Nachrichten aus der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg
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Nachrichten aus der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg Öffnungszeiten Gemeindehaus, Postfiliale und Werkhof zwischen Weih- nachten und Neujahr 2020/2021 Zwischen Weihnachten und Neujahr 2020/2021 sind im Gemeindehaus Dienstleistungen erhältlich. Neben dem Pikettdienst für das Bestattungswesen ist auch die Postfiliale zwi- schen Weihnachten und Neujahr an folgenden Tagen und zu folgenden Öffnungszeiten er- reichbar: • Montag, 28. Dezember 2020, 14.30 bis 18.30 Uhr • Dienstag, 29. Dezember 2020, 10 - 14 Uhr (über Mittag durchgehend) • Mittwoch, 30. Dezember 2020, 14.30 bis 18.30 Uhr Während diesen Öffnungszeiten können EinwohnerInnen und Kunden ihre dringenden Anliegen und insbesondere die Dienstleistungen der Postfiliale (Empfangen und Versenden von Briefen und Paketen, Ein- zahlungen mittels Karte, aber auch eine Autobahnvignette 2021) zwi- schen den Feiertagen vorbringen und erledigen. Gemeindekanzlei Friedlisbergstrasse 11 gemeindekanzlei@rudolfstetten.ch www.rudolfstetten.ch Zu obigen Öffnungszeiten ist auch die telefonische Erreichbarkeit si- chergestellt: Telefon 056 648 22 00. Die Büros der Abteilungen Finanzen und Steuern sowie das regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt sind ab Mittwoch, 23. Dezember 2020, 16.30 Uhr bis Montag, 4. Januar 2021, 8.30 Uhr, geschlossen. Für dringende Anliegen, insbesondere im Zustän- digkeitsbereich des Bestattungswesens sind die Pikettnummern über Telefon 056 648 22 00 dauerhaft zu erfahren. Der kommunale Werkhof hat entsprechend Pikett für den Win- terdienst. Das Personal hat die Arbeitszeit für die Tage zwischen Weihnachten und Neu- jahr im Verlaufe des Jahres 2020 vorgeholt. Sitzungstätigkeit Gemeinderat 2020/2021 Der Gemeinderat wird seine letzte Sitzung im laufenden Jahr am Montag, 21. Dezember Tel. 056 648 22 10 Fax 056 648 22 80 2020 abhalten. Die erste Sitzung im neuen Jahr findet dann wiederum am Montag, 11. Ja- nuar 2021 statt. Akteneingabeschluss für Anträge zu Handen des Gemeinderats ist jeweils am Mittwochnachmittag.
Seite 2 von 9 Der Winter meldet sich: Informationen zur Schneeräumung! Nachdem wir im letzten Winter praktisch kein «Schneeweiss» in unserer Region hatten (der Winterdienst der Gemeinde rückte einmal für einen Einsatz aus), kam er in diesem Jahr pünktlich zum Winterbeginn anfangs Dezember. Der kommunale Werkhof war parat und leistete schon über ein halbes Dutzend Nachteinsätze. Ab November bis März wird das Werkhofpersonal je nach Strassenzustand zum Einsatz ausrücken. Der moderne Winterdienst muss folgende Anforderungen berücksichtigen: ● Die Umweltschutzgesetzgebung verlangt einige Auflagen bzw. Einschränkungen beim Einsatz von Taumitteln (Streusalz). ● Auf Strassen mit öffentlichem Verkehr und wichtigen Verbindungsstrassen muss der Winterdienst früher durchgeführt werden. Die Gebäude- oder Grundeigentümer sind bei Anschluss an öffentliche Strassen/Wege für die Schneeräumung selber verant- wortlich. Es darf kein Schnee auf den öffentlichen Bereich geschoben werden. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis, dass die Räumung auf dem weitläufigen Gemeindege- biet nicht überall gleichzeitig erfolgen kann. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Mannschaften und Fahr- zeuge ist beschränkt. Dabei sind wir uns bewusst, dass die Räumung nicht überall zeitgerecht ausge- führt werden kann. Es eilt immer überall, wenn es weiss wird. Zahlreiche Telefone und Meldungen zeugen jeweils davon und es ist Verständnis und Um- sicht gefragt. Die Motorfahrzeugführer werden dringend ersucht, ihre Fahrzeuge bei Schneefall und Vereisung nicht an Strassen- und Wegrändern oder auf den Gehwegen ab- zustellen; nur so wird ein guter Winterdienst ermöglicht. Die Gemeinde muss bei Unfällen, verursacht durch ungeschickt parkierte Fahrzeuge, deren Halter zur Verantwortung zie- hen. Der Winterdienst funktioniert nur, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen. Herzli- chen Dank für das Verständnis. Rechtskraft kommunale Urnenbeschlüsse vom 29. November 2020 Nach der Publikation der Resultate des kommunalen Urnengangs vom 29. November 2020 und dem Ablauf der Abstimmungsbeschwerdefrist sind sämtliche Beschlüsse (als Ersatz für die abgesagten Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen) rechtskräftig (Publikation der Beschlüsse im Amtlichen Publikationsorgan Bremgarter Bezirks-Anzeiger am 1. Dezember 2020). Der Gemeinderat wird den Vollzug in den nächsten Tagen und Wo- chen angehen.
Seite 3 von 9 Bereits eingetroffen: Gebührenvignetten für Grüngutcontainer Die Gebührenvignetten für das Grüngut 2021 können ab sofort am Schalter der Einwoh- nerdienste/Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Gebührenmarken können auch bar- geldlos mittels Postcard oder Maestro-Card (EC) bezahlt werden! Die Preise bleiben gleich günstig wie im Vorjahr: Preise (analog Vorjahre und seit 2017 unverändert) Behältergrösse Preis max. 140 Liter CHF 20 max. 240 Liter CHF 35 max. 660 Liter CHF 90 max. 800 Liter CHF 105 Da der Eigenwirtschaftsbetrieb Abfallbeseitigung der Einwohnergemeinde Rudolfstetten- Friedlisberg nach wie vor relativ ausgeglichene Abschlüsse vorweisen kann, ist bei den Grüngutgebühren keine Anpassung notwendig. Jedoch können in diesem Jahr weder Gra- tis «Kunststoffsammelsäcke» noch solche für den «Graukehricht» abgegeben werden. Im abgelaufenen Rechnungsjahr musste im Gesamtergebnis dieses Eigenwirtschaftsbetriebs ein Minus von – CHF 26'938 verzeichnet werden. Damit das Ergebnis ausgeglichen werden kann, erfolgt in diesem Jahr keine Rückerstat- tung bzw. Gutschrift. Abfuhren Kehricht zwischen Weihnachten/Neujahr Die Kehrichtabfuhr erfährt während der Weihnachts- und Feiertage keine Änderungen und findet jeweils ordentlich an den Montagen vom 21. und 28. Dezember 2020 sowie 4. Ja- nuar 2021 statt. Am 13. Dezember 2020 ist Fahrplanwechsel bei den öffentlichen Transport- betrieben Ab Sonntag, 13. Dezember 2020 gilt der neue Fahrplan 2021 beim öffentlichen Verkehr. Die wichtigsten Änderungen im Fahrplanangebot von Bahn und Postauto in der Region finden sich im offiziellen Kursbuch und auf www.sbb.ch oder www.fahrplanfelder.ch. Informationen sind auch über die gratis Postauto-App o- der unter www.postauto.ch, www.a-welle.ch, www.z- pass.ch oder auch Telefon 058 667 13 60 verfügbar.
Seite 4 von 9 Veranstaltungskalender 2021 Der Veranstaltungskalender 2021 wird in den Tagen um Weihnachten, bis spätestens Ende Dezember durch den Zustellbeauftragten der Gemeinde in alle Haushaltungen ver- teilt. Gerade in der aktuellen Zeit mit der Corona-Pandemie sind Termine im gedruckten Kalender jeweils nicht mehr immer aktuell, müssen verscho- ben oder gar abgesagt werden. Unter www.rudolfstetten.ch sind tagesaktuell die jeweiligen Veranstal- tungen von Vereinen und Gemeinde einsehbar. Auch der vollständige Kalender kann auf der Startseite der Gemeindehomepage abgerufen werden (Navigation: Direktlinks rechts, Gemeindekalender). Vereine und Organisationen können Veranstaltungen auch selbstständig über die Homepage eingeben und verwalten. Die Termine im gedruckten Kalender werden von der Gemeindehomepage entnommen bzw. per Stichtag im Dezember jeweils übernommen. Der Kalender enthält neben den Terminen, viele Informationen für den Alltag, so unter an- derem auch über die Abfallentsorgung. Deshalb sollte er auch aufbewahrt, beachtet und konsultiert werden. Herzlichen Dank. Weihnachtsbaumverkauf auf dem Dorfplatz Rudolfstetten Der jährliche Weihnachtsbaumverkauf kann dieses Jahr leider nicht im Rahmen des Christ- kindlimarkts erfolgen, da letzterer aufgrund der aktuellen Pandemielage abgesagt werden musste. Der Verkauf der Weihnachtsbäume findet nach vorgängiger Absprache mit dem Förster Christoph Schmid jedoch wiederum statt. Die Weihnachts- bäume (FSC- und Q-zertifiziert und aus den Waldungen rund um den Mutschellen) können vorzugsweise am Samstag, 12. Dezember 2020, 11 bis 15 Uhr auf dem Dorfplatz im „Zentrum Ruedistette“ gekauft werden. Die weiteren Ver- kaufsstandorte und Daten können dem Flyer des Forstbe- triebs Mutschellen entnommen werden. Den Ortsbürgern wurde der Gutschein für den Bezug eines Weihnachtsbaums sowie der Flyer des Forstbetriebs bereits per Postversand zugestellt.
Seite 5 von 9 Prämienverbilligung Krankenversicherung 2021; Zu viele der Anspruchsbe- rechtigten in der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg haben sich noch nicht angemeldet! Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaft- lichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obli- gatorische Krankenpflegeversicherung. Seit dem Jahre 2017 erfolgt die Abwicklung elektronisch (online), womit das Verfahren insgesamt stark vereinfacht wurde. Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau (SVA) automatisiert ermittelt und entsprechend angeschrie- ben. Dabei wurde ein Code zugestellt und damit kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter https://www.sva-ag.ch/pv-online gestellt werden. Dieses Verfahren ist einfach, schnell und unkompliziert. Das persönliche Vorsprechen auf der Gemeinde und das Einreichen von Unterlagen wie Krankenkassenpolice oder Steuer- unterlagen entfallen! Die Zweigstelle der SVA Aargau im Gemeindehaus hat festgestellt, dass der Rücklauf bzw. die Codeeingaben bislang noch nicht den Erwartungen entspricht. Rund die Hälfte der An- spruchsberechtigten haben die Anmeldung bzw. den entsprechenden Code noch nicht an- gefordert und könnten so von einer Prämienverbilligung im Jahre 2021 nicht profitieren. Wichtig: Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Dienstag, 31. Dezember 2020 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbil- ligungsjahr 2021 verwirkt und er kann nicht mehr geltend gemacht werden! Sollte jemand keinen Code erhalten haben, jedoch der Ansicht sein, dass im Jahr 2021 ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, so kann dieser über die Webseite der SVA (www.sva-ag.ch/praemienverbilligung) angefordert werden. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde oder SVA gestellt werden. Die Mitarbeiter im Gemeindehaus werden in den nächsten Tagen Personen kontaktieren, welche mutmasslich einen Anspruch auf Prämienverbilligungsbeiträge haben, jedoch noch keinen Antrag gestellt haben. So sollen finanzielle Notlagen vermieden oder abgefe- dert werden können.
Seite 6 von 9 Amtliches Publikationsorgan 22. Dezember 2020 Wegen der Weihnachtsfeiertage erscheint das Amtliche Publikationsorgan Bremgarter Be- zirks-Anzeiger in diesem Jahr letztmals am Dienstag, 22. Dezember 2020 (Woche 52/2020) in alle Haushaltungen. Die erste Ausgabe im neuen Jahr folgt am Freitag, 15. Ja- nuar 2021. Wir danken für die Kenntnisnahme. Wasserzähler wurden anfangs Dezember 2020 «elektronisch» ausgelesen; Rechnungsversand in diesen Tagen Seit einem Jahr sind, bis auf wenige Ausnahmen, sämtliche Wasserzähler der Gemeinde mit einem Funkmodul ausgestattet. Bereits zum dritten Mal fand die Ablesung nun flä- chendeckend innert wenigen Stunden statt. Für die Auslesung der Uhren hat die Wasserversorgung/Werkhof per Stichtag (Ableseda- tum 2. bzw. 3. Dezember) mit dem Empfangsgerät die aktuellen Zählerstände ermittelt. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesen Tagen. Zweimal jährlich erfolgt entsprechend eine Ablesung mit anschliessender Verrechnung. Eine Datenübermittlung erfolgt nur für einen Bruchteil von Sekunden, dies während dem das Empfangsgerät mit dem Zähler (Funkmo- dul) Kontakt aufnimmt. Dabei werden nur die Zählerstände ermittelt und keine sonstigen Informationen und Angaben ausgetauscht. Sollten sich Fragen bezüglich Wasseruhren und deren Able- sung ergeben, steht Brunnenmeister Michael Oswald gerne zur Verfügung. Er kann wie folgt kontaktiert werden: michael.oswald@rudolfstetten.ch / Mobile 079 659 63 78 bzw. Telefon 056 648 22 54. Auch die Abteilung Finanzen, Herr Nico Ardüser, Telefon 056 648 22 30 bzw. E-Mail nico.ardueser@rudolfstetten.ch, hilft gerne weiter. Informationen zur Trinkwasserqualität in der Gemeinde Rudolfstetten-Fried- lisberg Gemäss Artikel 5 der eidgenössischen Trink-, Quell- und Mineralwasserverordnung vom 23. November 2005, in Kraft seit dem 1. Januar 2006, ist vorgeschrieben, dass die Konsu- menten mindestens einmal jährlich über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers in- formiert werden müssen. Die Wasserversorgung Rudolfstetten-Friedlisberg und der Regionale Wasserverband Mut- schellen, welche die Gemeinde mit Trinkwasser beliefern, sind für die stets einwandfreie Trinkwasserqualität in den Haushaltungen verantwortlich. Der Eigenversorgungsanteil der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg beträgt im langjährigen Mittel ca. 25 bis 30 %, was rund einem Viertel des gesamten Wasserverbrauchs in der Gemeinde entspricht. Dieses Wasser stammt aus mehreren Quellwasserfassungen.
Seite 7 von 9 In den vergangenen Monaten war die Trinkwasserqualität in vielen Gegenden der Schweiz immer wieder ein Thema. Dies in Bezug auf die Chlorothalinsulfonsäure, einem Abbaupro- dukt des Pestizids Chlorothalonil. Dieses Fungizid ist seit rund einem Jahr verboten. Es gilt dabei zwischen den beiden Produkten Chlorthalonil-Metabolit R417888 (Sulfonsäure) und R471811 (Abbauprodukt) zu unterscheiden. Beim Ersteren haben (R417888) die dies- jährigen Messreihen nur geringe Vorkommen im örtlichen Trinkwasser ergeben. Der Refe- renzwert wurde dabei bei drei Probeentnahmen überschritten. Beim Abbauprodukt R471811 handelt es sich nicht um einen Stoff mit denselben Eigen- schaften wie die Ausgangssubstanz Chlorothalonil. Nach aktuellen wissenschaftlichen Er- kenntnissen ist dieser nicht als krebserregend einzustufen. Bei den Überschreitungen der Höchstwerte, insbesondere beim Produkt R417888, müs- sen wir als Wasserversorger Massnahmen zur Verbesserung der Qualität prüfen. Da das Trinkwasser der Gemeinde mehrheitlich vom Regionalen Wasserverband stammt und der Eigenversorgungsanteil bei rund einem Viertel liegt, ist die Versorgungssicherheit als auch die Qualität des Wassers unbedenklich. Die Wasserversorgung beobachtet die Situation bei den betroffenen Quellen und ent- nimmt regelmässig Proben. Sollten die Grenzwerte so überschritten werden, dass die Qualität des Trinkwassers nicht mehr gewährleistet werden kann, wird die Einspeisung dieses Quellwassers umgehend eingestellt. In der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg wird den Konsumenten hygienisch einwand- freies Trinkwasser abgegeben. Mit einer Gesamthärte von 25 bis 30° fH (französische Här- tegrade) gilt das Trinkwasser im Gemeindegebiet als mittel bis hart. eBill Seit rund einem halben Jahr bietet die Einwohnergemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg die Möglichkeit des digitalen Rechnungsversands für Rechnungen der Einwohnergemeinde und der Gemeindewerke mittels eBill sowie den Versand der Rechnung per E-Mail an. Voraussetzung zur Nutzung von eBill ist ein E-Banking-Vertrag bei einem Finanzinstitut, welches eBill unterstützt. Die Rechnungen werden dann nicht mehr in Papierform ver- schickt, sondern direkt in Ihr E-Banking übermittelt, wo Sie die Zahlung mit wenigen Klicks anweisen können. Zur Zahlung werden keine Unterlagen mehr benötigt und die Eingabe der Rechnungen entfällt.
Seite 8 von 9 Registrieren Sie sich direkt über Ihr E-Banking für eBill. 1. Einloggen in E-Banking Loggen Sie sich im E-Banking Ihres Finanzinstituts ein. 2. eBill aktivieren Wählen Sie den Menüpunkt „eBill“ und aktivieren Sie die Dienstleistung 3. Anmelden bei Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg Wählen Sie „Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg“ und allenfalls weitere Unter- nehmen aus, von denen Sie Rechnungen digital erhalten möchten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ebill.ch/de Rechnung per E-Mail Wünschen Sie die Zustellung der Rechnungen per E-Mail, weil Sie beispielsweise kein E- Banking nutzen oder aus anderen Gründen die Zustellung der Rechnung zur Weiterver- wendung per E-Mail wünschen? Bitte registrieren Sie sich direkt über den folgenden Link: https://gemeinde-rudolfstetten.abacuscity.ch/de/ebillreg Wir danken für Ihre wertvolle Mitarbeit. Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfü- gung (Telefon 056 648 22 30 oder E-Mail finanzen@rudolfstetten.ch). Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen unter Auflagen und Bedingungen erteilt: Baubewilligung Nr. 2020-38, Mercandelli Stefano und Mercandelli-Fumagalli Amba: Sichtschutzwände, Isolation Anbau , Parzelle Nr. 1405, Einfamilienhauszone E2, Län- genstrasse 19; Baubewilligung Nr. 2020-39, Christiansen Ditte Guldager: Einbau Dach- fenster, Parzelle Nr. 1556, Einfamilienhauszone E2, Bächlihalde 5.
Seite 9 von 9 Veranstaltungskalender 2020 Dezember Sa. 12. Dezember Christkindlimarkt auf dem Dorfplatz Wiehnachtsstübli im Mehrzweckraum / Frauengemeinschaft Ru- dolfstetten Di. 15. Dezember Mütter- und Väterberatung im Pfarreizentrum Christkönig Rudolfstet- ten, ab 9 Uhr Mittagstisch im Alterszentrum Burkertsmatt, 11.30 Uhr / Pro Senec- tute Mi. 16. Dezember Club-Treffen im Berikerhus, 18:45 Uhr / Rhetorik Club Mutschellen Do. 17. Dezember Zusätzliche Grünabfuhr Do. 24. Dezember Weihnachtsgottesdienst / Kath. Pfarrei Christkönig Fr. 25. Dezember Weihnachten Sa. 26. Dezember Stephanstag Do. 31. Dezember Silvester 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg, 10. Dezember 2020 Freundliche Grüsse Gemeindekanzlei Rudolfstetten-Friedlisberg Der Gemeindeschreiber: Urs Schuhmacher
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