Möglichkeiten der Einkommenserweiterung in der Landwirtschaft Veterinärrechtliche Voraussetzungen - Zugspitz Region ...
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Möglichkeiten der Einkommenserweiterung in der Landwirtschaft Veterinärrechtliche Voraussetzungen Veterinäramt Dr. Martina Kempkes Garmisch-Partenkirchen Veterinärrechtliche Voraussetzungen Sie wollen Ihr Einkommen mit Tieren oder tierischen Produkten erweitern? Es gibt viele Möglichkeiten… ….aber auch viel zu beachten Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 1
Inhalt 1. Amtstierärztliche Aufgaben 2. Zuständigkeiten des Landratsamtes 3. Tierhaltung 4. Direktvermarktung von Lebensmitteln • Allgemeine Bestimmungen • Hygieneanforderungen bei der DV am Beispiel Fisch • DV anderer tierische Lebensmittel 5. Fragen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Amtstierärztliche Aufgaben Bekämpfung von Tierseuchen Sicherheit tierischer Lebensmittel Tierschutz Tierische Nebenprodukte Tierarzneimittel Überwachung der rechtlichen Vorgaben durch Routine- und Anlasskontrollen Genehmigungsverfahren und Bescheinigungen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 2
Zuständigkeiten im LRA - 1.Schritte Gewerbeanmeldung? Gewerbeamt Bauliche Änderungen Bauamt Lebensmittel Lebensmittelüberwachung Tierische Lebensmittel Laden, Gaststätten Lebensmittelüberwachung Tierische Lebensmittel: Gewinnung, Herstellung Veterinäramt Nutztierhaltung Veterinäramt Gewerbsmäßige Tierhaltung Veterinäramt Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Zuständigkeiten im LRA - 1.Schritte Wichtig aufgrund der komplexen Rechtsgrundlagen und Überschneidungen: vorher informieren gut planen Investitionen auf Rentabilität kalkulieren sich beraten lassen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 3
Gewerbsmäßige Tierhaltung Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz erforderlich für z.B Reit-oder Fahrbetrieb Tierpension Zur Schaustellen z.B Streichelzoo Hundetrainer Handel mit Wirbeltieren Zucht und Haltung von Wirbeltieren z.B. Hunde, Alpakas, Strauße Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Gewerbsmäßige Tierhaltung Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz Definition Gewerbsmäßigkeit Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 4
Gewerbsmäßige Tierhaltung Voraussetzungen für Erteilung der „11er Erlaubnis“ Zuverlässigkeit Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister Sachkunde Berufsausbildung, anerkannter Kurs, Fachgespräch Räumlichkeiten alle Tierschutz-und tierseuchenrechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein z.B. Gehegegröße, Materialien Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Gewerbsmäßige Tierhaltung Voraussetzungen für Erteilung der „11erErlaubnis“ Prüfung durch LRA -Veterinäramt wichtig: Antragstellung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit! Empfehlung: vorab beim Veterinäramt anfragen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 5
(Direkt)vermarktung von Lebensmitteln Rechtsgrundlagen EU • VO (EG) Nr. 178/2002 Basisverordnung ! • VO (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene !? • VO (EG) Nr. 853/2004 spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs !? • VO (EG) Nr. 854/2004 Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs • VO (EG) Nr. 2073/2005 mikrobiologische Kriterien ! • VO (EG) Nr. 2074/2005 Durchführungsvorschriften • VO(EG) Nr. 2015/1375 Trichinenuntersuchung Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Direktvermarktung von Lebensmitteln Rechtsgrundlagen national LMHV =LebensmittelhygieneVO: allgemein, steckt aber viel drin, alle LM, auch pflanzliche Tier-LMHV =Tierische LebensmittelhygieneVO genauere Bestimmungen zu einzelnen tierischen LM viele der alten Verordnungen z.B. Hackfleisch-VO komplett oder teilweise aufgehoben Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 6
Rechtsgrundlagen - für wen gilt was? Lebensmittelunternehmer ist man schnell…weil VO (EG) Nr. 178/2002 bestimmt: …Verantwortung für sichere Lebensmittel! Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Rechtsgrundlagen - für wen gilt was? trotzdem aber entscheidend: • Art des Lebensmittels • Stufe der Erzeugung • Menge • Vertriebsweg (an wen, wo, in welchem Umkreis) Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 7
Rechtsgrundlagen - für wen gilt was? z.B. Ausnahmen für die Primärerzeugung, d.h …Erzeugung, Aufzucht oder Anbau von Primärprodukten einschließlich Ernten, Melken und Nutztierproduktion vor dem Schlachten sowie das Jagen und Fischen… d.h. nicht Frischfleisch! Ist eine Registrierung oder EU-Zulassung notwendig? Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen (Direkt)vermarktung von Lebensmitteln Rechtsgrundlagen EU • VO (EG) Nr. 178/2002 Basisverordnung gilt nicht für Abgabe kleiner Mengen • VO (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene bestimmter Primärerzeugnisse • VO (EG) Nr. 853/2004 spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs gilt nicht für Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse/Erzeugnisse/Einzelhandel • VO (EG) Nr. 2073/2005 mikrobiologische Kriterien • VO (EG) Nr. 2074/2005 Durchführungsvorschriften • VO(EG) Nr. 2015/1375 Trichinenuntersuchung Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 8
Rechtsgrundlagen - für wen gilt was? Wann ist eine Zulassung notwendig? Schlachtbetriebe Direktvermarkter (= Einzelhandelsbetriebe), die mehr als 1/3 ihrer Herstellungsmenge an andere -auch lokale- Einzelhandelsbetriebe abgeben (Gastronomie = Einzelhandel) Direktvermarkter, die an andere Einzelhandelsbetriebe – unabhängig von der Anzahl - in mehr als 100 km Entfernung abgeben Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Rechtsgrundlagen - für wen gilt was? Wann ist eine Registrierung beim Landratsamt notwendig? Achtung bei Schlachtung!! auch einzelne Hühner und Hasentiere bei Abgabe an Verbraucher -> Registrierungspflicht (alle anderen Tiere: Zulassung) Fleisch Keine Registrierung nötig für Abgabe an Verbraucher von Honig lebende, frische Fische, Muscheln erlegtes Wild i.d. Decke (Tagesstrecke) Eier: weniger als 350 Hennen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 9
Hygieneanforderungen bei der Direktvermarktung am Beispiel Fisch Was ist Primärerzeugung? …Fischereierzeugnisse, bei denen die Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde… dazu gehören noch Schlachten, Entbluten, Köpfen, Ausnehmen, Entfernen der Flossen, Sortieren, Kühlen, Umhüllen für die Beförderung Rinder, Schweine etc. Aber: Filettieren oder Räuchern ist nicht mehr Primärerzeugung Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Hygiene-Anforderungen • Die Anforderungen sind abhängig vom hygienischen Risiko des einzelnen Betriebes • Für alle handwerklichen Betriebe gilt das gleiche Hygieneniveau (unabhängig von der Zulassungspflicht) Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 10
Individuelle Lösungen finden Das Gesetz verlangt die Erreichung bestimmter Ziele (Verbraucherschutz, Risikominimierung) Es gibt verschiedene Möglichkeiten , wie diese erreicht werden. => Spielraum für betriebsspezifische Lösungen (Flexibilität) Die Zulassung ist so auch für kleinere Betriebe möglich Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Raumanforderungen • Im Idealfall sollen vorhanden sein: verschiedene Räume/Raumteile für – Schlachten – Filetieren – Verarbeiten (z.B. Räuchern) • Lösung in räumlich beengten Betrieben: – Zeitliche Trennung der Arbeitsschritte mit Zwischenreinigung ist möglich Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 11
Raumanforderungen • Böden, Wände, Türen und Flächen müssen leicht zu reinigen und ggf. zu desinfizieren sein. • Im Idealfall: z. B. Kunstharzböden z. B. helle Fliesen oder andere glatte Flächen bis zur Decke; Türen aus Edelstahl • Alternativ: Fliesen oder Betonanstrich Wände abwaschbar bis in Arbeitshöhe; Anstrich möglich Flächen z. B. aus glattem Kunststoff Türen ggf. Anstrich Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 12
Veterinäramt Veterinäramt Tirschenreuth Garmisch-Partenkirchen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 13
Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser; berührungsfrei; in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz; leicht erreichbar; Seifenspender; Einmalhandtücher; extra Waschbecken zum Waschen von Lebensmitteln Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 14
Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Kühlung Kühlkapazitäten entsprechen Produktionsmenge Filets und Stücke bleiben nur möglichst kurz auf Arbeitstischen Notwendige Lager-/Transporttemperaturen: • Frischer Fisch: Schmelzeistemperatur, • gefroren: - 18°C, • Empfehlung: Räucherfisch < 4°C Lagerung je nach MHD und Produkt separate Kühlräume zur getrennten Lagerung der Rohstoffe und der Verarbeitungserzeugnisse Alternativ: räumliche oder zeitliche Trennung Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 15
Kleidung • Hygienekleidung (hell, leicht waschbar, sauber) • Kopfbedeckung • helle Stiefel (nasser Bereich) oder geeignetes sauberes Schuhwerk, das gut zu reinigen ist (trockener Bereich) • Einmal- oder Gummischürze Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Temperaturaufzeichnungen Kühltemperaturen sind mindestens 1 x täglich (manuell oder mit Logger) zu messen und aufzuzeichnen Erhitzungs-/Räuchertemperaturen (CCP): Einmalige Beschreibung, wie mit dem praktizierten Verfahren die festgesetzten Sollwerte sicher erreicht werden; Dokumentation: stichprobenweise und bei Abweichungen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 16
Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Räucheröfen • Transport unter freiem Himmel nur mit Abdeckung der Lebensmittel • Abkühlen in geeignetem, hygienischem Raum/ Bereich • Grenzwert Benzpyren in Fisch 5 µg/kg Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 17
Reinigung und Desinfektion • Erstellung eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes • Intervall und Umfang ist abhängig von den betroffenen Räumen bzw. Arbeitsgeräten • Verwendung von für den Lebensmittelbereich zugelassenen D-Mitteln (DVG gelistet!) • von Lebensmitteln getrennte Lagerung der R&D-Mittel Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Schädlingsbekämpfung • Fliegengitter vor den Außenfenstern • dicht schließende Türen und Fenster • Bekämpfung und Erkennung von Schädlingen mittels Köder / Fallen: Ameisen, Schaben, Mäuse, Ratten, Fliegen (z. B. UV-Fliegenfalle oder Klebeband) • keine Kontamination der Lebensmittel mit Schädlingsbekämpfungsmittel Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 18
MHD • Angabe nur zwingend erforderlich bei Fertigpackungen, die zur Selbstbedienung abgegeben werden • die Verantwortung für das MHD liegt beim Betrieb (evtl. Lagerversuch mit mikrobiologischer Untersuchung) Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Rückstellproben nur in wenigen Fällen zwingend vorgeschrieben z.B. Abgabe roheihaltiger Speisen in bestimmten Gemeinschaftsverpflegungen z.B. Altenheimen sinnvoll nur für leicht verderbliche, verzehrsfertig abgegebene Produkte; (Produkthaftungsgesetz) zur Absicherung des Lebensmittelunternehmers Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 19
Untersuchung von Produkten • Verzehrsfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von Listerien begünstigen können, müssen auf Listeria monocytogenes untersucht werden (vakuumierter geräucherter Fisch; insbesondere Kalträucherung) • Umfang ist abhängig vom Umsatz und der Art der hergestellten Produkte Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Gefahrenanalyse Lebensmittelunternehmer müssen ein Verfahren, das auf den HACCP-Grundsätzen aufbaut einrichten, durchführen und aufrechterhalten. Es handelt sich dabei um ein einzelbetrieblich zugeschnittenes Schema (z. B. Überwachung der Räuchertemperatur als kritischer Kontrollpunkt) Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 20
Weitere Aufzeichnungen für Lebensmittelunternehmer, die Tiere halten oder Primärerzeugnisse gewinnen: • Futtermittel • verabreichte Tierarzneimittel und Wartefristen, (Arzneimittelanwendungs- und -abgabebelege sowie Bestandsbuch) • ggf. Berichte über Untersuchungen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Hygieneanforderungen bei der Direktvermarktung von Milch Milch = leicht verderbliches Primärerzeugnis i.d.R. Abgabe an Molkereien EU-HygieneVO finden Anwendung konkrete Vorgaben über Gesundheitszustand der Tiere, Räumlichkeiten, Melkgeschirr etc. Grundsatz: Abgabe von Rohmilch/Rohrahm an Verbraucher ist verboten! Salmonellen, Campylobacter, EHEC… Ausnahmeregelungen spielen untergeordnete Rolle Außer… Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 21
Hygieneanforderungen bei der Direktvermarktung von Milch Voraussetzungen für Abgabe von Rohmilch ab Hof nach § 17 Abs. 4 Tier-LMHV • Anzeige beim LRA – Veterinäramt • Abgabe der eigenen Rohmilch • Abgabe nur direkt im Milcherzeugungsbetrieb - Nicht über Gastronomie! • Abgabe nur am Tag der Gewinnung oder einen Tag danach • Schild „Rohmilch-vor dem Verzehr abkochen“ Strenge Auflagen für Abgabe von Vorzugsmilch = Rohmilch in Fertigpackungen Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Hygieneanforderungen bei der Direktvermarktung von Milcherzeugnissen • Registrierung als Einzelhandelsbetrieb • mikrobiologische Laboruntersuchungen nach VO (EG) Nr. 2073/2005 • Rohmilcherzeugnisse: zusätzlich Untersuchung auf Staphylokokken, Listerien und Salmonellen • Anforderungen der Anlage 5 Kap. V Tier-LMHV Kühlen der Anlieferungsmilch auf 6°C (Grundsatz) Pasteurisierung: min. 72°C 15 sec. oder min. 63°C 30 min. HACCP-Verfahren Veterinäramt negativer Phosphatasetest Garmisch-Partenkirchen 22
Voraussetzungen für die Direktvermarktung von Fleisch Schlachten erfordert immer EU-Zulassung erfordert besondere Anforderungen an Personal und Räumlichkeiten z.B. Höhe bei Rinderschlachtung erfordert weitere Pflichten bei Dokumentation und Untersuchungen z.B. Lebensmittelketteninformation und Schlachtkörperproben Ausnahme nur für Landwirte, die eigenes Geflügel oder Hasentiere in kleinen Mengen schlachten kleine Mengen: 10 000 Stück/Jahr Abgabe nur an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Voraussetzungen für die Direktvermarktung von Fleisch Schlachtung am Hof aufgrund kurzer Transportwege aus Tierschutzgründen zu begrüßen! Sachkundenachweis für alle Tierarten nach VO EU-VO 1099/2009 erforderlich Teilnahme an einem einschlägigen Kurs (2-Tageskurs z.B. organisiert durch BSI-Schwarzenbeck) Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 23
Voraussetzungen für die Direktvermarktung von Fleisch Hygieneanforderungen auch für Wildkammern erforderlich! Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Direktvermarktung von Eiern Erforderliche Registrierungen/Kennzeichnungen nach Vermarktungswegen z.B Metzger, Bäcker Quelle: LfL Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 24
Direktvermarktung von Eiern Anforderungen für kleine Betriebe unter 350 Hennen • Lagerung und Transport sauber, trocken, frei von Fremdgeruch • geschützt vor Stößen und Sonneneinstrahlung • bei konstanter Temperatur • Kühlung ab 18.Tag 5°-8°C empfohlen • Abgabe an Verbraucher ab 21.Tag verboten • Meldung der Haltung beim Veterinäramt Tierseuchenrecht! • Führen Bestandsregister mit Zugängen und Abgängen • Impfung Newcastle-Krankheit Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Direktvermarktung von Eiern Wann ist eine Stallregistrierung erforderlich? Verkauf auf öffentlichem Markt Stempeln Mehr als 350 Legehennen Registrierung durch LfL auf Antrag Prüfung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen (Veterinäramt) Zuteilung des Erzeugercodes für Stall und Stempel ab 350 bzw. 1000 Legehennen Salmonellenuntersuchungen verpflichtend Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 25
Direktvermarktung von Eiern Wann ist eine Packstelle erforderlich? Sortierung nach Güte oder Gewichtsklassen Abgabe an Wiederverkäufer Erteilung der Packstellenerlaubnis durch LfL auf Antrag Prüfung von lebensmittel-und vermarktungsrechtlichen Vorgaben (LfL) Prüfung der tierschutzrecht-und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen (Veterinäramt) zusätzlich: EU-Zulassung nach Hygienerecht (Veterinäramt) bei Überschreitung der 1/3 Regelung (Wiederverkäufer) Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg! Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen 26
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