Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase

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Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
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Cross-Industry Überblick
                                      Use images from our library.

der DSGVO
Implementationsphase

Jutta Sonja Oberlin
Berlin, 6. Juni 2019
Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
Agenda

1. 365 Tage DSGVO – Was hat sich getan?                                  03
   Die Datensubjekte wissen von ihren Rechten und melden sich zu Wort!   06
   Kritik kommt auf…                                                     10
   Die Datenschutzbehörden greifen durch…                                12
   Die Datenschutzbehörden rüsten für die Zukunft auf…                   15
   Was könnte der Fokus sein?                                            19

2. Die grössten datenschutzrechtlichen Probleme der Unternehmen          22

3. Wie ist in Anbetracht der Situation vorzugehen?                       28
   Beispiel 1: Lücken evaluieren & Roadmap                               30
   Beispiel 2: Anpassung Drittparteien Management                        33

BvD Verbandstage 2019                                                         Mai 2019
PwC                                                                                  2
Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
365 Tage DSGVO –
Was hat sich getan?
Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
Teils ging es in die falsche Richtung…

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PwC                                             4
Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
…aber die Awareness stieg

BvD Verbandstage 2019       Mai 2019
PwC                                5
Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
Die Datensubjekte wissen von ihren
Rechten und melden sich zu Wort!
Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
Datensubjekte nutzen ihre Rechte! Beispiele aus der Praxis

                        Marketing                Beschwerden                Beschwerden von NGO`s
      •        23% der Kunden machen      •   94`622 Beschwerden        •     Privacy International (PI)
               Gebrauch von ihrem Recht       führten zu DSGVO                legt Beschwerde ein und
               auf Opt-Out beim               relevanten Fällen bei           strengt Aufsichtsverfahren
               Direktmarketing                nationalen Behörden             gegen die vermeintlich
                                                                              grössten Datensünder an
      •        12% der Kunden fordern     •   Beschwerden betrafen:
               ihr Recht auf Löschung         Werbe-Anrufe, Werbe-
               (Art. 17 DSGVO)                Mails, Videoüberwachung

      •        Gute News: 60% der         •   Beschwerden kamen dabei
               Konsumenten sind               nicht nur von Kunden,
               weiterhin gewillt ihre         sondern auch von
               personenbezogenen Daten        Mitarbeitern
               zu teilen
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PwC
Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
Key Aspekte der Beschwerde von Privacy International (PI)
gegen Acxiom, Criteo, Equifax, Experian, Oracle, Quantcast und Tapad

Halten nicht die                                                       Es besteht keine rechtliche
Datenschutzgrundsätze ein,                                             Grundlage für die Art und
insbesondere die                                                       Weise, wie die Daten von
Grundsätze der                                                         Personen verarbeitet werden
Transparenz, Fairness,                                                 Weder Einwilligung noch
Rechtmäßigkeit,                                                        berechtigtes Interesse sind
Zweckbindung,                                                          zufriedenstellende
Datenminimierung und                                                   Bedingungen für die
Richtigkeit.                                                           Bearbeitung durch diese
                                                                       Unternehmen.
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Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
Wer sind die Betroffenen und
was ist ihr Motiv
Gemäss der Erfahrungen der letzten Monate zeigt
sich, dass es sehr verschiedene Gruppen sind,
welche Datenschutzverstösse melden, mit jeweils
sehr verschiedenen Motiven:
• Der enttäuschte Kunde
• Der informierte Kunde
• Der gelangweilte Kunde/Bürger
• Der genervte Kunde (bspw. Werbung)
• Die Konkurrenz
• Der enttäuschte Mitarbeiter (bspw. Kündigung)
• Vertreter des Datenschutzes

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Cross-Industry Überblick der DSGVO Implementationsphase
Kritik kommt auf…
Kritik an der Regulation
• 5 von 28 Mitgliedsstaaten haben ihr nationalen
  Gesetze noch nicht an die DSGVO angepasst –
  EU muss energischer gegen säumige
  Mitgliedstaaten vorgehen
• Nicht ausreichende Kompetenzen des
  Europäischen Datenausschusses
• Wirtschaft fordert Erleichterungen für KMU
• 63% der Unternehmen geben gemäss bitkom
  Studie an, dass die DSGVO in ihren
  Geschäftsprozessen ein Mehraufwand hervorruft
• Durch die Komplexität der Regulation, haben
  sich viele Unternehmen in der Umsetzung
  verschätzt
• Praxisfremd
• Ist das Ideal der DSGVO überhaupt zu erreichen?
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Die Datenschutzbehörden greifen
durch…
DSGVO relevante
Datenschutzverstösse, Meldungen
& Beschwerden im Überlick

• 64`684 Datenschutzverstösse wurden gemeldet

• 206`326 DSGVO relevante Fälle wurden bei
  nationalen Behörden registriert!

• 94`622 durch Beschwerden bei nationalen
  Datenschutzbehörden ausgelöst

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Happy Birthday DSGVO: Wen hat es bisher getroffen…

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                                                           14
PwC
Die Datenschutzbehörden rüsten für
die Zukunft auf…
2019 wird das Jahr der
Kontrollen

Stefan Brink
Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg
Im Interview mit dem SWR, Februar 2019

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PwC                                               16
“Fehler werden jetzt teuer”
Aussagen der Datenschutzbehörden
Der Datenschutzbeauftragte von Baden Württemberg

Aufsichtsbehörden brauchten        Verfahren der Aufsichtsbehörden   Bussgelder sollen zukünftig
mehr Vorlaufzeit als gedacht und   brauchen länger als erwartet      regelmässig und auch mit höheren
waren in 2018 mit der Beratung                                       Beträgen verhängt werden
der Unternehmen beschäftigt
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PwC                                                                                                    17
Ein fünfstelliges
Bussgeld wird keine
Seltenheit mehr sein.

Stefan Brink
Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg
Interview mit dem Spiegel vom 24.01.2019

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Was könnte der Fokus sein…?

2018 war es noch die Beratung…

Aber was könnte für 2019 gelten…?
Schwerpunkte werden auf folgende
Unternehmen gesetzt:

•       Social-Media-Unternehmen

•      Unternehmen, die große Mengen
       an sensiblen Daten verwalten

Stefan Brink
Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg
Im Interview mit dem SWR, Februar 2019

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In erster Linie...

In erster Linie könnten die Datenschutzbehörden
jeweils prüfen, was einfach zu ermitteln ist bzw.
gemeldet wurde…
• DSGVO konforme Auftragsverarbeitungsverträge
• Transparenzpflichten (Einwilligungserklärungen,
  Privacy Notice usw.)
• Rechte Datensubjekte (bpsw. Auskunftsbegehren
  stellen)
• Unzulässige Überwachungsmassnahmen
• Art. 30 DSGVO Dateninventar

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PwC                                                       21
Die grössten datenschutz-
rechtlichen Probleme der
Unternehmen
Die Pain Points der Unternehmen
Keine                            Drittparteien                Rechtmässigkeit &            Betroffenenrechte              Organisatorisches
angemessenen                     Management                   Grundsätze
                                                                                           • Auf Anfragen von             • Falsche bzw. keine
TOMs                                                                                         Betroffenen wird nicht         Risikobeurteilung von
                                 • DSGVO konforme             • Daten werden ohne
                                                                Rechtsgrundlage              eingegangen                    alten oder neuen
• Knuddels: Passwörter             Datenverarbeitungs-
                                                                verarbeitet (z.B. “alte”                                    Datenverarbeitungs-
  wurden nicht “verhashed”.        verträge sind nicht oder                                • First Point of Contact ist
                                                                Kundendaten werden für                                      aktivitäten
  Passwörter wurden im             nur teilweise vorhanden                                   nicht ausreichend
  Klartext gespeichert                                          “neue” Marketingzwecke       geschult                     • Verzeichnis gemäss Art.
                                 • Überblick wer die            verwendet                                                   30 lückenhaft
• Spezielle Kategorien von         Drittparteien sind                                      • Es findet keine
  Daten waren öffentlich                                      • Berechtigtes Interesse       ausreichende Information     • DPO ist nicht geeignet
                                 • Transparenzpflichten in
  zugänglich                                                    wird zu weit ausgelegt       der Betroffenen statt          bzw. Es besteht ein
                                   Bezug auf Drittparteien
                                                              • Es werden mehr Daten                                        Interessenkonflikt (Bsp.
• Verspätete Meldung von                                                                   • Recht auf Löschung wird
                                                                verarbeitet als benötigt                                    DPO ist Controller)
  Datenschutzverstössen                                                                      nicht gewährleistet, da
                                                              • Datenverabeitung stimmt      keine Definition der         • Der Risk based approach
• Datenklau durch nicht                                                                      Aufbewahrungsfristen           wird in eine
  ausreichende                                                  nicht mit ursprünglichem
                                                                Zweck überein                und kein Löschkonzept          Lückentheorie
  Sicherheitsmassnahmen                                                                      vorhanden                      umgewandelt
                                                                (weiterführende Zwecke)
• Daten können noch nicht                                                                  • Widerspruchsrecht wird       • Mitarbeiterschulungen
  gelöscht werden                                                                            nicht gewährleistet            finden nicht bzw. nicht
• Anonymisierung und                                                                                                        zielgerichtet statt
  Verschlüsselung wird                                                                                                    • Definierte Prozesse
  verwechselt                                                                                                               werden im daily business
• Zugangsrechte werden                                                                                                      nicht gelebt
  nicht definiert bzw. zu weit                                                                                            • Auf Lücke gesetzt und
  definiert                                                                                                                 nicht Risiko basiert
BvD Verbandstage 2019                                                                                                                           Mai 2019
PwC                                                                                                                                                   23
Die grossen Pain Points im Detail
WhatsApp Usage zu Unternehmenszwecken                                  Facebook Usage zu Unternehmenszwecken
Die Nutzung von Whatsapp ist aus folgenden Gründen                     • “Facebook Insights”: Statistische Infos über Besucher der
problematisch:                                                           “Fanseite”
• Whatsapp erstellt als Anwendung eine Kontaktliste, indem es die      • Betroffene Datensubjekte (Facebook User) werden nicht über
  auf dem Smartphone gespeicherten Nummern mit den Nummern               Datenverarbeitungsvorgänge und Cookie Usage informiert
  abgleicht, die auf den Servern von Whatsapp abgelegt sind            • “Custom Audince”: Methode zur Zielgruppenbestimmung
• Ohne Ausnahme werden alle Nummern aus dem Adressbuch                   (indirekte Datensammlung aus Website Traffic)
  abgeglichen                                                          • Recht auf Transparenz nicht gewährleistet
• Whatsapp erhält Zugriff auf alle Nummern, die auf dem                • Keine Rechtsgrundlage für Datensammlung: Keine rechtsgültige
  Smartphone gespeichert sind – auch auf diejenigen Nummern von          Einwilligung – nur Möglichkeit des Opt-out
  Personen, die die App nicht nutzen
                                                                       • Einwilligung wird im Facebook Anmeldeprozess verlangt mit
• Aus datenschutzrechtlicher Sicht liegt dadurch bereits ein Zugriff     Verweis auf FB Datenschutz Richtlinie
  auf personenbezogene Daten vor
                                                                       • Verwendung “Custom Audience” ohne Einwilligung ist unzulässig
• Unbestimmte Weitergabe der Daten an Dritte (nicht nur an               (VG Bayreuth, 8.5.18 – B1 S 18.105)
  Mutterkonzern Facebook) gemäss AGB von Whatsapp
                                                                       • Facebook ist gemäss VG Bayreuth nicht nur
• Beim Einsatz zu Business Zwecken gilt die Einwilligung als             Auftragsdatenverarbeiter, sondern auch Controller
  rechtliche Grundlage einer solchen Verarbeitung (Amtsgericht Bad
  Hersfeld (AZ F 120/17 EASO – unzulässige Datenverarbeitung)          • Sog. Joint Controller Beziehung besteht zwischen Facebook udn
                                                                         Unternehmung
• Zudem müsste nach der DSGVO ein Auftragsdaten-
  verarbeitungsvertrag geschlossen werden                              • Es sind die die Anforderungen von Art. 26 DSGVO zu beachten
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PwC                                                                                                                                    24
Exkurs:
Entscheid VG Bayreuth, Beschluss vom 08.05.2018, Az: B 1 S
18.05
„Facebook sei auch nicht Auftragsdatenverarbeiter. Bei Facebook handele es sich nicht um einen Auftragnehmer der Antragstellerin im Sinne
des § 11 Abs. 1 BDSG, sondern um einen Dritten gemäß § 3 Abs. 8 Satz 2 BDSG. Eine Auftragsdatenverarbeitung liege dann vor, wenn die
verantwortliche Stelle eine andere Stelle damit betraue, Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Die Voraussetzungen einer
Auftragsdatenverarbeitung seien jedoch dann nicht mehr gegeben, wenn dem Serviceunternehmer eine eigenständige „rechtliche Zuständigkeit“
für die Aufgabe zugewiesen und ein inhaltlicher Bewertungs- und Ermessensspielraum eingeräumt werde.

Im konkreten Fall bestimme Facebook in eigenem Ermessen, welche seiner Facebook-Mitglieder beworben würden. Facebook werte das
Verhalten seiner Mitglieder aus (z.B. Drücken des Like-Buttons). Daraus ergäben sich Interessen, die den Zielgruppen der Custom Audience
zugeordnet würden. Die Antragstellerin bestimme lediglich, welche Interessen eine Gruppe von Facebook-Mitgliedern haben solle. Welche
konkreten Facebook-Mitglieder schließlich beworben würden, erfahre die Antragstellerin nicht. Sie habe auch keine Möglichkeiten, die zu
Bewerbenden individuell auszuwählen.

Darüber hinaus wäre die Antragstellerin auch nicht selbst in der Lage, die konkreten Betroffenen, die über ihr Facebook-Profil Werbung
erhielten, auszuwählen. Facebook lasse bei der Auswahl der zu Bewerbenden eigenes Wissen anhand der Profildaten seiner Facebook-Mitglieder
einfließen, so dass ausschließlich Facebook in der Lage sei, die ausgewählte Custom Audience zu bewerben.

Zudem verfolge Facebook ein über den Auftrag hinausgehendes Eigeninteresse, da das soziale Netzwerk Facebook für alle Nutzer „kostenlos“
zur Verfügung stehe. Einnahmen würden hier ausschließlich über das Geschäftsmodell der Profilwerbung generiert. Schließlich spreche für die
Annahme, dass es sich bei Facebook um einen Dritten im Sinne des § 3 Abs. 8 Satz 2 BDSG handele, dass Facebook seinen Mitgliedern (zu
Recht) Betroffenenrechte einräume.„
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PwC                                                                                                                                          25
Exkurs:
AGB Whatsapp

„WhatsApp Inc. teilt Informationen weltweit,
sowohl intern mit den Facebook-Unternehmen als auch
extern mit Unternehmen, Dienstleistern und
Partnern und außerdem mit jenen, mit denen du
weltweit kommunizierst. Deine Informationen können
für die in dieser Datenschutzrichtlinie beschriebenen
Zwecke beispielsweise in die USA oder andere
Drittländer übertragen oder übermittelt bzw. dort
gespeichert und verarbeitet werden.“

Quelle: WhatsApp-Datenschutzrichtlinie
https://www.whatsapp.com/legal/#privacy-policy
BvD Verbandstage 2019                                   Mai 2019
PwC                                                           26
Die grossen Pain Points
Cloud Usage                                            Big Data am Beispiel                                           Rechenschafts &
Besondere Aspekte beim Verlagern von Daten
                                                       künstliche Intelligenz (KI)                                    Nachweispflichten
in die Cloud sind zu beachten wie bspw., dass
                                                       Massen von Daten werden gesammelt und                          Hier handelt es sich um ein ganz neues
die Anforderungen an die IT Sicherheit sich
                                                       verarbeitet. Dabei müssen wichtige Aspekte                     Rechtsinstitut, welches noch nicht einmal im BDSG
erhöhen.
                                                       beachtet werden:                                               aufzufinden war. Bspw. Prüft die BayLDA mit
Folgende Fragen muss sich der Verantwortliche                                                                         Prüfverfahren die Nachweispflicht sehr detailliert.
                                                       • Wer ist Verantwortlicher?
vorab stellen:
                                                                                                                      Beispiel: Recht auf Vergessen
                                                       • Handelt es sich um eine rechtskonforme
• Welche Daten werden in die Cloud verlagert?
                                                         Datensammlung?                                               •   4 Nachweispflichten
• Was sind die Risiken für die Betroffenen?
                                                       • Welche rechtlichen Risiken bestehen?                              •   Dokumentation Prozess
• Ist der Cloud Anbieter DSGVO konform?
                                                       • Wo gehen die Daten überall hin und wer hat                        •   Nachweis Wissenskomponente
  (bspw. Geeignete technische und
                                                         Zugriff?                                                              Mitarbeiter (Nachweis Schulung, schriftl.
  organisatorische Massnahmen)
                                                                                                                               Handlungsanweisung)
                                                       • Wo kommen die Daten für das “Appending” her
• Sind die Zugriffsrechte beschränkt?
                                                         und auf welcher Rechtggrundlage wurden diese                      •   Konkrete Dokumentation der Umsetzung
• Wie und wer hat Zugriff auf die Daten im               ursprünglich gesammelt?                                               (wann ging welche Anfrage ein)
  Falle eines Trouble Shootings?
                                                       • Sind die Datensubjekt über alle Aspekte der                       •   Dokumentation der Ueberprüfung des
• Findet ein Datentransfer ausserhalb von                Datenverarebitung informiert?                                         Löschprozesses
  Europa/CH statt?
                                                       • Werden die Grundsätze der DSGVO eingehalten?
• Ist ein Löschkonzept vorhanden?
                                                       • Werden zusätzlich autom. Entscheidungen
• Sind die Daten portable?                               gemäss Art. 22 DSGVO getroffen?

Note: Beachtung anderer Rechtsvorschriften bzgl. Von   Note: In der DSGVO gibt es keine direkten Vorschriften bzgl.
Daten in der Cloud (bspw. FINMA oder Chinese Cyber     KI (Erw. 15 Grundsatz der Technologieneutralität)
Security Law)
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PwC                                                                                                                                                                       27
Wie ist in Anbetracht der
Situation vorzugehen?
Wie nun vorgehen…?
• Umsetzung der Anforderungen strukturiert und
  Schritt für Schritt vorgehen
• Kurze Bestandsaufnahme mittels GAP Analyse
• Pain Points und Lücken ausfindig machen
• Risiko evaluieren mittels eines vorher definierten
  Risiko basierten Ansatzes
• Aufwände berechnen und geeignete Ressourcen
  sicherstellen
• Realistische Konzepte erarbeiten um Lücken zu
  schliessen
• Lücken schliessen
• Stets auf neuste Entscheidungen bzw. Guidance
  vom Gesetzgeber achten, um unter Umständen
  Scope der Implementierungsmassnahmen neu
  anzupassen
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PwC                                                          29
Beispiel 1:

Lücken evaluieren & Roadmap
Die Gap-Analyse und ihre Folgeschritte

                                                                                                                    Implementierung

                                                                                                                 • Umsetzung der Kontrollen,
                                                                              Reporting & Roadmap                  Prozesse und Vorgänge
                                                                              Gruppierung und Beschluss der
                                                                              Massnahmen                         • Data Lifecycle sicherstellen

                                                                              Definition der Rollen und          • Regelmässige Prüfung auf
                                                                              Verantwortlichkeiten                 veränderte Regulationen
                                          Assessment
                                                                              Entwurf einer phasenorientierten   • Implementierung der
                                          Gap-Analyse:                        Roadmap                              technischen und
                                          Identifikation und Klassifikation   Synchronisation der Roadmap über     organisatorischen
                                          der möglichen Risiken               das ganze Unternehme                 Massnahmen
  Scoping                                 Definieren von Massnahmen                                              • Überwachung der
  Im Anwendungsbereich der Norm? (für     Priorisierung der Massnahmen                                             Massnahmen und
  nicht-EU Unternehmen)                                                                                            Kontrollen
  Mobilisierung des Projekts (Kick off,                                                                          • Regelmässiges aktualisieren
  etc.)                                                                                                            der Massnahmen und
  Identifikation der betroffenen                                                                                   Kontrollen
  Geschäftsbereiche und Systeme

                                                                                                                                           Mai 2019
BvD Verbandstage 2019                                                                                                                            31
PwC
Roadmap – Risikobasierte Priorisierung der Implementations-
elemente
                                        2019                                                           2020
     Juni               Juli   August   September   Oktober   November   Dezember   Januar   Februar   März   April   Mai

                                   Information & Einwilligungen

                 Rechtsgrundlagen & Verzeichnis

                 Rechte der Datensubjekte

                                        Drittparteien (Auftragsverarbeiter)

                                              Privacy by Design & DPIA

                                              Data Breach Notification

 In der Roadmap wird graphisch dargestellt, in welcher Reihenfolge und in welchem zeitlichen Kontext die im Rahmen des Assessments
 ermittelten Workstreams zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der DSGVO durchgeführt worden sollten. Die Roadmap stellt somit
 den «Fahrplan» für die Implementierung der erforderlichen Massnahmen dar.
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BvD Verbandstage 2019                                                                                                                   32
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Beispiel 2:

Anpassung Drittparteien
Management
Drittparteien-Management

                        Sammeln aller Informationen

                        • Bestandsverfolgung der Drittparteien
                        • Umfrage der Risikoeinstufung

                        Sorgfaltspflicht

                        • Schutz von personenbezogene Daten durch Third Party sicherstellen
                        • Das Recht zur Prüfung vorbehalten

                        Überarbeitung von Veträgen

                        • «Contractual Wording»
                        • Internationale Datenströme können weitere Bestimmungen benötigen
                        • Vorsicht gegenüber Cloud-Dienstleistungsverträgen

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