Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
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Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus“, Gemeinde Niefern-Öschelbronn • Faunistische Untersuchungen mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung • Bericht rr nerertillaLJ -,±..,- 74; min • Auftraggeber Auftragnehmer IE E OSCHELBRONN s (trerdc'ar Jede«! planbar güthler Gemeinde Niefern-Öschelbronn Planbar Güthler GmbH
Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus“, Gemeinde Niefern-Öschelbronn • Faunistische Untersuchungen mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung • Bericht Bearbeitung: M.Sc. Wildtierökol. Manuel Schüßler B.Sc. Geogr. Jonas Strobel verfasst: Ludwigsburg, 15.07.2021 .................................................................. Diplom-Geograph Matthias Güthler Planbar Güthler GmbH Auftraggeber Auftragnehmer OSCHELBRONN planbar 4ievAirisrime's Zeiett güthler Gemeinde Niefern-Öschelbronn Planbar Güthler GmbH Friedenstraße 11 75223 Niefern-Öschelbronn Mörikestraße 28/3 71636 Ludwigsburg Fon: 07233/9622-0 Fax: 07233/9622-99 Fon: 07141/ 911380 Fax: 07141/ 9113829 E-Mail: gemeinde@niefern-oeschelbronn.de E-Mail: info@planbar-guethler.de Internet: www.planbar-guethler.de Internet: www.niefern-oeschelbronn.de
Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ........................................................................................................................... 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................................... 3 1.2 Datengrundlagen ............................................................................................................ 3 1.3 Rechtliche Grundlage...................................................................................................... 4 1.4 Beschreibung des Vorhabens ......................................................................................... 5 1.5 Beschreibung des Untersuchungsgebiets ....................................................................... 6 2 Methodik ............................................................................................................................ 8 3 Wirkungen des Vorhabens ............................................................................................... 9 4 Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit ............................................................... 10 4.1 Habitatstrukturen........................................................................................................... 10 4.2 Vögel ............................................................................................................................ 12 4.3 Sonstige Tiergruppen .................................................................................................... 13 4.4 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie .................................................... 14 5 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................... 15 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung ........................................................................................ 15 5.2 Empfehlungen ............................................................................................................... 15 6 Gutachterliches Fazit ...................................................................................................... 16 7 Literatur ........................................................................................................................... 17 Planbar Güthler
II Abbildungs-, Tabellen- und Kartenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus“ in Niefern-Öschelbronn .......................................................... 5 Abbildung 2: Ungefähre Lage des Geltungsbereichs ............................................................. 6 Abbildung 3: Abgrenzung des Untersuchungsgebiets für die Erfassung der Tiergruppe Vögel sowie der Habitatstrukturen und Lebensräume sowie Abgrenzung für die Erfassung bodenbrütender Vogelarten ................................................... 7 Abbildung 4: Brombeerhecke knapp außerhalb der nördlichen Geltungsbereichsgrenze ................................................................................. 10 Abbildung 5: Containerprovisorium im Geltungsbereich im nordöstlichen Teil des Untersuchungsgebiets. ................................................................................... 11 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Indirekte Hinweise auf welche im Rahmen der Habitatstrukturkartierung an Gebäuden geachtet wird .............................................................................. 8 Tabelle 2: Begehungstermine zur Erfassung von Tiergruppen bzw. Habitatstrukturen............................................................................................... 8 Tabelle 3: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren und deren mögliche Wirkungsweise auf einzelne Tiergruppen oder -arten ohne Durchführung von Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen ................................. 9 Tabelle 4: Schutzstatus, Gefährdung sowie Anzahl der Reviere der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen und potenziell vom Vorhaben betroffenen Vogelarten ................................................................................... 12 Kartenverzeichnis Karte 1: Untersuchungsergebnisse der Brutvogelerfassung Anhang Planbar Güthler
Einleitung 3 1 EINLEITUNG 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn plant einen neuen Feuerwehrhaus-Standort im Ortsteil Öschelbronn. Der geplante Standort für das Feuerwehrhaus befindet sich am südlichen Siedlungsrand von Öschelbronn, in Verlängerung der Brühlstraße im Gewann Brückenäcker. Es grenzt an ein bestehendes Gewerbe- und Mischgebiet im Norden an. Für das Bauvorhaben soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens erfolgen Eingriffe in Grünland und (teil-)versiegelte Wegeflächen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans in Lebensräume von besonders und streng geschützten Tierarten eingegriffen wird. Mit diesen Eingriffen könnten schwerpunktmäßig Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Vertreter der Tiergruppe Vögel verbunden sein. Die genannte Tiergruppe wurde ebenso wie entsprechend geeignete Habitatstrukturen und Lebensräume explizit erfasst. Die Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung des Vorhabens auf der Basis des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sofern das Vorhaben Zugriffsverbote berührt, ist die Planung so genannter CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality measures) erforderlich, gegebenenfalls ist auch ein Ausnahmeantrag nach § 45 BNatSchG zu stellen. Art und Umfang der CEF-Maßnahmen werden innerhalb des zu erstellenden Gutachtens definiert. Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn hat die Planbar Güthler GmbH mit den oben beschriebenen Untersuchungen und der artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt. 1.2 Datengrundlagen Für die Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden folgende Daten- grundlagen herangezogen: • Eigene Erhebungen im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Februar bis Anfang Juli 2021 • Luftbilder, topografische Karten • Fachliteratur (siehe auch Literaturverzeichnis): - Listen der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützten Arten sowie deren Erhaltungszustand (LUBW 2008, 2013) - Grundlagen der FFH-Arten (BFN 2007, LANUV NRW 2014, LFU 2015, LUBW 2013) - Die Grundlagenwerke Baden-Württembergs zu verschiedenen Artengruppen: ▪ Vögel (HÖLZINGER 1997, 1999, HÖLZINGER und MAHLER 2001, HÖLZINGER und BOSCHERT 2001) • Gesetzliche Grundlagen: - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) - Vogelschutzrichtlinie (VRL) Planbar Güthler
4 Einleitung 1.3 Rechtliche Grundlage Bezüglich der Pflanzen- und Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL sowie der europäischen Vogelarten nach VRL ergeben sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten/Standorten wild lebender Pflanzen und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von wild lebenden Tieren oder ihrer Entwicklungsformen bzw. Beschädigung oder Zerstörung von Exemplaren wild lebender Pflanzen oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bzw. Standorte im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot: Signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für Exemplare, der durch den Eingriff oder das Vorhaben betroffenen Arten. Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbunden sind, werden im Schädigungsverbot behandelt. Planbar Güthler
Einleitung 5 1.4 Beschreibung des Vorhabens Angrenzend an ein Gewerbegebiet plant die Gemeinde Niefern-Öschelbronn einen neuen Feuerwehrhaus-Standort am südlichen Ortsrand des Ortsteils Öschelbronn. Für das Bauvorhaben soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden (vgl. Abbildung 1). Der Geltungs- bereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans erfolgen Eingriffe in ackerbaulich genutzte Flächen und Grünland. Planzeichenlegende 3741 GFIG Fa.für Gerneinbette 2rreklzsbnnung Feux 27, 13.2 ' eentlirhe Dienste rrden relzt nazzyzrn 001F099 M neun Seanegera.. 7m =cern mmee r.iazte 324.40m 8 NN nnraeu ...m.npzebore r:=4 .,:uner,,Ezagereen Fem. 3/1 MW/ft. LI z.vez rn .V2 mem 10, • 2 Verfahrensvermerke Se. M-itt '` .t1,-,;;M:Es..eungpweemetzgeme.,3,....33 rz n '2: 3" - [en EZ, .1.0eeeS ea. Zsecarp2rANIS Gen.e.5 keeern, r2,, r, etebv.,tlenc. rre O 9875 Zennr, nenneytn;ren St eer. Je. Zen, ele: erenebeet Leenmax,' na rt.ecexlen Veleme,ux,e— enge.* 9920 3 Birgeneene Aurra-rnezzozonzzae.ann , vaszorserizenz 5 5 czkarrescreemerneozzzezzurnin z.Z. 3 5 9 Gemeinde Niefem-Oschelbronn rer Bebauungsplan "12 s" '1, 13 St% 14.7.3321 9877 SCHÖFFLER reniteErsffl 13 1O, J3 e4.9121.4.1 helüftelTerAZI 9927 Tr— Abbildung 1: Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus“, Gemeinde Niefern-Öschelbronn Quelle: SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten (Stand vom 14.07.2021) Planbar Güthler
6 Einleitung 1.5 Beschreibung des Untersuchungsgebiets Das Untersuchungsgebiet für die faunistischen Untersuchungen im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus“ befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Öschelbronn (vgl. Abbildung 2). ti Öscheibronn Gaisperg • o ,• : • ■ • , , •••11 •'7•..)1 ... • soss , ie .„;;;.r,\: . • «es, • vee, Hauptera - _ e ;usw— • rr * , K.' \------ --- . eauningsmühle .. ...z-- :.i . e yr., iigt. ,-12.;e -.-e, e,„,-,L. it,'...... 'M ir dr.... e . .1 ...., i...P..r.:-Z,.. 3" "' elk ." '. --c-. - - ,..,,,,....• ;• ... ... 1 ,—• ,.... • .. •.•-...-:,. -.tem...« . m. ‘-'0'."'"-,,e, '- 'vii', ..„.:e.4,-MVA*,.;.'''\;4-`:-'. - -.: ...•-• 3, e,.. 'LL c HR ---___ -----,...s,r.,, --- , —go i lie.9.:''' . •„, ... \ e.....,;- ,.- , .• 1 ,,....• • • • -,, - • -, .•,,.,.. •,...• ,_...,. i„,....... __\, ':;:1/4 ...neisia...7:"' ..1.4%'-'?oci:1:71. 4 r urmberger Straße„. / ' l' ' • .-- 4' 10 . .„,", V' V O ..--• en:, ,,, Eich Weichen I Kirn- Abbildung 2: Ungefähre Lage des Geltungsbereichs (rote Ellipse) Grundlage: Topographische Karte 1: 25.000, unmaßstäblich Die Abgrenzung des Geltungsbereichs (vgl. Abbildung 3, gelbe Linie) entspricht dem Untersuchungsgebiet für die Erfassung geeigneter Habitatstrukturen bzw. Lebensräume und beläuft sich auf ca. 0,5 ha. Das Untersuchungsgebiet für die faunistischen Untersuchungen im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird darüber hinaus erweitert (vgl. Abbildung 3, rote gestrichelte Linie), um die Auswirkungen des Vorhabens in den angrenzenden Lebensräumen bewerten zu können. Im Norden schließen an das Untersuchungsgebiet ein Gewerbegebiet, im Osten, Süden und Westen landwirtschaftlich genutzte Flächen an (vgl. Abbildung 3). Der nördlich entlang des Geltungsbereichs verlaufende Weg wird von einer Brombeerhecke begleitet. Im Geltungs- bereich stand zu Beginn der Untersuchung noch ein Containeraufbau, der sich auf zwei Gebäudetrakte aufteilte. Die Container wurden in der zweiten Aprilhälfte abgebaut. Das gesamte Untersuchungsgebiet mit Ausnahme der Flurstücke 9919 – 9922, welche zum Großteil den Geltungsbereich darstellen und von einer artenarmen Wiese geprägt sind, wird landwirtschaftlich genutzt. Das südliche Drittel des erweiterten Untersuchungsgebiets wird durch einen Wirtschafsweg vom restlichen Untersuchungsgebiet getrennt. Hier findet sich neben der Feld- und Ackerflur auch ein schmaler Streuobststreifen mit vier Apfelbäumen. Die in Abbildung 3 unmittelbar südlich des Geltungsbereichs befindlichen Gehölze fehlten bereits zu Beginn der Untersuchung. Planbar Güthler
Einleitung 7 - Eiw Et a Abbildung 3: Mir Abgrenzung des Untersuchungsgebiets für die Erfassung der Tiergruppe Vögel sowie der Habitatstrukturen und Lebensräume (gelbe Linie) sowie Abgrenzung für die Erfassung bodenbrütender Vogelarten (rote gestrichelte Linie). Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Planbar Güthler
8 Methodik 2 METHODIK Im Zeitraum von Februar bis Juli 2021 wurden Erfassungen der Tiergruppe Vögel sowie Kartierungen potenzieller Habitatstrukturen und Lebensräume verschiedener Tiergruppen im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Habitatstrukturen Die im Untersuchungsgebiet befindlichen Containergebäude wurden am 23.02.2021 bodengestützt unter Verwendung eines Fernglases von außen auf potenzielle Quartiere für Fledermäuse und Brutplätze für gebäude- und nischenbrütende Vogelarten untersucht. Es wurde sowohl auf direkte, als auch auf indirekte Nutzungshinweise (Kotspuren, Nester, etc.) der genannten Tiergruppen geachtet (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Indirekte Hinweise auf welche im Rahmen der Habitatstrukturkartierung an Gebäuden geachtet wird Tiergruppe Tiergruppe Indirekte Hinweise Fledermäuse Vögel Kotspuren X X Urin- und Fettflecken X - Reste von Beutetieren X X Nester bzw. Nistplätze - X Totfunde X X Flächenhafte Habitatstrukturen, die insbesondere für das Vorkommen der Tiergruppen Reptilien und Schmetterlinge von Bedeutung sind, wurden im Juni 2021 aufgenommen. Vögel Für die Erhebung der Vögel erfolgten insgesamt fünf Begehungen zwischen April und Juli 2021, wobei sowohl Sichtbeobachtungen als auch akustische Nachweise aufgenommen wurden. Alle Begehungen erfolgten in den frühen Morgenstunden. Dabei wurden die arttypischen Gesänge und Rufe unterschieden und die zugehörigen Arten lagegenau in einer Karte eingetragen. Die Sichtbeobachtungen wurden teils mit bloßem Auge, teils unter Zuhilfenahme eines Fernglases vorgenommen. Die Auswertung der Erhebungsdaten erfolgte nach den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005). Tabelle 2 enthält eine Übersicht über die Termine der faunistischen Erfassungen. Tabelle 2: Begehungstermine zur Erfassung von Tiergruppen bzw. Habitatstrukturen Tiergruppe bzw. Habitatstrukturen Datum Erfassung potenzieller Habitatstrukturen an Gebäuden sowie 23.02.2021 flächenhafter Habitatstrukturen 15.06.2021 Erfassung der Tiergruppe Vögel 15.04.2021 05.05.2021 15.06.2021 29.06.2021 08.07.2021 Planbar Güthler
Wirkungen des Vorhabens 9 3 WIRKUNGEN DES VORHABENS Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können (vgl. Tabelle 3). Baubedingte Wirkfaktoren: Baubedingte Wirkungen sind vom Baufeld und Baubetrieb ausgehende Einflüsse, die während der Zeit der Baudurchführung zu erwarten sind. Anlagebedingte Wirkfaktoren: Anlagebedingte Wirkfaktoren sind im Gegensatz zu baubedingten Faktoren in der Regel dauerhaft. Betriebsbedingte Wirkfaktoren: Betriebsbedingte Wirkfaktoren entstehen durch den Betrieb der Anlage. Tabelle 3: Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren und deren mögliche Wirkungsweise auf einzelne Tiergruppen oder -arten ohne Durchführung von Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen Wirkfaktoren Wirkungsweise Flächeninanspruchnahme durch Baustellen- Temporärer Verlust von Habitaten einrichtungsflächen Störreize (Lärm, Erschütterung, künstliche Licht- Störung von Nahrungshabitaten, quellen) durch Baubetrieb Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Flucht- und Meidereaktionen Bautätigkeiten unter Maschineneinsatz Verletzung, Tötung, Beschädigung, Zerstörung streng geschützter Tierarten durch Maschinen Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Dauerhafter Verlust von Fortpflanzungs- und Versiegelung und Bebauung Ruhestätten sowie von Nahrungshabitaten, Erhöhung intra- und interspezifischer Konkurrenz Hinderniswirkung durch Glasfassaden/große Erhöhtes Kollisionsrisiko bei großflächiger Fenster Verwendung von Glas- oder Metallfronten Störung von Tieren durch Lärm, Erschütterung, Störung von Nahrungshabitaten, künstliche Lichtquellen im Rahmen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Flucht- und Betriebsabläufen Meidereaktionen Planbar Güthler
10 Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit 4 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE UND BETROFFENHEIT 4.1 Habitatstrukturen Das Untersuchungsgebiet wurde auf sein Potenzial als Habitat für alle relevanten Tiergruppen überprüft. Hierfür wurden flächendeckend alle Habitatstrukturen erfasst, die grundsätzlich als Fortpflanzungs- und Ruhestätte, aber auch als Nahrungshabitat, Flugkorridor, Leitlinie, Rastplatz etc. genutzt werden können. Habitatstrukturen an Gehölzen Im Geltungsbereich selbst befinden sich keine Gehölze. Lediglich im Norden knapp außerhalb der nördlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft eine Brombeerhecke (vgl. Abbildung 4). Die im erweiterten Untersuchungsgebiet befindlichen Einzelbäume sind von der Umsetzung des Vorhabens nicht betroffen und wurden daher nicht eingehender untersucht. cz: e • Abbildung 4: Brombeerhecke knapp außerhalb der nördlichen Geltungsbereichsgrenze Habitatstrukturen an Gebäuden Sowohl im Geltungsbereich als auch im übrigen Untersuchungsgebiet befinden sich keine Bestandsgebäude. Zu Anfang des Untersuchungszeitraums befand sich im Geltungsbereich noch ein Containerprovisorium (vgl. Abbildung 5), welches im Laufe der Untersuchung (Ende April) abgebaut wurde. Der Containeraufbau wies abgesehen von Sing- oder Sitzwarten keine potenziell nutzbaren Strukturen für Vögel oder Fledermäuse auf. Planbar Güthler
Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit 11 Abbildung 5: Containerprovisorium im Geltungsbereich im nordöstlichen Teil des Unter- suchungsgebiets. Flächenhafte Habitatstrukturen Für Reptilien bieten die struktur- und artenarmen Wiesenflächen innerhalb des Geltungs- bereichs kaum bis kein Potenzial als Lebensraum. Es fehlen sowohl Versteckstrukturen als auch attraktive Jagdhabitate. Die Wiesenflächen unterliegen durch die regelmäßige Mahd und die bisherige Nutzung als provisorische Flüchtlingsunterkunft zudem einer gewissen Störung. Ein Vorkommen von Reptilien im Untersuchungsgebiet wird dementsprechend für äußerst unwahrscheinlich erachtet. Im Rahmen der flächenhaften Habitatstrukturkartierung konnten einzelne Bestände des Stumpfblättrigen Ampfers (Rumex obtusifolius) festgestellt werden. Der Große Feuerfalter (Lycaena dispar) nutzt als Larvalhabitat vor allem voll besonnte, nicht oder nur sporadisch gemähte bzw. beweidete Flächen mit größeren, freistehenden Beständen der Raupenfraß- pflanzen (nicht saure Ampferarten: Rumex obtusifolius, R. crispus, R. hydrolapatum). Die Art weist insbesondere in der zweiten Flugphase eine hohe Mobilität auf und nutzt dann auch suboptimale Habitate zur Eiablage. Wiesen und Säume im Geltungsbereich werden jedoch regelmäßig gemäht. Die Mahdzeitpunkte sind für die Art ungünstig. Da zudem der vom Stumpfblättrigen Ampfer bestandene Bereich vor Abbau des Containerprovisoriums die meiste Zeit des Tages beschattet war und das vermehrte Aufkommen des Ampfers mit dem Wegfall dieser Beschattung in Verbindung gebracht werden kann, wird ein residentes Vorkommen der Art daher ausgeschlossen. Aufgrund fehlender Raupenfraßpflanzen oder ihrer Verbreitung und Habitatansprüche kann auch ein Vorkommen weiterer nach Anhang-IV der FFH-Richtlinie geschützter Schmetterlingsarten im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Planbar Güthler
12 Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit 4.2 Vögel Bei der Erfassung der Brutvögel konnten im (erweiterten) Untersuchungsgebiet und dessen Umgebung zwölf Vogelarten nachgewiesen werden (vgl. Tabelle 4 und Karte 2). Davon wurden drei Arten aufgrund ihrer Verhaltensweisen (mit Brutnachweis bzw. Brutverdacht) im Weiteren als Brutvögel betrachtet (vgl. Tabelle 4). Zwei Arten, die nur mit einzelnen Brutzeitbeobachtungen im (erweiterten) Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden konnten, aufgrund ihrer Habitatansprüche jedoch im (erweiterten) Untersuchungsgebiet brüten könnten, wurden den potenziellen Brutvögeln zugeordnet. Alle anderen Arten wurden als Überflieger (vier Arten) oder als Nahrungsgast (drei Arten) aufgenommen. Tabelle 4: Schutzstatus, Gefährdung sowie Anzahl der Reviere der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen und potenziell vom Vorhaben betroffenen Vogelarten Deutscher Wissenschaftlicher RL RL VRL BG Trend Rev. Status Gilde Name Name BW D Amsel Turdus merula * * 1 b +1 1 pB f Bachstelze Motacilla alba * * 1 b -1 - Ng h Blaumeise Cyanistes caeruleus * * 1 b +1 1 B h Goldammer Emberiza citrinella V V 1 b -1 1 pB f Haussperling Passer domesticus V V 1 b -1 - Ng h Hausrot- Phoenicurus * * 1 b 0 1 B g schwanz ochruros Kohlmeise Parus major * * 1 b 0 1 B h Kolkrabe Corvus corax * * 1 b +2 - Ü f Rabenkrähe Corvus corone * * 1 b 0 - Ü f Rotmilan Milvus milvus * V 1, I s +1 - Ng f Star Sturnus vulgaris * 3 1 b 0 - Ng h Singdrossel Turdus philomelos * * 1 b -1 - Dz f RL BW Rote Liste der Vogelarten Baden-Württembergs (BAUER et al. 2016) RL D Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (GRÜNEBERG et al. 2015) 3 gefährdet * nicht gefährdet V Arten der Vorwarnliste VRL EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) 1 Art. 1, Abs. 1 der VRL stellt alle wildlebenden Vogelarten, die im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU heimisch sind (Ausnahme: Grönland) unter Schutz. I Anhang I der VRL enthält besonders gefährdete bzw. schutzwürdige Arten BG Bundesnaturschutzgesetz b besonders geschützte Art nach §7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG s streng geschützte Art nach §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG Trend Bestandsentwicklung im 25-jährigen Zeitraum 1985- 2009 (BAUER et al. 2016) +2 = Bestandszunahme größer als 50 % +1 = Bestandszunahme zwischen 20 und 50 0= Bestandsveränderung nicht erkennbar oder kleiner 20 % -1 = Bestandsabnahme zwischen 20 und 50 % Rev. Anzahl der Brutreviere je Art Status B Brutvogel pB potenzieller Brutvogel Gilde f Freibrüter h Höhlenbrüter g Gebäudebrüter Der Rotmilan konnte im Untersuchungsgebiet als Nahrungsgast erfasst werden. Die Art nutzt besonders die Bereiche südlich des Geltungsbereichs zur Suche nach Beutetieren. Da sich im Umfeld des Untersuchungsgebiets weitere geeignete Jagdgebiete für den Rotmilan Planbar Güthler
Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit 13 anschließen, ist von keiner erheblichen Betroffenheit der Art auszugehen. Der Rotmilan wird somit nicht weiter betrachtet. Als weitere Nahrungsgäste konnten die Arten Bachstelze, Haussperling und Star im Untersuchungsgebiet erfasst werden. Da sich im Umfeld weitere geeignete Nahrungshabitate für die genannten Arten anschließen und der Geltungsbereich auch nach Umsetzung des Bauvorhabens wieder in Teilen als Nahrungshabitat zur Verfügung steht, ist von keiner erheblichen Betroffenheit auszugehen. Die genannten Arten werden somit nicht weiter betrachtet. Kolkrabe und Rabenkrähe sind ausschließlich als Überflieger registriert worden. Die Singdrossel wurde zur Zugzeit festgestellt und ist somit als Durchzügler zu bewerten. Beeinträchtigungen in Flugkorridoren oder während saisonaler Wanderungen sind für diese Arten nicht zu erwarten. Es ist daher von keiner Störung der Arten durch die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen auszugehen und folglich werden die Arten Kolkrabe, Rabenkrähe und Singdrossel nicht weiter betrachtet. Für die Vertreter der Gilden Höhlen- und Gebäudebrüter (Kohl- und Blaumeise bzw. Hausrotschwanz), welche im (erweiterten) Untersuchungsgebiet erfasst wurden, befinden sich keine geeigneten Bruthabitate innerhalb des Geltungsbereichs. Somit hat die Umsetzung des Bebauungsplans keine Auswirkungen auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser heimischen Brutvogelarten. Es ist davon auszugehen, dass diese häufig im Siedlungsbereich vorkommenden Arten ein relativ hohes Maß an Störungen vertragen. Es ist somit nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung durch bau- oder betriebsbedingte Störungen zu rechnen. Da sich im Umfeld weitere geeignete Nahrungshabitate für die genannten Arten anschließen und der Geltungsbereich auch nach Umsetzung des Bauvorhabens wieder in Teilen als Nahrungshabitat zur Verfügung steht, ist von keiner erheblichen Betroffenheit auszugehen. Die genannten Vogelarten bzw. -gilden werden folglich nicht weiter betrachtet. Die freibrütenden Vogelarten Amsel und Goldammer konnten als (potenzielle) Brutvögel ebenfalls lediglich im erweiterten Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Für diese Arten sind zwar ebenfalls keine geeigneten Bruthabitate innerhalb des Geltungsbereichs vorhanden, allerdings kann die im unmittelbaren Nahbereich befindliche Brombeerhecke als Brutstätte genutzt werden. Um Beeinträchtigungen der beiden genannten Arten ausschließen zu können, sind die in Kapitel 5 dargestellten Vermeidungsmaßnahmen zu beachten. 4.3 Sonstige Tiergruppen Der Geltungsbereich stellt kein essenzielles Jagdgebiet für Fledermäuse dar. Da im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans keine für Fledermäuse nutzbaren Habitatbäume oder Gebäude entfernt werden, kann eine Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 Absatz 1 Nummern 1 und 3 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung von Individuen sowie Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ausgeschlossen werden. Eine erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da sich die baubedingten Wirkfaktoren auf den Tagzeitraum beschränken. Fleder- mäuse wechseln ihre Quartiere regelmäßig und sind daher in der Lage Störungen bei Bedarf auszuweichen. Demzufolge ist von keiner Betroffenheit der Tiergruppe Fledermäuse auszugehen, weshalb diese im Weiteren nicht näher betrachtet wird. Ein Vorkommen von sonstigen artenschutzrechtlich relevanten Vertretern der Tiergruppen Säugetiere, Amphibien, Käfer, Weichtiere und Fische kann aufgrund der Habitatausstattung des Untersuchungsgebiets und deren Verbreitung in Baden-Württemberg ausgeschlossen werden. Planbar Güthler
14 Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit 4.4 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Im Untersuchungsgebiet wurden keine Pflanzen des Anhang IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen. Das Vorkommen solcher Arten im Untersuchungsgebiet erscheint aufgrund der Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg und der artspezifischen Standortansprüche als ausgesprochen unwahrscheinlich. Die artenschutzrechtlich relevanten Farn- und Blütenpflanzen, sowie Moose werden in der artenschutzrechtlichen Prüfung nicht weiter betrachtet. Planbar Güthler
Vermeidungsmaßnahmen 15 5 VERMEIDUNGSMAßNAHMEN 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen durch Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Anlagebedingt erforderliche Vermeidungsmaßnahmen Bauliche Anlagen, die für anfliegende Vögel eine Durchsicht auf die dahinterliegende Umgebung eröffnen, wie verglaste Hausecken und Verbindungsgänge, sind unzulässig. Weiterhin sind spiegelnde Fassaden oder Fenster mit einem Außenreflexionsgrad größer 15 % an Gebäudefronten in Nachbarschaft zu Gehölzbeständen bzw. der offenen Feldflur unzulässig. Baubedingt erforderliche Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase Die Brombeerhecke entlang der nörtdlichen Grenze des Geltungsbereichs ist während der Bauarbeiten durch geeignete Maßnahmen (mindestens gemäß DIN 18920) zu schützen. 5.2 Empfehlungen • Integration von künstlichen Nisthilfen für gebäudebrütende Vogelarten in die Außenfassade der neuen Gebäude. • Integration von Vogelnährgehölzen in die geplante Außenbegrünung: - Heimische Obst- und Laubbäume (z. B. Süß- oder Sauerkirsche, Apfel, Felsenbirne, Feldahorn, Eberesche). - Beerentragende Sträucher (Schwarzer Holunder, Liguster, Hartriegel, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe oder Wolliger Schneeball). • Zusätzliche Anlage von Fassadenbegrünung oder extensiver Dachbegrünung mit Gräsern, Kräutern und ggf. Stauden an Neubauten. • Es sollten ausschließlich Insekten schonende Leuchtmittel verwendet werden. Planbar Güthler
16 Gutachterliches Fazit 6 GUTACHTERLICHES FAZIT Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus“, Gemeinde Niefern-Öschelbronn erfolgen Eingriffe in Grünland und (teil-)versiegelte Wege- flächen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Umsetzung des Bebauungsplans mit erheblichen Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Vertreter der Tiergruppe Vögel verbunden ist, erfolgten zwischen Februar und Juli 2021 faunistische Untersuchungen dieser Tiergruppe sowie die Erfassung nutzbarer Habitatstrukturen innerhalb des Geltungs- bereichs. Die Erfassung der Brutvögel im (erweiterten) Untersuchungsgebiet erbrachte Nachweise für zwölf Vogelarten. Davon wurden drei als Brutvögel eingestuft, zwei weitere Arten als potenzielle Brutvögel. Im Geltungsbereich selbst finden sich jedoch keine als Bruthabitate geeigneten Strukturen. Eine Beeinträchtigung kann somit lediglich für die in der unmittelbaren Umgebung des Geltungsbereichs vorkommenden Arten nicht ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um freibrütende Vogelarten, die eine nördlich an den Geltungsbereich angrenzende Brombeerhecke als Brutstätte nutzen können. Die Betroffenheit weiterer Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie kann entweder aufgrund der aktuellen Verbreitung dieser Arten oder der vorhandenen Habitatstrukturen im Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Werden die im vorliegenden Gutachten dargestellten Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, ist die Umsetzung des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus“, Gemeinde Niefern-Öschelbronn nach den Erkenntnissen der durchgeführten Untersuchung nicht geeignet Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG zu verletzen und damit aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Planbar Güthler
Literatur 17 7 LITERATUR BAUER, H.-G.; BOSCHERT, M.; FÖRSCHLER, M. I.; HÖLZINGER, J.; KRAMER, M.; MAHLER, U. (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung. Stand 31.12.2013. Karlsruhe. BFN = BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2007): Nationaler Bericht - Bewertung der FFH-Arten. Arten nach Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie. Abrufbar unter: https://www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht.html. Zuletzt abgefragt am 12.02.2021. BNATSCHG = Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz): "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist". FFH-RL = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Konsolidierte Fassung der Richtlinie aufgrund verschiedener zwischenzeitlicher Änderungen siehe Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften CONSLEG: 1992L0043-01/01/2007. GRÜNEBERG, C.; BAUER, H.-G.; HAUPT, H.; HÜPPOP, O.; RYSLAVY, T.; SÜDBECK et al., P. (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015. In: Berichte zum Vogelschutz (52): 19–67. HÖLZINGER, J. (Hrsg.) (1997): Die Vögel Baden-Württembergs. Band 3.2: Singvögel 2. Passeriformes - Sperlingsvögel: Muscicapidae (Fliegenschnäpper) und Thraupidae (Ammertangaren). Ulmer. Stuttgart. HÖLZINGER, J. (Hrsg.) (1999): Die Vögel Baden-Württembergs. Band 3.1: Singvögel 1. Passeriformes - Sperlingsvögel: Alaudidae (Lerchen) - Sylviidae (Zweigsänger). Ulmer. Stuttgart. LANUV NRW = LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (Hrsg.) (2014): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Listen für Artengruppen. Recklinghausen. Abrufbar unter: http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe. Zuletzt abgefragt am 12.02.2021. LUBW = LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (2008): FFH-Arten in Baden-Württemberg. Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden Arten der Anhänge II, IV und V. Stand November 2008. Karlsruhe. LUBW = LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (2010): Geschützte Arten. Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützte Arten. Stand 21. Juli 2010. Karlsruhe. LUBW = LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (2013): FFH-Arten in Baden-Württemberg. Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden- Württemberg. Karlsruhe. SÜDBECK et al., P.; ANDRETZKE, H.; FISCHER, S.; GEDEON, K.; SCHIKORE, T.; SCHRÖDER, K.; SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. VRL = Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Zur konsolidierten Fassung der Richtlinie aufgrund verschiedener zwischenzeitlicher Änderungen siehe Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften CONSLEG: 02009L0147-26/06/2019. Planbar Güthler
Legende Status Hr G K 0 Brutvogel A 0 potenzieller Brutvogel Brutbiologie freibrütende Vogelart höhlenbrütende Vogelart gebäudebrütende Vogelart Erfasste Vogelarten A Amsel Bm Blaumeise G Goldammer Hr Hausrotzschwanz K Kohlmeise Sonstige Planzeichen Geltungsbereich Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus" (Stand: 14.07.21) 1 _ _ Erweiterung des Untersuchungsgebiets L - -. für bodenbrütende Vogelarten Bm Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Karte 1: Untersuchungsergebnisse der Brutvogelerfassung Maßstab: 1 : 1.700 Format: DIN A4 Datum ´ Zeichen Kartierung 04-07/21 JS Auftraggeber: Kartographie 07/21 JS Gemeinde SCHELBRONN Niefern-Öschelbronn ber Se-K.54Ru' Prüfung 07/21 MS Planbar Güthler GmbH verfasst: 0 25 50 100 150 200 Meter II Mörikestr. 28/3, 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/91138-0, Fax: 07141/91138-29 Ludwigsburg, 15.07.2021 k Plehleer E-Mail: info@planbar-guethler.de Internet: www.planbar-guethler.de
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