Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)

 
WEITER LESEN
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
3. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 8 in Wickede (Ruhr)

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 des
BauGB (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) sowie
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1
UVPG NW in Verbindung mit Anlage 1 und 2

Auftraggeber   Gemeinde Wickede (Ruhr)

Datum          April 2021
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
Verfasser

              Uwedo - Umweltplanung Dortmund
              Wandweg 1
              44149 Dortmund

Telefon       0231 ⁞ 799 26 25 - 7
Fax           0231 ⁞ 799 26 25 - 9
E-Mail        info@uwedo.de
Internet      www.uwedo.de

Projektnummer 1903109

Bearbeitung   Dipl.-Ing. Nina Karras, Stadtplanerin AKNW
              Dipl.-Ing. Ole Nettig, Stadtplaner AKNW

Datum         12. April 2021
UWEDO                                                                                           Inhaltsverzeichnis
                                                           3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                                       Vorprüfung des Einzelfalls

Inhalt
1.     Einleitung                                                                                               1
     1.1     Anlass- und Aufgabenstellung                                                                       1
     1.2     Lage im Raum                                                                                       1
     1.3     Datengrundlagen                                                                                    3
2.     Vorprüfung des Einzelfalls                                                                               3

Abbildungen
Abbildung 1:      Lage des Vorhabens in Wickede = schwarze Umrandung (Ausschnitt aus der TK 25)                 2
Abbildung 2:      Abgrenzung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 (Ausschnitt aus der DGK5)                 2

Tabellen
Tabelle 1:     Vorprüfung des Einzelfalls (Prüfkriterien gem. Anlage 2 BauGB i. V. m. Anlage 2 UVPG NW
               (kursiv))                                                                                        3

                                                                                                        April 2021
UWEDO                                                                                                    Seite ⁞ 1
                                                           3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                                       Vorprüfung des Einzelfalls

1.      Einleitung

1.1     Anlass- und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Wickede (Ruhr) plant, die brachgefallenen Flächen südlich der Marscheidstraße für Gewerbe
nutzbar zu machen. Der derzeitige rechtskräftige Bebauungsplan sieht für den Bereich bereits ein Industriegebiet
vor. Für die Änderung des Bebauungsplanes von einem Industriegebiet zu einem Gewerbegebiet ist die
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 geplant. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha (s. Abb. 2).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB ist bei einer Flächengröße zwischen 20.000 bis weniger als 70.000 Quadratmetern
eine Durchführung im beschleunigten Verfahren möglich, wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter
Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der
Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der
Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls).

Voraussetzung für das beschleunigte Verfahren ist außerdem, dass der Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von
Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG bzw.
UVPG NW des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen. Nach Nr. 5 der Anlage 1 zu § 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegt der „Bau einer sonstigen
Straße nach Landesrecht“ der „allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls“. Die Rechtsverhältnisse der öffentlichen
Straßen sind im Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) geregelt. Das
Plangebiet wird über die Marscheidstraße erschlossen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8, liegt die
Marscheidstraße innerhalb des Industriegebietes (GI(e)) und ist nicht -wie im Rahmen der 3. Änderung geplant-
als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Damit wird ein Vorhaben im Sinne der Nr. 5 der Anlage 1 zu § 1 UVPG
NRW begründet und somit eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Zur Klärung der UVP-Pflicht des Straßenvorhabens wird die vorliegende allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
durchgeführt. Das Ergebnis der Vorprüfung entscheidet über die Notwendigkeit zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG richtet sich die Vorprüfung nach Anlage 3 des UVPG.
Das UVPG NW trifft in § 1 Abs. 1 abweichende Regelungen: „soweit in den Vorschriften des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung verwiesen
wird, tritt die Anlage 2 dieses Gesetzes an deren Stelle“.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kommen die Anlage 2 des BauGB in Kombination mit der Anlage 2 des
UVPG NW zur Anwendung. Entsprechend der Gliederung erfolgt eine Prüfung der Umweltauswirkungen des
Vorhabens zur Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen des Plans. Hierzu werden alle Kriterien der beiden
Anlagen 2 aufgelistet und auf der Grundlage frei verfügbarer Daten (z. B. Bodenkarten,
Schutzgebietsausweisungen, Fachinformationssysteme im Internet), vorliegender Fachgutachten sowie von der
Gemeinde Wickede (Ruhr) zur Verfügung gestellter Unterlagen bewertet.

1.2     Lage im Raum
Der Vorhabensbereich befindet sich in zentraler Lage der Gemeinde Wickede (Ruhr), ca. 300 m westlich des
Stadtzentrums und wird im Norden durch den Industriebetrieb der Mannesmann Precision Tubes GmbH begrenzt
Im Osten grenzt die Marscheidstraße sowie im Süden die im Betrieb befindliche Eisenbahnstrecke der Oberen
Ruhrtalbahn an. Westlich wird die Fläche durch den Gartenbereich eines Wohnhauses nahe der Fröndenberger
Straße begrenzt, welcher sich teilweise innerhalb des Plangebietes befindet. (s. Abb. 1 u. 2).

                                                                                                        April 2021
UWEDO                                                                                            Seite ⁞ 2
                                                   3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                               Vorprüfung des Einzelfalls

                                                                  (Quelle: TIM-ONLINE 2021, eigene Darstellung)
Abbildung 1:   Lage des Vorhabens in Wickede = schwarze Umrandung (Ausschnitt aus der TK 25)

                                                                  (Quelle: TIM-ONLINE 2021, eigene Darstellung)
Abbildung 2:   Abgrenzung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 (Ausschnitt aus der DGK5)

                                                                                                    April 2021
UWEDO                                                                                                        Seite ⁞ 3
                                                               3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                                           Vorprüfung des Einzelfalls

1.3     Datengrundlagen
Wesentliche Grundlage für die Bestandsbeschreibung und Bewertung bilden die Ortsbegehungen / faunistischen
Kartierungen innerhalb des Planungsraumes, welche im Mai 2019 und Januar bis Oktober 2020 erfolgt sind.
Darüber hinaus wurden übergeordnete Planungsebenen, das Fachinformationssystem FIS und @LINFOS des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie weitere frei verfügbare Umweltdaten ausgewertet
(z. B. TIM-ONLINE, ELWAS, UMWELTDATEN VOR ORT). Außerdem werden die Ergebnisse der Artenschutzprüfung
Stufe II (UWEDO 2020) berücksichtigt und zusammenfassend wiedergegeben.

2.      Vorprüfung des Einzelfalls
In der folgenden Auflistung erfolgt die Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend der Kriterien der Anlage 2 des
BauGB in Verbindung mit Anlage 2 des UVPG NW (Kriterien des UVPG NW werden in Kursivdruck aufgeführt).
Soweit möglich, werden die Kriterien gemeinsam abgeprüft. Ergebnis ist ein gutachterliches Fazit und die
Einschätzung, ob das Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen einhergeht und UVP-pflichtig ist. Gemäß § 7
Abs. 5 UVPG ist bei der Vorprüfung zu berücksichtigen, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch
Merkmale des Vorhabens, des Standortes oder durch Vorkehrungen des Vorhabenträgers (z. B. Vermeidungs-
und Verminderungsmaßnahmen) offensichtlich ausgeschlossen werden können.

Tabelle 1:        Vorprüfung des Einzelfalls (Prüfkriterien gem. Anlage 2 BauGB i. V. m. Anlage 2 UVPG
                  NW (kursiv))

 Kriterien                              Angaben zu den Kriterien, Ermittlung der erheblichen / nachteiligen
                                                     Umweltauswirkungen des Vorhabens
 1. Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf
 1. Merkmale der Vorhaben: Die Merkmale eines Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien zu
 beurteilen:
 1.1                                    Die Größe des Plangebietes beträgt 27.252 m². Davon entfallen 22.902 m² auf
 das Ausmaß, in dem der                 das geplante Gewerbegebiet (GE) und 4.350 m² auf die öffentliche
 Bebauungsplan einen Rahmen im          Straßenverkehrsfläche.
 Sinne des § 35 Abs. 3 des Gesetzes     Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,8 festgesetzt, das heißt, dass zukünftig
 über die Umweltverträglichkeits-       80 % der Fläche überbaubar ist. Daraus ergibt sich eine maximal mögliche
 prüfung setzt;                         Versiegelung durch überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen von
 1.1 Größe des Vorhabens                22.672 m².
 1.2                                    Der Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Arnsberg,
 das Ausmaß, in dem der                 Teilabschnitt „Kreis Soest und Hochsauerlandkreis“ von März 2012 stellt für das
 Bebauungsplan andere Pläne und         Plangebiet „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ dar. Die
 Programme beeinflusst;                 Planung ist somit mit den Vorgaben des Regionalplans vereinbar.
                                        Aktuell befindet sich der Regionalplan Ruhr (RVR) in Aufstellung. Der aktuelle
                                        Entwurf entspricht der bisherigen Darstellungen des Gebietsentwicklungsplans.
                                        Im Flächennutzungsplan der Stadt Wickede (Ruhr) ist das Plangebiet als
                                        „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Die Planung ist somit aus den Darstellungen
                                        des Flächennutzungsplanes entwickelt.
                                        Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8 setzt für den Planbereich Industriefläche
                                        (GI) fest. Zugelassen sind ausschließlich Anlagen zur Herstellung von
                                        kaltgefertigten Rohren aus Stahl einschließlich Beizen, Feuerungsanlagen und
                                        Glühen. Überbaubare Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen bestimmt, die
                                        überwiegend in einem geringen Abstand zu den Plangebietsgrenzen geführt sind
                                        was eine hohe bauliche Flexibilität ermöglicht. Die GRZ beträgt 0,8. Darüber
                                        hinaus trifft der Bebauungsplan Festsetzungen zum Immissionsschutz innerhalb
                                        des Industriegebietes.

                                                                                                                April 2021
UWEDO                                                                                                       Seite ⁞ 4
                                                              3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                                          Vorprüfung des Einzelfalls

Kriterien                             Angaben zu den Kriterien, Ermittlung der erheblichen / nachteiligen
                                                   Umweltauswirkungen des Vorhabens
1.3                                   Rechtliche Grundlage bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
die Bedeutung des Bebauungsplans      Bekanntmachung vom 03. November 2017, zuletzt geändert durch Art. 2 des
für die Einbeziehung umweltbezo-      Gesetzes vom 08. August 2020. Im § 1a BauGB sind die ergänzenden und
gener, einschl. gesundheitsbezo-      anzuwendenden Vorschriften zum Umweltschutz enthalten. Gemäß Abs. 2 soll
gener Erwägungen, insb. im Hinblick   mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind
auf die Förderung der nachhaltigen    zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Entwicklung;                          Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch
                                      Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen
                                      zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige
                                      Maß zu begrenzen (Bodenschutzklausel). Landwirtschaftlich, als Wald oder für
                                      Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt
                                      werden und die Notwendigkeit der Umwandlung ist zu begründen
                                      (Umwidmungssperrklausel).
                                      Grundsätzlich entspricht die Planung den oben genannten Vorgaben zum Vorrang
                                      der Innenentwicklung sowie der Wiedernutzbarmachung von Flächen.
                                      Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von
                                      Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die
                                      Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des
                                      Baugesetzbuches zu entscheiden (§ 18 BNatSchG). Diese werden im § 1a
                                      BauGB geregelt. Gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB sind die Vermeidung und der
                                      Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen in der Abwägung zu
                                      berücksichtigen. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits
                                      vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren (Satz 6).
                                      Entsprechend der Bestimmungen des § 13 a BauGB können die Bebauungspläne
                                      der Innenentwicklung ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
                                      4 BauGB (Umweltbericht) und ohne Anwendung der Eingriffsregelung aufgestellt
                                      werden. Gleichwohl sind die Umweltbelange auch im beschleunigten Verfahren in
                                      die Abwägung einzustellen, so dass insbesondere den Aspekten Vermeidung und
                                      Verminderung von Beeinträchtigungen eine Bedeutung zukommt. Im
                                      beschleunigten Verfahren gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des
                                      Bebauungsplanes zu erwarten sind als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB
                                      vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung der
                                      Eingriffe in sonstige Biotopbestände sowie die konkrete Festlegung von
                                      Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ist entsprechend nicht erforderlich.
1.4                                   Eine detaillierte Konfliktanalyse hinsichtlich der Schutzgüter findet in den
die für den Bebauungsplan relevan-    nachfolgenden Kapiteln statt. Relevant sind insbesondere erforderliche
ten umweltbezogenen, einschl.         Baumfällungen und Rodungen von sonstigen Gehölz- und Gebüschbereichen
gesundheitsbezogener Probleme;        sowie die Bewertung dieser Eingriffe hinsichtlich des Artenschutzes.
1.5                                   Zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Artenschutz haben faunistische
die Bedeutung des Bebauungsplans      Kartierungen und die Artenschutzprüfungen der Stufen I und II stattgefunden
für die Durchführung nationaler und   (UWEDO 2020).
europäischer Umweltvorschriften       Die Artenschutzprüfung Stufe I kam zu dem Ergebnis, dass ein Vorkommen und
                                      eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit der Artengruppen Avifauna,
                                      Reptilien und Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden kann. Daher wurden im
                                      Jahr 2020 entsprechende faunistische Erfassungen durchgeführt
                                      (Höhlenbaumkartierung, Brutvogelkartierung, Untersuchung auf Vorkommen der
                                      Schlingnatter). Nachgewiesen wurden 7 planungsrelevante Vogelarten (Girlitz,
                                      Graureiher, Kormoran, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und
                                      Rotmilan). Keine der planungsrelevanten Arten tritt als Brutvogel im Plangebiet
                                      auf. Zudem wurden 12 Höhlenbäume registriert. Die planungsrelevante
                                      Schlingnatter wurde nicht im Gebiet festgestellt. Auf der Grundlage der

                                                                                                                April 2021
UWEDO                                                                                                     Seite ⁞ 5
                                                            3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                                        Vorprüfung des Einzelfalls

Kriterien                            Angaben zu den Kriterien, Ermittlung der erheblichen / nachteiligen
                                                  Umweltauswirkungen des Vorhabens
                                     Erfassungsergebnisse erfolgte die Artenschutzprüfung der Stufe II für die
                                     nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten sowie die Artengruppe der
                                     Fledermäuse.
                                     Insgesamt kommt die vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) zu
                                     dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und
                                     vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (möglichst Erhalt von Höhlenbäumen,
                                     Kontrolle von Baumhöhlungen vor der Fällung auf Fledermausbesatz, Rodung
                                     außerhalb der Brutzeit von Vögeln, Installation von Fledermauskästen als
                                     Ausweichquartiere) artenschutzrechtliche Konflikte mit dem Vorhaben
                                     ausgeschlossen werden können und keine Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1
                                     Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden. Eine Ausnahme nach § 45
                                     Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich und es steht einer Zulassung des
                                     Vorhabens aus artenschutzrechtlicher Sicht nichts im Wege.
1.2                                  Eine detaillierte Konfliktanalyse hinsichtlich der Schutzgüter findet in den
Nutzung und Gestaltung von Wasser,   nachfolgenden Kapiteln statt. Die Auswirkungen betreffen vor allem die
Boden, Natur u. Landschaft           Versiegelung von bisher unversiegelten und mit Gehölzen bewachsenen
                                     Bereichen, eine Veränderung der Flächennutzung von einer Brachfläche zu einem
                                     Gewerbegebiet und die damit einhergehenden zusätzlichen betriebsbedingten
                                     Wirkungen. Auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes werden
                                     Versiegelungen in Höhe von 22.672 m² ermöglicht. Hierbei ist zu berücksichtigen,
                                     dass auch jetzt bereits zum Teil Versiegelungen und Teilversiegelungen im
                                     Bereich der Marscheidstraße, der bestehenden Wohnhäuser mit ihren
                                     Nebenflächen, einem Lagerplatz im zentralen Teil sowie einem Parkplatz im
                                     Osten und der ehemaligen Bahntrasse zum Anschluss an das nördliche
                                     Gewerbegebiet, vorliegen. Außerdem ermöglicht auch der rechtskräftige
                                     Bebauungsplan eine Nutzung des Plangebietes als Industriegebiet. Die 3.
                                     Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 führt unter Berücksichtigung dieser
                                     Aspekte zu keinen zusätzlichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter.
1.3                                  Die Entsorgung der Abfälle und Abwässer wird über die kommunale Entsorgung
Abfallerzeugung                      und den Anschluss an das Kanalnetz sichergestellt. Sollten sich zukünftig
                                     Gewerbebetriebe mit besonderen Anforderungen an die Abfallentsorgung (z. B.
                                     Fertigungs- und Produktionsbetriebe) ansiedeln, erfolgt diese entsprechend der
                                     gesetzlichen Vorschriften.
1.4                                  Angaben zu anlage- und betriebsbedingten Emissionen des Gewerbegebietes
Umweltverschmutzung mit              liegen nicht vor. Gesetzliche Vorgaben sowie DIN-Normen etc. müssen
Belästigungen                        eingehalten werden.
                                     Bezüglich der Änderung des eingeschränkten Industriegebietes (GI) in ein
                                     Gewerbegebiet (GE) hat der Kreis Soest, Bereich Planung und Entwicklung, am
                                     20.05.2019 eine erste Einschätzung abgegeben. Demnach bestehen aus
                                     immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Änderung. Direkt
                                     südlich angrenzend befindet sich das (unempfindliche) Gewerbegebiet im Bereich
                                     Eisenbahnstraße/ Ringstraße/ Erlenstraße/ Bruckstraße. Für die umliegende
                                     östliche und westliche Wohnbebauung wird sich die immissionsschutzrechtliche
                                     Beurteilungssituation durch die immissionsärmere Nutzung verbessern (GE statt
                                     GI). Die abschließende immissionsschutzrechtliche Prüfung erfolgt im
                                     Baugenehmigungsverfahren.
                                     Im Rahmen der Bauphase kann es temporär zu Staubemissionen, Lärm und
                                     Erschütterungen kommen. Die Beurteilung von Schallimmissionen aus dem
                                     Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen
                                     Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -Geräuschimmissionen-„ (AVV
                                     Baulärm). Die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm sind einzuhalten.

                                                                                                            April 2021
UWEDO                                                                                                        Seite ⁞ 6
                                                               3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                                           Vorprüfung des Einzelfalls

Kriterien                               Angaben zu den Kriterien, Ermittlung der erheblichen / nachteiligen
                                                     Umweltauswirkungen des Vorhabens
1.5                                    Angaben über die zukünftigen Nutzer des Gewerbegebietes liegen nicht vor.
Unfallrisiko, insb. mit Blick auf      Grundsätzlich sind zum Beispiel der Abstandsflächenerlass NRW sowie Vorgaben
verwendete Stoffe u. Technologien      des Leitfadens KAS-18 (Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen
                                       nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der
                                       Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG) einzuhalten. Bei Einhaltung aller
                                       Rechtsvorschriften sind erhebliche Gefahren ausgehend von dem Gewerbegebiet
                                       auszuschließen.
2. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete, insbesondere in Bezug auf
2. Standort der Vorhaben
(Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebietes, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist
insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen
Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen:)
3. Merkmale der möglichen Auswirkungen: Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens sind anhand der
unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; insbesondere ist Folgendem Rechnung zu tragen:
2.1 und 3.4, 3.5                       Eine detaillierte Konfliktanalyse hinsichtlich der Schutzgüter findet in den
die Wahrscheinlichkeit, Dauer,         nachfolgenden Kapiteln statt. Die Auswirkungen betreffen vor allem die
Häufigkeit und Umkehrbarkeit der       Versiegelung von bisher unversiegelten Bereichen und sind von dauerhafter
Auswirkungen;                          Wirkung (sofern keine zukünftigen Änderungen am Planungsrecht vorgenommen
                                       und die Flächen auch zukünftig als Gewerbegebiet genutzt werden).
2.2 und 3.2                            Ein kumulativer und grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen ist nicht
den kumulativen und grenzüber-         erkennbar.
schreitenden Charakter der
Auswirkungen;
2.3                                    Überschreitungen von Qualitätsnormen und Grenzwerten sind durch
die Risiken für die Umwelt, einschl.   Festsetzungen im Bebauungsplan nicht zu erwarten. Hinsichtlich der
der menschlichen Gesundheit (zum       immissionsschutzrechtlichen   Bewertung       wird auf Punkt   1.4
Beispiel bei Unfällen)                 „Umweltverschmutzung mit Belästigungen“ verwiesen.
2.4 und 3.1                            Die Auswirkungen bleiben weitgehend auf das Plangebiet selbst begrenzt.
den Umfang und die räumliche           Hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Bewertung wird auf Punkt 1.4
Ausdehnung der Auswirkungen            „Umweltverschmutzung mit Belästigungen“ verwiesen.
dem Ausmaß der Auswirkungen
(geographisches Gebiet und
betroffene Bevölkerung)
2.5                                    Grundsätzlich entspricht die Wiedernutzung der Brachfläche im Innenbereich
die Bedeutung und die Sensibilität     einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und ist einer
des voraus. betroffenen Gebietes auf   Neuausweisung von bebauten Flächen im Außenbereich vorzuziehen.
Grund der besonderen natürlichen       Gegenüber der jetzigen Situation sind aktuell keine erheblichen zusätzlichen
Merkmale, des kulturellen Erbes, der   Auswirkungen auf Natur und Landschaft, das kulturelle Erbe oder die Intensität
Intensität der Bodennutzung des        der Bodennutzung unter Berücksichtigung von Umweltqualitätsnormen und
Gebietes jeweils unter Berücksich-     Grenzwerten im betroffenen Gebiet zu erwarten.
tigung der Überschreitung von
Umweltqualitätsnormen und
Grenzwerten
3.3                                    Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Schwere und
der Schwere und der Komplexität der    Komplexität der Auswirkungen sind aus dem Vorhaben nicht zu erwarten
Auswirkungen

                                                                                                             April 2021
UWEDO                                                                                                        Seite ⁞ 7
                                                               3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                                           Vorprüfung des Einzelfalls

Kriterien                               Angaben zu den Kriterien, Ermittlung der erheblichen / nachteiligen
                                                     Umweltauswirkungen des Vorhabens
2.6 folgende Gebiete:
2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen
jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):
2.6.1 und 2.3.1                         Keine Ausweisung im Vorhabensbereich oder im Wirkraum des Vorhabens. Das
Natura 2000-Gebiete nach § 7 Abs. 1     nächstgelegene Natura 2000-Gebiet befindet sich ca. 380 m südöstlich des
Nr. 8 des BNatSchG                      Vorhabens im Bereich der Ruhraue.
2.6.2 und 2.3.2                         Keine Ausweisung im Vorhabensbereich oder im Wirkraum des Vorhabens. Das
Naturschutzgebiete gem. § 23 des        nächstgelegene Naturschutzgebiet befindet sich ca. 360 m südlich des
BNatSchG, soweit nicht bereits von      Vorhabens im Bereich der Ruhraue.
Nummer 2.6.1 erfasst
einschl. einstweilig sichergestellter
Naturschutzgebiete gem. § 22 Abs. 3
BNatSchG
2.6.3 und 2.3.3                         Keine Ausweisung im Vorhabensbereich oder im Wirkraum des Vorhabens.
Nationalparke gem. § 24 BNatSchG,
soweit nicht bereits von Nummer
2.6.1 erfasst
2.6.4 und 2.3.4                         Keine Ausweisung im Vorhabensbereich oder im Wirkraum des Vorhabens. Das
Biosphärenreservate und                 nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet befindet sich gemäß Landschaftsplan V
Landschaftsschutzgebiete gem. den       „Wickede/Ense“ ca. 470 m südlich des Vorhabens südlich der Ruhr (C.2.06 LSG
§§ 25 und 26 des BNatSchG               „Echthauser Berg/Echthauser Heide/Osterberg“)
einschl. einstweilig sichergestellter
Landschaftsschutzgebiete nach § 22
Abs. 3 BNatSchG
2.6.5 und 2.3.7                         Keine Ausweisung im Vorhabensbereich oder im Wirkraum des Vorhabens. Die
gesetzlich geschützte Biotope gem.      nächstgelegenen gesetzlich geschützte Biotope befinden sich ca. 450 m
§ 30 BNatSchG                           südöstlich des Vorhabens im Bereich der Ruhraue sowie ca. 580 m nordwestlich
und nach § 42 LNatSchG NW               angrenzend zur Fröndenberger Straße.

2.6.6 und 2.3.8                         Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete liegen im Vorhabensbereich
Wasserschutzgebiete gem. § 51           oder im Wirkraum des Vorhabens nicht vor.
WHG, Heilquellenschutzgebiete gem.      Gemäß ELWAS liegen im Vorhabensbereich oder im Wirkraum des Vorhabens
§ 53 Abs. 4 WHG sowie                   keine Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete vor.
Überschwemmungsgebiete gem.
§ 76 des WHG
Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG
2.6.7 und 2.3.9                         Nicht bekannt.
Gebiete, in denen die in Rechtsakten
der Europäischen Union festgelegten
Umweltqualitätsnormen bereits
überschritten sind
2.6.8 und 2.3.10                        Die Stadt Wickede (Ruhr) ist im LEP NRW als Grundzentrum abgebildet. Für die
Gebiete mit hoher Bevölkerungs-         Bewertung der Umweltauswirkungen des kleinen Vorhabens ist dies nicht
dichte, insbesondere Zentrale Orte im   relevant.
Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des ROG
2.6.9 und 2.3.11                        Es liegen keine verzeichneten Denkmäler im Vorhabensbereich oder im Wirkraum
in amtlichen Listen oder Karten         des Vorhabens. Bodendenkmäler sind nicht bekannt.
verzeichnete Denkmäler, Denkmal-

                                                                                                             April 2021
UWEDO                                                                                                          Seite ⁞ 8
                                                                 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                                             Vorprüfung des Einzelfalls

Kriterien                                 Angaben zu den Kriterien, Ermittlung der erheblichen / nachteiligen
                                                       Umweltauswirkungen des Vorhabens
ensembles, Bodendenkmäler oder
Gebiete, die von der durch die Länder
bestimmten Denkmalschutzbehörde
als archäologisch bedeutende
Landschaften eingestuft worden sind.
2.3.5                                     Keine Ausweisung im Vorhabensbereich oder im Wirkraum des Vorhabens.
Naturdenkmäler nach § 28 BNatSchG
2.3.6                                     Keine Ausweisung im Vorhabensbereich oder im Wirkraum des Vorhabens
geschützte Landschaftsbestandteile,       gemäß Landschaftsplan V „Wickede/Ense“.
einschl. Alleen, nach § 29 BNatSchG,
nach § 41 LNatSchG
2.1 bestehende Nutzung des                Das Plangebiet ist mit Ausnahme der Marscheidstraße, der bestehenden
Gebietes, insb. als Fläche für            Wohnhäuser mit ihren Nebenflächen, einem Lagerplatz im zentralen Teil sowie
Siedlung u. Erholung, für land-, forst-   einem Parkplatz im Osten und der ehemaligen Bahntrasse zum Anschluss an
und fischereiwirtschaftliche              das nördliche Gewerbegebiet, unversiegelt. Auf dem Lagerplatz befanden sich
Nutzungen, für sonstige                   zum Zeitpunkt der Begehung mehrere Kies- und Sandhaufen, ein Container,
wirtschaftliche u. öffentliche            Baufahrzeuge sowie zwei Bürocontainer.
Nutzungen, Verkehr, Ver- und              Im südlichen Bereich des Plangebietes verläuft ein aktuell nicht mehr genutztes
Entsorgung (Nutzungskriterien)            Betriebsgleis. Der Bahnkörper wird auf der Südseite durch aufkommenden
                                          Staudenknöterich, Brombeere und Birkenaufwuchs von den Gleisen der Oberen
                                          Ruhrtalbahn begrenzt.
                                          Die unversiegelten Flächen im östlichen Bereich des Plangebietes zwischen der
                                          Marscheidstraße und der Eisenbahnstrecke stellen sich als Brache dar. Es
                                          überwiegen verbuschte Strukturen mit Baumbestand bestehend aus Weißdorn,
                                          Eschen, Weiden, Birken, Spitzahorn und Brombeere. Östlich der Brache grenzt
                                          eine überwiegend versiegelte Parkplatzfläche an. Randlich befinden sich hier
                                          geschotterte Bereiche mit aufkommender Gehölzsukzession sowie eine größere
                                          Bauschuttansammlung.
                                          Eine Bedeutung für die Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche
                                          Nutzungen ist im Vorhabensbereich und Umfeld nicht gegeben.
                                          Die bestehende Verkehrsfläche ist nicht gewidmet und wird im Zuge der 3.
                                          Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr) zu einer öffentlichen
                                          Straße ausgebaut. Die bestehenden verkehrliche Nutzungen werden durch die
                                          Planung nicht eingeschränkt.
                                          Hinsichtlich der Ver- und Entsorgung werden im Rahmen des Ausbaus der
                                          Marscheidstraße Regen- und Schmutzwasserkanäle vorgehalten, welche an die
                                          neuen Bauflächen angeschlossen werden.
                                          Von der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 gehen unter Berücksichtigung
                                          der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes keine erheblichen
                                          Auswirkungen auf die Nutzungskriterien aus.
2.2 Reichtum, Qualität u. Regene-         Daten zum Grundwasser werden dem Fachinformation ELWAS des
rationsfähigkeit von Wasser, Boden,       MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND
Natur u. Landschaft des Gebietes          VERBRAUCHERSCHUTZ NRW entnommen. Demnach liegt der gesamte
(Qualitätskriterien)                      Untersuchungsraum im Bereich des Grundwasserkörpers „Grundwasserkörper
                                          276_07 Mittlere & Obere Ruhr-Talaue“.
                                          Der Grundwasserkörper besteht aus intensiv gefalteten Schiefertonen (Ton- und
                                          Schluffsteinen) im Wechsel mit teilweise konglomeratischen Sandsteinen. Die
                                          Ton- und Schluffsteine sind sehr gering durchlässig, während mächtige
                                          Sandsteinfolge als mäßig durchlässig gelten. Die Grundwasserneubildungsrate ist

                                                                                                                April 2021
UWEDO                                                                                                      Seite ⁞ 9
                                                             3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in Wickede (Ruhr)
                                                                                         Vorprüfung des Einzelfalls

Kriterien                              Angaben zu den Kriterien, Ermittlung der erheblichen / nachteiligen
                                                    Umweltauswirkungen des Vorhabens
                                      sehr gering. Der Flurabstand ist im Allgemeinen kleiner 10 m und hängt von der
                                      jeweiligen Geländeexposition ab.
                                      Im Plangebiet liegen keine Fließ- und Stillgewässer.
                                      Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser gehen von der Planung nicht aus.
                                      Der Bodenkarte NRW (GEOportal.NRW 2021, Schutzwürdigkeit der Böden - 3.
                                      Auflage) kann entnommen werden, dass im Plangebiet der Bodentyp Vega
                                      (Braunauenboden) vorherrscht und die „Wahrscheinlichkeit der Naturnähe“ der
                                      Böden im Vorhabensbereich überwiegend mit gering angegeben ist. In der 3.
                                      Auflage der Karte der schutzwürdigen Böden, werden die Böden bezüglich der
                                      Bodenteilfunktionen:      Archiv     der     Natur-    und     Kulturgeschichte,
                                      Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte, Regler- und Pufferfunktion /
                                      natürliche Bodenfruchtbarkeit, Reglerfunktion des Bodens für den
                                      Wasserhaushalt im 2-Meter-Raum sowie Funktion für den Klimaschutz als
                                      Kohlenstoffspeicher und Kohlenstoffsenke bewertet. Die Bewertung der
                                      Schutzwürdigkeit erfolgt zweistufig nach dem Grad der Funktionserfüllung („hoch“
                                      oder „sehr hoch“). Eine Bewertung der Schutzwürdigkeit der Böden liegt für das
                                      Plangebiet nicht vor.
                                      Hinsichtlich des Landschaftsbildes / Ortsbild bestehen durch die überwiegend
                                      brachliegenden und stark anthropogen überformten Bereiche erhebliche
                                      Vorbelastungen, so dass von der Planung diesbezüglich keine negativen
                                      Auswirkungen ausgehen.
                                      Hinsichtlich des Kriteriums Eingriffe in Natur und Landschaft wird auf den Punkt
                                      1.3 verwiesen. Entsprechend der Bestimmungen des § 13 a BauGB können die
                                      Bebauungspläne der Innenentwicklung ohne Anwendung der Eingriffsregelung
                                      aufgestellt werden. Die Eingriffe sind bereits jetzt durch den rechtskräftigen
                                      Bebauungsplan Nr. 8 zulässig und werden sich im Rahmen der 3. Änderung nicht
                                      erhöhen. Hinsichtlich des Artenschutzes wird auf den Punkt 1.5 verwiesen.
                                      Erhebliche Auswirkungen auf die Fauna können unter Berücksichtigung der
                                      aufgeführten Maßnahmen vermieden werden.
Gutachterliches Fazit
Zusammenfassend kommt die Bewertung des Vorhabens, basierend auf den für die Vorprüfung des Einzelfalles in Anlage
2 des BauGB bzw. Anlage 2 des UVPG NW vorgegebenen Kriterien, zu dem Ergebnis, dass von der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 8 unter Berücksichtigung des jetzigen Zustandes des Plangebietes sowie den rechtskräftigen
Festsetzungen und damit möglichen Eingriffen des Bebauungsplanes Nr. 8 keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen
auf die Schutzgüter gemäß BauGB und UVPG ausgehen. Durch das Vorhaben sind keine der in Nr. 2.6 bzw. Nr. 2.3
genannten Gebiete / Schutzkriterien erheblich betroffen. Eine weitergehende Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß
UVPG wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten. Das Bebauungsplanverfahren kann nach § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

                                                                                                             April 2021
Sie können auch lesen