Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern - für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
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Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr © 01/2022 DIHK/IHKs
Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851) in der jeweils geltenden Fas- sung gibt in ihrer Anlage 3 zu § 3 PBZugV die Prüfungssachgebiete der Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr vor. Der nachfolgende Orientierungsrahmen enthält eine Konkretisierung der Prüfungsinhalte. Hinweis: Der Orientierungsrahmen wurde tabellarisch den beiden Orientierungsrahmen für den Güterkraftverkehr und den Kraftomnibusverkehr ange- passt. Dadurch ergeben sich, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsquellen, Verschiebungen hinsichtlich der fortlaufenden Nummerierung der Sachgebiete. Zur Orientierung sind die Gliederungsnummern der Anlage 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenver- kehr in Klammern und in Kursivschrift angegeben. © DEUTSCHER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERTAG Industrie- und Handelskammern Januar 2022 © 01/2022 DIHK/IHKs
-3- Sachgebiete Prüfungsinhalte nach Anlage 3 Rechtsquellen und Hinweise der PBZugV (Beispiele) 1. Recht 1.1 Personenbeförderungsrecht (A Der Bewerber muss insbesondere Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 1.1) - den Ordnungsrahmen für den Taxen- und Mietwagenverkehr, Berufszugangsverordnung für den Straßen- die Regelungen für den Zugang zum Beruf sowie über Kontrol- personenverkehr (PBZugV) len und die Ahndung von Zuwiderhandlungen, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr- - die Regelungen für die Tarifbildung im Taxen- und Mietwagen- unternehmen im Personenverkehr (BOKraft) verkehr kennen. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum PBefG Freistellungsverordnung zum PBefG 1.2 Gewerberecht (Grundzüge) Der Bewerber muss Gewerbeordnung (GewO) die allgemeinen Regelungen für die Gründung eines Unterneh- mens des Taxen- und Mietwagenverkehrs kennen. 1.3 Straßenverkehrsrecht (A 1.2) Der Bewerber muss insbesondere Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrer- StVG, StVZO laubnis, ärztliche Bescheinigungen, Fahrerlaubnis zur Fahr- StVO (Busspuren, Anschnallpflicht) gastbeförderung usw.), - die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht kennen. © 01/2022 DIHK/IHKs T+M
-4- Sachgebiete Prüfungsinhalte nach Anlage 3 Rechtsquellen und Hinweise der PBZugV (Beispiele) 1.4 Arbeitsrecht (A 1.3) Der Bewerber muss insbesondere kennen u.a.: - die Regeln für Arbeitsverträge von Taxen- und Mietwagenun- Fahrpersonalgesetz (FPersG) ternehmen (Form der Verträge, Verpflichtungen der Vertrags- Arbeitszeitgesetz parteien, Arbeitsbedingungen und -dauer, bezahlter Jahresur- laub, Arbeitsentgelt, Auflösung des Arbeitsverhältnisses usw.), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahr- personals. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Jugendarbeitsschutzgesetz Kündigungsschutzgesetz Bundesurlaubsgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Mutterschutzgesetz SGB IX Teilzeit- und Befristungsgesetz Mindestlohngesetz (MiLoG) und dazu erlas- sene Verordnungen 1.5 Sozialversicherungsrecht (A 1.4) Der Bewerber muss Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB) Beitragsverfahrensverordnung – BVV die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitge- bers kennen. Datenerfassungs- und Übermittlungsverord- nung (DEÜV) 1.6 Bürgerliches Recht einschließ- Der Bewerber muss insbesondere Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lich der Grundzüge des Beförde- - die wichtigsten Vertragstypen, die im Taxen- und Mietwagen- Vertragsarten wie Kauf-, Miet-, Pacht- und rungsvertragsrechts (A 1.5) verkehr üblich sind, kennen, Darlehensverträge - in der Lage sein, einen Beförderungsvertrag auszuhandeln. PBefG © 01/2022 DIHK/IHKs T+M
-5- Sachgebiete Prüfungsinhalte nach Anlage 3 Rechtsquellen und Hinweise der PBZugV (Beispiele) 1.7 Handelsrecht Der Bewerber muss Gesellschaftsrecht nach HGB und BGB Grundkenntnisse der Rechtsformen von Handelsgesellschaften so- wie der Vorschriften zur Gründung und Führung dieser Gesell- schaften besitzen. Umsatzsteuergesetz (UStG), u.a. § 14 1.8 Steuerrecht (A 1.6) Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften kennen für Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen (u.a. die Regeln für (UStDV), u.a. § 33 die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen), Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) - die Kraftfahrzeugsteuern, die Einkommenssteuern und die Ge- werbesteuer. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Einkommensteuergesetz (EStG) Gewerbesteuergesetz (GewStG) 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens 2.1 Zahlungsverkehr (A 2.1) Der Bewerber muss insbesondere Scheckarten, Kreditkartensysteme, die Arten der Lastschriftverfahren, Überweisung, E- - die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Verwen- Payment dung von Schecks, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln und -verfahren kennen, verschiedene Finanzierungsarten (Eigen- - Grundkenntnisse der verschiedenen Kreditformen (Bankkre- und Fremdfinanzierung), Darlehensarten, dite, Dokumentenkredite, Kautionen, Hypotheken, Leasing, Kreditsicherung usw.) haben, Finanzplanung und -analyse - die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens ermitteln können. 2.2 Kostenrechnung (A 2.3) Der Bewerber muss insbesondere Kostenrechnungssysteme, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger-, Deckungsbei- die Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable Kosten, Betriebskos- tragsrechnung, Kosten- und Angebotskalku- ten, Abschreibungen usw.) kennen und je Fahrzeug, Kilometer lation. oder Fahrt berechnen können. © 01/2022 DIHK/IHKs T+M
-6- Sachgebiete Prüfungsinhalte nach Anlage 3 Rechtsquellen und Hinweise der PBZugV (Beispiele) 2.3 Beförderungsentgelte und Der Bewerber muss insbesondere Fahrzeugkostenrechnung, Bestandteile des -bedingungen (A 2.2) Beförderungstarifs Beförderungsentgelte kalkulieren können. 2.4 Nicht belegt © 01/2022 DIHK/IHKs T+M
-7- Sachgebiete Prüfungsinhalte nach Anlage 3 Rechtsquellen und Hinweise der PBZugV (Beispiele) 2.5 Buchführung (A 2.4) Der Bewerber muss insbesondere § 238 HGB, §§ 140 – 141 AO, § 22 UStG, - die allgemeinen Verpflichtungen bzgl. Führung von Geschäfts- § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), büchern, Aufbewahrungsfristen usw. kennen Abgabenordnung - ein Kassenbuch führen können, Inventur, Inventar, Abschreibung, Grund- buch, Hauptbuch, Kassenbuch, Kontenfüh- - Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine rung, Aufbewahrungspflichten Einnahme-/Ausgaben-Überschussrechnung haben. 2.6 Versicherungswesen (A 2.5) Der Bewerber muss insbesondere Haftpflichtversicherungen (u.a. Kfz.-Haft- pflicht, Betriebshaftpflicht) die im Taxen- und Mietwagenverkehr vorgeschriebenen Versiche- rungen (vor allem Kraftfahrthaftpflichtversicherung, gesetzliche Un- Rechtsschutzversicherungen (Verkehrs-, fallversicherung) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Ver- Betriebs-, Privatrechtsschutz) pflichtungen kennen. Sachversicherungen (u.a. Fahrzeug-, Be- triebsschaden-, Gebäude-, Einrichtungsver- sicherungen) Persönliche Versicherungen (u.a. Alter, Krankheit, Pflege) 2.7 Nicht belegt 2.8 Nicht belegt 2.9 mitzuführende Dokumente Der Bewerber muss insbesondere fahrerbezogene, fahrzeugbezogene, unter- nehmerbezogene Beförderungsdokumente die bei jeder Beförderung mitzuführenden Schriftstücke und die Aufbewahrungsfristen kennen. 3. Technische Normen und technischer Betrieb 3.1 Zulassung und Betrieb der Fahr- Der Bewerber muss insbesondere StVZO, Fahrzeug-Zulassungsverordnung zeuge (A 3.1) (FZV) die Formalitäten für die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Zu- lassung dieser Fahrzeuge kennen. BOKraft © 01/2022 DIHK/IHKs T+M
-8- Sachgebiete Prüfungsinhalte nach Anlage 3 Rechtsquellen und Hinweise der PBZugV (Beispiele) 3.2 Instandhaltung und Unter- Der Bewerber muss insbesondere StVZO, BOKraft suchung der Fahrzeuge (A 3.3) - Pläne für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und ihre Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Ab- Ausrüstung aufstellen können, gasuntersuchung, Untersuchungsfristen, Nachweisformen, - die Vorschriften für die technische Überwachung dieser Fahr- zeuge kennen. Wartungspläne 3.3 Ausrüstung und Beschaffenheit Der Bewerber muss insbesondere BOKraft der Fahrzeuge (A 3.2) die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge je nach Einsatz- StVZO, StVO zweck kennen. 3.7 , Fernsprech- und Funkverkehr Der Bewerber muss insbesondere Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te- (A 3.5) lekommunikation, Post und Eisenbahnen die Vorschriften für die Vergabe von Frequenzen und den Betrieb eines Funknetzes kennen. Telekommunikationsgesetz (TKG), insb. §§ 55 Abs. 9, 61 Abs. 1 und 2, 132 Abs. 1 und 3 3.9 Bereitstellung der Fahrzeuge (A Der Bewerber muss insbesondere PBefG 3.4) - die gesetzlichen Bestimmungen für das Bereitstellen von Ta- StVO xen/Mietwagen, (ggf. Taxenordnung) - die Regeln für das Verhalten an Taxenhalteplätzen kennen. 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umwelt- schutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 4.1 Verkehrssicherheit (A 4.1) Der Bewerber muss insbesondere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften zu besonderen Gefahren (Verkehrszeichen), Anweisungen an die Fahrer zur Überprüfung der Sicherheitsvor- Bremsen von Fahrzeugen schriften für den Zustand der Fahrzeuge und der Ausrüstung sowie für sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können. DGUV Grundsatz 314-002 - Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal (BGG/GUV-G 915) © 01/2022 DIHK/IHKs T+M
-9- Sachgebiete Prüfungsinhalte nach Anlage 3 Rechtsquellen und Hinweise der PBZugV (Beispiele) 4.2 Unfallverhütung und Maßnah- Der Bewerber muss insbesondere ´ men, die bei Unfällen zu in der Lage sein, Maßnahmen für das Verhalten bei Unfällen aus- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsge- ergreifen sind (A 4.2) zuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Wie- nossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logis- derholung von Unfällen und schweren Verstößen zu vermeiden. tik Telekommunikation (BG Verkehr), u.a. - DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (bisher BGV D29), - DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prä- vention“ © 01/2022 DIHK/IHKs T+M
- 10 - Sachgebiete Prüfungsinhalte nach Anlage 3 Rechtsquellen und Hinweise der PBZugV (Beispiele) 4.3 Grundregeln des Umwelt- Der Bewerber muss § 47 StVZO (Abgase) schutzes bei der Verwendung - insbesondere die Grundregeln des Umweltschutzes bei der Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Wartung der Fahrzeuge (B Verwendung und Wartung der Fahrzeuge kennen, Altölverordnung 4.3 und B 4.4) - Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Abgase der Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Kraftfahrzeuge und gegen Lärmbelästigung treffen können. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und hierzu erlassene, verkehrsrelevante Verordnungen, u.a. - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BIm- SchV) - Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr 5.1 Grundzüge der Bestimmungen, Der Bewerber muss §§ 52, 53 PBefG die für den Straßenpersonen- wissen, welche Personenbeförderungen in das benachbarte Aus- Funkverkehr verkehr zwischen den Mitglied- land und im benachbarten Ausland zulässig sind. staaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Ab- kommens über den Europäi- schen Wirtschaftsraum sowie zwischen diesen und Drittlän- dern gelten (B 5.1) © 01/2022 DIHK/IHKs T+M
- 11 - Sachgebiete Prüfungsinhalte nach Anlage 3 Rechtsquellen und Hinweise der PBZugV (Beispiele) 5.2 Pass- und zollrechtliche Vor- Der Bewerber muss Reisepass, Visum, schriften mit Bedeutung für den - in Grundzügen wissen, welche Waren nicht befördert werden Mitnahme z.B. von Betäubungsmitteln, Waf- internationalen Taxen- und Miet- dürfen und in welchen Fällen Waren abgabenfrei mitgebracht fen, Sprengstoffen wagenverkehr (5.2) werden dürfen, - welche personenbezogenen Ausweispapiere es gibt. 5.5 Beförderungsdokumente (5.3) Der Bewerber muss fahrerbezogene, fahrzeugbezogene, unter- nehmerbezogene Beförderungsdokumente die bei Auslandsfahrten mitzuführenden Schriftstücke kennen. © 01/2022 DIHK/IHKs T+M
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