Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer

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Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer

Studieren mit
chronischen Krankheiten
oder Behinderungen
Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Vorstellung

 Dr. Maike Gattermann-Kasper
    Universität Hamburg
    Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder
     chronischen Krankheiten
    beeintraechtigt-studieren@uni-hamburg.de

 Boris Gayer
    Studierendenwerk Hamburg
    Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI
    besi@studierendenwerk-hamburg.de

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Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Agenda

   Studierende mit Beeinträchtigungen
   Wahl des Studiengangs
   Sonderanträge bei der Bewerbung
   Finanzierung
   Wohnen
   Nachteilsausgleiche im Studium
   Datenschutz, Schweigepflicht
   Informations- und Beratungsangebote

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Studierende mit
Beeinträchtigungen

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Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Anteil Studierender mit Beeinträchtigungen
nach 21. Sozialerhebung (SE)
 Studierende                                       20. SE            21. SE              21. SE
                                                   (2013)            (2017)              (2017)
                                                 Deutschland       Deutschland          Hamburg
 ohne gesundheitliche Beeinträchtigung               86 %              77 %              75%
 mit gesundheitlicher Beeinträchtigung               14 %              23%               25%
     … die das Studium nicht erschwert               7%                12%               10%
     … die das Studium erschwert                     7%                11%               15%
     (sehr) schwache Erschwernis                     3%           2% [1% best2]           3%
     mittlere, (sehr starke Erschwernis              4%          9% [10% best2]          12%
 Daten beruhen auf Selbstauskünften von Studierenden im Sommersemester 2012 bzw. 2016
 (Sozialerhebungen) und im Wintersemester 2016/2017 (best 2)

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Form der gesundheitlichen Beeinträchtigung, die das Studium                                             best 1   best 2
 erschwert* [best 2 (2018) und best 1 (2012)]                                                              D        D
 Psychische Krankheit                                                                                     45 %    53 %
 insb. Depressive und Angststörungen

 Chronisch‐somatische Krankheit                                                                           20 %    20 %
 Andere Mehrfachbeeinträchtigung                                                                           3%      5%
 Zwei oder mehr Beeinträchtigungen wirken sich jeweils gleich stark auf Studium aus, außer psychische
 und chronisch‐somatische Krankheit wirken sich gleich stark auf Studium aus.

 Psychische und chronisch‐somatische Krankheit                                                            10 %     2%
 Bewegungsbeeinträchtigung                                                                                 4%      4%
 Hörbeeinträchtigung/Gehörlosigkeit, Sprechbeeinträchtigung                                                3%      3%
 Sehbeeinträchtigung/Blindheit                                                                             5%      3%
 Teilleistungsstörung                                                                                      6%      4%
 Andere Beeinträchtigung oder schwere Krankheit                                                            5%      6%
 *Bei Studierenden mit mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird diejenige zugrunde gelegt, die sich am
  stärksten auf das Studium auswirkt.

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Einige best2-Ergebnisse
 Beeinträchtigungsbezogene Merkmale                               D
                                                                Anteile
 Anteil Studierender, bei denen die Beeinträchtigungen          96 %
 nicht bei der ersten Begegnung wahrnehmbar sind
 Anteil Studierender, bei denen sich die Beeinträchtigungen     50 %
 ständig erschwerend auf das Studium auswirken
 Anteil Studierender, bei denen der Zeitpunkt des Auftretens    83 %
 der Beeinträchtigungen vor Beginn des Studiums liegt
 Anteil Studierender mit amtlich festgestellter Behinderung      15 %
 bzw. Schwerbehinderung (GdB von 50 oder mehr)                 bzw. 9 %
 Anteil Studierender mit Bedarf an Ruhe‐ und Rückzugsräumen     21 %

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Beispiele aus Wissenschaft, Politik & Kultur

 Albert Einstein                    Theresa May
 Victoria von Schweden              Stephen W. Hawking
 Winston Churchill                  Frida Kahlo de Rivera
 Lada Gaga                          Alan Turing
 John Forbes Nash jr.               Stefanie Geisinger
 Malu Dreyer                        Alfred Nobel
 Franklin D. Roosevelt              Ludwig van Beethoven
 Carrie Fisher „Prinzessin Leia“    Ray Charles
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Wahl des Studiengangs

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Wahl des Studiengangs
 Vorauswahl von Studiengängen nach Interesse
 Welche Bedingungen herrschen in Ihrem Wunsch-
  Studiengang an Ihrer Wunsch-Hochschule?
    Studiengangtypische Lehrveranstaltungs- und Prüfungsformen,
     Vorgaben für den Studienverlauf, Anwesenheitspflicht, mögliche
     Nachteilsausgleiche…
    Bedarf an personeller und technischer Unterstützung während
     des Studiums im Wunsch-Studiengang
    Lage, Zugänglichkeit, Ausstattung von Gebäuden und Räumen
    Beratungs- und Unterstützungsangebote

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Wahl des STudiengangs

 Leben in Hamburg  Wohnen, Kosten, …

                    Haben diese Bedingungen
                Relevanz für meine Entscheidung?

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Sonderanträge bei der Bewerbung

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Vorbemerkung zu den nachfolgenden Folien
zum Thema „Bewerbung“
 Informationen gelten
    für eine Bewerbung als Studienanfänger*in für einen
     grundständigen Studiengang
    mit einer in Deutschland erworbenen Berechtigung zum
     Studium, z. B. Abitur

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Zugang – Vorliegen der Voraussetzungen für
eine Bewerbung (Bachelor, Staatsexamen)?
 Zugangsvoraussetzungen             Art, Nachweis
 Allgemeine Zugangsvoraussetzung    Geforderte Berechtigung zum Studium
  Eignung für ein Studium
 Schulische Berechtigungen          Insbesondere Allgemeine oder fachgebundene
 zum Studium                        Hochschulreife (notwendig für Bewerbung an
                                    der UniHH), Fachhochschulreife
 Nicht‐schulische Berechtigungen    Fortbildungsprüfung (Fachwirt*in, Meister*in)
 zum Studium                        Bestandene Aufnahmeprüfung
 Besondere Zugangsvoraussetzungen   Geforderter Eignungsnachweis
  Eignung für einen Studiengang    z. B. Nachweis über bestandene
                                    Sporteignungsprüfung

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Zulassung – Verteilung der Studienplätze im
Wunsch-Studiengang an Bewerber*innen
 Zulassung
    Verteilung vorhandener Studienplätze an Bewerber*innen, die
     die Zugangsvoraussetzungen erfüllen
 Zulassungsbeschränkungen?
    Erwartete Studienplatz-Nachfrage < Studienplatzangebot
     → keine Zulassungsbeschränkung
    Erwartete Studienplatz-Nachfrage > Studienplatzangebot
     → Zahl der Studienplätze wird a priori beschränkt

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Zulassung – Verteilung der Studienplätze im
Wunsch-Studiengang an Bewerber*innen
 Zulassungsbeschränkte Studiengänge
    Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
       Universität Hamburg: Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie
       Vergabe durch hochschulstart.de und Uni HH
    Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
       Vergabe durch Uni HH, zum Teil mit Unterstützung durch
       „Dialogorientiertes Serviceverfahren – DoSV“ von
       hochschulstart.de

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Zulassung – Verteilung der Studienplätze im
Wunsch-Studiengang an Bewerber*innen
 Struktur des Zulassungsverfahrens UniHH bei örtlichen
  Zulassungsbeschränkungen
    Vorabquoten, z. B. für
       ▪ Härtefälle           Härtefallantrag
    Hauptquoten
       ▪ Leistungsquote       Antrag auf Nachteilsausgleich
       ▪ (Wartezeitquote)     (Antrag auf Nachteilsausgleich)

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Härtefallantrag im Rahmen der Härtequote

 Vorabquote für Fälle außergewöhnlicher Härte 5 % bzw.
  2 % (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie)
 Vorliegen schwerwiegender gesundheitlicher oder
  anderer Gründe, die die sofortige Aufnahme des
  Studiums zwingend erforderlich machen und
  Bindung an Hamburg als Studienort
 Härtefallantrag kann bei Erfolg zur sofortigen
  Zulassung führen – unabhängig von Leistung, z. B.
  Durchschnittsnote des Abiturs oder der Wartezeit

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Mögliche Härtefallgründe

 Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, wenn bei
  späterem Beginn Studium ggf. nicht mehr absolviert
  oder abgeschlossen werden kann
 Beschränkungen bei Wahl und Ausübung von Berufen,
  und sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht
  möglich oder unzumutbar erschwert
 Amtlich festgestellte Schwerbehinderung allein kein
  Härtefallgrund!
 Bindung an Hamburg als Studienort nachrangiger
  Härtefallgrund
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Finanzierung

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Individuelle Kostensituation klären
 Ausgaben                     Hinweise
 Miete                        ab 233,‐ €/Monat beim Studierendenwerk Hamburg
 Ernährung, Mobilität,        circa 350,‐ bis 420,‐ €/Monat
 Freizeit, Kleidung
 Telefon, Internet,           circa 20,‐ €/Monat plus 17,50 € Rundfunkbeitrag
 Rundfunkbeitrag
 Krankenversicherung          z. B. Familienversicherung kostenfrei,
                              studentische Krankenversicherung circa 90,‐ €/Monat
 Semesterbeitrag              zur Zeit 325,‐ €/Semester bzw. 54,‐ €/Monat
 inklusive Semesterticket
 Mehrbedarf aufgrund des      z. B. Ausgaben für Lernmittel, Exkursionen
 Studiums
 Mehrbedarf aufgrund von      z. B. Zuzahlung zu Medikamenten, Kosten für personelle
 Krankheit oder Behinderung   und technische Unterstützung

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Sich über Finanzierungsquellen informieren
 Einnahmen                 Beispiele, Empfehlungen
 Unterhalt
 von den Eltern
 Kindergeld                z. B. 194,‐ €/Monat, in der Regel bis 25. Lebensjahr,
                           ggf. Verlängerung wegen Behinderung
 BAföG                     bis zu 735,‐ €/Monat für Studierende, die nicht bei
                           den Eltern wohnen, ggf. Verlängerung der Förderung
                           bei Krankheit oder Behinderung
 Jobben                    z. B. Minijob(s), Werkstudent_in, Selbstständigkeit,
                           ggf. Grenzen in Bezug auf Verdienst oder Stundenzahl
                           beachten
 Stipendien                Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt nutzen
 Studienkredite            Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt nutzen

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Sich über Finanzierungsquellen informieren
 Einnahmen                 Beispiele, Erläuterungen
 Wohngeld                  monatlicher Zuschuss zur Miete
 Renten                    z. B. (Halb‐) Waisenrente
 Grundsicherung (ALG II)   z. B. im Status „Teilzeit“ oder „Beurlaubung“, im
 und Sozialhilfe           Härtefall
 Vergünstigungen           z. B. kostenlose Nutzung des öffentlichen
                           Nahverkehrs, Erstattung des Beitragsanteils für das
                           Semesterticket, Ermäßigung bzw. Befreiung vom
                           Rundfunkbeitrag, Wohnberechtigungsschein
 Notfonds des              für zeitlich eng befristete Hilfen bei
 Studierendenwerks         vorübergehenden finanziellen Notlagen

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„Hochschulhilfen“ – eine Option für wenige
 Manche Studierende mit Behinderungen benötigen
  personelle oder technische Unterstützung für die
  Durchführung des Studiums, insbesondere
    Studierende, die blind oder taub sind oder mit erheblichen
     Beeinträchtigungen des Sehens oder Hörens
    Studierende mit motorischen Beeinträchtigungen, die zu
     Assistenzbedarf führen
 Notwendige Unterstützung kann unter bestimmten
  Voraussetzungen finanziert werden („Hochschulhilfe“)

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Wohnen

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Spezifische Belange beim Wohnen
 Früh nach passender Möglichkeit zum Wohnen suchen
  und sich insbesondere über Preise,
  Bewerbungszeitpunkte, Wartezeiten informieren
 Beratungszentrum Wohnen
    Information über geeignete Möglichkeiten zum Wohnen in den
     Wohnanlagen des Studierendenwerks Hamburg
    Information über Härtefallantrag zur bevorzugten
     Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnplätzen
    Klärung, wie Anforderungen aufgrund einer Beeinträchtigung
     berücksichtigt werden können
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Nachteilsausgleiche

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Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche

 Studien- und Prüfungsleistungen, zeitliche Vorgaben,
  Anwesenheitspflichten und andere Lehrveranstaltungs-
  und Prüfungsbedingungen können
    unter bestimmten Voraussetzungen (!)
    durch individuelle Anpassungen
   auf Antrag chancengleich gestaltet werden
 Unterschiede zwischen Schule und Hochschule in Bezug
  auf Maßnahmen sind möglich!

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Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche

 Rechtliche Grundlagen
    Art. 3 Abs. 1 GG, art 3 Abs. 3 Satz 2 GG
    Hamburgisches Hochschulgesetz
    Prüfungsordnungen, an der Universität Hamburg in der Regel §
     11 in Bachelor- und Masterprüfungsordnungen
    Staatliche Prüfungsordnungen (nur an Universitäten)

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Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche
 Beispiele
    Zusätzliche Bearbeitungszeit bei Klausuren, Haus- und
     Abschlussarbeiten
    Unterbrechung von Klausuren durch eine oder mehrere Pausen
    Eigener Bearbeitungsraum bei Klausuren
    Einsatz von Assistenz und Hilfsmitteln bei Prüfungen
    Ersatz einer Prüfungsform durch eine gleichwertige andere Form
    Angepasste Anwesenheitsregelung
    Bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit
     Teilnehmerbeschränkung
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Datenschutz & Schweigepflicht

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Datenschutz und Schweigepflicht
 Datenschutz
    Im Campus-Management-System STiNE werden keine Daten zu
     gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfasst
       ▪ Im Studiengang ist nicht erkennbar, wer als Härtefall
         zugelassen wurde
       ▪ Nachteilsausgleiche dürfen nicht auf dem Zeugnis oder dem
         Transcript of Records dokumentiert werden

 Schweigepflicht professioneller Berater*innen
    Einzelberatung in geschützten und vertraulichen Räumen
    Anonyme Beratung möglich
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Information & Beratung

19.02.19   | Unitag 2019   33
Grundinformation

 Handbuch
  Studium und Behinderung
    Kostenloser Download bei der
     Informations- und Beratungsstelle
      Studium und Behinderung

19.02.19   | Unitag 2019                 34
www.uni-hamburg.de/bdb

19.02.19 | Unitag 2019   35
www.uni-hamburg.de/hopes

19.02.19 | Unitag 2019     36
www.studierendenwerk-hamburg.de/
studierendenwerk/de/sozialberatung/BeSI/

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Auf Wiedersehen

Wir beraten und begleiten Sie
gerne bei der Vorbereitung Ihres
Studiums.
Nutzen Sie unsere offenen
Sprechstunden oder vereinbaren
Sie einen individuellen Termin.

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Verwendete Quellen
Middendorf, E. et al. (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016, 21.
Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung, Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung 2017, Hauptbericht und
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Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung 2013.
http://www.sozialerhebung.de/download/20/soz20_hauptbericht_gesamt.pdf
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http://best-umfrage.de/wp-content/uploads/2018/09/beeintr%C3%A4chtigt_studieren_2016.pdf
Unger, M. et al. (2012): beeinträchtigt studieren - Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und
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https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/Beeintraechtigt_Studieren_Datenerhebung_01062012_0.pdf

19.02.19   | Unitag 2019l                                                                                          39
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