Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn

 
WEITER LESEN
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus“,
               Gemeinde Niefern-Öschelbronn
                               •
           Faunistische Untersuchungen mit spezieller
                 artenschutzrechtlicher Prüfung
                               •
                            Bericht

    rr   nerertillaLJ            -,±..,- 74;

                                                                      min
                                                               •

      Auftraggeber                               Auftragnehmer

      IE E
   OSCHELBRONN                                       s

           (trerdc'ar   Jede«!                      planbar
                                                     güthler
Gemeinde Niefern-Öschelbronn                   Planbar Güthler GmbH
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus“,
              Gemeinde Niefern-Öschelbronn
                              •
          Faunistische Untersuchungen mit spezieller
                artenschutzrechtlicher Prüfung
                              •
                           Bericht

                                               Bearbeitung:
                                   M.Sc. Wildtierökol. Manuel Schüßler
                                      B.Sc. Geogr. Jonas Strobel

                                           verfasst:              Ludwigsburg, 15.07.2021

                                           ..................................................................
                                           Diplom-Geograph Matthias Güthler
                                           Planbar Güthler GmbH

Auftraggeber                                                                               Auftragnehmer

   OSCHELBRONN
                                                                                           planbar
                4ievAirisrime's Zeiett                                                        güthler
Gemeinde Niefern-Öschelbronn                                                   Planbar Güthler GmbH
Friedenstraße 11  75223 Niefern-Öschelbronn                                   Mörikestraße 28/3  71636 Ludwigsburg
Fon: 07233/9622-0  Fax: 07233/9622-99                                         Fon: 07141/ 911380  Fax: 07141/ 9113829
E-Mail: gemeinde@niefern-oeschelbronn.de                                       E-Mail: info@planbar-guethler.de  Internet: www.planbar-guethler.de
Internet: www.niefern-oeschelbronn.de
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                            I

Inhaltsverzeichnis

1     Einleitung ........................................................................................................................... 3
1.1       Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................................... 3
1.2       Datengrundlagen ............................................................................................................ 3
1.3       Rechtliche Grundlage...................................................................................................... 4
1.4       Beschreibung des Vorhabens ......................................................................................... 5
1.5       Beschreibung des Untersuchungsgebiets ....................................................................... 6

2     Methodik ............................................................................................................................ 8

3     Wirkungen des Vorhabens ............................................................................................... 9

4     Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit ............................................................... 10
4.1       Habitatstrukturen........................................................................................................... 10
4.2       Vögel ............................................................................................................................ 12
4.3       Sonstige Tiergruppen .................................................................................................... 13
4.4       Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie .................................................... 14

5     Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................... 15
5.1       Maßnahmen zur Vermeidung ........................................................................................ 15
5.2       Empfehlungen ............................................................................................................... 15

6     Gutachterliches Fazit ...................................................................................................... 16

7     Literatur ........................................................................................................................... 17

                                                              Planbar Güthler
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
II                                                                         Abbildungs-, Tabellen- und Kartenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:   Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „129
               Feuerwehrhaus“ in Niefern-Öschelbronn .......................................................... 5
Abbildung 2:   Ungefähre Lage des Geltungsbereichs ............................................................. 6
Abbildung 3:   Abgrenzung des Untersuchungsgebiets für die Erfassung der Tiergruppe
               Vögel sowie der Habitatstrukturen und Lebensräume sowie Abgrenzung
               für die Erfassung bodenbrütender Vogelarten ................................................... 7
Abbildung 4:   Brombeerhecke knapp außerhalb der nördlichen
               Geltungsbereichsgrenze ................................................................................. 10
Abbildung 5:   Containerprovisorium im Geltungsbereich im nordöstlichen Teil des
               Untersuchungsgebiets. ................................................................................... 11

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:     Indirekte Hinweise auf welche im Rahmen der Habitatstrukturkartierung
               an Gebäuden geachtet wird .............................................................................. 8
Tabelle 2:     Begehungstermine zur Erfassung von Tiergruppen bzw.
               Habitatstrukturen............................................................................................... 8
Tabelle 3:     Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren und deren mögliche
               Wirkungsweise auf einzelne Tiergruppen oder -arten ohne Durchführung
               von Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen ................................. 9
Tabelle 4:     Schutzstatus, Gefährdung sowie Anzahl der Reviere der im
               Untersuchungsgebiet nachgewiesenen und potenziell vom Vorhaben
               betroffenen Vogelarten ................................................................................... 12

Kartenverzeichnis
Karte 1:       Untersuchungsergebnisse der Brutvogelerfassung                                                         Anhang

                                                      Planbar Güthler
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Einleitung                                                                              3

1     EINLEITUNG

1.1     Anlass und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn plant einen neuen Feuerwehrhaus-Standort im Ortsteil
Öschelbronn. Der geplante Standort für das Feuerwehrhaus befindet sich am südlichen
Siedlungsrand von Öschelbronn, in Verlängerung der Brühlstraße im Gewann Brückenäcker.
Es grenzt an ein bestehendes Gewerbe- und Mischgebiet im Norden an.

Für das Bauvorhaben soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich
umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens erfolgen
Eingriffe in Grünland und (teil-)versiegelte Wegeflächen. Es kann nicht ausgeschlossen
werden, dass im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans in Lebensräume von besonders
und streng geschützten Tierarten eingegriffen wird. Mit diesen Eingriffen könnten
schwerpunktmäßig Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Vertreter der
Tiergruppe Vögel verbunden sein. Die genannte Tiergruppe wurde ebenso wie entsprechend
geeignete Habitatstrukturen und Lebensräume explizit erfasst.

Die Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung des
Vorhabens auf der Basis des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sofern das
Vorhaben Zugriffsverbote berührt, ist die Planung so genannter CEF-Maßnahmen
(continuous ecological functionality measures) erforderlich, gegebenenfalls ist auch ein
Ausnahmeantrag nach § 45 BNatSchG zu stellen. Art und Umfang der CEF-Maßnahmen
werden innerhalb des zu erstellenden Gutachtens definiert.

Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn hat die Planbar Güthler GmbH mit den oben
beschriebenen Untersuchungen und der artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt.

1.2     Datengrundlagen
Für die Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden folgende Daten-
grundlagen herangezogen:

•     Eigene Erhebungen im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von
      Februar bis Anfang Juli 2021

•     Luftbilder, topografische Karten

•     Fachliteratur (siehe auch Literaturverzeichnis):
      - Listen der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützten
         Arten sowie deren Erhaltungszustand (LUBW 2008, 2013)
      - Grundlagen der FFH-Arten (BFN 2007, LANUV NRW 2014, LFU 2015, LUBW 2013)
      - Die Grundlagenwerke Baden-Württembergs zu verschiedenen Artengruppen:
         ▪ Vögel (HÖLZINGER 1997, 1999, HÖLZINGER und MAHLER 2001, HÖLZINGER und
              BOSCHERT 2001)

•     Gesetzliche Grundlagen:
      - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
      - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
      - Vogelschutzrichtlinie (VRL)

                                         Planbar Güthler
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
4                                                                               Einleitung

1.3   Rechtliche Grundlage
Bezüglich der Pflanzen- und Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL sowie der europäischen
Vogelarten nach VRL ergeben sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für
nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten/Standorten wild lebender Pflanzen und damit verbundene vermeidbare
Verletzung oder Tötung von wild lebenden Tieren oder ihrer Entwicklungsformen bzw.
Beschädigung oder Zerstörung von Exemplaren wild lebender Pflanzen oder ihrer
Entwicklungsformen.
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem
Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bzw. Standorte im
räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-,
Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung
des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot: Signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für Exemplare, der durch
den Eingriff oder das Vorhaben betroffenen Arten.
Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer
Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten verbunden sind, werden im Schädigungsverbot behandelt.

                                      Planbar Güthler
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Einleitung                                                                                                                                                                                                               5

1.4    Beschreibung des Vorhabens
Angrenzend an ein Gewerbegebiet plant die Gemeinde Niefern-Öschelbronn einen neuen
Feuerwehrhaus-Standort am südlichen Ortsrand des Ortsteils Öschelbronn. Für das
Bauvorhaben soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden (vgl. Abbildung 1). Der Geltungs-
bereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans
erfolgen Eingriffe in ackerbaulich genutzte Flächen und Grünland.
                                                                                                                                          Planzeichenlegende
                                     3741   GFIG                                                           Fa.für Gerneinbette
                                                                                                           2rreklzsbnnung Feux            27,    13.2      '
                                                                                                           eentlirhe Dienste                                                             rrden

                                                                                                                                          relzt nazzyzrn

                                                                                                                         001F099
                                                                                                                                                                                         M        neun Seanegera..

                                                                                                               7m
                                                                                                                                                                                                =cern
                                                                                                                                                 mmee r.iazte
                                                                                                                 324.40m 8 NN
                                                                                                                                                                                                  nnraeu
                                                                                                                                                                                          ...m.npzebore
                                                                                                                                          r:=4   .,:uner,,Ezagereen

                                                                                                                                                               Fem.
3/1

                            MW/ft.
                                                                                                      LI                                         z.vez

                                                   rn        .V2   mem    10,              •

                                                        2

                                                                                                                                          Verfahrensvermerke
                                                                                                                                                                       Se.

                                                                                                                                          M-itt
                                                                                                                                               '` .t1,-,;;M:Es..eungpweemetzgeme.,3,....33 rz n

                                                                                                                                                  '2: 3"
                                                                                                                                          -   [en EZ, .1.0eeeS             ea.

                                                                                                                                                                Zsecarp2rANIS Gen.e.5

                                                                                                                                          keeern, r2,, r,
                                                                                                                                                                          etebv.,tlenc. rre
                       O                                                                                                           9875   Zennr,
                                                                                                                                          nenneytn;ren St
                                                                                                                                                                              eer. Je. Zen,
                                                                                                                                                                   ele: erenebeet Leenmax,' na
                                                                                                                                                        rt.ecexlen Veleme,ux,e— enge.*

                                                            9920
               3

                                                                                                                                          Birgeneene

                                                                                                                                          Aurra-rnezzozonzzae.ann , vaszorserizenz

               5                                                                    5                                                     czkarrescreemerneozzzezzurnin z.Z.

                                                                                3
                   5
                                                                           9
                                                                                                                                                      Gemeinde Niefem-Oschelbronn
                                                                    rer
                                                                                                                                                                         Bebauungsplan
                                                                                                                                                                      "12              s"

                                                                                                                                          '1, 13 St%                                                         14.7.3321

                                                                                                           9877
                                                                                                                                                                      SCHÖFFLER
                                                                                                                                                                  reniteErsffl 13    1O, J3 e4.9121.4.1
                                                                                                                                                                                    helüftelTerAZI
                                     9927
         Tr—

Abbildung 1:               Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus“,
                           Gemeinde Niefern-Öschelbronn
                           Quelle: SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten (Stand vom 14.07.2021)

                                                                                    Planbar Güthler
Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus", Gemeinde Niefern-Öschelbronn
6                                                                                                                                                                                           Einleitung

1.5        Beschreibung des Untersuchungsgebiets
Das Untersuchungsgebiet für die faunistischen Untersuchungen im Rahmen der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan „129 Feuerwehrhaus“ befindet sich am
südlichen Ortsrand des Ortsteils Öschelbronn (vgl. Abbildung 2).

          ti

                                                                                                        Öscheibronn
                                         Gaisperg
                                                            •
                                                            o       ,•
                                                                                            :
                                                                •
                                                            ■
                                                                •                   , , •••11                    •'7•..)1            ...
               •                                                                        soss , ie    .„;;;.r,\:
                                                                                                              .                                                        •       «es,
                                                                                                           •
                                                                                                                 vee,                                       Hauptera
                                                                                                                                                                                     - _
                                                                                                                       e              ;usw—                                 •
                                                                                                                                                                 rr     *
                  , K.'
    \------ --- . eauningsmühle                                 .. ...z--
                                                                     :.i
                                                                          .                              e             yr., iigt. ,-12.;e
                                                                                                                    -.-e,                   e,„,-,L.                   it,'......   'M ir   dr....
                                                         e . .1 ....,
                                                                              i...P..r.:-Z,..
                                                                                    3"
                                                                                                    "' elk
                                                                                                                   ." '. --c-.     - - ,..,,,,....•
                                                                                                                                        ;• ... ... 1 ,—•

                                                                                                                 ,.... • .. •.•-...-:,.
                                                        -.tem...«                                            .                                                                                       m.

                                                               ‘-'0'."'"-,,e, '- 'vii', ..„.:e.4,-MVA*,.;.'''\;4-`:-'. - -.: ...•-• 3, e,..
                                                                                                                                            'LL

                   c
                       HR
                       ---___     -----,...s,r.,,
                                                    --- , —go i
                                                             lie.9.:'''

                                                                    .
                                                                        •„,   ...
                                                                                    \
                                                                                          e.....,;-
                                                                                      ,.- , .•
                                                                                                       1 ,,....• • • • -,, - •
                                                                               -, .•,,.,.. •,...• ,_...,. i„,.......
                                                                                                                     __\, ':;:1/4
                                                                                                       ...neisia...7:"'
                                                                                        ..1.4%'-'?oci:1:71.   4
                                                                                                                                        r

                                                                                                                               urmberger Straße„. /   '   l' '

                                                                                                                    • .-- 4'

                                                                              10 . .„,",   V'   V   O

                                                                              ..--• en:,
                                                                                    ,,,
                                                                                                                                                                                                          Eich
Weichen                                                                                                                                      I

      Kirn-

Abbildung 2:            Ungefähre Lage des Geltungsbereichs (rote Ellipse)
                        Grundlage: Topographische Karte 1: 25.000, unmaßstäblich

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs (vgl. Abbildung 3, gelbe Linie) entspricht dem
Untersuchungsgebiet für die Erfassung geeigneter Habitatstrukturen bzw. Lebensräume und
beläuft sich auf ca. 0,5 ha. Das Untersuchungsgebiet für die faunistischen Untersuchungen
im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird darüber hinaus erweitert (vgl.
Abbildung 3, rote gestrichelte Linie), um die Auswirkungen des Vorhabens in den
angrenzenden Lebensräumen bewerten zu können.

Im Norden schließen an das Untersuchungsgebiet ein Gewerbegebiet, im Osten, Süden und
Westen landwirtschaftlich genutzte Flächen an (vgl. Abbildung 3). Der nördlich entlang des
Geltungsbereichs verlaufende Weg wird von einer Brombeerhecke begleitet. Im Geltungs-
bereich stand zu Beginn der Untersuchung noch ein Containeraufbau, der sich auf zwei
Gebäudetrakte aufteilte. Die Container wurden in der zweiten Aprilhälfte abgebaut. Das
gesamte Untersuchungsgebiet mit Ausnahme der Flurstücke 9919 – 9922, welche zum
Großteil den Geltungsbereich darstellen und von einer artenarmen Wiese geprägt sind, wird
landwirtschaftlich genutzt. Das südliche Drittel des erweiterten Untersuchungsgebiets wird
durch einen Wirtschafsweg vom restlichen Untersuchungsgebiet getrennt. Hier findet sich
neben der Feld- und Ackerflur auch ein schmaler Streuobststreifen mit vier Apfelbäumen. Die
in Abbildung 3 unmittelbar südlich des Geltungsbereichs befindlichen Gehölze fehlten bereits
zu Beginn der Untersuchung.

                                                                         Planbar Güthler
Einleitung                                                                                       7

               -

                                              Eiw

                     Et

                      a

Abbildung 3:
                                   Mir
                   Abgrenzung des Untersuchungsgebiets für die Erfassung der Tiergruppe Vögel sowie
                   der Habitatstrukturen und Lebensräume (gelbe Linie) sowie Abgrenzung für die
                   Erfassung bodenbrütender Vogelarten (rote gestrichelte Linie).
                   Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung
                   Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19

                                         Planbar Güthler
8                                                                                        Methodik

2      METHODIK

Im Zeitraum von Februar bis Juli 2021 wurden Erfassungen der Tiergruppe Vögel sowie
Kartierungen potenzieller Habitatstrukturen und Lebensräume verschiedener Tiergruppen im
Untersuchungsgebiet durchgeführt.

Habitatstrukturen
Die im Untersuchungsgebiet befindlichen Containergebäude wurden am 23.02.2021
bodengestützt unter Verwendung eines Fernglases von außen auf potenzielle Quartiere für
Fledermäuse und Brutplätze für gebäude- und nischenbrütende Vogelarten untersucht. Es
wurde sowohl auf direkte, als auch auf indirekte Nutzungshinweise (Kotspuren, Nester, etc.)
der genannten Tiergruppen geachtet (vgl. Tabelle 1).

Tabelle 1:      Indirekte Hinweise auf welche im Rahmen der Habitatstrukturkartierung an Gebäuden
                geachtet wird
                                             Tiergruppe                     Tiergruppe
     Indirekte Hinweise
                                            Fledermäuse                        Vögel
     Kotspuren                                    X                              X
     Urin- und Fettflecken                        X                              -
     Reste von Beutetieren                        X                              X
     Nester bzw. Nistplätze                       -                              X
     Totfunde                                     X                              X

Flächenhafte Habitatstrukturen, die insbesondere für das Vorkommen der Tiergruppen
Reptilien und Schmetterlinge von Bedeutung sind, wurden im Juni 2021 aufgenommen.

Vögel
Für die Erhebung der Vögel erfolgten insgesamt fünf Begehungen zwischen April und Juli
2021, wobei sowohl Sichtbeobachtungen als auch akustische Nachweise aufgenommen
wurden. Alle Begehungen erfolgten in den frühen Morgenstunden. Dabei wurden die
arttypischen Gesänge und Rufe unterschieden und die zugehörigen Arten lagegenau in einer
Karte eingetragen. Die Sichtbeobachtungen wurden teils mit bloßem Auge, teils unter
Zuhilfenahme eines Fernglases vorgenommen. Die Auswertung der Erhebungsdaten erfolgte
nach den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al.
2005).

Tabelle 2 enthält eine Übersicht über die Termine der faunistischen Erfassungen.

Tabelle 2:      Begehungstermine zur Erfassung von Tiergruppen bzw. Habitatstrukturen

    Tiergruppe bzw. Habitatstrukturen                                      Datum
    Erfassung potenzieller Habitatstrukturen an Gebäuden sowie             23.02.2021
    flächenhafter Habitatstrukturen                                        15.06.2021
    Erfassung der Tiergruppe Vögel                                         15.04.2021
                                                                           05.05.2021
                                                                           15.06.2021
                                                                           29.06.2021
                                                                           08.07.2021

                                             Planbar Güthler
Wirkungen des Vorhabens                                                                               9

3   WIRKUNGEN DES VORHABENS

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und
Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen
können (vgl. Tabelle 3).

Baubedingte Wirkfaktoren:
Baubedingte Wirkungen sind vom Baufeld und Baubetrieb ausgehende Einflüsse, die
während der Zeit der Baudurchführung zu erwarten sind.

Anlagebedingte Wirkfaktoren:
Anlagebedingte Wirkfaktoren sind im Gegensatz zu baubedingten Faktoren in der Regel
dauerhaft.

Betriebsbedingte Wirkfaktoren:
Betriebsbedingte Wirkfaktoren entstehen durch den Betrieb der Anlage.

Tabelle 3:    Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren und deren mögliche Wirkungsweise
              auf einzelne Tiergruppen oder -arten ohne Durchführung von Vermeidungs-,
              Minimierungs- und CEF-Maßnahmen

 Wirkfaktoren                                          Wirkungsweise

 Flächeninanspruchnahme durch Baustellen-              Temporärer Verlust von Habitaten
 einrichtungsflächen
 Störreize (Lärm, Erschütterung, künstliche Licht-     Störung von Nahrungshabitaten,
 quellen) durch Baubetrieb                             Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Flucht- und
                                                       Meidereaktionen

 Bautätigkeiten unter Maschineneinsatz                 Verletzung, Tötung, Beschädigung, Zerstörung
                                                       streng geschützter Tierarten durch Maschinen

 Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch               Dauerhafter Verlust von Fortpflanzungs- und
 Versiegelung und Bebauung                             Ruhestätten sowie von Nahrungshabitaten,
                                                       Erhöhung intra- und interspezifischer
                                                       Konkurrenz
 Hinderniswirkung durch Glasfassaden/große             Erhöhtes Kollisionsrisiko bei großflächiger
 Fenster                                               Verwendung von Glas- oder Metallfronten

 Störung von Tieren durch Lärm, Erschütterung,         Störung von Nahrungshabitaten,
 künstliche Lichtquellen im Rahmen von                 Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Flucht- und
 Betriebsabläufen                                      Meidereaktionen

                                         Planbar Güthler
10                                                            Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit

4     UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE UND BETROFFENHEIT

4.1   Habitatstrukturen
Das Untersuchungsgebiet wurde auf sein Potenzial als Habitat für alle relevanten
Tiergruppen überprüft. Hierfür wurden flächendeckend alle Habitatstrukturen erfasst, die
grundsätzlich als Fortpflanzungs- und Ruhestätte, aber auch als Nahrungshabitat,
Flugkorridor, Leitlinie, Rastplatz etc. genutzt werden können.

Habitatstrukturen an Gehölzen
Im Geltungsbereich selbst befinden sich keine Gehölze. Lediglich im Norden knapp
außerhalb der nördlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft eine Brombeerhecke (vgl.
Abbildung 4). Die im erweiterten Untersuchungsgebiet befindlichen Einzelbäume sind von der
Umsetzung des Vorhabens nicht betroffen und wurden daher nicht eingehender untersucht.

                                                                                                 cz:
                                                          e

                 •
Abbildung 4:   Brombeerhecke knapp außerhalb der nördlichen Geltungsbereichsgrenze

Habitatstrukturen an Gebäuden
Sowohl im Geltungsbereich als auch im übrigen Untersuchungsgebiet befinden sich keine
Bestandsgebäude. Zu Anfang des Untersuchungszeitraums befand sich im Geltungsbereich
noch ein Containerprovisorium (vgl. Abbildung 5), welches im Laufe der Untersuchung (Ende
April) abgebaut wurde. Der Containeraufbau wies abgesehen von Sing- oder Sitzwarten keine
potenziell nutzbaren Strukturen für Vögel oder Fledermäuse auf.

                                        Planbar Güthler
Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit                                                      11

Abbildung 5:    Containerprovisorium        im Geltungsbereich im   nordöstlichen Teil des   Unter-
                suchungsgebiets.

Flächenhafte Habitatstrukturen
Für Reptilien bieten die struktur- und artenarmen Wiesenflächen innerhalb des Geltungs-
bereichs kaum bis kein Potenzial als Lebensraum. Es fehlen sowohl Versteckstrukturen als
auch attraktive Jagdhabitate. Die Wiesenflächen unterliegen durch die regelmäßige Mahd
und die bisherige Nutzung als provisorische Flüchtlingsunterkunft zudem einer gewissen
Störung. Ein Vorkommen von Reptilien im Untersuchungsgebiet wird dementsprechend für
äußerst unwahrscheinlich erachtet.

Im Rahmen der flächenhaften Habitatstrukturkartierung konnten einzelne Bestände des
Stumpfblättrigen Ampfers (Rumex obtusifolius) festgestellt werden. Der Große Feuerfalter
(Lycaena dispar) nutzt als Larvalhabitat vor allem voll besonnte, nicht oder nur sporadisch
gemähte bzw. beweidete Flächen mit größeren, freistehenden Beständen der Raupenfraß-
pflanzen (nicht saure Ampferarten: Rumex obtusifolius, R. crispus, R. hydrolapatum). Die Art
weist insbesondere in der zweiten Flugphase eine hohe Mobilität auf und nutzt dann auch
suboptimale Habitate zur Eiablage. Wiesen und Säume im Geltungsbereich werden jedoch
regelmäßig gemäht. Die Mahdzeitpunkte sind für die Art ungünstig. Da zudem der vom
Stumpfblättrigen Ampfer bestandene Bereich vor Abbau des Containerprovisoriums die
meiste Zeit des Tages beschattet war und das vermehrte Aufkommen des Ampfers mit dem
Wegfall dieser Beschattung in Verbindung gebracht werden kann, wird ein residentes
Vorkommen der Art daher ausgeschlossen.

Aufgrund fehlender Raupenfraßpflanzen oder ihrer Verbreitung und Habitatansprüche kann
auch ein Vorkommen weiterer nach Anhang-IV der FFH-Richtlinie geschützter
Schmetterlingsarten im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden.

                                            Planbar Güthler
12                                                                           Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit

4.2      Vögel
Bei der Erfassung der Brutvögel konnten im (erweiterten) Untersuchungsgebiet und dessen
Umgebung zwölf Vogelarten nachgewiesen werden (vgl. Tabelle 4 und Karte 2). Davon
wurden drei Arten aufgrund ihrer Verhaltensweisen (mit Brutnachweis bzw. Brutverdacht) im
Weiteren als Brutvögel betrachtet (vgl. Tabelle 4). Zwei Arten, die nur mit einzelnen
Brutzeitbeobachtungen im (erweiterten) Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden
konnten, aufgrund ihrer Habitatansprüche jedoch im (erweiterten) Untersuchungsgebiet
brüten könnten, wurden den potenziellen Brutvögeln zugeordnet. Alle anderen Arten wurden
als Überflieger (vier Arten) oder als Nahrungsgast (drei Arten) aufgenommen.

Tabelle 4:          Schutzstatus, Gefährdung sowie Anzahl der Reviere der im Untersuchungsgebiet
                    nachgewiesenen und potenziell vom Vorhaben betroffenen Vogelarten
    Deutscher        Wissenschaftlicher            RL       RL
                                                                    VRL       BG      Trend       Rev.      Status       Gilde
    Name             Name                          BW       D
    Amsel            Turdus merula                  *        *        1        b        +1          1         pB           f
    Bachstelze       Motacilla alba                 *        *        1        b        -1          -         Ng           h
    Blaumeise        Cyanistes caeruleus            *        *        1        b        +1          1          B           h
    Goldammer        Emberiza citrinella            V       V         1        b        -1          1         pB           f
    Haussperling     Passer domesticus              V       V         1        b        -1          -         Ng           h
    Hausrot-         Phoenicurus
                                                     *        *       1        b         0          1          B           g
    schwanz          ochruros
    Kohlmeise        Parus major                     *       *        1        b        0           1         B            h
    Kolkrabe         Corvus corax                    *       *        1        b        +2          -         Ü            f
    Rabenkrähe       Corvus corone                   *       *        1        b        0           -         Ü            f
    Rotmilan         Milvus milvus                   *       V       1, I      s        +1          -         Ng           f
    Star             Sturnus vulgaris                *       3        1        b        0           -         Ng           h
    Singdrossel      Turdus philomelos               *       *        1        b        -1          -         Dz           f
RL BW       Rote Liste der Vogelarten Baden-Württembergs (BAUER et al. 2016)
RL D        Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (GRÜNEBERG et al. 2015)
3           gefährdet
*           nicht gefährdet
V           Arten der Vorwarnliste
VRL         EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)
1           Art. 1, Abs. 1 der VRL stellt alle wildlebenden Vogelarten, die im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU heimisch sind
            (Ausnahme: Grönland) unter Schutz.
I           Anhang I der VRL enthält besonders gefährdete bzw. schutzwürdige Arten
BG          Bundesnaturschutzgesetz
b           besonders geschützte Art nach §7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG
s           streng geschützte Art nach §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
Trend       Bestandsentwicklung im 25-jährigen Zeitraum 1985- 2009 (BAUER et al. 2016)
+2 =        Bestandszunahme größer als 50 %
+1 =        Bestandszunahme zwischen 20 und 50
 0=         Bestandsveränderung nicht erkennbar oder kleiner 20 %
-1 =        Bestandsabnahme zwischen 20 und 50 %
Rev.
Anzahl der Brutreviere je Art
Status
B           Brutvogel
pB          potenzieller Brutvogel
Gilde
f           Freibrüter
h           Höhlenbrüter
g           Gebäudebrüter

Der Rotmilan konnte im Untersuchungsgebiet als Nahrungsgast erfasst werden. Die Art nutzt
besonders die Bereiche südlich des Geltungsbereichs zur Suche nach Beutetieren. Da sich
im Umfeld des Untersuchungsgebiets weitere geeignete Jagdgebiete für den Rotmilan

                                                         Planbar Güthler
Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit                                               13

anschließen, ist von keiner erheblichen Betroffenheit der Art auszugehen. Der Rotmilan wird
somit nicht weiter betrachtet.

Als weitere Nahrungsgäste konnten die Arten Bachstelze, Haussperling und Star im
Untersuchungsgebiet erfasst werden. Da sich im Umfeld weitere geeignete Nahrungshabitate
für die genannten Arten anschließen und der Geltungsbereich auch nach Umsetzung des
Bauvorhabens wieder in Teilen als Nahrungshabitat zur Verfügung steht, ist von keiner
erheblichen Betroffenheit auszugehen. Die genannten Arten werden somit nicht weiter
betrachtet.

Kolkrabe und Rabenkrähe sind ausschließlich als Überflieger registriert worden. Die
Singdrossel wurde zur Zugzeit festgestellt und ist somit als Durchzügler zu bewerten.
Beeinträchtigungen in Flugkorridoren oder während saisonaler Wanderungen sind für diese
Arten nicht zu erwarten. Es ist daher von keiner Störung der Arten durch die Umsetzung der
geplanten Baumaßnahmen auszugehen und folglich werden die Arten Kolkrabe, Rabenkrähe
und Singdrossel nicht weiter betrachtet.

Für die Vertreter der Gilden Höhlen- und Gebäudebrüter (Kohl- und Blaumeise bzw.
Hausrotschwanz), welche im (erweiterten) Untersuchungsgebiet erfasst wurden, befinden
sich keine geeigneten Bruthabitate innerhalb des Geltungsbereichs. Somit hat die Umsetzung
des Bebauungsplans keine Auswirkungen auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser
heimischen Brutvogelarten. Es ist davon auszugehen, dass diese häufig im Siedlungsbereich
vorkommenden Arten ein relativ hohes Maß an Störungen vertragen. Es ist somit nicht mit
einer erheblichen Beeinträchtigung durch bau- oder betriebsbedingte Störungen zu rechnen.
Da sich im Umfeld weitere geeignete Nahrungshabitate für die genannten Arten anschließen
und der Geltungsbereich auch nach Umsetzung des Bauvorhabens wieder in Teilen als
Nahrungshabitat zur Verfügung steht, ist von keiner erheblichen Betroffenheit auszugehen.
Die genannten Vogelarten bzw. -gilden werden folglich nicht weiter betrachtet.

Die freibrütenden Vogelarten Amsel und Goldammer konnten als (potenzielle) Brutvögel
ebenfalls lediglich im erweiterten Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Für diese Arten
sind zwar ebenfalls keine geeigneten Bruthabitate innerhalb des Geltungsbereichs
vorhanden, allerdings kann die im unmittelbaren Nahbereich befindliche Brombeerhecke als
Brutstätte genutzt werden. Um Beeinträchtigungen der beiden genannten Arten ausschließen
zu können, sind die in Kapitel 5 dargestellten Vermeidungsmaßnahmen zu beachten.

4.3   Sonstige Tiergruppen
Der Geltungsbereich stellt kein essenzielles Jagdgebiet für Fledermäuse dar. Da im Rahmen
der Umsetzung des Bebauungsplans keine für Fledermäuse nutzbaren Habitatbäume oder
Gebäude entfernt werden, kann eine Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 Absatz 1
Nummern 1 und 3 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung von Individuen sowie Entnahme,
Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ausgeschlossen werden.
Eine erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) kann ebenfalls ausgeschlossen
werden, da sich die baubedingten Wirkfaktoren auf den Tagzeitraum beschränken. Fleder-
mäuse wechseln ihre Quartiere regelmäßig und sind daher in der Lage Störungen bei Bedarf
auszuweichen. Demzufolge ist von keiner Betroffenheit der Tiergruppe Fledermäuse
auszugehen, weshalb diese im Weiteren nicht näher betrachtet wird.

Ein Vorkommen von sonstigen artenschutzrechtlich relevanten Vertretern der Tiergruppen
Säugetiere, Amphibien, Käfer, Weichtiere und Fische kann aufgrund der Habitatausstattung
des Untersuchungsgebiets und deren Verbreitung in Baden-Württemberg ausgeschlossen
werden.

                                            Planbar Güthler
14                                                      Untersuchungsergebnisse und Betroffenheit

4.4   Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie
Im Untersuchungsgebiet wurden keine Pflanzen des Anhang IV der FFH-Richtlinie
nachgewiesen. Das Vorkommen solcher Arten im Untersuchungsgebiet erscheint aufgrund
der Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg und der artspezifischen Standortansprüche
als ausgesprochen unwahrscheinlich.

Die artenschutzrechtlich relevanten Farn- und Blütenpflanzen, sowie Moose werden in der
artenschutzrechtlichen Prüfung nicht weiter betrachtet.

                                      Planbar Güthler
Vermeidungsmaßnahmen                                                                15

5     VERMEIDUNGSMAßNAHMEN

5.1    Maßnahmen zur Vermeidung
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen durch
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG der nach den hier
einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu
mindern.

Anlagebedingt erforderliche Vermeidungsmaßnahmen
Bauliche Anlagen, die für anfliegende Vögel eine Durchsicht auf die dahinterliegende
Umgebung eröffnen, wie verglaste Hausecken und Verbindungsgänge, sind unzulässig.
Weiterhin sind spiegelnde Fassaden oder Fenster mit einem Außenreflexionsgrad größer
15 % an Gebäudefronten in Nachbarschaft zu Gehölzbeständen bzw. der offenen Feldflur
unzulässig.

Baubedingt erforderliche Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase
Die Brombeerhecke entlang der nörtdlichen Grenze des Geltungsbereichs ist während der
Bauarbeiten durch geeignete Maßnahmen (mindestens gemäß DIN 18920) zu schützen.

5.2    Empfehlungen
•     Integration von künstlichen Nisthilfen für gebäudebrütende Vogelarten in die
      Außenfassade der neuen Gebäude.
•     Integration von Vogelnährgehölzen in die geplante Außenbegrünung:
      - Heimische Obst- und Laubbäume (z. B. Süß- oder Sauerkirsche, Apfel,
        Felsenbirne, Feldahorn, Eberesche).
      - Beerentragende Sträucher (Schwarzer Holunder, Liguster, Hartriegel, Weißdorn,
        Pfaffenhütchen, Schlehe oder Wolliger Schneeball).
•     Zusätzliche Anlage von Fassadenbegrünung oder extensiver Dachbegrünung mit
      Gräsern, Kräutern und ggf. Stauden an Neubauten.
•     Es sollten ausschließlich Insekten schonende Leuchtmittel verwendet werden.

                                     Planbar Güthler
16                                                                           Gutachterliches Fazit

6    GUTACHTERLICHES FAZIT

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus“,
Gemeinde Niefern-Öschelbronn erfolgen Eingriffe in Grünland und (teil-)versiegelte Wege-
flächen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Umsetzung des Bebauungsplans mit
erheblichen Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Vertreter der Tiergruppe
Vögel verbunden ist, erfolgten zwischen Februar und Juli 2021 faunistische Untersuchungen
dieser Tiergruppe sowie die Erfassung nutzbarer Habitatstrukturen innerhalb des Geltungs-
bereichs.

Die Erfassung der Brutvögel im (erweiterten) Untersuchungsgebiet erbrachte Nachweise für
zwölf Vogelarten. Davon wurden drei als Brutvögel eingestuft, zwei weitere Arten als
potenzielle Brutvögel. Im Geltungsbereich selbst finden sich jedoch keine als Bruthabitate
geeigneten Strukturen. Eine Beeinträchtigung kann somit lediglich für die in der unmittelbaren
Umgebung des Geltungsbereichs vorkommenden Arten nicht ausgeschlossen werden. Dabei
handelt es sich um freibrütende Vogelarten, die eine nördlich an den Geltungsbereich
angrenzende Brombeerhecke als Brutstätte nutzen können.

Die Betroffenheit weiterer Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie kann entweder aufgrund
der aktuellen Verbreitung dieser Arten oder der vorhandenen Habitatstrukturen im
Geltungsbereich ausgeschlossen werden.

Werden die im vorliegenden Gutachten dargestellten Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, ist
die Umsetzung des Bebauungsplans „129 Feuerwehrhaus“, Gemeinde Niefern-Öschelbronn
nach den Erkenntnissen der durchgeführten Untersuchung nicht geeignet Zugriffsverbote nach
§ 44 BNatSchG zu verletzen und damit aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig.

                                        Planbar Güthler
Literatur                                                                                      17

7    LITERATUR

BAUER, H.-G.; BOSCHERT, M.; FÖRSCHLER, M. I.; HÖLZINGER, J.; KRAMER, M.; MAHLER, U. (2016): Rote
        Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung.
        Stand 31.12.2013. Karlsruhe.
BFN = BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2007): Nationaler Bericht - Bewertung der FFH-Arten.
        Arten nach Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie. Abrufbar unter:
        https://www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht.html.
        Zuletzt abgefragt am 12.02.2021.
BNATSCHG = Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz):
       "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290
       der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist".
FFH-RL = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur
       Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
       Konsolidierte Fassung der Richtlinie aufgrund verschiedener zwischenzeitlicher Änderungen
       siehe Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften CONSLEG:
       1992L0043-01/01/2007.
GRÜNEBERG, C.; BAUER, H.-G.; HAUPT, H.; HÜPPOP, O.; RYSLAVY, T.; SÜDBECK et al., P. (2015): Rote Liste
       der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015. In: Berichte zum Vogelschutz
       (52): 19–67.
HÖLZINGER, J. (Hrsg.) (1997): Die Vögel Baden-Württembergs. Band 3.2: Singvögel 2. Passeriformes -
        Sperlingsvögel: Muscicapidae (Fliegenschnäpper) und Thraupidae (Ammertangaren). Ulmer.
        Stuttgart.
HÖLZINGER, J. (Hrsg.) (1999): Die Vögel Baden-Württembergs. Band 3.1: Singvögel 1. Passeriformes -
        Sperlingsvögel: Alaudidae (Lerchen) - Sylviidae (Zweigsänger). Ulmer. Stuttgart.
LANUV NRW = LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (Hrsg.) (2014):
       Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Listen für Artengruppen. Recklinghausen. Abrufbar
       unter:      http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe.
       Zuletzt abgefragt am 12.02.2021.
LUBW = LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.)
       (2008): FFH-Arten in Baden-Württemberg. Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden
       Arten der Anhänge II, IV und V. Stand November 2008. Karlsruhe.
LUBW = LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.)
       (2010): Geschützte Arten. Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und
       streng geschützte Arten. Stand 21. Juli 2010. Karlsruhe.
LUBW = LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.)
       (2013): FFH-Arten in Baden-Württemberg. Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden-
       Württemberg. Karlsruhe.
SÜDBECK et al., P.; ANDRETZKE, H.; FISCHER, S.; GEDEON, K.; SCHIKORE, T.; SCHRÖDER, K.; SUDFELDT, C.
        (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.
VRL = Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie): Richtlinie
        2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die
        Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Zur konsolidierten Fassung der Richtlinie aufgrund
        verschiedener zwischenzeitlicher Änderungen siehe Amt für amtliche Veröffentlichungen der
        Europäischen Gemeinschaften CONSLEG: 02009L0147-26/06/2019.

                                        Planbar Güthler
Legende

                                         Status
                                Hr
                      G    K                   0       Brutvogel
                                     A
                                               0       potenzieller Brutvogel

                                          Brutbiologie
                                                       freibrütende Vogelart

                                                       höhlenbrütende Vogelart

                                                       gebäudebrütende Vogelart

                                         Erfasste Vogelarten
                                           A         Amsel
                                           Bm        Blaumeise
                                           G         Goldammer
                                           Hr        Hausrotzschwanz
                                           K         Kohlmeise

                                         Sonstige Planzeichen
                                                      Geltungsbereich Bebauungsplan
                                                      "129 Feuerwehrhaus"
                                                      (Stand: 14.07.21)
                                         1 _ _
                                                      Erweiterung des Untersuchungsgebiets
                                         L - -.       für bodenbrütende Vogelarten

              Bm
                                         Bebauungsplan "129 Feuerwehrhaus",
                                         Gemeinde Niefern-Öschelbronn
                                         spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

                                         Karte 1: Untersuchungsergebnisse
                                                  der Brutvogelerfassung
                                                                                                Maßstab: 1 : 1.700

                                                                                                Format:        DIN A4

                                                                                                                Datum
                                                                                                                           ´
                                                                                                                          Zeichen

                                                                                                Kartierung     04-07/21    JS

                                         Auftraggeber:                                          Kartographie    07/21      JS
                                         Gemeinde                     SCHELBRONN
                                         Niefern-Öschelbronn                 ber Se-K.54Ru'     Prüfung         07/21      MS

                                                     Planbar Güthler GmbH                       verfasst:
0   25   50    100   150       200
                                 Meter
                                          II         Mörikestr. 28/3, 71636 Ludwigsburg
                                                     Tel.: 07141/91138-0, Fax: 07141/91138-29
                                                                                                Ludwigsburg,
                                                                                                15.07.2021
                                                                                                                k
                                          Plehleer
                                                     E-Mail: info@planbar-guethler.de
                                                     Internet: www.planbar-guethler.de
Sie können auch lesen