. B. helle Fliesen oder andere glatte
                    Flächen bis zur Decke;
                    Türen aus Edelstahl

• Alternativ:       Fliesen oder Betonanstrich
                    Wände abwaschbar bis in
                    Arbeitshöhe; Anstrich möglich
                    Flächen z. B. aus glattem Kunststoff
                    Türen ggf. Anstrich
                                                Veterinäramt
                                                Garmisch-Partenkirchen

                                                Veterinäramt
                                                Garmisch-Partenkirchen

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Veterinäramt
Veterinäramt Tirschenreuth
                             Garmisch-Partenkirchen

                             Veterinäramt
                             Garmisch-Partenkirchen

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Handwaschbecken

mit Warm- und Kaltwasser; berührungsfrei;
in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz; leicht
   erreichbar;

Seifenspender; Einmalhandtücher;

extra Waschbecken zum Waschen von
  Lebensmitteln

                                         Veterinäramt
                                         Garmisch-Partenkirchen

                                         Veterinäramt
                                         Garmisch-Partenkirchen

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Veterinäramt
                                                Garmisch-Partenkirchen

                             Kühlung
Kühlkapazitäten entsprechen Produktionsmenge
Filets und Stücke bleiben nur möglichst kurz auf Arbeitstischen

Notwendige Lager-/Transporttemperaturen:

• Frischer Fisch: Schmelzeistemperatur,
• gefroren:       - 18°C,
• Empfehlung: Räucherfisch < 4°C Lagerung
  je nach MHD und Produkt

separate Kühlräume zur getrennten Lagerung der Rohstoffe
  und der Verarbeitungserzeugnisse

Alternativ: räumliche oder zeitliche Trennung
                                                Veterinäramt
                                                Garmisch-Partenkirchen

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Kleidung

• Hygienekleidung (hell, leicht waschbar,
  sauber)
• Kopfbedeckung
• helle Stiefel (nasser Bereich) oder geeignetes
  sauberes Schuhwerk, das gut zu reinigen ist
  (trockener Bereich)
• Einmal- oder Gummischürze

                                              Veterinäramt
                                              Garmisch-Partenkirchen

         Temperaturaufzeichnungen
Kühltemperaturen sind mindestens 1 x täglich (manuell
  oder mit Logger) zu messen und aufzuzeichnen

Erhitzungs-/Räuchertemperaturen (CCP): Einmalige
  Beschreibung, wie mit dem praktizierten Verfahren die
  festgesetzten Sollwerte sicher erreicht werden;

Dokumentation:
stichprobenweise und bei Abweichungen

                                              Veterinäramt
                                              Garmisch-Partenkirchen

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Veterinäramt
                                      Garmisch-Partenkirchen

                Räucheröfen

• Transport unter freiem Himmel nur mit
  Abdeckung der Lebensmittel

• Abkühlen in geeignetem, hygienischem Raum/
  Bereich

• Grenzwert Benzpyren in Fisch 5 µg/kg

                                      Veterinäramt
                                      Garmisch-Partenkirchen

                                                               17
Reinigung und Desinfektion

• Erstellung eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes

• Intervall und Umfang ist abhängig von den betroffenen
  Räumen bzw. Arbeitsgeräten

• Verwendung von für den Lebensmittelbereich
  zugelassenen D-Mitteln (DVG gelistet!)

• von Lebensmitteln getrennte Lagerung der R&D-Mittel

                                             Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

            Schädlingsbekämpfung

• Fliegengitter vor den Außenfenstern

• dicht schließende Türen und Fenster

• Bekämpfung und Erkennung von Schädlingen mittels
  Köder / Fallen: Ameisen, Schaben, Mäuse, Ratten,
  Fliegen (z. B. UV-Fliegenfalle oder Klebeband)

• keine Kontamination der Lebensmittel mit
  Schädlingsbekämpfungsmittel

                                             Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

                                                                      18
MHD

• Angabe nur zwingend erforderlich bei
  Fertigpackungen, die zur Selbstbedienung
  abgegeben werden

• die Verantwortung für das MHD liegt beim
  Betrieb (evtl. Lagerversuch mit
  mikrobiologischer Untersuchung)

                                          Veterinäramt
                                          Garmisch-Partenkirchen

               Rückstellproben

nur in wenigen Fällen zwingend vorgeschrieben
  z.B. Abgabe roheihaltiger Speisen in bestimmten
  Gemeinschaftsverpflegungen z.B. Altenheimen

sinnvoll nur für leicht verderbliche, verzehrsfertig
  abgegebene Produkte; (Produkthaftungsgesetz)

zur Absicherung des Lebensmittelunternehmers

                                          Veterinäramt
                                          Garmisch-Partenkirchen

                                                                   19
Untersuchung von Produkten

• Verzehrsfertige Lebensmittel, die die
  Vermehrung von Listerien begünstigen können,
  müssen auf Listeria monocytogenes untersucht
  werden (vakuumierter geräucherter Fisch;
  insbesondere Kalträucherung)

• Umfang ist abhängig vom Umsatz und der Art
  der hergestellten Produkte

                                      Veterinäramt
                                      Garmisch-Partenkirchen

              Gefahrenanalyse

Lebensmittelunternehmer müssen ein Verfahren,
das auf den HACCP-Grundsätzen aufbaut
einrichten, durchführen und aufrechterhalten.

Es handelt sich dabei um ein einzelbetrieblich
zugeschnittenes Schema (z. B. Überwachung der
Räuchertemperatur als kritischer Kontrollpunkt)

                                      Veterinäramt
                                      Garmisch-Partenkirchen

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Weitere Aufzeichnungen

  für Lebensmittelunternehmer, die Tiere halten oder
    Primärerzeugnisse gewinnen:

  • Futtermittel

  • verabreichte Tierarzneimittel und Wartefristen,
    (Arzneimittelanwendungs- und -abgabebelege
    sowie Bestandsbuch)

  • ggf. Berichte über Untersuchungen
                                                   Veterinäramt
                                                   Garmisch-Partenkirchen

        Hygieneanforderungen bei der
         Direktvermarktung von Milch
Milch = leicht verderbliches Primärerzeugnis

i.d.R. Abgabe an Molkereien
EU-HygieneVO finden Anwendung

konkrete Vorgaben über Gesundheitszustand der Tiere,
Räumlichkeiten, Melkgeschirr etc.
Grundsatz: Abgabe von Rohmilch/Rohrahm an Verbraucher ist
             verboten!

       Salmonellen, Campylobacter, EHEC…

Ausnahmeregelungen spielen untergeordnete Rolle
Außer…                                     Veterinäramt
                                           Garmisch-Partenkirchen

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Hygieneanforderungen bei der
         Direktvermarktung von Milch
Voraussetzungen für Abgabe von Rohmilch ab Hof nach § 17
Abs. 4 Tier-LMHV

• Anzeige beim LRA – Veterinäramt
• Abgabe der eigenen Rohmilch
• Abgabe nur direkt im Milcherzeugungsbetrieb - Nicht über
  Gastronomie!
• Abgabe nur am Tag der Gewinnung oder einen Tag danach
• Schild „Rohmilch-vor dem Verzehr abkochen“

Strenge Auflagen für Abgabe von Vorzugsmilch = Rohmilch in
Fertigpackungen
                                                     Veterinäramt
                                                     Garmisch-Partenkirchen

         Hygieneanforderungen bei der
             Direktvermarktung von
              Milcherzeugnissen
• Registrierung als Einzelhandelsbetrieb

• mikrobiologische Laboruntersuchungen nach VO (EG) Nr.
  2073/2005

• Rohmilcherzeugnisse: zusätzlich Untersuchung auf
  Staphylokokken, Listerien und Salmonellen

• Anforderungen der Anlage 5 Kap. V Tier-LMHV
  Kühlen der Anlieferungsmilch auf 6°C (Grundsatz)
  Pasteurisierung: min. 72°C 15 sec. oder min. 63°C 30 min.
  HACCP-Verfahren                              Veterinäramt
  negativer Phosphatasetest                    Garmisch-Partenkirchen

                                                                              22
Voraussetzungen für die
        Direktvermarktung von Fleisch
Schlachten erfordert immer EU-Zulassung

erfordert besondere Anforderungen an Personal und
Räumlichkeiten z.B. Höhe bei Rinderschlachtung

erfordert weitere Pflichten bei Dokumentation und
Untersuchungen z.B. Lebensmittelketteninformation und
Schlachtkörperproben

Ausnahme nur für Landwirte, die eigenes Geflügel oder
Hasentiere in kleinen Mengen schlachten
kleine Mengen: 10 000 Stück/Jahr
Abgabe nur an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel
                                             Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

          Voraussetzungen für die
        Direktvermarktung von Fleisch

Schlachtung am Hof aufgrund kurzer Transportwege aus
Tierschutzgründen zu begrüßen!

Sachkundenachweis für alle Tierarten nach VO EU-VO
1099/2009 erforderlich

Teilnahme an einem einschlägigen Kurs (2-Tageskurs z.B.
organisiert durch BSI-Schwarzenbeck)

                                             Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

                                                                      23
Voraussetzungen für die
       Direktvermarktung von Fleisch

                                   Hygieneanforderungen
                                   auch für Wildkammern
                                   erforderlich!

                                             Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

       Direktvermarktung von Eiern
Erforderliche Registrierungen/Kennzeichnungen nach
                 Vermarktungswegen

             z.B Metzger, Bäcker

                    Quelle: LfL              Veterinäramt
                                             Garmisch-Partenkirchen

                                                                      24
Direktvermarktung von Eiern
  Anforderungen für kleine Betriebe unter 350 Hennen

• Lagerung und Transport sauber, trocken, frei von
  Fremdgeruch
• geschützt vor Stößen und Sonneneinstrahlung

• bei konstanter Temperatur

• Kühlung ab 18.Tag 5°-8°C empfohlen

• Abgabe an Verbraucher ab 21.Tag verboten

• Meldung der Haltung beim Veterinäramt Tierseuchenrecht!
• Führen Bestandsregister mit Zugängen und Abgängen
• Impfung Newcastle-Krankheit
                                               Veterinäramt
                                               Garmisch-Partenkirchen

         Direktvermarktung von Eiern
     Wann ist eine Stallregistrierung erforderlich?

Verkauf auf öffentlichem Markt         Stempeln

Mehr als 350 Legehennen

Registrierung durch LfL auf Antrag

Prüfung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen (Veterinäramt)

Zuteilung des Erzeugercodes für Stall und Stempel

ab 350 bzw. 1000 Legehennen Salmonellenuntersuchungen
verpflichtend
                                               Veterinäramt
                                               Garmisch-Partenkirchen

                                                                        25
Direktvermarktung von Eiern
         Wann ist eine Packstelle erforderlich?

Sortierung nach Güte oder Gewichtsklassen
Abgabe an Wiederverkäufer

Erteilung der Packstellenerlaubnis durch LfL auf Antrag
Prüfung von lebensmittel-und vermarktungsrechtlichen
Vorgaben (LfL)

Prüfung der tierschutzrecht-und lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen (Veterinäramt)

zusätzlich: EU-Zulassung nach Hygienerecht (Veterinäramt)
bei Überschreitung der 1/3 Regelung (Wiederverkäufer)
                                                Veterinäramt
                                                Garmisch-Partenkirchen

     Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
               und viel Erfolg!

                                                Veterinäramt
                                                Garmisch-Partenkirchen

                                                                         26
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