Morscheid-Riedenburg Lose: 1082-1129, 46 Stück
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Gemeindeforst Morbach Losliste Brennholz Saison: Frühjahr 2021 !! " # $ % & ' !()* +*, 01082. Bu 7,6 Reduzierter Preis 25€/Rm 190,00 € 01083. Bu 6,0 Reduzierter Preis 25€/Rm 150,00 € 01084. Bu 7,1 234,00 € 01085. Bu 3,6 118,00 € 01086. Bu 8,3 Reduzierter Preis 25€/Rm 207,00 € 01087. Bu 5,9 Reduzierter Preis 25€/Rm 147,00 € 01088. Bu 7,3 Reduzierter Preis 25€/Rm 182,00 € 01089. Bu 7,2 Reduzierter Preis 25€/Rm 180,00 € 01090. Bu 8,9 293,00 € 01091. Bu 9,9 326,00 € 01092. Bu 6,4 211,00 € 01093. Bu 5,6 184,00 € Seite 2
Gemeindeforst Morbach Losliste Brennholz Saison: Frühjahr 2021 Ort: Morscheid- Riedenburg Abteilung: 66 ( Schemelter Weg) Rettungspunkt: 6208-487 Los-Nr. Baumart Menge [rm] Bemerkung Mindestgebot [€] Gebot [€] 1116 Bu 6,5 214,00 € 1117 Bu 4,8 158,00 € 1118 Bu 6,6 217,00 € 1119 Bu 6,2 Reduzierter Preis 25€/Rm 155,00 € 1120 Bu 6,4 211,00 € 1121 Bu 6,3 Reduzierter Preis 25€/Rm 157,00 € 1122 Bu 6,6 217,00 € 1123 Bu 5,0 Reduzierter Preis 25€/Rm 125,00 € 1124 Bu 9,0 297,00 € 1125 Bu 8,9 293,00 € 1126 Bu 4,7 155,00 € 1127 Bu 5,6 184,00 € 1128 Bu 2,9 95,00 € 1129 Bu 6,3 207,00 € Seite 3
Gemeindeforst Morbach Losliste Brennholz Saison: Frühjahr 2021 Ort: Morscheid- Riedenburg Abteilung: 66 (Schemelter Weg) Rettungspunkt: 6208-487 Los-Nr. Baumart Menge [rm] Bemerkung Mindestgebot [€] Gebot [€] 1096 Bu 5,8 Reduzierter Preis 25€/Rm 145,00 € 1097 Bu 5,5 Reduzierter Preis 25€/Rm 137,00 € 1098 Bu 10,3 Reduzierter Preis 25€/Rm 257,00 € 1099 Bu 6,0 Reduzierter Preis 25€/Rm 150,00 € 1100 Bu 5,8 Reduzierter Preis 25€/Rm 145,00 € 1101 Bu 5,6 184,00 € 1102 Bu 5,8 Reduzierter Preis 25€/Rm 145,00 € 1103 Bu 8,9 Reduzierter Preis 25€/Rm 222,00 € 1104 Bu 7,3 240,00 € 1105 Bu 8,1 Reduzierter Preis 25€/Rm 202,00 € 1106 Bu 7,7 Reduzierter Preis 25€/Rm 192,00 € 1107 Bu 6,6 Reduzierter Preis 25€/Rm 165,00 € 1108 Bu 4,9 161,00 € 1109 Bu 5,6 184,00 € 1110 Bu 5,0 Reduzierter Preis 25€/Rm 125,00 € 1111 Bu 8,3 273,00 € 1112 Bu 8,3 Reduzierter Preis 25€/Rm 207,00 € 1113 Bu 9,4 Reduzierter Preis 25€/Rm 165,00 € 1114 Bu 8,7 Reduzierter Preis 25€/Rm 217,00 € 1115 Bu 8,3 Reduzierter Preis 25€/Rm 207,00 € Seite 4
I. Allgemeine Bedingungen zum Kauf von liegendem Der Selbstwerber erwirbt das Eigentum am gekauften Holz nach Bezahlung. erfolgen. Bei der Abfuhr ist diese Vereinbarung zusammen mit einem Nachweis der Mit der Bezahlung geht die Gefahr des Verlustes, des Unter- ber. Eigenbedarf bzw. die Aufarbeitung erfolgt im Rahmen en. 4. Fahrerlaubnis: Der Selbstwerber darf zur Aufarbeitung des Holzes mit seinem Fahrzeug im not- wendigen Umfang Waldwege auf eigene Gefahr mit eine befahren. Die Abfuhr des Holzes darf nur an Werktagen mit dem dazu im Vertrag benannten Fahr- zeug erfolgen. 5. Helfer und Begleitpersonen: Falls der Selbstwerber Helfer / Begleitpersonen einsetzt, stellt er eitung von liegendem Holz durch nicht gewerbli- ihm eingesetzten Helfern und Begleitpersonen eingehalten werden. 6. Verbot der Entnahme schwacher Baumteile: Neben dem gekauften Polterholz ist jegliche Ab- e, Reisig) verboten! 7. Lagerung von aufgearbeitetem Holz: er hier- bdeckung des Holzes z.B. mit Plastikplanen ist untersagt. Seite 2
ung von liegendem Holz durch Selbstwerber 1. Folgende Personen sind von der Arbeit mit der Mo 2. Die Aufarbeitung und Abfuhr des gekauften Holzes Feiertagen, bei starkem Wind, bei Sichtbe- hinderung sowie bei Glatteis und Schnee, wenn ein sicherer Stand bei der Arbeit und/oder die Ret- 3. Bei der Waldarbeit herrschen besondere Arbeitsbedingungen, die je nach Art und Umfang das von Verletzungen erforderlich machen. Das Arbeiten schutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage. Al- erbindung zu einer anderen Person ist erforderlich. e (ca. 2 m). Dort darf sich keine weitere Per- son aufhalten. Besondere Gefahren drohen durch unte Arbeiten ist auf einen sicheren Stand zu achten. en. zur Kettenschmierung ist verboten und strafbar. und Arbeitsmitteln sind die in den Betriebsanlei- Werkzeuge, die sich in einwandfreiem und betriebssicherem Zustand befinden. Seite 3
sung einzuhalten und sich so zu verhalten, dass seine Sicherheit und die seiner Helfer stets ge- der Aufarbeitung des Holzes beim Einsatz der Motors 2. Ich erkenne die Weisungsbefugnis des Vertreters schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei Gefahr in Verzug zu meiner eigenen Sicherheit und der hsten Rettungspunktes wurde ich eingewiesen. 3. Im Zuge der Selbstaufarbeitung werden von mir ke etzten Helfer. Ich verpflichte mich, meine Helfer nformieren. im Rahmen der Selbstaufarbeitung und der Abfuhr nis zu meinen eingesetzten Helfern. Helfer im Rahmen des Einsatzes entstehen, wird ausg beruhen. Selbstaufarbeitung unterwiesen worden bin und die allgemeinen Bedingungen zum Kauf von gewerbliche Aufarbeitung von liegen- dem Holz durch Selbstwerber anerkenne und beachte . Seite 4
Gemeindeforst Morbach Gebotsabgabe Brennholz Saison: Frühjahr 2021 Anschrift Name: Vorname: Straße: Hausnr: Ortsteil Maximale Brennholzmenge: RM Die Preise betragen in dieser Saison: Brennholz, lang, gefällt, gerückt (Buche, Eiche) an Waldstraße 33€/RM Brennholz, kurz, gefällt, gerückt (Birke, sonst. Laubholz) an Waldstraße 24€/RM *Hinweis: Bei Losen mit Qualitätsmängeln oder starken Dimensionen ist der Mindestgebotspreis im Einzelfall abgesenkt. **Flächenlose werden dieses Frühjahr nicht versteigert. Mit der Abgabe des Angebotes erkenne ich folgende Bestimmungen an: X Diese Bestellung ist für meinen privaten persönlichen Verbrauch bestimmt. Ich schneide das Holz vor dem Abtransport im Wald ein. Mir ist bekannt, dass dafür der Besuch eines Motorsägen- Kurses nach GUV-I 8624 Modul 1 und 2 - liegendes Holz- „MS-Basis“ verpflichtend ist. Das gilt auch für die vom Käufer ggf. eingesetzten Helfer. Einen entsprechenden Sachkundenachweis füge ich bei / liegt dem Gemeindeforst Morbach vor. Ich lasse das Holz aus dem Wald abfahren und schneide es auf einem Grundstück außerhalb des Waldes ein. X Es gelten die Haftungserklärung des Käufers sowie die „Allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung“. Dies wird mit der Unterschrift bestätigt. Der Käufer hat die „Bedingungen für die nicht gewerbliche Aufarbeitung liegenden Holzes durch Selbstwerber“ zur Kenntnis genommen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder sonstige Weisungen oder sofern die erforderliche Sachkunde beim Umgang mit der Motorsäge offensichtlich nicht vorliegt, kann der Revierleiter die Selbstaufarbeitung jederzeit einschränken oder untersagen. Rot umrahmte Felder müssen alternativ angekreuzt werden. *** Nichtzutreffendes bitte streichen. Datenschutzhinweis bei Verarbeitungsgrundlage nach Art. 6 (1) lit. b EU-DSGVO (Vertragserfüllung) Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten bei der Gemeindeverwaltung Morbach nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b EU-DSGVO zwecks Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage von Ihnen erfolgt. Empfänger ihrer Daten sind je nach Sachlage die zuständigen Fachabteilungen des Hauses. Die Aufbewahrungsfrist richtet sich ebenfalls nach gegebener Sachlage. Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Beschwerde-, Berichtigungs- und eingeschränktes Löschrecht. Verantwortlicher: Bürgermeister Andreas Hackethal, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach Datenschutzbeauftragter: Daniel Schäfer, Tel.: 06533/71-108, eMail: datenschutz@morbach.de Bitte schicken Sie ihr Gebot bis zum 07.04.2021 per Mail an smarx@morbach.de oder reichen Sie es in der Gemeindeverwaltung Bahnhoftstraße 19, 54497 Morbach ein. Ort, Datum Unterschrift
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