Ortsfeste Funkanlagen Technische Hinweise und Anmeldeverfahren - Digitalfunk BOS Stand Mai 2021 - LFS-BW
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Ortsfeste Funkanlagen Technische Hinweise und Anmeldeverfahren Stand Mai 2021 Digitalfunk BOS Regelungen zum Betriebshandbuch
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Definition 3 3. Anforderungen für die Ausstattung mit FRT 3 3.1 Geheim– und Sabotageschutz 3 3.2 Verhalten der Funkgeräte im Netz/Pegelwerte 3 3.3 Antennen 4 3.4 Kabel 4 3.5 Blitzschutz 4 3.6 Rückwirkungsfreiheit 4 3.6.1 Allgemeines 4 3.6.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Rückwirkungen 5 4. Verfahren zur Prüfung und Anmeldung 5 4.1 Möglichkeit der Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor Errichtung 5 4.2 Erforderliche Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor Errichtung bei Abschnittsführungs-Feuerwehrhäusern 6 4.3 Anmeldeverfahren nach Errichtung 6 4.4 Standortbescheinigung 7 5. Schlussbemerkung 7 Anhangsverzeichnis Anhang 1: Verfahren zur Prüfung und Anmeldung – Übersichten ..................................................... 8 Anhang 2: Formular zur Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor Errichtung ..................................... 9 Anhang 3: Hinweise zum Auslesen der Empfangsdaten aus einem Digitalfunkgerät zur Eintragung in das Tabellenblatt „Landesdaten“ ................................................................ 10 Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 2
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen 1. Einleitung 3. Anforderungen für die Aus- Landesweit müssen mit der Einführung des Digital- stattung mit FRT funks für Behörden und Organisationen mit Sicher- heitsaufgaben (BOS) ortsfeste Funkanlagen, beispiels- 3.1 Geheim– und Sabotageschutz weise in Feuerwehrhäusern, die bislang an den Analog- Beim Einbau von FRTs ist darauf zu achten, dass eine funk angebunden sind, für die Kommunikation über missbräuchliche Nutzung bzw. ein Abhandenkommen den Digitalfunk BOS ertüchtigt werden. Die Rahmen- der Funkgeräte wirksam verhindert werden. bedingungen sind regional und strukturell unterschied- lich. Daher werden nachfolgend übergeordnete Hin- Nur Befugte und ausgebildete Einsatzkräfte dürfen Zu- weise für die technische Ertüchtigung von Standorten gang zu Funkgeräten und den von Funkgeräten übermit- gegeben, die allgemein gültig und anwendbar sind. telten Informationen erhalten. Es sind daher Maßnah- men zu ergreifen, die beispielsweise ein unberechtigtes Die Anzahl der ortsfesten Funkanlagen ist bei den Digi- Mithören durch zu hohe Lautstärke oder ein Ablesen talfunkertüchtigungen auf ein Minimum zu begrenzen. von Informationen auf Bildschirmen durch Unbefugte Festlegungen zur Anzahl der zulässigen FRT werden in vermieden werden. den Ausstattungskonzepten für die einzelnen Organisa- tionen festgeschrieben. 3.2 Verhalten der Funkgeräte im Vor deren Inbetriebnahme ortsfester Funkanlagen ist Netz/Pegelwerte eine Anmeldung und Prüfung der Rückwirkungsfreiheit Die Versorgung des Digitalfunk BOS wurde in Baden- vorzunehmen. Württemberg planerisch so ausgelegt, dass in Siedlungs- Die Entscheidung, im Zuge der Digitalfunkertüchti- gebieten (mind. 200 x 200 m bebaute Fläche) eine aus- gung Einrichtungen des Analogfunks teilweise oder reichende Versorgung von Handsprechfunkgeräten ganz zurück zu bauen, obliegt der jeweiligen Organisa- (HRT) in Gürteltrageweise und außerhalb von Sied- tion. Dabei sind der Ausrüstungsstand der umgebenden lungsgebieten oder in kleineren Ansiedlungen für eine Einheiten und Bereiche, Überlegungen zur Redundanz, Versorgung von Fahrzeugfunkgeräten (MRT) mit je- die Versorgungsgüte mit Digitalfunk BOS, aber auch weils einer Antennenhöhe von ca. 1,5 m gegeben ist. Einsatzlagen in die Erwägung mit einzubeziehen, die Damit wird ein Empfangspegel von mindestens -94 den Analogfunk derzeit noch erforderlich machen kön- dBm bei Fahrzeugfunkgeräten (GAN 0) und darüber nen. hinaus in Siedlungsgebieten von mindestens -88 dBm bei einer Antennenhöhe von 1 m bis 1,5 m für Hand- funkgeräte mit kurzen Antennen in Gürteltrageweise 2. Definition (GAN 2) erreicht. Ortsfeste Funkanlagen sind Anlagen, die während ih- Da FRTs in der Regel im Bereich von Siedlungsgebie- res bestimmungsgemäßen Betriebs keine Ortsverän- ten liegen, kann grundsätzlich ohne aufwändige Mes- derung erfahren. Für den Betrieb ortsfester Funkanla- sungen davon ausgegangen werden, dass eine für den gen werden Fahrzeugfunkgeräte, die für die stationäre Feststationsbetrieb ausreichende Funkversorgung gege- Verwendung als eingebaute Sprechfunkgeräte genutzt ben ist. FRTs verhalten sich betrieblich wie jedes andere werden, verwendet. Diese werden als Fixed Radio Ter- Funkgerät und buchen sich in die Basisstation ein, die minal (FRT) bezeichnet. Sie können mit abgesetzten die besten Empfangsbedingungen bietet. Damit muss Bedieneinheiten versehen oder teilweise in IuK-Systeme ein FRT funktechnisch nicht „besser“ sein, als ein eingebunden werden. Bei der Einbindung in IuK-Sys- Handsprechfunkgerät im Freien mit einer Antennen- teme sind die Grundsätze der Informationssicherheit zu höhe von 1,5 m. beachten. Außerdem ist eine Ausleitung der aus dem Gemäß dem Standard des Digitalfunk BOS wird die Sen- Digitalfunk BOS gewonnenen Daten in unsichere deleistung eines Endgerätes vom Netz vorgegeben. Ge- Netze (beispielsweise Internet, CAN-Bus in Fahrzeu- genwärtig wird eine Begrenzung auf max. 30 dBm = 1W gen) nicht erlaubt. vorgenommen. Befindet sich ein Endgerät in einem Be- reich hoher Feldstärke, reduziert es automatisch seine Sendeleistung zur Energieeinsparung. Es macht daher Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 3
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen keinen Sinn, bei der baulichen Ertüchtigung auf einen schiedenen Messungen haben in der Praxis meist erge- maximalen Empfangspegel abzuzielen. Vielmehr ist da- ben, dass die bislang verbauten Kabel den Ansprüchen rauf zu achten, dass der Richtwert von ca. -85 dBm als an den Digitalfunk genügen. Dies sollte im Einzelfall Empfangspegel am Antenneneingang des FRT eingehal- durch Messungen geprüft werden (s.o. Richtwert Ein- ten wird. gangspegel am Funkgerät); ansonsten finden HF-Kabel (Ecoflex-Kabel) Verwendung. 3.3 Antennen Zwischen S/E-Einheit und Tischbedieneinheit wird üb- Unterschiedliche Antennentypen verschiedener Herstel- licherweise ein mit dem FRT zu beschaffendes, spezielles ler bieten die technischen Voraussetzungen für den An- Systemkabel mit max. 12 m Länge verwendet. Bis zu ei- schluss der FRT. Die Antennen sollen grundsätzlich au- ner Länge von 100 m können RJ45-Kabel verwendet ßerhalb des Gebäudes montiert werden. Die Industrie werden, die mit dem FRT bestellt werden sollten. bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Arten für nahezu alle Situationen an. Der passende Antennentyp ist unter 3.5 Blitzschutz Berücksichtigung der Montagemöglichkeit, der Versor- Der Blitzschutz an den Gebäuden ist einzelfallbezogen gung des Standorts und der Nutz- und Störreichweite zu prüfen. Neue Antennen sollten möglichst im Schutz- auszuwählen (s.o.). bereich des bestehenden Blitzschutzes angebracht wer- Die Anbindung eines FRT an eine Monoantenne bietet den. Ansonsten muss der Blitzschutz entsprechend er- in der Regel eine optimale Funkversorgung. Eine Mo- gänzt werden. Im Einzelfall kann die Bewertung des noantenne ist kostengünstig und belastet bei zusätzli- Blitzschutzes durch einen Experten (Blitzschutz-Sach- verständigen) erforderlich bzw. sinnvoll sein. Außerdem cher Anbringung einen Mast nur unbedeutend. Ebenso ist auf die Mantelerdung eines ggf. neu verlegten Koaxi- ist die Anbindung über Koppler (i.d.R. 2-fach) möglich. alkabels vor oder nach Eintritt ins Gebäude sowie die Auch die Kombination einer neuen 4m-Analogantenne Anbindung an einen vorhandenen Potentialausgleich zu und einer Digitalfunkmonoantenne kann unter Berück- achten. sichtigung örtlicher Gegebenheiten eine sinnvolle Vari- ante darstellen. Dies ist im Einzelfall in Abhängigkeit 3.6 Rückwirkungsfreiheit von Aufwand und Kosten (bspw. für HF-Koppler und Frequenzweiche) zu prüfen. Die Verluste durch deren 3.6.1 Allgemeines Dämpfung müssen ggf. durch Wahl der passenden An- Funkanlagen können negative Effekte im Digitalfunk tennen wieder ausgeglichen werden. BOS auslösen. Dies insbesondere durch: Die optimale Lösung wäre, wenn für jedes Funkgerät Störung entfernter Basisstationen eine Antenne verfügbar ist. Um Rückkopplungen zu ver- Störung an Standorten des Prüf- und Messdienstes meiden, sind horizontale und vertikale Abstände – auch der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu bereits vorhandenen Antennen – einzuhalten (Ent- Verletzung von Bestimmungen der Frequenzkoor- koppelung durch Antennenabstand). Auf Grund der dinierung grenznaher Funkanlagen (HCM-Verein- notwendigen Entkopplungsabstände (vertikal ca. 1,5 m barung) oder horizontal 15 m, Entkopplung mind. 55 dB) ist dies in den meisten Fällen nicht realisierbar. Daher können Der Betrieb von FRTs und Basisstationen in unmittel- alternativ dazu i.d.R. problemlos nur eine oder wenige barer Nähe kann ebenfalls neg. Effekte auslösen, wie: Antennen in Verbindung mit mehrfach-Kopplern ge- nutzt werden. Erforderlichenfalls können vorhandene Desensibilisierung des Empfängers Analogantennen am Mast verschoben werden, um den Virtuelle Verkleinerung der Funkzelle für entfern- geforderten Zwischenabstand zu erreichen. Zur Entlas- tere Endgeräte (die Eingangsempfindlichkeit des tung eines bestehenden Antennenmastes sollten nicht Empfängers wird durch das starke Signal beein- (mehr) benötigte Antennen abmontiert werden. trächtigt) Blocking des Empfängers wegen zu hoher Ein- 3.4 Kabel gangsfeldstärke (an der Basisstation kann es bei zu Bauseits bereits vorhandene Koaxialkabel können in hohem Empfangspegel zu Übersteuerungen kom- der Regel weiter genutzt werden. Erfahrungen aus ver- men) Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 4
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen 3.6.2 Maßnahmen zur Vermeidung von in Baden-Württemberg. Dazu kann sie gegebenenfalls Rückwirkungen Beschränkungen und Auflagen erteilen (s.o.). Um even- tuell anfallende Kosten aufgrund entsprechender Aufla- Sollten durch FRTs Störungen im Digitalfunk BOS zu gen zur Anpassung von Funkanlagen nach deren Er- erwarten sein, können durch die Bundesanstalt für den richtung und Inbetriebnahme aufgrund auftretender Digitalfunk BOS (BDBOS) und die Autorisierte Stelle Rückwirkungen zu vermeiden, kann auf Antrag vor Er- für Digitalfunk in Baden-Württemberg (ASDBW) beim richtung einer ortsfesten Funkanlage eine Prüfung der Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei Rückwirkungsfreiheit durch die ASDBW erfolgen. (PTLS Pol) Änderungshinweise und Auflagen an den Wenn die unter 3.6.2 beschriebenen Maßnahmen zur Eigentümer der ortsfesten Funkanlage ergehen. Wird Vermeidung von Rückwirkungen beachtet werden und festgestellt, dass die Prüfkriterien verletzt werden, sind der Standort des Gebäudes, an dem die Funkanlage er- geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wie beispiels- richtet wird, keine Besonderheiten aufweist, kann erfah- weise: rungsgemäß von einem beeinträchtigungsfreien Betrieb Anbringung der Antenne so niedrig wie möglich – der Funkanlagen ausgegangen werden. Besonderheiten jedenfalls Vermeidung der Spitzenposition des Standorts sind insbesondere in den folgenden Fäl- (Planwert der BDBOS liegt bei 1,5 m – s.o.) len gegeben: Vorwandmontage Region mit besonders flacher Topografie Montage unter Dachkante (bspw. Rheinebene) Verzicht auf Gewinnantennen Region mit besonders zerklüfteter Topografie mit Einsatz gerichteter Antennen (anstatt Rundstrahler) großen Höhenunterschieden Einsatz von Dämpfungsgliedern (bspw. Schwarzwaldtäler, Albtrauf) Sofern an einem Ort mehrere Funkanlagen verbaut besondere bauliche Situation sind, so muss die daraus resultierende Ressourcenaus- In diesen Fällen sollte dringend eine vorherige Prüfung lastung der jeweiligen Basisstation einer Betrachtung der Rückwirkungsfreiheit erfolgen. Auch wenn die Vor- unterzogen werden. Diese Einschätzung obliegt der AS- gaben nach 3.6.2 teilweise nicht eingehalten werden sol- DBW. Soweit in Ballungsräumen eine feste Zuordnung len (bspw. Montage der Antenne in großer Höhe am notwendig wird, werden die erforderlichen Daten von Schlauchturm), wird eine Vorprüfung dringend emp- der ASDBW an den Eigentümer der ortsfesten Funkan- fohlen. lage übermittelt. Darüber hinaus kann die BNetzA jederzeit Änderungs- Zu dieser Prüfung der Rückwirkungsfreiheit werden auflagen erteilen, um einen störungsfreien Funkbetrieb Standort-Grunddaten (Adresse und Koordinaten, Höhe zu gewährleisten. Änderungshinweise und -auflagen des Gebäudestandortes über NN, voraussichtliche werden dem Eigentümer der ortsfesten Funkanlage Höhe der Antennenanbringung am Gebäude) und der ebenfalls schriftlich durch die ASDBW mitgeteilt. nach Anhang 3ermittelte Empfangspegel benötigt. Diese Daten können in das für diesen Zweck auf der Hompage der Landesfeuerwehrschule Baden-Würt- 4. Verfahren zur Prüfung und temberg bereitgestellte Formular „Prüfung der Rück- wirkungsfreiheit vor Errichtung“ (Anhang 2) eingetra- Anmeldung gen und bei der ASDBW (asdbw@polizei.bwl.de) ein- Das Verfahren zur Prüfung und Anmeldung ortsfester gereicht werden. Funkanlagen ist mehrstufig und wird nachfolgend erläu- Die ASDBW kann aus diesen Daten, kombiniert mit tert (vgl. Anhang 1). Erfahrungswerten, beispielsweise zu üblichen Anten- nendaten, die Rückwirkungsfreiheit einer projektierten 4.1 Möglichkeit der Prüfung der Rück- Funkanlage prüfen und gegebenenfalls Hinweise zu wirkungsfreiheit vor Errichtung notwendigen Anpassungen bei der Planung bzw. Aufla- Gemeinsam mit der BDBOS gewährleistet die ASDBW gen bei der Realisierung übermitteln. Aus ihren Unterla- als zentral betriebsverantwortliche Stelle den störungs– gen kann die ASDBW außerdem Daten wie die zu er- und rückwirkungsfreien Betrieb des Digitalfunknetzes wartende Feldstärke bzw. die Richtung der nächst Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 5
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen gelegenen Basisstation entnehmen. Hierdurch können abgestimmt. Zur Anmeldung müssen verschiedene Da- der Installationsort oder ggf. eine Vorzugsrichtung der ten übermittelt werden. Das neue Formular im Excel- Antenne bestimmt und übermittelt werden. Die Prü- Format enthält vier Arbeitsblätter: fung der Rückwirkungsfreiheit erfolgt durch die AS- „Erläuterung“ – mit Hinweisen zum neuen Formu- DBW mit dem Planungstool PegaPlan. lar und dessen Nutzung „FRT_Import_Netsite_Pega“ – zur Eingabe der 4.2 Erforderliche Prüfung der Rückwir- Standort spezifischen Daten kungsfreiheit vor Errichtung bei „Landesdaten“ – zur Eingabe der Daten für die Abschnittsführungs-Feuerwehrhäu- Prüfung der Rückwirkungsfreiheit im Zuge der An- meldung sern „Ausfüllanleitung“ – mit Hinweisen zur korrekten Sofern in einem Landkreis ein festgelegtes System von Dateneingabe und „Pflichtfeldern“ im Arbeitsblatt Einsatzabschnitten - beispielsweise bei Flächenereignis- „FRT-Import_Netsite-Pega“ sen - umgesetzt wird, das die Einrichtung von Ab- schnittsführungs-Feuerwehrhäusern vorsieht, die meh- Ergänzend zu dieser Ausfüllanleitung ist zu beachten, rere Gemeindefeuerwehren führen, können in bis zu dass im Pflichtfeld „Auswirkungen auf die Funknetzka- zehn Feuerwehrhäusern bis zu drei FRT betrieben wer- pazität“ (Spalte BA) als Standardwert „300“ einzutragen den. Dazu ist eine erweiterte Prüfung der Rückwir- ist. Korrekturen nimmt ggf. die ASDBW vor. kungsfreiheit vor Errichtung der ortsfesten Funkanla- Beim Feld „Status“ (Spalte U) sollte der Wert „aktiv“ gen erforderlich. Dazu sind für alle Abschnittsführungs- eingetragen werden. Feuerwehrhäuser folgende Daten über den Dienstweg Die Tabellenblätter „FRT_Import_Netsite_Pega“ und einzureichen: „Landesdaten“ müssen zur Anmeldung beide ausgefüllt Adressdaten Abschnittsführungs-Feuerwehrhaus werden, da die Prüfung der Rückwirkungsfreiheit im Koordinaten des Gebäudes und der Antenne Anmeldeverfahren zwingend durch die ASDBW erfol- Höhe des Gebäudes über NN und Höhe der gen muss, auch wenn ggf. bereits eine Prüfung vor Er- Antennenanbringung am Gebäude richtung der Funkanlage erfolgt ist! vorgesehener Antennentyp Aufgrund der notwendigen Deaktivierung der Makros Ausrichtung der Antenne (sofern kein Rundstrahler) im neuen Dokument muss beim Ausfüllen selbst auf voraussichtliche Dämpfung (Kabel einschließlich die richtige Schreibweise der einzugebenden Werte im Koppler) Tabellenblatt „FRT_Import_Netsite_Pega“ geachtet werden. Die Beispielseingaben in Zeile 1 der Tabelle 4.3 Anmeldeverfahren nach Errichtung (blau unterlegt) können als Anhaltspunkt dienen. Nur Als Frequenzinhaberin verlangt die BDBOS eine An- so kann ein korrekter Import der Daten und die Weiter- meldung ortsfester Funkanlagen sowie die Anzeige der bearbeitung bei der ASDBW und BDBOS sichergestellt In-/Außerbetriebnahme um einen geordneten Funkbe- werden. trieb zu gewährleisten. Aktuell wurde das bisher gültige Mit dem neuen Formular werden keine Daten abge- Anmeldeverfahren überarbeitet. Das bisher verwendete fragt, die nicht bereits bisher anzugeben waren; lediglich Formular kann – da es Makros enthält – aufgrund der die Form der Eingabe wurde aufgrund der beschriebe- Anforderungen an die Informationssicherheit bei der nen Anforderungen geändert. Übertragung per Mail, nicht weiterverwendet werden, da die Sicherheitsmechanismen der verschiedenen IT- Da die Makro-Funktionen nicht mehr zur Verfügung Infrastrukturen die Übermittlung von Dokumenten mit stehen, kann die bisherige Erstellung von ergänzenden Makros zunehmend verhindern bzw. deren Übermitt- Unterlagen, bspw. für die Standortbescheinigung nicht lung nicht mehr gewährleistet ist. mehr automatisiert erfolgen. Dies muss ggf. separat ver- anlasst werden, wenn eine Standortbescheinigung be- Aus diesem Grund wurde nun ein neues, vereinfachtes steht oder notwendig wird (vgl. 4.4). Anmeldeformular ohne Makros durch die ASDBW für ortsfeste Funkanlagen entwickelt und mit der BDBOS Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 6
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular wird elektronisch auf dem Dienstweg übermittelt. Bei Feuer- 5. Schlussbemerkung wehrhäusern erhält der Kreisbrandmeister das Formular Diese Ausführungen geben den aktuellen Stand der und prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibi- Umsetzung auf der Grundlage entsprechender Be- lität und leitet es nach positiver Prüfung an das zustän- schlussfassungen wieder und berücksichtigen die mo- dige Regierungspräsidium, Referat 16 weiter. Ist die mentanen technisch-betrieblichen Möglichkeiten. Sie neue Excel-Datei vollständig und fehlerfrei ausgefüllt, werden im Verlauf der Umsetzung, aufbauend auf den wird diese vom Regierungspräsidium an die ASDBW gewonnenen Erfahrungen, ggf. sukzessive fortgeschrie- weitergeleitet. Die ASDBW prüft die gesammelten Da- ben. Alle Beteiligten werden gebeten, sich konstruktiv ten und leitet die weiteren Schritte ein. an der Fortschreibung dieser Regelungen zu beteiligen. Der Betreiber erhält nach erfolgreicher Anmeldung von der BDBOS über die ASDBW eine Nutzungsfreigabe, die vom Betreiber aufzubewahren ist. Anträge auf dem bisherigen Formular können ab Be- kanntgabe und Veröffentlichung des oben beschriebe- nen neuen Verfahrensweges nicht mehr entgegenge- nommen und weitergeleitet werden. 4.4 Standortbescheinigung Der Betreiber der ortsfesten Funkanlagen (bspw. Ge- meinde) beantragt nach den bisher gültigen Regelungen eine Standortbescheinigung gemäß der § 4 BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begren- zung elektromagnetischer Felder) in Verbindung mit § 12 FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommu- nikationsendeinrichtungen) für Funkanlagen, die mit mehr als 10 Watt EIRP (EIRP = Äquivalente isotrope Sendeleistung ggf. einschließlich bspw. Antennenge- winn) senden. Daher ist in Zusammenhang mit der Er- richtung einer ortsfesten Funkanlage für den Digital- funk zu prüfen, ob am selben Standort weitere Funkan- lagen betrieben werden und dafür bereits eine Standort- bescheinigung besteht oder durch die zusätzliche Funk- anlage der Grenzwert von 10 Watt EIRP erreicht wird. Gegebenenfalls ist ein Änderungs– oder Neuantrag für eine Standortbescheinigung, möglichst vor Inbetrieb- nahme, bei der BNetzA zu stellen. Die In-/Außerbe- triebnahme der Funkanlage ist gemäß § 11 BEMFV durch den Betreiber bei der BNetzA unabhängig von der Anmeldung bei der ASDBW/BDBOS anzuzeigen. Die Beantragung der Standortbescheinigung und die Anzeige der In-/Außerbetriebnahme erfolgt insofern unabhängig von dem hier beschriebenen Anmeldever- fahren. ___________________________________________ Bildnachweis: Titelseite: Fotolia (links), Tom Bilger (Mitte, rechts) Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 7
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen Anhang 1: Verfahren zur Prüfung und Anmeldung – Übersichten Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 8
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen Anhang 2: Formular zur Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor Errichtung Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 9
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen Anhang 3: Hinweise zum Daten Second-Server: Auf den fünften Reiter wechseln. Daten ablesen. Auslesen der Empfangsdaten aus einem Digitalfunkgerät zur Eintragung in das Tabellenblatt „Landesdaten“ Auslesen der Daten - Sepura Tastenkombination *477 eingeben (während der Ein- gabe keine Anzeige auf dem Display). ISSI Auf den ersten Reiter wechseln. Die ISSI sind die letz- ten acht Ziffern in der fünften Zeile. Daten Best-Server: Auf den vierten Reiter wechseln. Daten ablesen. Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 10
Stand Mai 2021 Ortsfeste Funkanlagen Auslesen der Daten - Motorola Auslesen der Daten zum Best- und Second-Server: Tastenkombination eingeben „*“ „#“ „Menu“ „Pfeil rechts“ Auslesen der ISSI: „Zellen-Info“ wählen Tastenkombination eingeben: „*“ „#“ „Menu“ „Pfeil rechts“ „Adresse“ wählen Es erscheint folgender Bildschirm: Eigene ISSI“ wählen Daten Best-Server: Pfeil rechts 1x drücken und Daten ablesen ISSI ablesen (Spalte B) Daten Second-Server: Pfeil rechts erneut 1x drücken Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Seite 11
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