Teilnahmebedingungen für das von Le Club AccorHotels veranstaltete Gewinnspiel "The Food Explorer1".
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Teilnahmebedingungen für das von Le Club AccorHotels veranstaltete Gewinnspiel "The Food Explorer1". ARTIKEL 1: Veranstalter Pro-Fid, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ACCOR SA, ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit einem Kapital von 3.500.000,00 €, eingetragen im Handelsregister Evry unter der Nummer 433 825 650 und mit Sitz in 2 rue de la Mare Neuve, 91000 EVRY, Frankreich, (im Folgenden "Veranstalter" genannt), veranstaltet vom 10. Juli 2018 10:00 Uhr bis einschließlich 20. Juli 2018 10:00 Uhr ein kostenloses Gewinnspiel mit dem Titel "The Food Explorer" (im Folgenden "Gewinnspiel" genannt), das unter der folgenden Internetadresse abrufbar ist: https://www.thefoodexplorer-leclubaccorhotels.com (im Folgenden "Website" genannt) sowie über die mobile AccorHotels-App (im Folgenden "App" genannt). Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind Mitglieder des Le Club AccorHotels Bonusprogramms, unabhängig von einem Kauf oder einem Aufenthalt in einem Hotel des Veranstalters. Die in diesen Teilnahmebedingungen angegebenen Tage und Uhrzeiten entsprechen der Zeitzone UTC +01:00 (Brüssel, Kopenhagen, Madrid, Paris). Für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel wird keine andere Zeitzone berücksichtigt. Das Gewinnspiel steht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Spanisch, Brasilianisch, Russisch, Italienisch, Koreanisch, Thailändisch und Indonesisch zur Verfügung. ARTIKEL 2: Teilnahmebedingungen Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel steht jeder natürlichen Person offen, die nach französischem Recht am Tag des Gewinnspielbeginns volljährig ist (das heißt die mindestens 18 Jahre alt ist) und die Mitglied des Le Club AccorHotels Bonusprogramms ist (nachfolgend „der Teilnehmer“). Automatisch ausgeschlossen sind Personen, die gleich in welcher Form an der Ausarbeitung dieses Gewinnspiels beteiligt waren, und deren unmittelbare Familienmitglieder (insbesondere Ehepartner, Eltern, Geschwister, Kinder oder alle anderen Personen, die im selben Haushalt wohnen) sowie die Mitarbeiter jedes Subunternehmens, das der Veranstalter hinzuziehen könnte, und von SCP NADJAR & Associés, Gerichtsvollzieher-Kanzlei, 164, Avenue Charles de Gaulle, 92523 NEUILLY SUR SEINE cedex. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig von einem Kauf und/oder Konsum und/oder Aufenthalt in einem Hotel. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln den Ablauf des Gewinnspiels und die Bestimmung der Gewinner (nachfolgend „die Teilnahmebedingungen“). Jeder Teilnehmer bestätigt, die vollständigen Teilnahmebedingungen und die Prinzipien des Gewinnspiels zur Kenntnis genommen zu haben und den Bedingungen zuzustimmen. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel setzt das vollständige Einverständnis mit allen Bestimmungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen, den im Internet geltenden Verhaltensregeln sowie den Gesetzen und Verordnungen in Bezug auf kostenlose Gewinnspiele und Werbelotterien voraus. An dem Gewinnspiel nehmen nur diejenigen Teilnehmer teil, die alle Bestimmungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen erfüllen. Jeder Verstoß gegen eine der Bestimmungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss des Teilnehmers. 1 Der kulinarische Entdecker Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 1 von 10
Pro Tag ist eine einzige Teilnahme pro Person (gleicher Name, gleiche E-Mail-Adresse, gleiche Postanschrift, gleiche Le Club AccorHotels-Mitgliedsnummer) zulässig. Bei jeder Form von Betrug (zum Beispiel mehrere Konten oder E-Mail-Adressen) wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer, der versucht, auf eine beliebige Weise in das Datensystem des Spiels einzugreifen, insbesondere um zu gewinnen oder zu versuchen zu gewinnen, wird vom Spiel ausgeschlossen. Jede falsche Angabe eines Teilnehmers führt zum Ausschluss aus dem Gewinnspiel, ohne dass die veranstaltende Gesellschaft hierfür haftbar gemacht werden kann. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt gemäß den vorliegenden Teilnahmebedingungen ausschließlich über das Internet. Anmeldungen per Telefon, Telefax, E-Mail oder Post können folglich nicht berücksichtigt werden. ARTIKEL 3: Ablauf des Gewinnspiels Das Gewinnspiel besteht für die Teilnehmer darin, in einer begrenzten Zeit alle Zutaten herauszufinden, die für die vorgeschlagenen Rezepte benötigt werden. Die Rezepte werden auf der Aktionsseite vorgeschlagen, wobei pro Tag jeweils ein Rezept vorgeschlagen wird. Der Ablauf des Gewinnspiels gestaltet sich wie folgt: 1) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, werden die Teilnehmer aufgefordert, sich in einem Zeitraum von 10 aufeinanderfolgenden Tagen vom 10. Juli 2018, 10:00 Uhr, bis einschließlich 20. Juli 2018, 10:00 Uhr, auf der Website oder in der App einzuloggen. 2) Jeder Teilnehmer kann nur einmal pro Tag teilnehmen. Das tägliche Einloggen ist für eine Teilnahme jedoch nicht zwingend erforderlich. 3) Die Spielzeit ist begrenzt. 4) Für die Zusammenstellung der Rezepte muss der Teilnehmer in einer vorgegebenen Zeit die Zutaten per Drag & Drop in das Gefäß legen. ARTIKEL 4: Teilnahmebedingungen Das Spiel findet ausschließlich im Internet auf der Website oder über die App statt (jede andere Form der Teilnahme - insbesondere auf dem Postweg - ist ausgeschlossen). Für die Teilnahme muss der Teilnehmer die folgenden Schritte ausführen: 1. Jeder Teilnehmer muss auf die Website gehen oder den entsprechenden Bereich der App nutzen und das Anmeldeformular für das Gewinnspiel ausfüllen; 2. Er gibt seine persönliche Le Club AccorHotels-Mitgliedsnummer an (Personen, die nicht beim Le Club AccorHotels-Programm angemeldet sind, haben die Möglichkeit, sofort und kostenlos in das Programm aufgenommen zu werden, um ihre Mitgliedsnummer zu erhalten und dadurch nach denselben Bedingungen teilnehmen zu können); 3. Er stimmt den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels zu und gibt die erforderlichen Daten im Formular (E-Mail-Adresse, Nachname, Vorname) sowie den angezeigten Captcha-Code ein; Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 2 von 10
4. Sobald alle erforderlichen Daten eingegeben wurden, ist das Gewinnspiel zugänglich. Es wird ein Fenster angezeigt, in welchem dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Gewinnspiel vorgeschlagen wird. Anschließend muss der Teilnehmer auf "spielen" klicken. Nachdem der Teilnehmer auf 'spielen' geklickt hat, erhält er täglich einen digitalen Jackpot von 3000 Prämien-Punkten für das Spiel. Anschließend erscheint der Name des Tagesrezepts mit einer Liste von möglichen Zutaten. Der Teilnehmer muss die Zutaten für das Tagesrezept innerhalb einer bestimmten Zeit herausfinden. Die Stoppuhr startet mit dem Klick auf die erste Zutat. Der Jackpot mit 3000 Prämien-Punkten verringert sich nach und nach mit der verstrichenen Zeit. Sobald das Spiel gestartet wurde, muss der Teilnehmer alle Zutaten für das Rezept in das Gefäß geben. Sobald die richtige Anzahl an Zutaten in das Gefäß gelegt wurde, erscheint ein Fenster, in dem der Teilnehmer sieht, ob er das Rezept erfolgreich nachgekocht hat oder nicht. Die Stoppuhr wird angehalten, bis der Teilnehmer dieses Fenster schließt. Wenn der Teilnehmer die richtigen Zutaten für das Rezept herausgefunden hat, wird er darüber informiert, dass er das Rezept erfolgreich nachgekocht hat und an der Tagesverlosung teilnehmen wird, um die in seinem Jackpot verbleibenden Prämien-Punkte zu gewinnen. Wenn der Teilnehmer das Rezept nicht erfolgreich nachgekocht hat, wird die Stoppuhr zurückgesetzt und der Teilnehmer kann erneut versuchen, das Rezept zusammenzustellen, bis er es geschafft hat oder die Zeit abgelaufen ist. Wenn die vorgegebene Zeit abgelaufen ist, öffnet sich ein Fenster, in dem der Teilnehmer eingeladen wird, sein Glück am nächsten Tag mit einem neuen Rezept zu versuchen. 5. Der Teilnehmer kann sich auf diese Weise jeden Tag vom 10. Juli 2018, 10 Uhr, bis einschließlich 20. Juli 2018, 10 Uhr, einloggen und dem Tagesrezept innerhalb der vorgegebenen Zeit die richtigen Zutaten zuordnen. Die Teilnahme ist nur gültig, wenn der Teilnehmer das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt hat. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Anmeldeformular richtig sind. Jede falsche, fehlerhafte und/oder unvollständige Angabe führt automatisch zum Ausschluss von der Teilnahme und vom Gewinn. Die Teilnehmer werden davon in Kenntnis gesetzt, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten sowie die im Falle eines Gewinns gesammelten Daten für die Berücksichtigung ihrer Teilnahme und die Vergabe der Gewinne erforderlich sind. Die Teilnehmer werden folglich aufgefordert, sich zu vergewissern, dass diese Informationen gültig sind. Alle Gewinner (Verlosungen) werden über die bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegebene E- Mail-Adresse benachrichtigt. ARTIKEL 5: Kontrolle der Gültigkeit der Teilnahme Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jede nützliche Überprüfung vorzunehmen, mit der er sich vergewissern kann, dass jede Teilnahme alle Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Zu diesem Zweck kann der Veranstalter insbesondere überprüfen: - die Identität des Teilnehmers, seine E-Mail-Adresse; - ob der Teilnehmer tatsächlich ein „Le Club AccorHotels“-Mitglied ist; Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 3 von 10
- ob der Teilnehmer nicht mehr als einmal am Tag teilgenommen hat. ARTIKEL 6: Nachweisvereinbarung Es wird vereinbart, dass die im Softwaresystem enthaltenen Daten des Veranstalters Beweiskraft in Bezug auf das Datum und die Uhrzeit der Verbindung, die Verbindungselemente und die Daten haben, die im Rahmen des vom Veranstalter betriebenen Gewinnspiels verarbeitet wurden. ARTIKEL 7: Ermittlung der Gewinner Die Gewinner werden auf zwei verschiedene Möglichkeiten ermittelt. Dabei werden zwei unterschiedliche Gewinne vergeben, die unter Artikel 8 detailliert angegeben sind: 7.1 DIE TÄGLICHE VERLOSUNG: Während der 10 Gewinnspieltage wird von der in Artikel 13 genannten Gerichtsvollzieher-Kanzlei täglich eine Verlosung durchgeführt, um unter den Teilnehmern, die alle folgenden Kriterien erfüllen, fünfzig (50) Gewinner zu ermitteln: - Der Teilnehmer hat im Anmeldeformular alle angeforderten Informationen angegeben; - der Teilnehmer hat das Tagesrezept erfolgreich nachgekocht, indem er alle nötigen Zutaten innerhalb der vorgegebenen Zeit gefunden hat. Hierbei handelt es sich um die Vergabe von Sofortgewinnen. Jeden Tag werden fünfzig (50) Gewinner bestimmt. Über die gesamte Gewinnspieldauer gibt es somit insgesamt fünfhundert (500) Gewinner. 7.2 DIE SCHLUSSVERLOSUNG: Zwischen 20.07.2018 und 27.07.2018 wird von der in Artikel 13 genannten Gerichtsvollzieher-Kanzlei außerdem eine Verlosung durchgeführt, um unter den Teilnehmern, die alle folgenden Kriterien erfüllen, fünf (5) Gewinner zu ermitteln: - Der Teilnehmer hat im Anmeldeformular alle angeforderten Informationen angegeben; - der Teilnehmer hat die Zusammensetzung von allen 10 Rezepten des Gewinnspiels herausgefunden. Hierbei handelt es sich um die Schlussverlosung. ARTIKEL 8: Preise 8.1 PREISE DER SOFORTGEWINNE: Der Teilnehmer erhält für das Spiel jeden Tag einen digitalen Jackpot von 3000 Le Club AccorHotels Prämien-Punkten. Wenn der Teilnehmer das Tagesrezept zusammenstellt und die Stoppuhr läuft, verringert sich dieser Jackpot nach und nach. Je schneller der Teilnehmer das Tagesrezept zusammenstellt, desto weniger verringert sich sein Prämien-Punkte-Jackpot. Wenn der Teilnehmer die richtigen Zutaten für das Rezept in der vorgegebenen Zeit herausgefunden hat, wird er darüber informiert, dass er das Rezept erfolgreich nachgekocht hat und an der Tagesverlosung teilnehmen wird, um die in seinem Tages-Jackpot verbleibenden Prämien-Punkte zu gewinnen. Täglich werden 50 Teilnehmer ausgelost und haben die Chance, die in ihrem Tages-Jackpot verbleibenden Le Club AccorHotels Prämien-Punkte (die Sofortgewinne) zu gewinnen. Täglich werden somit 50 Gewinne verlost. Während des Gewinnspiels werden 500 Sofortgewinne im Wert von jeweils maximal 3000 Prämien-Punkten, d. h. ein Gesamtwert von maximal 1.500.000 Prämien-Punkten, verlost. Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 4 von 10
Ein Teilnehmer kann über die gesamte Gewinnspieldauer nur einen Sofortgewinn gewinnen. 8.2 PREISE DER SCHLUSSVERLOSUNG: Am Ende des Gewinnspiels werden 5 Preise im Wert von jeweils 200.000 Le Club AccorHotels Prämien- Punkten verlost. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teilnehmer über die gesamte Gewinnspieldauer höchstens einen der 5 bei der Schlussverlosung vergebenen Preise und nur einen der täglich verlosten Preise, d. h. insgesamt maximal 203.000 Punkte, gewinnen kann. Jeder Preis lautet auf den Namen des Teilnehmers und kann nicht übertragen, nicht umgetauscht und nicht geändert werden. In keinem Fall kann eine finanzielle Gegenleistung als Ersatz für den zugeteilten Preis gefordert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diesen Gewinn durch einen anderen Preis mit vergleichbarem Wert zu ersetzen, falls die Umstände dies erfordern. Der Veranstalter ist nicht für den Gebrauch der Preise durch die Gewinner verantwortlich. Ein Weiterverkauf des Gewinns durch den/die Gewinner ist strengstens verboten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Streitigkeiten in Bezug auf die Modalitäten der Gewinnzuteilung. ARTIKEL 9: Zuteilung der Gewinne Gewonnene Le Club AccorHotels Prämien-Punkte werden den Gewinnern vom Veranstalter direkt auf dem Le Club AccorHotels-Konto des Gewinners gutgeschrieben, dessen Mitgliedsnummer er in seinem Anmeldeformular für das Gewinnspiel angegeben hat. Die Preise werden den Gewinnern nach Überprüfung der Gewinnberechtigung des Gewinners und innerhalb von 30 Tagen nach der Verlosung übermittelt. Der Veranstalter teilt den Gewinnern der täglichen Verlosungen in einer E-Mail und den Gewinnern der Schlussverlosung in einer E-Mail und einer Mitteilung auf der Website mit, welchen Preis sie gewonnen haben. Diese E-Mails werden an die E-Mail-Adresse geschickt, die der Gewinner bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegeben hat, sofern er eine gültige Adresse angegeben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung von unvollständigen oder unrichtigen Adressdaten die Zuteilung eines Preises verhindert, ohne dass der Veranstalter dafür haftbar gemacht werden kann. ARTIKEL 10: Bekanntgabe der Gewinner Die Teilnehmer gestatten es dem Veranstalter im Voraus, im Falle eines Gewinns in diesem Gewinnspiel Namen, Vornamen, Stadt und Wohnland kostenlos auf jedem internen oder externen Medium zu benutzen, zu veröffentlichen, zu verbreiten und mitzuteilen, und dies bei allen Kommunikationsmaßnahmen in Verbindung mit diesem Gewinnspiel, ohne geografische Beschränkung und ohne dass ihnen durch diese Veröffentlichung ein Anspruch auf eine Entschädigung oder Vergütung gleich welcher Art entstehen könnte. Diese Genehmigung gilt für eine Dauer von einem Jahr ab dem Datum der Einwilligung in diese Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer. ARTIKEL 11: Datenschutz Damit die Teilnahme am Gewinnspiel berücksichtigt wird und gültig ist, müssen die Teilnehmer bestimmte persönliche Daten angeben. Dazu zählen unter anderem: Le Club AccorHotels- Kartennummer, Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Stadt und Wohnsitzland. Die Verarbeitung Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 5 von 10
dieser Daten ist für die Berücksichtigung der Teilnahme, die Bestimmung der Gewinner und die Zuteilung der Gewinne notwendig. Der Veranstalter verarbeitet die Verkehrs- und Verbindungsdaten im Zusammenhang mit der Spiel- Website. Er behält unter anderem die IP-Adresse des vom Teilnehmer genutzten Computers, um statistische Daten der Website-Besuche zu erstellen, die Sicherheit der Website zu gewährleisten und die Fairness der Spielteilnahme und in diesem Zusammenhang die Einhaltung der vorliegenden Spielregeln zu prüfen. Dies dient außerdem der Vermeidung oder Erkennung von automatischen Anfragen auf der Spiel-Website bzw. der automatischen Versendung von Einladungen an Dritte, was automatisch dazu führen würde, dass der betreffende Teilnehmer von der Teilnahme und Gewinnziehung ausgeschlossen wird. Außerdem können in diesem Fall gegen den betreffenden Teilnehmer rechtliche Schritte von Seiten des Veranstalters eingeleitet werden. Bei Bedarf kann der Veranstalter diese Verkehrsdaten im Rahmen der von geltenden Gesetzen festgelegten Bestimmungen Dritten oder öffentlichen Behörden zugänglich machen. Diese Daten werden an das für die Verarbeitung verantwortliche Unternehmen ACCOR SA und dessen hundertprozentige Tochtergesellschaft, den Veranstalter Pro-Fid, weitergegeben und dienen ausschließlich der Durchführung des Gewinnspiels. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verarbeitung durch einen Unterauftragnehmer oder Partner durchführen zu lassen, der die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten in Bezug auf Vertraulichkeit, Sicherheit und Lokalisierung erfüllt. Die gesammelten personenbezogenen Daten werden keinesfalls für kommerzielle Zwecke an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich für die Dauer des Gewinnspiels aufbewahrt und für die Durchführung des Gewinnspiels benötigt und werden nicht für kommerzielle oder Werbezwecke eingesetzt. Sie werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben. Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber den Betroffenen, alle Vorkehrungen zur Sicherheit der Daten zu treffen, insbesondere um eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Jeder Teilnehmer kann seine Rechte ausüben (Zugang, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten), indem er sich unter folgender Adresse schriftlich an den Datenschutzbeauftragten von ACCOR SA wendet: accorhotels.dpo@accor.com. Der Teilnehmer oder Kandidat muss seine Nach- und Vornamen sowie eine gültige E-Mail-Adresse und Postanschrift angeben und die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments mit Unterschrift beifügen. Bei Personen, die vor Gewinnspielende von dem Recht auf Löschung der sie betreffenden Daten Gebrauch machen, wird davon ausgegangen, dass sie auf die Teilnahme verzichten. Die Teilnehmer werden außerdem darüber informiert, dass ihre erfassten Daten für die zur Bearbeitung nötige Dauer aufbewahrt werden, außer wenn dies mit den gesetzlichen oder rechtlichen Bestimmungen unvereinbar ist. Sie können zudem eine Beschwerde bei einer Kontrollbehörde einreichen. ARTIKEL 12: Ausschluss der Veranstalterhaftung Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Gewinnspiel nach Verständigung über ein geeignetes Kommunikationsmittel im Fall höherer Gewalt ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu verschieben, zu verlängern oder abzusagen. Er kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert ein grundsätzliches Verständnis und eine Akzeptanz für die Eigenschaften und die technischen Grenzen des Internets und des Stromnetzes, insbesondere die technische Leistung, die Ladezeit beim Abfragen oder Übermitteln von Daten, das Risiko von Unterbrechungen, die Risiken in Zusammenhang mit der Verbindung, den unzureichenden Schutz Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 6 von 10
gegen missbräuchliche Umleitungen oder das Risiko von im Internet kursierenden Viren. Der Veranstalter kann insbesondere nicht für Funktionsstörungen, die im Internet auftreten können, Konfigurationsprobleme oder Probleme mit einem Browser haftbar gemacht werden. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen der Internetverbindung oder des Stromnetzes, eine unsachgemäße Nutzung des Internets, den Ausfall der Empfangsgeräte oder andere Ereignisse, die die Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen und verhindern könnten, dass ein Internetnutzer vor dem Teilnahmeschluss mitspielen kann. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die auf seinem Computer gespeicherten Daten und/oder Software durch angemessene Maßnahmen zu schützen. Die Anmeldung auf der Website und im entsprechenden Bereich der App sowie die Teilnahme am Gewinnspiel unterliegen der alleinigen Verantwortung der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie dafür, dass die vorgenannte Seite ohne Unterbrechung funktioniert, keine Programmfehler enthält oder dass festgestellte Fehler behoben werden. Ebenso wenig kann der Veranstalter weder für materielle oder immaterielle Schäden, die dem Teilnehmer, seinem Computer oder den darauf gespeicherten Daten entstehen können, noch für direkte oder indirekte Folgen, die insbesondere in Bezug auf seine private, berufliche oder kommerzielle Tätigkeit entstehen können, verantwortlich gemacht werden. Wenn dieses Gewinnspiel gleich aus welchem Grund nicht wie vorgesehen verlaufen sollte, zum Beispiel infolge eines Computervirus, eines Bugs, einer Intervention oder eines unbefugten Eindringens von außen in das IT-System, eines Betrugs, einer technische Störung oder jedes anderen Grunds, der sich der Kontrolle des Veranstalters entzieht und die Verwaltung, die Sicherheit, die Fairness und die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gefährden oder beeinträchtigen könnte, behält sich der Veranstalter nach eigenem Ermessen das Recht vor, das Gewinnspiel zu annullieren, zu ändern oder auszusetzen oder aber es unverzüglich zu beenden, ohne dass die Teilnehmer aufgrund dessen seine Haftung geltend machen könnten. Der Einsatz von Bots oder anderen automatisierten Verfahren, die automatisch zum Gewinn führen, ist verboten. Ein Verstoß gegen diese Regel wird mit dem Ausschluss des Teilnehmers von allen Spielen geahndet. Jeder Teilnehmer, der versucht, auf eine beliebige Weise in das Datensystem des Spiels einzugreifen, insbesondere um zu gewinnen oder zu versuchen zu gewinnen, wird vom Spiel ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, eine Klage wegen Betrugs oder Betrugsversuchs einreichen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht bei: - Unfällen im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Preise, - böswilligen Handlungen, - Problemen im Zusammenhang mit der Telefonverbindung, dem Internetanschluss oder der Postzustellung, - Verbindungsproblemen mit dem Server des Gewinnspiels, - Vernichtung der vom Teilnehmer übermittelten Daten, - Störungen von Software oder Geräten, - menschlichem Versagen oder Fehlern, die elektrische Ursachen haben, - Störungen, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Spiels beeinträchtigen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund von höherer Gewalt oder anderen äußeren Einflüssen entstehen. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Vorfälle oder Unfälle, die beim Gebrauch und/oder bei der Nutzung der gewonnenen Preise eintreten. Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 7 von 10
ARTIKEL 13: Zugänglichkeit und Hinterlegung der Teilnahmebedingungen Die vollständigen Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels sind hinterlegt bei folgender Gerichtsvollzieher-Kanzlei: SCP NADJAR & Associés, Gerichtsvollzieher ist Herr Rechtsanwalt Fréderic NADJAR. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Artikel dieser Teilnahmebedingungen, insbesondere die Spielregeln und die zu gewinnenden Preise abzuändern, um vor allem der Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Vorschriften und Gerichtsentscheidungen Rechnung zu tragen. Änderungen werden in einem Nachtrag festgehalten, der vorgenannten Anwaltskanzlei übermittelt und im Internet veröffentlicht. Die Teilnahmebedingungen sind unter der Internetadresse des Gewinnspiels zu finden. Die Regeln werden kostenlos an alle Personen gesendet, die dies vor Beendigung des Gewinnspiels (es gilt das Datum des Poststempels) schriftlich anfordern. Bei Abweichungen zwischen der Version der Teilnahmebedingungen, die beim Gerichtsvollzieher hinterlegt wurde, und der im Internet verfügbaren Version gilt die beim Gerichtsvollzieher hinterlegte Version. ARTIKEL 14: Kostenerstattungsantrag Der Veranstalter verpflichtet sich, allen Teilnehmern auf einfache Anfrage die Kosten für die Gewinnspielteilnahme zurückzuerstatten. Dies umfasst die Kosten für die Internetverbindung im Zusammenhang mit der Gewinnspielteilnahme sowie die Postgebühren für den Antrag auf Kostenerstattung oder Übersendung der Teilnahmebedingungen. Dagegen verpflichtet sich der Veranstalter nur zu einer Erstattung an diejenigen Teilnehmer, die die Bedingungen für die Gewinnspielteilnahme sowie die in diesem Artikel enthaltenen Bedingungen einhalten. Aus Gründen der Vereinfachung akzeptiert der Veranstalter nur einen einzigen globalen Rückerstattungsantrag pro Haushalt (gleicher Name, gleicher Vorname, gleiche E-Mail- und Postadressen); dies gilt während der gesamten Gewinnspieldauer. 14.1 Internet-Verbindungskosten im Zusammenhang mit der Gewinnspielteilnahme Jeder Teilnehmer kann auf Antrag die Erstattung der Verbindungskosten, die er für die Gewinnspielteilnahme aufgewendet hat, erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer, denen durch ihre Gewinnspielteilnahme (Inhaber einer Flatrate, Nutzer von Kabel-Internet…) keine zusätzlichen Kosten für die Verbindung oder die Kommunikation entstanden sind, keine Erstattung erhalten können. 14.2 Postgebühren im Zusammenhang mit einem Rückerstattungsantrag oder einer Anforderung zur Übersendung der Teilnahmebedingungen Der Veranstalter verpflichtet sich, die Briefgebühr, die der Teilnehmer für seinen Kostenerstattungsantrag und/oder den Erhalt der Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels benutzt hat, auf einfache Bitte auf der Basis des geltenden Normaltarifs für einfachen Brief zu erstatten. 14.3 Modalitäten der Erstattung Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 8 von 10
Jeder Kostenerstattungsantrag muss schriftlich gestellt und an die folgende Adresse geschickt werden: Société Pro-Fid Jeu « The Food Explorer » 2 rue de la Mare Neuve, 91000 EVRY, Frankreich Der Teilnehmer muss in seinem Schreiben seinen Namen, Vornamen und die vollständige Adresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Stadt und Land) gut leserlich angeben und die folgenden Dokumente beilegen: - - eine Bankverbindung auf den Namen des Teilnehmers; - - eine Kopie seines Personalausweises; - - gegebenenfalls die Kopie(n) der detaillierten Telefonrechnung(en) mit Angabe von Datum und Uhrzeit der Teilnahme(n). Jeder unvollständige, unleserliche, an eine andere als die genannte Adresse geschickte oder nach Ablauf der Frist von einem Monat nach Gewinnspielende eingehende Antrag (es gilt das Datum des Poststempels) ist nichtig. Bei einer Verlängerung oder einer eventuellen Verschiebung des Gewinnspiels werden das Enddatum für den Erhalt der Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels und die Erstattungen (Briefgebühr und Kosten der Internetverbindung) um denselben Zeitraum verlängert. Die Erstattung erfolgt per Banküberweisung auf das Konto des Teilnehmers. ARTIKEL 15: Geistiges Eigentum Mit der Gewinnspielteilnahme erhalten die Teilnehmer kein Recht an dem geistigen Eigentum des Veranstalters. Nach dem geltenden Urheberrecht sind die vollständige oder teilweise Vervielfältigung und Wiedergabe der Bestandteile (Grafiken, Texte usw...) des Spiels und der Website strengstens verboten. Die genannten Marken sind von ihren jeweiligen Eigentümern angemeldete Marken. Alle Marken, Logos und anderen Unterscheidungszeichen, die auf den verschiedenen Kommunikationsmedien für das Gewinnspiel wiedergegeben sind, sind das ausschließliche Eigentum ihrer Inhaber und als solche geschützt oder möglicherweise geschützt. Jede nicht gestattete Wiedergabe dieser Marken, Logos und Zeichen stellt eine Verletzungshandlung dar oder könnte eine solche darstellen, die insbesondere strafrechtlichen Sanktionen unterliegt. Jede wie auch immer geartete Nutzung der Bestandteile des Gewinnspiels versteht sich vorbehaltlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums. ARTIKEL 16: Reklamationen, geltendes Recht und Gerichtsstand Das vorliegende Gewinnspiel unterliegt französischem Recht. Reklamationen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel müssen spätestens 20 (zwanzig) Tage nach Spielende unter Angabe von Nachname(n), Vorname(n) und persönlichen Daten schriftlich erhoben und an die folgende Adresse gesendet werden: Publicis Conseil – opération TFE, 133 Champs-Élysées, 75008 Paris, Frankreich. Der Veranstalter entscheidet über alle Fragen in Bezug auf die Anwendung der vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie alle Fragen, die aufkommen und nicht darin geregelt sind. Bei einer Streitigkeit hinsichtlich der Auslegung oder der Ausführung dieser Teilnahmebedingungen werden der Teilnehmer und der Veranstalter vor allem eine einvernehmliche Beilegung anstreben. Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 9 von 10
Der Teilnehmer kann ein gütliches Schlichtungsverfahren oder jedes andere alternative Verfahren zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten einleiten. Wenn keine gütliche Einigung erzielt wird, wird der Rechtsstreit vor eines der laut französischer Zivilprozessordnung oder Verbraucherschutzgesetz territorial zuständigen Gerichte gebracht. Gewinnspiel "The Food Explorer" von Le Club AccorHotels – Seite 10 von 10
Sie können auch lesen