Klimaschutz"steuer" - mögliche Auswirkungen auf das Energiesystem - Expertentreffen Energiemetropole Leipzig
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Klimaschutz“steuer“ – mögliche Auswirkungen auf das Energiesystem 13. Expertentreffen Energiemetropole Leipzig Thorsten Lenck LEIPZIG, 2. DEZEMBER 2019
Agora Energiewende – Wer wir sind Think Tank mit über 40 Experten unabhängig und überparteilich Projektdauer 2012 - 2021 Finanziert durch die Stiftung Mercator & European Climate Foundation Aufgabe: Die Energiewende in Deutschland und weltweit zur Erfolgsgeschichte machen Methoden: Analysen, Studien, Expertenaustausch, Dialog der Entscheidungsträger, Rat der Agora 2
Das Thema Klimaschutz wird in den kommenden Jahren nicht mehr weggehen… denn der Klimawandel ist jetzt Realität Temperaturabweichung vom Durchschnittswert - von dunkelblau (sehr kühl) über hellblau und hellrot bis dunkelrot (sehr heiß) Die Grafik visualisiert die Durchschnittstemperatur für Deutschland zwischen 1881 und 2017; jeder Streifen steht für ein Jahr, Basis ist der Datensatz des DWD; Grafik: Ed Hawkins/klimafakten.de 2. Dezember 2019 4
Die CO2-Bepreisung im Klimapaket enthält Maßnahmen für den EU-Emissionshandel und für den Bereich der Climate-Action- Verordnung (ehemals „Effort Sharing“) EU-Klimaschutzziele und Regelungsbereiche EU-Treibhausgasemissionsziel 2030: mind. -40 % ggü. 1990 Europäischer Emissionshandel (ETS): Climate-Action-Verordnung -43 % ggü. 2005 (Nicht-ETS): -30 % ggü. 2005 verbindliches nationales Treibhausgas-Ziel Unternehmen müssen Emissionsrechte halten von -38% bis 2030 und jährliche Emissionsbudgets von 2021 bis 2030 • Energiewirtschaft (≥ 20 MW) • Verkehr (außer EU-Luftverkehr) • Industrie (≥ 20 MW) • Gebäude Bisher keine • EU-Luftverkehr • übrige Industrie und Gewerbe direkte CO2- CO2-Preis • Landwirtschaft Bepreisung in Deutschland Eigene Darstellung; ETS und Nicht-ETS decken keine Landnutzung/Forstwirtschaft („LULUCF“) mit ab 2. Dezember 2019 Quelle: Climate-Action-Verordnung 5
Warum eine CO2-orientierte Energiepreisreform? 1) Weil Deutschlands Gesamt-Emissionen in den letzten Jahren kaum sinken… Treibhausgasemissionen 1990-2017, Reduktionsziele für 2020, 2030, 2040 und 2050 1,400 1,200 2017: Sonstige -27,8 % 1,000 2020: Landwirtschaft mind. - 40% 2030: Mio. t CO2 800 mind. Verkehr -55% 2040: 600 mind. 2050: Gebäude - 70% - 80 bis 400 - 95% Industrie 200 Energiewirtschaft 0 1990 1995 2000 2005 2010 2017* Ziel Ziel Ziel Ziel 2020 2030 2040 2050 UBA 2018 2. Dezember 2019 7
…aber Deutschland im Zeitraum von 2021 bis 2030 Kosten von 30 bis 60 Mrd. € (bei 50-100 €/t CO2) für das Verfehlen der europarechtlichen Klimaschutzverpflichtungen drohen. Emissionen und Emissionsbudget im Nicht-ETS-Bereich in Mio t. CO2Äq Emissionen: Optimistischer Trend: minus 5 Mio. t pro Jahr Budget: minus 15 Mio. t pro Jahr. Minderungs- verpflichtung: festgelegte jährliche Non- ETS-Emissionsbudgets für jedes Jahr ab 2021 Zukauf von freien Emissionsminderung anderer Mitgliedsstaaten möglich – falls vorhanden Pönale und Vertrags- verletzungsverfahren bei * Annahme: Emissionsminderung ab 2018 um 1 Prozent pro Jahr ** Annahme für Startwertberechnung: Nicht-Erfüllung 461 Mio. t CO2Äq in 2018; Agora Energiewende und Agora Verkehrswende (2018) 2. Dezember 2019 8
Warum eine CO2-orienterte Energiepreisreform? 2) Weil Strom sowie strombasierte Kraft- und Heizstoffe essenziell für Klimaschutz in Wärme und Verkehr sind,… Entwicklung der Erneuerbaren Energien 1990-2017 und Ziele für 2030 Die Steigerung der Erneuerbaren 70 Energien bei Wärme und Verkehr hat 65 anfangs vor allem auf Biomasse gesetzt 60 Biomasse-Potenziale sind jedoch begrenzt und hohe Flächennutzungs- EE-Anteil in Prozent 50 konkurrenz zu Nahrungsmitteln und 40 blau nach 36,2 Naturschutz; EE-Ausbau im Strom 30 Verkehrsbereich daher seit 2008 30 oben gestoppt und bei Wärme sehr gering 20 15 Erkenntnis für die 2. Phase der 12,9 Wärme Energiewende: Im Mittelpunkt stehen 10 5,2 Wind und Solarstrom. Sie werden auch Verkehr für die Energiewende in Wärme und 0 1990 1995 2000 2005 2010 2017 Verkehr essenziell. Hinweis: EE-Anteile 2030 bei Wärme und Verkehr BMWi, Agora Energiewende sind zu ~ 50 % durch EE-Strom abgedeckt 2. Dezember 2019 9
… aber sie im Vergleich mit fossilen Energieträgern mit viel zu hohen Abgaben und Umlagen belastet sind. Regulierte Kostenbestandteile für Energie im Haushaltsbereich Die Dekarbonisierung des Wärme- und Verkehrssektors erfordert – neben einer 25 23,0 Mehrwertsteuer Steigerung der Energieeffizienz – vor allem die 20 EEG-Umlage Nutzung von immer mehr Wind- und 17,0 17,0 Solarstrom in diesen Sektoren, u. a. für: Sonstige Umlagen 15 ct/kWh CO2-Zertifikate ▪ Wärmepumpen (Umweltwärme) und 8,7 10 (≙ 20 €/EUA) Power-to-Heat-Anlagen 5,6 5 2,7 Konzessions- ▪ Elektromobilität abgabe 0,7 Netzentgelte ▪ Strombasierte Heiz- und Treibstoffe 0 (Power-to-Gas und Power-to-Liquid) Erdgas Diesel Benzin Energiesteuer E-Pkw, PtX Leichtes Heizöl Verbrauch Wärmepumpe, Stromsteuer Mehr als 20- bzw. 6-fach höhere Abgaben und Umlagen im Vergleich zu Heizöl bzw. Erdgas und 1½- bzw. 3-fach höhere Abgaben und PtX Umlagen im Vergleich zu Benzin bzw. Diesel Strom Verkehr Wärme stehen der wirtschaftlichen Verwendung von Strom bei Wärme und Verkehr entgegen. Agora Energiewende (2018) 2. Dezember 2019 10
Warum eine CO2-orienterte Energiepreisreform? 3) Weil nur Strom in den letzten 10 Jahren teurer wurde – fossile Energien heute wieder so viel wie 2008 kosten Energiepreise von Strom und Erdgas (inkl. Umsatzsteuer) Energiepreise der Mineralöle (inkl. Umsatzsteuer) 35 2 Preisveränderung1 Preisveränderung1 Ø 30,2 seit 2008 1,8 seit 2008 30 Ø 1,39 1,6 Ø 1,33 Ø 1,43 25 Strom2 Benzin +8,8 ct/kWh 1,4 +0,04 €/Liter 20 1,2 ct/kWh €/Liter Ø 21,4 Ø 1,26 1 Diesel 15 0,8 -0,07 €/Liter 10 0,6 Ø 7,1 Ø 0,72 Erdgas3 0,4 Ø 0,82 Leichtes Heizöl 5 Ø 6,5 -0,6 ct/kWh -0,10 €/Liter 0,2 0 0 1) Daten bis 07/2018 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1) Daten bis 05.11.2018 2) 3.900 kWh/a 3) 19.200 kWh/a BMWi Energiedaten; eigene Darstellung; Aug. 2018 BMWi, Europäische Kommission, Agora Energiewende, Nov. 2018 2. Dezember 2019 11
Warum eine CO2-orienterte Energiepreisreform? 4) Weil Deutschland im EU-Vergleich den teuersten Strom hat, während wir bei Benzin und Diesel im Mittelfeld liegen … Haushaltsstrompreis in ct/kWh Benzinpreis in €/l Dieselpreis in €/l Deutschland Dänemark Italien Schweden Belgien Griechenland Italien Irland Dänemark Großbritannien Portugal Portugal Frankreich Spanien Schweden Finnland Italien Frankreich Belgien EU 28 Finnland Griechenland Schweden Dänemark Irland Österreich Portugal Zypern Belgien Niederlande Vereinigtes Königreich Großbritannien Irland Griechenland Deutschland Estland Liechtenstein Slowakei Kroatien Frankreich EU28 Zypern Norwegen Kroatien EU 28 Luxemburg Estland Slowenien Slowenien Finnland Malta Slowakei Lettland Slowenien Deutschland Niederlande Spanien Ungarn Island Zypern Tschechien Tschechische Rep. Lettland Rumänien Polen Österreich Malta Slowakei Tschechien Spanien Malta Österreich Luxemburg Estland Lettland Ungarn Rumänien Polen Litauen Litauen Kroatien Ungarn Rumänien Bulgarien Litauen Polen Luxemburg Bulgarien Bulgarien 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 1,25 1,50 0 5 10 15 20 25 30 0 0,25 0,5 0,75 1 1,25 1,5 BMWi (2018) BMWi (2018) BMWi (2018) 2. Dezember 2019 12
…genau so wie beim Erdgas. Bei den Heizöl-Preisen liegen wir in Europa an fünftletzter Stelle. Kein anderes Land hat so ein Missverhältnis zwischen Strompreis und Preisen für fossile Energien Haushaltsstrompreis in ct/kWh Gaspreis in ct/kWh Heizölpreis in €/l Deutschland Dänemark Schweden Dänemark Belgien Dänemark Italien Irland Niederlande Ungarn Portugal Schweden Spanien Italien Portugal Italien Portugal Niederlande EU 28 Spanien Griechenland Schweden Österreich Malta Österreich Frankreich Zypern Finnland Irland Rumänien Vereinigtes Königreich Griechenland Deutschland Bulgarien Liechtenstein EU 28 Slowenien Frankreich Griechenland Frankreich Norwegen Tschechische… EU 28 Luxemburg Slowenien Zypern Slowenien Belgien Estland Finnland Polen Lettland Vereinigtes… Österreich Niederlande Slowakei Spanien Island Polen Tschechien Tschechische Rep. Estland Kroatien Polen Luxemburg Lettland Slowakei Malta Lettland Irland Deutschland Estland Litauen Kroatien 2017 Belgien Rumänien Kroatien Ungarn (5.555 bis Großbritannien Ungarn Bulgarien Litauen Litauen Rumänien 55.555 kWh/a) Luxemburg Bulgarien 0 2 4 6 8 10 12 0 5 10 15 20 25 30 BMWi (2018) BMWi (2018) BMWi (2018) 2. Dezember 2019 13
Warum eine CO2-orienterte Energiepreisreform? 5) Weil effizienter Klimaschutz einen CO2-Preis braucht, dieser aber bei Verkehr, Wärme und Landwirtschaft völlig fehlt und im EU-Emissionshandel instabil ist ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ 30 20 ~25 €/t CO2-Preis [€/t] 10 0 01.01.2008 01.01.2009 01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 14 2. Dezember 2019 Datenquelle: EEX, DEHSt
Im Vergleich: CO2-Steuerlösung und CO2-Emissions- handel bei Wärme und Verkehr
Die Steuerlösung war für das Klimapaket in der Diskussion, denn sie ist schnell und einfach im bestehenden Energiesteuerrecht umsetzbar Mittelerhebung/Steuerungswirkung Wirkung auf Energiepreise ▪ impliziter CO2-Beitrag in den bestehenden Strom Benzin Diesel/Heizöl Erdgas Energiesteuern * ▪ Erhöhung der Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Erdgas, Heizöl - einmalige oder jährliche mit zuvor festgelegtem CO2-Preispfad Emissionsminderung/Energiewende bei Erhöhung des wirtschaftlichen Anreizes in Wärme und Strom Wärme Verkehr Verkehr, CO2-Emissionen zu vermeiden und in klimafreundliche Technologien zu investieren ** ✓ *** ✓ *** Bewertung umsetzbar bis 2021 Einfache rechtliche Umsetzung durch Anpassung der Energiesteuersätze ✓ bestehende Steuererleichterungen und -ausnahmen können erhalten bleiben keine zusätzliche Bürokratie, da nur Änderung der Steuersätze im bestehenden Energiesteuerrecht 2. Dezember 2019 * bei gleichzeitiger Senkung der Stromsteuer ** weiterhin über EU-ETS geregelt 16 *** abhängig von der Höhe des impliziten CO2-Beitrags
Die Koalition hat sich indes für einen nationalen sektorbezogenen Emissionshandel entscheiden, für den das Regelwerk komplett neu erarbeitet werden muss Mittelerhebung/Steuerungswirkung Wirkung auf Energiepreise ▪ Ausgabe einer limitierten Anzahl von Strom Benzin Diesel/Heizöl Erdgas Emissionszertifikaten für CO2ä-Emissionen bei Wärme und Verkehr (an Öl- und Gashändler) in Deutschland ▪ Durch Handelbarkeit und Knappheit der Zertifikate bildet sich ein CO2-Preis am Markt Emissionsminderung/Energiewende bei wirtschaftlicher Anreiz in Wärme und Verkehr, CO2- Strom Wärme Verkehr Emissionen zu vermeiden und in klimafreundliche Technologien zu investieren, abhängig von Marktpreis und Preisschwankungen * ✓ ** ✓ ** Bewertung umsetzbar bis 2021*** direkte CO2-Mengensteuerung in Wärme und Verkehr möglich, Preisbildung am Markt freie Zuteilungen und Ausnahmen sind neu festzulegen; zusätzlicher Bürokratieaufwand Einführung vermutlich nicht mehr rechtzeitig bis 2021 für Beitrag zur Non-ETS-Zielerreichung 2. Dezember 2019 * weiterhin über EU-ETS geregelt ** abhängig von der Höhe des CO2-Zertifikatpreises am Markt ***Agora/Öko-Institut (2019) 17
CO2-Bepreisung im Klimaschutz- programm 2030
„Die Bundesregierung verfolgt mit dem Klimaschutzprogramm 2030 einen Ansatz, […] die vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen.“ (Klimaschutzprogramm 2030, Kapitel 3) Vorstellung durch Koalitionsausschuss am 20. September 2019 Klimaschutzprogramm 2030 vom 9. Oktober 2019 BMF (2019) BMU (2019) 2. Dezember 2019 19
Die CO2-Bepreisung enthält zwei Maßnahmen: den nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr und den Mindestpreis im EU-Emissionshandel Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030) Maßnahmen 3.2 und 3.3 CO2-Bepreisung und Entlastung Kapitel Anzahl Einzel- 1. Instrument zur CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme Maßnahmen und Verkehr – Nationales Emissionshandelssystem 3.2 CO2-Bepreisung 2 2. Mindestpreis im EU-Emissionshandel 3.3 Entlastung von Bürgern und Wirtschaft 4 9 1. Senkung der Stromkosten 3.4.1 Energiewirtschaft 2. Änderung der Entfernungspauschale für Fernpendler 3.4.2 Gebäude 10 3. Änderung beim Wohngeld und beim Mietrecht 3.4.3 Verkehr 13 4. Transferleistungen 3.4.4 Industrie 10 3.4.5 Landwirtschaft 5 3.4.6 Sonstige Maßnahmen (Deponien) 1 3.4.7 Landnutzung, Landnutzungsänderung und 4 Forstwirtschaft 3.5 Übergreifende Maßnahmen 4 2. Dezember 2019 20
Ziel ist ein europaweiter übergreifender Zertifikatehandel für alle Sektoren – zunächst soll der EU-Emissionshandel um einen moderaten europäischen Mindestpreis ergänzt werden Maßnahmen für den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) CO2-Mindestpreis sichert Investitionen in klimaschonende Technologien ab, die bei einem zu starken Verfall des CO2-Zertifikate- preises im EU-Emissionshandel entwertet würden Der CO2-Mindestpreis soll moderat sein; eine konkrete Höhe wurde nicht festgelegt. Der CO2-Mindestpreis soll europäisch gelten; eine nationale Umsetzung wie in Großbritannien mit dem carbon price floor ist nicht geplant. Für die Umsetzung sind europäische Mehrheiten notwendig, die derzeit nicht absehbar sind. Klimaschutzprogramm 2030 (2019) 2. Dezember 2019 21
Für Wärme und Verkehr, die nicht vom EU-ETS erfasst sind, soll ein Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt werden – zunächst mit Festpreis, anschließend mit Preiskorridor CO2-Zertifikatspreis nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG-Entwurf) Zur Abgabe der Zertifikate werden die Inverkehr- bringer der Heiz- und Kraftstoffe verpflichtet 100 Einführungsphase (2021 – 2025) Veräußerung der Zertifikate zu einem 80 jährlichen Festpreis, der zum zweiten Jahr um in € je Tonne CO2 Zertifikatspreis 10 Euro und danach jährlich um 5 Euro je 60 Höchstpreis 60 Tonne CO2 ansteigt Beschluss erforderlich zur Fortführung oder Änderung Nationaler Emissionshandel mit Preiskorridor 40 35 35 des Preiskorridors im Jahr 2026 30 25 Im Jahr 2026 wird der Preis der Emissions- 20 Mindestpreis 20 zertifikate durch den Markt bestimmt innerhalb 10 eines Preiskorridors von 35 bis 60 Euro je Tonne CO2 0 2019 2021 20252026 2030 Preiskorridor ab 2027 Soll der Preiskorridor nach 2026 fortgeführt werden, ist dafür eine gesetzliche Anpassung Klimaschutzprogramm 2030 (2019) und in 2025 erforderlich Entwurf zum Brennstoffemissionshandelsgesetz 2. Dezember 2019 22
Ein impliziter CO2-Preis für einen Energieträger berücksichtigt wie viel CO2 bei dessen Verbrennung freigesetzt wird. Für Strom und Erdgas wird der implizite CO2-Preis in den üblichen Verkaufs- einheiten ct/kWh und für Benzin, Diesel und Heizöl in ct/l angegeben. Umgerechnet auf übliche Einheiten bedeuten... 0,5 ct/kWh Strom (bei einem CO -Mix von Strom von 470 g/kWh) 2 0,2 ct/kWh Erdgas …10 € 2,4 ct/l Benzin pro Tonne CO2 2,7 ct/l Diesel 2,7 ct/l Heizöl Agora Energiewende 2. Dezember 2019 23
Die Wirkung des CO2-Preises im Klimaschutzprogramm 2030 verpufft angesichts der Höhe der anderen Abgaben und Umlagen 2. Dezember 2019 * Senkung der EEG-Umlage nach KSP 2030 anteilig zum CO2-Preis fortgeschrieben 24
Rückverteilung der Einnahmen aus der Veräußerung der CO2- Zertifikate nach Klimaschutzplan 2030 Zur Rückverteilung sieht der Klimaschutzplan 2030 vor: 1. Senkung der Stromkosten durch Absenkung der EEG-Umlage von derzeit 6,756 Cent/kWh (2020) oder ggf. weiterer Strompreiskomponenten 2021 um 0,25 Cent/kWh 2022 um 0,5 Cent/kWh 2023 um 0,625 Cent/kWh 2. Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21 km um 5 Cent/km auf 35 Cent/km ab 2021 befristet bis zum 31.12.2026 3. Erhöhung des Wohngelds um 10 % und Prüfung beim Mietrecht zur Begrenzung der Umlage der CO2-Bepreisung auf Mieter 2. Dezember 2019 25
Fazit und Ausblick
Fazit: Das Klimaschutzprogramm (KSP) 2030 hat grundsätzlich richtige Ansätze – zum Erreichen des Klimaziels 2030 reicht es noch lange nicht. Treibhausgasemissionen nach Sektoren und Klimaziele (vor KSP 2030) Die Verankerung der Sektorenziele am unteren Rand des Zielkorridors des Klimaschutzplans 2050 legt die Basis für Klimaschutz in allen Sektoren. Weil aber konkrete Maßnahmen bei Zielverfehlung fehlen, setzt der Kontrollmechanismus jedoch nur auf das Engagement zukünftiger Regierungen Durch Festpreis und Preiskorridor im nEHS ist weder die Emissionsmenge effektiv begrenzt, noch gibt es Preissicherheit innerhalb des Preiskorridors Das KSP 2030 gibt nicht ausreichend Planungs- sicherheit und ungenügende Investitionsanreize; der CO2-Preis kommt zu spät und ist zu niedrig; das nEHS nach KSP 2030 ist rechtlich umstritten Die Rückverteilung der eingenommenen Mittel reicht nicht aus, um die Belastung (gerade armer) Verbraucher (im Mittel) zu kompensieren Die für die Sektorenkopplung notwendige Strompreissenkung bleibt homöopathisch Der Bürokratieaufwand ist demgegenüber groß BMU (2019), Umweltbundesamt (2019) *vorläufige Daten 2. Dezember 2019 27
Ausblick: Das Thema Klimaschutz geht nicht mehr weg. „Well below 2 degrees“ ist das vereinbarte Ziel. Die entsprechenden Maßnahmen werden folgen. Ursula von der Leyen im Europäischen Parlament Ankündigung von der Leyen als designierte Präsidentin EU-KOM: 100-Tage-Programm zu Klima/Green New Deal Anhebung Klimaziel EU auf -50 % bis 2030; Vorlage eines Konzepts für eine Steigerung auf 55 % Minderung bis 2030 Klimaneutralität der EU bis 2050 Ausweitung und Verschärfung des EU-Emissions- handels Ernennung eines Vize-Kommissionspräsidenten mit Schwerpunkt „Green New Deal“ Ankündigungen BK‘in Merkel: Deutschland klimaneutral bis 2050 Unterstützung für verschärftes EU-Klimaziel 2030 © European Union 2019 2. Dezember 2019 28
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Anhang Was machbar gewesen wäre: Pragmatischer Lösungsvorschlag zur kurzfristigen Einführung einer CO2-Bepreisung
15 Eckpunkte für das Klimaschutzgesetz: Der CO2-Preis gehört zum Fundament des Klimaschutzhauses – nur mit Wänden und Dach ist es ein Haus. 2. Dezember 2019 31
Eckpunkt 2: Vorschlag für eine kurzfristig umsetzbare und sozial ausgewogene CO2-Bepreisung außerhalb des europäischen Emissionshandels Wirkung und Mittelverwendung einer sozial ausgewogenen CO2-Bepreisung mit 50 €/tCO2 zum 1. Oktober 2020 im ersten Jahr Wirkung: Direkte Rückverteilung von ~90 % der Einnahmen Impliziter CO2-Beitrag Bundeshaushalt durch Strompreissenkung (Sektorenkopplung) und Klima- (Non-ETS) mit 50 €/t1,2 prämie sowie Anschub von Wärme- und Verkehrswende 1. Senkung der Stromsteuer um 2,0 ct/kWh auf EU-Mindestsatz Benzin: +11,8 ct/l 6,5 Mrd. € als Rückverteilung und Anschub der Sektorenkopplung aufkommens- neutral 2. Pro-Kopf-Klimaprämie von 100 € p. a. für alle Bewohner 6,5 Mrd. € Diesel: +16,4 ct/l, Deutschlands mit Ausnahme der einkommensstärksten 20 % davon 3,1 ct/l für (Erhöhung der Prämie bei Erhöhung des CO2-Beitrags) Reduzierung des Dieselprivilegs3 3. Härtefall-Fonds: besonders Betroffenen (trotz Strompreis- 15,5 Mrd. € 0,5 Mrd. € senkung und Klimaprämie) werden auf Antrag Zuschüsse gewährt Erdgas: +1,0 ct/kWh 4. Sofortprogramm Elektromobilität zur Ertüchtigung des 1,0 Mrd. € Stromnetzes inkl. öffentlicher Ladestationen 5. Sofortprogramm Ölkesseltausch: Zusatzbonus von 10.000 € Heizöl: +13,3 ct/l 1,0 Mrd. € für EE-Wärrne und Gebäudedämmung (2021-2025) 1) geltende Energiesteuerausnahmen für die Industrie bleiben erhalten 2) automatischer Anstieg zum 1. Oktober um 10-15 €/t, falls Sektorziel verfehlt Agora Energiewende 3) schrittweise Abschaffung des Dieselprivilegs bis von 18,4 ct/l bis 2025, im Gegenzug Reduzierung der Kfz-Steuer für Diesel-PKW auf das Niveau von Benzinern 2. Dezember 2019 32
Back up
Das Klimaschutzprogramm 2030 beinhaltet 62 sektoren- übergreifende und sektorspezifische Einzelmaßnahmen Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030) Maßnahmen im Kapitel 3.4.1 Energiewirtschaft Kapitel Anzahl Einzel- 1. Schrittweise Reduzierung und Beendigung der Maßnahmen Kohleverstromung auf Basis der Empfehlungen der Kommission WSB 3.2 CO2-Bepreisung 2 2. Ausbau der EE auf 65 Prozent Anteil am Bruttostrom- 3.3 Entlastung von Bürgern und Wirtschaft 4 verbrauch bis 2030 3.4.1 Energiewirtschaft 9 3. Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der 3.4.2 Gebäude 10 Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) 4. Wärmenetze zunehmend auf erneuerbare Energien und 3.4.3 Verkehr 13 unvermeidbare Abwärme umstellen 3.4.4 Industrie 10 5. Reallabore der Energiewende 3.4.5 Landwirtschaft 5 6. Energieeffizienzstrategie 2050 (EffSTRA) 3.4.6 Sonstige Maßnahmen (Deponien) 1 7. Begleitmaßnahmen Energiewende 3.4.7 Landnutzung, Landnutzungsänderung und 8. EU-Kooperation 4 Forstwirtschaft 9. Investitionsprogramm – Energieeffizienz und 3.5 Übergreifende Maßnahmen 4 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft 2. Dezember 2019 34
CO2-Vermeidungskosten im Verkehr liegen überwiegend weit über 100 Euro je Tonne CO2 CO2-Vermeidungskosten für Deutschland 400 Euro/t CO2e 200 0 300 400 Mt CO2e -200 Energie Industrie Landwirtschaft Gebäude Verkehr Agora Energiewende auf Basis von BDI 2. Dezember 2019 35
Mit viel Wind und Sonne sind die CO2-Emissionen des Strommix‘ gering und in der Regel auch gleichzeitig die Strompreise – allerdings bisher nur im Großhandel Stromerzeugung und Verbrauch, Emissionen des Strommix‘ und Strompreise im Großhandel am Beispiel Dezember 2018 120 700 120 700 600 100 600 Emissionsfaktor (CO2 g/kWh) 100 Börsenstrompreis (Euro/MWh) Emissionsfaktor (CO2 g/kWh) Nettostromerzeugung und 80 500 500 -verbrauch (GW) 80 60 400 400 60 40 300 300 20 40 200 200 0 20 100 -20 100 0 0 -40 0 Biomasse Wasserkraft Wind Offshore Wind Onshore Strompreis Großhandel PV Konventionelle Kraftwerke Emissionsfaktor des Strommix Nachfrage Emissionsfaktor des Strommix Agorameter (2019) 2. Dezember 2019 36
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