Pandemie und häusliche Gewalt - KPPP Psychiatrisches Kolloquium 09.04.2021 Dr. phil. Angela Guldimann - Psychiatrische ...

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Pandemie und häusliche Gewalt - KPPP Psychiatrisches Kolloquium 09.04.2021 Dr. phil. Angela Guldimann - Psychiatrische ...
Pandemie und häusliche Gewalt

           Dr. phil. Angela Guldimann
   Leitung Fachstelle Forensic Assessment &
            Risk Management (FFA)

         angela.guldimann@pukzh.ch

   KPPP Psychiatrisches Kolloquium
            09.04.2021
Pandemie und häusliche Gewalt - KPPP Psychiatrisches Kolloquium 09.04.2021 Dr. phil. Angela Guldimann - Psychiatrische ...
Inhalt

                                                                        Zusammenspiel Häusliche Gewalt und
                                                                        Corona – aus dem Leben

                                                                        Kennzahlen - Zunahme, Abnahme,
                                                                        Gleichstand oder (noch) Unbekannt?

          Die Folien werden                                             Risikofaktoren f. Häusliche Gewalt,
            Ihnen auf der                                               Täter-Typologien
             Homepage zur
          Verfügung gestellt.                                           Kantonales Bedrohungsmanagement
                                                                        Zusammenarbeit Gewaltschutz und FFA

                                                                        Schlussgedanken

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Suchbegriff „Coronavirus“ für die Schweiz
(2016 - 2021)

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Suchbegriff Häusliche Gewalt in der Schweiz
(2016-2021)

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Wovon sprechen wir?

Istanbul-Konvention: „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder
wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen
Früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern
vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben
Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte“ (Europarat 2011, S. 5).

           Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen und Trennungssituationen
           Gewalt gegen Männer in Paarbeziehungen und Trennungssituationen
           Kinder als Mitbetroffene der Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen
           Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen
           Im Rahmen von Zwangsheirat
           Gewalt gegen ältere Menschen im Familienverband
           Gewalt von Eltern oder deren Partnern gegen Kinder und Jugendliche
           Gewalt von Kindern und Jugendlichen gegen Eltern
           Gewalt zwischen Geschwistern

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Zusammenspiel: Corona und Häusliche Gewalt

Der 38-jährige Herr Zwilling ist leider schon einige Male mit Tätlichkeiten
gegenüber seiner Frau aufgefallen (Schulter schütteln, einmal eine Ohrfeige). Es
tut ihm danach immer sehr leid. Er hat Konflikte mit seinen Arbeitskollegen und
will morgens gar nicht mehr zur Arbeit. Im Home Office kann er sich besser von
den Kollegen abgrenzen, mehr Zeit mit seiner Familie verbringen. Die familiären
Konflikte reduzieren sich stark. Es graut ihm aber schon vor der Rückkehr an den
Arbeitsplatz. Er will nicht ins alte Muster zurückfallen und bespricht mit seiner
Frau, was er tun könnte (Jobwechsel, Coaching etc).

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Zusammenspiel: Corona und Häusliche Gewalt

Frau Schütze wird von ihrem Mann stark kontrolliert.
Seit sie vermehrt zu Hause ist, ist das Aggressionspotential nochmal gestiegen.
Beleidigungen, Tritte gegen den Bauch, Herr Schütze kontrolliert sie auf Schritt
und Tritt. Wenn sie telefoniert, muss sie auf Lautsprecher stellen, damit er
zuhören kann. Frau Schütze hat Angst und sieht für sich wenig Möglichkeiten
Hilfe zu holen. Sie ist zwar auch mal allein (Einkaufen) – ihr fehlt aber die Kraft
sich bei Fachstellen zu melden. Zudem hat sie gehört, dass die Frauenhäuser voll
sind, wo soll sie dann hin?

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Zusammenspiel: Corona und Häusliche Gewalt

Der 52 Jahre alte Herr Skorpion ist noch nie mit HG aufgefallen. Er war stets eher
zurückhaltend und argwöhnisch im Umgang mit den Mitmenschen. Im Verlauf der
Pandemie zieht er sich beinahe komplett von der Aussenwelt zurück. Neben
seinem steigenden Interesse für Verschwörungstheorien verdächtigt er mit der
Zeit seine Frau, ihn absichtlich mit Corona anstecken zu wollen. Als sie ihn
dringend auffordert, mit ihr aufgrund seines Zustands zum Hausarzt zu gehen,
wehrt er sich zuerst verbal und dann tätlich gegen sie („Du und der Arzt wollt mich
mit dem Killer-Virus um die Ecke bringen“).

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Zusammenspiel: Corona und Häusliche Gewalt

Die 29 jährige Frau Wassermann kümmert sie sich um die
Geschäftsadministration ihres Mannes, arbeitet Teilzeit damit die Familie
finanziell über die Runden kommt. Nach der Home Office Empfehlung des
Bundes und der Schliessung der Schulen sitzen alle zu Hause. Ihr Mann kommt
mit dem HO schlecht zurecht und lässt seinen Ärger an ihr aus. Er igelt sich in
seinem Büro (dem Schlafzimmer) ein. Frau Wassermann beaufsichtigt die Kinder
in der Küche / Wohnzimmer. Sie schläft schlecht und kommt an ihre Grenzen.
Eines Abends schlägt sie ihre 9 jährige Tochter, weil diese den Teller mit
Spaghetti auf den Boden fallen liess. Frau Wassermann tut es bitterlich leid.

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Zusammenspiel: Corona und Häusliche Gewalt

Frau Steinbock wird seit Jahren von ihrem Mann geschlagen. Er hat für ihr
„Gebaren“ kein Verständnis, schliesslich sollte sie wissen, wann sie den Mund
halten sollte. Zwei Mal musste sie auch zum Arzt und hat andere Gründe für die
Verletzungen aufgeführt. Sie hofft stets, dass er aufhört. Nachdem sie kürzlich
wieder in der Arbeitswelt Fuss gefasst hat, überlegt sie aber ernsthaft ihn zu
verlassen. Als ihr Mann im Frühling 2020 in Kurzarbeit geht und dann seine Arbeit
ganz verliert, bringt sie es aber nicht übers Herz „ihn sitzen zu lassen“. Als er sie
eines Abends brutal schlägt, geht sie nicht in den Notfall – auch weil sie das
wegen Corona stark beanspruchte Ärzteteam nicht zusätzlich belasten will.

Seite 10   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Zusammenspiel: Corona und Häusliche Gewalt

Herr Jungfrau ist rasend eifersüchtig. Er hatte damit in all seinen romantischen
Beziehungen Probleme. In der aktuelle Beziehung hat er „Eifersuchtsschübe“ und
wird gelegentlich auch tätlich, wenn er einen Nebenbuhler vermutet. Seine
Freundin ist ein „Superstar“ und wird von allen Männern umschwärmt. Sie arbeitet
im Gastrogewerbe und ist seit langer Zeit gar nicht oder selten am arbeiten,
sondern zu Hause. Herr Jungfrau - der ebenfalls im HO ist - entlastet die
Anwesenheit der Freundin sehr, da dies sein Kontrollbedürfnis etwas stillt.

Seite 11   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Risikofaktoren                   (nicht abschliessend)

  Durch Corona weiter akzentuiert
  Multi-Tasking (Home Office, Home Schooling etc.)
  Begrenzte Rückzugsmöglichkeiten zu Hause
  Fehlende soziale Unterstützung und emotionale Entlastung durch
  Aussenkontakte
  Vermehrt Alkohol (Verlust d. Aggressionshemmung) und Gamen (finanzielle                                   Druck und
  Verluste) als Coping-Strategie                                                                            Stress
  Finanzielle, ev. existenzielle Sorgen
  Von vornherein begrenzte Ressourcen
  Angst vor Corona-Ansteckung verhindert Inanspruchnahme von
  Unterstützung
  Fehlende Planungssicherheit bzw. mangelndes Kontrollerleben
  Psychische Erkrankungen, Persönlichkeitszüge oder Störungen, die mit
  mangelnden Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien einhergehen.

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Kennzahlen - Zunahme,
Abnahme, Gleichstand oder
(noch) unklar?
Corona Report Pro Juventute, Februar 2021

 „Besonders Familien in bereits belasteten, sozial oder wirtschaftlich
  prekären Verhältnissen haben ein deutlich höheres Risiko, dass sich
  ihre Situation und das Familienklima spürbar verschlechtern und
  innerfamiliäre Spannungen und Konflikte bis hin zu Gewalt
  zunehmen.“

 Auch die Beratungen bei innerfamiliären Konflikten und häuslicher
  Gewalt nahmen über das ganze Jahr hinweg zu, besonders während
  der Zeit des ersten Lockdowns. Zwischen März und Mai 2020 stiegen
  die Zahlen von Anfragen wegen «Konflikten mit den Eltern» (+60 %),
  «Konflikten mit Geschwistern» (+100 %) und «häuslicher Gewalt»
  (+70 %) dramatisch.

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Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS):

Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter
Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher
Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen
weiteren Verwandten verstanden.

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Vollendete Tötungsdelikte im Häuslichen
Gewaltbereich Schweiz (2009 - 2020)

           Vollendete Tötungsdelikte 2009-2020 in
                        der Schweiz
 35
                                                      32                                          Ganze Schweiz:
 30                                                                                    28          Keine statistisch sig.
                         27
                                                                                 26                 Zunahme seit 2019
                   25             25                                      25
           24
 25                                            23
                                        22
                                                              20
                                                                   20                             Kanton ZH:
 20
                                                                                                   6 der 28 Tötungsdelikte 2020
 15                                                                                                  ereigneten sich in ZH

 10
                                                                                                       10 Tötungsdelikte ereigneten
   5                                                                                                    sich im Jahr 2019 in ZH

   0
       2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
                                 Anzahl vollendete Tötungsdelikte

Seite 17        24.03.2021    Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
PKS 2020 für die ganze Schweiz

 Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich

                                                                       2019       2020
                                                                      Straf-     Straf-     Differenz
                                                                      taten      taten       Vorjahr

 Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt                       19 669     20 123                2%
                                                                                                                  Die polizeiliche
 Tötungsdelikt vollendet (Art. 111–113/116)                              29         28            -3%
                                                                                                              Kriminalstatistik (PKS)
 Tötungsdelikt versucht (Art. 111–113/116)                               50         61            22%
 Schwere Körperverletzung (Art. 122)                                    116        124                7%
                                                                                                              stellt für das Jahr 2020
 Einfache Körperverletzung (Art. 123)                                 2 035      2 123                4%         keine signifikante
 Tätlichkeiten (Art. 126)                                             6 379      6 576                3%            Erhöhung bei
 Gefährdung Leben (Art. 129)                                            126        141            12%
                                                                                                                Gewaltstraftaten im
 Beschimpfung (Art. 177)                                              3 737      3 815                2%
 Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies)                     521        532                2%
                                                                                                             häuslichen Bereich fest.
 Drohung (Art. 180)                                                   4 314      4 220            -2%
 Nötigung (Art. 181)                                                    732        857            17%
 Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184)                           115        130            13%
 Sex. Handl. Kinder (Art. 187)                                          383        390                2%
 Sex. Handl. Abhängige (Art. 188)                                         3          1           -67%
 Sexuelle Nötigung (Art. 189)                                           205        229            12%
 Vergewaltigung (Art. 190)                                              287        268            -7%
 Schändung (Art. 191)                                                    24         34            42%
 Übrige ausgewählte Artikel des StGB33                                  613        594            -3%

                                                                                   © BFS, Neuchâtel
Seite 18     24.03.2021      Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment
                                                                                       2021     & Risk Management
PKS nur für den Kanton Zürich
3.2.2 Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich
 Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich

                                                                                2019        2020
                                                                               Straf-      Straf-        Differenz
                                                                               taten       taten          Vorjahr

 Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt                                 3 391       3 370                -1%
 Tötungsdelikt vollendet (Art. 111–113/116)                                       10           6               -40%
 Tötungsdelikt versucht (Art. 111–113/116)                                         8          14                75%
 Schwere Körperverletzung (Art. 122)                                              36          37                 3%
 Einfache Körperverletzung (Art. 123)                                            311         383                23%
 Tätlichkeiten (Art. 126)                                                      1 282       1 117               -13%
 Gefährdung Leben (Art. 129)                                                      44          59                34%
 Beschimpfung (Art. 177)                                                         203         232                14%
 Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies)                              155         143                -8%
 Drohung (Art. 180)                                                              836         753               -10%
 Nötigung (Art. 181)                                                             233         314                35%
 Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184)                                     23          24                 4%
 Sex. Handl. Kinder (Art. 187)                                                    67          79                18%
 Sex. Handl. Abhängige (Art. 188)                                                  0           0                 0%
 Sexuelle Nötigung (Art. 189)                                                     29          37                28%
 Vergewaltigung (Art. 190)                                                        50          60                20%
 Schändung (Art. 191)                                                              7           5               -29%
 Übrige ausgewählte Artikel des StGB5                                             97         107                10%

                                                                                              © BFS, Neuchâtel 2021

                                                      Tabelle 23: Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich

Seite 19   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Wichtig zu wissen:

                                                                    PKS zeigt nur Straftaten, die bei der
                                                                   Polizei gemeldet werden UND dann an
                                                                     eine Strafuntersuchungsbehörde
                                                                  rapportiert resp. in einem Strafverfahren
                                                                             untersucht werden

                                                                              Meldungen bei der Polizei

Seite 20   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Meldungen bei der Polizei

Nicht jede Meldung bei der Polizei löst eine Strafuntersuchung aus, weil

         Streitigkeiten (ohne Straftatbestand). Hier setzt Polizei präventiv an –
         Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM)

         Nicht alle Straftaten sind Offizialdelikte, d.h. Opfer müssen bei
          Antragsdelikten ein Strafverfahren wollen resp. Strafantrag
          unterschreiben (z.B. Missbrauch einer Fernmeldeanlage / einmalige
          Ohrfeige / Drohung zwischen Schwiegervater + Schwiegertochter).

        Auch nicht in PKS abgebildet: Opfer unterschreibt keinen Strafantrag,
         es erfolgt aber ein Rapport an die KESB, da Kindeswohl als gefährdet
         eingeschätzt wird.

Seite   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Interventionsstelle
                                                                        gegen Häusliche Gewalt (IST)

               Familiäre             Häusliche            Total              davon
               Differenzen           Gewalt               Meldungen          GSG-
               (ohne                 (mit                 (Familiäre         Verfügungen
               Straftatbestand)      Straftatbestand)     Differenzen und    (mit/ ohne
                                                          Häusliche          Straftatbestand)
                                                          Gewalt)

Total 2019                   2733                 2866               5599                   1123

Total 2020                   3532                 3027               6559                   1278
Zunahme
                            + 29.2                + 5.6             + 17.1                + 13.8
in %

Ausrückfälle                                                2019      15.3
pro Tag                                                     2020      17.9

   © Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST) 2021

                                                                                                  22
Interventionsstelle
                                                                                           gegen Häusliche Gewalt (IST)

       Polizeiliche Meldungen (Ausrückfälle, ganzer Kanton)
       im Kontext Häuslicher Gewalt und Familienstreitigkeiten, Jahre 2016-2020
7000                                                                           6559               Familiäre Differenzen
                                                                                                  "FamDiff"
6000                                                          5599                                (ohne Straftatbestand)
                                             5293
             5037             5016
5000                                                                                               Häusliche Gewalt
                                                                                                  "FamHG"
4000                                                                      3532                    (mit Straftatbestand)
          2545             2552         2671                2866             3027
3000                                       2622          2733                                     Total Meldungen
       2492             2464                                                                      (FamDiff+FamHG)
2000                                                                                              resp. Total Ausrückfälle
                                                                   1123             1278
                 1023             989             1012                                            davon GSG-
1000
                                                                                                  Verfügungen
                                                                                                  (mit/ohne
   0                                                                                              Straftatbestand)
         Jahr 2016        Jahr 2017       Jahr 2018        Jahr 2019        Jahr 2020

       © Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST) 2021

                                                                                                                          23
Was wissen / vermuten wir bis jetzt?

     Keine sig. Zunahme an Tötungsdelikten, keine statistisch sig. Zunahme in der
      PKS, aber teils mehr schwere HG Fälle (im Vergleich mit Tatbeständen 2019)

     Parallel Anstieg der Meldungen bei Polizei / Opferberatungsstellen /
      Schutzeinrichtungen / FFA / vor allem im Sommer nach Lockdown

     Nachgelagerter Effekt / ev. weniger Möglichkeiten, sich zu melden während
      Lockdown / Fokus auf anderen Problemen / Solidarität in der Familie

     Allgemeine Sensibilisierung für HG: Mehr Fälle werden gemeldet

     Geschädigte/Zeugen meldeten sich öfter (ev. auch früher) bei der Polizei
      (Fam. Streitigkeiten). Polizei (in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen)
      kann / hat erfolgreich deeskaliert = Gewaltprävention

     Eine Strafuntersuchung wird oft auf Seiten Geschädigte nicht gewünscht (z.B.
      Bestrafung nicht im Fokus, sondern HG soll stoppen, Verfahren nicht mehr
      Stress verursachen)
Seite 24   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Risikofaktoren, Tätertypologien
Risikofaktoren für (schwere) Intimpartner-Gewalt

Komplexes Zusammenspiel verschiedener Risikofaktoren:

     Erlebte oder bezeugte Gewalt (physisch, sexuell und emotional) als Kind
     Bereits mit Gewalt in Beziehung (en) aufgefallen
     Patriarchalische Einstellung / Weltanschauung
     Waffenaffinität
     Psychische Erkrankungen In einer Metaanalyse über 207 Studien fanden Spencer et
      al. (2019) einen Zusammenhang zwischen diesen untersuchten psychischen Störungen
      (u.a. Depression, antisoziale Persönlichkeitsstörung und Borderline-PS)
     Alkohol- und Drogenkonsum
     Stalking nach der Trennung
     Depression / Suizidalität Gemäß einer Metaanalyse von Matias et al. (2019) wiesen
      Männer, die ihre Partnerin getötet haben, im Vergleich zu nichttödlich verlaufende-
      Fällen im Vorfeld häufiger Suizidgedanken und Suizidversuche auf.
     Kombination von Selbsttötungsgedanken und Rachephantasien (Narzisstische
      Krise)

Seite 26   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Risikofaktoren für (schwere) Intimpartner-
Gewalt

Nach Analyse von 60 Risikofaktoren: Kaum Geschlechterunterschiede betreffend
IPG, aber z.B. Alkoholkonsum relevanter bei Männern (Spencer et al. 2016)

Je nach Population liegen weitere spezifische Risikofaktoren vor:

Gleichgeschlechtliche Beziehungen:
 Internalisierte Homonegativität (Übernahme gesellschaftlicher negativer
   Bewertungen von Homosexualität) als spezifischer Risikofaktor bei Männern,
   während bei Frauen eine besonders enge Paarbeziehung mit mangelhaft
   differenzierter unabhängiger Identität („Fusion“) einen Risikofaktor darstellt.
      (Kimmes et al. 2019)

     Im Alter gewinnen kognitive / physische Beeinträchtigungen oder Belastung
      durch Pflegeverantwortung zwischen Partnern an Relevanz (Gerino et al. 2018)

Seite 27   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Intimpartner-Tätertypologie von Holtzworth
Munroe & Stuart (1994, 2000, 2003)
 Dimensionen                                         «Family Only»               Dysphoric/                      Generell
                                                                                 borderline                      antisozial

 Schweregrad der Gewalt                              Gering / Leicht             Mittel – schwer                 Mittel - Schwer

 Generelle Gewalttätigkeit                           Selten                      Selten - manchmal               Häufig
 (ausserhalb Beziehung)
 Psychopathologie/                                   Keine                       Borderline                      Antisozial,
 Persönlichkeitsstörungen                            Passiv                                                      «psychopathy»
                                                     Abhängig /
                                                     Dependent

 Alkohol/Drogen                                      Selten -                    Häufig                          Häufig
                                                     manchmal

 Depression                                          Selten -                    Häufig                          Selten
                                                     manchmal
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        28
Können sich die Opfer auf ihre Einschätzung verlassen?
(und wir auch)?

            «Ich habe grosse Angst, dass mich mein (Ex)-Mann umbringt»

                                                     Gewalt tritt ein                        Gewalt tritt nicht ein

         Angst des Opfers                              Richtig positiv                               Falsch positiv

         Keine Angst beim
                                                      Falsch negativ                                Richtig negativ
               Opfer

 Seite     24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Annahmen und Gegenannahmen

 Niemand kennt den Täter so gut wie das Opfer = Experte

 Opfer von häuslicher Gewalt werden durch diese traumatisiert und
  desensibilisiert

 Opfer von häuslicher Gewalt trauen ihrem eigenen Urteilsvermögen
  nicht (mehr)

 Opfer will sich nicht vorstellen, dass man es umbringen könnte

 Opfer, die bei ihrem gewalttätigen Partner bleiben, müssen ihre Angst
  kleinreden / denken, um die Situation bewältigen bzw. aushalten zu
  können

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   Habermeyer / Guldimann
Risk Assessment Instrumente; Bsp. ODARA

ODARA integriert Sorge des Opfers vor künftigen Übergriffen als Risikofaktor

   1. Früherer häuslicher Vorfall
   2. Früherer nicht - häuslicher Vorfall
   3. Frühere Freiheitsstrafe von mind. 30 Tagen
   4. Versagen bei früherer bedingter Entlassung
   5. Androhung einer Verletzung oder Tötung beim Index-Delikt
   6. Einsperren des Opfers beim Index-Delikt
   7. Opfer besorgt über zukünftige Übergriffe
   8. Zusammen mehr als ein Kind
   9. Leibliche Kinder des Opfers vom Ex-Partner
   10.Gewalt gegen andere Personen
   11.Zwei Indikatoren für Substanzmissbrauch
   12.Übergriff auf das schwangere Opfer
   13.Barrieren bei der Opferunterstützung

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Bennett Cattaneo, Bell, Goodman & Dutton (2007):
N = 246, follow-up nach 18 Monaten

 PTBS Werte von Opfern am höchsten in der Gruppe der „richtig positiven“
    ABER: wenn Opfer mit PTBS falsch lagen, dann 2.5 wahrscheinlicher
     „falsch positiv“ als „falsch negativ“ (ev. wegen erhöhter Wachsamkeit)

 Ein Opfer von Stalking zu sein erhöht (korrekterweise) die Wahrnehmung
  des eigenen Risikos (sig. häufiger in Gruppe „richtig positiv“)

 Suchtmittelproblematik beim Opfer führt zu einer reduzierten Wahrnehmung
  des eigenen Risikos (sig. häufiger in Gruppe „falsch negativ“)

Hingegen:                 Dauer der Beziehung und Dauer der HG standen in dieser
                          Studie in keinem Zusammenhang mit der Vorhersage neuer
                          Gewalt

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Fazit

 Es spricht nichts dagegen, die Opfer nach ihrer Einschätzung zu
  fragen bzw. diese miteinzubeziehen

 Opfereinschätzung ist am zuverlässigsten in Kombination mit anderen
  Faktoren wie Tätercharakteristika und Opfermerkmalen

 Diskrepanzen in Selbst- bzw. Fremdbeurteilung analysieren, denn:

         Die Einschätzung der Opfer (korrekt oder inkorrekt) trägt dazu bei,
          dass Opfer Handlungsschritte (z.B. Empfehlungen der Polizei)
          umsetzen oder diese eben unterlassen

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KANTONALES
BEDROHUNGSMANAGEMENT
(KBM, www.kbm.zh.ch)

Risikoentwicklungen erkennen -
einschätzen - entschärfen
Gewaltschutz-Fachstellen

•       Gewaltschutz der Kantonspolizei, der Stadtpolizei Zürich und der
        Stadtpolizei Winterthur.

•       Jeder Bürger und jede Institution kann und soll sich niederschwellig
        melden, wenn Anlass zur Sorge hinsichtlich Gewalt besteht.

•       Meldung wird strukturiert geprüft, ob Anlass zur Sorge besteht.

Ziel: Gewaltprävention
•       Früherkennung risikobehafteter Entwicklungen
•       Eingrenzung von bedrohlichem Verhalten
•       Entschärfung von Eskalationspotenzial für Gewalttaten
•       Entlastung von Betroffenen in Gefährdungssituationen
•       Herbeiführung von Lösungen; Bestrafung steht nicht im Vordergrund
•       Information über spezialisierte Beratungs- und Betreuungsangebote
•       Schutz der Gesundheit und Integrität der Bevölkerung
•       Vernetzung der unterschiedlichen Akteure
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Forensisches Fachwissen

 Was fehlt(e):
 Schneller Zugriff auf Fachpersonen für forensische Risikoeinschätzungen und
 Interventionsempfehlungen für das Fallmanagement

   Früherkennung                                      Strafverfolgung                          Forensisch-
                                                                                               psychiatrisches/
                                                         Untersuchungen                        psychologisches
             Fachstelle Forensic                       (Vor-)Ermittlungen
             Assessment &                                                                      Wissen
             RiskManagement

         Bedrohungsmanagement
                                                                             Vorlagerung
         (Dienst Gewaltschutz)

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Quelle: Hans Schmid
Die Auftraggeber der FFA

   Staatsanwaltschaften                         Gewaltschutz-                        Allgemeinpsychiatrische
          Zürich                                   dienste                            Kliniken (Konsildienst)
     (Justizdirektion)                          (Sicherheits-                        (Gesundheitsdirektion)
                                                  direktion)

                                                     FFA
                                                   Klinik für
                                                 Forensische
                                                 Psychiatrie
                                                    (PUK)
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Vertieftes forensisches Fachwissen zur
Unterstützung der Polizeiarbeit

Was tut die FFA (u.a.)?

 Fallbesprechungen mit dem Gewaltschutz
 Teilnahme an Gefährderansprachen, Fallkonferenzen
 Rücksprache mit dem Behandler der Gefährder (Schweigepflichtsentbindung)

Wie macht sie das?

       Benennen der Risikofaktoren & protektiven Faktoren (Ressourcen)
       Hinweise zur Gesprächsführung mit Gefährder/in
       Hinweise auf risikoerhöhendes (Warn-) Verhalten im Verlauf
       Hinweise wann ggf. eine neue Einschätzung indiziert ist
       Risikoreduzierende Interventionsempfehlungen
       Fehlen risikorelevante Informationen? Unsicherheiten benennen!

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Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM)

                                              Informationsplattform
                                                  www.kbm.zh.ch

                                                            * *
                                                            *
                                                                      *

        * FFA-Arbeitsplatz

Seite   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Zusammenarbeit FFA &                                                                                           Herr X. hat
Gewaltschutz                                                                                                      eine
                                                                                                               Depression.
           Nachbar hat
           zunehmend
          Angst, ist stark
           verunsichert

                                                                                                                 Im Polis ist
                                                                                                                   Herr X.
  Herr X. ist im                                                                                                   wegen
    Waffen-                                                                                                       Drohung
    register                                                                                                     verzeichnet
  verzeichnet

                                                                    Quelle: Fotolia

Seite   40 24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Schlussgedanken

4
Sehr wichtig und klar ausbaufähig:
Angebote für gewaltbereite Männer und Frauen

                                                                           „Medienmitteilung Mannebüro 2021“
                                                                                           https://mannebuero.ch/

                                                                       Über 700 Männer (Vorjahr 588 Männer), mehr denn je, liessen
                                                                       sich im Jahr 2020 von einem der professionellen mannebüro-
                                                                      züri-Fachmänner beraten. Vor allem im Herbst zeigte sich, dass
                                                                       der Lockdown und die anhaltende Krise in den Familien nicht
                                                                                       ohne Folgen geblieben sind.

                                                                              Die grösste Zunahme im Zusammenhang mit
                                                                                       Gewaltschutzgesetz (GSG)
                                                                                    Das mannebüro züri hat 2020 328
                                                                         Männer (+13%) mit einer solchen Verfügung (Wegweisung,
                                                                               Kontakt-/Rayonverbot) beraten, ein Rekord.

                                                                       Ebenfalls eine massive Zunahme gab es bei den Beratungen
                                                                      zu konfliktiven Trennungen/Scheidungen (+23%) sowie bei den
                                                                                  Zuweisungen von gewalttätig gewordenen
                                                                                              Jugendlichen.

Seite 42   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Was tut der Kanton gegen HG?

     Im Kanton Zürich ist Häusliche Gewalt ein Schwerpunktthema des
      Regierungsrats

     Präventionskampagne stopp-gewalt-gegen-frauen.ch

     Im Kanton Zürich wird im Bereich Häuslicher Gewalt viel Wert auf
       die interinstitutionelle Zusammenarbeit gelegt.

     Es benötigt die Mitarbeit aller (oder zumindest der Mehrheit) der Beteiligten
      (Täter, Opfer, Fachpersonen etc.)

     Akzeptanz, dass nicht alle Risiken eliminiert werden können

Seite 43   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
Auswahl an hilfreiche Links in Zusammenhang
mit Gewalt / Corona Entwicklungen
            Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) www.kbm.zh.ch
            Präventionskampagne stopp-gewalt-gegen-frauen.ch
            FVGS | Fachverband Gewaltberatung Schweiz
            Wo finde ich Hilfe? - Opferhilfe Schweiz (opferhilfe-schweiz.ch)
            Forschungsprojekt „Leben zu Corona-Zeiten“ Paula Krüger & Seraina Caviezel Schmitz,
              Hochschule Luzern. Repräsentative Langzeitstudie, laufend.
            Covid-19 Social Monitor der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW),
              laufend.
            Swiss Corona Stress Study der Universität Basel: Umfrage zur psychischen Belastung in der
              1. und 2. Covid-19-Welle, 17.12.2020. Video zur Studie
            Pro Juventute Corona-Report – Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Kinder,
              Jugendliche und ihre Familien in der Schweiz, 25.02.2021
            Gesundheitsförderung Schweiz, Arbeitspapier 52: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf
              gesundheitsbezogene Belastungen und Ressourcen der Bevölkerung – Ausgewählte
              Forschungsergebnisse 2020 für die Schweiz. Januar 2021
            Kindesschutzradar | Kanton Zürich (zh.ch)                                                  Dank auch an Rahel Ott,
                                                                                                  Interventionsstelle Häusliche Gewalt
            Mannebuero, Zürich                                                                                   (IST)
Seite 44   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
VIELEN DANK FÜR IHRE GESCHÄTZTE
                   AUFMERKSAMKEIT.

                 FRAGEN UND ANREGUNGEN SIND
                    HERZLICH WILLKOMMEN.

Seite 45   24.03.2021   Klinik für Forensische Psychiatrie, Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management
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