Oberstufe Churwalden Informationen zum Zyklus 3 - Schuljahr 2019/2020 für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler - Gemeinde Churwalden
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Oberstufe Churwalden Informationen zum Zyklus 3 für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2019/2020
Inhaltsverzeichnis 1. REGELN UND VERORDNUNGEN 3 1.1 VERHALTENSREGELN DER OBERSTUFE CHURWALDEN 3 1.2 HAUSORDNUNG DER SCHULE CHURWALDEN 4 1.3 DISZIPLINARORDNUNG DER SCHULEN CHURWALDEN 6 1.4 REGLEMENT BEI SCHULABSENZEN 10 2. BEURTEILUNG DES LERN-, ARBEITS- UND SOZIALVERHALTENS (ÜBERFACHLICHE KOMPETENZEN) 13 3. INFORMATIONEN ÜBER EINZELNE FÄCHER 14 3.1 ONLINE-MATERIAL FÜR DIE VERSCHIEDENEN FÄCHER 14 3.2 SPORT 14 4. SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIK AN DER OBERSTUFE CHURWALDEN 15 5. KONTAKT UND TELEFONKETTEN 16 5.1 EMAIL-ADRESSEN LEHRPERSONEN/SCHULLEITUNG 16 5.2 TELEFONKETTE 1. REAL 17 5.2 TELEFONKETTE 1. SEK 18 6. FERIEN UND FEIERTAGSPLAN 19 7. STUNDENPLÄNE 20 7.1 STUNDENPLAN REAL 20 7. 2 STUNDENPLAN SEK 21 Oberstufe Churwalden 2
1. Regeln und Verordnungen 1.1 Verhaltensregeln der Oberstufe Churwalden Pünktlichkeit und Bereitschaft Zu Stundenbeginn bin ich im Klassenzimmer und rüste unaufgefordert mein Material für die kommende Lektion. Finken, Mützen, Kaugummi und elektrische Geräte Im Schulzimmer: Finken, elektrische Geräte ausgeschaltet und versorgt, keine Mützen und kein Kaugummi. Ich nehme die Finken bei Hauswechsel vor der grossen Pause mit. 5-minütige Pause Wenn ich das Schulzimmer nicht wechsle, bleibe ich im Schulzimmer. Grosse Pause Ich bin ein Teil der Schulgemeinschaft und nehme auf alle Rücksicht. Ich halte mich an die Hausordnung. Klassengemeinschaft Ich bin ein Teil der Klassengemeinschaft und bemühe mich, auf die anderen Rücksicht zu nehmen, indem ich auch das Plaudern unterlasse. Lernerfolg Ich bin für meinen Lernerfolg verantwortlich, erledige meine Hausaufgaben und beteilige mich aktiv am Unterricht. Ich spreche Hochdeutsch. Arbeitsplatz Ich verlasse meinen Arbeitsplatz sauber. Den Stuhl rücke ich an den Tisch. Sanktionen und Strafen bei Nichteinhalten dieser Regeln Jede Lehrkraft ist dazu berechtigt, eine Strafe ihres Ermessens zu verteilen. Die Strafe ist am nächsten Schultag abzugeben. Diese Regeln und Strafen sind zeugniswirksam! Churwalden, Dezember 2005 Oberstufe Churwalden 3
1.2 Hausordnung der Schule Churwalden Es ist selbstverständlich, dass ich mich anständig und rücksichtsvoll gegenüber Personen und Sachen verhalte und so ein friedliches Zusammenleben in Schulgebäude und Schulan- lage fördere und mitgestalte. Verantwortlichkeiten Ich leiste den Anordnungen der Lehrkräfte und des Abwartehepaars Folge, da sie für die Ordnung und Fairness auf dem Schulareal verantwortlich sind. Verhalten im Freien a) Schulweg Ich betrete keine an meinen Schulweg angrenzenden Wiesen. Ich mache mich nach der Schule sofort auf den Heimweg. b) Schulbeginn Ich komme frühestens 15 Minuten vor Schulbeginn auf den Pausenplatz. Die Lektionszeiten sind einzuhalten. c) Pause Die Pausen verbringe ich auf dem zugewiesenen Pausenplatz. Das Verbleiben in den Zim- mern und den Gängen unterlasse ich. Das Schulareal darf ich nicht verlassen. Ausnahmen sind von den Lehrpersonen zu bewilligen. Auf dem ganzen Schulareal werfe ich keine Gegen- stände (Ausnahme geeignete Spielbälle). Abfälle werfe ich in die aufgestellten Behälter. d) Aussensportanlage Die Aussensportanlage betrete ich während der Unterrichtszeit unter der Leitung der verantwortlichen Lehrkraft. Die Aussenanlage betrete ich mit Sportschuhen. Verhalten in den Räumlichkeiten a) Schulhausgänge Das Schulhaus betrete ich erst während des Läutens. Die Schuhe reinige ich auf dem Schmutzteppich. Im Schulhausgang spiele ich nicht mit Bällen, renne nicht herum, raufe nicht und werfe nichts herum. Ich verhalte mich rücksichtsvoll und vermeide unnötigen Lärm. Meine Schuhe/Finken und Kleider stelle, respektive hänge ich ordentlich an die dafür vorgesehene Vorrichtung. Oberstufe Churwalden 4
b) Schulräumlichkeiten Die Schulräumlichkeiten betrete ich nur mit Finken. Beim Wechseln der Schultrakte ziehe ich Schuhe an und nehme Finken mit. c) Toiletten In den Toiletten achte ich auf Reinlichkeit und Ordnung. d) Werkstätten Die Werkstätten betrete und benütze ich nur unter der Leitung oder auf Anweisung der verantwortlichen Lehrkraft. Die Maschinen im Werkraum benutze ich nur mit Erlaubnis und unter Aufsicht der Lehrkraft. Die Bekleidung und das Schuhwerk werden durch die verantwortliche Lehrkraft der Situation entsprechend bestimmt. Die Lehrkraft ist verantwortlich, dass die Werkstatt nach Gebrauch ordentlich und sauber zurückgelassen wird. e) Turnhalle Die Turnhalle betrete ich nur unter der Führung der verantwortlichen Lehrkraft. In der eigentlichen Turnhalle trage ich Sportbekleidung und hallentaugliche Turnschuhe (helle Soh- len). Die Duschräume betrete ich nur barfuss. Anstand und Ordnung Wenn ich etwas beschädige, melde ich es sofort der Klassenlehrperson oder dem Abwartehepaar. Sanktionen Übertretungen dieser Hausordnung müssen korrigiert, gegebenenfalls bestraft werden. Im Übrigen siehe Disziplinarordnung Art. 19 bis 22 Disziplinarwesen/Strafen. Schlussbestimmungen Diese Hausordnung ersetzt alle bisherigen. Sie richtet sich an die Schüler und Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen und das Abwartehepaar, welche gemeinsam für deren Umsetzung verantwortlich sind. Diese Hausordnung der Schulen Churwalden ist ab dem 1. Januar 2007 gültig. Churwalden, 1. Januar 2007 Oberstufe Churwalden 5
1.3 Disziplinarordnung der Schulen Churwalden Seite I. Allgemeines 6 II. Schulbetrieb 6 III. Freizeit 7 IV. Absenzen, vorzeitige Schulaustritte 8 V. Disziplinarwesen 8 VI. Schlussbestimmungen 9 Gleichstellung der Geschlechter Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in dieser Disziplinarordnung beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn der Disziplinarordnung nicht etwas ande- res ergibt. I. ALLGEMEINES Art. 1 Der Schulrat der Schulen Churwalden erlässt gestützt auf das kantonale Rechtliche Schulgesetz und auf die Schulordnung der Gemeinde Churwalden nachfol- Grundlagen gende Disziplinarordnung. Art. 2 Die Gültigkeit dieser Disziplinarordnung erstreckt sich auf sämtliche Schü- Gültigkeit ler der öffentlichen Schule der politischen Gemeinde Churwalden. Art. 3 Die Disziplinarordnung dient der Sicherstellung eines geordneten Zweck Schulbetriebes. II. SCHULBETRIEB Art. 4 Die Schule erwartet von den Schülern rücksichtsvolles und höfliches Benehmen Benehmen. Art. 5 Das Rauchen, der Konsum von alkoholischen Getränken und die Einnahme Suchtmittel von anderen Suchtmitteln und deren Handel sind den Schülern verboten. Oberstufe Churwalden 6
Art. 6 Während der Schulzeit, inklusive Pause, müssen elektronische Geräte Elektronische ausgeschaltet und versorgt sein. Geräte Wird ein Gerät oder Gegenstand auf Grund der Regeln im Schulhaus eingezogen oder verbotene Aktivitäten auf einem Gerät vermutet, kann das Gerät von der Schulleitung bis zu zwei Wochen einbehalten werden, um zusammen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten die Sachlage zu klären. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Art. 7 Für den Schulbetrieb besteht eine separate Hausordnung. Sie unterliegt Hausordnung der Genehmigung des Schulleiters. Die Schüler haben zu den Einrichtun- gen, Räumlichkeiten und Aussenanlagen Sorge zu tragen sowie auf Sauberkeit zu achten. Für mutwillige Beschädigungen haften die Eltern der schuldigen Kinder. Art. 8 Die Schulzeiten sind pünktlich einzuhalten. In der Pause halten sich die Schulzeit; Schüler im Freien auf. Sie werden durch die Lehrpersonen beaufsichtigt Pause und dürfen das Schulareal nicht verlassen. Zuwiderhandlungen werden durch den Klassenlehrer geahndet. Art. 9 Diese Disziplinarordnung gilt auch sinngemäss für den durch die Schule Schülertrans- organisierten Schülertransport. port Art. 10 Der ordentliche Schulweg wird in der jeweiligen Hausordnung geregelt. Schulweg III. FREIZEIT Art. 11 Es gelten sinngemäss die Art. 4 und 5 (Benehmen, Suchtmittel). Allgemeines Verhalten Art. 12 Ausserhalb der Schulzeiten sind grundsätzlich die Eltern, bzw. die Aufsichtspflicht Erziehungsberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Die Schule erwar- der Eltern/ tet, dass die Eltern, bzw. die Erziehungsberechtigten ihrer Obhut- und Erziehungsbe- Aufsichtspflicht nachkommen. rechtigten Art. 13 Es ist dem Verantwortungsbewusstsein der Eltern überlassen, ihren Kin- Anlässe dern ausnahmsweise den Besuch von kulturellen und sportlichen Anlässen oder die gelegentliche Mitwirkung bei solchen zu gestatten. Sie haben für eine entsprechende Erwachsenenbegleitung zu sorgen. Oberstufe Churwalden 7
Art. 14 Die Zugehörigkeit zu Jugendorganisationen darf die Schulleistungen eines Jugend- Schülers und den geordneten Schulbetrieb nicht beeinträchtigen. Im Übri- Organisationen gen gelten diesbezüglich die Gesetze und Verordnungen des kantonalen Schulgesetzes. (Vereinszugehörigkeit) Art. 15 Das Kaufen, Aufbewahren und Herumreichen von Medien und Gegenstän- Jugendgefähr- den, welche die Schuljugend in moralischer, sowie psychischer Hinsicht dende Medien gefährden, sind verboten. IV. ABSENZEN, VORZEITIGE SCHULAUSTRITTE Art. 16 Über jede Schulabsenz ist der Lehrperson eine von den Eltern bzw. dem Absenzen gesetzlichen Vertreter unterschriebene schriftliche Entschuldigung im Absenzenbüchlein abzugeben. Ist eine Schulabsenz voraussehbar, so ist gemäss Schulordnung bei der zuständigen Stelle eine Bewilligung einzuholen. Art. 17 Vorzeitige Schulaustritte sind im kantonalen Schulgesetz Art. 9 geregelt. Vorzeitige Schriftliche Gesuche sind mit den erforderlichen Unterlagen so früh wie Schulaustritte möglich dem Schulrat einzureichen. Art. 18 Zuwiderhandlungen gegen die in Art. 15 und 16 erwähnten Bestimmun- Zuwiderhand- gen ahndet der Schulrat selbst oder er leitet sie gemäss kantonalem lungen Schulgesetz an das Erziehungsdepartement weiter. V. DISZIPLINARWESEN Art. 19 Die Jugendanwaltschaft ist gerichtliche Instanz für sämtliche Kinder in Straffälle Bezug auf Straffälle gemäss dem schweizerischen Strafgesetzbuch und dem kantonalen Gesetz über die Strafrechtspflege. Art. 20 Leichtere Disziplinarfälle, Verstösse gegen die Schul- und Disziplinarord- Zuständigkeit nung behandelt der Lehrer. Schwerere Fälle werden an die Schulleitung bzw. den Schulrat weitergezogen. Oberstufe Churwalden 8
Art. 21 Das rechtliche Gehör ist in jedem Fall zu gewährleisten. In schweren Fällen Rechtliches Ge- sind vor einem Entscheid auch die Eltern anzuhören. hör Art. 22 Gegen fehlbare Schüler können folgende Massnahmen ausgesprochen Massnahmen werden: Durch die Lehrperson: - erzieherische Massnahmen - Schularrest bis zu einem halben Tag - Überweisung an die Schulleitung bzw. den Schulrat Durch die Schulleitung: - schriftlicher Verweis - besondere Strafarbeiten - weitere geeignete Massnahmen Arreststrafen dürfen nicht während der Mittagszeit, nach 18.00 Uhr und an Sonntagen angesetzt werden. VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 23 Die Eltern erhalten bei Schuleintritt ihres Kindes ein Exemplar dieser Information Disziplinarordnung. Art. 24 Diese Disziplinarordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie ersetzt alle Inkrafttreten diesbezüglichen bisherigen Ordnungen. Churwalden, August 2016 Für den Schulrat Für die Schulleitung Markus Roffler Jürg Raschein Präsident des Schulrates Schulleiter Oberstufe Churwalden 9
1.4 Reglement bei Schulabsenzen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Reglement die Sprachform des generi- schen Maskulinums angewendet. Es wird darauf hingewiesen, dass die verwendete Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. 1. Geltungsbereich Die Eltern bzw. Erziehungsberichtigten sind verpflichtet, die Kinder regelmässig und pünkt- lich zur Schule oder in den Kindergarten zu schicken. Der Unterricht darf nicht ohne zwingen- den Grund versäumt werden. Man unterscheidet zwischen Absenzen und Urlaub. Rechte und Pflichten sind im SG Art. 67 und 68 geregelt. 2. Absenzen Die Lehrperson ist unverzüglich bei Eintreten des Absenz Grundes zu benachrichtigen. Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall des Schulkindes von mehr als fünf Tagen, ist der Schulleitung ein Arztzeugnis abzugeben. Bei voraussehbaren Absenzen ist die Lehrperson vorgängig zu informieren. Arzttermine sind wenn immer möglich ausserhalb des Unterrichtes zu planen. Als Entschuldigung für Absenzen gelten insbesondere: a) Krankheit oder Unfall des Schulkindes, von Angehörigen oder anderen nahen Bezugspersonen; b) Lawinengefahr oder nicht begehbare Wege; c) Tod und Bestattung eines Familienangehörigen oder einer anderen nahen Bezugsperson; d) Ansteckende Krankheiten in der Familie. 3. Urlaub Für die Gewährung von Urlaub sind gemäss Art. 28 des kantonalen Schulgesetzes folgende Instanzen zuständig: Kompetenzstufe Total Tage Frist für Einreichung Erziehungsberechtigte (Jokertage) 2 Tage 2 Tage (schriftl. Mitteilung) Klassenlehrperson 1 Tag 3 Tage (schriftl. Gesuch) Schulleitung 5 Tage 1 Woche (schriftl. Gesuch) Reihenfolge Schulrat 7 Tage 2 Wochen (schriftl. Gesuch) Total 15 Tage Schulinspektorat (Amt) ab 16 Tagen Oberstufe Churwalden 10
Die Urlaubstage verfallen in der Reihenfolge der Kompetenzstufen. Das heisst, es werden immer zuerst die Jokertage bezogen. Die Urlaubstage können auch in halben Tagen bezogen werden. Entscheide über Urlaubsgesuche sind endgültig. 4. Grundsatz bei Jokertagen Die Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Nicht als Jokertage angerechnet werden Dispensationen, welche aus zureichenden Gründen gemäss Schulgesetz bewilligt wurden. Ebenso müssen für folgende Absenzen keine Jokertage eingelöst werden: a) Kieferorthopädische Behandlung, Arzt- oder Zahnarztbesuche, welche offensichtlich oder gemäss Bestätigung des Arztes nicht ausserhalb des Unterrichts möglich sind; b) Abklärungen des Schulpsychologischen Dienstes sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste; c) Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung, falls diese von der Klassenlehrperson als solche anerkannt wurden. Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Schüler und deren Erziehungsberechtigten. Es gilt das Holprinzip. Ob verpasste Prüfungen nachge- holt werden müssen, entscheiden die Lehrpersonen. 5. Bezug Jokertage a) Das Einlösen der zwei Jokertage kann einzeln oder en-bloc pro Schuljahr erfolgen. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres; b) An Sperrtagen können keine Jokertage bezogen werden. Als Sperrtage gelten Besuchstage und verschiedene Schulanlässe wie Sporttage, Exkursionen, Klassenla- ger, Schulreisen, Theateraufführungen usw.; c) Eine Woche vor sowie eine Woche nach den Sommerferien werden grundsätzlich keine Urlaubstage resp. Jokertage bewilligt. Über Ausnahmen entscheidet der Schul- rat. 6. Ablauf Jokertage Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit. Die Jokertage werden frühzeitig, spätestens jedoch zwei Schultage im Voraus bei der Klassenlehrperson mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern angemeldet. Die Schüler orientieren alle betroffenen Lehrpersonen vorgängig selber über den Bezug der Jokertage. Angemeldete Jokertage gelten als bezogen und können nicht verschoben oder zurückgenommen werden. Schülern, die unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, können entsprechend Jokertage gestrichen werden. Oberstufe Churwalden 11
7. Berufspraktika (Schnupperlehren) Berufspraktika, sowie Bewerbungs- und Vorstellungsgespräche sollen nach Möglichkeit in den Schulferien absolviert werden. Bei ausgewiesenem Bedürfnis ist auch eine Durchführung während der Unterrichtszeit möglich. Berufspraktika, während der Schulzeit werden grundsätzlich erst ab dem 8. Schuljahr bewil- ligt. Berufspraktika die pro Schuljahr nicht länger als eine Woche dauern, können von der Klassenlehrperson bewilligt werden. Alle weiteren Gesuche sind an die Schulleitung zu rich- ten. Urlaub für Berufspraktika wird an die Urlaubstage (15/Jahr) angerechnet. 8. Befreiung von einzelnen Schulfächern Die Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern greift stark in die Lernbiografie ein. Sie ist erst dann in Betracht zu ziehen, wenn alle Formen der Lernzielanpassung bereits ausge- schöpft wurden. Das Schulinspektorat entscheidet bei anhaltender Überforderung über die Befreiung vom Unterricht in bestimmten Fächern. Die Erziehungsberechtigten müssen ein Gesuch an das zuständige Schulinspektorat stellen. 9. Schlussbestimmungen Bei Zuwiderhandlungen kommt SG Art. 96 zum Zug. Dieses Reglement wurde durch den Schulrat am 22. März 2018 verabschiedet und ist ab 1. August 2018 gültig. Schulrat Schule Churwalden Schulleitung Schule Churwalden Markus Roffler Jürg Raschein Schulratspräsident Schulleiter Churwalden, 23. März 2018 Oberstufe Churwalden 12
2. Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens (überfachli- che Kompetenzen) Gut = Bewertung im Regelfall Sehr gut = ausserordentliche Abweichung im positiven Sinn Genügend = Abweichung im negativen Sinn Ungenügend = ausserordentliche Abweichung im negativen Sinn Erledigung der Aufgaben/Material: 1 - 4 Einträge Zeugniseintrag sehr gut 5 - 8 Einträge Zeugniseintrag gut 9 - 12 Einträge Zeugniseintrag genügend 13 und mehr Einträge Zeugniseintrag ungenügend Oberstufe Churwalden 13
3. Informationen über einzelne Fächer 3.1 Online-Material für die verschiedenen Fächer Mathematik/Geometrie: www.mathematik-sek1.ch Deutsch: www.orthografietrainer.net mein.klett.ch Englisch: mein.klett.ch Sport: www.aktivdispens.ch 3.2 Sport Für den Sportunterricht sind Hallen- und Aussenturnschuhe mitzunehmen. Besitzt jemand keine Aussensportschuhe, so wird in den normalen Alltagsschuhen geturnt. Folgen nach dem Sportunterricht weitere Lektionen, so ist Duschen obligatorisch. Das Erscheinen im Sportunterricht wird auch dann erwartet, wenn kleinere Verletzungen oder andere Unpässlichkeiten das aktive Mitmachen am Sportunterricht verhindern. Ist dies der Fall, so wird am Aktivdispensprogramm gearbeitet. Oberstufe Churwalden 14
4. Schulische Heilpädagogik an der Oberstufe Churwalden Die integrative Schulungsform geht weit über den traditionellen Stütz- und Förderunterricht hinaus. Die Unterstützung umfasst den Bereich der schulischen Leistungen, Bereiche der Lernstrategien, der Kommunikation, des Sozialverhaltens, Berufsfindung und der Persönlichkeitsbildung. Die Schulische Heilpädagogik berät und unterstützt die Lehrpersonen der Regelklassen im Umgang mit der Heterogenität. Sie bietet Hilfe an, wenn eine Schülerin oder ein Schüler über längere Zeit die Lernziele der Regelklasse nicht erreicht oder wenn eine vorüberge- hende Teilleistungsschwäche, soziale oder emotionale Probleme festgestellt werden. Die Arbeit der Schulischen Heilpädagogik mit den Jugendlichen findet in der Klasse, in klei- nen Gruppen oder mit einzelnen Schülerinnen und Schülern statt. Sie betreut alle Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im Rahmen der integrativen Schulungsform ist es möglich, für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Schulschwierigkeiten individuelle Lernziele zu verfügen (Beachten Sie dazu die Broschüre sonderpädagogischen Massnahmen der Schulen Churwalden). Die Klassenlehrperson und die Eltern beschreiben das Problem und gelangen damit an die Schulische Heilpädagogik. Die Jugendlichen können sich auch direkt an die Schulische Heilpädagogik wenden, welche mit allen Beteiligten das weitere Vorgehen berät. Bei Bedarf werden der Schulpsychologische Dienst oder andere Fachstellen beigezogen. Schulische Heilpädagogik Oberstufe Churwalden Rahel Hitz rahel.hitz@schulechurwalden.ch Oberstufe Churwalden 15
5. Kontakt und Telefonketten Bei Fragen oder Krankheitsfall wenden Sie sich bitte immer via E-mail an die entsprechende Lehrperson. In Krankheitsfällen ist die Klassenlehrperson vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Andere Absenzen immer im Voraus von allen betreffenden Lehrpersonen im Absenzenheft visieren lassen. 5.1 Email-Adressen Lehrpersonen/Schulleitung Lehrperson/Schulleitung Klasse/Fach E-mail Blaesi Manuela D, E manuela.blaesi@schulechurwalden.ch Hitz Rahel SHP rahel.hitz@schulechurwalden.ch Hyseni Annabarbla I annabarbla.hyseni@ schulechurwalden.ch Margreth Annina WAH, TTG annina.margreth@ schulechurwalden.ch Marijanovic Marijan ERG, GS, RE, GG marijan.marijanovic@ schulechurwalden.ch 2. OS, D, E, BO, Mengelt Roman roman.mengelt@ schulechurwalden.ch IND, BS Raschein Jürg Schulleitung juerg.raschein@ schulechurwalden.ch 1. OS, MA, NT, MI, Stirnimann Urs urs.stirnimann@ schulechurwalden.ch IND, WE 3. OS, GG, MU, I, D, Thoma Jessica jessica.thoma@ schulechurwalden.ch BG, IND Trebs Andrea MA, NT andrea.trebs@ schulechurwalden.ch WAH Wirtschaft, Arbeit, Haushalt BO Berufliche Orientierung TTG Textiles und Technisches Gestalten IND Individualisierung ERG Ethik, Religionen, Gemeinschaft BS Bewegung und Sport GS Geschichte MA Mathematik RE Religion NT Natur und Technik D Deutsch MI Medien und Informatik E Englisch WE Werken I Italienisch MU Musik GG Geografie BG Bildnerisches Gestalten Oberstufe Churwalden 16
5.2 Telefonkette 1. Real Oberstufe Churwalden 17
5.2 Telefonkette 1. Sek Oberstufe Churwalden 18
6. Ferien und Feiertagsplan Oberstufe Churwalden 19
7. Stundenpläne 7.1 Stundenplan Real Oberstufe Churwalden 20
7. 2 Stundenplan Sek Oberstufe Churwalden 21
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