Ortsfeste Funkanlagen Technische Hinweise und Anmeldeverfahren - Digitalfunk BOS Stand Mai 2021 - LFS-BW

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Ortsfeste Funkanlagen Technische Hinweise und Anmeldeverfahren - Digitalfunk BOS Stand Mai 2021 - LFS-BW
Ortsfeste Funkanlagen
Technische Hinweise
und Anmeldeverfahren
           Stand Mai 2021

      Digitalfunk BOS
   Regelungen zum Betriebshandbuch
Ortsfeste Funkanlagen Technische Hinweise und Anmeldeverfahren - Digitalfunk BOS Stand Mai 2021 - LFS-BW
Stand Mai 2021                                                                                                  Ortsfeste Funkanlagen

      Inhaltsverzeichnis

      1. Einleitung                                                                                                            3
      2. Definition                                                                                                            3
      3. Anforderungen für die Ausstattung mit FRT                                                                             3
          3.1 Geheim– und Sabotageschutz                                                                                       3
          3.2 Verhalten der Funkgeräte im Netz/Pegelwerte                                                                      3
          3.3 Antennen                                                                                                         4
          3.4 Kabel                                                                                                            4
          3.5 Blitzschutz                                                                                                      4
          3.6 Rückwirkungsfreiheit                                                                                             4
               3.6.1 Allgemeines                                                                                               4
               3.6.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Rückwirkungen                                                                5
      4. Verfahren zur Prüfung und Anmeldung                                                                                   5
          4.1 Möglichkeit der Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor Errichtung                                                  5
          4.2 Erforderliche Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor Errichtung bei
              Abschnittsführungs-Feuerwehrhäusern                                                                              6
          4.3 Anmeldeverfahren nach Errichtung                                                                                 6
          4.4 Standortbescheinigung                                                                                            7
      5. Schlussbemerkung                                                                                                      7

      Anhangsverzeichnis

      Anhang 1: Verfahren zur Prüfung und Anmeldung – Übersichten ..................................................... 8
      Anhang 2: Formular zur Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor Errichtung ..................................... 9
      Anhang 3: Hinweise zum Auslesen der Empfangsdaten aus einem Digitalfunkgerät zur
                Eintragung in das Tabellenblatt „Landesdaten“ ................................................................ 10

      Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen                                                                         Seite 2
Ortsfeste Funkanlagen Technische Hinweise und Anmeldeverfahren - Digitalfunk BOS Stand Mai 2021 - LFS-BW
Stand Mai 2021                                                                        Ortsfeste Funkanlagen

1. Einleitung                                             3. Anforderungen für die Aus-
Landesweit müssen mit der Einführung des Digital-           stattung mit FRT
funks für Behörden und Organisationen mit Sicher-
heitsaufgaben (BOS) ortsfeste Funkanlagen, beispiels-     3.1 Geheim– und Sabotageschutz
weise in Feuerwehrhäusern, die bislang an den Analog-
                                                          Beim Einbau von FRTs ist darauf zu achten, dass eine
funk angebunden sind, für die Kommunikation über
                                                          missbräuchliche Nutzung bzw. ein Abhandenkommen
den Digitalfunk BOS ertüchtigt werden. Die Rahmen-
                                                          der Funkgeräte wirksam verhindert werden.
bedingungen sind regional und strukturell unterschied-
lich. Daher werden nachfolgend übergeordnete Hin-         Nur Befugte und ausgebildete Einsatzkräfte dürfen Zu-
weise für die technische Ertüchtigung von Standorten      gang zu Funkgeräten und den von Funkgeräten übermit-
gegeben, die allgemein gültig und anwendbar sind.         telten Informationen erhalten. Es sind daher Maßnah-
                                                          men zu ergreifen, die beispielsweise ein unberechtigtes
Die Anzahl der ortsfesten Funkanlagen ist bei den Digi-   Mithören durch zu hohe Lautstärke oder ein Ablesen
talfunkertüchtigungen auf ein Minimum zu begrenzen.       von Informationen auf Bildschirmen durch Unbefugte
Festlegungen zur Anzahl der zulässigen FRT werden in      vermieden werden.
den Ausstattungskonzepten für die einzelnen Organisa-
tionen festgeschrieben.                                   3.2 Verhalten der Funkgeräte im
Vor deren Inbetriebnahme ortsfester Funkanlagen ist           Netz/Pegelwerte
eine Anmeldung und Prüfung der Rückwirkungsfreiheit       Die Versorgung des Digitalfunk BOS wurde in Baden-
vorzunehmen.                                              Württemberg planerisch so ausgelegt, dass in Siedlungs-
Die Entscheidung, im Zuge der Digitalfunkertüchti-        gebieten (mind. 200 x 200 m bebaute Fläche) eine aus-
gung Einrichtungen des Analogfunks teilweise oder         reichende Versorgung von Handsprechfunkgeräten
ganz zurück zu bauen, obliegt der jeweiligen Organisa-    (HRT) in Gürteltrageweise und außerhalb von Sied-
tion. Dabei sind der Ausrüstungsstand der umgebenden      lungsgebieten oder in kleineren Ansiedlungen für eine
Einheiten und Bereiche, Überlegungen zur Redundanz,       Versorgung von Fahrzeugfunkgeräten (MRT) mit je-
die Versorgungsgüte mit Digitalfunk BOS, aber auch        weils einer Antennenhöhe von ca. 1,5 m gegeben ist.
Einsatzlagen in die Erwägung mit einzubeziehen, die       Damit wird ein Empfangspegel von mindestens -94
den Analogfunk derzeit noch erforderlich machen kön-      dBm bei Fahrzeugfunkgeräten (GAN 0) und darüber
nen.                                                      hinaus in Siedlungsgebieten von mindestens -88 dBm
                                                          bei einer Antennenhöhe von 1 m bis 1,5 m für Hand-
                                                          funkgeräte mit kurzen Antennen in Gürteltrageweise
2. Definition                                             (GAN 2) erreicht.

Ortsfeste Funkanlagen sind Anlagen, die während ih-       Da FRTs in der Regel im Bereich von Siedlungsgebie-
res bestimmungsgemäßen Betriebs keine Ortsverän-          ten liegen, kann grundsätzlich ohne aufwändige Mes-
derung erfahren. Für den Betrieb ortsfester Funkanla-     sungen davon ausgegangen werden, dass eine für den
gen werden Fahrzeugfunkgeräte, die für die stationäre     Feststationsbetrieb ausreichende Funkversorgung gege-
Verwendung als eingebaute Sprechfunkgeräte genutzt        ben ist. FRTs verhalten sich betrieblich wie jedes andere
werden, verwendet. Diese werden als Fixed Radio Ter-      Funkgerät und buchen sich in die Basisstation ein, die
minal (FRT) bezeichnet. Sie können mit abgesetzten        die besten Empfangsbedingungen bietet. Damit muss
Bedieneinheiten versehen oder teilweise in IuK-Systeme    ein FRT funktechnisch nicht „besser“ sein, als ein
eingebunden werden. Bei der Einbindung in IuK-Sys-        Handsprechfunkgerät im Freien mit einer Antennen-
teme sind die Grundsätze der Informationssicherheit zu    höhe von 1,5 m.
beachten. Außerdem ist eine Ausleitung der aus dem        Gemäß dem Standard des Digitalfunk BOS wird die Sen-
Digitalfunk BOS gewonnenen Daten in unsichere             deleistung eines Endgerätes vom Netz vorgegeben. Ge-
Netze (beispielsweise Internet, CAN-Bus in Fahrzeu-       genwärtig wird eine Begrenzung auf max. 30 dBm = 1W
gen) nicht erlaubt.                                       vorgenommen. Befindet sich ein Endgerät in einem Be-
                                                          reich hoher Feldstärke, reduziert es automatisch seine
                                                          Sendeleistung zur Energieeinsparung. Es macht daher

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Stand Mai 2021                                                                       Ortsfeste Funkanlagen

keinen Sinn, bei der baulichen Ertüchtigung auf einen     schiedenen Messungen haben in der Praxis meist erge-
maximalen Empfangspegel abzuzielen. Vielmehr ist da-      ben, dass die bislang verbauten Kabel den Ansprüchen
rauf zu achten, dass der Richtwert von ca. -85 dBm als    an den Digitalfunk genügen. Dies sollte im Einzelfall
Empfangspegel am Antenneneingang des FRT eingehal-        durch Messungen geprüft werden (s.o. Richtwert Ein-
ten wird.                                                 gangspegel am Funkgerät); ansonsten finden HF-Kabel
                                                          (Ecoflex-Kabel) Verwendung.
3.3 Antennen
                                                          Zwischen S/E-Einheit und Tischbedieneinheit wird üb-
Unterschiedliche Antennentypen verschiedener Herstel-     licherweise ein mit dem FRT zu beschaffendes, spezielles
ler bieten die technischen Voraussetzungen für den An-    Systemkabel mit max. 12 m Länge verwendet. Bis zu ei-
schluss der FRT. Die Antennen sollen grundsätzlich au-    ner Länge von 100 m können RJ45-Kabel verwendet
ßerhalb des Gebäudes montiert werden. Die Industrie       werden, die mit dem FRT bestellt werden sollten.
bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Arten für nahezu
alle Situationen an. Der passende Antennentyp ist unter   3.5 Blitzschutz
Berücksichtigung der Montagemöglichkeit, der Versor-
                                                          Der Blitzschutz an den Gebäuden ist einzelfallbezogen
gung des Standorts und der Nutz- und Störreichweite
                                                          zu prüfen. Neue Antennen sollten möglichst im Schutz-
auszuwählen (s.o.).                                       bereich des bestehenden Blitzschutzes angebracht wer-
Die Anbindung eines FRT an eine Monoantenne bietet        den. Ansonsten muss der Blitzschutz entsprechend er-
in der Regel eine optimale Funkversorgung. Eine Mo-       gänzt werden. Im Einzelfall kann die Bewertung des
noantenne ist kostengünstig und belastet bei zusätzli-    Blitzschutzes durch einen Experten (Blitzschutz-Sach-
                                                          verständigen) erforderlich bzw. sinnvoll sein. Außerdem
cher Anbringung einen Mast nur unbedeutend. Ebenso
                                                          ist auf die Mantelerdung eines ggf. neu verlegten Koaxi-
ist die Anbindung über Koppler (i.d.R. 2-fach) möglich.
                                                          alkabels vor oder nach Eintritt ins Gebäude sowie die
Auch die Kombination einer neuen 4m-Analogantenne         Anbindung an einen vorhandenen Potentialausgleich zu
und einer Digitalfunkmonoantenne kann unter Berück-       achten.
sichtigung örtlicher Gegebenheiten eine sinnvolle Vari-
ante darstellen. Dies ist im Einzelfall in Abhängigkeit   3.6 Rückwirkungsfreiheit
von Aufwand und Kosten (bspw. für HF-Koppler und
Frequenzweiche) zu prüfen. Die Verluste durch deren       3.6.1 Allgemeines
Dämpfung müssen ggf. durch Wahl der passenden An-         Funkanlagen können negative Effekte im Digitalfunk
tennen wieder ausgeglichen werden.                        BOS auslösen. Dies insbesondere durch:
Die optimale Lösung wäre, wenn für jedes Funkgerät         Störung entfernter Basisstationen
eine Antenne verfügbar ist. Um Rückkopplungen zu ver-      Störung an Standorten des Prüf- und Messdienstes
meiden, sind horizontale und vertikale Abstände – auch      der Bundesnetzagentur (BNetzA)
zu bereits vorhandenen Antennen – einzuhalten (Ent-        Verletzung von Bestimmungen der Frequenzkoor-
koppelung durch Antennenabstand). Auf Grund der
                                                            dinierung grenznaher Funkanlagen (HCM-Verein-
notwendigen Entkopplungsabstände (vertikal ca. 1,5 m
                                                            barung)
oder horizontal 15 m, Entkopplung mind. 55 dB) ist dies
in den meisten Fällen nicht realisierbar. Daher können    Der Betrieb von FRTs und Basisstationen in unmittel-
alternativ dazu i.d.R. problemlos nur eine oder wenige    barer Nähe kann ebenfalls neg. Effekte auslösen, wie:
Antennen in Verbindung mit mehrfach-Kopplern ge-
nutzt werden. Erforderlichenfalls können vorhandene        Desensibilisierung des Empfängers
Analogantennen am Mast verschoben werden, um den           Virtuelle Verkleinerung der Funkzelle für entfern-
geforderten Zwischenabstand zu erreichen. Zur Entlas-       tere Endgeräte (die Eingangsempfindlichkeit des
tung eines bestehenden Antennenmastes sollten nicht         Empfängers wird durch das starke Signal beein-
(mehr) benötigte Antennen abmontiert werden.                trächtigt)
                                                           Blocking des Empfängers wegen zu hoher Ein-
3.4 Kabel                                                   gangsfeldstärke (an der Basisstation kann es bei zu
Bauseits bereits vorhandene Koaxialkabel können in          hohem Empfangspegel zu Übersteuerungen kom-
der Regel weiter genutzt werden. Erfahrungen aus ver-       men)

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3.6.2 Maßnahmen zur Vermeidung von                           in Baden-Württemberg. Dazu kann sie gegebenenfalls
      Rückwirkungen                                          Beschränkungen und Auflagen erteilen (s.o.). Um even-
                                                             tuell anfallende Kosten aufgrund entsprechender Aufla-
Sollten durch FRTs Störungen im Digitalfunk BOS zu
                                                             gen zur Anpassung von Funkanlagen nach deren Er-
erwarten sein, können durch die Bundesanstalt für den
                                                             richtung und Inbetriebnahme aufgrund auftretender
Digitalfunk BOS (BDBOS) und die Autorisierte Stelle
                                                             Rückwirkungen zu vermeiden, kann auf Antrag vor Er-
für Digitalfunk in Baden-Württemberg (ASDBW) beim
                                                             richtung einer ortsfesten Funkanlage eine Prüfung der
Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei
                                                             Rückwirkungsfreiheit durch die ASDBW erfolgen.
(PTLS Pol) Änderungshinweise und Auflagen an den
                                                             Wenn die unter 3.6.2 beschriebenen Maßnahmen zur
Eigentümer der ortsfesten Funkanlage ergehen. Wird
                                                             Vermeidung von Rückwirkungen beachtet werden und
festgestellt, dass die Prüfkriterien verletzt werden, sind
                                                             der Standort des Gebäudes, an dem die Funkanlage er-
geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wie beispiels-
                                                             richtet wird, keine Besonderheiten aufweist, kann erfah-
weise:
                                                             rungsgemäß von einem beeinträchtigungsfreien Betrieb
 Anbringung der Antenne so niedrig wie möglich –            der Funkanlagen ausgegangen werden. Besonderheiten
  jedenfalls Vermeidung der Spitzenposition                  des Standorts sind insbesondere in den folgenden Fäl-
  (Planwert der BDBOS liegt bei 1,5 m – s.o.)                len gegeben:
 Vorwandmontage
                                                              Region mit besonders flacher Topografie
 Montage unter Dachkante
                                                               (bspw. Rheinebene)
 Verzicht auf Gewinnantennen
                                                              Region mit besonders zerklüfteter Topografie mit
 Einsatz gerichteter Antennen (anstatt Rundstrahler)
                                                               großen Höhenunterschieden
 Einsatz von Dämpfungsgliedern
                                                               (bspw. Schwarzwaldtäler, Albtrauf)
Sofern an einem Ort mehrere Funkanlagen verbaut               besondere bauliche Situation
sind, so muss die daraus resultierende Ressourcenaus-
                                                             In diesen Fällen sollte dringend eine vorherige Prüfung
lastung der jeweiligen Basisstation einer Betrachtung
                                                             der Rückwirkungsfreiheit erfolgen. Auch wenn die Vor-
unterzogen werden. Diese Einschätzung obliegt der AS-
                                                             gaben nach 3.6.2 teilweise nicht eingehalten werden sol-
DBW. Soweit in Ballungsräumen eine feste Zuordnung
                                                             len (bspw. Montage der Antenne in großer Höhe am
notwendig wird, werden die erforderlichen Daten von
                                                             Schlauchturm), wird eine Vorprüfung dringend emp-
der ASDBW an den Eigentümer der ortsfesten Funkan-
                                                             fohlen.
lage übermittelt.
Darüber hinaus kann die BNetzA jederzeit Änderungs-          Zu dieser Prüfung der Rückwirkungsfreiheit werden
auflagen erteilen, um einen störungsfreien Funkbetrieb       Standort-Grunddaten (Adresse und Koordinaten, Höhe
zu gewährleisten. Änderungshinweise und -auflagen            des Gebäudestandortes über NN, voraussichtliche
werden dem Eigentümer der ortsfesten Funkanlage              Höhe der Antennenanbringung am Gebäude) und der
ebenfalls schriftlich durch die ASDBW mitgeteilt.            nach Anhang 3ermittelte Empfangspegel benötigt.
                                                             Diese Daten können in das für diesen Zweck auf der
                                                             Hompage der Landesfeuerwehrschule Baden-Würt-
4. Verfahren zur Prüfung und                                 temberg bereitgestellte Formular „Prüfung der Rück-
                                                             wirkungsfreiheit vor Errichtung“ (Anhang 2) eingetra-
  Anmeldung                                                  gen und bei der ASDBW (asdbw@polizei.bwl.de) ein-
Das Verfahren zur Prüfung und Anmeldung ortsfester           gereicht werden.
Funkanlagen ist mehrstufig und wird nachfolgend erläu-
                                                             Die ASDBW kann aus diesen Daten, kombiniert mit
tert (vgl. Anhang 1).
                                                             Erfahrungswerten, beispielsweise zu üblichen Anten-
                                                             nendaten, die Rückwirkungsfreiheit einer projektierten
4.1 Möglichkeit der Prüfung der Rück-                        Funkanlage prüfen und gegebenenfalls Hinweise zu
    wirkungsfreiheit vor Errichtung                          notwendigen Anpassungen bei der Planung bzw. Aufla-
Gemeinsam mit der BDBOS gewährleistet die ASDBW              gen bei der Realisierung übermitteln. Aus ihren Unterla-
als zentral betriebsverantwortliche Stelle den störungs–     gen kann die ASDBW außerdem Daten wie die zu er-
und rückwirkungsfreien Betrieb des Digitalfunknetzes         wartende Feldstärke bzw. die Richtung der nächst

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Ortsfeste Funkanlagen Technische Hinweise und Anmeldeverfahren - Digitalfunk BOS Stand Mai 2021 - LFS-BW
Stand Mai 2021                                                                          Ortsfeste Funkanlagen

gelegenen Basisstation entnehmen. Hierdurch können         abgestimmt. Zur Anmeldung müssen verschiedene Da-
der Installationsort oder ggf. eine Vorzugsrichtung der    ten übermittelt werden. Das neue Formular im Excel-
Antenne bestimmt und übermittelt werden. Die Prü-          Format enthält vier Arbeitsblätter:
fung der Rückwirkungsfreiheit erfolgt durch die AS-
                                                            „Erläuterung“ – mit Hinweisen zum neuen Formu-
DBW mit dem Planungstool PegaPlan.
                                                             lar und dessen Nutzung
                                                            „FRT_Import_Netsite_Pega“ – zur Eingabe der
4.2 Erforderliche Prüfung der Rückwir-                       Standort spezifischen Daten
    kungsfreiheit vor Errichtung bei                        „Landesdaten“ – zur Eingabe der Daten für die
    Abschnittsführungs-Feuerwehrhäu-                         Prüfung der Rückwirkungsfreiheit im Zuge der An-
                                                             meldung
    sern                                                    „Ausfüllanleitung“ – mit Hinweisen zur korrekten
Sofern in einem Landkreis ein festgelegtes System von        Dateneingabe und „Pflichtfeldern“ im Arbeitsblatt
Einsatzabschnitten - beispielsweise bei Flächenereignis-     „FRT-Import_Netsite-Pega“
sen - umgesetzt wird, das die Einrichtung von Ab-
schnittsführungs-Feuerwehrhäusern vorsieht, die meh-       Ergänzend zu dieser Ausfüllanleitung ist zu beachten,
rere Gemeindefeuerwehren führen, können in bis zu          dass im Pflichtfeld „Auswirkungen auf die Funknetzka-
zehn Feuerwehrhäusern bis zu drei FRT betrieben wer-       pazität“ (Spalte BA) als Standardwert „300“ einzutragen
den. Dazu ist eine erweiterte Prüfung der Rückwir-         ist. Korrekturen nimmt ggf. die ASDBW vor.
kungsfreiheit vor Errichtung der ortsfesten Funkanla-      Beim Feld „Status“ (Spalte U) sollte der Wert „aktiv“
gen erforderlich. Dazu sind für alle Abschnittsführungs-   eingetragen werden.
Feuerwehrhäuser folgende Daten über den Dienstweg
                                                           Die Tabellenblätter „FRT_Import_Netsite_Pega“ und
einzureichen:
                                                           „Landesdaten“ müssen zur Anmeldung beide ausgefüllt
 Adressdaten Abschnittsführungs-Feuerwehrhaus             werden, da die Prüfung der Rückwirkungsfreiheit im
 Koordinaten des Gebäudes und der Antenne                 Anmeldeverfahren zwingend durch die ASDBW erfol-
 Höhe des Gebäudes über NN und Höhe der                   gen muss, auch wenn ggf. bereits eine Prüfung vor Er-
  Antennenanbringung am Gebäude                            richtung der Funkanlage erfolgt ist!
 vorgesehener Antennentyp
                                                           Aufgrund der notwendigen Deaktivierung der Makros
 Ausrichtung der Antenne (sofern kein Rundstrahler)
                                                           im neuen Dokument muss beim Ausfüllen selbst auf
 voraussichtliche Dämpfung (Kabel einschließlich
                                                           die richtige Schreibweise der einzugebenden Werte im
  Koppler)
                                                           Tabellenblatt „FRT_Import_Netsite_Pega“ geachtet
                                                           werden. Die Beispielseingaben in Zeile 1 der Tabelle
4.3 Anmeldeverfahren nach Errichtung                       (blau unterlegt) können als Anhaltspunkt dienen. Nur
Als Frequenzinhaberin verlangt die BDBOS eine An-          so kann ein korrekter Import der Daten und die Weiter-
meldung ortsfester Funkanlagen sowie die Anzeige der       bearbeitung bei der ASDBW und BDBOS sichergestellt
In-/Außerbetriebnahme um einen geordneten Funkbe-          werden.
trieb zu gewährleisten. Aktuell wurde das bisher gültige
                                                           Mit dem neuen Formular werden keine Daten abge-
Anmeldeverfahren überarbeitet. Das bisher verwendete
                                                           fragt, die nicht bereits bisher anzugeben waren; lediglich
Formular kann – da es Makros enthält – aufgrund der
                                                           die Form der Eingabe wurde aufgrund der beschriebe-
Anforderungen an die Informationssicherheit bei der
                                                           nen Anforderungen geändert.
Übertragung per Mail, nicht weiterverwendet werden,
da die Sicherheitsmechanismen der verschiedenen IT-        Da die Makro-Funktionen nicht mehr zur Verfügung
Infrastrukturen die Übermittlung von Dokumenten mit        stehen, kann die bisherige Erstellung von ergänzenden
Makros zunehmend verhindern bzw. deren Übermitt-           Unterlagen, bspw. für die Standortbescheinigung nicht
lung nicht mehr gewährleistet ist.                         mehr automatisiert erfolgen. Dies muss ggf. separat ver-
                                                           anlasst werden, wenn eine Standortbescheinigung be-
Aus diesem Grund wurde nun ein neues, vereinfachtes
                                                           steht oder notwendig wird (vgl. 4.4).
Anmeldeformular ohne Makros durch die ASDBW für
ortsfeste Funkanlagen entwickelt und mit der BDBOS

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Stand Mai 2021                                                                            Ortsfeste Funkanlagen

Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular wird
elektronisch auf dem Dienstweg übermittelt. Bei Feuer-
                                                            5. Schlussbemerkung
wehrhäusern erhält der Kreisbrandmeister das Formular       Diese Ausführungen geben den aktuellen Stand der
und prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibi-     Umsetzung auf der Grundlage entsprechender Be-
lität und leitet es nach positiver Prüfung an das zustän-   schlussfassungen wieder und berücksichtigen die mo-
dige Regierungspräsidium, Referat 16 weiter. Ist die        mentanen technisch-betrieblichen Möglichkeiten. Sie
neue Excel-Datei vollständig und fehlerfrei ausgefüllt,     werden im Verlauf der Umsetzung, aufbauend auf den
wird diese vom Regierungspräsidium an die ASDBW             gewonnenen Erfahrungen, ggf. sukzessive fortgeschrie-
weitergeleitet. Die ASDBW prüft die gesammelten Da-         ben. Alle Beteiligten werden gebeten, sich konstruktiv
ten und leitet die weiteren Schritte ein.                   an der Fortschreibung dieser Regelungen zu beteiligen.

Der Betreiber erhält nach erfolgreicher Anmeldung von
der BDBOS über die ASDBW eine Nutzungsfreigabe,
die vom Betreiber aufzubewahren ist.
Anträge auf dem bisherigen Formular können ab Be-
kanntgabe und Veröffentlichung des oben beschriebe-
nen neuen Verfahrensweges nicht mehr entgegenge-
nommen und weitergeleitet werden.

4.4 Standortbescheinigung
Der Betreiber der ortsfesten Funkanlagen (bspw. Ge-
meinde) beantragt nach den bisher gültigen Regelungen
eine Standortbescheinigung gemäß der § 4 BEMFV
(Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begren-
zung elektromagnetischer Felder) in Verbindung mit §
12 FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommu-
nikationsendeinrichtungen) für Funkanlagen, die mit
mehr als 10 Watt EIRP (EIRP = Äquivalente isotrope
Sendeleistung ggf. einschließlich bspw. Antennenge-
winn) senden. Daher ist in Zusammenhang mit der Er-
richtung einer ortsfesten Funkanlage für den Digital-
funk zu prüfen, ob am selben Standort weitere Funkan-
lagen betrieben werden und dafür bereits eine Standort-
bescheinigung besteht oder durch die zusätzliche Funk-
anlage der Grenzwert von 10 Watt EIRP erreicht wird.
Gegebenenfalls ist ein Änderungs– oder Neuantrag für
eine Standortbescheinigung, möglichst vor Inbetrieb-
nahme, bei der BNetzA zu stellen. Die In-/Außerbe-
triebnahme der Funkanlage ist gemäß § 11 BEMFV
durch den Betreiber bei der BNetzA unabhängig von
der Anmeldung bei der ASDBW/BDBOS anzuzeigen.
Die Beantragung der Standortbescheinigung und die
Anzeige der In-/Außerbetriebnahme erfolgt insofern
unabhängig von dem hier beschriebenen Anmeldever-
fahren.
                                                            ___________________________________________
                                                            Bildnachweis:
                                                            Titelseite: Fotolia (links), Tom Bilger (Mitte, rechts)

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Anhang 1: Verfahren zur Prüfung und Anmeldung – Übersichten

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Anhang 2: Formular zur Prüfung der Rückwirkungsfreiheit vor
Errichtung

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Anhang 3: Hinweise zum                                  Daten Second-Server:
                                                        Auf den fünften Reiter wechseln. Daten ablesen.
Auslesen der Empfangsdaten
aus einem Digitalfunkgerät zur
Eintragung in das Tabellenblatt
„Landesdaten“

Auslesen der Daten - Sepura
Tastenkombination *477 eingeben (während der Ein-
gabe keine Anzeige auf dem Display).

                                                        ISSI
                                                        Auf den ersten Reiter wechseln. Die ISSI sind die letz-
                                                        ten acht Ziffern in der fünften Zeile.

Daten Best-Server:
Auf den vierten Reiter wechseln. Daten ablesen.

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Auslesen der Daten - Motorola                           Auslesen der Daten zum Best- und Second-Server:
                                                        Tastenkombination eingeben „*“ „#“ „Menu“ „Pfeil
                                                        rechts“
Auslesen der ISSI:
                                                        „Zellen-Info“ wählen
Tastenkombination eingeben: „*“ „#“ „Menu“ „Pfeil
rechts“
„Adresse“ wählen

                                                        Es erscheint folgender Bildschirm:

Eigene ISSI“ wählen

                                                        Daten Best-Server:
                                                        Pfeil rechts 1x drücken und Daten ablesen

ISSI ablesen (Spalte B)

                                                        Daten Second-Server:
                                                        Pfeil rechts erneut 1x drücken

        Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen                                       Seite 11
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